kfv ostholstein - Kreisfußballverband Ostholstein
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Kreisfußballverband Ostholstein im Schleswig-Holsteinischen Fußballverband e.V. Durchführungsbestimmungen Herren KFV OSTHOLSTEIN Spielserie 2014/15 Inhaltsübersicht 1. Allgemeine Gültigkeit 1.1. Spielserie 2014/15 1.2. Pflicht- und freier Spielbetrieb 1.3. Abgabe von geforderten Meldungen 1.4. Sonderspielstatus für U 21-Spieler 1.5. Anmeldung von Freundschaftsspielen 1.5. Schiedsrichter 1.7. Spielabsagen 1.8. Information Schiedsrichter 1.9. Spielabsagen durch den Schiedsrichter 1.10. Spielverlegungen 1.11. Technische Zone 1.12. Platzaufsicht 1.13. Spielkleidung 1.14. Rückennummern und Spielberichtsbogen 1.15. Ausrüstung der Spieler 1.16. Teilnahmeberechtigung 1.17. Spielberechtigung ohne Spielerpass 1.15. Spielsperre nach Gelb-Rot 1.19. Verstöße nach dem Ordnungs-Geld-Katalog (OGK) 1.20. Ergebnisdienst DFBnet 1.21 Spielabgaben 1.22. Arbeitstagungen 1.23. Spielstätten mit Kunstrasen 1.24 Spielfortsetzung in besonderen Fällen 1.25. Stadionbeschallung und Anzeige 1.26. Anschriften Staffelleiter Seite 3 3 3 3 4 4 4 5 5 6 6 6 7 7 7 8 8 8 9 9 9 9 10 10 10 11 2. Kreisspielklassen 2.1. Aufstieg 2.2. Abstiegsregelung 2.3. Spielberichte 2.4. Spielbericht Online 2.5. Verbleib Spielberichtsbogen 2.6. Verbleib Spielerpass bei Feldverweis auf Dauer 2.7. Auswechselung 12 12 12 13 15 15 15 Seite 1 Kreisfußballverband Ostholstein im Schleswig-Holsteinischen Fußballverband e.V. Durchführungsbestimmungen Herren KFV OSTHOLSTEIN Spielserie 2014/15 3. Pokal Volksbanken Kreispokal 3.1. Durchführung Spiele 3.2. Teilnehmer 3.3. Auslosung 3.4. §47 3.5. Abrechnung 3.6. Heimrecht 3.7. Spielstätten 3.8. Teilnahme Lotto-Pokal 3.9. Spieldauer 3.10.Spielbericht 3.11.Verbleib Spielbericht 3.12.Verbleib Spielerpass bei Feldverweis auf Dauer 3.13. Auswechseln 3.14. Pokal 2. Und 3. Mannschaften 16 16 16 16 16 17 17 17 17 17 17 18 18 18 Seite 2 Kreisfußballverband Ostholstein im Schleswig-Holsteinischen Fußballverband e.V. Durchführungsbestimmungen Herren KFV OSTHOLSTEIN Spielserie 2014/15 1. Allgemeine Gültigkeit 1.1 Spielserie 2013/14 Der Spielbetrieb wird nach den Satzungen und Ordnungen des SHFV und des DFB durchgeführt. Die dazugehörigen Durchführungsbestimmungen der laufenden Serie finden Anwendung. Alle Mitteilungen des Spielausschusses und automatische DFBnet-Mitteilungen zum Spielbetrieb (z.B. Spielverlegungen) erfolgen nur über das Elektronische Postfachsystem (ElPoFa). Die Vereine haben dafür Sorge zu tragen, dass das elektronische Postfach min. alle 2-3 Tage abgefragt wird. 1.2 Pflicht- und freier Spielbetrieb Spielansetzungen im ordentlichen und außerordentlichen Pflichtspielbetrieb haben Vorrang vor dem freien Spielbetrieb. 1.3 Abgabe von geforderten Meldungen Sollten Vereine zur Abgabe von Meldungen aufgefordert werden, so haben diese in der dafür gesetzten Frist zu erfolgen. Als Zustelldatum zählt hier die Zustellung über das elektronische Postfach 1.4 Sonderspielstatus für U 21-Spieler Es gilt der § 55 Nr. 3 SpO, wonach ein Herrenspieler in der Spielserie 2012/13 mit Geburtstag 02.07.1993 oder jünger am Wochenende/Spieltag ein weiteres Spielrecht für die nächst untere Mannschaft seines Vereins hat. Achtung: Dieser Sonderspielstatus gilt für die letzten vier Meisterschaftsspiele und Aufstiegsspiele nur unter Berücksichtigung der Einschränkung des § 55 Nr. 4 SpO. Freigeholte A-Jugendliche sind nicht in diese Regelung eingebunden! Sollte der Spielbericht Online nicht genutzt werden können, ist bei U 21-Spielern die entsprechende Markierung im Spielberichtsbogen vorzunehmen. Seite 3 Kreisfußballverband Ostholstein im Schleswig-Holsteinischen Fußballverband e.V. Durchführungsbestimmungen Herren KFV OSTHOLSTEIN Spielserie 2014/15 1.5 Anmeldung von Freundschaftsspielen Die Vereine aus den Kreisspielklassen haben ihre Heim-Freundschaftsspiele gegen alle Mannschaften beim jeweiligen Spielleiter ihrer Staffel anzumelden. Die gemeldeten Spiele werden ins DFBnet eingetragen und an den Schiedsrichteransetzer des KFV weiter geleitet. Die Darstellung im DFBnet ist mit der Genehmigung gleichzusetzen. Nicht zu vergessen ist hier die Ergebniseingabe im DFBnet. Eine Nichteingabe wird mit einem Ordnungsgeld belegt. Bei Spielen gegen Mannschaften oberhalb der Verbandsebene besetzt der SHFVSchiedsrichterausschuss die Spiele. Bei Spielen gegen Mannschaften aus den Verbandsspielklassen und aus der Kreisebene besetzt der Kreisschiedsrichterausschuss (KSA) die Spiele (siehe hierzu auch SHFV-Schiedsrichterordnung §5). 1.6 Schiedsrichter Gem. § 32 der SpO ist den Schiedsrichtern ein neutraler Umkleideraum zuzuweisen. Dieser Raum muss verschließbar sein. Ist dies aufgrund der vorhandenen Räumlichkeiten nicht möglich, muss den Schiedsrichtern die Möglichkeit gegeben werden, ihre Wertgegenstände/Kleidungsstücke sicher zu verwahren (verschließbar) 1.7 Spielabsagen Spielabsagen durch die Vereine, wegen Unbespielbarkeit des Haupt- u. Ausweichspielfelds, können grundsätzlich erst am Spieltag bis 10.00 Uhr erfolgen. Abweichungen hiervon sind nur zulässig, wenn die Stadt oder die Gemeinde den Platz vorher sperrt. Wird die Unbespielbarkeit des Platzes in diesem Fall festgestellt, so sind vom Platzverein sofort der zuständige Spielleiter, der angesetzte Schiedsrichter sowie der Gegner zu benachrichtigen (Reihenfolge beachten). Den angesetzten Schiedsrichter entnehmen Sie bitte dem Internet unter www.fussball.de oder unter www.DFBnet.org. Spielabsagen sind ebenfalls zeitnah durch den Heimverein unter www.DFBnet.org zu erfassen (unter zeitnah ist die Eingabe spätestens 1 Std. nach Meldung an der Spielleiter zu verstehen, siehe auch Ergebnismeldung DFBnet). Werden Spieltage in ihrer Gesamtheit abgesetzt (insbesondere wg. widriger Witterungsund Platzverhältnisse) geschieht dies grundsätzlich frühestens am Freitagmorgen vor Seite 4 Kreisfußballverband Ostholstein im Schleswig-Holsteinischen Fußballverband e.V. Durchführungsbestimmungen Herren KFV OSTHOLSTEIN Spielserie 2014/15 dem Spielwochenende. Außerdem beachten Sie bitte die Veröffentlichung über die örtliche Presse und der Homepage des KFV Ostholstein Es ist jedoch Folgendes zu beachten: Bei drohendem Spielausfall als Folge der Unbespielbarkeit des Hauptspielfeldes muss auf einen bespielbaren Hart- oder Kunstrasenplatz ausgewichen werden. Der Platzverein hat in solchen Fällen den Gegner möglichst bereits am Vortag zu unterrichten damit dieser sich auch bezüglich des Schuhwerks darauf einstellen kann. Er hat ferner sicherzustellen, dass dem Gastverein Gelegenheit gegeben wird, mindestens 15 Minuten zusammenhängend vor dem Spiel das Spielfeld zur Eingewöhnung zu betreten. Den Vereinen sind im DFBnet mehrere Spielstätten zugeordnet. Bei der Mannschaftsmeldung wird einer Mannschaft eine dieser Spielstätten zugewiesen. Diese Spielstätte ist als Hauptspielfeld anzusehen. Alle anderen dem Verein zugeordneten Spielstätten können als Ausweichspielstätten herangezogen werden. Leichtfertig abgesagte Spiele garantieren „englische“ Wochen zum Saisonende und verzerren ggf. den sportlichen Vergleich auch zu Lasten Ihrer Mannschaft! Das Heranziehen des § 34 in Verbindung mit dem § 35 SpO ist durch den Spielleiter möglich. 1.8 Information Schiedsrichter Die Schiedsrichter haben sich bei zweifelhafter Witterung beim Platzverein oder den Staffelleiter über einen eventuellen Spielausfall zu informieren .Erfolgt diese Einholung nicht und der Schiedsrichter reist umsonst an , stehen im keine Spesen und Fahrtkosten zu. 1.9 Spielabsagen durch den Schiedsrichter Sollten Spiele durch den Schiedsrichter nicht angepfiffen werden, weil er die Beschaffenheit des Spielfeldes nach § 42 SpO als nicht zulässig erachtet, sind die entstandenen Kosten gem. § 54 SpO und § 14 SRO abzurechnen. Die bei den ausgefallenen Spielen angefallenen Kosten für die Schiedsrichter werden den beteiligten Vereinen je zur Hälfte in Rechnung gestellt Die Schiedsrichterkosten bei den Neuansetzungen werden über die gezahlte Schiedsrichterpauschale abgerechnet. Die Kosten für die Anreise zu den ausgefallenen Spielen werden durch die Gastvereine getragen. Bei der Anreise zu den Neuansetzungen erfolgt die Abrechnung der Fahrtkosten gem. § 54 SpO Seite 5 Kreisfußballverband Ostholstein im Schleswig-Holsteinischen Fußballverband e.V. Durchführungsbestimmungen Herren KFV OSTHOLSTEIN Spielserie 2014/15 1.10 Spielverlegungen Die Verlegung von Terminen, auch nur in der Uhrzeit, bedarf der Genehmigung des Spielleiters und hat mittels vorgesehenem Antrag zu erfolgen (das Antragsformular ist im Downloadbereich der KFV Ostholstein-Homepage zu finden). Mit der Genehmigung kann nur gerechnet werden, wenn sich beide Mannschaften mit der Verlegung einverstanden erklärt haben und eine plausible Begründung zur Verlegung vorliegt und auch angegeben wird. Diese Verlegung sollte nur vor dem angesetzten Termin liegen. Die Verantwortung für die Verlegung trägt der Verein der eine Verlegung anstrebt. Anträge sind schriftlich, mind. 14 Tage vor dem Termin an den Spielleiter zu richten. Der Verein, der die Verlegung beantragt, hat einen Kostenanteil gem. OG-Katalog zu entrichten, wenn der Verlegung zugestimmt wird. Alternativ können Spielverlegungen ab sofort auch über das DFBnet (Vereinsspielplan) beantragt werden. Voraussetzung ist eine entsprechende Berechtigung der DFBnetKennung, die beim Kreis-EDV-Beauftragten oder dem Vereinsadministratoren beantragt werden muss. Diese Variante sollte bevorzugt verwendet werden. Bitte dafür die Kennung erweitern lassen. 1.11 Technische Zone Die Technische Zone (Coaching-Zone) ist gem. Regelheft des DFB und Anordnungen des SHFV Pflicht. Dabei sind die Ausführungen des Regelheftes umzusetzen. Beachten Sie bitte, dass sich nur bestimmte Personen in der Technischen Zone aufhalten dürfen. Bei Verwendung des Spielbericht Online dürfen sich nur die Personen in der Technischen Zone aufhalten, die auch auf dem Spielbericht eingetragen sind 1.12 Platzaufsicht Die Vereine sind für die Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung auf ihren Plätzen verantwortlich. Für Ausschreitungen, die durch unsportliches Verhalten der Zuschauer infolge ungenügender Aufsicht und Platzordnung eintreten, haftet der Platzverein. Werden Ausschreitungen ersichtlich von Zuschauern des Gastvereines verursacht, kann dieser zur Mithaftung herangezogen werden. Seite 6 Kreisfußballverband Ostholstein im Schleswig-Holsteinischen Fußballverband e.V. Durchführungsbestimmungen Herren KFV OSTHOLSTEIN Spielserie 2014/15 1.13 Spielkleidung Hat der Schiedsrichter die gleiche Tracht wie eine der Mannschaften, so muss die Mannschaft die Tracht wechseln. Die Farbe schwarz bleibt dem Schiedsrichter vorbehalten. Jede Mannschaft muss in der gemeldeten Spielkleidung erscheinen. Haben zwei Mannschaften die gleiche oder nach Ansicht des Schiedsrichters eine nicht genügend unterschiedliche Spielkleidung, so muss die Heimmannschaftt die Kleidung wechseln. 1.14 Rückennummern und Spielberichtsbogen Alle Mannschaften haben Rückennummern zu tragen. Die Nummerierung hat grundsätzlich in der üblichen Form von 1-11, die der Auswechselspieler von 12-18 zu erfolgen. Es können jedoch für eine Saison auch feste Rückennummern vergeben werden. Die Eintragungen auf dem Spielberichtsbogen haben so zu erfolgen, dass die ersten 11 Zeilen des Spielberichtsbogens in Übereinstimmung mit den Rückennummern, die Spielernamen der Spieler enthalten, die das Spiel beginnen. Darunter (ab Zeile 12) sind die Namen der Auswechselspieler (maximal 7) aufzuführen. In jedem Fall muss die Nummerierung mit den Eintragungen auf dem Spielberichtsformular übereinstimmen. Der Mannschaftsführer muss durch eine Armbinde kenntlich sein. Die Spielnummer, die auf dem Spielberichtsbogen einzutragen ist, muss die letzten sechs Zahlen der Spielnummer enthalten, die unter www.fussball.de in ihrer jeweiligen Staffel vorgegeben ist. Bei Verwendung des Spielbericht Online entfällt das Eintragen der Spielnummer, da diese durch das System bereits vorgeblendet wird. 1.15 Ausrüstung der Spieler Die zwingend vorgeschriebene Grundausrüstung eines Spielers besteht aus den folgenden einzelnen Gegenständen: Hemd oder Trikot mit Ärmeln – wird ein Unterleibchen getragen, muss die Farbe der Ärmel mit der Hauptfarbe der Ärmel des Hemds oder Trikots übereinstimmen. Hose – werden Unterziehhosen getragen, muss ihre Farbe mit der Hauptfarbe der Hosen übereinstimmen Stutzen – wird außen Klebeband oder ähnliches Material angebracht, muss dieses die gleiche Farbe haben wie der Teil der Stutzen, den es bedeckt. Seite 7 Kreisfußballverband Ostholstein im Schleswig-Holsteinischen Fußballverband e.V. Durchführungsbestimmungen Herren KFV OSTHOLSTEIN Spielserie 2014/15 1.16. Spielberechtigung Teilnahmeberechtigt sind alle Spieler die im Besitz eines Spielerpasses sind. Fehlende Lichtbilder , Vereinsstempel und Unterschriften sind vom Schiedsrichter im Spielbericht zu vermerken Unvollständige Spielerpässe sind ungültig, in diesem Fall ist nach 1.17 zu Verfahren. 1.17 Spielberechtigung ohne Spielerpass Gem. § 44 SpO hat ein Spieler nur dann das Spielrecht für ein Spiel, wenn er sich ordnungsgemäß ausweisen kann. Dies geschieht im Regelfall über den Spielerpass gem. § 2 Nr. 3 MePaWe (u. a. mit zeitgemäßem Lichtbild mit Vereinsstempel, eigenhändiger Unterschrift). Liegt kein Spielerpass vor, hat der Spieler sich zwingend mit dem Original eines amtlichen Lichtbilddokumentes (Personalausweis, Reisepass, Führerschein etc.) auszuweisen. Wie bisher ist an Stelle der Passnummer im Spielbericht das Geburtsdatum des Spielers einzutragen. Die Unterschrift des Spielers auf der Rückseite des Spielberichtes entfällt, da er sich beim Schiedsrichter ausweisen muss. Nimmt ein Spieler an einem Spiel teil, ohne sich ausgewiesen zu haben erfolgt eine Spielwertung gem. § 29 Nr. 1 SpO gegen seine Mannschaft. 1.18 Spielsperre nach Gelb-Rot Wird ein Spieler in einem Meisterschaftsspiel der Kreisliga infolge einer zweiten Verwarnung, durch Zeigen der Gelb-Roten Karte, des Feldes verwiesen, so ist er automatisch für das nächste Meisterschaftsspiel dieser Mannschaft gesperrt. Die Sperrfrist gilt für den gesamten Spieltag (Fr.-So. bzw. Mo.-Do.), an dem das nächste Meisterschaftsspiel zur Austragung kommt. Während dieses Zeitraums ist der Spieler auch für alle Spiele anderer Mannschaften seines Vereins gesperrt. Spieler die an einem Spieltag in unteren Spielkassen mit Gelb-Rot des Feldes verwiesen worden sind, werden für den Rest dieses Spieltages gesperrt. Seite 8 Kreisfußballverband Ostholstein im Schleswig-Holsteinischen Fußballverband e.V. Durchführungsbestimmungen Herren KFV OSTHOLSTEIN Spielserie 2014/15 1.29 Verstöße nach dem Ordnungs-Geld-Katalog (OGK) Gem. § 47 der Satzung des SHFV werden Verstöße gegen die Satzungen, Ordnungen und die vorgenannten Bestimmungen mit Ordnungsgeldern gem. Ordnungsgeldkatalog belegt (der Ordnungsgeldkatalog ist abrufbar auf der KFV Ostholstein-Homepage im Downloadbereich . 1.20 Ergebnisdienst DFBnet Die Platzvereine sind verpflichtet spätestens 1 Stunde nach Spielschluss die Spielergebnisse ins DFBnet einzustellen. Auch bei Verwendung des Spielbericht Online haben die Vereine dafür Sorge zu tragen, dass das Ergebnis rechtzeitig im DFBnet eingestellt ist. 1.21 Spielabgaben Die Vereine der Kreisspielklassen der Herren haben gemäß § 10 Finanzordnung Nenngelder an den KFV Ostholstein zu entrichten 1.22 Arbeitstagungen Für die Vereine der Kreisspielklassen besteht die Verpflichtung an den Arbeitstagungen des KFV Ostholstein teilzunehmen! Seite 9 Kreisfußballverband Ostholstein im Schleswig-Holsteinischen Fußballverband e.V. Durchführungsbestimmungen Herren KFV OSTHOLSTEIN Spielserie 2014/15 1.23 Spielstätten Es sind Rasen-, Hart- und Kunstrasenplätze für den Spielbetrieb zugelassen. Kunstrasen: Noppenschuhe aller Art sind geeignet. Die Mannschaften haben sich im DFB-net zu informieren, auf welchem Platz gespielt wird. Ein wechseln der angegebene Spielfläche ist dem Gegner und Staffelleiter rechtzeitig mitzuteilen. 1.24 ist anzuwenden. 1.24 Spielfortsetzung in besonderen Fällen Sollte ein Spiel aufgrund von witterungsbedingten oder technischen Ereignissen auf der angesetzten Sportanlage nicht begonnen oder zu Ende geführt werden können, so muss das Spiel auf einer anderen freien Spielstätte des angesetzten Vereins aus- oder zu Ende geführt werden. Spieler haben Schuhe für einen eventuellen Wechsel der Spielfläche (Kunstrasen, Rasen oder Hartplatz) vorzuhalten 1.25. Stadionbeschallung und Anzeige-/Videotafel Der Einsatz von Beschallungsanlagen ist zur Information und Unterhaltung der Stadionbesucher sowie zur Vermittlung von Werbebotschaften gestattet. Der Einsatz dieser Medien hat so zu erfolgen, dass der sportliche Verlauf des Spiels nicht beeinträchtigt wird, Spieler und Schiedsrichter/-Assistenten nicht gestört oder irritiert werden und das Fair-Play-Gebot, insbesondere gegenüber der Gastmannschaft, deren Spielern und Offiziellen, Beachtung findet. Werden über diese Medien Werbebotschaften vermittelt, so ist vom Veranstalter sicherzustellen, dass diese dem Ansehen des Fußballsports nicht schaden. Die Stadionbeschallung darf vor und nach dem Spiel sowie in der Halbzeitpause uneingeschränkt zum Einsatz gebracht werden. Während des laufenden Spiels darf sie ausschließlich zum Zwecke der Bekanntgabe wesentlicher spielbezogener Informationen für die Stadionbesucher, z. B. Ein- und Auswechslungen, genutzt werden. Ausgenommen davon sind Spielunterbrechungen nach Torerfolgen, bei welchen auch kurze Unterhaltungselemente, z. B. Musikeinspielungen, möglich sind. Zwischen-, Halbzeit- und Endergebnisse anderer Spiele dürfen bekannt gegeben werden. Eine Kommentierung ist untersagt. Seite 10 Kreisfußballverband Ostholstein im Schleswig-Holsteinischen Fußballverband e.V. Durchführungsbestimmungen Herren KFV OSTHOLSTEIN Spielserie 2014/15 1.26. Staffelleiter Kreisliga Stefan Ramm Riesebusch 20 23611 Bad Schwartau Tel. 045122280 Mobil: 0160 96703609 E-Mail: ramm3@web.de A – Klasse Bernd Dieter Giese Lübecker Straße 29 23684 Scharbeutz-Pönitz Tel. 04524701664 Mobil: 0172 3035913 E-Mail: bdgiese@web.de B – Klasse Philip Emmrich Göhler Straße 77 23758 Oldenburg/H Tel. 0436162760 Mobil: 0173 9821730 E-Mail: p.emmrich@stb-emmrich.info C – Klassen Frank Reinholdt Röbeler Weg 16 23701 Bockholt Tel. 0452171699 Mobil:01774661074 E-Mail: f.reinholdt@t-online.de Kreispokal Stefan Ramm Riesebusch 20 23611 Bad Schwartau Tel. 045122280 Mobil: 0160 96703609 E-Mail: ramm3@web.de Seite 11 Kreisfußballverband Ostholstein im Schleswig-Holsteinischen Fußballverband e.V. Durchführungsbestimmungen Herren KFV OSTHOLSTEIN Spielserie 2014/15 2.Kreisspielklassen 2.1. Aufstiegsregelung Aus der Kreisliga steigt grundsätzlich der jeweilige Meister in die Verbandsliga Süd-Ost auf Bei Verzicht auf das Aufstiegsrecht geht die Anwartschaft auf den nächstplatzierten berechtigten Verein, soweit kein sportlicher Absteiger, über. Bei vermehrtem Aufstieg werden in einer einfachen Runde der/die zusätzlichen Aufsteiger ermittelt. .Aus den Kreisklassen steigt grundsätzlich der Staffelsieger in die nächst höhere Spielklasse auf die gleitende Skala finde Anwendung 2.2. Abstiegsregelung Nach Abschluss der Spielserie gibt es - 2 Regelabsteiger in die nächste untere Klasse. Die gleitende Skala findet Anwendung. 2.3. Spielberichte Im KFV Ostholstein ist der Spielbericht Online vorgegeben. Er ist Pflicht von der Kreisliga bis zur C- Klasse, sowie bei Pokal-und Freundschaftsspielen. Bei nicht Nutzung wird ein Ordnungsgeld erhoben. Weitere Erläuterungen auf der nächsten Seite. Seite 12 Kreisfußballverband Ostholstein im Schleswig-Holsteinischen Fußballverband e.V. Durchführungsbestimmungen Herren KFV OSTHOLSTEIN Spielserie 2014/15 2 Spielbericht Online In den Kreisspielklassen der Senioren des KFV Ostholstein kommt der Spielbericht Online zum Einsatz. Es muss dafür auf den Spielstätten ein PC/Laptop mit Internetzugang und ein DIN A4Drucker (s/w) vorhanden sein. Über diesen müssen der Heimverein, der Gastverein und der Schiedsrichter ihre Eingaben vornehmen können. Beide Vereine haben somit die Möglichkeit, vor dem Spiel getrennt und ohne gegenseitige Einsicht, ihre Mannschaftsaufstellung aus der Spielberechtigungsliste heraus zu erstellen. Dies kann aber auch schon zeitlich weit vor dem Spiel zu Hause erfolgen. Die Mannschaftsverantwortlichen der Vereine können bis zur beiderseitigen Freigabe (Vereinsfreigabe) die Aufstellung noch getrennt ohne gegenseitige Einsicht ändern. Der Spielbericht Online muss von beiden Vereinen bis spätestens 45 Minuten vor Spielbeginn freigegeben werden (Vereinsfreigabe). Danach ist die Aufstellung von den Vereinen nicht mehr änderbar und kann von beiden Vereinen eingesehen werden. Der Spielbericht besteht in diesem Schritt nur aus dem ersten Teil (Teil 1), dem Teil mit den Mannschaftsaufstellungen. Die Verantwortlichen des Heimvereins drucken ihn mit den erforderlichen Kopien aus. Die Mannschaftsverantwortlichen vergewissern sich, dass die ausgedruckte Mannschaftsaufstellung richtig ist und erhalten die ausgedruckten Kopien des Berichts ohne Unterschriften, die aber durch die ausgedruckte Identifikationsnummer nachvollziehbar dem Original zuzuordnen sind. Das Original Teil 1 wird durch die Mannschafsverantwortlichen unterschrieben bzw. im Vorwege elektronisch bestätigt und der Ausdruck dem Schiedsrichter übergeben. Rechtshinweis: Die Verantwortung für die Einhaltung der Sperren und der Ligaregeln verbleibt auch mit dem Einsatz des Spielbericht Online bei den Vereinen. Wird durch unvorhergesehene Zwischenfälle die Mannschaftsaufstellung nach der Freigabe durch die Vereine bis unmittelbar vor dem Anstoß noch geändert, wird diese Änderung noch vor Spielbeginn im Beisein beider Mannschaftsverantwortlichen durch den Schiedsrichter auf dem Spielbericht Teil 1 zunächst handschriftlich vermerkt. Nach dem Spiel werden diese Änderungen durch den Schiedsrichter über die Korrekturfunktion eingepflegt. Der Verein, der diese Änderung veranlasst, hat den Gegner darüber in Kenntnis zu setzen. In diesem Fall entsteht eine Korrekturversion 1 die später beim Drucken des Teils 2 auch als Korrekturbeleg des Teils 1 mit ausgegeben wird. Seite 13 Kreisfußballverband Ostholstein im Schleswig-Holsteinischen Fußballverband e.V. Durchführungsbestimmungen Herren KFV OSTHOLSTEIN Spielserie 2014/15 Im Anschluss an die möglichen Änderungen in den Aufstellungen wird der Teil 2 des Spielberichtes durch den Schiedsrichter ausgefüllt. Im Teil 2 des Spielberichts werden zunächst Spielzeiten, Halbzeit- und Endergebnis sowie Besondere Vorkommnisse eingegeben. Es folgt dann der Teil der Eingabe der Auswechslungen während des Spiels und der vergebenen Karten jeweils für Heim und Gast und die Angabe der Torschützen. Besondere Vorkommnisse, wie z.B. fehlender oder unvollständiger Spielerpass, sind im Spielbericht Online auch im Feld „besondere Vorkommnisse“ zu vermerken. Vor der Freigabe kann ein Probedruck angestoßen werden. Stellen die Verantwortlichen gemeinsam fest, dass noch Fehler im Bericht sind, kann der Schiedsrichter den Bericht noch einmal ändern und erneut drucken. Der Probedruck muss nicht auf Papier erfolgen sondern es kann hier der Online-Ausdruck in „pdf“ verwendet werden. Ist der Spielbericht akzeptiert, muss der Schiedsrichter den Spielbericht im System noch freigeben (Schiedsrichterfreigabe). Es besteht nun die Möglichkeit, dass der Schiedsrichter den Spielbericht ausdruckt und durch die Verantwortlichen unterschreiben lässt, oder aber die Vereine die Unterschrift durch die elektronische Bestätigung im System ersetzen. Diese erfolgt durch Eingabe des Benutzernamens und des Passwortes. Da in den Kreisspielklassen nach dem Spiel auf den Papierausdruck verzichtet wird, hat hier die elektronische Bestätigung durch den Verein zu erfolgen. Sollte ein Verein weder die Unterschrift leisten noch die elektronische Bestätigung durchführen, so ist der Grund binnen zwei Kalendertagen per E-Mail dem Spielleiter mitzuteilen. Sollte dies nicht geschehen, ist der Spielbericht nach Ablauf von zwei weiteren Kalendertagen als bestätigt zu sehen. Als Verantwortlicher des Vereins unterschreibt bzw. bestätigt der Mannschaftsverantwortliche des Vereins den Spielbericht. Sollte in Einzelfällen aus technischen Gründen das Ausfüllen des OnlineSpielberichtsbogens nicht möglich sein, ist das bekannte Originalspielberichtsformular des SHFV zu verwenden. Zuvor sind alle Maßnahmen zu ergreifen, um den OnlineEinsatz des Spielbericht Online zu ermöglichen. Sollte der Schiedsrichter nicht zum Spiel erscheinen, so ist auch das bekannte Originalspielberichtsformular des SHFV zu verwenden wobei die Vorderseite des Spielberichtes durch den ausgedruckten Teil 1 des Spielbericht Online ersetzt werden kann. Seite 14 Kreisfußballverband Ostholstein im Schleswig-Holsteinischen Fußballverband e.V. Durchführungsbestimmungen Herren KFV OSTHOLSTEIN Spielserie 2014/15 2.5. Verbleib Spielberichtsbogen Da auf den Ausdruck eines Spielberichtsbogens nach dem Spiel verzichtet wird, trifft dieser Absatz nur zu, wenn der alte Spielberichtsbogen verwendet wird. Dieser Spielberichtsbogen ist dann, vom Schiedsrichter ausgefüllt, nach dem Spiel umgehend an den Spielleiter der jeweiligen Spielklasse zu senden: 2.6. Verbleib Spielerpass bei Feldverweis auf Dauer Bei einem Feldverweis auf Dauer ist durch den Schiedsrichter ein Sonderbericht zu erstellen. Dieser wird durch den Schiedsrichter per E-Mail an den Spielleiter übermittelt oder als Dokument im DFBnet hochgeladen bzw.an den Spielleiter gesendet, dies hat Zeitnah zu erfolgen, spätestens am darauf folgendem Tag .Ordnungsgeldkatalog kommt zur Anwendung. Der Spielerpass verbleibt beim Verein, der Verein ist für die Einhaltung der Sperre verantwortlich. 2.7. Auswechselung Für die Kreisliga ist das Einwechseln von drei Spielern möglich – nicht aber das Wiedereinwechseln. In den Kreisklassen A – C können bis zu vier Spielern Eingewechselt werden, ein hin und her wechseln ist möglich. Seite 15 Kreisfußballverband Ostholstein im Schleswig-Holsteinischen Fußballverband e.V. Durchführungsbestimmungen Herren KFV OSTHOLSTEIN Spielserie 2014/15 3. Pokal Volksbanken Kreispokal 3.1. Durchführung Die Spiele sind nach dem Spielplan und den Pokalbestimmungen des SHFV durchzuführen. 3.2. Teilnehmer Teilnahmeberechtigt sind alle Mannschaften im KFV Ostholstein. 3.3. Auslosung Es werden in einer öffentlichen Veranstaltung alle Pokalrunden ausgelost Mannschaften die im Spieljahr des auszulosenden Wettbewerbs in der Kreisliga oder höher Spielen haben in der Vorrunde Freilose. Die erste Runde startet mit 32 Mannschaften, es gibt keine weiteren Freilose. Es werden alle Mannschaften aus einem Topf gezogen.(keine weiteren Vorteile) Bei den 2.u.3. Mannschaften kommen alle gemeldeten Mannschaften in den Los Topf. 3.4. §47 Bei den Pokalspielen kommt nur § 47 / 1 Spielordnung zur Geltung. Es dürfen nur drei Spieler ausgetauscht werden. Ein Hin- und Herwechseln ist nicht statthaft. Neue Spieler, die die Spielberechtigung für Freundschaftsspiel haben, dürfen auch in Pokalspielen eingesetzt werden. Gesperrte Spieler dürfen nicht eingesetzt werden. A – Jugendspieler müssen die Freigabe für Senioren haben. 3.5. Abrechnung § 11 der Pokalbestimmung ( Abrechnung ) wird bis zum Endspiel ausgesetzt. Die Heimmannschaften tragen SR - und Platzkosten. Die anreisenden Mannschaften ihre Seite 16 Kreisfußballverband Ostholstein im Schleswig-Holsteinischen Fußballverband e.V. Durchführungsbestimmungen Herren KFV OSTHOLSTEIN Spielserie 2014/15 Fahrtkosten. Das Endspiel wird abgerechnet. Die 5 % Spielabgabe an den Verband ist unaufgefordert innerhalb von drei Tagen auf eines der KFV OH Konten zu überweisen. 3.6. Heimrecht Klassentiefere Mannschaften haben in allen Spielen das Heimrecht. Alle Spiele richten sich nach diesem Modus. Das Endspiel / der Endspielort wird festgelegt. Sollte kein Neutraler Spielort gefunden werden, hat die Klassen tiefere Mannschaft Heimrecht. Bei gleicher Spielklasse entscheidet das Los. 3.7. Spielstätte Kann ein Verein seinen Platz – aus kommunalen Gründen / Sperrung oder fehlendes Flutlicht – nicht stellen, so ist – gemäß § 34 Spielordnung – auf Gegners Platz anzutreten. Im Notfall muss der erstgenannte Verein einen Ausweichplatz stellen. Platztausch oder Verlegung zu einem Nachbarverein sind statthaft. Dieses muss dem Staffelleiter jedoch rechtzeitig mitgeteilt werden, damit die Schiedsrichter informiert werden können. 3.8. Teilnahme Lotto-Pokal Der Pokalsieger ( Oldenburger SV ) nimmt am Lotto - Pokal des SHFV teil. 3.9. Spieldauer Gespielt wird 2 x 45 Minuten , sollte dann kein Sieger fest stehen wird das Spiel um 2 x 15 Minuten verlängert , danach gibt es sofort ein Elfmeterschießen bis zur Entscheidung. 3.10. Spielbericht Im Kreispokal findet der Spielbericht- Online Anwendung . 3.11. Verbleib Spielbericht Da auf den Ausdruck eines Spielberichtsbogens nach dem Spiel verzichtet wird, trifft dieser Absatz nur zu, wenn der alte Spielberichtsbogen verwendet wird. Seite 17 Kreisfußballverband Ostholstein im Schleswig-Holsteinischen Fußballverband e.V. Durchführungsbestimmungen Herren KFV OSTHOLSTEIN Spielserie 2014/15 Dieser Spielberichtsbogen ist dann, vom Schiedsrichter ausgefüllt, nach dem Spiel umgehend an den Spielleiter der Pokalrunde zu senden: 3.12. Verbleib Spielerpass bei Feldverweis auf Dauer Bei einem Feldverweis auf Dauer ist durch den Schiedsrichter ein Sonderbericht zu erstellen. Dieser wird durch den Schiedsrichter per E-Mail an den Spielleiter übermittelt oder als Dokument im DFBnet hochgelade bzw.an den Spielleiter gesendet. . Der Spielerpass verbleibt beim Verein, der Verein ist für die Einhaltung der Sperren zuständig.. 3.13. Auswechselung Bei Pokalspielen ist ein Einwechseln von drei Spielern erlaubt. 3.14. Bei den Pokalspielen für 2. Und 3. Mannschaften kommt §55 zur Anwendung. Ansonsten zählen die Bestimmungen für Pokalspiele. Seite 18