unterweisungskalender 2015 - Berufsgenossenschaft Rohstoffe und

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unterweisungskalender 2015 - Berufsgenossenschaft Rohstoffe und
unterweisungskalender 2015
Sicherheitsunterweisung –
kurz, aber nicht zu knapp
Das Vorbereiten und Anweisen von Arbeits­
abläufen gehört für Sie als Unternehmer bzw.
Unternehmerin oder Führungskraft zu den
alltäglichsten Aufgaben.
Dennoch stellen wir fest, dass dies beim
Thema Arbeitsschutz oft schwer fällt.
Um Sie bei dieser Aufgabe zu unterstützen,
haben wir, die Spartenprävention der BG RCI,
den Unterweisungskalender 2015 erstellt. Im
Kalendarium finden Sie wöchentlich Vorschläge
für Unterweisungen zu häufig vorkommenden
Arbeitsabläufen. Die Inhalte der wöchentlichen
Unterweisungen sind in Anlehnung an unser
Motto kurz, aber nicht zu knapp bemessen.
Der Vorspann dieses Kalenders soll Ihnen zu­
nächst einen Überblick über Neuerungen in der
Organisation der Prävention der BG RCI geben.
Darüber hinaus stellen wir Ihnen an dieser
Stelle weitere Angebote der BG RCI zum Thema
„Unterweisung“ vor.
Viel Erfolg bei Ihren Unterweisungen wünscht
Ihre Berufsgenossenschaft
Rohstoffe und chemische Industrie
Spartenprävention
2 | 3
Inhalt
Rund um die BG RCI
04
10
Die Präventionszentren der BG RCI
Aktionen und Medien
Wochenunterweisungen 2015
17Betriebsanweisungen
19Unterweisung
21
Persönliche Schutzausrüstungen (PSA)
23
Erste Hilfe
25
Psychische Belastungen (Stress)
69Förderbänder
71
Beladung von Silofahrzeugen
73
Betrieb von Silos
75Lagereinrichtungen
77Lastaufnahmemittel
27
Muskel- und Skeletterkrankungen
29Schichtarbeit
31Lärm
33Vibrationen
79Anschlagmittel
81
Umgang mit Hochdruckreinigern
83
Kippstellen – Entladestellen
85Absackung
35Brandschutz
37Brand- und Explosionsschutz
(organische Zuschlagstoffe)
39
Gefahrstoffe (Umgang und Lagerung)
41
Zusammenlagerung von Gefahrstoffen
87Beseitigung von Störungen an
automatisierten Anlagen
89Instandhaltungsarbeiten
91
PSA gegen Absturz
93
Gefährliche Arbeiten/Alleinarbeit
43
Einsatz von Klebstoffen
45Biogefährdung
47
Stolper- und Sturzgefahren
49
Heben, Tragen, Zwangshaltungen
51
Büro- und Bildschirmarbeitsplätze
95
Handgeführte Maschinen
97
Einsteigen und Einfahren in Silos
99Absturzsicherungen
101Leitern
103
Mechanische Werkstätten
53
Innerbetriebliche Verkehrswege
55Schutzeinrichtungen
57Schalteinrichtungen
59Erdbaumaschinen
105Gasschweißen/Brennschneiden
107Elektroschweißen/Schutzgasschweißen
109
Arbeiten in engen Räumen
111Prüfungen
61Gabelstapler
63Krane
65Kreissägen: Tisch-, Format- und
Baustellenkreissägen
67
Handkreis- und Handkettensägen
113Verkehrssicherheit
115Fremdfirmeneinsatz
117Ladungssicherung
119Elektroarbeiten
121Packmaschinen/Palettierer
Die Prävention –
immer auf dem neuesten Stand
Berufsgenossenschaftliche Prävention muss immer auf dem neu­
esten Stand sein. Technische Innovationen verändern die Arbeits­
situation ständig aufs Neue. Prävention leistet aber noch mehr.
Durch ihre große Fachkompetenz und das Wissen um die Unfall­
gefahren sorgt die Prävention immer wieder für Verbesserungen
und Weiterentwicklungen an Maschinen und Arbeitsplätzen.
Vorbeugen und Verhüten im Mittelpunkt
Kompetenz-Center
• Mit unserem Präventionsansatz verhüten und bekämpfen wir
die Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeits­
platz schon im Vorfeld.
Für die fachliche Expertise werden
sieben Kompetenz-Center eingerichtet:
• Arbeitsmedizin
• Gefahrstoffe und biologische Arbeitsstoffe
• Gesundheit im Betrieb
• Notfallprävention
• Qualifizierung
• Technische Sicherheit
• Präventionsprodukte und -marketing
• Wir beraten, unterstützen und qualifizieren unsere Mitglieds­
unternehmen und Versicherten umfassend in allen Fragen
von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit.
• Mit Investitionen in intensive Forschung und Wissenschaft
auf höchstem internationalen Niveau sichern wir eine moderne,
zukunftsorientierte und praxisnahe Präventionsarbeit.
Leiter der Prävention
Dipl.-Ing. Helmut Ehnes, Langenhagen
Stellvertr. Leiter der Prävention (Spartenprävention)
Dipl.-Ing. Harald Kiene, Mainz
Stellvertr. Leiter der Prävention (Projekte)
Dipl.-Ing. Michael Kunze, Köln
Koordination Kompetenz-Center
Dr. med. Harald Wellhäußer, Heidelberg
Spartenprävention
Die betriebsbezogene Betreuung der Prävention wird sich ab
dem 1. Januar 2015 an den Bundeslandgrenzen ausrichten und
zudem in drei Sparten neu organisieren.
Sparte 1:
Roh- und Baustoffgewinnung und -produktion
Versicherte Gewerbezweige:
Naturstein-Industrie, Kies- und Sand-Industrie, Erdöl- und
Erdgas-Industrie, Zement-Industrie, Kalk- und Gips-Indus­
trie, Transportbeton-Industrie, Beton- und BetonfertigteilIndustrie, Asphaltmischwerke und Recycling von Altbau­
stoffen, Braunkohle, Steinkohle, Salze und Erze.
4 | 5
Die Präventionszentren der BG RCI
Standorte
bezogene
ab 1. Januar 2015
Die Präventionszentren der BG RCI
Die betriebsb
ab dem 1. Jan
ten und in dr
Schleswig-Holstein
Mecklenburg-Vorpommern
Hamburg
• Sparte 1:
• Sparte 2:
• Sparte 3:
Bremen
Brandenburg
Niedersachsen
Berlin
Langenhagen
Nordrhein-Westfalen
Berlin
Sachsen-Anhalt
Präventionsz
Bochum
Köln
Hessen
Magazinstra
Gera
Sachsen
Postanschrift
Thüringen
Sparte 1 (Roh
RheinlandPfalz
Tel.: 06221 5
E-Mail: praev
Mainz
Saarland
Heidelberg
Nürnberg
Bayern
Baden-Württemberg
Sparte 2 (Ch
Tel.: 06221 5
E-Mail: praev
Sparte 3 (Ha
Tel.: 06221 5
E-Mail: praev
Sparte 2:
Chemische
10 und verarbeitende Industrie
Sparte 3:
Handwerklich orientierte Betriebe
Versicherte Gewerbezweige:
Organische und anorganische chemische Industrie, Erdölund Erdgas-Industrie, Lacke- und Farben-Industrie,
Kosmetik-­Industrie, Seifen- und Waschmittel-Industrie,
Pharma-Industrie, Gummi-Industrie, Film- und Datenträger­
herstellung, Herstellung von Chemiefasern, Kunststoffher­
stellung und -verwertung, Explosivstoff-Industrie, chemi­
sche, biologische und gentechnische Laboratorien, Papier-,
Pappen- und Faserplattenfabriken, Holzzellstofffabriken
und Holzschleifereien, Zuckerfabriken, Zuckerraffinerien,
Herstellung von Kandis, Sirup, Kunsthonig und Ähnlichem
ohne Vorderbetrieb sowie Herstellung von Instantzucker.
Versicherte Gewerbezweige:
Herstellung und Zurichtung von Leder, Herstellung von
Pergament und Rohhaut, Herstellung von Koffern, Mappen,
Taschen, Riemen, Gürteln, Lederhandschuhen, Galante­
riewaren usw. (Feinsattlereien), industrielle Herstellung
von Polsterwaren und Polstermaterial, Herstellung von
Wachstuch, Ledertuch, Linoleum und ähnlichen Erzeugnis­
sen, Färben von Lederwaren, Fahrzeugausstatter, hand­
werkliche Raumausstatter, Sattler, Polsterer und Dekora­
teure, Herstellung von technischen Artikeln aus Leder und
ähnlichen Erzeugnissen, Arbeitsschutz- und Stanzartikeln,
Pressereien und Prägeanstalten.
Standorte der Prävention für die
betriebsbezogene Betreuung
Die betriebsbezogene Betreuung der Prävention wird sich ab dem
1. Januar 2015 an den Bundeslandgrenzen ausrichten und in die
folgenden Sparten neu organisieren:
• Sparte 1: Roh- und Baustoffgewinnung und -produktion
• Sparte 2: Chemische und verarbeitende Industrie
• Sparte 3: Handwerklich orientierte Betriebe
Berlin
Präventionszentrum Berlin
Magazinstraße 15–16 · 10179 Berlin
Postanschrift: Postfach 021094 · 10122 Berlin
Sparte 1 (Roh- und Baustoffgewinnung und -produktion)
Tel.: 06221 5108-62911
E-Mail: praevention-berlin-sparte1@bgrci.de
Sparte 2 (Chemische und verarbeitende Industrie)
Tel.: 06221 5108-62912
E-Mail: praevention-berlin-sparte2@bgrci.de
Sparte 3 (Handwerklich orientierte Betriebe)
Tel.: 06221 5108-62913
E-Mail: praevention-berlin-sparte3@bgrci.de
Bochum
Präventionszentrum Bochum
Waldring 97 · 44789 Bochum
Postanschrift: Postfach · 44782 Bochum
Sparte 1 (Roh- und Baustoffgewinnung und -produktion)
Tel.: 06221 5108-62921
E-Mail: praevention-bochum-sparte1@bgrci.de
Sparte 2 (Chemische und verarbeitende Industrie)
Tel.: 06221 5108-62922
E-Mail: praevention-bochum-sparte2@bgrci.de
Sparte 3 (Handwerklich orientierte Betriebe)
Tel.: 06221 5108-62923
E-Mail: praevention-bochum-sparte3@bgrci.de
Gera
Präventionszentrum Gera
Amthorstraße 12 · 07545 Gera
Postanschrift: Postfach 1455 · 07504 Gera
Sparte 1 (Roh- und Baustoffgewinnung und -produktion)
Tel.: 06221 5108-62931
E-Mail: praevention-gera-sparte1@bgrci.de
Sparte 2 (Chemische und verarbeitende Industrie)
Tel.: 06221 5108-62932
E-Mail: praevention-gera-sparte2@bgrci.de
Sparte 3 (Handwerklich orientierte Betriebe)
Tel.: 06221 5108-62933
E-Mail: praevention-gera-sparte3@bgrci.de
6 | 7
Dem Präventionszentrum Gera sind die Standorte
Dresden und Halle zugeordnet:
Ludwig-Hartmann-Straße 40 · 01277 Dresden
Postanschrift: Postfach 210342 · 01265 Dresden
Sparte 1 (Roh- und Baustoffgewinnung und -produktion)
Tel.: 06221 5108-22400
Sparte 2 (Chemische und verarbeitende Industrie)
Tel.: 06221 5108-26303
Sparte 3 (Handwerklich orientierte Betriebe)
Tel.: 06221 5108-25311
Merseburger Straße 52 · 06110 Halle
Postanschrift: Postfach 200251 · 06003 Halle
Sparte 2 (Chemische und verarbeitende Industrie)
Tel.: 06221 5108-24300
Hamburg
Präventionszentrum Hamburg
Borsteler Chaussee 51 · 22453 Hamburg
Sparte 1 (Roh- und Baustoffgewinnung und -produktion)
Tel.: 06221 5108-62941
E-Mail: praevention-hamburg-sparte1@bgrci.de
Sparte 2 (Chemische und verarbeitende Industrie)
Tel.: 06221 5108-62942
E-Mail: praevention-hamburg-sparte2@bgrci.de
Sparte 3 (Handwerklich orientierte Betriebe)
Tel.: 06221 5108-62943
E-Mail: praevention-hamburg-sparte3@bgrci.de
Heidelberg
Präventionszentrum Heidelberg
Kurfürsten-Anlage 62 · 69115 Heidelberg
Postanschrift: Postfach 101480 · 69004 Heidelberg
Sparte 1 (Roh- und Baustoffgewinnung und -produktion)
Tel.: 06221 5108-62951
E-Mail: praevention-heidelberg-sparte1@bgrci.de
Sparte 2 (Chemische und verarbeitende Industrie)
Tel.: 06221 5108-62952
E-Mail: praevention-heidelberg-sparte2@bgrci.de
Sparte 3 (Handwerklich orientierte Betriebe)
Tel.: 06221 5108-62953
E-Mail: praevention-heidelberg-sparte3@bgrci.de
Dem Präventionszentrum Heidelberg ist der Standort
Karlsruhe zugeordnet:
Kriegsstraße 154 · 76133 Karlsruhe
Postanschrift: Postfach 111252 · 76062 Karlsruhe
Sparte 1 (Roh- und Baustoffgewinnung und -produktion)
Tel.: 06221 5108-22500
Köln
Präventionszentrum Köln
Stolberger Straße 86 · 50933 Köln
Postanschrift: Postfach 450227 · 50877 Köln
Sparte 1 (Roh- und Baustoffgewinnung und -produktion)
Tel.: 06221 5108-62961
E-Mail: praevention-koeln-sparte1@bgrci.de
Sparte 2 (Chemische und verarbeitende Industrie)
Tel.: 06221 5108-62962
E-Mail: praevention-koeln-sparte2@bgrci.de
Sparte 3 (Handwerklich orientierte Betriebe)
Tel.: 06221 5108-62963
E-Mail: praevention-koeln-sparte3@bgrci.de
Dem Präventionszentrum Köln ist der Standort
Bonn zugeordnet:
Peter-Hensen-Straße 1 · 53175 Bonn
Postanschrift: Postfach 240200 · 53154 Bonn
Sparte 1 (Roh- und Baustoffgewinnung und -produktion)
Tel.: 06221 5108-22300 oder 23200
Langenhagen
Präventionszentrum Langenhagen
Theodor-Heuss-Straße 160 · 30853 Langenhagen
Postanschrift: Postfach 101540 · 30836 Langenhagen
Sparte 1 (Roh- und Baustoffgewinnung und -produktion)
Tel.: 06221 5108-62971
E-Mail: praevention-langenhagen-sparte1@bgrci.de
Sparte 2 (Chemische und verarbeitende Industrie)
Tel.: 06221 5108-62972
E-Mail: praevention-langenhagen-sparte2@bgrci.de
Sparte 3 (Handwerklich orientierte Betriebe)
Tel.: 06221 5108-62973
E-Mail: praevention-langenhagen-sparte3@bgrci.de
Mainz
Präventionszentrum Mainz
Lortzingstraße 2 · 55127 Mainz
Postanschrift: Postfach 310180 · 55062 Mainz
Sparte 1 (Roh- und Baustoffgewinnung und -produktion)
Tel.: 06221 5108-62981
E-Mail: praevention-mainz-sparte1@bgrci.de
Sparte 2 (Chemische und verarbeitende Industrie)
Tel.: 06221 5108-62982
E-Mail: praevention-mainz-sparte2@bgrci.de
Sparte 3 (Handwerklich orientierte Betriebe)
Tel.: 06221 5108-62983
E-Mail: praevention-mainz-sparte3@bgrci.de
Dem Präventionszentrum Mainz sind die Standorte
Frankfurt und Saarbrücken zugeordnet:
Stützeläckerweg 14 · 60489 Frankfurt
Sparte 2 (Chemische und verarbeitende Industrie)
Tel.: 06221 5108-24700
Talstraße 15 · 66119 Saarbrücken
Sparte 1 (Roh- und Baustoffgewinnung und -produktion)
Tel.: 06221 5108-23400
Nürnberg
Präventionszentrum Nürnberg
Südwestpark 2 und 4 · 90449 Nürnberg
Sparte 1 (Roh- und Baustoffgewinnung und -produktion)
Tel.: 06221 5108-62991
E-Mail: praevention-nuernberg-sparte1@bgrci.de
Sparte 2 (Chemische und verarbeitende Industrie)
Tel.: 06221 5108-62992
E-Mail: praevention-nuernberg-sparte2@bgrci.de
Sparte 3 (Handwerklich orientierte Betriebe)
Tel.: 06221 5108-62993
E-Mail: praevention-nuernberg-sparte3@bgrci.de
Dem Präventionszentrum Nürnberg ist der Standort
Bad Abbach zugeordnet:
Raiffeisenstraße 19 · 93077 Bad Abbach
Sparte 3 (Handwerklich orientierte Betriebe)
Tel.: 09405 9537-0
Kompetenz-Center der Prävention
Für die fachliche Expertise stehen ab dem 1. Januar 2015
die folgenden Kompetenz-Center zur Verfügung:
Kompetenz-Center Arbeitsmedizin
Kurfürsten-Anlage 62 · 69115 Heidelberg
Postanschrift: Postfach 101480 · 69004 Heidelberg
Tel.: 06221 5108-62710
E-Mail: arbeitsmedizin@bgrci.de
Dem Kompetenz-Center Arbeitsmedizin sind BONFIS und
ODIN zugeordnet:
BONFIS – Bergbaulicher Organisationsdienst für
nachgehende Untersuchungen „fibrogene Stäube“
Hunscheidtstraße 18 · 44789 Bochum
Postanschrift: Postfach 100429 · 44704 Bochum
Tel.: 06221 5108-29110 · Fax: 06221 5108-29197
E-Mail: bonfis@bgrci.de
ODIN –Organisationsdienst für nachgehende Untersuchungen
Kurfürsten-Anlage 62 · 69115 Heidelberg
Postanschrift: Postfach 101480 · 69004 Heidelberg
Tel.: 06221 5108-29200 · Fax: 06221 5108-29299
E-Mail: odin@odin-info.de
Internet: www.odin-info.de
Kompetenz-Center Gefahrstoffe und
biologische Arbeitsstoffe
Kurfürsten-Anlage 62 · 69115 Heidelberg
Postanschrift: Postfach 101480 · 69004 Heidelberg
Tel.: 06221 5108-62720
E-Mail: gefahr-und-biostoffe@bgrci.de
Dem Kompetenz-Center Gefahrstoffe und biologische
Arbeitsstoffe sind das Institut für Gefahrstoff-Forschung und
das Labor Leuna sowie die Geschäftsstelle Gefahrstoff­
information zugeordnet:
Institut für Gefahrstoff-Forschung
Waldring 97 · 44789 Bochum
Postanschrift: Postfach · 44782 Bochum
Tel.: 06221 5108-29801 · Fax: 06221 5108-29998
E-Mail: igf@bgrci.de
8 | 9
Labor Leuna
Rudolf-Breitscheid-Straße 18, Gebäude E · 06237 Leuna
Tel.: 06221 5108-28418 · Fax: 06221 5108-28499
E-Mail: praevention-leuna-labor@bgrci.de
Geschäftsstelle Gefahrstoffinformation
Kurfürsten-Anlage 62 · 69115 Heidelberg
Postanschrift: Postfach 101480 · 69004 Heidelberg
Tel.: 06221 5108-28360
E-Mail: gefahrstoffinformation@bgrci.de
Kompetenz-Center Gesundheit im Betrieb
Lortzingstraße 2 · 55127 Mainz
Postanschrift: 310180 · 55062 Mainz
Tel.: 06221 5108-62730
E-Mail: gesundheit-im-betrieb@bgrci.de
Kompetenz-Center Notfallprävention
Berliner Straße 2a · 38678 Clausthal-Zellerfeld
Tel.: 06221 5108-28502 · Fax: 06221 5108-28999
E-Mail: notfallpraevention@bgrci.de
Dem Kompetenz-Center Notfallprävention sind die Haupt­­
stellen für das Grubenrettungswesen Clausthal-Zellerfeld,
Hohenpeißenberg und Leipzig zugeordnet:
Hauptstelle für das Grubenrettungswesen Clausthal-Zellerfeld
Berliner Straße 2a · 38678 Clausthal-Zellerfeld
Tel.: 06221 5108-28502 · Fax: 06221 5108-28999
E-Mail: grubenrettung-clz@bgrci.de
Hauptstelle für das Grubenrettungswesen Hohenpeißenberg
Unterbau 71 1/8 · 82383 Hohenpeißenberg
Tel.: 06221 5108-28612 · Fax: 06221 5108-28699
E-Mail: grubenrettung-hpb@bgrci.de
Hauptstelle für das Grubenrettungswesen Leipzig
Friederikenstraße 62 · 04279 Leipzig
Tel.: 06221 5108-28712 · Fax: 06221 5108-28799
E-Mail: grubenrettung-lpz@bgrci.de
Kompetenz-Center Qualifizierung
Kurfürsten­Anlage 62 · 69115 Heidelberg
Postanschrift: Postfach 101480 · 69004 Heidelberg
Tel.: 06221 5108­27100 · Fax: 06221 5108­27199
E­Mail: qualifizierung@bgrci.de
Berufsgenossenschaftliches Schulungszentrum Stuttgart e. V.
Rohrer Straße 162 · 70771 Leinfelden­Echterdingen
Tel.: 0711 97552­0 · Fax: 0711 97552­40
E­Mail: info@schulungszentrum­oberaichen.de
Internet: www.schulungszentrum­oberaichen.de
Dem Kompetenz­Center Qualifizierung sind die
Bildungszentren Laubach und Maikammer zugeordnet.
Weitere Bildungsstandorte sind in Bad Münder, Gernsbach
und Leinfelden­Echterdingen.
Kompetenz-Center technische Sicherheit
Theodor­Heuss­Straße 160 · 30853 Langenhagen
Postanschrift: Postfach 101540 · 30836 Langenhagen
Tel.: 06221 5108­62740
E­Mail: technische­sicherheit@bgrci.de
Bildungszentrum Haus Laubach
Zentrum für Arbeitssicherheit der BG RCI
Dörrenbergweg 38 · 35321 Laubach
Tel.: 06221 5108­27400
Fax: 06221 5108­27598 (Qualifizierung)
Fax: 06221 5108­27499 (Verwaltung)
E­Mail: qualifizierung­laubach@bgrci.de
E­Mail: verwaltung­laubach@bgrci.de
Internet: www.seminare.bgrci.de
Bildungszentrum Haus Maikammer
Zentrum für Arbeitssicherheit der BG RCI
Obere Mühle 1 · 67487 Maikammer
Tel.: 06221 5108­27800
Fax: 06221 5108­27999 (Qualifizierung)
Fax: 06221 5108­27899 (Verwaltung)
E­Mail: qualifizierung­maikammer@bgrci.de
E­Mail: verwaltung­maikammer@bgrci.de
Internet: www.seminare.bgrci.de
weitere Bildungsstandorte
DGUV Test­, Prüf­ und Zertifizierungsstelle,
Fachbereich Rohstoffe und chemische Industrie
Theodor­Heuss­Straße 160 · 30853 Langenhagen
Postanschrift: Postfach 101540 · 30836 Langenhagen
Tel.: 06221 5108­29500 · Fax: 06221 5108­29189
E­Mail: pruefstelle@bgrci.de
www.dguv.de/dguv­test
Kompetenz-Center Präventionsprodukte und -marketing
Kurfürsten­Anlage 62 · 69115 Heidelberg
Postanschrift: Postfach 101480 · 69004 Heidelberg
Tel.: 06221 5108­62750
E­Mail: praeventionsprodukte@bgrci.de
Weitere Kontaktdaten:
unter www.bgrci.de
Berufsgenossenschaftliche Bildungsstätte Hannover e. V.
Lug ins Land 3 · 31848 Bad Münder
Tel.: 05042 5084­0 · Fax: 05042 5084­600
E­Mail: info@bg­bildung.de
Internet: www.bg­bildung.de
Papierzentrum Gernsbach
Scheffelstraße 29 · 76593 Gernsbach
Tel.: 07224 6401­0 (Zentrale) oder 07224 6401­178
Fax: 07224 6401­462
E­Mail: info@papierzentrum.org
Internet: www.papierzentrum.org
Information un
d
Service in Ihre
r Nähe
Adressen und
Kon
takte
7/2014
1
Handlungshilfe zur effizienten Vorbereitung
der unterweisung
Welche Unterweisungsthemen muss ich ansprechen? Gibt es dazu geeig­
nete Unterweisungsmaterialien? Die umfassende Sammlung von Themen,
Medienvorschlägen und Internetlinks im Merkblatt A 026 „Unter weisung“
möchte Führungskräfte und Verantwortliche vor Ort praxisnah und effizient
bei der Vorbereitung der Unterweisung unterstützen.
4 Mechanische Gefährdung
4.2 Teile mit gefährlichen Oberflächen
▸
4.2 Teile mit gefährlichen Oberflächen
4
▸ Warum unterweisen?
38
Das soll die Unterweisung verhindern:
> Gefährdungen an Maschinen- oder Anlagenteilen, Arbeitsmitteln und Werkstücken mit gefährlichen Oberflächen, wie z. B.
∙ Ecken, Kanten
∙ Spitzen, Schneiden
∙ Oberflächenrauigkeit
Mit der Folge von:
> Mechanischen Verletzungen vorwiegend der Hände und Arme wie z. B.
∙ Schnitt-, Stoß- und Stichverletzungen
∙ Schürfwunden
Themenvorschläge für die Unterweisung
> Wenn technische Hilfsmittel verwendet werden, wie z. B. Spänehaken: Richtige
Benutzung erklären (Wann? Wie?)
> Spitze und scharfe Werkzeuge sicher aufbewahren (nicht in der Kleidung tragen)
> Mängel/Gefahrstellen melden
> Sachgerechte Entsorgung von gebrauchten oder zerbrochenen Arbeitsmitteln
(Messerklingen, Glasbruch): Festwandige Behälter mit Verschluss, Entsorgungsweg
> Benutzung der festgelegten persönlichen Schutzausrüstungen, wie z. B.
∙ Sicherheitsschuhe mit durchtrittssicherer Sohle oder
∙ schnittfeste/stichfeste Schutzhandschuhe, z. B. beim Umgang mit Messern,
dünnen Metallblechen, verklemmten Glasgeräten im Labor etc..
4
▸ Gestaltungsvorschläge für die Unterweisung
Aktives Üben
> Verwendung technischer Hilfsmittel
> Richtiger Umgang mit Messern (Haltung, Schnittführung weg vom Körper)
> Aufbewahrung und Transport spitzer und scharfer Gegenstände
Für Arbeitsschutzgespräche und Gruppenarbeit
> Videogestützte Unterweisungshilfe „Handwerkzeuge und Handmaschinen“
(medienshop.bgrci.de ➞ DVD 710 „Safety first – Sicherheit geht vor: Handwerkzeuge und Handmaschinen“)
> Erarbeiten: Wie werden im Betrieb gebrauchte oder zerbrochene Arbeitsmittel
sachgerecht entsorgt?
> Broschüre BGHW Kompakt „Kartonmesser“ (M 63) (www.bghw.de ➞ Suchbegriff „Kartonmesser“)
Fragebögen/Arbeitsblätter
> Betriebsspezifische Anpassung der Musterbetriebsanweisung zu Spritzgießmaschinen (downloadcenter.bgrci.de)
> Fragebogen ABL 009 „Werkzeug“ (BG Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse,
www.bgetem.de/medien-service/regelwerk-und-informationsmaterial ➞ Elektro/Feinmechanik/Textile Branchen und Schuhe ➞ Unterweisen und Prüfen)
38 Unterweisung gemäß § 3 PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV), § 4 UVV „Grundsätze der Prävention“ (BGV A1)
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BG RCI A 026
4/2014
BG RCI A 026
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Bei der Auswahl empfohlener Unterweisungsmaterialien wurde
Wert gelegt auf deren einfache Verfügbarkeit: Entweder nennt
das Merkblatt Medien der BG RCI, die Mitgliedsbetriebe in der
Regel in einer der Betriebsgröße angemessenen Stückzahl
kostenlos beziehen können, oder es weist auf Angebote im In­
ternet hin, die kostenlos heruntergeladen oder online genutzt
werden können. Möchte sich der Unterweiser/die Unterweiserin
vorab über ein Thema näher informieren, findet er/sie hierzu
Quellenangaben.
Das Merkblatt kann unter medienshop.bgrci.de bestellt werden.
Für Mitgliedsbetriebe ist es in einer angemessenen Anzahl
kostenfrei. Alle Leitfäden sind außerdem im Downloadcenter
Prävention unter downloadcenter.bgrci.de herunterzuladen,
sodass die individuelle Anpassung der Themenvorschläge an
die betrieblichen Bedürfnisse mit wenig Aufwand vorgenom­
men werden kann.
Der Aufbau des Merkblatts A 026 „Unterweisung“ orientiert
sich an über 60 verschiedenen Gefährdungsfaktoren, wie z. B.
mechanische oder elektrische Gefährdungen, Gefährdungen
durch Gefahrstoffe, Lärm oder Brände, Gefährdungen durch
mangelnde Koordination von Arbeiten oder fehlende Kommuni­
kation im Betrieb. Manchem Leser wird die Gliederung bereits
vom Merkblatt A 017 „Gefährdungsbeurteilung – Gefährdungs­
katalog“ vertraut sein, das Unterweisungsmerkblatt kann aber
auch völlig unabhängig davon als 240 Seiten starkes Nach­
schlagewerk verwendet werden.
Bestellung des Merkblatts:
Jedes unterweisungsthema ist folgendermaßen
strukturiert:
www.medienshop.bgrci.de
• Warum unterweisen? – Praktische Notwendigkeit und
Rechtsgrundlagen
• Detaillierte Themenvorschläge, teilweise unterteilt nach
Zielgruppe „mittlere Führungsebene“ und „Beschäftigte“
• Konkrete Gestaltungsvorschläge, z. B. für praktische Übungen,
Diskussionsthemen und Materialien (mit deren Bezugsquelle)
• Verknüpfung mit verwandten Gefährdungsfaktoren
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Downloadcenter Prävention:
www.downloadcenter.bgrci.de
unfallbeispiele aus der Praxis –
szenisch dargestellte reale Arbeitsunfälle
Unterweisungen abwechslungsreich gestalten, auch langjährige Beschäftigte
erreichen, nachhaltige Wirkung erzielen – vor dieser Herausforderung stehen
Tag für Tag viele Unternehmer/innen, Führungskräfte und Fachkräfte für Arbeits­
sicherheit. Das Merkblatt A 030 bietet 30 aufgearbeitete Unfälle, die entweder als
Powerpoint­Foliensatz oder als Papierausdruck vor Ort diskutiert werden können.
Wir wissen heute, dass Unterweisungen anhand realer Arbeits­
unfälle auf besonderes Interesse stoßen und außerordentlich
nachhaltig bei den Beschäftigten ankommen. Der Erfolg ist
umso größer, je mehr die Beschäftigten emotional angespro­
chen werden. Aus diesem Grund ist jeder Unfallhergang mit
mehreren gezeichneten Bildern dargestellt. Dadurch werden
Beschäftigte zu „Augenzeugen/­zeuginnen“ des Geschehens,
und entsprechend groß ist anschließend die Motivation für den
Arbeitsschutz im eigenen betrieblichen Umfeld.
Alle 30 Unfallbeispiele sind didaktisch aufbereitet, illustriert
und anonymisiert. Unfallursachen und ­folgen für Betroffene
und Betrieb werden dargestellt.
Thematisch wird ein breites Spektrum abgedeckt: innerbetrieb­
licher Verkehr, Betriebsneulinge, Einzugs­ oder Quetschstellen
an Maschinen, Elektroarbeiten, Tätigkeiten mit Gefahrstoffen,
Spülen von Schlauchleitungen und andere mehr.
Das Merkblatt samt eingelegter CD­ROM kann unter medien­
shop.bgrci.de bestellt werden. Für Mitgliedsbetriebe ist es in
einer angemessenen Anzahl kostenfrei. Eine weitere Ausgabe
mit neuen Unfällen wird voraussichtlich im Laufe des Jahres
2015 erscheinen.
Bestellung des Merkblatts mit CD­ROM:
www.medienshop.bgrci.de
„Sicherheitskurzgespräche“:
unterweisung leicht und wirkungsvoll
Dialog statt Monolog! Das Konzept mit wenig vorgegebenen Texten
und dem Suchbild als Erfolgskontrolle bindet die Beschäftigten bei
der Unterweisung ein – kurzweilig, nachhaltig, und wenn nötig auch
über sprachliche Barrieren hinweg.
SKG 003
SKG_003_Lagerung_Chemikalien_NEU.indd 1
Tischkreissägen und Zugsägen
auf der Baustelle
Denk an mich – Dein Rücken!
Lagerung von Gefahrstoffen
Sicherheitskurzgespräche
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So bleibe ich gesund
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Sicherheitskurzgespräche
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Sicherheitskurzgespräche
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einfach und vielseitig
Jedes „Sicherheitskurzgespräch“ (SKG) besteht aus einem
geleimten Abreißblock im Format DIN A4. Zusätzlich können
die Lektionen und das Suchbild als pdf­Datei unter download­
center.bgrci.de heruntergeladen und z. B. mit einem Beamer für
einen größeren Personenkreis auf Leinwand projiziert werden.
wirkungsvoll
Das Unterweisen direkt vor Ort erhöht nicht nur die Aufmerk­
samkeit – zugleich wird das Wissen durch den direkten Bezug
zum Arbeitsplatz auch nachhaltig transportiert.
flexibel
Durch die knappe Darstellung auf den Infoblättern kann der/die
Unterweisende flexibel entscheiden, welche Teile der ausführ­
lichen Erläuterungen er/sie weitergeben möchte. Betriebliche
Gegebenheiten können einfach ergänzt werden.
Inhalt
• Die Inhalte der Unterweisung sind auf fünf Lektionen verteilt.
Jede Lektion besteht aus einem Infoblatt mit einem Bild, das
sich auf die jeweiligen Kernaussagen konzentriert.
• Ziel ist es, anhand der Kernaussagen ein Gespräch mit den
Beschäftigten zu führen, in dem das sichere Arbeiten im
Unternehmen zur Sprache kommt – im Idealfall direkt vor Ort
am Arbeitsplatz.
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SKG_019_Tischkreissägen.indd 1
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• Auf einem Suchbild verstecken sich eine Reihe von Sicher­
heitsmängeln, die es zu finden gilt. Es dient wiederum der
Kommunikation, vertieft auf unterhaltsame Art das vorher
Behandelte und wendet es beispielhaft an. Das Suchbild ist
auch als betriebliches Gewinnspiel einsetzbar.
• Ein separates Lösungsblatt zeigt die versteckten Mängel und
erläutert deren Vermeidung.
• Für jede Lektion gibt es ein Erläuterungsblatt für den Unter­
weisenden/die Unterweisende, das ausführlich die relevan­
ten Fakten zum jeweiligen Unterweisungsthema auff ührt.
Diese Erläuterungen enthalten z. B. auch weiterführende
Quellenangaben sowie mögliche Unfallbeispiele.
• Mit Hilfe des zugehörigen Formblatts können Sie die durch­
geführte Unterweisung bequem und ausreichend dokumen­
tieren.
Breites themenspektrum
Einige Beispiele: Benutzung von Leitern, Instandhaltungs­
arbeiten, Denk an mich – Dein Rücken!, Erste Hilfe, Lagerung
von Gefahrstoffen. Eine Übersicht aller lieferbaren Titel finden
Sie im Medienshop der BG RCI unter medienshop.bgrci.de.
Es erscheinen kontinuierlich weitere Themen.
Kostenlose Bestellmöglichkeit
Mitgliedsbetriebe der BG RCI können die Sicherheitskurzge­
spräche unter medienshop.bgrci.de in einer der Betriebsgröße
angemessenen Anzahl kostenlos bestellen. Ein Bezug ist auch
im Ergänzungsdienst (automatische Belieferung mit Neu­
erscheinungen) möglich.
„unfallbrennpunkte” der BG RCI
Im Rahmen der „Unfallbrennpunkt”­Reihe greifen wir
möglichst zeitnah Themen auf, die bei der Beobachtung
des aktuellen Unfallgeschehens hervorstechen.
Schnee
und Eisglätte
Die „Unfallbrennpunkte” richten sich in erster Linie an die
Unternehmensleitung und Führungskräfte. Die Veröffentlich­
ungen bestehen jeweils aus einem Plakat sowie einer Unter­
weisungshilfe.
Das Plakat dient dazu, die Belegschaft auf den jeweiligen
Unfallschwerpunkt als Thema hinzuweisen und so die Nach­
haltigkeit der erfolgten Unterweisung zu erhöhen.
Die Unterweisungshilfe – der eigentliche „Unfallbrennpunkt” –
ist viergeteilt.
• Zunächst wird eine betriebliche Unfallsituation geschildert,
um Betroffenheit zu erzeugen.
• Der zweite Teil beschreibt konkrete Maßnahmen, die zur
Vermeidung der Unfallgefahren beitragen. Diese Seite dient
als Grundlage für die Unterweisung der Mitarbeiter und
Mitarbeiterinnen.
• Teil drei richtet sich an die Führungskräfte und enthält eine
Checkliste mit weiteren Maßnahmen.
• Zu guter Letzt findet sich auf Seite vier ein Formblatt zur
Dokumentation der durchgeführten Unterweisung.
Wenn Sie die „Unfallbrennpunkte” der BG RCI einsetzen
wollen, finden Sie diese in unserem Internetauftritt.
So
PlakatA1_8_Sch
nicht!
Sondern
nee_Eisflaette.in
dd 1
so!
11.01.2010 14:45:32
Uhr
An alle Unternehmer / Führungskräfte
Unterweisungsnachweis
„Schnee und Eisglätte“
Datum:
Name des Unterweisenden:
Betrieb/Abteilung:
Bestellung des Merkblatts:
Unternehmen:
Ort der Unterweisung:
Teilnehmer:
Name, Vorname
Unterschrift
www.bgrci.de/praevention/praxishilfen/
unterweisung/unfallbrennpunkt/
So
nicht!
Schnee und Eisglätte
Der Ort: Der Betriebshof eines rohstoffgewinnenden
Unterweisender
Vorgesetzter zur Kenntnis
Betriebes.
Die Situation: Im Zuge der Winterreparatur am Wiegeband
waren Arbeiten im Werkstattcontainer erforderlich. Auf dem Weg
zum Container wollte der Mitarbeiter eine Abkürzung nehmen
und rutschte auf einer überfrorenen und schneebedeckten
Pfütze aus.
Der Fehler: Der Mitarbeiter nutzte nicht den geräumten
Verkehrsweg, sondern kürzte den Weg über eine schneebedeckte Fläche ab.
Die Folgen: Durch den Sturz zog er sich einen komplizierten
Bruch des rechten Handgelenks zu und war infolge der Verletzung
über ein halbes Jahr arbeitsunfähig.
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11.01.2010 14:43:27 Uhr
Gefährdungsbeurteilung –
sieben Schritte zum Ziel
Gefährdungsbeurteilungen sind das zentrale Instrument
im Arbeitsschutz und der Schlüssel zur Verringerung von
Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten
Erkrankungen.
Der Nutzen von Gefährdungs­
beurteilungen liegt auf der Hand:
• Wichtige Informationen und Hinweise werden gewonnen über:
• Gefährdungen und Belastungen an Arbeitsplätzen
• Notwendige technische und organisatorische Schutz­­
maßnahmen
• Den erforderlichen Einsatz persönlicher Schutz­aus­
rüstungen
• Inhalte für Unterweisungen
• Kosten und Ausfallzeiten als Folge von Unfällen oder
Erkran­kungen können verringert werden.
• Gefährdungsbeurteilungen sind ein Führungsinstrument
für Verantwortliche und tragen dazu bei, Wirtschaftlichkeit,
Wettbewerbsfähigkeit und das Unternehmensimage durch
verantwortliches Handeln zu verbessern.
• Gefährdungsbeurteilungen sind ein wesentliches Kriterium
im Rahmen von Begutachtungen.
Die Gefährdungsbeurteilung trägt der allgemeinen Fürsorge­
pflicht des Unternehmers Rechnung. Die Pflicht zur Durchfüh­
rung von Gefährdungsbeurteilungen ergibt sich aus den
§§ 5 und 6 des Arbeitsschutzgesetzes bzw. § 3 der ABBergV.
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Durchführung und Dokumentation
Die Gefährdungsbeurteilung sollte in sieben Schritten
durchgeführt werden:
1. Erfassen der Betriebsorganisation:
5. Festlegen von Schutzzielen
und Maßnahmen:
Bevor Sie die Gefährdungsbeurteilungen für einzelne
Tätigkeiten erstellen, sollten Sie Ihr Unternehmen struktu­
riert erfassen. So können Sie Schritt für Schritt die Gefähr­
dungsbeurteilung für überschaubare Bereiche erstellen.
Es werden Schutzziele und Maßnahmen festgelegt, die
aus Sicht der Unfallverhütung bzw. aus praktischer und be­
triebswirtschaftlicher Sicht vertretbar sind und den größten
Nutzen versprechen.
2. Erfassen der Tätigkeiten:
6. Realisieren der Maßnahmen:
Nachdem Sie die Arbeitsbereiche festgelegt haben, erfas­
sen Sie jetzt die zugehörigen Tätigkeiten. Dazu gehören
auch Tätigkeiten und Arbeitsabläufe wie z. B. Wartung,
Instandhaltung oder Reparatur.
Beauftragen Sie geeignete Personen mit der Umsetzung der
Maßnahmen und vereinbaren Sie verbindliche Termine für
die Erledigung.
3. Ermitteln der möglichen Gefährdungen
und Belastungen:
Die betriebliche Gefährdungs­ und Belastungssituation
wird analysiert. Unfallschwerpunkte werden herausgear­
beitet, ebenso wie anderes Gefährdungspotenzial.
4. Beurteilen des Risikos:
In diesem Schritt wird das vorliegende Gefährdungspoten­
zial beurteilt. Es wird hierbei abgewogen und verglichen,
ob das vorliegende Gefährdungspotenzial größer oder
kleiner ist als das Grenzrisiko. In der Regel ist das Gefähr­
dungspotenzial größer als das Grenzrisiko.
7. Kontrolle der Wirksamkeit:
Es wird geprüft, ob die ausgewählten Maßnahmen termin­
gerecht durch die benannten Personen umgesetzt worden
und wirksam sind. Hierhinter verbirgt sich die Frage, ob
sich das Arbeitsschutzniveau verbessert hat und die
betriebliche Gefährdungs­ und Belastungsfaktoren ver­
mindert oder beseitigt worden sind. Den Abschluss dieses
Regelkreises stellt somit die Beurteilung dar, in der festge­
stellt wird, ob es sich bei dem verbleibenden Risiko um das
sogenannte unvermeidbare Restrisiko handelt.
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Betriebsanweisungen
Notizen
Die Erstellung von Betriebsanweisungen ist eine allgemeine Pflicht des Unterneh­
mers. Sie ist in aller Regel das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung. Betriebsan­
weisungen sind Anweisungen und Angaben des Unternehmers an die Beschäf­
tigten mit dem Ziel, Unfälle und Gesundheitsrisiken zu vermeiden. Sie regeln
arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogen das Verhalten im Betrieb und eignen sich
als Grundlage für die Unterweisung. Sie können darüber hinaus dem Sach- und
Umweltschutz dienen.
Durchführung und Dokumentation:
Betriebsanweisungen müssen in verständlicher Form und Sprache dem Mitar­
beiter die notwendigen Informationen zu Gefahren, Schutzmaßnahmen usw. bei
seiner Tätigkeit geben. Diese Informationen müssen konkret abgefasst sein. Das
bedeutet, dass Arbeitsmittel, Stoffe und persönliche Schutzausrüstung genau
bezeichnet sein müssen.
Der Umfang einer Betriebsanweisung sollte die Größe einer DIN A4-Seite nicht
überschreiten. Betriebsanweisungen sollten grafisch einheitlich gestaltet sein
z. B. Blau für Maschinen und Arbeitsverfahren sowie Orange für Gefahrstoffe und
Grün für Persönliche Schutzausrüstungen.
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Betriebsanweisungen müssen an geeigneten Stellen ausgelegt oder ausgehängt
werden, so dass sie jederzeit vom Mitarbeiter gelesen werden können. Verbind­
lich werden die Anweisungen erst mit Datum und der Unterschrift des Unterneh­
mers oder eines von ihm Beauftragten.
Feiertage: 01.01. Neujahrstag, 06.01. Heilige
Drei Könige*
* Regionale Feiertage in Deutschland
Mehr Infos unter www.praxishandbuch-bg.de
Januar – 02. Woche
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Heilige Drei Könige*
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Unterweisung
Notizen
Erstunterweisungen:
•Z. B. von neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Leiharbeiterinnen und
-arbeitern und beim Einsatz neuer Arbeitsstoffe oder Arbeitsverfahren im Betrieb
Wiederholungsunterweisungen:
•Z. B. in angemessenen Zeitabständen
Unterweisungen aus besonderem Anlass bei:
•Ungewöhnlich oder selten vorkommenden Arbeiten
•Arbeitsplatzwechsel
•Festgestelltem sicherheits- und gesundheitswidrigem Verhalten
•Unfällen oder Beinahe-Unfällen
•Neuen Erkenntnissen über gesundheitsgerechtes Verhalten am Arbeitsplatz
Unterweisung ist Führungsaufgabe:
•Das Unternehmen bzw. der Arbeitgeber ist für die Unterweisung verantwortlich.
In der betrieblichen Praxis führen die Vorgesetzten die Unterweisung durch.
Unterweisungen müssen didaktisch und methodisch vorbereitet sein
(beachte Tabelle).
Unterweisungen müssen mindestens einmal jährlich erfolgen und erforderlichen­
falls wiederholt werden. Bei Jugendlichen halbjährliche Unterweisungsfristen
beachten.
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Feiertage: 01.01. Neujahrstag, 06.01. Heilige
Drei Könige*
Die Unterweisungen sind zu dokumentieren.
Grad des „Behaltens“:
Art der Unterweisung
Anteil, der im Gedächtnis bleibt
Hören
20 %
Sehen
30 %
Hören und Sehen
50 %
Aktives Mitdenken
80 %
Selbst tun
90 %
* Regionale Feiertage in Deutschland
Mehr Infos unter www.praxishandbuch-bg.de
Januar – 03. Woche
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Persönliche Schutzausrüstungen (PSA)
Notizen
Der Unternehmer hat geeignete persönliche Schutzausrüstungen zur
Verfügung zu stellen.
Die Beschäftigten haben die zur Verfügung gestellten PSA zu tragen.
Vor der Nutzung persönlicher Schutzausrüstung gegen tödliche Gefahren
sind im Rahmen der Unterweisung praktische Übungen verpflichtend.
Gehörschutz:
Gefährdung bei:
•Einem Beurteilungspegel von 80 dB(A) oder mehr
•Lauten Einzelgeräuschen
Kopfschutz:
Schutzhelm soll Kopfverletzungen verhindern, z. B. durch herabfallende
Gegenstände.
Augen- und Gesichtsschutz:
Gesicht und Augen sind gefährdet durch:
•Mechanische/chemische Einwirkungen
•Optische/thermische Gefährdungen
Atemschutz:
Es gibt:
•Von der Umgebungsluft abhängige Geräte, z. B. Atemschutzmaske mit
Partikelfilter P2 gegen Quarzfeinstaub
•Von der Umgebungsluft unabhängige Geräte, z. B. Sauerstoff-Selbstretter
Handschutz:
Auswahl der Schutzhandschuhe hat arbeitsplatz-/tätigkeitsbezogen zu erfolgen.
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Fußschutz:
Fußschutz muss getragen werden, wenn die Gefahr z. B. durch herabfallende
Gegenstände besteht.
Absturzgefährdung:
Man unterscheidet nach Anwendungsbereichen:
•Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz
(Auffanggurte)
•Persönliche Schutzausrüstungen zum Halten
und Retten (Haltegurte)
Feiertage: 01.01. Neujahrstag, 06.01. Heilige
Drei Könige*
* Regionale Feiertage in Deutschland
Mehr Infos unter www.praxishandbuch-bg.de
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Erste Hilfe
Notizen
Sofortmaßnahmen
Notruf
Erste
Hilfe
Krankenhaus
Rettungsdienst
Rettungskette:
•Jedes Unternehmen ist verpflichtet, Erste-Hilfe-Maßnahmen zu organisieren,
um Unfallfolgen so gering wie möglich zu halten. Erste-Hilfe-Einrichtungen sind:
•Ersthelfer- bzw. Betriebssanitäterschaft in Abhängigkeit von der Betriebsgröße
•Notfallplan
•Verbandbuch
•Meldeeinrichtung (Telefon, Funk)
•Verbandkasten C (klein) DIN 13157
•Verbandkasten E (groß) DIN 13169
•Rettungsgeräte und -transportmittel
•Ggf. Sanitätsraum
Informationen an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter:
•Namen, Rufnummern und Adressen z. B. von Erste Hilfe Leistenden,
Krankenhaus, Durchgangsärztin oder -arzt
•Wo findet man z. B. Verbandkästen?
•Flucht- und Rettungswege
•Alarmplan
Angaben bei Notruf:
•Wo ist der Unfallort?
•Was ist passiert?
•Wie viele Verletzte?
•Welche Verletzungen?
•Warten auf Rückfragen!
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Pflichten der Beschäftigten:
•Erste Hilfe leisten
•Unterstützung von Erste-Hilfe-Maßnahmen
•Unverzügliche Meldung von Verletzungen, z. B. Verbandbuch
– Aufbewahrungszeit: 5 Jahre
•Anordnung befolgen, sich in ärztliche Behandlung
zu begeben (Durchgangsärztin oder -arzt)
•Sich bei Eignung zur Ersthelferin oder zum
Ersthelfer ausbilden lassen
Feiertage: 01.01. Neujahrstag, 06.01. Heilige
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* Regionale Feiertage in Deutschland
Mehr Infos unter www.praxishandbuch-bg.de
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Psychische Belastungen (Stress)
Notizen
Stress kann Folge von Belastungen sein, die sich aus der Arbeitsaufgabe
(z. B. hohe Verantwortung), Arbeitsorganisation (z. B. Schichtarbeit, Zeitdruck),
Arbeitsumgebung (z. B. Lärm, Hitze) oder sozialen Beziehungen (z. B. Konflikte
mit Kollegen) ergeben. Auch diese Belastungen sind in der Gefährdungsbeurtei­
lung zu berücksichtigen.
Häufige Gefahren
Häufiger, andauernder Stress durch z. B. ständigen Zeitdruck, Konflikte mit
Kollegen und Vorgesetzten oder Mängel in der Arbeitsorganisation kann gesund­
heitliche Beeinträchtigungen wie Kopfschmerzen, Rückenschmerzen oder MagenDarm-Beschwerden nach sich ziehen. Da es bei gestressten Mitarbeitern auch zu
Denkblockaden, Nervosität und Konzentrationsstörungen kommen kann, steigt
das Risiko für Fehler und Unfälle.
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Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
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Feiertage: 01.01. Neujahrstag, 06.01. Heilige
Drei Könige*
•Arbeitsorganisation optimieren
•Ergonomische Arbeitsplatzgestaltung
•Beschäftigte entsprechend ihrer Qualifikation einsetzen
•Aufgaben eindeutig formulieren
•Klare Festlegung von Zuständigkeiten
•Unterweisungen, Qualifizierungsmaßnahmen durchführen
•Unterstützung anfordern (z. B. Springersystem organisieren)
•Beschäftigten Rückmeldung über Arbeitsqualität geben
•Anerkennung zeigen
•Störungen des Arbeitsablaufs möglichst ausschließen
•Offene Gesprächskultur mit konstruktiver Kritik
•Gemeinsame betriebliche Veranstaltungen durchführen (Betriebsfeiern, -sport)
* Regionale Feiertage in Deutschland
Mehr Infos unter www.praxishandbuch-bg.de
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Muskel- und Skeletterkrankungen
Notizen
Häufige Gefahren
Rückenbeschwerden in Zusammenhang mit dem Bewegen (Heben, Tragen,
Schieben, Ziehen) schwerer Lasten, ungünstigen Körperhaltungen, Vibrationen,
Zwangshaltungen, Bewegungsmangel, einseitigen körperlichen und psychischen
Belastungen.
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
Zunächst konkrete Gefährdungsbeur­
teilung mit z. B. Leitmerkmalmethode
durchführen, um zu hohe Belastungen
durch Beachtung von:
•Gewicht
•Häufigkeit
•Wegstrecke zu vermeiden.
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Einsatz technischer Hilfsmittel:
•Vorhandene technische Hilfsmittel
nutzen
•Hilfsmittel sorgsam und bestim­
mungsgemäß verwenden
•Defekte an technischen Hilfsmit­
teln melden
•Technische Hilfsmittel nur nach
Unterweisung benutzen
•Zwangshaltungen vermeiden
•Beim Heben und Tragen – Hilfe holen
Rückenschonendes Heben und Tragen:
•Lasten körpernah mit gestrecktem
Rücken heben
•Aus den Beinen heben
•Beim Heben Füße dicht an die
Last bringen
•Beim Tragen von Lasten Oberkörper
gerade halten und nicht verdrehen
•Lasten wenn möglich körpernah
tragen und gleichmäßig verteilen
Organisatorische Maßnahmen:
•Ausgleichübungen am Arbeitsplatz
durchführen
•Regelmäßige Pausen einplanen
•Beim Sitzen die Sitzpositionen
wechseln
•Ungünstige Körperhaltungen
vermeiden
Mehr Infos unter www.praxishandbuch-bg.de
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Schichtarbeit
Notizen
Häufige Gefahren
Durch Schichtarbeit bedingte Störungen des Biorhythmus können Schlafstörun­
gen, Ernährungs- und Gesundheitsdefizite sowie soziale Probleme verursachen.
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
•Beschränkung der Arbeitszeit von Nachtarbeitnehmern auf 8 Stunden
(abweichende Regelungen siehe Arbeitszeitgesetz)
•Auf geeignete Beleuchtung besonders im Schichtbetrieb achten
•Auf dem Heimweg von Nachschicht Sonnenbrille tragen
•Besonders auf ausgewogene, gesunde Ernährung achten
•Auch nach der Nachtschicht den Wecker stellen
•Die Arbeitszeit von Nacht- und Schichtarbeitnehmern und weitere Maßnah­
men sind nach gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen über
die menschengerechte Gestaltung der Arbeit festzulegen, z. B. durch einen
Schichtplan.
•Die speziellen betriebsärztlichen Angebote bei Schichtarbeit nutzen
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Mehr Infos unter www.praxishandbuch-bg.de
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Sonntag
LäRM
NOTIZEN
Als Lärm bezeichnet man Geräusche, die das Gehör schädigen können
oder die als störend empfunden werden.
Eine Gefährdung des Gehörs besteht bereits bei Tageslärmexpositionspegeln
ab 80 dB(A).
Häufige Gefahren
• Eine lang andauernde Einwirkung von hohen Schallpegeln kann zu Gesund­
heitsschäden, insbesondere zu Gehörschäden, führen.
• Bei sehr hohen Schallpegeln können einzelne kurzzeitige Schallereignisse
zu einer bleibenden Gehörschädigung führen.
• Einzelne Schallereignisse, die über den Umgebungsgeräuschen liegen,
können, z. B. durch Schreck oder Ablenkung, eine erhöhte Unfallgefahr
darstellen.
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
Technische Maßnahmen:
• Kapselung von Maschinen und Geräten
• Lärmarme Werkzeuge verwenden
• Fenster und Türen von Lärmschutzkabinen geschlossen halten
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Organisatorische Maßnahmen:
• Räumliche und zeitliche Abtrennung von
lärmintensiven Arbeiten
• Kennzeichnung der Lärmbereiche
Persönliche Gehörschutzmittel:
• Bei Arbeiten in Lärmbereichen muss die
Unternehmerin bzw. der Unternehmer den
Beschäftigten persönliche Gehörschutzmittel
zur Verfügung stellen.
• Bei Lärm ab 85 dB(A) oder beim Aufenthalt in
gekennzeichneten Lärmbereichen müssen die
persönlichen Gehörschutzmittel getragen werden.
• Auf guten Sitz und Hygiene achten
Mehr Infos unter www.praxishandbuch­bg.de
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Februar – 09. Woche
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Vibrationen
Notizen
Schwingung des Fahrersitzes
Schwingung [mm]
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–50
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Zeit [s]
Häufige Gefahren
Ganzkörperschwingungen bzw. Hand-Arm-Schwingungen können zu:
•Gesundheitsgefährdung der Lendenwirbelsäule,
•Gesundheitsgefährdung des Hand-Arm-Bereichs und
•erhöhtem Unfallrisiko führen.
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
Februar 2015
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Ganzkörperschwingungen:
•Einsatz schwingungsgedämpfter Fahrersitze bei Fahrzeugen, Erdbau­
maschinen und Flurförderzeugen
•Regelmäßige Wartung und Kontrolle von Fahrzeugen, Erdbaumaschinen und
Flurförderzeugen
•Ebene Gestaltung von Fahrstrecken
•Anpassung des Fahrstils an die Verkehrswege
•Exposition zeitlich befristen
Hand-Arm-Schwingungen:
•Einsatz schwingungsgedämpfter Arbeitsmaschinen
•Einsatz schwingungsarmer Arbeitsverfahren
•Exposition zeitlich befristen
In der Gefährdungsbeurteilung muss der Unternehmer die Belastung für die
Tätigkeiten ermitteln und bewerten.
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02
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M ärz – 10. Woche
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Sonntag
Brandschutz
Notizen
Häufige Gefahren
Brände gefährden neben Leben und Gesundheit der Beschäftigten häufig auch
die Existenz von Unternehmen.
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
Vorbeugender Brandschutz:
•An oder in der Nähe von Arbeitsplätzen leicht entzündliche, brandfördernde
oder selbstentzündliche Stoffe nur in einer Menge lagern, die für den Fortgang
der Arbeiten erforderlich ist
•Feuerlöscheinrichtungen bereithalten
•Hinweisschilder für Feuerlöscheinrichtungen anbringen und beachten •Feuer- und explosionsgefährdete Bereiche durch Aufstellen von Hinweis­
schildern kennzeichnen, offenes Feuer und Zündquellen fernhalten
•Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Bedienung der Feuerlöscher
unterweisen
•Regelmäßig Brandschutzübungen durchführen
•Für den Brandfall Alarmplan aufstellen und bekannt machen
•Fluchtwege kennzeichnen und freihalten
•Zufahrten für die Feuerwehr freihalten
MÄRZ 2015
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Feuer in Windrichtung
angreifen
Flachbrände vorn beginnend
ablöschen
Aber: Tropf- und Fließbrände
von oben nach unten löschen
Genügend Löscher auf einmal
einsetzen – nicht nacheinander
Vorsicht vor Wiederentzündung
Eingesetzte Feuerlöscher nicht
mehr aufhängen. Feuerlöscher
neu füllen lassen
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Dienstag
M är z – 11. Woche
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Sonntag
Brand- und Explosionsschutz
(organische Zuschlagstoffe)
Notizen
Häufige Gefahren
Brände und Explosionen, da organische Zuschlagstoffe, wie Methylcellulose,
zu Schwelbränden neigen, leicht entflammbar sind und aufgewirbelt mit Luft
explosionsfähige Gemische bilden
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
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Vorbeugender Brand- und Explosions­
schutz:
•Mitarbeiter über die Grundmaß­
nahmen gemäß Feuerwehrplan,
die Brandschutzordnung und den
Flucht- und Rettungsplan unter­
weisen
•Bildung gefährlicher explosionsfä­
higer Atmosphäre verhindern oder
einschränken, z. B. Inertisierung
durch unbrennbare Stoffe
•Zündquellen vermeiden: Verbot
von offenem Feuer, offenem Licht
und Rauchen; Verbotszonen kenn­
zeichnen
•Beim offenen Umgang mit brennba­
ren Stäuben Absaugung verwenden
Mehr Infos unter www.praxishandbuch-bg.de
•Verschüttetes Material sofort
beseitigen
•Räume und Anlagen regelmäßig
reinigen. Staub nicht aufwirbeln!
Absaugen! Nie kehren oder ab­
blasen!
•Schwer entflammbare Schutz­
kleidung tragen
•Anlagenteile leitfähig verbinden
und erden
•Geeignete Big-Bags verwenden
und ggf. beim Entleeren erden
•Anfahrtswege und Aufstellflächen
für die Feuerwehr vorsehen und
freihalten
16
Dienstag
M ärz – 12. Woche
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Sonntag
Gefahrstoffe (Umgang und Lagerung)
Notizen
Häufige Gefahren
•Gesundheitsschädigungen, z. B. Verätzungen, allergische Reaktionen
•Entstehung von Bränden und Explosionen
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
•Benetzte Kleidung, gegebenen­
falls auch die Unterwäsche, sofort
wechseln
•Bei brennbaren und explosiblen
Gefahrstoffen geeignete Brandund Explosionsschutzmaßnahmen
durchführen
Vor dem Umgang mit Gefahrstoffen ist
eine Gefährdungsbeurteilung durch­
zuführen und sind Betriebsanweisun­
gen zu erstellen.
Mögliche technische Schutzmaß­
nahmen:
•Verwendung geschlossener
Anlagen
•Erfassung der Gefahrstoffe am
Entstehungsort oder an der
Austrittsstelle
•Lüftung
•Leitfähig geerdete Behälter
verwenden
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Lagerung:
•In Originalgebinden oder
speziellen Lagertanks lagern
•Behälter unter Umständen in Auf­
fangwannen lagern
•Am Arbeitsplatz nur die für einen
ungehinderten Arbeitsablauf notwendige Menge aufbewahren
Umgang:
•Kontakt mit der Haut und den
Augen vermeiden
•Gefahrstoffe nicht in Lebens­
mittelbehältern und Lebensmittel
nicht in Chemikalienbehältern
aufbewahren oder zubereiten
•Nach dem Umgang Hände
gründlich reinigen
•Nicht rauchen, essen, trinken
oder schnupfen
•Lebensmittel nicht in der Nähe
von Gefahrstoffen aufbewahren
Mehr Infos unter www.praxishandbuch-bg.de
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Dienstag
M är z – 13. Woche
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Sonntag
Zusammenlagerung von Gefahrstoffen
Notizen
Begriffsbestimmung:
Eine Zusammenlagerung liegt vor, wenn sich verschiedene Stoffe in:
•einem Lagerabschnitt,
•einem Container,
•einem Sicherheitsschrank oder
•einem Auffangraum befinden.
Häufige Gefahren
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•Erhöhung des Gefahrenpotentials der einzelnen Gefahrstoffe
•Wechselwirkung von Stoffen
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Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
•Mengen begrenzen
•Lagerhöchstmengen nicht überschreiten
•Zusammenlagerungsmöglichkeiten nach TRGS 510 beachten
Mehr Infos unter www.praxishandbuch-bg.de
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April – 14. Woche
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Karfreitag
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Ostersonntag
eINSAtZ VoN KLeBStoffeN
NOTIZEN
Häufige Gefahren
• Irritation, Sensibilisierung und Schädigung der Haut
• Entwicklung von Allergien
• Reizung der Augen, Schleimhäute und Atemwege
• Brand­ und Explosionsgefahr
• Verklebung von Haut und Augen bei der Verwendung von Sekundenklebern
• Krebserzeugende Inhaltstoffe
APRIL 2015
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Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
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• Substitutionsmöglichkeiten prüfen
• Sicherheitsdatenblatt beachten
• Hautkontakt vermeiden
• Geeignete PSA einsetzen
• Für gute Belüftung sorgen
• Zündquellen vermeiden
• Arbeitsbereiche absperren
• Notwendigkeit von arbeitsmedizinischer Vorsorge prüfen
Feiertage: 03.04. Karfreitag, 05.04. Ostersonn­
tag, 06.04. Ostermontag
Mehr Infos unter www.praxishandbuch­bg.de
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April – 15. Woche
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Sonntag
Biogefährdung
Notizen
Häufige Gefahren
•Gesundheitsgefährdung durch Biostoffe, die am Baustoff anhaften oder durch
Kontakt mit benutzten Spritzen und Kanülen, Nagetiere, Vögel oder andere
Tiere und durch deren Exkremente übertragen werden
•Lokale Entzündungen und Durchfall, seltener Infektionen durch Bakterien
und Viren
•Sensibilisierende oder toxische Wirkungen bestimmter Bakterien und
Schimmelpilze
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
Technische Anforderungen :
•Leicht zu reinigende Oberflächen für Fußböden
•Vom Arbeitsplatz getrennte Möglichkeiten zur Aufbewahrung und Einnahme
der Pausenverpflegung
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Feiertage: 03.04. Karfreitag, 05.04. Ostersonn­
tag, 06.04. Ostermontag
Organisatorische Maßnahmen:
•Vor Pausen und nach Beendigung der Tätigkeit Hände waschen
•Milde Hautreinigungsmittel und die Möglichkeit zum hygienischen Trocknen
der Hände, z. B. Einweghandtücher, zur Verfügung stellen
•Regelmäßige Reinigung und regelmäßiger Wechsel der Arbeitskleidung und
der persönlichen Schutzausrüstung (PSA)
•Straßenkleidung getrennt von Arbeitskleidung und persönlicher Schutzaus­
rüstung aufbewahren
•Einsatz von staubarmen Reinigungsmethoden (wie z. B. Naßreinigung oder
Verwendung von Staubsaugern der Staubklasse H, ggf. mit Vorabscheider)
•Erstellung einer Betriebsanweisung für den Umgang mit Biostoffen und Unter­
weisung der Mitarbeiter
•Verbot von Essen, Trinken, Rauchen und Schnupfen am Arbeitsplatz
•Mittel zur Wundversorgung bereitstellen
PSA:
•Handschutz: nitrilgetränkte Baumwollhandschuhe
•Hautschutz gemäß Hautschutzplan
•Soweit erforderlich Atemschutzmaske mit Atemfilter P2 und Ausatemventil
Mehr Infos unter www.praxishandbuch-bg.de
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April – 16. Woche
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Sonntag
Stolper- und Sturzgefahren
Notizen
Häufige Gefahren
•Umknicken beim Abspringen z. B. von Fahrzeugen und Maschinen
•Sturz von höher gelegenen Arbeitsplätzen
•Stolpern, Ausrutschen und Umknicken auf der Ebene oder beispielsweise
durch Granulat, Schläuche, Leitungen und Flüssigkeiten am Boden
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
•Verkehrswege sollten möglichst waagerecht oder nur leicht geneigt angelegt
sein und keine Löcher, Rillen oder sonstige Stolperstellen aufweisen.
•Ablauföffnungen, Ablaufrinnen und ähnliche Vertiefungen sicher und boden­
gleich abdecken
•Abschnitte von Verkehrswegen, die besonderem Verschleiß unterliegen,
zusätzlich stabilisieren z. B. durch Kantenbefestigungen an Türschwellen und
Treppenstufen
•Vermeidung glatter Böden, z. B. Einlassen von Gummistreifen in Treppen oder
Anätzen der Oberfläche bzw. mechanisches Aufrauen
•Ordnung und Sauberkeit am Arbeitsplatz und der Verkehrswege
•Leitern müssen stand- und trittsicher sein.
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Aufstiege zu Fahrzeugen und Baumaschinen:
•Aufstiege benötigen ausreichend breite, tiefe und
rutschhemmende Trittflächen sowie Haltegriffe/
-stangen für sicheres Ein- und Aussteigen.
•Nicht abspringen – beim Ein- und Aussteigen
alle Tritte benutzen
•Aufstiegshilfen verwenden
Feiertage: 03.04. Karfreitag, 05.04. Ostersonn­
tag, 06.04. Ostermontag
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April – 17. Woche
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Heben, Tragen, Zwangshaltungen
Notizen
Häufige Gefahren
Akute Einschränkungen des Bewegungsapparates oder Dauerschäden,
besonders Verschleißerkrankun­gen der Bandscheiben der Lendenwirbelsäule
Wirbelsäulenbelastende Tätigkeiten sind:
•Manuelles Aufbänken von Naturwerksteinen zur
Bearbeitung und Abstapeln von Werksteinen
•Manueller Transport von Werkstein, insbesondere
auf Baustellen
•Transport von Mörtel in Eimern
•Länger andauernde Zwangshaltung (Arbeiten im
Knien, in der Hocke, im Bücken, über Schulterhöhe)
z. B. bei der Herstellung von Betonwerkstein, Betonfertigteilen, Bewehrung, beim Schalungsbau,
Verlegearbeiten von Natursteinen
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
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Feiertage: 03.04. Karfreitag, 05.04. Ostersonn­
tag, 06.04. Ostermontag
•Einsatz von technischen Hilfsmitteln zum Materialtransport, z. B. Kran,
Hebezeuge, Hubwagen, Sackkarren
•Verkettung von Bearbeitungsplätzen mittels Rollbahnen
•Einsatz höhenverstellbarer Arbeitstische
•Verminderung der Gewichte, reduzierte
Gebindegrößen
•Vermeidung langer Transportwege
•Lagerung und Bearbeitung des Materials auf
einer erhöhten Ablagefläche
•Wechsel der Arbeitshaltung
•Pausen einlegen
•Verwendung von Körperschutzmitteln, z. B.
Knieschutz
•Körper vor Kälte schützen – Rücken und Gelenke
warm halten
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April – 18. Woche
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Tag der Arbeit
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Sonntag
Büro- und Bildschirmarbeitsplätze
Notizen
Häufige Gefahren
•Kopf- und Muskelschmerzen
•Arbeitsbedingte Erkrankungen
•Bürounfälle wie Stürzen und Stolpern
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
Raumgestaltung:
•Ausreichende Raumfläche, pro
Beschäftigte bzw. Beschäftigten
mind. 8 m2, bei Großraumbüros
mind. 12 bis 15 m2
•Raumklima und Farbgestaltung
beachten
•Allgemeinbeleuchtung mind.
500 Lux.
•Leuchten parallel zur Fensterfront
•Leuchtstofflampen neutralweiß bis
warmweiß, flimmer- und flackerfrei
April 2015
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Tisch:
•Tische müssen 72 cm hoch sein. •Variable Tische an Körpergröße
anpassen (68–76 cm)
•Falls erf. Fußstütze einsetzen
•Tischflächen mind. 1,60 m lang
und 0,80 m tief
•Ausreichende Beinfreiheit
•Nichtglänzende, helle Tischober­
fläche
Stuhl:
•Nur Stühle mit 5 Beinen, gebrems­
ten Rollen, höhenverstell- und
drehbarer Sitzfläche nutzen
•Nutzerinnen und Nutzer in die
ergonomisch richtige Einstellung
des Stuhles einweisen
Lärm:
•Lärmarme Bürogeräte einsetzen
oder Geräte auslagern
•Beurteilungspegel im Arbeitsraum
< 55 dB(A)
Bildschirm:
•Sehabstand zum Bildschirm
•Horizontale Blicklinie
•Bei häufigem Schreiben Konzept­
halter verwenden
Feiertage: 03.04. Karfreitag, 05.04. Ostersonn­
tag, 06.04. Ostermontag
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Rückenlehne einstellen
Sitzhöhe einstellen
Sitzfläche ausnutzen
Dynamisch sitzen
04
M ai – 19. Woche
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52 | 53
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Sonntag
Innerbetriebliche Verkehrswege
Notizen
Häufige Gefahren
•Stürzen
•Abstürzen
•Abrutschen
•Stolpern
•Getroffen werden von Gegenständen
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
Mai 2015
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Feiertage: 01.05. Tag der Arbeit, 14.05. Christi
Himmelfahrt, 24.05. Pfingstsonntag, 25.05.
Pfingstmontag
•Trennung von Geh- und Fahrverkehr
•Abgrenzung von Verkehrswegen gegenüber anderen Flächen
(z. B. Lagerflächen), z. B. durch Kennzeichnung Abschrankungen,
Nagelreihen
•Kennzeichnung von Verkehrswegen, wenn Arbeits- und Lagerräume
eine Grundfläche von > 1000 m2 einnehmen
•Abgrenzung bzw. Kennzeichnung von dauerhaften Gefahr- und Stolperstellen,
z. B. durch gelbschwarze Markierung
•Abgrenzung bzw. Kennzeichnung von zeitlich begrenzten Gefahrstellen,
z. B. Baustellen, durch rot-weiße Markierung
•Regelung des innerbetrieblichen Verkehrs
•Übersichtliches Anlegen von Verkehrswegen,
mögliche Hilfsmittel: Panorama- und
Kugelspiegel
•Schaffung und Kennzeichnung von
Rettungswegen und Notausgängen
•Verkehrswege und Fußböden müssen
rutschhemmende Beläge haben
•Verkehrswege dürfen keine Löcher,
Rillen oder sonstige Stolperstellen
aufweisen
•Ausreichende Beleuchtung
•Installation einer Notbeleuchtung
Mehr Infos unter www.praxishandbuch-bg.de
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M ai – 20. Woche
MONTAG
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Christi Himmelfahrt
15
Freitag
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Sonntag
Schutzeinrichtungen
Notizen
Häufige Gefahren
•Verletzungen durch bewegliche Maschinenteile
•Berührung sehr heißer Teile
•Herausschleuderndes Material
Durch:
•Unzureichende Schutzeinrichtungen, z. B. zu niedrig
•Abgebaute Schutzeinrichtungen
•Unwirksam gemachte Schutzeinrichtungen, z. B. manipulierte elektrische
Verriegelungen
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
Lassen sich Gefahrstellen nicht durch
konstruktive Maßnahmen vermeiden,
müssen diese durch Schutzeinrichtun­
gen gesichert werden.
Trennende Schutzeinrichtungen:
•Feststehende trennende Schutz­
einrichtungen
•Bewegliche trennende Schutzein­
richtungen
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Feiertage: 01.05. Tag der Arbeit, 14.05. Christi
Himmelfahrt, 24.05. Pfingstsonntag, 25.05.
Pfingstmontag
Nicht trennende Schutzeinrichtungen:
•Steuereinrichtungen mit selbst­
tätiger Rückstellung (Totmann­
schaltung)
•Zweihandsteuerung
•Schutzeinrichtung mit Annähe­
rungsreaktion
•mechanisch, z. B. Schaltbügel
•nicht mechanisch, z. B. Licht­
schranke
Allgemeine Anforderungen:
•Dürfen keine zusätzliche Gefahren
verursachen
•Dürfen nicht auf einfache Weise
umgangen werden können
•Müssen ausreichenden Sicher­
heitsabstand zum Gefahrbereich
haben
•Dürfen die Beobachtung des Ar­
beitszyklus nicht einschränken
•Müssen die erforderlichen Ein­
griffe, z. B. für Wartungsarbeiten,
möglichst ohne Demontage der
Schutzeinrichtungen zulassen
•Regelmäßige Prüfung
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M ai – 21. Woche
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Sonntag
Pfingstsonntag
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Schalteinrichtungen
Notizen
Mit Schalteinrichtungen werden Bewegungen von Maschinen und Anlagen ge­
startet oder angehalten. Sie befinden sich z. B. in elektrischen Steuerungen.
Häufige Gefahren
•Unerwarteter Anlauf von Maschinen
•Ungesicherter Nachlauf von Anlagen
•Elektrischer Schlag infolge von Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen
•Gefährdungen durch Manipulation an Sicherheitseinrichtungen
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
A1_28_Schalteinrichtungen.fh11 06.09.2005 16:31 Uhr Seite 2
C
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CY CMY
K
Technische Anforderungen:
•Schalteinrichtungen nach den zu erwartenden Beanspruchungen auswählen,
z. B. Positionsschalter
A oder
1.28Öffnen
Schalteinrichtungen
•Das Entfernen
von Schutzeinrichtungen darf erst möglich sein,
nachdem die gefahrbringenden Bewegungen beendet sind, z. B. Nachlauf­
sicherung
• Jeder elektrische Antrieb benötigt einen Haupt•Schalteinrichtungen mit Schutzfunktion dürfen nicht auf einfache Weise
schalter 3 .
A 1.28umgangen werden
können
• Für Antriebe,
die gemeinsam betrieben werden,
Schalt- •Jeder elektrische
genügt Antrieb
ein Hauptschalter.
benötigt einen Hauptschalter.
einrichtungen
• Hauptschalter müssen abschließbar sein, um ein
•Hauptschalter
müssen abschließbar sein, um ein unbeabsichtigtes Wieder­
unbeabsichtigtes Wiedereinschalten zu verhindern.
einschalten•zu
verhindern
Not-Aus-Schalteinrichtungen
müssen in geeigneter
Zahl vorhanden und gekennzeichnet
•Not-Aus-Schalteinrichtungen
müssensein,
ininsbegeeigneter Zahl vorhanden und
sondere bei großflächigen und verketteten Anlagen.
gekennzeichnet
sein
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Betrieb/Reparatur/Wartung
Betrieb/Reparatur/Wartung:
• Schalteinrichtungen dürfen nicht manipuliert werden.
• Bei Reparaturund Wartungsarbeiten
ist der Haupt- werden.
•Schalteinrichtungen
dürfen
nicht manipuliert
schalter auszuschalten und gegen Wiedereinschalten
•Bei Reparaturund Wartungsarbeiten ist der Hauptschalter auszuschalten
zu sichern 4 (mit Not-Aus-Schaltern werden die
und gegen Wiedereinschalten
zu sichern
Anlagen im Gefahrenfalle schnell
abgeschaltet;
mit ihnen erfolgt keine allpolige Trennung vom Netz).
Prüfungen
• regelmäßige Prüfung der Schalteinrichtungen durch
eine befähigte Person
Feiertage: 01.05. Tag der Arbeit, 14.05. Christi
Himmelfahrt, 24.05. Pfingstsonntag, 25.05.
Pfingstmontag
Anforderungen an das Personal
• Reparatur-, Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten
dürfen nur von Personen durchgeführt werden, die
die hierfür notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten
besitzen, z. B. Elektrofachkräfte.
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Pfingstmontag
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Sonntag
Erdbaumaschinen
Notizen
Häufige Gefahren
•Abstürzen von Personen z. B. beim Auf- und Absteigen
•Abstürzen, Umkippen und Überschlagen
•Anfahren von Personen
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
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Feiertage: 01.05. Tag der Arbeit, 14.05. Christi
Himmelfahrt, 24.05. Pfingstsonntag, 25.05.
Pfingstmontag
Betrieb:
•Nur unterwiesene, mindestens
18 Jahre alte, körperlich und geistig
geeignete und schriftlich beauf­
tragte Personen einsetzen
•Prüfung vor Fahrtantritt
•Nicht im Gefahrenbereich der
Maschine aufhalten
•Einweisende Person und/oder
Hilfsmittel einsetzen, wenn keine
ausreichende Sicht auf den Fahrund Schwenkbereich
•Beim Auf- und Abstieg auf das
Gerät / vom Gerät Haltegriffe
benutzen – nicht abspringen
•Zu Gräben und Böschungen aus­
reichende Sicherheitsabstände
einhalten
•Bei Arbeitsunterbrechungen das
Gerät gegen unbeabsichtigte Be­
wegungen und unbefugte Benut­
zung sichern
•Verboten ist die Durchführung von
Arbeiten aus der Arbeitseinrich­
tung, z. B. Radladerschaufel
Technische Anforderungen:
•Hilfsmittel zur Sichtverbesserung,
z. B. Kamerasysteme
•Ausstattung der Geräte mit stabi­
len Kabinen (ROPS – FOPS)
•Sichere Zugänge zu Führerhäusern
und Arbeitsbühnen
Störungsbeseitigung/Wartung:
•Aufenthalt unter ungesicherten,
angehobenen Arbeitseinrichtun­
gen nicht erlaubt
•Bei Wartungs- und Instandset­
zungsarbeiten Geräte gegen unbe­
absichtigte Bewegung sichern
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Juni – 23. Woche
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Fronleichnam*
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Sonntag
Gabelstapler
Notizen
Häufige Gefahren
•Anfahren von Personen und Geräten
•Herabfallen von Lasten
•Verletzungen beim Auf- und
Absteigen
•Umkippen des Gabelstaplers
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
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Feiertage: 04.06. Fronleichnam*
Betrieb:
•Fahrerrückhalteeinrichtungen,
z. B. Bügel, benutzen und ggf.
nachrüsten
•Beim Beladen Tragfähigkeitsdia­
gramm beachten
•Die Last möglichst nahe am Gabel­
rücken aufnehmen und in niedriger
Stellung der Gabelzinken verfahren
•Kurven mit angepasster Geschwin­
digkeit durchfahren; beim Befah­
ren von Steigungen und Gefällen
Last bergseitig führen
•Personen nur auf hierfür vorgese­
henen Mitfahrersitzen befördern
•Für Montagearbeiten Arbeitsbüh­
nen mit Seiten- und Rückenschutz
verwenden
•Gabelstapler gegen unbeabsich­
tigte Benutzung sichern, z. B.
Schlüssel abziehen
•Gabelstapler mit Flüssiggasbetrieb
nicht in Räumen unter Erdgleiche
abstellen
•Beim Betrieb von Gabelstaplern
mit Verbrennungsmotor in Räumen
Katalysatoren/Rußfilter zur Abgas­
reinigung benutzen
Prüfungen:
•Regelmäßige Prüfung durch eine
befähigte Person
•Tägliche Sichtprüfung durch die
Fahrerin bzw. den Fahrer
Anforderungen an die Fahrerin bzw.
den Fahrer:
•Ausgebildet
•Mindestens 18 Jahre alt
•Von der Unternehmerin bzw. dem
Unternehmer schriftlich beauftragt
•Jugendliche nur zu Ausbildungs­
zwecken unter Aufsicht einsetzen
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Juni – 24. Woche
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Sonntag
Krane
Notizen
Häufige Gefahren
•Lastabsturz
•Absturz von Personen von der
Krankonstruktion
•Stromschlag durch Berühren einer
Hochspannungsleitung
•Fehlbedienung
•Anstoßen der Last an Menschen/
Anlagen
•Quetschung von Personen durch
fehlende Sicherheitsabstände
•Pendelnde Lasten
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
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Betrieb:
•Bestimmungsgemäße Verwendung
•Sicherheitsabstand mind. 0,5 m zu
festen Teilen der Umgebung
•Standsicherheit gewährleisten
•Schrägzug/Losreißen festsitzender
Lasten ist verboten.
•Max. Tragfähigkeit/Lastmoment
beachten; Überwachungseinrich­
tungen nicht manipulieren
•Verständigung mit dem Einweiser/
Anschläger bzw. der Einweiser-/
Anschlägerin z. B. durch verein­
barte Handzeichen
•Nur geeignete Anschlagmittel
verwenden
•Funktion der Hakensicherung am
Kranhaken regelmäßig überprüfen
•Aufenthalt von Personen nicht
unter schwebenden Lasten
•Zusammenstoß von mehreren Kra­
nen auf einer Kranbahn verhindern
Technische Anforderungen:
•Sichtbarer Hinweis auf die zuläs­
sige Tragfähigkeit/Lastmoment
erforderlich
•Funktionsfähige Hakensicherung
erforderlich
Anforderungen an die Kranfahrerin
bzw. den Kranfahrer:
•Mindestens 18 Jahre
•Körperlich/geistig geeignet
•Zuverlässig
•Nachweis der Befähigung
•Schriftliche Beauftragung durch die
Unternehmerin/den Unternehmer
Feiertage: 04.06. Fronleichnam*
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Juni – 25. Woche
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Sonntag
Kreissägen:
TISCH-, FORMAT- UND BAUSTELLENKREISSÄGEN
Notizen
Häufige Gefahren
•Schnittverletzungen durch Eingriff in das laufende Sägeblatt
•Verletzungen durch wegfliegende Werkstückteile
•Getroffen werden von Werkstücken
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
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Feiertage: 04.06. Fronleichnam*
Betrieb:
•Spaltkeil richtig einstellen
•Schutzhaube so einstellen, dass nur der zum Schneiden des Werkstückes
erforderliche Spalt offen bleibt
•Schiebestock bereitstellen
•Absauganlage benutzen
•Hilfseinrichtungen auch bei Einzelstücken benutzen, z. B. Parallelanschlag
•Schmale Werkstücke mit Schiebestock bis hinter den Spaltkeil durchschieben
•Beim Einsetzschneiden Werkstück nicht verkanten / Rückschlagsicherung
anbringen
•Splitter und Späne nicht mit der Hand aus dem Sägeblattbereich entfernen
•Eng anliegende Kleidung tragen – ohne Handschuhe arbeiten
•Beim Werkstückvorschub Hände flach auf das Werkstück legen / Finger nicht
spreizen
•Auch bei kurzen Unterbrechungen Maschine abschalten
•Nur Werkstoffe schneiden, die dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der
Kreissäge entsprechen
•Brand- und Explosionsschutz beachten
Zusätzliche Hinweise für Kreissägeblätter:
•Kreissägeblätter müssen gekennzeichnet
sein •Lärmarme Sägeblätter benutzen
•Beschädigte Sägeblätter aussortieren
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Juni – 26. Woche
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Sonntag
Handkreis- und Handkettensägen
Notizen
Häufige Gefahren
•Schnittverletzungen durch Rückschlagen der Kettensäge
•Getroffen werden durch das Werkstück
•Schnittverletzungen durch Eingriff in das Kreissägeblatt
•Verletzungen durch wegfliegende Werkstückteile
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
Handkettensäge:
•Wirksamkeit der Kettenbremse prüfen
•Kette so weit spannen, dass sie rundum am Schwert anliegt
•Zum Rundholzsägen Kettensägen mit Krallenanschlag benutzen
•Beim Startvorgang Motorkettensäge sicher abstützen / mit beiden
Händen festhalten – Kette darf den Boden nicht berühren
•Nur mit laufender Sägekette aus dem Holz ziehen
•Nicht mit Schienenspitze sägen / nicht von unten nach oben durch das
Werkstück führen; Rückschlaggefahr!
•Ausbildung erforderlich
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Feiertage: 04.06. Fronleichnam*
Handkreissäge:
•Den gesamten Zahnkranz des Blattes über der Auflage mit fester Verkleidung
versehen
•Bei Schnitttiefen > 18 mm Handkreissäge mit Spaltkeil
•Schnitttiefe richtig einstellen: bei Vollholz höchstens 10 mm mehr als
Werkstückdicke
•Handmaschinen nicht mit laufendem
Sägeblatt ablegen
•Die Schutzeinrichtung unter der Auflage
darf nicht festgestellt werden.
Persönliche Schutzausrüstungen:
•Augenschutz, Gehörschutz, Sicherheitsschuhe und Schnittschutz-Kleidung
(Kettensäge)
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Juli – 27. Woche
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Sonntag
Förderbänder
Notizen
Häufige Gefahren
•Einzuggefahr für Körperteile, z. B. an den Stellen, an denen der umlaufende
Gurt auf Trommeln oder Rollen aufläuft
•Einzug und Umherschlagen von Werkzeug
•Getroffen werden von herabfallendem Fördergut
•Absturzgefahr bei Arbeiten an hochgelegenen Bandanlagen
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
Technische Anforderungen:
Schalt- und Warneinrichtungen:
•Abschließbarer Hauptschalter für Reparatur-/Wartungsarbeiten
•Not-Halt, z. B. Reißleine entlang des Bandes
•Anlaufwarneinrichtungen (optisch/akustisch)
•Drehzahlüberwachung
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Schutzeinrichtungen an Einzugsstellen:
•Kopftrommel: feststehende, trennende Schutzeinrichtung/Füllstücke
•Umkehrtrommel: geschlossener Pflugabstreifer vor der Umlenktrommel /
trennende Schutzeinrichtung/Füllstücke
•Knickrollen (Umlenkung Gurt > 3°): seitliche Schutzeinrichtung
•Spanneinrichtungen: vollständige umschließende Schutzeinrichtung
•Überbaute Tragrollen (Ausweichmöglichkeit Gurt < 5 cm) / Untergurtrollen im
Arbeits- und Verkehrsbereich: fester Schutz gegen Eingreifen
Betrieb/Wartung/Störungsbeseitigung:
•Hände weg vom laufenden Band!
•Antrieb abschalten / gegen Wiedereinschalten sichern
•Regelmäßige Prüfung der Schutzeinrichtungen
•Gurt nicht als Standplatz für Arbeiten
benutzen
•Schutzeinrichtungen nach Reparaturarbeiten sofort wieder anbringen
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Juli – 28. Woche
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Sonntag
Beladung von Silofahrzeugen
Notizen
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Häufige Gefahren
Störungsbeseitigung:
•Absturz vom Fahrzeug oder von der Verladebühne
•Staubaustritt beim Befüllen
•Überdruck beim Öffnen der Domdeckel
•Verletzungen durch Fahrzeugbewegungen, besonders bei Rückwärtsfahrt
•Gefahren beim Rangieren von Bahnwaggons
•Quetschgefahr durch Verladegarnitur
•Verätzungen der Augen durch Gefahrstoffe
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
•Benutzen der vorhandenen Geländer bei jedem Aufenthalt auf dem Fahrzeug
•Vor dem Öffnen der Domdeckel den Behälter drucklos machen
•Rückwärtsfahrten nur mit Einweiser
•Sichtkontakt auf den Fahrbereich bei Rangierbetrieb
•Beim Anfahren auf stehende Waggons den dahinterliegenden Verkehrsraum
beobachten
•Abgekuppelte Waggons mit Hemmschuh gegen Ablaufen feststellen
•Für den Rangierbetrieb eine Betriebsanweisung erstellen
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Prüfungen:
•Regelmäßige Prüfung der Anlagen durch eine befähigte Person
PSA:
•Sicherheitsschuhe beim Aufenthalt
auf dem Fahrzeug
•Staubmaske (FFP2)
•Schutzbrille
•Geschlossene Arbeitskleidung
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Juli – 29. Woche
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Sonntag
Betrieb von Silos
Notizen
Häufige Gefahren
•Vom Füllgut getroffen bzw. verschüttet werden
•Absturz vom oder ins Silo
•Gequetscht werden in den Austragseinrichtungen
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
Technische Anforderungen:
•Öffnungen müssen z. B. durch Geländer gesichert sein.
•Befahröffnungen, z. B. Mannlöcher müssen verschlossen sein.
•Radabweiser für Silos, die unterfahren werden
•Sicherungen gegen auftretenden Über- und Unterdruck für Silos, die pneuma­
tisch befüllt werden
•Einblasöffnung mit selbsttätig wirkenden Abschaltventilen, die bei Überfüllung
oder zu hohem Einblasdruck die Füllleitung verschließen
•Hilfseinrichtungen für den störungsfreien Materialfluss: z. B. Rüttler, Luft­
kanonen, Dampf (Winterbetrieb)
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Reparatur/Wartung/Instandhaltung:
•Störungen im Materialfluss durch Einsatz von Zusatzeinrichtungen, z. B.
Luftkanone, beseitigen
•Wenn dies nicht möglich ist, Anbackungen/Verstopfungen von oben mit z. B.
Stangen beseitigen – Füllgut nicht betreten!
•Bei Arbeiten an hochgelegenen Arbeitsplätzen, z. B. Laufstege, Bühnen
installieren – ggf. Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz benutzen
•Einsteigen und Einfahren nur nach einer genauen Vorbereitung und Einhaltung
einer schriftlichen Betriebsanweisung
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Juli – 30. Woche
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Samstag
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Sonntag
Lagereinrichtungen
Notizen
Häufige Gefahren
•Verletzungen durch herabstürzendes/umstürzendes Lagergut
•Angefahren werden in engen und unübersichtlichen Lagern
•Absturz vom Regal
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
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Technische Anforderungen:
•Verkehrswege und Lagerflächen trennen, z. B. Markierungen auf dem Boden
•Verkehrswege ausreichend breit gestalten
•Für ausreichende Beleuchtung sorgen
•Werden Lagerhallen von LKWs befahren, z. B. Verladehalle, ist auf eine aus­
reichende Belüftung zu achten (Dieselabgase!).
•An unübersichtlichen Stellen Verkehrsspiegel installieren
•Es müssen dem Lagergut angepasste Regale/Lagereinrichtungen vorhanden
sein, z. B.:
•Palettenregale für palettierte Ware und Lager für Kleinteile mit:
•Durchschiebesicherung
•Sicherung gegen seitliches Abstürzen der Ware
•Kennzeichnung je Fach und Feld
•Anfahrschutz
•Rungenlager für flächige Produkte, wie Natursteinsteinplatten
•Verwendung von A-Bockstützen nur noch in Verbindung mit Rungen
•Kragarmregale, z. B. für Stahlrohre
•Sicherheitsschränke zur Lagerung von Gefahrstoffen
•Gefahrstofflager, z. B. für Gasflaschen
Prüfungen:
•Zustand der Lagereinrichtungen in regelmäßigen Abständen auf Beschädigungen
•Zustand der Verkehrswege einschließlich
der Beleuchtung
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Sonntag
Lastaufnahmemittel
Notizen
Lastaufnahmemittel sind Einrichtungen zur Aufnahme von Lasten mit einem
Hebezeug durch:
•Kraftschlüssige Verbindung, z. B. Vakuumheber
•Formschlüssige Verbindung, z. B. Traversen mit Ketten
Häufige Gefahren
Lastabsturz durch:
•Überschreitung der zulässigen Tragfähigkeit des Lastaufnahmemittels
•Übermäßige Belastung der Aufhängepunkte oder der Verankerungspunkte
•Falsche Auswahl von Lastaufnahmemitteln
•Nicht sicher angeschlagene Lasten
•Sich ungewollt verlagernde Lasten
•Unbeabsichtigt ausgehakte Lasten
Absturz von Personen:
•Beim Personentransport mit ungeeigneten Personenaufnahmemitteln
•Beim Befördern auf Lastaufnahmemitteln
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
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Technische Anforderungen:
•Kennzeichnung der Lastaufnahmemittel mit den für den Betrieb wichtigen
Angaben, z. B. Tragfähigkeit
•Festlegung der bestimmungsgemäßen Verwendung
Betrieb:
•Mangelhafte Lastaufnahmemittel der
Benutzung entziehen
•Keine Beförderung von Personen
•Kein Transport von Lasten über Personen
•Lasten gegen unbeabsichtigtes Lösen sichern
•Lastaufnahmemittel nicht überlasten
•Lastaufnahmemittel so aufbewahren, dass sie
nicht beschädigt werden
•Sichtprüfung vor Benutzung
(z. B. Druckanzeige, Dichtlippe am Vakuumheber)
•Regelmäßige Prüfungen
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MONTAG
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Dienstag
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Donnerstag
August – 32. Woche
Mittwoch
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Samstag
09
Sonntag
Anschlagmittel
Notizen
Drahtbrüche
Quetschungen
Litzenbrüche
Knicke
Häufige Gefahren
•Lastabsturz auf Grund des Überschreitens der zulässigen Tragfähigkeit des
Anschlagmittels bzw. Verwendung von beschädigten Anschlagmitteln
•Falsche Auswahl von Anschlagmitteln
•Lasten sind nicht sicher angeschlagen / haben sich ungewollt verlagert bzw.
unbeabsichtigt ausgehakt.
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
Technische Anforderungen:
•Kennzeichnung der Anschlagmittel,
z. B. Tragfähigkeit
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Anschlagen:
•Nur genormte und gekennzeichne­
te Anschlagmittel verwenden
•Bei Ketten den Kettenanhänger
beachten
•Belastungstabellen beachten
•Maximaler Neigungswinkel 60°
•Kantenschutz verwenden bei
scharfen Kanten
•Lasthaken so einsetzen, dass
ein unbeabsichtigtes Aushängen
verhindert wird
•Anschlagmittel so aufbewahren,
dass sie nicht beschädigt werden
Ketten:
•Kennzeichnung auf den Kettenan­
hängern
•Ablegereife z. B. bei Verformungen,
Rissen
Chemiefaserbänder:
•Aufnäher enthalten Angaben z. B.
über die Tragfähigkeit.
•Ablegereife z. B. bei Beschädigun­
gen der Webkanten
Prüfungen:
•Vor dem Gebrauch Sichtkontrolle
•Prüfung in regelmäßigen Abstän­
den durch befähigte Person
Tragmittel
31
Feiertage: 15.08. Mariä Himmelfahrt*
Stahldrahtseile:
•Ablegereife z. B.:
•Wenn mehrere Drähte in einem
kurzen Seilbereich gebrochen
sind
•Bei Quetschungen oder Knickung
des Seiles
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Neigungs­
winkel
≤ 60°
Anschlag­
mittel
Lastaufnahme­
mittel
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August – 33. Woche
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Mariä Himmelfahrt*
80 | 81
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Sonntag
Umgang mit Hochdruckreinigern
Notizen
Häufige Gefahren
•Heiße Teile
•Durch den Strahl gelöste
Wurfstücke
•Arbeiten in der Nähe elektrischer
Anlagen
•Abgase
•Rückstoß
•Schneidwirkung des Strahls
•Leckagen, Austreten von Druck­
flüssigkeit
•Gefahrstoffe, z. B. Lösemittel
•Heiße Flüssigkeiten
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
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Feiertage: 15.08. Mariä Himmelfahrt*
•Elektrisch betriebene Hochdruck­
reiniger nur über Speisepunkt mit
FI-Schutzschalter anschließen
•Vor jeder Inbetriebnahme Sichtprü­
fung der Spritzpistole, Schlauchlei­
tung und Sicherheitseinrichtungen
•Von Hand geführte Spritzeinrich­
tungen nur von einem sicheren
Standplatz aus bedienen
•Keine Körperteile in den Flüssig­
keitsstrahl bringen
•Hochdruckstrahl nicht auf Perso­
nen richten
•Bei Rückprall von gelösten Teilen
Spritzschutz verwenden
•Schlauchleitung nicht einklemmen,
über scharfe Kanten ziehen oder
mit Fahrzeugen überfahren
•Zug- oder Biegebeanspruchung der
Schlauchleitung vermeiden
•Die Betätigungseinrichtung der
Spritzeinrichtung nicht in Ein­
schaltstellung festsetzen
•Nicht von Leitern aus arbeiten;
Gerüst benutzen
•Bei Arbeitsunterbrechungen und
Arbeitsende Gerät gegen unbeab­
sichtigtes Betätigen sichern
PSA :
•Stiefel, Hose, Handschuhe
•Kopf- und Gesichtsschutz
•Ggf. Atemschutz
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August – 34. Woche
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Sonntag
Kippstellen – Entladestellen
Notizen
D
≥ 1/3 D
Häufige Gefahren
Abstürzen, Umstürzen und Abrutschen des Fahrzeuges, z. B. durch:
•Überfahren der Kippkante
•Wegbrechen der Kante
•Verlagerung des Schwerpunkts beim Kippen
•Wenn der Schwerpunkt sich verlagert und das Fahrzeug dabei in den
weichen Untergrund einsinkt
•Überfahren von Bodenunebenheiten mit aufgestellter Kippmulde
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
An ortsfesten Kippstellen:
•Sind feste Anschläge vorzusehen, z. B. massive Stahl- oder Holzträger, Stahl­
betonaufkantungen, die mit dem Untergrund oder Gebäude verankert sind.
•Muss die Höhe des Anschlages mind. 1/3 des Raddurchmessers der abkip­
penden Fahrzeuge betragen, damit ein Überfahren des Anschlages vermieden
wird.
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An ortsveränderlichen Kippstellen:
•Sind feste oder mobile Anschläge vorzusehen.
•Falls feste Anschläge nicht möglich sind:
•Ist die Entladestelle 5 m vor der Absturzkante einzurichten und das Material
mit Erdbaumaschinen abzuschieben.
•Der Abschiebevorgang ist möglichst rechtwinklig zur Absturzkante
durchzuführen.
•Je nach Standfestigkeit des vorhandenen
Untergrundes sind Radlader (bei hoher
Standfestigkeit) oder Raupen (bei geringer
Standfestigkeit) für das Abschieben des
Materials einzusetzen.
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Feiertage: 15.08. Mariä Himmelfahrt*
5m
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Sonntag
Absackung
Notizen
Häufige Gefahren
•Mechanische Gefährdung durch bewegte Maschinenteile, Einzug- und
Quetschgefahren
•Reizung der Augen und der Haut bei Kontakt mit Zement und Zusatzmitteln
sowie Reizung der Atemwege durch Staub
•Wirbelsäulenbelastung beim Heben und Tragen
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
Technische Anforderungen:
•Handabweisbügel am Füllstutzen beim manuellen Sackaufstecken
•Umwehrung des Drehbereichs am Rotorpacker
•Elektrisch verriegelte Zugangstür zum Gefahrbereich des Rotorpackers
•Not-Halt als Reissleine im Drehbereich des Rotors
•Verdeckung der Klemm- und Schneidvorrichtung zum Befüllen von Folien­
gebinden mit durchsichtiger, elektrisch verriegelter Tür
•Staubabsaugung am Füllstutzen und am Sackabwurf
•Hebehilfen wie Vakuumheber beim manuellen Palettieren verwenden
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Reparatur/Wartung/Störungsbeseitigung:
•Ausschalten des Hauptschalters und Sicherung gegen Einschalten
•Einlegen mechanischer Sicherungen bei Arbeiten unter angehobenen
Anlageteilen
Betriebsanweisungen:
•Betriebsanweisungen beachten
Persönliche Schutzausrüstungen:
•Staubdichte Schutzbrille
•Sicherheitsschuhe
•Ggf. Atemschutzmaske
Feiertage: 15.08. Mariä Himmelfahrt*
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September – 36. Woche
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Sonntag
Beseitigung von Störungen
an automatisierten Anlagen
Notizen
Häufige Gefahren
•Quetschen und scheren
•Abstürzen
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
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•Vorbeugende Instandhaltung: z. B. verschlissene Fertigungseinrichtungen/
-teile austauschen oder reparieren und genaue Einstellung von Schaltern
•Ausschalten der Anlagenteile und gegen Wiedereinschalten sichern
•Leichte Zugänglichkeit zu Störungsquellen
•Nutzung der verriegelten Zugänge
•Nutzung der Vor-Ort-Steuerung
•Wenn erforderlich, Anlagenteile in Referenzposition fahren
•Sicherung der Auflasten / sich absenkender Maschinenteile gegen unbeab­
sichtigte Bewegung
•Schaffung eines sicheren Standplatzes an hoch gelegenen Arbeitsplätzen
•Planung und Rücksprache mit Vorgesetzten
•Abstimmung bei der Zusammenarbeit mehrerer Personen
•Die mit der Störungsbeseitigung beauftragten Personen müssen über das
Sicherungskonzept und die steuerungstechnischen Zusammenhänge und
Abhängigkeiten der Anlagenkomponenten, auch unter Berücksichtigung zwischenzeitlich erfolgter
technischer Veränderungen, genau
informiert sein.
PSA:
•Schutzschuhe
•Schutzhandschuhe
•Arbeitsschutzhelm
•Ggf. Gehörschutz
•PSA gegen Absturz
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September – 37. Woche
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Sonntag
Instandhaltungsarbeiten
Notizen
Häufige Gefahren
Verletzungsgefahren ergeben sich durch:
•Unzureichende Vorbereitung
•Zeitdruck
•Arbeiten an laufenden Maschinen oder Anlagen
•Improvisation
•Schwierige Umgebungsbedingungen, z. B. enge Räume, Hitze
•Arbeiten mit Gefahrstoffen
•Absturz
•Ausrutschen
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
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Maßnahmen vor Beginn der Instandhaltungsarbeiten:
•Gefährdungsbeurteilung und Planung der Arbeiten
•Betriebsmittel gegen ein unbefugtes oder irrtümliches Ingangsetzen sichern
•Gefahrbringende Bewegungen infolge gespeicherter Energie, z. B. Druckluft,
Federn, angehobener Maschinenteile, verhindern
•Festlegen besonderer Sicherheitsmaßnahmen, wenn Arbeiten an laufenden
Maschinen erforderlich sind
•Einhaltung besonderer Schutzmaßnahmen bei verketteten Anlagen, wenn
einzelne Anlagenteile weiter betrieben werden müssen
Maßnahmen nach Beendigung der
Instandhaltungsarbeiten:
•Anbringen aller Schutzeinrichtungen
•Überprüfung der Funktion des Betriebsmittels und der Schutzeinrichtungen
•Vor dem Anlaufen von Maschinen und
Anlagen sicherstellen, dass alle Personen
die Gefahrenbereiche verlassen haben
•Aufräumen und ggf. Reinigung der Instandhaltungsstelle
•Abtransport von Werkzeugen und Hilfsmitteln
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September – 38. Woche
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Sonntag
PSA gegen Absturz
Notizen
Häufige Gefahren
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz ist zu benutzen:
•An hochgelegenen Arbeitsplätzen, die über keine Absturzsicherung verfügen
•In engen Räumen, z. B. Silos
•Wenn die Gefahr des Versinkens besteht
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
Kennzeichnung:
•Name des Herstellers
•CE-Zeichen
•Nummer der Prüfstelle
•Seriennummer
•Herstellungsjahr
Anforderungen an das Personal:
•Die Mitarbeiter müssen ausgebil­
det und in regelmäßigen Abstän­
den, mindestens einmal jährlich,
theoretisch und mit praktischen
Übungen unterwiesen werden.
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Anschlagpunkt:
•Anschlagpunkt für das Seil oder
das Höhensicherungsgerät mög­
lichst senkrecht oberhalb der zu
sichernden Person
Verwendungsbeschränkungen:
•Höhensicherungsgeräte sind für
den Einsatz in fließfähigen
Medien (Wasser, Schüttgut)
nicht zugelassen!
•Haltegurte (Hüftgurte) dürfen
nicht als Auffanggurte verwendet
werden.
Rettung von Personen:
•Die Rettung muss vorbereitet und
geübt werden.
•Die Rettung einer abgestürzten
Person muss schnell erfolgen, da
z. B. das lebensgefährliche „Hän­
getrauma“ (Absacken des Blutes in
die Beine) auftreten kann.
Aufhängeöse
Falldämpfer:
•Falldämpfer müssen verwendet
werden (Ausnahmen: beim Einsatz
von Höhensicherungsgeräten oder
Steigschutz).
Gehäuse
ein- und ausziehbares
Verbindungsmittel
Endverbindung
Karabinerhaken
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September – 39. Woche
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Sonntag
Gefährliche Arbeiten/Alleinarbeit
Notizen
Häufige Gefahren
Bei Alleinarbeit (eine Person führt al­
lein, außerhalb von Ruf- und Sichtwei­
te zu anderen Personen, Arbeiten aus)
sind die Betroffenen durch fehlende
Hilfeleistung gefährdet bei:
•Verschüttet werden
•Absturz
•Vergiftungen
•Verbrennungen
•Brand und Explosion
•Sozialer Vereinsamung
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
Allgemein:
•Gefährdungsbeurteilung und Prüfung, ob Alleinarbeit oder gefährliche
Arbeiten durchgeführt werden dürfen
•Alleinarbeit vermeiden
•Festlegung von technischen und organisatorischen Maßnahmen
•Festlegung einer aufsichtsführenden Person
•Alleinarbeitsverbot für Personen, die erkennbar nicht in der Lage sind,
eine gefährliche Arbeit ohne Gefahr auszuführen
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Besonderheiten bei Alleinarbeit:
•Beaufsichtigung in kurzen Abständen, zeitlich ab­­gestimmt z. B. per Telefon, Sprechfunk, Handy
•Automatisches, willensunabhängiges
Überwachungssystem
•Generell unzulässig ist Alleinarbeit z. B. bei:
•Einsteigen und Einfahren in Silos
•Arbeiten in Behältern und engen Räumen
•Beräumen von Erd- und Felswänden
•Arbeiten im Gleisbereich
•Sprengarbeiten
Betriebsanweisungen:
•Bei Alleinarbeit mit erhöhter oder besonderer
Gefährdung ist eine Betriebsanweisung zu
erstellen.
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Oktober – 40. Woche
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Tag der Deutschen Einheit
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Sonntag
Handgeführte Maschinen
Notizen
Häufige Gefahren
•Wegfliegende Material- und Werkzeugsplitter sowie Schleiffunken
•Stäube, insbesondere quarzhaltiger Feinstaub
•Lärm und Vibrationen
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
Technische Anforderungen:
•Kennzeichnung der Schleifkörper und Trennscheiben, Verfalldatum beachten
•Schutzhauben bei Handtrenn- und Handschleifmaschinen
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Feiertage: 03.10. Tag der Deutschen Einheit,
31.10. Reformationstag*
Betrieb:
•Entsprechend der auszuführenden Arbeit den richtigen Schleifkörper/die
richtige Trennscheibe verwenden
•Zum Aufspannen nur gleichgroße, zur Maschine gehörende Spannflansche
verwenden
•Möglichst nur vibrationsarme/schallgedämmte Geräte verwenden
•Drehzahl der Maschine niemals höher als die des Schleifkörpers/der Trenn­
scheibe
•Werkstücke vor dem Bearbeiten sicher auflegen und einspannen
•Maschine stets beidhändig führen – nicht verkanten
•Trennscheibe nicht als Schleifscheibe verwenden
•Bei Druckluftwerkzeugen Schlauchverbindung gegen unbeabsichtigtes Lösen
sichern und vor dem Trennen drucklos
machen
•Bei Arbeiten im Nassbereich die erforderlichen Schutzmaßnahmen einhalten
•Bei Staubentstehung Maßnahmen zur Staubreduzierung durchführen
•Bei allen Schleif-, Trenn-, Bohr- und Meißelarbeiten: Schutzbrille und Gehörschutz
•Bei Staub: Atemschutz mit Partikelfilter FFP2
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Oktober – 41. Woche
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Sonntag
Einsteigen und Einfahren in Silos
Notizen
Häufige Gefahren
•Abstürzen von Personen
•Verschütten/Versinken von Personen
•Erfasst werden von Fördereinrichtungen
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
Allgemeine Maßnahmen:
•Alle Arbeiten im Silo nur mit einer 2. Person – keine Alleinarbeit!
•Sicherungsposten: Kontakt zum Eingestiegenen halten, Winde bedienen,
Rettungsmaßnahmen einleiten
•Siloeinrichtungen (z. B. Abzugs- und Befülleinrichtung, Luftkanone)
abschalten / gegen Wiedereinschalten sichern
•Schadstoffe in der Atmosphäre und Sauerstoffgehalt im Silo beachten
•Materialreste oberhalb der Einstiegsöffnung entfernen
•Aufsichtsführer und Sicherungsposten bestellen
•Schriftliche Erlaubnis / Betriebsanweisung erstellen
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Feiertage: 03.10. Tag der Deutschen Einheit,
31.10. Reformationstag*
Arbeiten oberhalb des Schüttguts:
•Einsteigen unabhängig von der Höhe erlaubt, solange ein Versinken im
Schüttgut ausgeschlossen ist
•Einsteigen nur mit einer fest angebrachten
Leiter / Steigeisengängen
•Personen während der gesamten Zeit im
Silo mit Rettungswinde durch straffes
Seil verbinden
Arbeiten auf dem Schüttgut:
•Wenn Versinken droht: Siloeinfahreinrichtung / feste Arbeitsbühne benutzen
•Bei Verlassen des Einfahrgerätes: mit
kurzem Seil an der Siloeinfahreinrichtung
anschlagen – Seil durch dosiertes Anheben
straff halten
* Regionale Feiertage in Deutschland
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Oktober – 42. Woche
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Sonntag
Absturzsicherungen
Notizen
Häufige Gefahren
•Absturz durch fehlende bzw. mangelhafte Absturzsicherungen
•Falsche Handhabung der Persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
Absturzsicherungen sind erforderlich an allen Arbeitsplätzen und Verkehrswe­
gen, die höher liegen als:
•0,00m: an / über Wasser – bei Stoffen, in denen man versinken kann
•0,50m: an Bedienungsständen für Maschinen und deren Zugänge
•1,00 m: in allen stationären Betrieben / an Treppenläufen / an Wandöffnungen
•2,00m: an allen übrigen Arbeitsplätzen und Verkehrswegen
•3,00m: bei Arbeiten auf Dächern
•5,00m: z. B. beim Mauern über Hand
Mögliche Schutzmaßnahmen:
•Seitenschutz, z. B. Geländer
•Fanggerüste, Fangnetze, Fangwände
•Abdeckungen bei Öffnungen
•Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz
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Feiertage: 03.10. Tag der Deutschen Einheit,
31.10. Reformationstag*
Seitenschutz/Höhe des Seitenschutzes:
•Bis 12 m Absturzhöhe: 1,00 m
•Über 12 m Absturzhöhe: 1,10 m
•An Bedienungsständen und Zugängen für Maschinen: 1,10 m
Abdeckung bei Öffnungen:
•Bodenöffnungen durchtrittsicher und
unverschieblich abdecken •Wandöffnungen mit Seitenschutz sichern
Arbeitsmedizinische Voraussetzungen:
•Nur höhentaugliche Mitarbeiter mit Arbeiten
an hochgelegenen Plätzen betrauen
* Regionale Feiertage in Deutschland
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Oktober – 43. Woche
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Sonntag
Notizen
Leitern
≥ 1m
Häufige Gefahren
•Wegrutschen, Einsinken und Umfallen der Leiter
•Abstürzen von der Leiter
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
Allgemein:
•Geeignete Leitern zur Verfügung stellen, Anzahl und Größe beachten
•Leitern im Verkehrsbereich durch Absperrungen sichern
•Keine behelfsmäßigen Verlängerungen benutzen
•Schadhafte Leitern nicht benutzen – unbrauchbar machen und entsorgen
•Beim Besteigen von Leitern möglichst mit beiden Händen festhalten
Anlegeleitern:
•Den richtigen Anlegewinkel einhalten: 65–75°
•Mindestens 1,00 m über die Austrittsstelle hinausragen lassen
•Gegen Umfallen sichern, z. B. durch Fußverbreiterungen
•Mit beiden Füßen auf einer Sprosse stehen
•Oberste 4 Sprossen nicht benutzen
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Feiertage: 03.10. Tag der Deutschen Einheit,
31.10. Reformationstag*
Bei Bauarbeiten:
•Keinen Standplatz höher als 7,00 m
•Gewicht von mitzuführenden Werkzeugen/Material nicht mehr als 10 kg
•Windangriffsfläche von mitgeführten Gegenständen nicht mehr als 1,00 m2
Stehleitern:
•Nur mit fest angebrachten Spreizsicherungen
verwenden
•Nicht als Anlegeleitern benutzen
•Von Stehleitern nicht auf andere Arbeitsplätze oder Verkehrswege übersteigen
•Oberste Sprosse nicht besteigen. Ausnahme:
sofern eine Sicherheitsbrücke vorhanden ist
•Auf Treppen und schiefen Ebenen Holmverlängerungen einsetzen
* Regionale Feiertage in Deutschland
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65–75°
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Oktober – 44. Woche
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Allerheiligen*
Mechanische Werkstätten
Notizen
Häufige Gefahren
•Gefährliche Körperströme
•Quetsch-, Schneidgefahren
•Herumfliegende Splitter
•Lärm
•Fangstellen
•Brandgefahren
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
Allgemein:
•Brandschutzvorkehrungen wie z. B. das Sammeln von brennbarem Material in
verschließbaren Behältern
•Betriebsanweisungen z. B. für Schweißarbeiten beachten
•Arbeitsmittel bestimmungsgemäß verwenden
•Nur geprüfte, einwandfreie Arbeitsmittel einsetzen
•PSA verwenden
•Sichere Lagerung von Halbzeugen, Werkzeugen, Werkstücken u. a.
•Ordnung und Sauberkeit halten
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Feiertage: 03.10. Tag der Deutschen Einheit,
31.10. Reformationstag*
Werkzeugmaschinen:
•Maschinen standsicher aufstellen
•Schutzeinrichtungen müssen funktionsfähig sein
•Eng anliegende Kleidung, keine Handschuhe tragen
•Keine Ringe, Ketten und Armbanduhren oder ähnliche Gegenstände
•Maschinen bei Instandhaltungsarbeiten allpolig vom elektrischen
Netz trennen
•Zum Kühlen möglichst Wasser oder nichtwassermischbare Kühlschmierstoffe
•Hautkontakt mit Kühlschmierstoffen ver­meiden und Hautschutzmittel verwenden
PSA:
•Schutzschuhe
•Gehörschutz
•Schutzbrille
•Schutzhandschuhe
•Schutzhelm
* Regionale Feiertage in Deutschland
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03
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November – 45. Woche
Mittwoch
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104 | 105
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Samstag
08
Sonntag
GasschweiSSen/Brennschneiden
Notizen
Häufige Gefahren
•Brand- und Explosionsgefahr
•Optische Strahlung
•Lärm
•Gefahrstoffe
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
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Feiertage: 01.11. Allerheiligen*, 18.11. Buß- und
Bettag*
Betrieb:
•Gasflaschen gegen Umstürzen
sichern
•Liegende Flaschen gegen Wegrollen
sichern
•Farbliche Markierung/Sicherheits­
kennzeichnung der Gasflaschen
beachten
•Geprüfte und zugelassene Druck­
minderer benutzen
•Flaschenventile nicht ruckartig
öffnen
•Sauerstoffarmaturen öl- und
fettfrei halten
•Einzelflaschenanlagen mit Siche­
rungen gegen Gasrücktritt und
Flammdurchschlag ausrüsten
•Nur einwandfreie Schläuche
­verwenden
•Schläuche gegen Abrutschen
sichern
•Die richtige Zündfolge beachten:
1. Sauerstoffventil öffnen
2. Brenngasventil öffnen
3. Ausströmendes Gemisch
zünden; abstellen in umgekehrter
Reihenfolge
•Brenner und Schläuche nicht über
Flaschen hängen, nicht in Werk­
zeugkisten oder anderen Hohlkör­
pern lagern
•Für ausreichende Lüftung sorgen
•Betriebsanweisungen beachten
•Nur geprüfte Anlagen verwenden
Brandschutz:
•Brandschutzvorkehrungen treffen
•Schriftliche Schweißerlaubnis
erstellen
PSA:
•Schweißschild
•Schutzbrille
•Saubere, schwer entflammbare,
hochgeschlossene Kleidung
•Schweißerschutzhandschuhe
•Gehörschutz
•Geschlossene Schuhe
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November – 46. Woche
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Sonntag
ElektroschweiSSen/SchutzgasschweiSSen
Notizen
Häufige Gefahren
•Brandgefahr
•Optische Strahlung
•Lärm
•Elektrischer Strom
•Gefahrstoffe
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
Betrieb:
•Geeignete Schweißstromquellen auswählen
•Vor mechanischen Beschädigungen schützen
•Nur einwandfrei isolierte Schweißleitungsverbinder benutzen
•Erdungsklemme am Werkstück nahe an der Schweißstelle anbringen
•Schweißarbeitsplätze gegen andere Arbeitsplätze abschirmen
•Beschädigte Isolierbacken und Schweißdrahthalter auswechseln
•Für ausreichende Lüftung und geeignete Absaugung sorgen
•Schweißdrahthalter nur auf isolierender Unterlage ablegen
•Betriebsanweisungen beachten
•Nur geprüfte Schweißgeräte verwenden
•Ausreichende Qualifizierung des Schweißers
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Feiertage: 01.11. Allerheiligen*, 18.11. Buß- und
Bettag*
Schweißarbeiten unter erhöhter elektrischer Gefährdung:
•Besonders gekennzeichnete Schweißstromquellen verwenden
•Isolierende Zwischenlagen, z. B. Holzroste, Gummimatten benutzen
•In engen Räumen keine elektrischen Schweißgeräte aufstellen
Brandschutz:
•Brandschutzvorkehrungen treffen
•Schriftliche Schweißerlaubnis erstellen
PSA:
•Schutzschirme mit Schweißerschutzfilter
der Schutzstufe 9–15
•Trockene Schweißerschutzhandschuhe
•Gehörschutz
•Trockenes Schuhwerk mit isolierender Sohle
•Schwer entflammbare Schutzkleidung oder
Lederschürze
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November – 47. Woche
Buß- und Bettag*
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Sonntag
Arbeiten in engen Räumen
Notizen
Enger Raum bei Schweißarbeiten ist ein Raum ohne natürlichen Luftabzug und
mit einer Abmessung (Länge, Breite, Höhe, Durchmesser) unter 2 m.
Enger Raum bei erhöhter elektrischer Gefährdung ist ein Raum mit leitfähigem
Bereich und begrenzter Bewegungsfreiheit.
Beispiele: Behälter, Mischertrommeln, Brecher.
Häufige Gefahren
•Gefahrstoffe/Schweißrauche
•Sauerstoffmangel
•Elektrischer Strom
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
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Wartungsarbeiten/
Störungsbeseitigung allgemein:
•Schriftliche Einfahrerlaubnis
•Aufsichtsführende Person
benennen
•Arbeiten koordinieren
•Sicherungsposten benennen
•Fluchtwege freihalten
•Ggf. Personenrettungsgeräte
vorhalten
•Eignung für Arbeiten in engen
Räumen feststellen, z. B. Klaus­
trophobie
Arbeiten bei erhöhter elektrischer
Gefährdung:
•Elektrische Betriebsmittel mit:
•Schutzkleinspannung oder
•Schutztrennung oder
•Schutz durch Abschalten durch
Fehlerstromschutzeinrichtung
mit IΔN ≤ 30 mA betreiben
•Trenntrafos/Schweißstromquelle
immer außerhalb des engen Rau­
mes aufstellen
•Isolierende Zwischenlagen verwen­
den, z. B. Gummimatten
•Trockene Kleidung tragen
Arbeiten bei Vorhandensein von
Gefahrstoffen/Sauerstoffmangel:
•Messgeräte einsetzen
•Räume ausreichend belüften
•Ggf. Atemschutzgeräte
verwenden
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Feiertage: 01.11. Allerheiligen*, 18.11. Buß- und
Bettag*
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November – 48. Woche
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Sonntag
Prüfungen
Notizen
Prüfungsanlässe:
•Vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen sowie nach
sicherheitsrelevanten Instandhaltungsarbeiten
•Entsprechend den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung
•Nach außergewöhnlichen Anlässen
Überwachungsbedürftige Anlagen:
•Der Betreiber legt die Prüffristen gemäß Betriebssicherheitsverordnung fest
und teilt sie der Behörde mit. Sollten zugelassene Überwachungsstellen eine
kürzere Prüffrist ermitteln, legt die Behörde die Prüffrist fest.
Prüfberechtigte Personen:
•Die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber wählt befähigte Personen aus, die mit
der Überprüfung beauftragt werden.
•Überwachungsbedürftige Anlagen werden durch zugelassene Überwachungs­
stellen, wie z. B. den TÜV, geprüft.
Prüfumfang und -fristen:
•Prüfumfang- und fristen hält das Unternehmen in der Gefährdungsbeurteilung
fest.
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Dokumentation:
•Die Prüfergebnisse sind aufzuzeichnen und mindestens bis zur nächsten
Prüfung aufzubewahren.
•Werden überprüfte Arbeitsmittel außer­­halb des Unternehmens verwendet,
ist der Prüfnachweis beizufügen. Prüf­­­­b escheinigungen für über ­wachungs­­­­bedürftige Anlagen müssen am Betriebsort aufbewahrt werden.
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Dezember – 49. Woche
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Sonntag
Verkehrssicherheit
Notizen
Häufige Gefahren
•Fehlverhalten
•Fehlende oder falsche Ladungssicherung, Überladung
•Mangelhafter Zustand der Fahrzeuge
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
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Feiertage: 24.12. Heiligabend, 25.12. 1. Weih­
nachtsfeiertag, 26.12. 2. Weihnachtsfeiertag,
31.12. Silvester
Betrieb:
•Sicherheitsgurt anlegen
•Den Fuß fest umschließendes
Schuhwerk tragen
•Ladung sichern und zul. Gesamtge­
wicht einhalten
•Regelmäßige Ruhepausen
•Sommer- und Winterreifen je nach
Jahreszeit
•Telefonieren nur bei Stillstand des
Fahrzeuges
Prüfungen:
•Sichtprüfung vor Fahrtantritt,
z. B. Prüfung von Reifenzustand,
Beleuchtung
•Fahrzeuge mindestens einmal
jährlich und nach wesentlichen
Änderungen prüfen
•Regelmäßige Untersuchungen nach
StVZO
•Prüfergebnisse dokumentieren und
bereithalten
Reparatur/Wartung:
•Regelmäßige Inspektion, Wartung
und Reinigung
•Im Gefahrenbereich des fließenden
Verkehrs Warnweste tragen
Arbeitsmedizinische Vorsorge:
•Gemäß dem Ergebnis der Gefähr­
dungsbeurteilung organisieren
•Gesundheitsprüfung ab dem 50.
Lebensjahr für Lkw-Fahrerinnen
bzw. -Fahrer
Organisation:
•Unterweisung im Umgang mit dem
speziellen Fahrzeug durchführen
•Anforderungsgerechte Ausstattung
•Fahrerlaubnis regelmäßig über­
prüfen
•Qualifizierungsmaßnahmen, z. B.
Schulung zur Ladungssicherung,
Sicherheitstraining
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Dezember – 50. Woche
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Sonntag
FREMDFIRMENEINSATZ
Notizen
Häufige Gefahren
•Gegenseitige Gefährdung der Mitarbeiter verschiedener Unternehmen
•Mangelhafte Informationen der Fremdfirma über die Betriebsabläufe vor Ort
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
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•Benennung einer Koordinatorin bzw. eines Koordinators
•Gemeinsamer Ortstermin
•Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung durch die Fremdfirma für deren
Mit­arbeitende und einer Gefährdungsbeurteilung durch den Auftraggeber für
dessen Mitarbeitende
•Abgleich der Gefährdungsbeurteilungen
•Abstimmung und Festlegung der erforderlichen Maßnahmen mit der Koordina­
torin bzw. dem Koordinator
•Benennung von Ansprechpartnern bei Auftraggeber und Fremdfirma
•Koordination der Arbeiten
•Unterweisung der aufsichtsführenden Person der Fremdfirma durch den
Auftrag­geber über besondere Betriebsgefahren
•Unterweisung der Mitarbeitenden der Fremdfirma durch deren aufsichts­
führende Person
•Schriftliche Dokumentation der Unterweisungen
•Bereitstellen geeigneter und geprüfter Arbeitsmittel durch Auftraggeber und/
oder Fremdfirma nach Absprache
•Information über die erforderliche PSA
Feiertage: 24.12. Heiligabend, 25.12. 1. Weih­
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Sonntag
Ladungssicherung
Notizen
Häufige Gefahren
•Verrutschendes, herabfallendes Ladegut
•Umkippende Fahrzeuge
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
•Ladung ist so zu verladen und zu sichern, dass die Anforderungen der
Straßen­verkehrsordnung erfüllt sind.
•Im normalen Fahrbetrieb, z. B. bei Vollbremsungen, darf die Ladung nicht
verrutschen oder herabfallen.
•Verantwortlich sind alle am Lade- und Transportprozess Beteiligten wie
Fahrerinnen und Fahrer, Verladerinnen und Verlader sowie deren Vorgesetzte
•Das Personal muss geschult sein.
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Feiertage: 24.12. Heiligabend, 25.12. 1. Weih­
nachtsfeiertag, 26.12. 2. Weihnachtsfeiertag,
31.12. Silvester
Formschluss:
•Das Ladegut wird so lückenlos geladen, dass ein Verrutschen nicht möglich
ist, z. B. Palette an Palette.
•Darunter fallen auch die Varianten des Direktzurrens, z. B. Schrägzurren und
Diagonalzurren.
Kraftschluss beim Niederzurren:
•Mit Zurrmitteln wird die Ladung durch eine hohe Anpresskraft, d. h. durch
Erhöhung der Reibung, am Verrutschen gehindert.
•Die Ladefläche muss möglichst trocken und sauber sein.
•Beim Niederzurren ist die Vorspannkraft des Spannelementes (z. B. einer
Ratsche) und der Zurrwinkel entscheidend. Berechnungen sind erforderlich.
•Antirutschmatten, Kantenschützer und Kantengleiter verwenden
•Geeignete Fahrzeuge mit Zurrpunkten einsetzen
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Dezember – 52. Woche
Heiligabend
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Samstag
1. Weihnachtsfeiertag
2. Weihnachtsfeiertag
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Sonntag
Elektroarbeiten
Notizen
Häufige Gefahren
•Beim Berühren spannungsführender Teile kommt es zu einer Körper­
durchströmung.
•Beim unsachgemäßen Hantieren an spannungsführenden Teilen bzw. beim
Ziehen von NH-Sicherungseinsätzen kann es zur Bildung von Lichtbögen
kommen, die zu schweren Verbrennungen an Gesicht und Händen führen.
•Bei Elektroarbeiten auf hochgelegenen Arbeitsplätzen, z. B. Leiter, Gerüst,
besteht die Gefahr des Absturzes.
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
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•Elektrotechnische Laien dürfen elektrische Betriebsmittel lediglich mit dafür
vorgesehenen Bedienteilen schalten und steuern.
•Elektrotechnisch unterwiesene Personen dürfen Arbeiten durchführen, für die
sie unterwiesen und schriftlich beauftragt sind, z. B. das Ziehen
von NH-Sicherungseinsätzen.
•Alle anderen Elektroarbeiten dürfen nur von Elektrofachkräften durchgeführt
werden.
Prüfungen:
•Elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen regelmäßig geprüft werden.
Erste Hilfe:
•Elektrofachkräfte und elektrotechnisch unterwiesene Personen sollten
regelmäßig in Erster Hilfe aus- und weitergebildet werden.
Feiertage: 24.12. Heiligabend, 25.12. 1. Weih­
nachtsfeiertag, 26.12. 2. Weihnachtsfeiertag,
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Dezember – 53. Woche
Silvester
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Neujahr
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Sonntag
Packmaschinen/Palettierer
Notizen
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Häufige Gefahren
•Bewegte Maschinenteile sowie Einzugs- und Quetschgefahren, z. B.:
•Am laufenden Rotor der Packmaschine
•An Förderbändern und Rollenbahnen
•Bei Hub- und Senkbewegung am Palettierer und Haubenautomat
•Durch automatischen Anlauf bei taktgesteuerten Arbeitsabläufen
•Beim Bruch von Hubketten
•Absturz bei Wartung und Störungsbeseitigung
•Reizung der Augen und der Haut bei Kontakt mit Staub
•Reizung der Atemwege beim Einatmen von Staub
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
Reparatur/Wartung/Störungsbeseitigung:
•Allpolige Unterbrechung der Stromzufuhr und Sicherung gegen Wieder­
einschalten
•Einlegen der mechanischen Sicherungen bei Arbeiten unter angehobenen
Anlageteilen
•Rollenbahnen nicht betreten
•Betriebsanleitungen und Sicherheitshinweise beachten
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Prüfungen:
•Regelmäßige Prüfung der Anlage durch eine befähigte Person
PSA:
•Bei Staubentwicklung, z. B. bei Störungsbeseitigung, Atemschutzmaske FFP2
•Tragen einer staubdichten Schutzbrille
Feiertage: 24.12. Heiligabend, 25.12. 1. Weih­
nachtsfeiertag, 26.12. 2. Weihnachtsfeiertag,
31.12. Silvester
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Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie
Kurfürsten-Anlage 62
69115 Heidelberg
Tel.: +49 (0) 6221 5108-0
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