Liebe Faschingsfreunde
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Liebe Faschingsfreunde
WA-KA-GE e.V. gegründet 1968 WARGOLSHÄUSER KARNEVALSGESELLSCHAFT Informationsblatt für den Verantwortlichen einer Gruppe oder eines Wagens Hinweise für die Teilnahme am Faschingsumzug der WA-KA-GE am Rosenmontag, 03. März 2014 in Wargolshausen Liebe Faschingsfreunde und Wagenbauer, als Veranstalter bedanken wir uns, dass Sie an unserem Rosenmontagsumzug teilnehmen möchten. Wir bitten Sie aber, auf die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen für Zugteilnehmer und Wagenlenker zu achten. Unterbinden Sie bitte alle Aktivitäten, durch die sich Ihre Leute selbst oder durch die andere gefährdet werden könnten. Ein ganz besonderes Anliegen ist das Thema Alkohol. Genehmigungsbehörden und Polizei sehen nur dann eine Möglichkeit, den Alkoholmissbrauch einzuschränken, wenn auf den Faschingswägen keine brandweinhaltigen Getränke mitgeführt werden. Außerdem ist aus Sicherheitsgründen das Mitführen von Gläsern und Flaschen jeglicher Art nicht erlaubt. Wir bitten dies zu akzeptieren und einzuhalten. Wir bedanken uns noch einmal für Ihre Unterstützung und verbleiben mit einem närrischen Gruß WA-KA-GE e. V. Wargolshausen gez. Marco Wicht, 1. Gesellschaftspräsident Anlage Regeln und Sicherheitsbestimmungen Mit der Teilnahme am Wargolshäuser Rosenmontagsumzug werden von allen Teilnehmern die nachfolgenden Regel akzeptiert. Eine Anmeldung (mit Wagenverantwortlichen min. 18 Jahre, KfzKennzeichen und Schlepperfahrer) ist zwingend erforderlich! Je Umzugswagen sind ein Wagenverantwortlicher und der verantwortliche Fahrer zu benennen. Der Fahrer darf sein Fahrzeug nicht verlassen. Fahrer und Wagenverantwortlicher sind verbindliche Ansprechpartner für Veranstalter und Sicherheitsbehörden. Während des Umzugs müssen mindestens 2 Wagenbegleiter aus Sicherheitsgründen den Schwenkbereich des Wagens sichern. Die Gesamtanzahl wird vom Wagenverantwortlichen eigenverantwortlich bestimmt. Das Mitführen von brandweinhaltigen Getränken und von Gläsern und Flaschen jeglicher Art auf den Umzugswägen ist nicht erlaubt. Die Lautstärke musikalischer Verstärkeranlagen auf Umzugswägen darf zu keiner Beeinträchtigung anderer Zugteilnehmer, Fußgruppen oder der Zuschauer führen. Die Abstrahlrichtung von Lautsprechern ist grundsätzlich in das Innere des Wagens zu richten. Die Lautstärke von Anlagen auf einem Faschingswagen ist insgesamt so einzustellen, dass die Musik nicht über die nächsten Wägen hinaus wahrgenommen werden kann. Wegen Brandgefahr dürfen auf den Themenwägen keine Stromerzeuger mitgeführt werden, diese sind an den Schleppern zu befestigen. Je Umzugswagen kann eine Kaution von bis zu 200 € durch den Veranstalter erhoben werden. Die Kaution ist bar bereit zu halten. Sie verfällt ganz oder teilweise, wenn Anordnungen und Vorgaben der Kommunen, der Sicherheitsbehörden oder der Veranstalter nicht beachten werden. Die Veranstalter behalten sich zudem vor, so genannte Krawallwägen nicht teilnehmen zu lassen. Aus Versicherungsgründen ist es nicht gestattet, Pferde bzw. Pferdegespanne im Umzug einzusetzen! Die Fahrzeuge müssen verkehrs- und betriebssicher sein und dürfen nur im Schritt-Tempo fahren! Weder die Sicht noch die Lenkfähigkeit dürfen durch Aufbauten beeinträchtigt werden! Auf der Anfahrt zum Faschingsumzug dürfen keine Personen auf den Wägen befördert werden! (verantwortlich ist der Fahrzeugführer) Während des Umzugs sind Personen auf den Wägen durch ausreichende Sitzflächen und Geländer zu sichern. Das Besteigen der Wagenaufbauten und Anbaugeräte der Zugfahrzeuge ist verboten. Dem Wagenlenker muss bewusst sein, dass in punkto Alkohol am Steuer auch an den närrischen Tagen keine Ausnahmen gelten! Verteilen von Flyern, Stroh und sonstige die Straße verunreinigende Gegenstände sind verboten! Nach dem Umzug haben die Faschingswagen das Dorf unverzüglich zu verlassen. Es ist nicht zulässig, die Wagen an der Straße abzustellen. Der Versicherungsschutz der Zugfahrzeuge ist auf die Teilnahme an Brauchtumsveranstaltungen auszuweiten. Änderungen vorbehalten.