Jahresabschluss 2012.Gemeinsame Klassenlotterie der Länder
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Jahresabschluss 2012.Gemeinsame Klassenlotterie der Länder
Suchen Name GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder Hamburg und München Bereich Rechnungslegung/ Finanzberichte Information Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2012 bis zum 31.12.2012 Berichtigung der Veröffentlichung vom 26.09.2013 V.-Datum 14.10.2013 Berichtigung Aufgrund eines technischen Versehens ist die Veröffentlichung vom 26.09.2013 fehlerhaft. GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder Hamburg und München Jahresabschluss für das Rumpfgeschäftsjahr 2012 (1. Juli bis 31. Dezember 2012) Anstalt öffentlichen Rechts der Länder Baden-Württemberg, Freistaat Bayern, Berlin, Brandenburg, Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Freistaat Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Freistaat Thüringen Inhalt Lagebericht 1. Rechtliche Grundlagen der GKL 2. Rahmenbedingungen im Rumpfgeschäftsjahr Rechtliche und politische Entwicklungen Gesamtwirtschaftliche Entwicklung und Branchensituation 3. Geschäftsentwicklung der GKL im Rumpfgeschäftsjahr Absatz- und Umsatzentwicklung Entwicklung der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage 4. Spielangebot und Vertrieb der GKL 5. Mitarbeiter und Organisation der Anstalt 6. Spielsuchtprävention und Responsible Gaming 7. Chancen- und Risikobericht 8. Ausblick 9. Vorgänge nach Schluss des Rumpfgeschäftsjahres Bilanz zum 31. Dezember 2012 Anlage zur Bilanz: Entwicklung des Anlagevermögens Gewinn- und Verlustrechnung vom 1. Juli 2012 bis 31. Dezember 2012 Anhang 10. Allgemeine Angaben 11. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze 12. Erläuterungen zum Jahresabschluss 13. Sonstige Angaben Lagebericht 1. RECHTLICHE GRUNDLAGEN DER GKL Die ordnungsrechtliche Grundlage für die Anstalt GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder stellt der am 1.7.2012 in Kraft getretene Glücksspielstaatsvertrag dar. § 10 Abs. 3 des Glückspielstaatsvertrags (GlüStV) besagt, dass Klassenlotterien nur von einer von allen Vertragsländern gemeinsam getragenen Anstalt des öffentlichen Rechts veranstaltet werden dürfen. Diese Anstalt mit Namen GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder ist im Wege der Gesamtrechtsnachfolge aus dem Zusammenschluss der Altanstalten Nordwestdeutsche Klassenlotterie (NKL) und Süddeutsche Klassenlotterie (SKL) hervorgegangen. Die GKL ist gemäß des ebenfalls am 1.7.2012 in Kraft getretenen „Staatsvertrags über die Gründung der GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder" eine rechtsfähige Anstalt öffentlichen Rechts der Länder Baden-Württemberg, Freistaat Bayern, Berlin, Brandenburg, Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Freistaat Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Freistaat Thüringen. Aufgabe der GKL ist gemäß § 2 Abs. 1 ihres Staatsvertrags die Wahrnehmung der ordnungsrechtlichen Aufgabe der Sicherstellung eines ausreichenden Glücksspielangebotes durch Veranstaltung von staatlichen Klassenlotterien und ähnlichen Spielangeboten (Glücksspiele). Gemäß § 12 Abs. 1 der Satzung der GKL hat der Vorstand innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres den Jahresabschluss und den Lagebericht nach den Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches in der jeweils geltenden Fassung aufzustellen. Mit der Errichtung der GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder durch Zusammenschluss von NKL und SKL zum 1.7.2012 wurden NKL und SKL gemäß § 12 Abs. 1 GKL-Staatsvertrag ohne Abwicklung aufgelöst. Sämtliche Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens, Rechte, Verbindlichkeiten und Pflichten, insbesondere auch behördliche Erlaubnisse, Arbeitsverhältnisse und Vertriebsverträge sind von den Altanstalten auf die GKL übergegangen. Zum 1.7.2012 wurde für die GKL eine Eröffnungsbilanz erstellt. Der hier vorgelegte Jahresabschluss ist folglich der erste Jahresabschluss der Anstalt GKL und umfasst den Zeitraum des Rumpfgeschäftsjahres vom 1.7. bis 31.12.2012. Gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 5 PublG unterliegt die GKL als Anstalt öffentlichen Rechts den Vorschriften des Publizitätsgesetzes. Da sie zwei der drei in § 1 Abs. 1 PublG genannten Kriterien erfüllt, besteht für die GKL grundsätzlich die Verpflichtung zur Offenlegung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Die Veröffentlichung erfolgt nach Feststellung des Jahresabschlusses durch die Gewährträgerversammlung der GKL im elektronischen Bundesanzeiger. 2. RAHMENBEDINGUNGEN IM RUMPFGESCHÄFTSJAHR Rechtliche und politische Entwicklungen Der ab 1. Juli 2012 geltende GlüStV sowie die Ausführungs- bzw. Glücksspielgesetze der Länder bildeten im Berichtszeitraum den glücksspielrechtlichen Rahmen für die GKL und ihre Vertriebsorganisation. In Schleswig-Holstein galt im Rumpfgeschäftsjahr 2012 ein eigenes Glücksspielgesetz, das in Teilen deutlich liberaler als der GlüStV ist. Der 1. Glücksspieländerungsstaatsvertrag (GlüÄndStV - nachfolgend als GlüStV bezeichnet) als neue glücksspielrechtliche Regelung, der am 15.12.2011 von 15 der 16 Ministerpräsidenten der Länder mit Ausnahme des Regierungschefs Schleswig-Holsteins unterzeichnet wurde, wurde nach erfolgter Notifizierung durch die EU rechtzeitig von 14 Ländern ratifiziert, sodass er zum 1.7.2012 in Kraft treten konnte. Da Nordrhein-Westfalen auf Grund der Neuwahlen im Mai 2012 diesen nicht wie die übrigen 14 Länder, die dem GlüStV von Beginn an angehören, rechtzeitig zu seinem Inkrafttreten am 1.7.2012 ratifizieren konnte, erfolgte die Ratifizierung in dem Land erst zum 1.12.2012. Somit galt zum Ende des Berichtszeitraums der GlüStV in allen Bundesländern mit Ausnahme Schleswig-Holsteins. Nach § 4 Abs. 1 GlüStV dürfen öffentliche Glücksspiele nur mit Erlaubnis der zuständigen Behörde des jeweiligen Landes veranstaltet oder vermittelt werden. Die GKL verfügt in allen 16 Ländern über eine Veranstaltungserlaubnis bis 30.11.2017. In Schleswig-Holstein basiert die Erlaubnis auf dem landeseigenen Glücksspielgesetz. Die Veranstaltungserlaubnis für die GKL schließt ihr gesamtes Produktportfolio ein. Für die Lotterie-Einnehmer der GKL lagen zum Jahresende die benötigten Vermittlererlaubnisse vor. Gesamtwirtschaftliche Entwicklung und Branchensituation Trotz der anhaltenden Eurokrise gestaltete sich die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland im Berichtszeitraum leicht positiv. Der Anstieg des BIP für das gesamte Jahr 2012 lag bei 0,7 %. Getragen wird dieses moderate Wachstum von steigenden Exporten und insbesondere vom privaten Konsum, der sich im Jahr 2012 als relativ stabil erwies. Aufgrund von hohen Tarifabschlüssen konnte sich der Konsum, trotz einer tendenziell zunehmenden Preissteigerungsrate, die im Juli noch 1,9 % betrug, zwischenzeitlich auf 2,2 % anstieg und schließlich im Dezember bei 2,0 % lag, positiv entwickeln. Damit einhergehend, war auch die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt gut. Die Arbeitslosenquote schwankte in der zweiten Jahreshälfte zwischen 6,5 und 6,8 % und blieb auch angesichts der Rahmenbedingungen niedrig. Die insgesamt vergleichsweise positive Entwicklung in Deutschland schlug sich aber noch nicht bei den Absätzen und Umsätzen der GKL wider. Auch der Deutsche Lottoblock (DLTB) musste nach dem Umsatzwachstum in 2011 (+ 2,5 %) in 2012 wieder einen Rückgang von - 3,7 % hinnehmen. Der Umsatz sank auf 6,4 Mrd. €. Diese Entwicklung spiegelt sich in allen Spielarten wider, wobei das Zahlenlotto (- 9,2 %), der Hauptumsatzträger des DLTB, sowie die Zusatzlotterien Spiel 77 (- 9,7 %) und Super 6 (- 9,9 %) überdurchschnittlich hohe Umsatzrückgänge verzeichnen mussten. Die im März 2012 neu eingeführte Lotterie Eurojackpot erreichte in allen teilnehmenden europäischen Ländern einen Umsatz von 535,6 Mill. €, der in Deutschland erzielte Umsatz lag bei 320,8 Mill. €. Somit wurden rd. 60 % der Eurojackpot-Umsätze in Deutschland erzielt. In der Umsatzstatistik der Spiele des Deutschen Lottoblocks liegt der Eurojackpot somit auf Platz 4 hinter Lotto 6 aus 49, Spiel 77 und Super 6. Beide Fernsehlotterien verzeichneten in 2012 einen leichten Umsatzrückgang. Der Umsatz der Deutschen Fernsehlotterie der ARD sank von 179,3 Mill. € in 2011 um 4,2 % auf 171,8 Mill. €. Der Umsatz der Aktion „Mensch" ging um 5,5 Mill. € bzw. 1,3 % auf 432,4 Mill. € zurück. Die Umsätze auf dem deutschen Sportwettenmarkt beliefen sich Schätzungen zufolge im Jahr 2012 auf rd. 3,2 Milliarden €. Diese Zahl gibt allerdings nur den Umsatz derjenigen Sportwettenanbieter wieder, die nach Inkrafttreten des GlüStV in 15 Ländern bzw. nach Inkrafttreten des Glücksspielgesetzes in Schleswig-Holstein eine Lizenz zum Anbieten der Wetten in Deutschland erworben haben. Weitere wesentliche Umsätze auf dem deutschen Sportwettenmarkt werden von Anbietern erzielt, die über keine staatliche Konzession verfügen und aus dem Ausland operieren. 3. GESCHÄFTSENTWICKLUNG DER GKL IM RUMPFGESCHÄFTSJAHR Absatz- und Umsatzentwicklung Im Rahmen der bestehenden glücksspielrechtlichen Regelungen hat die GKL im Rumpfgeschäftsjahr 2012 ihren staatlichen Auftrag der Kanalisierung von Spielern und deren Einsätzen, weg von gefährlichen Glücksspielen, hin zum weitgehend nicht suchtgefährdenden Klassenlotteriespiel erfüllt. Durch den Zusammenschluss der Altanstalten NKL und SKL verfügt die GKL über ein aus fünf Spielen und zwei Spielergänzungen bestehendes Produktportfolio. Die GKL bot mit ihrer NKL-Produktlinie neben dem traditionellen Hauptspiel, der Spielergänzung Millionen-Joker und dem Zusatzspiel Renten-Joker die NKL-Rentenlotterie an. Das Angebot der SKL-Produktlinie bestand aus dem SKL -Millionenspiel sowie den Jokerspielen Euro-Joker und Traum-Joker. Das 6-monatige Rumpfgeschäftsjahr 2012 umfasste die 4. bis 6. Klasse der 128. NKL-Lotterie und die 1. bis 3. Klasse der 129. NKLLotterie sowie die 2. bis 6. Klasse der 131. SKL-Lotterie und die 1. Klasse der 132. SKL-Lotterie. Da es sich bei der GKL um eine neu errichtete Anstalt handelt und die Lotterien teilweise geschäftsjahresübergreifend verlaufen, wird im ersten Lagebericht der GKL von einem Vergleich zu Vorjahres- bzw. Vorlotteriewerten abgesehen. Die GKL erwirtschaftete im Rumpfgeschäftsjahr 2012 insgesamt einen Umsatz aus Loseinlagen in Höhe von rd. 196,4 Mill. €. Zur Absatz- und Umsatzentwicklung im Einzelnen: NKL-Produktlinie Im Hauptspiel konnte innerhalb des Berichtszeitraums ein Absatz von 497.586 Losen erzielt werden. Bei der Spielergänzung MillionenJoker, die absatz- und spieltechnisch eng mit dem Hauptspiel verknüpft ist, wurden insgesamt 290.668 Lose abgesetzt. Der Absatz des Zusatzspiels Renten-Joker lag bei 445.458 Losen. Von der NKL-Rentenlotterie wurden im Rumpfgeschäftsjahr 6 Lotterien veranstaltet. Es konnten 163.305 Basislose und 304.417 Superlose verkauft werden. Aus dem Absatz von Hauptspiel, dem Renten-Joker, dem Millionen-Joker sowie der NKL-Rentenlotterie resultieren im Rumpfgeschäftsjahr 2012 folgende Umsätze: Der Umsatz aus Loseinlagen der NKL-Produktlinie betrug im Rumpfgeschäftsjahr über alle vier Spiele rd. 91,9 Mill. €. Das Hauptspiel als Hauptumsatzträger erwirtschaftete einen Umsatz von rd. 73,8 Mill. €, was einem Umsatzanteil von 37,6 % am Umsatz aus Loseinlagen der GKL entspricht. Der Millionen-Joker trug mit rd. 8,1 Mill. € (Umsatzanteil von 4,2 %) zum Umsatz bei. Die Umsatzerlöse des Renten-Jokers lagen bei 2,2 Mill. € (Umsatzanteil von 1,1 %). Die Rentenlotterie erwirtschaftete einen Umsatz von rd. 7,7 Mill. € (Umsatzanteil von 3,9 %). SKL Produktlinie Der Losabsatz des SKL Hauptspiels „SKL Das Millionenspiel" betrug im Rumpfgeschäftsjahr 553.769 Lose. Von den Jokerspielen EuroJoker und Traum-Joker, die nicht an das Hauptspiel gekoppelt sind, wurden 739.156 bzw. 157.636 Lose verkauft. Im Rumpfgeschäftsjahr wurde mit allen drei Spielen der SKL-Produktlinie ein Umsatz aus Loseinlagen in Höhe von rd. 104,5 Mill. € erzielt. Dabei trug das Millionenspiel mit einem Umsatz von rd. 95,5 Mill. € zu 48,6 % zum Umsatz aus Loseinlagen bei. Der EuroJoker konnte rd. 7,4 Mill. € (Umsatzanteil von 3,8 %) erwirtschaften. Der Traum-Joker erzielte im Berichtszeitraum einen Umsatz von rd. 1,6 Mill. € (Umsatzanteil von 0,8 %). Im Berichtszeitraum waren das Hauptspiel der NKL-Produktlinie sowie das Millionenspiel der SKL-Produktlinie die mit Abstand wichtigsten Produkte der GKL, sie erwirtschafteten mit 86,2 % den Hauptanteil am Gesamtumsatz. Die weiteren etablierten Spielangebote neben dem Haupt-bzw. Millionenspiel der GKL trugen mit rd. 13,8 % zum Umsatzerfolg bei. Sie ermöglichen der GKL eine begrenzte Diversifizierung im Rahmen ihres staatsvertraglich festgelegten Auftrags. Entwicklung der Vermögens, Ertrags- und Finanzlage Vermögenslage Die Bilanzsumme erhöhte sich, verglichen mit der Eröffnungsbilanz zum 1.7.2012, um 7,3 Mill. € auf 152,6 Mill. €. Dies resultiert auf der Aktivseite im Wesentlichen aus dem Anstieg der liquiden Mitteln (+ 9,1 Mill. €) beim gleichzeitigen Rückgang der Forderungen aus dem Lotteriegeschäft (- 1,0 Mill. €). Auf der Passivseite erhöhte sich das Eigenkapital um den Jahresüberschuss des Rumpfgeschäftsjahres (+ 7,1 Mill. €) und die Verbindlichkeiten aus dem Lotteriegeschäft (+ 12,8 Mill. €). Rückläufig haben sich dagegen die Verbindlichkeiten gegenüber Trägerländern (-9,6 Mill. €) und die sonstigen Rückstellungen (-3,0 Mill. €) entwickelt. Die Eigenkapitalquote stieg von 21,2 % auf 24,9 % an. Ertragslage Das Rumpfgeschäftsjahr 2012 schließt mit einem positiven Jahresergebnis in Höhe von 7,1 Mill. € ab. Die Ländererträge der GKL belaufen sich im Rumpfgeschäftsjahr 2012 auf 39,8 Mill. €. Davon entfallen 32,7 Mill. € auf die Lotteriesteuer. In der Berichtsperiode ergibt sich ein negatives Planspielergebnis über alle Spiele von 1,9 Mill. €. Die Gewährträgerversammlung der Anstalt hat am 2./3.7.2012 Regelungen zur Bildung und Verwendung einer Planspielausgleichsrücklage beschlossen. Der Beschluss beinhaltet, dass im Fall einer negativen Planspielabweichung diese in voller Höhe den Jahresüberschuss mindert und erst bei einem dadurch verursachten negativen Jahresüberschuss die Planspielausgleichsrücklage zur Erlangung eines neutralen Ergebnisses in Anspruch genommen wird. Außerdem wurde beschlossen, dass die in der Eröffnungsbilanz dotierte Planspielausgleichsrücklage in Höhe von 10 Mill. € so lange aus den Jahresüberschüssen der Anstalt erhöht wird, bis diese Rücklage mit 25 Mill. € valutiert. Über die Dotierung der Planspielausgleichrücklage wird die Gewährträgerversammlung beschließen. In dem ausgewiesenen Jahresüberschuss von 7,1 Mill. € sind Auflösungen von Rückstellungen abzüglich Zuführungen mit ca. 3,3 Mill. € enthalten, die zu Zeiten der Altanstalt SKL gebildet wurden und deshalb gem. § 14 der GKL Satzung den Trägerländern der Altanstalt SKL als gesonderter Gewinnanteil zustehen. Die Auskehrung dieser Gewinnanteile wird nach einem entsprechenden Beschluss der Gewährträgerversammlung erfolgen. Finanz- und Liquiditätslage Die GKL verfügte im Berichtszeitraum stets über eine ausreichende Liquidität. Die Zahlungsfähigkeit war zu jedem Zeitpunkt gegeben. Überschüssige Liquidität, die sich vor allem aus den weitgehend planbaren Zahlungsströmen von Spieleinsätzen und Gewinnauszahlungen ergibt, wurde auf Basis einer auf das Spielgeschäft ausgerichteten Liquiditätsplanung verzinslich in Termin- und Festgelder angelegt. Aufgrund ihrer Liquidität war die GKL nicht auf Kredite oder andere Formen der Fremdfinanzierung angewiesen. Die laufenden Ausgaben und Investitionen konnten vollständig aus eigenen Mitteln bestritten werden. Mittel- und langfristig zur Verfügung stehende Liquidität, die u. a. zur Deckung von Pensionsverpflichtungen der Anstalt und der Zahlung von Rentengewinnen dienen, hatte die GKL teilweise in festverzinslichen und deckungsstockfähigen Wertpapieren, Schuldverschreibungen und Schuldscheindarlehen erstklassiger Emittenten sowie einem Rentenfond angelegt. Von einer längerfristigen Bindung finanzieller Mittel durch entsprechende Neuanlagen wurde im Berichtszeitraum mangels akzeptabler Renditen abgesehen. Das Ergebnis aus den Finanzanlagen der GKL war auch im Rumpfgeschäftsjahr erneut etwas geringer als in den letzten Geschäftsjahren der Altanstalten NKL und SKL zusammen. Das sehr niedrige Zinsniveau für die in Frage kommenden Anlagemöglichkeiten wirkte sich maßgeblich auf die von der GKL zu erzielende Durchschnittsverzinsung aus. 4. SPIELANGEBOT UND VERTRIEB DER GKL Das Spielangebot der GKL Im Berichtszeitraum hatte die GKL das Ziel, in Einklang und in Umsetzung der glücksspielrechtlichen Vorgaben, mit ihren Markenauftritten und Produkten Spieler von gefährlichen Spielangeboten zu dem mit nur einem geringen Gefährdungspotenzial ausgestatteten Klassenlotteriespiel umzulenken. Ihren staatlichen Kanalisierungsauftrag nahm sie mit einem sachgerechten Produktportfolio mit Spielangeboten der NKL- und SKLProduktlinie wahr. Das Spielangebot der NKL-Produktlinie umfasste die traditionelle Klassenlotterie - das sogenannte Hauptspiel -, das Zusatzspiel Renten-Joker, die Spielergänzung Millionen-Joker sowie die NKL-Rentenlotterie als zweites eigenständiges Klassenlotteriespiel. Die beiden Joker-Spiele sind bezüglich ihrer Spielteilnahme an das Hauptspiel gekoppelt und ergänzten das Produktportfolio. Im Rumpfgeschäftsjahr wurden vom Hauptspiel der 128. NKL-Lotterie die letzten drei Klassen (1.7. bis 30.9.2012) sowie die ersten drei Klassen der 129. Lotterie (1.10. bis 31.12.2012) durchgeführt. Die Losauflage von 3 Mill. Losen wurde in beiden Lotterien konstant gehalten. Auch die bekannten Losteilungen vom ganzen Los bis hin zum Sechzehntellos wurden beibehalten. Der Lospreis je Klasse (Monat) betrug in der 128. Lotterie noch 140 € für ein 1/1-Los und erhöhte sich zur 129. Lotterie um 20 € auf 160 € je ganzes Los. Bei der Gewinnstruktur der Geld- und Sachgewinne wurden zu beiden Lotterien jeweils sachgerechte Veränderungen durchgeführt. Aufgrund des 400-jährigen Jubiläums der Staatslotterie in Hamburg gab es in der 6. Klasse der 128. Lotterie einen Jubiläums-Sonder-Jackpot in Höhe von bis zu 32 Mill. €. Darüber hinaus erfolgte eine Sonderziehung am 14.8.2012 mit 400 Goldbarren im Wert von je 40.000 €. Zur 129. Lotterie wurde das Spielelement „Doppelgewinn" eingeführt, bei dem sich nicht nur der Jackpot, sondern alle Gewinne ab 1.000 € verdoppeln können. Die Spielergänzung Millionen-Joker stellte auch im Berichtszeitraum bei ihrem Gewinnangebot wieder ausschließlich auf Millionengewinne ab. Der Millionen-Joker bietet die Chance auf 230 Gewinne in Höhe von 1 Mill. €. Das Zusatzspiel Renten-Joker, bei dem es dem Namen entsprechend nur Renten zu gewinnen gibt, wurde mit einem für alle Klassen gleichbleibenden Gewinnplan angeboten. Es wurden je Klasse 50 10-JahresRenten mit Beträgen von monatlich 1.000 €, 3.000 € und 5.000 € ausgespielt. Der Lospreis beträgt 5 € je Klasse, die Losauflage liegt bei 3 Mill. Losen. Die Teilnahme an den Joker-Spielen bedingt ein gültiges Hauptspiellos. Das Mitspiel beim Millionen-Joker ist nur entsprechend des gespielten Hauptspiellosanteils möglich, vom Zusatzspiel Renten-Joker können wegen des eigenen Losnummernkreises dagegen auch mehrere Lose erworben werden. Im Berichtszeitraum wurde die 35. bis 40. NKL-Rentenlotterie veranstaltet. Sie ist die erste und einzige Lotterie in Deutschland, die ausschließlich Renten in ihrem Gewinnangebot hat. Die NKL-Rentenlotterie ist als die zweite Klassenlotterie der NKL-Produktlinie ein eigenständiges Spielangebot. Eine Lotterie der NKL-Rentenlotterie dauert vier Wochen. Im Geschäftsjahreszeitraum gab es keine Veränderung beim sich monatlich wiederholenden Gewinnplan. Den Spielteilnehmern stehen zwei Losarten zur Auswahl. Beim Spiel eines Basisloses nehmen sie an den täglichen Ausspielungen von insgesamt 100 10-Jahres-Renten in Höhe von 500 bis 5.000 € im Monat teil, beim Spiel eines Superloses können sie zusätzlich eine von 50 10-Jahres-Renten in Höhe von 1.000 bis 10.000 € monatlich gewinnen. Der Lospreis für das Basislos beträgt 10 €, für das Superlos 20 € je Lotterie. Auch bei der NKL-Rentenlotterie beträgt die Losauflage 3 Millionen Lose. Das etablierte und aus drei Spielen bestehende Produktportfolio der SKL-Produktlinie wurde im Berichtzeitraum weitgehend unverändert fortgeführt. Es besteht aus dem traditionellen Klassenlotteriespiel SKLMillionenspiel, dem Euro-Joker und dem TraumJoker. Die Teilnahme an den Joker-Spielen ist - anders als bei den Joker-Spielen der NKLProduktlinie - nicht an das Millionenspiel gekoppelt. Sie stellen insoweit eigenständige Spiele dar. Im Berichtszeitraum wurde die 2. bis 6. Klasse der 131. SKL-Lotterie sowie die 1. Klasse der 132. Lotterie des SKL-Millionenspiels veranstaltet. Die Losauflage betrug - wie beim NKL-Hauptspiel - in beiden Lotterien 3 Mill. Die Losteilung von 1/10 wurde beibehalten. Der Preis für die Spielteilnahme beim SKL-Millionenspiel lag bei 150 € je ganzem Los bzw. 15 € je 1/10-Los. Die GKL setzte mit ihrem klassischen Gewinnangebot der SKL-Produktlinie im amtlichen Spielplan inhaltlich im Wesentlichen auf Konstanz, der Spitzengewinn von 16 Mill. € und die von Klasse zu Klasse steigenden Top-Gewinne wurden sowohl in der 131. als auch der 132. Lotterie weitergeführt. Die 131. SKL-Lotterie stand im Zeichen des 65jährigen Jubiläums der Altanstalt SKL. In diesem Zusammenhang konnten im Rahmen von Jubiläums-Ziehungen in der 1. Klasse 65 x 100.000 € und 65 x 1.000.000 € in der 6. Klasse gewonnen werden. Zusätzlich bot der Spielplan die Chance, in jeder Klasse jeweils 20 mal eine monatliche Rente von 5.000 € zu gewinnen. Die 132. SKL-Lotterie wird als „Feiertags-Lotterie" beworben, bei der in jeder Klasse zu einem bestimmten Anlass Eventziehungen durchgeführt werden, bspw. an jedem Adventssonntag im Dezember. Die Ziehungsshow am „Tag des Glücks" wurde in der 131. und 132. Lotterie unverändert veranstaltet. Das Joker-Spiel Euro-Joker bot ebenfalls eine Losauflage von 3 Mill. und kostete pro Monat 10 € je Los. In den stündlichen, täglichen, wöchentlichen und monatlichen Ziehungen wurden Geld- sowie Renten-Gewinne ausgespielt. So konnte bspw. täglich 1 monatliche Rente über 10 Jahre von 1.200 € pro Monat, jeden Sonntag 5 Renten in Höhe von 1.000 € oder jede Stunde ein Geldgewinn von 5.000 € gewonnen werden. Der Traum-Joker, bei dem täglich 40 Sachgewinne wie z. B. Autos und Reisen zu gewinnen waren, hatte ebenfalls eine Losauflage von 3 Mill. und kostete 10 € je Los. Das Los war ebenso wie beim Euro-Joker nicht teilbar und auch nicht an das Millionenspiel gekoppelt. Der Vertrieb der GKL Die Lose der NKL- und SKL-Produktlinie wurden im Berichtszeitraum über Staatliche Lotterie-Einnehmer und Verkaufsstellen vertrieben, die als Handelsvertreter im Namen und für Rechnung der Anstalt GKL tätig sind. Weiterhin hatte die GKL mit den Lottogesellschaften in Brandenburg, Niedersachsen und Hamburg Vertriebsverträge zum Verkauf der NKL-Lose in ihren Annahmestellen abgeschlossen. Außerdem wurden die Joker-Lose der SKL-Produktlinie von Lotto Rheinland-Pfalz vertrieben. Am Ende des Rumpfgeschäftsjahres gehörten einschließlich der Lottogesellschaften 108 Lotterie-Einnehmer zur Vertriebsorganisation, davon vertrieben 14 Lotterie-Einnehmer beide Produktlinien. Die Lotterie-Einnehmer der GKL haben im Rumpfgeschäftsjahr 2012 überwiegend (zu rd. 97 %) mittels Direktmarketing neue bzw. ehemalige Spielteilnehmer für eine Teilnahme an den staatlich geregelten Lotteriespielen des Veranstalters GKL gewonnen. Dabei nutzten die Lotterie-Einnehmer für ihre Werbung die gemäß GlüStV erlaubten Wege der schriftlichen Direktwerbung mit Mailings, Postwurfsendungen und Print-beilagen sowie andere zulässige Formen des Dialogmarketings. Die Betreuung der Spielteilnehmer und ihre Bedienung mit Losen und Loszertifikaten durch die Lotterie-Einnehmer erfolgten im Regelfall auf dem Versandweg. Ca. 3 % der Lose der GKL wurden im terrestrischen Vertrieb verkauft, vor allem über Verkaufsstellen und die Annahmestellen der o. a. Lottogesellschaften. 5. MITARBEITER UND ORGANISATION DER ANSTALT Im Rumpfgeschäftsjahr waren zum Stichtag 31.12.2012 96 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bei der GKL beschäftigt, davon waren 52 am Sitz Hamburg und 44 am Sitz München tätig. 51 weibliche und 45 männliche Mitarbeiter gehörten der GKL an. Bei der GKL arbeiten 66 Mitarbeiter in Vollzeit, weitere 30 in Teilzeit. Neben den festangestellten Mitarbeitern waren 22 geringfügig Beschäftigte sowie eine Aushilfe tageweise beschäftigt. 5 Mitarbeiter befanden sich in Mutterschutz bzw. Elternzeit; 2 weitere Mitarbeiter am Sitz München sind in der Freistellungsphase der Altersteilzeit. Im Berichtszeitraum gab es 2 Zugänge und 2 Abgänge; der Personalbestand blieb unverändert. Die Personalstruktur der GKL ist im Hinblick auf die personellen Anforderungen und die betrieblichen Belange ausgewogen. Sowohl bei der Einstellung neuer Mitarbeiter als auch im betrieblichen Alltag werden die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), beachtet. Bei der tariflichen Eingruppierung gibt es keine geschlechtsspezifischen Unterschiede. Durch zielgerichtete Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen fördert die GKL die Qualifikation der Mitarbeiter. Außerdem trägt die im Durchschnitt lange Betriebszugehörigkeit der Mitarbeiter der GKL zu einem breiten Fachwissen bei, vor allem in Bezug auf die Durchführung von Klassenlotterien. 6. SPIELSUCHTPRÄVENTION UND RESPONSIBLE GAMING Der GlüStV verpflichtet alle Veranstalter und Vermittler von öffentlichen Glücksspielen, die Spieler zu verantwortungsbewusstem Spiel anzuhalten und der Entstehung von Glücksspielsucht vorzubeugen. Zielgerichtete Maßnahmen im Hinblick auf Spielsuchtprävention und Bekämpfung stellen eine wichtige Erlaubnisvoraussetzung dar. Auch im schleswigholsteinischen Glücksspielgesetz kommt der Spielsuchtbekämpfung eine wichtige Rolle zu. Zur Umsetzung aller Vorschriften zum Spieler- und Jugendschutz des GlüStV und der Ausführungs- und Glücksspielgesetze der Länder arbeitet die GKL seit mehreren Jahren in einer engen Kooperation mit dem Kompetenzzentrum Verhaltenssucht der Johannes Gutenberg-Universität Mainz zusammen. Im Zuge dieser Zusammenarbeit wurden umfangreiche Maßnahmen zum Spieler- und Jugendschutz entwickelt und bei Bedarf optimiert. Als wesentliche Maßnahmen der GKL im Bereich Spieler- und Jugendschutz sind zu nennen: Alle Mitarbeiter der GKL sowie alle Lotterie-Einnehmer und deren Mitarbeiter haben an einer jährlich zu wiederholenden Spielsuchtschulung erfolgreich und nachweislich teilgenommen. Diese Schulung wurde regelmäßig aktualisiert. Die GKL hat für sich als Veranstalter und für ihre Vertriebsorganisation ein eigenes adäquates und umfassendes Sozialkonzept entwickelt, das den Anforderungen des § 6 GlüStV genügt. Das Sozialkonzept wurde als Bestandteil der beiden Erlaubnisanträge den Glücksspielaufsichten vorgelegt. Es stellt einen zentralen Baustein dar, welcher alle Maßnahmen der GKL zur Spielsuchtbekämpfung zusammenfasst. Um einen wirksamen Jugendschutz nach § 4 Abs. 3 GlüStV zu gewährleisten, waren sowohl die GKL als auch ihre Lotterie-Einnehmer verpflichtet, mittels einer Altersverifikation die Teilnahme von minderjährigen Spielern auszuschließen. Zur Sicherstellung der Volljährigkeit der Spielteilnehmer führen die GKL und ihre Lotterie-Einnehmer eine Altersverifikation aller Losbesteller durch. Ein Spielvertrag kommt nur dann zustande, wenn die Altersüberprüfung positiv verlaufen ist. Als zugelassene Verfahren der Volljährigkeitsprüfung werden hauptsächlich der Schufa-Identitäts-Check mit Q-Bit sowie weitere Verfahren wie Melderegisterauskünfte, Post-Ident oder die Face-to-Face-Kontrolle im Laden eingesetzt. Gemäß § 5 Abs. 2 und § 7 GlüStV sind auf den Gewinnplänen der NKL- und SKL-Lotterien, Losen und Los-Zertifikaten sowie den zentralen Werbemitteln Hinweise zur Spielsucht und zu Hilfsmöglichkeiten aufgedruckt. Dabei kommen jeweils deutliche Spielsuchtlogos zum Einsatz. Über die Gewinn- und Verlustwahrscheinlichkeiten der Spiele wird ebenfalls an geeigneter Stelle informiert. Auch auf das Verbot der Teilnahme von Minderjährigen wird hingewiesen. Der zentrale Werbeauftritt der NKL- und SKL-Produktlinie sowie die Internetpräsenz des Unternehmens GKL wurden im Berichtszeitraum regelmäßig auf die Angemessenheit der Formulierungen im Hinblick auf Jugend- und Spielerschutz überprüft. Der Veranstalter GKL hat im Kundenservice eine Anlauf- und Beratungsstelle für potenzielle und tatsächliche Spielsuchtfälle eingerichtet, wo Betroffene erste Hilfsangebote aufgezeigt bekommen. Dort wird Informationsmaterial zum Thema Spielsucht zur Verfügung gestellt, welches auf die Belange der GKL sowie der NKL- und SKL-Produktlinie zugeschnitten ist. Zusätzlich finden sich auf der Website der GKL bzw. der NKL- und SKL-Produktlinie ausführliche Informationen über Spielsucht, deren Erkennung und Behandlungsmöglichkeiten. Die kostenlose Telefonnummer der GKL für Spielsuchtfragen wird in allen wichtigen Medien der GKL, einschließlich des Internetauftritts, kommuniziert. Zudem wird die Telefonnummer der Hotline des Kompetenzzentrums Verhaltenssucht von der GKL im Internet und in ihrer Spielsuchtbroschüre veröffentlicht. Über die gesetzlichen Vorgaben zur Spielsuchtbekämpfung hinaus engagierte sich die GKL auch als Mitglied der European Lotteries, des Dachverbands der europäischen Staatslotterien, für ein verantwortungsvolles Lotteriespiel. Die European Lotteries hat der Altanstalt NKL mit Datum vom 10.1.2011 das Zertifikat über die erfolgreiche Zertifizierung nach dem Responsible Gaming Standard der Vereinigung verliehen. Im Rahmen der Zertifizierung sind Standards in verschiedenen Bereichen nachzuweisen. Dazu zählen Forschung, Mitarbeiterschulung, Händlerprogramme, Spieldesign, Marketing und Werbung, Behandlungsvermittlung, Unterrichtung der Spieler, Stakeholder Engagement und Berichterstattung. In diesen Kategorien hatte die NKL die Anforderungen, die im ersten Schritt an die Umsetzung der erforderlichen Prozesse und Regelungen gestellt werden, erfüllt. 7. CHANCEN- UND RISIKOBERICHT Die GKL verfügt an beiden Sitzen über ein Risikomanagementsystem, in dem kontinuierlich sämtliche Risiken identifiziert, erfasst, bewertet, überwacht und - bei Bedarf - entsprechende Steuerungsmaßnahmen eingeleitet werden. Geeignete Instrumente zur Risikovermeidung, -verringerung und -absicherung sind vorhanden. Im abgelaufenen Rumpfgeschäftsjahr erfolgte das Risikomanagement an beiden Sitzen noch auf unterschiedliche Art und Weise. Die grundlegende Harmonisierung des Risikomanagementsystems erfolgt im Geschäftsjahr 2013. Hauptziel des Risikomanagements der GKL ist es, künftige Risiken frühzeitig zu erkennen, sodass rechtzeitig erforderliche Maßnahmen ergriffen werden können. Die präventive und proaktive Steuerung der Risiken dient dabei auch dazu, den an die GKL gestellten staatlichen Auftrag zu erfüllen, die Erreichung der Unternehmensziele zu gewährleisten und den Fortbestand des Unternehmens zu sichern. In der Berichterstattung an die Gremien der GKL wurde auf den Sitzungen der Gewährträgerversammlung und des Geschäftsausschusses im Rahmen des Berichts zur Geschäftslage regelmäßig auf die aktuelle Risiko- und Chancensituation der Anstalt eingegangen. Der Prüfungsausschuss der GKL hat sich auf seiner konstituierenden Sitzung bereits mit Fragen des Risikomanagementsystems befasst. Die wesentlichen Risiken der GKL lassen sich in verschiedene Kategorien zusammenfassen, wobei diese aber jeweils - trotz zum Teil unterschiedlicher Eingruppierung der Einzelrisiken in die Kategorien - alle Risikofelder abdecken. Am Sitz München lag die Konzentration auf den operativen, strategischen und rechtlichen Risiken, den Adressausfallrisiken sowie Preisänderungs- und Liquiditätsrisiken. Am Sitz Hamburg lag der Fokus auf dem Planspielrisiko, den IT-Risiken, den operativen Risiken, den Vertriebsrisiken sowie den politischen und Gesetzrisiken. Die operativen Risiken der GKL umfassen vor allem lotteriespezifische Risiken, die im Schadensfall gegebenenfalls erhebliche finanzielle Belastungen für einen Klassenlotterieveranstalter mit sich bringen. Solche Risiken können u. a. im Zusammenhang mit der Loseproduktion, der Ziehungsdurchführung, der Gewinnveröffentlichung, der Spielabwicklung sowie der Abwicklung der finanziellen Transaktionen von und zu den Lotterie-Einnehmer auftreten. Zu den weiteren operativen Risiken zählen auch die IT-Risiken, die bei der gesamten Lotterieabwicklung der GKL notwendigerweise einen sehr hohen Stellenwert haben, da der Großteil des Spielgeschäfts vollständig automatisch abgewickelt wird. Sie umfassen vor allem Risiken im Bereich Datensicherheit und Betriebsbereitschaft. Neben der Einrichtung einer Notfallplanung zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs im Falle von Schäden und Ausfällen war ebenso an beiden Sitzen ein funktionsfähiges Ausweichrechenzentrum vorhanden. Das Planspielrisiko - mit der Ausprägung eines negativen Planspiels als Risiko i. e. S. und eines positiven Planspiels als „Chance" - ist aufgrund der festen Gewinnpläne und der Gewinnplangarantie ein dem Klassenlotteriespiel immanenter zufallsabhängiger Faktor. Hohe negative Planspiele können das Ergebnis des Klassenlotterieveranstalters belasten und im Extremfall zu einem Bilanzverlust führen. Die GKL ist deshalb bestrebt, das Planspielrisiko durch spiel- und produkttechnische Optimierungsmaßnahmen möglichst gering zu halten. Das Planspielrisiko wird regelmäßig anhand komplexer Simulationsmodelle durch einen externen mathematischen Gutachter abgeschätzt. Zum Ausgleich etwaiger Planspielrisiken ist eine Planspielausgleichsrücklage vorhanden, die im Geschäftsjahr mit 10,0 Mill. € valutierte. Zur Teilabsicherung des Planspielrisikos für die 129. NKL-Lotterie wurde eine Versicherung abgeschlossen. Die vertriebs- bzw. strategischen Risiken ergeben sich durch die Tätigkeit der GKL am Glücksspielmarkt. Insbesondere Veränderungen der Rahmenbedingungen sind Grundlage für die Risiken; dazu gehören bspw. das Wegbrechen von Vertriebswegen, Teilsegmenten des Marktes sowie bestimmter Kundengruppen. Ursachen für Vertriebsrisiken können in Restriktionen aufgrund gesetzlicher Änderungen, der Verschlechterung der gesamtwirtschaftlichen Lage, dem Auftreten neuer Wettbewerber, der Etablierung neuer Technologien sowie relevanten Änderungen bei Vertriebspartnern liegen. Auch die Einstellungen und Wünsche der Spielinteressenten sowie die Werteorientierung im Hinblick auf Gewinnspiele können dabei eine Rolle spielen. Aufgrund der vermehrten Nutzung von Internet und mobiler Anwendungen erfreuen sich besonders die von privaten Anbietern angebotenen Spiele wie Online-Poker immer größerer Beliebtheit. Um das Adressenausfallrisiko zu minimieren, wurden zur Sicherung der Verpflichtungen der Lotterie-Einnehmer seitens der Außenrevision die Einhaltung der Regelungen durch die Lotterie-Einnehmer oder ggf. durch eingeschaltete Dienstleister überprüft. Neben der Vertrauensschadenversicherung besteht außerdem eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Preisänderungs- und Liquiditätsrisiken bestehen nur in geringem Umfang. Die Risikolage hat sich im Hinblick auf die rechtlichen Risiken im Rumpfgeschäftsjahr der GKL verbessert. Der am 1.7.2012 in Kraft getretene GlüÄndStV sowie die ihn ergänzende Werberichtlinie versprechen verbesserte Werbe- und Vertriebsmöglichkeiten. Allerdings wird der wieder mögliche Internetvertrieb, für den eine gesonderte Erlaubnis erforderlich ist, aufgrund von restriktiven Anforderungen für die Identifizierung und Authentifizierung sowie des Verbots von E-Mails mit werblichen Inhalt erschwert. Im Rumpfgeschäftsjahr 2012 hat die GKL im Rahmen Ihres staatlichen Auftrags Ihre Aufgaben wahrgenommen und durch sachgerechte und strategische Maßnahmen das Unternehmen gesichert. 8. AUSBLICK Wirtschaftliche Rahmenbedingungen Die Wachstumsprognosen der deutschen Wirtschaft sind für das Jahr 2013 verhalten positiv. Die führenden Wirtschaftsforschungsinstitute erwarten für das Jahr 2013 einen Anstieg des BIP von 0,4 %. Die Situation auf dem Arbeitsmarkt wird den Prognosen zufolge weiterhin entspannt bleiben. Die Arbeitslosigkeit wird voraussichtlich auf dem Niveau des vergangenen Jahres verharren. Auch dank einer moderaten Inflationsrate und der Aussicht auf höhere Löhne wird die Entwicklung des privaten Konsums für 2013 optimistisch eingeschätzt. Dieser spielt somit weiterhin eine tragende Rolle für das Wirtschaftswachstum in Deutschland. Inwieweit sich die positive Konsumentwicklung auf den Absatz der GKL auswirken kann, ist nicht abschätzbar. Das größte Risiko für ein weiteres Wachstum der Wirtschaft stellt nach wie vor die Schuldenkrise dar, die in einigen Ländern der Euro-Zone vorherrscht. Sollte sich diese weiter verschärfen, wird dies auch Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft haben, die nicht abzusehen sind. GKL Eine wesentliche Aufgabe der GKL wird es sein, die etablierten Produktlinien NKL und SKL auch zukünftig, insbesondere unter Berücksichtigung der neuen, sich ergebenen Möglichkeiten durch den GlüStV, zu stabilisieren und fortzuführen. Um aber auch langfristig die Zukunft der GKL zu sichern, wird es notwendig sein, das Produktangebot schrittweise zu erweitern und zu modernisieren. Dazu gehört die Entwicklung neuer zeitgemäßer Klassenlotteriespiele, die die GKL in die Lage versetzen, ihrem Unternehmensauftrag noch besser nachzukommen, als dies mit den heutigen Spielangeboten allein möglich sein kann. Diese neuen Spiele sollen insbesondere einen zusätzlichen Kanalisierungsbeitrag leisten, um Spielteilnehmer von gefährlichen Glücksspielangeboten hin zu einem weniger gefährlichen staatlichen Spiel umzuleiten. Hierzu hat die GKL konkrete Planungen eingeleitet und bereits die glücksspielrechtliche Erlaubnis erhalten. Die Vorbereitungen zur Umsetzung des neuen Produkts bis zur Marktreife erfolgen im Jahr 2013. Die Markteinführung ist im ersten Halbjahr 2014 geplant. Darüber hinaus wird die GKL die Integration der beiden Sitze Hamburg und München organisatorisch weiter vorantreiben. Dazu sind eine standortübergreifende Ablauforganisation, einheitliche bzw. zumindest abgestimmte Systeme sowie ein unternehmensweites Regelwerk erforderlich. Im Bereich Produktangebot setzt die GKL in 2013 auf eine weitgehende Kontinuität. In der 130. NKL-Lotterie des Hauptspiels (1. April bis 30. September 2013) wird das zur 129. Lotterie eingeführte Spielelement „Doppelgewinn" weitergeführt. Zur 131. NKL-Lotterie, die am 1. Oktober 2013 startet, wird es als besonderes Highlight eine Silvestersonderziehung geben, die das Spielelement „Doppelgewinn" ablöst. Bei dieser Ziehung besteht für alle Losnummern, die bis zu diesem Tag noch keinen Geldgewinn in der laufenden Lotterie erzielen konnten, die Möglichkeit auf 30.000 Gewinne a 1.000 €. Die Spielergänzung Millionen-Joker, das Zusatzspiel Renten-Joker und die in 2009 eingeführte NKL-Rentenlotterie werden bis auf Weiteres mit unveränderten Gewinnplänen und Lospreisen fortgeführt. Das Konzept der Eventziehungen beim SKL-Millionenspiel wird sowohl in der 133. als auch in der 134. Lotterie weiter verfolgt. Auch die Sonderziehung am „Tag des Glücks", an dem in einer öffentlichen Ziehungsshow ein Millionär gesucht wird, wird wie gewohnt erfolgen. Die Jokerspiele Euro- und Traum-Joker werden, bis auf kalendarisch bedingte Anpassungen, ebenfalls unverändert fortgesetzt. Glücksspielmarkt Bis zum 31.1.2013 lag in Deutschland eine gespaltene Rechtslage auf dem Glücksspielmarkt vor. In Schleswig-Holstein galt das landeseigene Glücksspielgesetz und in den übrigen 15 Bundesländern der am 1.7.2012 in Kraft getretene GlüStV. Zum 1.2.2013 ist Schleswig-Holstein als letztes Land dem GlüStV beigetreten, sodass bundesweit eine einheitliche glücksspielrechtliche Rechtslage vorherrscht. Der multinationalen Lotterie „Eurojackpot" schließen sich neben den bereits 8 teilnehmenden Ländern 6 weitere Länder zum 1.2.2013 an. Chancen und Risiken Ab dem 1. Februar 2014 wird das SEPA-Verfahren für den bargeldlosen Zahlungsverkehr eingeführt. Dies betrifft insbesondere auch die GKL, deren Kunden bisher bevorzugt die Einzugsermächtigung und Überweisung als Bezahlart wählten. Altmandate für Lastschriften können zwar übernommen werden, neue SEPA-Mandate müssen jedoch vom Neukunden schriftlich erteilt werden. Bei diesem Verfahren besteht die Gefahr, dass potenzielle Neukunden von dem hohen Aufwand abgeschreckt werden und dies zu sinkenden Absätzen führen wird. Im Februar 2013 wurde das Geldwäschegesetz (GwG) um den Bereich des Online-Glücksspiels erweitert. Das Gesetz geht davon aus, dass Veranstalter und Vermittler von Online-Glücksspielen nunmehr Verpflichtete im Sinne des GwG sind. Diesen werden insbesondere Maßnahmen zum Risikomanagement und zur internen Sicherheit, zur Spieleridentifizierung, zum Führen der Spielerkonten, zur Transparenz der Zahlungsströme sowie die Schaffung von besonderen Kontrollsystemen auferlegt. Wenn das Risiko der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung gering ist und die glücksspielrechtlichen Anforderungen erfüllt sind, kann die zuständige Behörde im Einzelfall bestimmen, dass die entsprechenden Paragraphen nicht anzuwenden sind. Maßgeblich für die weitere Absatz- und Umsatzentwicklung sowie für den Erfolg von Produktneueinführungen der GKL werden die Werberichtlinien und die Ausgestaltung der Erlaubnis und Anforderungen für die Internetnutzung sein. Während die Werberichtlinien mittlerweile in Kraft getreten sind und diesbezüglich Rechtsklarheit herrscht, so bestehen die Glücksspielaufsichten für die initiale Identifikation von Spielteilnehmern über das Internet nach wie vor auf der Anwendung eines von der KJM (Kommission für Jugendund Medienschutz) zugelassenen bzw. äquivalenten Verfahrens. Dazu zählen vor allem das Post-Ident-Verfahren, die persönliche Identifikation mittels Ausweiskontrolle oder Einschreiben eigenhändig. Diese Verfahren sind für den Internetvertrieb von Lotterien bzw. für interessierte Spieler sehr umständlich und stellen einen sehr großen Filter dar. Gesamtprognose Unter Berücksichtigung dieser Einflussgrößen wird aus heutiger Sicht davon ausgegangen, dass sich der Absatz der GKL-Produkte nicht auf dem derzeitigen Niveau halten kann, sondern tendenziell leicht sinken wird. Für den Absatz der NKL-Rentenlotterie wird hingegen eine positive Entwicklung erwartet. Für die 129. NKL-Lotterie wird zwar von einem Absatzrückgang - aber durch die Preiserhöhung - von einem leichten Umsatzanstieg ausgegangen. Weitere Prognosen über das Jahr 2013 hinaus sind schwer zu treffen, da abzuwarten bleibt, wie sich der Absatz und Umsatz unter den neuen Rahmenbedingungen entwickeln kann. Durch die Einführung eines neuen Produktangebots wird jedoch ab 2014 mit einer positiven Entwicklung gerechnet. 9. VORGÄNGE NACH SCHLUSS DES RUMPFGESCHÄFTSJAHRES Es sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung für die GKL zu vermerken, die erst nach dem Schluss des Geschäftsjahres am 31.12.2012 eingetreten sind und die u. a. Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des Unternehmens haben. Bilanz zum 31. Dezember 2012 (Rumpfgeschäftsjahr 31.12.2012) Aktiva € 31.12.2012 € EB 1.7.2012 TEUR 379.795,58 347 A Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte u. Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten u. Werten II. Sachanlagen 1. Grundstücke und Bauten 3.643.375,69 3.812 2 Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.499.417,37 1.574 3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 107.221,74 18 5.250.014,80 5.404 III. Finanzanlagen 1. Wertpapiere des Anlagevermögens 11.102.430,00 2. Sonstige Ausleihungen 10.600.000,00 11.905 10.600 21.702.430,00 22.505 27.332.240,38 28.256 B. Umlaufvermögen I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Forderungen aus dem Lotteriegeschäft 2. Forderungen ggü. Trägerländern 3. Sonstige Vermögensgegenstände 2.330.849,75 3.262 53.224,01 0 1.262.133,59 965 II. Sonstige Wertpapiere III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten G. Rechnungsabgrenzungsposten 3.646.207,35 4.227 11.855.600,00 11.877 109.378.579,86 100.228 124.880.387,21 116.332 392.738,63 720 152.605.366,22 145.308 31.12.2012 € EB 1.7.2012 TEUR 2.000.000,00 2.000 Passiva € A. Eigenkapital I. Grundkapital II. Gewinnrücklagen 1. Planspielausgleichsrücklage 10.000.000,00 10.000 2 Andere Gewinnrücklagen 13.000.000,00 13.000 3. zweckgebundene Rücklage 5.852.183,50 5.852 28.852.183,50 III. Jahresüberschuss 28.862 7.097.090,30 0 37.949.273,80 30.852 B. Rückstellungen 1. Rückstellungen für Pensionen u. ähnliche Verpflichtungen 9.859.323,00 9.551 2. Sonstige Rückstellungen 8.771.242,49 11.749 18.630.535,49 21.300 C. Verbindlichkeiten 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (bis zu 1 Jahr) 20,10 0 2 Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen (bis zu 1 Jahr) 20,00 0 3. Verbindlichk. aus Lieferungen u. Leistungen (bis zu 1 Jahr) 4. Verbindlich. aus dem Lotteriegeschäft 640.728,72 779 77.869.026,30 65.105 davon aus Lotteriesteuer: € 16.270.492,11 (EB: TEUR 9.033) davon mit einer Restlaufzeit bis 1 Jahr: € 30.797.010,13 (EB.: TEUR 22.020) davon mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren: € 15.570.443,83 (EB.: TEUR 16.533) 5. Abgegrenzte Lotterieaufwendungen (bis zu 1 Jahr) 16.606.610,00 16.572 6. Verbindlichkeit ggü. Trägerländern (bis zu 1 Jahr) 731.523,13 10.332 7. Sonstige Verbindlichkeiten 177.598,68 davon aus Steuern: € 171.971,42 (EB.: 251) 368 96.025.526,93 93.156 31.12.2012 € EB 1.7.2012 TEUR 152.605.366,22 145.308 € davon mit einer Restlaufzeit bis 1 Jahr: € 177.598,68 (EB.: TEUR 262) Entwicklung des Anlagevermögens Anschaffungs- oder Herstellungskosten 1.7.2012 € Zugänge € Abgänge € 31.12.2012 € 7.617.085,34 174.492,20 0,00 7.791.577,54 0,00 0,00 0,00 0,00 7.617.085,34 174.492,20 0,00 7.791.577,54 Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1. Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten u. Werten 2. Geleistete Anzahlungen II. Sachanlagen 1. Grundstücke u. Bauten 2. Betriebs- und Geschäftsausstattung 3. Geleistete Anzahlungen u. Anlagen im Bau 9.000.285,08 0,00 0,00 9.000.285,08 11.384.949,28 207.417,58 223.5813,79 11.368.778,07 17.895,22 89.326,52 0,00 107.221,74 20.403.129,58 296.744,10 223.588,79 20.476.284,89 III. Finanzanlagen 1. Wartpapiere des Anlagevermögens 11.905.390,00 0,00 802.960,00 11.102.430,00 2. Sonstige Ausleihungen 10.600.000,00 0,00 0,00 10.600.000,00 22.505.390,00 0,00 802.960,00 21.702.430,00 50.525.604,92 471.236,30 1.026.548,79 49.970.292,43 Abschreibungen 1.7.2012 € Zugänge € Abgänge € 31.12.2012 € 7.269.588,91 142.193,05 0,00 7.411.781,96 Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1. Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten u. Werten 2. Geleistete Anzahlungen 0,00 0,00 0,00 0,00 7.269.588,91 142.193,05 0,00 7.411.781,96 1. Grundstücke u. Bauten 5.188.285,08 168.624,31 0,00 5.356.909,39 2. Betriebs- und Geschäftsausstattung 9.811.410,21 281.539,28 223.588,79 9.889.360,70 0,00 0,00 0,00 0,00 14.999.695,29 450.163,59 223.588,79 15.226.270,09 II. Sachanlagen 3. Geleistete Anzahlungen u. Anlagen im Bau III. Finanzanlagen 1. Wartpapiere des Anlagevermögens 0,00 0,00 0,00 0,00 2. Sonstige Ausleihungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 22.269.284,20 592.356,64 223.588,79 22.638.052,05 Restbuchwert 1.7.2012 € 31.12.2012 € 347.486,43 379.795,58 Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1. Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten u. Werten 2. Geleistete Anzahlungen 0,00 0,00 347.486,43 379.795,58 1. Grundstücke u. Bauten 3.812.000,00 3.643.375,69 2. Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.573.539,07 1.499.417,37 II. Sachanlagen 3. Geleistete Anzahlungen u. Anlagen im Bau 17.895,22 107.221,74 5.403.434,29 5.250.014,80 III. Finanzanlagen 1. Wartpapiere des Anlagevermögens 11.905.390,00 11.102.430,00 2. Sonstige Ausleihungen 10.600.000,00 10.600.000,00 22.505.390,00 21.702.430,00 28.256.320,72 27.332.240,38 Gewinn- und Verlustrechnung für das Rumpfgeschäftsjahr 31.12.2012 (1. Juli 2012 bis 31. Dezember 2012) Rumpfgeschäftsjahr 31.12.2012 € € 1. Umsatzerlöse aus dem Lotteriegeschäft a) Loseinlagen 196.362308,25 b) Verkauf von Gewinnlisten u. Werbematerial 494.336,49 c) Sonstige 1.409.607,88 198.266.252,62 2. Sonstige betriebliche Erträge 4.714.418,88 3. Lotteriegewinne und andere Aufwendungen f. d. Spielgeschäft -148.658.783,15 4. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter -2.627.595,83 b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung -842.739,69 davon für Altersversorgung: € 404.987,40 -3.470.335,52 5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -592.356,64 6. Sonstige betriebliche Aufwendungen -11.430.516,23 7. Erträge as anderen Wertpapieren und Ausleihungen d. Finanzanlagevermögens 317.268,48 8. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 2.412.324,49 davon aus der Abzinsung von Verbindlichkeiten: € 1.857.836,14 9. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens -21.300,00 10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -1.712.608,67 davon aus der Aufzinsung von Verbindlichk. u. Rückstellungen: € 1.541.690,21 11. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 39.824.364,01 12. Sonstige Steuern a) Lotteriesteuer -32.726.389,71 b) KFZ-Steuer -884,00 13. Jahresüberschuss -32.727.273,71 7.097.090,30 Anhang 10. ALLGEMEINE ANGABEN Gemäß § 11 Abs. 1 der Satzung der GKL ist das Geschäftsjahr das Kalenderjahr. Jahresabschluss und Lagebericht sind nach § 12 Abs. 1 der GKL-Satzung nach den Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaften in der jeweils geltenden Fassung aufzustellen. In Folge der Errichtung der GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder (GKL) und der gleichzeitig im Staatsvertrag über die Gründung der GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder (GKL-StV) geregelten Gesamtrechtsnachfolge und Auflösung der Anstalten SKL und NKL (§§ 12 Abs. 1 und 20 Abs. 3 GKL-StV) wird zum 31.12.2012 ein Jahresabschluss für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1.7.2012 bis zum 31.12.2012 aufgestellt. Die Bezeichnungen einzelner Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung wurden nach § 265 Abs. 6 HGB zur besseren Erläuterung geändert. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. 11. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE Die Bewertung von Vermögensgegenständen und Schulden erfolgte unter der Annahme der Fortführung des Geschäftsbetriebes. Der Ansatz der Vermögensgegenstände und Schulden erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten. Soweit die Anschaffung durch die Altanstalten NKL und SKL erfolgte, sind die Vermögensgegenstände und Schulden in der Eröffnungsbilanz der GKL zu Verkehrswerten angesetzt worden. Diese entsprachen mit Ausnahmen der Gebäude, Finanzanlagen und der Wertpapiere des Umlaufvermögens den fortgeführten Buchwerten. Anlagevermögen Immaterielle Vermögensgegenstände und Gegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibung entsprechend der in den amtlichen AfA-Tabellen aufgeführten Nutzungsdauern, bewertet. Die Nutzungsdauer beträgt beim Gebäude Bayerwaldstraße insgesamt 25 Jahre. Für Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattungen wird in der Regel eine Nutzungsdauer von drei bis dreizehn Jahren, entsprechend der in den amtlichen AfA-Tabellen aufgeführten Nutzungsdauern, zu Grunde gelegt. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem Wert zwischen Euro 150,00 und Euro 1.000,00 netto werden in einen Sammelposten eingestellt, der über 5 Jahre abgeschrieben wird. Bei Anschaffungskosten bis Euro 150,00 netto erfolgt im Geschäftsjahr des Zugangs eine aufwandswirksame Erfassung. Im Rumpfwirtschaftsjahr wurden die gebildeten Sammelposten mit 20% abgeschrieben. Finanzanlagen Wertpapiere werden zu Anschaffungskosten bewertet. Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert (Börsen- oder Marktpreis) werden gem. § 253 Abs. 3 HGB nur vorgenommen, wenn es sich voraussichtlich um eine dauerhafte Wertminderung handelt. Zuschreibungen werden bis zum Börsen- oder Marktpreis, maximal bis zu den Anschaffungskosten bzw. bis zum Nennwert entsprechend § 253 Abs. 5 HGB, vorgenommen. Sonstige Ausleihungen werden mit dem Nominalbetrag angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennbetrag bewertet. Erkennbare Risiken werden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Wertpapiere des Umlaufsvermögens Wertpapiere des Umlaufvermögens sind zu Anschaffungskosten oder zu dem niedrigeren beizulegenden Wert ausgewiesen. Bei den Wertpapieren des Umlaufvermögens werden gem. § 253 Abs. 4 HGB Abschreibungen vorgenommen, um diese mit einem niedrigeren Wert anzusetzen, der sich aus dem Börsen- oder Marktpreis am Abschlussstichtag ergibt. Zuschreibungen werden bis zum Börsen- oder Marktpreis, maximal bis zu den Anschaffungskosten bzw. bis zum Nennwert entsprechend § 253 Abs. 5 HGB, vorgenommen. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten Die flüssigen Mittel sind zu Nominalwerten angesetzt. Die Abwicklung des Zahlungsverkehrs mit den Spielteilnehmern erfolgt mit Ausnahme der Auszahlung von Großgewinnen über die Lotterietreuhandkonten, die von den Lotterie-Einnehmern geführt werden. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden zu Nominalwerten angesetzt. Sie werden in Höhe der Ausgaben ausgewiesen, die vor dem Bilanzstichtag für die folgenden Geschäftsjahre geleistet wurden. Rückstellungen Die Bewertung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen erfolgt nach versicherungsmathematischen Grundsätzen mittels der „Projected-Unit-Credit-Method" mit einem Rechnungszins von 5,04 % p.a. Der zukünftige Gehaltstrend und der jährliche Anstieg der Pensionen wurden bei den Berechnungen mit 2,00 bzw. 1,70 % p.a. berücksichtigt. Als biometrische Rechnungsgrundlage wurde die Richttafel 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck verwendet. Die Berechnung der Rückstellung für Altersteilzeitverpflichtungen erfolgt auf Basis einer Barwertermittlung mit einem Rechnungszins von 5,04 % p.a. und einem Gehaltstrend von 1,70% nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Als biometrische Rechnungsgrundlage wurde die Richttafel 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck verwendet. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen und sind nach dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag bewertet worden. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten aus Rentengewinnen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden gem. § 253 Abs. 2 HGB mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Jahre abgezinst. 12. ERLÄUTERUNGEN ZUM JAHRESABSCHLUSS I. Bilanz Anlagevermögen Die Gliederung und Entwicklung des Anlagevermögens ist im Anlagenspiegel als Anlage zur Bilanz dargestellt. Finanzanlagen Die Entwicklung der Finanzanlagen ist im Anlagenspiegel als Anlage zur Bilanz dargestellt. Die sonstigen Ausleihungen betreffen zwei Schuldscheindarlehen im Volumen von jeweils TEUR 5.000 sowie ein Startkredit an einen Lotterie-Einnehmer in Höhe von TEUR 600. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Aktive Rechnungsabgrenzungsposten betreffen im Wesentlichen Miet- und Wartungsverträge sowie Beiträge und Gebühren. Eigenkapital Das Grundkapital entspricht § 14 des GKL-StV und beträgt Euro 2.000.000,00. Über die Verwendung des Jahresüberschusses entscheidet die Gewährträgerversammlung. § 13 der GKL-Satzung bestimmt, dass eine Rücklage zum Ausgleich von Planspielrisiken gebildet wird. Über Zuführungen und Entnahmen entscheidet die Gewährträgerversammlung. Die Planspielausgleichsrücklage valutiert zum 31.12.2012 mit Euro 10.000.000,00. Im Zuge der Neugründung der GKL wurde beschlossen, die Stille Last, die sich aus der Differenz zwischen der Abzinsung der Verbindlichkeiten aus Rentengewinnen und den am Markt erzielbaren Renditen ergibt, in eine gesonderte Rücklage einzustellen. Die zweckgebundene Rücklage valutiert am Bilanzstichtag unverändert zum 1.7.2012 mit Euro 5.852.183,50. Über eine Zuführung zur Anpassung auf die Wertverhältnisse zum 31.12.2012 entscheidet die Gewährträgerversammlung im Rahmen der Gewinnverwendungsbeschlüsse. Gemäß § 14 der GKL Satzung in Verbindung mit § 9 GKL-StV stehen Bestandteile des Bilanzgewinns, die aus der Auflösung von Rückstellungen beruhen, die zu Zeiten der Altanstalten NKL und SKL (bis 30.6.2012) gebildet wurden und Euro 100.000,00 übersteigen, den Trägerländern der betroffenen Altanstalten als gesonderter Gewinnbestandteil zu. Dies gilt sinngemäß für Aufwendungen und Verbindlichkeiten, die bei den Altanstalten gebildete Rückstellungen übersteigen bzw. nachträglich entstehen, weil bisher nicht bekannte Umstände eingetreten sind. Im Bilanzgewinn sind derartige Sachverhalte mit einem Betrag von ca. EUR 3,3 Mill. enthalten, die aus der Auflösung von bei der Altanstalt SKL gebildeten Rückstellungen resultieren. Nach Abschluss der den betroffenen Rückstellungen zugrunde liegenden Sachverhalte und Beschluss durch die Gewährträgerversammlung erfolgt die Auszahlung an die Trägerländer. Über die Einstellung des Betrages in eine gesonderte Gewinnrücklage entscheidet die Gewährträgerversammlung im Rahmen ihrer Gewinnverwendungsbeschlüsse. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen den Aufwand für laufende bzw. drohende Rechtsverfahren, ausstehende Rechnungen sowie Personalrückstellungen. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten aus dem Lotteriegeschäft bestehen in Höhe von TEUR 77.869. Darin enthalten sind Geld- und Sachgewinne, die im Geschäftsjahr angefallen sind aber bis zum Bilanzstichtag nicht ausgezahlt werden konnten sowie Rentengewinne und Gewinne von Extra-Einkommen, die die GKL direkt an die Spielteilnehmer auszahlt. Weiterhin sind hier noch abzuführende Lotteriesteuern und Verbindlichkeiten aus der Abrechnung der Geschäftsgelder mit den Lotterie-Einnehmern enthalten. Abgegrenzte Lotterieaufwendungen in Höhe von TEUR 16.607 werden vor dem Hintergrund ausgewiesen, dass der Bilanzstichtag nicht mit dem Ende der Lotterien der NKL- und SKL-Produktlinien zusammenfällt. In den in das Rumpfgeschäftsjahr 2012 fallenden Klassen der Lotterien wurden bereits Erlösanteile für nachfolgende Klassen, die im Geschäftsjahr 2013 liegen, erzielt. Diese bereits für nachfolgende Klassen erzielten Erlösanteile, gemindert um die in den folgenden Klassen erhöhten unmittelbar mit dem Spielverlauf zusammenhängenden Aufwendungen, werden saldiert als Verbindlichkeit mit der besonderen geschäftszweigbedingten Postenbezeichnung „Abgegrenzte Lotterieaufwendungen", ausgewiesen. Die in der Eröffnungsbilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten gegenüber Trägerländern in Höhe von TEUR 10.332 stellen den Betrag dar, um das das vorhandene Nettovermögen das in die GKL einzubringende Nettovermögen übersteigt. Bis auf einen Betrag von TEUR 732 erfolgte die Auszahlung an die Trägerländer noch im Dezember 2012. Die Auszahlungen an die Länder Berlin, Bayern, RheinlandPfalz und Sachsen, wurden im Januar 2013 vorgenommen. II. Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse aus dem Lotteriegeschäft Die Umsatzerlöse betreffen Erlöse aus dem Loseverkauf, aus Absprungerträgen, aus Kürzungsbeträgen und dem Verkauf amtlicher Drucksachen sowie Werbematerial. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge umfassen im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen sowie Kostenerstattungen und Preisnachlässe aus der Sachgewinnabwicklung. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten im Wesentlichen Werbekosten, Erlaubnisgebühren sowie Sach- und Verwaltungsausgaben und IT-Kosten. Periodenfremde Aufwendungen betrugen TEUR 10. Sonstige Steuern Unter den sonstigen Steuern ist neben der Lotteriesteuer auch KFZ-Steuer erfasst. 13. SONSTIGE ANGABEN Arbeitnehmer Die GKL beschäftigte im Berichtsjahr durchschnittlich 96 angestellte Arbeitnehmer (Vollzeit: 66, Teilzeit: 30) sowie 23 Kurzzeitbeschäftigte und Aushilfskräfte. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Die Anstalt haftet für eventuelle Ansprüche der Gläubiger der ehemaligen Anstalten NKL Nordwestdeutsche Klassenlotterie und SKL Süddeutsche Klassenlotterie. Eine wesentliche vertragliche Verpflichtung resultiert aus der Anmietung der Geschäftsräume in Hamburg. Der Mietvertrag läuft bis zum 31. Mai 2015. Die vereinbarte Gesamtmiete beträgt inkl. angemessener Betriebskosten Euro 392.347,62 für das Geschäftsjahr 2013, Euro 397.935,12 für das Geschäftsjahr 2014 und Euro 165.806,30 für das Geschäftsjahr 2015. Organe der Anstalt a) Gewährträgerversammlung im Rumpfgeschäftsjahr 1.7.2012 bis 31.12.2012 Ministerialdirigent Walter Leibold • Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg, Stuttgart Ministerialrat Claus Niederalt • Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, München Senatsrat Dieter Schippers • Senatsverwaltung für Finanzen, Berlin Ministerialrat Johannes Werner • Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg, Potsdam Referatsleiter Jürgen Kording • Vorsitzender der Gewährträgerversammlung Die Senatorin für Finanzen der Freien Hansestadt Bremen • Vorsitzender des Geschäfts- und Personalausschusses Wissenschaftliche Angestellte Jutta Hartung • Finanzbehörde, Freie und Hansestadt Hamburg Ministerialdirigent Elmar Damm • Hessisches Ministerium der Finanzen, Wiesbaden Regierungsrätin Dr. Antje Weber • Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern, Schwerin Dr. Oliver Kiaman • Niedersächsisches Finanzministerium, Hannover • Vorsitzender des Prüfungsausschusses Leitender Ministerialrat Jörg Hansen (bis 30.10.2012) • Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf Ministerialrat Thomas Bringmann (ab 30.10.2012) • Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf Ministerialrat Wolfram Kremer • Stellvertretender Vorsitzender der Gewährträgerversammlung • Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz, Mainz Regierungsdirektor Wolfgang Raber • Ministerium der Finanzen und Europa, Saarbrücken Ministerialrätin Sybille Gedenk-Fleger • Sächsisches Staatsministerium der Finanzen, Dresden Ministerialrat Andreas Grobe • Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt, Magdeburg Oberregierungsvolkswirtschaftsrätin Dr. Christiane Sorgenfrei • Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein, Kiel Regierungsrat Thomas Weißenborn • Thüringer Finanzministerium, Erfurt b) Vorstand Dr. Gerhard Rombach (Sprecher des Vorstandes) Günther Schneider (Sprecher des Vorstandes) Jan Christiansen Manfred Neidel Bezüge von Organmitgliedern Im Rumpfgeschäftsjahr 2012 erhielt der Vorstand Bruttogesamtbezüge in Höhe von Euro 357.969,55 Diese Summe teilt sich wie folgt auf: Feste Vergütung G. Rombach € G. Schneider € J. Christiansen € M. Neidel € 78.082,14 71.250,00 66.250,02 55.000,02 Variable Vergütung Sachbezüge/Beihilfen Zusatzversorgung G. Rombach € 14.000,00 G. Schneider € 17.875,00 J. Christiansen € 17.500,00 M. Neidel € 20.000,00 2.896,39 4.257,54 3.781,20 2.348,88 0 2.058,00 2.670,36 0 Gesamt 94.978,53 95.440,54 90.201,58 77.348,90 Die variable Vergütung betrifft die im Berichtsjahr ausgezahlten Tantiemeansprüche der Herren Rombach und Neidel für das Geschäftsjahr der SKL zum 30. November 2011 und der Herren Schneider und Christiansen für das Geschäftsjahr der NKL zum 31. März 2012. Daneben bestehen Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen gegenüber einem Vorstandsmitglied in Höhe von Euro 932.635. An die Mitglieder der Gewährträgerversammlung wurde im Rumpfgeschäftsjahr keine Vergütung gezahlt. Bezüge von früheren Mitgliedern des Vorstandes Die laufenden Bezüge einschließlich Beihilfen für frühere Mitglieder des Vorstandes betrugen Euro 95.433,37. Darüber hinaus bestehen für frühere Vorstandsmitglieder Pensionsrückstellungen in Höhe von Euro 2.067.450,00. Abschlussprüferhonorar Für den Abschlussprüfer wurde im Rumpfgeschäftsjahr ein Gesamthonorar in Höhe von Euro 54.029,49 erfasst, welches mit 41.650,00 auf die Prüfung des Jahresabschlusses der GKL für das Rumpfgeschäftsjahr 2012 und mit Euro 12.379,49 auf die Prüfung der Eröffnungsbilanz der GKL entfällt. Hamburg, München, 14. Mai 2013 GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder Vorstand Dr. Gerhard Rombach Günther Schneider Jan Christiansen Manfred Neidel Nach dem Ergebnis unserer Prüfung erteilen wir dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 (Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Juli bis 31. Dezember 2012) sowie dem Lagebericht der GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder AöR, Hamburg und München, den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder AöR, Hamburg und München, für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Juli bis 31. Dezember 2012 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Anstalt. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Anstalt sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Anstalt. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Anstalt und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Hamburg, den 14. Mai 2013 RBS RoeverBroennerSusat GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Dr. Schlüter, Wirtschaftsprüfer Haupt, Wirtschaftsprüfer Auszug aus der Vorlage zu TOP 3 der Sitzung der Gewährträgerversammlung am 23./24. Juli 2013 (Beschluss über die Ergebnisverwendung des Rumpfgeschäftsjahres vom 1. Juli bis 31. Dezember 2012) Beschlussvorschläge an die Gewährträgerversammlung: Die Gewährträgerversammlung beschließt auf Empfehlung des Prüfungsausschusses: 1. Der Vorstand wird ermächtigt, für Rentengewinnverbindlichkeiten bis auf Weiteres aus dem Jahresüberschuss zweckgebundene Rücklagen nach dem in den Altanstalten abgestimmten Verfahren zu bilden und in der sich ergebenden Höhe der zweckgebundenen Rücklage zuzuführen oder diese aufzulösen. 2. Zum Jahresabschluss der GKL für das Rumpfgeschäftsjahr 31.12.2012: 2.1. Der Jahresabschluss der GKL für das Rumpfgeschäftsjahr zum 31.12.2012 wird mit einer Bilanzsumme von 152.605.366,22 EUR und einem Jahresüberschuss von 7.097.090,30 EUR festgestellt. Der Lagebericht wird gebilligt. 2.2. Der Jahresüberschuss in Höhe von 7.097.090,30 EUR wird wie folgt verwendet: 2.2.1. Der zweckgebundenen Rücklage wird ein Betrag in Höhe von 1.903.803,46 EUR zugeführt. 2.2.2. An die Trägerländer der ehemaligen SKL wird als besonderer Gewinnanteil gem. § 9 Abs. 1 des Staatsvertrages und § 14 der Satzung der GKL ein Betrag in Höhe von 3.331.161,75 EUR ausgeschüttet, und zwar in dem Verhältnis, wie das überschießende Kapital aus der Einbringungsverpflichtung der SKL in die GKL auf die SKLTrägerländer verteilt wurde. Die im Rumpfgeschäftsjahresabschluss der GKL zum 31.12.2012 ausgewiesenen Forderungen und Verbindlichkeiten dieser Länder werden mit der Auszahlung verrechnet. 2.2.3. Der Planspielausgleichsrücklage wird ein Betrag in Höhe von 1.862.125,09 EUR zugeführt. Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung der Gewährträgerversammlung vom 23./24. Juli 2013 Beschlüsse: Die Gewährträgerversammlung beschließt auf Empfehlung des Prüfungsausschusses: 1. Der Vorstand wird ermächtigt, für Rentengewinnverbindlichkeiten bis auf Weiteres aus dem Jahresüberschuss zweckgebundene Rücklagen nach dem in den Altanstalten abgestimmten Verfahren zu bilden und in der sich ergebenden Höhe der zweckgebundenen Rücklage zuzuführen oder diese aufzulösen. 2. Zum Jahresabschluss der GKL für das Rumpfgeschäftsjahr 31.12.2012: 2.1. Der Jahresabschluss der GKL für das Rumpfgeschäftsjahr zum 31.12.2012 wird mit einer Bilanzsumme von 152.605.366,22 EUR und einem Jahresüberschuss von 7.097.090,30 EUR festgestellt. Der Lagebericht wird gebilligt. 2.2. Der Jahresüberschuss in Höhe von 7.097.090,30 EUR wird wie folgt verwendet: Der zweckgebundenen Rücklage wird ein Betrag in Höhe von 1.903.803,46 EUR zugeführt. An die Trägerländer der ehemaligen SKL wird als besonderer Gewinnanteil gem. § 9 Abs. 1 des Staatsvertrages und § 14 der Satzung der GKL ein Betrag in Höhe von 3.331.161,75 EUR ausgeschüttet, und zwar in dem Verhältnis, wie das überschießende Kapital aus der Einbringungsverpflichtung der SKL in die GKL auf die SKLTrägerländer verteilt wurde. Die im Rumpfgeschäftsjahresabschluss der GKL zum 31.12.2012 ausgewiesenen Forderungen und Verbindlichkeiten dieser Länder werden mit der Auszahlung verrechnet. Der Planspielausgleichsrücklage wird ein Betrag in Höhe von 1.862.125,09 EUR zugeführt.