RWS-Wachstumsfonds-MI - Metzler
Transcription
RWS-Wachstumsfonds-MI - Metzler
Frankfurt am Main Wirksamwerden der Verschmelzung des Richtlinienkonformen Sondervermögens RWS-Wachstumsfonds-MI auf das Richtlinienkonforme Sondervermögen RWS-Aktienfonds Mit Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vom 22. Mai 2013 ist mit Ablauf des 31. Oktober 2013 die Verschmelzung des von der Metzler Investment GmbH verwalteten Sondervermögens RWS-WachstumsfondsMI („übertragendes Sondervermögen“) auf das bestehende, ebenfalls von der Metzler Investment GmbH verwaltete Sondervermögen RWS-Aktienfonds („aufnehmendes Sondervermögen“) wirksam geworden. Das übertragende Sondervermögen ist durch Übertragung sämtlicher Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten auf das aufnehmende Sondervermögen verschmolzen worden. Das Umtauschverhältnis der Anteile beträgt 1 zu 1,2970228650, d.h. für einen Anteil des RWS-Wachstumsfonds-MI (ISIN DE0009761650) erhält der Anleger 1,2970228650 Anteile des RWS-Aktienfonds (ISIN DE0009763300). Der Verkaufsprospekt mit den geltenden Vertragsbedingungen des aufnehmenden Sondervermögens RWS-Aktienfonds sowie das Wirksamwerden der Verschmelzung sind auf der Homepage der Kapitalanlagegesellschaft unter www.metzlerfonds.com veröffentlicht. Frankfurt am Main, im November 2013 METZLER INVESTMENT GMBH Die Geschäftsführung