Antragsformular FK Strahlenschutz 2012
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Antragsformular FK Strahlenschutz 2012
LANDESÄRZTEKAMMER THÜRINGEN Körperschaft des öffentlichen Rechts PF 10 07 40 07707 Jena Telefon: Fax: Internet: Email: 03641 614-122 03641 614-129 www.laek-thueringen.de brunnckow.weiterbildung@laek-thueringen.de Antrag zum Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz für Ärzte gemäß Röntgenverordnung in der Neufassung vom 30.04.2003 Name: ............................................................ Vorname: ............................ Titel: ............................................ Geburtsdatum: ............................................... Geburtsort: ...................................................................................... Privatanschrift Straße: ........................................................... .............................................................................................................. PLZ: .............................................................. Ort: ...................................... Tel.: ............................................. Tätigkeitsanschrift Einrichtung/Abteilung: ................................................................................................................................................ Straße: .......................................................................................................................................................................... PLZ: .............................................................. Ort: ...................................... Tel.: ............................................. Fachgebiet: ................................................................ Prüfvermerk: Die Fachkunde soll sich erstrecken auf: (bitte gewünschten Antragsumfang ankreuzen) Rö1 ( ) Gesamtbereich der Röntgendiagnostik einschl. CT (ohne Rö3.6) Rö2 Rö3 Rö3.1 ( ) Notfalldiagnostik bei Erwachsenen und Kindern (Röntgendiagnostik ohne CT im Rahmen der Erstversorgung: Schädel-, Stamm- und Extremitätenskelett, Thorax, Abdomen) Dokumentierte Untersuchungen Mindestzeit (Monate) 5.000* 36 davon mindest. 12 Monate CT davon mind. die Anforderungen der Anwendungsgebiete Rö3.1. – 3.5., Rö5.1, Rö6 und Rö7 600* 12 1 1.000 12 1,2 Röntgendiagnostik eines Organsystems / Anwendungsgebietes bei Erwachsenen sowie Kindern (bei Kindern mit den zusätzlichen Anforderungen nach Rö6) ( ) Skelett (Schädel, Stamm- und Extremitätenskelett in angemessener Gewichtung) 12 1,2 Rö3.2 ( ) Thorax (ohne Rö3.4, Rö3.5 und Rö3.6) 1.000 Rö3.3 ( ) Abdomen 200 12 1,2 Rö3.4 ( ) Mamma 500 12 1,2 Rö3.5 ( ) Gefäßsystem (periphere/zentrale Gefäße ohne Rö3.6) 100 12 1,2 Rö3.6 ( ) Gefäßsystem des Herzens 12 1,2 100 Rö4 ( ) Röntgendiagnostik in einem sonstigen begrenzten Anwendungsbereich z.B. Schädeldiagnostik in der HNO- oder Zahnheilkunde, durchleuchtungsgestützte Endoskopie, einfache intraoperative Röntgendiagnostik, Thoraxdiagnostik auf Intensivstation, Nieren und ableitende Harnwege, weibliche Genitalorgane, Venensystem u.a. begrenzte Anwendungsbereiche jeweils 100 jeweils 6 1 Rö5 Computertomographie (CT) einschließlich sonstiger tomographischer Verfahren zur Hochkontrastbildgebung Rö5.1 ( ) CT bei Erwachsenen und Kindern – nur in Verbindung mit Rö3.1. Rö3.2 und Rö3.3 1.000* 12 1,3,5 Rö5.2 ( ) CT des Schädels – nur in Verbindung mit Rö3.1† 300 83 Rö6 ( ) Röntgendiagnostik bei Kindern in einem speziellen Anwendungsgebiet bzw. mit speziellen Fragestellungen (z.B. orthopädische oder urologische Fragestellungen) in Verbindung mit Rö3 oder Rö4 100 64 Rö7 ( ) Anwendung von Röntgenstrahlung bei fluoroskopischen Interventionen an einem Organsystem – nur in Verbindung mit Rö1, Rö4 oder einem Anwendungsgebiet aus Rö3 100 65 Rö8 ( ) Röntgendiagnostik einschließlich CT für Personen mit Fachkunde für das Gesamtgebiet „offene radioaktive Stoffe – Diagnostik und Therapie“ 6 - umfasst die Anwendungsgebiete Rö3.1, Rö3.2, Rö3.3 und Rö5.1 3.200* 24 Rö9 Digitale Volumentomographie (DVT) und sonstige tomographische Verfahren zur Hochkontrastbildgebung außerhalb der Zahnheilkunde, ohne CT – nur in Verbindung mit dem jeweiligen Organsystem/Anwendungsgebiet aus Rö3 oder Rö4 Rö9.1 ( ) DVT im Bereich der Hals-Nasen-Ohrenheilkunde 50 3 Rö9.2 ( ) Sonstige tomographische Verfahren ohne CT – z. B. Cone-Beam-Verfahren, 3D-Bildgebung an Skelett, Gefäßen oder Organen mit fluoroskopischen C-Bögen 100 61 20 2 Rö10 ( ) Knochendichtemessung mit Röntgenstrahlung ‡ -mittels Dual-Röntgen-Absorptiometrie (DXA/DEXA) oder periphere quantitative Computertomographie (pQCT), ohne Computertomographie (QCT) 1 Beim Erwerb der Sachkunde reduzieren sich die Mindestzeiten jeweils auf die Hälfte, wenn die Sachkunde ganztägig in einer fachradiologischen Abteilung mit Weiterbildungsermächtigung und dem erforderlichen Leistungsumfang erworben wird. 2 Unabhängig von Fußnote 1 ist eine Reduzierung der Mindestzeiten bei Erwerb der Sachkunde nach Rö3 in mehr als einem Organsystem möglich, wenn bereits die Fachkunde für ein Anwendungsgebiet erfolgreich erworben worden und die gegebenenfalls erforderliche Aktualisierung nachgewiesen ist. In diesem Fall verkürzt sich die Mindestzeit für jedes weitere Anwendungsgebiet von 12 auf 6 Monate. Die Anzahl der dokumentierten Untersuchungen verringert sich entsprechend. 3 Die Sachkunde kann parallel zur Röntgendiagnostik eines Organsystems oder Anwendungsgebietes erworben werden, wenn bereits eine Fachkunde nach Rö3.1, Rö 3.2 oder Rö 3.3 erworben wurde. 4 Die Sachkunde für die Anwendung von Röntgenstrahlung bei Kindern in einem speziellen Anwendungsgebiet ist in einer röntgendiagnostischen Abteilung bei der Anwendung von Kindern zu erwerben. Die Sachkunde kann parallel zu Rö3 oder Rö4 erworben werden. 5 Die Sachkunde kann parallel zur Röntgendiagnostik eines Organsystems oder Anwendungsgebietes erworben werden, wenn dies ganztägig in einer fachradiologischen Abteilung mit Weiterbildungsbefugnis und dem erforderlichen Leistungsumfang erfolgt. Gesamtgebiet offene radioaktive Stoffe – Diagnostik und Therapie – gemäß Anlage A 1 Nr. 2.1.1 Richtlinie Strahlenschutz in der Medizin (GMBI 2011 S. 867) 6 * in angemessener Gewichtung der Anwendungsgebiete bzw. Organsysteme † Eine bestehende Fachkunde des Anwendungsbereiches Rö2 (Notfalldiagnostik) kann als Voraussetzung anerkannt werden, wenn der Sachkundeerwerb für das Anwendungsgebiet Rö2 eine angemessene Anzahl von Schädeluntersuchungen (100 Anwendungen) umfasst. Das Anwendungsgebiet Rö5.2 ist ein Teilgebiet für spezielle CT-Anwendungen des Schädels und ist nicht als CT-Diagnostik im Rahmen der allgemeinen Notfallversorgung zu verstehen. ‡ Die Fachkunde der Anwendungsbereiche Rö1 bis Rö9 beinhaltet jeweils auch den Anwendungsbereich Rö10 (Knochendichtemessung) Voraussetzungen für den Erwerb der Fachkunde Die Bescheinigungen über den Besuch der Strahlenschutzkurse sowie die Zeugnisse über den Erwerb der Sachkunde sind im Original (zur Einsichtnahme) oder als amtlich beglaubigte Kopien einzureichen. Beglaubigungsvermerke werden vom Amtsarzt, Meldeamt oder Notar erteilt. I. Strahlenschutzkurse Für die Anwendungsgebiete Rö1 bis Rö9 sind Kurse im Strahlenschutz nach Anlage 1 und 2.1 erfolgreich abzuschließen. Für den Gesamtbereich Röntgendiagnostik (Rö1) und die Anwendungsgebiete CT (Rö5) und Röntgendiagnostik einschl. CT für Personen mit Fachkunde im Strahlenschutz für das Gesamtgebiet offene radioaktive Stoffe (Rö8) ist zusätzlich der Spezialkurs (8 Stunden) nach Anlage 2.2 erfolgreich abzuschließen. Für das Anwendungsgebiet Anwendung von Röntgenstrahlung bei fluoroskopischen Interventionen (Rö7) ist zusätzlich der erfolgreiche Abschluss des Spezialkurses (8 Stunden) nach Anlage 2.3 erforderlich. Für die Anwendungsgebiete DVT und sonstige tomographische Verfahren (Rö9.1 und Rö9.2) ist zusätzlich der Spezialkurs nach Anlage 2.4 erfolgreich abzuschließen. Der erfolgreiche Abschluss eines von der zuständigen Stelle anerkannten Kombinationskurses, der neben der Vermittlung des erforderlichen Wissen auch den Erwerb der Sachkunde beinhaltet, erfüllt gleichermaßen die Anforderungen zum Fachkundeerwerb (siehe auch Anlage 2.4) Abweichend davon ist für das ausschließliche Anwendungsgebiet Knochendichtemessung (Rö10) nur der Kurs nach Anlage 2.5erfolgreich abzuschließen. II. Erwerb der Sachkunde Die Sachkunde wird unter Anleitung, ständiger Aufsicht und Verantwortung eines Arztes, der auf dem betreffenden Anwendungsgebiet die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz besitzt, und durch den Nachweis einer ausreichenden Anzahl dokumentierter Untersuchungen und Zeiten nach der o.g. Tabelle an einer Einrichtung erworben. Zur Erreichung der geforderten Anzahl dokumentierter Untersuchungen sind die drei Elemente der Anwendung von Röntgenstrahlung zur Untersuchung von Menschen, Stellen der rechtfertigenden Indikation, technische Durchführung und Befundung, in angemessener Gewichtung zu berücksichtigen. Die zu dokumentierenden Untersuchungen müssen nicht zusammenhängend erbracht werden. Die Anwendungszahlen und Mindestzeiten sind in einem Tätigkeitsbericht aufzuzeichnen und von einem fachkundigen Arzt zu bestätigen. Der Erwerb der Sachkunde ist durch Zeugnisse nachzuweisen. Hiermit erkläre ich, dass ich bei keiner anderen Ärztekammer in der Bundesrepublik Deutschland einen Antrag auf Erteilung dieser Fachkunde gestellt habe. Datum: ................................................ Unterschrift: ..............................................................................