Einberufung Balda Aktiengesellschaft
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Einberufung Balda Aktiengesellschaft
Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung der Balda Aktiengesellschaft mit Sitz in Bad Oeynhausen Wertpapier-Kennnummer (WKN): 521510 International Securities Identification Number (ISIN): DE0005215107 Aufgrund der ihr vom Amtsgericht Bad Oeynhausen mit Beschluss vom 5. Juni 2013 erteilten Ermächtigung nach § 122 Abs. 3 AktG beruft die Elector GmbH als Aktionärin der Gesellschaft auf Mittwoch, 4. September 2013, um 10:00 Uhr (Einlass ab 08:30 Uhr), eine außerordentliche Hauptversammlung der Balda Aktiengesellschaft ein. Die Hauptversammlung findet statt im MARITIM Hotel Berlin, Stauffenbergstraße 26, 10785 Berlin. Wird die Hauptversammlung am 4. September 2013 nicht beendet, so wird sie am Donnerstag, 5. September 2013, um 10:00 Uhr (Einlass ab 08:30 Uhr), am selben Ort fortgesetzt. 2 I. Tagesordnung 1. Beschlussfassung über die Abberufung eines Aufsichtsratsmitglieds Die Aktionärin Elector GmbH schlägt vor, das Aufsichtsratsmitglied Dr. Michael Naschke mit Wirkung zur Beendigung der außerordentlichen Hauptversammlung abzuberufen. 2. Beschlussfassung über die Wahl neuer Aufsichtsratsmitglieder Die Aufsichtsratsmitglieder Irene Schetelig und Wilfried Niemann sind nicht von der Hauptversammlung gewählt, sondern durch das Amtsgericht Bad Oeynhausen mit Beschluss vom 22. Februar 2013 gerichtlich zu Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft bestellt worden. Gemäß § 104 Abs. 5 AktG erlischt das Amt von Frau Schetelig und Herrn Niemann automatisch, sobald an ihrer Stelle ein anderes Mitglied des Aufsichtsrats durch Wahl in der Hauptversammlung bestellt ist. An Stelle von Frau Schetelig und Herrn Niemann sollen zwei neue Aufsichtsratsmitglieder durch Wahl in der Hauptversammlung bestellt werden. Nach positiver Beschlussfassung über den Beschlussvorschlag unter Tagesordnungspunkt 1 ist zudem mit Wirkung zur Beendigung der außerordentlichen Hauptversammlung ein Mitglied des Aufsichtsrats abberufen worden. An Stelle des abberufenen Aufsichtsratsmitglieds soll ein neues Aufsichtsratsmitglied durch Wahl in der Hauptversammlung bestellt werden. 2.1. Die Aktionärin Elector GmbH schlägt vor, Frau Frauke Vogler, Rechtsanwältin, Steuerberaterin und Partnerin in der Kanzlei Vogler Roessink Chalupnik, Berlin, 3 Wohnort: 10407 Berlin, mit Wirkung ab der Beendigung der außerordentlichen Hauptversammlung für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgezählt wird, als neues Mitglied des Aufsichtsrates an Stelle von Frau Irene Schetelig zu wählen. Für den Fall, dass die Amtszeit von Frau Schetelig aus irgendeinem Grund vor der außerordentlichen Hauptversammlung endet, schlägt die Aktionärin Elector GmbH vor, Frau Vogler an Stelle derjenigen Person zum Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen, die an Stelle von Frau Schetelig zum Aufsichtsratsmitglied der Gesellschaft gerichtlich bestellt worden ist, oder, falls eine solche Bestellung nicht erfolgt ist, Frau Vogler zur Beseitigung der entstandenen Vakanz zum Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen. 2.2. Die Aktionärin Elector GmbH schlägt vor, Herrn Dr. Thomas van Aubel, Rechtsanwalt und Partner in der Anwaltskanzlei van Aubel & Partner, Berlin, Investor und Geschäftsführer der folgenden Gesellschaften: − Elector GmbH, Berlin, − Acacia green energy finance GmbH, Berlin, − Ave del Sol GmbH & Co. KG, Berlin, als Geschäftsführer ihrer Komplementärin Ave del Sol Haftungs-GmbH, Berlin, − Bife GmbH, Berlin, − iPet GmbH, Berlin, − K57 Restrukturierungs und Beteiligungs GmbH, Berlin, − Quercus GmbH, Berlin, − Quercus Light GmbH, Berlin, − SEBE IV GmbH, Berlin, − SEBE IVa GmbH, Berlin, − SEBE IVb GmbH, Berlin, − SEBE IVc GmbH, Berlin, − Sycamore GmbH, Berlin sowie Director der Q57 Ltd., Faversham, UK, 4 Wohnort: 10629 Berlin, mit Wirkung ab der Beendigung der außerordentlichen Hauptversammlung für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgezählt wird, als neues Mitglied des Aufsichtsrates an Stelle von Herrn Wilfried Niemann zu wählen. Für den Fall, dass die Amtszeit von Herrn Niemann aus irgendeinem Grund vor der außerordentlichen Hauptversammlung endet, schlägt die Aktionärin Elector GmbH vor, Herrn Dr. van Aubel an Stelle derjenigen Person zum Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen, die an Stelle von Herrn Niemann zum Aufsichtsratsmitglied der Gesellschaft gerichtlich bestellt worden ist, oder, falls eine solche Bestellung nicht erfolgt ist, Herrn Dr. van Aubel zur Beseitigung der entstandenen Vakanz zum Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen. 2.3. Die Aktionärin Elector GmbH schlägt vor, zur Beseitigung der durch die unter Tagesordnungspunkt 1 beschlossene Abberufung entstandenen Vakanz Herrn Oliver Oechsle, Geschäftsführer der folgenden Gesellschaften: − Hemacon GmbH, Düsseldorf, − IsoPart GmbH, Düsseldorf, − IsoPart 1. Verwaltungsgesellschaft mbH, Düsseldorf, − IsoPart 2. Verwaltungsgesellschaft mbH, Düsseldorf, Wohnort: 40547 Düsseldorf, mit Wirkung ab der Beendigung der außerordentlichen Hauptversammlung für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgezählt wird, als neues Mitglied des Aufsichtsrates zu wählen. Für den Fall, dass die Amtszeit des nach Tagesordnungspunkt 1 abzuberufenden Aufsichtsratsmitglieds aus irgendeinem Grund vor der außerordentlichen Hauptversammlung endet, schlägt die Aktionärin Elector GmbH vor, Herrn Oechsle an Stelle derjenigen Person zum Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen, die an Stelle des nach Tagesordnungspunkt 1 abzuberufenden Aufsichtsratsmitglieds zum Aufsichtsratsmitglied 5 der Gesellschaft gerichtlich bestellt worden ist, oder, falls eine solche Bestellung nicht erfolgt ist, Herrn Oechsle zur Beseitigung der entstandenen Vakanz zum Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen. Angaben zum Tagesordnungspunkt 2 gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG Frau Frauke Vogler ist nicht Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. Herr Dr. Thomas van Aubel ist Mitglied in folgenden anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: − − − Aufsichtsrat der Enligna AG (Vorsitz), Berlin, Aufsichtsrat der ALEA Energy Solutions AG (Vorsitz), Berlin, Aufsichtsrat der Rubin 33. AG, Berlin. Herr Oliver Oechsle ist Mitglied in folgenden anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: − − − Aufsichtsrat der GST Service AG, Bochum, Aufsichtsrat der Thin Ply Composites + Manufacturing AG i.G. (Vorsitz), München, Member of the Board der GenOssis LLC, Fort Washington, PA, USA. Angaben zum Tagesordnungspunkt 2 gemäß § 124 Abs. 2 Satz 1 AktG Nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG i.V.m. § 10 Abs. 1 der Satzung der Balda AG besteht der Aufsichtsrat der Gesellschaft aus drei Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. 6 II. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur die Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung angemeldet und ihre Berechtigung nachgewiesen haben. Zum Nachweis der Berechtigung bedarf es eines Nachweises des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 14. August 2013 (0:00 Uhr MESZ) (Nachweisstichtag) zu beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung müssen in Textform in deutscher oder englischer Sprache spätestens am 28. August 2013 (24:00 Uhr MESZ) unter der folgenden Adresse zugehen (Anmeldestelle): Balda Aktiengesellschaft c/o Haubrok Corporate Events GmbH Landshuter Allee 10 80637 München Telefax: +49 (0)89 / 21027 298 E-Mail: meldedaten@haubrok-ce.de Vorsorglich wird die Anmeldestelle die unter der vorgenannten Adresse zugehenden Anmeldungen und Anteilsbesitznachweise unverzüglich der Gesellschaft unter der Adresse Balda Aktiengesellschaft, Bergkirchener Straße 228, 32549 Bad Oeynhausen, Telefax: +49 (0)57 34 / 922 26 04, E-Mail: infobag@balda-group.com, zuleiten. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und für die Ausübung des Stimmrechts nur als Aktionär, wer den Nachweis über den Anteilsbesitz erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder partiellen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Berechtigung zur Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind für die von ihnen gehaltenen Aktien nur teilnahme- und stimmberechtigt, soweit sie sich von einem zur Teilnahme berechtigten Aktionär bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. 7 III. Stimmrechtsvertretungen Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder einen sonstigen Dritten, ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Wenn ein Kreditinstitut, ein Kreditinstituten nach § 135 Abs. 10 AktG i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestelltes Institut oder Unternehmen, eine Aktionärsvereinigung oder eine nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person zur Ausübung des Stimmrechts bevollmächtigt wird, sind Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind. Zur Erteilung der Vollmacht kann das auf der Internetseite www.baldaaoHV2013.de abrufbare Formular verwendet werden. Das Formular ist zudem voraussichtlich auf der Internetseite der Gesellschaft www.balda.de unter der Rubrik "Investoren" → "Hauptversammlung" bzw. "Investors" → "Annual meeting" abrufbar. Vollmachtformulare können auch bei der Anmeldestelle angefordert werden. Der Nachweis der Bevollmächtigung kann über die folgenden Kontaktdaten übermittelt werden: Balda Aktiengesellschaft c/o Notar Dr. Norbert Impelmann Orrick, Herrington & Sutcliffe LLP Kurfürstendamm 185 10707 Berlin Telefax: +49 (0)30 / 885 742 20 E-Mail: nimpelmann@orrick.com Vorsorglich wird der vorgenannte Notar die unter den vorgenannten Kontaktdaten zugehenden Nachweise der Bevollmächtigung unverzüglich der Gesellschaft zuleiten. Auch im Fall der Vollmachterteilung sind Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes fristgerecht nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Dies schließt eine Erteilung von Vollmachten nach Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes nicht aus. 8 IV. Rechte der Aktionäre nach § 122 Abs. 2 AktG, Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG, Auskunftsrechte der Aktionäre nach § 131 Abs. 1 AktG Ergänzung zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit nach § 122 Abs. 2 AktG Aktionäre, deren Anteile zusammen den anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 500.000 erreichen (entspricht 500.000 Stückaktien), können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Ergänzungsverlangen müssen schriftlich mindestens 30 Tage vor der Versammlung zugehen; der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind dabei nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist also der 4. August 2013 (24:00 Uhr MESZ). Der verlangende Aktionär hat nachzuweisen, dass er Inhaber einer ausreichenden Anzahl von Aktien für die Dauer der gesetzlich angeordneten Mindestbesitzzeit von drei Monaten (§§ 122 Abs. 2, 122 Abs. 1 Satz 3, 142 Abs. 2 Satz 2 AktG sowie § 70 AktG) ist und diese bis zur Entscheidung über das Verlangen hält. Etwaige Ergänzungsverlangen bitten wir an: Balda Aktiengesellschaft – Der Vorstand – c/o Notar Dr. Norbert Impelmann Orrick, Herrington & Sutcliffe LLP Kurfürstendamm 185 10707 Berlin zu übersenden. Vorsorglich wird der vorgenannte Notar die unter der vorgenannten Adresse zugehenden Ergänzungsverlangen unverzüglich dem Vorstand der Gesellschaft zuleiten. 9 Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG Aktionäre können Gegenanträge gegen Beschlussvorschläge zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung stellen und Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern unterbreiten. Gegenanträge und Wahlvorschläge werden den anderen Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs und der etwaigen Begründung unverzüglich im Internet unter www.baldaaoHV2013.de zugänglich gemacht und sind von der Gesellschaft zusätzlich unverzüglich auf der Internetseite www.balda.de – voraussichtlich unter der Rubrik "Investoren" → "Hauptversammlung" bzw. "Investors" → "Annual meeting" – zugänglich zu machen, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: Gegenanträge und Wahlvorschläge müssen mindestens 14 Tage vor der Versammlung, wobei der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung nicht mitzurechnen sind, also spätestens am 20. August 2013 (24:00 Uhr MESZ), zugehen. Etwaige Gegenanträge und Wahlvorschläge sind an die folgende Adresse zu übermitteln: Balda Aktiengesellschaft c/o Notar Dr. Norbert Impelmann Orrick, Herrington & Sutcliffe LLP Kurfürstendamm 185 10707 Berlin Telefax: +49 (0)30 / 885 742 20 E-Mail: nimpelmann@orrick.com Vorsorglich wird der vorgenannte Notar die unter der vorgenannten Adresse zugehenden Gegenanträge und Wahlvorschläge unverzüglich der Gesellschaft zuleiten. Wahlvorschläge müssen nicht begründet werden. Sie haben jedoch den Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des oder der Kandidaten zu enthalten. Gegenanträge müssen begründet werden. Die Begründung braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. Ein Wahlvorschlag oder ein Gegenantrag und dessen Begründung brauchen außerdem dann nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn ein gesetzlicher Ausschlusstatbestand vorliegt. Eine Darstellung der Ausschlusstatbestände ist der Internetseite www.baldaaoHV2013.de zu entnehmen und von der Gesellschaft zusätzlich auf der Internetseite www.balda.de – voraussichtlich unter der 10 Rubrik "Investoren" → "Hauptversammlung" bzw. "Investors" → "Annual meeting" – zur Verfügung zu stellen. Auskunftsrechte der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 AktG Jedem Aktionär ist nach § 131 Abs. 1 AktG auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunft hat den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechen. Unter den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Voraussetzungen darf der Vorstand die Auskunft verweigern. Eine Darstellung der Gründe, aufgrund derer der Vorstand die Auskunft gemäß § 131 Abs. 3 AktG verweigern darf, ist der Internetseite www.baldaaoHV2013.de zu entnehmen und von der Gesellschaft zusätzlich auf der Internetseite www.balda.de – voraussichtlich unter der Rubrik "Investoren" → "Hauptversammlung" bzw. "Investors" → "Annual meeting" – zur Verfügung zu stellen. Der Versammlungsleiter kann gemäß § 17 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft das Frage- und Rederecht der Aktionäre bei Bedarf zeitlich angemessen beschränken. Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG sind der Internetseite www.baldaaoHV2013.de zu entnehmen und von der Gesellschaft zusätzlich auf der Internetseite www.balda.de – voraussichtlich unter der Rubrik "Investoren" → "Hauptversammlung" bzw. "Investors" → "Annual meeting" – zur Verfügung zu stellen. 11 V. Informationen nach § 124a AktG Die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Informationen nach § 124a AktG sind alsbald nach der Einberufung der Hauptversammlung von der Gesellschaft auf der Internetseite www.balda.de – voraussichtlich unter der Rubrik "Investoren" → "Hauptversammlung" bzw. "Investors" → "Annual meeting" – zugänglich zu machen. Diese Informationen werden, soweit sie der einberufenden Aktionärin zur Verfügung stehen, zusätzlich über die Internetseite www.baldaaoHV2013.de zugänglich gemacht. VI. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft eingeteilt in 58.890.636 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung somit 58.890.636 Stück, soweit nicht die Gesellschaft, ein abhängiges oder in Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehendes Unternehmen oder ein Dritter für Rechnung der Gesellschaft oder eines solchen Unternehmens Aktien der Balda Aktiengesellschaft hält. 12 Berlin, im Juli 2013 Elector GmbH c/o van Aubel & Partner Rechtsanwälte Kurfürstendamm 57 10707 Berlin (AG Charlottenburg (Berlin) HRB 146047) Die Geschäftsführung