Orica Preisliste-100701_DE_100624
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Orica Preisliste-100701_DE_100624
Preisliste DEUTSCHLAND Juli 2010 Preisliste Deutschland Juli 2010 Lose Sprengstoffe – hergestellt vor Ort Heavy ANFO für den Bergbau über Tage Der energiereiche, rieselfähige Heavy ANFO Sprengstoffe für Anwendungen im Bergbau über Tage. Produkt Verpackung / Anlieferung Fortan™ Advantage 30 Mischladefahrzeug (MMU) Preis EUR / 1.000 kg auf Anfrage Emulsionssprengstoffe für den Bergbau über Tage Pumpfähige Emulsionssprengstoffe entwickelt für Anwendungen im Bergbau über Tage. Produkt Verpackung / Anlieferung Preis EUR / 1.000 kg Fortis™ Advantage 100 Mischladefahrzeug (MMU) auf Anfrage Fortis™ Advantage 70 Mischladefahrzeug (MMU) auf Anfrage Emulsionssprengstoffe für den Bergbau unter Tage Pumpfähige Emulsionssprengstoffe speziell für den Einsatz im Bergbau unter Tage. Subtek™ Velcro ist der spezielle Sprengstoff steile über-Kopf Löcher. Produkt Verpackung / Anlieferung Subtek™ Charge Subtek™ Velcro Es gelten unsere Lieferbedingungen in der Fassung vom April 2010 einschließlich der Allgemeinen Verkaufsbedingungen in der Fassung vom Januar 2009. Beide sind in dieser Preisliste enthalten. Preis EUR / 1.000 kg Silo-Container, Untertage-Pumpeinheit auf Anfrage Silo-Container, Untertage-Pumpeinheit auf Anfrage Preisliste Deutschland Juli 2010 Lose Sprengstoffe – hergestellt vor Ort Emulsionssprengstoff für den Tunnelbau Pumpfähiger Emulsionssprengstoff, entwickelt für ein effizientes Arbeiten im Tunnelbau. Produkt Verpackung / Anlieferung Civec™ Drive Silo-Container, Untertage-Pumpeinheit Preis EUR / 1.000 kg auf Anfrage Emulsionssprengstoffe und Heavy ANFO für Steinbrüche und die Bauindustrie Das System loser Sprengstoffe, hergestellt vor Ort und speziell entwickelt für Anwendungen in der Steinbruch- und Bauindustrie. Produkt Verpackung / Anlieferung Preis EUR / 1.000 kg Centra™ Gold 100 Mischladefahrzeug (MMU); ins Bohrloch geladen, Mindestabnahme 2 t, bis 50 km frachtfrei 2.083,00 Centra™ Gold 70 Mischladefahrzeug (MMU); ins Bohrloch geladen, Mindestabnahme 2 t, bis 50 km frachtfrei 1.917,00 Mischladefahrzeug (MMU); ins Bohrloch geladen, Mindestabnahme 2 t, bis 50 km frachtfrei 1.767,00 Centra™ Extend ANFO-Sprengstoff für Sprengarbeiten über Tage Der rieselfähige ANFO-Sprengstoff für den Einsatz über Tage. Produkt Verpackung / Anlieferung Exan™ Bulk Es gelten unsere Lieferbedingungen in der Fassung vom April 2010 einschließlich der Allgemeinen Verkaufsbedingungen in der Fassung vom Januar 2009. Beide sind in dieser Preisliste enthalten. Mischladefahrzeug (MMU); ins Bohrloch geladen, Mindestabnahme 2 t, bis 50 km frachtfrei Preis EUR / 1.000 kg 1.129,00 Preisliste Deutschland Juli 2010 Lose Sprengstoffe – verpackt ANFO- und Heavy ANFO-Sprengstoffe Die Auswahl von ANFO und Heavy ANFO Produkten für kleinere oder nicht befahrbare Sprenganlagen. Produkt Verpackung Exan™ Gewicht Preis je VE* in kg EUR / 1.000 kg Ventilsack 25 1.030,00 Karton 25 1.240,00 Bigbag 500 1.000,00 Karton 25 1.380,00 Exan™ HD Patronierte Emulsionssprengstoffe Kapselempfindliche Emulsionssprengstoffe Die starken Sprengstoffe für den Steinbruch. Angenehm zu handhaben durch eine weiße Folienumhüllung. Patronenformat Produkt ø in mm * VE = Verpackungseinheit Es gelten unsere Lieferbedingungen in der Fassung vom April 2010 einschließlich der Allgemeinen Verkaufsbedingungen in der Fassung vom Januar 2009. Beide sind in dieser Preisliste enthalten. Länge in mm Gewicht in g Patronen je Karton Gewicht Preis je VE* in kg EUR / 1.000 kg 32 447 400 60 24 2.340,00 36 530 632 38 24 2.300,00 40 480 600 40 24 2.140,00 60 500 1.600 15 24 1.840,00 65 525 2.000 12 24 1.840,00 72 520 2.400 10 24 1.840,00 80 520 3.000 8 24 1.840,00 25 180 100 250 25 6.580,00 30 380 300 80 24 4.980,00 Preisliste Deutschland Juli 2010 Patronierte gelatinöse Sprengstoffe Kapselempfindliche gelatinöse Sprengstoffe Unser Klassiker – der hochbrisante, leistungsstarke Sprengstoff frei von TNT. Patronenformat Produkt ø in mm Eurodyn™ 2000 kleinkalibrig Eurodyn™ 2000 großkalibrig Eurodyn™ 3000 großkalibrig Länge in mm Gewicht in g Patronen je Karton Gewicht Preis je VE* in kg EUR / 1.000 kg 25 25 30 35 40 50 60 65 72 80 180 380 380 380 380 680 700 500 680 700 125 250 400 500 625 2000 3000 2500 4000 5000 200 100 60 50 40 12 8 10 6 5 25 25 24 25 25 24 24 25 24 25 5.880,00 4.170,00 4.150,00 3.650,00 3.410,00 2.420,00 2.420,00 2.400,00 2.400,00 2.400,00 72 680 4000 6 24 2.830,00 80 700 5000 5 25 2.830,00 Pulverförmige Sprengstoffe Sprengpulver Der Sprengstoff für die Werksteingewinnung. Format Produkt ø in mm Länge in mm Gewicht in g Patronen / Beutel je Karton Gewicht Preis je VE* in kg EUR / 1.000 kg In Patronen: Sprengpulver 2NK 65 Im Polybeutel: * VE = Verpackungseinheit Es gelten unsere Lieferbedingungen in der Fassung vom April 2010 einschließlich der Allgemeinen Verkaufsbedingungen in der Fassung vom Januar 2009. Beide sind in dieser Preisliste enthalten. 500 2500 10 25 auf Anfrage 2500 10 25 auf Anfrage Preisliste Deutschland Juli 2010 Zündsysteme Zündverstärker Zündverstärker mit hoher Energiedichte zur sichern Initiierung aller losen Sprengstoffe. Patronenformat Produkt ø in mm Länge in mm 15 42 52 52 66 PentexTM 25 PentexTM 250 PentexTM 500 PentexTM 1000 PentexTM 1700 150 163 187 361 361 Gewicht Gewicht in g 25 240 480 970 1.670 Patronen je Karton 200 35 20 20 12 je VE* in kg 7,2 10,3 11,2 19,8 20,3 Preis EUR / 1.000 St 837,00 4.682,00 5.840,00 8.051,00 8.426,00 Sprengschnüre Unser Sortiment leistungsstarker, flexibler Sprengschnüre mit Umhüllungen aus Plastik, Wachs oder Textil. Produkt Umhüllung CordtexTM 12N CordtexTM 12N CordtexTM 20N CordtexTM 40N CordtexTM 100N CordtexTM 5S CordtexTM 24S CordtexTM 40S CordtexTM 40T CordtexTM 100T * VE = Verpackungseinheit Es gelten unsere Lieferbedingungen in der Fassung vom April 2010 einschließlich der Allgemeinen Verkaufsbedingungen in der Fassung vom Januar 2009. Beide sind in dieser Preisliste enthalten. PVC PVC PVC PVC PVC PVC PVC PVC Textil Textil Packungsmenge je Rolle Packungsmenge je Karton 100 m 250 m 150 m 100 m 50 m 500 m 200 m 125 m 100 m 100 m 400 m 500 m 300 m 200 m 100 m 1.000 m 400 m 250 m 200 m 100 m Preis EUR / 1.000 m 613,00 613,00 655,00 952,00 2.034,00 490,00 721,00 1.047,00 2.122,00 4.580,00 Preisliste Deutschland Juli 2010 Zündsysteme Nichtelektrisches Zündsystem Das nichtelektrische Zündsystem, ohne Leck- und Streustromgefahr, für die schnelle und flexible Anwendung bei kleinen und großen Sprenganlagen. Wir bieten Ihnen dazu geeignete Startgeräte, so dass Sie Exel™-Zündanlagen ohne elektrischen Startzünder und Zündmaschinen initiieren können. Produkt Schlauchlänge ExelTM MS 25ms Klasse 1.4S 2,4 m 3,6 m 6,0 m 10,2 m 15,0 m 21,0 m 27,0 m 33,0 m 36,0 m 42,0 m 5,0 m 6,0 m 9,0 m ExelTM Connectadet 9, 17, 25, 33, 42 und 65 ms Klasse 1.4S Exel™ Start HN1 Exel™ Start DS2 Exel™ RemStart Exel™ Lead-in Line Clip Stück je Beutel Stück je Karton 10 10 10 10 5 5 5 4 4 2 x Preiseinheit 100 100 80 50 35 30 20 20 20 12 100 80 65 Mechanisches Startgerät für Exel-Zünder; benötigte Zündkapseln nicht enthalten Elektrisches Handgerät zum Auslösen von Exel-Zündern Funkfernstartsystem für Exel™-Zündanlagen; verfügbar voraussichtlich 2011 750 m Rolle Verlängerungsschlauch zum Zünden einer nichtelektrischen Sprenganlage mit Exel™ Start 1.500 m Rolle Preis EUR je 1.000 je 1.000 je 1.000 je 1.000 je 1.000 je 1.000 je 1.000 je 1.000 je 1.000 je 1.000 je 1.000 je 1.000 je 1.000 2.406,00 3.435,00 2.432,00 3.186,00 4.049,00 5.473,00 7.547,00 10.514,00 10.973,00 12.128,00 3.211,00 3.502,00 3.734,00 420,00 485,00 je 1.000 m je 1.000 m 112,00 71,00 ExelTM LP - Langzeitzünder, ExelTM Connectadet SL und ExelTM B Connector können auf schriftliche Anfrage angeboten werden. Elektrisches Zündsystem Elektrische Sprengzünder in bleifreier NEPD-Technik zur Auslösung ziviler Sprengstoffe. Passende Zündmaschinen bieten wir Ihnen auf Anfrage gern an. Serienbündelung ist möglich, siehe dazu Punkt 9 der Verkaufsbedingungen. Produkt Zeitstufen DYNADETTM-C2-0ms Klasse 1.4S DYNADETTM-C2-25ms Klasse 1.4S 0 0 0 0 0 0 1-20 1-20 1-20 1-20 1-20 1-20 1-20 DYNADETTM-C2-250ms Klasse 1.4S 1-18, 20, 22, 24 DYNADETTM-C4-0ms DYNADETTM-C4-25ms DYNADETTM-C4-250ms 0 1-20 1-18, 20, 22, 24 Es gelten unsere Lieferbedingungen in der Fassung vom April 2010 einschließlich der Allgemeinen Verkaufsbedingungen in der Fassung vom Januar 2009. Beide sind in dieser Preisliste enthalten. Drahtlänge 3m 4m 6m 16 m 24 m 30 m 3m 4m 6m 12 m 16 m 24 m 30 m 4m 6m 4m 4m 4m Draht-packart gefaltet gefaltet gefaltet gefaltet gefaltet gefaltet gefaltet gefaltet gefaltet gefaltet gefaltet gefaltet gefaltet gefaltet gefaltet gefaltet gefaltet gefaltet Drahtmaterial Stahl Stahl Stahl Kupfer Kupfer Kupfer Stahl Stahl Stahl Stahl Kupfer Kupfer Kupfer Stahl Stahl Kupfer Kupfer Kupfer Stück je Karton (pro Zeitstufe) 250 200 180 90 60 50 250 200 180 100 90 60 50 200 180 Preis EUR / 1.000 St 1.672,00 1.755,00 1.912,00 8.623,00 10.440,00 12.088,00 1.696,00 1.748,00 1.930,00 5.921,00 7.620,00 9.039,00 11.048,00 1.806,00 1.928,00 auf Anfrage auf Anfrage auf Anfrage Preisliste Deutschland Juli 2010 Zündsysteme Elektronisches Zündsystem Elektronische Sprengzünder mit programmierbaren Verzögerungszeiten ermöglichen optimale Sprengwirkung und geringste Sprengerschütterungen. Produkt Drahtlänge i-konTM Standard Klasse 1.4B i-konTM VS Klasse 1.4B Drahtpackart 6m 15 m 20 m 30 m 40 m 60 m 5m 10 m 15 m 25 m Puppe Spule Spule Spule Spule Spule Puppe Puppe Spule Spule Drahtmaterial Preis Stück je Karton Stegleitung Stahl Stegleitung Stahl Stegleitung Stahl Stegleitung Stahl Stegleitung Stahl Stegleitung Stahl Stegleitung Stahl Stegleitung Stahl Stegleitung Stahl Stegleitung Stahl EUR / Stück 80 54 54 40 30 20 80 60 54 48 24,65 25,20 27,30 28,35 29,90 32,05 13,65 15,75 17,85 21,00 Systemkomponenten i-konTM / i-konTM VS Produkt Preis EUR / Stück i-konTM Blaster400 (inkl. Tragetasche, Ladegerät und Zündschlüssel) i-konTM Logger bzw. Logger VS (inkl. Tragetasche, Ladegerät und Verbindungskabel Blaster/Logger) Miete von i-kon™ Logger und i-kon™ Blaster siehe Abschnitt „Expertensysteme“ in dieser Preisliste Drucker (inkl. Ladegerät und Druckerkabel für Blaster400 und Logger) i-konTM Busleitung (200 m Rolle) Arbeits- und Tragetasche für Busleitung KFZ-Ladekabel für Blaster400 und Logger Datentransferkabel Logger/Logger Download-Kabel Signalgeber Systemkoffer (Pelikan, Model 1550, orange, komplett mit Einsätzen) 1.660,00 1.365,00 585,00 33,75 68,00 45,00 62,50 68,75 79,50 465,00 Basisset-Zündsystem i-konTM / i-konTM VS Produkt Preis EUR / Stück i-konTM Set400 3.220,00 bestehend aus einem i-konTM Blaster400, einem i-konTM Logger / i-konTM Logger VS, einem Systemkoffer (Pelikan, Model 1550, orange, komplett mit Einsätzen), einer Arbeitstasche für das Aufbewahren und Auslegen der Busleitung sowie einer Rolle Busleitung (200 m) Ersatzteile für i-konTM / i-konTM VS - System Produkt Zündschlüssel Blaster400 Druckerkabel für Blaster400 und Logger Tragetasche für Blaster400 Tragetasche für Logger Verbindungskabel Blaster/Logger Ladegerät für Blaster400 und Logger Ladegerät für Drucker Es gelten unsere Lieferbedingungen in der Fassung vom April 2010 einschließlich der Allgemeinen Verkaufsbedingungen in der Fassung vom Januar 2009. Beide sind in dieser Preisliste enthalten. Preis EUR / Stück 102,75 68,00 97,50 97,50 45,00 63,50 63,50 Preisliste Deutschland Juli 2010 Zubehör Zünderverbinder Produkt Preis Mengenstaffel EUR / 1.000 St unter 500 Stück ab 500 Stück ab 1.250 Stück unter 500 Stück ab 500 Stück ab 1.250 Stück unter 500 Stück ab 500 Stück ab 1.250 Stück Zünderverbinder für 12g Schnur mit ca. 5,2 mm Außendurchmesser Zünderverbinder für 20g Schnur mit ca. 8,8 mm Außendurchmesser Zünderverbinder für 40g Schnur mit ca. 8,8 mm Außendurchmesser 166,00 156,00 143,00 207,00 197,00 185,00 220,00 210,00 198,00 220,00 Scotchlok UR 2-Verbinder für elektrische Zünder Verlängerungsdrähte Typ Draht Isolierung Farbe Draht- Außen- VS VS VS VS VS VK Stahl Stahl Stahl Stahl Stahl Kupfer PVC PVC PVC PVC PP PVC grau grau grau blau blau grün 0,6 mm 0,6 mm 0,6 mm 0,6 mm 0,6 mm 0,6 mm 1,3 mm 1,3 mm 1,3 mm 1,3 mm 1,5 mm 1,3 mm / 100 m Einzelleiter 40 40 40 40 40 6,5 m / Ring m / Spule Preis EUR / 1.000 m 100 71,00 69,00 95,00 71,00 141,00 172,00 1.000 100 1.000 350 100 Zündleitungen Art Typ Draht Isolierung Einfachleitung 4 DK Spez. 4 Kupfer PVC Stegleitung ST4 DDK 4 Kupfer Stegleitung ST4 DDSK 3 Stahl 1 Kupfer = Nur für den Salzbergbau = Unverzinnt Es gelten unsere Lieferbedingungen in der Fassung vom April 2010 einschließlich der Allgemeinen Verkaufsbedingungen in der Fassung vom Januar 2009. Beide sind in dieser Preisliste enthalten. Farbe / 100 m Einzelleiter m / Ring Preis Draht- Litzen- Außen- gelb 0,6 mm 1,5 mm 5,0 mm 1,8 200 auslaufend: 100 1.433,00 PVC gelb 0,6 mm 1,5 mm 2,5 mm 1,8 200 auslaufend: 300 1.387,00 PVC rot 0,6 mm 1,5 mm 2,5 mm 4,6 200 auslaufend: 100 811,00 EUR / 1.000 m Preisliste Deutschland Juli 2010 Serviceleistungen – Messtechniken & Sprengleistungen Erschütterungsmessungen Produkt Preis EUR / Messung 3-Kanal Erschütterungsmessung am Fundament, nur Maximalwertbestimmung 6-Kanal Erschütterungsmessung nach DIN 4150-3, nur Maximalwertbestimmung Aufpreis für die Dokumentation des Schwingungsverlaufes 318,00 459,00 135,00 Bruchwandvermessungen Produkt Preis EUR / Messung 3D-Laser Bruchwandvermessung mit Ergebnisdokumentation, Erstellung von Bohrplan und Bohranweisung 3D-Laser Bruchwandvermessung dito, zusätzlich Ermittlung der Vorgabeprofile, Erstellen des Zündplans und Lademengenberechnung 480,00 600,00 Bohrlochvermessungen Produkt Preis EUR / Messung Vorgabemessung am Fuß der Bruchwand (mit Diademe, Radiodetection, Tepex oder RD4000); bis zu 20 Bohrlöcher jede weitere angefangene Gruppe von 10 Bohrlöchern Vermessung des Bohrlochverlaufes mit Intervall 2 Bohrmeter; je angefangene Gruppe von 10 Bohrlöchern Wiederbeschaffung einer Bohrlochsonde (Diademe, Radiodetection, Tepex) Wiederbeschaffung einer Boretrak®-Sonde 240,00 120,00 240,00 850,00 8.000,00 Wir empfehlen, Bohrlochvermessungen mit einer Bruchwandvermessung zu verbinden, da nur dann eine Aussage über die Qualität einer Bohrlochanlage für Gewinnungssprengungen getroffen werden kann. Bei schlechten Bohrlochkonditionen können Bohrlochvermessungen abgelehnt werden. Sollte der Kunde trotz allem auf die Vermessung bestehen, so kommt dieser im Falle der Beschädigung oder des Verlustes der Bohrlochsonde im Bohrloch für die Wiederbeschaffungskosten auf. Serviceleistungen für Zündanlagen Produkt Preis EUR / Stunde Planung der Zündanlage (unabhängig von der Art des Zündsystems) Erstellen der Zündanlage vor Ort (durch einen Sprengberechtigten) Erstellen der Zündanlage vor Ort (durch einen Sprengingenieur) 110,00 65,00 110,00 Zünden von Sprenganlagen Produkt Preis EUR / Sprengung Zünden von allgemeinen Sprenganlagen nach schriftlicher Vereinbarung und Haftungsdefinition Zünden einer Großbohrlochsprenganlage nach schriftlicher Vereinbarung und Haftungsdefinition 720,00 950,00 Die Dienstleistung "Zünden von Sprenganlagen“ kann nur dann von autorisierten Mitarbeitern der Orica Germany GmbH übernommen werden, wenn diese in die Planung der Sprenganlage eingebunden waren und die Anlage vollständig dokumentiert ist und vor dem Laden der Sprengung vermessen werden konnte. ROG – Rock-on-Ground , Bohren und Sprengen für die Hartsteingewinnung als Komplettleistung Produkt ROG Es gelten unsere Lieferbedingungen in der Fassung vom April 2010 einschließlich der Allgemeinen Verkaufsbedingungen in der Fassung vom Januar 2009. Beide sind in dieser Preisliste enthalten. Preis EUR / m³ in situ auf Anfrage Preisliste Deutschland Juli 2010 Serviceleistungen – Schwingungserfassungssystem NCVIB mit Internet-Plattform System-Miete mit Internetanbindung und Softwarenutzung Preis Produkt EUR / Monat NCVIB-BASIS-System NCVIB-Basisstation zur Immissionsüberwachung mit einem 3-axialen Schwingungssensor Zusätzlicher Schwingungssensor für ein bestehendes NCVIB-BASIS-System mit 1 Kanal (vertikal) mit 3 Kanälen Schallpegelsensor NCVIB-Vollsystem NCVIB-Basisstation zur Immissionsüberwachung mit fünf 3-axialen Schwingungssensoren NCVIB Schalldrucksensor 850,00 210,00 360,00 169,00 2.155,00 169,00 Auf Wunsch bieten wir Ihnen auch spezielle Lösungen wie Kauf der Messtechnik in Kombination mit Miete der Software-Plattform an. Es lassen sich bis zu 16 Kanäle an eine Basisstation anschließen. Sonderanwendungen mit bis zu 500 m langem Datenkabel zwischen Schwingungssensor und NCVIB-Basisstation oder einem notwendigen Batterie-Service werden nach dem tatsächlichen Aufwand berechnet. Installationsgebühren Preis Produkt EUR / Stück Installation eines NCVIB-Basissystem mit bis zu 40 m Datenkabel pro Schwingungssensor und einer Nutzungseinweisung Versetzen bestehender Messstationen innerhalb eines Projektes Einlesen und Bereitstellen von AutoCAD-Zeichnung 1.400,00 450,00 85,00 CAD-Zeichnung müssen im dwg-Format vorliegen. Wir empfehlen die Größe der Datei auf maximal 3 MB zu beschränken. Je kleiner die Datei desto schneller die Reaktionszeiten des Systems beim Aufruf der Karte. Zusatzservice SMS-Nachrichten Preis Produkt EUR / Monat Paket „Steinbruch“ 40 SMS pro Mobiltelefon Paket „Tunnel“ 200 SMS pro Mobiltelefon weitere 50 SMS pro Mobiltelefon (unabhängig vom Paket). 35,00 65,00 15,00 Ingenieur- und Personalleistungen Preis Produkt Sprengingenieur Sprengberechtigter Gutachten und Prognosen für Sprengerschütterungen Sonderberichte, Unterstützung bei Terminen mit Behörden, Betroffenen usw. Anfahrtspauschale Es gelten unsere Lieferbedingungen in der Fassung vom April 2010 einschließlich der Allgemeinen Verkaufsbedingungen in der Fassung vom Januar 2009. Beide sind in dieser Preisliste enthalten. EUR / Stunde 110,00 65,00 110,00 auf Anfrage EUR / Anfahrt: 145,00 Preisliste Deutschland Juli 2010 Serviceleistungen – Expertensysteme und Mietgeräte Software - Lizenz Preis Produkt EUR / Jahr SHOTPlus-iTM Software zur Planung von Zündanlagen 500,00 Gerätemieten Produkt Preis Preis EUR / Tag 3-Kanal Erschütterungsmessgerät mit Geophon in (x,y,z) Richtung 3-Kanal Erschütterungsmessgerät mit Geophon in (x,y,z) Richtung und Frequenzanalyse mit manuellem Download der Daten 3-Kanal Erschütterungsmessgerät mit Geophon in (x,y,z) Richtung, Frequenzanalyse und Modem zur Datenabfrage der Maximalwerte (Telefongebühren werden gesondert berechnet) Zündmaschine HU 20 / CU 200 Zündmaschine HU 80 / CU 400 Zündmaschine HU 160 / CU 400 Logger (für i-kon™ oder i-kon™VS) Blaster 400 (für i-kon™ oder i-kon™VS) Blaster 2400 (nur für i-kon™) SURBS Funk-Fern-Auslösesystem für Blaster (nur in Verbindung mit i-kon™ Zündern) EUR / Monat 28,00 392,00 44,00 616,00 49,00 686,00 20,00 25,00 30,00 20,00 20,00 50,00 80,00 280,00 350,00 420,00 280,00 280,00 700,00 1.120,00 Die Geräte befinden sich bei der Übergabe in einem ordnungsgemäßen Zustand und werden mit einem Übergabeprotokoll ausgehändigt. Alle während des Betriebes auf der Einsatzstelle anfallenden Kosten (Reparatur- und Wartungskosten) werden durch den Mieter übernommen. Nach Ende der Mietzeit sind die Geräte in ordnungsgemäßem Zustand an die Orica Germany GmbH zurückzugeben. Serviceleistungen – Sonstiges Ingenieur- und Personalleistungen, Anfahrten, Wartezeiten Produkt Einsatz eines Sprengingenieurs Einsatz eines Sprengberechtigten Einsatz eines Sprenghelfers (ohne Qualifizierung als Sprengberechtigter) Ladehilfsleistungen durch unser Lieferpersonal Bearbeiten von Sonderbetriebsplänen Sprengarbeiten Lehrgänge (bis zu einem Tag), die durch einen Sprengingenieur durchgeführt werden, berechnen wir unabhängig von den geleisteten Unterrichtsstunden, mit einer Tagespauschale von 8 Stunden Datenanalyse und Gutachten Anfahrtspauschale für Dienstleistungen vor Ort, soweit nicht durch Lieferpersonal erbracht Transportentgelt je Entfernungskilometer Wartezeit für Mischladefahrzeuge, Abrechnung je angefangene 15 Minuten entgeltpflichtiger Wartezeit Es gelten unsere Lieferbedingungen in der Fassung vom April 2010 einschließlich der Allgemeinen Verkaufsbedingungen in der Fassung vom Januar 2009. Beide sind in dieser Preisliste enthalten. Preis Einheit EUR je h je h je h je h je h 110,00 65,00 42,00 65,00 110,00 je h 110,00 nach Aufwand je Anfahrt: 145,00 1,80 190,00 Preisliste Deutschland Juli 2010 Lieferbedingungen der Orica Germany GmbH 1. Allgemeine Verkaufsbedingungen Sofern nicht ausdrücklich andere Bedingungen von uns schriftlich bestätigt sind, gelten unsere Allgemeinen Verkaufsbedingungenen der Orica Germany GmbH in der Fassung vom Januar 2009. Diese können im Internet unter www.oricaminingservices.com eingesehen und ausgedruckt werden. Sie sind außerdem nachstehend abgedruckt, auf der Rückseite unserer Rechnungen wiedergegeben oder können bei uns angefordert werden. 2. Preise und Preisliste Alle Preise verstehen sich in EUR zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer ab Lager der Orica Germany GmbH auf Straßenfahrzeug verladen. Frachten bieten wir auf Anfrage an. Maßgebend sind in jedem Falle die am Tage des Bestellungseingangs gültigen Preise und Bedingungen. 3. Warenabgabe und Belieferung Die Abgabe von Waren erfolgt in vollen Gebinden (Karton, Sack, Rolle etc.). In besonderen Fällen kann hiervon gegen Aufwandsentschädigung abgewichen werden. Sofern die Anlieferung von Waren vereinbart ist, erfolgt diese per Straßenfahrzeug. Der Warenübergabepunkt muss für diese Fahrzeuge sicher und unbehindert erreichbar sein. Die Mindestliefermenge für gepackte Sprengstoffe ist 1 Palette mit werksseitiger Standardstapelung, die Entladung hat durch den Empfänger zu erfolgen. Die Anlieferung von losen Sprengstoffen mit Mischladefahrzeugen (MMU) erfordert die Abnahme von mindestens 2 t Sprengmittel je Lieferung. Zündmittel und Sprengzubehör werden nur in Verbindung mit Sprengstofflieferungen angeliefert, sofern nicht eine besondere Vereinbarung getroffen wurde. Die Entladung erfolgt durch den Empfänger. Wartezeiten von Mischladefahrzeugen (MMU) an der Sprengstelle (Entladestelle), die 30 Minuten übersteigen, sind entgeltpflichtig. 4. Lieferfähigkeit Warenabgabe und Lieferungen erfolgen nach Verfügbarkeit. Verzögerungen des vereinbarten Termins werden dem Auftraggeber umgehend bekanntgegeben. Orica Germany GmbH wird Verzögerungen so gering wie möglich halten. 5. Toleranzen Die in der Preisliste angegebenen Maße unterliegen fertigungsbedingten Toleranzen. Technische Änderungen sind vorbehalten. Soweit Änderungen mit einer Änderung unserer eigenen Produktzulassungen verbunden sind, unterrichten wir unsere Abnehmer umgehend. 6. Rücknahme von Sprengmittelverpackungen Sprengstoffkartons werden unentgeltlich Zug um Zug zurückgenommen. Voraussetzung ist, dass die Kartons entleert, sortenrein, sauber und trocken sind. Die Kartons müssen flach aufgefaltet auf einer Palette mit ungefähr 1 m Höhe gestapelt und mit einem Umreifungsband fixiert sein. Die Paletten werden bei Anlieferung von Sprengstoffen von unseren Fahrern mitgenommen, sofern genügend Laderaum verfügbar ist. Sie sind vom Auftraggeber kostenfrei auf unseren LKW zu laden. Für übrige Verpackungen gilt das Vorstehende sinngemäß. 7. Selbstentsorgung von Sprengmittelverpackungen Für Kunden, die die Karton- und Sackverpackungen der bezogenen Sprengstoffe selbst entsorgen, ermäßigt sich der Preis um EUR 50,00 je 1.000 kg abgerechnetem Sprengstoffwert. Wir weisen darauf hin, dass für die Entsorgung gesetzliche Vorschriften und Verfahrensrichtlinien einzuhalten sind. 8. Abweichungen vom Standardprogramm bei Zündern Bei Zündern können ergänzend zum vorstehenden Standardprogramm andere Längen der Anzündschläuche und Zünddrähte angeboten werden. 9. Serienbündelung von Zündern Zünder in Serienbündelungen können gesondert bei unseren Vertragshändlern angefragt werden. Für Serienbündelungen wird ein Aufschlag von EUR 320,00 je 1.000 Stück berechnet. 10. Mietgeräte Die Mietgeräte befinden sich bei der Übergabe in einem ordnungsgemäßen Zustand und werden mit einem Übergabeprotokoll ausgehändigt. Alle während des Betriebes auf der Einsatzstelle anfallenden Kosten (Reparatur- und Wartungskosten) werden durch den Mieter übernommen. Nach Ende der Mietzeit sind die Geräte in ordnungsgemäßem Zustand an die Orica Germany GmbH zurückzugeben. 11. Anfahrtspauschale bei Serviceleistungen Bei vor Ort durch unser Servicepersonal zu erbringenden Serviceleistungen ist für dessen An- und Abfahrt eine Anfahrtspauschale zu entrichten. Wegezeiten sind damit abgegolten. 12. Dokumentationen Orica Germany GmbH haftet für die Erfüllung von Dokumentations- und Nachweispflichten, soweit sie ihr durch Gesetz obliegen. Darüber hinausgehende Ansprüche werden nicht anerkannt. 13. Weitere Informationen Weitere Informationen zu unseren Produkten und Leistungen wie Produktdatenblätter, Sicherheitsdatenblätter bieten wir Ihnen auf unserer Homepage www.oricaminingservices.com oder senden Sie Ihnen auf Wunsch zu. 14. Gültigkeit der Preisliste Diese Preisliste ersetzt die bisherige Preisliste vom 01. Oktober 2009 und ist bis zum Erscheinen einer nachfolgenden Preisliste gültig. Troisdorf, April 2010 Es gelten unsere Lieferbedingungen in der Fassung vom April 2010 einschließlich der Allgemeinen Verkaufsbedingungen in der Fassung vom Januar 2009. Beide sind in dieser Preisliste enthalten. Preisliste Deutschland Juli 2010 Allgemeine Verkaufsbedingungen der Orica Germany GmbH 1. Präambel Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch in dem Fall, dass wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller zwecks Ausführung eines Vertrages getroffen werden, sind/werden in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt. Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen ebenfalls der Schriftform. Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden. 2. Angebot Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sich aus dem Angebot oder aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Ein Vertrag kommt bei Bestellung erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. 3. Schutzrechte Wir bleiben Eigentümer der Ihnen übersandten Zeichnungen, Spezifikationen, Muster usw. Wir räumen Ihnen ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht ein, soweit dies zur Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtungen erforderlich ist. Sie dürfen die Ihnen überlassenen Unterlagen weder Dritten zugänglich machen noch in anderer Weise verwerten. Formen und sonstige Werkzeuge bleiben unser Eigentum auch dann, wenn die dafür entstehenden Kosten einen Bestandteil des Verkaufspreises bilden oder in sonstiger Weise von Ihnen vergütet werden. Falls wir nach Ihren Zeichnungen Spezifikationen, Muster usw. zu liefern haben, übernehmen Sie das Risiko der Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck. Sie übernehmen ferner die Haftung dafür, dass wir keine Schutzrechte Dritter verletzen. Sofern uns von einem Dritten unter Berufung auf ein ihm gehörendes Schutzrecht die Herstellung und Lieferung von Gegenständen untersagt wird, die wir nach Ihren Zeichnungen, Spezifikationen, Mustern usw. angefertigt haben, sind wir - ohne zur Prüfung des Rechtsverhältnisses verpflichtet zu sein – unter Ausschluss aller Ihrer Schadensersatzansprüche berechtigt die Herstellung und Lieferung einzustellen und Ersatz der aufgewendeten Kosten zu verlangen. Soweit uns weitergehende Schadensersatzansprüche zustehen sollten, behalten wir uns diese vor. 4. Preis- und Zahlungsbedingungen Unsere Preise verstehen sich ab Werk, zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer und ausschließlich der Kosten für Verpackungen, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise angemessen zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kosten- und Abgabenänderungen eintreten, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen, Materialpreisänderungen oder sonstigen sich auf den Vertragspreis auswirkende tatsächliche oder rechtliche Änderungen, die Orica nicht einseitig bestimmen kann. Diese werden wir dem Kunden auf Verlangen nachweisen. Skonto darf von dem Besteller nur dann ausnahmsweise einbehalten werden, wenn wir einen Zahlungsnachlass ausdrücklich vereinbart haben. 5. Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abtretungen Der Besteller ist zur Aufrechnung nur berechtigt, insoweit seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist der Besteller nur aufgrund von Gegenansprüchen aus dem gleichen Vertragsverhältnis berechtigt. Ansprüche gegen uns bedürfen zu ihrer Abtretung ebenfalls unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. Sofern durch unsere oder im Rahmen unserer Lieferungen und Leistungen die Mitarbeiter, Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen von uns oder die Allgemeinheit Gefahren oder Risiken ausgesetzt werden, sind wir berechtigt, unsere Lieferungen und Leistungen solange gegenüber dem Besteller zurückzuhalten, bis die Risiko- oder Gefahrenlage beseitigt ist. 6. Liefertermin Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtungen setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. Wir sind darüber hinaus berechtigt die Lieferung bis zur Bewirkung der vereinbarten Gegenleistung oder der Leistung entsprechender Sicherheiten zu verweigern, falls sich Ihre Vermögenslage nach Vertragsabschluss verschlechtert oder dieser Umstand schon bei Vertragsabschluss bestanden hat, uns jedoch erst anschließend bekannt wird, und hierdurch unser Anspruch auf die Gegenleistung gefährdet wird. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Im Falle unseres Lieferverzuges steht Ihnen ein Rücktrittsrecht nur dann zu, wenn Sie uns eine angemessene Nachfrist gesetzt haben, verbunden mit der ausdrücklichen Erklärung, dass Sie die Annahme unserer Leistung nach Ablauf dieser Frist ablehnen und wir die Leistung nicht innerhalb der gesetzten Nachfrist bewirken. Das Rücktrittsrecht ist beschränkt auf den nichterfüllten Teil des Vertrages, es sei denn der erbrachte Leistungsteil ist objektiv unverwertbar. Hinsichtlich evtl. Schadensersatzansprüche gelten die Bestimmungen in Ziffer 10. Bei Annahmeverzug oder sonstiger schuldhafter Verletzung von Mitwirkungspflichten seitens des Bestellers sind wir zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen berechtigt. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht in diesem Fall mit dem Zeitpunkt des Annahmeverzuges oder der sonstigen Verletzung von Mitwirkungspflichten auf den Besteller über. 7. Gefahrübergang Ab Verladung auf das Transportmittel reisen alle Waren – unabhängig von einer vereinbarten Frachtkostenregelung – auf Ihre Gefahr. 8. Höhere Gewalt Höhere Gewalt und sonstige nicht vorhersehbare Umstände, welche die Herstellung oder die Lieferung verhindern oder erschweren, z. B. Krieg, Arbeitskampf, Aufruhr, behördliche Maßnahmen, Energie- oder Rohstoffmangel, Betriebsstörungen, Ausbleiben von Zulieferungen unserer Lieferanten, Verkehrsstörungen befreien uns für die Zeit des Bestehens dieser Umstände von der Lieferpflicht. Es gelten unsere Lieferbedingungen in der Fassung vom April 2010 einschließlich der Allgemeinen Verkaufsbedingungen in der Fassung vom Januar 2009. Beide sind in dieser Preisliste enthalten. Preisliste Deutschland Juli 2010 9. Mängelhaftung Die Mängelrechte setzen voraus, dass Sie den von Ihnen geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen sind. Mängel, die bei einer ordnungsgemäßen Untersuchung der Ware erkannt werden können, müssen Sie uns binnen 2 Wochen nach Empfang der Ware schriftlich anzeigen. Andere Mängel müssen unverzüglich nach ihrer Entdeckung angezeigt werden. Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der Nacherfüllung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Besteller berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach dem § 478, 479 BGB bleibt unberührt; Sie beträgt 5 Jahre, gerechnet ab Ablieferung der mangelhaften Sache. 10. Schadensersatz Wir haften für Schadensersatz im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Unsere Haftung für Schadensersatz wegen Pflichtverletzungen ist mit Ausnahme kardinaler oder vertragswesentlicher Pflichten sowohl gegen uns als auch gegen unsere Erfüllungsgehilfen beschränkt auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Falle der Schadensersatzhaftung ist diese jedoch auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, soweit die Haftung nicht auf einer vorsätzlichen Pflichtverletzung beruht. Die Haftungsbeschränkungen finden keine Anwendung, wenn wir wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach den Grundsätzen der Produkthaftung zwingend in Anspruch genommen werden können. Soweit vorstehend nicht ausdrücklich anderes geregelt ist, ist unsere Haftung ausgeschlossen. 11. Eigentumsvorbehalt Bis zur Bezahlung der Lieferung und Regulierung sämtlicher Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung mit Ihnen behalten wir uns das Eigentum an der gelieferten Ware vor. Sie sind berechtigt, die Ware im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges zu bearbeiten und zu veräußern. Eine etwaige Verarbeitung erfolgt für uns, ohne dass uns hierdurch Verpflichtungen entstehen. Wird die von uns gelieferte Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Rechnungsendbetrag einschließlich Mehrwertsteuer), zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung oder Vermischung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Ware. Veräußern Sie die Ware oder die aus der Ware hergestellten Sachen, so gehen die aus der Veräußerung entstehenden Forderungen sicherheitshalber auf uns über. Sie treten bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages (einschl. Mehrwertsteuer) unserer Forderungen ab, die Ihnen aus der Weiterveräußerung gegen Ihre Abnehmer oder Dritte erwachsen und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Sie werden uns jederzeit auf Verlangen Auskunft über die abgetretenen Forderungen erteilen. Sie sind berechtigt die auf uns übergegangenen Forderungen einzuziehen. Die Einziehungsbefugnis berechtigt Sie nicht, in anderer Weise über die Forderung zu verfügen, z. B. durch Abtretung oder Verpfändung. Erfüllen Sie uns gegenüber Ihre Verpflichtungen unpünktlich, wird ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder liegt eine Zahlungseinstellung vor, so können wir die Einziehungsbefugnis widerrufen und von Ihnen verlangen, dass Sie die Abtretung dem Schuldner bekannt geben, uns alle zum Einzug erforderlichen Angaben machen sowie die dazugehörigen Unterlagen an uns aushändigen. Übersteigt der realisierbare Wert unserer Sicherungen unsere Forderungen um mehr als 10 %, sind wir insoweit auf Ihr Verlangen zur Freigabe der Sicherungen verpflichtet. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns. Werden die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren oder die Gegenstände, auf die sich der Eigentumsvorbehalt nach Verarbeitung oder Veräußerung der gelieferten Waren erstreckt, gepfändet oder liegt ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über Ihr Vermögen vor, so sind wir hiervon unverzüglich zu unterrichten. 12. Schlussbestimmungen Für unsere gegenseitigen Rechtsbeziehungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf (einheitliches UN-Kaufrecht). Die Vertragspartner werden sich bemühen, Meinungsverschiedenheiten im gegenseitigen Einvernehmen zu regeln. Sollte wider Erwarten einmal keine Einigung erzielt werden können, sollen die für unseren Unternehmenssitz Troisdorf zuständigen Gerichte entscheiden. Daneben sind wir jedoch auch berechtigt, unsere Ansprüche an Ihrem allgemeinen Gerichtsstand geltend zu machen. Sollten Einzelbestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen in Kraft. Die Vertragspartner sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende Regelung zu ersetzen. Troisdorf, Januar 2009 Es gelten unsere Lieferbedingungen in der Fassung vom April 2010 einschließlich der Allgemeinen Verkaufsbedingungen in der Fassung vom Januar 2009. Beide sind in dieser Preisliste enthalten. Preisliste Deutschland Juli 2010 Weitere Informationen, Produktdaten und Bezugsquellenhinweise Es gelten unsere Lieferbedingungen in der finden Sie auf unseren Fassung vom April Internetseiten. 2010 einschließlich der Allgemeinen Verkaufsbedingungen in der Fassung vom Januar 2009. Beide sind in dieser www.oricaminingservices.com Preisliste enthalten.