Mediadaten 2016 - TOP Magazin Koblenz

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Mediadaten 2016 - TOP Magazin Koblenz
Mediadaten 2016
Preise | Formate | Technische Angaben
www.top-magazin-koblenz.de
» Top Qualität
– und das bereits seit 26 Jahren in Koblenz
Top Profil
Top Leserprofil
Top Magazin – überzeugende Gründe für Deutschlands
Unter den Top Magazin Lesern wurde eine schriftliche Befragung* durch-
auflagenstärkstes regionales Gesellschaftsmagazin:
geführt. Die Auswertung erfolgte datenschutzkonform durch Top of the
Tops in Bonn:
Top Magazin Koblenz - Regional
n Seit 26 Jahren in Koblenz und der Region etabliert
n Medium mit Inhalt, Aufmachung und Anspruch auf höchstem
Niveau
Top Magazin Leser
n Idealer Partner zur punktgenauen Werbung in gehobenen
Zielgruppen
n Selektiver und zielgruppenorientierter Vertrieb
Geschlecht:
n Hohe regionale Bekanntheit durch exklusive Veranstaltungen
43 %weiblich
Top Magazin – fast 40 Regionalausgaben deutschlandweit
Kernzielgruppe:
n Seit über 34 Jahren auf dem Markt
43 % 30-49 Jahre n Fast 40 Top Regionalausgaben
28 % 60 Jahre und älter
57 %männlich
24 % 50-59 Jahre
n Außerordentliche Reichweite und Bekanntheit durch eine
Gesamtauflage von ca. 500.000 Exemplaren pro Quartal
n Bundesweite Bekanntheit durch exklusive Veranstaltungen
Bildung/Beruf:
68 % haben Abitur/erw. Oberstufe und/oder Studium (FH/Univers.)
62 % arbeiten als leitende Angestellte oder Selbstständige
Top Einzigartigkeit
Netto-Haushaltseinkommen (monatlich):
44 % 3 000,– bis unter 5 000,– Euro
Beständiges Konzept
21 % 5 000,– bis unter 8 000,– Euro
Seit 26 Jahren ist das Top Magazin in Koblenz und der Region das
13 % über 8 000,– Euro
etablierte Premium-Magazin. Konzipiert für alle, die eine gelungene
Mischung aus Exklusivität und regionaler Bodenständigkeit schätzen.
Wohnen: In hochwertiger Form erfahren Sie das Neueste aus den Bereichen
65 % leben im Eigentum (Wohnung oder Haus):
Wirtschaft, Gesellschaft, Mode und Lifestyle, Trends, Gesundheit, Freizeit,
Bauen und Wohnen, Kunst und Kultur, Recht, Finanzen, Genuss u.v.m.
Nutzung pro Haushalt:
Durchschnittlich 2,2 Personen lesen Top Magazin
Werbung mit Langzeitwirkung
in einem Haushalt.
Drei Monate Werbewirkung mit jeder Ausgabe schaffen ein hervorragendes Preis-Leistungs-Verhältnis für Präsentationen in exklusiver Auf-
Dauer der Nutzung einer Top Magazin Ausgabe:
machung.
81 %
1-3 Monate
19 % länger als 3 Monate
Top Vertrieb
Häufigkeit der Nutzung einer Top Magazin Ausgabe:
56 % der Leser nehmen eine Top Magazin Ausgabe
4-mal und häufiger in die Hand, um darin zu lesen
Wir investieren regelmäßig in unseren Vertrieb und bringen Ihre Werbe-
oder zu blättern.
botschaft so nah wie möglich an den anspruchsvollen Top-Leser in der
Region. Neben dem ausgesuchten Zeitschriftenhandel erzielt Top Magazin
Koblenz über seinen selektiven Vertrieb eine hohe Reichweite in der
gewünschten Zielgruppe: Über Lesezirkel, VIP-Mailings und Abonnements
werden besonders die Meinungsmacher und „Multiplikatoren“ angesprochen. Zusätzlich ist Top Magazin Koblenz u.a. in Hotels, Restaurants,
Banken, Wellness-Resorts, im anspruchsvollen Einzelhandel, Arztpraxen,
Kliniken, Sozietäten, Autohäusern, bei Finanzdienstleistern sowie auf
Sport-, Wirtschafts- und Kulturevents präsent.
*) 2012 / Nächste Umfrage Sommer 2016
» Top Kontakt
Verlagsangaben | Ansprechpartner | Termine
Verlagsangaben
Verlag
Erscheinungsweise 4-mal jährlich
Watterich Verlag GmbH
Auflage
10 000 Exemplare
Friedrich-Ebert-Ring 36
Verkaufspreis € 3,–
56068 Koblenz
Verbreitung Stadt Koblenz und die Region Mittelrhein
Telefon: (0261) 97 36 76-0
Vertrieb Der selektive Vertrieb macht rund 200 000 Menschen
Telefax: (0261) 97 36 76-33
zu regelmäßigen Lesern:
koblenz@top-magazin.de
-Lesezirkel
www.top-magazin-koblenz.de
- VIP-Mailing und Abonnenten
- Öffentliche Auslagestellen
- Events und Messen
- Gastronomie und Hotels
-Anzeigenkunden
- Banken, Theater, Museen, etc.
- Selektiver Zeitschriftenhandel sowie Akquisition und Eventauslage
Ansprechpartner
Henrik Schneider
Verleger und Geschäftsführer
Telefon: (0261) 97 36 76-34
h.schneider@top-magazin.de
Ausgaben und Termine 2016
Andrea Sartor-Frye
(Terminverschiebungen bis zu 14 Tage vorbehalten)
Assistenz der Geschäftsleitung
Top Magazin Koblenz
Anzeigenschluss
Erscheinungstag
Frühjahrsausgabe(01/2016)
Mo., 7. März
Do., 31. März
Sommerausgabe(02/2016)
Mo., 6. Juni
Do., 30. Juni
Telefon: (0261) 97 36 76-31
Herbstausgabe(03/2016)
Mo., 5. September
Fr., 30. September
m.gerz@top-magazin.de
Winterausgabe(04/2016)
Mo., 21. November
Sa., 10. Dezember
Telefon: (0261) 97 36 76-32
a.sartor@top-magazin.de
Manfred Gerz
Chefredakteur
Magdalena Weber
Verkaufsrepräsentantin
Telefon: (0261) 97 36 76-0
Druckdatenlieferung
Mobil: (01 60) 8 27 40 02
bevorzugt druckfähige PDF (PDF/X-4:2010)
alternativ EPS, TIFF, JPEG
Grafikerin
Auflösung:
mindestens 300 dpi Auflösung,
Telefon: (0261) 97 36 76-30
angelegt im 4-Farb-Modus (CMYK)
grafik-koblenz@top-magazin.de
Schriften: in Pfade umgewandelt
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Farbraum: ISOcoated_v2_300%_eci
Datenversand: per E-Mail an grafik-koblenz@top-magazin.de
Druckunterlagen: per Post an die Verlags-Adresse (s. oben links)
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HOTELS
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CAFÉS
Ausgabe 12
2015/2016
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Sandra Proksch
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| gültig ab 01.01.2016 | sämtliche Preise sind Nettopreise zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer bei Lieferung fertiger Druckdaten
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2/1 Anschnitt: 2/1 Satzspiegel: 436 x 300 mm * **
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1/2 quer/Anschnitt: 218 x 143 mm * **
1/2 quer/Satzspiegel: 185 x 135 mm
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1/3 hoch/Satzspiegel: 67 x 284 mm
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1/3 quer/Satzspiegel: 185 x 92 mm
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**) Texte mindestens 10 mm Randabstand zur Bundseite
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Beihefter:
bis 4-seitig, Format unbeschnitten 224 x 309 mm
Preis: € 179,- pro tausend Stück zzgl. evtl.
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Mehrfachbelegungen/Anzeigenkombinationen mit anderen Top Regionalaus-
Agenturermäßigung
gaben sind möglich. Setzen Sie Schwerpunkte Ihrer Werbung, indem Sie Ihre Top
Agenturen erhalten bei Nachweis der Agenturtätigkeit eine Ermäßigung von
Magazin Standorte gezielt auswählen.
15 % auf den Agenturpreis (Fakturierung direkt an Agentur).
Mengenrabatt pro Jahr (gilt nicht für Sonder-/Textformate)
Zahlungsbedingungen
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ab 4 Veröffentlichungen 10%
ab 9 Veröffentlichungen wird ein
Vorauszahlung oder Lastschrift bis 14 Tage vor Erscheinungstermin gewähren
ab 6 Veröffentlichungen 15%
individueller Preisvorteil kalkuliert
wir 2 % Skonto.
10 Tage nach Erscheinungstermin / nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug. Bei
Platzierungszuschlag
Anzeigengestaltung/Zweitverwertung
Platzierungswünsche (z. B. auf Seite 3 oder neben „Inhalt“), deren Erfüllung Auf-
Die Gestaltung der Anzeigen/PR wird vom Verlag kostenfrei übernommen. Bei
tragsvoraussetzung sind, bedingen einen Platzierungszuschlag von 15 % auf den
Zweitverwertung dieser Anzeigen/PR (z. B. Abdruck in Fremdmagazinen) werden
Anzeigenpreis.
folgende Kostenpauschalen erhoben:
1/3 Seite € 290,– | 1/2 Seite € 390,– | 1/1 Seite € 490,– | 2/1 Seite € 590,–
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Marketing-Plattform | Treffpunkt für Meinungsbildner
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Alle aktuellen Termine
, Daten
und Informationen
finden Sie auch
auf der Internetseite
www.koblenz
er-oktoberfes
t.com
Das Münchener Oktoberfest gibt es seit
über 200 Jahren, es ist weltbekannt
und das größte Volksfest der Welt.
In den letzten Jahren entstanden
in Deutschland aber immer mehr
Oktoberfeste, weil diese einem
breiten Publikum von Jung bis
Alt, gute Stimmung, große
Freude und echtes Vergnügen bereiten.
premium
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Stimmungsvolles
Weinforum
Stimmungsvolles
Weinforum
im
imSchloss
SchlossEngers
Engers
Die Mega-Wies´n-Gaudi auf dem Messegelände vom
18. September bis zum 10. Oktober. Vor-Wies´n „Koblenz
feiert – Die große Mallorca-Party“ am 5. September.
Die Veranstaltungspartner
Volker Bremerich
Die Veranstaltungspartner
Volker Bremerich
(links, METRO)
und Henrik
(links, METRO)
undSchneider
Henrik Schneider
(Top Magazin
Koblenz)Koblenz)
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Schloss Engers
abendlicher
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METRO-Weinfachberater
Guido Esper
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Guido Esper
moderierte
kompetent
und kurzweilig
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kompetent
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die Weinprobe
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D
arum hieß es auch 2013 in Koblenz erstmals „O´zapft is!“
auf dem Messegelände am Wallersheimer Kreisel. Und
weil das Fest seitdem ein grandioser Erfolg ist, können sich
Oktoberfest-Fans aus der ganzen Region schon jetzt auf die
3. Auflage freuen!
Vier Wochenenden und neun Abendveranstaltungen mit
tollen Oktoberfest- und Partybands – lassen Sie sich mitreißen von der fantastischen Koblenzer Wies´nstimmung.
Bekannte Bands mit volkstümlichen Schlagern, Fetenhits
und Partyknallern sowie exklusive Stargäste sorgen für
tolle Atmosphäre und eine Riesen-Gaudi im diesmal vergrößerten Oktoberfestzelt.
Zum dritten Mal mit dabei ist Deutschlands beste Damenband – die Isartaler Hexen (25. September). Wildbach
(26. September), Mickie Krause (3. Oktober), Antonia aus
Tirol (26. September), Allgäuwild (9. und 10. Oktober) und
Andere sorgen darüber hinaus ebenfalls für musikalische
Highlights. Genießen Sie zur abwechslungsreichen Unterhaltung bayerische Schmankerl von Gourmet Wagner sowie das eigens eingebraute, frisch gezapfte Festbier der Bitburger Braugruppe.
Für alle, die exklusiven Partyspaß mögen und zu ihrem
Maß Festbier noch ein rustikales Schmankerl-Buffet genießen möchten, gibt es die Möglichkeit, Plätze im exklusiven
Bereich der VIP-Wies´nbox zu buchen. In diesem Jahr gibt
es außerdem eine Premiere; zum ersten Mal steht für alle,
die nach der Wies´n noch zünftig weiter feiern möchten, die
Original Benediktiner-Alm-Hütte bereit. Dort herrscht Partystimmung bis zur Erschöpfung. Mit fetzigen DJ-Sounds
und jeder Menge Party- Musik wird dort bis morgens um
4 Uhr gefeiert!
Dank der Unterstützung starker Partner aus Koblenz und
der Region, so Wies´n-Wirt Hans-Jürgen Lichter, ist man
sicher, wiederum ein erfolgreiches Oktoberfest im September und Oktober 2015 in der Rhein-Mosel-Stadt zu organisieren. In diesem Zusammenhang sind hier u.a. die Firmen
Metro Cash & Carry, Media Parts, Volksbank Koblenz Mittelrhein, Mercedes-Benz Niederlassung Koblenz, evm sowie
die Hair & Art Galerie Dirk Weingartz zu nennen. Als Medienpartner dabei ist, zusammen mit anderen Verlagen und
Sendern, auch das TOP Magazin Koblenz.
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Fachleute
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Top Magazin),
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Koblenz,
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die weitere
Moderation
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Professionell,
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sowie sowie
das Schloss
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(www.schloss-engers.de,
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vor, die
Koblenz
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mit seinem
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Tischen
eingeschenkt
wurden.
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von Top-Kunde
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dem METRODank dafür!
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Für Besucher empfiehlt sich, so die Erfahrung aus den letzten Jahren, vor allem wenn es um größere Gruppen geht,
eine rechtzeitige Reservierung. Tickets für das Koblenzer Oktoberfest können jetzt schon bei allen Vorverkaufs
stellen von ticket-regional sowie online unter www.ticketregional.de erworben werden.
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den Weinen
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rotweine
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(Alle Angaben ohne Gewähr, Informationsstand bei Redaktionsschluss am 20. Juni 2015)
Fotos: Schäfges, Hintergrundbild: Coloures-pic - Fotolia.com
48
Winter 2015
· top
magazin
Koblenz
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Koblenz
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Koblenz
Winter
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Koblenz
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4. Premiummesse
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Premiummesse
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4. KOBLENZER PREMIUMMESSE AUSGESTELLT:
Bettenhaus Inkelhofen
Brohler Mineral- und Heilbrunnen
dauphin Humandesign Group
dennis Rönz –
perfectday-Mittelrhein events
Garten + Freizeit
Gartenwelt Frey
Coblens Augenoptik
Corrigo AG Versicherungsmakler
CWM Juwelier & Goldschmied
Schmider Kieferorthopädie
Festartikel Schlaudt
Genusszimmer – Regional verführt
Glas Opavsky
Goldschmiede Hofacker
Jakobsberg Hotel & Golfresort
Trinkbornstraße 24 · 56281 Dörth
www.digital4home.de
Schlemmer und Kraus GmbH
Gourmet WildManufaktur
Görres druckerei
Greenmaster Garten
Heidetech uG - Sockelheizung
Jörg Breidbach Finanzmakler
Juwelier Martina Lieser 123 GOLd.de
KARGL Büro- und datentechnik
KeRn-HAuS AG
Koblenzer Privatbrauerei
an der Königsbach
Kosmetik Manufaktur
LeY´S – Markenmode-Megastore
Link – Fenster und Rollladenfabrik
Martina Stertz – Pelz Mode Leder
Massar – Schwimmbad, Sauna,
Wassertechnik
www.goerres-druckerei.de
Weit über 2.000 Messebesucher kamen in die Niederlassung von Mercedes-Benz
Vorne von links: Der neue TOP-Verleger Henrik schneider, Harald Watterich, ehemaliger TOP-Verleger und ideengeber der messe, die Koblenzer Bürgermeisterin
marie-Theres Hammes-rosenstein, Thomas millies, Vertriebsdirektor Nutzfahrzeuge der Vertriebsdirektion rheinland sowie PKW-Verkaufsleiter michael schulze
(mercedes-Benz Niederlassung Koblenz) eröffneten gemeinsam die 4. Koblenzer Premiummesse.
Kosmetik ist...
D
auf den perfekt zusammengestellten Branchenmix, der sich
am Messewochenende präsentierte.
Wir sind als Fachinstitut für Permanent Make up
und Kosmetik in Koblenz tätig.
Ein natürliches Aussehen mit ästhetischen
Formen, gesundheitlich unbedenklichen
Farben und künstlerischem
Geschick verwirklichen wir mit
einem Permanent Make up.
Marie-Theres Hammes-Rosenstein, die Bürgermeisterin der
Stadt Koblenz, hielt die Eröffnungsrede zur 4. Premiummesse am Samstagabend vor ausschließlich geladenen Gästen.
Dabei wies sie unter anderem auf die große Bedeutung
dieser regionalen Leistungsschau hin, darüber hinaus auch
Mercedes-Benz Vertriebsdirektor Thomas Millies sowie der
neue PKW-Verkaufsleiter und Hausherr Michael Schulze
zeigten sich ebenfalls beeindruckt: „Wir sind stolz darauf,
bereits zum vierten Mal Gastgeber dieser tollen Premiummesse zu sein, die mit Sicherheit wieder weit über die Grenzen von Koblenz hinaus wirken und für Aufsehen sorgen
wird!“
Investitionen in technische
Entwicklungen geben uns die
Möglichkeit präzise Lösungen
für jedes Hautbedürfnis anbieten zu können.
enn weit mehr als 2.000 Besucher am Messe-Sonntag
ließen sich von den Angeboten der über 60 Aussteller
im Erdgeschoss sowie im 1. Stock begeistern und beeindrucken.
Namhafte Kosmetikpartner wie
Babor und Maria Galland
bieten uns hierfür beste Voraussetzungen.
Vertrauenssache!
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Kommunikation für Profis
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MetRO Koblenz
Origo Cocktail Catering
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Radio RPR1
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Avantgarde Coiffeur
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Sabine Pauly – Pâtissière
Wir behandeln nicht nur wir beraten auch!
Wir freuen uns auf Sie!
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Zum beispielhaften Erfolg der Messe trug maßgeblich der
große Einsatz dieser weiteren Veranstaltungspartner bei:
METRO, GENUSSZIMMER – regional verführt, BROHLER
Mineral- und Heilbrunnen, perfectday MITTELRHEIN
EVENTS, RHENSER Mineralbrunnen, Koblenzer Privatbrauerei an der Königsbach („Koblenzer Pils“), Origo
Cocktail Catering, VIDAL (Feine Fische für Gourmets),
Sabine Pauly, Gourmet WildManufaktur, Birkenhof
Brennerei, GÖRRES Druckerei und Verlag, buch-deineparty.de (Musik, Licht und Messetechnik) sowie ALTENWEG.de (Event-Service).
Nach den bereits sehr erfolgreichen ersten drei Auflagen der Koblenzer Premiummesse, konnten sich die langjährigen Veranstaltungspartner TOP Magazin Koblenz mit Ideengeber Harald Watterich, Mercedes-Benz, RPR1.,
TV Mittelrhein/Westerwald TV (tvm/wwtv) sowie die Rhein-Zeitung, über einen weiteren tollen Erfolg bei der
s
4. Ausgabe der bekannten und beliebten regionalen Messe freuen.
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Impuls zum regenerieren. Seit neuestem
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064 TOP
Und so dürfte keiner der vielen Besucher aus Koblenz und
der Region sein Kommen bereut haben, erlebte doch jeder
von ihnen im wahrsten Sinne des Wortes hautnah und live
die schönsten Dinge des Lebens aus ganz unterschiedlichen Bereichen. Verkosten, stöbern, ausprobieren, informieren und entdecken – diese 4. Koblenzer Premiummesse
war wirklich wieder ein wahres Fest für alle Sinne!
n
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der 4. Koblenzer Premiummes
Viele weitere Fotos Von
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Finden sie auF unserer
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Text: TOP Magazin Koblenz,
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Als Erzeugerländer
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Als ErzeugerländerDiese
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USA, Spanien,
Italien,Italien,
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Wie üblich
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Sekt, Dry
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Wie üblich
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Weißweine
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Columbia
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feinherb
(USA/Washington
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liche Höhepunkt
einer Verkostung.
• 2013er
Riesling
Columbia
feinherb
(USA/Washington
liche Höhepunkt
einer Verkostung. • 2013er
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und -liebhaber
wissen
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an regionalen,
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Das Angebot
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– Rebsorte,
Charakter,
Alkoholgehalt,
Genussreife.
So unterschiedlich
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Sachen Wein anbelangt. Es gilt also: Wer die Wahl hat,die
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» AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Verlage | Stand 1/2016
1.
Anzeigenauftrag: Anzeigenauftrag im Sinne der nachfolgenden Geschäftsbedingungen
des Verlages ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen/PRs
(redaktionelle Anzeigen) eines Werbetreibenden oder sonstigen Inserenten.
2.
Veröffentlichungsfrist: Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres
nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf
einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der
ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist
abgerufen und veröffentlicht wird.
3.
Anzeigenabruf: Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten
bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge
hinaus, weitere Anzeigen abzurufen.
4.
Auftrag-Nichterfüllung: Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht
zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den
Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden
Nachlass dem Verlag zu erstatten (Rabattnachbelastung). Die Erstattung entfällt, wenn die
Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.
5.
Anzeigen-Stornierung: Im Falle einer Stornierung von Anzeigen bis sechs Wochen vor
Erscheinen der Druckschrift werden dem Auftraggeber 25 % des Anzeigenpreises als
pauschales Ausfallhonorar berechnet, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass dem
Auftragnehmer kein Schaden bzw. ein niedriger Schaden entstanden ist. Erfolgt die Stornierung
innerhalb von sechs Wochen vor dem Erscheinungstermin, beträgt das Ausfallhonorar 50 %
des Anzeigenpreises; Satz 1 Halbsatz 2 gilt entsprechend. Der Auftragnehmer ist frei darin,
anstelle der Pauschalen den ihm tatsächlich entstandenen Schaden geltend zu machen.
Anzeigen-Verschiebung: Im Falle einer Verschiebung von Anzeigenschaltungen (z. B. auf
die nächste oder übernächste Ausgabe) bis sechs Wochen vor Erscheinen der Druckschrift
werden dem Auftraggeber 10 % des Anzeigenpreises als pauschales Ausfallhonorar berechnet,
es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass dem Auftragnehmer kein Schaden bzw. ein
niedriger Schaden entstanden ist. Eine Anzeigenverschiebung innerhalb von sechs Wochen
vor Erscheinungstermin kommt einer Stornierung gleich, so dass das oben zur AnzeigenStornierung Gesagte gilt.
6.
Platzierungswünsche: Der Verlag kann Platzierungswünsche vormerken und versuchen,
sie im Rahmen der technischen und gestalterischen Möglichkeiten zu berücksichtigen.
Die Berücksichtigung ist jedoch unverbindlich. Platzierungsforderungen, deren Erfüllung
Auftragsvoraussetzung ist, bedingen einen Platzierungszuschlag von 15 %.
12.1. Zahlungsminderung: Lässt der Verlag eine ihm für die Ersatzanzeige oder die
Veröffentlichung des anderen Werbemittels gesetzte angemessene Frist verstreichen
oder ist die Ersatzanzeige/Ersatzveröffentlichung erneut nicht einwandfrei, so hat der
Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Bei
unwesentlichen Mängeln der Anzeige oder der Veröffentlichung des anderen Werbemittels
ist die Rückgängigmachung des Auftrags ausgeschlossen. Reklamationen müssen (außer bei
nicht offensichtlichen Mängeln) innerhalb von vier Wochen nach Veröffentlichung geltend
gemacht werden. Reklamationen bei nicht offensichtlichen Mängeln müssen binnen eines
Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn geltend gemacht werden.
12.2. Haftung wegen Fahrlässigkeit: Der Verlag haftet für sämtliche Schäden, gleich ob aus
vertraglicher Pflichtverletzung oder aus unerlaubter Handlung, nach Maßgabe der folgenden
Bestimmungen: Bei grober Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung im kaufmännischen
Verkehr auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens. Bei einfacher Fahrlässigkeit
haftet der Verlag nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde. In solchen Fällen
ist die Haftung auf den typischen vorhersehbaren Schaden beschränkt.
12.3. Produkthaftung: Bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei einer
Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet der Verlag nach den gesetzlichen
Vorschriften.
12.4. Verjährung: Alle gegen den Verlag gerichteten Ansprüche aus vertraglicher Pflichtverletzung
verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern sie nicht auf
vorsätzlichem Verhalten beruhen.
13.
Probeabzüge: Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der
Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge.
Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung
des Probeabzugs gesetzten Frist mitgeteilt werden. Sendet der Auftraggeber den Probeabzug
nicht fristgerecht zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck erteilt.
14.
Technische Veränderungen des Magazins, z. B. Format oder Papier, liegen im Ermessen des
Verlages.
15.
Rechnung: Die Rechnung ist innerhalb 10 Tagen nach Erhalt zu bezahlen, sofern nicht im
einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe
für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. Unberechtigte Abzüge werden
nachbelastet.
16.
Zahlungsverzug: Bei Stundung oder Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 9 Prozent
über dem jeweiligen Basiszinssatz sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei
Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen
und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlungen verlangen. Nachlässe und Rabatte werden
im Fall des Zahlungsverzuges nachbelastet; ein Anspruch auf sie besteht nicht. Bei Vorliegen
begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt,
auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne
Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages
und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
7.
Auftrags-Ausführung: Aufträge für Anzeigen, die erklärtermaßen ausschließlich in
bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen des Magazins
veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem
Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag nicht
auszuführen ist. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der
Beilage und deren Billigung bindend. Die Ablehnung des Auftrages wird dem Auftraggeber
unverzüglich mitgeteilt.
8.
Kennzeichnungspflicht: Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als
Anzeige erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich
kenntlich gemacht.
17.
Belegexemplar: Der Verlag stellt dem Auftraggeber ein Belegexemplar zur Verfügung.
18.
Aufrechnungen: Die Aufrechnungen sind nur zulässig mit Gegenansprüchen, die vom Verlag
anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.
9.
Urheberrechte: Die durch den Verlag gestalteten Anzeigen sind urheberrechtlich geschützt
und dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Verlages weiterverarbeitet werden.
19.
10.
Haftung: Der Verlag verwendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die
geschäftsübliche Sorgfalt, haftet jedoch nicht, wenn er von den Auftraggebern irregeführt und
getäuscht wird. Der Auftraggeber steht für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für
die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen ein. Der Auftraggeber haftet
für alle Folgen und Schäden, die sich für den Verlag, insbesondere aufgrund presserechtlicher
und gesetzlicher Bestimmungen oder Vorschriften, aus dem Inhalt der Anzeigen durch deren
Abdruck und Streuung ergeben können. Der Auftraggeber hat den Verlag von Ansprüchen
Dritter freizustellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Kosten der Veröffentlichung einer
Gegendarstellung zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs. Der
Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen
Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen.
Gestaltungs-Kosten: Kosten für die Anfertigung bestellter Entwürfe, Repros, Lithos und
Satzarbeiten sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche
Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.
20.
Preisminderungsansprüche: Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss
über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im
Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der
Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage (oder wenn eine Auflage
nicht genannt ist) die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften ggf. die durchschnittlich
tatsächlich verbreitete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine
Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigter Mangel, wenn sie
11.
12.
Druckunterlagen: Vom Auftraggeber sind die druckfertigen PDF-Dateien bis spätestens 10
Tage vor Erscheinen des Magazins an den vom Verlag genannten Grafikpartner kostenfrei zu
liefern. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen
oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder
beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag
gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die
Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.
Rechte und Pflichten: Entspricht die Veröffentlichung der Anzeige nicht der vertraglich
geschuldeten Beschaffenheit bzw. Leistung, so hat der Auftraggeber Anspruch auf
Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige bzw. Ersatzveröffentlichung des
anderen Werbemittels, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige oder des
anderen Werbemittels beeinträchtigt wurde. Der Verlag hat das Recht, eine Ersatzanzeige
bzw. Ersatzveröffentlichung zu verweigern, wenn diese einen Aufwand erfordert, der unter
Beachtung des Inhalts, des Schuldverhältnisses und der Gebote von Treu und Glauben in einem
groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Auftraggebers steht oder diese für den
Verlag nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich wäre.
bei einer Auflage bis zu 50.000 Exemplaren 20 v. H.,
bei einer Auflage bis zu 100.000 Exemplaren 15 v. H.,
bei einer Auflage bis zu 500.000 Exemplaren 10 v. H.,
bei einer Auflage über 500.000 Exemplaren 5 v. H. beträgt.
Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der
Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auslage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat,
dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.
21.
Aufbewahrungspflicht: Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den
Auftraggeber zugesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet mit einer Frist von drei Monaten
nach Auftragsablauf.
22.
Schriftformklausel: Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem
Auftraggeber (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem
Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher
Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
23.
Erfüllungsort: Das Rechtsverhältnis zwischen Auftraggeber und Verlag untersteht deutschem
Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist die umseitig angegebene Verlagsanschrift bzw. der
Standort des herausgegebenen Verlagsproduktes.
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