Soziale Leistungen für U25

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Soziale Leistungen für U25
Soziale Leistungen für U25Jährige
Leistungen SGB II (Jobcenter)
Regelbedarf seit 01.01.2015:
o volljährige, alleinstehend oder alleinerziehend: 399 EUR
o 14-17 Jahre und bei den Eltern wohnend:
302 EUR
o 18 – U25 und bei den Eltern wohnend:
320 EUR
o 15 – U25 in eigener Wohnung, aber ohne
Zusicherung des kommunalen Träger
320 EUR
Leistungen SGB II (Jobcenter)
Kosten der Unterkunft Augsburg Stadt
Personenm²
anzahl
1
2
3
4
jede
weitere
Person
50
65
75
90
15
Max.
max.
Betriebskos Angemesse
max.
ten
ne Unterk
Grundmiete
unftskoste
n
71,97 €
347,05 €
275,08 €
86,52 €
430,41 €
343,89 €
101,59 €
495,35 €
393,76 €
117,24 €
575,37 €
458,13 €
74,66 €
17,79 €
92,45 €
Kosten der Unterkunft für U 25 nur bei Zusicherung des
kommunalen Trägers
Verpflichtung zur Zustimmung ,wenn:
• die oder der Betroffene aus schwerwiegenden sozialen
Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern oder eines
Elternteils verwiesen werden kann,
• der Bezug der Unterkunft zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt
erforderlich ist oder
• ein sonstiger, ähnlich schwerwiegender Grund vorliegt.
Ausnahme: Einholung aus wichtigem Grund nicht zumutbar
Bildungsgutscheine
•
zur beruflichen Eingliederung oder um drohende Arbeitslosigkeit
abzuwenden oder einen fehlenden Berufsabschluss nachzuholen.
•
Antragsteller/innen müssen meist entweder eine dreijährige
berufliche Tätigkeit ausgeübt oder eine Berufsausbildung
abgeschlossen haben.
•
Vor Kursbeginn muss eine Beratung durch die Agentur für Arbeit
erfolgt sein.
•
Der Bildungsträger und die Bildungsveranstaltung müssen für die
Förderung zugelassen sein.
• ABER: Ermessensleistung: kann, muss aber
nicht!
Unterstützung für Schwangere /
Junge Mütter
•
•
•
•
Mutterschutzleistungen Krankenkasse/Arbeitgeber
Kindergeld
Elterngeld
Landeserziehungsgeld
Bei Arbeitslosigkeit:
• Mutterschutzleistungen bei Alg I Höhe Krankengeld
• SGB II Mehrbedarf 17 % Regelbedarf nach SW-Woche 12
• SGB II Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich
Haushaltsgeräten
• Erstausstattungen für Bekleidung und Erstausstattungen bei
Schwangerschaft und Geburt
Unterhalt
•
Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle
•
Bis 12 Jahren Möglichkeit Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt,
max. 72 Monate bis 6Jahre 133 EUR, bis unter12 Jahre 180 EUR,
wenn Elternteil nicht zahlt
•
„darf ich einfach ausziehen und meine Eltern müssen mir dann
Unterhalt zahlen?“:
•
Eltern entscheiden grds. Ob sog Naturalunterhalt (Kost & Logis)
oder Barunterhalt (Geld). Es müssen aber die Belange des Kindes
berücksichtig werden: Ausbildungszusage an weiter entferntem
Ort, schwierige Familienverhältnisse. Muss ggfs. gerichtlich geklärt
werden
BAFöG
• Schüler-BAföG in Bayern schon ab Klasse 5 möglich(sonst ab
Klasse 10)
• aber nur bei Internatsunterbringung, notwendiger, auswärtiger
Unterbringung
• Meister BAföG: Förderung der Qualifizierung etwa zum
Techniker, Meister oder Fachwirt
• Unterscheidung zwischen elternabhängiger und –
unabhängiger Förderung
• BAföG Hochschule
• Grundsätzlich: Immer alle(!) Einkünfte und
Vermögensgegenstände aufführen, es drohen sonst stets
Rückforderung und Strafverfahren!!
BAföG und andere Leistungen
• Wer BAföG berechtigt ist, ist von Jobcenter-Leistungen
ausgeschlossen, außer Wohnkostenzuschuss und ggf.
Mehrbedarfe
• BAföG schließt meist auch Wohngeld aus
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
•
Bedürftigkeit
•
unter 18 Jahre: und der Azubi nicht mehr zuhause wohnen kann:
weit entfernter Ausbildungsplatz, eigenes Kind, verheiratet,
schwerwiegende Gründe
•
Über 18 Jahre: wenn der Ausbildungsbetrieb in der Nähe ihres
Elternhauses liegt und sie eine eigene Wohnung haben.
•
Anerkannter Ausbildungsberuf
•
Abgeschlossener Ausbildungsvertrag
•
Nur Erstausbildung wird gefördert
•
Deutsche Staatsbürgerschaft, aber Regelungen für Ausländer
Ausbildungsbegleitende Hilfen (AbH)
• Ziel: Ausbildungsabbrüche vermeiden, Ausbildung erfolgreich
abschließen und ins Berufsleben einsteigen
• Angebot: hauptsächlich Stütz- und Förderunterricht: Abbau
von Sprach- und Bildungsdefiziten und zur Förderung des
Erlernens von Fachpraxis und Fachtheorie mit dem Ziel der
Sicherung des Ausbildungserfolgs.
• Aufpassen: nur bei Ausbildungen nach Berufsbildungsgesetz,
bei landesrechtlich geregelten Ausbildungen keine Förderung
Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BVB)
• Ziel: Eingliederung in die Ausbildung
• Umfang: 6-12 Monate, im Augsburger raum i.d.R. 10 Monate
• Bei Bildungsträger vor Ort in Vollzeit
• Inhalte: Bewerbungstraining, Praktika, Sprachförderung,
Berufsorientierung, sozialpädagogische Betreuung
• Voraussetzungen: allg. Schulpflicht erfüllt, zwischen 15-25.
ausbildungs/arbeitsplatzsuchend
• Kosten der Maßnahme werden von der Bundesagentur für
Arbeit übernommen
Wohngeld
• Immer prüfen lassen, wenn keine SGB II-Leistungen in Betracht
kommen
• Aber ausgeschlossen bei
• Bezug SGB II Leistungen
• Grundsicherung SGB XII
• Meistens auch bei Studenten, außer BAFöG-Anspruch besteht
„dem Grunde nach“ schon nicht (selten)
Kindergeld
• Anspruch der Eltern
• Aber Zweckrichtung
• Abzweigung Kind möglich, wenn ein eigener Hausstand
gegründet wird, vorher Anhörung der Eltern
• Bis 18 Jahre immer
• Bis 21, wenn arbeitsuchend
• Bis 25, wenn in Ausbildung oder ausbildungssuchend(Pause
vier Monate)
• Bei Behinderten auch Anspruch ohne Altersbeschränkung,
wenn aufgrund der Behinderung Lebensunterhalt nicht
bestritten werden kann (Feststellung vor dem 25 LJ)
• WICHTIG: Bewerbern! Bewerben und dokumentieren!!
Verfahren/Rechtsweg
• Antrag
• Bescheid
• Widerspruch/Einspruch (im Sozialverfahren idR ein Monat Frist)
• Klageverfahren (meist Sozialgericht)
• Einstweiliger Rechtschutz bei Gericht, wenn Eile
geboten(Notlage!). Kein Anwaltszwang.
• Auch nach Ablauf Widerspruchsfrist können
Überprüfungsanträge gestellt werden, unterschiedliche Fristen