Schulfähigkeit Ihres Kindes - GGS
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Schulfähigkeit Ihres Kindes - GGS
Vertreterinnen der Grundschulen und Kindertagesstätten informieren Eltern vierjähriger Kinder aus dem Stadtteil Deutz Gliederung • Sprachstandsfeststellung und • Sprachförderunterricht • Schulanmeldung • Schulpflicht • vorzeitige Einschulung • Flexible Schuleingangsphase (FLEX) • Schulfähigkeit Ihres Kindes • Das schaffen WIR gemeinsam! • Ihre Fragen Sprachliche Voraussetzungen Für einen erfolgreichen Start in der Schule sollten die Kinder über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen. Dazu gehören: • Verstehen einfacher Fragen, Aussagen, Aufforderungen • Verfügen über altersgemäßen Sprachschatz • verständlich sprechen können Sprachstandsfeststellung Rechtliche Grundlage: Schulgesetz NRW „Vorschulische Beratung und Förderung, Feststellung des Sprachstandes § 36 (2) Sprachstandsfeststellung zwei Jahre vor der Einschulung (ab 01.01.2007) § 36 (3) Sprachstandsfeststellung bei der Anmeldung zur Grundschule Sprachstandsfeststellung Delfin4 Verantwortlichkeiten Schulämter (Schulaufsichtsbeamte) Durchführung des zweistufigen Verfahrens unter Beteiligung von Grundschulen (Lehrer/innen und soz. päd. Fachkräfte) Kindertageseinrichtungen (Erzieher/innen) Sprachstandsfeststellung Zielgruppen Delfin4 • Am Verfahren 2012 nehmen alle Kinder teil mit Geburtsdatum vom 01.10.2007 bis 30.09.2008 • Zielgruppen der Erhebung 2 Jahre vor Schulbeginn : Stufe 1 (26. März bis 04. Mai 2012) die KiTas sind informiert/ Kinder, die eine KiTa besuchen Stufe 2 (30. Mai bis 29. Juni 2012) alle nach Stufe 1 benannten Kinder sowie die Kinder, die nicht an Stufe 1 teilgenommen haben/ Kinder, die keine KiTa besuchen ggf. Sprachförderunterricht 2 Jahre vor Schulbeginn Sprachförderunterricht Vorschulische Sprachförderkurse finden im Kindergarten statt. Die Sprachförderkurse in den Schulen wurden zum Schuljahr 2008/09 abgeschafft. Beginn der Kurse Sprachstandsfeststellung: 2 Jahre vor der Einschulung Die Teilnahme ist für die betreffenden Kinder verpflichtend. Schulgesetz § 36 (2) Schulanmeldung erfolgt in der von den Eltern ausgewählten Schule durch die Eltern im Herbst vor dem Einschulungsjahr Bitte geben Sie in jedem Fall einen Zweitwunsch an. Termine: Die genauen Zeiten werden ca. im September 2012 vom Schulverwaltungsamt bekannt gegeben (Termine i.d.R. in der ersten Woche nach den Schulherbstferien Dienstag und Mittwoch, 23. und 24.10.2012). Kind zur Anmeldung unbedingt mitbringen! (ebenso Elternbenachrichtigung und die dort aufgeführten Dokumente) Schulpflichtige Kinder Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 1. August desselben Kalenderjahres. Die Übergangsvorschriften zum Schuljahr 2012/2013: 31. Oktober und zum Schuljahr 2013/2014: 30. November, ab Schuljahr 2014/15 gilt der 31. Dezember entfallen!!! Schulgesetz §35 (1) sowie Übergangsvorschriften hierzu §132 (2) Vorzeitige Einschulung Jüngere Kinder können auf Antrag der Eltern eingeschult werden, wenn sie schulfähig sind!! Schulfähigkeit • körperlich-gesundheitliche Voraussetzungen • kognitive Voraussetzungen • Motivation und soziale Voraussetzungen Die Schulleitung entscheidet unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens. Flexible Schuleingangsphase (FLEX) • flächendeckende Einführung in NRW Schuljahr 2005/06 • FLEX umfasst die Jahrgänge/ Schuljahre 1 und 2 jahrgangsübergreifender oder jahrgangsgleicher Unterricht GGS Poller Hauptstraße KGS Janusz-Korczak-Schule KGS und GGS Gotenring • Verweildauer in der FLEX: 1, 2 oder 3 Jahre • Zurückstellung nur aus schwerwiegenden medizinischen Gründen – kein Schulkindergarten mehr • Sozialpädagoginnen aus bisherigen Schulkindergärten arbeiten in der FLEX Schulfähigkeit Ihres Kindes Wichtige Voraussetzungen • vertrauensvolle Zusammenarbeit Eltern (und Kinder) – KiTa – Schule – OGTS WIR • Ziel: jedes Kind individuell fördern! • erfolgreiches Lernen des Kindes durch: Anstrengungsbereitschaft, Selbständigkeit, angemessenes Regelbewusstsein und -verhalten Lernen bedeutet Anstrengung! Helfen Sie Ihrem Kind, es selbst zu tun! Regeln geben Ihrem Kind Halt und Orientierung! Weitere Voraussetzungen Grobmotorik Feinmotorik balancieren hüpfen auf einem Bein vorwärts- / rückwärtslaufen schaukeln/ schwingen Schuhe zubinden Knöpfe zumachen ausmalen / ausschneiden Stifthaltung „Zangengriff“ Perlen fädeln / Lego… … Emotionale/ Soziale Kompetenzen Konzentration / Merkfähigkeit / Wahrnehmung Ablösen von Zuhause Gefühle benennen können Regelbewusstsein zuhören / abwarten können Rollenspiele … Reimwörter Verkehrserziehung Raumorientierung/Raum-Lage Puzzle logische Ketten ( …) … Das schaffen WIR gemeinsam! Bitten eines Kindes an einen Erwachsenen 1. Verwöhne mich nicht. Ich weiß ganz gut, dass ich nicht alles, was ich verlange, haben muss. Ich teste ja nur. 2. Hab keine Angst, mit mir klar und bestimmt umzugehen. Ich schätze diese Art, denn dann weiß ich, woran ich bin. 3. Sei nicht wechselhaft. Das verwirrt mich und ich versuche desto mehr, alles zu erreichen, was ich will. 4. Mach nicht, dass ich mich kleiner fühle als ich bin. 5. Tu nichts für mich, was ich selber tun kann. 6. Gestehe mir Fehler zu. Ich muss lernen, Fehler zu machen, ohne zu glauben, dass ich darum schlechter bin. 7. Stelle meine Ehrlichkeit nicht in Frage, aus Angst ich erzähle sonst Lügen. 8. Schenke meinen kleinen Leiden nicht zu viel Aufmerksamkeit. Sonst lerne ich eine schwache Gesundheit schätzen, weil sie mir Aufmerksamkeit bringt. 9. Entziehe dich nicht, wenn ich wirklich Etwas wissen will. 10. Denke nicht, es sei unter deiner Würde, dich bei mir zu entschuldigen. 11. Sorge dich nicht, dass du wenig Zeit für mich hast. Was zählt ist, wie wir die Zeit verbringen. (Quelle unbekannt) Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Ihre Fragen an uns So erreichen Sie uns: GGS Gotenring Deutz Schulleiterin: S. Schröder-Wohlert Tel.: 0221/ 33750020 Email: 112380@schule.nrw.de KGS Gotenring Deutz Schulleiterin: A. Hommer Tel.: 0221/33750030 Email: 111545@schule.nrw.de