RWS-Wachstumsfonds-MI

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RWS-Wachstumsfonds-MI
Frankfurt am Main, 26. Februar 2013
An die Anleger des Richtlinienkonformen Sondervermögens
RWS-Wachstumsfonds-MI (ISIN DE0009761650)
Änderung der Besonderen Vertragsbedingungen zum 1. März 2013 bzw.
zum 1. Juni 2013
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Besonderen Vertragsbedingungen des Richtlinienkonformen Sondervermögens
RWS-Wachstumsfonds-MI (ISIN DE0009761650) werden mit Wirkung zum 1. März
2013 geändert. Die geänderten Kostenregelungen der Besonderen Vertragsbedingungen werden erst zum 1. Juni 2013 in Kraft treten.
Die Änderungen in den Kostenregelungen betreffen den § 6 „Kosten“ der Besonderen Vertragsbedingungen. Der Kostenparagraph wurde auf Basis der gesetzlichen
Anforderungen angepasst.
Des Weiteren wurden in den Besonderen Vertragsbedingungen redaktionelle Änderungen vorgenommen, die zum 1. März 2013 in Kraft treten.
Die Veröffentlichung der geänderten Vertragsbedingungen für das vorgenannte
Richtlinienkonforme Sondervermögen erfolgt im elektronischen Bundesanzeiger per
28. Februar 2013 und auf der Hompage der Kapitalanlagegesellschaft unter
www.metzler-fonds.com unter Metzler-Fonds / Vertragsänderungen.
Mit Inkrafttreten der Besonderen Vertragsbedingungen zum 1. März 2013 erscheinen auch eine aktualisierte Ausgabe des Verkaufsprospektes und die wesentlichen
Anlegerinformationen (KID), die auf der Homepage der Kapitalanlagegesellschaft
unter www.metzler-fonds.com veröffentlicht werden.
Mit freundlichen Grüßen
Metzler Investment GmbH
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