Nr. 5, Juni 2004 - Wirtschaftskammer Steiermark

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Nr. 5, Juni 2004 - Wirtschaftskammer Steiermark
Nr. 5, Juni 2004
GZ 02Z032927 M – P.b.b. Verlagspostamt 8020 Graz
NICHTRAUCHERSCHUTZ
Sie haben es den Medien
sicher entnommen: Der
Nichtraucherschutz in der
Gastronomie ist ein heiß diskutiertes Thema und so werden Zwangsmaßnahmen wie
obligate Nichtraucherräume
oder die Verpflichtung, sozusagen als verlängerter Arm
AUS DEM
INHALT
● Nichtraucherschutz
S. 1-2
● Energiesparen S. 3
● Ferialpraktikanten
S. 4-5
● Werbung auf der
Straße
S. 6
● Mehr Gewinn
S. 7
des
Gesundheitsministers,
gegen obstinate Raucher
vorzugehen, auf politischer
Ebene in Betracht gezogen.
Die Entwicklung wird nicht
aufzuhalten sein, allerdings
möchten wir nicht darauf
warten, bis der Gesetzgeber definitiv aktiv wird und
Zwangsvorschriften mit Strafandrohungen für die Gastwirte erlässt, die bis hin zur
Strafbarkeit des bloßen „Besitzes“ eines Aschenbechers
gehen können (wie kürzlich
aus den USA gemeldet).
Daher wurde kürzlich mit
Ministerin Rauch-Kallat eine
– wie wir glauben – sinnvolle und vor allem bei gutem
Willen machbare Lösung
auf Bundesebene vereinbart.
Wir hoffen, dass diese „österreichische“ Lösung mit
entsprechender
Solidarität
umgesetzt werden kann. Auf
der folgenden Seite finden
Sie den genauen Wortlaut der
Vereinbarung.
ZUKUNFT
BEGINNT JETZT
Die Winterstatistik der
steirischen Tourismusbranche kann sich durchaus
sehen lassen, die letzte
Sommersaison 2003 brachte mit einem Plus von 5,8
Prozent sogar den Spitzenplatz im innerösterreichischen „Zuwachsrennen“.
Für den heurigen Sommer
sind die Erwartungen nicht
ganz so optimistisch, weil
echte Magnete wie Formel
I-Grand-Prix und „Graz –
Kulturhauptstadt Europas“
fehlen. Dies ist aber noch
lange kein Grund dafür, die
Köpfe hängen zu lassen.
Denn durch die jüngste
Erweiterung der EU hat die
steirische Tourismusbranche die Chance bekommen, neue Märkte zu erobern – sei es in Slowenien,
Ungarn, Tschechien, in der
Slowakei, in Polen oder
auch anderswo.
Dabei ist es wichtig,
schon jetzt im Marketing
die Nase vorne zu haben, denn die Konkurrenz
schläft nicht. Wer glaubt,
dass dieser neue Markt
auf Grund der geringeren
Kaufkraft nicht interessant
genug sei, um beworben
zu werden, der läuft Gefahr, dann das Nachsehen
zu haben, wenn das Geschäft zu laufen beginnt.05
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Die Beispiele Portugal
und Griechenland haben
Fortsetzung Seite 2
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Vereinbarung zur
freiwilligen
Einrichtung von
Nichtraucherbereichen in Gastgewerbebetrieben
l Der
Fachverband
Gastronomie wird auf
seine Mitgliedsbetriebe einwirken, damit
eine Einrichtung von
separaten Nichtraucherbereichen
(Nichtraucherzonen
bzw.
gesonderten
Nichtraucherräumen
– sofern die räumliche
Situation im Betrieb
dies zulässt) auf freiwilliger Basis erfolgt.
l Die Einrichtung eines Nichtraucherbereiches soll in allen
Speisenbetrieben
erfolgen und mindestens 40% der für die
Verabreichung
von
Speisen vorgesehenen
Fortsetzung von Seite 1
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gezeigt, wie schnell sich
ein Land im Schoße der
EU wirtschaftlich entwickeln kann.
Rechtzeitige und gezielte Werbung und Bearbeitung der neuen Märkte
sichert der steirischen
Tourismuswirtschaft, nicht
nur den Fuß in der Tür zu
haben, sondern dass die
Steiermark auch weiterhin
eines der beliebtesten Urlaubsländer bleibt.
Um dies zu erreichen,
Sitzplätze betragen.
l Als Speisebetriebe in
diesem Sinne gelten
folgende
Betriebsarten:
Gasthäuser,
Gasthöfe, Restaurants,
Bahnhofgaststätten,
Cafe-Restaurants,
C a f e - Ko n d i t o r e i e n
(soweit es sich um
Betriebe mit einer
Gastgewerbeberechtigung handelt) und
Eisbetriebe.
l Der
Fachverband
Gastronomie wird im
Rahmen seiner regelmäßigen Strukturdatenerhebung zu den
genannten Stichtagen
eine Abfrage bei seinen Mitgliedsbetrieben durchführen. Das
Bundesministerium
für Gesundheit und
Frauen hat das Recht,
die Umsetzungsmaßnahmen jederzeit zu
kontrollieren.
l Von Seiten des Bundesministeriums
für Gesundheit und
Frauen wird auf eine
gesetzliche Reglementierung des Nichtraucherschutzes im Gastgewerbe verzichtet,
sofern auf freiwilliger
Basis zumindest folgende Schwellwerte
erreicht werden:
bis 31.12.2004 30%
bis 31.12.2005 60%
bis 31.12.2006 90%
l Bei Speisebetrieben
mit einer für den
Gästebereich vorgesehenen Fläche von
unter 75 m2 erscheint
eine räumliche Abgrenzung
zwischen
Raucher -und Nichtraucherbereich nicht
sinnvoll. Diese bleiben daher bei der Ermittlung der Schwellwerte außer Betracht.
ist eine gemeinsame Anstrengung aller im Tourismus Tätigen notwendig
– jeder Gastronom und
Hotelier ist da persönlich
gefordert. Es wird nicht
reichen, sich auf überregionale Kampagnen zu verlassen, in der Hoffnung,
so problemlos und günstig
mitnaschen zu können.
Vielmehr bedarf es neuer Ideen und innovativer
Strategien, um diese neuen Märkte für sich zu gewinnen.
Dass es unseren Tou-
rismusbetrieben
daran
keineswegs
mangelt,
haben sie schon in der
Vergangenheit bewiesen.
Deshalb ist mir um unsere
Zukunft nicht bange.
Wir sollten nur an eines
denken: Diese Zukunft hat
bereits jetzt begonnen.
Peter Mühlbacher
Präsident
ENERGIESPAREN MIT MINIKRAFTWERK
Strompreiserhöhungen sind zur Zeit das
Thema und so kommt
einer energiesparenden
Energieversorgung eine
immer größer werdende
Bedeutung zu. In diesem Umfeld bietet das
E-Werk Gösting Hotel-,
Wellness- und Gastronomiebetrieben eine mehr
als interessante innovative Energielösung an: die
Stirling-KWK-Anlage.
Mit diesem Mini-Kraftwerk können Klein- und
Mittelbetriebe
selbst
Strom und Wärme erzeugen.
Das
Stirling-KWK
(Kraft-Wärme-Koppelung)-Energiesystem
erzeugt zugleich Wärme
und Strom. Bei der KraftWärme-Koppelung wird
die entstehende Prozesswärme dem Heizungsund Warmwassersystem
zugeführt. Der durch
den Generator erzeugte
Strom wird in die Kundenanlage eingespeist.
Für die revolutionäre
externe
Verbrennung
des Stirlingmotors kann
Erdgas, Biomasse, Sonne
oder Flüssiggas eingesetzt werden. Vorteile
dieses innovativen Systems sind geringe Energie- und kaum Wartungskosten, sauberer und geräuscharmer Betrieb und
geringe Emissionswerte.
Und das Wichtigste dabei: Sie erlangen eine
größere Unabhängigkeit
von lokalen Stromversor-
Das Stukitzbad in Graz-Andritz spart Energie mit der
Stirling-KWK-Anlage.
Hotel Paradies (links), Best Western Hotel Pfeifer
Kirchenwirt, beide Graz, stehen kurz vor Projektstart.
gern und unvorhersehbaren Strompreis-Schwankungen.
Zu beachten ist, dass
für einen wirtschaftlich
optimalen Betrieb einer
Stirling-KWK-Anlage einige „Voraussetzungen“
erfüllt sein müssen, wie
z. B. eine jahresdurchgängige Wärme- und
Stromabnahme von ca.
6000 h/Jahr.
Vorteile eines EnergieContracting
Das E-Werk Gösting
bietet seinen Kunden ein
modernes Energie-Contracting-Modell an. Dabei installiert das E-Werk
Gösting die KWK-Anla-
ge, bleibt deren Eigentümer, liefert die erzeugte
Energie und übernimmt
Wartung und Service
der gesamten Anlage.
Und ganz wichtig: Das
innovative System wird
zu 30% von der öffentlichen Hand gefördert!
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Nähere Informationen:
E-Werk Gösting, Vertrieb
Stirling-KWK Südösterreich, Erich Gruber, Tel.
0316/6077-63, Mobil:
0664/8397833, E-Mail:
e.gruber@ewg.at
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FERIALPRAKTIKANTEN
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Gerade in den Sommermonaten werden wieder
vermehrt
Ferialpraktikanten aufgenommen.
Hier möchten wir auf
die besonderen Regelungen, die im Gastgewerbe
bestehen, hinweisen.
Als Ferialpraktikanten
werden jene Schüler
oder Studenten verstanden, die im Rahmen
ihrer Ausbildung eine
praktische Tätigkeit in
einem Gastgewerbebetrieb absolvieren und
nachweisen
müssen
(dies trifft beispielsweise
zu auf alle Schüler einer
Höheren Lehranstalt für
Fremdenverkehrsberufe bzw. wirtschaftliche
Berufe oder einer Hotelfachschule). Zweck des
Praktikums ist die schulische Ausbildung.
Volontär:
l unterliegt keinen dienstlichen
Weisungen (nur solchen, die der
Betriebssicherheit dienen)
l keine fixen Arbeitszeitvorgaben
l keine Arbeitspflicht
l kein Anspruch auf Entlohnung
– Taschengeld kann aber gewährt
werden
l kein Anspruch auf Sonderzahlungen
l unterliegt nicht dem Kollektivvertrag;
die Bestimmungen des Kinder- und
Jugendlichenbeschäftigungsgesetzes
sind jedoch zu beachten
Die
Beschäftigung
von Ferialpraktikanten ist
nach dem Kollektivvertrag auf die Ferienzeiten
beschränkt. Grundsätzlich kann ein solches
Praktikum in zwei Formen abgeleistet werden:
1. als Volontariat
2. im Rahmen eines
Dienstverhältnisses
Dienstverhältnis
l Einbindung in die Betriebsorganisation
(Weisungsrecht)
l fixe Arbeitszeiten
l Arbeitspflicht
l Entlohnung nach Pkt. 7 lit. d des
Kollektivvertrages
l Anspruch auf aliquote
Sonderzahlungen nach Erfüllung der
Wartezeit (2 Monate)
l unterliegt in vollem Umfang dem
Kollektivvertrag und allen sonstigen
arbeitsrechtlichen Bestimmungen
(insb. Kinder- und Jugendlichenbeschäftigungsgesetz,
Arbeitszeitgesetz)
In der Praxis kommt im Gastgewerbe aber fast ausschließlich die Variante 2 vor!
Erfolgt die Beschäftigung eines Ferialpraktikanten im Rahmen eines
Dienstverhältnisses, so
gebührt lt. Kollektivvertrag Pkt. 7 lit. d ein Entgelt in Höhe der jeweils
geltenden Lehrlingsentschädigung für das mit
dem Schuljahr korrespondierende
Lehrjahr.
Praktika, die zwischen
zwei Schuljahren geleistet werden, sind dem
vorangegangenen Schul-
jahr zuzuordnen. Wird
die Beschäftigung über
die vorgeschriebene Zeit
des
Pflichtpraktikums
fortgesetzt, wird z.B. statt
der vorgeschriebenen 8
Wochen 2 Monate praktiziert, liegt hinsichtlich
der
überschreitenden
Zeit kein Pflichtpraktikum vor, so dass der
Schüler für diese Zeit
Anspruch auf mindestens
den seiner Beschäftigung
und seinem Alter ent-
sprechenden Kollektivvertragslohn hat. Hier sei
erwähnt, dass ungelernte
Jugendliche bis 17 Jahre
90 Prozent des für die
zutreffende Arbeitskategorie festgesetzten Tariflohnes erhalten.
Gerne senden wir Ihnen auch ein Muster eines solchen Praktikantenvertrages zu (Tel. 0316/
601-459 DW; E-Mail:
gastronomie@wkstmk.at)
FERIALPRAKTIKANTEN
Ferialarbeitnehmer
Hierbei handelt es
sich um einen Arbeitnehmer, der reguläre Arbeit
(keine Ergänzung zur
schulischen Ausbildung!)
verrichtet. Betriebe benötigen eine Aushilfe
z.B. für Urlaubsvertretungen, Bewältigung von
Arbeitsspitzen oder sonst
anfallenden Arbeiten. Da
die Ferialarbeitnehmer
in einem Dienstverhältnis tätig sind, ist eine
Weisungsgebundenheit
betreffend
Arbeitszeit,
Arbeitsort und arbeitsbezogenes Verhalten gegeben. Auch hier gilt, dass
ungelernte Jugendliche
bis 17 Jahre 90 Prozent
des für die zutreffende
Arbeitskategorie festgesetzten Tariflohnes erhalten.
KOSTENLOSER INTERNETAUFTRITT
Der Veranstalterverband
Österreich bietet seinen
Mitgliedern ab sofort
eine Präsentationsplattform im Internet an.
Viele
Gastronomiebetriebe möchten zur
Steigerung ihrer Publikumsattraktivität gerne
Livemusik-Veranstaltungen durchführen, wissen
aber nicht, wie sie an
die entsprechenden Musikschaffenden und Musikgruppen herantreten
können.
www.veranstalterweb.at
schafft Abhilfe und stellt
eine optimale Kommunikationsplattform
für beide Gruppen dar.
Veranstalter bekommen
die Möglichkeit, ihren
Anforderungen entsprechende
Musiker/Musikgruppen zu finden
und zu kontaktieren.
Umgekehrt
können
Musiker/Musikgruppen
gezielt nach möglichen
Auftrittsorten
suchen
und sich den Veranstaltern präsentieren. Tragen
Sie jetzt kostenlos Ihren
Betrieb online ein und
nutzen Sie das GratisService des Veranstalterverbandes
Österreich.
Sie können dabei Referenzveranstaltungen
angeben, Fotos einfügen,
Ihre eigene Webseite
präsentieren und Ihren
Eintrag jederzeit selbst
aktualisieren.
Sollten Sie über keinen
Internet-Zugang
verfügen, so übernimmt
der Veranstalterverband
Österreich gerne für Sie
den Grundeintrag. Dazu
muss ein Formular mit
den Grunddaten ausgefüllt werden, welches
Sie bei uns anfordern
können.
Tel.
0316/
601-459 DW, E-Mail:
gastronomie@wkstmk.at
Das ausgefüllte Formular
senden Sie dann an den
Veranstalterverband.
Hotelvertragsbedingungen
Brandschutztüren
Das Landgericht Feldkirch hat in einer
nunmehr rechtskräftigen Entscheidung wie
folgt festgestellt: Bei Vorhandensein einer
Homepage im Internet, insbesondere einer
solchen, die auf das Ausland ausgerichtet
ist (wie etwa im Kleinwalsertal mit dem
Zusatz „de“), führt dazu, dass eine Gerichtsstandvereinbarung und Einklagung in
Österreich unzulässig ist. Die ÖHVB werden an die geltende Regelung angepasst.
Wir bitten um sofortige Beachtung dieser
Rechtslage.
Gerade in der Hotellerie und Gastronomie
gelten
brandschutztechnische
Vorschriften, deren Einhaltung immer
wieder überprüft werden. Aufgrund einer
neuen Brandschutzvorrichtung müssen
nun seit 1.1.2004 Brandschutztüren (gem.
ÖNORM B3850) mit einer ÜA-Prüfkennzeichnung an der Türkonstruktion ausgeführt sein. Wir bitten daher in Zukunft
verstärkt darauf zu achten.
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WERBUNG AUF DER STRASSE
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Sie haben in Ihrem Gastbetrieb eine Veranstaltung,
ein Fest, Ball u.ä. und möchten dies „auf öffentlichem
Grund“ (Straßen, Gehwegen) bewerben. Wenn Sie
Reklamematerial auf der Straße verteilen oder dieses
unter den Scheibenwischern von abgestellten Autos
anbringen, dann aufgepasst:
Für die Benützung
von Straßen einschließlich des darüber befindlichen für die Sicherheit
des Straßenverkehrs in
Betracht
kommenden
Luftraumes zu anderen
Zwecken als zu solchen
des Straßenverkehrs (z.B.
Werbung) ist unbescha-
det sonstiger Rechtsvorschriften eine Bewilligung nach diesem Bundesgesetz erforderlich.
Erteiler einer solchen Bewilligung ist die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde; für derartige
Bewilligungen sind nach
den einzelnen Landesge-
setzen Verwaltungsabgaben zu entrichten, deren
Höhe sich an der Art der
beantragten Straßenbenützung orientiert.
Das Verteilen von
Reklamezetteln ist demnach ebenso bewilligungspflichtig wie deren
Anbringung unter den
Scheibenwischern
abgestellter Fahrzeuge (im
letzteren Fall wird aber
in der Regel keine Bewilligung erteilt).
MEHR ALS 20 DIENSTNEHMER?
Wie wir schon mehrmals darüber berichtet haben,
ist für Anlagen, bei deren Betrieb Abfälle anfallen
und in denen mehr als 20 Arbeitnehmer beschäftigt
sind, verpflichtend ein Abfallwirtschaftskonzept zu
erstellen bzw. zu aktualisieren (bei der Errichtung/
Inbetriebnahme/Änderungen von nach der Gewerbeordnung genehmigungspflichtige Anlagen ist unabhängig von der Arbeitnehmerzahl dem Genehmigungsantrag ein Abfallwirtschaftskonzept beizulegen;
zumindest aber alle 5 Jahre).
Neuer KV für Musiker
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Mit 1. Mai 2004 wurden die Kollektivvertragsgehälter für Musiker um 1,7% erhöht.
Die Stundensätze für fallweise beschäftigte Musiker betragen € 24,50 brutto pro Arbeitsstunde bis
zu einer Arbeitszeit von 6 Stunden. Bei längerer
Arbeitszeit beträgt der Stundensatz € 21,50 brutto. Das Mindestgehalt pro Dienstleistung beträgt
€ 45,-.
Die aktuelle Gehaltstabelle finden Sie im Internet unter www.veranstalterverband.at bzw.
kann auch bei der Fachgruppe Gastronomie angefordert werden. Tel. 0316/601-459 DW; E-Mail:
gastronomie@wkstmk.at
Nunmehr ist die Frage aufgetaucht, ob das
Abfallwirtschaftskonzept
auch bei vorübergehender Überschreitung der
20-Arbeitnehmer-Grenze
durch Beschäftigung von
Saisonarbeitnehmern
durchgeführt
werden
muss. Hier wird von
Seiten des zuständigen
Bundesministeriums wie
folgt klargestellt:
Bereits bei einer vorübergehenden
Überschreitung dieser Arbeitnehmeranzahl ist auf
Grund des Erfüllens der
objektiven Tatbestandsvoraussetzungen des §
10 AWG 2002 ein Abfallwirtschaftskonzept
zu erstellen. Dieses hat
innerhalb von zwölf Monaten nach Aufnahme
des 21sten Arbeitnehmers vorzuliegen.
TIPPS ZUR GEWINNSTEIGERUNG
No.1: Messen Sie die
Gästezufriedenheit
Die Zufriedenheit der
Gäste ist die beste Werbung für Ihren Betrieb.
Noch bevor der Umsatz
gezählt wird, vergewissern sich Profis, dass alle
Gäste der gewünschten
Zielgruppe
zufrieden
den Betrieb verlassen
haben.
Unzufriedene Kunden
beschweren sich nämlich indirekt und können
einer Unternehmung in
Zeiten des angespannten
Wettbewerbes kräftig die
Suppe versalzen, indem
sie einfach zur Konkurrenz abwandern.
Es wird immer wichtiger, den Gast professionell um seine Meinung
zu bitten und die Bereiche im Betrieb, welche
eine
Unzufriedenheit
erzeugen, sofort abzustellen.
No.2: Qualität testen
Testen Sie Ihre Qualitätsstandards in regelmäßigen Abständen. Lassen
Sie Ihre Effizienz in der
Reservierung prüfen. Ein
Check der wichtigsten
Funktionen im Hotel
oder Restaurant eröffnet
ungeahnte Möglichkeiten, neue Umsätze und
höhere Gewinne zu erzielen.
Wie sieht Ihr Internetverkauf aus? Die Beantwortung von E-Mails
und das persönliche Eingehen auf elektronische
Anfragen wird
wichtiger!
immer
Innovative Produkte:
Messen Sie dauerhaft:
Befragen Sie aktiv Ihre
Gäste nach der erbrachten Leistung. Wir erstellen und optimieren Ihre
Gästefragebögen
und
analysieren die Gästezufriedenheit ab 79.- Euro
im Monat. Dies ist auch
für reine Gastronomiebetriebe sehr interessant,
denn es lassen sich oft
Sponsoren für ein damit
verbundenes
Gewinnspiel finden.
Testen Sie Ihre Qualität
Lassen Sie Ihren Betrieb regelmäßig durch
Testbesuche überprüfen.
In diesem Paket sind
viele nützliche Hilfen für
die
Qualitätsverbesserung enthalten.
Schulen & trainieren Sie
Ihre Mitarbeiter
Telefon & Reservierung
Rezeption & Zimmer
Yieldmanagement
Internetvertrieb
Umsatz mit „Storno“
Restaurant & Bar
Mitarbeiter-Zufriedenheit
In einem Erstgespräch
werden Ihre speziellen
Anforderungen
genau
besprochen
und individuelle
Lösungen
gesucht. Dem anschließenden Angebot liegt
auch die Kosten-NutzenRechnung bei, damit Sie
sofort sehen, dass sich
eine Investition für Sie
lohnt.
Aus der Praxis
gesprochen:
Investieren Sie weniger in teure Neukundenwerbung
sondern
regelmäßig in Ihre bestehenden Kunden. Fragen
Sie doch Ihre Gäste,
warum Sie gut sind und
was Sie besser machen
können.
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wir etwas für Sie. Der
„Dartsport im Wirtshaus“ erfreut sich immer größerer Beliebtheit
und so steht die nächste
Dartsaison bevor. Nachstehend finden Sie ein
Anmeldeformular, welches Sie per Fax an den
Steirischen Dartsportverband richten können,
der in der Folge nähere
Informationen
dazu
übermittelt.
Steirischer Dartsportverband & Wirtedartliga
Anmeldung
Ja,
wir haben Interesse bei der offiziellen Steirischen Dartliga,
welche von der Fachgruppe Gastronomie unterstützt wird, mitzumachen:
Spielstätte:
Adresse:
Ansprechpartner:
Telefon:
Datum:
Steirischer Dartsportverband, 8322 Eichkögl 31, Telefax: 03115/24604
E-Mail: schalk.fritz@telering.at; Internet: www.stdsv.at
Noch ein Veranstaltungstipp
24. Juni 2004, 9.00 Uhr
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Zehn Gemeinden präsentieren sich am Donnerstag, dem 24. Juni 2004 im
„Rohrbacherhof“ in Rohrbach-Steinberg als eine Region.
Im Rahmen eines Genussgipfels stellt sich die Region erstmals der Öffentlichkeit mit ihren kulinarischen und kulturellen Schmankerln vor. Tourismus,
Naherholung, Landwirtschaft, Kultur und Gesundheit sollen näher zusammenrücken.
Programm:
l 9.00 bis 14.00 Uhr Fachmesse für Gastronomiebetriebe und Großabnehmer
l Ab 16.00 Uhr findet dann die feierliche Eröffnung mit Ehrengästen, musikalischer Begleitung und Rahmenprogramm statt.
Als Veranstalter fungiert der Regionale Entwicklungsverein GU West, der
auch gerne nähere Auskünfte erteilt (Ansprechpartner: Gudrun Gärber, Tel.
0676/5423132, E-Mail: guwest@hitzendorf.at
Impressum „Info“
Verleger, Herausgeber, für den Inhalt verantwortlich: Wirtschaftskammer Steiermark, Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft,
8021 Graz, Körblergasse 111–113; Foto: Fischer; Druck: Universal-Druckerei Leoben.