Schulfähigkeit Ihres Kindes - GGS

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Schulfähigkeit Ihres Kindes - GGS
Vertreterinnen der Grundschulen und
Kindertagesstätten informieren
Eltern vierjähriger Kinder
aus dem Stadtteil Deutz
Gliederung
• Sprachstandsfeststellung  und 
• Sprachförderunterricht
• Schulanmeldung
• Schulpflicht
• vorzeitige Einschulung
• Flexible Schuleingangsphase (FLEX)
• Schulfähigkeit Ihres Kindes
• Das schaffen WIR gemeinsam!
• Ihre Fragen
Sprachliche Voraussetzungen
Für einen erfolgreichen Start in der Schule
sollten die Kinder
über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen.
Dazu gehören:
• Verstehen einfacher Fragen, Aussagen,
Aufforderungen
• Verfügen über altersgemäßen Sprachschatz
• verständlich sprechen können
Sprachstandsfeststellung
Rechtliche Grundlage: Schulgesetz NRW
„Vorschulische Beratung und Förderung,
Feststellung des Sprachstandes
§ 36 (2) Sprachstandsfeststellung zwei Jahre vor
der Einschulung (ab 01.01.2007)
§ 36 (3) Sprachstandsfeststellung bei der
Anmeldung zur Grundschule
Sprachstandsfeststellung 
Delfin4
Verantwortlichkeiten
 Schulämter (Schulaufsichtsbeamte)
Durchführung des zweistufigen Verfahrens
unter Beteiligung von
 Grundschulen (Lehrer/innen und soz. päd.
Fachkräfte)
 Kindertageseinrichtungen (Erzieher/innen)
Sprachstandsfeststellung 
Zielgruppen Delfin4
• Am Verfahren 2012 nehmen alle Kinder teil mit
Geburtsdatum vom 01.10.2007 bis 30.09.2008
• Zielgruppen der Erhebung 2 Jahre vor Schulbeginn :
Stufe 1 (26. März bis 04. Mai 2012) die KiTas sind
informiert/ Kinder, die eine KiTa besuchen
Stufe 2 (30. Mai bis 29. Juni 2012)
alle nach Stufe 1 benannten Kinder sowie die
Kinder, die nicht an Stufe 1 teilgenommen
haben/ Kinder, die keine KiTa besuchen
 ggf. Sprachförderunterricht 2 Jahre vor Schulbeginn
Sprachförderunterricht
Vorschulische Sprachförderkurse
finden im Kindergarten statt.
Die Sprachförderkurse in den Schulen wurden zum
Schuljahr 2008/09 abgeschafft.
Beginn der Kurse Sprachstandsfeststellung:
2 Jahre vor der Einschulung
Die Teilnahme ist für die
betreffenden Kinder verpflichtend.
Schulgesetz § 36 (2)
Schulanmeldung
erfolgt in der von den Eltern ausgewählten Schule
durch die Eltern
im Herbst vor dem Einschulungsjahr
Bitte geben Sie in jedem Fall einen Zweitwunsch an.
Termine:
Die genauen Zeiten werden ca. im September 2012 vom
Schulverwaltungsamt bekannt gegeben (Termine i.d.R. in der
ersten Woche nach den Schulherbstferien Dienstag und
Mittwoch, 23. und 24.10.2012).
Kind zur Anmeldung unbedingt mitbringen!
(ebenso Elternbenachrichtigung und die dort aufgeführten Dokumente)
Schulpflichtige Kinder
Die Schulpflicht beginnt
für Kinder, die bis zum 30. September
das sechste Lebensjahr vollendet haben,
am 1. August desselben Kalenderjahres.
Die Übergangsvorschriften zum Schuljahr 2012/2013: 31. Oktober und
zum Schuljahr 2013/2014: 30. November, ab Schuljahr 2014/15 gilt der
31. Dezember entfallen!!!
Schulgesetz §35 (1) sowie Übergangsvorschriften hierzu §132 (2)
Vorzeitige Einschulung
Jüngere Kinder können auf Antrag der Eltern
eingeschult werden, wenn sie schulfähig sind!!
Schulfähigkeit
• körperlich-gesundheitliche Voraussetzungen
• kognitive Voraussetzungen
• Motivation und soziale Voraussetzungen
Die Schulleitung entscheidet unter
Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens.
Flexible Schuleingangsphase
(FLEX)
• flächendeckende Einführung in NRW Schuljahr 2005/06
• FLEX umfasst die Jahrgänge/ Schuljahre 1 und 2
jahrgangsübergreifender oder jahrgangsgleicher Unterricht
GGS Poller Hauptstraße
KGS Janusz-Korczak-Schule
KGS und GGS Gotenring
• Verweildauer in der FLEX: 1, 2 oder 3 Jahre
• Zurückstellung nur aus schwerwiegenden medizinischen
Gründen – kein Schulkindergarten mehr
• Sozialpädagoginnen aus bisherigen Schulkindergärten
arbeiten in der FLEX
Schulfähigkeit Ihres Kindes
Wichtige Voraussetzungen
• vertrauensvolle Zusammenarbeit
Eltern (und Kinder) – KiTa – Schule – OGTS  WIR
• Ziel: jedes Kind individuell fördern!
• erfolgreiches Lernen des Kindes durch:
Anstrengungsbereitschaft, Selbständigkeit,
angemessenes Regelbewusstsein und -verhalten
Lernen bedeutet Anstrengung!
Helfen Sie Ihrem Kind, es selbst zu tun!
Regeln geben Ihrem Kind Halt und Orientierung!
Weitere Voraussetzungen
Grobmotorik
Feinmotorik
 balancieren
 hüpfen auf einem Bein
 vorwärts- / rückwärtslaufen
 schaukeln/ schwingen
 Schuhe zubinden
 Knöpfe zumachen
 ausmalen / ausschneiden
 Stifthaltung
 „Zangengriff“
 Perlen fädeln / Lego…
…
Emotionale/ Soziale
Kompetenzen
Konzentration / Merkfähigkeit / Wahrnehmung
 Ablösen von Zuhause
 Gefühle benennen können
 Regelbewusstsein
 zuhören / abwarten können
 Rollenspiele
…
 Reimwörter
 Verkehrserziehung
 Raumorientierung/Raum-Lage
 Puzzle
 logische Ketten ( …)
…
Das schaffen WIR gemeinsam!
Bitten eines Kindes an einen Erwachsenen
1. Verwöhne mich nicht. Ich weiß ganz gut, dass ich nicht alles,
was ich verlange, haben muss. Ich teste ja nur.
2. Hab keine Angst, mit mir klar und bestimmt umzugehen. Ich
schätze diese Art, denn dann weiß ich, woran ich bin.
3. Sei nicht wechselhaft. Das verwirrt mich und ich versuche
desto mehr, alles zu erreichen, was ich will.
4. Mach nicht, dass ich mich kleiner fühle als ich bin.
5. Tu nichts für mich, was ich selber tun kann.
6. Gestehe mir Fehler zu. Ich muss lernen, Fehler zu machen,
ohne zu glauben, dass ich darum schlechter bin.
7. Stelle meine Ehrlichkeit nicht in Frage, aus Angst ich erzähle
sonst Lügen.
8. Schenke meinen kleinen Leiden nicht zu viel Aufmerksamkeit.
Sonst lerne ich eine schwache Gesundheit schätzen, weil sie
mir Aufmerksamkeit bringt.
9. Entziehe dich nicht, wenn ich wirklich Etwas wissen will.
10. Denke nicht, es sei unter deiner Würde, dich bei mir zu
entschuldigen.
11. Sorge dich nicht, dass du wenig Zeit für mich hast. Was zählt
ist, wie wir die Zeit verbringen.
(Quelle unbekannt)
Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit!
Ihre Fragen an uns
So erreichen Sie uns:
GGS Gotenring Deutz
Schulleiterin: S. Schröder-Wohlert
Tel.: 0221/ 33750020
Email: 112380@schule.nrw.de
KGS Gotenring Deutz
Schulleiterin: A. Hommer
Tel.: 0221/33750030
Email: 111545@schule.nrw.de