Möglichkeiten und Grenzen der Digitalen Forensik
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Möglichkeiten und Grenzen der Digitalen Forensik
Möglichkeiten und Grenzen der digitalen Forensik Kriminalistisches Institut, Wintersemester 2015 Forensisches Institut Zürich Eine Organisation der Kantonspolizei und Stadtpolizei Zürich Jörg Arnold dipl. phys. ETHZ Fachbereichsleiter Unfälle/Technik Andreas Leu, Automobil-Ing. FH Experte Unfallanalytik Forensisches Institut Zürich Eine Organisation der Kantonspolizei und Stadtpolizei Zürich Ra Mai 10 Möglichkeiten und Grenzen der digitalen Forensik Kriminalistisches Institut, Wintersemester 2015 Zeit/Ort: Referent: Dienstag, 20. Januar 2015, Freitag, 23. Januar 2015, Theatersaal, Universität Irchel Steffen Görlich, MSc Computer Forensics, DC TEU-ICT Kanton Zürich Direktion der Justiz und des Innern Strafverfolgung Erwachsene Möglichkeiten und Grenzen der digitalen Forensik Kriminalistisches Institut, Wintersemester 2015 Zeit/Ort: Referent: Dienstag, 20. Januar 2015, Freitag, 23. Januar 2015, Theatersaal, Universität Irchel STA lic.iur. St. Walder, STA II, Abt. D © SW2015 NFC - Near Field Communication Möglichkeiten und Grenzen der Digitalen Forensik Steffen Görlich NFC - Near Field Communication ► App Banking Card Reader Möglichkeiten und Grenzen der Digitalen Forensik Steffen Görlich Digitale Spuren Aufzeichnungen • Digitale Spuren in Fahrzeugen • Aufzeichnungsgeräte (DFS, RAG, UDS, TEL1000, Jupiter, …… VTS Art. 100 und Art. 102) • Videoaufzeichnungen (SatSpeed, Semista, Tunnels, Gebäude, DashCams, z. B. 2014 Corvette C7, ……) • EDR (EventDataRecorders) und CDR-Kit • Seitenblick in die StPO Forensisches Institut Zürich Eine Organisation der Kantonspolizei und Stadtpolizei Zürich Ra Mai 10 Kollisionsdaten EDR UDS/RAG/TEL1000 Crashrecorder Personenwagen Lastwagen Fahrzeuge Motorräder Fz-Identifikation VIN elektronisch Steuergeräte Schliesssysteme Schlüssel-Daten Transponder… Navigationsgeräte externe interne Schliessysteme Brandmeldesysteme Gebäudetechnik Digitale Spuren Steuerungen PC's/Internet Mobile Kommunikation Maschinensteuerungen Krananlagen CNC-Maschinen Anlagensteuerungen Server Laptops Computer HDD's Smartphones Apps GPS-Daten Forensisches Institut Zürich Eine Organisation der Kantonspolizei und Stadtpolizei Zürich Ra Mai 10 Datenspeicherung in Fahrzeugen • Digitale Spuren in Steuergeräten – Daten des Steuergerätes (VIN-Nummer, Seriennummer, Produktion etc. ) – Fehlercodes mit Umgebungsdaten – Schlüssel und Schliessdaten – Servicedaten • Navigationsdaten • etc., etc. Forensisches Institut Zürich Eine Organisation der Kantonspolizei und Stadtpolizei Zürich Ra Mai 10 Steuergeräte / Spuren sichern OBD II Schnittstelle Forensisches Institut Zürich Eine Organisation der Kantonspolizei und Stadtpolizei Zürich Ra Mai 10 EDR-Daten in Pw's (NHTSA 49 CFR part 563) • Ab 01.01.2013 USA/Kanada: Alle neuen und neu importierten Fahrzeuge (inkl. aus Asien und Europa), die über EDR verfügen, müssen diesem Gesetz entsprechen • EDR: Event Data Recorder Baustein im ACM (Airbag Control Module) vorhanden Kostet ca. 2 $ Enthält vorkollisionäre Daten aus dem Airbag Modul nach einem "Crash" oder einem „Beinahe-Crash“ Forensisches Institut Zürich Eine Organisation der Kantonspolizei und Stadtpolizei Zürich Ra Mai 10 CDR-Kit (BOSCH Crash Data Retrival Kit) Auslesen über OBDII Schnittstelle (intakte Fahrzeugelektrik) Bei stark beschädigten Fahrzeugen kann das Steuergerät direkt ausgelesen werden Forensisches Institut Zürich Eine Organisation der Kantonspolizei und Stadtpolizei Zürich Ra Mai 10 Dashcams in Fahrzeugen Forensisches Institut Zürich Eine Organisation der Kantonspolizei und Stadtpolizei Zürich Ra Mai 10 Spurensicherung ab dem Fahrzeug • Nur gemeinsam mit dem Hersteller: • Zeitfaktor: Man sollte sofort …….!!! • Digitale Spuren in Steuergeräten – Daten des Steuergerätes (VIN-Nummer, Seriennummer, Produktion etc. ) – Fehlercodes mit Umgebungsdaten? – Schlüssel und Schliessdaten? – Servicedaten • Navigationsdaten ??? Forensisches Institut Zürich Eine Organisation der Kantonspolizei und Stadtpolizei Zürich Ra Mai 10 Interpretation der Spuren • Basiert auf den mit dem Hersteller zusammen gesicherten digitalen Spuren! • Digitale Spuren in Steuergeräten – Daten des Steuergerätes: Verändert? – Fehlercodes mit Umgebungsdaten: Kriterien? – Schlüssel und Schliessdaten: Kriterien? – Servicedaten: Verändert? • Navigationsdaten ??? Zeitliche Zuordnung? Nur geplant oder gefahren? Forensisches Institut Zürich Eine Organisation der Kantonspolizei und Stadtpolizei Zürich Ra Mai 10 Aktuelle Situation / Fälle? • Wie sehen die Bedürfnisse von Polizei und Staatsanwaltschaft oder Gericht aus! • Wer löst solche Fälle aktuell mit wem? • Navigationsdaten ??? • Personelle Ressourcenplanung? • Prozessuale Fragen: Sicherung Durchsuchung Auswertung … Forensisches Institut Zürich Eine Organisation der Kantonspolizei und Stadtpolizei Zürich Ra Mai 10 Fallbeispiel: "Corvette Schwyz" Forensisches Institut Zürich Eine Organisation der Kantonspolizei und Stadtpolizei Zürich Ra Mai 10 "Corvette Schwyz" Forensisches Institut Zürich Eine Organisation der Kantonspolizei und Stadtpolizei Zürich Ra Mai 10 "Corvette Schwyz" Forensisches Institut Zürich Eine Organisation der Kantonspolizei und Stadtpolizei Zürich Ra Mai 10 Forensisches Institut Zürich Eine Organisation der Kantonspolizei und Stadtpolizei Zürich Ra Mai 10 "Corvette Schwyz" Forensisches Institut Zürich Eine Organisation der Kantonspolizei und Stadtpolizei Zürich Ra Mai 10 "Corvette Schwyz" Verfügbare CDR Daten: Forensisches Institut Zürich Eine Organisation der Kantonspolizei und Stadtpolizei Zürich Ra Mai 10 "Corvette Schwyz" Forensisches Institut Zürich Eine Organisation der Kantonspolizei und Stadtpolizei Zürich Ra Mai 10 JTAG - Navigationsgerät ► Mobile Navigationsgeräte ► Eingegebene Ziele ► Gefahrene Routen | Triplogs ► Datum und Uhrzeit ► Keine Schnittstelle Kein Massenspeicher ► Möglichkeiten und Grenzen der Digitalen Forensik Steffen Görlich JTAG - Navigationsgerät Möglichkeiten und Grenzen der Digitalen Forensik Steffen Görlich JTAG - Navigationsgerät Möglichkeiten und Grenzen der Digitalen Forensik Steffen Görlich JTAG - Navigationsgerät Möglichkeiten und Grenzen der Digitalen Forensik Steffen Görlich JTAG - Navigationsgerät ► Daten nicht interpretierbar ► proprietäres Datenformat ► teilweise verschlüsselt ► Unterstützung Hersteller ► kostenlos ► Rechtshilfeersuchen Möglichkeiten und Grenzen der Digitalen Forensik Steffen Görlich Digitale Spuren - Arten Möglichkeiten und Grenzen der Digitalen Forensik Steffen Görlich Digitale Spurenträger - Arten Möglichkeiten und Grenzen der Digitalen Forensik Steffen Görlich Digitale Datenträger - Arten Möglichkeiten und Grenzen der Digitalen Forensik Steffen Görlich Versteckte Datenträger Möglichkeiten und Grenzen der Digitalen Forensik Steffen Görlich Identifikation - Daten Betreiber RZ Kunde Housing Kunde Colocation RZ Daten Möglichkeiten und Grenzen der Digitalen Forensik Steffen Görlich Kanton Zürich Direktion der Justiz und des Innern Strafverfolgung Erwachsene DIGITALE SPUREN Inhalt Wer? Wann? Malware • Speicherort beim Hersteller • Verbreitung über Internet • Einsatz mittels Botnet • Command- und Control-Server Wo? Was? Wie? Warum? Kommunikationsdaten (Mail/Messages/Voice) • Inhaltsdaten und Randdaten • Aufzeichnungen / Protokolle / Skripte • Data in storage, Data in Traffic • Datenspeicher / Cloud-Speicher Geldfluss • Währungsart (Konventionell oder Internetwährung) • Kontodaten / Wallet-Data • Kontoinhaber / Wallet-Owner • Paper -Trail © SW Kanton Zürich Direktion der Justiz und des Innern Strafverfolgung Erwachsene DATA IN STORAGE / IN TRAFFIC? Inhalt Wer? Wann? Wo? Computer / Durchsuchung im Sinne von Art. 246 StPO Router (InternetSmartphone Herausgabe im Sinne von Art. 265 StPO Anschluss) (Absender) Zugangsprovider Überwachung im Sinne von Art. 269 ff. StPO (Absender) Was? Wie? Warum? Mailserver (Absender / Empfänger) Zugangsprovider Überwachung im Sinne von Art. 269 ff. StPO (Empfänger) Router (Internet- Computer / Durchsuchung im Sinne von Art. 246 StPO Anschluss) Smartphone Herausgabe im Sinne von Art. 265 StPO (Empfänger) © SW Kanton Zürich Direktion der Justiz und des Innern Strafverfolgung Erwachsene DATA IN STORAGE / IN TRAFFIC? Inhalt Wer? Wann? Wo? Zugang vom Computer / Smartphone mittels Username/Password • Briefkastenschlüssel? Zugang über Mail-Server beim Mail-Provider • Überwachung • WLAN-Ports 21d! Was? Wie? Warum? Mailserver (Absender / Empfänger) Rückwirkender Mailverkehr: • Randdaten (RTI 6M) • Inhaltsdaten? © SW Kanton Zürich Direktion der Justiz und des Innern Strafverfolgung Erwachsene DIGITALE SPUREN WORDLWIDE Inhalt Wer? Wann? Wo? Was? Art. 3 StGB: Territorialitätsprinzip 1 Diesem Gesetz ist unterworfen, wer in der Schweiz ein Verbrechen oder Vergehen begeht. Art. 299 StGB: Verletzung fremder Gebietshoheit 1. Wer die Gebietshoheit eines fremden Staates verletzt, insbesondere durch unerlaubte Vornahme von Amtshandlungen auf dem fremden Staatsgebiete Wie? Warum? © SW 36 Kanton Zürich Direktion der Justiz und des Innern Strafverfolgung Erwachsene „MLAT“ / NATIONAL Inhalt Wer? Wann? Wo? Was? Wie? Warum? Art. 3 StGB: Territorialitätsprinzip ISP: Internet-ServiceBenutzer; 1 Diesem Gesetz ist unterworfen, wer in der Schweiz ein Verbrechen oder Vergehen Provider CH GES: •begeht. Sitz CH • Anschluss CH Art. 299 StGB: Verletzung fremder Gebietshoheit • Provider gemäss • Edition • Auswertung 1.FMG/BÜPF Wer die Gebietshoheit eines fremden Staates verletzt, insbesondere durchHD •unerlaubte RTI, Echtzeit etc.von Amtshandlungen auf dem fremden • Profilübernahme Vornahme Staatsgebiete • RTI ü 6 Monate: • VF/VE BGE 1B_481/2012 vs • RTI/Echtzeit BGE 1B_128/2013 © SW 37 Kanton Zürich Direktion der Justiz und des Innern Strafverfolgung Erwachsene MLAT / INT. / EU Inhalt Wer? Wann? Wo? Was? Wie? Warum? Cybercrime Convention ; Grundregel Art. 3 StGB: Territorialitätsprinzip ISP: Internet-Service- Artikel 29 Umgehende Sicherung Benutzer; gespeicherter 1 Diesem Gesetz ist unterworfen, wer Computerdaten in der Schweiz ein VerbrechenCH; oder Vergehen Provider EU 1 Eine Vertragspartei kann GES eine andere Vertragspartei begeht. • Preservation Requests um Anordnung oder anderweitige • Art.Bewirkung 31 Abs.der1 umgehenden Sicherung von Daten ersuchen, die Art.gemäss 299 StGB: fremder Gebietshoheit Art.Verletzung 18 und 29, Satz 2 StPO mittels eines Computersystems gespeichert sind, das sich Liegt nur der Ort, an direkt beimeines fremden im Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei befindet, und 1. 32 WerCCC die Gebietshoheit Staates verletzt, insbesondere durch dem der Erfolg der derentwegen die ersuchende Vertragspartei beabsichtigt, Provider, unerlaubte Vornahme von Amtshandlungen auf dem fremden Staatsgebiete ein Rechtshilfeersuchen um Durchsuchung oder Straftat eingetreten • Rechtshilfe (31 CCC) ähnlichen Zugriff, Beschlagnahme oder ähnliche in der Schweiz, Titel 2 – Rechtshilfe in Bezug aufist, Ermittlungsbefugnisse Sicherstellung oder Weiter-gabeso dersind Daten zu stellen. nach Staats-V/ IRSG Art. 31 CCC Rechtshilfe beim Zugriff aufdie gespeicherte (Bsp. D: Vertrag zwischen CH und der D über die Ergänzung des Europäischen Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen vom 20. April 1959 und die Erleichterung seiner Anwendung: Direkter Verkehr) Computerdaten Behörden dieses 1 Eine Vertragspartei kann eineOrtes andere Vertragspartei zuständig um Durchsuchung oder ähnlichen Zugriff, um Beschlagnahme oder ähnliche Sicherstellung und um Weitergabe von Daten ersuchen, die mittels eines Computersystems gespeichert sind, das sich im Hoheitsgebiet der er-suchten Vertragspartei befindet, einschließlich Daten, die nach Artikel 29 gesichert worden sind. © SW 38 Kanton Zürich Direktion der Justiz und des Innern Strafverfolgung Erwachsene MLAT / INT. / USA Inhalt Wer? Wann? Wo? Was? Wie? Warum? Art. 3 StGB: Territorialitätsprinzip ISP, Enduser USA: 1 Diesem Gesetz ist unterworfen, wer in der Schweiz ein Verbrechen oder Vergehen • Staatsvertrag mit den begeht. Vereinigten Staaten von Art. 299 StGB: Verletzung fremder Gebietshoheit Amerika über gegenseitige Rechtshilfe in Strafsachen 1. Wer die Gebietshoheit eines fremden Staates verletzt, insbesondere durch(BGSR 351.93 unerlaubte Vornahme von Amtshandlungen RVUS, auf dem fremden Staatsgebiete • Bundesgesetz zum Staatsvertrag mit den Vereinigten Staaten von ISP USA: Amerika über gegenseitige • Preservation Requests Rechtshilfe in Strafsachen (SR nach Art. 18 und 32 CCC 351.93) Anfragen über Mail, • Beweiserhebungen: Dauer 3LERS-Portale 18M • Über Zentralstelle USA des BJ © SW 39 Kanton Zürich Direktion der Justiz und des Innern Strafverfolgung Erwachsene PR / INT. / NON GOV. FRIENDLY Inhalt Wer? Wann? Wo? Was? Art. 3 StGB: Territorialitätsprinzip ISP: Internet-Service1 Diesem Gesetz ist unterworfen, wer in der Schweiz ein Verbrechen oder Vergehen Provider Non-EU, begeht. Non-US, non-CCC: Art. 299 StGB: Verletzung fremder Gebietshoheit • Rechtshilfeführer 1. Wer die Gebietshoheit eines fremden Staates verletzt, insbesondere durch admin.ch unerlaubte Vornahme von Amtshandlungen auf dem fremden Staatsgebiete Wie? Warum? © SW 40 Kanton Zürich Direktion der Justiz und des Innern Strafverfolgung Erwachsene PR / OFF-SHORE / CLOUD Inhalt Wer? Wann? Wo? Was? Wie? Warum? Art. 3 StGB: Territorialitätsprinzip Dynamic Off-Shore Cloud-Speicher 1 Diesem Gesetz ist unterworfen, wer in der Schweiz ein Verbrechen oder Vergehen Serverfarmen • Kein „Serverstandort“ begeht. • Keine Staatsverträge • Keine physisch isolierbaren Art. 299 StGB: Verletzung fremder Gebietshoheit • Keine Rechner 1. Datenspeicherfristen Wer die Gebietshoheit eines fremden insbesondere durch • Staates Keineverletzt, Server am allfälligen unerlaubte Vornahme von Amtshandlungen auf dem fremden Staatsgebiete • Keine Firmensitz Gegenseitigkeit nach • Keine Lokalisation der IRSG Daten(-Fragmente) möglich © SW 41 Apple iOS-Geräte - Fernlöschung ► Spurenschutz! ► Flug- | Offlinemodus aktivieren ► Stromversorgung sicherstellen Möglichkeiten und Grenzen der Digitalen Forensik Steffen Görlich Apple iOS-Geräte ► Brute-Force Attacke ► Einfacher Gerätesperrcode ► Version iOS 7 | (iOS 8) ► Löschung nach 10 Falscheingaben Möglichkeiten und Grenzen der Digitalen Forensik Steffen Görlich Apple iOS-Geräte - Gerätesperrcode ► ► ► ► ► Kooperation Ermittlung ► ► Einfacher Code <= iOS 7 | (iOS 8) 10 Falscheingaben ► ► <= iOS 7 >= iOS 8 Apple ID Passwort Möglichkeiten und Grenzen der Digitalen Forensik Steffen Görlich Lösungsansatz für digitale Spuren? Polizei Justiz Informatiker Forensik Forensisches Institut Zürich Eine Organisation der Kantonspolizei und Stadtpolizei Zürich Ra Mai 10 Polizeiliches Ermittlungsverfahren Art. 306 StPO: Aufgaben der Polizei • 1 Die Polizei stellt im Ermittlungsverfahren auf der Grundlage von Anzeigen, Anweisungen der Staatsanwaltschaft oder eigenen Feststellungen den für eine Straftat relevanten Sachverhalt fest. • 2 Sie hat namentlich: a. Spuren und Beweise sicherzustellen und auszuwerten; b. geschädigte und tatverdächtige Personen zu ermitteln und zu befragen; c. tatverdächtige Personen nötigenfalls anzuhalten und festzunehmen oder nach ihnen zu fahnden. Forensisches Institut Zürich Eine Organisation der Kantonspolizei und Stadtpolizei Zürich Ra Mai 10 Art. 139 ff in der StPO: Beweismittel Art. 139: Grundsätze 1 Die Strafbehörden setzen zur Wahrheitsfindung alle nach dem Stand von Wissenschaft und Erfahrung geeigneten Beweismittel ein, die rechtlich zulässig sind. • Was heisst alle geeigneten Beweismittel? • Diverse weiteren Artikel regeln, was rechtlich nicht zulässig ist oder wann Beweismittel nicht verwertet werden können! Forensisches Institut Zürich Eine Organisation der Kantonspolizei und Stadtpolizei Zürich Ra Mai 10 Weisse Flecken in der StPO • Art. 306 Abs. 2 lit. a … Die Polizei hat namentlich … • Art. 139 … zur Wahrheitsfindung alle … • • • • Umfang? Qualität? Methoden? Beizug von Spezialisten? Polizei Staatsanwalt Forensisches Institut Zürich Eine Organisation der Kantonspolizei und Stadtpolizei Zürich Ra Mai 10 Beschlagnahme Art. 263 StPO: Grundsatz 1 Gegenstände und Vermögenswerte einer beschuldigten Person oder einer Drittperson können beschlagnahmt werden, wenn die Gegenstände und Vermögenswerte voraussichtlich: a. als Beweismittel gebraucht werden; … 3 Ist Gefahr im Verzug, so können die Polizei oder Private … … vorläufig sicherstellen. Forensisches Institut Zürich Eine Organisation der Kantonspolizei und Stadtpolizei Zürich Ra Mai 10 Kanton Zürich Direktion der Justiz und des Innern Strafverfolgung Erwachsene PR / OFF-SHORE / CLOUD Inhalt Wer? Wann? Wo? Was? Art. 3 StGB: Territorialitätsprinzip Off-Shore Serverfarmen/Cloud-Speicher Diesem Gesetz ist unterworfen, wer in der Schweiz ein Verbrechen oder Vergehen begeht. 1 Problem: Art. 299 StGB: Verletzung fremder Gebietshoheit Anknüpfungspunkt am „Serverstandort“ 1. Wer die Gebietshoheit eines fremden Staates verletzt, insbesondere durch unerlaubte Vornahme von Amtshandlungen auf dem fremden Staatsgebiete Wie? Warum? © SW 50 Kanton Zürich Direktion der Justiz und des Innern Strafverfolgung Erwachsene PR / OFF-SHORE / CLOUD Inhalt Wer? Wann? Wo? Was? Wie? Warum? Art. 3 StGB: Territorialitätsprinzip Off-Shore Serverfarmen/Cloud-Speicher Diesem Gesetz ist unterworfen, wer in der Schweiz ein Verbrechen oder Vergehen begeht. 1 Lösung: Art. 299 StGB: Verletzung fremder Gebietshoheit Anknüpfungspunkt am Ort der Verfügbarkeit der 1. Wer die nämlich Gebietshoheit eines fremden Staates verletzt, insbesondere durch Daten, unerlaubte Vornahme von Amtshandlungen auf dem fremden Staatsgebiete • auf durchsuchtem Rechner mittels Zugangsdaten • am Sitz der Unternehmung in der Schweiz • am Sitz der Niederlassung in der Schweiz © SW 51 Kanton Zürich Direktion der Justiz und des Innern Strafverfolgung Erwachsene INTERNATIONALER ENTSCHEID Inhalt • Urteil des District Court Southern New York vom 25. April 2014 Wer? Wann? Wo? Was? Wie? Warum? © SW 52 Kanton Zürich Direktion der Justiz und des Innern Strafverfolgung Erwachsene NATIONALE PRAXIS? Inhalt Wer? Problem: Erhebung am Speicherort Wann? Lösung: Erhebung am CH-Sitz oder -Niederlassung Wo? Was? Wie? Warum? Artikel 18 – Anordnung der Herausgabe 1 Jede Vertragspartei trifft die erforderlichen gesetzgeberischen und anderen Maßnahmen, um ihre zuständigen Behörden zu ermächtigen anzuordnen, a dass eine Person in ihrem Hoheitsgebiet bestimmte Computerdaten, die sich in ih-rem Besitz oder unter ihrer Kontrolle befinden und die in einem Computersys-tem oder auf einem Computerdatenträger gespeichert sind, vorzulegen hat und b dass ein Diensteanbieter, der seine Dienste im Hoheitsgebiet der Vertragspartei anbietet, Bestandsdaten in Zusammenhang mit diesen Diensten, die sich in seinem Besitz oder unter seiner Kontrolle befinden, vorzulegen hat. © SW 53 Kanton Zürich Direktion der Justiz und des Innern Strafverfolgung Erwachsene ANSATZ SCHWEINGRUBER* Inhalt Wer? • Artikel 18 CCC (Cybercrime Convention) Anordnung der Herausgabe • 1 Jede Vertragspartei trifft die erforderlichen gesetzgeberischen und anderen Maßnahmen, um ihre zuständigen Behörden zu ermächtigen anzuordnen, • a dass eine Person in ihrem Hoheitsgebiet bestimmte Computerdaten, die sich in ihrem Besitz oder unter ihrer Kontrolle befinden und die in einem Computersys-tem oder auf einem Computerdatenträger gespeichert sind, vorzulegen hat und • b dass ein Diensteanbieter, der seine Dienste im Hoheitsgebiet der Vertragspartei anbietet, Bestandsdaten in Zusammenhang mit diesen Diensten, die sich in sei-nem Besitz oder unter seiner Kontrolle befinden, vorzulegen hat. Wann? Wo? Was? Wie? Warum? *STA lic.iur. Sandra Schweingruber, Jusletter vom 10. November 2014 © SW 54 Kanton Zürich Direktion der Justiz und des Innern Strafverfolgung Erwachsene ANSATZ SCHWEINGRUBER* Inhalt Wer? Wann? Wo? Was? Wie? Warum? © SW 55 Kanton Zürich Direktion der Justiz und des Innern Strafverfolgung Erwachsene DIREKTE „EDITION“? Inhalt Wer? Wann? Wo? Was? Wie? Warum? Artikel 32 CCC (Cybercrime Convention) Grenzüberschreitender Zugriff auf gespeicherte Computerdaten mit Zustimmung oder wenn diese öffentlich zugänglich sind • Eine Vertragspartei darf ohne die Genehmigung einer anderen Vertragspartei a auf öffentlich zugängliche gespeicherte Computerdaten (offene Quellen) zugreifen, gleichviel, wo sich die Daten geographisch befinden, oder b auf gespeicherte Computerdaten, die sich im Hoheitsgebiet einer anderen Vertragspartei befinden, mittels eines Computersystems in ihrem Hoheitsgebiet zugreifen oder diese Daten empfangen, wenn sie die rechtmäßige und freiwillige Zustimmung der Person einholt, die rechtmäßig befugt ist, die Daten mittels dieses Computersystems an sie weiterzugeben. © SW 56 Kanton Zürich Direktion der Justiz und des Innern Strafverfolgung Erwachsene FALLSTUDIE Inhalt Wer? Wann? Wo? Was? Wie? Warum? 1. 2. 3. 4. 5. Rassendiskriminierungen via Facebook Accounts Preservation Request bei Facebook Facebook verlangt „richterlichen Entscheid“ für die freiwillige Herausgabe im Sinne von Art. 32 CCC Nicht-Genehmigung bzw. -Eintreten durch ZMG, da kein Art. 32 CCC Anwendungsfall (Datenherrin, Freiwilligkeit) Beschwerde ans BGER • Anwendungsfall von Art. 32 CCC, weil Daten gemäss AGB bei Upload Facebook in den Besitz von Facebook übergehen. • Art. 273 StPO anwendbar, da RTI-Daten (IP-History und Zeitstempel Eruierung Anschlussinhaber ermöglicht) • Keine rückwirkende Rekonstruktion von Inhaltsdaten mittels URL © SW 57 Zwei-Faktor Authentifizierung (2FA) ► Zusätzliche Sicherheit Wissen Identitätsnachweis Besitz ► Geldautomat PIN Bankkarte ► Arbeitsplatz Passwort Smartcard ► e-Banking Vertragsnummer Kartenleser Zwei-Faktor Authentifizierung (2FA) ► The Fappening | #Celebgate Zwei-Faktor Authentifizierung (2FA) ► Google Konto | Google Mail ► Passwort ► SMS ► Anruf ► Google Authenticator ► Sicherheitsschlüssel Zwei-Faktor Authentifizierung (2FA) Zwei-Faktor Authentifizierung (2FA) Kanton Zürich Direktion der Justiz und des Innern Strafverfolgung Erwachsene PHISHING „CLASSIC“ Inhalt Wer? Wann? Wo? Was? Wie? Warum? username password © SW Kanton Zürich Direktion der Justiz und des Innern Strafverfolgung Erwachsene PHISHING „TODAY“ Inhalt Wer? Wann? Wo? Was? Wie? Warum? © SW Kanton Zürich Direktion der Justiz und des Innern Strafverfolgung Erwachsene PHISHING „TODAY“ Inhalt Wer? Wann? Wo? Was? Wie? Warum? „Hintermann“ • Sender der E-Mails, • Koordinator ; Empfänger des Geldes • Zuständigkeit BA bei Hintermännern im Ausland „Malware-Distributor“ • Versendet Malware • Kann Tor-Exit-Node oder Botnet sein • Zuständigkeit am Tatort/Wohnort „Money Mule“ • Stellt eigenes Konto zur Verf. • Leitet Gelder auf Anweisung weiter • Ist von „Firma“ angestellt • Zuständigkeit am Tatort/Wohnort © SW Verschlüsselung WHO WATCHES THE WATCHMEN? Verschlüsselung ► BitLocker ► File Vault 2 ► dm-crypt/LUKS ► Apple iOS 8 ► Android 5 Verschlüsselung - Kommunikation ► Skype ► WhatsApp ► Threema Verschlüsselung ► ► Kooperation Ermittlung ► ► Verschlüsselung Schwachstellen Dictionary Attack Brute-Force Attack GovWare (Government Software) ► ► ► ► Kanton Zürich Direktion der Justiz und des Innern Strafverfolgung Erwachsene ÜBERWACHUNG? Inhalt Wer? Wann? Wo? Was? Wie? Warum? Mil. Nachrichtendienst Lagebild Bedrohungen gesetzliche Grundlage Strafverfolgung Beweiserhebung Katalogtaten Verhältnismässigkeit (Tatschwere) Dringender Tatverdacht Proportionalität Susidiarität Genehmigung Zwangsmassnahmengericht Mitteilungspflicht Zufallsfunde Verwertbarkeit © SW 70 Kanton Zürich Direktion der Justiz und des Innern Strafverfolgung Erwachsene ÜBERWACHUNG „CLASSIC“ Inhalt Wer? Internetzugangsanbieterin ISP Wann? Wo? Was? Packet-Loss LIS/ISS, ISC ÜPF Unverschlüsselt Wie? Warum? Ausleitung einer Kopie des Ein- und Ausgehenden Datenverkehrs Untersuchungsbehörde © SW 71 Kanton Zürich Direktion der Justiz und des Innern Strafverfolgung Erwachsene ÜBERWACHUNG SERVER Inhalt Wer? Wann? Wo? Was? Wie? Art. 3 StGB: Territorialitätsprinzip Echtzeitüberwachung im Sinne von 1 Diesem Gesetz ist unterworfen, wer in der Schweiz ein Verbrechen oder Vergehen Art. 269ff StPO begeht. Genehmigungsfähig (ZMG OG ZH) Art. 299 StGB: Verletzung fremder Gebietshoheit Nicht über ISC-EJPD, Dienst ÜPF 1. Wer die Gebietshoheit eines fremden Staates verletzt, insbesondere Direkt beim Provider durch unerlaubte Vornahme von Amtshandlungen auf fremden dem Ausleitung aufStaatsgebiete Server Man in the middle kostenschonend Warum? Nur bei intakter PPP keine Verschlüsselung Untersuchungsbehörde © SW 72 Kanton Zürich Direktion der Justiz und des Innern Strafverfolgung Erwachsene ÜBERWACHUNG GOVWARE Inhalt IP Ausleitung Wer? Wann? Wo? Was? Wie? Warum? GovWare Untersuchungsbehörde © SW 73 Kanton Zürich Direktion der Justiz und des Innern Strafverfolgung Erwachsene ÜBERWACHUNG NOGOVWARE Inhalt Wer? Wann? Wo? Was? Wie? Warum? Untersuchungsbehörde © SW 74 Kanton Zürich Direktion der Justiz und des Innern Strafverfolgung Erwachsene FRAGEN? Vielen Dank für Fragen? Ihre Aufmerksamkeit Fragen? und Ihr Interesse! Sicherheitstacho Forensisches Institut Zürich Eine Organisation der Kantonspolizei und Stadtpolizei Zürich © SW