Allgemeine Geschäftsbedingungen - Weidemann-KG
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Allgemeine Geschäftsbedingungen - Weidemann-KG
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Weidemann KG Dienstleistungen aller Art §1 Geltungsbereich Nachstehende Vertragsbedingungen gelten für alle Verträge bezüglich der Anmietung von Weidemann KG, die Beförderung und sonstige Nebenleistungen werden ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingung erbracht. Wirksame Nebenabreden werden nicht getroffen. §2 Zustandekommen des Vertrages Bei einer schriftlichen/telefonischen Anfrage des Kunden kommt ein Vertrag nur dann zustande, wenn diese von Weidemann KG schriftlich oder telefonisch bestätigt wird und eine Vorauszahlung(vom Kunden) termingerecht geleistet wird. Die aktuelle Preisliste und die Leistungsbestätigung sind Bestandteil der Vertragsbedingungen. §3 Preise/ Zahlungsbedingungen Es gelten die am Tag der Fahrt jeweils gültigen Preise laut Weidemann KG Preisliste. a) Bei Pauschalvereinbarungen oder von Weidemann KG schriftlich oder telefonisch übermittelten Angeboten gilt der vereinbarte Mietzeit und Fahrleistung. b) Die Zahlung des Buchungspreises ist zu überweisen oder in bar bei Weidemann KG zu entrichten. Mit dieser Zahlung wird die Buchung wirksam. c) Nur bei kurzfristigen Buchungen kann die Zahlung in bar am Fahrtag (vor Antritt der Fahrt/beim Chauffeur) erfolgen. d) Vor Antritt der Fahrt sind 100 Prozent des Fahrgrundpreises und alle Extras zu entrichten. e) Für entstehende Mehrzeiten werden die Preise gemäß der jeweils gültigen Weidemann KG Preisliste berechnet. f) Entstehende Mehrkosten sind sofort (beim Chauffeur) in bar zu begleichen. §4 Vertragsstornierung Beiden Vertragsparteien steht eine Stornierung zu. a) Stornierungen werden nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen, mündliche Stornierungen nur wenn sie von Weidemann KG schriftlich bestätigt werden. b) Bei Stornierungen berechnet Weidemann KG folgende Anteile der vereinbarten Fahrpreises als Aufwendungsersatz: 25% bis 7 Wochen vor Antritt der Fahrt, 35% bis 6 Wochen vor Antritt der Fahrt, 40% bis 5 Wochen vor Antritt der Fahrt, 50% bis 4 Wochen vor Antritt der Fahrt, 75% bis 2 Wochen vor Antritt der Fahrt, Sollte die Stornierung innerhalb von weniger als 2 Woche vor Fahrtantritt erfolgen, fällt der gesamte Mietpreis an. Die gesetzliche Rücktrittsfrist wird davon nicht berührt. Ein früherer Abschluss der Mietdauer entbindet die Kunden nicht von seinen vertraglichen Vereinbarungen, insbesondere nicht von seiner Verpflichtung, den vereinbarten Fahrpreis zu zahlen. c) Wird die vereinbarte Leistung ohne schriftliche Stornierung nicht in Anspruch genommen, hat der Kunde den vereinbarten preis ohne Abzüge zu zahlen. Bei Stornierung ist eine Bearbeitungsgebühr von 25,- € zu zahlen §5 Beförderung Eine Beförderungspflicht besteht nicht. a) Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist nicht erlaubt. b) Die Mitnahme von Haustieren ist nicht gestattet. c) Im Fahrzeug ist ABSOLUTES Rauchverbot. d) Weidemann KG ist berechtig jederzeit vom Vertag zurückzutreten, wenn die Durchführung der Fahrt unmöglich wird, oder der Kunde eine ihm nach diesen Vertragsbestimmungen obliegende Pflicht verletzt, insbesondere die nach §3 bestimmte Zahlung des Fahrpreises nicht leistet. e) Weiterhin ist Weidemann KG berechtigt jederzeit vom Vertrag zurückzutreten, wenn sich Fahrgäste den notwendigen Anweisungen des Chauffeurs widersetzen, eine Gefährdung gemäß der StVO, oder der Sicherheit des Straßenverkehrs durch Beeinträchtigungen des Chauffeurs darstellen. In diesem Fall berechnet Weidemann KG den vollen Fahrpreis einschließlich aller Neben- und Sonderleistungen. Der Chauffeur ist berechtigt, die Passagiere von der Beförderung auszuschließen. f) Wenn der Endpunkt der Fahrt wesentlich weiter vom Betriebssitz ist als der Standpunkt der Fahrt, wird die Anfahrtspauschale vom Endpunkt der Fahrt zum Betriebssitz berechnet. §6 Verzögerungen Mehrkosten durch Verzögerungen gehen zu Lasten des Kunden, es sei denn, die Verzögerung beruht auf einem Verschulden von Weidemann KG oder des Chauffeurs. §7 Haftung des Kunden a) Der Kunde haftet für alle von ihm und den anderen Fahrgästen hervorgerufenen Schäden oder Verschmutzungen jeglicher Art. b) Vom Kunden (oder von ihm beauftragte Dritte) angebrachte Beschriftungen, Anbauten und Dekorationen sind vom Kunden wieder zu entfernen. Er haftet für alle Folgeschäden. Risiken während Film/ Fotoaufträgen oder ähnlichen Aktionen außerhalb der reinen Personenbeförderung sind durch eine vom Kunden abzuschließende Zusatzversicherung(z.B. Requisitenversicherung) zu versichern. c) Im Fahrzug gilt Gurtpflicht, bei Nichteinhaltung können KEINE Schadensansprüche geltend gemacht werden. §8 Haftung von Weidemann KG Dienstleistungen Weidemann KG ist nach §49 Personenbeförderungsgesetz für den Verkehr mit Mietwagen zugelassen!! a) Weidemann KG versichert, dass Ihre Fahrzeuge, die zum Verkehr auf Öffentlichen Straßen benutzt werden, der StVO entsprechen, TÜV abgenommen und ordnungsgemäß haftpflichtversichert sind. b) Die Chauffeure von Weidemann KG sind im Besitz eines gültigen Personenbeförderungsscheins. KOMB ( Busführerschein) c) Für jegliche Schäden oder Fahrzeugausfälle wird keine Haftung übernommen, es sei denn, diese sind auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Weidemann KG zurückzuführen. d) Weidemann KG bemüht sich nach seinen Möglichkeiten Terminvereinbarungen einzuhalten. Bei Verhinderung wird umgehend eine entsprechende Nachricht per Telefon, Fax oder E-Mail an den Auftraggeber, der damit auf jegliche Regressansprüche bezüglich einer Terminabsage verzichtet. Weidemann KG wird sich jedoch bemühen, ein entsprechendes Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen. Sollte dies nicht möglich sein, erstattet Weidemann KG einen eventuell geleisteten Anzahlungsbetrag zurück. e) Weidemann KG ist aufgrund einer gesetzlichen Anordnung von Fahrverbot wegen Ozon-, Smogalarm, usw. sowie bei Einwirkung höherer Gewalt (Schnee, Glatteis, Sturm, dichter Nebel, Hagel, usw.) von seiner Leistungspflicht befreit. f) Der Chauffeur ist bei einem unerwartet auftretenden Schaden berechtigt, das Mietverhältnis aus Sicherheitsgründen abzubrechen. §9 Versicherungsschutz Für die Fahrzeuge, von Weidemann KG, besteht eine Personenmietwagenversicherung und eine Insassenunfallversicherung. Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltung. §10 Datenschutz Weidemann KG versichert, dass sämtliche Daten vertraulich behandelt werden. An Dritte wird Weidemann KG keine Daten weitergeben. a) Der Kunde gibt sein Einverständnis, dass das durch Weidemann KG angefertigte Bildmaterial für Werbezwecke verwertet werden darf. Falls der Kunde dies nicht wünscht, muss er dies Weidemann KG ausdrücklich erklären. §11 Erfüllungsort und Gerichtsstand a) Erfüllungsort ist Wesel b) Als vereinbarter Gerichtsstand für alle Streitigkeiten und beiden Seiten gilt Wesel. §12 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im diesem Fall geltend diejenigen gesetzlichen Vorschriften die dem Inhalt der Klausel am nächsten kommen. Dasselbe gilt, soweit diese Bestimmungen eine nicht vorhergesehene Lücke aufweisen. Weidemann KG Dienstleistungen aller Art Stand ab 01. November 2011