Mietvertrag als Muster, 72KB
Transcription
Mietvertrag als Muster, 72KB
Gemeinde Aarburg Bau Planung Umwelt Alte Turnhalle Oltnerstrasse 22 4663 Aarburg Vermietung lizwidmer@bluewin.ch Fon 062 791 66 58 Web www.jugendtreff-aarburg.ch Mietvertrag Mieter Hans Muster Feierabendstrasse 100 9911 Musterlingen Art des Anlasses Fon 099 999 99 99 Geb. Datum ___________ Hot-Dog-Wettessen Anzahl Personen ca. _____ privat gemeinnützig kommerziell (nur mit Sonderbewilligung möglich) Dauerbenützung CHF ______ (Gebühren werden separat festgelegt) Hausübernahme Sa. 12. November 2011 10:00 Uhr Hausabgabe So. 13. November 2011 10:00 Uhr Besonderes Die Veranstaltungen sind spätestens um 02.00 Uhr zu beenden. Belegung Bitte zutreffendes Feld ankreuzen: Jugendliche/Lernende Erwachsene Auswärtige ½ Tag 1 Tag ½ Tag 1 Tag ½ Tag 1 Tag 50 100 100 200 250 500 Belegung: ½ Tag = max. 5 Std.; 1 Tag = ab 5 Std. Zusätzlich Musikanlage / Scheinwerfer CHF 200 Lichtanlage CHF 100 Stundenansatz des Hauswartes CHF 50 Stundenansatz Bedienung Regieraum (bei Miete der Musikanlage und/oder DiscoBeleuchtung ist mind. Übergabe und Abnahme obligatorisch) CHF 35 Pauschale Personal CHF 50 Depot CHF 100 bitte wenden Benützungsvorschriften Allgemeines Bei diesem Mietobjekt handelt es sich um das Jugend- und Kulturhaus und das MuKi-Deutschlokal Aarburg. Es befindet sich also Inventar des Jugendtreffs und der Kurse in den Räumlichkeiten, zu welchem der Mieter Sorge tragen muss. Das Mobiliar ist bei der Abgabe des Hauses wieder so hingestellt wie angetroffen (siehe z.T. Bilder!). Allfällige Schäden werden dem Mieter in Rechnung gestellt. Entstandene Schäden sind unverzüglich dem Vermieter zu melden. Wenn für die Hausabgabe die Arbeiten gemäss Vertrag nicht zur Abgabezeit fertig sind, wird pro angebrochene Stunde Wartezeit des Personals CHF 35 in Rechnung gestellt. 1. Schlüssel Die Schlüsselübergabe findet am Veranstaltungstag um 10.00 Uhr in der Alten Turnhalle statt. Die Kosten sind gemäss Vertrag, inkl. CHF 100 Depot bei der Hallenübernahme bar zu bezahlen. Bei allfälligem Schlüsselverlust haftet der Mieter. 2. Urheberrecht Wird während der Veranstaltung Musik gespielt, ist es Sache des Mieters, den Verpflichtungen gegenüber der SUISA nachzukommen. 3. Reinigung Alle benutzten Räume müssen bis 10.00 Uhr des folgenden Tages aufgeräumt und gereinigt abgegeben werden. Für die Abfallentsorgung ist der Mieter selber besorgt. Für allfällige Nachreinigung wird Rechnung gemäss Benützungsreglement der Gemeinde Aarburg gestellt. Während der Hausabgabe nicht bemerkte Schäden oder Verschmutzungen, welche klar Ihrer Belegung zugeordnet werden können, werden Ihnen ebenfalls in Rechnung gestellt. Mobiliar und Geschirr werden wie angetroffen gleich und sauber hingestellt. Klebstreifen, Reissnägel, Schnüre und dergleichen sind vom Mobiliar und den Wänden zu entfernen. 4. Annullierung Fällt die Veranstaltung aus, ist der Vermieter raschmöglichst zu informieren. Bei einer Annullierung von weniger als 3 Wochen vor der Veranstaltung wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50 in Rechnung gestellt. 5. Parkplätze Es darf nicht ausserhalb der öffentlichen Parkfelder parkiert werden. Die Durchfahrt vor und seitlich des Hauses ist immer zu gewährleisten. Seitlich und hinter dem Haus ist der Platz für die Feuerwehr zwingend freizuhalten. 6. Die Notausgänge sind zwingend freizuhalten! Die Gemeinde Aarburg lehnt jede Verantwortung für Sach- und Personenschäden im Zusammenhang mit Veranstaltungen ab, insbesondere für Schadenersatzansprüche durch Diebstahl und Haftpflichtfälle. 7. Oberes Stockwerk Das gesamte obere Stockwerk steht dem Mieter nicht zur Verfügung. Es ist Sache des Mieters, seine Gäste dahingehend zu instruieren und zu kontrollieren. 8. Alkohol An Personen darf grundsätzlich nur Alkohol abgegeben werden, wenn diese sich über das geforderte Mindestalter ausweisen können. Jugendlichen unter 16 Jahren darf überhaupt kein Alkohol und Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren nur Bier, Wein, Obstwein, aber keine Spirituosen (also auch keine Alcopops!) abgegeben werden. 9. Lärm Die Alte Turnhalle steht in einem bewohnten Gebiet. Lärmemissionen gegen aussen sind auf das absolute Minimum zu beschränken. Insbesondere ist strikte darauf zu achten, dass beim Spielen von lauter Musik die Fenster, Fensterläden und Türen zu schliessen sind und alle Vorschriften zum Schutz der Gesundheit der Besucher eingehalten werden. Der Mieter muss dafür besorgt sein, dass im Aussenbereich die Nachtruhe eingehalten wird. 10. Besonderes Der Vermieter behält sich vor, sich über nähere Inhalte und Ziele der Veranstaltung zu informieren und allenfalls im Interesse der Öffentlichkeit und des Jugendtreffs über die Freigabe zu entscheiden. Bei nicht Einhalten von Vertragsbedingungen, Hausordnung und Anweisungen des zuständigen Personals behält sich das zuständige Personal vor, im Sinne von Art. 261 OR, vom Mietvertrag im Voraus oder während des Anlasses wieder zurückzutreten. Die Kopie des ausgefüllten und unterzeichneten Mietvertrages ist spätestens innert 20 Tagen zurück zu senden. Bei späterer Rücksendung verliert der Mietvertrag seine Gültigkeit. Mit der Unterschrift erklärt sich der Mieter mit dem Vertragsinhalt einverstanden und befolgt die Benützungsvorschriften. Gemeinde Aarburg Bau Planung Umwelt / Alte Turnhalle Datum, Unterschrift des Mieters