BENUTZERORDNUNG / HEIMORDNUNG Unteroffizierheim Georg
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BENUTZERORDNUNG / HEIMORDNUNG Unteroffizierheim Georg
VS – NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH GEORG-FRIEDRICH-KASERNE - Kasernenkommandant / Vorstand UHG – Berliner Strasse 100 34560 FRITZLAR 05622 - 99 - 1060 / 1010 Bw 4342 - 1060 / 1010 Fax : 1011 Email : KasKdtFritzlarGeorgFriedrichKaserne @bundeswehr.org Datum : 14. April 2011 BENUTZERORDNUNG / HEIMORDNUNG Unteroffizierheim Georg-Friedrich-Kaserne Fritzlar 1. Allgemeines Das Unteroffizierheim der Georg-Friedrich-Kaserne ( UffzH GFK ) FRITZLAR ist eine dienstliche Sozialrichtung. Es dient der Betreuung, Versorgung, Erholung, Unterhaltung und Pflege der Kameradschaft in Dienstpausen und in der Freizeit. Zusätzlich dient es zur Durchführung von Dienstlichen Veranstaltungen und Veranstaltung Geselliger Art, auch als Geschlossenen Veranstaltung, sowie der dienstlichen und außerdienstlichen Kontaktpflege unter Einbeziehung von allen Mitgliedern der UHG, deren Familienangehörigen und Gäste . Der wirtschaftliche Betrieb wird durch den Heimbetreiber DUBE sichergestellt. Im UffzH ist die Unteroffizierheimgesellschaft Fritzlar e.V. zur gemeinnützigen Betreuung aller Soldatinnen / Soldaten / Zivilangestellten / Personal aller Dienststellen des Standorts integriert, die den Heimbetreiber in vertraglich geregelter Zusammenarbeit im Betrieb unterstützt. Alle Nutzer des UffzH / UHG Fritzlar unterliegen dieser Heimordnung. Gegenseitige Rücksichtnahme und Wahrung der gesellschaftlichen Form sind Grundlage reibungslosen Zusammenseins. Die Ausstattung und Möblierung der Heimräume sind für die Heimnutzer vom Dienstherrn gestellt sowie teilweise Eigentum des Vereins UHG Fritzlar. Alle Nutzer UffzH / UHG sind aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass die Einrichtung des Heimes 1 VS – NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH in einem gepflegten Zustand bleibt und den allgemeinen Vorstellungen vom Leben in der Gesellschaft und Gemeinschaft entsprechen. Wer Ausstattungsgegenstände des Heimes beschädigt oder entwendet, wird in Regress genommen / angezeigt. 2. Heimnutzer Als Heimnutzer sind definiert : + alle Mitglieder der Unteroffizierheimgesellschaft Fritzlar e.V. und deren Angehörige + Unteroffiziere des StO Fritzlar und auswärtiger Truppenteile + Unteroffiziersanwärter mit bestandenem Unteroffizier-Lehrgang ( AMT ) + Beamte ( im mittleren Dienst, Polizeikräfte, Bundespolizeikräfte ) und Angestellte vergleichbarer Vergütungsgruppen, sofern sie in der GFK Dienst leisten + Offiziere und Beamte des gehobenen Dienstes in Begleitung eines UHG-Mitglieds + Gäste des StO ( wie : Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, der Wirtschaft und der Wissenschaft ) sowie Soldaten / Angehörige verbündeter Streitkräfte auf Einladung eines UHG-Mitglieds + Mannschaftsdienstgrade bei dienstlichen oder geschlossenen Veranstaltungen mit überwiegender Teilnahme von Unteroffizieren oder auf Einladung eines UHGMitglieds 3. Hausrecht Das Hausrecht in den Bewirtschaftungsräumen des UffzH übt der Heimbetreiber DUBE aus. Das Hausrecht in den übrigen Heimräumen übt der KasKdt GFK aus. Dieser beauftragt zusätzlich den Vorstand der UHG Fritzlar e.V. mit der Wahrnehmung des Hausrechts. Nichtbefolgen der Heimordnung, auch bei Gästen eines Mitgliedes, zieht ein Heimverbot nach sich oder kann vom Dienstaufsichtsführenden sofort als Platzverweis ausgesprochen werden. Gäste sind über den OvWa aus der GFK zu verweisen. 4. Personal Zur Aufrechterhaltung des Heimbetriebes werden dem Heimbetreiber / dem Vorstand der UHG durch die Verbände und Einheiten des Standortes FRITZLAR fachlich geeignete Soldaten als Ordonanzen oder Köche abgestellt. 2 VS – NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH 5. Anzugsordnung Das UffzH / die UHG ist nur in nachstehend aufgeführter Kleidung zu betreten: a. Uniform + Dienstanzug gemäß ZDv 37 / 10 + Feldanzug gemäß ZDv 37 / 10 in sauberem Zustand Mit Waffen und sperrigem Gerät ist das Betreten der Heimräume untersagt ! Ausgenommen sind Wach- und Ordnungsdienste der Bundeswehr, Feldjäger und Polizei. b. Zivil Zivilkleidung hat den gesellschaftlichen Anforderungen zu entsprechen. Sportbekleidung ist nicht gestattet. Der Heimbetreiber / UHG-Vorstand / Schichtführer sind berechtigt, bei nicht ordnungsgemäßer Uniform oder Zivilbekleidung, den Zutritt in das UffzH zu verwehren. Das eingesetzte Personal weist freundlich auf die Anzugsordnung hin.. 6. Haftung Für Garderobe und sonstige Gegenstände, die im UffzH abhanden kommen, wird keine Haftung übernommen. Für persönlich verursachte Schäden haftet jeder Gast selbst. Diese Maßnahmen sind für jeden Gast des Heimes verbindlich. Eltern haften für ihre Kinder ! 7. Veranstaltungen Geschlossene Veranstaltungen sind mindestens 14 Tage vorher beim UHG-Vorstand schriftlich anzumelden. Hierfür ist ein schriftlicher Antrag abzugeben. Für Wochenendtermine ist eine Frist von 5 Wochen erforderlich. Zur Anmeldung ist der Veranstaltungsantrag der UHG ( Homepage der UHG : uhg-fritzlar.de ) zu nutzen. Für die Einladung von zivilen / militärischen Gästen ist zusätzlich der Antrag Gäste UHG / Gästeliste auszufüllen, der vom KasKdt GFK für die Vereinfachte Zutrittsregelung genehmigt werden muss. Beide Antragsformulare sind zusätzlich bei den UHG-Vorstandsmitgliedern, den Kompanie- / Staffelfeldwebeln, dem Standortfeldwebel und dem Servicepersonal im UffzH erhältlich. 3 VS – NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH Eine Zusage zum Antrag erfolgt über den Vorstand, in dem ein Termin für eine detaillierte Absprache vereinbart wird. Dienstliche Veranstaltungen haben im Rahmen der dienstlichen Notwendigkeit Vorrang! Veranstaltungen mit überwiegender Teilnahme von Nichtmitgliedern widersprechen Sinn und Aufgaben der UHG Fritzlar e.V. und sind nur in begründeten Ausnahmen zulässig. Hiervon ausgenommen sind Familienfeiern von UHG-Mitgliedern. Geschlossene Veranstaltungen werden grundsätzlich im integrierten Gruppenraum Oval durchgeführt. Für kleinere Gruppen kann auch ein Raum im Obergeschoß genutzt werden, jedoch entfällt dort die Bedienung durch UHG-Personal. Getränke für Veranstaltungen ( ausschließlich Flaschen ) werden in einem Kühlschrank gezählt übernommen und nach Durchführung abgerechnet. Speisen können in Buffett-Form aufgebaut werden. Essen à la carte und Gertränke, gibt es im Obergeschoss nur durch Selbstabholung. Familienangehörige der Mitglieder und Gäste sind jederzeit im Heim herzlich willkommen. Das Jugendschutzgesetz gilt unverändert auch im UffzH. Für die Einhaltung sind die Erziehungsberechtigten verantwortlich 8. Verkauf Der Verkauf von Ware erfolgt nur gegen Barzahlung. Bei Geschlossenen Veranstaltungen ist eine Bezahlung auch bargeldlos möglich. Ein Getränkeverkauf außer Haus ist nicht möglich. Verbote richten sich gem. den HBewBest Nr. 111 Abs. (1) – (6) 9. Heimöffnungszeiten ( Standart ) Mo – Do 07.00 Uhr - 23.00 Uhr Fr 07.00 Uhr - 12.00 Uhr Wochenende nach Bedarf ( Veranstaltungen / Sonder-Aktionen ) Auf Antrag kann der Vorstand andere Öffnungszeiten bzw. Verlängerungen gewähren Die Küchenöffnungszeiten richten sich nach den Öffnungszeiten des MschH. In den Zwischenzeiten können kleine Snacks angeboten werden. 10. Heimpersonal Sachlich begründete Wünsche, Anregungen, Beanstandungen und Beschwerden, die das Heim bzw. das Heimpersonal betreffen, sind in mündlicher und / oder schriftlicher Form an den Vorstand der UHG Fritzlar e.V. zu richten. Das Heimpersonal ist korrekt zu behandeln und nicht mit "DU" anzureden. Mitglieder der UHG Fritzlar e.V. sowie Nichtmitglieder und Gäste haben dem Personal gegenüber keine Weisungsbefugnis. 4 VS – NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH 11. Reinigung Die Ordnung und Sauberkeit des Heimes obliegen dem Heimbetreiber und dem UHGVorstand. 12. Gerätschaft der Unterhaltungselektronik der UHG Geräte der U-Elektronik sind nur durch eingewiesenes Personal zu bedienen. Die Benutzung aller durch die Unteroffizierheimgesellschaft erworbener Gegenstände und betrieblichen Einrichtungen ist nur UHG-Mitgliedern gestattet. Alle Gegenstände sind ausschließlich in den Heimräumen zu verwenden und nicht nach außerhalb des Geb. 25 mitzunehmen. 13. Unruhen und Störungen Bei besonderen Vorfällen ist generell (in und außer Dienst) ein Vorstandsmitglied zu verständigen. Darüber hinaus nach Dienst, wenn notwendig der OvWa. Dieser ist gegenüber allen Gästen weisungsbefugt. 14. Schlussbemerkung Der Vorstand ist berechtigt, die Heimordnung zu ergänzen oder Änderungen in Abstimmung mit dem dienstaufsichtsführenden Kasernenkommandanten durchzuführen. Der BetrA Kaserne / VPV Kaserne wurde beteiligt. Diese Heimordnung tritt ab 02. Mai 2011 in Kraft. im Original gezeichnet Spengler Oberstleutnant u. Kasernenkommandant gesehen und im Original gezeichnet : Dube Heimbetreiber Unteroffizierheim GFK Raabe 1. Vorsitzender UHG Fritzlar e.V. 5 Pfaffe Hauptfeldwebel Sprecher VPV / BetrA