Kapitalmarktunion

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Kapitalmarktunion
Financial Special
Fixed Income Research
29. Mai 2015
Kapitalmarktunion
NORD/LB-Research-Portal PROFI
Bloomberg-Kürzel: NRDR <GO>
Wir bitten um Beachtung der besonderen Hinweise auf den letzten Seiten dieser Studie.
Kapitalmarktunion • 29. Mai 2015
Financials
Kapitalmarktunion
Analysten:
Michaela Hessmert
Melanie Kiene, CIIA
Die obersten Ziele der Europäischen Kommission (EUK) sind nachhaltiges
Wachstum und Beschäftigung. Dazu hat die EUK eine Reihe von Initiativen
beschlossen, wie etwa die Kapitalmarktunion (Capital Market Union - CMU).
Die CMU besteht aus einer Vielzahl von Maßnahmen, die auf eine Integration
und Diversifizierung der europäischen Kapitalmärkte aller 28 Mitgliedsstaaten
abzielen. Dadurch soll Wachstum und Stabilität ermöglicht werden.
Hintergrund
Motivation zur CMU
Die EUK bemängelt im Grünbuch, dass Märkte für Beteiligungskapital,
Schuldverschreibungen und ähnliche Finanzierungen einen zu geringen Anteil
an der Wachstumsfinanzierung haben. Auch Sparer investierten ihr Geld selten am Kapitalmarkt. Dies führe hinsichtlich der Finanzierung gerade bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zu einer zu starken Abhängigkeit von
Banken. Besonders während wirtschaftlich schlechter Zeiten schränken Banken ihre Kreditvergabe ein, was dem Wirtschaftswachstum schadet. Daher sei
es nötig, die Hürden für den Kapitalverkehr zwischen Anlegern, Unternehmen
und Projekten abzubauen. Effizientere Marktinfrastrukturen und Intermediäre
sollen für einen besseren Kapitalfluss sorgen. Die EUK erhofft sich davon
niedrige Finanzierungskosten, vielfältige Finanzierungsmöglichkeiten für KMU,
eine bessere Allokation von Risiken und eine erhöhte Resistenz gegen Finanzmarkt-Schocks durch mehr Beteiligungskapital. Die Beseitigung unnötiger rechtlicher und aufsichts-technischer Hürden soll die Kosten für Investitionen und den Zugang zu Anlageprodukten EU-weit annähern.
Größe der Finanzsektoren und Kapitalmärkte in Prozent des GDP
600
500
% des GDP
400
300
200
100
0
USA
Bankensektor Assets
EU
China
Unternehmens- und Regierungsschuldtitel
Japan
Eigenkapitalmärkte
Quelle: Véron und Wolff (2015), NORD/LB Fixed Income Research
Stand: 2014 mit Ausnahme des Eigenkapitalmarktes der EU (2012), Unternehmens- und Regierungsschuldtitel (2013) und Bankensektor Assets
Japan (2013)
Kein Novum
Die CMU ist keine neue Initiative per se. Sie baut auf vorangegangene Maßnahmen auf. Der freie Kapitalverkehr wurde schon 1957 in den Römischen
Verträgen im EWG-Vertrag festgehalten. Diesem folgten 1988 das Single
Market Programme, der Financial Services Action Plan in 1998 und die Schaffung des Europäischen Finanzaufsichtssystems in 2011, um Beispiele zu
nennen.
NORD/LB Fixed Income Research
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Grundsätze der CMU
1. Kapitalmärkte sollen dahin ausgerichtet werden, dass die Wirtschaft den größtmöglichen Nutzen aus
ihnen ziehen kann
2. Beseitigung von Hindernissen hinsichtlich grenzüberschreitender Investitionen
3. Aufbauend auf dem Stabilitätsgedanken der Finanzmärkte ein einziges Regelbuch für die Finanzindustrie aufzustellen, das konsistent über alle EU-Länder hinweg durchgesetzt wird
4. Verbraucher- und Anlegerschutz
5. Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der EU
Quelle: Grünbuch – Schaffung einer Kapitalmarktunion, NORD/LB Fixed Income Research
Kein roter Faden
Es ist kein roter Faden im Grünbuch zu erkennen. Vielmehr ist die CMU eine
Ansammlung verschiedenster Aspekte, die die Unternehmensfinanzierung
erleichtern könnten, Kreditgeber und –nehmer effizient zusammenführen und
Finanzmärkte stabilisieren sollen. Des Weiteren ist das Grünbuch selten konkret. Es zielt darauf ab, Probleme zu schildern und eine Diskussion über Lösungen anzustoßen. Konkrete Gesetzesvorschläge werden erst nach dem
Aktionsplan vorgelegt werden. Im Folgenden werden wesentliche Aspekte der
CMU zusammengefasst.
Zeitplan und dringliche
Projekte
Das Grünbuch zur CMU wurde am 18.02.2015 veröffentlicht. Die dazugehörige Konsultation wurde am 13.05.2015 beendet. Bis Ende 2015 soll ein Aktionsplan in Gang gesetzt werden, sodass die CMU bis 2019 voll funktionsfähig
sein soll. In jedem Fall will die EUK schon jetzt fünf Punkte angehen, nämlich
die Förderung von Verbriefungen, eine Verbesserung der Verfügbarkeit von
Kreditinformationen über KMU, eine Vereinfachung der Wertpapierprospektrichtlinien für KMU, eine Regelung für Privatplatzierungen und die Nutzung der neuen europäischen langfristigen Investmentfonds (ELTIF) im Hinblick auf Infrastruktur und andere Langzeitprojekte.
Was durch die CMU erreicht werden soll
1. Wachstum und Arbeitsplätze
2. Ein Binnenmarkt für Kapital, der alle 28 Mitgliedsstaaten umspannt
3. Verbesserter Zugang zu Finanzmitteln, unter anderem Risikokapital, für KMU
4. Diversifizierte Unternehmensfinanzierungen, um Risiken einzugrenzen und Stabilität zu schaffen
5. Die Kosten der Kapitalaufnahme für Unternehmen verringern
6. Gesteigerte Investitionszuflüsse aus dem EU-Ausland
Quelle: Grünbuch – Schaffung einer Kapitalmarktunion, NORD/LB Fixed Income Research
Verbriefungen
Einer der wichtigsten Punkte im Grünbuch sind Verbriefungen, für die es eine
separate technische Anhörung gibt. EU-Kommissar Hill wirbt im Grünbuch
und auf vielen Reden für einen simplen, transparenten und standardisierten
Markt für Verbriefungen. Die Idee ist, dass Banken durch Verbriefungen Risiken an den Markt abgeben können. Auf der einen Seite können Banken ihre
Bilanzen entlasten und weitere Kredite vergeben. Auf der anderen Seite kann
der Markt sich an Investitionen beteiligen. Die EUK ist der Ansicht, dass Solvency II einen wichtigen Beitrag zum Rahmenwerk des Verbriefungsmarktes
leistet.
NORD/LB Fixed Income Research
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Ausstehende Verbriefungen USA und Eurozone
12.000
10.000
Mrd. USD
8.000
6.000
4.000
2.000
0
USA
Agency MBS
Europa
Agency CMO
ABS
CMBS
RMBS
CDO
KMU
WBS
Quelle: Bank of England, NORD/LB Fixed Income Research
Stand: 2014
Wertpapierprospekt
Weiterhin plant die EUK, einheitliche Kreditinformationen für alle Unternehmen verfügbar zu machen. Dies soll insbesondere die Investorenbasis bei
KMU erweitern. Nach Angaben der EUK haben 25% aller Unternehmen kein
Credit-Rating. Bei KMU seien dies sogar 75%. Diesen Mangel an Informationen sieht die EUK als Grund dafür an, dass KMU einen erschwerten Zugang
zu internationalen Kapitalmärkten hätten. Abhilfe sollen vereinfachte Rechnungslegungs-Standards für KMU schaffen.
Privatplatzierungen
Die EUK sieht in Privatplatzierungen eine kosteneffiziente Finanzierungsmöglichkeit. Hindernisse für einen europäischen Privatplatzierungs-Markt sind
insbesondere Unterschiede der Länder im Insolvenzrecht, fehlende standardisierte Prozesse und Informationen über die Kreditwürdigkeit von Emittenten.
Abhilfe würden einheitliche Kreditinformationen schaffen.
Europäische Langfristige
Investmentfonds (ELTIF)
ELTIFs investieren Kapital in langfristige Projekte, wie zum Beispiel Infrastruktur-Vorhaben. Die Zielgruppe sind Fonds-Manager, die Privatkunden und institutionellen Anlegern langfristige Investitionsmöglichkeiten in ganz Europa
anbieten wollen. Geplant ist unter anderem, dass ein ELTIF 70% seiner Assets in langfristige Projekte anlegt, nur beschränkt Wechselkursderivate nutzen darf und Investoren ihr Geld für einen gewissen Zeitraum nicht aus dem
Fond entnehmen können. Im Rahmen der CMU soll geprüft werden, ob Vorteile, die nationalen Regimen gewährt werden, auch auf ELTIFs übertragen
werden sollen. Zudem sollen EU-Institutionen dazu bewegt werden, ihre Investments durch ELTIFs zu tätigen.
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KMU-Finanzierungen in 2014
40%
35%
Anteil in Prozent
30%
25%
20%
15%
10%
5%
0%
Quelle: Véron und Wolff (2015), Bruegel, EUK, SAFE 2014, NORD/LB Fixed Income Research
Investitionsoffensive
Handlungsbedarf sieht die EUK auch bei der Finanzierung von Infrastrukturprojekten und bei langfristig angelegten Projekten im Allgemeinen. Diese seien schwer zu finanzieren. Die erste Handlung des Präsidenten der EUK,
Jean-Claude Juncker, war daher eine Investitionsoffensive, mit der Investitionen in Europa belebt werden sollen. EUR 21 Mrd. aus dem Europäischen
Fonds für strategische Investitionen sollen von 2015 bis 2017 mindestens
EUR 315 Mrd. an Krediten absichern. Unterstützt werden KMU sowie Investitionen in den Bereichen Energie, Verkehr, Breitband, Bildung, Forschung und
Innovation, die die EUK für bedeutend hält.
Finanzierung von Non-Finance Unternehmen in Prozent des GDP
250
% vom GDP
200
150
100
50
0
USA
Eigenkapitalmarkt
EU
Non-Finance Unternehmensanleihen
China
Bankkredite an Unternehmen
Japan
Verbriefung
Quelle: Véron und Wolff (2015), NORD/LB Fixed Income Research
Stand: 2012 - 2014
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Infrastruktur
Generell erkennt die EUK, dass Infrastrukturprojekte von mangelnder Transparenz gekennzeichnet sind. Die EUK schlägt eine EU-Webseite vor, die Informationen und Verlinkungen zu Infrastrukturprojekten aller EU-Länder bereitstellt. So sollen Anreize für Investoren geschaffen werden, in langfristige
Projekte zu investieren. Der Bedarf ist groß. Nach Angaben der EUK werden
bis 2020 EUR 1.500-2.000 Mrd. an Infrastruktur-Investitionen benötigt.
Gold-plating
Nachdem eine EU-Verordnung verabschiedet wird, muss sie in den Mitgliedsstaaten implementiert werden. Dabei kommt es vor, dass einzelne Staaten
Verordnungen nicht so umsetzen, wie von der EU vorgesehen. Stattdessen
werden weitere Regulationen angehängt. Im Rahmen der CMU kann dies
beispielsweise dazu führen, dass eine auf Harmonisierung abzielende Regulierung negiert wird. Auch fairer Wettbewerb zwischen den Ländern kann
durch „gold-plating“ beeinträchtigt werden.
Fonds
In den Augen der EUK ist die Vermögensverwaltung essentiell, um das Geld
von Investoren zu bündeln und zu investieren. Die Organismen für gemeinsame Anlagen in der Wertpapier-Richtlinie von 1985 (OGAW) sowie die Richtlinie 2011/61/EU über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMD)
setzen schon jetzt Standards bezüglich des Betriebs von Fonds, die in Europa
investieren. Trotzdem fallen die Regulierungskosten unterschiedlich aus, je
nachdem aus welchem Land ein Fond stammt. So braucht man z.B. im Rahmen der AIFMD einen Pass, um als alternativer Investmentfonds Marketing
mit professionellen Investoren betreiben zu dürfen. Beabsichtigt wurde, dass
Fonds aus dem EWR heraus agieren, wo sie von einem harmonisierten Markt
profitieren sollten. Unterschiedliche Implementierungen der AIFMD beeinträchtigen dies jedoch. Bestehende Regulierungen sollen dahingehend geändert werden, dass Benachteiligungen beseitigt werden, die aus den nationalen
Umsetzungen der oben genannten Richtlinien entstanden. Außerdem sollen
Fonds von Skaleneffekten profitieren können. So hätten sie Anreize, mehr
verwaltetes Vermögen zu akkumulieren und zu investieren.
Die EUK sieht schon jetzt in Solvency II ein wichtiges Mittel, um länderspezifische Auflagen ab 2016 aufzuheben. So sollen mehr Investments in Langzeitprojekte getätigt werden können. Dieses Vorhaben wird vom europäischen
Fondsverband unterstützt, welcher auch Verbesserungspotential bei MiFID 2
sieht.
Venture Capital
Nach Angaben der EUK liegen die Ersparnisse vieler Bürger auf Bankkonten.
Investments werden in der Regel in Versicherungen, Pensionsfonds und Devisen getätigt. 2012 besaßen nur 10% der Haushalte Aktien. Hinzu kommt ein
Home Bias: 94% aller Bürger investieren ausschließlich im heimischen Markt.
Dies hindere Retail-Investoren daran, stärker am Wohlstand beteiligt zu werden. Die EUK sieht es als notwendig an, das Vertrauen der Bürger in die Finanzmärkte zu stärken. Das Finanz-Wissen der Bürger soll zum Beispiel
durch Consumer Classrooms gestärkt werden, damit Bürger einen größeren
Teil ihrer Gelder in Fonds fließen lassen. Gerade im Hinblick auf den demografischen Wandel ist es wichtig, die Gesellschaft als ganzes am Wohlstand
teilhaben zu lassen. Es ist nämlich fraglich, ob das bisherige Rentensystem
dem demografischen Wandel standhalten kann.
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Diversifiziertes Funding
Indem Barrieren beseitigt werden, die die Märkte fragmentieren, kann mehr
Wettbewerb geschaffen werden. Dies führt zu einer größeren Auswahl an
Investment-Vehikeln und niedrigen Kosten für Investoren. Kombiniert mit den
anderen bisher vorgestellten Maßnahmen der CMU führe dies zu einer Vielzahl möglicher Kreditgeber für Unternehmen. Aus einer solchen Diversifizierung soll eine effiziente Risikoverteilung hervorgehen. Finanzmarkt-Schocks
besser absorbiert werden, die Liquidität der Märkte verbessert und mehr Investitionen getätigt werden, ohne den Verschuldungsgrad von zum Beispiel
Banken zu erhöhen.
Anlocken von Geldern aus
dem EU-Ausland
Viel Potential sieht die EUK bei Investitionen in EU-Märkte aus dem EUAusland. Um Investitionen aus dem EU-Ausland anzuziehen, will die EUK
einen offenen, global wettbewerbsfähigen, regulierten und integrierten Markt
schaffen. So soll direktes Marketing von EU Fonds in anderen Ländern ermöglicht werden. Des Weiteren wird vorgeschlagen, in zukünftigen Handelsvereinbarungen die Märkte für Vermögensverwaltungen über die Länder hinweg zu öffnen.
Covered Bonds (CB)
Die EUK strebt einen integrierten europäischen CB-Markt an. Momentan sei
dieser durch mangelnde Transparenz und wenig Standardisierung gekennzeichnet. Dies solle geändert werden. Als Vorbild sieht die EUK Green Bonds,
dessen Marktwachstum sie der Standardisierung selbiger zuschreibt. In diesem Zusammenhang schlägt der European Covered Bond Council eine European Secured Note (ESN) vor. Die ESN wäre ein Finanzinstrument mit Elementen eines CB und einer Verbriefung, das auf die KMU-Finanzierung ausgerichtet ist, aber auch auf Infrastrukturprojekte angewendet werden könnte.
Konsolidierter Datenticker
Ebenfalls im Gespräch sind EU-weite einheitliche Daten- und Meldestandards,
um die Kapitalmarktintegration zu fördern. Ein konsolidierter Datenticker
(„consolidated tape“) soll Qualität, Verfügbarkeit und Zeitnähe nachbörslicher
Informationen zu kommerziell angemessenen Konditionen sicherstellen. Abhängig davon, ob der Datenticker den EU-Anforderungen entspricht, soll dieser von Marktteilnehmern betrieben werden oder ein gewerblicher Teilnehmer
mit dem Betrieb beauftragt werden.
Sicherheiten
Hinsichtlich Kreditsicherungen stellt die EUK Überlegungen an, weitere Regulierungen aufzustellen. Die EUK sieht mit Skepsis, dass dieselbe Kreditsicherung für mehrere Transaktionen verwendet werden kann.
Target 2 Securities
Die konkrete Gesetzgebung fällt innerhalb der EU-Mitgliedstaaten unterschiedlich aus. Daher ist die EUK der Auffassung, dass Investoren Probleme
haben, das Risiko möglicher Investitionen in verschiedenen Ländern einzuschätzen. Um die Gesetzgebung zu ändern, müsste nicht nur in das Eigentumsrecht, sondern auch in das Vertrags-, Unternehmens-, Insolvenz- und
Wertpapierrecht eingegriffen werden. Standardisierte Finanzprodukte hätten
daher den Vorteil, dass Gesetze nicht harmonisiert werden müssten um
Transparenz zu schaffen. Hinzu kommt, dass Target 2 Securities (T2S) ab
Juni 2015 in Kraft tritt, womit die oben genannten Probleme redundant werden könnten. T2S soll durch die Europäische Zentralbank eine einheitliche
technische Plattform für die EU-weite Abwicklung von Wertpapieren ermöglichen. Dazu zählen Börsen- als auch „over-the-counter“-Geschäfte. Die Verwahrung und Verwaltung der Wertpapiere bleibt in den Händen von Zentralverwahrern.
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TS2 deckt Instruierung, Validierung, Matching und Settlement einer jeden
Transaktion ab. Target 2 ist in dieser Hinsicht wichtig, weil so Geldtransfers
über Ländergrenzen hinweg ohne Kosten ermöglicht werden.
Assets von Haushalten
100%
90%
80%
70%
60%
50%
40%
30%
20%
10%
0%
Frankreich
Einlagen
Deutschland
Sicherheiten außer Aktien
Italien
Aktien und Eigenkapital
Spanien
Lebensversicherung
Pensionsfonds
GB
USA
Pensionsfonds und Versicherung
Andere
Quelle: Bank of England, NORD/LB Fixed Income Research
Stand: 2012 - 2014
Rolle der Banken
Die EUK betont, dass Banken durch die CMU nicht verdrängt, sondern ergänzt werden sollen. Betrachtet man die im Grünbuch vorgeschlagenen Initiativen, ist die Formulierung der EUK milde formuliert. Eine erfolgreiche CMU
würde einerseits den Marktanteil der Banken am Kreditgeschäft drastisch
reduzieren. Nachteilig für Banken wäre auch, dass standardisierte FixedIncome Produkte Informationsasymmetrien abbauen. Andererseits könnten
Banken durch die CMU verstärkt Einnahmen durch das Abwickeln von Verbriefungen und Anleihen generieren. Banken haben die Kreditvergabe seit der
Krise eingeschränkt. Die EUK sieht darin den Grund, warum die EU sich nur
langsam von der Krise erholt. Demgegenüber stehen die USA, deren Wirtschaft sich schneller von der Krise erholen konnte, weil die Unternehmensfinanzierung weniger abhängig von Banken ist.
Bundestag und –rat: CMU
darf keine Erschwerung für
Banken darstellen
Jonathan Hill, EU-Kommissar für Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und
Union der Kapitalmärkte, sieht das Bankensystem als eines das Kredite
vergibt, die Ersparnisse der Bürger sicher verwahrt, den Zahlungsverkehr
abwickelt und generell benötigte Dienstleistungen für Konsumenten und Unternehmen anbietet. Bundestag und –rat hat sich dahingehend positioniert,
dass die CMU keine Erschwerung für Banken darstellen darf. Demnach umfasse der Bankenkreditmarkt EUR 2.400 Mrd. Die CMU mache nur EUR 90
Mrd. aus. Besonders Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken würden bereits von der CMU beabsichtigte Funktionen erfüllen. Auch der Schuldscheinund Pfandbriefmarkt soll durch die CMU nicht beeinträchtigt werden.
Annäherung an
Großbritannien
Die CMU ist auch ein Versuch das angeschlagene Verhältnis zu Großbritannien (GB) zu „reparieren“. Indem die CMU alle 28 Mitgliedsstaaten umspannt,
soll GB ein aktives EU-Mitglied bleiben. Auch dass der zuständige EUKommissar Hill Engländer ist und dass die EUK eng mit der Bank of England
an einem Konzept für Verbriefungen arbeitet sendet starke Signale. In jedem
Fall würde London als einer der größten Finanzplätze der Welt von der CMU
profitieren.
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Anhang
Ansprechpartner in der NORD/LB
Fixed Income Research
Michael Schulz
Kai Niklas Ebeling
Fabian Gerlich
Michaela Hessmert
Melanie Kiene
Jörg Kuypers
Matthias Melms
Sascha Remus
Norman Rudschuck
Kai Witt
michael.schulz@nordlb.de
kai.niklas.ebeling@nordlb.de
fabian.gerlich@nordlb.de
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melanie.kiene@nordlb.de
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matthias.melms@nordlb.de
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norman.rudschuck@nordlb.de
kai.witt@nordlb.de
Leitung
Covered Bonds
Public Issuers
Banks
Banks
Corporates / Retail Products
Covered Bonds
Corporates / Retail Products
Public Issuers
Corporates / Retail Products
+49 511 361-5309
+49 511 361-9713
+49 511 361-9787
+49 511 361-6915
+49 511 361-4108
+49 511 361-9552
+49 511 361-5427
+49 511 361-2722
+49 511 361-6627
+49 511 361-4639
+49 511 361-5587
carsten.demmler@nordlb.de
Markets Sales
Carsten Demmler
(Leitung)
Institutional Sales (+49 511 9818-9440)
Uwe Tacke (Leitung)
Julia Bläsig
Thorsten Bock
Christian Gorsler
uwe.tacke@nordlb.de
julia.blaesig@nordlb.de
thorsten.bock@nordlb.de
christian.gorsler@nordlb.de
Uwe Kollster
Gabriele Schneider
Dirk Scholden
uwe.kollster@nordlb.de
gabriele.schneider@nordlb.de
dirk.scholden@nordlb.de
Sales Sparkassen & Regionalbanken (+49 511 9818-9400)
Christian Schneider
(Leitung)
Oliver Bickel
Kai-Ulrich Dörries
Marc Ehle
Sascha Goetz
Stefan Krilcic
christian.schneider@nordlb.de
Martin Koch
martin.koch@nordlb.de
oliver.bickel@nordlb.de
kai-ulrich.doerries@nordlb.de
marc.ehle@nordlb.de
sascha.goetz@nordlb.de
stefan.krilcic@nordlb.de
Bernd Lehmann
Jörn Meißner
Brian Zander
Lutz Schimanski
bernd.lehmann@nordlb.de
joern.meissner@nordlb.de
brian.zander@nordlb.de
lutz.schimanski@nordlb.de
Fixed Income / Structured Products Sales Europe (+352 452211-515)
René Rindert (Leitung)
Morgan Kermel
rene.rindert@nordlb.lu
morgan.kermel@nordlb.lu
Patricia Lamas
Laurence Payet
patricia.lamas@nordlb.lu
laurence.payet@nordlb.lu
+49 511 9818-8150
+49 511 9818-8150
Firmenkunden
FX/MM
+49 511 9818-4003
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Marco da Silva
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andreas.raimchen@nordlb.de
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marco.da.silva@nordlb.de
lutz.ulbrich@nordlb.de
Frequent Issuers
Governments
Structured Products
+49 511 9818-9640
+49 511 9818-9660
+49 511 9818-9670
Corporate Sales
Schiffe / Flugzeuge
Immobilien / Strukturierte
Finanzierung
Syndicate / DCM (+49 511 9818-6600)
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Annika Haß
Axel Hinzmann
Thomas Höfermann
Alexander Malitsky
thomas.cohrs@nordlb.de
annika_a.hass@nordlb.de
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thomas.hoefermann@nordlb.de
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Collateral Mgmt / Repos
Financials
Customer Exec. &
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+49 511 9818-9490
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Die NORD/LB hat Geschäftsbereiche, die Zugang zu sensiblen Kunden- und Geschäftsdaten haben können (Vertraulichkeitsbereiche), funktional, räumlich und/oder durch dv-technische Maßnahmen von anderen Bereichen (z.B. dem NORD/LBResearch) abgeschottet.
Die Weitergabe vertraulicher Informationen, die Einfluss auf Wertpapierkurse haben kann, wird durch die von den
Handels-, Geschäfts- und Abwicklungsabteilungen unabhängige Compliance-Stelle der NORD/LB überwacht. Diese neutrale
Stelle kontrolliert täglich die von der NORD/LB und ihren Mitarbeitern durchgeführte Transaktionen, um sicher zustellen, dass
diese den Marktbedingungen entsprechen. Die Compliance-Stelle kann evtl. erforderliche Handelsverbote und beschränkungen aussprechen, um sicherzustellen, dass Informationen, die Einfluss auf Wertpapierkurse haben können, nicht
missbräuchlich verwendet werden und um zu verhindern, dass vertrauliche Informationen an Bereiche weitergegeben werden,
die nur öffentlich zugängliche Informationen verwenden dürfen. Um Interessenkonflikte bei der Erstellung von Finanzanalysen
zu verhindern, sind die Analysten der NORD/LB verpflichtet, die Compliance-Stelle über die Erstellung von Studien zu unterrichten und dürfen nicht in die von ihnen betreuten Finanzinstrumente investieren. Sie sind verpflichtet, die Compliance-Stelle
über sämtliche (einschließlich externe) Transaktionen zu unterrichten, die sie auf eigene Rechnung oder für Rechnung eines
Dritten oder im Interesse von Dritten tätigen. Auf diese Weise wird die Compliance-Stelle in die Lage versetzt, jegliche nichterlaubten Transaktionen durch die Analysten, wie Insiderhandel und Front- und Parallel Running, zu identifizieren. Bei der
Erstellung einer Finanzanalyse, bei der offen zu legende Interessenkonflikte innerhalb der NORD/LB Gruppe bestehen, werden
Informationen über Interessenkonflikte erst nach der Fertigstellung der Finanzanalyse von der Compliance-Stelle verfügbar
gemacht. Eine nachträgliche Änderung einer Finanzanalyse kommt nur nach Einbindung der Compliance-Stelle in Betracht,
wenn sichergestellt ist, dass die Kenntnis dieser Interessenkonflikte das Ergebnis der Studie nicht beeinflusst. Weitere Informationen hierzu sind unserer Finanzanalyse bzw. Interessenkonflikt-Policy zu entnehmen, die auf Nachfrage bei der Compliance
Stelle der NORD/LB erhältlich ist.
Redaktionsschluss
20. Mai 2015 15:39 Uhr
Offenlegung möglicher Interessenkonflikte der NORD/LB nach § 34b Abs. 1 WpHG und § 5 FinAnV
Keine vorhanden.
NORD/LB Fixed Income Research
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Kapitalmarktunion • 29. Mai 2015
Zusätzliche Angaben
Quellen und Kursangaben
Für die Erstellung der Finanzanalysen nutzen wir emittentenspezifisch jeweils Finanzdatenanbieter, eigene Schätzungen, Unternehmensangaben und öffentlich zugängliche Medien. Wenn in der Studie nicht anders angegeben, beziehen sich Kursang aben auf den Schlusskurs des Vortages. Im Zusammenhang mit Wertpapieren (Kauf, Verkauf, Verwahrung) fallen Gebühren und
Provisionen an, welche die Rendite des Investments mindern.
Bewertungsgrundlagen und Aktualisierungsrhythmus
Für die Erstellung der Finanzanalysen verwenden wir jeweils unternehmensspezifische Methoden aus der fundamental en Wertpapieranalyse, quantitative / statistische Methoden und Modelle sowie Verfahrensweisen aus der technischen Analyse. Hierbei
ist zu beachten, dass die Ergebnisse der Analysen Momentaufnahmen sind und die Wertentwicklung in der Vergangenheit kein
zuverlässiger Indikator für zukünftige Erträge ist. Die Bewertungsgrundlagen können sich jederzeit und unvorhersehbar ändern,
was zu abweichenden Urteilen führen kann. Die vorstehende Studie wird unregelmäßig erstellt. Ein Anspruch des Empfängers
auf Veröffentlichung von aktualisierten Studien besteht nicht.
Empfehlungssystematik und Empfehlungshistorie für die vorangegangenen 12 Monate
Positiv: Positive Erwartungen für den Emittenten, einen Anleihetypen oder eine Anleihe des Emittenten.
Neutral: Neutrale Erwartungen für den Emittenten, einen Anleihetypen oder eine Anleihe des Emittenten.
Negativ: Negative Erwartungen für den Emittenten, einen Anleihetypen oder eine Anleihe des Emittenten.
Relative Value (RV): Relative Empfehlung gegenüber einem Marktsegment, einem einzelnen Emittenten oder
Laufzeitenbereich.
Emittent / Anleihe
Datum
Empfehlung
Anleihetyp
NORD/LB Fixed Income Research
Anlass
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