Vortrag SV Otto, 10.07.2013 Duisburg
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Vortrag SV Otto, 10.07.2013 Duisburg
BG Tagung UNI Duisburg 10.07.2013 ONLINE Überwachung Prüfung mit datentechnisch verknüpften Meßsystemen (z. B. Onlineüberwachung). (4) Geeignete Prüfverfahren sind solche, die den Zweck der Prüfung gemäß Abschnitt 2.1 zuverlässig erfüllen und dem Stand der Technik entsprechen. Die Prüfaussage der Prüfverfahren muss aussagekräftig und nachvollziehbar sein. 10.07.2013 www.sv-otto.de 1 Was sagt die Statistik? Die Untersuchung elektrischer Unfälle umfasst Industrie, Gewerbe, Freizeit und Haushalt. Es wurden sowohl Nieder- als auch Hochspannungsunfälle dargestellt, im Wesentlichen mit tödlichem Ausgang, aus dem gewerblich-industriellen Bereich, auch nichttödliche. Die Daten stammen von der Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektrotechnik (BGFE), von Kriminalbehörden, Gerichtsmedizinischen Instituten, Statistischen Landesämtern und vom Statistischen Bundesamt. Die Erhebungen reichen von 1926, als man glaubte, sich mit über 400 tödlichen Unfällen/Jahr abfinden zu müssen, bis zum Jahr 2003 (67 Unfälle), so dass ein Vergleich des Sicherheitsniveaus bis zur Gegenwart möglich wird. Die Unfälle im ersten Teil stammen aus Erhebungen im gewerblichen Bereich (BGFE) und behandeln tödliche als auch nichttödliche Unfälle. 10.07.2013 www.sv-otto.de 2 Dauerversuchsaufbauten im NETZ 10.07.2013 www.sv-otto.de 3 Computer und Rechenzentren haben Ansammlungen von IT welche nicht abgeschaltet werden sollten Wer soll diese Geräte nach BGV A3 prüfen? 10.07.2013 www.sv-otto.de 4 Behördliche Prüfungen nach BGV A3 10.07.2013 www.sv-otto.de 5 Aussagen der neuen TRBS 1201 (Stand 08.2012) : (3) Bei der technischen Prüfung werden die sicherheitstechnisch relevanten Merkmale eines Prüfgegenstandes auf Zustand, Vorhandensein und gegebenenfalls Funktion am Objekt selbst mit geeigneten Verfahren geprüft. Hierzu gehören beispielsweise die folgenden Prüfarten: •äußere oder innere Sichtprüfung, •Funktions- und Wirksamkeitsprüfung, •Prüfung mit Mess- und Prüfmitteln, •labortechnische Untersuchung, •zerstörungsfreie Prüfung, 10.07.2013 www.sv-otto.de 6 BGV versus TRBS 2131 Die Unfallverhütungsvorschrift BGV A3 und ihre Vorgängerversionen schreiben als autonome Rechtsnormen der Berufsgenossenschaften den für erforderlich gehaltenen sicherheitstechnischen Stand im Bereich der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel seit dem Anfang des Jahres 1979, also seit rund dreißig Jahren, fest. Seit dem 12. November 2007 ist allerdings – in der Praxis weitgehend unbemerkt – die Technische Regel fürBetriebssicherheit 2131 „Elektrische Gefährdungen“ (TRBS 2131) durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales veröffentlicht worden. Und wieder zurückgezogen worden. Diese Technische Regel konkretisiert die seit 2002 existierende Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hinsichtlich der Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen sowie der Ableitung von geeigneten Maßnahmen im Bereich der elektrischen Gefährdungen. 10.07.2013 www.sv-otto.de 7 10.07.2013 www.sv-otto.de 8 Werbeaussagen!!!! 10.07.2013 www.sv-otto.de 9 10.07.2013 www.sv-otto.de 10 Technische Regeln der Betriebssicherheit fordern eine Analyse von Gefährdungen durch 4 elektrischen Schlag oder Störlichtbogen 4.1 Ermittlung der Gefährdungen durch elektrischen Schlag oder Störlichtbogen 4.2 Bewertung der Gefährdungen durch elektrischen Schlag oder Störlichtbogen 4.3 Beispielhafte Maßnahmen bei Gefährdungen durch elektrischen Schlag oder Störlichtbogen 5 elektrische, magnetische oder elektromagnetische Felder 5.1 Ermittlung der Gefährdungen durch elektrische, magnetische oder elektromagnetische Felder 5.2 Bewertung der Gefährdungen durch elektrische, magnetische oder elektromagnetische Felder 5.3 Beispielhafte Maßnahmen bei Gefährdungen durch elektrische, magnetische oder elektromagnetische Felder 6 statische Elektrizität 6.1 Ermittlung der Gefährdungen durch statische Elektrizität 6.2 Bewertung der Gefährdungen durch statische Elektrizität 6.3 Beispielhafte Maßnahmen bei Gefährdungen durch statische Elektrizität 10.07.2013 www.sv-otto.de 11 Fristen für ortsfeste Anlagen ohne wirklich konkrete Vorgaben 10.07.2013 www.sv-otto.de 12 Fristen für ortsveränderliche Anlagen 10.07.2013 www.sv-otto.de 13 Sicherheitsüberprüfung BGV A3 übergeleitet in TRBS 2131: Gefährdungsbeurteilungen und Elektroprüfungen nach BGV A3 / TRBS 2131. Die Überprüfung der Sicherheit der elektrischen Geräte und Anlagen in Gewerbebetrieben und in vermieteten Wohnungen muss regelmäßig vorgenommen werden. Der Geschäftsführer bzw. der Vermieter kann für Schäden haftbar gemacht werden, falls die Überprüfungspflichten verletzt werden und es zu Unfällen oder Brandschäden kommt. 10.07.2013 www.sv-otto.de 14 Wer sagt wie und was geprüft werden soll 10.07.2013 www.sv-otto.de 15 Prüfprotokoll 10.07.2013 www.sv-otto.de 16 Wie umfangreich ist eine Wiederholungsprüfung? 10.07.2013 www.sv-otto.de 17 Ergebnis der Prüfung 10.07.2013 www.sv-otto.de 18 Rechtliche Aspekte 10.07.2013 www.sv-otto.de 19 Prüfungsverantwortung 10.07.2013 www.sv-otto.de 20 Der Sinn der Prüfungen Der Sinn der Gesetzlichen Unfallversicherung besteht darin, den Beschäftigten einen öffentlich-rechtlich geregelten Anspruch auf Leistungen zu geben. Indem der Arbeitgeber die Beiträge zur Gesetzlichen Unfallversicherung allein übernimmt, lösen wir seine Haftpflicht im Falle eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit gegenüber seinen Beschäftigten ab. Nur im Falle besonders fahrlässiger oder vorsätzlicher Verstöße gegen Regelungen des Arbeitsschutzes können wir gegenüber dem Unternehmer oder den Beschäftigten Regressansprüche geltend machen. Der Versicherungsschutz Ihrer Beschäftigten bleibt also unbedingt erhalten. Ob das Netzmonitoring als vollwertiger Ersatz für die Wiederholungsprüfungen gemäß DIN VDE 0701-0702 angesehen werden kann, wird mit letztendlicher Gewissheit wohl nur ein Richter entscheiden können. 10.07.2013 www.sv-otto.de 21 TNS Analysatoren zur Onlineüberwachung mit 6 Stromeingängen Warum? 1. Unbemerkte Veränderung des Netzes 2. Nur zeitweise auftretende Fehler 3. Zu hohe Spannung zwischen N und PE 4. Veränderte Netzqualität U und I 5. Unvollständiger Körperschluss endet in Erdschluss 6. Feuchtigkeit senkt Isolationswiderstand 7. Lichtbogen erzeugt Ströme auf PE 8. PE kann von anderen Stromkreisen beeinflusst werden 9. N kann verschleppt werden 10. Automatische BGV A 3 Onlineüberwachung ist möglich 10.07.2013 www.sv-otto.de 22 Messung mit dem Prüftrafo als belastende 4-Leiter Messung R1 = 0,2665V / 12,75A = 0,02090 Ohm Messungen im kleinen mOhm-Bereich mit 50 Hz oder auch beliebiger Frequenz möglich. Sofort Kontrolle, ob eine Fremdspannung vorliegt R2 = 12,43V / 0,0376A = 330,585 Ohm Kleiner Messfehler vernachlässigbar 10.07.2013 www.sv-otto.de 23 Voraussetzungen, 5 -6 Wandler, Spannungsabgriffe Einbauwandler Klappwandler Abgesicherte Spg Netzversorgung Zusätzl. Messbuchsen Datenanschlüsse 12 Kanäle 10.07.2013 www.sv-otto.de 24 Klassische Schaltung mit 6 Wandlern am Einspeisepunkt und kleinen Verteilungen Vorteil: 2 unterschiedliche Wandlergruppen einstellbar u 1:1 Verkabelung Nachteil: Der Differenzstrom erfordert empfindliches Wandlerverhältnis u 6 Wandler 10.07.2013 www.sv-otto.de 25 Holmgreenschaltung mit 5 gleichen Wandlern „ unterwegs“ Vorteil: Der Differenzstrom sehr empfindlich Nachteil: PE mit zT. schlechten Übersetzungsverhältniss 10.07.2013 www.sv-otto.de 26 Die Idee --- Nimm 2 preiswerte MFG 10.07.2013 www.sv-otto.de 27 Neue Entwicklung PSL mit eingebauter Software u Speicher 10.07.2013 www.sv-otto.de 28 Neue Entwicklung Janitza 604/605 mit kostenfreier Software 10.07.2013 www.sv-otto.de 29 Frako Hutschienensystem mit Bedienpanel 10.07.2013 www.sv-otto.de 30 Messung mit 2 Multifunktionsmessgeräten 10.07.2013 www.sv-otto.de 31 Prinzip FI und Prüfung mit Prüftaste durch definiertem Differenz Strom ZEP zB 8 A 10.07.2013 www.sv-otto.de 32 Feste Einbauten zur Ist Erfassung und Adapteranschluss 10.07.2013 www.sv-otto.de 33 TN-S Analysator Mobil mit Ethernet und RS485 10.07.2013 www.sv-otto.de 34 Typische Auswertung EDV Verteiler 10.07.2013 www.sv-otto.de 35 Betriebsaufzeichnung im sek-Bereich 10.07.2013 www.sv-otto.de 36 Live Messung im Internet unter meiner Web Site mit Pass Wort „ gast“ gast 2 Standorte 10.07.2013 Beliebige Auswahl www.sv-otto.de 37 10.07.2013 www.sv-otto.de 38 Zülow direkt 10.07.2013 www.sv-otto.de 39 Vom Elektrobrandschutzplan zum Messen eines Knotenpunktes 10.07.2013 www.sv-otto.de 40 Auslesen aus der Ferne aller Parameter der Stromversorgung Direkt aus dem Internet Netz auf das Gerät klicken und die Messwerte anzeigen lassen 10.07.2013 www.sv-otto.de 41 Abbildung eines Lastganges 10.07.2013 www.sv-otto.de 42 Einheitliche Bildschirmmaske für unterschiedliche MFG 10.07.2013 www.sv-otto.de 43 Meine Ansicht ist jedoch, dass mit dem von Ihnen praktizierten Netzmonitoring die Anforderungen des § 5 Abs. 1 der Unfallverhütungsvorschrift GUV-V A3 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“für ortsfeste elektrische Betriebsmittel erfüllt werden, da die an den Endstromkreisen angeschlossenen Betriebsmittel (PC's, Monitore, Druckeretc.) ortsfest betrieben werden, D.h. während des Betriebs nicht leicht bewegt oder von einem Platz zum anderen gebracht werden können und die Betriebs- und Umgebungsbedingungen keine negativen Einflussfaktoren (Nässe, Feuchtigkeit, Staub,...) in schädigendem Maß erwarten lassen. (Anmerkung) An sich ortsveränderliche Betriebsmittel lassen sich als ortsfest einstufen, wenn sie nicht ohne weiteres, sondern nur unter Zuhilfenahme von Werkzeugen o.ä. beweglich gemacht werden können. 10.07.2013 www.sv-otto.de 44 Argumente • • • • • Sowohl die "herkömmliche" Prüfung gemäß DIN VDE 0701-0702 als auch das Netzmonitoring bieten keinen zuverlässigen Schutz vor dem Eintritt einer elektrischen Gefährdung. Die Prüfung nach DIN VDE 0701-0702 stellt lediglich eine "Momentaufnahme„ dar (zum Zeitpunkt der Prüfung war das zu prüfende Betriebsmittel in einem ordnungsgemäßen Zustand). Dieser Zustand kann sich schon unmittelbar nach der Prüfung ändern... Im Falle der Prüfung nach DIN VDE 0701-0702 würde auch ein nicht sichtoder spürbarer Fehler (der somit nur über messtechnische Maßnahmen feststellbar wäre) sogar in den meisten Fällen erst viel später feststellbar sein als über die in Ihrem Hause praktizierte Methode. Die Unfallverhütungsvorschrift GUV-V A3 beruft sich in § 2 explizit auf die elektrotechnischen Regeln, die in den VDE-Bestimmungen enthalten sind. Die Einhaltung dieser Regeln löst die Vermutungswirkung aus, dass von einem sicheren Zustand der elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln ausgegangen werden kann. • 10.07.2013 www.sv-otto.de 45 • Das Schutzziel "Erhalt des sicheren Zustands" kann jedoch auch auf anderen Wegen erreicht werden. Dies setzt jedoch eine nachvollziehbare Begründung voraus. • Da die Isolationsüberwachung ("Netzmonitoring") als alternatives Verfahren zur Überwachung des sicheren Zustands elektrischer Anlagen und ortsfester elektrischer Betriebsmittel in der Unfallverhütungsvorschrift benannt wurde, sehe ich keine Probleme bei der Anwendung dieser Technik auf ortsfest betriebene elektrische Betriebsmittel in Ihrem Hause. 10.07.2013 www.sv-otto.de 46