Richtlinie für den CAD-Datenaustausch

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Richtlinie für den CAD-Datenaustausch
Stadt Zürich
Amt für Hochbauten
Lindenhofstrasse 21
Postfach
8021 Zürich
Tel. +41 44 412 11 11
Fax +41 44 212 19 36
http://www.stadt-zuerich.ch/cadplanarchiv
Richtlinie für den CAD-Datenaustausch
Auftraggeber-Version 5.2 (Ausgabe Februar 2013)
CAD-Basisrichtlinie (Version 3.0 – 2010)
Diese CAD-Richtlinie basiert auf den Vorgaben und der Struktur der CADBasisrichtlinie, welche von CADexchange erarbeitet und gefördert wird.
Weitere Informationen finden Sie unter www.cadexchange.ch
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
3 1.1 1.2 1.3 1.4 Inhalt und Zielsetzung
Verbindlichkeit
Weitere Grundlagen
Sprachen
3 3 3 4 2 Grafische Vorgaben
5 2.1 2.2 2.3 2.4 2.5 2.6 2.7 2.8 2.9 Planinhalt und Darstellung
Planlayout
Linien- und Farbeinstellungen
Textobjekte
Bemassungsobjekte
Schraffurobjekte
Rauminformationen
Flächenmanagement
Weitere Zeichnungselemente
5 5 6 8 8 8 9 9 9 3 Strukturelle Vorgaben
10 3.1 3.2 3.3 3.4 3.5 3.6 Struktur
Referenzen
Teilobjekte
Dateibezeichnung
Layerbezeichnung
Zeichnungsmassstab
10 10 10 11 13 13 4 Technische Vorgaben
14 4.1 4.2 4.3 4.4 Datenmedien
Datenformate
Datenkomprimierung
CAD-System
14 14 14 14 5 Organisatorische Vorgaben
15 5.1 CAD-Datenmanagement
5.2 CAD-Qualitätsprüfung
5.3 Projekt- und Bauwerksdokumentation
15 15 15 6 Rechtliche Vorgaben
16 6.1 Nutzungsrecht an CAD-Daten
6.2 Virenfreiheit
16 16 7 Hilfsmittel
17 7.1 7.2 7.3 7.4 Layerstrukturen
Anhang
Musterpläne
Support
17 20 20 20 8 Begriffsbestimmungen
21 Vorwort zur CAD-Basisrichtlinie
Die Definitionen hinter dem Begriff 'Basisrichtlinie' und 'Fachbereiche' entsprechen den von CADexchange erarbeiteten Grundsätzen zu den einzelnen Themen. Bei den Grundsätzen der Fachbereiche handelt es sich um Ergänzungen,
welche von den Fachbereichspartnern zusammen mit den Grundsätzen der Basisrichtlinie umgesetzt werden müssen.
Diese Inhalte dürfen nicht geändert werden, sofern nicht eine neue Version der Basisrichtlinie vorliegt. Sämtliche Ergänzungen und Spezialitäten des Auftraggebers sind mit der Bezeichnung 'Ergänzungen des Auftraggebers' zu bezeichnen. Diese Angaben dürfen nicht im Widerspruch zu den Festlegungen der Basisrichtlinie stehen.
Änderungen und Ergänzungen zur CAD-Basisrichtlinie werden auf www.cadexchange.ch publiziert.
CADexchange CAD-Basisrichtlinie 3.0 (01.02.2010)
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Der Ausdruck 'Auftraggeber' steht in dieser Richtlinie für:
Stadt Zürich
Amt für Hochbauten
Lindenhofstrasse 21, Postfach
8021 Zürich
Einleitung
1.1 Inhalt und Zielsetzung
Basisrichtlinie
1.
Diese Richtlinie bestimmt die notwendigen technischen, inhaltlichen und strukturellen, organisatorischen und juristischen Voraussetzungen an einen CAD-Datensatz und den Datenaustausch zwischen dem Auftraggeber und den beauftragten Planern / Planerinnen.
2.
Durch den Einsatz von CAD- und CAFM-Systemen bei der Planung und Bewirtschaftung
von Gebäuden steigen die Anforderungen an die Projekt- und Bauwerksdaten. Um den effizienten Einsatz dieser Systeme sicherzustellen, ist es notwendig, dass wesentliche Bestandteile der Daten bezüglich Inhalt, Form und Struktur einem einheitlichen Standard entsprechen.
3.
Während dem Planungs- und Bauprozess soll diese Richtlinie dazu dienen, den Datenaustausch zwischen den Fachplanern und Architekten, sowie mit dem Auftraggeber zu optimieren. Während dem Bewirtschaftungsprozess kann diese Richtlinie als Nachschlagewerk für die verfügbare Datenqualität genutzt werden.
Fachbereiche
4.
Die unter dem Begriff 'Fachbereiche' aufgeführten Bestimmungen gelten für sämtliche
Fachbereichspläne, wie z.B. Bauingenieurwesen, Gebäudetechnik, Landschaftsarchitektur
etc.
Ergänzungen des
Auftraggebers
A.
Sämtliche Informationen und Dokumente zu dieser Richtlinie sind unter folgender InternetAdresse zu beziehen: http://www.stadt-zuerich.ch/cad-planarchiv
1.2 Verbindlichkeit
Basisrichtlinie
1.
Diese Richtlinie ist verbindlich für alle Beauftragten, welche für den Auftraggeber CADPläne erstellen oder bearbeiten. Sie ist ein integrierter Bestandteil des Honorarvertrages
zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer.
2.
Spezialfälle und Ausnahmen in der Anwendung der CAD-Richtlinien sind mit dem / der
CAD-Beauftragten zu regeln und entsprechend zu protokollieren.
3.
Grundsätzlich gelten diese CAD-Richtlinien für den Datenaustausch zwischen den beiden
Parteien Auftraggeber und Auftragnehmer in den zuvor vereinbarten Projektphasen nach
SIA112. Die CAD-Richtlinien können aber auch als Grundlage für den Datenaustausch
zwischen dem Planerteam verwendet werden.
1.3 Weitere Grundlagen
Basisrichtlinie
Für die Erstellung von Plänen gelten grundsätzlich folgende Richtlinien und Normen.
-
SIA 400 Planbearbeitung im Hochbau
-
SIA-Merkblatt 2014 CAD-Layerorganisation
-
SIA-Merkblatt 2036 CAD-Datenaustausch
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Fachbereiche
Ergänzungen des
Auftraggebers
-
Elementkostengliederung EKG des CRB
-
SIA 112 Leistungsmodell
-
SIA-Merkblatt 2007 Qualitätssicherung im Bauwesen
-
SIA 406 Inhalt und Darstellung von Bodenverbesserungsprojekten
-
SIA 416 Flächen und Volumen von Gebäuden
-
SIA D0165 Kennzahlen im Immobilienmanagement
-
DIN 277 Grundflächen und Rauminhalte von Bauwerken im Hochbau
-
SIA 410, 410/1 und 410/2, Kennzeichnung von Installationen im Gebäude
-
SIA 416/1 Kennzahlen für die Gebäudetechnik
-
Richtlinie für die Bauwerkdokumentation (AHB)
-
Checkliste Bauwerkdokumentation (AHB)
-
Checkliste CAD-Planformate (AHB)
-
Richtlinie für die Flächenerfassung und Erstellung von Bewirtschaftungsplänen RFB
(IMMO)
1.4 Sprachen
Ergänzungen des
Auftraggebers
Die Richtlinie für den CAD-Datenaustausch ist in folgenden Sprachen erhältlich
Deutsch
CADexchange CAD-Basisrichtlinie 3.0 (01.02.2010)
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2 Grafische Vorgaben
Basisrichtlinie
1.
Ein fester Bestandteil dieser Richtlinie sind Musterpläne des Auftraggebers. Alle in diesem
Kapitel vorgegebenen Definitionen sind als Vorlagen in den Musterplänen verfügbar. Wird
vom Auftraggeber nichts anderes vorgegeben, so sind diese zwingend einzusetzen.
2.
Die verfügbaren Musterpläne sind in Kapitel 7.3 aufgeführt.
2.1 Planinhalt und Darstellung
Basisrichtlinie
1.
Für die Darstellung und Kennzeichnung von Architekturplänen gelten die Empfehlungen
der SIA 400.
Fachbereiche
2.
Für die Darstellung und Kennzeichnung von Fachbereichsplänen gelten die Empfehlungen
der SIA 410, 410/1 und 410/2.
1.
Die Referenzpunkte sind auf einen separaten Layer (gemäss Layerstruktur), zusammen
mit einer eindeutigen Kennzeichnung innerhalb des Schnittrahmens zu platzieren.
2.
Die Referenzpunkte sind über alle 3 Gebäudeachsen zu definieren (X/Y-, Z-Koordinate)
3.
Bei Planunterteilungen müssen mindestens 2 Referenzpunkte platziert werden, über welche die beiden Pläne referenziert werden können.
4.
Sind die Referenzpunkte definiert und auf den Plänen platziert, so dürfen sie während der
gesamten Lebensdauer eines CAD-Datensatzes nicht mehr verschoben werden.
Fachbereiche
5.
Werden Architekturpläne referenziert, müssen die vorhandenen Referenzpunkte inkl. Beschriftung in den neuen CAD-Plan übernommen werden.
Ergänzungen des
Auftraggebers
A.
Den Schnittstellen zwischen verschiedenen Gebäuden und Gebäudeteilen ist besondere
Aufmerksamkeit zu schenken. In einem Gesamtplan (Bsp. Situation) sind die einzelnen
Bauten als Umrisse darzustellen und die jeweiligen Ursprungspunkte (Referenzpunkte) zu
kennzeichnen.
B.
Die Referenzpunkte sind mit Fadenkreuz und Kreis zu kennzeichnen und sollten sich, sofern keine Rasterschnittpunkte vorhanden sind, an den äusseren Gebäudeecken befinden.
Sie müssen sich in allen Geschossen an der gleichen Stelle befinden.
2.2 Planlayout
2.2.1
Referenzpunkt
Basisrichtlinie
C. Die Referenzpunkte sind mit der Schweizerischen Landeskoordinate sowie der Höhe über
Meer zu beschreiben. Die Landeskoordinaten lassen sich in der Regel aus dem digitalen
Katasterplan lesen. Auf Gebäudeschnitten ist ein Geschoss (normalerweise das Erdgeschoss) mit der Höhe über Meer zu versehen (z.B. +/-0.00 = 456.78 muM).
D. Werden Architekturpläne referenziert, sind auf einem separaten Layer die Gebäudeumrisse darzustellen und die jeweiligen Ursprungspunkte (Referenzpunkte) zu kennzeichnen.
2.2.2
Planrahmen und Schnittrand
Basisrichtlinie
1.
Alle CAD-Pläne sind mit einem Schnittrand zu zeichnen, welcher alle anderen Planinformationen umschliesst. Der Schnittrand entspricht dem jeweiligen Planformat. Die Faltstel-
CADexchange CAD-Basisrichtlinie 3.0 (01.02.2010)
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len sind im A4-Bereich des Plankopfes innerhalb des Schnittrandes einzuzeichnen.
2.2.3
2.
Ausserhalb des Schnittrahmens dürfen keine weiteren Informationen platziert werden.
3.
Für die Zeichnungsblattgrösse sind DIN-A Formate oder ein Vielfaches von DIN-A4 zu
verwenden. Ausnahmen sind mit dem / der CAD-Beauftragten abzuklären.
1.
Die Darstellung des Plankopfes wird vom Auftraggeber vorgegeben
Plankopf
Basisrichtlinie
Die wichtigsten Bestandteile des Plankopfes sind:
1.1 Die wichtigsten Angaben zum Planinhalt.
1.2 Grafischer Massstab zur Vermessung des Modells.
1.3 Nordpfeil zur geografischen Ausrichtung des Modells.
1.4 Übersichtsgrafik des Areals zur Orientierung des Modells.
Ergänzungen des
Auftraggebers
A.
Der Plankopf darf grafisch nicht verändert werden. Insbesondere ist das Corporate Design
der Stadt Zürich zu beachten. Die Grösse des Plankopfs kann beliebig skaliert werden.
B.
Der Grafische Massstab ist dem gewählten Massstab anzupassen (skalieren).
2.3 Linien- und Farbeinstellungen
Basisrichtlinie
1.
Grundsätzlich wird empfohlen, möglichst wenige und deutlich abgestufte (dünn, mittel, dick) Linienstärken zu verwenden. Die Vorgaben sind der SIA 400 zu entnehmen.
2.
Die verwendeten Linientypen sind dem /der CAD-Beauftragten mitzuteilen und über einen Testplan bezüglich Austauschbarkeit zu prüfen.
3.
Komplexe Linientypen mit eingeschlossenen Mustern oder Symbolen sind nicht erlaubt.
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Ergänzungen
des Auftraggebers
A.
Echte Strichstärken dürfen nur in Verbindung mit der korrekten Pen-Farbe verwendet werden.
B.
Es dürfen nur folgende Linientypen verwendet werden:
- DXF-Linientypen
C. Im Architekturbereich ist darauf zu achten, dass unterschiedliche Bauelemente mit verschiedenen Stiften (Stiftfarben) dargestellt werden. Für den Haustechnikbereich sind Farben und Symbole gemäss SIA-Empfehlungen 410/1 und 410/2 zu verwenden.
D. Die Bauelemente sind mit geschlossenen Linien zu zeichnen.
E. Empfohlene Stifteinstellung:
Stift
Stiftfarbe
Verwendung
1
rot
Neu (Baueingabe)
0.18 mm
rot
2
gelb
Abbruch (Baueingabe)
0.18 mm
gelb
3
grün
-
0.18 mm
grün
4
cyan
-
0.18 mm
cyan
5
blau
-
0.18 mm
blau
6
magenta
-
0.18 mm
magenta
7
s/w
Text, Masstext
0.00 mm
schwarz
8
grau
Scan, Referenz
0.10 mm
grau
9
hellgrau
Vermassung
0.25 mm
schwarz
Hinweise
0.00 mm
-
rot
Neu (Baueingabe)
0.70 - 0.18 mm
rot
10, 20, …
11 - 16
Linienstärke
Plot-Farbe
31 - 36
hellbraun
Baustelle, Markierungen
0.70 - 0.18 mm
schwarz
51 - 56
gelb
Abbruch (Baueingabe)
0.70 - 0.18 mm
gelb
71 - 76
oliv
Kataster, Grundstück
0.70 - 0.18 mm
schwarz
91 - 96
grün
Pflanzen, Grünflächen
0.70 - 0.18 mm
schwarz
111 - 116
blaugrün
Fenster, Türen, Leichtbau
0.70 - 0.18 mm
schwarz
131 - 136
hellblau
Massivbau, Beton
0.70 - 0.18 mm
schwarz
171 - 176
blau
Ausstattung, Möbel
0.70 - 0.18 mm
schwarz
201 - 206
violett
Achsen
0.70 - 0.18 mm
schwarz
211 - 216
lila
Fugen, Befestigungen
0.70 - 0.18 mm
schwarz
231 - 236
rosa
Polygone
0.70 - 0.18 mm
gem. Raumtyp
241 - 246
weinrot
Zeichnungsrand, Legende
0.70 - 0.18 mm
schwarz
247
braunrot
Hilfslinien
-
-
251 - 256
grau
Schraffuren
0.70 - 0.18 mm
grau/schwarz
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2.4 Textobjekte
Basisrichtlinie
Ergänzungen des
Auftraggebers
1.
Grundsätzlich darf nur 1 Schrifttyp verwendet werden.
2.
Sonderzeichen und Umlaute dürfen verwendet werden, wenn sie über einen Testplan geprüft wurden.
3.
Beim Planausdruck im Originalformat ist die minimale Schriftgrösse von 2 mm nicht zu unterschreiten.
4.
Attribute (bearbeitbare Textfelder in Blöcken) dürfen eingesetzt werden, sofern sie in
Fremdsystemen als Attribute erscheinen oder in Textelemente umgewandelt werden.
5.
Die Textobjekte müssen auf den dafür vorgesehenen Layern (gemäss Layerstruktur) platziert werden.
C. Als Schriftart ist für alle Text- und Masselemente ARIAL (oder auch ARIAL NARROW) mit
den Schriftstilen Normal, Fett und Kursiv zu verwenden. Der entsprechende Textstil ist
dem Musterplan zu entnehmen.
2.5 Bemassungsobjekte
Basisrichtlinie
Ergänzungen des
Auftraggebers
1.
Die Masslinien und Koten müssen nach Möglichkeit als Massobjekt bearbeitbar sein.
2.
Die Millimeterangaben der Masswerte dürfen nicht als Hochzahlen dargestellt werden. Bei
Meter-Vermassung sind die Millimeter als dritte Nachkommastelle, bei ZentimeterVermassung als erste Nachkommastelle anzufügen.
A.
Die Grundmasseinheit beträgt 1 Meter.
2.6 Schraffurobjekte
Basisrichtlinie
Ergänzungen des
Auftraggebers
1.
Grundsätzlich dürfen nur einfache Linien-Schraffuren verwendet werden, die sich in Abstand, Winkel und Linientyp voneinander unterscheiden lassen. Die Kombination zweier
solcher Schraffuren ist erlaubt. Aus komplexen Einzelelementen oder Symbolen zusammengesetzte Schraffuren sind nicht erlaubt.
2.
Sämtliche zu verwendenden Schraffuren und Solids müssen vorgängig über einen Testplan geprüft und vom / von der CAD-Beauftragten abgenommen werden.
3.
Die Schraffur muss nach Möglichkeit als Schraffurobjekt bearbeitbar sein.
4.
Die Schraffurobjekte müssen auf den dafür vorgesehenen Layern (gemäss Layerstruktur)
platziert werden.
A.
Pro Massstab ist ein Schraffur-Layer zu verwenden
B.
Schraffuren und Schraffurbegrenzungslinien sind mit den jeweiligen Elementfarben (siehe
Linien- und Stifteinstellungen) in einem dunkleren Farbton zu zeichnen. Vollfarbige Flächen sind mit Solids zu zeichnen
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2.7 Rauminformationen
Basisrichtlinie
1.
Zur Beschreibung von Räumen sind Raumstempel gemäss Vorgabe des Auftraggebers zu
platzieren. Sämtliche Textobjekte in den Stempeln sind gemäss Kapitel 2.4 zu behandeln.
Ergänzungen des
Auftraggebers
A.
Zur Identifikation der Räume ist der AHB-Raumstempel zu verwenden.
B.
Pro Raum ist ein Raumstempel einzutragen. Bei kleinen Räumen ist der Stempel ausserhalb des Gebäudes zu Platzieren und mit einer Verbindungslinie zuzuordnen.
C. Die Raumstempel, Raumnummern und Raumtexte sind auf separate Layer zu legen. Für
die Gebäudepläne im Massstab 1:200/100 und Werkpläne im Massstab 1:50 sind separate
Raumstempel zu verwenden.
2.8 Flächenmanagement
Ergänzungen des
Auftraggebers
A.
In den Gebäude- und Umgebungsplänen sind gemäss SIA Ordnung 416 einzutragen:
- Raumpolygone für die Erfassung von Raumflächen (NGF)
- Geschosspolygone für die Erfassung von Geschossflächen (GF)- Aussengeschosspolygone für die Erfassung von Aussengeschossflächen (AGF)
- Polygone für die Erfassung von Umgebungs- und Grundstücksflächen (UF, GSF, GGF)
B.
Die Flächenpolygone müssen aus geschlossenen Polylinien bestehen und dem entsprechenden Layer (gemäss Layerstruktur) zugeordnet werden.
C. Für die Bewirtschaftungspläne gelten spezielle Bestimmungen (siehe dazu die Richtlinie
für die Flächenerfassung und Erstellung von Bewirtschaftungsplänen RFB).
D. Bei bestehenden Gebäuden sind die bereits vorhandenen Raumnummern zu übernehmen.
2.9 Weitere Zeichnungselemente
Basisrichtlinie
1.
Alle eingesetzten Symbole müssen auch in Fremdsystemen bearbeitbar sein. Referenzierte Symbolbibliotheken sind nicht erlaubt.
Fachbereiche
2.
Alle eingesetzten Symbole müssen ohne weitere Beschreibung erkennbar sein oder über
eine Legende beschrieben werden.
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3 Strukturelle Vorgaben
3.1 Struktur
Basisrichtlinie
1.
Die Basis eines CAD-Planes bildet die Layerstruktur, welche die verschiedenen Elemente
organisiert und sauber voneinander trennt, so dass sie beliebig ein- und ausgeschaltet
werden können.
2.
Konstruktionshilfslinien sind vor der Datenübergabe zu löschen.
3.
Das mehrfache Überzeichnen von Objekten auf demselben Layer ist nicht zulässig.
4.
Die Daten sind im bereinigten Zustand abzuliefern. Das heisst, alle ungenutzten Strukturelemente (Blöcke, Layer, Referenzen auf andere Dateien etc.) sind bei der Datenlieferung
zu entfernen.
A.
Die Verwendung von Layouts ist (in Abweichung zu Punkt 3) nur in Absprache mit dem
CAD-Planarchiv zulässig. Der Modellbereich von Architektur-, Bauingenieur- und Gebäudetechnikplänen hat in der Regel dem ausgedruckten Plan zu entsprechen.
Basisrichtlinie
1.
Ohne andere Abmachung mit dem Auftraggeber hat jeder Beauftragte dafür zu sorgen,
dass alle Referenzen auf andere Pläne, auf Datenbanken oder planexterne Dokumente
vor dem Datenaustausch gelöscht werden.
Fachbereiche
2.
Bei Mischplänen (unterschiedliche Darstellungstiefen) müssen die Schnitte und Details in
einer separaten Datei gespeichert werden. Ausnahmen sind mit dem / der CADBeauftragten abzusprechen.
Ergänzungen des
Auftraggebers
A.
Referenzierte oder eingefügte Fremdpläne (meistens Architekturgrundrisse) sind bei der
Abgabe zu entfernen. Die eingesetzten Referenzpunkte dienen dazu, diese jederzeit wieder einzufügen.
B.
Pixelbilddateien ohne konstruktive Relevanz dürfen eingesetzt werden, solange die Referenz in der CAD-Datei eindeutig bezeichnet ist und die Bilddatei im Lieferumfang enthalten
ist.
1.
Müssen Objekte in Teilobjekte gegliedert werden, so sind diese auf einem Übersichtsschema zu kennzeichnen.
Ergänzungen des
Auftraggebers
3.2 Referenzen
3.3 Teilobjekte
Basisrichtlinie
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3.4 Dateibezeichnung
Basisrichtlinie
A.
Die Dateibezeichnung muss gemäss Vorgaben des Auftraggebers angewendet werden.
Ergänzungen des
Auftraggebers
A.
Sämtliche Pläne sind nach folgender Regel zu benennen. Fehlende oder unbekannte Stellen sind mit "0" zu belegen:
ooooo-oo_f-aa-ggg-mmm-nnnpv.dwg
Beispiel:
29050-00_A-GR-U02-100-001Rc.dwg (31-stellig)
Legende:
ooooo-oo = Inventarnummer (auch „Objektnummer“ oder „ROG“ genannt)
f = Fachbereich
aa = Planart
ggg = Geschoss, Ebene
mmm = Massstab
nnn = Plannummer
p = Projektphase
v = Version, Index
Inventarnummer:
ooooo-oo
Fachbereich:
f
A
Inventarnummer
8-stellig
Fachbereich
1-stellig
Architektur
B
Bauingenieurwesen
C
Amt für Hochbauten
E
Elektroplanung
F
Feuerpolizei, Sicherheit
G
Geologie
H
Heizungsplanung
K
Klima-/ Energieplanung
L
Lüftungsplanung
M
Mobiliarplanung
Q
Koordination
R
MSRL
S
Sanitärplanung
T
Transportplanung
U
Landschaftsarchitektur
V
Vermessung, Geometer
W
Werke
Z
Bewirtschaftung
CADexchange CAD-Basisrichtlinie 3.0 (01.02.2010)
(CAD)
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Planart:
aa
Planart
AN
Ansicht
DE
Detail
FA
Fassade
GR
Grundriss
KA
Kanalisation
LA
Layout
MX
Mischplan
SA
Schema
SC
Schnitt
SI
Situation, Umgebung
VZ
Vermessung
2-stellig
(Mehrere Darstellungen)
Ebene:
ggg
Ebene, Geschoss
A01-99
Ansicht 1-99
F01-99
Fassade 1-99
N00
Neutral, nicht definiert
S01-99
Schnitt 1-99
G00-99/ A0-Z0
Geschoss 1-99 oder A0-Z0
E00
Erdgeschoss
U01-99
Untergeschoss 1-99
O01-99
Obergeschoss 1-99
Z01-99
Zwischengeschoss 1-99
D01-99
Dachgeschoss 1-99
3-stellig
(G00 = Umgebung)
Massstab:
mmm
Massstab
25k
1 : 25'000
2k5
1 : 2'500
1k0
1 : 1'000
500
1 : 500
200
1 : 200
100
1 : 100
050
1 : 50
020
1 : 20
005
1:5
3-stellig
Plannummer:
nnn
CADexchange CAD-Basisrichtlinie 3.0 (01.02.2010)
Plannummer
3-stellig
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Projektphase:
p
Projektphase
A
Ausführung
B
Baueingabe
C
Bestandesplan
E
Entwurf
P
Projekt
R
Revision
S
Studie
T
Transfer
V
Vorprojekt
W
Wettbewerb
1-stellig
Version:
v
Version, Index
1-stellig
3.5 Layerbezeichnung
Basisrichtlinie
Ergänzungen des
Auftraggebers
1.
Die CAD-Layerstruktur basiert auf der EKG-Gliederung gemäss SIA-Merkblatt 2014. Sie
bildet die minimale Grundlage für alle Architektur- und Fachbereichspläne. Weitere Layer
können auf Basis der Layercodierung aus dem SIA-Merkblatt 2014 nach Bedarf und in Absprache mit dem / der CAD-Beauftragten ergänzt werden.
2.
Firmeneigene Layerstrukturen dürfen in internen CAD-Plänen verwendet werden. Für den
CAD-Datenaustausch sind die Layer zumindest bei Abschluss einer Projektphase in die
CAD-Basis-Layerstruktur zu konvertieren.
3.
Arbeitslayer und Layer, welche nicht der vorgegebenen Struktur entsprechen sind bei der
Datenlieferung zu löschen bzw. in die CAD-Basis-Layerstruktur zu konvertieren.
A.
Für Gebäudetechnikpläne dürfen auch firmeneigene Layerstrukturen verwendet werden
und müssen nicht konvertiert werden. Die Layerstruktur Gebäudetechnik (siehe Angang
CAD.L03) ist mit den firmeneigenen Bezeichnungen zu ergänzen und einzureichen (Übersetzungsliste). Dafür ist die Layerliste Gebäudetechnik zu verwenden (siehe unter folgender Internet-Adresse: http://www.stadt-zuerich.ch/cad-planarchiv).
3.6 Zeichnungsmassstab
Ergänzungen des
Auftraggebers
B.
Sämtliche Pläne sind im Massstab 1:1 und in der Einheit Meter zu zeichnen. Der Planmassstab erfolgt über die Skalierung des Plankopfes oder über den eingestellten Massstab im Layoutbereich.
C. Die Massstabswahl richtet sich nach den SIA-Ordnungen.
CADexchange CAD-Basisrichtlinie 3.0 (01.02.2010)
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4 Technische Vorgaben
4.1 Datenmedien
Ergänzungen des
Auftraggebers
A.
Folgende Datenträger werden für den Datenaustausch akzeptiert:
- CD-ROM (ISO 9660; Joliet-Erweiterung, Mastered)
- DVD-ROM (ISO 9660; Joliet-Erweiterung, Mastered)
B.
Die Datenträger müssen mit Microsoft VISTA lesbar sein.
C. Testpläne und Vorabzüge können per E-Mail übermittelt werden.
4.2 Datenformate
Ergänzungen des
Auftraggebers
A.
Sämtliche CAD-Pläne sind im Format PDF (vorzugsweise PDF/A) abzugeben.
B.
Der Datenaustausch der CAD-Hauptpläne erfolgt im Format DWG (Version 2000-2010).
Die Verwendung von DXF-Dateien ist mit dem / der CAD-Beauftragten abzusprechen.
C. Die Verwendung der Datenformate (PDF/DWG) ist abhängig vom jeweiligen Gewerk und
ist der Checkliste CAD-Datenformate AHB zu entnehmen.
D. 3D-Modelldaten werden im Format IFC ausgetauscht. Hierfür ist vorgehend ein Datenaustauschtest zwingend nötig. Die Verwendung von IFC-Dateien ist mit dem / der CADBeauftragten abzusprechen.
4.3 Datenkomprimierung
Ergänzungen des
Auftraggebers
A.
Datenkomprimierung ist nur für den Datenaustausch via E-Mail zu verwenden. Zur
Komprimierung von Daten ist ein Standardkomprimierungsverfahren wie ZIP und RAR zu
verwenden (nicht selbstentpackend).
B.
Dateien dürfen nicht auf mehrere Datenträger verteilt werden (Splitting, Spanning).
A.
Die Planenden verwenden für die digitale Datenbearbeitung ein CAD-System ihrer Wahl.
B.
Das Amt für Hochbauten setzt als Basissoftware Microsoft Office 2007 und als Basis-CADSoftware AutoCAD Architecture 2012 ein.
4.4 CAD-System
Ergänzungen des
Auftraggebers
CADexchange CAD-Basisrichtlinie 3.0 (01.02.2010)
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5 Organisatorische Vorgaben
5.1 CAD-Datenmanagement
Ergänzungen des
Auftraggebers
A.
Ansprechpartner für den Testdatenaustausch (CAD-Plausibilitätstest) und die CADPlanprüfung ist die CAD-Beauftragte vom Amt für Hochbauten.
B.
Die Musterpläne sind unter folgender Internet-Adresse zu beziehen: http://www.stadtzuerich.ch/cad-planarchiv
5.2 CAD-Qualitätsprüfung
Basisrichtlinie
Ergänzungen des
Auftraggebers
1.
Der Auftraggeber prüft und protokolliert die CAD-Daten nach den in dieser Richtlinie festgehaltenen Qualitätsanforderungen.
2.
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, jederzeit und ohne Begründung die Durchführung eines Testdatenaustausches zu verlangen.
A.
Der Testdatenaustausch (CAD-Plausibilitätstest) ist nach dem Projektstart, spätestens vor
Abschluss Vorprojekt mit dem CAD-Planarchiv vom Amt für Hochbauten vorzunehmen. Als
Testgrafik ist ein repräsentativer CAD-Plan (in der Regel ein Grundriss) auf Basis des
Musterplans AHB zu verwenden. Das Resultat des Testdatenaustauschs wird in einem
Prüfprotokoll festgehalten.
B.
Nach Bauvollendung (und vor Ausdruck der Pläne) sind die CAD-Pläne für die CADPlanprüfung einzureichen. Die Planprüfung ist mit dem CAD-Planarchiv vom Amt für
Hochbauten vorzunehmen. Die Planprüfung kann auch durch eine - vom AHB beauftragte
- externe Prüfstelle erfolgen. Das Resultat der CAD-Planprüfung wird in einem Prüfprotokoll festgehalten.
C. CAD-Daten, welche vom Auftraggeber nicht eingelesen werden können oder deren Qualität bzw. Struktur beanstandet wird, sind innerhalb einer vom Auftraggeber gesetzten Frist
durch den CAD-Lieferanten nachzubessern und nochmals vollständig zuzustellen.
5.3 Projekt- und Bauwerksdokumentation
Ergänzungen des
Auftraggebers
A.
Der Umfang der Planlieferung richtet sich nach der Richtlinie für die Bauwerkdokumentation AHB und ist in der Checkliste Bauwerkdokumentation AHB schriftlich mit der Projektleitung AHB zu vereinbaren. Die Datenübergabe erfolgt zu den mit der Projektleitung AHB
vereinbarten Zwischen- und Endterminen.
B.
Die vollständige Bauwerksdokumentation ist bis spätestens 3 Monate nach Bauvollendung
der/dem Projektleitenden AHB zu übergeben.
C. Alle Plandaten sind inhaltlich vollständig mit sämtlichen damit verknüpften Elementen zu
übergeben. Pro Darstellungsebene (Geschoss, Fassade, Perspektive) ist eine CAD-Datei
zu erstellen. Pro geplotteter Plan ist zusätzlich eine Druckdatei (PDF) zu erstellen.
D. Sämtliche Pläne sind auch in Papierform abzugeben. Die Plotträger (beschichtetes Papier)
müssen qualitativ der Richtlinie für die Bauwerkdokumentation AHB entsprechen.
E.
Spezifische Ploteinstellungen (Plotstiltabellen) sowie Plotfiles sind als separate Dateien
mitzuliefern, sofern sie nicht in der CAD-Datei mitgespeichert sind.
CADexchange CAD-Basisrichtlinie 3.0 (01.02.2010)
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6 Rechtliche Vorgaben
6.1 Nutzungsrecht an CAD-Daten
Basisrichtlinie
1.
Der Auftragnehmer übergibt dem Auftraggeber mit der Planabgabe das vollständige Nutzungsrecht, insbesondere jegliche Verwertungsrechte an den darin enthaltenen Daten.
Dies gilt auch für Daten, die durch den externen Planenden / die externe Planende von
Dritten übernommen worden sind. Der Auftragnehmer darf keine Plansymbole oder Informationen in die CAD-Daten übernehmen, an welchen Urheber- oder Nutzungsrechte bei
Dritten liegen könnten.
Ergänzungen des
Auftraggebers
A.
Die Planenden dürfen keine Zeichnungselemente verwenden, die Design-, Marken- oder
Patentrechte Dritter verletzen.
B.
Die Planenden haben die Datenschutzbestimmungen zu beachten, die für Private gelten,
wie auch jene, die für die Stadt Zürich gelten.
1.
Die zu liefernden Daten müssen mit einem aktuellen Virenscanner geprüft werden, bevor
sie versendet werden.
6.2 Virenfreiheit
Basisrichtlinie
CADexchange CAD-Basisrichtlinie 3.0 (01.02.2010)
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7 Hilfsmittel
7.1 Layerstrukturen
Anhang CAD.L01
CAD-Basis-Layerstruktur Architektur, Landschaftsarchitektur und Bauingenieure
Architektur, Bauingenieur
0_REFERENZ
A0_GRUNDSTUECK
A9_NACHBARGRUNDSTUECK
B0_BAUSTELLENEINRICHTUNG
D0_AUSHUB
D2_FUNDAMENTE
D3_KANALISATION-GEBAEUDE
E01_DECKEN
E02_UNTERZUEGE
E03_BALKONE
E04_TREPPEN
E1_DAECHER
E13_DACHENTWAESSERUNG
E2_STUETZEN
E3_AUSSENWAENDE-UG
E4_AUSSENWAENDE-EGOG
E44_ISOLATION
E51_FENSTER
E52_AUSSENTUEREN
E53_AUSSENTORE
E61_INNENWAENDE-TRAGEND
E62_INNENWAENDE-NICHTTRAGEND
I0_STARKSTROM
I1_TELEKOM
I2_HEIZUNG
I3_LUEFTUNG-KLIMA-KAELTE
I4_SANITAER
I6_TRANSPORTANLAGEN
M11_TRENNWAENDE
M16_INNENTUEREN
M2_SCHUTZELEMENTE
M3_BODENBELAEGE
M4_WANDBEKLEIDUNGEN
M5_DECKENBEKLEIDUNGEN
M6_EINBAUTEN
M7_KUECHEN
Q0_AUSRUESTUNG
R0_MOEBEL
R3_BELEUCHTUNG
R4_MARKIERUNGEN
T1_TERRAINGESTALTUNG
T2_UMGEBUNGSBAUWERKE
T3_WERKLEITUNGEN
T4_GRUENFLAECHEN
T5_HARTFLAECHEN
T6_EINFRIEDUNGEN
CADexchange CAD-Basisrichtlinie 3.0 (01.02.2010)
Farbe
7
73
73
33
93
133
84
135
135
133
135
113
113
131
131
131
135
113
113
113
131
133
44
44
24
154
84
113
113
113
113
115
115
115
113
113
115
173
44
35
91
31
84
93
35
73
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8
9
9
10 (10, 20, 30…)
7
7
252
251
247
10 (10, 20, 30…)
245
245
247
245
205
231
7 (Rahmen = 6)
SB_SCAN
UB_050-BEMASSUNG
UB_100-BEMASSUNG
UH_HINWEISE
UT_050-TEXT
UT_100-TEXT
VS_050-SCHRAFFUREN
VS_100-SCHRAFFUREN
WH_HILFSLINIEN
WI_INFORMATIONEN
XK_LEGENDE
XK_PLK
XK_RAND
XK_RASTER
YA_ACHSEN
Z1_POLYGONE
Z2_RAUMSTEMPEL
Anhang CAD.L03
CAD-Basis-Layerstruktur Gebäudetechnik
Elektro
Farbe
Stil
Beschreibung
I032_ERDUNG
96
DASHDOTX2
Erdung
I041_STEIGZONEN
252
CONTINUOUS
Trasse an Wand, Steigzonen, Inst.Kanal
I042_TRASSE
I043_KANAL
252 CONTINUOUS
252 CONTINUOUS
Trasse
Installationskanäle
I044_KABELHALTER
252 CONTINUOUS
Installationskanäle
I049_BODENDOSEN
230 CONTINUOUS
Bodendosen
Licht (Schalter, Steckdosen, etc.)
inkl. Texte
I051_LICHT
151
CONTINUOUS
I052_KRAFT
241
CONTINUOUS
Kraft inkl. Texte
I055_NOTLICHT
74
DASHED
Notbeleuchtung inkl. Texte
I061_LEUCHTEN
151
CONTINUOUS
Beleuchtungskörper
I063_NOTLEUCHTEN
72
CONTINUOUS
Notleuchten
I114_TELEFON
81
CONTINUOUS
Telefon inkl. Texte
I122_UHREN
34
CONTINUOUS
Uhr inkl. Texte
I1311_CCTV
221
CONTINUOUS
Videoüberwachung inkl. Texte
I1312_LS
34
CONTINUOUS
Lautsprecher (exkl. LIAS) inkl. Texte
I132_RTV
221
CONTINUOUS
Radio-TV inkl. Texte
I140_SCHWACHSTROM
34
CONTINUOUS
Schwachstrom inkl. Texte
I142_UKV
I151_BMA
191
CONTINUOUS
UKV inkl. Texte
40
CONTINUOUS
Brandmeldeanlage inkl. Texte
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I153_LIAS
34
CONTINUOUS
LIAS (Audioevakuationsanlage)
inkl. Texte
I162_TMA
34
CONTINUOUS
Türmanagement-Elemente inkl.
Texte
I163_ZUKO
34
CONTINUOUS
Zutrittskontrolle inkl. Texte
I164_GLS
34
CONTINUOUS
BUS-Systeme inkl. Texte
I165_WAECHTERSTICH
34
CONTINUOUS
Wächterstich inkl. Texte
E67_AUSSPARUNGEN
37
CONTINUOUS
Aussparungen mit Brandabschottungen
Heizungsapparate die nicht schon
im Architekturplan erfasst sind. inkl. Texte
Heizung
I212_APPARATE
251
CONTINUOUS
I2131_HWV
40
CONTINUOUS
Heisswasser Vorlauf ( Fernwärme)
I2132_HWR
40
DASHED
Heisswasser Rücklauf ( Fernwärme)
I2321_HWVL
230
CONTINUOUS
Heizleitung Vorlauf Warmseite
I2322_HWRL
160
DASHED
Heizleitung Rücklauf (inkl. Expansion) Kaltseite
I271_KAMIN
160
CONTINUOUS
Kamin
Lüftung
I3111_APPARATE
254
CONTINUOUS
Allg. Lüftungsapparate - inkl. Texte
I3411_AUL
254
CONTINUOUS
Aussenluft
I3412_ZUL
254
CONTINUOUS
Zuluft
I3413_ABL
254
CONTINUOUS
Abluft
I3414_FOL
254
CONTINUOUS
Fortluft
I3415_UML
254
CONTINUOUS
Umluft
I3416_ZKL
254
CONTINUOUS
Kaltluft (Zuluft)
I3417_ZWL
254
CONTINUOUS
Warmluft (Zuluft)
I3733_FREON
251
CONTINUOUS
Freonleitung
I4511_WAR
140
CONTINUOUS
Meteorabwasser (Wasser-AblaufRegen)
I4512_WAS
34
CONTINUOUS
Schmutzwasser (Wasser-AblaufSchmutz)
I47_DAEMMUNG
251
CONTINUOUS
Dämmung mit Materialangaben
I542_DLT
160
DASHED
DLT Druckluft
Sanitär
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7.2 Anhang
Anhang CAD.A01
Checkliste CAD-Datenformate AHB
7.3 Musterpläne
Anhang CAD.V01
Musterplan Architektur
AHB-Musterplan AutoCAD-Datei (Format
DWG …) mit …
AHB-Musterplan ArchiCAD-Datei (Format …)
mit allen Layern, Symbolen Plankopf usw.
AHB-Musterplan VektorWorks-Datei (Format
…) mit allen Layern, Symbolen Plankopf
usw.
Anhang CAD.V03
Musterplan Gebäudetechnik
AHB-Musterplan AutoCAD-Datei (Format
DWG…) mit allen Layern, Symbolen Plankopf usw.
7.4 Support
Bei Fragen und Anregungen zur CAD-Richtlinie wenden Sie sich bitte an den CAD-Beauftragten / die CAD-Beauftragte.
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8 Begriffsbestimmungen
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Seite 21/22
Änderungskontrolle Basisrichtlinie
Version
1.0
2.0
3.0
Beschreibung
Basisrichtlinie Architektur
Basisrichtlinie Architektur und Gebäudetechnik
Basisrichtlinie Architektur und Fachbereiche
Ersteller
CADexchange
CADexchange
CADexchange
Jahrgang
2004
2007
2010
Ersteller
AHB/SCH
AHB/SCH
Datum
2012
2013
Änderungskontrolle Ergänzungen des Auftraggebers
Version
5.1
5.2
Beschreibung
Aktualisierung (u.a. Plankopf, Linientypen, Bauelemente)
Aktualisierung Auftraggeber
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