für das Amt Großräschen 1

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für das Amt Großräschen 1
Für die Amtsgemeinden Allmosen ° Barzig ~ Großräschen ° Saalhausen und Wormlage
verantwortlich für das Amtsblatt:
Bürgermeister als Amtsclirektor
Amtsleiter Hauptamt
Ernst-Thälmann-Straße 44
01983 Großräschen
Telefon
(03 57 53) 27-0
Telefax
(03 57 53) 27-113
/
Großräschen
Jahrgang 1999
Datum: 27.12.1999
Nr. 52 b
Inhaltsverzeichnis
Weitere Beschlüsse der Stacltverorclnetenversammlung Großräschen, des Amtsausschusses
Großräschen uncl olen Gemeinclevertretungen der amtsangehörigen Gemeinden Allmosen,
Barzig, Saalhausen und Wormlage
S 2
Musterwärmeliefervertrag für Fernwärmekunclen
S. 3
Grußwort des Bürgermeisters und Amtsdirektors Thomas Zenker
S. 6
Informationen und Wissenswertes
S 8
BIG-Städtebau informiert
3_ 3
Informationen zum Höhenfeuerwerk am 31.12.1999
1
S. 8
Informationen der Pizzeria „Verona“
3_ 8
Informationen zur geschlossenen l\/lülldeponie in Wormlage
S. 8
Senioren feiern auch in Allmosen gern
3_ 3
Der Großräschener Philatelistenverein i.G. war auch im Jahr 1999 erfolgreich
S. 9
DRK sagt Danke
3_ 9
Suchtprophylaxe in cler Schule
3_ 9
Der Großräschener Carneval-Club e.V. „Rot-Weiß“ lädt ein!
S. 10
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Amtsblatt des Amtes Großräschen Nr 51
Weitere Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung
Großräschen, des Amtausschusses Großräschen und
der amtsangehörigen Gemeinden Allmosen, Barzig,
Saalhausen, Wormlage
l
Amt Großräschen
Beschlüsse des Amtsausschusses am 7. Dezemberr 1999
Beschluss-Nr. 20/95/A - 1/99/A
1. Änderung zurı¬ı Beschluss zur Übernahme der öffentlich-rechtlichen Verträge über die Nutzung der Feuerwehrgebäude und
-einrichtungen sowie Einsatztechnik zwischen dem Amt
Großräschen. der Stadt Großräschen und den Gemeinden Freienhufen, Sedlitz, Saalhausen, Barzig, Wormlage, Allmosen und
Woschkow
Stadt Großräschen
~ Beschlüsse der 13. Tagung der Stadtverordnetenversammlung
am 1. Dezember 1999
Beschluss-Nr. 109/99
Sitzungskalender 2000 für die SVV und den Hauptausschuss
Beschluss-Nr. 18/99/A
Veranstaltungskalender für das Jahr 2000
Beschluss-Nr. 112/99
Städtebaulicher Rahmenplan zwischen der Stadt Großräschen und
LMBV
lm nichtöffentlichen Teil wurde folgender Beschluss gefasst:
Beschluss-Nr. 17/99lA
Beschluss über eine befristete Niederschlagung
Beschluss-Nr. 113/99
Anderungen der Gebührensatzungen des WAL und Wirtschaftsplan
2000
Beschluss-Nr. 114/99
Durchführung von externen Untersuchungen zu einer möglichen und
effizienten Struktur des WAL und deren Finanzierung
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Gemeinde Allmosen
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Beschlüsse der Gemeindevertretung am 23. November 1999
Beschluss-Nr. 116/99
Mitgliedschaft in der kommunalen Arbeitsgemeinschaft „Bergbaufolgelandschaft Gräbendorf und Greifenhain"
Beschluss-Nr. 20/99
Stellungnahme zum Begionalplan Spreewald-Lausitz
lm nichtöffentlichen Teil wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Der Bürgermeister der Stadt Großräschen, Herr Thomas Zenker, wurde für die Lenkungsgruppe (stellt das Arbeitsgremium dar) benannt.
Beschluss-Nr. 21/99
Entscheidung über den Stundungsantrag zur Gewerbesteuer,
PK: 26-8048
Die Ortsvorsteherin vom Ortsteil Woschkow, Frau Helge Gunschera,
wurde als stimmberechtigte Vertreterin der Stadt Großräschen für die
Mitgliederversammlung berufen.
Beschluss-Nr. 22/99
Entscheidung über den Stundungsantrag zu Grundbesitzangaben,
PK: 26-5784
lm nichtöffentlichen Teil der SVV wurde folgender Beschluss
gefasst:
Beschluss-Nr. 111/99
Verkauf der kommunalen Fernwärmeversorgungsleitungen
I
~ Beschlüsse der 14. Tagung der Stadtverordnetenversammlung
am 15. Dezember 1999
Gemeinde Saalhausen
I
Beschlüsse der Gemeindevertretung am 20. Oktober 1999
Beschluss-Nr. 175/96 - 3/99
Weiterführung des Sozialpasses der Stadt Großräschen
Beschluss-Nr. 23/99
Beschluss zur Mietveränderung zwischen der Gemeinde Saalhausen und Herrn Carsten Niegsch
Mitobjekt: Dorfstraße 10 (Vermögensberatung)
Beschluss-Nr. 364/98 - 3/99
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2. Abwägungsbeschluss zum 1. Entwurf der 1. Anderung des Bebauungsplanes Nr. 1 Großräschen „lndustrie- und Gewerbegebiet
Großräschen Süd-Ost - Sondergebietsausweisung“
lm nichtöffentlichen Teil wurde folgender Beschluss gefasst:
Beschluss-Nr. 18/99
Vergabeentscheidung der Winterwartung auf Fahrbahnen bis April
2001
Beschluss-Nr. 364/98 - 4/99
Satzungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1
Großräschen „lndustrie- und Gewerbegebiet Großräschen Süd-Ost Sondergebietsausweisung -“
Beschluss der Gemeindevertretung am 24. November 1999 nichtöffentlicher Teil
Beschluss-N r. 115/99
Standortentscheidung für zukünftiges Festplatzgelände
Beschluss-Nr. 27/99
Befristete Niederschlagung von Kassenresten
lm nichtöffentlichen Teil der SVV wurde folgender Beschluss
gefasst:
Beschluss-Nr. 215/93 -1/99
Verkauf des kommunalen Grundstücks A.-Bebel-Str. 1a
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Beschluss-Nr. 18/98 - 1/99
Einbringung des Grundstücks Großräschener Str. 7 in den Bestand
der KWG mbH Senftenberg
Beschlüsse der Gemeindevertretung am 20. Oktober 1999
Gemeinde Wormlage
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Beschluss-Nr. 402/98 - 1/99
Einbringung kommunaler Objekte in die KWG mbH Senftenberg
Beschluss-Nr. 21/99
Beschluss zur Nichterhebung von Anliegerbeiträgen beim Ausbau
des Mühlenweges in Wormlage
Beschluss-Nr. 117/99
Verkauf eines kommunalen Objektes
lm nichtöffentlichen Teil wurde folgender Beschluss gefasst:
Beschluss-Nr. 118/99
Erwerb von privatem Grund und Boden an der B 96
Beschluss-Nr. 18/99
Verkauf eines kommunalen Grundstücks
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Amtsblatt des Amtes Großräschen Nr. 51
Musterwärmeliefervertrag für Fernwärmekunden-
§1
Gegenstand des Vertrages
70 DM/MWh ab 1.1.2000
In den letzen Wochen erhielten viele Fernwärmekunden von der HKWSonne GmbH & Co. Projekt Großräschen KG (nachfolgend HKWSonne GmbH) Post. Diese enthielt das Angebot, neue Wärmelieferverträge zu vereinbaren.
Grundlage für den neuen Vertrag, der ab 1.1.2000 angeboten wird,
ist eine Vereinbarung zwischen der Stadt Großräschen und der HKWSonne GmbH, die einen sogenannten Musterwärmeliefervertrag zum
Inhalt hat.
Auf diesen Vertrag hat jeder Kunde im Versorgungsgebiet einen Anspruch, Abweichungen von diesem Vertrag, wie zum Beispiel das
Beheizen von Holzöfen in Freienhufen können zwischen jedem Kunden und dem Fernwärmeversorgungsunternehmen (HKW-SONNE
GmbH) verhandelt werden. Kernstück des Muster-Wärmeliefervertrages ist das Preisblatt mit einem Arbeitspreis von 70,00
DM/MWh netto, eine Grundgebühr wird nicht erhoben. Die HKWSonne GmbH hat sich verpflichtet, für einen Zeitraum von fünf Jahren auf Preiserhöhungen zu verzichten.
Sollten Sie zum Thema „Fernwärme“ Rückfragen haben, so wenden
Sie sich bitte an die Stadtverwaltung Großräschen - Frau Dr. Wobar
(Tel. 035753-27137).
Der Musterwärmeliefervertrag hat den folgenden Wortlaut:
MusterWärmeliefervertrag
zwischen
der
-HKW-Sonne GmbH 8« Co. Projekt Großräschen KGWestfalendamm 273
44141 Dortmund
-nachstehend FVU genanntund
(1) FVU stellt dem Kunden Fernwärme für Raumheizungsbedarf und
Gebrauchswarmwasserbereitung nach Maßgabe der Technischen
Anschlußbedingungen (Anlage 1) ganzjährig zur Verfügung. Der
Abnehmer wird seinen gesamten Bedarf an Wärme für Heizung
und Warmwasser für die in der Anlage 2 bezeichneten Objekte
von FVU beziehen.
(2) Als Wärmeträger dient Heizwasser mit den maximalen technischen Parametern
Vorlauftemperatur 90 Grad C
Rücklauftemperatur55 Grad C
Betriebsdruck max. 16 bar
(3) Die Heizwasserlieferung erfolgt im Sommer mit abgesenkter Temperatur in Konstantfahrweise und in der Heizperiode in
außentemperaturabhängiger, gleitender Fahrweise.
(4) Die Übergabestelle für die Heizwasserlieferung wird gemäß Schaltbild der Übergabestation (Anlage 2) vereinbart.
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§2
Beginn, Anderung und Ende der Wärmelieferung
(1) Der vorliegende Wärmeliefervertrag beginnt am.... und gilt zunächst für 5 Jahre. Er verlängert sich jeweils um 2 Jahre, wenn
der Vertrag nicht von einem Vertragspartner mit einer Frist von
12 Monaten zum Jahresende gekündigt wird.
(2) Wünscht der Kunde eine Anderung der Anschlußleistung, so wird
er dieses dem Lieferer zum frühstmöglichen Zeitpunkt schriftlich
mitteilen. Der Lieferer prüft, ob und zu welchen Bedingungen die
gewünschte Leistungsänderung möglich ist. Leistungsänderungen
werden in der Regel mit Beginn der Heizperiode wirksam.
(3) Der Kunde als Eigentümer verpflichtet sich, bei Veräußerung des
mit Fernwärme versorgten Objekts den Lieferer unverzüglich
schriftlich zu unterrichten. Ebenso hat der Kunde dem Erwerber
den Eintritt in den Versorgungsvertrag aufzuerlegen. Entsprechendes gilt, wenn der Kunde Erbbauberechtigter, Nießbraucher oder
Inhaber ähnlicher Rechte ist. Bis zum erklärten Eintritt des Nachfolgers haftet der Kunde dem Lieferer für die Vertragserfüllung.
§3
Preisregelung, Preisänderungsklausel
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-nachstehend Kunde genanntwird folgender Vertrag geschlossen:
Präambel
Der vorliegende Muster-Wärmeliefervertrag entspricht einer Vereinbarung zwischen der HKW-Sonne GmbH & Co. Projekt
Großräschen KG, der V.l.A. Biomasse-Heizkraftwerke GmbH & Co.
Projekt Sonne KG und der Stadt Großräschen (Netzkaufvertrag).
Auf der Grundlage dieses Vertrages (§ 6) hat jeder Kunde, zu dessen Versorgung die HKW-Sonne GmbH & Co. Projekt Großräschen
KG im Rahmen der Zumutbarkeit der Versorgungspflicht verpflichtet ist, das Recht, daß ein Vertrag mit den hier vorliegenden Konditionen zustande kommt (Vertrag zugunsten Dritter). Die Partner
können jedoch einvernehmlich Abweichungen vereinbaren. Soweit
Änderungswünsche seitens der HKW-Sonne GmbH & Co. Projekt
Großräschen KG bestehen, ist sie verpflichtet, die Abweichungen
gegenüber dem Mustervertrag dem Kunden gegenüber offenzulegen.
Insgesamt wird seitens der Stadt Großräschên, der V.l.A. BiomasseHeizkraftwerke GmbH & Co. Projekt Sonne KG und der HKW-Sonne GmbH & Co. Projekt Großräschen KG eine langfristige sichere,
umweltfreundliche und preiswerte Versorgung angestrebt.
Der vorliegende Musterwärmeliefervertrag stimmt inhaltlich mit dem
Musterwärmeliefervertrag überein, der als Anlage 4
Vertragsbestandteil des Netzpachtvertrages zwischen der Stadt
Großräschen und der V.l.A. Heizkraftwerke GmbH & Co.
lnfrastrukturfonds Nr. 4 Projekt Großräschen KG, der Rechtsvorgängerin der HKW-Sonne GmbH & Co. Projekt Großräschen
KG vom 17.06.1998 wurde.
(1) Für den Fernwärmepreis gilt das als Anlage 3 beigefügte Preisblatt.
(2) Der Kunde bezahlt für jede Außerbetriebnahme und jede von ihm
veranlaßte Wiederinbetriebnahme nach § 33 AVB Fernwärme V
eine Pauschale in Höhe von DM 100,00.
(3) Neben den in den Absätzen (1) und (2) genannten Preisen wird
die Mehrwertsteuer in der jeweills gesetzlichen Höhe zusätzlich
berechnet.
§4
Rechnungslegung und Bezahlung
(1) Das Abrechnungsjahr beginnt am 01.01. eines jeden Jahres und
endet am 31 .12..FVU kann jedoch in Abstimmung mit dem Kunden mit einer Vorankündigung von 3 Monaten andere Termine für
das Abrechnungsjahr festlegen.
(2) Die Abrechnung und Rechnungslegung für das in § 3 vereinbarte
Entgelt erfolgt gemäß den Regelungen des als Anlage 3 beigefügten Preisblattes. Die den Rechnungen zugrunde liegenden
Meßwerte werden von den Beauftragten des Lieferers festgestellt.
Der Kunde wird dafür sorgen, daß die Meßeinrichtung ohne Zeitverlust für die Beauftragten des Lieferers zugänglich ist.
(3) Die R_echnungsbeträge müssen bis zum angegebenen Fälligkeitsdatum (28 Tage nach Ausstellung der Rechnung) auf das Konto
des Lieferers gebührenfrei überwiesen werden. ZurAnmahnung
der fälligen Zahlungen ist der Lieferer nicht verpflichtet. lm Falle
der Zahlung nach Fälligkeit sind Zinsen in Höhe von 1% p.a. über
dem jeweiligen Basiszinssatz gem. Diskontsatz-Überleitungsgesetz mindestens jedoch 6% p.a. zu zahlen, ohne daß es einer
gesonderten Mahnung bedarf.
(4) Einwände des Kunden gegen Rechnungen sind nur schriftlich
innerhalb von 3 Monaten ab der Zustellung der Jahresgesamtabrechnung (Poststempel) zulässig. Sie berechtigen nicht automatisch zum Zahlungsaufschub, zur Zahlungskürzung oder
Zahlungsverweigerung, sofern nicht offensichtliche Fehler (zum
Amtsblatt des Amtes Großräschen Nr. 51
4
Beispiel Rechenfehler) vorliegen. Sie begründen im Falle der
Berechtigung lediglich einen Rückzahlungsanspruch.
§5
Allgemeine Bedingungen des Wärmeliefervertrages
(1) Grundlage diese Vertrages sind Bestimmungen der „Verordnung
über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme" (AVBFernwärmeV) vom 20.06.1980 (BGBI. 1,S. 742 ff.)
in der vorliegenden Fassung.
(2) Die Wärme wird an der Übergabestelle durch Einspeisen des
Wärmeträgers in die Abnehmeranlage und Rücknahme des abgekühlten Mediums geliefert. Die Übergabestelle ist Eigentumsgrenze für die Funktions- und Betriebssicherheit der Anlagen.
Danach ist der Kunde verantwortlich.
(3) Der für die Wärmelieferung verwendete Wärmeträger
Heizwasser ist Eigentum des Lieferers. Er ist kontinuierlich
zurückzuliefern. Eine Entnahme ist nicht zulässig.
(4) Der Kunde verpflichtet sich, in Abstimmung mit dem FVU durch
geeignete Maßnahmen zu gewährleisten, daß die Temperatur
des Rücklaufwassers den im § 1 Absatz (2) vorgeschriebenen
Wert nicht übersteigt.
(5) Der Kunde verpflichtet sich, sofern nicht anders vereinbart ist,
die Gesamtwärmemenge für den in § 1 Absatz (1) des Wärmeliefervertrages vereinbarten Bedarf ausschließlich vom Lieferer zu beziehen. Er verzichtet ausdrücklich darauf, für diesen
Zweck für die in der Anlage 2 aufgeführten Objekte eine eigene
Wärmeerzeugungsanlage zu betreiben oder von dritter Stelle
Wärme zu beziehen.
(6) Die Wärmelieferung erfolgt mit folgenden Einschränkungen:
-jährlich kann außerhalb der Heizperiode eine
Außerbetriebnahme für Revision, Reparatur usw. erfolgen.
Der Termin für die Außerbetriebnahme und deren Dauer wird
mindestens 14 Tage vorher bekanntgegeben.
-Fälle höherer Gewalt (Havarien, Katastrophen usw.) befreien den Lieferer nach den allgemeinen Regeln des Schuldrechts bei nicht zu vertretender Unmöglichkeit von der
Leistungspflicht.
(7) Ist der Wärmeenergiebezug nicht einwandfrei festzustellen (defektes Meßgerät, außerhalb der Eichfehlergrenze arbeitendes
Meßgerät, beschädigte Plombierung usw.) ist der Lieferer berechtigt, den Wärmeverbrauch gemäß § 21 AVBFernwärmeV
zu ermitteln.
(8) Der Lieferer ist berechtigt, in Absprache mit dem Kunden in
Leistungsfahrversuchen die jeweils vertraglich vereinbarte Anschlußleistung des Kunden zu überprüfen. Als Anschlußleistung
gilt die über die Verrechnungsmeßeinrichtung im Leistungsfahrversuch ermittelte höchste Halbwertstunde (30 Minuten) oder
85 % des höchsten Momentanwertes, jeweils bezogen auf eine
Außenlufttemperatur von - 15 Grad C, wobei der höchste der
beiden Werte Vertragsgrundlage ist.
(9) Der Kunde erklärt sich da einverstanden, daß der Lieferer alle
diesen Wärmeliefervertrag betreffenden Daten, gleich ob diese vom Vertragspartner selbst oder von Dritten stammen,
zweckmäßig mit EDV verarbeitet und diese Daten auch der
Eigentümerin der Netze, der V.l.A. Biomasse-Heizkraftwerke
GmbH & Co. Projekt Sonne KG zur Verfügung stellt. Die Bestimmungen des Datenschutzes werden gewahrt.
sperrungen oder durch Umstände, die sie nicht zu vertreten
haben oder deren Abwendung für sie unzumutbar ist, an der
Erfüllung ganz oder teilweise gehindert werden. Eine
Schadenersatzverpflichtung wird hierdurch nicht begründet.
(2) Beim Eintreten eines solchen Ereignisses werden sich die Vertragspartner unverzüglich informieren. Sie werden alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, damit sie ihren vertraglichen Verpflichtungen sobald wie möglich wieder nachkommen
können.
§8
Genehmigungen, Dienstbarkeiten
*
Der Kunde genehmigt die zu erfolgende oder bereits erfolgte
Verlegung von Wärmetrassen und -anschlüssen über sein
Grundstück. Er wird der Eintragung von Dienstbarkeiten zugunsten FVU oder Eigentümer zustimmen.
§9
Schlußbestimmungen
(1) Mit der Unterzeichnung dieses Vertrages bestätigt der Kunde
neben derAnerkennung der Vertragsvereinbarungen den Empfang und die Anerkennung der technischen Anschlußbedingungen des FVU.
(2) Der Lieferer ist berechtigt, die sich aus dem Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten auf einen Dritten zu übertragen.
(3) Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Senftenberg, soweit ein anderer Gerichtsstand nicht zwingend durch
Gesetz vorgeschrieben ist.
(4) Anderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der
beiderseitigen Schriftform.
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages aus Rechtsgründen nicht zu dem von den Vertragspartnern gewünschten
Ziel führen, sollten sie so umgedeutet werden, daß der mit dem
Vertrag vorgesehene Zweck im Rahmen des Billigen erreicht
wird. Erweist sich eine Bestimmung des Vertrages als unwirksam, so tritt an deren Stelle die dem gewünschten Ziel am nächsten kommende gesetzlich zulässige Regelung, falls FVU und
Kunde eine sachgerechte Regelung im Sinne der vorhergehenden Bestimmung nicht finden.
(6) Nachfolgend aufgeführte Anlagen sind Vertragsbestandteil:
Anlage 1 Technische Anschlußbedingungen (TAB Heizwasser)
Anlage 2.Schaltbild der Übergabe
Anlage 3 Preisblatt
(7) lm übrigen gilt ergänzend die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVB FernwärmeV) vom 20.06.1980 in der aktuellen Fassung.
Großräschen, den
Kunde
FVU
§6
Haftung
(1) Die Haftung bei Versorgungsstörungen regelt sich nach der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit
Fernwärme (AVBFernwärmeV) in derjeweils gültigen Fassung.
Im übrigen haften die Partner nur für vorsätzliches oder grob
fahrlässiges handeln.
(2) Die Haftung für mittelbare Schäden wie Produktionsausfall und
entgangener Gewinn ist in jedem Fall. außer bei vorsätzlichem
Handeln oder grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
§7
Befreiung von Vertragspflichten
(1) Die Vertragspartner sind von der Erfüllung ihrer Pflichten entbunden, soweit und solange sie durch höhere Gewalt, wie Krieg,
innere Unruhe, Naturkatastrophen, Havarien, Streiks und Aus-
Anlage 1 zum Wärmeliefervertrag
Technische Anschlußbedingungen (TAB)
Die Hausanlagen sind auf folgende Parameter des Fernwärmenetzes abzustimmen:
Vorlauftemperatur-Winter:
Vorlauftemperatur-Sommer:
Rücklauftemperatur:
Auslegungsdruckstufe:
Rücklaufdruck:
Differenzdruck:
75 Grad C bis 90 Grad C, gleitend
75 Grad C konstant
max. 55 Grad C
PN16
4,3 bar (Ü)
0,8 bar
Ferner sind die Bestimmungen der Verordnung über allgemeine
Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme(AVBFernwärmeV)
vom 20.06.1980 in der aktuellen Fassung zu beachten.
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Amtsblatt des Amtes Großräschen Nr. 51
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Blatt 2 von 2
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Amtsblatt des Amtes Großräschen Nr 51
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(3) Von folgenden Basiswerten ist auszugehen:
Preisblatt
Mo = ......... ..
Lo = .......... ..
A. Wärmepreis
(1) Für die bezogene Wärme zahlt der Abnehmer einen Arbeitspreis
(2) FVU berechnet für die Heizwärme z.Zt. folgende Preise:
a) Arbeitspreis: DM 70,00/MWh
b) Meß- und Abrechnungsgebühren
Durchfluß*
ma/Stunden
Privatabnehmer
Preis DM/Jahr
KommerzielIeAbnehmer
Preis DM/Jahr
bis 1,5
150
360
über1,5 bis 2,5
156
480
Über 2,5 bis 3,5
252
480
über 3,5 bis 10,0
276
480
720
über 10,0 bis 25,0
300
über 25,0 bis 40,0
I 330
840
über 40,0 bis 60,0
350
_ 960
* maximaler Durchfluß
(3) Der Abnehmer leistet bis zum 15. Jeden Kalendermonats Vorauszahlungen von monatlich 1/12 der für das Abrechnungsjahr
zu erwartenden Gesamtrechnung. Diese wird durch das FVU gemäß § 25 AVBFernwärmeV (Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme) jährlich festgesetzt
und dem Abnehmer mitgeteilt.
(4) FVU rechnet jeweils nach dem Ablauf eines Abrechnungsjahres
ab. Nach- und Rückzahlungen werden ausgeglichen.
(5) Die fälligen 'Zahlungen werden von FVU im Banklastschriftverfahren eingezogen. DerAbnehmer erteilt die hierzu erforderliche Einzugsermächtigung.
B. Preisgleitklausel
(1) FVU ist berechtigt und verpflichtet, die Preise nach Abschnitt A
Absatz 2a nach Maßgabe des folgenden Absatzes zu erhöhen
oder zu ermäßigen. Verändern sich die in nachstehender Formel
genannten Werte für Stundenlohn und/oder Material um mehr als
5 v.H. gegenüber den Lo- bzw. Mo-Werten zur Basis (Abschnitt
B, Absatz 4) so ist der Arbeitspreis zum 1.7. eines jeden Jahres
wie folgt zu ändern:
Der Basispreis zerlegt sich in die Komponenten:
) Material- und lnstandsetzungskosten
b) Lohnkosten
c) Fixkosten
Die Komponente a umfaßt 20%, die Komponente b 40% und die Komponente c 40% des Gesamtpreises.
Der Basisarbeitspreis verändert sich in der Komponente a in dem
Verhältnis, in dem sich - gemäß der Indizes des Statistischen Bundesamtes - die Material- und lnstandsetzungskosten gegenüber dem
Basisjahr verändert haben und bei der Komponente b sich die Lohnkosten des aktuellen Jahres gegenüber dem Basisjahr verändert haben. Die Komponente c verändert sich nicht.
Die Preisanpassungsformel lautet:
Q3
Neuer Arbeitspreis = APo*(a*M/Mo+b*L/Lo+c)
Hierin bedeuten:
APo
a
b
c
M
Mo
L
Lo
= der in A. Absatz 2a genannte Arbeitspreis
= Konstante für Material bei lnstandhaltungs- und
lnstandsetzungskosten
= Konstante für Lohnkostenanteil
= Preiskonstante
= Index der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte
(lnlandabsatz/Basis 1991 =1 00), gewerblicher Erzeugnisse insgesamt, „Preise und Preisindizes für gewerbliche
Produkte (Erzeugerpreise)“ des Statistischen Bundesamtes,veröffentlicht in der Fachserie 17, Reihe 2)
M-Werte am Basistag 15.01 .2001
Index der tariflichen Monatsgehälter fürAngesteIlte in der
gewerblichen Wirtschaft und bei Gebietskörperschaft,(Basis1991=100)Wiıtschaftsbereich chem. Industrie, Index
derTariflöhne und -gehälter des Statistischen Bundesamtes, (Löhne und Gehälter, Fachserie 16, Reihe 4,3)
L-Wert am Basistag 15.01.2001
3.
= 200/o
b
= 40%
C
= 41-0°/o
(4) Wenn und soweit FVU nach vorstehenden Bedingungen mögliche
Preiserhöhungen nicht durchgeführt hat, bleiben diese für die Zukunft vorbehalten, soweit sie nicht durch sich später aus vorstehenden Bestimmungen ergebenden Preisermäßigungen ausge_
glichen werden.
(5) Sollte das Statistische Bundesamt die im Absatz 2 genannten Veröffentlichungen der lndexwerte beenden oder die Berechnungsgrundlage ändern, so ist der in diesem Zeitraum geltende Verkaufspreis an andere lndexwerte zu binden. Die neuen lndexwerte
bzw. Berechnungsgrundlagen müssen in ihrer Anwendung eine
wirtschaftliche gleichwertige Berechnung der Vertragspreise ergeben.
(6) Die Meß- und Abrechnungsgebühren gemäß Absatz 2b sind monatlich anteilig zu entrichten. Die Gebühren ändern sich zum Zeitpunkt und im gleichen prozentualen Verhältnis wie die in Absatz 2
genannten Arbeitspreise.
(7) Sollen nach Vertragsabschluß Steuern oder sonstige Abgaben eingeführt oder verändert werden, die sich auf die Kosten des Lieferers oder die Verhältnisse am Wärmemarkt auswirken, so ist der
Lieferer berechtigt, die Preise “entsprechend anzupassen oder dem
Kunden die Steuern oder Abgaben unmittelbar in Rechnung zu
stellen.
(8) Bei gesetzlich vorgeschriebenen Änderungen des Meß- und
Verteilungsverfahrens, Einbau von zusätzlichen oder den
eichrechtlichen Vorschriften entsprechenden Meßgebühren nach
§ 315 BGB neu festzulegen.
Grußwort des Bürgermeisters und Amtsdirektors
Thomas Zenker
Sehr geehrte Leserinnen und Leser, liebe Bürgerinnen und Bürger,
„ Millennium“ ist das Wort des Jahres.
Alle möglichen Produkte in den Einkaufsregalen nennen sich plötzlich Millenniums-Bier, Millenniums-Wurst und Millenniums-Käse - die
Werbestrategen machen es möglich.
Das Reisefieber sollte uns ebenfalls alle erfassen.
Wir haben aber zum Glück schnell gemerkt, dass man das neue Jahrtausend auch zu Hause zünftig begrüßen kann und dass der Käse
letztlich auch derselbe ist.
lm Ernst- mit dem Jahresende 1999 verbinden sich für uns natürlich
auch andere Dinge als der allgemeine Millenniumstrubel.
So geht in diesem Jahr ein wichtiges Kapitel Großräschener Geschichte zu Ende - das Zeitalter der Braunkohlenförderung und -veredelung.
Der Tagebau „Meuro“, dessen Betriebsstilllegung aufgrund der planmäßigen Auskohlung schon vor der Wende für das Jahr 1999 fixiert
war, hat im Dezember seine Rohkohleförderung eingestellt.
Seit 1994 mussten wir uns mit dem Gedanken vertraut machen, dass
die Kohleveredelung am Standort „Sonne“ am Ende des Jahrhunderts
auslaufen würde. Verbunden damit war die Sorge, dass der lndustriestandort „Sonne“ damit von der Landkarte verschwinden würde, dessen Arbeitsplätze für Großräschen und die Region so wichtig waren
und sind.
Erfreulicherweise istjedoch das „Dritte Leben“ von „Sonne“ Ende 1999
mehr als eine Vision. Aus dem ehemaligen lndustriestandort, wo über
100 Jahre lang Braunkohlenbriketts und Braunkohlenstrom produziert
wurden, entsteht nunmehr ein mittelständisch strukturierter lndustriestandort. Die Hälfte der Flächen konnte zu diesem Zweck seitens der
LMBV bereits verkauft werden. Die Entwicklung der Firma PSD, die
1999 ihr 5-jähriges Jubiläum am Standort begehen konnte und zum
ersten Mal die Zahl von 100 Beschäftigten erreicht und überschritten
hat, macht hier besonders Mut.
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7
Amtsblatt des Amtes Großräschen Nr. 51
Voraussetzung für diese positive Entwicklung war ein klares Bekenntnis des Landes Brandenburg, der LMBV und der Kommune
zu diesem Standort. Mit den Unterzeichnung des städtebaulichen
Rahmenvertrages zwischen der LMBV und der Stadt Großräschen
am 17. 12. 1999 hat nun die LMBV die Aufgabe übernommen,
den Standort nicht nur zu sanieren, sondern auch eine neue lnfrastruktur (Straßen, Kanäle, Trinkwasserversorgung usw.) zu errichten, damit der Standort weiter genutzt und vermarktet werden kann - alles mit dem Ziel, vorhandene Arbeitsplätze zu erhalten und neue zu schaffen.
Das Land Brandenburg stellt fürdie Neuerschließung 16 Mio. DM
Fördermittel zur Verfügung, diese müssen aus fördertechnischen
Gründen durch die Stadt Großräschen vereinnahmt und an die
LMBV weitergeleitet werden. Die Umsetzung des Erschließungskonzeptes und die Vermarktung sollen nach dem Willen des Landes Brandenburg in Abstimmung zwischen der LMBV und der
Stadt erfolgen.
Großräschen muss entsprechend einer Auflage der Kommunalaufsicht zurAbsicherung von Vertragsrisiken in kommenden Haushaltsjahren eine Rücklage von ca. 300 TDM bilden, die LMBV
sorgt für die Finanzierung der Sanierungsmaßnahmen und die
Erbringung des Eigenanteils für die Neuerschließung von ca. 3
Mio DM.
Alleine die Zahlen und Fakten belegen, dass die Entwicklung des
lndustriestandortes „Sonne“ für alle beteiligten Partner keine einfache Aufgabe ist. Wir können jedoch mit einigem Optimismus
davon ausgehen, dass das „Dritte Leben“ von „Sonne“ auf einem guten Weg ist.
Bereits bei der öffentlichen Unterschriftsleistung habe ich in diesem Zusammenhang auch erwähnt, dass der Abschluss des Vertrages zwischen der LMBV und der Stadt nur möglich geworden
ist, weil die Gemeinde Freienhufen und die Stadt Großräschen
1996/97 eine freiwillige „Ehe“ eingegangen sind, wodurch die Risiken und Lasten auf der kommunalen Seite auf breitere Schultern verlagert wurden.
Mit dem Ende des Tagebaues „Meuro“ ist für Großräschen auch
ein Neuanfang verbunden. Aus dem Restloch wird in den nächsten 15 Jahren der llsesee entstehen. Die Sanierung und Gestaltung des zukünftigen Hafenbeckens konnte schon in diesem Jahr
beobachtet werden.Die Gestaltung der zukünftigen Uferbereiche
auf der Großräschener Seite wird in den Folgejahren im Rahmen
der bergbaulichen Sanierung erfolgen. Danach - voraussichtlich
2004 - soll die Flutung beginnen.
Die Entwicklungskonzeption der Stadt für das zukünftige
Großräschen-Süd ist 1999 durch die Stadtverordnetenversammlung in Form eines Rahmenplanes festgesetzt worden, gleichzeitig wurden.nach langen Verhandlungen mit der LMBV mit
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung 340 ha ehemalige
Bergbaufläche durch die Stadt erworben. Mit diesem frühzeitigen Kauf konnte ein für die Gemeinde bezahlbarer Preis realisiert werden. Mit dem Eigentum großer Teile des Entwicklungsgebietes (ca. 70 %) kann die Stadt die Entwicklung im Interesse
ihrer Bürger unter Einbeziehung einer breiten Öffentlichkeit steuern. Wir können damit schon heute gewährleisten, dass der llsesee, seine Strände und Uferanlagen der öffentlichen Nutzung zur
Verfügung stehen werden - eine wichtige Weichenstellung für die
Zukunfl.
Seit November laufen im Auftrag der LMBV die Sanierungsmaßnahmen am tagebaunahen Teil der E.-Thälmann-Straße. Diese
Investitionsmaßnahme wird zu 100 % aus Bergbausanierungsmitteln des Landes Brandenburg finanziert. Sie konnte durch den
regionalen Sanierungsbeirat gestartet werden, weil die Vorbereitungen sowohl hinsichtlich der Planung als auch des Flächenerwerbs in Großräschen-Süd durch die Stadt selbst bereits weit
vorangetrieben und damit, die Voraussetzungen zum Zeitpunkt
der Entscheidung gegeben waren.
Dass die Vorbereitungsgesellschaft der Internationalen Bauausstellung „Fürst-Pückler-Land“ in Großräschen ihren Sitz gefunden hat, hat dies selbstredend ebenfalls befördert.
Auch durch diese ganz konkrete Maßnahme eröffnen sich
Entwicklungsperspektiven, welche die Stadt aus eigenen Haushaltsmitteln mit großer Wahrscheinlichkeit nie hätte erreichen können.
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Es gibt also auch hoffnungsvolle Zeichen zum Ende des Jahrhunderts. So hat die Stadt gemeinsam mit der Brandenburgischen
Technischen Universität Coftbus, der IBA „Fürst-Pückler-Land“
und den Großräschener Karnevalisten vom GCC zum Jahresausklang ein „Feuerwerk am symbolischen Ort“ an der Tagebaukante in Großräschen-Süd vorbereitet. Alle Großräschener und
ihre Gäste sind zu diesem Silvesterereignis recht herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch in diesem Heft.
Bedanken möchte ich mich an dieser Stelle bei den
Großräschener Unternehmen, die durch ihr finanzielles Engagement dieses Ereignis möglich gemacht haben und damit gleichzeitig ein Bekenntnis zur Stadt und zum Amt Großräschen als
„ihren“ Standort abgeben wollen.
Die Stadt Großräschen hat 1999 jedoch auch an vielen anderen
Stellen ihr Gesicht spürbar verändert. In den nächsten Ausgaben
wollen wir Ihnen dies mit einigen Fotos und Informationen näher
bringen, einige Beispiele seien bereits an dieser Stelle erwähnt:
- Das Wohnumfeld in Großräschen-Nord wird attraktiver, der erste Bauabschnitt der Grünen Mitte ll (südlich der W.-Pleck-Stra3e) wurde begonnen.
- Aus der Wohngebietsgaststätte „Bohemia“ wird das llse-Bowing-Center.
- Das ehemalige Gleichrichterwerkgelände, vor allem aber das
FA-Gelände, verändern ihr Gesicht.
- Die lnnenstadtsanierung geht weiter.
- Die Bürger der „Vogelsiedlung“ können sich endlich über befestigte Anliegerstraßen freuen.
- Die Mühle in Dörrwalde öffnet für Besucher ihre Pforten - ein
Schmuckstück für Dörrwalde, Großräschen und die Region.
- Aus dem alten Gutsgelände entsteht das grüne Dorfzentrum
von Dörrwalde.
- Sanierte und neue Wohnhäuser verändern das Gesicht der Stadt
Großräschen und der amtsangehörigen Gemeinden.
- Die 1. Sanierungsetappe der Grundschule 2 wird abgeschlossen.
- Einige nicht mehr nutzbare Gebäude werden im Rahmen von
AB-Maßnahmen rückgebaut.
- Der 2. Abschnitt der Ortsdurchfahrt der B 96 wird vom Brandenburgischen Straßenbauamt saniert.
- Das touristische Radwegezielnetz des Landkreises Oberspreewald Lausitz „nähert“ sich Großräschen.
Einige von den genannten Maßnahmen wurden durch die Stadt
mit Hilfe öffentlicher Fördermittel oder grundsätzlich durch andere öffentliche Bauherren wie z. B. den Landkreis und das Straßenbauamt realisiert.
Vieles wurde aber auch durch private Bauherren und Investoren
geschaffen. Das damit dokumentierte Vertrauen in die zukünftige
Entwicklung von Großräschen ist von besonderer Bedeutung für
die Stadt und ihr Umfeld.
Dies gilt in gleicher Weise für den Eigenheimbauer wie für den
gewerblichen Investor.
Nur dadurch, dass wir viele regionale und überregionale Akteure
- seien es die TreuhandIiegenschaftsgesellschaft, die LMBV oder
private Investoren - davon überzeugen, dass Großräschen ein
Standort mit Zukunft ist, werden wir die Entwicklung weiter vorantreiben und die vielen noch offenen Probleme schrittweise lösen können.
Dazu brauchen wir auch zukünftig viele gute Ideen und viele Aktivitäten. Jeder ist dazu herzlich eingeladen.
Zunächst aber wünsche ich Ihnen ein besinnliches Weihnachtsfest und hoffe, dass Sie zum Jahresausklang Gelegenheit finden
werden, auch einmal Rückschau zu halten.
Schön wäre es, wenn Sie dabei für sich persönlich eine überwiegend positive Bilanz ziehen könnten.
Egal, ob Sie den Jahreswechsel zuhause oder in der Ferne verbringen werden, ich hoffe, Sie kommen gesund und voller Optimismus in das neue Millennium.
Ihr
Thomas Zenker
Bürgermeister als Amtsdirektor
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1
Amtsblatt des Amtes Großräschen Nr 51
8
Information der Pizzeria „Verona“
Informationen und Wissenswertes
I
BIG-Städtebau informiert
Für die Silvestertanzveranstaltung im Ledigenwohnheim bzw. im
Festzelt sind noch einige Restkarten zu haben. Interessenten melden sich bitte bei der Pizzeria „Verona“.
I
Stadterneuerung aktuell
Wohnumfeld in Großräschen-Nord wird attraktiver
Informationen zur geschlossenen Mülldeponie
in Wormlage
lm Stadtteil Nord laufen die ersten Baumaßnahmen im Rahmen des
Förderprogrammes „Städtebauliche Weiterentwicklung großer Neubaugebiete“.
Die Bauarbeiten am Großhof 1 - vier Neubaublöcke in der W.-Pieck-Str.
27 bis 33, 35 bis 43 und 45 bis 53 sowie im Dimitroffweg 14-18 - gehen
dem Ende zu.
Die Pflasterarbeiten werden zum großen Teil noch in der Woche bis zum
10.12.1999 abgeschlossen sein, ebenso die Bepflanzung. Danach werden nurnoch kleinere Restarbeiten ausgeführt.
Am 08.12.1999 fällt der Startschuß fürdie Wegebauarbeiten Grüne Mitte ll. Das Bauvorhaben Grüne Mitte ll stellt ein weiteres Element zur
geplanten Grünverbindung zwischen der nördlichen Geschoßwohnsiedlung und der Innenstadt dar.
Das Wegenetz nimmt die Hauptachsen der umliegenden Wohn- und
Nutzungsbereiche auf. Mit der Anlage von Wegen und der geplanten
Integration verschiedener Funktionsbereiche wird den angrenzenden
überdimensionierten baulichen Bereichen ein dringend benötigtes attraktives Umfeld zugeordnet, dass Großzügigkeit, Funktionalität und
Bewegungsfreiheit zulässt.
Der Parkplatz an der Kita „Spatzennest“ ist bereits fertiggestellt worden.
Dieser Stellplatz dient der Entschärfung der Parkplatzsituation im Neubaugebiet Großräschen-Nord und als Parkmöglichkeit für die Besucher
der dort liegenden Kita Spatzennest. Er kann außerdem als Parkfläche
für die Besucher des Erholungs- und Wandergebietes genutzt werden,
da sich der Rad- und Wanderweg in unmittelbarer Nähe befindet.
Durch den Bau der Stellplatzanlage entfällt das bisherige wilde Parken
in diesem Bereich. Als Ersatzmaßnahme für die überbaute Rasenfläche
wurden 8 Baumpflanzungen vorgesehen.
Ansprechpartner für die Wohnumfeldverbesserung ist die
BIG-STÄDTEBAU IN BRANDENBURG
Frau Ehret
Töpferstraße 1
01968 Senftenberg
Tel.: 0 35 73/14 9000
Fax: 0 35 73/79 78 74.
Informationen zum Höhenfeuerwerk am 31.12.1999
Wie bereits mehrfach bekanntgemacht, wird hiermit nochmals darauf hingewiesen, dass die in der Vergangenheit als Müllkippe genutzte Kiesentnahmestelle seit 30.06.1991 geschlossen ist. Das
Verbringen jeglichen Abfalls ist deshalb untersagt.
Derzeitig wird in Zusammenarbeit mit der unteren Abfallbehörde
des Landkreises Oberspreewald-Lausitz ein Sicherungskonzept für
diese Altablagerung erarbeitet.
Bauamt
I
I
Großräschen begrüßt mit einem Höhenfeuerwerk am 31.12.1999
um 24.00 Uhr das neue Jahrtausend. Alle Großräschener und ihre
Gäste sind dazu herzlich nach Großräschen-Süd, an den Hafen
des zukünftigen Ilse-See eingeladen.
Übrigens - dies kostet keinen Eintritt!
Das Feuerwerk wird nicht aus dem städtischen Haushalt bezahlt,
sondern durch Großräschener Firmen finanziert. Dafür sei an dieser Stelle heute schon Danke gesagt.
Daneben findet im ehemaligen Ledigenwohnheim bzw. in einem
Festzelt eine Silvestertanzveranstaltu ng statt.
Veranstalter ist hier der
Inhaber der Pizzeria
„Verona“ aus Großräschen. Eintrittskarten
waren und sind für jedermann über die Pizzeria zu beziehen (auch
für das Festzelt).
Besucher des FeuerJ
werks, die gegen Mitternacht nach GroßI'
räschen-Süd kommen,
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U
können sich vor Ort an
Versorgungsständen
mit Glühwein aufwärmen oder einen kleinen
Imbiss zu sich nehmen.
Stadtverwaltung
Großräschen
Hauptamt
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Senioren feiern auch in Allmosen gern
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In der Gemeinde Allmosen hat es in diesem Jahr zum 1. Mal einen
Seniorenausflug gegeben. Da die Senioren alle für die Gemeinde einiges geleistet haben oder noch aktiv sind, ist angemessen, dieses auch
in Zukunft zu planen. Mit 2 Kleinbussen des Taxi-Unternehmens B. Preuß
aus Großräschen ging es nach Dresden, um mit dem schönen Motorschiff Gräfin Cosel bis nach Rathen durch die herbstliche Landschaft zu
fahren. Auf dem Schiff wurde auch das Mittagessen eingenommen. In
Rathen begann es allerdings zu regnen. Es hörte erst auf, als wir die
Bastei mit ihrer herrlichen Aussicht wieder verließen, um nach Stolpen
zu fahren. In einem schönen Kaffee am Markt wurde dann gemütlich
gesessen und Kaffee und andere Getränke zu sich genommen und
geplauderl. Es hat trotz des wechselhaften Wetters allen gefallen, so
dass noch kurz entschlossen eine Gaststätte zum Abendessen angesteuert wurde und der Tag etwas später ausklang, natürlich auch für
unsere Fahrer Gudrun und Bernd Preuß. Die Senioren- Weihnachtsfeier ist schon zur schönen Tradition geworden und fand am 11.12.99 mit
steigender Beteiligung statt. Um 15.30 Uhr war der Beginn angesetzt,
um bei schöner Weihnachtsmusik mit dem Kaffeetrinken zu beginnen.
Mit der Begrüßung habe ich auch einige Informationen über durchgeführte Maßnahmen in der Gemeinde Allmosen gegeben, z.B. auch über
den Bürgersteig-Bau während der Reparatur der B 169. Die AB-Maßnahmen haben auch dieses Jahr wieder sehr positiv in unserem Ort
gewirkt. Allein die Grünpflege und jetzt zum Schluß die Laubbeseitigung
auf Gemeindegrünflächen, Straßenrändern und Gräben haben einen
guten Eindruck hinterlassen. Die Baumpflanzaktion, auch teilweise entlang des neu gebauten touristischen Fahrrad-Weges, hat prima geklappt.
Mit dem Bagger des Heinz Gröger wurden die Pflanzlöcher ausgehoben und danach mehrfach angegossen. Die Zusammenarbeit mit Herrn
Smolka von der AFG Calau war sehr gut, so dass ich sagen muss:
Unserem Ort ist damit sehr geholfen worden und ich hoffe, dass es im
nächsten Jahr wieder solche Maßnahmen geben wird, um entlang des
touristischen Fahrrad-Weges eine gepflegte Landschaft zu haben. Besonderen Dank sprach ich Frau Hannelore Karraß aus, die 50 Jahre die
Kriegsgräber in Allmosen gepflegt hat und es jetzt abgeben möchte,
auch Frau Poppe für die Unterstützung als Seniorenbeauftragte bei der
Durchführung beider Veranstaltungen sowie mit Frau Demuth bei der
Vsrbereitu der Weihnachtsfeier.
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Ein großes Dankeschön für Frau Hannelore Karraß für 50 Jahre Pflege der Kriegsgräber
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Amtsblatt des Amtes Großräschen Nr. 51
Danach wurden Video-Aufzeichnungen aus dem Dorfleben gezeigt,
die von Weihnachtsliedern aus der CD-Anlage umrahmt wurden. Um
18.00 Uhr begann ein Gastspiel des Großräschener Chores unter Leitung von Werner Gurk, das von den Zuhörern mit sehr großem Beifall
gedankt wurde.
gestaltung. Ebenso gehörte der gemeinsame Besuch von Briefmarken' '-1'
Wettbewerbsausstellungen und
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Fahrten zu Briefmarkenbörsen dazu.
Ein weiterer wichtiger Punkt in der
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Vereinsarbeit ist die Werbung von
Mitgliedern und Jugendlichen für
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unseren Verein. Besonders in den
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Jahren nach der Neugründung des
Vereins hat sich der Bundesfreund
und Vorsitzende des Groß:-„.„....e ease
räschener Philatelistenvereins, Dieter Jedrzejczak, bei der Werbung
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von neuen Mitgliedern und Jugendlichen verdient gemacht. Die Mitgliederzahl erhöhte sich auf 9 Mitglieder, davon ein Jugendlicher. Es gelang ihm, auch eine Gruppe „Jugendphilatelisten“ aufzubauen. Auf
Grund der Probleme, die sich aus der
steigenden Arbeitslosigkeit für deren
ti sfrerrmmmvıııä-ıoub spam" ı9o4 av it`
Eltern ergaben, löste sich diese hoffnungsvolle Gruppe wieder auf. Es
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blieb jedoch ein Schüler weiter aktiv,
der bereits schon mehrfach auf BriefSPANDAU '99
marken-Wettbewerbsausstellungen
erfolgreich ausstellte.
Großıflschener Poslgesciıichıe von der
Wir hoffen weiterhin auf eine gute
Kaiserlichen Poııagentıır I8'/4 bis zur
Deutschen Post I999
Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung unseres Ortes.
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Der Chor aus Großräschen unter Leitung von W. Gurk beim Vortrag
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Nach dem Abendessen ging die Weihnachtsfeier gemütlich zu Ende.
Ich wünsche auch in Zukunft, dass viele Allmosener für unseren Ort
Interesse und Zeit für die Mitarbeit haben. In diesem Sinne möchte ich
allen Allmosenern ein gesundes und frohes Weihnachtsfest und einen
guten Rutsch ins Jahr 2000 wünschen.
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W. Scholz
Ehrenamtlicher Bürgermeister
Der Großräschener Philatelistenverein i.G. war
auch im Jahr 1999 erfolgreich
Das Hobby „Briefmarkensammeln“ ist fast jedem Mitbürger der Stadt
bekannt. Schon vor 31 Jahren organisierten sich die Sammlerfreunde
der Stadt als Verein.
Nach deren Neugründung
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im Jahr 1990 verringerte
sich die Mitgliederzahl von
29 auf 5 Mitglieder. Trotz
der geringen Mitgliederıısıı
zahl wurde die Vereinsarbeit weitergeführt und
stetig an der qualitätsgame ßzzlyzlfifc, 'fif/ikfifoåuı
mäßigen Verbesserung
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Durch die erfolgreiche
Zfaêzınaß :lm agiflıczmfıç
Ausrichtung von zwei
Briefmarken-Werbeschauen in den nachfolgenden Jahren waren die
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Lebens in unserer Stadt
beteiligt.
Dielcrledızcjczzk
Großräschener
Philatelistenverein i.G.
Mitglied im BDPh
Vorsitzender
Dieter Jedrzejczak
Schweriner Straße 6a
01983 Großräschen
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Ein weiterer Höhepunkt im Vereinsleben war die Gestaltung und Durchführung der 6. Briefmarken-Werbeschau vom 10. - 11 .10.1998 im „Haus
der Jugend“ anläßlich des 30-jährigen Bestehens unseres Vereins.
Ferner beteiligten sich Mitglieder des Vereins im Jahr 1999 mit ihren
Ausstellungsexponaten an Briefmarken-WettbewerbsausstelIungen in
Chemnitz, Schwedt, Berlin-Spandau und im internationalen Rahmen
in Gmunden (Österreich). Dabei wurden die Exponate der Aussteller
wie folgt gewürdigt:
- Chemnitz `99, Rang 2 - Silbermedaille,
- Schwedt `99, Rang 3 - Vermeilmedaille,
- Schwedt `99 (Jugendkl.), Rang 3 - Vermeilmedaille,
- Berlin-Spandau `99, Rang 3 - Silbermedaille (Erstaussteller),
- Berlin-Spandau `99, Rang 3 - Silberbronzemedaille und
- Gmunden (Österreich), Rang 1 - Großvermeilmedaiile.
Diese Ausstellungserfolge konnten nur durch eine kontinuierliche
Vereinsarbeit erreicht werden. Sie beinhaltete einen regen Gedankenund Informationsaustausch besonders zu Problemen der Exponat-
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sagt Danke!
Vor wenigen Tagen ging die Listensammlung des DRK-Kreisverbandes
Senftenberg e.V. zu Ende. Viele fleißige Helfer des DRK waren unterwegs, um für die vielfältigen Einrichtungen und Dienste des Roten Kreuzes hier zwischen Ortrand und Großräschen, Senftenberg und Lauchhammer kleine und größere Spenden zu sammeln.
Eine Spendensumme von 4388,00 DM konnte zusammengebracht
werden, dafür gilt allen Spendern ein großer Dank. Diese Spenden
helfen nun den Menschen weiter, die auf die Arbeit des DRK setzen.
Für Jugendliche des DRK-Kinder- und Jugendheimes in Hörlitz konnte so die lang ersehnte Außenwohnung, die ein selbständiges Leben
derjungen Menschen ermöglicht, ausgestattet werden. Spendenmittel
flossen auch in einen neuen Tisch für Beschäftigungen und Basteleien
im DRK-Behindertenkinderheim in Ortrand.
Ein Teil der Mittel werden zu den anstehenden Weihnachtsfeiern in
den anderen Senioren-, Behinderten- und Kindereinrichtungen eingesetzt. So haben auch diese Menschen eine Freude in der Weihnachtszeit, die ihnen andere hilfsbereite Menschen hier in unserem Landkreis ermöglicht haben. In diesem Sinne wünschen wir allen ein schönes Weihnachtsfest und ein gesundes Jahr 2000.
C. Noack
Suchtprophylaxe geht uns alle an.
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Suchtprophylaxe in der Schule
Die Schule ist nicht nur ein intellektueller, sondern vor allem auch ein
persönlicher und sozialer Erfahrungsraum für Kinder und Jugendliche
- und natürlich ebenso für Lehrerinnen! Suchtprävention muß deshalb
neben der Aufklärung über die Gefahren, die sicherlich hier und dort
ihre Berechtigung hat, im wesentlichen die psychosoziale Situation der
Schülerinnen in den Blick nehmen. Eine so verstandene Vorbeugungsarbeit wird den unterschiedlichen Lebenswelten der Schülerinnen gerecht.
Schule kann zur Suchtvorbeugung einiges beitragen, wenn sie die
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Amtsblatt des Amtes Großräschen Nr_ 51
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Möglichkeiten psychosozialer Erziehung voll ausschöpft. Entsprechende „Lernfelder“ bieten sich in den vielen alltäglichen Konflikten innerhalb
der Schule. Aufbau von Selbstwertgefühlen, Fähigkeiten zur Kommunikation und die Sicherheit im Umgang mit Konflikten können gerade anhand dieser eher kleinen Probleme des Alltags entwickelt werden. Selbstverständlich ist diese eher ganzheitlich verstandene Erziehungsarbeit
nicht nur auf den Biologieunterricht und auf Drogenberatungslehrer/innen zu beschränken. Auch ist Suchtvorbeugung, so verstanden, nicht
über isolierte Einzelmaßnahmen, die häufig nur die „Drogen“ selbst zum
Thema haben, zu erreichen. Suchtvorbeugung, die das Bewußtsein für
das Thema und möglicherweise auch das Verhalten von Schüler/innen,
Lehrer/innen und Eltern ändern möchte, versucht den Menschen in seiner vollständigen Lebenswirklichkeit zu sehen, berücksichtigt also seine
Persönlichkeit, betrachtet sein psychosoziales Umfeld und bezieht natürlich auch das Thema "Drogen" mit ein. Eine Vorbeugungsarbeit, die
sich weniger mit den speziellen Wirkungsweisen und Erscheinungsformen von „Drogen“ und mehr mit den Ursachen von Suchtkrankheiten
beschäftigt, erstreckt sich nicht auf eine neunzigminütige Unterrichtseinheit vor Weihnachten oder kurz vor den Zeugnissen, sondern über
das ganze Schuljahr. Sie ist auch nicht an bestimmte Altersstufen gebunden und sollte versuchen möglichst viele Fächer zu integrieren. Auch
sollten alle an und mit der Schule beschäftigten Personen eingebunden
werden. Keineswegs nur die Schüler/innen, sondern auch das gesamte
Kollegium und vor allem die Eltern. Für eine Schule als „gesunder Lebensraum“ braucht es Mut zur Veränderung und zum Experimentieren!
Deshalb:
- Überlegen Sie sich als Lehrer/innen, Eltern und Schüler/in welche Möglichkeiten sich in Ihrem „Lebensraum Schule“ bieten, den verantwortungsbewußten Umgang mit Menschen, Tieren, Pflanzen und Sachen
durch Erleben und konkretes Handeln zu lernen und sich damit auch
gefühlsmäßig auseinanderzusetzen.
- Tragen Sie mit dazu bei, das Lern- und Erfahrungsfeld innerhalb der
Schule zu erweitern, indem die Projektarbeit gefördert wird: z.B. „Besuch sozialer Einrichtungen“, Menschen anderer Generationen, Nationalitäten oder bestimmter gesellschaftlicher (Rand-)gruppen einladen“,
„Gesundes Frühstück/gesundes Pausenbrot“, „Entdeckung der Umwelt“,
etc. Der Phantasie sind keine Grenzen gesetzt.
- Sorgen Sie für eine funktionierende Gesprächskultur. Damit schaffen
Sie gegenseitiges Vertrauen und eine gute Grundlage zur Suchtvorbeugung.
- Unterstützen Sie als Erwachsene durch Ihr persönliches Vorbild, Kinder und Jugendliche darin, den gemeinsamen Umgang miteinander zu
lernen und schaffen Sie den notwendigen „Übungsraum“.
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Alle sprechen von Gewalt - wir auch.
(vermeintlich) überwunden werden. Die Anwendung von Gewalt verschafft Jugendlichen einen spannenden Nervenkitzel und vermittelt ihnen darüberhinaus das Gefühl für den eigenen Körper.
Versucht man also die Gewalttätigkeit von Jugendlichen auch einmaj
von dieser Seite aus zu betrachten, dann wird sehr schnell deutlich, dag
Gewalt von und unter Jugendlichen auch ein Ergebnis einer weit verbreiteten Erlebnisarmut darstellt.
Wenn es kaum noch möglich ist, Spannung und Erregung im alltäg|1_
chen Leben unmittelbar zu erleben, kann dieses Bedürfnis zu einer erhöhten Risikobereitschaft („Crach-kids“, „S-Bahn-Surfer“ etc.) oder eben
zu erhöhter Gewaltbereitschaft führen.
Deshalb:
- Tragen Sie dazu bei, daß Jugendliche in ihrem unmittelbaren Umfeld
Gelegenheiten und Raum haben für (Gruppen-) Erlebnisse und für
Erfahrungen, die ruhig auch manchmal „Grenzerfahrungen“ sein können.
- Zeigen Sie als Erwachsene Ihren Kindern und Jugendlichen alternative Möglichkeiten auf, verstanden und ernstgenommen zu werden, Probleme zu lösen, ohne Gewalt anzuwenden.
Bei weiteren Fragen hierzu, wenden Sie sich an
Ihr Jugendamt
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Der Großräschener Carneval-Club e.V.
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„Gewalt ist geil“ - Warum Gewalt auf Jugendliche
faszinierend wirkt
Fassunglos stehen Erwachsene oft vor Situationen, in denen Jugendliche ganz offensichtlich „Spaß dran haben“. Gewalt auszut'ıl::›en.
Gewalt, gewaittätiges Auftreten, gewalttätige Sprache, gewalttätige Spiele
und gewalttätige Situationen scheinen auf viele Jugendliche eine eigenartige Faszination auszuüben:
- Da sind die Fuflballhooligans, die sich zu Schlägereien regelrecht verabreden.
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- Da sind die jugendlichen Banden, die sich in ihrem Stadtteil „Respekt“
verschaffen.
- Da sind die „Horrorfreaks“, denen kein Video brutal genug sein kann.
- Da ist aber auch der Jugendliche, der nach einer handgreiflichen Auseinandersetzung auf dem Schulhof sagt: „Schmerz ist doch geil
- da fühlst du wenigstens was.“
- Und da ist der junge Mann, für den es eine Selbstverständlichkeit ist,
sich für sein Mädchen zu schlagen.
- Oder der „Jung-Macho“, für den Sexualität und Aggression fast das
selbe sind.
Natürlich ließen sich diese Beispiele noch erweitern - und manches trifft
durchaus auch auf Erwachsene zu, aber schon diese kleine Auswahl
von Situationen aus dem Jugendalltag macht deutlich, daß von Gewalt
ganz offensichtlich eine ungeheure Faszination ausgehen kann.
Aber: Woher kommt diese Faszination und warum finden Jugendliche Gewalt „geil“'?
Die Sozialwissenschaftler geben eine eindeutige Antwort:
Gewalt wirkt auf Kinder und Jugendliche deshalb so faszinierend, weil
sie Eindeutigkeit in unklare und unübersichtliche Situationen bringt. Durch
Gewaltanwendung wird sehr rasch klar, wer in einer Situation der Stärkere und wer der Schwächere ist. Eigene Ohnmachtsgefühle können so
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Rot-Weiß“ lädt ein!
12.02.2000
Damit der Spaß im neuen Jahrtausend nicht zu kurz kommt,
möchte der GCC e.V. dem närrischen Volk von Stadt und Amt
Großräschen hiermit die Termine der 2. Hälfte der 21. Session 1999/2000 verkünden.
„Räschen, wie es singt und
lacht! Die Jahrtausendwende Karneval ohne Endel“
Nach dem erfolgreichen Start
im November 1999 laden Prinzessin Diane I. und Prinz
Torsten l. sowie der gesamte
Hofstaat alle karnevalssüchtigen Mitbürger in den Ortsteil Freienhufen, Gasthaus „Zur
Hoffnung“, ein.
17.00 Uhr
Karneval für behinderte Bürger des
O'SL-Kreises
(geschlossene Veranstaltung)
„1000 Jahr Karneval“
19.02.2000
20.00 ...hr
(öffentliche Veranstaltung)
Kinderkarneval
20.02.2000
15.00 Uhr
Prunksitzung für Sponsoren
26.02.2000
20.00 ...ihr
(geschlossene Veranstaltung)
Große Karnevalsgala
04.03.2000
20.00 iohr
(öffentliche Veranstaltung)
„Rosenmontagsparty 2000“
06.03.2000
18.00 i...~hr
(öffentlicher Seniorenkarneval)
Zwei weitere närrische Leckerbissen mit Karnevalisten aus dem gesamten Land Brandenburg sollten sich die Fans der 5. Jahreszeit nicht
entgehen lassen.
„Heut“ steppt der Adler“
05.02.2000
20.00 Uhr
Fernsehaufzeichnung des ORB in der
Stadthalle Cottbus
05.03.2000
gg. 13.00 Uhr „Zug der fröhlichen Leute“
Straßenumzug des Karnevalverbandes Lausitz e.V. in der Cottbuser
innenstadt
An beiden Veranstaltungen ist natürlich Euer GCC e.V. vertreten.
Also hinein in das neue Jahrtausend und auf nach Großräschen, Ortsteil Freienhufen, ins Gasthaus „Zur Hoffnung“.
Eintrittskarten gibt es ab dem 17.01.2000 in den bekannten Vorverkaufsstelien bzw. an der jeweiligen Abendkasse.
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Geschäftsstellen erhältlich:
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Freienhufener Straße 4
° “Bücherkiste” Jedrzejczak
Karl-Man:-Straße 3
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Freienhufener Straße
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An alle Gewerbetreibenden der Stadt
Großräschen
Die Amtsverwaltung Großräschen beabsichtigt
erneut eine Infobroschiire fiir das Amt
Großräschen herauszubringen.
Neben allgemeinen Angaben zur Infrastruktur
wird diese auch Informationen zum
Wirtschaftsstandort bzw. Bildungs- und
Freizeitstandort Großräschen enthalten.
Die Großräschener Firma DRUCK + SATZ
wird durch die Stadt Großräschen mit der Ak-
C1?ı§°erte cråefe//Innen und (Qatar:
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quisition und dem Druck beauftragt.
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Telefon (03 57 53) 56 46 Fax (03 57 53)1 77 00
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Öfinungszeiten: Montag-Freitag 8-18 Uhr, Samstag 8-12 Uhr
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01983 Großräschen - R.-Breitscheid-Str. 24 - (Am Marktplatz)
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