Durchführungsbestimmungen 2016/2017 der Frauen Kreisliga

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Durchführungsbestimmungen 2016/2017 der Frauen Kreisliga
Durchführungsbestimmungen 2016/2017
der Frauen Kreisliga, Kreisklassen A-Ost und A-West
(kreisübergreifende Staffeln)
der Kreisfußballverbände Plön, Kiel, Rendsburg-Eckernförde
Gliederung/Inhaltsverzeichnis
1. Allgemeines
2. Ergebnismeldung
3. Spielpläne
4. Spielberichte
5. Spielverlegungen
6. Absagen wegen Unbespielbarkeit des Platzes
7. Spieltracht
8. Untere Mannschaften
9. Ausrichten von Heimspielen
10. Schiedsrichter
11. Sonderspielstatuts
12. Auswechslungen von Spielerinnen
13. Feldverweis nach zwei Verwarnungen
14. Staffelstärken
15. Regelung des Auf- und Abstiegs Spielserie 2015/2016
16. Freundschaftsspiele
17. Stärkung der Willkommensstruktur
18. Besonderheiten
19. Ansprechpartner
20. Staffelleitung
1. Allgemeines
Der Spielbetrieb wird nach den Satzungen und Ordnungen des SHFV und des DFB durchgeführt.
Alle Mitteilungen des SHFV und die DFBnet-Mitteilungen zum Spielbetrieb erfolgen nur noch über
das Elektronische Postfach. Der Vereinsmeldebogen ist durch die Vereine aktuell zu halten.
Für die KHM, Masterturniere
Kreisfußballverbände.
und
Pokalrunden
gelten
separate
Bestimmungen
der
2. Ergebnismeldung
Die gastgebenden Vereine sind gem. §2a der SpO verpflichtet, die Spielergebnisse unverzüglich
spätestens eine Stunde nach Spielende dem SHVF über das DFBnet zu melden.
3. Spielpläne
Der Spielbetrieb im SHFV wird über das DFBnet abgewickelt. Dieses bezieht sich auch auf
Nachholspiele und Spielverlegungen. Jeder Verein ist verpflichtet, regelmäßig (zeitnah) die
Spielpläne im DFBnet (www.fussball.de) einzusehen.
4. Spielbericht
Im Seniorinnenbereich kommt in allen Spielklassen sowie Freundschaftsspielen der Spielbericht
online zum Einsatz. Hierfür ist eine Erweiterung für die Kennung zwingend notwendig. Für Turnier
(auch Halle) sind Spielerlisten zu erstellen. Für die unverzügliche Einsendung der Spielerlisten an
den zuständigen Staffelleiter ist die Heimmannschaft zuständig.
Vereine müssen den Spielberichtsbogen am jeweiligen Spieltag mindestens einen Stunde vor
Spielbeginn freischalten. Beide Mannschaften sind für den Ausdruck-der Ausfertigung für den
Schiedsrichter – des Spielberichts verantwortlich. Dies gewährleistet einen reibungslosen Ablauf,auch für Vereine mit schwacher Internetverbindung. Selbstverständlich kann nach wie vor der
Spielbericht beim Heimverein freigeschaltet werden, dies ist aber im Vorwege durch den
Gastverein zu klären.
Vereinsvertreter haben nachdem der Schiedsrichter den Spielbericht vor Ort ausgefüllt hat, dies
mit der jeweiligen Vereinskennung elektronisch zu bestätigen. Ist dies nicht der möglich, erhalten
die Vereine bis zum nächsten Kalendertag die Möglichkeit, eventuelle Korrekturen z.B. wegen
fehlerhafter Ein-/Angaben durch den Schiedsrichter beim zuständigen Staffelleiter anzuzeigen.
Nach Ablauf eines weiteren Kalendertages ist der Spielbericht als bestätig anzusehen.
Korrekturen sind nur schriftlich über das elektrische Postfach an den zuständigen Staffelleiter/in
zu melden.
Kommt Spielbericht online aus irgendwelchen Gründen nicht zustande, so ist der mitgebrachte
Probeausdruck zu verwenden und durch den Heimverein sofort nach Spielende an den zuständigen
Staffelleiter/in zu schicken.
Folgende Angaben sind auf dem Probeausdruck erforderlich:
Spielverlauf – Torschützen - Vorkommnisse
5. Spielverlegungen
Spielverlegungen sind nur über das online System (Spielverlegung online) zu beantragen und
werden nur über das online System genehmigt.
Spielverlegungen müssen mindestens 7 Tagen vor dem Austragen des angesetzten Pflichtspiel beim
Spielleiter eingegangen sein. Bitte hierbei die Laufzeit über das DFBnet beachten.
Eine Genehmigung erfolgt nur nach vorhergegangenem Einvernehmen beider Vereine und
Staffelleiter/in (§17,18 SpO)
Eine vorherige telefonische Absprache zwischen den Vereinen sollte erfolgen.
Der Verein, der die Verlegung beantragt, hat einen Kostenanteil gem. OG-Katalog zu entrichten,
wenn der Verlegung zugestimmt wird.
Bei einer ungenehmigten Spielverlegung wird das Spiel für beide Mannschaft als nicht angetreten
gewertet zieht ein Ordnungsgeld nach sich.
6. Meldungen von Spielausfällen/-absagen
Spielabsagen im Geltungsbereich des KFV Plön:
Bei Spielausfällen wegen Unbespielbarkeit des Platzes, hat der Heimverein, spätestens bis
10.00 Uhr am Spieltag aber( mindestens 3 Stunden vor Spielbeginn) den Staffelleiter,
Gegner und Schiedsrichter zu informieren. Reihenfolge beachten)
Bei Vormittagsspielen ist eine Absage auch am Vortag möglich.
Bei Wochentagsspielen hat eine Spielabsage mindestens 3 Stunden vor dem Spiel zu
erfolgen.
Eine Nichtmeldung von Spielausfällen wird mit einer Ordnungsgeldstrafe belegt.
Reist eine Schiedsrichterin/ein Schiedsrichter oder Verein an, obwohl diese korrekt über die
Absage informiert wurden, entfallen Kostenerhebungen. Sollte aus Gründen, die keiner der
beteiligten Vereine zu vertreten hat (höhere Gewalt), das Spiel zum angesetzten Zeitpunkt nicht
angepfiffen werden können, so ist eine Wartezeit von 45 Minuten einzuhalten. Kann auch dann
das Spiel nicht angepfiffen werden, fällt es aus. SR Kosten sind dann hälftig von den beteiligen
Vereinen zu tragen. (§§54 SpO und$14 der SRO).
Ein Nichtantreten einer Mannschaft zum angesetzten Spiel regelt § 21 der Spielordnung.
Spielausfälle sind meldepflichtig (schriftlich) und zeitnah (1 Std. nach Meldung an den Staffelleiter)
im DFBnet zu erfassen.
Generalabsagen durch den KFV werden grundsätzlich frühstens am Freitagmorgen vor dem
Spielwochenende durchgeführt. Die Spiele werden dann durch den Staffelleiter abgesetzt und die
Vereine über das E-Postfach informiert.
Ein Heimrechttausch ist nur in Abstimmung mit und/oder auf Anordnung der Staffelleiterin/des
Staffelleiters möglich. (§§ 34,35 SpO).
Spielabsagen im Geltungsbereich des KFV Kiel:
Die Verantwortung über die Bespielbarkeit der Plätze, für alle Spiele auf Kreisebene, wurde (von
der Stadt Kiel Anm. d. R.) dem KFV Kiel übertagen. Der KFV setzt bei Nichtbespielbarkeit der
Plätze alle Spiele auf Kreisebene ab. Hiervon sind alle Mannschaften betroffen die dem KFV-Kiel
zugehören, sofern sie ein Heimspiel haben.
Eine Absetzung der Spiele wird nicht generell für das gesamte Wochenende vorgenommen. Jeder
Spieltag wird gesondert abgesetzt. Ausnahme: Extreme schlechte Witterung, bei der vorhersehbar
ist, dass eine Austragung von Spielen nicht möglich sein wird. Die Information über Spielabsagen
durch den KFV Kiel erfolgt für alle Vereine auf der Homepage des KFV Kiel (www.kfv-kiel.de) unter
„ Aktuelles „. Folgende Zeiten für Spielabsetzungen (Veröffentlichung auf der Homepage des KFV
Kiel) sind verbindlich.
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Absagen für Wochenspieltage ( Montag bis Freitag ) taggleich bis spätestens 13:00 Uhr.
Absagen für den Sonnabend: taggleich bis spätestens 10:00 Uhr
Absagen für Sonntag: bis spätestens 19:00 Uhr des Vortage
Spielabsagen im Geltungsbereich des KFV Rendsburg-Eckernförde:
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Spielabsagen infolge unbespielbarer Plätze:
wochentags (Montag – Freitag) spätestens 3 Stunden vorher beim Gastverein.
Absagen für Sonnabend beim Gastverein: bis spätestens 11:00 Uhr.
Absagen für Sonntag beim Gastverein: bis spätestens 10:00 Uhr.
Wird eine Unbespielbarkeit des Platzes in diesem Fall festgestellt, so sind vom Platzverein sofort
(Reihenfolge beachten)
1. telefonisch den zuständigen Staffelleiter
2. den Gegner
3. der angesetzte Schiedsrichter
zu benachrichtigen. Spielabsagen sind ebenfalls zeitnah durch den Heimverein über das
online System zu erfassen.
7. Spielkleidung
Jede Mannschaft muss in der über den Vereinsmeldebogen gemeldeten Spielkleidung spielen.
Haben zwei Mannschaften die gleiche oder nach Ansicht des Schiedsrichters eine nicht genügend
unterschiedliche Spielkleidung, so muss die Gastmannschaft die Kleidung wechseln.
Das Tragen von Leibchen ist zulässig.
Damit ist sichergestellt, dass der Heimverein unter Einbindung seines Haupttrikotsponsors spielen
kann.
Weiterhin muss die Farbe der Stutzen bei beiden Mannschaften unterschiedlich sein.
Hat der Schiedsrichter die gleiche Tracht (schwarz) wie eine der Mannschaften (schwarze
Trikots), so muss die entsprechende Mannschaft die Tracht wechseln da die Farbe schwarz dem
Schiedsrichter vorbehalten ist.
Sollten der Schiedsrichter sowie eine Mannschaft die gleiche Tracht, außer schwarz tragen, so hat
sich der Schiedsrichter eine anders farbige Tracht anzuziehen.
8. Untere Mannschaften
In der Kreisklasse A West wird das ,,Norweger Model‘‘ angewendet. 9 gegen 9
Paragraph 6 Abs.3 findet dabei keine Anwendung.
In der Kreisklasse A Ost wird das ,,Norweger Model‘‘ angewendet.
Paragraph 6 Abs.3 findet dabei keine Anwendung.
In der Anlage 2 der Durchführungsbestimmungen ist der Leitfaden zum ,,Norweger Model‘‘
beigefügt.
9. Ausrichten von Heimspielen
Jeder Platzverein ist für die Sicherheit und den Schutz der gegnerischen Spieler, der
Schiedsrichter verantwortlich. Es sind bezüglich der Platzdisziplin die Bestimmungen des §37 der
SpO zu beachten.
Auf §32 a der SpO wird besonders hingewiesen, wonach Spiele nur auf dem gemeldeten Hauptfeld
ausgetragen werden dürfen. Auf genehmigten Ausweichplätzen darf nur gespielt werden, wenn der
Eigentümer des Hauptspielfeldes diesen gesperrt hat. Ist der Ausweichplatz kein Naturrasenplatz,
sind Gegner, Schiedsrichter und Spielausschuss hierüber bis spätestens 10:00 des aktuellen
Spieltages telefonisch und per E-Mail zu informieren (Elektrische Postfach).
Sollte die vorgegebene Information nicht oder nicht termingerecht erfolgen, obliegt dem Gastverein
die Entscheidung, ob das Spiel durchgeführt wird oder nicht. Entscheidet sich der Gastverein dafür
das Spiel nicht auszutragen, trägt der Heimverein die angefallenen Kosten des Gegners und
Schiedsrichters.
Im Geltungsbereich des KFV Rendsburg-Eckernförde sind von der Reglung nach Absatz zwei und
drei der TuS Rotenhof, Büdelsdorfer TSV, Osterrönfelder TSV und Gettorfer SC alle Kunstrasen
ausgenommen.
10. Schiedsrichter
Die Ansetzung der Schiedsrichter erfolgt durch den zuständigen Kreisschiedsrichterausschuss.
Jeder Verein hat für ausreichend Schutz und Sicherheit der Spieler und Schiedsrichter vor,
während und nach dem Spiel zu sorgen. Entsprechende Hinweisschilder müssen vorhanden sein.
Dem Schiedsrichter sind die Auslagen vor dem Spiel vom Platzverein gegen Quittung auszuzahlen.
Dieses gilt nicht für den KFV Rendsburg-Eckernförde. (s. dortige Bestimmungen).
11. Sonderspielstatuts für U23 Spielerinnen und Ü40 Spielerinnen.
Auf Paragraph 55 der Spielordnung wird hingewiesen.
12. Auswechselspielerinnen
In der Kreisliga und Kreisklassen dürfen bis zu vier Spielerinnen ausgetauscht werden, ein
Wiedereinwechseln ist erlaubt. Diese Reglung zählt auch für gemeldete 9er Mannschaften.
Einwechselspielerinnen, Trainer und Betreuer haben sich auf der Seite der Coaching-Zone
aufzuhalten.
13. Feldverweis nach zwei Verwarnungen (gelb/rot)
§45 a der SpO findet Anwendung
14. Staffelstärke
Die Kreisliga besteht in der Saison 2016/2017 aus 12 Mannschaften. Die Staffelstärken der
Kreisklassen werden nach Eingang und Auswertung der Meldebögen rechtzeitig festgelegt.
15. Auf- u. Abstiegsregelung
Aus der Kreisliga gibt es zwei Regelabsteiger.
Bei der Verbandsliga Nord in die Kreisliga gilt:
Der durch den Aufstieg des Meisters der Kreisliga freie Platz wird durch den 1. Absteiger der
Verbandsliga Nord eingenommen. Steigen aus der Verbandsliga Nord zusätzliche Mannschaften
in die Kreisliga ab und es steigt keine weitere Mannschaft aus KL in die VL auf, so erhöht sich die
Zahl der Absteiger aus der Kreisliga entsprechend.
Der jeweils 1. Platzierte der Kreisklasse A-Ost und der Kreisklasse A-West steigen direkt in die
Kreisliga auf.
Der jeweils 2. Platzierte der Kreisklasse A-Ost und der Kreisklasse A-West führen nach
Beendigung der Punktserie rechtzeitig vorsorgliche Aufstiegsspiele durch. Sollte die Staffelstärke
der Kreisliga nach Auswertung der Meldelisten zur Saison 2016/2017 unter 12 Mannschaften
betragen, so rücken die Mannschaften entsprechend der Reihenfolge der Platzierung der
Aufstiegsspiele in die Kreisliga nach. Entsprechendes gilt, wenn es keine Absteiger aus der
Verbandsliga Nord gibt.
16. Freundschaftsspiele:
Freundschaftsspiele sind Genehmigungspflichtig, mit der Einstellung ins DFBnet sind diese
genehmigt. In den Freundschaftsspielen kommt ebenfalls der Spielbericht online zum Einsatz.
Für die Einstellung der Freundschaftsspiele ist der Kreis zuständig dem der Heimverein
zugeordnet ist.
17. Stärkung der Willkommensstruktur
Stärkung der Willkommensstruktur – HANDSHAKE Durchführung des Rituals „Handshake“ vor und
nach dem Spiel
Ablauf vor dem Spiel:
(1) gemeinsames Einlaufen beider Mannschaften auf das Spielfeld unter Anführung des SR
(2) Begrüßung der Spieler der Gastmannschaft mit dem SR und den Spielern der
Heimmannschaft per Handschlag und Gang in die eigene Spielhälfte & gleichzeitige Begrüßung
der Trainer und Ersatzspieler beider Mannschaften per Handschlag am Spielfeldrand
(3) Begrüßung der Spieler der Heimmannschaft mit dem SR per Handschlag und Gang in die
eigene Spielhälfte
(4) Weiter mit Seitenwahl etc.
Ablauf nach dem Spiel:
Sammeln aller Spieler, Trainer/Betreuer und SR am Mittelkreis
(2) Verabschiedung aller Beteiligten untereinander per Handschlag (formlos)
17. Besonderheiten für den Kreis Rendsburg-Eckernförde
Stichtag für die Qualifizierung der Kreishallenmeisterschaft am 08.01.2017
ist der 20.11.2016
Die Delegierten der Vereine haben auf dem außerordentlichen Kreistag am 09.05.2016
beschlossen, dass künftig die Zahlungen von Spesen und Fahrtkosten der angesetzten
Schiedsrichter für Pokal und Freundschaftsspielen bargeldlos erfolgen soll.
Die Vorgehensweise der Abläufe wurde den Vereinen zugesandt und ist auf der
Homepage des KFV abrufbar
18. Ansprechpartner Koordinator Frauenausschuss:
Kreis Kiel
Kreis RD/ECK
Kreis Plön
Thomas Weide
Koordinator Spielbetrieb Frauen
Bahnhofstraße 72
24582 Bordesholm
Handy: 017673584767
Olaf Jacobi
Koordinator Spielbetrieb Frauen
Marienstraße 2a
25590 Osterstedt
Handy:01728954327
Fax:032129009033
Michael Reich
Koordinator Spielbetrieb Frauen
Dorfstraße 85
24326 Dersau
Tel. 04526-337682
Handy:01707336052
Mail:
t.weide@kfv-kiel.de
Mail:
o.jacobi@kfv-rd-eck.de
Mail:
siggisuhl@gmx.de
19. Staffelleitungen:
Kreisliga
Thomas Weide
Kreisliga:
Bahnhofstraße 72
24582 Bordesholm
Kreisklasse A West
Michaela Hall-Schlichter
Kreisklasse A West
Krumland 8
24340 Eckernförde
Handy:01632428223
Handy:017673584767
Mail:
t.weide@kfv-kiel.de
Kreisklasse A Ost
Michael Reich
Kreisklasse A Ost
Dorfstraße 85
24326 Dersau
Tel. 04526-337682
Handy: 01707336052
Mail:
michaela-hall@kfv-rd-eck.de
Mail: siggisuhl@gmx.de