Allgemeine Geschäftsbedingungen - Weidemann-KG

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Allgemeine Geschäftsbedingungen - Weidemann-KG
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Weidemann KG Dienstleistungen aller Art
§1 Geltungsbereich
Nachstehende Vertragsbedingungen gelten für alle Verträge bezüglich der Anmietung von
Weidemann KG, die Beförderung und sonstige Nebenleistungen werden ausschließlich auf
der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingung erbracht. Wirksame
Nebenabreden werden nicht getroffen.
§2 Zustandekommen des Vertrages
Bei einer schriftlichen/telefonischen Anfrage des Kunden kommt ein Vertrag
nur dann zustande, wenn diese von Weidemann KG schriftlich oder
telefonisch bestätigt wird und eine Vorauszahlung(vom Kunden)
termingerecht geleistet wird.
Die aktuelle Preisliste und die Leistungsbestätigung sind Bestandteil der
Vertragsbedingungen.
§3 Preise/ Zahlungsbedingungen
Es gelten die am Tag der Fahrt jeweils gültigen Preise laut Weidemann KG Preisliste.
a)
Bei Pauschalvereinbarungen oder von Weidemann KG schriftlich oder
telefonisch übermittelten Angeboten gilt der vereinbarte Mietzeit und
Fahrleistung.
b)
Die Zahlung des Buchungspreises ist zu überweisen oder in bar bei
Weidemann KG zu entrichten. Mit dieser Zahlung wird die Buchung wirksam.
c)
Nur bei kurzfristigen Buchungen kann die Zahlung in bar am Fahrtag (vor
Antritt der Fahrt/beim Chauffeur) erfolgen.
d)
Vor Antritt der Fahrt sind 100 Prozent des Fahrgrundpreises und alle Extras
zu entrichten.
e)
Für entstehende Mehrzeiten werden die Preise gemäß der jeweils gültigen
Weidemann KG Preisliste berechnet.
f)
Entstehende Mehrkosten sind sofort (beim Chauffeur) in bar zu begleichen.
§4 Vertragsstornierung
Beiden Vertragsparteien steht eine Stornierung zu.
a)
Stornierungen werden nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen,
mündliche Stornierungen nur wenn sie von Weidemann KG schriftlich
bestätigt werden.
b)
Bei Stornierungen berechnet Weidemann KG folgende Anteile der
vereinbarten Fahrpreises als Aufwendungsersatz:
25% bis 7 Wochen vor Antritt der Fahrt,
35% bis 6 Wochen vor Antritt der Fahrt,
40% bis 5 Wochen vor Antritt der Fahrt,
50% bis 4 Wochen vor Antritt der Fahrt,
75% bis 2 Wochen vor Antritt der Fahrt,
Sollte die Stornierung innerhalb von weniger als 2 Woche vor Fahrtantritt
erfolgen, fällt der gesamte Mietpreis an. Die gesetzliche Rücktrittsfrist wird
davon nicht berührt. Ein früherer Abschluss der Mietdauer entbindet die
Kunden nicht von seinen vertraglichen Vereinbarungen, insbesondere nicht
von seiner Verpflichtung, den vereinbarten Fahrpreis zu zahlen.
c)
Wird die vereinbarte Leistung ohne schriftliche Stornierung nicht in
Anspruch genommen, hat der Kunde den vereinbarten preis ohne Abzüge
zu zahlen. Bei Stornierung ist eine Bearbeitungsgebühr von 25,- € zu zahlen
§5 Beförderung
Eine Beförderungspflicht besteht nicht.
a)
Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist nicht erlaubt.
b)
Die Mitnahme von Haustieren ist nicht gestattet.
c)
Im Fahrzeug ist ABSOLUTES Rauchverbot.
d)
Weidemann KG ist berechtig jederzeit vom Vertag zurückzutreten, wenn die
Durchführung der Fahrt unmöglich wird, oder der Kunde eine ihm nach
diesen Vertragsbestimmungen obliegende Pflicht verletzt, insbesondere die
nach §3 bestimmte Zahlung des Fahrpreises nicht leistet.
e)
Weiterhin ist Weidemann KG berechtigt jederzeit vom Vertrag
zurückzutreten, wenn sich Fahrgäste den notwendigen Anweisungen des
Chauffeurs widersetzen, eine Gefährdung gemäß der StVO, oder der
Sicherheit des Straßenverkehrs durch Beeinträchtigungen des Chauffeurs
darstellen.
In diesem Fall berechnet Weidemann KG den vollen Fahrpreis einschließlich
aller Neben- und Sonderleistungen. Der Chauffeur ist berechtigt, die
Passagiere von der Beförderung auszuschließen.
f)
Wenn der Endpunkt der Fahrt wesentlich weiter vom Betriebssitz ist als der
Standpunkt der Fahrt, wird die Anfahrtspauschale vom Endpunkt der Fahrt
zum Betriebssitz berechnet.
§6 Verzögerungen
Mehrkosten durch Verzögerungen gehen zu Lasten des Kunden, es sei
denn, die Verzögerung beruht auf einem Verschulden von Weidemann KG
oder des Chauffeurs.
§7 Haftung des Kunden
a)
Der Kunde haftet für alle von ihm und den anderen Fahrgästen
hervorgerufenen Schäden oder Verschmutzungen jeglicher Art.
b)
Vom Kunden (oder von ihm beauftragte Dritte) angebrachte Beschriftungen,
Anbauten und Dekorationen sind vom Kunden wieder zu entfernen. Er
haftet für alle Folgeschäden. Risiken während Film/ Fotoaufträgen oder
ähnlichen Aktionen außerhalb der reinen Personenbeförderung sind durch
eine vom Kunden abzuschließende Zusatzversicherung(z.B.
Requisitenversicherung) zu versichern.
c)
Im Fahrzug gilt Gurtpflicht, bei Nichteinhaltung können KEINE
Schadensansprüche geltend gemacht werden.
§8 Haftung von Weidemann KG Dienstleistungen
Weidemann KG ist nach §49 Personenbeförderungsgesetz für den Verkehr
mit Mietwagen zugelassen!!
a)
Weidemann KG versichert, dass Ihre Fahrzeuge, die zum Verkehr auf
Öffentlichen Straßen benutzt werden, der StVO entsprechen, TÜV
abgenommen und ordnungsgemäß haftpflichtversichert sind.
b)
Die Chauffeure von Weidemann KG sind im Besitz eines gültigen
Personenbeförderungsscheins. KOMB ( Busführerschein)
c)
Für jegliche Schäden oder Fahrzeugausfälle wird keine Haftung
übernommen, es sei denn, diese sind auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
von Weidemann KG zurückzuführen.
d)
Weidemann KG bemüht sich nach seinen Möglichkeiten
Terminvereinbarungen einzuhalten. Bei Verhinderung wird umgehend eine
entsprechende Nachricht per Telefon, Fax oder E-Mail an den Auftraggeber,
der damit auf jegliche Regressansprüche bezüglich einer Terminabsage
verzichtet. Weidemann KG wird sich jedoch bemühen, ein entsprechendes
Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen. Sollte dies nicht möglich sein,
erstattet Weidemann KG einen eventuell geleisteten Anzahlungsbetrag
zurück.
e)
Weidemann KG ist aufgrund einer gesetzlichen Anordnung von Fahrverbot
wegen Ozon-, Smogalarm, usw. sowie bei Einwirkung höherer Gewalt
(Schnee, Glatteis, Sturm, dichter Nebel, Hagel, usw.) von seiner
Leistungspflicht befreit.
f)
Der Chauffeur ist bei einem unerwartet auftretenden Schaden berechtigt,
das Mietverhältnis aus Sicherheitsgründen abzubrechen.
§9 Versicherungsschutz
Für die Fahrzeuge, von Weidemann KG, besteht eine
Personenmietwagenversicherung und eine Insassenunfallversicherung.
Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltung.
§10 Datenschutz
Weidemann KG versichert, dass sämtliche Daten vertraulich behandelt
werden. An Dritte wird Weidemann KG keine Daten weitergeben.
a)
Der Kunde gibt sein Einverständnis, dass das durch Weidemann KG
angefertigte Bildmaterial für Werbezwecke verwertet werden darf. Falls
der Kunde dies nicht wünscht, muss er dies Weidemann KG ausdrücklich
erklären.
§11 Erfüllungsort und Gerichtsstand
a)
Erfüllungsort ist Wesel
b)
Als vereinbarter Gerichtsstand für alle Streitigkeiten und beiden Seiten gilt
Wesel.
§12 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die
Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Im diesem Fall geltend diejenigen gesetzlichen Vorschriften die dem Inhalt
der Klausel am nächsten kommen. Dasselbe gilt, soweit diese
Bestimmungen eine nicht vorhergesehene Lücke aufweisen.
Weidemann KG Dienstleistungen aller Art
Stand ab 01. November 2011