BENUTZERORDNUNG / HEIMORDNUNG Unteroffizierheim Georg

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BENUTZERORDNUNG / HEIMORDNUNG Unteroffizierheim Georg
VS – NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH
GEORG-FRIEDRICH-KASERNE
- Kasernenkommandant /
Vorstand UHG –
Berliner Strasse 100
34560 FRITZLAR

05622 - 99 - 1060 / 1010

Bw 4342 - 1060 / 1010
Fax
:
1011
Email : KasKdtFritzlarGeorgFriedrichKaserne
@bundeswehr.org
Datum :
14. April 2011
BENUTZERORDNUNG / HEIMORDNUNG
Unteroffizierheim Georg-Friedrich-Kaserne Fritzlar
1. Allgemeines
Das Unteroffizierheim der Georg-Friedrich-Kaserne ( UffzH GFK ) FRITZLAR ist
eine dienstliche Sozialrichtung. Es dient der Betreuung, Versorgung, Erholung,
Unterhaltung und Pflege der Kameradschaft in Dienstpausen und in der Freizeit.
Zusätzlich dient es zur Durchführung von Dienstlichen Veranstaltungen und
Veranstaltung Geselliger Art, auch als Geschlossenen Veranstaltung, sowie der
dienstlichen und außerdienstlichen Kontaktpflege unter Einbeziehung von allen
Mitgliedern der UHG, deren Familienangehörigen und Gäste .
Der wirtschaftliche Betrieb wird durch den Heimbetreiber DUBE sichergestellt. Im UffzH
ist die Unteroffizierheimgesellschaft Fritzlar e.V. zur gemeinnützigen Betreuung aller
Soldatinnen / Soldaten / Zivilangestellten / Personal aller Dienststellen des Standorts
integriert, die den Heimbetreiber in vertraglich geregelter Zusammenarbeit im Betrieb
unterstützt.
Alle Nutzer des UffzH / UHG Fritzlar unterliegen dieser Heimordnung. Gegenseitige
Rücksichtnahme und Wahrung der gesellschaftlichen Form sind Grundlage
reibungslosen Zusammenseins.
Die Ausstattung und Möblierung der Heimräume sind für die Heimnutzer vom
Dienstherrn gestellt sowie teilweise Eigentum des Vereins UHG Fritzlar. Alle Nutzer
UffzH / UHG sind aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass die Einrichtung des Heimes
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VS – NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH
in einem gepflegten Zustand bleibt und den allgemeinen Vorstellungen vom Leben in
der Gesellschaft und Gemeinschaft entsprechen. Wer Ausstattungsgegenstände des
Heimes beschädigt oder entwendet, wird in Regress genommen / angezeigt.
2. Heimnutzer
Als Heimnutzer sind definiert :
+ alle Mitglieder der Unteroffizierheimgesellschaft Fritzlar e.V. und deren Angehörige
+ Unteroffiziere des StO Fritzlar und auswärtiger Truppenteile
+ Unteroffiziersanwärter mit bestandenem Unteroffizier-Lehrgang ( AMT )
+ Beamte ( im mittleren Dienst, Polizeikräfte, Bundespolizeikräfte ) und Angestellte
vergleichbarer Vergütungsgruppen, sofern sie in der GFK Dienst leisten
+ Offiziere und Beamte des gehobenen Dienstes in Begleitung eines UHG-Mitglieds
+ Gäste des StO ( wie : Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, der Wirtschaft und
der Wissenschaft ) sowie Soldaten / Angehörige verbündeter Streitkräfte auf
Einladung eines UHG-Mitglieds
+ Mannschaftsdienstgrade bei dienstlichen oder geschlossenen Veranstaltungen mit
überwiegender Teilnahme von Unteroffizieren oder auf Einladung eines UHGMitglieds
3. Hausrecht
Das Hausrecht in den Bewirtschaftungsräumen des UffzH übt der Heimbetreiber DUBE
aus.
Das Hausrecht in den übrigen Heimräumen übt der KasKdt GFK aus. Dieser beauftragt
zusätzlich den Vorstand der UHG Fritzlar e.V. mit der Wahrnehmung des Hausrechts.
Nichtbefolgen der Heimordnung, auch bei Gästen eines Mitgliedes, zieht ein
Heimverbot nach sich oder kann vom Dienstaufsichtsführenden sofort als
Platzverweis ausgesprochen werden. Gäste sind über den OvWa aus der GFK zu
verweisen.
4. Personal
Zur Aufrechterhaltung des Heimbetriebes werden dem Heimbetreiber / dem Vorstand
der UHG durch die Verbände und Einheiten des Standortes FRITZLAR fachlich
geeignete Soldaten als Ordonanzen oder Köche abgestellt.
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VS – NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH
5. Anzugsordnung
Das UffzH / die UHG ist nur in nachstehend aufgeführter Kleidung zu betreten:
a. Uniform
+
Dienstanzug gemäß ZDv 37 / 10
+
Feldanzug gemäß ZDv 37 / 10 in sauberem Zustand
Mit Waffen und sperrigem Gerät ist das Betreten der Heimräume untersagt !
Ausgenommen sind Wach- und Ordnungsdienste der Bundeswehr, Feldjäger und
Polizei.
b. Zivil
Zivilkleidung hat den gesellschaftlichen Anforderungen zu entsprechen.
Sportbekleidung ist nicht gestattet.
Der Heimbetreiber / UHG-Vorstand / Schichtführer sind berechtigt, bei nicht
ordnungsgemäßer Uniform oder Zivilbekleidung, den Zutritt in das UffzH zu
verwehren. Das eingesetzte Personal weist freundlich auf die Anzugsordnung hin..
6. Haftung
Für Garderobe und sonstige Gegenstände, die im UffzH abhanden kommen, wird keine
Haftung übernommen. Für persönlich verursachte Schäden haftet jeder Gast selbst.
Diese Maßnahmen sind für jeden Gast des Heimes verbindlich.
Eltern haften für ihre Kinder !
7. Veranstaltungen
Geschlossene Veranstaltungen sind mindestens 14 Tage vorher beim UHG-Vorstand
schriftlich anzumelden. Hierfür ist ein schriftlicher Antrag abzugeben. Für
Wochenendtermine ist eine Frist von 5 Wochen erforderlich.
Zur Anmeldung ist der Veranstaltungsantrag der UHG ( Homepage der UHG :
uhg-fritzlar.de ) zu nutzen.
Für die Einladung von zivilen / militärischen Gästen ist zusätzlich der Antrag Gäste
UHG / Gästeliste auszufüllen, der vom KasKdt GFK für die Vereinfachte Zutrittsregelung genehmigt werden muss.
Beide Antragsformulare sind zusätzlich bei den UHG-Vorstandsmitgliedern, den
Kompanie- / Staffelfeldwebeln, dem Standortfeldwebel und dem Servicepersonal im
UffzH erhältlich.
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VS – NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH
Eine Zusage zum Antrag erfolgt über den Vorstand, in dem ein Termin für eine
detaillierte Absprache vereinbart wird.
Dienstliche Veranstaltungen haben im Rahmen der dienstlichen Notwendigkeit Vorrang!
Veranstaltungen mit überwiegender Teilnahme von Nichtmitgliedern widersprechen Sinn
und Aufgaben der UHG Fritzlar e.V. und sind nur in begründeten Ausnahmen zulässig.
Hiervon ausgenommen sind Familienfeiern von UHG-Mitgliedern. Geschlossene
Veranstaltungen werden grundsätzlich im integrierten Gruppenraum Oval durchgeführt.
Für kleinere Gruppen kann auch ein Raum im Obergeschoß genutzt werden, jedoch
entfällt dort die Bedienung durch UHG-Personal.
Getränke für Veranstaltungen ( ausschließlich Flaschen ) werden in einem Kühlschrank
gezählt übernommen und nach Durchführung abgerechnet.
Speisen können in Buffett-Form aufgebaut werden. Essen à la carte und Gertränke,
gibt es im Obergeschoss nur durch Selbstabholung.
Familienangehörige der Mitglieder und Gäste sind jederzeit im Heim herzlich
willkommen. Das Jugendschutzgesetz gilt unverändert auch im UffzH. Für die
Einhaltung sind die Erziehungsberechtigten verantwortlich
8. Verkauf
Der Verkauf von Ware erfolgt nur gegen Barzahlung. Bei Geschlossenen
Veranstaltungen ist eine Bezahlung auch bargeldlos möglich. Ein Getränkeverkauf
außer Haus ist nicht möglich. Verbote richten sich gem. den HBewBest Nr. 111
Abs. (1) – (6)
9. Heimöffnungszeiten ( Standart )
Mo – Do
07.00 Uhr - 23.00 Uhr
Fr
07.00 Uhr - 12.00 Uhr
Wochenende nach Bedarf ( Veranstaltungen / Sonder-Aktionen )
Auf Antrag kann der Vorstand andere Öffnungszeiten bzw. Verlängerungen gewähren
Die Küchenöffnungszeiten richten sich nach den Öffnungszeiten des MschH. In den
Zwischenzeiten können kleine Snacks angeboten werden.
10. Heimpersonal
Sachlich begründete Wünsche, Anregungen, Beanstandungen und Beschwerden, die
das Heim bzw. das Heimpersonal betreffen, sind in mündlicher und / oder schriftlicher
Form an den Vorstand der UHG Fritzlar e.V. zu richten.
Das Heimpersonal ist korrekt zu behandeln und nicht mit "DU" anzureden.
Mitglieder der UHG Fritzlar e.V. sowie Nichtmitglieder und Gäste haben dem Personal
gegenüber keine Weisungsbefugnis.
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VS – NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH
11. Reinigung
Die Ordnung und Sauberkeit des Heimes obliegen dem Heimbetreiber und dem UHGVorstand.
12. Gerätschaft der Unterhaltungselektronik der UHG
Geräte der U-Elektronik sind nur durch eingewiesenes Personal zu bedienen. Die
Benutzung aller durch die Unteroffizierheimgesellschaft erworbener Gegenstände und
betrieblichen Einrichtungen ist nur UHG-Mitgliedern gestattet. Alle Gegenstände sind
ausschließlich in den Heimräumen zu verwenden und nicht nach außerhalb des Geb.
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13. Unruhen und Störungen
Bei besonderen Vorfällen ist generell (in und außer Dienst) ein Vorstandsmitglied zu
verständigen. Darüber hinaus nach Dienst, wenn notwendig der OvWa. Dieser ist
gegenüber allen Gästen weisungsbefugt.
14. Schlussbemerkung
Der Vorstand ist berechtigt, die Heimordnung zu ergänzen oder Änderungen in
Abstimmung
mit
dem
dienstaufsichtsführenden
Kasernenkommandanten
durchzuführen.
Der BetrA Kaserne / VPV Kaserne wurde beteiligt.
Diese Heimordnung tritt ab 02. Mai 2011 in Kraft.
im Original gezeichnet
Spengler
Oberstleutnant u. Kasernenkommandant
gesehen und im Original gezeichnet :
Dube
Heimbetreiber
Unteroffizierheim GFK
Raabe
1. Vorsitzender
UHG Fritzlar e.V.
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Pfaffe
Hauptfeldwebel
Sprecher VPV / BetrA