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Werner Zips »Mama Africa, lange nicht mehr gesehen…« Repatriation aus der afrikanischen Diaspora ins Mutterland »Mama Africa, How are you doing mama Mama Africa, Long time no see you mama They took I away from you mama Long before I was born …« (Peter Tosh, Mama Africa, 1983) Einleitung Wenn Menschen aus der Karibik nach Europa wollen, scheitern sie seit einigen Jahren an Fremdengesetzen, die das Reisen zum Privileg der »Reichen und Wichtigen« umgestalteten. Wenn sie nach Afrika wollen, sei es um das Land ihrer Vorfahren zu besuchen oder dorthin zurückzukehren, von wo ihre Vorfahren herkamen und wo sie selbst willkommen sind, werden sie als verschrobene Sozialromantiker und Realitätsverweigerer belächelt. Aber sowohl der Gedanke an Afrika als auch der Wunsch nach Heimkehr/Repatriation sind wohl so alt wie die Verschleppung der versklavten Afrikaner und Afrikanerinnen. Beide haben ihren Ursprung in der zwangsweisen Verschiffung der menschlichen Fracht in die Karibik und die Amerikas. Wer jemals in den Verliesen der Sklavenforts an der westafrikanischen Küste war und die touristische Führung unterbrach, um für einen Moment innezuhalten und in seinem Inneren auf die stumm gemachten Stimmen der hier gelagerten Menschen zu lauschen, wird wahrscheinlich nachvollziehen können, was Sklaverei bedeutete (Zips 2003a:27-37), selbst wenn sich das ganze Ausmaß der individuellen Erniedrigung, physischen und psychischen Vergewaltigung sowie des systematischen Ausblutens eines Kontinents sogar dem einfühlsamsten hermeneutischen Hineinfühlen verschließt. Wer zusätzlich in den Ghettos der karibischen (und amerikanischen) Großstädte war, allen voran in den gewaltverseuchten Wohnblocksiedlungen von Tivoli Gardens oder den menschenunwürdigen Bretterverschlägen von Denham Town, zwei Stadtteilen von Kingston, wird erahnen können, dass das Leben in der großspurig »die Stadt des (englischen) Königs genannten« jamaikanischen Hauptstadt wenig bis keine Perspektiven bietet. Außer vielleicht mit Fire Bu(r)n-Texten auf der 190 Werner Zips Bühne des internationalen Reggae (Show-)Business Erfolg zu haben. Auf den einfachsten Nenner gebracht: Die Karibik ihrer Bewohner steht im krassen Gegensatz zu den in westlichen Breiten erträumten Bildern der Insel(-Welt) in der Sonne. Es muss gar nicht der zuständige Steuerbeamte sein; die Reaktionen auf die Nennung eines »Forschungsschwerpunktes Karibik« gleichen sich nur allzu häufig. Auch wenn der Gesichtsausdruck, den allein die Erwähnung des Wortes Karibik regelmäßig hervorruft, immer Unterschiedliches bedeuten mag: von Missgunst über Neid bis hin zu Sehnsucht und exotisierter Verklärung. In jedem Fall aber scheint allein der Gedanke an die »Inselwelt« unmittelbar vorgeprägte Bilder wachzurufen: von Lebensfreude, Naturund anderen Schönheiten, Farbenvielfalt, Musik, unbelasteter Freiheit auf den Inselparadiesen unter tropischer Sonne – perfekte »Leichtigkeit des Seins«. Jamaika, Kuba, Martinique, die »DomRep« wecken die genau gegenteiligen Assoziationen zu Afrika, dem »schwarzen« oder zumindest »dunklen«, von Katastrophen, Seuchen und Kriegen gebeutelten »Armenhaus der Menschheit«. Das eine Bild ist so falsch wie das andere. Für viele Nachkommen der Versklavten bedeutet Afrika auch nach Jahrhunderten der physischen Trennung so etwas wie eine geistige Heimat. Ein guter Teil dessen, was viele im Westen als typisch karibische Lebensfreude und positive Energie wahrnehmen und in ihren Vorstellungen als (fiktive) Gegenwelt zum eigenen alltäglichen, in starre Abläufe gezwängten Lebensrhythmus umdeuten, lebt von der Erinnerung und Rückbesinnung an Afrika. Dieser »Traum« (von der verlorenen Welt) pulsiert in den Rhythmen des Son und der Salsa aus Kuba, des jamaikanischen Reggae, haitianischen Rara, des Zouk aus Martinique und Guadeloupe, des Soca und Calypso aus Trinidad oder der kolumbianischen Champetas aus der Karibikregion um Cartagena (um nur einige Stile zu nennen) genauso wie in den Religionen afrikanischen Ursprungs (Vodou, Santería oder Ochá, Palomonte, Revival, Kélé, Myal, Candomblé u.v.a.), den Melodien der »gesprochenen Sprachen« und dem Fluss der geschriebenen Sprache (nicht nur von Nobelpreisträgern wie Derek Walcott), sowie in den (alternativen) Lebensentwürfen und Philosophien von Panafrikanisten, Afrikazentrikern, maroons und Rastafari. Sie alle suchen nach Wegen, das belastende Erbe der Sklaverei abzubauen. Panafrikanisten haben einen Zusammenschluss Afrikas und der afrikanischen Diaspora vor Augen, Afrikazentriker eine unbedingte proafrikanische Werthaltung, maroons eine Geschichte der Selbstbefreiung aus der Plantagensklaverei durch Rebellion, bewaffneten Widerstand und die soziale Rekonstitution nach afrikanischen Erfahrungen und Rastafari von all dem etwas und darüber hinaus die rechtlich-politische Forderung nach Repatriation. Gemeinsam ist allen eine Kritik der Sklaverei und eine Forderung nach einer nachhaltigen Veränderung der anhaltenden Diskriminierung (Zips 2003c; Zips/Kämpfer 2001). In jüngerer Zeit einen sie auch die Ansprüche auf Entschädigung für erlittenes Unrecht. Die Schädiger und ihre Erben, die reichen Nationen der westlichen Hemisphäre, die von den historischen Ausbeutungsverhältnissen bis in die Gegenwart und Zukunft profitieren (werden), sind jedenfalls bekannt (Blake/Makeda 2005). Die Anklage dieses Unrechts verbindet sich mit der Forderung nach Reparationszahlungen in großem Ausmaß sowie nach völkerrechtlicher (freiwilliger) Repatriierung (siehe z.B. Abiola 1992). Ihr Argument lautet, dass erst die von den Nachfolgestaaten der Kolonialmächte bezahlte Heimführung nach Afrika der ursprünglichen Versklavung ein Ende setzen würde (Zips 1993:237ff; vgl. Chevannes 1994:250ff). »Mama Africa, lange nicht mehr gesehen … « 191 »Terra nullius« – die zynische Anwendung des Begriffes auf die längst besiedelte Karibik bedeutete, dass die ansässigen Menschen ihrer Menschlichkeit de lege enteignet wurden, um ihr Land besitzfrei und daher aneignungsfähig zu behaupten. So als würde man ein bewohntes Haus »entdecken«, seine Bewohner rauswerfen oder umbringen und den erworbenen Besitz für rechtmäßig erklären. Sklaverei – die extremste Form der Ausbeutung von Menschen durch Menschen – wurde zur Grundlage des kapitalistischen Wirtschaftssystems und damit der bis heute fortschreitenden ungleichen Verteilung von materiellem Wohlstand der Menschheit. Daran vermögen symbolische Handlungen wenig zu ändern. Auch durch die Erklärung der Sklavenburgen zum »Welterbe der Menschheit« kann der traumatische interkulturelle Erfahrungsgehalt, der mit dem totalitären Beziehungssystem Sklaverei verbunden ist, nicht neutralisiert werden. Das Konzept der Repatriation, das physische, spirituelle und kulturelle Aspekte oder Schwerpunktsetzungen beinhaltet, übt implizite Kritik an den herrschenden eurozentrischen Umgangsformen mit Menschen anderer Herkunft. Deren Marginalisierung an die Peripherie der Verdammten dieser Erde (Fanon 1969 [1961]), die sogar ihrer Identität(en) enteignet wurden, bekämpft der Repatriationsgedanke durch eine selbstbewusste »Zentralisierung« Afrikas im unverwirklichten universalen Bewusstsein der globalen Grundlagen eines entfalteten Humanismus: »›Our roots began in Africa‹ is not an exclusively black statement; it is a pan-human one. Mankind originated in Africa and became global through diaspora.« (Fox 1999:375) Jamaika oder besser seine aus Westafrika verschleppten Menschen und deren Nachkommen besetzten seit der Frühzeit der transatlantischen Sklaverei eine Vorreiterrolle im Kampf zur Wiederbegründung ihrer Eigenständigkeit. Zumindest drei soziale Bewegungen erlangten großen Einfluss in den historischen Bemühungen der afrikanischen Diaspora um Gleichberechtigung und Selbstbestimmung. Ob es die maroons waren, die im Jahr 1738/39 nach beinahe 85-jährigem Krieg gegen die Supermacht Großbritannien einen Friedensvertrag durchsetzten, der ihnen formelle Autonomie, Selbstregierung und rechtliche Selbstkontrolle garantierte, die sie bis in die Gegenwart als selbst regulierte Gemeinschaft bzw. »Staat im Staat« verteidigten (Zips 1999, 2002, 2003a, 2003b), oder Marcus Garvey, der als geborener Jamaikaner und Nachkomme von maroons die erste schwarze Massenbewegung in den USA gründete und die Ideen des Panafrikanismus, des Antikolonialismus und der rechtsstaatlichen Repatriation aller Nachkommen von Afrikanern in der Diaspora nach Afrika so überzeugend vertrat, dass sich zahlreiche afrikanische Unabhängigkeitsbewegungen auf seine Entwürfe stützten (Clarke 1974; Cronon 1981; Zips/Kämpfer 2001: 134-152), oder schließlich die RastafariBewegung, die sich wiederum wesentlich auf Marcus Garvey berief, um eine afrikanische Identität gegen die erzwungene europäische Identifikation zu setzen: Das politische Gewicht der jamaikanischen Einflüsse auf die Afrika-Diskurse in der Diaspora übersteigen das der geopolitischen Bedeutung der Karibikinsel um ein Vielfaches (Zips 1994). Mit Hilfe des Massenmediums Reggae erreichten die Bestrebungen zur Neubegründung einer schwarzen afrikanischen Identität und die Forderungen nach Gerechtigkeit durch Reparationen und Repatriation ein internationales Publikum (Zips 2004). Vor allem die universalen Gehalte der Musik und insbesondere der Texte von Bob Marley, Bunny Wailer, Peter Tosh, Burning Spear, Luciano und vielen anderen in Jamaika geborenen Künstlern und Künstlerinnen verschafften den gesungenen Geltungs- 192 Werner Zips ansprüchen transnationale Anerkennung und symbolische Autorität. Viele Reggae Stars bekennen sich zur Philosophie und Kultur von Rastafari, die sich seit den 1930er-Jahren von Jamaika ausgehend um die ganze Welt verbreitet hat. Die Namensgebung bezieht sich auf Ras Tafari – den »Prinz des Friedens«. Das war der Titel des äthiopischen Königs Haile Selassie vor dessen Krönung im Jahr 1930. Manche auf der Karibikinsel Jamaika sahen in dem damals einzigen, weltweit anerkannten schwarzen Herrscher den Erlösergott Jah und nannten sich fortan Rastafari oder kurz Rasta. Die Krönung Ras Tafari’s zum äthiopischen König Haile Selassie im Jahr 1930 war und ist für Rastafari das Zeichen für die Befreiung. Rastas sehen im König der Könige, dem Herrn der Herren und Siegreichen Löwen Judah’s – so seine bereits in der biblischen Offenbarung vorkommenden Krönungstitel – den Erlöser aller Schwarzen, der für das Ende der neuzeitlichen »babylonischen« Gefangennahme in der Karibik und den Amerikas sorgen sollte. Nur die (freiwillige) Repatriierung von Schwarzen nach Afrika könne Krieg und Gewalt, den biblischen Endkampf des Armagiddeon, verhindern. Reggae wendet sich in der Mehrheit seines immensen künstlerischen Outputs an die »historische Gegenwart« der Existenz verschleppter Afrikaner in Jamaika und der Karibik, beruft sich damit auf eine grundlegende afrikanische Identität und knüpft zugleich an universale menschliche Bedingungen an; vor allem an die grundlegende Möglichkeit, sich qua Vernunft und Sprache auf einen für alle Beteiligten lebbaren, »gerechten« Konsens verständigen zu können. Insofern beziehen sich die meisten Reggae-Texte auf einen Diaspora-Kontext der Verschleppung, Zerschlagung, aber auch der Kontinuität und des Widerstandes gegen kulturelle Enteignung sowie Entfremdung. Zugleich sprechen sie (oftmals implizit) von einem kreativen Akt der Aneignung zunächst fremder Äußerungsformen und folglich von der grundsätzlichen Möglichkeit der Genugtuung und Versöhnung. Eine ernsthafte Auseinandersetzung mit dem Anspruch auf Repatriation aller Nachkommen von versklavten Afrikanern auf freiwilliger Basis stellt dafür eine geforderte Voraussetzung dar. Zweifellos wird das Konzept der Repatriation überall dort diskutiert, wo es Sklaverei gab. Da die Forderung aber vor allem von Jamaika ausging und dort insbesondere durch die Kombination der RastafariPhilosophie mit Reggae immer noch am wortgewaltigsten verbreitet wird, werde ich mich im Folgenden schwerpunktmäßig auf den anglophonen Raum konzentrieren und aus Platzgründen nicht näher auf die interessante Diskussion in der frankophonen Karibik aber auch in den transatlantischen Diskursen in Europa eingehen. Rastafari-Reasoning zur Repatriation Exodus, Movement of Jah People – Bob Marleys Hitsong aus dem Jahr 1977, der unzählige Menschen einen Refrain mitsingen ließ, den sie nicht verstanden, verlangte die Repatriation nach Afrika. Er stammte vom ersten transnationalen Superstar der Zurückgewiesenen aus dem Ghettobezirk von Trenchtown in Kingston und drehte den Spieß um: mit einer fundamentalen (aber nicht fundamentalistischen) Zurückweisung der Errungenschaften der »Moderne«. Diese Zurückweisung des Westens als Ort der Verschleppung (»Babylon«) bedeutete zugleich auch eine radikale Kritik von Unterdrückung, gerichtet vor allem gegen das kapitalistische System, dessen supranationale Korporationen und deren An- »Mama Africa, lange nicht mehr gesehen … « 193 spruch auf unbedingte Herrschaft. »400 Jahre und es herrscht immer noch dieselbe Überzeugung«, beklagt ein jahrzehntealter Rasta-Song die Jahrhunderte der Gefangenschaft, was Peter Tosh zum gleichnamigen Text inspirierte, der von Bob Marley und den Wailers 1973 neu aufgenommen wurde. Wenn Sklaverei endlich als Unrecht erkannt wird, müssen auch Handlungen folgen – so die Forderung von Rasta: konkrete Schritte, die das einmal erlittene Unrecht nicht ungeschehen machen können, aber zumindest dessen Fortsetzung beenden. Der Verbleib im Land der Versklavung – Babylon in seinen modernen Varianten Karibik, Lateinamerika, USA und Europa – wird als Fortsetzung der Sklaverei abgelehnt. Nur die (freiwillige) Repatriation nach Afrika könne im Lexikon der Reggae Rebellen (»with a cause«), von Bob Marley über Peter Tosh bis hin zu Capleton, Krieg, Gewalt und den biblischen Endkampf des Armagiddeon verhindern (Zips 2003d). Wachsende Ghettos in den Städten, genährt von durch Armut bedingte Landflucht und neokoloniale Wirtschaftsstrukturen vor dem historischen Hintergrund der Fremdbeherrschung sowie fortgesetzte Ungleichheiten innerhalb der (karibischen und allen anderen) Gesellschaften bilden den Kontext für die Zurückweisung der so genannten »Neuen Welt« (der Neuauflage des »alten Babylon« nach der Rasta-Philosophie). Rastas mussten sich für ihre Forderung nach Repatriation den Vorwurf der Realitätsflucht bzw. des Eskapismus gefallen lassen. Konservativ eingestellte Sozialwissenschafter, wie Cashmore (1983:234ff), deklarierten die Rasta-Perspektive von Afrika als Konzept eines (irrealen) Phantomlandes, das auf einer simplen Mythologie eines früheren goldenen Zeitalters aufgebaut wäre. Mit ähnlichen Argumenten hatten schon die Gegner von Marcus Garvey und anderen schwarzen Nationalisten wie Edward Blyden oder Martin Delany in den USA im 19. und beginnenden 20. Jahrhundert versucht, die früheren Back to Africa-Ansprüche zu desavouieren. Entgegen diesem Bemühen, rechtlich begründete Forderungen in den Bereich der Irrationalität zu drängen, lässt sich der politische Kampf um Repatriierung vor seinem geschichtlichen Kontext auch anders lesen. Danach erscheint der Wunsch nach Heimkehr nicht als Flucht vor der sozialen Realität und deren Anforderungen, sondern als fundamentale Kritik an den ökonomischen, politischen und sozialen Verhältnissen, die historisch auf der systematischen Unterdrückung und Versklavung schwarzer Menschen basieren. (Sozial-)Psychologisierende Betrachtungsweisen lassen hinter ihren ahistorischen Spekulationen die politischen Geltungsansprüche sozialer Akteure häufig verschwinden (Zips/Kämpfer 2001:41-99). Auf der Praxisebene der realen historischen (und gegenwärtigen) Erfahrungen in der »Neuen Welt«, die nur für eine Minderheit eine »schöne« heile Welt darstellt(e), hat die Forderung nach Befreiung und Rückkehr nach Afrika nichts Erklärungs- oder Begründungsbedürftiges an sich. In der Vergangenheit verfügten die Versklavten auf den Plantagen jedoch kaum über Möglichkeiten, diese Forderung auch nur zu artikulieren, da ihnen schon geringste Rechte wie ausreichend Nahrung oder Regenerationszeit verweigert wurden. Sie blieben, mit geringfügigen Unterschieden in den jeweiligen Kolonien (Goveia 1970), bis zur Aufhebung der Sklaverei praktisch völlig rechtlos. Ihre kulturellen Praktiken belegen aber auf vielfältige Weise die immense Bedeutung Afrikas als Gegenwelt zum inhumanen Alltag auf den Plantagen der weißen Herren. Die Plantagensklaverei verstehen Rastafari als moderne Form der alttestamentarischen babylonischen Gefangenschaft. Darauf gründet sich der innigste Wunsch, nach Zion/Afrika/Äthiopien zurückzukehren (Nagashima 1984:149f). 194 Werner Zips »Babylonische Gefangenschaft« bedeutet für Rastafari aber mehr als eine Metapher für Sklaverei. Der Begriff nimmt eine zentrale Stellung in ihrer Sozialkritik ein. Ihr Hauptangriffspunkt ist die Trägheit jahrhundertealter Strukturen der Diskriminierung und Ausbeutung. Als die dafür Verantwortlichen benennen sie die kolonialen und postkolonialen Machthaber. Eine Einigung mit den politischen Kräften über eine schrittweise Angleichung der sozialen Schichten lehnen viele als aussichtslos ab. Dabei verweisen sie auf die Hoffnungslosigkeit, Gleichstellung durch Besserstellung auf Raten zu erreichen sowie den möglichen Ausverkauf ihrer Ansprüche. Repatriation nach Afrika ist eine wesentlich weitreichendere Forderung, die auf die geschichtlichen Gründe für die Anwesenheit schwarzer Menschen in der Diaspora zurückverweist. Damit wird die Kritik an den systemischen Verhältnissen historisiert, Identifikations- und Solidarstrukturen werden vertieft und veränderte Zukunftsperspektiven in Aussicht gestellt (Jah Bones 1985:70). Back to Africa: Marcus Garvey und die panafrikanische Bewegung in der Diaspora Mit einem ähnlich begründeten Back to Africa-Programm mobilisierte Marcus Garvey Anfang der 1920er-Jahre die erste internationale Massenbewegung schwarzer Menschen in der Diaspora. Marcus Mosiah Garvey – die vielleicht bedeutendste Persönlichkeit im Kampf für Bürgerrechte und Repatriation von Nachkommen der Versklavten in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts – wurde am 17. August 1887 in St. Ann’s Bay an der Nordküste Jamaikas als Sohn eines Bauarbeiters und einer Haushälterin geboren. Garvey lernte schon in jungen Jahren die herrschenden Mechanismen der sozialen Distinktion aufgrund rassistischer Kriterien kennen. Garvey gehörte der untersten sozialen Schicht an, was er aber nicht einfach hinzunehmen beabsichtigte. Nach einigen Jahren internationalen Erfahrungsammelns in Europa und den USA gründete er noch als junger Mann am 1. August 1914 in Kingston die Universal Negro Improvement Association (UNIA) und die African Communities League (ACL). Beide Organisationen teilten den gemeinsamen Wahlspruch »One God! One Aim! One Destiny!« Mit der Gründung einer New Yorker Niederlassung der UNIA (im Jahr 1917) legte Garvey den Grundstein für die Entstehung der bis dahin ersten, ausschließlich von schwarzen Menschen geführten Massenbewegung in den USA. Schon nach wenigen Jahren besaß die UNIA Zweigstellen im gesamten Staatsgebiet der USA sowie in mehreren anderen Staaten auf dem amerikanischen Kontinent. Mit Slogans wie »Africa for the Africans, those at home and those abroad« suchte er den panafrikanischen Zusammenschluss in einem Vereinigten Afrika, als Gegengewicht zu den Vereinigten Staaten Amerikas (Garvey Jr. 1974:381). In den USA sah Garvey zweifellos zu Recht keine realistische Chance auf einen friedlichen und freiwilligen Machtverzicht des weißen Establishments während seiner Lebenszeit. Mit der Forderung nach Repatriation verfolgte Garvey zwei zusammenhängende Ziele: die Selbstbestimmung und Befreiung der Nachkommen versklavter Afrikaner sowie den Kampf für Unabhängigkeit und Entkolonialisierung in Afrika (Cronon 1981:184). Derartige radikale Botschaften brachten Marcus Garvey die Anerkennung breiter Schichten der schwarzen Bevölkerung in der Diaspora. Dazu trugen insbesondere seine »Mama Africa, lange nicht mehr gesehen … « 195 organisatorischen Leistungen bei. Nach nur zehn Jahren verfügte die UNIA über 1120 internationale Zweigstellen (Martin 1986:10ff). Durch die Wochenzeitung Negroe World, die in Englisch, Französisch und Spanisch erschien, erreichten die Ideen der UNIA internationale Verbreitung. Schließlich gründete Garvey auch wirtschaftliche Unternehmungen, um die ökonomische Abhängigkeit der ausgebeuteten schwarzen Bevölkerungen in Afrika und der Diaspora zu durchbrechen. Am symbolträchtigsten war das Projekt der Schifffahrtslinie Black Star Line. Garvey hatte sie mit dem expliziten Ziel aus der Taufe gehoben, alle repatriationswilligen Nachkommen verschleppter Afrikaner nach Afrika zurückzuführen (Garvey 1974:139). Viele sahen in Garvey einen Messias der Befreiung, ihren »Black Moses«. Sein Einfluss blieb nicht auf die USA, Europa und die Karibik beschränkt. Führende afrikanische Nationalisten wie die Expräsidenten von Kenya (Jomo Kenyatta), Nigeria (Nramdi Azikiwe) oder Ghana (Kwame Nkrumah) bezeugten später ihre Inspiration durch Garveys politischen Kampf für Selbstbestimmung und panafrikanische Einheit (Lynch 1982:9). In seiner 1957, dem Jahr der Unabhängigkeit Ghanas, veröffentlichten Autobiographie, schreibt Kwame Nkrumah (1957:45), dass der Garvey-Reader Philosophy and Opinions of Marcus Garvey ihn in politischer Hinsicht besonders stark beeinflusste. Auch deshalb benannte Nkrumah die staatliche Schifffahrtslinie Ghanas zu Ehren Marcus Garveys Black Star Line. Trotz ihres ökonomischen Scheiterns bereits im dritten Jahr ihres Bestehens (1922) war die ursprüngliche Black Star Line von Marcus Garvey, ganz nach den Intentionen ihres Organisators, zu einem Symbol für Entschlossenheit und Selbstständigkeit geworden. Freilich bedeutete der schnelle Bankrott des Schifffahrtsunternehmens eine herbe Enttäuschung der großen Hoffnungen auf eine rasche Realisierung der Massen-Repatriation und einen finanziellen Rückschlag für die Investoren (Mulzac 1974:127). Andererseits bewies gerade die konkrete Initiative, den Worten der Befreiung auch Taten folgen zu lassen, dass eine neue Phase der politischen Auseinandersetzung begonnen hatte. In den USA, der Karibik und insbesondere in Garveys Geburtsland Jamaika verstummte die Forderung nach Repatriation auch nach Garveys Tod und dem Niedergang der UNIA nie mehr. Garvey hatte seiner Gefolgschaft eine große Vision zurückgegeben, indem er sie daran erinnert hatte, dass sie aus königlichen afrikanischen Familien kämen und eines Tages wieder über ihre eigene Geschichte bestimmen würden können (Clarke 1974:8). Mehrere Verhaftungen und Gefängnisstrafen in den USA, seine Abschiebung nach Jamaika, die finanzielle Zerschlagung seiner Organisationen und der Druck der Kolonialbehörden in Jamaika zwangen ihn schließlich ins Exil nach London. Was Garvey ins Rollen gebracht hatte, war aber nicht mehr zu bremsen. Rastafari in Jamaika erkannten in Marcus Garvey ihren Propheten. Seiner relativen Erfolglosigkeit bei der Verwirklichung der eigenen Prophezeiungen maßen sie geringere Bedeutung bei, als dem energischen Versuch, die Rhetorik der Befreiung in die Praxis umzusetzen. Selbst das fehlgeschlagene Schifffahrtsunternehmen lieferte so einen Beweis für die grundsätzliche Realisierbarkeit der Repatriation. Das belegen zahlreiche Beispiele aus der ReggaeDiscographie, die unter der Black Star Line das Sinnbild für ihre uneingelöste Forderung nach Rückkehr auf den ursprünglichen Heimatkontinent Afrika verstehen. Freigelassene Sklaven in den USA waren unter den ersten, die bereits im 18. Jahrhundert offen für ihre Repatriation eintraten. Ihre unsichere soziale Stellung in der 196 Werner Zips sklavenhaltenden amerikanischen Gesellschaft und die fortgesetzte Diskriminierung ließen sie für einen allgemeinen Exodus zumindest der freien Schwarzen eintreten. Zuerst war es gegen Ende des 18. Jahrhunderts die britische Kolonie Sierra Leone, wohin die ersten 2000 aus weißer Perspektive nutzlos gewordenen, weil freigelassenen Versklavten, repatriiert wurden. Unter ihnen waren die jamaikanischen maroons der ehemaligen Trelawney Town, die nach dem zweiten maroon-Krieg im Jahr 1795/96, zwangsweise zuerst nach Nova Scotia in Kanada und schließlich nach Sierra Leone deportiert wurden (Zips 1993:123ff). Repatriation diente keineswegs ausschließlich schwarzen Interessen, wie die Ansiedlung freigelassener Exsklaven durch die American Colonization Society in Liberia demonstriert. In der im Jahr 1816 in Washington gegründeten Gesellschaft dominierten Sklavenhalter (Lynch 1982:3). Der Konflikt zwischen Gegnern und Befürwortern einer rassistisch begründeten Repatriation spaltete die schwarze Bevölkerung in zwei Lager. Während die einen auf der moralischen Unhaltbarkeit einer als Repatriation getarnten Deportation beharrten und die negativen Konsequenzen für den Befreiungskampf in den USA unterstrichen, bezeichneten die anderen die Motive der American Colonization Society als irrelevant, solange sie den panafrikanischen Zwecken dienten. Die Auseinandersetzung lieferte einen Vorgeschmack auf die Kontroverse rund um den Dialog, den Marcus Garvey mit Vertretern des Ku-Klux-Klan ein Jahrhundert danach über die Repatriation führen sollte (Zips/Kämpfer 2001:140-151). Liberia blieb insbesondere nach seiner politischen Unabhängigkeit im Jahr 1847 jedenfalls ein Hoffnungsträger der Back to Africa-Bestrebungen schwarzer Panafrikanisten des 19. Jahrhunderts. Unter ihnen verdienen vor allem Edward Wilmot Blyden und Alexander Crummell Erwähnung, die nach ihrer Emigration von Liberia aus gemeinsam für einen panafrikanischen Zusammenschluss gegen die Kolonialmächte eintraten. Als Liberian Emigration Commissioners besuchten sie im Jahr 1862 die USA, um die geplante Repatriation voranzutreiben. Beim Aufbau eines starken, unabhängigen und vereinigten Afrika sollten freiwillige Emigranten mit ihren im Westen erworbenen Erfahrungen und Fähigkeiten mitwirken. Zum damaligen Zeitpunkt hatte allerdings der Kampf gegen Sklaverei auf Seiten der Nordstaaten im amerikanischen Bürgerkrieg oberste Priorität. Erst als die Hoffnung auf politische und gleiche bürgerliche Rechte auch nach der Niederlage der Südstaaten und der Aufhebung der Sklaverei im Jahr 1865 neuerlich enttäuscht wurde, lebte das Back to Africa-Begehren in den späten 1870erJahren bis zum ersten Weltkrieg wieder auf (Zips/Kämpfer 2001:152-180). Reggae-Texte wie Bob Marleys Exodus oder Peter Toshs Song Mama Africa stehen daher in einer langen literarischen, oral-literarischen und musikalischen Tradition schwarzer Denker und politischer Akteure. Sie reicht vom kulturellen Widerstand der Versklavten über die politischen Anstrengungen der frühen Panafrikanisten und schwarzen Nationalisten bis zur ersten internationalen schwarzen Massenbewegung unter der Führung von Marcus Garvey, der seinerseits die genannten Vorläufer rezipierte (Asante 1991:11). Rastafari in Jamaika setzten Garveys Kampf für die Befreiung aller Afrikaner unter dem UNIA-Motto »Africa for the Africans, those at home and those abroad« fort. Auch ihre »afrikazentrische« Philosophie läßt sich nicht auf ein Back to Africa-Postulat reduzieren. In ihren kulturellen und politischen Praktiken bleibt das Eintreten für Repatriation eng verknüpft mit dem Widerstand gegen Rassismus, (Neo-)Kolonialismus und Imperialismus. Sie setzen sich ebenso massiv für umfassende Selbstbestimmung und »Mama Africa, lange nicht mehr gesehen … « 197 gleiche Rechte für Schwarze und alle anderen marginalisierten Gruppen in der Karibik, Europa und den Amerikas ein. Die Erinnerung an Afrika ist nicht gleich bedeutend mit ihrem »Auszug« aus der sozialen Realität, sondern – wie zumeist in der karibischen Erfahrung – zugleich mit scharfer Gesellschaftskritik und dem Verlangen nach politischen Veränderungen verbunden (Martin 1985:28). Repatriation als Rechtsanspruch und dessen Umsetzung Nach der Befreiung Äthiopiens von den italienischen Invasoren unter dem Oberbefehl von Mussolini und der Rückkehr von Haile Selassie I. auf den Thron im Jahr 1941, konzentrierten sich die Hoffnungen der Rastas auf den in Afrika (neben Liberia) einzigen nicht kolonialisierten Staat. Genährt wurden die Erwartungshaltungen in den frühen 1950er-Jahren überdies durch die Widmung von 500 Morgen Land durch Haile Selassie I. an die Ethiopian World Federation in New York für rückwanderungswillige Afrikaner und Afrikanerinnen. Damit erfüllte Haile Selassie I., der von Rastafari als der im Alten Testament prophezeite Erlöser verehrt wird, seine noch als Thronanwärter Ras Tafari (im Jahr 1922) an die UNIA ausgesprochene Einladung zur Rückkehr der im Westen lebenden Afrikaner/innen, um am Aufbau des Kontinents mitzuhelfen (Martin 1985:20). Trotz fehlender staatlicher Unterstützung emigrierten einige Rastafari aus Jamaika und African-Americans aus den USA nach Shashamane in der Shoa Provinz, rund 250 Kilometer von Addis Abeba entfernt (Campbell 1985:223). Dem inhaltlichen Begehren nach einer von den Kolonialmächten bezahlten Repatriation wurde damit aber nicht entsprochen. Rastafari verweisen häufig auf die von Königin Victoria bei der Aufhebung der Sklaverei in Jamaika im Jahr 1834 an die Plantagenbesitzer ausbezahlte Entschädigungssumme von 20 Millionen Pfund Sterling. Nach ihrer nachvollziehbaren Argumentation könne es wohl kaum rechtmäßig sein, den Sklavenhaltern an Stelle der tatsächlich geschädigten Versklavten, eine Entschädigung zukommen zu lassen, wie King Emmanuel Charles Edward (o.J.:35), der Gründer der Bobo Shanty Gemeinde, einer besonders stimmgewaltig für die Repatriation eintretenden Rastafari-Organisation in unzähligen Briefen an Staatsoberhäupter schrieb. Damit wurde King Emmanuel zum gedanklichen Vorreiter jener Dancehall Reggae Interpreten, die sich seit den frühen 1990er-Jahren den Bobo Shanty (mit vollem Namen Ethiopia Africa Black International Congress Church of Salvation) zugehörig fühlen: namentlich Sizzla, Capleton, Anthony B, Turbulance, Jah Mason, Junior Reid, oder Chuck Fenda. Die von ihnen erreichte weltweite Verbreitung der Repatriationsdoktrin findet zumindest im Feld des Dancehall Reggae mehr Gehör, als die diesbezüglichen Bemühungen der Bobo Shanty-Community, die praktisch ohne jegliche Resonanz von offiziellen Stellen blieben (Zips 2005). Nur einmal entschied sich der Staat Jamaika kurz vor Erreichung der Unabhängigkeit (im Jahr 1962) zum Handeln. Nach einer gewaltvollen Auflösung eines Nyahbinghi (einer Versammlung von Rastafari zur Verehrung Haile Selassies und zum spirituellen Kampf gegen Babylon) durch Polizeieinheiten im Jahr 1959 drohten Rastas – Campbell (1985:222) zufolge – mit einem Aufstand zur Durchsetzung des »Menschenrechts auf Repatriation«. Ob tatsächlich unter dem Eindruck der ultimativen Formel »Repatriation or rebellion« 198 Werner Zips durch Rastafari des Nyahbinghi-Ordens, wie Campbell nahe legt, oder als Referenz an Marcus Garvey, der im Jahr 1964 zum ersten Nationalhelden des unabhängigen Jamaika erklärt wurde, entschloss sich die jamaikanische Regierung zur Entsendung einer Delegation in fünf afrikanische Staaten. Ihr Auftrag war, Gespräche mit offiziellen Stellen in Äthiopien, Nigeria, Ghana, Liberia und Sierra Leone über deren Haltungen zur Repatriation sowie deren reale Bedingungen zu führen. Unter den sieben Delegierten der Mission to Africa waren drei Rastafari, ein Repräsentant der UNIA, ein Vertreter der Ethiopian World Federation und zwei weitere Abgesandte proafrikanischer Organisationen. Während ihres sechswöchigen Aufenthaltes wurde die Delegation von den Staatsoberhäuptern der genannten Staaten empfangen. In ihrem Report an Norman W. Manley, den damaligen Premier von Jamaika, berichtet die Mission to Africa (1961:1ff) detailliert von der begeisterten Aufnahme der Back to Africa-Initiative in allen besuchten afrikanischen Staaten. Ihr Bericht beschreibt sowohl die Lebensbedingungen in den besuchten Staaten als auch die Haltungen der einzelnen Regenten gegenüber den Intentionen der Delegation als überaus positiv. Vor allem Kwame Nkrumah drückte seine Bewunderung für Marcus Garvey und dessen Back to Africa-Politik geradezu euphorisch aus und verwies auf die historische Bedeutung dieses Treffens (Mission to Africa 1961:3-13). Trotz dieser affirmativen Äußerungen bedeutender afrikanischer Staatschefs setzte die jamaikanische Regierung nach der Unabhängigkeit keine weitere Initiative zu Verhandlungen auf offizieller Ebene über die Konkretisierung von Repatriationsprogrammen. Die bedingungslose Identifikation von Rastafari mit Afrika vertrug sich nur schlecht mit der Staatsideologie eines karibischen (bzw. »kreolischen«) Nationalismus. Jamaikas Erben des britischen Rechts- und Verwaltungssystems gaben die neue Parole aus: »Out of many one people«. Rastas kommentierten das Staatsmotto zynisch als Verschleierungsstrategie gegenüber den tatsächlichen Besitz- und Machtverhältnissen (z.B.: Mutabaruka in dem Reggae Text: Out of many one, 1983). Auf die Symbole ihrer afrikanischen Identität (äthiopische Flaggen auf den Häusern, Dreadlocks, Haile-Selassie-Bilder und andere afrikanische Ausdrucksformen) reagierten die staatlichen Behörden mit Schikanen und (struktureller) Gewalt. Als »cult of outcasts« definiert (so z.B. Patterson in dem Artikel »Ras Tafari: the cult of outcasts«, 1964:15) wurden die an ihren Dreadlocks leicht erkennbaren »cultists« nicht nur marginalisiert, sondern wesentlicher Grund- und Freiheitsrechte beraubt. Ihr Wunsch nach Afrika zurückzukehren, erhielt das erwähnte Prädikat irrational und wurde sogar von Sozialwissenschaftlern lächerlich gemacht: »…the last thing the cultist, in the depth of his being, would wish to happen is for the ships to come« (Patterson 1964:17). Die vom britischen Erziehungssystem geerbten Stereotypen vom »wilden unzivilisierten Afrika« halfen lange Zeit mit, die Rastafari-Philosophie zu diskreditieren (Nettleford 1978:187ff). Darauf bezog sich Bob Marley (in dem Reggae Song Redemption Song, 1980), als er seinen Landsleuten vorhielt, sich noch nicht aus der mentalen Sklaverei befreit zu haben. Rastafari benützten die Popularität von Reggae, um ihre wichtigste Forderung aufrechtzuhalten: »Repatriation is a Must!« I want to go home to where I belong I want to go home to live in my father’s house … I want to go home to live with King Rastafari Repatriation is a must »Mama Africa, lange nicht mehr gesehen … « 199 We want go home And we nuh make no fuss… (The Heptones, 1979) Internationales Recht und Repatriation Die juridischen Diskurse kennzeichnet ein starker Tempozentrismus auf geschichtlich rezente Zeit, dessen Zufälligkeit aus ethnohistorischer Sicht bezweifelt werden darf. Tempozentrismus, als die ausschließliche Konzentration auf die unmittelbaren eigenen Lebenszusammenhänge, kann insofern als neutralisierte oder verschleierte Form des Ethnozentrismus verstanden werden. Denn Rechtsansprüche als Folge der Sklaverei und des Kolonialismus werden damit aus der Diskussion praktisch ausgeschlossen. Durch einseitige definitorische Macht wird die Anerkennung von Repatriationsansprüchen auf Kriegsgefangene, Zivilisten, die im Zuge von kriegerischen Auseinandersetzungen interniert wurden, und allenfalls auf (anerkannte) Flüchtlinge beschränkt. Diese Perspektive ignoriert und bestreitet letztlich jede individuelle »power to define oneself« (Berg 2005), die von vielen Menschen in der Diaspora seit den Tagen der Sklaverei mit wachsender Ungeduld eingefordert wird. Damit erinnert sie auffällig an jene Definitionsmacht, die bis Ende des 19. Jahrhunderts Menschen zu Sklaven verdinglicht hat. Es entbehrt nicht des Zynismus, wenn deren Nachkommen ein Recht auf Rückkehr mit der Begründung verweigert wird, dass sie kein Herkunftsland, keine frühere staatliche Zugehörigkeit beweisen können. Ebenso zynisch erscheint es, wenn ihre unmittelbare Betroffenheit aufgrund der generationenlangen Ansässigkeit in der so genannten »Neuen Welt« negiert wird. Schließlich können beide Einwände als direkte Resultate jenes »Rechtssystems« der Sklaverei gelesen werden, dem auf internationaler Ebene (erst) durch die Sklaverei Konvention (Slavery Convention, in Kraft getreten am 9.März 1927) mit gesetzlichen Mitteln begegnet wurde. In ihrem Artikel 2 fand sich die Absichtserklärung: (a) »To prevent and suppress the slave trade«; (b) »To bring about, progressively and as soon as possible, the complete abolition of slavery in all its forms.« Aber erst durch die Zusatzkonvention, Supplementary Convention on the Abolition of Slavery, the Slave Trade, and Institutions and Practices Similar to Slavery (in Kraft getreten am 30. April 1957) wurde (in den Artikeln 5 und 6) Sklaverei zum internationalen Unrecht erklärt. Bis heute steht hingegen eine rechtsfolgenwirksame Verurteilung der Sklaverei im internationalen Recht aus. Aus Angst vor den rechtlichen Folgen einer solchen Verurteilung, insbesondere durch das Entstehen von Reparationsansprüchen, inklusive den Forderungen auf Repatriation, hat die überwiegende Mehrzahl der betroffenen Nachfolge-Staaten auf Täterseite jede Form von Entschuldigung anlässlich der UN World Conference Against Racism and Xenophobia vom 31. August bis 8. September 2001 in Durban/Südafrika abgelehnt. Ein Zusammenhang mit den Anschlägen auf New York und Washington nur drei Tage nach dem Ende der Konferenz, die nicht zuletzt eine entschiedene Ablehnung aller palästinensischen Ansprüche ergab, kann und soll nicht hergestellt werden. Fest steht allerdings, dass die demonstrative Ignoranz aller Reparationsforderungen aus dem Tatbestand der Sklaverei zu einem Klima der Gewaltbereitschaft 200 Werner Zips beiträgt, deren Höhepunkt noch nicht erreicht zu sein scheint. Jene Staaten, die durch die rücksichtslose Ausbeutung von Millionen Afrikanern die Profite für die Ablösung des Merkantilismus durch den Industrie-Kapitalismus und damit ihren historischen und heutigen Wohlstand erzielen konnten, scheuen sich davor, in der transatlantischen Versklavung ein völkerrechtliches Unrecht zu sehen. Damit blieb den Forderungen nach Reparationen und Repatriation bisher nur die politisch-moralische Ebene. Eine Haftung aller Staaten, die sich am transatlantischen Sklavenhandel bereichert haben, bedürfte aber eines rechtlichen Durchbruchs, der schon allein aufgrund der bestehenden Machtverhältnisse in den zuständigen internationalen Organisationen aus heutiger Perspektive praktisch unvorstellbar erscheint. Denn eine völkerrechtliche Wiedergutmachungspflicht besteht nur, wenn die Übertretung einer Norm des Völkerrechts (an)erkannt wurde (Verdross/ Simma 1976:613f). Da die Sklaverei erst durch die zitierten Konventionen (1926 und 1956) im internationalen Recht zum Unrecht erklärt wurde, war sie aus rechtspositivistischer Sicht davor, d.h. vor der Begründung entsprechender Normen, nicht rechtswidrig. Die von afrikanischen Staaten und schwarzen Organisationen in der Diaspora immer häufiger gestellten Schadenersatzforderungen entbehren demnach der rechtlichen Grundlage. Völkerrecht, das wegen seiner mangelnden Durchsetzbarkeit gerne als »soft law« bezeichnet wird, war immer auch Herrschaftsrecht. Zur kritischen Aufgabe einer dem interkulturellen Ausgleich und dem universalen Frieden verpflichteten Sozialwissenschaft gehört es auch, unbequeme und provozierende Fragen zu stellen: War die Sklaverei bis zu deren Abolition in den europäischen Staaten tatsächlich Recht? Selbst von kruden rechtspositivistischen Positionen aus wird die leichtfertige Bejahung dieser Frage schwer fallen. Gegen die argumentative Begründung der diskurstheoretischen und naturrechtlichen Gegenpositionen des Völkerrechtes könnte sie sich kaum behaupten. Zu krass widerspricht jede Form der Versklavung von Menschen durch Menschen allgemeinen Rechtsgrundsätzen, die mit der kommunikativen Rationalität als ermöglichende Bedingung der basalen Freiheit der Menschheit als Gesamtheit verknüpft sind. Einseitige Gesetzgebung, die dazu in Widerspruch steht, kann von diesem Standpunkt aus kritisiert werden. Die Sklaverei-Gesetze der europäischen Nationen sind daher ebenso(wenig) Recht wie die Nürnberger Rassengesetze. Sie sind Ausdruck eines Herrschaftswillens, der sich durch die artifiziell hergestellte Faktizität der Durchsetzungsmacht bestimmt. »Hingegen bemisst sich die Legitimität von Regeln an der diskursiven Einlösbarkeit ihres normativen Geltungsanspruchs letztlich daran, ob sie in einem rationalen Gesetzgebungsverfahren zustande gekommen sind – oder wenigstens unter pragmatischen, ethischen und moralischen Gesichtspunkten hätten gerechtfertigt werden können. Die Legitimität einer Regel ist von ihrer faktischen Durchsetzung unabhängig.« (Habermas 1992:47f) Die »Rechtsordnung« der Sklaverei muss danach auch schon für die Zeit vor ihrer Aufhebung als illegitim betrachtet werden. Ihre faktische Durchsetzung durch den Rückgriff auf diktatorische Mittel der Machtentfaltung lässt sich völkerrechtlich als »denial of justice« qualifizieren. Darauf könnte sich das politische Eintreten für eine Verantwortlichkeit der ehemaligen Sklavenhalter-Staaten stützen. Im Rahmen der allgemeinen Wiedergutmachungspflicht wären auch entsprechende Finanzierungsprogramme für die freiwillige Repatriierung der Nachkommen der Versklavten als Reparationsansprüche konstruierbar. Gerade angesichts der gewaltigen Ausgaben der reichen Staaten »Mama Africa, lange nicht mehr gesehen … « 201 zur Verhinderung oder Eindämmung der Reisefreiheit und Emigration von Afrikanern und Afrikanerinnen nach Europa hätten entsprechende Überlegungen auch einige pragmatische Aspekte für sich. Die freiwillige Repatriation aus der afrikanischen Diaspora und ihren westlichen Metropolen würde ein mehrfach wirksames Signal ausstrahlen: zum einen für die Auswanderungswilligen aus der Karibik und den latein- und südamerikanischen Staaten, zum anderen für viele, vor allem junge Afrikaner und Afrikanerinnen, die mit den von Fernsehen und Kino erzeugten (i.e. virtuellen und irrealen) Vorstellungen vom Goldenen Westen um fast jeden Preis, einschließlich ihres Lebens, nach Europa und die USA drängen. Die guten Erfahrungen von Rastafari-Rückkehrern wie jenen Bobo Shanty in der Nähe der ghanaischen Hauptstadt Accra könnten auch andere überzeugen, ganz im Sinne des Reggae Songs Till I’m laid to rest von Buju Banton (1995): Till I’m laid to rest, always be depressed There’s no life in the West, I know the East is the best All the propaganda they spread, tongues will have to confess … Ethiopia awaits all the prince and princess … Schlussbemerkung Rechtsanthropologische und ethnohistorische Argumente für eine völkerrechtliche Wiedergutmachungspflicht der sklavenhaltenden europäischen Kolonialstaaten unter Einschluss von Reparationen zur Durchführung von Repatriationsprogrammen werden sich wohl dem Vorwurf der Naivität aussetzen. Diese (scheinbare) Naivität wiegt aber unverhältnismäßig leichter, als die stillschweigende Zustimmung zur fortgesetzten Weigerung ehemaliger Sklavenhalternationen, ihre historische Schuld rechtswirksam einzugestehen und einen Teil ihrer Bereicherung als Reparationszahlungen zurückfließen zu lassen. Daraus ließe sich die freiwillige Repatriation einer noch zu bestimmenden Zahl von tatsächlich Repatriationswilligen finanzieren. Auf diese Freiwilligkeit wäre besonderes Augenmerk zu legen. Zu schnell könnten rassistische Gruppierungen die Repatriationsforderung in ihr Gegenteil, die zwangsweise Ausbürgerung und Ausweisung ethnischer Minderheiten, verkehren. Allerdings entspricht es dem zwingenden Recht (ius cogens) der Achtung vor den Menschenrechten, Repatriation immer mit dem Zusatz der absoluten Freiwilligkeit zu denken (Türk 1992:66). Keine Naivität dürften sich rechtsanthropologische Betrachtungen gegenüber der realen Umsetzung dieser freiwilligen Repatriation leisten. Dazu gehören zahlreiche völkerrechtliche und politische Problembereiche, die in diesem Beitrag nur teilweise andiskutiert werden konnten, wie insbesondere entsprechende zwischenstaatliche Übereinkommen, unter Einschluss mitbeteiligter NGO’s. Von staatlicher Seite wären an den Verhandlungen die afrikanischen Herkunftsländer der Versklavten, die mittlerweile unabhängigen ehemaligen Sklavenkolonien sowie die europäischen früheren Sklavenhalterstaaten zu beteiligen. In der gegenwärtigen Situation wachsender internationaler Mobilität durch Migrationsbewegungen erscheint die Anregung einer entsprechenden Diskussion längst nicht mehr so aussichtslos und geradezu utopisch wie vor einigen Jahren. Absurd oder idealistisch war sie ohnehin niemals; zu dieser Diagnose genügt das 202 Werner Zips historische Studium der Lebensverhältnisse während der Sklaverei und deren Kontextualisierung mit den heutigen Bedingungen der Nachkommen der verschleppten Afrikaner. Wer mit dem Alltag in Kingston, Brixton, Bronx oder Brooklyn nur halbwegs vertraut ist, wird die zunehmende afrikanische Identifikation und die damit zusammenhängenden Bestrebungen nach Rückkehr in das geschichtliche Motherland nicht als irrational einstufen. Vor allem aber lässt sich aus der empirischen Nähe das andernfalls immer weiter ansteigende Gewaltpotenzial antizipieren. Abschließend möchte ich hervorheben, dass eine baldige Diskussion der Forderung nach Repatriation, wie sie unter anderem von Rastafari erhoben wird, auch zur Reduktion der Spannungen zwischen ethnischen Gruppen in multikulturellen Staaten wie etwa Großbritannien oder Frankreich (sowie den meisten EU-Staaten) und Staatengemeinschaften wie beispielsweise den USA oder der EU beitragen könnte. Den historisch begründeten Anspruch auf »Wiedergutmachung« ernst zu nehmen, solange er noch mit friedvollen Mitteln gestellt wird, sollte im Interesse jener Staaten liegen, denen schwere politische, religiöse und ethnisierte Konflikte drohen. Die Stimmungen in den schwarzen Bevölkerungen der genannten Staaten, aber auch in der Karibik und der übrigen afrikanischen Diaspora sind aus den Mitteln der Massenkommunikation abzulesen, die ihnen zur Verfügung stehen. Musikalische Äußerungsformen wie Reggae, Rap oder sogar Soca sind an Deutlichkeit nicht zu überbieten. Als künstlerisch-politische Medien für Sozialkritik klagen die Interpreten und Interpretinnen die lange vorenthaltenen Menschenrechte ein und fordern Gleichberechtigung und Gerechtigkeit. Das Postulat »Repatriation is a Must« ist in diesem historischen und rechtsanthropologischen Kontext zu diskutieren, wozu ich mit meinen Ausführungen beitragen möchte. Damit verbindet sich die kritische Anregung, diesem Anspruch auch auf rechtlicher und politischer Ebene zunächst einmal Gehör, letztlich aber auch Geltung zu verschaffen. Literatur Abiola, M. K. O. (1992): Reparations. A Collection of Speeches. Lomé, Togo: Linguist Service. Asante, Molefi Kete (1991): Afrocentricity. Trenton, N. J.: Africa World Press. Berg, Martina (2005): Dynamic Diaspora Dimensions. The Community of the African Hebrew Israelites. Princeton: Markus Wiener Blake, Hannah/Makeda, Barbara (2005): Reparations. Rastafari Pathway to World Peace. In: Rastafari. A Universal Philosophy in the 3rd Millenium, Hg. Werner Zips. Kingston: Ian Randle Publ.: (in Druck) Campbell, Horace (1985): Rasta and Resistance. From Marcus Garvey to Walter Rodney, London: A Hansib Publ. Cashmore, Ernest (1983) Rastaman. The Rastafarian Movement in England. London: Unwin Chevannes, Barry (1994): Rastafari. Roots and Ideology. New York: Syracuse University Press Clarke, John Henrik (1974): The Caribbean Antecedents of Marcus Garvey. In: Marcus Garvey and the Vision of Africa, Hg. John Henrik Clarke. New York: Vintage Books: 3-13 Cronon, David E. (1981): Black Moses. The Story of Marcus Garvey and the Universal Negro Improvement Association. Madison: University of Wisconsin Press (orig. 1955). Emmanuel, King Charles Edward (o .J.): Black Supremacy. In Righteousness of Salvation. Kingston: E.A.B.I.C.C. »Mama Africa, lange nicht mehr gesehen … « 203 Fanon, Frantz (1969): Die Verdammten dieser Erde . Reinbek bei Hamburg: Rowohlt (orig. 1961) Fox, Robert Elliot (1999): Diasporacentricism and Black Aural Texts. In: The African Diaspora. African Origins and New World Identities, Hg. Isidore Okpewho u.a. Bloomington/ Indianapolis: Indiana University Press: 367-378 Garvey, Marcus (1974): Why the Black Star Line Failed. In: Marcus Garvey and the Vision of Africa, Hg. John Henrik Clarke. New York: Vintage Books: 139-149 Garvey, Marcus, Jr. (1974): Garveyism: Some Reflections on Its Significance for Today. In: Marcus Garvey and the Vision of Africa, Hg. John Henrik Clarke. New York: Vintage Books: 375-387 Goveia, Elsa V. (1970): The West Indian Slave Laws of the 18th Century. In: Chapters in Caribbean History. Kingston: Caribbean University Press: 9-53 Habermas, Jürgen (1992): Faktizität und Geltung. Beiträge zur Diskurstheorie des Rechts und des demokratischen Rechtsstaates. Frankfurt am Main: Suhrkamp Jah Bones (1985): One Love. Rastafari: History, Doctrine and Livity. London: Voice of Rasta Lynch, Hollis R. (1982): Introduction to the Atheneum Edition. In: Philosophy and Opinions of Marcus Garvey, Hg. Amy Jacques Garvey. New York: Atheneu (Orig. 1923) Martin, Tony (1985): The Pan-African Connection. From Slavery to Garvey and Beyond. Dover, Mass.: The Majority Press Martin, Tony (1986): Race First. The Ideological and Organizational Struggles of Marcus Garvey and the Universal Negro Improvement Association. Dover, Mass.: The Majority Press Mission to Africa (1961): Report of Mission to Africa. Kingston: The Government Printer Mulzac, Hugh, Captain (1974): Memoirs of a Captain of the Black Star Line. In: Marcus Garvey and the Vision of Africa, Hg. John Henrik Clarke. New York: Vintage: 127-138 Nagashima, Yoshiko S. (1984): Rastafarian Music in Contemporary Jamaica. A Study of Socioreligious Music of the Rastafarian Movement in Jamaica. Tokyo: Institute for the Study of Languages and Cultures of Asia and Africa Nettleford, Rex M. (1978): Caribbean Cultural Identity. The Case of Jamaica. Kingston: Institute of Jamaica Nkrumah, Kwame (1957): Autobiography. Edinburgh: Thomas Nelson&Sons Patterson, Orlando (1964): Ras Tafari: the Cult of Outcasts. In: New Society 4/111: 15-17 Türk, Volker (1992): Das Flüchtlingskommisariat der Vereinten Nationen (UNHCR). In: Schriften zum Völkerrecht 103. Berlin: Duncker & Humblot Verdross, Alfred/Simma Bruna (1976): Universelles Völkerrecht. Theorie und Praxis, Berlin. Zips, Werner (1993): Schwarze Rebellen. Afrikanisch-karibischer Freiheitskampf in Jamaica. Wien: Promedia Zips, Werner (1994): »Let’s Talk About the Motherland«. Jamaican Influences on the African Discourses in the Diaspora. In: Born Out of Resistance, Hg. Wim Hoogbergen. Utrecht: ISOR: 46-62 Zips, Werner (1999) Black Rebels. African Caribbean Freedom Fighters in Jamaica. Kingston/ Princeton: Ian Randle Publ./Markus Wiener Zips, Werner (2002): Theorie einer gerechten Praxis oder: Die Macht ist wie ein Ei, Anthropologie der Gerechtigkeit 3. Wien: Wiener Universitätsverlag Zips, Werner (2003a): Das Stachelschwein erinnert sich. Ethnohistorie als Praxeologische Strukturgeschichte, Anthropologie der Gerechtigkeit 1. Wien: Wiener Universitätsverlag Zips, Werner (2003b): Gerechtigkeit unter dem Mangobaum. Rechtsanthropologische Forschung zu einer Insel des Rechts, Anthropologie der Gerechtigkeit 2. Wien: Wiener Universitätsverlag Zips, Werner (2003c): Afrikanische Diaspora: Out of Africa – Into New Worlds, Afrika und ihre Diaspora 1. Münster: Lit Verl. Zips, Werner (2003d): Pure Militancy. Bobo Ashanti – Radikale Rastafari Propheten im Dancehall Reggae. In: Ideen über Afroamerika – Afroamerikaner und ihre Ideen, Hg. Lioba Rossbach de Olmos/Bettina Schmidt. Marburg: Curupira: 55-70 204 Werner Zips Zips, Werner (2004) »Global Fire«. Repatriation and Reparations from a Rastafari (Re)Migrants Perspective. In: Mobile People, Mobile Law, Hg. Anne Griffiths/Keebet von Benda-Beckmann/ Franz von Benda-Beckmann. Edinburgh: Ashgate (in Druck) Zips, Werner (2005): Rastafari. A Universal Philosophy in the Third Millenium. Kingston/ Jamaica: Ian Randle Publishers (in Druck) Zips Werner/Heinz Kämpfer (2001): Nation X. Schwarzer Nationalismus, Black Exodus & Hip Hop. Wien: Promedia Discographie: Banton Buju (1995): Till I’m laid to rest (CD: ’Til Shiloh), PolyGram Records The Heptones (1979): Repatriation Is A Must; LP: Good Life, Greensleeves Records Marley, Bob (1977): Exodus, LP: Exodus, Island Records Marley, Bob (1980): Redemption Song, LP: Uprising, Island Records Mutabaruka (1983): Out of Many One. LP: V. A. Word Soun’ ’Ave Power. Reggae Poetry. Heartbeat Records Tosh, Peter (1973): 400 Years. LP: Bob Marley and The Wailers: Catch A Fire. Island Records. Tosh, Peter (1983): Mama Africa. LP: Mama Africa. EMI Records