Offenlegungsbericht i. S. d. Instituts

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Offenlegungsbericht i. S. d. Instituts
Offenlegungsbericht i. S. d. Instituts-Vergütungsverordnung der
Volksbank Rhein-Lippe eG 2013
Fassung vom 30.04.2014
Unsere Selbsteinschätzung basiert auf den nachfolgenden Punkten:
Unsere Vergütungsstrukturen sind sehr transparent und nachvollziehbar aufgebaut.
Weder im Bereich des Vorstandes noch im Bereich der übertariflich dotierten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestehen Abhängigkeiten von variablen
Vergütungsteilen. Die Vergütung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Ausnahme
der Mitglieder des Vorstandes erfolgt auf Basis des jeweils gültigen Banktarifvertrages.
Die Ausschüttung variabler Vergütungsbestandteile erfolgt unter dem Vorbehalt des
§ 45 KWG. Dieser ermächtigt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht im
Falle unzureichender Eigenmittel oder unzureichender Liquidität zur Untersagung oder
Beschränkung variabler Vergütungsbestandteile, sowie sie nicht auf Basis eines
Tarifvertrages geleistet werden.
Fixe und variable Vergütungen des Vorstandes und der Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter – insbesondere auch der Risikoträger – stehen in einem angemessenen
Verhältnis zueinander. Negative Anreize zur Eingehung unverhältnismäßig hoher
Risikopositionen entstehen dadurch nachdrücklich nicht.
Art und Umfang des von uns betriebenen Geschäftes liegen im Bereich der üblichen
Kredit- und Einlagengeschäfte einer regional tätigen Genossenschaftsbank.
Privat- und Firmenkundengeschäft sind geprägt durch einen hohen Anteil an Retailund Realkreditgeschäften.
Unsere Kundengeschäfte konzentrieren sich im Sinne des Regionalprinzips nahezu
ausschließlich auf unser Geschäftsgebiet. Darüber hinausgehende Geschäfte,
insbesondere im Kreditbereich, stellen eine Ausnahme dar.
Durch unsere Geschäftsstruktur und die Überschaubarkeit der Verträge im
Kundengeschäft sowie im Eigengeschäft ist eine Beschränkung auf die banküblichen
Risiken einer regional ausgerichteten Genossenschaftsbank gewährleistet. Der
Risikogehalt der von uns betriebenen Geschäfte ist durchweg gering.
Die Eigenanlagen der Volksbank Rhein-Lippe eG konzentrieren sich auf die
Liquiditätsanlage im genossenschaftlichen Verbund und gerateter Emittenten im
Investment-Grade-Bereich.
Derivate werden von uns nur als Sicherungsgeschäfte abgeschlossen; Swaps werden
vor diesem Hintergrund ausschließlich zur Aussteuerung unseres Zinsänderungsrisikos
eingesetzt.
Handelsbuchgeschäfte werden von der Volksbank Rhein-Lippe eG nur in geringem
Umfang betrieben. Das Investmentbanking wird nicht betrieben.
Im Eigengeschäft werden im Sinne unserer Eigenanlagestrategie nur im banküblichen
Umfang ausländische Wertpapiere gehalten.
Der Auslandszahlungsverkehr nimmt bei uns eine deutlich untergeordnete Rolle ein.
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Daten zur Vergütungssystematik
Gemäß § 26a Absatz 2 KWG verzichten wir auf die Offenlegung der variablen Vergütung und
der davon begünstigten Personen, da diese rechtlich geschützt sind.
Unsere gesamten Personalbezüge einschließlich sozialer Abgaben und betrieblicher
Altersvorsorge betragen 13,02 Mio. Euro, der variable Anteil liegt deutlich unter
10 %. 233 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie 3 Vorstände erhalten eine variable
Vergütung.
Feststellungen zur Konformität des betrieblichen Vergütungssystems mit der
Instituts-Vergütungsordnung
Unsere Vergütungsregelungen sind konform mit unseren strategischen Zielsetzungen. Dies
bedeutet, dass unsere Mitarbeiter und unsere Geschäftsleitung eine angemessene
Festvergütung für ihre Tätigkeit erhalten und dass – soweit variable Vergütungsbestandteile
gezahlt werden – die Grundsätze der Auszahlung im Einklang mit den strategischen Zielen
stehen und insbesondere auch auf ein nachhaltiges Wirtschaften des Unternehmens
ausgerichtet sind.
Unser Vergütungssystem setzt keine Anreize zur Eingehung von unverhältnismäßigen Risiken
und löst bei Mitarbeitern in Kontrolleinheiten keine Interessenkonflikte mit ihrer
Aufgabenstellung aus.
Die Festvergütung unserer Mitarbeiter entspricht Funktion und Qualifikation, dem gültigen
Bankentarifvertrag und ist marktüblich bemessen. In keinem Bereich besteht eine signifikante
Abhängigkeit von variablen Vergütungsbestandteilen. Einzelne Mitarbeiter erhalten je nach
Funktion und Qualifikation übertarifliche Fixzulagen.
Wesel, 30. April 2014
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