Produktpräsentation Biogas-EVT

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Produktpräsentation Biogas-EVT
Tierseuchenversicherung für
landwirtschaftliche Biogasanlagen (Biogas-EVT)
Was ist Biogasproduktion?
Vereinigte Tierversicherung Gesellschaft a.G.
05-2011
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Wie werden Biogasanlagen gefördert?
Durch die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) im Jahr 2008 wurden die
Rahmenbedingungen für die Stromerzeugung aus Biomasse neu gefasst (gültig ab 01.01.2009).
In Abhängigkeit von der elektrischen Leistung der Anlage legt das EEG unterschiedliche – für einen
Zeitraum von 20 Jahren garantierte - Mindestvergütungen für den eingespeisten Strom fest.
11,67 Cent pro Kilowattstunde (KWh) bis 150 Kilowatt elektrische Energie Leistung (KWel)
9,18 Cent pro KWh bis 500 kWel
8 25 C
8,25
Centt pro KWh bis
bi 5 MWel
MW l
7,79 Cent pro KWh bis 20 MWel
Beginnend mit dem Jahr 2010 wird jährlich die Mindestvergütung um 1,0% gegenüber dem Vorjahr
abgesenkt (bei neuen Förderzusagen).
Für Strom aus Anlagen, die vor dem 01.01.2009 in Betrieb genommen wurden, gelten die Vorschriften
des EEG-Gesetzes 2004 in der am 31.12.2008 geltenden Fassung.
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Wie werden Biogasanlagen gefördert?
Zusätzlich gibt es Bonuszahlungen für:
den ausschließlichen Einsatz von Nachwachsenden Rohstoffen (NawaRo) und/oder Gülle/Festmist,
ggf. auch in Kombination mit rein pflanzlichen Nebenprodukten (siehe Folie 6)
7 Cent ppro KWh bis 500 KWel
4 Cent pro KWh bis 5 MWel
Güllebonus ((Voraussetzung:
g 30 Masseprozent
p
Gülleinsatz))
4 Cent pro KWh bis 150 KWel
1 Cent pro KWh bis 500 KWel
Erzeugung von Strom gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK) - Nutzung der Wärme
(Substitution fossiler Energieträger)
3 Cent pro KWh auf die anteilig erzeugte Strommenge
Beginnend mit dem Jahr 2010 wird jährlich die Mindestvergütung um 1,0% gegenüber dem Vorjahr abgesenkt
(b i neuen Fö
(bei
Förderzusagen).
d
)
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Wie werden Biogasanlagen gefördert?
Zusätzlich gibt es Bonuszahlungen für:
Einsatz innovativer Technik
2 Cent pro KWh bis 500 KWel
Immissionsbonus (bei Einhaltung der Formaldehydwerte nach TA Luft)
1 Cent pro KWh bis 500 KWel
Landschaftspflegebonus (bei mehr als 50% Einsatz von Landschaftspflegegut)
2 Cent pro KWh bis 500 KWel
Beginnend mit dem Jahr 2010 wird jährlich die Mindestvergütung um 1,0% gegenüber dem Vorjahr abgesenkt
(bei neuen Förderzusagen).
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Womit werden NawaRo-Biogasanlagen betrieben?
Biogasanlagen, die den NawaRo-Bonus nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz erhalten, dürfen
ausschließlich mit (Positiv- und Negativlisten siehe Anlage):
Pflanzen oder Pflanzenbestandteile, die in Landwirtschaft, Forstwirtschaft oder Gartenbaubetrieben
oder im Rahmen der Landschaftspflege anfallen und die nur einer Aufbereitung und Veränderung
unterzogen wurden,
wurden die der Ernte
Ernte, Konservierung und Nutzung in der Biomasse dient (z
(z.B.
B Mais
Mais,
Getreide, Rübenblatt, Kartoffelkraut, Glanzpflanzensilage, Gras)
Gülle, Festmist (seit der EEG-Novelle 2008 auch Pferdekot und –harn)
Rein pflanzliche Nebenprodukte
betrieben werden.
Nicht zum NawaRo-Bonus berechtigt sind Biogasanlagen, die mit Kot und/oder Harn einschließlich Festmist
von Heimtieren (Tiere
(Tiere, die von Menschen zu anderen Zwecken als zu landwirtschaftlichen Nutzzwecken
gefüttert und gehalten, nicht jedoch verzehrt werden, Ausnahme: Pferde) beschickt werden.
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Wie können Biogasanlagen in der Betriebsphase versichert werden?
Sachversicherung
Feuer
Sturm/Hagel
Einbruchdiebstahl
jeweils incl. Betriebsunterbrechungsversicherung
Haftpflichtversicherung
Betriebshaftpflicht
Umwelthaftpflichtversicherung
Technische Versicherungen
Maschinenbruchversicherung
Maschinen-Betriebsunterbrechungsversicherung
g
g
Tierseuchenversicherung (Biogas-EVT)
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Tierseuchenversicherung – was ist versichert?
Grundlage sind die AVB EVT 01/2008 der VTV.
Abweichend von § 1 Nr
Nr. 2 AVB EVT 01/2008 der VTV ist der Ertragsschaden des zur Versicherung
angemeldeten Produktionsverfahrens, d.h. die landwirtschaftliche Biogasproduktion infolge von
1. Verminderung der Biogas-Produktionsleistung
2. Unterbrechung oder Ausfall des Produktionsverfahrens Biogasproduktion
versichert,
soweit der Ertragsschaden durch
anzeigepflichtige Tierseuchen gemäß Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen
verursacht wird.
Ein Schadenereignis tritt ein, wenn die versicherte Biogasanlage oder die vertraglich verbundenen
Lieferanten des Ausgangsmaterials der Biogasproduktion in einem aufgrund anzeigepflichtiger
Tierseuchen eingerichteten Sperr- oder Beobachtungsgebiet gemäß Verordnung über anzeigepflichtige
Tierseuchen liegen und behördlich angeordneten Schutzmaßregeln gegen allgemeine und besondere
Seuchengefahr unterliegen.
unterliegen
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Schadenszenarien
Verminderung oder Ausfall der Biogasproduktion durch:
Seucheneinbruch im eigenen Betrieb
Keulung der Tiere und Betriebsperre:
Gülle- und Festmistproduktion fällt aus, Zulieferung von Substrate wird untersagt. Desinfektion der
Ställe und der noch vorhandenen Gülle kann negative Auswirkungen auf die Bakterienkultur
haben. Ausbringung der vergorenen Substrate kann u.U. von den Behörden untersagt werden.
Lage- im Sperr- oder Beobachtungsgebiet
Liegen vertraglich gebundene Substratlieferanten oder die Biogasanlage in einem Sperr
Sperr- oder
Beobachtungsgebiet, kann durch behördliche Anordnung von Transportverboten die Substratzufuhr
unterbrochen werden.
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NEU: Mehrkostenversicherung zur Sicherung des Güllebonus durch Unterbrechung der
Biogasproduktion
Voraussetzungg für die Gewährungg des Güllebonus ((s. Folie 4)) ist,, dass der Masseanteil der Gülle
am eingesetzten Biogassubstrat jederzeit mindestens 30% beträgt.
Der Nachweis hierüber ist durch ein Umweltgutachten (Gutachter muss über eine Zulassung für den Bereich der
Elektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energien verfügen) zu erbringen
erbringen.
Auszug aus dem EEG
Anlage 2 „Bonus für Strom aus nachwachsenden Rohstoffen“, VI „Bonushöhe“, 2 „Bonus für Strom aus Biogas“
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NEU: Mehrkostenversicherung zur Sicherung des Güllebonus durch Unterbrechung der
Biogasproduktion
Plakative Darstellung
g des Sachverhaltes:
Ein Anlagenbetreiber kann seine NawaRo-Biogasanlage im Fall einer Tierseuche nicht mehr mit
mind. 30% Gülle betreiben. Daraufhin entfällt sein Anspruch auf den Güllebonus. Über die BiogasEVT erhält er – stark vereinfacht dargestellt – den Verlust des Güllebonus für 12 Monate (genauer:
Ermittlung des Deckungsbeitragsverlustes) erstattet. Nach 12 Monaten endet die Haftzeit, der
Landwirt verliert den Bonus jedoch dauerhaft (max. für 20 Jahre).
Folgen für Anlagenbetreiber:
ƒ Güllebonus
Güll b
entfällt
tfällt ddauerhaft
h ft undd endgültig
d ülti
ƒ Beispiel: Schadenpotential für eine 150 kW-Anlage: ca. 48.000 € pro Jahr
ƒ Bei einem Zeitraum von bis zu 20 Jahren, für den die Vergütung garantiert ist, kann sich der
Verlust für den Anlagenbetreiber auf bis zu 1 Mio. EUR aufsummieren.
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NEU: Mehrkostenversicherung zur Sicherung des Güllebonus durch Unterbrechung der
Biogasproduktion
Lösung:
Mehrkostenversicherung zur Sicherung des Güllebonus durch Unterbrechung der
Bi
Biogasproduktion
d kti
Im Rahmen der Mehrkostenversicherung mitversichert ist der Ertragsschaden (§2 AVB EVT 01-2008
der VTV) der landwirtschaftlichen Biogasproduktion
Biogasproduktion, der dadurch entsteht
entsteht, dass die
Biogasproduktion als Folge eines Versicherungsfalles unterbrochen wird, um den dauerhaften und
endgültigen Verlust des Güllebonus zu vermeiden.
Mit der Mehrkostenversicherung hat der Landwirt die Option, bei einem Mangel an Gülle die
Biogasproduktion zu unterbrechen
unterbrechen, um sie,
sie nach Beendigung der tierseuchenrechtlichen
Maßnahmen und wenn wieder ausreichend Gülle zur Verfügung steht, wieder anzufahren.
Durch die Unterbrechungg bewahrt sich der VN den Anspruch
p
auf den Güllebonus,, weil er die Anlage
g
zu keiner Zeit mit weniger als 30% Gülle betrieben hat.
Die Schadenberechnung erfolgt über die Ermittlung des Deckungsbeitragsverlustes.
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NEU: Mehrkostenversicherung zur Sicherung des Güllebonus durch Unterbrechung der
Biogasproduktion
Haftzeitvarianten:
Haftungszeitraum
g
Zuschlag
g auf die Grundprämie
p
in %
3 Monate
10,0%
6 Monate
15,0%
9 Monate
17 5%
17,5%
12 Monate
20,0%
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Wie wird die Prämie ermittelt?
) Angabe der Gesamtleistung der Anlage (s. Genehmigungsbescheid):
Prämienberechnung erfolgt durch Multiplikation mit einer KW-Prämie (siehe Antragsrückseite)
) Handelt es sich um eine KWK-Anlage und wie hoch ist der Anteil der KWK-Quote?
Q
?
Bei KWK-Anlagen wird ein Zuschlag für den prozentualen Anteil der KWK-Stromerzeugung berechnet (sowohl bei der
Prämie als auch bei dem Selbstbehalt)
) Bei KWK-Anlagen mit Wärmelieferung an Dritte:
Höhe des Jahresumsatzes aus Wärmelieferung (Prämie = Jahresumsatzes x Prämiensatz [siehe Antragsrückseite])
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NEU: Mehrkostenversicherung zur Sicherung des Güllebonus durch Unterbrechung der
Biogasproduktion
Auszug aus dem Antrag
Prozentualer Zuschlag auf den Nettobeitrag
Auswahl des Haftungszeitraums
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Tarifierungsbeispiele (Jahresnettobeitrag in EUR - ohne Rabattierung)
Biogasanlage mit 100 kWel ohne Kraft-Wärme-Kopplung, mit Güllebonus:
Grundprämie:
100 kWel x 4,34 EUR/kWel
Mehrkostenversicherung, Haftzeit 3 Monate, Zuschlag 10%
=
434,00 EUR
=
43,40 EUR
===========
477,40 EUR
Biogasanlage mit 400 kWel mit Kraft-Wärme-Kopplung (25%) bei Eigenverwendung der
Wä
Wärmeenergie,
i mit
i Güll
Güllebonus
b
Grundprämie:
400 kWel x 4,03 EUR/kWel
KWK-Zuschlag:
g 0,25
, x 400 kWel x 0,48
, EUR/kWel
Mehrkostenversicherung, Haftzeit 6 Monate, Zuschlag 15%
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16
=
1.612,00 EUR
=
48,00
, EUR
=
249,00 EUR
===========
1.909,00 EUR
Tarifierungsbeispiele (Jahresnettobeitrag in EUR - ohne Rabattierung)
Biogasanlage
g
g mit 600 kWel mit Kraft-Wärme-Kopplung
pp g (20%)
(
) und Lieferung
g der Wärmeenergie
g an
Dritte mit einem Jahresumsatz von 25.000,- EUR
Grundprämie:
600 kWel x 3,72 EUR/kWel
KWK-Zuschlag:
0 20 x 600 kWel x 00,48
0,20
48 EUR/kWel
Wärmelieferung an Dritte: 25.000,- EUR x 0,31%
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17
=
2.232,00 EUR
=
57 60 EUR
57,60
=
77,50 EUR
===========
2 371 10 EUR
2.371,10
Welche Rabattierungsmöglichkeiten gibt es?
AD-Kompetenzrahmen (maximal 20%)
Dauernachlass
D
hl
(10% bbeii Ab
Abschluss
hl
eines
i
33-Jahresvertrages)
J h
t
)
Anbindebonus an ein Biogaskonzept des R+V-Konzerns (5%)
Warum ist die Tierseuchenversicherung nicht bündelungsfähig mit der Ertragsschadenversicherung (EVT)?
Weil die Biogasanlage i.d.R. in einer eigenen Rechtsform geführt wird (z.B. GbR mit anderen
Landwirten,, d.h. Versicherungsnehmer
g
der Biogasanlage
g
g und der Versicherungsnehmer
g
der EVT
sind nicht identisch), so dass in Verbindung mit der EVT kein Kostenvorteil besteht.
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Tierseuchenversicherung – Wettbewerbsvorteil für R+V / VTV
Abrundung des R+V-Biogaskonzeptes
Ergänzung
E ä
zur Ertragsschadenversicherung
Et
h d
i h
Mit der Tierseuchenversicherung wird die Produktfamilie ‚Versicherungen für die
landwirtschaftliche Tierproduktion‘
Tierproduktion („auch
( auch Methan bildende Bakterien sind Tiere“)
Tiere ) weiter
komplettiert
Fluoreszenzmikroskopische
p
Aufnahmen Methan bildender Bakterien bei
unterschiedlichen Temperaturen
Tierseuchenversicherung für NawaRo-Biogasanlagen ist derzeit ein
Alleinstellungsmerkmal der R+V / VTV
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Infos, Druckstücke und verkaufsunterstützende Materialien
Antragsprogramm auf Excelbasis
Biogasflyer
Bi
fl
(Druckstück-Nr. 00 303 70 4000 001 0 04.11)
Informationen im R+V-Maklerportal
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Anlage: Positivliste Nachwachsende Rohstoffe (NawaRo)
Quelle: Erneuerbare Energien
Energien-Gesetz
Gesetz 2009
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Anlage: Negativliste Nachwachsende Rohstoffe (NawaRo)
Quelle: Erneuerbare Energien
Energien-Gesetz
Gesetz 2009
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Anlage: Positivliste der rein pflanzlichen Nebenprodukte
Quelle: Erneuerbare Energien
Energien-Gesetz
Gesetz 2009
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