Offenlegungsbericht i. S. d. Instituts
Transcription
Offenlegungsbericht i. S. d. Instituts
Offenlegungsbericht i. S. d. Instituts-Vergütungsverordnung der Volksbank Rhein-Lippe eG 2013 Fassung vom 30.04.2014 Unsere Selbsteinschätzung basiert auf den nachfolgenden Punkten: Unsere Vergütungsstrukturen sind sehr transparent und nachvollziehbar aufgebaut. Weder im Bereich des Vorstandes noch im Bereich der übertariflich dotierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestehen Abhängigkeiten von variablen Vergütungsteilen. Die Vergütung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Ausnahme der Mitglieder des Vorstandes erfolgt auf Basis des jeweils gültigen Banktarifvertrages. Die Ausschüttung variabler Vergütungsbestandteile erfolgt unter dem Vorbehalt des § 45 KWG. Dieser ermächtigt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht im Falle unzureichender Eigenmittel oder unzureichender Liquidität zur Untersagung oder Beschränkung variabler Vergütungsbestandteile, sowie sie nicht auf Basis eines Tarifvertrages geleistet werden. Fixe und variable Vergütungen des Vorstandes und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – insbesondere auch der Risikoträger – stehen in einem angemessenen Verhältnis zueinander. Negative Anreize zur Eingehung unverhältnismäßig hoher Risikopositionen entstehen dadurch nachdrücklich nicht. Art und Umfang des von uns betriebenen Geschäftes liegen im Bereich der üblichen Kredit- und Einlagengeschäfte einer regional tätigen Genossenschaftsbank. Privat- und Firmenkundengeschäft sind geprägt durch einen hohen Anteil an Retailund Realkreditgeschäften. Unsere Kundengeschäfte konzentrieren sich im Sinne des Regionalprinzips nahezu ausschließlich auf unser Geschäftsgebiet. Darüber hinausgehende Geschäfte, insbesondere im Kreditbereich, stellen eine Ausnahme dar. Durch unsere Geschäftsstruktur und die Überschaubarkeit der Verträge im Kundengeschäft sowie im Eigengeschäft ist eine Beschränkung auf die banküblichen Risiken einer regional ausgerichteten Genossenschaftsbank gewährleistet. Der Risikogehalt der von uns betriebenen Geschäfte ist durchweg gering. Die Eigenanlagen der Volksbank Rhein-Lippe eG konzentrieren sich auf die Liquiditätsanlage im genossenschaftlichen Verbund und gerateter Emittenten im Investment-Grade-Bereich. Derivate werden von uns nur als Sicherungsgeschäfte abgeschlossen; Swaps werden vor diesem Hintergrund ausschließlich zur Aussteuerung unseres Zinsänderungsrisikos eingesetzt. Handelsbuchgeschäfte werden von der Volksbank Rhein-Lippe eG nur in geringem Umfang betrieben. Das Investmentbanking wird nicht betrieben. Im Eigengeschäft werden im Sinne unserer Eigenanlagestrategie nur im banküblichen Umfang ausländische Wertpapiere gehalten. Der Auslandszahlungsverkehr nimmt bei uns eine deutlich untergeordnete Rolle ein. www.volksbank–rhein-lippe.de Daten zur Vergütungssystematik Gemäß § 26a Absatz 2 KWG verzichten wir auf die Offenlegung der variablen Vergütung und der davon begünstigten Personen, da diese rechtlich geschützt sind. Unsere gesamten Personalbezüge einschließlich sozialer Abgaben und betrieblicher Altersvorsorge betragen 13,02 Mio. Euro, der variable Anteil liegt deutlich unter 10 %. 233 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie 3 Vorstände erhalten eine variable Vergütung. Feststellungen zur Konformität des betrieblichen Vergütungssystems mit der Instituts-Vergütungsordnung Unsere Vergütungsregelungen sind konform mit unseren strategischen Zielsetzungen. Dies bedeutet, dass unsere Mitarbeiter und unsere Geschäftsleitung eine angemessene Festvergütung für ihre Tätigkeit erhalten und dass – soweit variable Vergütungsbestandteile gezahlt werden – die Grundsätze der Auszahlung im Einklang mit den strategischen Zielen stehen und insbesondere auch auf ein nachhaltiges Wirtschaften des Unternehmens ausgerichtet sind. Unser Vergütungssystem setzt keine Anreize zur Eingehung von unverhältnismäßigen Risiken und löst bei Mitarbeitern in Kontrolleinheiten keine Interessenkonflikte mit ihrer Aufgabenstellung aus. Die Festvergütung unserer Mitarbeiter entspricht Funktion und Qualifikation, dem gültigen Bankentarifvertrag und ist marktüblich bemessen. In keinem Bereich besteht eine signifikante Abhängigkeit von variablen Vergütungsbestandteilen. Einzelne Mitarbeiter erhalten je nach Funktion und Qualifikation übertarifliche Fixzulagen. Wesel, 30. April 2014 www.volksbank–rhein-lippe.de