Mediadaten 2015
Transcription
Mediadaten 2015
Mediadaten 2015 Blixxgroup Crossmedia, Postfach 10 13 42, 39553 Hansestadt Stendal Web: http://www.blixxgroup.de, E-Mail: info@stendal-magazin.de StendalMagazin - Ihr Stadt- und Familienmagazin für die Hansestadt Stendal, Tangermünde und Umgebung Blixxmag Altmark - das EventMagazin für die Altmark © 2015 Zeitschriftenformat: DIN A4 Druckauflage: 5000 Exemplare Satzspiegel: 210 x 297 mm (zugeklappt) Druckverfahren: Druckplattenerstellung im CTP-Verfahren (Computer to Plate) Bindeverfahren: Rückendrahtheftung Druckunterlagen: Per E-Mail: info@sblixxgroup.de Datenlieferung: PDF ab 1.3 (alle Texte in Pfade konvertiert) Alle Farben sind in CMYK- bzw. Prozess-Farben nach Eurosca- la und Bilddateien mit 300 dpi anzulegen. Bei Erstellung von PDF-Dateien sind die entsprechenden Destiller-Joboptionen bei uns abrufbar. Für die rechtzeitige Lieferung der einwand- freien Druckunterlagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Erscheinungsweise: Monatlich zum 1. des Monats. Für Druckfehler sowie die Richtigkeit der angelieferten Datei ist der Auftraggeber verantwortlich. Weitere Korrekturen sind nach einer vorherigen Druckfreigabe sowie nach Druckunter- lagenschluss nicht mehr möglich. Zahlungsbedingungen: 10 Tage netto nach Rechnungsdatum. Die Rechnungen werden bei Drucklegung gestellt. Anzeigenkonditionen: Das Weitergeben von Anzeigenkonditionen an Dritte oder besondere Absprachen sind verboten. Anzeigeninhalte: Der Blixxgroup ist es gestattet, Anzeigenaufträge wegen des Inhalts abzulehnen oder entsprechend zu verän- dern. Veränderungen sind insbesondere dann erlaubt, wenn der Inhalt aus sittlichen Gründen nicht zumutbar ist. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der veröffentlichten Texte und Bildda- teien. Redaktionelle Inhalte: Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben nicht unbedingt die Meinung des Magazins wieder und verbleiben mit allen Rechten bei den Autoren/Innen. Diese räumen lediglich die Nutzung nach jeweils vereinbarten Bedingungen innerhalb der Publikation ein. Für die Richtigkeit von Angaben, Daten, Behauptungen, Preisen etc. in den Beiträgen kann der Herausgeber bzw. die Redaktion keine Haftung und Gewährleistung übernehmen, sie werden jedoch nach bestem Wissen und Gewissen überprüft. StendalMagazin Periodika 12x im Jahr Auslagestellen über 600 500x Stendal, 100x in Tangermünde sowie in den umliegenden Gemeinden Auflage Format 60000 DIN-A4 Alle Ausgaben liegen kostenlos an den Auslagestellen Das StendalMagazin hat eine Stärke von 36-48 Seiten. Grammatur: 135 g/m2 Exemplare jährlich 210 x 297mm Alle Ausgaben auch als ePaper STENDAL-MAGAZIN WWW. .DE Aktuelle News aus der Region, Fashion, internationale Trends aus Mode und Musik sowie jede Menge Lifestyle pur. Fotoshootings, gastronomische Highlights, Nachtleben, Kinotipps, TOP 10 der aktuellen Filme und weitere interessante Themen aus Kultur, Kunst und Theater. Aber auch regionale Unternehmen kann man bei ihrer Arbeit hautnah erleben. Kombinierend sorgt der umfassende Veranstaltungskalender dafür, dass Sie zukünftig immer bestens darüber informiert sind, was in der Region los ist. Unsere Publikationen setzen bei allen Themen noch ein Highlight, so berichten wir in jeder Ausgabe über Land und Leute sowie über die Partynews und zeigen Bilder, die für wirbelnde Spannung sorgen. In unseren Publikationen finden Sie viele Spezialthemen aus den verschiedensten Bereichen. Wir verbinden unsere Texte mit Werbung und bereiten sie somit besser für die Leser/Innen auf. So bieten wir beispielsweise auch Hotels und Ferienhäusern deutschlandweit die Möglichkeit, einmalig oder regelmäßig bis ganzjährig unser Stadtmagazin als attraktive Werbefläche zu nutzen, so dass Sie ganz persönlich zusätzlich zu Ihren eigenen Formen wertvolle Informationen über Ihr Haus und Ihre Region als Urlaubsziel transportieren können und damit einen größeren Bekanntheitsgrad Ihres Hauses und Ihres Angebotes erreichen. Ihre persönliche Themenseite gestalten Sie mit unserer Hilfe jeden Monat neu. Auch bauen wir derzeit eine Gesundheitsseite im StendalMagazin auf und werden sie in regelmäßiger Reihe mit aktuellen diesbezüglichen Themen untersetzen, so dass sich hier Apotheken, Gesundheitshäuser etc. regional und bundesweit einbringen und konkret ihren Kundenstamm erreichen bzw. wesentlich erweitern können. Bauen Sie im StendalMagazin für Ihre Firma Ihre eigenen Themenseite in Wort und Bild rund um Bewährtes und Neues und Besonderes in den Bereichen Immobilien, Versicherungen, Auto, Beauty und Kosmetik, Mode u. v. m. als attraktive Werbemöglichkeiten auf. Das StendalMagazin erscheint monatlich zu Beginn des Monats. Ihre Veranstaltung im EventKalender hervorheben: 25,- Euro Kulturrabatt/Medienrabatt Veranstalter, die in ihren Anzeigen überwiegend ein kulturelles Angebot bewerben, erhalten einen Kulturrabatt, der unabhängig von Staffelpreisen gewährt wird. Filmverleiher, Bildund Tonträgergesellschaften sowie Buchverlage erhalten unter gleichen Bedingungen einen Medienrabatt. Ihr Logo im EventKalender als Tages-Tipp: 60,- Euro Anzeigengrößen und Preise für das StendalMagazin Format Datenformat 1/1 21,6 cm x 30,3 cm 1/2 6 mm Randbeschnitt an den Außenseiten 17,4 cm x 13,1 cm 17,4 cm x 6 cm 8,5 cm x 8,5 cm 8,5 cm x 5,5 cm 8,5 cm x 12,3 cm 8,5 cm x 24,9 cm Ihre persönliche Themenseite Laufzeit 12 Monate Preis (netto) 1000,- € monatlich 500,- € monatlich 300,- € monatlich 200,- € 100,- € monatlich 300,- € 500,- € monatlich 350,- € monatlich Zeitschriftenformat: DIN A6 Druckauflage: 10 000 Exemplare Satzspiegel: 105 x 148 mm (zugeklappt) Druckverfahren: Druckplattenerstellung im CTP-Verfahren (Computer to Plate) Bindeverfahren: Rückendrahtheftung Druckunterlagen: Per E-Mail: info@sblixxgroup.de Datenlieferung: PDF ab 1.3 (alle Texte in Pfade konvertiert) Alle Farben sind in CMYK- bzw. Prozess-Farben nach Eurosca- la und Bilddateien mit 300 dpi anzulegen. Bei Erstellung von PDF-Dateien sind die entsprechenden Destiller-Joboptionen bei uns abrufbar. Für die rechtzeitige Lieferung der einwand- freien Druckunterlagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Erscheinungsweise: Monatlich zum 1. des Monats. Für Druckfehler sowie die Richtigkeit der angelieferten Datei ist der Auftraggeber verantwortlich. Weitere Korrekturen sind nach einer vorherigen Druckfreigabe sowie nach Druckunter- lagenschluss nicht mehr möglich. Zahlungsbedingungen: 10 Tage netto nach Rechnungsdatum. Die Rechnungen werden bei Drucklegung gestellt. Anzeigenkonditionen: Das Weitergeben von Anzeigenkonditionen an Dritte oder besondere Absprachen sind verboten. Anzeigeninhalte: Der Blixxgroup ist es gestattet, Anzeigenaufträge wegen des Inhalts abzulehnen oder entsprechend zu verän- dern. Veränderungen sind insbesondere dann erlaubt, wenn der Inhalt aus sittlichen Gründen nicht zumutbar ist. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der veröffentlichten Texte und Bildda- teien. Redaktionelle Inhalte: Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben nicht unbedingt die Meinung des Magazins wieder und verbleiben mit allen Rechten bei den AutorenInnen. Diese räumen lediglich die Nutzung nach jeweils vereinbarten Bedingungen innerhalb der Publikation ein. Für die Richtigkeit von Angaben, Daten, Behauptungen, Preisen etc. in den Beiträgen kann der Herausgeber bzw. die Redaktion keine Haftung und Gewährleistung übernehmen, sie werden jedoch nach bestem Wissen und Gewissen überprüft. Blixxmag Altmark Periodika 12x im Jahr Auslagestellen über 200 in der Altmark, in den Landkreisen Stendal und Salzwedel Auflage Format 120000 DIN-A6 105 x 148 mm Exemplare jährlich Alle Ausgaben liegen kostenlos an den Auslagestellen Das Blixxmag hat eine Stärke von 48-60 Seiten. 135g/m2 Alle Ausgaben auch als ePaper BLIXXMAG WWW. .DE Das BLIXXMAG Altmark ist seit Februar 2006 am Markt. Es spricht vor allem ein jüngeres Publikum an und wird deswegen im DIN-A6-Format angeboten. Das Hosentaschenformat ist einfach praktischer. In dem monatlichen Heft sind Partybilder aus allen Diskotheken der Region ein wichtiger Teil, in dem sich Partygänger wiederfinden. Da diese Seiten sehr oft nachgeschaut werden, ist dies ein sehr beliebter Platz für unsere Kunden, sich zu präsentieren. Ein Hauptteil in jedem BLIXXMAG ist die Lehrlingssuche über unser BLIXXMAG! Denn – die BlixxGroup Crossmedia mit Sitz in Stendal und die Bundesagentur für Arbeit haben in enger Kooperation, eine neue Art der Ausbildungsmesse, ins Leben gerufen die jeden Monat unter einem anderen Thema gestaltet wird und dann natürlich auch von beiden Seiten genutzt werden können. Das ist in den Jahren ab 2013 schon wunderbar angelaufen und für viele Nutzer von wirklichem Erfolg gekrönt. Ein weiterer Hauptteil ist der Eventkalender. Dieser enthält alle wichtigen Termine für die Altmark. Nur im BLIXXMAG und auf unserer Webseite sind die meisten Events aus der Altmark gelistet. Wir arbeiten stetig an einer weiteren Vervollständigung unseres Angebotes. Gerade weil das BLIXXMAG kostenlos verteilt wird, haben wir eine sehr gute Mitnahmequote. Das BLIXXMAG liegt in den meisten Kneipen, Gaststätten, Schulen und öffentlichen Einrichtungen aus. Dafür stehen spezielle Boxen in den Lokalitäten, die auch zu Werbezwecken genutzt werden können. Zur optimalen Vermarktung Ihres Angebotes bietet das Kreativ Catering der Blixxgroup Crossmedia neben der Präsentation im BLIXXMAG ein Portfolio weiterer Printund Onlineprodukte und Dienstleistungen für ein werbewirksames Marketing, mit dem Sie exakt Ihre Zielgruppe erreichen. Das BLIXXMAG erscheint monatlich zum 1. des Monats. Anzeigengrößen und Preise für das BLIXXMAG Format Datenformat 1/1 11,1 cm x 15,4 cm 6 mm Randbeschnitt an den Außenseiten 11,1 cm x 7,7 cm 1/2 6 mm Randbeschnitt an den Außenseiten 11,1 cm x 5 cm 6 mm Randbeschnitt an den Außenseiten Preis (netto) 300,- € monatlich 200,- € monatlich 100,- € monatlich Banner 9 cm x 3 cm 6 mm Randbeschnitt an den Außenseiten 11,1 cm x 7,7 cm 6 mm Randbeschnitt an den Außenseiten Ihre Veranstaltung im EventKalender hervorheben: 25,- Euro Kulturrabatt/Medienrabatt Veranstalter, die in ihren Anzeigen überwiegend ein kulturelles Angebot bewerben, erhalten einen Kulturrabatt der unabhängig von Staffelpreisen gewährt wird. Filmverleiher, Bildund Tonträgergesellschaften sowie Buchverlage erhalten unter gleichen Bedingugen einen Medienrabatt. 100,- € monatlich 200,- € monatlich Ihr Logo im EventKalender als Tages-Tipp: 60,- Euro Zeitschriftenformat: DIN A6 Druckauflage: 30 000 Exemplare Satzspiegel: 105 mm x 148 mm (zugeklappt) Druckverfahren: Druckplattenerstellung im CTP-Verfahren (Computer to Plate) Bindeverfahren: Klebebindung oder Rückendrahtheftung Druckunterlagen: Per E-Mail: info@sblixxgroup.de Datenlieferung: PDF ab 1.3 (alle Texte in Pfade konvertiert) Alle Farben sind in CMYK- bzw. Prozess-Farben nach Eurosca- la und Bilddateien mit 300 dpi anzulegen. Bei Erstellung von PDF-Dateien sind die entsprechenden Destiller-Joboptionen bei uns abrufbar. Für die rechtzeitige Lieferung der einwand- freien Druckunterlagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Erscheinungsweise: Monatlich zum 1. des Monats. Für Druckfehler sowie die Richtigkeit der angelieferten Datei ist der Auftraggeber verantwortlich. Weitere Korrekturen sind nach einer vorherigen Druckfreigabe sowie nach Druckunter- lagenschluss nicht mehr möglich. Zahlungsbedingungen: 10 Tage netto nach Rechnungsdatum. Die Rechnungen werden bei Drucklegung gestellt. Anzeigenkonditionen: Das Weitergeben von Anzeigenkonditionen an Dritte oder besondere Absprachen sind verboten. Anzeigeninhalte: Der Blixxgroup ist es gestattet, Anzeigenaufträge wegen des Inhalts abzulehnen oder entsprechend zu verän- dern. Veränderungen sind insbesondere dann erlaubt, wenn der Inhalt aus sittlichen Gründen nicht zumutbar ist. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der veröffentlichten Texte und Bildda- teien. Redaktionelle Inhalte: Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben nicht unbedingt die Meinung des Magazins wieder und verbleiben mit allen Rechten bei den AutorenInnen. Diese räumen lediglich die Nutzung nach jeweils vereinbarten Bedingungen innerhalb der Publikation ein. Für die Richtigkeit von Angaben, Daten, Behauptungen, Preisen etc. in den Beiträgen kann der Herausgeber bzw. die Redaktion keine Haftung und Gewährleistung übernehmen, sie werden jedoch nach bestem Wissen und Gewissen überprüft. Gewerbe & Gewerke Periodika Auflage Format 1x 30000 DIN-A6 im Jahr Exemplare jährlich Verteilung per Post in alle Haushalte in Stendal und Tangermünde Alle Ausgaben liegen kostenlos an ausgewählten Auslagestellen Das „Gewerbe und Gewerke“ hat eine Stärke von 80 -100 Seiten.135g/m2 105 x 148 mm Alle Ausgaben auch als ePaper Beispielseiten viele wichtige Telefonnummern informativ Öffnungszeiten vieler Institutionen Veranstaltungsinformationen Lieferung direkt in Ihren Briefkasten alle wichtigen Firmen im Heft großes Gewinnspiel im Januar ein Jahreskalender in der Mitte zum Herausnehmen Anzeigengrößen und Preise für das Gewerbe & Gewerke Format Datenformat 1/1 11,1 cm x 15,4 cm 1/1 6 mm Randbeschnitt an den Außenseiten 1/1 21,2 cm x 15,4 cm 6 mm Randbeschnitt an den Außenseiten Preis (netto) 360,- € jährlich 700,- € jährlich Weitere Produktbeispiele: klassischer Druck Flyer Broschüren Durchschreibeblöcke Briefpapier Visitenkarten Zeitschriften Rubbellose Hefte Fahnen und Flaggen Fototapeten Hochzeitskarten Getränkedosen (bedruckt) Leuchtkasten Magnetfolien Webseiten Bierdeckel Messestände Luftaufnahmen Speziallayouts für unsere Kunden. Verschiedenste Publikationen. Flyer Die Klassiker Luftaufnahmen Neue Sichtweisen Moderne Technik und hohe Auflösungen. Unerlässlich für gute Aufnahmen. Werbematerialien Social Print Bild Ideen AGBs. 1 „Anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag zwischen Verleger und Auftraggeber über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen oder anderer Werbemittel (nachfolgend insgesamt als „Anzeigen“ bezeichnet) von Werbung treibenden oder sonstigen Inserenten (nachfolgend insgesamt als „Werbungtreibende“ bezeichnet) in einer Zeitung oder Zeitschrift zum Zweck der Verbreitung. 2 Ein „Abschluss“ ist ein Vertrag über die Veröffentlichung mehrerer Anzeigen unter Beachtung der dem Werbungtreibenden, gemäß Preisliste, zu gewährenden Rabatte, wobei die jeweiligen Veröffentlichungen auf Abruf des Auftraggebers erfolgen. Rabatte werden nicht gewährt für Unternehmen, deren Geschäftszweck unter anderem darin besteht, für verschiedene Werbungtreibende Anzeigenaufträge zu erteilen, um eine gemeinsame Rabattierung zu beanspruchen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb eines Jahres nach Vertragsschluss abgerufen und veröffentlicht wird. 3 Werden einzelne oder mehrere Abrufe eines Abschlusses aus Umständen nicht erfüllt, die der Verleger nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verleger zu erstatten. Der Auftraggeber hat, wenn nichts anderes vereinbart ist, rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Anzeigen innerhalb eines Jahres entsprechenden Nachlass. 4 Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet. 5 Aufträge für Anzeigen, die nur in bestimmten Heftnummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verleger eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. 6 Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verleger mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht. 7 Der Verleger behält sich vor, Anzeigen – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – abzulehnen, wenn - deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder – deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder - deren Veröffentlichung für den Verleger wegen des Inhalts, der Gestaltung, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist oder - Anzeigen, die Werbung Dritter oder für Dritte enthalten. Aufträge für andere Werbemittel sind für den Verleger erst nach Vorlage des Musters und dessen Billigung bindend. Anzeigen, die Werbung Dritter oder für Dritte enthalten (Verbundwerbung), bedürfen in jedem Einzelfall der vorherigen schriftlichen Annahmeerklärung des Verlegers. Diese berechtigt den Verleger zur Erhebung eines Verbundaufschlages. Die Ablehnung einer Anzeige oder eines anderen Werbemittels wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. 8 Für die rechtzeitige Lieferung und die einwandfreie Beschaffenheit geeigneter Druckunterlagen oder anderer Werbemittel ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Bei der Anlieferung von digitalen Druckunterlagen ist der Auftraggeber verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format oder den technischen Vorgaben des Verlegers entsprechende, Vorlagen für Anzeigen rechtzeitig vor Schaltungsbeginn anzuliefern. Kosten des Verlegers für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen der Druckvorlagen hat der Auftraggeber zu tragen. Vereinbart ist die für den belegten Titel nach Maßgabe der Angaben in der Preisliste sowie in der Auftragsbestätigung übliche Beschaffenheit der Anzeigen oder anderen Werbemittel im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. Dies gilt nur für den Fall, dass der Auftraggeber die Vorgaben des Verlegers zur Erstellung und Übermittlung von Druckunterlagen einhält. 9 Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung der Druckunterlagen endet drei Monate nach der erstmaligen Verbreitung der Anzeige. 10 Entspricht die Veröffentlichung der Anzeige nicht der vertraglich geschuldeten Beschaffenheit bzw. Leistung, so hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige bzw. Ersatzveröffentlichung des anderen Werbemittels, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige oder des anderen Werbemittels beeinträchtigt wurde. Der Verleger hat das Recht, eine Ersatzanzeige bzw. Ersatzveröffentlichung zu verweigern, wenn - diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Schuldverhältnisses und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Auftraggebers steht, oder - diese für den Verleger nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich wäre. Lässt der Verleger eine ihm für die Ersatzanzeige oder der Veröffentlichung des anderen Werbemittels gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige / Ersatzveröffentlichung erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Bei unwesentlichen Mängeln der Anzeige oder der Veröffentlichung des anderen Werbemittels ist die Rückgängigmachung des Auftrags ausgeschlossen. Reklamationen bei nicht offensichtlichen Mängeln müssen binnen eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn geltend gemacht werden. Der Verleger haftet für sämtliche Schäden, gleich ob aus vertraglicher Pflichtverletzung oder aus unerlaubter Handlung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen: Bei grober Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung im kaufmännischen Verkehr auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens; diese Beschränkung gilt nicht, soweit der Schaden durch gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte des Verlegers verursacht wurde. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Verleger nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde. In solchen Fällen ist die Haftung auf den typischen vorhersehbaren Schaden beschränkt. Bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet der Verleger nach den gesetzlichen Vorschriften. Reklamationen müssen - außer bei nicht offensichtlichen Mängeln innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. Alle gegen den Verleger gerichteten Ansprüche aus vertraglicher Pflichtverletzung verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern sie nicht auf vorsätzlichem Verhalten beruhen. 11 Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verleger berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm bis zum Anzeigenschluss oder innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden. 12 Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrundegelegt. 13 Die Rechnung ist innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsstellung zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall schriftlich eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. 14 Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden bankübliche Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verleger kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verleger berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages zum Anzeigenschlusstermin und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. 15 Der Verleger liefert auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlegers über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige. 16 Bei Ziffernanzeigen wendet der Verleger für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Expressbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verleger zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Dem Verleger kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format DIN A 4 überschreiten, sowie Waren, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann jedoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt. 17 Erfüllungsort ist der Sitz des Verlegers. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlegers. Soweit Ansprüche des Verlegers nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlegers vereinbart. 18 Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preisliste des Verlegers zu halten. 19 Preisänderungen für erteilte Anzeigenaufträge sind gegenüber Unternehmern wirksam, wenn sie vom Verleger mindestens einen Monat vor Veröffentlichung der Anzeige oder des anderen Werbemittels angekündigt werden. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht muss innerhalb von 14 Tagen in Textform nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt werden. 20 Wird für konzernverbundene Unternehmen eine gemeinsame Rabattierung beansprucht, ist der schriftliche Nachweis des Konzernstatus des Werbungtreibenden erforderlich. Konzernverbundene Unternehmen im Sinne dieser Bestimmung sind Unternehmen, zwischen denen eine kapitalmäßige Beteiligung von mindestens 50 Prozent besteht. Der Konzernstatus ist bei Kapitalgesellschaften durch Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers oder durch Vorlage des letzten Geschäftsberichtes, bei Personengesellschaften durch Vorlage eines Handelsregisterauszuges nachzuweisen. Der Nachweis muss spätestens bis zum Abschluss des Insertionsjahres erbracht werden. Ein späterer Nachweis kann nicht rückwirkend anerkannt werden. Konzernrabatte bedürfen in jedem Fall der ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung durch den Verleger. Konzernrabatte werden nur für die Dauer der Konzernzugehörigkeit gewährt. Die Beendigung der Konzernzugehörigkeit ist unverzüglich anzuzeigen; mit der Beendigung der Konzernzugehörigkeit endet auch die Konzernrabattierung. 21 Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung der Anzeige erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen sowie der zugelieferten Werbemittel. Er stellt den Verleger im Rahmen des Anzeigenauftrags von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können. Ferner wird der Verleger von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Verleger nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen. Der Auftraggeber überträgt dem Verleger sämtliche für die Nutzung der Werbung in Printund Online-Medien aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, öffentliche Zugänglichmachung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen. 22 Bei Betriebsstörungen oder in Fällen höherer Gewalt, illegalem Arbeitskampf, rechtswidriger Beschlagnahme, Verkehrsstörungen, allgemeiner Rohstoff- oder Energieverknappung und dergleichen sowohl im Betrieb des Verlegers als auch in fremden Betrieben, derer sich der Ver- leger zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten bedient – hat der Verleger Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen, wenn das Verlegerobjekt mit 80 % der im Durchschnitt der letzten vier Quartale verkauften oder auf andere Weise zugesicherten Auflage vom Verleger ausgeliefert worden ist. Bei geringeren Verlegerauslieferungen wird der Rechnungsbetrag im gleichen Verhältnis gekürzt, in dem die garantierte verkaufte oder zugesicherte Auflage zur tatsächlich ausgelieferten Auflage steht. 23 Ein Jahres-ABO für das StendalMagazin kostet 30,00 EUR. Das Abonnement verlängert sich danach jeweils um ein weiteres Jahr, wenn es nicht 6 Wochen vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Zur Kündigung genügt eine formlose Mitteilung an den Verleger. Die Abo-Bestellung kann innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Eine formlose schriftliche Mitteilung an den Verleger genügt. 24 Druckvorlagen Der Kunde ist verpflichtet, dem Auftragnehmer die erforderlichen Druckunterlagen innerhalb 10 Tagen nach Auftragserteilung zur Verfügung zu stellen. Stellt der Kunde die Druckunterlagen nicht rechtzeitig zur Verfügung, erstellt der Auftraggeber nach seinen Möglichkeiten eine Vorlage mit den vorhandenen Angaben des Kunden. Der Auftragnehmer übernimmt keinerlei Haftung für die Werbeaussagen des Kunden. Der Kunde haftet alleine für alle Verstöße gegen die guten Sitten, Gesetze und Rechte Dritter. 25 Verteilung Die vorgeschlagenen Verteilerstellen sind eine Empfehlung des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer übernimmt keine Verantwortung oder Verpflichtung bezüglich der Verteilung. 26 Preise Es gilt die aktuelle Preisliste. Die Preise sind dem Kunden bekannt. 27 Zahlung Zahlungen sind ausschließlich an den Auftragnehmer zu leisten. Die Zahlungen sind innerhalb des Zahlungszieles ohne jeglichen Abzug auf das Konto des Auftragnehmers einzuzahlen, sofern keine Barzahlung bzw. kein Abbuchungsauftrag vereinbart wurde. Die Repräsentanten des Auftragnehmers sind nicht zum Inkasso berechtigt, es sei denn, dieser hat einen gültigen Ausweis der Werbeagentur blickfang. Zahlungen, die an die Repräsentanten oder Vertriebspartner geleistet werden, gelten als nicht gezahlt. 28 Schlussbestimmung Sollte eine der vorstehenden Regelungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch wirksame zu ersetzen, die dem von den Parteien verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Es gelten neben dieser AGB unter anderem auch die AGB der Werbeagentur Blixxgroup Crossmedia. AGB StendalMagazin / Blixxmag Die Altmark. Mitten im Herzen Deutschlands. Blixxgroup Crossmedia Inh.: Heiko Janowski Rathenower Str. 27 39576 Hansestadt Stendal Postanschrift: Postfach 10 12 43 39553 Hansestadt Stendal