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Anzeige eines Versteigerungsgewerbes
Wer gewerbsmäßig fremde bewegliche Sachen, fremde Grundstücke oder fremde
Rechte
versteigern will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde nach § 34b
Gewerbeordnung.
Das Erlaubnisverfahren beinhaltet u.a. die Prüfung der Zuverlässigkeit des
Antragstellers.
Diese Dienstleistung ist online verfügbar.
Voraussetzungen
Keine Voraussetzungen erforderlich
Erforderliche Unterlagen
Personalausweis oder Pass und Meldebescheinigung
Aufenthaltsberechtigung (bei Antragstellern aus Nicht-EU-Staaten)
Polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
(nicht älter als 6 Monate, zu beantragen bei der polizeilichen
Meldestelle/Bürgeramt)
Auszug aus dem Gewerbezentralregister
(nicht älter als 6 Monate, zu beantragen bei der polizeilichen
Meldestelle/Bürgeramt)
Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis
Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichtes des Wohnsitzes
der letzten 3 Jahre/bzw. des Betriebssitzes
Bescheinigung des zuständigen Amtsgerichtes
Bescheinigung des zuständigen Amtsgerichtes, dass kein Insolvenzverfahren
vorliegt bzw. anhängig ist.
Notarielles Protokoll der Gesellschafterversammlung zur
Firmengründung
Sofern die Antragstellerin eine juristische Person ist, notarielles Protokoll der
Gesellschafterversammlung zur Firmengründung und zur Bestellung des/der
Geschäftsführer(s)
Handelsregisterauszug
Falls bereits eine Eintragung ins Handelsregister erfolgte, so ist auch der
Handelsregisterauszug beizufügen.
Gebühren
Nach Gebührenordnung der IHK
Rechtsgrundlagen
Erlaubniserteilung als Versteigerer nach § 34b Gewerbeordnung
http://www.ihk-berlin.de/linkableblob/821640/.14./data/Versteigerererlaubnis
-data.pdf
Link zur Online-Abwicklung
https://www.ea.berlin.de
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Anzeige einer Versteigerung kann Online, über den Einheitlichen
Ansprechpartner Berlin oder der Industrie und Handelskammer Berlin erfolgen
Informationen zum Standort
Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg
Gewerbe
Anschrift
Petersburger Straße 86 - 90
10247 Berlin
Barrierefreie Zugänge
Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgeeignet.
Ein rollstuhlgeeigneter Aufzug ist vorhanden.
Öffnungszeiten
Montag: 09:00-12:00 Uhr
Dienstag: 09:00-12:00 Uhr
Donnerstag: 14:00-18:00 Uhr (Annahmeschluss: 17:30 Uhr)
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Das Ordnungsamt weist ausdrücklich darauf hin, dass darüber hinaus telefonische
Terminvereinbarungen auch zu anderen Zeiten getroffen werden können.
Verkehrsverbindungen
U-Bahn U 5: Frankfurter Tor
Tram Bersarinplatz
Kontakt
Telefon: (030) 90298 - 2246
Fax: (030) 90298 - 2445
E-Mail: ordnungsamt@ba-fk.berlin.de
Zahlungsarten
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.
PDF-Dokument erzeugt am 16.01.2017