Dänemark

Transcription

Dänemark
MELDEPFLICHT UND AUFENTHALT
DÄNEMARK
Allgemeine Informationen
Fläche: 43.096 km2 (Ohne Grönland und Faröer-Inseln)
Einwohner: 5.699.220
Erwerbstätige Bevölkerung:
in der Landwirtschaft: 2%
in der Industrie: 18%
im Dienstleistungsbereich: 80%
Sprachen:Dänisch
anerkannte
Sprachen der
Minderheiten
z.B. Deutsch
• Bis 3 Monate: Arbeitsuchende StaatsbürgerInnen aus
EU-Ländern können ohne Visum einreisen, sie benötigen
keine Aufenthaltsgenehmigung.
• Ab 3 Monaten: Sie beantragen eine Anmeldebeschei­ni­gung im International Citizen Service oder in der zustän­
digen Verwaltungsbehörde. Danach wenden Sie sich an
das „Borgerservice“ im Rathaus Ihres Wohnortes, dort
erhalten Sie eine zentrale Registrierungsnummer (CPRNummer), Ihre Versicherungskarte (Sundhedskort) und
die Adresse Ihres Hausarztes/Ihrer Hausärztin.
ARBEITSUCHE
EU/EWR/Schweizer StaatsbürgerInnen und deren
Angehörige (EU/EWR/Schweizer Staatsbürgerschaft)
­haben freien Zugang zum Arbeitsmarkt; sie können von
den regionalen Arbeitsvermittlungszentren (Jobcenter) der
dänischen Arbeitsverwaltung (Styrelsen for Arbejdsmarked)
betreut werden. Spezielle Beratung und Betreuung erhalten
Sie in den EURES-Centern.
Informationen über freie Stellen sowie Lebens- und
Arbeitsbedingungen in Dänemark finden Sie auf der EURES
Homepage: http://eures.europa.eu individuelle Beratung
erhalten Sie bei EURES BeraterInnen in Österreich:
http://www.ams.at/
Stellenangebote sowie ein Verzeichnis der regionalen
Arbeitsvermittlungszentren (Jobcenter) finden Sie
­unter:
https://job.jobnet.dk/ sowie unter
http://www.workindenmark.dk
Private Jobvermittler finden Sie unter der Rubrik „InternetAdressen“.
Leben und Arbeiten
in Dänemark
Stellensuche in Tageszeitungen:
z.B.
• Berlingske Tidende
•Politiken
•Jyllands-Posten
.
Berufsverbände informieren über Arbeitsbedingungen
und Arbeitsrecht:
•Gewerkschaften (z.B. LO – Dänischer Gewerkschafts­
verband, AC-Akademikergewerkschaft)
• Handels- und Wirtschaftskammern
SOZIALE SICHERHEIT
Die dänische Sozialversicherung wird über Steuern finan­
ziert, die von ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen
­bezahlt werden. Bei ArbeitnehmerInnen werden die Beiträge
von Lohn/Gehalt abgezogen.
Krankenversicherung: Melden Sie sich sobald als
möglich beim „Borgerservice“ Ihrer Wohnsitzgemeinde.
­
Sie wählen Ihren Hausarzt/Ihre Hausärztin, erhalten ­eine
Versicherungskarte und werden so automatisch in das
dänische Krankenversicherungssystem aufgenommen.
­
Mit der Versicherungskarte ist die kostenlose medizinische
Basisversorgung durch praktische ÄrztInnen, FachärztInnen
und Krankenhäuser
gesichert. Zahnbehandlungen
und ­
andere Leistungen werden nur teilweise von der
Krankenkasse übernommen.
Wenn Sie als Arbeitsuchende/r oder TouristIn nach
Dänemark kommen, bringen Sie Ihre europäische Kranken­
versicherungskarte mit. Damit haben Sie die gleichen
Rechte wie Personen, die in Dänemark versichert sind.
Arbeitslosenversicherung: Die Arbeitslosenversicherung
ist in Dänemark keine Pflichtversicherung! Sie müssen e
­ iner
Arbeitslosenkasse beitreten.
Wenn Sie in Österreich arbeitslosenversichert sind, ­können
Sie sich – sobald Sie in Dänemark arbeiten – der Arbeits­
losen­versicherungskasse (Arbejdsløshedskasse) Ihres
Berufszweiges anschließen.
Wenn Sie Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung
beziehen, besteht unter bestimmten Voraussetzungen die
Möglichkeit diese für max. drei Monate nach Dänemark
­mitzunehmen.
Das erforderliche Formular PD U2 bitte unbedingt recht­zeitig
vor Abreise bei den zuständigen AMS Geschäftsstellen
­anfordern. Melden Sie sich spätestens nach sieben Tagen
beim regionalen Jobcenter in Dänemark um Leistungen
­beziehen zu können.
Pensionsversicherung: Aus Versicherungszeiten, die Sie
in Dänemark erarbeiten, erhalten Sie eine Pension nach
dort geltendem Recht. Versicherungszeiten unter einem
Jahr werden in die österreichische Pension eingerechnet.
STEUERN
Das Steuerjahr entspricht dem Kalenderjahr.
Unselbstständig Erwerbstätige: Die Steuer wird von
Ihrem Lohn oder Gehalt direkt von Ihrem Arbeitgeber/ Ihrer
Arbeitgeberin einbehalten.
Selbstständig Erwerbstätige: müssen im Laufe des
Steuer­jahres Vorauszahlungen leisten. Die Höhe der Steuer­
vorauszahlung bemisst sich nach der Höhe des Einkommens.
Steuersatz:
Es werden nationale und lokale Steuern eingehoben. Die
Steuer­belastung beträgt bis zu 53%.
WOHNEN
Unterstützung bei der Wohnungs-/Haussuche finden Sie u.a.
•in lokalen Tageszeitungen oder landesweiten Zeitungen
(z.B. „Berlingske Tidende“, „Politiken“, „Jyllands Posten“,
„Børsen“ unter der Rubrik „Bolganvisning“ oder „Bolig til
leje“)
• bei der Wohnsitzgemeinde („Boligkonter“)
• bei ImmobilienmaklerInnen („ejendomsmægler“)
Auskünfte über eventuelle Förderungen erhalten Sie im staat­
lichen dänischen Wohnungsamt („Boligstyrelsen“). Schließen
Sie Mietverträge schriftlich ab.
Eine Kaution und eine Mietvorauszahlung von drei Monats­
mieten sind üblich.
AUSBILDUNG
Kindergarten: und andere vorschulische Einrichtungen
­werden vom Staat subventioniert, ein Teil der Kosten wird
von den Eltern getragen.
Pflichtschule: Die Ausbildung in öffentlichen Schulen ist
­kostenlos.
Schulpflicht: von 6 bis 16 Jahre
ANERKENNUNG VON DIPLOMEN
Die Anerkennung muss bei der zuständigen Behörde in
Dänemark beantragt werden. Diese Behörde nimmt – falls
erforderlich – eine Einzelfallprüfung vor.
Wenden Sie sich auch an die für Ihren Bildungsabschluss
zuständige Bildungseinrichtung (Universität, Fachhoch­schule etc.) und an das zuständige Ministerium in Österreich
um nähere Informationen einzuholen.
INTERNET-ADRESSEN
EURES-Homepage:
http://eures.europa.eu
EURES BeraterInnen in Österreich:
http://www.ams.at/
Arbeitsmarktservice:
http://star.dk/
Jobcenter:
https://job.jobnet.dk/
EURES in Dänemark:
http://www.eures.dk/
Dänemark:
http://denmark.dk/
Informationen über Dänemark – Portal für AusländerInnen:
http://www.workindenmark.dk
Statistik Dänemark:
http://www.dst.dk/
Leben und Arbeiten in Dänemark:
http://www.workindenmark.dk
http://icitizen.dk/
https://www.borger.dk/
https://lifeindenmark.borger.dk/
International Citizen Service:
http://icitizen.dk/
Aufenthalt:
http://statsforvaltning.dk/
(in deutscher Sprache)
http://www.nyidanmark.dk/
Zentrales Personenregister:
https://cpr.dk/
Private Jobvermittlung:
http://www.jobzonen.dk/
http://www.jobindex.dk
http://www.stepstone.dk
Presse:
http://www.b.dk/
http://jyllands-posten.dk/
http://politiken.dk/
http://borsen.dk
Gewerkschaften:
http://www.lo.dk
http://www.ac.dk/
Sozialversicherungssysteme in der EU:
http://europa.eu/
Soziales:
http://www.socialstyrelsen.dk/
Gesundheit:
http://sundhedsstyrelsen.dk/
https://www.workindenmark.dk/
Arbeitslosenversicherung:
http://star.dk/ (in deutscher Sprache)
https://aka.dk/
http://www.a-kasse-portalen.dk/arbejdsloeshedskasse/
Pensionsversicherung:
https://www.borger.dk/
https://www.workindenmark.dk/
Beschäftigung, Soziales und Inklusion:
http://ec.europa.eu/social
Steuern:
http://www.tax.dk
http://www.skat.dk/
Wohnen:
https://www.workindenmark.dk/
https://www.borger.dk
Jugendherbergen:
http://www.danhostel.dk/
Business-Appartments:
http://www.cbsflat.dk/
Immobilien:
http://www.boligportal.dk/
http://www.boligstedet.dk/
http://www.dba.dk/
Bildung:
http://www.uvm.dk
https://www.workindenmark.dk/
http://ufm.dk
Privatschulen:
http://www.friskoler.dk/
Bildungssysteme in Europa:
https://webgate.ec.europa.eu/
Anerkennung von Diplomen:
http://www.enic-naric.net/
http://ufm.dk
Die gelben Seiten:
http://www.degulesider.dk
Alle Inhalte dieses Folders sind auch im Internet unter
www.ams.at abrufbar.
Das AMS Österreich übernimmt keine Haftung für Webseiten, die durch Verlinkung
aufgerufen werden.
Redaktion für Layout und Druck: AMS Österreich
Druck- und Satzfehler vorbehalten
Stand: März 2016