Staatsliche Förderung für waldbauliche Maßnahmen

Transcription

Staatsliche Förderung für waldbauliche Maßnahmen
Bayerisches Staatsministerium für
Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
STAATLICHE FÖRDERUNG FÜR
WALDBAULICHE MASSNAHMEN
Wegweiser für bayerische Waldbesitzer
2
VORWORT
Sehr geehrte Damen und Herren,
Bayern ist mit einer Waldfläche von rund 2,5 Millionen Hektar das „Waldland Nr. 1“ in
Deutschland. Unser „Grünes Drittel“ ist unverzichtbarer Bestandteil eines gesunden
­Lebensraumes und prägt die bayerische Heimat. Unsere Wälder sind Refugium und
Rückzugsraum für Tiere und Pflanzen und dienen uns Menschen zur Erholung. Sie schüt­
zen vor zahlreichen Naturgefahren, liefern sauberes Trinkwasser und Sauerstoff. Nicht
zuletzt binden sie klimaschädliches Kohlendioxid und erzeugen den umweltfreund­
lichen Rohstoff Holz.
Damit unsere Wälder diese vielfältigen Leistungen möglichst umfassend erbringen kön­
nen, müssen sie aktiv gepflegt und nachhaltig bewirtschaftet werden. Auf über der
­Hälfte unserer Waldfläche liegt diese verantwortungsvolle Aufgabe in den Händen von
rund 700 000 privaten Eigentümern. Im gesamtgesellschaftlichen Interesse unterstützt
der Freistaat die bayerischen Waldbesitzer dabei sowohl finanziell wie auch durch Bera­
tungsdienstleistungen der Bayerischen Forstverwaltung. Finanzielle Mittel gibt es bei­
spielsweise für waldbauliche Aktivitäten, die forstlichen Zusammenschlüsse, den Wald­
wegebau und Umweltmaßnahmen.
Dieser „Wegweiser für bayerische Waldbesitzer“ gibt einen Überblick über die umfang­
reichen waldbaulichen Fördermöglichkeiten. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
an den ­Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten stehen gerne für weitere
­Informationen und Fragen zur Verfügung. Die Adressen der zuständigen Ämter finden
sich im Internet unter www.forst.bayern.de.
München im Juli 2010
Helmut Brunner, Staatsminister
INHALT
5 a I.STAATLICHE FÖRDERUNG FÜR
BAYERISCHE WALDBESITZER
5 a 1Fördermittel für Waldbesitzer und Forstwirtschaftliche Zusammen­
schlüsse
5 a 2 Rahmenbedingungen für Förderanträge
6 a 3 Bindefrist der bewilligten Maßnahmen
7
a II. DAS WALDBAULICHE FÖRDERPROGRAMM
7
7
8
9
14
20
23
26
a 1 Maßnahmen des waldbaulichen Förderprogramms
a 1.1 Übersicht
a 1.2 Naturverjüngung
a 1.3 Pflanzung oder Saat
a 1.4 Erstaufforstung
a 1.5 Pflege von jungen Waldbeständen
a 1.6 Schutz-, Berg- und Erholungswald
a 1.7 Weitere Fördermaßnahmen
28 a III. VOM ANTRAG BIS ZUM ZUWENDUNGSBESCHEID
28
28
29
30
30
30
a 1.
a 2.
a 3.
a 4.
a 5.
a 6.
Persönliches Beratungsgespräch mit Ihrem Förster
Den Förderantrag gemeinsam besprechen
Beantragte Maßnahmen werden bewilligt
Beantragte Maßnahmen werden umgesetzt
Abschluss der Maßnahmen anzeigen
Auszahlung der gewährten Fördermittel
31 a IV. INFORMATIONEN UND KONTAKTE
4
I. S TAATLICHE FÖRDERUNG FÜR WALDBESITZER
Der Freistaat Bayern, der Bund und die Europäische Union unterstützen die bayerischen
Waldbesitzer zum einen mit einer kostenfreien, kompetenten und objektiven Beratung
und zum anderen mit staatlichen Finanzmitteln im Rahmen forstlicher Förderpro­
gramme.
Ziel der finanziellen Förderung ist es, Sie als Waldbesitzer bei Maßnahmen zu unterstüt­
zen, die der nachhaltigen Entwicklung und Stabilisierung der Wälder, der Verhinderung
oder der Bewältigung von Schadereignissen dienen. So sorgen Staat, Gesellschaft und
Waldbesitzer gemeinsam dafür, dass wir auch in Zukunft stabile, gesunde, klimatoleran­
te und leistungsfähige Wälder in Bayern haben.
1 FÖRDERMITTEL FÜR WALDBESITZER UND FORSTWIRTSCHAFTLICHE
­Z USAMMENSCHLÜSSE
Fördermittel aus den Forstlichen Förderprogrammen kann jeder beantragen, der Wald
oder Flächen besitzt, die aufgeforstet werden sollen. Auch die Forstwirtschaftlichen Zu­
sammenschlüsse wie Waldbesitzervereinigungen oder Forstbetriebsgemeinschaften
können für ihre Mitglieder Anträge stellen.
2 RAHMENBEDINGUNGEN FÜR FÖRDERANTRÄGE
Wenn Sie staatliche Fördermittel aus den Forstlichen Förderprogrammen beantragen
wollen, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Sie verwenden für Ihre Pflanzmaßnahmen ausschließlich standortsgerechte Baum­
arten mit geeigneter Herkunft.
Sie beginnen Ihre geplanten Maßnahmen erst, nachdem Sie Ihren Förderantrag
beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten gestellt und das
offizielle Schreiben mit der Bewilligung erhalten haben. Für Maßnahmen, die Sie vor
der offiziellen Bewilligung begonnen haben, können keine Fördermittel gewährt
werden.
Die beantragte Fördersumme muss mindesten 100 Euro je Maßnahme betragen.
Ausnahme: Einkommensausgleich und Pflegeprämie bei der Erstaufforstung.
5
3 BINDEFRIST DER BEWILLIGTEN MASSNAHMEN
Die Bindefrist legt den Zeitraum fest, in dem Sie die Auflagen zu den geförderten Maß­
nahmen einhalten müssen, zu denen Sie sich im Förderantrag verpflichtet haben. Die
Bindefrist beträgt 5 Jahre für
Pflanzung/Saat
Naturverjüngung
Bereicherung von Waldlebensgemeinschaften
Belassen von Holz und Sicherung der Verjüngung in Steilhängen im Schutzwald
BEISPIEL
Nach einem Befall mit Borkenkäfer ist in Ihrem Wald eine Freifläche von circa 50 Meter
auf 50 Meter entstanden. Sie haben sich für die Wiederaufforstung mit Bergahorn ent­
schieden. Nach der Bewilligung Ihres Antrages auf Förderung haben Sie die Freifläche
mit Bergahorn aufgeforstet und dafür die staatlichen Fördermittel erhalten.
Zum Ende der Bindefrist – nach 5 Jahren – muss die Bergahornkultur auf mindestens
80 Prozent der Fläche vorhanden sein.
AUF EINEN BLICK:
DIE FORSTLICHEN FÖRDERPROGRAMME
Der Freistaat Bayern, die Europäische Union und der Bund unterstützen die bayeri­
schen Waldbesitzer mit Finanzmitteln im Rahmen forstlicher Förderprogramme.
Der Freistaat Bayern bietet für folgende forstliche Bereiche Förderprogramm an:
1. Waldbauliche Maßnahmen (WALDFÖPR 2007)
2. Bau und Reparatur von Forstwegen(FORSTWEGR 2007)
3. Waldumweltmaßnahmen (VNPWALDR 2007)
4. Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse (FORSTZUSR 2007)
Weitere Informationen über die Forstlichen Förderprogramme erhalten Sie bei
Ihren örtlich zuständigen Försterinnen und Förstern am Amt für Ernährung, Land­
wirtschaft und Forsten. Ihr zuständiges Amt finden Sie unter www.forst.bayern.de.
6
II. DAS WALDBAULICHE FÖRDERPROGRAMM
Der Freistaat Bayern, der Bund und die Europäische Union unterstützen die Waldbesit­
zer beim notwendigen Waldumbau. Zum einen berät die Bayerische Forstverwaltung
Waldbesitzer ausführlich in fachlichen Fragen und zum anderen umfasst die Richtlinie
für Zuwendungen zu waldbaulichen Maßnahmen im Rahmen eines forstlichen För­
derprogramms (WALDFÖPR) einen umfangreichen Katalog an Maßnahmen, die mit
staatlichen Finanzmitteln gefördert werden können. Im Folgenden sind die Fördermaß­
nahmen für Sie an einzelnen Beispielen be­schrieben.
1 MASSNAHMEN DES WALDBAULICHEN FÖRDERPROGRAMMS
1.1 ÜBERSICHT
WALDUMBAU, NATURVERJÜNGUNG
PFLANZUNG ODER SAAT
a)Wiederaufforstung
b)Vorbau
c)Nebenbestand
d)Umbau
e)Unterbau
f ) Schließen von Bestandslücken
g)Nachbesserung
h)Verwendung von Ballenpflanzen
i) Verwendung von Pflanzen mit über­
prüfbarer Herkunft
ERSTAUFFORSTUNG
a) Pflanzung oder Saat
b)Nachbesserung
c)Kulturpflege
d)Ausgleich Einkommensverlust
PFLEGE VON JUNGEN WALD­BESTÄNDEN
a) Jugendpflege und Jungdurchforstung
aa Bayerische Waldbesitzer erhalten staat­
liche Fördermittel für einen umfangrei­
chen Katalog waldbaulicher Maßnahmen.
7
SCHUTZ-, BERG- UND ERHOLUNGSWALD
a) Bringung mit Seilkran
b)Sicherung der Verjüngung in Steilhängen
c) Einsatz von Rückepferden
d)Abwehr rindenbrütender Insekten im Schutzwald
e)Besondere Maßnahmen zur Verbesserung und zum Erhalt von Erntebeständen im
Schutz- und Bergwald
WEITERE FÖRDERMASSNAHMEN
a) Bereicherung von Waldlebensgemeinschaften
b)Erstellung von Gutachten zur naturnahen Waldwirtschaft
c) Ausgleich für Waldbrandschäden
d)Bodenschutzkalkung
e) Abwehr von Larvenfraß
1.2 NATURVERJÜNGUNG
Die Naturverjüngung ist die natürliche Verjüngung eines Waldes. Sie bietet dem Wald­
besitzer den großen Vorteil einer ungestörten Wurzelentwicklung der jungen Pflanzen.
Darüber hinaus können die jungen Bäume vor einer hemmenden Verunkrautung Fuß
fassen und im Schutz des Altholzes aufwachsen. Das waldbauliche Handeln wird dabei
allerdings anspruchsvoller und die Holzernte aufwendiger.
Ausgangssituation
Sie wollen mit den in Ihrem Wald natür­
lich vorhandenen Baumarten die nächs­
te Waldgeneration begründen. Ihr Wald
verjüngt sich bereits alleine. Die Natur­
verjüngung wächst aus erwünschten
Baumarten und in zufriedenstellender
Mischung heran.
aa Waldbesitzer erhalten Fördermittel
für den Erhalt von natürlicher Verjün­
gung.
8
Maßnahme
Für den Erhalt Ihrer Naturverjüngung er­
halten Sie Fördermittel, wenn mindes­
tens 30 Prozent Laubholz (auch Tanne
oder Eibe) vorhanden ist.
AUF EINEN BLICK: NATURVERJÜNGUNG
Der Freistaat Bayern, die Europäische Union und der Bund unterstützen Sie finan­
ziell, wenn Sie Ihre natürliche Verjüngung erhalten und diese
aa mindestens 30 Prozent Laubholz, Tanne oder Eibe aufweist.
aa maximal 30 Prozent gepflanztes Nadelholz enthält.
aa auf einer Fläche von mindestens 1 000 Quadratmetern wächst.
Der Fördersatz für Naturverjüngung versteht sich pro Hektar Verjüngungsfläche.
Weitere Informationen über die Förderung von Naturverjüngung erhalten Sie bei
Ihrem örtlich zuständigen Förster oder Ihrer Försterin am Amt für Ernährung, Land­
wirtschaft und Forsten.
1.3 PFLANZUNG ODER SAAT
Der Aufbau von standortsgerechten,
leistungsfähigen und klimatoleranten
Mischwäldern ist eine wichtige Maßnah­
me der Zukunftsvorsorge. Lässt der vor­
handene Wald keine Naturverjüngung
zu, beispielsweise weil Mischbaumarten
fehlen, oder ist durch einen Schaden,
wie Sturm, eine Freifläche entstanden,
ist eine Pflanzung oder Saat zur Begrün­
dung einer neuen Waldgeneration in
den allermeisten Fällen notwendig.
a) Wiederaufforstung
Ausgangssituation
Aufgrund von Borkenkäferbefall oder
Sturm ist Ihnen eine Freifläche entstan­
den oder Sie haben einen Teil Ihres Wal­
des genutzt und wollen in der nächsten
Waldgeneration einen Mischwald be­
gründen.
aa Waldbesitzer erhalten Fördermittel
für die Wiederaufforstung von Frei­
flächen.
9
Maßnahme
In diesem Fall erhalten Sie Fördermittel für die Flächen, die Sie mit Laubbäumen, Weiß­
tanne oder Eibe auspflanzen.
Hinweis: Als Waldbesitzer sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, Kahlhiebe zu vermei­
den. Kahlhiebe im Schutzwald bedürfen der Erlaubnis.
b) Vorbau
Ausgangssituation
Sie wollen Ihren Wald mit Mischbaumarten bereichern und die ungünstigen Wuchsbe­
dingungen für Ihre jungen Bäume auf der Freifläche, wie beispielsweise erheblichen
Graswuchs, Frost oder Mäuseschäden, vermeiden.
Maßnahme
Dann bietet sich der finanziell geförderte Vorbau an. Hier pflanzen Sie die jungen Bäu­
me unter den Schirm des Altbestandes, sodass die nächste Generation in dessen Schutz
aa Waldbesitzer erhalten Fördermittel
für den Voranbau von z. B. Eichen unter
Kiefern.
aa Waldbesitzer erhalten Fördermittel
für den Voranbau von z. B. Buchen
unter Fichten.
aufwachsen kann.
c) Nebenbestand
Ausgangssituation
Sie wollen bei Ihrer Aufforstung Nadelbäume mit Laubbaumarten mischen.
10
Maßnahme
Wenn Sie Laubbäume und Nadelbäume gemischt pflanzen wollen, können Sie für die
Laubbäume Fördermittel beantragen, zum Beispiel wenn Sie Buchen und Lärchen mi­
schen.
d) Umbau
Ausgangssituation
Ihre Waldbäume sind nicht an die Bedingungen des Standorts angepasst oder ihre
Wertentwicklung ist aufgrund andauernder Insektenschäden unbefriedigend.
Maßnahme
Wenn Sie Ihren Waldbestand mit standortsgerechten Baumarten in einen angepassten
Mischwald umbauen, werden Sie bei dieser Maßnahme finanziell unterstützt.
e) Unterbau
Ausgangssituation
Sie wollen unter Ihren verlichteten Waldbestand Bäume pflanzen, damit der Boden vor
Verunkrautung oder Austrocknung geschützt wird, der Wert ihrer Bäume erhalten
bleibt oder das Laub den Boden verbessert.
Maßnahme
Dann bietet sich der finanziell geförderte Unterbau an. Hier pflanzen Sie einen Unter­
stand der langfristig unter den bereits vorhandenen Bäumen wächst und diesen in viel­
fältiger Weise nutzt, zum Beispiel schützt er vor Verunkrautung.
f ) Schließen von Bestandeslücken
Ausgangssituation
Sie haben in Ihrem Bestand kleine Lü­
cken, die Sie wieder schließen wollen,
beispielsweise nachdem Sie mehrere
vom Borkenkäfer befallene Bäume ent­
nehmen mussten.
aa Waldbesitzer erhalten Fördermittel
für das Schließen von Bestandeslücken.
11
Maßnahme
Mit dem waldbaulichen Förderprogramm werden alle Pflanzungen, die kleiner als
2 000 Quadratmeter sind, entsprechend der Anzahl der gepflanzten Bäume gefördert.
g) Nachbesserung
Ausgangssituation
Sie haben auf Ihre Waldfläche junge Bäume gepflanzt oder gesät und haben dafür
staatliche Fördermittel erhalten. Während der Bindefrist sind Ihnen aufgrund natürli­
cher Ereignisse, wie beispielsweise Trockenheit, mehr als 30 Prozent der Pflanzen ausge­
fallen.
Maßnahme
Gefördert wird die notwendige Nachbesserung, um die Anteile der ausgefallenen
Pflanzen wieder auszugleichen, sodass Sie wieder auf Ihre ursprünglich geförderten
Pflanzenzahlen kommen und ein zukunftsfähiger Wald entsteht.
h) Verwendung von Ballenpflanzen
Ausgangssituation
Sie wollen Baumarten pflanzen, die sehr
empfindlich auf Trockenheit reagieren
oder extreme Standorte, zum Beispiel im
Hochgebirge, wiederaufforsten. Dafür
sind Ballenpflanzen besonders gut ge­
eignet.
Maßnahme
Wenn Sie Ballenpflanzen verwenden
müssen, um Ihren Waldbestand zu be­
gründen oder nachzubessern, wird die­
se Maßnahme mit höheren Sätzen ge­
fördert.
12
aa Waldbesitzer erhalten einen höhe­
ren Fördersatz, wenn sie Ballenpflan­
zen verwenden müssen.
i) Verwendung von Pflanzen mit überprüfbarer Herkunft
Ausgangssituation
Sie wollen Ihre Waldfläche wiederaufforsten und dabei sichergehen, dass die Herkunft
Ihrer Pflanzen richtig und überprüfbar ist.
Maßnahme
Wenn Sie bei Erstaufforstung, Wiederaufforstung, Vorbau, Umbau und Nebenbestand
und deren Nachbesserungen Forstpflanzen mit überprüfbarer Herkunft, zum Beispiel
„Zertifizierungsring für überprüfbare forstliche Herkunft Süddeutschland e. V.“ (ZüF),
verwenden, erhalten Sie zusätzliche Fördermittel.
AUF EINEN BLICK: PFLANZUNG ODER SAAT
Der Freistaat Bayern, die Europäische Union und der Bund unterstützen Sie finan­
ziell, wenn Sie Laubbäume, Tanne und Eibe pflanzen oder säen.
aa Der Fördersatz bei der Pflanzung auf Kleinflächen unter 0, 2 Hektar versteht sich
je 100 Pflanzen.
aa Der Fördersatz bei der Pflanzung größerer Flächen versteht sich je Hektar
Pflanzfläche.
aa Der Fördersatz bei der Saat versteht sich je Hektar Saatfläche.
aa Die Fördersätze bei Flächen im Erholungswald sowie Berg- und Schutzwald sind
meist höher.
Weitere Informationen über die Förderung von Pflanzungen und Saat erhalten Sie
bei Ihrem örtlich zuständigen Förster/Ihrer Försterin am Amt für Ernährung, Land­
wirtschaft und Forsten.
13
1.4 ERSTAUFFORSTUNG
Die Erstaufforstung ist die Aufforstung bisher nicht forstlich genutzter Grundstücke. Sie
bedarf der Erlaubnis der unteren Forstbehörde (Amt für Ernährung, Landwirtschaft und
Forsten). Die Anträge sind bei der unteren Forstbehörde einzureichen.
Weitere Informationen zur Erstaufforstung erhalten Sie bei Ihrem örtlich zuständigen
Förster oder Ihrer Försterin am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
a) Erstaufforstung: Pflanzung oder Saat
Ausgangssituation
Sie wollen eine bisher nicht forstwirtschaftlich genutzte Fläche mit Saat oder Pflanzung
aufforsten, zum Beispiel eine ehemalige Wiese oder einen Acker.
Maßnahme
Sie werden bei Ihrem Vorhaben finan­
ziell unterstützt, wenn Sie auf mindes­
tens 30 Prozent der Erstaufforstungs­
fläche Laub­­
bäume, Tanne oder Eibe
pflanzen.
aa Waldbesitzer erhalten Fördermittel
für die erste Aufforstung bisher nicht
forstlich genutzter Flächen.
Die folgende Tabelle können Sie aus der Mitte herausnehmen!
14
3.000 €/ha
2.000 €/ha
1.000 €/ha
Saat
Buche, Eiche
Tanne, Edellaubholz
Birke und andere kostengünstige Saaten
30 €/fm
5 €/fm
entfällt
entfällt
entfällt
Sicherung der Verjüngung in Steilhängen
Gilt nicht, wenn die Maßnahme aus Waldschutzgründen erfolgt
Einsatz von Rückepferden
Gilt nicht, wenn nur Teilmengen mit Pferd gerückt werden
Pflege von Erntebeständen
reduzierte Fläche unter 2 Hektar
reduzierte Fläche über 2 Hektar und reduzierte Fläche : Gesamtfläche </= 0,5
reduzierte Fläche über 2 Hektar und reduzierte Fläche : Gesamtfläche > 0,5
600 €/ha red. Fläche
500 €/ha red. Fläche
400 €/ha red. Fläche
15 €/fm
10 €/fm
5 €/fm
20 €/fm
15 €/fm
12,50 €/fm
10 €/fm
5 €/fm
5 €/fm
500 €/ha
1.500 €/ha
entfällt
1.000 €/ha
65 €/100 Stück/ha
50 €/100 Stück
1.000 €/ha
2.250 €/ha
1.500 €/ha
750 €/ha
1.100 €/ha
2.500 €/ha
4.500 €/ha
Ausgleich erhöhter Bringungskosten, z. B. bei Seilkranbringung
bei Bringung von aufgearbeitetem Holz
bis 0,35 fm je lfm Seillinie
0,36 bis 0,50 fm je lfm Seillinie
0,51 bis 0,75 fm je lfm Seillinie
0,76 bis 1,00 fm je lfm Seillinie
1,01 bis 1,30 fm je lfm Seillinie
mehr als 1,30 fm je lfm Seillinie nur bei Schadholz
bei Vollbaumbringung
bis 0,35 fm je lfm Seillinie
0,36 bis 0,50 fm je lfm Seillinie
0,51 bis 1,00 fm je lfm Seillinie
FÖRDERUNG VON SCHUTZ- UND BERGWÄLDERN
Räumen bei Umbau
Bei Zwangslage, z. B. Fichtenblattwespe, und wenn Bestand jünger als 15 Jahre ist
Naturverjüngung
Gesicherter Misch-/Laubbestand mit mindestens 30 % Laubholzanteil
Nachbesserung bei Unterbau/Unterpflanzung
120 €/100 Stück/ha
4.500 €/ha
3.000 €/ha
1.500 €/ha
3.050 €/ha
5.000 €/ha
7.700 €/ha
2.850 €/ha
4.800 €/ha
7.500 €/ha
100 €/100 Stück
2.000 €/ha
45 €/100 Stück/ha
1.500 €/ha
1.000 €/ha
500 €/ha
Nachbesserung bei Saat
Eiche, Buche
Tanne, Edellaubholz
Birke und andere kostengünstige Saaten
Nachbesserung bei Schließen von Bestandslücken
Pflanzung
Saat nur Eiche, Buche, Tanne, Edellaubholz
750 €/ha
1.700 €/ha
3.000 €/ha
Nachbesserung bei Wiederaufforstung
Kostengruppe 1 mit mindestens 2 000 Pflanzen/Hektar
Kostengruppe 2 mit mindestens 3 300 Pflanzen/Hektar und Waldrand
Kostengruppe 3 mit mindestens 6 500 Pflanzen/Hektar
Schließen von Bestandslücken bis maximal 0,199 Hektar
Pflanzung
Saat nur Eiche, Buche, Tanne, Edellaubholz
80 €/100 Stück/ha
2.100 €/ha
3.400 €/ha
5.200 €/ha
Wiederaufforstung nach Schaden, z. B. Käfer oder Windwurf
Kostengruppe 1 mit mindestens 2 000 Pflanzen/Hektar
Kostengruppe 2 mit mindestens 3 300 Pflanzen/Hektar und Waldrand
Kostengruppe 3 mit mindestens 6 500 Pflanzen/Hektar
Unterbau oder Unterpflanzung
mit mindestens 1 000 Pflanzen/Hektar
1.900 €/ha
3.200 €/ha
5.000 €/ha
Besondere FörderAllgemeine Förderung sätze im Schutz-, Bergund Erholungswald
Planmäßige Wiederaufforstung (Vorbau, Umbau, Nebenbestand)
Kostengruppe 1 mit mindestens 2 000 Pflanzen/Hektar
Kostengruppe 2 mit mindestens 3 300 Pflanzen/Hektar und Waldrand
Kostengruppe 3 mit mindestens 6 500 Pflanzen/Hektar
WALDUMBAU
Maßnahme
FÖRDERSÄTZE DES WALDBAULICHEN FÖRDERPROGRAMMS (WALDFÖPR 2007) Förderhöchstsätze Stand Oktober 2011
Bestandsbegründung und Pflege mit Saat
Eiche, Buche
Tanne, Edellaubholz
Birke und andere kostengünstige Saaten
Nachbesserung bei Erstaufforstungen durch Pflanzung
Kostengruppe 1 mit mindestens 2 000 Pflanzen/Hektar; Fichte
Kostengruppe 2 mit mindestens 3 300 Pflanzen/Hektar; Waldrand; übriges Nadelholz
Kostengruppe 3 mit mindestens 6 500 Pflanzen/Hektar
Nachbesserung bei Erstaufforstung mit Saat
Eiche, Buche
Tanne, Edellaubholz
Birke und andere kostengünstige Saaten
Pflege bei Erstaufforstung durch Pflanzung, für 5 Jahre
Kostengruppe 1 mit mindestens 2 000 Pflanzen/Hektar; Fichte
Kostengruppe 2 mit mindestens 3 300 Pflanzen/Hektar; Waldrand; übriges Nadelholz
Kostengruppe 3 mit mindestens 6 500 Pflanzen/Hektar
Ausgleich von Einkommensverlusten, für 10 Jahre
Förderung für Landwirte = „Große Prämie“
Ackerflächen bis zu EMZ 35
je weiteren EMZ-Punkt
Grünlandflächen
Förderung für Nichtlandwirte = „kleine Prämie“
fm = Festmeter
lfm = Laufmeter
EMZ =Ertragsmesszahl
200€/100 Stück
200€/100 Stück
I N T E R NE T w w w.stmelf.bayern.de
VNP Wald = VertragsNaturschutzProgramm Wald
H ER A U S G EB ER Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwir tschaf t und Forsten, Ludwigstraß 2, 80539 München
w w w.forst.bayern.de
E - MA IL info@stmelf.bayern.de
S TA N D Ok tober 2011
IM PR E SSUM
ha = Hektar
75 % der förderfähigen Kosten
Waldbrandschaden
Ohne Kulturkosten, da diese gesondert förderfähig sind
Verwendung von Ballenpflanzen
Bestandsbegründung
Nachbesserung
50 % der förderfähigen Kosten
Erstellung von Forstbetriebsgutachten
Für eine Betriebsgröße von unter 30 Hektar
200€/ha
nur im Schutzwald
15€/fm
30€/fm
30€/fm
75 % der förderfähigen Kosten
entfällt
100 % der förderfähigen Kosten
Bereicherung von Waldlebensgemeinschaften
Zuwendungszweck darf nicht VNP-Wald entsprechen
Vermehrungsgut mit überprüfbarer Herkunft
Verwendung von zertifiziertem Vermehrungsgut beim Hauptbestand, z. B. ZÜF
SONSTIGE MASSNAHMEN
Abwehr rindenbrütender Insekten im Schutzwald
waldschutzwirksame Aufarbeitung mit Holzverwertung
waldschutzwirksame Aufarbeitung ohne Holzverwertung
Hubschrauberbringung
Abwehr von Larvenfraß
maximal 100 Euro/Hektar bei überbetrieblich durchgeführten Maßnahmen
WALDSCHUTZMASSNAHMEN
600€/ha
600€/ha
350€/ha/Jahr
8€/ha/Jahr
350€/ha/Jahr
150€/ha/Jahr
200€/ha/Jahr
300€/ha/Jahr
400€/ha/Jahr
1.500€/ha
1.000€/ha
500€/ha
750€/ha
1.700€/ha
3.000€/ha
3.000€/ha
2.000€/ha
1.000€/ha
750€/ha
1.700€/ha
3.000€/ha
80 % der förderfähigen Kosten
400€/ha
Jungdurchforstung
Erstmalig in Nadel-, Misch- und Laubbeständen
Bodenschutzkalkung
maximal 200 Euro/Hektar inklusive Gutachten
400€/ha
Jugendpflege
in Nadel-, Misch- und Laubbeständen
BESTANDS- UND BODENPFLEGE
Besondere FörderAllgemeine Förderung sätze im Schutz-, Bergund Erholungswald
Bestandsbegründung durch Pflanzung
Kostengruppe 1 mit mindestens 2 000 Pflanzen/Hektar; Fichte
Kostengruppe 2 mit mindestens 3 300 Pflanzen/Hektar ;Waldrand; übriges Nadelholz
Kostengruppe 3 mit mindestens 6 500 Pflanzen/Hektar
ERSTAUFFORSTUNG
Maßnahme
FÖRDERSÄTZE DES WALDBAULICHEN FÖRDERPROGRAMMS (WALDFÖPR 2007) Förderhöchstsätze Stand Oktober 2011
b) Erstaufforstung: Nachbesserung
Ausgangssituation
Sie haben auf Ihrer aufgeforsteten Fläche junge Bäume gepflanzt oder gesät und dafür
staatliche Fördermittel erhalten. Während der Bindefrist sind Ihnen aufgrund natürli­
cher Ereignisse, wie beispielsweise Trockenheit, mehr als 30 Prozent der Pflanzen ausge­
fallen.
Maßnahme
Die notwendigen Nachbesserungen, um die Anteile der ausgefallenen Pflanzen wieder
auszugleichen werden gefördert, sodass Sie wieder auf Ihre ursprünglich geförderte
Pflanzenzahl kommen und ein geschlossener Wald entsteht.
c) Erstaufforstung: Kulturpflege
Ausgangssituation
In den ersten Jahren, nach dem Sie die bisher nicht forstwirtschaftlich genutzte Fläche
aufgeforstet haben, wächst dort im erheblichen Umfang Unkraut, zum Beispiel aus
Brombeere, Himbeere oder Gras, wodurch das Wachstum Ihrer jungen Bäume beein­
trächtigt oder sogar gefährdet wird.
Maßnahme
Das Waldbauliche Förderprogramm gewährt Ihnen für die ersten fünf Jahre nach An­
lage Ihrer Erstaufforstung einen Zuschuss für deren Pflege.
d) Erstaufforstung: Ausgleich Einkommensverlust
Ausgangssituation
Sie forsten eine bisher landwirtschaftlich genutzte Fläche auf. Dadurch fallen bisherige
Einnahmen aus der Fläche weg. Gleichzeitig werden Sie in den ersten Jahren nach An­
lage der Erstaufforstung dort noch keine Erträge erwirtschaften.
Maßnahme
Als Ausgleich für die Einkommensverluste aufgrund der Anlage der Erstaufforstung auf
landwirtschaftlichen Flächen können Sie über das Waldbauliche Förderprogramm für
10 Jahre eine Prämie beantragen. Antragsteller, die mindestens 25 % ihrer Arbeitszeit
landwirtschaftlichen Tätigkeiten widmen können die sogenannte „Große Prämie“ erhal­
ten. Andernfalls wird die „Kleine Prämie“ gezahlt.
19
AUF EINEN BLICK: ERSTAUFFORSTUNG
Der Freistaat Bayern, die Europäische Union und der Bund unterstützen Sie finan­
ziell, wenn Sie eine bisher nicht forstwirtschaftlich genutzte Fläche mit
aa einer Mindestfläche von 1 000 Quadratmetern
aa mindestens 30 Prozent Laubholz, Tanne oder Eibe
aa durch Saat oder Pflanzung aufforsten.
Die Förderung für Kulturpflege und Einkommensausgleich gibt es nur bei zuvor
landwirtschaftlich genutzten Flächen.
Für die Anlage von Weihnachtsbaum- und Kurzumtriebskulturen erhalten Sie keine
staatlichen Fördermittel.
Hinweis: Für die Aufforstung von Flächen, die vorher nicht Wald waren, brauchen
Sie eine Erstaufforstungsgenehmigung, die Sie beim Amt für Ernährung, Landwirt­
schaft und Forsten beantragen können.
Weitere Informationen zur Erstaufforstung erhalten Sie bei Ihrem örtlich zuständi­
gen Förster oder Ihrer Försterin am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
1.5 PFLEGE VON JUNGEN WALDBESTÄNDEN
Um junge Bestände zu stabilen, leistungsfähigen und gesunden Wäldern zu entwi­
ckeln, die auch dem Klimawandel gewachsen sind, ist eine frühe und regelmäßige Pfle­
ge und Durchforstung wichtig. Denn mit einer rechtzeitigen und kontinuierlichen Pfle­
ge können Sie eine gesunde Mischung erhalten sowie die Vitalität, Stabilität und Wert­
leistung der gut veranlagten Bäume stärken.
Jugendpflege und Jungdurchforstung
Im Jugendstadium herrscht oft starke Konkurrenz sowohl zwischen den jungen Bäu­
men einer Baumart als auch zwischen den verschiedenen Baumarten. Regulierende
Eingriffe in solchen sehr jungen Beständen nennen Fachleute Jugendpflege. Sie kann
meist händisch mit Motorsense oder Heppe erledigt werden.
20
Mehr Informationen zu Verfahren, Geräten und Kosten der Jugendpflege finden Sie
im „Wegweiser für bayerische Waldbesitzer – Kulturbegründung und Jungbestands­
pflege“, den Sie an Ihrem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten erhalten
oder direkt bei der Bayerischen Forstverwaltung bestellen können (siehe Kontakt).
Sobald es bei den jungen Bäumen nötig ist, die am besten veranlagten, die Ausleseoder Zukunftsbäume, zu unterstützen, sprechen Fachleute von der Jungdurchforstung.
Mit einer frühzeitigen, überlegten und regelmäßigen Jungdurchforstung legen Sie als
Waldbesitzer den Grundstein für die spätere Qualität, Stabilität und Vitalität des Altbe­
standes.
Deshalb wird die Jugendpflege sowie die erste Durchforstung von jungen Waldbestän­
den gefördert.
Ausgangssituation
Sie haben vor einigen Jahren einen Mischbestand aus Fichte und Buche gepflanzt. Sie
wollen den Buchenanteil erhalten, aber auch schöne, wüchsige und stabile Fichten
­erziehen.
aa Waldbesitzer erhalten Fördermittel
für die Pflege von jungen Wald­
beständen.
aa Waldbesitzer erhalten Fördermittel
für die erste Durchforstung von Waldbe­
ständen.
Maßnahme
Für ihren gezielten Pflegeeingriff, zum Beispiel mit der Motorsense, erhalten Sie staat­
liche Fördermittel.
21
AUF EINEN BLICK:
JUGENDPFLEGE UND JUNGDURCHFORSTUNG
Der Freistaat Bayern, die Europäische Union und der Bund unterstützen die Pflege
sowie die erste Durchforstung junger Waldbestände, da mit frühzeitigen, überleg­
ten und regelmäßigen Maßnahmen der Waldbesitzer den Grundstein für die späte­
re Qualität, Stabilität und Vitalität des Altbestandes legt.
Sie können Fördermittel beantragen für
aa die Pflege und erstmalige Durchforstung von
aa Nadelholz-, Laubholz- und Mischbeständen,
aa die eine Fläche von mindestens 2 000 Quadratmetern umfassen.
aa Maßnahmen, die dazu dienen, den Bestand zu stabilisieren und / oder die Qua­
lität zu steigern und
aa Eingriffe in Beständen, in denen der durchschnittliche Brusthöhendurchmesser
(BHD) der Auslesebäume maximal 22 Zentimeter mit Rinde beträgt.
aa Die Fördersätze bei Flächen im Erholungswald sowie Berg- und Schutzwald sind
höher.
Weitere Informationen über die Förderung der Jugendpflege und Jungdurchfors­
tung erhalten Sie bei Ihrem örtlich zuständigen Förster/Ihrer Försterin am Amt für
Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
22
1.6 SCHUTZ-, BERG- UND ERHOLUNGSWALD
Ihre Waldflächen liegen im Bergwald der Alpen, sind Schutzwald oder als Erholungs­
wald ausgewiesen. Sie erfüllen damit auch für die Gesellschaft besondere Funktionen.
Die besonderen Leistungen Ihrer Wälder erkennen der Freistaat Bayern, die Europäi­
sche Union und der Bund an, in dem sie für die Fördermaßnahmen Wiederaufforstung,
Saat, Unterbau, Nachbesserung, Naturverjüngung, Jugendpflege und Jungdurchfors­
tung im Schutz-, Berg- und Erholungswald eine höhere Zuwendung gewähren oder
sogar nur dort bestimmte Maßnahmen fördern.
a) Bringung mit Seilkran
Ausgangssituation
Sie wollen Ihren Wald, der entweder im Alpengebiet liegt oder Schutzwald ist, durch­
forsten. In den Steillagen können Sie die Holzernte aber nur mit Hilfe eines Seilkrans be­
wältigen.
Maßnahme
Wenn Sie mit Durchforstungs- und Holzerntemaßnahmen die Schutzfunktion Ihres
Waldes erhalten oder verbessern wollen, werden die erhöhten Bringungskosten bei
Einsatz einer Seilkrananlage festmeterbezogen bezuschusst.
b) Sicherung der Verjüngung in Steil­
hängen
Ausgangssituation
Damit die Verjüngung in den Steilhän­
gen Ihres Waldes sicher aufwachsen
kann, benötigt Sie gute Kleinstandorte,
beispielsweise zum Schutz vor Schnee­
schub.
Maßnahme
Für das Fällen von Bäumen und Einbau­
en quer zum Hang können Sie eine För­
derung beantragen.
aa Waldbesitzer erhalten Fördermittel
für die Sicherung der Verjüngung in
Steilhängen.
23
c) Einsatz von Rückepferden
Ausgangssituation
Sie möchten Ihren Bergwald vorsichtig
durchforsten und die Rückeschäden in
diesem sensiblen Gebiet möglichst ge­
ring halten.
Maßnahme
Das Waldbauliche Förderprogramm
sieht vor, dass Sie für eine boden- und
bestandsschonende Holzrückung mit
Pferd im Schutz- und Bergwald staatli­
che Fördermittel beantragen können.
d) Abwehr rindenbrütender Insekten
im Schutzwald
Ausgangssituation
Sie haben in Ihrem Schutzwald Bäume,
die von rindenbrütenden Insekten, wie
zum Beispiel dem Borkenkäfer, befallen
sind. Die befallenen Bäume müssen Sie
umgehend fällen und waldschutzwirk­
sam behandeln. Nur so können Sie die
Ausbreitung eindämmen und benach­
barte Wälder davor schützen, ebenfalls
von Borkenkäfern befallen zu werden.
Gerade in Jahren von Massenvermeh­
rungen können wenige nicht aufge­
arbeitete Käferbäume den Befall von
mehreren Hektar Wald und damit deren
zwangsweisen Kahlschlag verursachen.
aa Waldbesitzer erhalten Fördermittel
für den Einsatz von Rückepferden.
aa Waldbesitzer erhalten Fördermittel
für Abwehr rindenbrütender Insekten
im Schutzwald.
Hinweis: Als Waldbesitzer sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, umgehend Bäume auf­
zuarbeiten, die von rindenbrütenden, zu bestandsgefährdenden Massenvermehrun­
gen neigenden Insekten befallen sind.
24
Maßnahme
Da der als Schutzwald ausgewiesene Wald mit seinen Funktionen eine besondere Be­
deutung für die Gesellschaft hat, unterstützen der Freistaat Bayern, die Europäische
Union und der Bund finanziell die erhöhten Aufwendungen für das waldschutzwirksame
insektizidfreie Aufarbeiten und, soweit nötig, die Bringung von Schadholz oder von befal­
lenem Holz mit Hubschraubern.
Mit dem Begriff „waldschutzwirksames Aufarbeiten“ ist jede Art der insektizidfreien Auf­
arbeitung oder Entfernung von befallenen Stämmen gemeint, sodass von ihnen keine
Gefährdung mehr für benachbarte Bestände ausgeht, zum Beispiel
aa das Entrinden der Stämme und Entsorgen der Rinde, sodass die Larven absterben.
aa die Abfuhr der Stämme aus gefährdeten Waldgebieten, sodass die ausfliegenden
­Käfer keine Waldflächen mehr erreichen können.
e) Besondere Pflegemaßnahmen zu Verbesserung und Erhalt von Ernte­beständen
im Schutz- und Bergwald
Ausgangssituation
Sie wollen einen zugelassenen Saatguterntebestand pflegen, der entweder im Schutz­
wald oder Bergwald liegt, um seine Saatgutproduktion zu verbessern.
Maßnahme
Um die Kronen der Samenbäume zu erhalten oder zu vergrößern, müssen vorsichtige
Eingriffe in den Bestand vorgenommen werden. Wenn das mit der Zulassung der Ernte­
bestände befasste Amt für forstliche Saat- und Pflanzenzucht die Pflegemaßnahme gut
heißt, können Sie für die Entnahme der bedrängenden Bäume eine flächenbezogene
Zuwendung erhalten.
AUF EINEN BLICK:
SCHUTZ-, BERG- UND ERHOLUNGSWALD
Der Freistaat Bayern, die Europäische Union und der Bund erkennen die besonde­
ren Leistungen an, die Schutz-, Berg- oder Erholungswälder für die Gesellschaft er­
bringen. Für viele waldbauliche Maßnahmen sind im Schutz-, Berg- und Erholungs­
wald höhere Fördersätze veranschlagt.
25
Sie können speziell im Berg- und Schutzwald Fördermittel beantragen für
aa die Holzbringung mit Seilkran
aa die Sicherung von Verjüngung in Steilhängen
aa den Einsatz von Rückepferden
aa die Abwehr von rindenbrütenden Insekten im Schutzwald
aa besondere Pflegemaßnahmen in Erntebeständen
Weitere Informationen über die Förderung von Maßnahmen im Schutz-, Berg- und
­Erholungswald erhalten Sie bei Ihrem örtlich zuständigen Förster/Ihrer Försterin am
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
Hinweis: Mehr Informationen zum Erkennen und Bekämpfen von rindenbrütender
Insekten finden Sie im LWF-Merkblatt „LWF Merkblatt Nr. 14 – Rindenbrütende
Borkenkäfer an Fichte“, das Sie an Ihrem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und
Forsten erhalten oder direkt bei der Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft be­
stellen können (siehe Kontakte).
1.7 WEITERE FÖRDERMASSNAHMEN
Weiter umfasst das waldbauliche För­
derprogramm folgende Maßnahmen:
a) Bereicherung von Waldlebensge­
meinschaften
Sie können Fördermittel für Maßnah­
men beantragen, die das Waldökosys­
tem stabilisieren, indem Sie die Arten­
vielfalt erhöhen, oder für Maßnahmen,
mit denen Sie entweder natürliche Le­
bensräume im Wald erhalten oder ge­
eignete künstliche Kleinlebensräume
im Wald anlegen.
aa Waldbesitzer erhalten Fördermittel
für die Anlage und Förderung beson­
derer Waldlebensgemeinschaften.
26
b) Erstellung von Gutachten zur naturnahen Waldwirtschaft
Ein professionell angefertigtes Gutachten über die Bewirtschaftungsmöglichkeiten
und mittelfristigen Ziele in Ihrem Wald liefert Ihnen wichtige Informationen zur natur­
nahen und nachhaltigen Waldwirtschaft. Das waldbauliche Förderprogramm gewährt
Ihnen finanzielle Unterstützung, wenn Sie eine solches Gutachten erstellen lassen wol­
len. Die Betriebsgröße darf jedoch 30 Hektar nicht überschreiten.
c) Ausgleich von Waldbrandschäden
Ein Waldbrand hat schwere Auswirkungen auf Ihren Wald. Das Holz ist unverwertbar
oder vernichtet und war möglicherweise noch gar nicht hiebsreif. Für den am Bestand
entstandenen Schaden können Sie Fördermittel beantragen, sofern Sie vom Schädiger
oder von einem Dritten keinen Ersatz erlangen können.
aa Waldbesitzer erhalten unter bestimmten Voraussetzungen eine Beihilfe für den am Bestand ent­
standenen Waldbrandschaden.
27
III. VOM ANTRAG BIS ZUM ZUWENDUNGSBESCHEID
1. PERSÖNLICHES BERATUNGSGESPRÄCH MIT IHREM FÖRSTER
Wenn Sie Fragen zu Ihrem Wald haben oder schon konkrete Maßnahmen planen, für
die Sie eventuell staatliche Fördermittel beantragen wollen, vereinbaren Sie einen un­
verbindlichen und kostenfreien Beratungstermin mit Ihrem örtlich zuständigen Förster
bzw. Ihrer Försterin vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
Ihr Amt vor Ort finden Sie unter www.forst.bayern.de/amt
Ihr Förster/Ihre Försterin berät Sie kom­
petent, objektiv und kostenfrei – unab­
hängig davon, ob Sie einen Förderan­
trag stellen wollen oder allgemeine Fra­
gen zu Ihrem Wald, den staatlichen För­
derprogrammen oder Wald im Klima­
wandel haben.
aa Vereinbaren Sie ein persönliches
Beratungsgespräch mit Ihrem Förster/
Ihrer Försterin – sie beraten Sie kompe­
tent, objektiv und kostenfrei .
Bei der praktischen Durchführung von
Maßnahmen in Ihrem Wald, bei der
Holzvermarktung oder bei sonstigen
betrieblichen Fragen hilft Ihnen auch
gerne Ihre örtliche Forstbetriebsge­
meinschaft/Waldbesitzervereinigung
weiter.
2. DEN FÖRDERANTRAG GEMEINSAM BESPRECHEN
Sie haben nach dem persönlichen Beratungsgespräch mit Ihrem staatlichen Förster/
Ihrer Försterin beschlossen, Fördermittel für eine oder mehrere geplante Maßnahmen
zu beantragen.
Dazu müssen Sie das Antragsformular für die geplanten Maßnahmen ausfüllen. Die
notwendigen Formblätter bekommen Sie bei Ihrem zuständigen Förster/Ihrer Förste­
rin. Sie werden Ihnen auch gerne den Antrag erläutern sowie gemeinsam mit Ihnen
den verbindlichen ­Arbeits- und Kulturplan für die Umsetzung der Maßnahme bespre­
chen und erstellen.
28
3. BEANTRAGTE MASSNAHMEN WERDEN BEWILLIGT
Nachdem Sie den Antrag vollständig ausgefüllt, unterschrieben und mit allen notwen­
digen Unterlagen bei Ihrem Förster/Ihrer Försterin oder am für Sie zuständigen Amt für
Ernährung, Landwirtschaft und Forsten abgegeben haben, bekommen Sie ein Schrei­
ben mit der B
­ ewilligung der Maßnahmen.
aa Antragsformulare und Ihr Förster oder Ihre Försterin vor Ort helfen Ihnen, Fördermittel für Ihre
geplanten Maßnahmen zu beantragen.
29
4. BEANTRAGTE MASSNAHMEN WERDEN UMGESETZT
Sobald Sie das Schreiben mit der Bewilligung erhalten haben, können Sie mit Ihren ge­
planten Maßnahmen beginnen.
Wichtiger Hinweis:
Beginnen Sie erst mit Ihrer Maßnahme,
wenn Sie die offizielle Bewilligung vom
Amt erhalten haben. Für die Auszah­
lung des Zuschusses teilen Sie den Ab­
schluss Ihrer Maßnahme dem Amt mit!
aa Beginnen Sie mit Ihrer Maßnahme,
wenn Sie das offizielle Schreiben vom
Amt erhalten haben und teilen den Ab­
schluss Ihrer Maßnahme dem Amt mit.
5. ABSCHLUSS DER MASSNAHMEN ANZEIGEN
Wenn Sie die beantragten Maßnahmen umgesetzt und abgeschlossen haben, senden
Sie eine Fertigstellungsanzeige an Ihren zuständigen Förster/Ihre Försterin. Das Form­
blatt für die Fertigstellungsanzeige erhalten Sie zusammen mit der Bewilligung.
Vermerken Sie unbedingt, wenn die Maßnahme anders als in der Bewilligung festge­
legt umgesetzt wurde!
6. AUSZAHLUNG DER GEWÄHRTEN FÖRDERMITTEL
30
Sobald Ihre Fertigstellungsanzeige am Amt vorliegt, wird dort geprüft, ob Sie die Maß­
nahmen entsprechend dem gemeinsam erstellten Arbeits- und Kulturplan abgewi­
ckelt und umgesetzt haben. Wenn keine Abweichungen von den vereinbarten Maß­
nahmen festgestellt werden, werden Ihnen die gewährten Fördermittel umgehend
überwiesen.
IV. INFORMATIONEN UND KONTAKTE
Haben Sie Fragen zu den Forstlichen Förderprogrammen, Wald im Klimawandel oder
speziellen Fragen zu Ihrem Wald? Dann wenden Sie sich an Ihre örtlich zuständigen
Försterinnen bzw. Förster am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Wir bera­
ten Sie gerne – kompetent, objektiv und kostenfrei.
Ihren örtlich zuständigen Förster bzw. Ihre Försterin am Amt für Ernährung. Landwirt­
schaft und Forsten finden Sie unter www.forst.bayern.de
Informationen und praktische Tipps für Waldbesitzer zu Waldschutz, Forsttechnik oder
weiteren Waldthemen liefern Ihnen die Broschüren der
Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft
Hans-Carl-von-Carlowitz-Platz 1
85354 Freising
Telefon: 08161 71-4881
www.lwf.bayern.de
Informationen zu allgemeinen Themen rund um den Wald sowie weitere „Wegweiser
für bayerische Waldbesitzer“ zu anderen Themen bietet Ihnen das
Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Ludwigstraße 2
80539 München
Telefon: 089 2182-0
www.forst.bayern.de
Weitere Broschüren der Bayerischen Forstverwaltung rund um das Thema Wald, Forst
oder Holz finden Sie unter www.forst.bayern.de/publikationen/
Informationen und Kontaktdaten zu den Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen als
Selbsthilfeeinrichtungen der Bayerischen Waldbesitzer finden Sie auf der Homepage
der Bayerischen Forstverwaltung unter www.forst.bayern.de in der Rubrik „Für den
Wald­besitzer“ oder unter www.waldbesitzer.net
31
a IMPRESSUM Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Ludwigstraße 2,
80539 München a E-MAIL info@stmelf.bayern.de a INTERNET www.stmelf.bayern.de www.forst.bayern.de
a REDAKTION Referat Forstliche Forschung, Waldpädagogik a FOTOS Christine Achhammer (Titel), StMELF (S. 7, 8,
10 l, 10 r, 11, 12, 21 l, 24 o, 27, 30), Markus Lechner (S. 9, 14), Kai Sühlfleisch (S. 21 r), LWF (S. 23, 26), Rudolf Vornehm (S. 24 u), K.
Disner (S. 28) a DRUCK bonitasprint gmbh, Max-von-Laue-Straße 31, 97080 Würzburg a PAPIER aus nachhaltiger,
zertifizierter Waldbewirtschaftung a STAND Oktober 2011
BAYERN DIREKT ist Ihr direkter Draht zur Bayerischen Staatsregierung.
Unter Telefon 089 12 22 20 oder per E-Mail unter direkt@bayern.de erhalten Sie
­Informationsmaterial und Broschüren, Auskunft zu aktuellen Themen und Inter­
netquellen sowie Hinweise zu Behörden, zuständigen Stellen und Ansprechpart­
nern bei der Bayerischen Staatsregierung.