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Finanz-, Rechnungswesen und EDV Gelnhausen, 21.07.2014 Vorlage an D 1 Wir bitten, den Haupt- und Finanzausschuss am 23.07.2014 und den Kreistag am 25.07.2014 unter dem Tagesordnungspunkt - Mitteilungen des Kreisausschusses - über folgende Punkte zu informieren: Kommunaler Schutzschirm Hessen – Darlehen Seit dem letzten Bericht vom 03.06.2014 wurde zum 25.06.2014 das letzte in 2014 fällige Darlehen mit einer Restschuld von 2.767.213,46 durch die WI-Bank abgelöst. Der Zinssatz wurde auf 1,638 % festgesetzt. Aufgrund des bewilligten Zinszuschusses von bis zu 2 % hat der Kreis in den nächsten 10 Jahren für das Darlehen keine Zinsbelastung zu erwarten. Der bisherige Zinssatz lag bei 4,99 %. Damit wurden bis heute rd. 121,89 Mio. € von 143,98 Mio. € in den Schutzschirm überführt. Kreditmanagement Der Kreis erhält nach Mitteilung des Hessischen Ministeriums der Finanzen vom 09.07.2014 Darlehen aus dem Hessischen Investitionsfonds B und C in Höhe von insgesamt 8.800.000 €. Davon wird ein Darlehen in Höhe von 500.000 € zinsfrei als Sofortdarlehen mit verkürzter Ansparzeit aus der Abt. B gewährt, die restlichen 8.300.000 € als zinsverbilligte Darlehen aus der [1] Abt. C mit einem Zinssatz von 1,8 % fest für die Gesamtlaufzeit von 20 Jahren. Die Darlehen werden für folgende Maßnahmen bewilligt: 1. Neubau NW-Bereich und brandschutztechnische Sanierung Gebäudebestand Lichtenberg Gymnasium Bruchköbel Zinsverbilligtes Darlehen Abt. C 900.000 € 2. Brandschutztechnische Umbaumaßnahmen Realschule Gelnhausen, Kopernikusschule Freigericht, Brentanoschule Linsengericht und Heinrich-Hehrmann-Schule Schlüchtern Zinsverbilligtes Darlehen Abt. C 2.700.000 € 3. Erweiterung und Sanierung Berufliche Schulen Gelnhausen Zinsverbilligtes Darlehen Abt. C 1.400.000 € 4. Brandschutztechnische Umbaumaßnahmen Bertha-von-Suttner-Schule Nidderau, Stadtschule Schlüchtern, Henry-Harnischfeger-Schule Bad Soden-Salmünster Zinsloses Darlehen Abt. B 500.000 € Zinsverbilligtes Darlehen Abt. C 3.300.000 € Finanzsituation MKK zum Stand 30.06.2014 (Quartalsbericht) Am 22.07. wurden dem KA die aktuellen Quartalsergebnisse vorgelegt. Demnach schließt der MKK voraussichtlich mit einem negativem Jahresergebnis von ca. 5,8 Mio. € ab. Das ist eine Verbesserung von ca. 5,4 Mio. € gegenüber dem Haushaltsansatz. Der ausführliche Bericht wird Ihnen in der nächsten HFASitzung vorgelegt. [2] Finanzausgleich ab 2016 Im Zuge der durch das Urteil des Staatsgerichtshofes zum Kommunalen Finanzausgleich erforderlichen Vorarbeiten für einen neuen KFA hat das Land im Frühjahr 2014 eine Liste der Aufgaben erarbeitet, in der die Pflichtaufgaben der Kommunen zusammengestellt sein sollten. Nach interner Qualitätssicherung innerhalb der Ministerien wurde diese Liste Anfang Mai den Kommunalen Spitzenverbänden zur Überprüfung vorgelegt. Innerhalb des Hessischen Landkreistages wurde diese Liste des Landes an alle Kreisverwaltungen zur Stellungnahme weitergeleitet. In Folge dessen wurden Anfang Juni von den Landkreisen über 1.800 zusätzliche Pflichtaufgaben mit Rechtsgrundlage an die Geschäftsstelle des HLT zurückgemeldet, die an die Landesregierung weitergegeben wurden. Dort findet derzeit eine Überprüfung dieser Rückmeldungen statt, die eigentlich bis zum 21.07.2014 abgeschlossen sein sollte, aber derzeit noch immer andauert. Mit diesem Verfahren sollte der für die Kommunen notwendige Finanzbedarf ermittelt werden, den es mit dem neuen Finanzausgleich zu decken gilt. Leider weicht das Land jetzt von diesem gemeinsam vereinbarten Verfahren ab und veröffentlichte im Mai, also noch während die Liste des Landes zur Überprüfung bei den Kreisverwaltungen vorlag, eine Liste der Aufgabenteile der drei kommunalen Bereiche (kreisangehörige Städte und Gemeinden, kreisfreie Städte, Landkreise), die es als freiwillig ansieht. Damit weicht das Land nicht nur von der vereinbarten gemeinsamen Linie, sondern auch von der Richtschnur des Staatsgerichtshofes ab, den Finanzbedarf der Kommunen nach dem tatsächlichen Bedarf nachvollziehbar zu bemessen. In diesem Zusammenhang von einer „qualifizierten Schätzung“ zu sprechen, wie dies von der Landesregierung verlautete, ist nicht nachvollziehbar, zumal wenn das solche Stilblüten treibt: [3] So steht in dieser Liste zum Produktbereich 14 – Umweltschutz – die Einschätzung: „In der Regel werden in dieser Produktgruppe keine freiwilligen Aufgaben wahrgenommen“, um dann die Einschätzung des Landes wiederzugeben, dass 30 % dieser Aufgaben freiwillig seien“ Für den Main-Kinzig-Kreis ist deshalb zu betonen, dass wir die bedarfsgerechte und nachvollziehbare Bemessung des Kommunalen Finanzausgleichs entsprechend des Urteils des Staatsgerichtshofs nachdrücklich unterstützen, deshalb auch bei der Ermittlung der Grundlagen aktiv mitgearbeitet haben und zwar sowohl bei der Meldung der Pflichtaufgaben, als auch im Lenkungsausschuss beim Finanzminister und der HLT-internen Arbeitsgruppe, die die Neufassung des KFA begleitet, die „qualifizierte Schätzung“ der freiwilligen Aufgaben durch das Land als unseriös und vor allem nicht dem Urteil des Staatgerichtshofs Rechnung tragend ablehnen, vom Land die Rückkehr zu der gemeinsam formulierten Geschäftsgrundlage und Vorgehensweise zur Neuermittlung des KFA verlangen, ansonsten die Gefahr sehen, dass ein neu formulierter KFA, der nicht nach diesen Kriterien aufgestellt wurde, umgehend der erneuten rechtlichen Bewertung durch den Staatsgerichtshof unterzogen wird, die sich dann am ergangenen Urteil orientieren wird. Bretthauer [4]