Soziale Leistungen für U25
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Soziale Leistungen für U25
Soziale Leistungen für U25Jährige Leistungen SGB II (Jobcenter) Regelbedarf seit 01.01.2015: o volljährige, alleinstehend oder alleinerziehend: 399 EUR o 14-17 Jahre und bei den Eltern wohnend: 302 EUR o 18 – U25 und bei den Eltern wohnend: 320 EUR o 15 – U25 in eigener Wohnung, aber ohne Zusicherung des kommunalen Träger 320 EUR Leistungen SGB II (Jobcenter) Kosten der Unterkunft Augsburg Stadt Personenm² anzahl 1 2 3 4 jede weitere Person 50 65 75 90 15 Max. max. Betriebskos Angemesse max. ten ne Unterk Grundmiete unftskoste n 71,97 € 347,05 € 275,08 € 86,52 € 430,41 € 343,89 € 101,59 € 495,35 € 393,76 € 117,24 € 575,37 € 458,13 € 74,66 € 17,79 € 92,45 € Kosten der Unterkunft für U 25 nur bei Zusicherung des kommunalen Trägers Verpflichtung zur Zustimmung ,wenn: • die oder der Betroffene aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern oder eines Elternteils verwiesen werden kann, • der Bezug der Unterkunft zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist oder • ein sonstiger, ähnlich schwerwiegender Grund vorliegt. Ausnahme: Einholung aus wichtigem Grund nicht zumutbar Bildungsgutscheine • zur beruflichen Eingliederung oder um drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden oder einen fehlenden Berufsabschluss nachzuholen. • Antragsteller/innen müssen meist entweder eine dreijährige berufliche Tätigkeit ausgeübt oder eine Berufsausbildung abgeschlossen haben. • Vor Kursbeginn muss eine Beratung durch die Agentur für Arbeit erfolgt sein. • Der Bildungsträger und die Bildungsveranstaltung müssen für die Förderung zugelassen sein. • ABER: Ermessensleistung: kann, muss aber nicht! Unterstützung für Schwangere / Junge Mütter • • • • Mutterschutzleistungen Krankenkasse/Arbeitgeber Kindergeld Elterngeld Landeserziehungsgeld Bei Arbeitslosigkeit: • Mutterschutzleistungen bei Alg I Höhe Krankengeld • SGB II Mehrbedarf 17 % Regelbedarf nach SW-Woche 12 • SGB II Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten • Erstausstattungen für Bekleidung und Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt Unterhalt • Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle • Bis 12 Jahren Möglichkeit Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt, max. 72 Monate bis 6Jahre 133 EUR, bis unter12 Jahre 180 EUR, wenn Elternteil nicht zahlt • „darf ich einfach ausziehen und meine Eltern müssen mir dann Unterhalt zahlen?“: • Eltern entscheiden grds. Ob sog Naturalunterhalt (Kost & Logis) oder Barunterhalt (Geld). Es müssen aber die Belange des Kindes berücksichtig werden: Ausbildungszusage an weiter entferntem Ort, schwierige Familienverhältnisse. Muss ggfs. gerichtlich geklärt werden BAFöG • Schüler-BAföG in Bayern schon ab Klasse 5 möglich(sonst ab Klasse 10) • aber nur bei Internatsunterbringung, notwendiger, auswärtiger Unterbringung • Meister BAföG: Förderung der Qualifizierung etwa zum Techniker, Meister oder Fachwirt • Unterscheidung zwischen elternabhängiger und – unabhängiger Förderung • BAföG Hochschule • Grundsätzlich: Immer alle(!) Einkünfte und Vermögensgegenstände aufführen, es drohen sonst stets Rückforderung und Strafverfahren!! BAföG und andere Leistungen • Wer BAföG berechtigt ist, ist von Jobcenter-Leistungen ausgeschlossen, außer Wohnkostenzuschuss und ggf. Mehrbedarfe • BAföG schließt meist auch Wohngeld aus Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) • Bedürftigkeit • unter 18 Jahre: und der Azubi nicht mehr zuhause wohnen kann: weit entfernter Ausbildungsplatz, eigenes Kind, verheiratet, schwerwiegende Gründe • Über 18 Jahre: wenn der Ausbildungsbetrieb in der Nähe ihres Elternhauses liegt und sie eine eigene Wohnung haben. • Anerkannter Ausbildungsberuf • Abgeschlossener Ausbildungsvertrag • Nur Erstausbildung wird gefördert • Deutsche Staatsbürgerschaft, aber Regelungen für Ausländer Ausbildungsbegleitende Hilfen (AbH) • Ziel: Ausbildungsabbrüche vermeiden, Ausbildung erfolgreich abschließen und ins Berufsleben einsteigen • Angebot: hauptsächlich Stütz- und Förderunterricht: Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten und zur Förderung des Erlernens von Fachpraxis und Fachtheorie mit dem Ziel der Sicherung des Ausbildungserfolgs. • Aufpassen: nur bei Ausbildungen nach Berufsbildungsgesetz, bei landesrechtlich geregelten Ausbildungen keine Förderung Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BVB) • Ziel: Eingliederung in die Ausbildung • Umfang: 6-12 Monate, im Augsburger raum i.d.R. 10 Monate • Bei Bildungsträger vor Ort in Vollzeit • Inhalte: Bewerbungstraining, Praktika, Sprachförderung, Berufsorientierung, sozialpädagogische Betreuung • Voraussetzungen: allg. Schulpflicht erfüllt, zwischen 15-25. ausbildungs/arbeitsplatzsuchend • Kosten der Maßnahme werden von der Bundesagentur für Arbeit übernommen Wohngeld • Immer prüfen lassen, wenn keine SGB II-Leistungen in Betracht kommen • Aber ausgeschlossen bei • Bezug SGB II Leistungen • Grundsicherung SGB XII • Meistens auch bei Studenten, außer BAFöG-Anspruch besteht „dem Grunde nach“ schon nicht (selten) Kindergeld • Anspruch der Eltern • Aber Zweckrichtung • Abzweigung Kind möglich, wenn ein eigener Hausstand gegründet wird, vorher Anhörung der Eltern • Bis 18 Jahre immer • Bis 21, wenn arbeitsuchend • Bis 25, wenn in Ausbildung oder ausbildungssuchend(Pause vier Monate) • Bei Behinderten auch Anspruch ohne Altersbeschränkung, wenn aufgrund der Behinderung Lebensunterhalt nicht bestritten werden kann (Feststellung vor dem 25 LJ) • WICHTIG: Bewerbern! Bewerben und dokumentieren!! Verfahren/Rechtsweg • Antrag • Bescheid • Widerspruch/Einspruch (im Sozialverfahren idR ein Monat Frist) • Klageverfahren (meist Sozialgericht) • Einstweiliger Rechtschutz bei Gericht, wenn Eile geboten(Notlage!). Kein Anwaltszwang. • Auch nach Ablauf Widerspruchsfrist können Überprüfungsanträge gestellt werden, unterschiedliche Fristen