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Anzeige eines Versteigerungsgewerbes Wer gewerbsmäßig fremde bewegliche Sachen, fremde Grundstücke oder fremde Rechte versteigern will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde nach § 34b Gewerbeordnung. Das Erlaubnisverfahren beinhaltet u.a. die Prüfung der Zuverlässigkeit des Antragstellers. Diese Dienstleistung ist online verfügbar. Voraussetzungen Keine Voraussetzungen erforderlich Erforderliche Unterlagen Personalausweis oder Pass und Meldebescheinigung Aufenthaltsberechtigung (bei Antragstellern aus Nicht-EU-Staaten) Polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (nicht älter als 6 Monate, zu beantragen bei der polizeilichen Meldestelle/Bürgeramt) Auszug aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als 6 Monate, zu beantragen bei der polizeilichen Meldestelle/Bürgeramt) Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichtes des Wohnsitzes der letzten 3 Jahre/bzw. des Betriebssitzes Bescheinigung des zuständigen Amtsgerichtes Bescheinigung des zuständigen Amtsgerichtes, dass kein Insolvenzverfahren vorliegt bzw. anhängig ist. Notarielles Protokoll der Gesellschafterversammlung zur Firmengründung Sofern die Antragstellerin eine juristische Person ist, notarielles Protokoll der Gesellschafterversammlung zur Firmengründung und zur Bestellung des/der Geschäftsführer(s) Handelsregisterauszug Falls bereits eine Eintragung ins Handelsregister erfolgte, so ist auch der Handelsregisterauszug beizufügen. Gebühren Nach Gebührenordnung der IHK Rechtsgrundlagen Erlaubniserteilung als Versteigerer nach § 34b Gewerbeordnung http://www.ihk-berlin.de/linkableblob/821640/.14./data/Versteigerererlaubnis -data.pdf Link zur Online-Abwicklung https://www.ea.berlin.de Hinweise zur Zuständigkeit Die Anzeige einer Versteigerung kann Online, über den Einheitlichen Ansprechpartner Berlin oder der Industrie und Handelskammer Berlin erfolgen Informationen zum Standort Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg Gewerbe Anschrift Petersburger Straße 86 - 90 10247 Berlin Barrierefreie Zugänge Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgeeignet. Ein rollstuhlgeeigneter Aufzug ist vorhanden. Öffnungszeiten Montag: 09:00-12:00 Uhr Dienstag: 09:00-12:00 Uhr Donnerstag: 14:00-18:00 Uhr (Annahmeschluss: 17:30 Uhr) Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten Das Ordnungsamt weist ausdrücklich darauf hin, dass darüber hinaus telefonische Terminvereinbarungen auch zu anderen Zeiten getroffen werden können. Verkehrsverbindungen U-Bahn U 5: Frankfurter Tor Tram Bersarinplatz Kontakt Telefon: (030) 90298 - 2246 Fax: (030) 90298 - 2445 E-Mail: ordnungsamt@ba-fk.berlin.de Zahlungsarten Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) bezahlt werden. PDF-Dokument erzeugt am 16.01.2017