Genehmigung von Abwasserbehandlungsanlagen
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Genehmigung von Abwasserbehandlungsanlagen
Genehmigung von Abwasserbehandlungsanlagen Rechtsgrundlage: § 60 Abs. 3 und 4 Wasserhaushaltsgesetz i.V.m. § 45e Abs. 2 und § 45g Wassergesetz für Baden-Württemberg Die folgenden Unterlagen bzw. Angaben sind mind. in 4facher Ausfertigung einzureichen: 1. Antrag mit Erläuterung des Vorhabens, ggfs. das Aktenzeichen des Baugenehmigungsverfahrens. In den Antragsunterlagen sind alle Einzelheiten über die Errichtung und den Betrieb der Anlage so zu beschreiben, dass die am Zulassungsverfahren beteiligten Behörden, Fachstellen und betroffenen Personen das Vorhaben umfassend beurteilen können. Bei der Erstellung der Unterlagen sind die Planzeichen nach der Anlage der Planzeichenverordnung vom 18. Dez.1990 (BGBl. I 1991, S.58) zu verwenden. Für dort nicht festgesetzte Zeichen sollen die Planzeichen nach DIN 2425 „Planwerke für die Versorgungswirtschaft, die Wasserwirtschaft und Fernleitungen“ und die „Richtlinien zur funktionellen Darstellung“ (z.B. DIN 19227 und 28004) beachtet werden. 2. Planunterlagen (Neuanlagen sind mit roten Linien zu markieren). a) Übersichtslageplan Maßstab 1 : 250 bis 1 : 2500 z.B. Auszug aus der aktuellen topographischen Karte b) Grundstücksentwässerungsplan nach DIN 1986, Maßstab 1 : 1000 mit Abwasseranfallstellen (Produktionsabwasser, Kühlwasser, Niederschlagswasser, Löschwasserrückhaltung), Angabe der Fließrichtung und Rohrführung von der Abwasservorbehandlungsanlage bis zur Einleitungsstelle (Kanal oder Gewässer). Die den jeweiligen Bodenabläufen zugeordneten Niederschlagsflächen und ihre Abgrenzungen sind . c) Erläuterungsbericht Im Erläuterungsbericht müssen enthalten sein: Beschreibung des Fabrikationsvorgangs: o Kurze, allgemeine Beschreibung des Betriebes o Beschreibung der verschiedenen Verfahrensprozesse, bei denen Abwasser anfällt, einschließlich der Einsatzstoffe, Zwischenprodukte, Endprodukte Abwassermengen-Produktionsabwasser nach Abwasseranfallstelle und Abwasserart in m³/h und m³/d Beschreibung der Abwasseranfallstellen in tabellarischer Form Liste der Abwasserbehandlungschemikalien mit Sicherheitsdatenblättern und Anwendungskonzentration Beschreibung der Abwasser-/Abfallvermeidung und Abwasserbehandlung mit den folgenden Angaben: o Maßnahmen zur AOX Vermeidung o Vermeidung harter Komplexbildner o Bei besonders gefährlichen Stoffen wie LHKW, Cd, Hg und EDTA Chemikalienbilanz evtl. Stoffströme Verfahrensablauf mit folgenden Beschreibungen: Das Verfahrensschema, die Ab- und Zuläufe aus den Abwasseranfallstellen zu den Speicher-/Behandlungsbehältern, Angabe ob Chargen- oder Durchlaufbetrieb, Dimensionierung der einzelnen Anlagenteile (z.B. Absetzbecken, Ultrafiltration, Standzeit von Ionenaustauschern, Fällung, Neutralisation, Schlammentwässerung), die Dosierung von Chemikalien, die Meß- und Regeltechnik des VerfahrensAblaufes, die Kontrolle der Abwassereinleitung und des Behandlungsverfahrens durch Kontrollelektroden und analytischer Verfahren, Sicherheits- und Alarmeinrichtung bei Störungen bzw. fehlerhafter Bedienung (optische und akustische Warneinrichtung), Analyseverfahren und Umfang der Eigenkontrolle nach Eigenkontroll-VO Weitere Unterlagen für Betriebe nach Anhang 40 der Abwasser-VO Spül- und Vermeidungstechniken nach den Anforderungen des Anhangs 40, Teil B Badliste mit folgenden Angaben: Bezeichnung des Bades bzw. der Spüle (Fließspüle, Standspüle, Sparspüle etc.). Badvolumen, Badverschleppungen, Badfolge im Betrieb, Angaben über die durchgesetzte Wassermenge bzw. Standzeit des Bades bis zum Badwechsel, chemischen Eigenschaften des Bades (sauer, alkalisch, cyanidisch, fluoridhaltig etc.), Betriebstemperatur, Badkühlung/-heizung, Angaben zu welchem Behandlungsteil der Abwasserbehandlungsanlage der Badinhalt abgeleitet wird oder Angaben über die Konzentratbehandlung bzw. –beseitigung, Angaben zu den eingesetzten Badchemikalien ( eingesetzte Konzentration und Datensicherheitsblätter), Angaben über evtl. Badfiltration und Reinigung, Angaben über die zu behandelnde Ware und Rohmaterial (Gestell/Trommelware) d) Aufstellungsplan der Abwasseranfallstellen Im Aufstellungsplan ist die Anordnung der Bäder, bzw. Abwasseranfallstellen und deren Abläufe zur Abwasseranlage zeichnerisch darzustellen. Die Abwasserleitungen sind eindeutig zu kennzeichnen, bei indirekter Einleitung zusätzlich der Übergabeschacht zur Kanalisation. e) Verfahrensschema der Abwasserbehandlungsanlage Das Verfahrensschema muss die wesentliche Teile der Anlage mit Kennzeichnung enthalten und den Verfahrensablauf erkennen lassen. Die Zeichnung ist gemäß DIN-Norm darzustellen ( mit Beckenvolumen, Pumpenleistung, Rohrleitungsdurchmesser, Meß- und regeltechnik mit Angaben der Messsonden, Dosierventile, Dosierchemikalien, etc.). Die Abluftwege sowie die Abluftbehandlungsanlagen sind ebenfalls einzuzeichnen. f) Bauzeichnungen der Abwasserbehandlungsanlage Grundriss und Schnitte massstabsgerecht g) Stückliste In tabellarischer Form sind alle für die Funktion der Anlage wesentlichen Anlagenteile aufzuführen. Leistung und Wirkungsgrad von Pumpen, u.a. maschinellen Anlagenteilen, sind anzugeben (Abmessung, Volumen, Material) h) Angaben zur Lagerung wassergefährdender Stoffe (Einsatzstoffe, Abfälle, Behandlungschemikalien, etc.) In tabellarischer Form ist die Art der Lagerung, Lagermenge, Gebindegröße, Angaben zu Auffangwannen/-räumen (Volumen, Material, Eignungsnachweise und Prüfzeichen) anzugeben. i) Vermeidung, Verwertung und Entsorgung von Abfällen Betrifft die im Zusammenhang mit der Abwasserbehandlung und -entstehung anfallenden Abfälle (z.B. Klärschlamm, Filterkuchen) - Art der Abfälle (Beschreibung, Abfallschlüsselnummer gemäß AVV) - Herkunft (Entstehung) und Menge der Abfälle, sowie Lagerung - Innerbetriebliche Maßnahmen zur Vermeidung, Verwertung und Entsorgung von Abfällen ... j) Gewässerschutzvorkehrungen Die technischen Maßnahmen (z.B. bei Störfällen, Leckagen, Badbruch) zum Gewässerschutz sind zu erläutern. Es ist anzugeben, wo kontaminiertes Löschwasser aufgefangen werden soll. k) Eigenkontrolle Die Eigenkontrolltätigkeiten nach der Eigenkontrollverordnung und die Analysenmethoden sind anzugeben. Ein Musterblatt des Betriebstagebuches ist beizufügen. l) Gewährleistung Es ist im Antrag zu gewährleisten, dass mit der geplanten Abwasserbehandlungs-anlage, die von der zuständigen Behörde geforderten Anforderungen an das Einleiten von Abwasser eingehalten werden können. Die entsprechenden Parameter sind mit dem jeweils gewährleisteten Wert aufzulisten. m) Betriebsbeauftragter Für die Bedienung und Wartung der Abwasseranlage sind ein verantwortlicher und fachlich qualifizierter Betriebsbeauftragter und ein Stellvertreter schriftlich zu benennen. o) Sonstiges Der Antrag, die Pläne und Erläuterungen sind sowohl vom Planverfasser, als auch vom Bauherrn / Antragsteller zu unterschreiben und mit Datum zu versehen. 3. Beschreibung der Eigenkontrolle Sollte eine interne Betriebsanweisung zur Wartung und Kontrolle der Anlage bereits vorhanden sein, ist diese beizufügen unter Benennung der Untersuchungsmethoden und der Untersuchungshäufigkeit; die Bescheinigung über bereits durchgeführte Prüfungen auf Dichtheit der Abwasserbehandlungsanlage und der Rohrleitungen sind ebenfall erforderlich (z.B. der letzten Überprüfung); ggfs. auch Kopie aus dem Betriebstagebuch . 4. Analysen aus dem Probenahmeschacht (Ablauf Großabscheider) auf die wesentlichen Inhaltsstoffe sind ebenfalls vorzulegen. Die Unterlagen sind zu senden an: Stadt Mannheim Fachbereich Grünflächen und Umwelt Postfach 10 00 35 68133 Mannheim Weitere telefonische Auskunft erhalten Sie unter folgenden Rufnummern: Zu rechtlichen / technischen Fragen: 0621/293 – 7417 Zu rechtlichen / technischen Fragen: 0621/293 - 7686 Herr Zimmermann Herr Garrecht Wir haben gleitende Arbeitszeit. Während der Kernarbeitszeit erreichen Sie uns zu folgenden Zeiten: Mo.-Do.: 9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 15:00 Uhr Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr Stand: 01/2013