S Geldmarktkonto - Stadtsparkasse Bad Sachsa
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S Geldmarktkonto - Stadtsparkasse Bad Sachsa
S Stadtsparkasse Bad Sachsa s Geldmarktkonto Sonderbedingungen S Geldmarktkonto 1. Das SGeldmarktkonto wird als Girokonto geführt. Die Kontoführung sowie die Buchungsposten sind kosten- und gebührenfrei. 2. Die Führung des SGeldmarktkontos erfolgt grundsätzlich auf Guthabenbasis. Eine Krediteinräumung ist ausgeschlossen. Sollte es durch Belastung zu einer Kontoüberziehung kommen, ist diese unverzüglich durch den Kontoinhaber auszugleichen. Der Sollzinssatz für eine solche Überziehung richtet sich nach dem für Privatgirokonten geltenden Zinssatz für Kontoüberziehungen. 3. Das jeweilige Guthaben ist täglich verfügbar; besondere Kündigungsfristen bestehen nicht. 4. Die Kontoauszüge werden von der Sparkasse als Monatsauszug (kostenfreier Postversand) zur Verfügung gestellt. 5. Das SGeldmarktkonto ist kein Zahlungsverkehrskonto; es handelt sich um ein reines Anlagekonto. Die Nutzung als Transaktionskonto für Wertpapierumsätze ist möglich. Gutschriften zugunsten des Kontos können nur durch Überweisung vom eigenen Girokonto (Referenzkonto), per Dauerauftrag oder Bareinzahlung erfolgen. Verfügungen zu Lasten des Kontos sind nur durch Überweisung auf das eigene Girokonto (Referenzkonto) sowie Barauszahlung möglich. Nicht zulässig sind sonstige Überweisungen, die Begebung von Schecks sowie Belastungen im Lastschrift- oder Abbuchungsauftragsverfahren. Zahlungen über Geldautomaten, SB-Terminals oder Einzahlungsautomaten sind ausgeschlossen. 6. Das Referenzkonto muss ebenfalls bei der Stadtsparkasse Bad Sachsa geführt werden und auf den Namen des Kontoinhabers oder eines Mitkontoinhabers lauten. Es kann jeweils nur ein Referenzkonto hinterlegt werden. 7. Die variable Verzinsung des Guthabens orientiert sich an der aktuellen Entwicklung der Geldmarktzinsen. Der Mindestanlagebetrag und die Staffelung der Beträge sowie die Höhe des jeweiligen Zinssatzes ergeben sich aus einem gesonderten Aushang, der in den Kassenräumen der Sparkasse einsehbar ist. Die Sparkasse ist berechtigt, die Staffelung der Beträge und die Zinssätze nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) zu ändern. Bei Zinssatzänderungen erfolgt keine besondere Benachrichtigung. 8. Zinszahlungen erfolgen zu den vierteljährlichen Rechnungsabschlussterminen. Die gutgeschriebenen Zinsen werden dem Kapital hinzugerechnet und mit diesem vom Beginn des nächsten Abrechnungszeitraumes an verzinst. 9. Darüber hinaus und für Änderungen dieser Bedingungen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Stadtsparkasse Bad Sachsa. Stand: 22.02.2012