und Badeordnung - Niederrhein Therme
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und Badeordnung - Niederrhein Therme
Niederrhein-Therme BADEORDNUNG 1. Allgemeines Die Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im gesamten Badebereich und der Sauna einschl. Eingang und Außenanlage. Die Gäste haben sich so zu verhalten, dass andere Besucher nicht belästigt oder gestört werden. Die Badeordnung ist für alle Badegäste verbindlich. Mit dem Betreten des Bereiches der Niederrhein-Therme erkennt jeder Besucher diese sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebs- und Gästesicherheit erfassten Anordnungen an. Die Badeinrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Der Badegast haftet auch für fahrlässige missbräuchliche Benutzung, Verunreinigungen oder Beschädigungen. Die Badegäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie die Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft. Das Personal des Bades übt gegenüber allen Besuchern das Hausrecht aus. Besucher, die gegen die Badeordnung Badeordnung Seite 1 verstoßen, können vorübergehend oder dauernd vom Besuch des Bades ausgeschlossen werden. In solchen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht zurückerstattet. Widersetzungen ziehen Strafanzeigen wegen Hausfriedensbruch nach sich. Fundgegenstände sind an das Personal abzugeben. Über Fundgegenstände wird nach den gesetzlichen Bestimmungen verfügt. Verschlossene Aufbewahrungsschränke werden vom Personal nach Ablauf der Badezeit geöffnet. Der Inhalt wird als Fundsache behandelt. Den Aufbewahrungsschrank hat der Gast selbst zu verschließen, den Schlüssel hat er während des Aufenthalts im Bad und in der Sauna bei sich zu behalten. Für in Verlust geratene Schlüssel ist ein Betrag von 13,- Euro zu entrichten. In derartigen Fällen ist vor Einnahme des Schrankinhaltes das Eigentum nachzuweisen. Wurde der Spind bereits erneut belegt, ist die Öffnung nicht möglich. Die Öffnungszeiten und der Einlassschluss sind an der Kasse zu ersehen. 2. Zulassung 2.1 Der Besuch und die Nutzung der Niederrhein-Therme ist Erwachsenen und Jugendlichen ab 14 Jahren im Bereich der Therme (Sauna und Sole) und ab 10 Jahren im Bereich des Wellen- und Freibades gestattet. Kinder unter diesen Altersangaben haben in den jeweiligen Bereichen nur Zutritt in Begleitung von Erwachsenen unter deren ausschließlicher Verantwortung. Kinder bis einschließlich 4 Jahren haben grundsätzlich keinen Zutritt in die Niederrhein-Therme. Ausnahmen von dieser Regelung (z.B. beim Besuch von Schwimm- oder Saunakursen) müssen ausdrücklich seitens der Therme vorgesehen sein. Die Verantwortung hierfür tragen dann ausschließlich die begleitenden Erwachsenen. Für die Einhaltung dieser Regel sind die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten verantwortlich. 2.2. Die gleichzeitige Benutzung einer Umkleidekabine durch mehrere Personen ist nicht gestattet. Dies gilt nicht für die Mitbenutzung durch eigene Kinder. Badeordnung Seite 2 2.3. Der Besuch ist nicht gestattet für: a.) Personen, die unter Einfluss von berauschenden Mitteln stehen, b.) Personen, die Tiere mit sich führen, c.) Personen mit ansteckenden oder anstoßerregenden Krankheiten. Es obliegt den Mitarbeitern der Therme, über Zugangsberechtigungen zu entscheiden. 2.4. Personen mit Neigungen zu Krampf- oder Ohnmachtsanfällen, geistig Behinderten oder anderen Krankheits- und Verhaltensbildern, die einen gefahrlosen Besuch der Therme gefährden können, ist der Zutritt oder Aufenthalt nur mit einer verantwortlichen Begleitperson gestattet. 2.5. Gruppenbesucher der Niederrhein-Therme stehen unter der Aufsicht und der Haftung des jeweiligen Gruppenleiters. Dies gilt auch für die Benutzung der Badeflächen durch vorher angemeldete Schulklassen bzw. Kindergruppen. 3. Eintrittskarten 3.1.Jeder Badegast muss im Besitz eines gültigen Eintrittsausweises für die entsprechende Leistung sein. Dieser ist auf Verlangen vorzuzeigen. Personen, die keinen Nachweis über die Bezahlung erbringen können, wird die in Anspruch genommene Leistung entzogen, im jeweiligen Fall bleiben weitere Schritte vorbehalten. Die Therme behält sich jederzeit vor, für die Gewährung von Nachlässen, Rabatten, Sonderaktionen o.ä. eine zusätzliche Identfikation zu verlangen. 3.2.Gelöste Eintrittsnachweise werden nicht zurückgenommen. Entgelte nicht zurückgezahlt. Für am Ausgangsdrehkreuz der Niederrhein-Therme und des Wellenbades vom Badegast nicht vorweisbare Eintrittsausweise wird ein Entgelt in Höhe von13,- € pauschal erhoben. 3.3.Bereits gekaufte Gutscheine sind von Rücknahme und Umtausch ausgeschlossen. 3.4.Der Betreiber kann die Benutzung der Niederrhein-Therme oder Teile davon einschränken, ohne dass eine Erstattung des Eintrittsgeldes erfolgt. Badeordnung Seite 3 4. Verhalten in der Badezone 4.1.Das Rauchen ist in der gesamten Niederrhein-Therme und im Wellenbadbereich nur in den dafür vorgesehenen Bereichen gestattet. Es besteht kein grundsätzlicher Anspruch auf die Nutzung bestimmter Rauchbereiche. 4.2.Gegenstände aus Glas dürfen im gesamten Badbereich nicht benutzt werden. 4.3.Dem Badegast ist es nicht erlaubt, Musikinstrumente, Tonwiedergabegeräte oder Fernsehgeräte zu benutzen. 4.4.Bewegungsspiele und Sport sind – auch ohne Bälle und Geräte – nicht gestattet. Ausgenommen ist das Spielen mit weichen Luftbällen nach jeweiliger Stattgabe durch die Badeaufsicht sowie bei der Teilnahme an thermenseitig angebotenen Sportkursen. 4.5. Der Aufenthalt im Umkleidebereich ist nur zum Umziehen gestattet. 4.6. Der Aufenthalt im Nassbereich ist nur in üblicher Bekleidung gestattet. Im ausgewiesenen FKK-Bereich darf keine Kleidung getragen werden. 4.7. Das Springen vom Beckenrand ist im gesamten Bereich der Niederrhein-Therme und im Wellenbad einschließlich Außenbecken verboten. 4.8. Die Benutzung von Schwimmflossen, Taucherbrillen und Schwimmgeräten ist im gesamten Badebereich nicht gestattet, dagegen erfolgt die Benutzung von Augenschutzbrillen (Schwimmbrillen) auf eigene Gefahr. Ausgenommen hiervon ist die Nutzung nach jeweiliger Stattgabe bei der Teilnahme an thermenseitig angebotenen Sportkursen. 4.9. Die Badebereiche dürfen nur nach gründlicher Körperreinigung betreten werden. Die Verwendung von Seife und anderen Badezusätzen außerhalb der Duschräume ist nicht gestattet. Darüberhinaus sind weitergehende Körperpflege- und Körperreinigungsvorgänge in allen Bereichen der Therme untersagt. 4.10.Die Badegäste dürfen die Barfußgänge, Duschräume, Bad- und Saunabereiche nicht mit Straßenschuhen betreten. Badeordnung Seite 4 4.11. Das Umstellen von Liegen oder der Bestuhlung ist nur im von unseren Mitarbeitern vorgegebenen Rahmen gestattet. Ruheliegen stehen nur zur unmittelbaren Benutzung zur Verfügung. Das Personal ist dazu berechtigt, Handtücher usw. von den ansonsten nicht durch Personen belegten Liegen herunterzunehmen. Daraus resultierende Ansprüche jeglicher Art sind ausgeschlossen. Es besteht kein Anspruch auf eine dauerhafte Liege- oder Sitzfläche. 5. Sauna, Solebad und Solarium 5.1. Die Badegäste sind verpflichtet, sich vor Benutzung der Anlage mit Seife zu reinigen. Darüberhinaus sind weitergehende Körperpflege- und Körperreinigungsvorgänge in allen Bereichen der Therme untersagt. 5.2. Die Sauna- und Solegäste sind verpflichtet, sich vor Benutzung der Kaltwasser- und Solebecken gründlich abzuduschen. 5.3. Für die Benutzung der Solebäder wird die vorherige Befragung eines Arztes ausdrücklich empfohlen. Aufgrund der Temperatur und des Salzgehaltes treten u. a. besondere Herz- und Kreislaufbelastungen auf. 5.4. Die Aufenthaltsdauer im Solenbecken beträgt max. 15. Minuten, wenn ärztlicherseits keine Einschränkung besteht. 5.5. Die Aufenthaltsdauer in den Whirlpools sollte ebenfalls 15 – 20 Minuten nicht überschreiten. 5.6. Es wird empfohlen, im Solbad und den Whirlpools alle Bewegungsabläufe langsam zu vollziehen und nach der Nutzung zu ruhen. 5.7. Die Nutzung der Solarien ist erst ab dem 18. Lebensjahr gestattet. Wir behalten uns vor, die Einhaltung dieser Regelung zu überprüfen. 5.8. Die Solarienbenutzer sind verpflichtet, die Solarienbänke mit der an den Solarien angebrachten Unterlegfolie vollständig zu belegen und diese nach der Benutzung in den vorgesehenen Behälter zu entsorgen. Ebenso weisen wir ausdrücklich auf die Nutzung des bereitgestellten Desinfektionsmittels hin. 5.7. Der verantwortliche Betreiber der Solarien wird an den jeweiligen Geräten ausgewiesen bzw. kann an der Kasse erfragt werden. Badeordnung Seite 5 6. Haftung 6.1. Die Badegäste benutzen alle Bereiche der Niederrhein-Therme und des Wellenbades auf eigene Gefahr. Für höhere Gewalt und Zufall sowie für Mängel, die bei Erhaltung der betriebsüblichen Sorgfalt nicht sofort erkannt werden, haftet der Betreiber nicht. 6.2. Jeder Besucher haftet für die von Ihm verursachten Beschädigungen und Verunreinigungen. Für Verunreinigungen kann ein besonderes Reinigungsgeld erhoben werden, dessen Höhe im Einzelfall festgelegt wird. 6.3. Für Zerstörung, Beschädigung oder für das Abhandenkommen der in die Einrichtung eingebrachten Gegenstände sowie für Personen- oder Vermögensschäden wird nicht gehaftet, es sei denn, dem Betreiber fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. 6.4. Für den Verlust von Wertsachen und Bargeld, verlorener Kleidung, Taschen usw. wird in keinem Fall die Haftung übernommen. 6.5. Besonderer Hinweis für das Solebaden mit Kindern: Das unkontrollierte Solebaden für Kinder kann zu besonders starken Kreislaufbelastungen und damit zu Überforderungen des Kindes führen. Deshalb übernehmen die Erziehungsberechtigten und sonstige Verantwortliche ausdrücklich die volle Verantwortung für ihre Kinder: Haftungsansprüche gegenüber der Revierpark Mattlerbusch GmbH und ihren Mitarbeitern sind ausgeschlossen. 7. Wünsche, Anregungen und Beschwerden Wünsche, Anregungen und Beschwerden nimmt das Aufsichtspersonal bzw. die Betriebsleitung entgegen. Badeordnung Seite 6