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Nr. 24 | 14. Juni 2016 | Seite 1 || Branchen-News
HDE-Umfrage zur Fußball-EM: Viele Händler setzen auf positive Stimmung
© Peter Freitag / pixelio.de
Laut einer aktuellen Blitzumfrage des Handelsverbandes Deutschland (HDE) bei 300
Einzelhandelsunternehmen erwarten mehr als 40 Prozent der Befragten, dass sich die FußballEuropameisterschaft auf Ihr Geschäft auswirkt. Besonders häufig sind das Bau-und Heimwerkermärkte,
Elektronikhändler und der Lebensmittelhandel. Dabei rechnen 44 Prozent der Händler mit einem positiven
Stimmungseffekt, 35 Prozent gehen von höheren Umsätzen in einzelnen Sortimenten aus. Knapp 40 Prozent
der Unternehmen sprechen zur EM mit Aktionen, Promotions oder Ladengestaltung gezielt Fußballfans
an. 27 Prozent nehmen spezielle Waren wie Fanartikel in ihr Sortiment auf. Gleichzeitig rechnen die
Innenstadthändler während des Fußballturniers aber auch mit Behinderungen durch Fanveranstaltungen
und geringeren Kundenfrequenzen insbesondere während der Spiele der deutschen Nationalmannschaft.
Als Favoriten für den EM-Sieg sehen die Einzelhändler Deutschland, gefolgt von Gastgeber Frankreich und
Spanien. Mehr Informationen online: www.einzelhandel.de ■
EEG-Novelle kann Kostenspirale nicht stoppen
© BettinaF / pixelio.de
Die vergangenen Mittwoch im Bundeskabinett beschlossene Novelle für das Erneuerbare-Energien-Gesetz
(EEG) stoppt den Anstieg der Stromkosten für Handelsunternehmen und Verbraucher nicht. „Allein der
Biomasse-Kompromiss wird die EEG-Umlage weiter ansteigen lassen“, so der Hauptgeschäftsführer des
Handelsverbandes Deutschland (HDE) Stefan Genth. Zwar sei es positiv, dass die Förderhöhen für erneuerbare
Energien zukünftig anhand eines wettbewerblichen Mechanismus ermittelt werden sollen. Entscheidend
sei aber, dass das Gesamtsystem der erneuerbaren Energien und aller damit verbundenen Fördergelder auf
Marktwirtschaft umgestellt werde. „Die Zeit ist reif dafür, dass sich auch die erneuerbaren Energien dem
Markt und seinen Gesetzen stellen“, so Genth.
Insgesamt sieht der Handelsverband die Finanzierung der Energiewende als unausgewogen an. Genth dazu:
„Der Handel zahlt allein in diesem Jahr 2,3 Milliarden Euro, also mehr als zehn Prozent der Gesamtförderung.
Dabei ist die Branche nur für sechs Prozent des Stromverbrauchs verantwortlich. Das ist keine faire
Kostenverteilung.“ Diese Entwicklung werde durch die Ergänzungen der Besonderen Ausgleichsregelung
noch verschärft. Der Handel leide sogar doppelt unter dem Anstieg der Stromkosten. Denn zum einen
müssten die Handelsunternehmen selbst mehr bezahlen. Und auch den Bürgern entstünden höhere Kosten.
Damit gebe es geringere Spielräume für den Konsum. Mehr Informationen online: www.einzelhandel.de ■
Gartenmöbel weiter auf Wachstumskurs – insbesondere Distanzhandel und Möbelhandel profitieren
© Uwe Wagschal / pixelio.de
Wie das Institut für Handelsforschung Köln (IFH) mitteilt, konnte der Markt für Garten- und Balkonmöbel
im Jahr 2015 mit einem Volumen von 1,3 Milliarden Euro abermals wachsen. Über alle Warengruppen hinweg
belief sich das Umsatzplus auf drei Prozent. Von dem guten Jahr für Garten- und Balkonmöbel konnten
auch die meisten Vertriebswege profitieren. Dabei fielen die Wachstumsraten im Distanzhandel sowie bei
den Bau-/Heimwerkermärkten und dem Möbelhandel deutlich überdurchschnittlich aus. Die Garten- und
Balkonmöbeldistribution erfolgt, zumindest in den Frühjahrs- und Sommermonaten, über eine Vielzahl von
Vertriebswegen. Zwar dominieren hier, wie auch im gesamten Gartenmarkt, die Bau- und Heimwerkermärkte
die Vertriebslandschaft, sie erreichen aufgrund der Vielschichtigkeit im Markt aber „nur“ einen Marktanteil
von 21 Prozent. Während der Versandhandel/Internet-/Direktvertrieb in den analysierten Warengruppen
mit einem Plus von rund 16 Prozent 2015 wuchs, legten Möbelhandel und Baumärkte im guten einstelligen
Bereich zu. Die Fachgartencenter als weiterer wichtiger Vertriebsweg entwickelten sich im Jahr 2015 nahezu
marktkonform. Die eCommerce-Umsätze mit Garten- und Balkonmöbeln, also die Online-Umsätze aller
Vertriebswege konnten 2015 erstmals die 100-Millionen-Euro-Marke überschreiten.
Insgesamt boomt der Online-Handel in Deutschland. In den vergangenen Jahren wuchs das OnlineGeschäft im Endkundensegment mit beeindruckenden zweistelligen Wachstumsraten kontinuierlich an.
Heute werden so inzwischen Produkte im Wert von gut 46 Milliarden Euro an Endkunden über das Internet
abgesetzt. Bezogen auf den Einzelhandelsumsatz im engeren Sinn stellt dies einen Marktanteil von 9,9
Prozent dar, Tendenz weiter steigend. Bis zum Jahr 2020 wird ein weiteres Wachstum für den Onlinehandel
erwartet. Mehr Informationen online: www.ifhkoeln.de ■
www.handelsverband-nrw.de
www.twitter.com/hvnrw
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Nr. 24 | 14. Juni 2016 | Seite 2 || 360° eCommerce
Mittelständischer Online-Handel braucht Netzneutralität
Anlässlich des Leitlinienentwurfs zur Netzneutralität, der vergangene Woche von BEREC, dem Gremium
Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation, veröffentlicht wurde, betont der
Handelsverband Deutschland (HDE) die Bedeutung der Netzneutralität für den Online-Handel: „Es darf
keine Frage von Zahlungen an den Telekommunikationsanbieter sein, ob die Online-Angebote von Händlern
für die Kunden nutzbar sind“, so der stellvertretende HDE-Hauptgeschäftsführer Stephan Tromp.
© S. Hofschlaeger / pixelio.de
Der Handel sei von kleinen und mittelständischen Unternehmen geprägt. Viele dieser Betriebe seien gerade
dabei, sich zu digitalisieren und dürften nicht durch bezahlte Ausnahmeregelungen für große Unternehmen
benachteiligt werden. Der HDE setzt sich deshalb dafür ein, dass die Prinzipien der Netzneutralität auch in
die Leitlinien Eingang finden. „Schlupflöcher, die ausgenutzt werden könnten, um einzelnen Unternehmen
eine Überholspur imInternet zu ermöglichen, darf es nicht geben“, so Tromp. Dies betreffe zum Beispiel
die Regelungen zum Zero-Rating oder den sogenannten Spezialdiensten. Anschließend stehe die praktische
Durchsetzung der Regeln im Fokus. Die Bundenetzagentur müsse dazu wirkungsvolle Sanktionen für
Verstöße gegen die Netzneutralität erarbeiten. Mehr Informationen online: www.einzelhandel.de ■
Bundesweiter Wettbewerb: Gesucht wird die „Die digitale Innenstadt“
Der Handelsverband Deutschland (HDE) und eBay schreiben gemeinsam den Wettbewerb „Die digitale
Innenstadt“ aus: Gesucht wird die Stadt / der Stadtteil / die Innenstadt oder die Einkaufsstraße, die ihren
Handelsstandort digital und damit zukunftsgerichtet aufstellen will.
Bewerbungen per E-Mail bis 17. Juni 2016 an: Darija Bräuniger (HDE): digitale-innenstadt@hde.de
Weitere Informationen zum Wettbewerb und zum Bewerbungsverfahren online:
www.einzelhandel.de/digitale-innenstadt
eCommerce Veranstaltungen
7. und 8. Juli 2016, ganztägig | HVR-Geschäftsstelle Düsseldorf
eCommerce-Operator | Infos: www.gfp24.de/de/Leistungen/Seminare-2/E-Commerce-Operator-in-Duesseldorf.html
25. August 2016, 10 bis 12 Uhr | HVR-Geschäftsstelle Düsseldorf
Recht im Internet – Im Fokus: Social Media | Referent: Frank Holland
7. September 2016, 19.30 bis 21 Uhr | IHK zu Dortmund
Erfolgreicher Internetauftritt: Was muss ich als Einzelhändler beachten? | Referent: Holger Rohde
8. September 2016, 10 bis 12 Uhr | HVR-Geschäftsstelle Wuppertal
Hot-Spot-WLAN im Einzelhandel | Referent: Kevin Servos
21. September 2016, 10 bis 14 Uhr | HVR-Geschäftsstelle Wuppertal
Ein Shop, der von alleine läuft | Referenten: Hartmut Gose, Alex Moll
Mehr Informationen zu Workshops und Seminaren, Terminen, Veranstaltungsorten und Sonderkonditionen für Mitglieder online:
www.rheinland.hv-nrw.de/themen/ecommerce/veranstaltungsreihe/
Informationen und Anmeldung für die Workshops in Dortmund: www.dortmund.ihk24.de/onlinehandel2016
Handelsverband Nordrhein-Westfalen (HV NRW) | Kaiserstraße 42a | 40479 Düsseldorf | Tel.: 0211/4 98 06-0 | Fax: 0211/4 98 06-20 |
E-Mail:info@hv-nrw.de | Präsident: Michael Radau; Hauptgeschäftsführer: Dr. Peter Achten | Vereinsregister AG Düsseldorf VR 3200 |
Redaktion: Anne Linnenbrügger-Schauer, Tel.: 0211/4980625, Fax 0211/4980620 oder E-Mail: linnenbruegger@hv-nrw.de. Die in diesem
Newsletter enthaltenen Angaben dienen ausschließlich Ihrer Information: Für die enthaltenen Informationen sowie deren Nutzung
übernimmt der HV NRW keine Gewährleistung und keine Haftung.
www.handelsverband-nrw.de
www.twitter.com/hvnrw
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Nr. 24 | 14. Juni 2016 | Extra: Freiwillige Selbstverpflichtung zur kostenpflichtigen Abgabe von Plastiktüten
Extra: Freiwillige Selbstverpflichtung zur kostenpflichtigen Abgabe von Plastiktüten
Selbstverpflichtung contra gesetzliche Abgabe
Die nordrhein-westfälischen Handelsunternehmen sind weiterhin aufgerufen, sich der freiwilligen
Selbstverpflichtung anzuschließen, damit die Teilnahmequote von 80 Prozent bald erreicht werden kann.
Der Vorteil der freiwilligen Vereinbarung: Der Handel kann die Abgabe von Plastiktüten in Eigenregie
und ohne enge gesetzliche Vorgaben gestalten – und dabei noch medien- und öffentlichkeitswirksam
Verantwortung für die Umwelt übernehmen.
Wie läuft die Selbstverpflichtung ab? Entstehen Kosten für den Handel?
Fordern Sie bei uns die Unterlagen zur Selbstverpflichtung an. Diese müssen den entsprechenden Stellen
unterschrieben zugesandt werden. Zudem muss die Anzahl der jährlich ausgegebenen Plastiktüten und
der Preis pro Tragetasche an die Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung (GVM) gemeldet werden.
Die Meldung ist für kleine und mittlere Unternehmen bis 250 Mitarbeiter und mit einem Umsatz unter 50
Millionen Euro/Jahr, die weniger als 10 Millionen Plastiktüten jährlich an Endkunden ausgeben, kostenlos.
Alle anderen Unternehmen müssen sich einer Gebührenstaffel zuordnen:
Jährlich an Endkunden ausgegebene Plastiktüten / Meldegebühr:
- bis 10 Millionen Tüten: 500,- Euro
- 10 bis 50 Millionen Tüten: 2.500,- Euro
- über 50 Millionen Tüten: 7.500,- Euro
Die GVM erfasst die Daten der Händler vertraulich für das Bundesumweltministerium, um die
ordnungsgemäße Umsetzung der Plastiktüten-Richtlinie gegenüber der Europäischen Kommission
dokumentieren zu können.
Wo verbleiben die Mehreinnahmen für den Verkauf von Plastiktüten?
Beim ausgebenden Händler.
Welchen Preis soll der Händler je Plastiktüte verlangen?
Über die Höhe des Entgeltes muss jeder Händler – aus kartellrechtlichen Gründen – selbst entscheiden. Die
Gebühr muss „angemessen“ sein. Für unterschiedliche Tütengrößen und -materialien können verschiedene
Preise verlangt werden.
Wie sollen Händler die Gebührenpflicht gegenüber den Kunden kommunizieren?
Eigentlich reicht ein mündlicher Hinweis durch das Verkaufspersonal. Entsprechende Hinweisschilder
oder Flyer sind aber in der Kundenkommunikation hilfreich. Textbausteine und individualisierbare
Druckvorlagen für Informations-Flyer liegen vor. Auf Anfrage stellen wir Ihnen diese gerne zur Verfügung.
Kontakt beim Handelsverband NRW
Anne Linnenbrügger-Schauer: linnenbruegger@hv-nrw.de
www.handelsverband-nrw.de
www.twitter.com/hvnrw