RWS-Wachstumsfonds-MI - Metzler

Transcription

RWS-Wachstumsfonds-MI - Metzler
Frankfurt am Main
Wirksamwerden der Verschmelzung
des Richtlinienkonformen Sondervermögens RWS-Wachstumsfonds-MI
auf das Richtlinienkonforme Sondervermögen RWS-Aktienfonds
Mit Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vom
22. Mai 2013 ist mit Ablauf des 31. Oktober 2013 die Verschmelzung des von der
Metzler Investment GmbH verwalteten Sondervermögens RWS-WachstumsfondsMI („übertragendes Sondervermögen“) auf das bestehende, ebenfalls von der Metzler Investment GmbH verwaltete Sondervermögen RWS-Aktienfonds („aufnehmendes Sondervermögen“) wirksam geworden.
Das übertragende Sondervermögen ist durch Übertragung sämtlicher Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten auf das aufnehmende Sondervermögen verschmolzen worden.
Das Umtauschverhältnis der Anteile beträgt 1 zu 1,2970228650, d.h. für einen Anteil des RWS-Wachstumsfonds-MI (ISIN DE0009761650) erhält der Anleger
1,2970228650 Anteile des RWS-Aktienfonds (ISIN DE0009763300).
Der Verkaufsprospekt mit den geltenden Vertragsbedingungen des aufnehmenden
Sondervermögens RWS-Aktienfonds sowie das Wirksamwerden der Verschmelzung sind auf der Homepage der Kapitalanlagegesellschaft unter www.metzlerfonds.com veröffentlicht.
Frankfurt am Main, im November 2013
METZLER INVESTMENT GMBH
Die Geschäftsführung