Deutsche Polizei Ausgabe August 2015 - GdP

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Deutsche Polizei Ausgabe August 2015 - GdP
BUNDESKRIMINALAMT
J
BEZIRKS OURNAL
E-Recruiting mit interamt.de
Zu den Vorteilen des elektronischen Stellenportals des öffentlichen Dienstes
In einer Welt des raschen technischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Wandels steht auch die
öffentliche Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen vor der Herausforderung, sich auf die neuen Anforderungen einzustellen und die Erwartungen der Bürgerinnen und Bürgern
sowie der Wirtschaft angemessen zu
erfüllen. So möchten die Bürgerinnen
und Bürger, die heute ihre Bankgeschäfte online erledigen oder Einkäufe
über das Internet abwickeln, auch bei
möglichen Arbeitgebern vorstellig
werden. Also bitte elektronisch!
Bedingt durch die demografische
Entwicklung, ist der Personalbedarf im
öffentlichen Dienst so gewachsen, dass
die interne Stellenbesetzung leider immer weniger erfolgreich ist und verstärkt extern ausgeschrieben werden
muss.
Mithilfe des behördenübergreifenden Stellenportals interamt.de, das
durch die Deutsche Telekom-Tochter
Vivento betrieben wird, steht allen Arbeitgebern und Bewerbern im öffentlichen Dienst seit einiger Zeit eine Plattform zur Gewinnung von Personal
bzw. zur Suche von Stellen zur Verfügung.
Interamt.de ist nach eigenen Angaben das größte Stellenportal für den öffentlichen Dienst. Etwa 130 Behörden
nutzen Interamt. Mir war diese Plattform
bisher nicht bekannt. „Wenn Stellensuche, dann bund.de“, lautete zumindest
mein Motto. Ich möchte deshalb Funktionen und Möglichkeiten von Interamt
beschreiben, was jedoch nicht als „Werbung“ aufgefasst werden sollte.
Mit interamt.de können sich im Gegensatz zu anderen reinen Stellenbörsen einige Vorteile sowohl für Bewerberinnen und Bewerber als auch
für Arbeitgeber und Personalräte eröffnen. Etwas problematisch erweist
sich aus meiner Sicht, dass die Programminstallation und die in Interamt
gespeicherten Daten im Rechenzentrum des Anbieters, in diesem Fall der
Deutschen Telekom, liegen.
Für Bewerberinnen und Bewerber
Bewerberinnen und Bewerber können
sich ohne Registrierung über aktuelle
Stellenangebote des öffentlichen Dienstes informieren. Dabei steht eine nach
individuellen Vorgaben gestaltete Suche
zur Verfügung. Sofern man sich registriert, können die Bewerber die gesamten
Möglichkeiten des Portals nutzen. Hier
lassen sich dann z. B. Suchprofile erstellen. Wenn ein passendes Angebot eintrifft, erhält man eine Mail. Die wichtigste
Funktion ist wohl die, dass ein Bewerbungsprofil angelegt werden kann. Hier
können strukturiert die Angaben eingetragen werden, die für Bewerbungen erforderlich sind. Gleichzeitig können die
Anlagen dazu hochgeladen werden. Damit lassen sich fast alle Bewerbungen
weitgehend automatisch erstellen, egal,
welches Formular oder welcher Bewerbungsweg durch die ausschreibende Behörde gewünscht ist. Mit einem Klick ist
die Bewerbung dann bei der gewünschten Behörde. Zudem bietet interamt.de
ein übersichtliches Management der Bewerbungen sowie ein SuchergebnisBookmark. Rundum eine gute Sache.
Für Arbeitgeber
Auch für den Arbeitgeber hält interamt.de eine Fülle an Funktionen bereit, die das Finden geeigneter Kandidaten erleichtern.
Mit einer Stellenangebotsverwaltung wird das Ausschreibungsmanagement des Arbeitgebers erleichtert. Es
können Vorlagen gespeichert werden,
um Stellenangebote wiederzuverwenden. Auch lassen sich behördenspezifische Bewerbungsformulare erstellen.
Sogar die Reichweite der Ausschreibung lässt sich bestimmen. Interamt bietet hierzu die Funktion, die Ausschreibung nur behördenintern durchzuführen. Dazu wird das Stellenangebot nur
innerhalb der Behörde sichtbar geschaltet und nur (registrierte) Mitarbeiter der
Behörde sehen die Ausschreibung. Ansonsten lässt sich die Ausschreibung mittels Interamt parallel auf bund.de oder in
der Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit publizieren. Auswahlverfahren werden durch eine stärkere Strukturierung
beschleunigt und qualitativ verbessert.
Durch die Eingaben der Bewerber in der
Onlinebewerbungsmaske liegen die erforderlichen persönlichen Angaben mit
dem Eingang der Bewerbungen vollständig vor. Bewerberdaten können in
Listen zusammengefasst zur weiteren
Bearbeitung exportiert werden. Ein aufwändiges händisches Erfassen der Daten entfällt somit. Dies schafft neue Kapazitäten und bietet dem Arbeitgeber
die Möglichkeit, im Wettbewerb um
Kandidaten schnell zu reagieren.
Für Personalräte
Interamt verfügt über ein sogenanntes Rollenmodell, wonach neben den
Bewerberinnen, Bewerbern und den
Redakteuren (Arbeitgeber) auch den
Personalräten die Möglichkeit gegeben
wird, das Verfahren zu begleiten.
Dabei wird den Personalvertretungen
ein sogenanntes Monitoring-Recht eingeräumt, mit dem ein Zugriff auf die Bewerbungen eines bestimmten Angebots
besteht. Zudem werden die Personalvertretungen automatisch von Interamt per
E-Mail über neue Angebote oder den
Ablauf einer Bewerbungsfrist informiert.
Die Personalvertretungen müssen
Unterlagen nicht mehr als Kopie lesen,
sondern haben zeitlich unabhängig einen direkten Zugriff auf die für sie bestimmten Bewerbungen. Hierbei besteht
insbesondere die Chance, frühzeitig in
ein Auswahlverfahren einbezogen zu
werden und den gesamten Überblick
über Bewerberlage, Auswahlkriterien
und Auswahlentscheidung zu erhalten.
Mit Interamt lässt sich jedoch nicht das
gesamte Auswahlverfahren automatisiert
durchführen. Ein mögliches Kennenlerngespräch oder auch die Herbeiführung
der Entscheidung der Personalvertretungen sollte bzw. muss auch wie bisher erfolgen. Dennoch bietet Interamt eine
technische Lösung, die eine Steigerung
der Effizienz im Auswahlverfahren ermöglicht.
Marcus Klug
8 – 2015 Deutsche Polizei 1
J
BEZIRKS OURNAL
Bundeskriminalamt
Weiterbeschäftigungsverlangen bei
teilweiser Erwerbsminderung
Zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts: Folgen für Beginn und Berechnung der Fristen
Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 23. Juli 2014 (7
AZR 771/12) zum § 33 Abs. 3 TV-L hat
auch Folgen für den TVöD, da beide
Vorschriften wortgleich sind.
REDAKTIONSSCHLUSS
Beiträge und Fotos für die September-Ausgabe 2015 müssen der Redaktion spätestens am 4. August
2015 vorliegen.
Später eingehende Zulieferungen
können erst in der Oktober-Ausgabe 2015 berücksichtigt werden. Deren Redaktionsschluss ist am 8. September 2015.
Alle Einsendungen bitte an
redaktion-bka@mail.de
DEUTSCHE POLIZEI
Ausgabe: Bezirk Bundeskriminalamt
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Redaktion:
Jürgen Vorbeck (V.i.S.d.P.)
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Gekennzeichnete Beiträge stellen nicht in
jedem Fall die Meinung des GdP-Bezirks
BKA oder der Redaktion dar.
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VERLAG DEUTSCHE
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vom 1. Januar 2015
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ISSN 0012-057X
2 8 – 2015 Deutsche Polizei
Nach § 33 Abs. 2 TVöD endet nämlich
das Arbeitsverhältnis mit Ablauf des
Monats, in dem der Bescheid eines Rentenversicherungsträgers zugestellt wird,
wonach der Beschäftigte voll oder teilweise erwerbsgemindert ist. Bei einer
teilweisen Erwerbsminderung endet
aber das Arbeitsverhältnis nicht, wenn
der Beschäftigte entsprechend seinem
Leistungsvermögen auf seinem oder einem anderen geeigneten und freien Arbeitsplatz weiterbeschäftigt werden
kann und der Beschäftigte innerhalb
von zwei Wochen nach Zugang des Rentenbescheids seine Weiterbeschäftigung
schriftlich beantragt (§ 33 Abs. 3 TVöD).
Entgegen der aufgeführten Tarifvorschrift hat das BAG nun aber festgestellt,
dass die zweiwöchige Frist, um die Weiterbeschäftigung zu beantragen, erst
dann läuft, wenn der Arbeitgeber dem
Arbeitnehmer mitgeteilt hat, dass das Arbeitsverhältnis endet. Die Mitteilung des
Rentenversicherungsträgers über die Erwerbsminderung allein reicht nicht aus.
Nach dem Urteil des BAG muss nämlich der Arbeitnehmer nicht schon durch
den Erhalt des Rentenbescheids erkennen, dass das Arbeitsverhältnis endet.
Zitiert wird hier u. a. das Teilzeit- und
Befristungsgesetz, wonach der Arbeitsvertrag „frühestens … zwei Wochen
nach Zugang der schriftlichen Unterrichtung des Arbeitnehmers durch den
Arbeitgeber“ endet (§ 15, Abs. 2 TzBfG).
Auch wird auf die Interessen des Arbeitnehmers an einem effektiven Bestandsschutz verwiesen. Daran würde es allerdings fehlen, wenn mit der Bewilligung
der teilweisen Erwerbsminderungsrente das Arbeitsverhältnis automatisch enden würde, ohne dass der Arbeitnehmer
die Möglichkeit hätte, eine seinen Fähigkeiten entsprechende Weiterbeschäftigung zu verlangen. Um aber das
ihm gem. § 33 Abs. 3 TVöD zustehende
Recht wahrnehmen zu können, muss
dem Arbeitnehmer jedoch klar sein,
welche Rechtsfolgen sich aus dem Rentenbescheid ergeben und welche Mitwirkung dann überhaupt vonnöten ist.
Der Rentenbescheid zeigt nach Meinung des Gerichts lediglich die sozialrechtlichen Folgen auf.
Redaktion
GEBURTSTAGE
Die Gewerkschaft der Polizei,
Bezirk Bundeskriminalamt, gratuliert den Jubilaren recht herzlich
und wünscht ihnen vor allem viel
Gesundheit, damit wir sie noch
lange in unserer Mitte haben.
65 Jahre
Kreisgruppe BKA Wiesbaden
20. 8. Josef Schön
28. 8. Gunther Debusmann
75 Jahre
Kreisgruppe BKA Wiesbaden
21. 8. Horst Kempe
Kreisgruppe BKA Meckenheim
24. 8. Klaus Stellmacher
80 Jahre
Kreisgruppe PolDBT
8. 8. Joachim Engelke
Kreisgruppe BKA Wiesbaden
11. 8. Horst Schlachta
Kreisgruppe BKA Meckenheim
1. 9. Charlotte Fleischer
82 Jahre
Kreisgruppe BKA Wiesbaden
30. 8. Elisabeth Langer
87 Jahre
Kreisgruppe BKA Wiesbaden
10. 8. Horst Krafczyk
Kreisgruppe PolDBT
13. 8. Edeltrud Salz
Kreisgruppe BKA Meckenheim
28. 8. Heinrich Brockmeier
90 Jahre
Kreisgruppe BfV
6. 8. Heinrich Schaub
Bundeskriminalamt
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BEZIRKS OURNAL
Unsere GdP-Frauenfahrt ins erste
Waldmops-Zentrum der Welt
Die Frauenfahrt der Bezirksgruppe
BStU am 30. 4. 2015 führte uns zur Bundesgartenschau in Brandenburg an der
Havel. Die Domstadt ist einer von fünf
Standorten der diesjährigen BUGA, die
sich über die Bundesländer SachsenAnhalt und Brandenburg erstrecken.
Die BUGA umfasst eine Strecke von
über 80 Kilometern und ein Areal von
insgesamt 53 Hektar. Die Stadt Brandenburg ist von einer über 1000-jährigen Geschichte geprägt: Erstmals wurde sie 928/929 erwähnt und hat einen
gut erhaltenen mittelalterlichen Stadtkern. Der Dom St. Peter und Paul auf
der Havelinsel gilt als „Wiege der
Mark“ sowie als Ursprung des Landes
Brandenburg und „feiert“ dieses Jahr
sein 250. Jubiläum. Außerdem prägen
Arme der Havel sowie etliche Inseln,
Schleusen und Brücken das Stadtbild.
Nach einer kurzweiligen Zugfahrt
und dem Erwerb der Eintrittskarten
machten wir uns direkt auf zum Packhof
mit seinen 33 Themengärten, der sich
direkt an der Havel auf dem Gelände
der ehemaligen Schiffswerft befindet.
GdP-Karussell
gibt es einen gärtnerischen Informationsbereich. In den Gärten werden unterschiedliche Gartenbaustile, Pflanzen,
Materialien und Kunst präsentiert.
Nach einem Gratisglas Prosecco
trauten wir uns dann sogar auch auf
den Spielplatz.
Auch das bekannte Gedicht von
Theodor Fontane über „Herrn von Rib-
rühmteste Brandenburger Dichter, somit
ein Denkmal. Mit der Fähre „Pusteblume“ ging es weiter zur Blumenschau.
Rund um die Kirche St. Johannis, einer ehemaligen Klosterkirche aus dem
15. Jahrhundert, ist der dritte Ausstellungsbereich der Stadt zu finden. 16
wechselnde Blumenschauen werden
zur BUGA wirkungsvoll in der Kirche
St. Johannis auf rund 400 m² Ausstellungsfläche in Szene gesetzt.
Nach einer etwas längeren Suche,
dafür aber um einige Eindrücke der
Stadt reicher, kehrten wir schließlich
im Steak House „El Gaucho“ ein und
stärkten uns zu moderaten Preisen für
das nächste Ziel: das riesige Parkgelände auf dem Marienberg.
Infobereich in der ehemaligen Werfthalle
Mit der „Pusteblume“ zur Blumenschau
Auf dem 4,4 Hektar großen PackhofGelände dienen zudem fünf stilisierte
(Pflanz-)Schiffe als Reminiszenz an die
alte Schiffswerft der Gebrüder Wiemann.
In der denkmalgeschützten „Werfthalle“
beck auf Ribbeck im Havelland“ wurde
als Thema gewählt. Sowohl dieser Persönlichkeit als auch dem Havelland setzte Theodor Fontane, der vielleicht beStärkung im Steak House
Dazwischen fanden wir auch noch
die Zeit für ein Dessert im Domgarten
und konnten dabei ausgiebig den
Sonnenschein genießen.
Auf dem Marienberg wurde seit dem
Mittelalter Wein angebaut. Friedrich
Blütenpracht im Themengarten
Blumenschau in der Klosterkirche
Fortsetzung auf Seite 4
8 – 2015 Deutsche Polizei 3
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Bundeskriminalamt
Fortsetzung von Seite 3
Kaffeezeit im Domgarten
der Große ließ hier sogar Maulbeerbäume für die Seidenraupenzucht pflanzen. Fast genau 40 Jahre nach der letzten Umgestaltung des Parks bekam die
Anlage für die BUGA 2015 ein neues
Gesicht. Da es sich um ein Gartendenkmal handelt, wurden die 12 Hektar sensibel saniert. Bei der Materialauswahl
Parkanlage
für die Wege und Pflanzen legten die
Gestalter große Sorgfalt an den Tag und
die Linienführungen im Park lehnen
sich an historische Vorbilder an.
Loriot wurde 1923 als Vicco von
Bülow in Brandenburg an der Havel
geboren und 1993 zum Ehrenbürger
der Stadt ernannt. Er erkannte einst:
„Ein Leben ohne Mops ist möglich,
aber sinnlos.“ 2011 starb der berühmte Brandenburger. Um ihm ein Denkmal zu setzen, lobte der Brandenburger Kulturverein im vergangenen
Jahr einen offenen Wettbewerb aus.
Den hat am Ende kein renommierter
Architekt oder Künstler gewonnen,
sondern eine damals 23-jährige Studentin. Loriot hätte sich sicher sehr
darüber gefreut, dass Brandenburg
an der Havel nun zum einzigen Waldmops-Biotop der Welt geworden ist.
Mit all den vielen Eindrücken ging es
am Abend wieder zurück nach Berlin
und wir GdP-Frauen sind uns sicher,
dass auch nächstes Jahr wieder ein interessantes Ziel auf dem Programm stehen wird.
Linda Lesiak
Parkanlage auf dem Marienberg
GRATULATIONEN
25-jähriges Dienstjubiläum
Kreisgruppe BKA Meckenheim
Gabriele Schäfers
Übertragung eines Amtes der
Besoldungsgruppe A 12
Kreisgruppe BKA Meckenheim
Andreas Wegner
Ernennung zum RAR
Kreisgruppe BKA Wiesbaden
Volker Wabnitz
Eintritt in den wohlverdienten
Ruhestand
Kreisgruppe BKA Berlin
Kurt Hefter
Kreisgruppe BKA Wiesbaden
Rolf Hammes
Armin Kilian
4 8 – 2015 Deutsche Polizei
Einer der Waldmöpse
Personalratswahlen 2016
Wer hat Interesse, sich im Personalrat aktiv einzubringen?
Für die Erstellung der Kandidatenlisten der KG Wiesbaden
für die Personalratswahlen 2016 werden Kandidatinnen und
Kandidaten gesucht.
Bei Interesse und für weitere Informationen wendet Euch bitte an den Vorstand der Kreisgruppe Wiesbaden unter
gdpwiesbaden@bka.bund.de.
Bundeskriminalamt
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BEZIRKS OURNAL
Neues zur Bildungsreise Israel 2016
Nach langen Verhandlungen steht
es nun endgültig fest: Wir fahren
nächstes Jahr nach Israel, und zwar
zum ersten Mal in Form einer Bildungsreise, die der Bezirk BKA speziell für seine Mitglieder organisiert.
Anders als die bisherigen Reisen
der Bundespolizei dauert diese
Tour zwei Tage länger und findet
vom 10. bis 21. 4. 2016 statt. Es ist
sogar ein Abstecher in die Wüste
vorgesehen, so dass wir dann in allen Himmelsrichtungen unterwegs
sein werden: vom Ramon-Krater in
der Negev-Wüste bis zur syrischlibanesischen Grenze im Norden
und vom Jordan bis nach Tel Aviv
am Mittelmeer. Dabei steht natürlich die politische Bildung im Vordergrund, aber auch Natur, Kultur
und die spannende Geschichte des
Landes kommen nicht zu kurz. In
einer Gruppe von mindestens 25,
aber höchstens 30 Personen werden wir von einem interessanten
Reiseleiter und einem engagierten
Busfahrer durch Israel begleitet.
Die Reise ist bereits bei den israelischen Sicherheitsbehörden angemeldet, so dass schon jetzt für die
bestmögliche Sicherheit Vorsorge
getroffen wird.
Wir fliegen von Berlin-Tegel mit einem kurzen Zwischenstopp in München nach Tel Aviv, wo wir nachmittags landen werden. (Sollte jemand
einen anderen Abflugort wünschen,
können wir das ggf. gesondert buchen.) Das erste Hotel befindet sich
im Vorort Jaffa. Hier gibt es eine sehenswerte Altstadt, die man am ersten Abend für einen ersten Eindruck
noch erkunden kann. Am nächsten
Tag startet das Programm dann richtig – der geplante Ablauf ist hier zusammengestellt:
1. Tag, Sonntag, 10. 4. 2016
(Anreisetag)
• 16:15 Uhr Landung in Tel Aviv,
danach Fahrt zum Hotel und Einchecken im Hotel Ruth Daniel,
Tel Aviv – Jaffa
• je nach Ankunft ggf. Freizeit für
individuelle Besichtigungen
• nach dem Abendessen Vortrag
über die aktuelle politische Situation Israels
4. Tag, Mittwoch, 13. 4. 2016
2. Tag, Montag, 11. 4. 2016
• Besuch der Unabhängigkeitshalle
in Tel Aviv und Vortrag über die
Entstehung des Staates Israel, die
Staatsgründung am 14. 5. 1948
und die Auswirkungen bis heute
• Besuch des Ayalon-Instituts in Rehovot und Vortrag über die Bestrebungen und Vorbereitungen eines
zukünftigen jüdischen Staates
• Besuch Igudan in Rishon Lezion
und Vortrag über die Wiederaufbereitung von Abwasser und die
Wichtigkeit des wieder aufbereiteten Wassers für Israel
• Besichtigung von Tel Aviv, auch
die „Weiße Stadt“ genannt, das
Businesszentrum Israels
• Übernachtung im Hotel Ruth Daniel, Tel Aviv – Jaffa
• Fahrt nach Ashdod
• Besuch der Feuerwehrstation Ashdod und Vortrag über die Aufgaben zu normalen und unnormalen Zeiten
• Fahrt nach Avdat
• Besichtigung des Nationalparks
Avdat, Vortrag über die Entwicklung einer Kamelstation in eine
Nabatäerstadt und später in eine
christliche Stadt bis hin zum Verfall
• Besuch des Ramon-Kraters
• Übernachtung in der Mashabim
Country Lodge bei Beer Sheva
5. Tag, Donnerstag, 14. 4. 2016
• Besuch des Nationalparks Massada, Führung und Vortrag über
den Mythos und das Trauma von
Massada und deren Folgen bis in
die heutige Zeit
• Baden im Toten Meer
• Übernachtung im Kibbutz Kalia
3. Tag, Dienstag, 12. 4. 2016
• Fahrt zum Gaza-Streifen
• Besichtigung und aktuelle politische Erklärungen zum GazaStreifen und dem Umland
• Besuch der Polizeistation in Sderot, Vortrag über die Polizeiarbeit
und zusätzliche Aufgaben in Krisenzeiten
• Fahrt nach Ashkelon und Besichtigung der Grenzstadt zum GazaStreifen
• Übernachtung im Hotel Ruth Daniel, Tel Aviv – Jaffa
6. Tag, Freitag, 15. 4. 2016
• Besuch Qumran, Vortrag über die
ausgegrabene Siedlung und die
aufgefundenen Schriftrollen und
deren Bedeutung in der heutigen
Zeit (erstes Kloster)
• Totes Meer und Besuch der umliegenden Orte wie z. B. Jericho
Fortsetzung auf Seite 6
8 – 2015 Deutsche Polizei 5
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Bundeskriminalamt
Fortsetzung von Seite 5
• Besuch der Originaltaufstelle am
Jordan und Vortrag über die religiöse Bedeutung der Taufstelle und
Erklärungen zur Entstehungsgeschichte Jordaniens und der heutigen Grenze Israel/Jordanien
• Fahrt in den Norden
• Übernachtung im Degania Bet
Kibbutz
8. Tag, Sonntag, 17. 4. 2016
• Besuch Kibbutz Misgav Am, Führung durch den Kibbutz sowie
Vortrag über die Idee der Kibbutzbewegung und das heutige Leben
unter den Augen der Hisbollah
• Nationalpark Tel Dan, Wanderung
und Vortrag über die Bedeutung
Tel Dans in der Vergangenheit
• Übernachtung im Degania Bet
Kibbutz
9. Tag, Montag, 18. 4. 2016
• Besuch Akko: Polizeistation Akko,
Vortrag „Polizeiarbeit unter den
Bedingungen einer multiethnischen, multikulturellen und multireligiösen Gesellschaft“
• Besuch der Ausgrabungen mit
Vortrag über den Einfluss der
Kreuzritter und Besuch des britischen Gefängnisses
• Reise nach Jerusalem
•Vortrag „Sicherheitslage Israels“
• Übernachtung im Hotel Jerusalem Tower in Jerusalem
10. Tag, Dienstag, 19. 4. 2016
7. Tag, Samstag, 16. 4. 2016
• Besuch Tabgha (Brotvermehrungskirche und Primatskirche)
• Ausblick auf Syrien vom Berg Bental, Vortrag über den Status der
Golan-Höhen sowie die Aufgaben
der UN im israelisch-syrischen
Grenzbereich und die Syrien-Krise
• Mittagessen bei den Drusen
• Besuch El Rom und das Tal der
Tränen, Vortrag über den SechsTage-Krieg und seine Nachwirkungen (mit Filmvorführung)
• Übernachtung im Degania Bet
Kibbutz
• Besuch der Gedenkstätte Yad
Vashem
• Vortrag „Der Holocaust und die
Auswirkungen auf die heutige israelische Gesellschaft“
• Besuch Herzl Berg
• Besuch Bethlehem, Vortrag über
die Bedeutung Bethlehems in der
Vergangenheit und Gegenwart
• Besuch Beit Jala (inklusive Abendessen) mit Vortrag „Das heutige Leben der arabischen Christen in den
autonomen Gebieten und Israel“
• Übernachtung im Hotel Jerusalem Tower in Jerusalem
11. Tag, Mittwoch, 20. 4. 2016
• Führung durch die Altstadt (Klagemauer, Via Dolorosa, Grabeskirche, außerdem alle vier Alt6 8 – 2015 Deutsche Polizei
stadtviertel) mit Vortrag über das
Leben in der Altstadt: „Gibt es
ein Mit- oder Nebeneinander-Leben der Christen, Muslims und
Juden?“
• Besuch der Davidswache in der
Altstadt
• Vortrag „Wie kann die Sicherheit
für alle in der Altstadt gewährleistet werden?“
• individuelle Erkundung der Altstadt
• Auswertung der Studienreise
• Übernachtung im Hotel Jerusalem Tower in Jerusalem
12. Tag, Donnerstag, 21. 4. 2016
(Abreisetag)
• Besuch der Davidstadt und der
Tunnel mit Vortrag „Der Anfang
Jerusalems als Mittelpunkt des
Judentums“
• Besuch beim Grenzschutz in Beit
Horon
• Fahrt zum Flughafen
Abflug nach Berlin-Tegel über
München um 17:30 Uhr mit Lufthansa, Ankunft: 22:45 Uhr
Es liegen zwar schon mehrere unverbindliche Anmeldungen vor, aber
eine verbindliche Anmeldung kommt
erst zustande, wenn mir das ausgefüllte Anmeldeformular vorliegt. Erst
dann und wenn die Anmeldung bestätigt wird, ist ein Platz garantiert. Die
Vergabe der Plätze erfolgt nach der
Reihenfolge der Anmeldungen. Alle
weiteren Konditionen kann man den
Reisebedingungen entnehmen, die
hier zwar auf Seite 8 abgedruckt, aber
auch im Internet auf der GdP/BKASeite zu finden sind.
Bei Fragen oder Problemen stehe
ich – ebenso wie unser israelischer
Reiseleiter – selbstverständlich zur
Verfügung und wir werden uns bemühen, alle Anfragen so schnell wie
möglich zu beantworten.
Katrin Tafere
Bundeskriminalamt
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BEZIRKS OURNAL
8 – 2015 Deutsche Polizei 7
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BEZIRKS OURNAL
Bundeskriminalamt
Reisebedingungen der GdP-Bildungsreise nach Israel im April 2016
§ 1 Organisation
Gewerkschaft der Polizei, Bezirk
Bundeskriminalamt, Sonnenbergerstraße 83, 65191 Wiesbaden, in Kooperation mit Amsalem Tours and
Travel Ltd., Tiberias, Israel.
§ 2 Teilnehmer
Kolleginnen und Kollegen des BKA,
der Bundespolizei, der Landespolizeien, anderer öffentlicher Arbeitgeber
sowie interessierte Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer und deren Partner.
Polizei 8/2015 bzw. Internetseite der
GdP, Bezirk BKA). Änderungen im
Programmablauf aufgrund der Situation vor Ort bleiben vorbehalten.
§ 8 Reisepreis
Der Reisepreis beträgt 1990 € pro Person. Es besteht auch die Möglichkeit,
ein halbes Doppelzimmer zu buchen,
sofern eine zweite Person ebenfalls
davon Gebrauch machen möchte. Bei
Buchung eines Einzelzimmers erhöht
sich der Reisepreis um 565 €.
§ 3 Reisezeitraum
Der Reise findet vom 10. bis 21. 4.
2016 statt.
§ 9 Mindestreisestärke
Wir weisen ausdrücklich darauf hin,
dass die Durchführung der Reise mindestens 25 Teilnehmer voraussetzt.
Sollten weniger Anmeldungen vorliegen, wird die Reise nicht durchgeführt.
§ 4 Sonderurlaub/Bildungsurlaub
Sonderurlaub oder Bildungsurlaub
kann entsprechend den Regelungen
der Sonderurlaubsverordnung bzw.
Bildungsurlaubsgesetze der Länder
beantragt werden, sobald die Förderungsfähigkeit bei der Bundeszentrale bzw. Landeszentrale für politische
Bildung bestätigt ist.
§ 10 Anmeldung
Schriftlich per Fax oder Brief mit Anmeldeformular bis 10. 1. 2016. Es entscheidet die Reihenfolge der Anmeldungen.
Bei mehr Anmeldungen als Plätzen
wird eine Warteliste geführt. Die Anmeldung wird unverzüglich schriftlich
bestätigt und dadurch verbindlich.
§ 5 Inklusivleistungen
• Flug ab/bis Berlin via München
nach Tel Aviv mit Lufthansa
• deutschsprachige Reiseleitung
• Unterbringung im Hotel/KibbutzGästehaus im Doppelzimmer mit
Bad oder Dusche und WC (Einzelzimmer gegen Aufpreis möglich)
• Halbpension (Frühstück und Abendessen)
• vollklimatisierter Reisebus
• alle Eintritte, Gebühren, Kosten laut
Programm und landesübliche Trinkgelder für Hotel- und Betreuungspersonal, Flughafensteuer, Flugsicherheits- und Landegebühr
• Infolandkarte „Das Heilige Land”
§ 11 Bezahlung
Mit dem Erhalt der Anmeldebestätigung wird eine Anzahlung in Höhe von
20% des Reisepreises fällig. Die Restsumme des Reisepreises ist bis zum
20. 1. 2016 auf das Konto der Gewerkschaft der Polizei, Bezirk Bundeskriminalamt (untenstehende Bankverbindung) zu überweisen. Als Verwendungszweck ist „GdP-Israel-2016“ und
der vollständige Name anzugeben.
§ 6 Exklusivleistungen
• An-/Abreise zum/vom Flughafen in
Deutschland (Rail-and-Fly-Fahrkarte mit der Deutschen Bahn ist jedoch
auf Anfrage möglich)
• persönliche Ausgaben
• Reisekrankenversicherung
• Reisegepäckversicherung
• Reiserücktrittsversicherung
§ 7 Programminhalte
Der Umfang des Reiseprogramms sowie die Inhalte ergeben sich aus dem
anliegenden bzw. veröffentlichten
Reiseprogramm (Zeitschrift Deutsche
8 8 – 2015 Deutsche Polizei
§ 12 Stornierungsbedingungen
(Stand 2. 7. 2015)
Die GdP führt die Reise im Rahmen
ihrer satzungsrechtlichen Aufgaben
zur Durchführung von Seminaren
und politischen Bildungsveranstaltungen durch. Mit der Anmeldung
und Übersendung der Bestätigung
durch den Bezirk Bundeskriminalamt
der Gewerkschaft der Polizei an den
Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin
kommt ein Vertrag zwischen dem Organisator GdP und dem Anmelder zustande. Ein Widerrufsrecht besteht
gem. § 312 b Abs. 3 Nr. 6 BGB nicht.
Dem geschlossenen Vertrag liegen
folgende Stornierungsbedingungen
zugrunde:
Die Reise ist als Pauschalreise organisiert. Die Flugtickets werden im Regelfall von dem Veranstalter GdP als
nicht erstattbare und nicht umbuchbare Gruppentickets gebucht. Alle weiteren Leistungen sind als gruppenbezogene Pauschalleistung nicht einzelerstattungsfähig. Bei Gruppenticketbuchungen erfolgt auch keine Erstattung von Steuern und Gebühren durch
die Fluggesellschaft.
Bei einem Reiserücktritt durch den
Anmelder betragen die Stornierungsgebühren pro Person:
• bis 7. 1. 2016 • vom 8. 1. 2016 bis 7. 2. 2016 • vom 8. 2. 2016 bis 8. 3. 2016 • vom 9. 3. 2016 bis 18. 3. 2016 • ab 19. 3. 2016 des Gesamtreisepreises.
45 €
10%
45%
82%
100%
Tritt statt des Anmelders ein Ersatzreisender die Reise an, so erhält der
stornierende Anmelder den Reisepreis abzüglich der für den Ersatzreisenden ggf. anfallenden zusätzlichen
Kosten erstattet.
Diese
Stornierungsbedingungen
werden von der anmeldenden Person
mit der Anmeldung als verbindlich
anerkannt.
Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung ist individuell vorzunehmen und wird ausdrücklich
empfohlen.
Verpasst ein Mitreisender den Flug
aus irgendeinem Grunde, so haftet
die GdP nicht dafür und bietet auch
keinen Ersatz. Die Kosten für einen
Ersatzflug und ggf. weitere Auslagen
bis zum Anschluss an die Reisegruppe müssen dann ausschließlich vom
Reiseteilnehmer getragen werden.
§ 13 Pass-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften
Für das Beschaffen und Mitführen der
notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie
das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften sind ausschließlich die
Reiseteilnehmer verantwortlich.
§ 14 Haftungsausschluss
Der Veranstalter GdP-Bezirk Bundeskriminalamt ist kein kommerzieller
Reiseveranstalter und daher reiserechtlich haftungsbefreit. Ein Reisesicherungsschein wird nicht ausgestellt. Die
Teilnahme erfolgt ausschließlich auf
eigene Gefahr. Die GdP haftet, soweit
gesetzlich zulässig, ausschließlich bei
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Dieser Haftungsausschluss wird von
der anmeldenden Person mit der Anmeldung als verbindlich anerkannt.