Nr. 5, Juni 2004 - Wirtschaftskammer Steiermark
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Nr. 5, Juni 2004 - Wirtschaftskammer Steiermark
Nr. 5, Juni 2004 GZ 02Z032927 M – P.b.b. Verlagspostamt 8020 Graz NICHTRAUCHERSCHUTZ Sie haben es den Medien sicher entnommen: Der Nichtraucherschutz in der Gastronomie ist ein heiß diskutiertes Thema und so werden Zwangsmaßnahmen wie obligate Nichtraucherräume oder die Verpflichtung, sozusagen als verlängerter Arm AUS DEM INHALT ● Nichtraucherschutz S. 1-2 ● Energiesparen S. 3 ● Ferialpraktikanten S. 4-5 ● Werbung auf der Straße S. 6 ● Mehr Gewinn S. 7 des Gesundheitsministers, gegen obstinate Raucher vorzugehen, auf politischer Ebene in Betracht gezogen. Die Entwicklung wird nicht aufzuhalten sein, allerdings möchten wir nicht darauf warten, bis der Gesetzgeber definitiv aktiv wird und Zwangsvorschriften mit Strafandrohungen für die Gastwirte erlässt, die bis hin zur Strafbarkeit des bloßen „Besitzes“ eines Aschenbechers gehen können (wie kürzlich aus den USA gemeldet). Daher wurde kürzlich mit Ministerin Rauch-Kallat eine – wie wir glauben – sinnvolle und vor allem bei gutem Willen machbare Lösung auf Bundesebene vereinbart. Wir hoffen, dass diese „österreichische“ Lösung mit entsprechender Solidarität umgesetzt werden kann. Auf der folgenden Seite finden Sie den genauen Wortlaut der Vereinbarung. ZUKUNFT BEGINNT JETZT Die Winterstatistik der steirischen Tourismusbranche kann sich durchaus sehen lassen, die letzte Sommersaison 2003 brachte mit einem Plus von 5,8 Prozent sogar den Spitzenplatz im innerösterreichischen „Zuwachsrennen“. Für den heurigen Sommer sind die Erwartungen nicht ganz so optimistisch, weil echte Magnete wie Formel I-Grand-Prix und „Graz – Kulturhauptstadt Europas“ fehlen. Dies ist aber noch lange kein Grund dafür, die Köpfe hängen zu lassen. Denn durch die jüngste Erweiterung der EU hat die steirische Tourismusbranche die Chance bekommen, neue Märkte zu erobern – sei es in Slowenien, Ungarn, Tschechien, in der Slowakei, in Polen oder auch anderswo. Dabei ist es wichtig, schon jetzt im Marketing die Nase vorne zu haben, denn die Konkurrenz schläft nicht. Wer glaubt, dass dieser neue Markt auf Grund der geringeren Kaufkraft nicht interessant genug sei, um beworben zu werden, der läuft Gefahr, dann das Nachsehen zu haben, wenn das Geschäft zu laufen beginnt.05 2004 Die Beispiele Portugal und Griechenland haben Fortsetzung Seite 2 NICHTRAUCHERSCHUTZ N I C H T R A U C H E R Vereinbarung zur freiwilligen Einrichtung von Nichtraucherbereichen in Gastgewerbebetrieben l Der Fachverband Gastronomie wird auf seine Mitgliedsbetriebe einwirken, damit eine Einrichtung von separaten Nichtraucherbereichen (Nichtraucherzonen bzw. gesonderten Nichtraucherräumen – sofern die räumliche Situation im Betrieb dies zulässt) auf freiwilliger Basis erfolgt. l Die Einrichtung eines Nichtraucherbereiches soll in allen Speisenbetrieben erfolgen und mindestens 40% der für die Verabreichung von Speisen vorgesehenen Fortsetzung von Seite 1 05 2004 2 gezeigt, wie schnell sich ein Land im Schoße der EU wirtschaftlich entwickeln kann. Rechtzeitige und gezielte Werbung und Bearbeitung der neuen Märkte sichert der steirischen Tourismuswirtschaft, nicht nur den Fuß in der Tür zu haben, sondern dass die Steiermark auch weiterhin eines der beliebtesten Urlaubsländer bleibt. Um dies zu erreichen, Sitzplätze betragen. l Als Speisebetriebe in diesem Sinne gelten folgende Betriebsarten: Gasthäuser, Gasthöfe, Restaurants, Bahnhofgaststätten, Cafe-Restaurants, C a f e - Ko n d i t o r e i e n (soweit es sich um Betriebe mit einer Gastgewerbeberechtigung handelt) und Eisbetriebe. l Der Fachverband Gastronomie wird im Rahmen seiner regelmäßigen Strukturdatenerhebung zu den genannten Stichtagen eine Abfrage bei seinen Mitgliedsbetrieben durchführen. Das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen hat das Recht, die Umsetzungsmaßnahmen jederzeit zu kontrollieren. l Von Seiten des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen wird auf eine gesetzliche Reglementierung des Nichtraucherschutzes im Gastgewerbe verzichtet, sofern auf freiwilliger Basis zumindest folgende Schwellwerte erreicht werden: bis 31.12.2004 30% bis 31.12.2005 60% bis 31.12.2006 90% l Bei Speisebetrieben mit einer für den Gästebereich vorgesehenen Fläche von unter 75 m2 erscheint eine räumliche Abgrenzung zwischen Raucher -und Nichtraucherbereich nicht sinnvoll. Diese bleiben daher bei der Ermittlung der Schwellwerte außer Betracht. ist eine gemeinsame Anstrengung aller im Tourismus Tätigen notwendig – jeder Gastronom und Hotelier ist da persönlich gefordert. Es wird nicht reichen, sich auf überregionale Kampagnen zu verlassen, in der Hoffnung, so problemlos und günstig mitnaschen zu können. Vielmehr bedarf es neuer Ideen und innovativer Strategien, um diese neuen Märkte für sich zu gewinnen. Dass es unseren Tou- rismusbetrieben daran keineswegs mangelt, haben sie schon in der Vergangenheit bewiesen. Deshalb ist mir um unsere Zukunft nicht bange. Wir sollten nur an eines denken: Diese Zukunft hat bereits jetzt begonnen. Peter Mühlbacher Präsident ENERGIESPAREN MIT MINIKRAFTWERK Strompreiserhöhungen sind zur Zeit das Thema und so kommt einer energiesparenden Energieversorgung eine immer größer werdende Bedeutung zu. In diesem Umfeld bietet das E-Werk Gösting Hotel-, Wellness- und Gastronomiebetrieben eine mehr als interessante innovative Energielösung an: die Stirling-KWK-Anlage. Mit diesem Mini-Kraftwerk können Klein- und Mittelbetriebe selbst Strom und Wärme erzeugen. Das Stirling-KWK (Kraft-Wärme-Koppelung)-Energiesystem erzeugt zugleich Wärme und Strom. Bei der KraftWärme-Koppelung wird die entstehende Prozesswärme dem Heizungsund Warmwassersystem zugeführt. Der durch den Generator erzeugte Strom wird in die Kundenanlage eingespeist. Für die revolutionäre externe Verbrennung des Stirlingmotors kann Erdgas, Biomasse, Sonne oder Flüssiggas eingesetzt werden. Vorteile dieses innovativen Systems sind geringe Energie- und kaum Wartungskosten, sauberer und geräuscharmer Betrieb und geringe Emissionswerte. Und das Wichtigste dabei: Sie erlangen eine größere Unabhängigkeit von lokalen Stromversor- Das Stukitzbad in Graz-Andritz spart Energie mit der Stirling-KWK-Anlage. Hotel Paradies (links), Best Western Hotel Pfeifer Kirchenwirt, beide Graz, stehen kurz vor Projektstart. gern und unvorhersehbaren Strompreis-Schwankungen. Zu beachten ist, dass für einen wirtschaftlich optimalen Betrieb einer Stirling-KWK-Anlage einige „Voraussetzungen“ erfüllt sein müssen, wie z. B. eine jahresdurchgängige Wärme- und Stromabnahme von ca. 6000 h/Jahr. Vorteile eines EnergieContracting Das E-Werk Gösting bietet seinen Kunden ein modernes Energie-Contracting-Modell an. Dabei installiert das E-Werk Gösting die KWK-Anla- ge, bleibt deren Eigentümer, liefert die erzeugte Energie und übernimmt Wartung und Service der gesamten Anlage. Und ganz wichtig: Das innovative System wird zu 30% von der öffentlichen Hand gefördert! E N E R G I E S P A R E N Nähere Informationen: E-Werk Gösting, Vertrieb Stirling-KWK Südösterreich, Erich Gruber, Tel. 0316/6077-63, Mobil: 0664/8397833, E-Mail: e.gruber@ewg.at 05 2004 3 FERIALPRAKTIKANTEN F E R I A L P R A K T I K A N T E N 05 2004 4 Gerade in den Sommermonaten werden wieder vermehrt Ferialpraktikanten aufgenommen. Hier möchten wir auf die besonderen Regelungen, die im Gastgewerbe bestehen, hinweisen. Als Ferialpraktikanten werden jene Schüler oder Studenten verstanden, die im Rahmen ihrer Ausbildung eine praktische Tätigkeit in einem Gastgewerbebetrieb absolvieren und nachweisen müssen (dies trifft beispielsweise zu auf alle Schüler einer Höheren Lehranstalt für Fremdenverkehrsberufe bzw. wirtschaftliche Berufe oder einer Hotelfachschule). Zweck des Praktikums ist die schulische Ausbildung. Volontär: l unterliegt keinen dienstlichen Weisungen (nur solchen, die der Betriebssicherheit dienen) l keine fixen Arbeitszeitvorgaben l keine Arbeitspflicht l kein Anspruch auf Entlohnung – Taschengeld kann aber gewährt werden l kein Anspruch auf Sonderzahlungen l unterliegt nicht dem Kollektivvertrag; die Bestimmungen des Kinder- und Jugendlichenbeschäftigungsgesetzes sind jedoch zu beachten Die Beschäftigung von Ferialpraktikanten ist nach dem Kollektivvertrag auf die Ferienzeiten beschränkt. Grundsätzlich kann ein solches Praktikum in zwei Formen abgeleistet werden: 1. als Volontariat 2. im Rahmen eines Dienstverhältnisses Dienstverhältnis l Einbindung in die Betriebsorganisation (Weisungsrecht) l fixe Arbeitszeiten l Arbeitspflicht l Entlohnung nach Pkt. 7 lit. d des Kollektivvertrages l Anspruch auf aliquote Sonderzahlungen nach Erfüllung der Wartezeit (2 Monate) l unterliegt in vollem Umfang dem Kollektivvertrag und allen sonstigen arbeitsrechtlichen Bestimmungen (insb. Kinder- und Jugendlichenbeschäftigungsgesetz, Arbeitszeitgesetz) In der Praxis kommt im Gastgewerbe aber fast ausschließlich die Variante 2 vor! Erfolgt die Beschäftigung eines Ferialpraktikanten im Rahmen eines Dienstverhältnisses, so gebührt lt. Kollektivvertrag Pkt. 7 lit. d ein Entgelt in Höhe der jeweils geltenden Lehrlingsentschädigung für das mit dem Schuljahr korrespondierende Lehrjahr. Praktika, die zwischen zwei Schuljahren geleistet werden, sind dem vorangegangenen Schul- jahr zuzuordnen. Wird die Beschäftigung über die vorgeschriebene Zeit des Pflichtpraktikums fortgesetzt, wird z.B. statt der vorgeschriebenen 8 Wochen 2 Monate praktiziert, liegt hinsichtlich der überschreitenden Zeit kein Pflichtpraktikum vor, so dass der Schüler für diese Zeit Anspruch auf mindestens den seiner Beschäftigung und seinem Alter ent- sprechenden Kollektivvertragslohn hat. Hier sei erwähnt, dass ungelernte Jugendliche bis 17 Jahre 90 Prozent des für die zutreffende Arbeitskategorie festgesetzten Tariflohnes erhalten. Gerne senden wir Ihnen auch ein Muster eines solchen Praktikantenvertrages zu (Tel. 0316/ 601-459 DW; E-Mail: gastronomie@wkstmk.at) FERIALPRAKTIKANTEN Ferialarbeitnehmer Hierbei handelt es sich um einen Arbeitnehmer, der reguläre Arbeit (keine Ergänzung zur schulischen Ausbildung!) verrichtet. Betriebe benötigen eine Aushilfe z.B. für Urlaubsvertretungen, Bewältigung von Arbeitsspitzen oder sonst anfallenden Arbeiten. Da die Ferialarbeitnehmer in einem Dienstverhältnis tätig sind, ist eine Weisungsgebundenheit betreffend Arbeitszeit, Arbeitsort und arbeitsbezogenes Verhalten gegeben. Auch hier gilt, dass ungelernte Jugendliche bis 17 Jahre 90 Prozent des für die zutreffende Arbeitskategorie festgesetzten Tariflohnes erhalten. KOSTENLOSER INTERNETAUFTRITT Der Veranstalterverband Österreich bietet seinen Mitgliedern ab sofort eine Präsentationsplattform im Internet an. Viele Gastronomiebetriebe möchten zur Steigerung ihrer Publikumsattraktivität gerne Livemusik-Veranstaltungen durchführen, wissen aber nicht, wie sie an die entsprechenden Musikschaffenden und Musikgruppen herantreten können. www.veranstalterweb.at schafft Abhilfe und stellt eine optimale Kommunikationsplattform für beide Gruppen dar. Veranstalter bekommen die Möglichkeit, ihren Anforderungen entsprechende Musiker/Musikgruppen zu finden und zu kontaktieren. Umgekehrt können Musiker/Musikgruppen gezielt nach möglichen Auftrittsorten suchen und sich den Veranstaltern präsentieren. Tragen Sie jetzt kostenlos Ihren Betrieb online ein und nutzen Sie das GratisService des Veranstalterverbandes Österreich. Sie können dabei Referenzveranstaltungen angeben, Fotos einfügen, Ihre eigene Webseite präsentieren und Ihren Eintrag jederzeit selbst aktualisieren. Sollten Sie über keinen Internet-Zugang verfügen, so übernimmt der Veranstalterverband Österreich gerne für Sie den Grundeintrag. Dazu muss ein Formular mit den Grunddaten ausgefüllt werden, welches Sie bei uns anfordern können. Tel. 0316/ 601-459 DW, E-Mail: gastronomie@wkstmk.at Das ausgefüllte Formular senden Sie dann an den Veranstalterverband. Hotelvertragsbedingungen Brandschutztüren Das Landgericht Feldkirch hat in einer nunmehr rechtskräftigen Entscheidung wie folgt festgestellt: Bei Vorhandensein einer Homepage im Internet, insbesondere einer solchen, die auf das Ausland ausgerichtet ist (wie etwa im Kleinwalsertal mit dem Zusatz „de“), führt dazu, dass eine Gerichtsstandvereinbarung und Einklagung in Österreich unzulässig ist. Die ÖHVB werden an die geltende Regelung angepasst. Wir bitten um sofortige Beachtung dieser Rechtslage. Gerade in der Hotellerie und Gastronomie gelten brandschutztechnische Vorschriften, deren Einhaltung immer wieder überprüft werden. Aufgrund einer neuen Brandschutzvorrichtung müssen nun seit 1.1.2004 Brandschutztüren (gem. ÖNORM B3850) mit einer ÜA-Prüfkennzeichnung an der Türkonstruktion ausgeführt sein. Wir bitten daher in Zukunft verstärkt darauf zu achten. I N T E R N E T A U F T R I T T 05 2004 5 WERBUNG AUF DER STRASSE W E R B U N G Sie haben in Ihrem Gastbetrieb eine Veranstaltung, ein Fest, Ball u.ä. und möchten dies „auf öffentlichem Grund“ (Straßen, Gehwegen) bewerben. Wenn Sie Reklamematerial auf der Straße verteilen oder dieses unter den Scheibenwischern von abgestellten Autos anbringen, dann aufgepasst: Für die Benützung von Straßen einschließlich des darüber befindlichen für die Sicherheit des Straßenverkehrs in Betracht kommenden Luftraumes zu anderen Zwecken als zu solchen des Straßenverkehrs (z.B. Werbung) ist unbescha- det sonstiger Rechtsvorschriften eine Bewilligung nach diesem Bundesgesetz erforderlich. Erteiler einer solchen Bewilligung ist die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde; für derartige Bewilligungen sind nach den einzelnen Landesge- setzen Verwaltungsabgaben zu entrichten, deren Höhe sich an der Art der beantragten Straßenbenützung orientiert. Das Verteilen von Reklamezetteln ist demnach ebenso bewilligungspflichtig wie deren Anbringung unter den Scheibenwischern abgestellter Fahrzeuge (im letzteren Fall wird aber in der Regel keine Bewilligung erteilt). MEHR ALS 20 DIENSTNEHMER? Wie wir schon mehrmals darüber berichtet haben, ist für Anlagen, bei deren Betrieb Abfälle anfallen und in denen mehr als 20 Arbeitnehmer beschäftigt sind, verpflichtend ein Abfallwirtschaftskonzept zu erstellen bzw. zu aktualisieren (bei der Errichtung/ Inbetriebnahme/Änderungen von nach der Gewerbeordnung genehmigungspflichtige Anlagen ist unabhängig von der Arbeitnehmerzahl dem Genehmigungsantrag ein Abfallwirtschaftskonzept beizulegen; zumindest aber alle 5 Jahre). Neuer KV für Musiker 05 2004 6 Mit 1. Mai 2004 wurden die Kollektivvertragsgehälter für Musiker um 1,7% erhöht. Die Stundensätze für fallweise beschäftigte Musiker betragen € 24,50 brutto pro Arbeitsstunde bis zu einer Arbeitszeit von 6 Stunden. Bei längerer Arbeitszeit beträgt der Stundensatz € 21,50 brutto. Das Mindestgehalt pro Dienstleistung beträgt € 45,-. Die aktuelle Gehaltstabelle finden Sie im Internet unter www.veranstalterverband.at bzw. kann auch bei der Fachgruppe Gastronomie angefordert werden. Tel. 0316/601-459 DW; E-Mail: gastronomie@wkstmk.at Nunmehr ist die Frage aufgetaucht, ob das Abfallwirtschaftskonzept auch bei vorübergehender Überschreitung der 20-Arbeitnehmer-Grenze durch Beschäftigung von Saisonarbeitnehmern durchgeführt werden muss. Hier wird von Seiten des zuständigen Bundesministeriums wie folgt klargestellt: Bereits bei einer vorübergehenden Überschreitung dieser Arbeitnehmeranzahl ist auf Grund des Erfüllens der objektiven Tatbestandsvoraussetzungen des § 10 AWG 2002 ein Abfallwirtschaftskonzept zu erstellen. Dieses hat innerhalb von zwölf Monaten nach Aufnahme des 21sten Arbeitnehmers vorzuliegen. TIPPS ZUR GEWINNSTEIGERUNG No.1: Messen Sie die Gästezufriedenheit Die Zufriedenheit der Gäste ist die beste Werbung für Ihren Betrieb. Noch bevor der Umsatz gezählt wird, vergewissern sich Profis, dass alle Gäste der gewünschten Zielgruppe zufrieden den Betrieb verlassen haben. Unzufriedene Kunden beschweren sich nämlich indirekt und können einer Unternehmung in Zeiten des angespannten Wettbewerbes kräftig die Suppe versalzen, indem sie einfach zur Konkurrenz abwandern. Es wird immer wichtiger, den Gast professionell um seine Meinung zu bitten und die Bereiche im Betrieb, welche eine Unzufriedenheit erzeugen, sofort abzustellen. No.2: Qualität testen Testen Sie Ihre Qualitätsstandards in regelmäßigen Abständen. Lassen Sie Ihre Effizienz in der Reservierung prüfen. Ein Check der wichtigsten Funktionen im Hotel oder Restaurant eröffnet ungeahnte Möglichkeiten, neue Umsätze und höhere Gewinne zu erzielen. Wie sieht Ihr Internetverkauf aus? Die Beantwortung von E-Mails und das persönliche Eingehen auf elektronische Anfragen wird wichtiger! immer Innovative Produkte: Messen Sie dauerhaft: Befragen Sie aktiv Ihre Gäste nach der erbrachten Leistung. Wir erstellen und optimieren Ihre Gästefragebögen und analysieren die Gästezufriedenheit ab 79.- Euro im Monat. Dies ist auch für reine Gastronomiebetriebe sehr interessant, denn es lassen sich oft Sponsoren für ein damit verbundenes Gewinnspiel finden. Testen Sie Ihre Qualität Lassen Sie Ihren Betrieb regelmäßig durch Testbesuche überprüfen. In diesem Paket sind viele nützliche Hilfen für die Qualitätsverbesserung enthalten. Schulen & trainieren Sie Ihre Mitarbeiter Telefon & Reservierung Rezeption & Zimmer Yieldmanagement Internetvertrieb Umsatz mit „Storno“ Restaurant & Bar Mitarbeiter-Zufriedenheit In einem Erstgespräch werden Ihre speziellen Anforderungen genau besprochen und individuelle Lösungen gesucht. Dem anschließenden Angebot liegt auch die Kosten-NutzenRechnung bei, damit Sie sofort sehen, dass sich eine Investition für Sie lohnt. Aus der Praxis gesprochen: Investieren Sie weniger in teure Neukundenwerbung sondern regelmäßig in Ihre bestehenden Kunden. Fragen Sie doch Ihre Gäste, warum Sie gut sind und was Sie besser machen können. M E H R G E W I N N Es zahlt sich aus und steigert langfristig Ihren Gewinn. Bitte kontaktieren Sie mich für ein GRATIS -ERSTGESPRÄCH Name & Betrieb Telefon: Coupon senden an: Oder anrufen/faxen: Oder E-MAIL an: IM INTERNET: E-MAIL: OPINIONIS Gerd Weingrill Schulstrasse 19 A-8111 Judendorf 03124 53525 FAX -4 office@opinionis.at www.opinionis.at 03 2004 7 DARTSPORT IM WIRTSHAUS D A R T S P O R T Sie Sie interessiert, Sport und Unterhaltung in Ihrem Betrieb unterzubringen? Dann haben wir etwas für Sie. Der „Dartsport im Wirtshaus“ erfreut sich immer größerer Beliebtheit und so steht die nächste Dartsaison bevor. Nachstehend finden Sie ein Anmeldeformular, welches Sie per Fax an den Steirischen Dartsportverband richten können, der in der Folge nähere Informationen dazu übermittelt. Steirischer Dartsportverband & Wirtedartliga Anmeldung Ja, wir haben Interesse bei der offiziellen Steirischen Dartliga, welche von der Fachgruppe Gastronomie unterstützt wird, mitzumachen: Spielstätte: Adresse: Ansprechpartner: Telefon: Datum: Steirischer Dartsportverband, 8322 Eichkögl 31, Telefax: 03115/24604 E-Mail: schalk.fritz@telering.at; Internet: www.stdsv.at Noch ein Veranstaltungstipp 24. Juni 2004, 9.00 Uhr 05 2004 8 Zehn Gemeinden präsentieren sich am Donnerstag, dem 24. Juni 2004 im „Rohrbacherhof“ in Rohrbach-Steinberg als eine Region. Im Rahmen eines Genussgipfels stellt sich die Region erstmals der Öffentlichkeit mit ihren kulinarischen und kulturellen Schmankerln vor. Tourismus, Naherholung, Landwirtschaft, Kultur und Gesundheit sollen näher zusammenrücken. Programm: l 9.00 bis 14.00 Uhr Fachmesse für Gastronomiebetriebe und Großabnehmer l Ab 16.00 Uhr findet dann die feierliche Eröffnung mit Ehrengästen, musikalischer Begleitung und Rahmenprogramm statt. Als Veranstalter fungiert der Regionale Entwicklungsverein GU West, der auch gerne nähere Auskünfte erteilt (Ansprechpartner: Gudrun Gärber, Tel. 0676/5423132, E-Mail: guwest@hitzendorf.at Impressum „Info“ Verleger, Herausgeber, für den Inhalt verantwortlich: Wirtschaftskammer Steiermark, Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft, 8021 Graz, Körblergasse 111–113; Foto: Fischer; Druck: Universal-Druckerei Leoben.