Berufliche Aus- und Weiterbildung in der zivilen Sicherheit
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Berufliche Aus- und Weiterbildung in der zivilen Sicherheit
Standpunkt zivile Sicherheit Berufliche Aus- und Weiterbildung in der zivilen Sicherheit Alexis Below . Brandenburgisches Institut für Gesellschaft und Sicherheit gGmbH Nummer 7 . Juli 2015 IMPRESSUM Die Brandenburgische Institut für Gesellschaft und Sicherheit (BIGS) gGmbH ist ein unabhängiges, überparteiliches und nicht-gewinnorientiertes wissenschaftliches Institut, das zu gesellschaftswissenschaftlichen Fragen ziviler Sicherheit forscht. Das BIGS publiziert seine Forschungsergebnisse und vermittelt diese in Veranstaltungen an eine interessierte Öffentlichkeit. Das BIGS entstand im Frühjahr 2010 in Potsdam unter der Beteiligung der Universität Potsdam und ihrer UP Transfer GmbH sowie der Unternehmen Airbus, IABG und Rolls-Royce. Alle Aussagen und Meinungsäußerungen in diesem Papier liegen in der alleinigen Verantwortung des Autors bzw. der Autoren. Die Publikation „Aus- und Weiterbildung im Bereich der zivilen Sicherheit“ ist im Zuge des Verbundprojekts „fit4sec – Schwerpunktzentrum Sicherheit und Technologie“ entstanden, das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung im Rahmen der Maßnahme „Deutsche Antragsteller fit für Europa“ gefördert wird. Wir danken herzlich für die Unterstützung. Das diesem Bericht zugrunde liegende Vorhaben wurde mit Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung unter dem Förderkennzeichen 13N12808 gefördert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung liegt beim Autor. Verfasser der Studie: Alexis Below Titel der Studie: Berufliche Aus- und Weiterbildung in der zivilen Sicherheit Herausgeber: Brandenburgisches Institut für Gesellschaft und Sicherheit gGmbH Dr. Tim H. Stuchtey (V.i.S.d.P.) ISSN: 2191-6748 BIGS Standpunkt Nr. 7, Juli 2015 Titelbild: Colorlife/shutterstock.de Weitere Informationen über die Veröffentlichungen des BIGS befinden sich auf der Webseite des Instituts: www.bigs-potsdam.org. Brandenburgisches Institut für Gesellschaft und Sicherheit gGmbH Geschäftsführender Direktor: Dr. Tim H. Stuchtey Dianastraße 46 14482 Potsdam Telefon: +49-331-704406-0 Telefax: +49-331-704406-19 E-Mail: info@bigs-potsdam.org www.bigs-potsdam.org 2 BIGS Standpunkt Nr. 7 / Juli 2015 Copyright 2015 © Brandenburgisches Institut für Gesellschaft und Sicherheit gGmbH. Alle Rechte vorbehalten. Die Reproduktion, Speicherung oder Übertragung (online oder offline) des Inhalts der vorliegenden Publikation ist nur im Rahmen des privaten Gebrauchs gestattet. Kontaktieren Sie uns bitte, bevor Sie die Inhalte darüber hinaus verwenden. INHALTSVERZEICHNIS 1 Einleitung 5 2 Der Ausbildungsatlas im Rahmen von fit4sec 6 6 2.1 Hintergrund: Das System der Aus- und Weiterbildung in Deutschland 2.1.1 Duale Berufsausbildung 6 2.1.2 Berufsausbildung in Schulen 7 2.1.2 Weiterbildung 8 2.2 Vorgehen und Methodik 11 3 Staatlich geregelte Aus- und Weiterbildungsabschlüsse in der zivilen Sicherheit 14 3.1 Ausbildung 14 3.1.1 Fachkraft für Schutz und Sicherheit 14 3.1.2 Servicekraft für Schutz und Sicherheit 16 3.1.3 Werkfeuerwehrmann/-frau 18 3.1.4 Notfallsanitäter/-in 20 22 3.1.5 Fachkraft für Hygieneüberwachung 3.2 Weiterbildung 24 3.2.1 Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft 24 3.2.2 Geprüfte/r Meister/in für Schutz und Sicherheit 26 3.2.3 Elektrotechnikmeister/in mit Schwerpunkt Kommunikations- und Sicherheitstechnik 28 3.2.4 Geprüfte Brandschutzfachkraft 30 3.2.5 Geprüfte/r Werkfeuerwehrtechniker/in* 32 3.2.6 Geprüfte/r Brandschutzmeister/in 34 3.2.7 Geprüfte/r Industriemeister/in – Fachrichtung Brandschutz 36 4 Andere ausgewählte Teilqualifizierungen im Bereich ziviler Sicherheit 38 5 Wissen(schafft) Sicherheit? Ansätze für einen verbesserten Wissenstransfer zwischen Sicherheitsforschung und Berufsbildung 41 6 Fazit 43 Glossar der Fußnoten 44 Below . Berufliche Aus- und Weiterbildung in der zivilen Sicherheit 3 TABELLEN- UND ABBILDUNGSVERZEICHNIS Tabelle 1: Erstellung und Ergebnisse des Ausbildungsatlas 13 Tabelle 2: Absolventenzahlen Fachkraft für Schutz und Sicherheit 14 Tabelle 3: Absolventenzahlen Servicekraft für Schutz und Sicherheit 16 Tabelle 4: Absolventenzahlen Werkfeuerwehrmann/-frau 18 Tabelle 5: Absolventenzahlen Fachkraft für Hygieneüberwachung 20 Tabelle 6: Absolventenzahlen Rettungsassistent/-in seit 2007 22 Tabelle 7: Erfolgreiche Prüfungen Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft 24 Tabelle 8: Erfolgreiche Prüfungen Geprüfte/r Meister/in für Schutz und Sicherheit 26 Abbildung 1: Das System der dualen Berufsausbildung 7 Abbildung 2: Arten der Weiterbildung 9 Abbildung 3: Abschlüsse in der beruflichen Weiterbildung ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS BDSW Bundesverband der Sicherheitswirtschaft BiBB Bundesinstitut für Berufsbildung BIGS Brandenburgisches Institut für Gesellschaft und Sicherheit BMBF Bundesministerium für Bildung und Forschung BMWi Bundesministerium für Wirtschaft und Energie DIHK Deutscher Industrie- und Handelskammertag HwK Handwerkskammer HwO Gesetz zur Ordnung des Handwerks (kurz Handwerksordnung) IHK Industrie- und Handelskammer ISInterventionsstellen 4 KldB 2010 Klassifikation der Berufe 2010 der Bundesagentur für Arbeit KMK Kultusministerkonferenz NSL Notruf- und Service-Leitstellen SRM SecurityResearchMap VdS VdS Schadenverhütung GmbH WIS Weiterbildungs-Informations-System der Industrie- und Handelskammern ZVEH Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke ZVEI Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie BIGS Standpunkt Nr. 7 / Juli 2015 10 1 Einleitung Ergebnisse und Trends aus dem jungen Forschungsfeld der zivilen Sicherheit fließen bisher nur marginal in die betriebliche Aus- und Weiterbildung ein. Dabei lassen sich vielfältige Anknüpfungspunkte mit zentralen Themen der Sicherheitsforschung identifizieren und durch einen verbesserten Wissenstransfer Synergien zwischen beiden Bereichen schaffen. Forschungsbedarf zur Analyse und Weiterentwicklung von Kompetenzen für sicherheitsrelevante Tätigkeiten besteht zweifellos. So wird seitens der Sicherheitswirtschaft seit Längerem der Mangel an ausreichenden und geeigneten Fachkräften thematisiert.1 Infolge von Vorkommnissen in Deutschland stand zuletzt auch das Qualifikationsniveau des Sicherheitspersonals in Flüchtlingsheimen, an Flughäfen und in Fußballstadien in der öffentlichen Kritik.2 Insbesondere die Sicherheit im Flugverkehr sowie bei Großveranstaltungen sind wesentliche Themen der anwendungsorientierten Forschung in der zivilen Sicherheit, bei der auch Aspekte der Aus- und Fortbildung in einzelnen Verbundprojekten bereits untersucht werden.3 Neben diesen Beispielen gibt es noch eine Vielzahl anderer Forschungsergebnisse, die die Ausbildung und Lehre für Tätigkeiten mit Sicherheitsbezug bereichern können. In dieser Begleitpublikation werden nicht nur Vorgehen und Methodik bei der Zusammenstellung der Bildungsangebote erläutert, sondern auch darüber hinausgehende Erkenntnisse verarbeitet, die durch Literaturrecherchen, etwa 30 Hintergrundgespräche mit Vertretern der Aus- und Weiterbildung, sowie einen im November 2014 durchgeführten Expertenworkshop zum Thema Wissenstransfer zwischen Sicherheitsforschung und Aus-/Weiterbildung gewonnen werden konnten. Im Rahmen des vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderten Projekts fit4sec sollen mit einer ersten Kartografierung und Analyse einschlägiger Aus- und Weiterbildungsangebote der Wissenstransfer von der Forschung in die Ausbildung und Lehre unterstützt werden. Die Erstellung eines „Ausbildungsatlas“ soll diesen Dialog erleichtern und als Ergänzung zu Informationsangeboten im akademischen Bereich wie dem Studienführer Sicherheitsforschung des Forschungsforums Öffentliche Sicherheit dienen.4 Die Informationen werden ebenfalls in der SecurityResearchMap des BMBF allen Interessierten zugänglich gemacht (www.securityresearchmap.de). Below . Berufliche Aus- und Weiterbildung in der zivilen Sicherheit 5 2 Der Ausbildungsatlas im Rahmen von fit4sec Zum besseren Verständnis werden im Folgenden die Grundlagen des sehr komplexen Systems der dualen und schulischen Berufsausbildung sowie der Weiterbildung in Deutschland dargestellt. Darauf aufbauend wird anschließend die Methodik erklärt, mit der Ausbildungsberufe und Weiterbildungsabschlüsse für den Ausbildungsatlas identifiziert wurden. 2.1 Hintergrund: Das System der Aus- und Weiterbildung in Deutschland 2.1.1 Duale Berufsausbildung Die außerschulische berufliche Bildung ist in Deutschland wesentlich durch das Bundesberufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt. Die Berufsausbildung wird dabei als „dual“ bezeichnet, wenn die Ausbildung an zwei Lernorten durchgeführt wird – in einem Betrieb der Wirtschaft und in der Berufsschule.5 Für die Berufsausbildung im Handwerk gilt in Verbindung mit dem BBiG außerdem die Handwerksordnung (HwO). Jugendliche unter 18 Jahren dürfen in Deutschland nur in staatlich anerkannten Ausbildungsberufen nach BBiG/HwO betrieblich ausgebildet werden. Damit soll ein bundeseinheitlicher verbindlicher Qualitätsstandard gewährleistet werden, der die für die „Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit in einer sich wandelnden Arbeitswelt notwendigen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten […] in einem geordneten Ausbildungsgang“ vermittelt sowie „den Erwerb der erforderlichen Berufserfahrung ermöglicht.“ (§1 Absatz 3 BBiG) Für anerkannte Ausbildungsberufe werden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) oder einem anderen zuständigen Fachministerium im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Ausbildungsordnungen erlassen. Sie definieren die Berufsbezeichnung, Ausbildungsdauer (zwei bis dreieinhalb Jahre), zu vermittelnde Inhalte, die sachliche und zeitliche Gliederung sowie Prüfungsanforderungen für die betriebliche Ausbildung. Die Anforderungen für den berufsschulischen Unterricht werden hingegen von den Ländern in jeweiligen Rahmenlehrplänen festgelegt. Die an berufsbildenden Schulen durchgeführte Berufsbildung untersteht somit den Schulgesetzen der Länder und nicht dem BBiG oder 6 BIGS Standpunkt Nr. 7 / Juli 2015 der HwO. In einem zwischen Bund und Ländern vereinbarten Verfahren werden Ausbildungsordnungen und Rahmenlehrpläne dabei aufeinander abgestimmt. An der Planung und Vorbereitung neuer oder zu modernisierender Berufe sind neben Bund und Ländern auch Vertreter der Arbeitgeber (Unternehmen und Kammern) und Arbeitnehmer (Gewerkschaften) paritätisch beteiligt.6 Die Durchführung der Berufsausbildung in den Betrieben und öffentlichen Verwaltungen nach BBiG/HwO wird von den „zuständigen Stellen“ kontrolliert. Als zuständige Stellen gelten die Kammern (Industrie- und Handelskammern/ IHK, Handwerkskammern/HwK, Landwirtschaftskammern, Kammern der freien Berufe wie die Ärztekammern) sowie die zuständigen Stellen des öffentlichen Dienstes, der Kirchen und sonstiger Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts.7 Die zuständigen Stellen haben die Aufgabe, die Berufsausbildung zu überwachen, die Eignung der Ausbildungsstätte und des Ausbildungspersonals zu kontrollieren, die Betriebe in allen Ausbildungsfragen zu beraten, die Zwischen- und Abschlussprüfungen abzunehmen, Statistik über Ausbildungsverhältnisse zu führen und die Durchführung von Auslandsaufenthalten zu begleiten.8 Der Ordnungsrahmen für die duale Berufsausbildung wird in Abbildung 1 dargestellt. Abbildung 1: Das System der dualen Berufsausbildung Ausbildung Staatlich geordnet durch Begründet durch Inhaltlich festgelegt in Überwacht durch Finanziert durch Facharbeiter/-in Fachangestellte/-r Gesellin/Geselle Betrieb Berufsschule Bund Länder Ausbildungsvertrag Berufsschulpflicht Ausbildungsordnung Rahmenlehrplan Zuständige Stellen (Kammern) Schulaufsicht Ausbildungsbetrieb Länder Ausbildungsdauer in der Regel 3-3 1/2 Jahre Darstellung nach BiBB 2011, S. 109 Derzeit gibt es 329 anerkannte Ausbildungsberufe in Deutschland, die bundeseinheitlich nach BBiG/ HwO geregelt sind. Im Vergleich zu 2004 (350) ist die Zahl der anerkannten oder als anerkannt geltenden Berufe etwas gesunken.10 Bundesweit waren im Dezember 2013 knapp 1,39 Millionen Auszubildende in einem dualen Ausbildungsverhältnis gemeldet.11 Aufgrund des demografischen Wandels ist die Zahl der Auszubildenden seit den 1990er-Jahren leicht rückläufig (1995: 1,58 Millionen). Außerdem stammen rund 86 Prozent der Auszubildenden aus den westlichen und 14 Prozent aus den östlichen Bundesländern, wobei sich aufgrund des besonders starken demografischen Einbruchs in der jugendlichen Bevölkerung in Ostdeutschland die regionalen Anteile zunehmend verschieben.12 2.1.2 Berufsausbildung in Schulen Neben der dualen Berufsausbildung nach BBiG/ HwO gibt es in Deutschland eine ganze Reihe von Berufen, die durch andere Rechtsvorschriften geregelt werden und im Rahmen von vollzeitschulischen Ausbildungsgängen an berufsbil- denden Schulen zu einem staatlich anerkannten Abschluss führen. So unterliegt zum Beispiel die Berufsausbildung im Gesundheits- und Pflegebereich landesrechtlichen Vorschriften oder Bundesgesetzen wie dem Notfallsanitätergesetz. Below . Berufliche Aus- und Weiterbildung in der zivilen Sicherheit 7 Die Ausbildung an den berufsbildenden Schulen ist sehr heterogen. Sie kann zum einen unterschieden werden nach der Regelungsebene (Bundes- oder Landesrecht) oder dem Berufsbereich (Gesundheitsberufe, Beamtenausbildung). Die Berufe im Gesundheits-, Pflege- und Sozialwesen sind dabei zahlenmäßig der mit Abstand größte Bereich in der schulischen Ausbildung. Vereinfacht dargestellt existieren derzeit folgende vollzeitschulische Ausbildungsformate:13 • Vollzeitschulische Berufsausbildung nach § 50 BBiG/§ 40 HwO an Berufsfachschulen, die der dualen Ausbildung gleichgestellt ist – bundesweit an derzeit sieben Schulen • Berufe des Gesundheits-, Erziehungs- und Sozialwesens - 17 bundesrechtlich geregelte Berufe - 50 landesrechtlich geregelte Berufe • Assistentenausbildungen nach Landesrecht mit oder ohne Hochschulzugangsberechtigung („Staatlich geprüft…“) – ca. 90 Berufe14 Ziele, Inhalte und Abschlüsse der schulischen Ausbildungen werden durch die Kultusministerkonferenz (KMK) in bundesweiten Rahmenvereinbarungen festgelegt. Die Ausbildungen werden an verschiedenen Schultypen vermittelt, wobei die Bezeichnungen in den Ländern teilweise variieren. Häufige Schultypen sind Berufskollegs, Berufsfachschulen, Berufsschulen, Fachschulen sowie Schulen des Sozial- und Gesundheitswesens.15 2.1.3 Weiterbildung Der Bereich der Weiterbildung in Deutschland ist deutlich heterogener als die Berufsausbildung. In einer Darstellung des deutschen Bildungswesens der KMK heißt es: „Wie in keinem anderen Bildungsbereich hat sich in der Weiterbildung ein Nebeneinander – aber auch ein notwendiges Miteinander – von staatlichen und privaten, gemeinnützigen und gewinnorientierten, betrieblichen und öffentlichen Bildungseinrichtungen und -angeboten herausgebildet.“16 Die Betriebe sind dabei die wichtigsten Träger beruflicher Weiterbildung. Betriebsexterne Anbieter sind weitestgehend in privater Trägerschaft, sodass dem Staat (anders als im Bereich der Berufsausbildung) nur eine subsidiäre Rolle in der überwiegend marktwirtschaftlich organisierten beruflichen Weiterbildung zukommt. Damit verbunden sind allerdings auch mangelnde Transparenz der Weiterbildungsangebote für Interessierte und fehlende Qualitätskontrollen in vielen Teilbereichen. Aus diesen Gründen werden für die vorliegende Studie nur staatlich geregelte überbetriebliche Weiterbildungsangebote untersucht, wenngleich sie nur einen kleinen Teil im Gesamtspektrum beruflicher Weiterbildungsmaßnahmen darstellen.17 8 BIGS Standpunkt Nr. 7 / Juli 2015 Ähnlich wie in der Berufsausbildung muss in der Weiterbildung zwischen Regelungsebene (Bund, Land, zuständige Stelle) und der Art der Weiterbildung (zum Beispiel Aufstiegsfortbildung, Anpassungsfortbildung, Umschulung) unterschieden werden. Weiterbildung kann dabei allgemein als Form des organisierten Lernens definiert werden. Gesetzlich definiert sind darüber hinaus die Begriffe der beruflichen Fortbildung, der beruflichen Umschulung und der beruflichen Weiterbildung: • Berufliche Fortbildung nach BBiG/HwO – Erhaltung, Anpassung und Erweiterung der beruflichen Handlungsfähigkeit. • Berufliche Umschulung nach BBiG/HwO – Befähigung zu anderer beruflicher Tätigkeit, muss zu einem beruflichen Abschluss führen. • Berufliche Weiterbildung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB III) – Leistung der Arbeitsförderung, die Arbeitnehmer/Arbeitgeber und Träger von Arbeitsförderungsmaßnahmen erhalten können. In Abbildung 2 sind die wichtigsten Arten der Weiterbildung grafisch dargestellt. Abbildung 2: Arten der Weiterbildung Weiterbildung Allgemeine Weiterbildung (kulturelle/politische/ gesellschaftliche Bildung) Berufliche Weiterbildung Wissenschaftliche Weiterbildung Fortbildung Anpassungsfortbildung Aufstiegsfortbildung Umschulung Anerkannte Ausbildungsberufe Erwerbsberufe, berufliche Tätigkeit Lernen im Prozess der Arbeit Formelles Lernen Informelles Lernen Darstellung nach BIBB 2013, S. 1018 Hinsichtlich der für den Ausbildungsatlas wichtigen Frage nach der beruflichen Fortbildung ist zwischen den Begriffen der Anpassungsfortbildung („erhalten und anpassen“) und der Aufstiegsfortbildung („erweitern und beruflich aufsteigen“) zu unterscheiden. Die Anpassungsfortbildung soll die vorhandene berufliche Handlungsfähigkeit im bisherigen Berufsumfeld erhalten und anpassen, zum Beispiel durch Kurse und Seminare im Rahmen betrieblicher Weiterbildungsmaßnahmen, die häufig ohne Prüfung oder Abschluss enden. Die Aufstiegsfortbildung hingegen zielt darauf ab, die berufliche Handlungsfähigkeit zu erweitern und auf die Wahrnehmung von Funktionen in einem merklich größeren Verantwortungsbereich vorzubereiten. Es handelt sich um geregelte Bildungsgänge, die üblicherweise mit einer Prüfung vor einer zuständigen Stelle (zum Beispiel Kammer, Länder) abschließen und zum Tragen einer anerkannten Berufsbezeichnung berechtigen. Nur die Fortbildung im Sinne der Aufstiegsfortbildung ist auf Bundesebene gesetzlich geregelt.19 Öffentlich-rechtlich geregelte Fortbildungen in Deutschland können in die folgenden drei Bereiche eingeteilt werden: • Bundesrechtlich geregelte Prüfungen nach § 53 BBiG/§42 HwO • Prüfungsregelungen der zuständigen Stellen nach § 54 BBiG/§ 42a HwO • Landesrechtlich geregelte oder staatlich anerkannte Prüfungen Fortbildungsordnungen des Bundes werden durch das BMBF im Einvernehmen mit dem zuständigen Fachministerium (zum Beispiel BMWi) und in Absprache mit Vertretern der Sozialpartner erlassen. Sie definieren vor allem Mindeststandards für die Zulassung zur Prüfung und die Prüfungsanforderungen. Anders als die Ausbildungsordnungen im dualen System enthalten sie aber kein Curriculum; vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und von Experten der Sozialpartner erstellte Rahmenpläne haben nur Empfehlungscharakter. Gegenwärtig existieren 222 bundeseinheitliche Regelungen und Rechtsverordnungen für die berufliche Fortbildung und Umschulung auf Grundlage von BBiG/HwO. Darin enthalten sind unter anderem Abschlüsse für Handwerksmeister/innen (94 Berufe), Industrie- und andere Meister/innen (48 Berufe) sowie Below . Berufliche Aus- und Weiterbildung in der zivilen Sicherheit 9 weitere anerkannte Fortbildungsabschlüsse nach BBiG/HwO (71 Berufe).20 existieren derzeit etwa 2.879 Rechtsvorschriften für 763 Fortbildungsberufe in Deutschland.21 Kammerregelungen bzw. Fortbildungsprüfungsregelungen der zuständigen Stellen werden häufig erlassen, um auf regionale oder branchenspezifische Qualifikationsbedarfe zu reagieren. Sie können so lange gelten, bis sie durch eine Bundesregelung gemäß BBiG/HwO ersetzt werden (Bundesrecht bricht Kammerrecht) oder im Falle einer Befristung außer Kraft treten. Die Kammern sind mit der Durchführung der Prüfungen beauftragt und entscheiden damit über die Prüfungszulassung der Bewerber, zum Beispiel ob bei Aufstiegsfortbildungen eine ausreichende Berufserfahrung der Bewerber/innen vorliegt. Gleichzeitig bieten die Bildungsinstitute der IHK und HwK häufig passende Lehrgänge an. Durch den paritätisch besetzten Berufsbildungsausschuss einer Kammer sind bei der Erstellung der Prüfungsordnungen ebenfalls die Sozialpartner eingebunden. Von den zuständigen Stellen Weiterhin existieren eine hohe Anzahl landesrechtlicher Prüfungsregelungen, die insbesondere die Fortbildung an den Fachschulen der Länder regeln. Im Moment gibt es 225 Weiterbildungsregelungen allein für Berufe im Gesundheits-, Pflege- und Sozialwesen. Darüber hinaus existieren in den einzelnen Ländern eine hohe Zahl an schulischen Fortbildungen in Bereichen wie Technik und Gestaltung. Wie eingangs beschrieben existieren abseits der staatlich geregelten Weiterbildung durch Bund, Länder und zuständige Stellen eine Vielzahl von Abschlüssen, Zertifikaten, Lehrgängen und Kursen, die aufgaben- und themenspezifische Qualifizierungsbedarfe adressieren und einen eigenen, de facto unüberblickbaren Bereich darstellen. Zum besseren Verständnis ist die Vielfalt der Weiterbildungsmöglichkeiten in Deutschland in Abbildung 3 grafisch dargestellt. Abbildung 3: Abschlüsse in der beruflichen Weiterbildung Weiterbildungsabschlüsse mit öffentlich-rechtlich geregelten Prüfungsvorschriften Bundesrechtlich geregelte Prüfungen Prüfungsregelung der zuständigen Stellen Landesrechtlich geregelte oder staatlich anerkannte Prüfungen Fortbildung nach § 53 BBiG/§ 42 HwO z.B. Gepr. Industriemeister/in, Gepr. Handwerksmeister/in, Gepr. Fachwirt/-in Umschulung nach § 58 BBiG/ § 42e HwO Fortbildung nach § 54 BBiG/§ 42 HwO z.B. Fachwirt/-in, Fachkauffrau/Fachkaufmann Umschulung nach § 59 BBiG/ § 42f HwO z.B. Fortbildung an Fachhochschulen (im Gesundheitsund Sozialwesen, im Bereich Technik und Gestaltung) Weiterbildungsabschlüsse ohne öffentlich-rechtlich geregelte Prüfungsvorschriften (z.B. Zertifizierung durch private Bildungsträger) Maßnahmen ohne Prüfung und Zeugnis, aber mit Teilnahmebescheinigung Träger-/ Einrichtungsspezifische Prüfung Themen-/ Aufgabenspezifische Weiterbildung z.B. (Kammer-) Zertifikate ohne gesetzliche Grundlage Hersteller- oder Sprachzertifikate z.B. (betriebliche) Seminare, Kurse oder Unterweisungen Darstellung nach Borowiec et al. 2012, S. 2522 10 BIGS Standpunkt Nr. 7 / Juli 2015 2.2 Vorgehen und Methodik Auswahlkriterien und Datenquellen für Aus- und Weiterbildungsangebote Angesichts der sehr heterogenen Landschaft der Aus- und Weiterbildung in Deutschland war es notwendig, klare Analysekriterien für beide Bereiche zu identifizieren. Für den Bereich Ausbildung wurden alle dualen und vollzeitschulischen Ausbildungsberufe nach Bundes- und Landesrecht in die Recherche einbezogen. Die Grundgesamtheit beträgt damit etwa 486 Ausbildungsberufe. Für den Bereich Weiterbildung wurden nur öffentlich-rechtlich geregelte Weiterbildungsabschlüsse untersucht, das heißt bundesrechtliche Regelungen nach BBiG/HwO, Regelungen der zuständigen Stellen (zum Beispiel IHK, HwK) sowie landesrechtlich geregelte Fortbildungen. Die Grundgesamtheit beläuft sich damit auf mindestens 1210 Fortbildungsregelungen.23 Von der Recherche explizit ausgenommen waren beamtenrechtlich geregelte Berufe des öffentlichen Dienstes (Verwaltung, Polizei, Justizvollzug etc.). Außerdem sind in dieser Auswahl gesetzlich oder anderweitig vorgeschriebene Qualifizierungen für Tätigkeiten im Sicherheitsund Safety-Bereich nicht enthalten, die unter anderem im Beauftragtenwesen und in Form diverser Sach- und Fachkundeprüfungen geregelt sind (beispielsweise Fachkraft für ArbeitsCamcopter S-100 sicherheit, Brandschutz-, Strahlenschutzoder Hygienebeauftragte/r). Ausgenommen sind damit alle Weiterbildungsabschlüsse und -zertifikate ohne öffentlich-rechtliche Prüfungsvorschriften, insbesondere von privaten Bildungsträgern. Für die Recherche wurden in einem ersten Schritt einschlägige Übersichtswerke und OnlineDatenbanken für Aus- und Weiterbildung mit einer stichwortbasierten Suche ausgewertet. Datenquellen waren das Lexikon der Ausbildungsberufe (2014/2015)24 und das Online-Portal BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit (http://berufenet. arbeitsagentur.de/berufe/), das vom Bundesinstitut für Berufsbildung herausgegebene Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe (2014)25 sowie das Weiterbildungs-Informations-System (WIS) der Industrie- und Handelskammern (http://wis.ihk.de/). Zur besseren Vergleichbarkeit mit den Angeboten des Studienführers Si- cherheitsforschung wurden die Bildungsangebote auf Grundlage derselben deutschen Schlagworte ermittelt, die für die Zusammenstellung der Studienangebote genutzt wurden (siehe Endnote).26 Es wurden dementsprechend alle Aus- und Weiterbildungsangebote zusammengetragen, deren Berufsbezeichnungen, Tätigkeitsbeschreibungen sowie Ausbildungs- oder Prüfungsordnungen eine einfache Übereinstimmung mit den Stichworten aufwiesen. In einem zweiten Schritt wurden die Inhalte der Ausbildungs- bzw. Prüfungsordnungen der ermittelten Angebote dahingehend untersucht, ob ein wesentlicher inhaltlicher Bezug zum Rahmenprogramm für zivile Sicherheitsforschung der Bundesregierung herzustellen ist. Hierfür wurden in einer stichwortbasierten Suche alle abgeschlossenen und laufenden Sicherheitsforschungsprojekte in Deutschland sowie auf EU-Ebene auf eine Übereinstimmung mit den Ausbildungsinhalten untersucht.27 Ausbildungsberufe wie Schornsteinfeger/in, Schädlingsbekämpfer/in und Büchsenmacher/in, die prinzipiell einen Sicherheitsbezug aufweisen, wurden in diesem zweiten Rechercheschritt aussortiert, da ihnen eine Anbindung an die Inhalte der zivilen Sicherheitsforschung fehlt. Im Handwerk existieren ebenfalls diverse Ausbildungsberufe mit einem Bezug zur Sicherheits- und Gefahrenmeldetechnik (zum Beispiel Metallbauer/in und Elektroniker/in für Energie- und Gebäudetechnik oder Informationsund Telekommunikationstechnik), die jedoch aufgrund ihres breiten Tätigkeitsprofils nicht schwerpunktmäßig dem Bereich der zivilen Sicherheit zugeordnet werden können. Das gilt auch für die Berufe Versicherungskaufmann/-frau, Fachwirt/ in für Umweltschutz oder diverse landesrechtlich geregelte Berufe im Gesundheitswesen. Auf Grundlage dieser Vorgehensweise wurden fünf Ausbildungsberufe und sieben Fortbildungsabschlüsse ermittelt. In Gegenüberstellung zur Anzahl der Studienangebote mit Sicherheitsschwerpunkt mag diese Zahl klein erscheinen. Dieser Eindruck relativiert sich jedoch angesichts des deutlich größeren Angebots an grundlegenden und weiterführenden Studien- Below . Berufliche Aus- und Weiterbildung in der zivilen Sicherheit 11 gängen in Deutschland (mehr als 16.000) und den strukturellen Unterschieden zwischen beiden Bildungsbereichen. So ist beispielsweise die Verfahrensweise für die Erarbeitung und Umsetzung von Ausbildungsordnungen deutlich komplexer und langwieriger als die Erstellung und Akkreditierung eines neuen Studiengangs.28 Im Bereich der Weiterbildung haben sich die Sozialpartner auch auf vergleichsweise hohe Voraussetzungen geeinigt, unter denen einzelne Kammerregeln auf Antrag beim zuständigen Bundesministerium in eine bundeseinheitliche Rechtsverordnung überführt werden können.29 Gleichzeitig ist die Zahl der Absolventen einzelner Aus- und Weiterbildungsgänge mitunter auch um bis zu zwei Größenordnungen höher als die einzelner Studiengänge. Wichtige Tätigkeiten in den Bereichen „Security“ und „Safety“ sind zudem, wie bereits oben erwähnt, durch gesetzliche Vorgaben und Verordnungen außerhalb von BBiG/HwO und landesrechtlichen Prüfungsvorschriften geregelt. Einige dieser Tätigkeiten weisen wiederum eindeutige Bezüge zum Sicherheitsforschungsprogramm der Bundesregierung auf (zum Beispiel in der Hafen-, Flughafen- und Veranstaltungssicherheit). Im Interesse einer allgemeinen Darstellung relevanter Qualifizierungsanforderungen in der zivilen Sicherheit werden daher in Abschnitt 4 gesetzlich oder branchenintern vorgeschriebene Qualifizierungen auszugsweise erläutert. Die Angaben zu den Bildungsangeboten wurden aus den jeweiligen Ausbildungsordnungen und dem Lexikon der Berufe (Berufsbild und Ausbildungsinhalte) sowie den Prüfungsordnungen (Aufgaben und Tätigkeiten, Prüfungsinhalte) zusammengestellt. Auf eine Klassifizierung der einzelnen Angebote wurde verzichtet, da weder eine Aufteilung nach gesetzlicher Zuständigkeit (Industrie und Handel, Handwerk etc.) noch eine Gruppierung auf Grundlage der Klassifikation der Berufe der Bundesagentur für Arbeit (KldB 2010) einen wesentlichen Mehrwert generiert hätte.30 Abbildung in der SecurityResearchMap Anders als im universitären Bereich, in dem ein Studienangebot in der Regel eine Universität repräsentiert, ist eine einheitliche Abbildung der Aus- und Weiterbildungsangebote auf der SecurityResearchMap (SRM) des BMBF nicht ohne Weiteres möglich. Für die Berufsausbildung wurde entschieden, die Berufsschulen (dual) bzw. Berufsfachschulen (vollzeitschulisch) als geografische Referenzen in die SRM aufzunehmen. Für die duale Berufsausbildung ist zu beachten, dass die Auszubildenden in der Regel durch ihren Ausbildungsbetrieb in der zuständigen Berufsschule des Landes angemeldet werden. Bei einer vollzeitschulischen Ausbildung steht die Wahl der Berufsfachschule den Schüler/innen jedoch frei. Im Bereich der Weiterbildung ist das erfolgreiche Bestehen der jeweiligen Fortbildungsprüfung entscheidend. Die Teilnahme an Vorbereitungskursen ist bei fast allen Angeboten nicht vorgeschrieben. Daher wurde entschieden, die prüfenden Institutionen bzw. die zuständigen Stellen als Datenpunkte in die SRM aufzunehmen – anstelle von schulenden Institutionen wie den Ausbildungsakademien der Kammern oder den privaten Bildungsträgern, die in Anzahl und Qualität im Rahmen dieser Arbeit nicht zu bemessen sind. 12 BIGS Standpunkt Nr. 7 / Juli 2015 Die relevanten Berufs(fach)schulen und zuständigen Stellen wurden auf Grundlage folgender Quellen ermittelt: • Fach- und Servicekraft für Schutz und Sicherheit: Liste aller relevanten Landesberufsschulen, bereitgestellt durch den bundesweiten Arbeitskreis zur Lernfeldumsetzung & Neuordnung der Sicherheitsberufe Fachund Servicekraft für Schutz und Sicherheit (Stand: 2014); • Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft, Geprüfte/r Meister/in für Schutz und Sicherheit: Prüfungsstatistik aufgeschlüsselt nach Industrie- und Handelskammern, bereitgestellt vom DIHK (Stand: März 2015); • Elektrotechnikmeister/-in mit Schwerpunkt Kommunikations- und Sicherheitstechnik: Online-Recherche der Handwerkskammern mit dem Prüfungsangebot Elektrotechnikmeister, anschließend telefonische Nachfrage, ob der Prüfungsschwerpunkt angeboten wird; • Notfallsanitäter/-in: Übersicht der Rettungsdienstschulen in Deutschland des S+K schutz: Online-Recherche der einschlägigen Berufsfachschule bzw. Kammer, gefolgt von telefonischer Validierung des Online-Angebots. Verlages für Notfallmedizin (http://www. skverlag.de/rettungsdienstschulen/rettungsdienstschulen.html), telefonische Nachfrage bei allen Schulen, ob gegenwärtig oder künftig die Ausbildung angeboten wird; Das Vorgehen und die Ergebnisse bei der Recherche des Ausbildungsatlas sind in Tabelle 1 zusammengefasst. Im folgenden Abschnitt werden die einzelnen Aus- und Weiterbildungsberufe vorgestellt sowie ihre Entstehung und aktuellen Entwicklungen kurz erläutert. • Fachkraft für Hygieneüberwachung, Werkfeuerwehrmann/-frau, Geprüfte/r Werkfeuerwehrtechniker/in, Geprüfte Brandschutzfachkraft, Geprüfte/r Brandschutzmeister/in, Geprüfte/r Industriemeister/in – Fachrichtung Brand- Tabelle 1: Erstellung und Ergebnisse des Ausbildungsatlas Weiterbildung Ausbildung Auswahlkriterium Quelle Ergebnis nach Zuständigkeit Abbildung auf SRM • Duale Ausbildungsberufe nach BBiG/ HwO (329) • Berufe im Gesundheits- und Sozialwesen auf Bundes- und Landesebene (67) • Weitere vollzeitschulische Ausbildungsberufe nach Landesrecht (ca. 90) • Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe (2014) • Lexikon der Ausbildungsberufe (2014/2015) und BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit • Ausbildungsordnungen • 3 x Berufe in Industrieund Handel • 2 x Berufe im Gesundheitswesen • Berufsschulen im Bundesgebiet (22) • Berufsfachschulen im Gesundheitsund Pflegewesen (109) • Bundesrechtlich geregelte Prüfungen (222) • Prüfungsregelungen der zuständigen Stellen (763) • Landesrechtlich geregelte Prüfungen (225+) • Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe (2014) • BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit • Weiterbildungsdatenbank der Industrieund Handelskammern (WIS) • Prüfungsordnungen • 6 x Fortbildungsabschlüsse im Bereich Industrieund Handel • 1 x Fortbildungsabschluss im Handwerk • Prüfende Industrieund Handelskammern (25) • Prüfende Handwerkskammern (6) Below . Berufliche Aus- und Weiterbildung in der zivilen Sicherheit Quelle: sct-24.com/pixelio.de 13 3 Staatlich geregelte Aus- und Weiterbildungs- abschlüsse in der zivilen Sicherheit 3.1 Ausbildung 3.1.1 Fachkraft für Schutz und Sicherheit Entstehung und aktuelle Entwicklung Im Zuge der Professionalisierung der Sicherheitsbranche und der Einführung erster formaler Fortbildungsabschlüsse in den 1970er und 1980er Jahren bemühten sich die Sozialpartner in der Folgezeit um die Einführung eines anerkannten Ausbildungsberufs für die Branche. Diese Anstrengungen mündeten in der dreijährigen Ausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit, die im Herbst 2002 erstmals angeboten wurde. Als sogenannter Monoberuf ohne Spezialisierungen werden bereichsübergreifende Grundqualifikationen in den Themen Sicherheit, Recht und kaufmännische Tätigkeiten vermittelt, um alle wesentlichen Tätigkeiten des Sicherheitsgewerbes abdecken zu können. 2008 wurde der Beruf mit der Einführung der zweijährigen Servicekraft für Schutz und Sicherheit modernisiert.31 im Rahmen einer Evaluierung unter Federführung des Bundesinstituts für Berufsbildung (BiBB) untersucht, deren Ergebnisse als Grundlage für weitere bildungspolitische Maßnahmen in der Sicherheitsbranche dienen werden.34 Die Ausbildung wird dual an den Lernorten Betrieb und Berufsschule durchgeführt. Der Unterricht an den Berufsschulen erfolgt dabei in Landesfachklassen im Blockunterricht an 19 Standorten in Deutschland. Bisher wurden etwa 6400 Fachkräfte für Schutz und Sicherheit in Deutschland ausgebildet (Tabelle 2). Die jährliche Absolventenzahl verharrt dabei seit Jahren auf einem relativ niedrigen Niveau, außerdem hat die Fachkraft eine der höchsten Lösungsquoten unter Ausbildungsberufen bundesweit (2013: 48,3 Prozent).32 Auch wenn die Einführung einer dreijährigen Berufsausbildung einen Beitrag zu Professionalisierung und verbesserter Personalgewinnung der Sicherheitswirtschaft geleistet hat, sieht sich die Berufsausbildung seit ihrer Einführung diversen Problemen gegenüber. Dazu gehören unter anderem unzureichende Ausbildungsbedingungen, insbesondere im Betrieb, zu geringe Nachfrage der Fachkräfte durch Auftraggeber, mangelnde betriebliche Entwicklungsperspektiven und das niedrige Lohnniveau.33 Ein etwaiger Reformbedarf des Ausbildungsberufes wird bis Ende 2015 14 BIGS Standpunkt Nr. 7 / Juli 2015 Tabelle 2: Absolventenzahlen Fachkraft für Schutz und Sicherheit35 Jahr Absolventen/-innen 2004 3 2005 231 2006 495 2007 715 2008 627 2009 734 2010 755 2011 728 2012 691 2013 737 2014 697 Gesamt 6413 Quelle: DIHK Prüfungsstatistik (Stand: März 2015) Berufsbild Fachkräfte für Schutz und Sicherheit schützen Personen, Objekte, Anlagen und Vermögenswerte. Sie planen und führen Maßnahmen der Sicherung und präventiven Gefahrenabwehr aus, beurteilen Gefährdungspotentiale und leiten entsprechende Sicherheitsmaßnahmen ein. Sie können ebenfalls zuständig sein für Koordination und Einsatzplanung von Sicherheitskräften. Sie ken- • Quelle: Mr Pics/Shutterstock.de nen Wirkungsweise und Gefährdungspotenzial von Waffen und überprüfen Schutz- und Sicherheitstechnik. Darüber hinaus prüfen Fachkräfte für Schutz und Sicherheit die Einhaltung objektbezogener Schutz- und Sicherheitsvorschriften, z.B. Arbeitssicherheit, Brandschutz, Umweltschutz und Datenschutz. Fachkräfte für Schutz und Sicherheit arbeiten hauptsächlich in Unternehmen des Objekt-, Werte- und Personenschutzes, bzw. in Unternehmen mit eigener Sicherheitsorganisation. Dazu gehören z.B. Flughafenbetriebe, Verkehrsgesellschaften des öffentlichen Nahverkehrs oder Unternehmen im Bereich des Facility-Managements. Beschäftigungsmöglichkeiten bieten sich ebenfalls im Messe- und Veranstaltungsschutz sowie in Industriebetrieben, Laboren, Kraftwerken oder auch Speditionen für Werttransporte. Ausbildungsinhalte Berufsprofilgebende Kenntnisse und Fähigkeiten: • Rechtsgrundlagen für Sicherheitsdienste • Sicherheitsdienste -- Sicherheitsbereiche -- Arbeitsorganisation, Informations- und Kommunikationstechnik -- Qualitätssichernde Maßnahmen Kommunikation und Kooperation -- Teamarbeit und Kooperation -- Kundenorientierte Kommunikation • Schutz und Sicherheit • Verhalten und Handeln bei Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen • Sicherheitstechnische Hilfsmittel • Ermittlung, Aufklärung und Dokumentation • Planung und betriebliche Organisation von Sicherheitsleistungen • Einrichtungen -- Markt- und Kundenorientierung -- Risikomanagement -- Betriebliche Angebotserstellung -- Auftragsbearbeitung und Teamgestaltung Integrative Kenntnisse und Fähigkeiten: • Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht • Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes • Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit • Umweltschutz Zulassungsvoraussetzungen Es ist keine bestimmte schulische oder berufliche Vorbildung rechtlich vorgeschrieben. In der Praxis stellen Betriebe zu etwa gleichen Teilen Auszubildende mit mittlerem Bildungsabschluss oder mit Hauptschulabschluss ein. Below . Berufliche Aus- und Weiterbildung in der zivilen Sicherheit 15 3.1.2 Servicekraft für Schutz und Sicherheit Entstehung und aktuelle Entwicklung Die zweijährige duale Ausbildung zur Servicekraft für Schutz und Sicherheit wurde 2008 mit dem Ziel eingeführt, einen praxisnahen „modifizierten Massenberuf“ für die Sicherheitswirtschaft zu etablieren. Aufgrund der bis dahin unbefriedigenden Erfahrungen mit der Fachkraft für Schutz und Sicherheit wurde insbesondere von den Fachverbänden ein zusätzlicher, operativ ausgerichteter Ausbildungsgang mit weniger kaufmännischen Inhalten und einer kürzeren Ausbildungsdauer gefordert. Die Arbeitnehmervertreter standen diesem Ansatz kritisch gegenüber und setzten demgegenüber auf eine Modernisierung der dreijährigen Ausbildung.36 Die Ausbildung zur Servicekraft wird dual an den Lernorten Betrieb und Berufsschule durchgeführt. Der Unterricht an den Berufsschulen erfolgt dabei in Landesfachklassen im Blockunterricht an 19 Standorten in Deutschland. Die Lehrinhalte der Servicekraft sind identisch mit den ersten beiden Jahren der Fachkraft, das heißt, bereits erfolgte Leistungen sind im Falle eines Wechsels anrechenbar und ein Übergang in die dreijährige Ausbildung problemlos möglich. Bisher wurden etwa 1100 Servicekräfte für Schutz und Sicherheit in Deutschland ausgebildet (Tabelle 3), womit die Absolventenzahlen deutlich unter denen der Fachkraft liegen. In der zweijährigen Ausbildung ist die hohe Abbruchquote ebenfalls problematisch (2013: 50,6 Prozent).37 Die Erwartung aus der Sicherheitswirtschaft, mit der Servicekraft für Schutz und Sicherheit einen massentauglichen Ausbildungsberuf einzuführen, hat sich demnach nicht erfüllt. Im Rahmen der bis Ende 2015 laufenden Evaluierung der beiden Ausbildungsberufe im Sicherheitsgewerbe wird schwerpunktmäßig die Servicekraft für Schutz und Sicherheit untersucht. Die Ergebnisse sollen dazu dienen, „Schlüsse zu ziehen für eine ggf. notwendige Neu- bzw. Umgestaltung des Berufes“ und „erforderlichenfalls die Neuausrichtung der bestehenden Berufe im Bereich Schutz und Sicherheit vor dem Hintergrund sich wandelnder Servicekonzepte und Aufgaben in den Blick zu nehmen.“38 16 BIGS Standpunkt Nr. 7 / Juli 2015 Tabelle 3: Absolventenzahlen Servicekraft für Schutz und Sicherheit Jahr 2009 9 2010 140 2011 233 2012 219 2013 176 2014 310 Gesamt Absolventen/-innen 1087 Quelle: DIHK Prüfungsstatistik (Stand: März 2015) Berufsbild Servicekräfte für Schutz und Sicherheit sind daran beteiligt, Personen, Objekte und Vermögenswerte zu sichern und zu schützen. Sie unterstützen die Analyse von Gefährdungspotentialen sowie die Umsetzung von Maßnahmen der Sicherung und präventiven Gefahrenabwehr. Sie nehmen Sicherheitskontrollen vor und führen Kontrollgänge in Gebäuden und auf dem Gelände durch. Dabei prüfen sie auch, ob betriebliche und gesetzliche Vorschriften, beispielsweise im Arbeits-, Brand- und Umweltschutz, eingehalten werden. Auch wirken Servicekräfte für Schutz und Sicherheit bei der Installation und Inbetriebnahme von sicherheitstechnischen Einrichtungen mit und überprüfen regelmäßig, ob diese einwandfrei funktionieren. Servicekräfte für Schutz und Sicherheit arbeiten hauptsächlich in Unternehmen des Objekt-, Werte- und Personenschutzes, bzw. in Unternehmen mit eigener Sicherheitsorganisation. Dazu gehören z.B. Flughafenbetriebe, Verkehrsgesellschaften des öffentlichen Nahverkehrs oder Unternehmen im Bereich des Facility-Managements. Beschäftigungsmöglichkeiten bieten sich ebenfalls im Messe- und Veranstaltungsschutz sowie in Industriebetrieben, Laboren, Kraftwerken oder auch Speditionen für Werttransporte. Quelle: 24Novembers/Shutterstock.de Ausbildungsinhalte Berufsprofilgebende Kenntnisse und Fähigkeiten: Integrative Kenntnisse und Fähigkeiten: • Rechtsgrundlagen für Sicherheitsdienste • Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht • Sicherheitsdienste • Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes • Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit • Umweltschutz • -- Sicherheitsbereiche -- Arbeitsorganisation, Informations- und Kommunikationstechnik -- Qualitätssichernde Maßnahmen Kommunikation und Kooperation -- Teamarbeit und Kooperation Zulassungsvoraussetzungen -- Kundenorientierte Kommunikation Es ist keine bestimmte schulische oder berufliche Vorbildung rechtlich vorgeschrieben. In der Praxis stellen Betriebe überwiegend Auszubildende mit Hauptschulabschluss ein. • Schutz und Sicherheit • Verhalten und Handeln bei Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen • Sicherheitstechnische Hilfsmittel Einrichtungen und Below . Berufliche Aus- und Weiterbildung in der zivilen Sicherheit 17 3.1.3 Werkfeuerwehrmann/-frau Entstehung und aktuelle Entwicklung In Deutschland liegen die Zuständigkeit für Brandund Katastrophenschutz einschließlich der Ausbildung von Feuerwehrkräften bei den Ländern. Traditionell können Werkfeuerwehren ihre Beschäftigten ausschließlich aus Berufsfeuerwehren rekrutieren oder nach den landesrechtlichen Vorgaben und in Analogie zu den Ausbildungsgängen der öffentlichen Feuerwehren ausbilden. Die Bewerber/innen durchlaufen hierfür in der Regel eine 18-monatige feuerwehrtechnische Ausbildung und müssen über eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem relevanten Bereich (zum Beispiel Handwerk) verfügen. In Nordrhein-Westfalen wurde diese Voraussetzung auf Initiative der Berufsfeuerwehr Düsseldorf 2006 erstmals gelockert und probeweise eine dreijährige öffentlich-rechtliche Feuerwehrausbildung für Schulabgänger/innen ermöglicht. Damit auch die Werkfeuerwehren der Industrie diese Ausbildung anbieten können, wurde 2009 in einer Erprobungsverordnung der duale Ausbildungsberuf Werkfeuerwehrmann/-frau ins Leben gerufen. In diesem zweistufigen Ausbildungsgang folgt auf eine 18-monatige handwerkliche Ausbildung, die mit einer Prüfung vor der Handwerkskammer abschließt, eine feuerwehrtechnische Ausbildung, die mit der Laufbahnprüfung nach drei Jahren beendet wird. Mit der Etablierung einer auf Werkfeuerwehrqualifikationen zugeschnittenen Ausbildung, der Erschließung neuer Bewerberkreise (Schulabgänger/innen) und der Verkürzung der Gesamtausbildungsdauer von viereinhalb bis fünf Jahren auf drei Jahre sollten Nachwuchskräfte schneller und zielgerichteter in den Beruf gebracht und damit eine Verbesserung der Altersstruktur und Sicherung des Fachkräftebestandes der Werkund Betriebsfeuerwehren erreicht werden.39 Seit 2009 wurden in Deutschland etwa 130 Werkfeuerwehrmänner und -frauen erfolgreich ausgebildet. Die Ausbildung wird derzeit in NordrheinWestfalen, Hessen und Bayern angeboten; ein erster Ausbildungsgang in Niedersachsen ist für 2016 geplant. Nach einer erfolgreichen Evaluierung der Erprobungsverordnung unter Federführung des BiBB wird die leicht modernisierte Ausbildung zum 1. August 2015 endgültig als anerkannter Ausbildungsberuf bundesweit eingeführt.40 18 Tabelle 4: Absolventenzahlen Werkfeuerwehrmann/-frau Jahr Absolventen/-innen 2010 9 2011 9 2012 21 2013 48 2014 44 Gesamt 131 Quellen: BiBB (2009-2013); DIHK Prüfungsstatistik (2014) Berufsbild Werkfeuerwehrleute nehmen Aufgaben im Brandund Gefahrenschutz in Betrieben mit erhöhtem Gefährdungspotenzial wahr. Im Notfall führen sie Maßnahmen zur Brandbekämpfung und medizinischen Notfallversorgung durch. Dabei stimmen sie die Schutzmaßnahmen individuell auf die Besonderheiten des Betriebes ab und sorgen dafür, dass Einsatzfahrzeuge und Feuerwehrgeräte stets betriebsbereit sind. Ziel ist es, Brände, Explosionen oder Unfälle zu verhindern. Im Ernstfall führen sie Maßnahmen zur Brandbekämpfung durch, sichern die Gefahrenstelle, führen Bergungsarbeiten durch und übernehmen die medizinische Notfallversorgung. Ihre Aufgabe ist es, die Sicherheit der Mitarbeiter/innen zu gewährleisten, aber auch die Schäden an betrieblichen Anlagen möglichst gering zu halten. Weiterhin leisten Werkfeuerwehrleute technische Hilfe und führen ggf. Einsätze zur Abwehr von atomaren, biologischen und chemischen Gefahren durch. Werkfeuerwehrleute arbeiten hauptsächlich in Wirtschaftszweigen und Betrieben mit erhöhtem Gefährdungspotenzial, z.B. in der chemischen Industrie, in der Metall- und Elektroindustrie, bei Automobilherstellern, in Kraftwerken, an Häfen und Flughäfen und in Krankenhäusern. BIGS Standpunkt Nr. 7 / Juli 2015 Quelle: Alexandra H./pixelio.de Ausbildungsinhalte Berufsprofilgebende Kenntnisse und Fähigkeiten: • Umweltschutz • Rechtliche Grundlagen des Feuerwehrdienstes • Information, Kommunikation und Arbeitsorganisation • Anforderungen an den Beruf -- Kommunikation und Teamarbeit • Brandgeschehen, Löschmittel und Löschverfahren -- Erstellen und Unterlagen • Fahrzeuge und Geräte -- • Atemschutz Kommunikations- und Informationssysteme • Einsatzlehre -- Planen der Arbeit -- • Einrichten, Sichern und Betreiben von Einsatzstellen -- Sichern, Retten und Bergen -- Brandbekämpfung -- Technische Hilfeleistung -- ABC-Einsatz -- Rettungssanitäter-Einsatz Vorbeugender Brandschutz Integrative Kenntnisse und Fähigkeiten: • Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht • Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes • Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit • Anwenden technischer Handwerkliche Tätigkeiten -- Elektrotechnische Arbeiten für den Feuerwehreinsatz -- Metall-, sanitär-, heizungs- und klimatechnische Arbeiten für den Feuerwehreinsatz -- Holzarbeiten für den Feuerwehreinsatz Zulassungsvoraussetzungen Es ist neben der gesundheitlichen Eignung keine bestimmte schulische oder berufliche Vorbildung rechtlich vorgeschrieben. In der Praxis stellen Betriebe überwiegend Auszubildende mit Hochschulreife ein. Quelle: Dmitry Kalinovsky/Shutterstock.de Below . Berufliche Aus- und Weiterbildung in der zivilen Sicherheit 19 3.1.4 Notfallsanitäter/-in Entstehung und aktuelle Entwicklung Eine gesetzlich geregelte Ausbildung für nichtärztliches Fachpersonal im Rettungsdienst wurde in Deutschland erstmals 1989 mit dem Rettungsassistentengesetz eingeführt. Die Ausbildung geriet allerdings, insbesondere wegen der ungeregelten Ausbildungsvergütung und der Aushöhlung der Regelausbildung von zwei Jahren auf fünf bis sechs Monate, von vielen Seiten der Notfall- und Rettungsmedizin in die Kritik. Mit dem Inkrafttreten des Notfallsanitätergesetzes zum 1. Januar 2014 wurde die Berufsausbildung für Rettungsassistenten/innen schließlich modernisiert. Wesentliche Neuerungen sind die dreijährige alternierende Ausbildung, eine Ausbildungsvergütung, ein Abschlussexamen sowie eine deutlich präzisere Beschreibung des Ausbildungsziels. Das neue Berufsbild soll nicht nur gestiegenen medizinischen Anforderungen gerecht werden, sondern vor allem die Attraktivität und Fachkräftegewinnung des Rettungsdienstes verbessern.41 Die Ausbildung wird im Unterricht an staatlich anerkannten Rettungsdienstschulen (1920 Stunden) sowie durch praktische Einsätze in Einrichtungen des Rettungsdienstes (1960 Stunden) und Krankenhäusern (720 Stunden) durchgeführt. Für bereits aktive Rettungsassistenten/ innen bestehen diverse Übergangsregelungen, zum Beispiel die Möglichkeit einer Ergänzungsprüfung bei mehr als fünf Jahren Berufserfahrung. Auch wenn die landesrechtliche Umsetzung des Notfallsanitätergesetzes bis Mai 2015 in allen Bundesländern formal abgeschlossen wurde, existieren bei der praktischen Umsetzung noch deutliche Unterschiede. Während in einigen Bundesländern bereits seit Herbst 2014 ausgebildet wird, sind in anderen Ländern bisher nur Ergänzungsprüfungen möglich. Vielerorts sind die Finanzierung und Ausbildungsinhalte noch nicht geklärt, sodass mit einem flächendeckenden Ausbildungsbeginn vor 2016 nicht zu rechnen ist.42 Aus Gründen der Übersichtlichkeit haben wir uns dennoch entschieden, alle uns bekannten staatlich anerkannten Rettungsdienstschulen in die SecurityResearchMap aufzunehmen, auch wenn die Ausbildung dort noch nicht begonnen hat. gängerberuf Rettungsassistent/-in wurden in Deutschland zuletzt über 3000 neue Fachkräfte pro Jahr ausgebildet. Inwiefern die modernisierte Berufsausbildung diese Quote halten oder sogar erhöhen kann, bleibt abzuwarten. Bisherige Rettungsassistenten/-innen dürfen die Berufsbezeichnung „Notfallsanitäter/-in“ führen, wenn sie innerhalb von sieben Jahren nach Inkrafttreten des Notfallsanitätergesetzes die staatliche (Ergänzungs-)Prüfung bestanden haben. Tabelle 6: Absolventenzahlen Rettungsassistent/-in seit 2007 Jahr 2007 3080 2008 3023 2009 2008 2010 3241 2011 3266 2012 3745 2013 3650 Gesamt Absolventen/-innen 22013 Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 11, Reihe 2 sowie diverse Zusammenfassungstabellen der Sozial- und Gesundheitsdienstberufe Bisher liegen keine aggregierten Ausbildungszahlen für den Notfallsanitäter vor. Im Vor20 BIGS Standpunkt Nr. 7 / Juli 2015 Quelle: Kzenon/Shutterstock.de Berufsbild Notfallsanitäter/innen beurteilen bei medizinischen Notfällen den Gesundheitszustand von kranken, verletzten oder hilfsbedürftigen Personen, und rufen nötigenfalls einen Arzt. Bis zum Eintreffen eines Arztes bzw. bis zum Transport der Patienten führen sie die medizinische Erstversorgung durch und ergreifen ggf. lebensrettende Sofortmaßnahmen. Sie stellen die Transportfähigkeit der Patienten her und betreuen sie während der Fahrt zum Zielort (z.B. ins Krankenhaus). Sie überwachen die lebenswichtigen Körperfunktionen der Patienten und erhalten diese aufrecht. Nachdem sie die Patienten in die stationäre Weiterbehandlung übergeben haben, stellen Notfallsanitäter/innen die Einsatzfähigkeit ihrer Fahrzeuge wieder her, säubern und desinfizieren die Rettungsmittel und erstellen Transportnachweise, Einsatzberichte und Notfallprotokolle. Notfallsanitäter/innen sind üblicherweise im Gesundheitswesen tätig, z.B. bei Rettungs- und Krankentransportdiensten, Blutspendediensten oder medizinischen Dienstleistungsunternehmen. Ferner können sie bei Feuerwehren und der Bundeswehr (Zentraler Sanitätsdienst), bei Katastrophenhilfswerken und kommunalen Rettungswachen, oder bei großen Industrieunternehmen zur Erstversorgung bei Unfällen arbeiten. Ausbildungsinhalte Theoretischer und praktischer Unterricht: • Notfallsituationen bei Menschen aller Altersgruppen sowie Gefahrensituationen erkennen, erfassen und bewerten • Rettungsdienstliche Maßnahmen und Maßnahmen der Gefahrenabwehr auswählen, durchführen und auswerten • Kommunikation und Interaktion mit sowie Beratung von hilfesuchenden und hilfebedürftigen Menschen unter Berücksichtigung des jeweiligen Alters sowie soziologischer und psychologischer Aspekte • Abläufe im Rettungsdienst strukturieren und Maßnahmen in Algorithmen und Einsatzkonzepte integrieren und anwenden • Das Arbeiten im Rettungsdienst intern und interdisziplinär innerhalb vorhandener Strukturen organisieren • Handeln im Rettungsdienst an Qualitätskriterien ausrichten, die an rechtlichen, wirtschaftlichen und ökologischen Rahmenbedingungen orientiert sind • Bei der medizinischen Diagnostik und Therapie mitwirken, lebenserhaltende Maßnahmen und Maßnahmen zur Abwendung schwerer gesundheitlicher Schäden bis zum Eintreffen der Notärztin oder des Notarztes oder dem Beginn einer weiteren ärztlichen Versorgung durchführen • Berufliches Selbstverständnis entwickeln und lernen, berufliche Anforderungen zu bewältigen • Auf die Entwicklung des Berufsbildes Notfallsanitäter im gesellschaftlichen Kontext Einfluss nehmen • In Gruppen und Teams zusammenarbeiten Während der praktischen Ausbildung im Krankenhaus bzw. auf der Rettungswache werden die im Unterricht erworbenen Kenntnisse vertieft und angewendet. Die Schüler/innen nehmen an Rettungseinsätzen teil und assistieren dem Notarzt bzw. dem Krankenhauspersonal, zum Beispiel in der allgemeinen Krankenpflege, in der Notaufnahme, im Operationsbereich sowie auf der Intensiv- oder Wachstation. Zulassungsvoraussetzungen Für die Ausbildung ist neben der gesundheitlichen Eignung ein mittlerer Bildungsabschluss oder eine andere gleichwertige abgeschlossene Schulbildung erforderlich. Bewerber/innen mit einem Hauptschulabschluss können zugelassen werden, wenn Sie eine Berufsausbildung mit einer vorgesehenen Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren erfolgreich abgeschlossen haben. Below . Berufliche Aus- und Weiterbildung in der zivilen Sicherheit 21 3.1.5 Fachkraft für Hygieneüberwachung Entstehung und aktuelle Entwicklung Im Bereich der Gesundheits- und Hygieneaufsicht werden Fachkräfte traditionell im Rahmen von Erwachsenenqualifizierungen zwischen sechs und 24 Monaten auf Basis der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen der einzelnen Bundesländer geschult (derzeit bundesweit an drei Standorten).43 Bemühungen seit den 1960er-Jahren, eine bundeseinheitliche Ausbildung für Gesundheitsaufseher und Hygieneinspektoren zu etablieren, sind bisher stets an den föderalen Strukturen im Gesundheitswesen gescheitert. In der DDR existierte für diesen Aufgabenbereich der Fachschulberuf des Hygieneinspektors, der nach 1990 jedoch nicht weitergeführt wurde. Auf Initiative der neuen Bundesländer wurde im Jahr 2004 die dreijährige Ausbildung zur Fachkraft für Hygieneüberwachung in Anlehnung an die frühere DDRAusbildung ins Leben gerufen, um qualifizierten Nachwuchs insbesondere für den öffentlichen Gesundheitsdienst auszubilden.44 Seit der Einführung des Berufsbildes wurden rund 150 Fachkräfte für Hygieneüberwachung ausgebildet. Die vollzeitschulische Ausbildung, die nur an der Staatlichen Berufsbildenden Schule Gesundheit, Soziales und Sozialpädagogik Gera in Thüringen angeboten wird, umfasst 2290 Stunden theoretischen Unterricht und eine praktische Ausbildung von 2240 Stunden in Form von Praktikumseinsätzen, beispielsweise in Gesundheits-, Umwelt-, Lebensmittelüberwachungs-, Veterinärämtern und Krankenhäusern. Berufsbild Fachkräfte für Hygieneüberwachung führen Hygienekontrollen in öffentlichen, gewerblichen und privaten Bereichen durch und nehmen beratende Aufgaben wahr. In der Gesundheitshygiene überwachen sie angeordnete Maßnahmen zur Seuchenverhütung und -bekämpfung. Sie prüfen Anlagen und Einrichtungen auf Einhaltung der gesetzlichen Hygieneanforderungen, z.B. in Krankenhäusern, in Einrichtungen des öffentlichen Badewesens, in Einrichtungen des Zivil- und Katastrophenschutzes sowie in der Wasserverund Entsorgung und der Klär- und Abfallentsor- 22 BIGS Standpunkt Nr. 7 / Juli 2015 gung. Dabei entnehmen sie Proben und führen Messungen und Untersuchungen durch. Zudem ermitteln sie bei Verstößen gegen gesetzliche Maßnahmen zum Schutz vor gesundheitsgefährdenden Umweltbelastungen wie Lärm, Luft- und Wasserverschmutzungen oder Strahlen. Sie wirken auch bei vorbeugenden Maßnahmen des Katastrophenschutzes, Zivilschutzes und Rettungswesens mit und kontrollieren die Abgabe von Gefahrstoffen sowie von freiverkäuflichen Arzneimitteln außerhalb von Apotheken. Fachkräfte für Hygieneüberwachung arbeiten hauptsächlich im öffentlichen Gesundheitswesen, z.B. in Gesundheitsämtern. Sie können auch im privaten und gewerblich-industriellen Bereich beschäftigt sein, z.B. in der Nahrungs- und Genussmittelindustrie. Tabelle 5: Absolventenzahlen Fachkraft für Hygieneüberwachung Jahr 2007 16 2008 16 2009 19 2010 27 2011 15 2012 20 2013 19 2014 17 Gesamt Absolventen/-innen 149 Quelle: Statistisches Informationssystem (SIS) des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (Stand März 2015) Quelle: Dmitry Kalinovsky/Shutterstock.de Ausbildungsinhalte Zulassungsvoraussetzungen • Berufs-, Gesetzes- und Staatskunde • Deutsch, Kommunikation, Öffentlichkeitsarbeit • Fachenglisch Für die Ausbildung ist neben der gesundheitlichen Eignung ein mittlerer Bildungsabschluss oder eine andere gleichwertige abgeschlossene Schulbildung erforderlich. • Biologie, Anatomie, Physiologie • Pathologie • Psychologie, Pädagogik • Arzneimittellehre • Infektionshygiene • Umwelthygiene • Lebensmittel- und Ernährungshygiene • Medizinische Mikrobiologie • Arbeits- und Sozialhygiene • Instrumenten-, Geräte- und Materialkunde • Wirtschaftslehre • EDV, Fachrechnen, Medizinische Statistik • Krankenpflege • Erste Hilfe Below . Berufliche Aus- und Weiterbildung in der zivilen Sicherheit 23 3.2 Weiterbildung 3.2.1 Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft Entstehung und aktuelle Entwicklung Für Tätigkeiten in gewerblichen Sicherheitsunternehmen und betrieblichen Sicherheitseinrichtungen existierten bis in die 1970er-Jahre keine formalen Qualifizierungsabschlüsse in Deutschland. Für das Bewachungsgewerbe sind zur Qualifizierung von Mitarbeitern und Gewerbetreibenden erst seit den 1990er-Jahren mehrtägige Schulungen vorgeschrieben, die jedoch keinen Fortbildungsabschluss gemäß BBiG darstellen. Bei Betrieben mit eigenem Werkschutz wurde neues Sicherheitspersonal in der Regel von erfahrenen Kollegen angelernt und innerbetrieblich geschult. Auf Betreiben der Industrie führten die IHK Ludwigshafen und Münster im Jahr 1975 erste Kammerregelungen für eine öffentlich-rechtliche Prüfung „Werkschutzpersonal“ ein. Diese war Anstoß für die Einführung des ersten bundeseinheitlichen Fortbildungsabschlusses „Geprüfte Werkschutzfachkraft“ durch das Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft im Jahr 1983. Der Abschluss diente vor allem als berufliche Grundqualifikation für erwachsene Seiteneinsteiger in den betrieblichen Werkschutz und war 20 Jahre lang die zentrale Anpassungsfortbildung in der Sicherheitswirtschaft. Mit Einführung eines Ausbildungsberufs konnte die Werkschutzfachkraft nicht weitergeführt werden und wurde 2005 durch die Geprüfte Schutzund Sicherheitskraft ersetzt. Das neue Berufsbild wurde über den Werk- und Objektschutz hinaus auf andere Aufgaben der Sicherheitswirtschaft erweitert, mit Prüfungsinhalten im rechts- und aufgabenbezogenen Handeln, der Gefahrenabwehr sowie dem Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik. Die Qualifizierung wird bundesweit von etwa 25 Industrie- und Handelskammern überwiegend als Fortbildungsprüfung angeboten, bei einigen auch als Umschulung gemäß §59 BBiG.45 Die Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft hat sich zwischen Ausbildungsberuf und Meisterprüfung als maßgebende Qualifikation für Quereinsteiger in der Sicherheitsbranche etabliert. Seit 2006 wurde die Prüfung von über 6700 Personen erfolgreich abgelegt. Als Gründe für den Erfolg der Fortbildung werden in der Branche unter an24 BIGS Standpunkt Nr. 7 / Juli 2015 derem die hohe Nachfrage seitens der Auftraggeber und die geringere Tarifierung gegenüber den Absolventen der Ausbildungsberufe angegeben.46 Tabelle 7: Erfolgreiche Prüfungen Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft Jahr Erfolgreiche Prüfungen 2006 121 2007 599 2008 779 2009 826 2010 853 2011 965 2012 888 2013 847 2014 898 Gesamt 6776 Quelle: DIHK Prüfungsstatistik (Stand: Mai 2015) Aufgaben und Tätigkeiten Geprüfte Schutz- und Sicherheitskräfte schützen Objekte, Anlagen sowie Wertgegenstände und gewährleisten die Sicherheit von Personen. Sie beurteilen Gefährdungspotenziale, ergreifen entsprechende Sicherungsmaßnahmen und wehren Gefahren ab. Zu Ihrem Aufgabenspektrum gehören Sicherheitskontrollen und Kontrollgänge, die Überprüfung von Vorschriften im Arbeits-, Brand- und Umweltschutz, sowie die Mitwirkung an der Installation und Kontrolle von sicherheitstechnischen Einrichtungen. Der Abschluss ist als Fortbildungs- bzw. Umschulungsmaßnahme insbesondere für Seiteneinsteiger im Sicherheitsgewerbe geeignet. Geprüfte Schutz- und Sicherheitskräfte arbeiten hauptsächlich in Unternehmen des Objekt-, Werte- und Personenschutzes, bzw. in Unterneh- men mit eigener Sicherheitsorganisation. Dazu gehören z.B. Flughafenbetriebe, Verkehrsgesellschaften des öffentlichen Nahverkehrs oder Unternehmen im Bereich des Facility-Managements. Beschäftigungsmöglichkeiten bieten sich ebenfalls im Messe- und Veranstaltungsschutz sowie in Industriebetrieben, Laboren, Kraftwerken oder Speditionen für Werttransporte. • Sicherheits- und serviceorientiertes Verhalten und Handeln -- Situationsbeurteilung und -bewältigung -- Kommunikation -- Kunden- und Serviceorientierung -- Zusammenarbeit Zulassungsvoraussetzungen Prüfungsinhalte • • Rechts- und aufgabenbezogenes Handeln -- Rechtskunde -- Dienstkunde Gefahrenabwehr sowie Einsatz von Schutzund Sicherheitstechnik -- Brandschutz und sonstige Notfallmaßnahmen -- Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz -- Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet die Industrie- und Handelskammer. Zulassungsvoraussetzungen sind in der Regel: • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und • eine insgesamt mindestens zweijährige Berufspraxis im Schutz- und Sicherheitsbereich oder eine fünfjährige Berufspraxis, von der mindestens drei Jahre im Schutz- und Sicherheitsbereich abgeleistet sein müssen und • ein Mindestalter von 24 Jahren und • die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Lehrgang, dessen Beendigung nicht länger als 24 Monate zurückliegt. Vorbereitungslehrgänge auf die Weiterbildungsprüfung können zwischen 2 und 10 Monate dauern. Für die Zulassung zur Prüfung ist die Teilnahme an einem Lehrgang nicht verpflichtend, wird jedoch empfohlen. Aktuelle Prüfungstermine und -gebühren sind bei der Industrie- und Handelskammer zu erfragen. Quelle: Dmitry Kalinovsky/Shutterstock.de Below . Berufliche Aus- und Weiterbildung in der zivilen Sicherheit 25 3.2.2 Geprüfte/r Meister/in für Schutz und Sicherheit Entstehung und aktuelle Entwicklung Mit der Einführung eines ersten Fortbildungsabschlusses in der Sicherheitsbranche führte weiterer Qualifizierungsbedarf im Jahr 1989 zum Erlass neuer Kammervorschriften durch die IHK in Ludwigshafen und Frankfurt am Main zur Prüfung als „Werkschutzmeister“. Damit wurde erstmals eine Aufstiegsfortbildung für mittlere Führungskräfte im innerbetrieblichen Werk- und Anlagenschutz geschaffen. Im Zuge der Neustrukturierung der Aus- und Weiterbildungslandschaft in der Sicherheitsbranche wurde dieser Abschluss 2003 durch den/die Geprüfte/n Meister/in für Schutz und Sicherheit abgelöst, der zur Ausübung von Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben in der Unternehmenssicherheit und bei privaten Sicherheitsdienstleistern befähigt. Die Prüfung wird derzeit von etwa zwölf Industrie- und Handelskammern angeboten. Seit der Einführung vor über einem Jahrzehnt wurden in Deutschland über 1300 Meister und Meisterinnen für Schutz und Sicherheit erfolgreich geprüft. Nach Auffassung des DIHK ist der Meisterabschluss mit dem Niveau eines Hochschul-Bachelors gleichzusetzen, wobei der Meister sich unter anderem durch die Ausbildereignungsprüfung abhebt.47 Aufgaben und Tätigkeiten Geprüfte Meister/innen für Schutz und Sicherheit sind Fach- und Führungskräfte im Bereich Schutz und Sicherheit. Sie verfügen über eine Berufsausbildung und mehrjährige Berufspraxis in einem sicherheitsrelevanten Beruf und können als Führungskräfte in privaten und öffentlichen Unternehmen unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit sowie in verschiedenen Tätigkeitsfeldern eines Unternehmens Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrnehmen. Zu ihrer Tätigkeit gehören unter anderem die Steuerung und Überwachung des Betriebsablaufes, die Kostenrechnung und die Ausbildung und Führung von Mitarbeitern. Qualitätssicherung, Arbeitssicherheit, Unfallverhütung sowie Brand- und Umweltschutz sind weitere Verantwortungsbereiche. Durch ihre Berufserfahrung verfügen sie über Kompetenz im Umgang mit Mitarbeitern, Kosten26 BIGS Standpunkt Nr. 7 / Juli 2015 bewusstsein und breite technische und organisatorische Kenntnisse und Fertigkeiten. Geprüfte Meister/innen für Schutz und Sicherheit arbeiten hauptsächlich in Unternehmen des Objekt-, Werte- und Personenschutzes, bzw. in Unternehmen mit eigener Sicherheitsorganisation. Dazu gehören z.B. Flughafenbetriebe, Verkehrsgesellschaften des öffentlichen Nahverkehrs oder Unternehmen im Bereich des Facility-Managements. Beschäftigungsmöglichkeiten bieten sich ebenfalls im Messe- und Veranstaltungsschutz sowie in Industriebetrieben, Laboren, Kraftwerken oder Speditionen für Werttransporte. Tabelle 8: Erfolgreiche Prüfungen Geprüfte/r Meister/in für Schutz und Sicherheit Jahr Erfolgreiche Prüfungen 2005 74 2006 91 2007 100 2008 107 2009 96 2010 131 2011 122 2012 152 2013 239 2014 226 Gesamt 1338 Quelle 1: DIHK Prüfungsstatistik (Stand: Mai 2015) Prüfungsinhalte Zulassungsvoraussetzungen Die Qualifikation zum Geprüften Meister/zur Geprüften Meisterin für Schutz und Sicherheit umfasst die folgenden selbständigen Prüfungsteile: Über die Zulassung zu den einzelnen Prüfungsteilen entscheidet die Industrie- und Handelskammer. 1. Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen gemäß Ausbilder-Eignungsverordnung nach dem Berufsbildungsgesetz • Ausbildungsvoraussetzungen Ausbildung planen prüfen • Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken • Ausbildung durchführen • Ausbildung abschließen Zulassungsvoraussetzungen für den Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“ sind: • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf, der einem sicherheitsrelevanten Beruf zugeordnet werden kann, oder • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen sicherheitsrelevanten anerkannten Ausbildungsberuf und eine mindestens einjährige Berufspraxis oder • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder • eine mindestens oder • eine mit Erfolg abgelegte Prüfung zur Geprüften Werkschutzfachkraft. und 2. Grundlegende Qualifikationen: • Rechtsbewusstes Handeln • Betriebswirtschaftliches Handeln • Zusammenarbeit im Betrieb 3. Handlungsspezifische Qualifikationen: • • • Schutz- und Sicherheitstechnik -- Bauliche und mechanische Schutz- und Sicherheitseinrichtungen -- Elektronische Schutz- und Sicherheitseinrichtungen -- Spezielle Schutz- und Sicherheitseinrichtungen -- Kommunikations- und Informationstechnik vierjährige Berufspraxis Zulassungsvoraussetzungen für den Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ sind: • das Ablegen des Prüfungsteils „Grundlegende Qualifikationen“, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, • sowie zusätzlich ein weiteres Jahr Berufspraxis, die wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Meisters/einer Geprüften Meisterin für Schutz und Sicherheit aufweist. Organisation -- Kostenwesen -- Anwenden von Methoden der Planung und Kommunikation -- Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz -- Recht Vorbereitungslehrgänge auf die Meisterprüfung können zwischen 5-6 Monate (Vollzeit) oder bis zu 2 Jahre (Teilzeit) dauern. Für die Zulassung zur Prüfung ist die Teilnahme an einem Lehrgang nicht verpflichtend, wird jedoch empfohlen. Führung und Personal -- Personalführung -- Personalentwicklung -- Qualitätsmanagement Aktuelle Prüfungstermine und -gebühren sind bei der Industrie- und Handelskammer zu erfragen. Below . Berufliche Aus- und Weiterbildung in der zivilen Sicherheit 27 3.2.3 Elektrotechnikmeister/in mit Schwerpunkt Kommunikations- und Sicherheitstechnik Entstehung und aktuelle Entwicklung Durch die Novellierung der Handwerksordnung 1998 wurden die handwerklichen Elektroberufe neu zugeschnitten, um technologischen Entwicklungen und veränderten Arbeitsabläufen in Ausbildung und Beruf gerecht zu werden. Ziel war es, die Beschäftigungsmöglichkeiten einzelner Berufe zu erweitern und im Handwerk ein breiteres Leistungsangebot „aus einer Hand“ zu schaffen. Für das Elektrotechniker-Handwerk wurden die Schwerpunkte Kommunikations- und Sicherheitstechnik, Energie- und Gebäudetechnik und Systemelektronik gebildet. Sie sind auch die Schwerpunkte, die in der Meisterprüfung für Elektrotechnik gewählt werden können.48 Jährlich wurden in Deutschland zuletzt rund 2300 Elektrotechnikmeister/-innen mit Erfolg geprüft.49 In der Prüfungsstatistik wird der jeweilige Schwerpunkt jedoch nicht erhoben; laut Schätzungen des Zentralverbandes der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) wählen etwa zehn Prozent der Prüflinge den Schwerpunkt Kommunikations- und Sicherheitstechnik.50 Nach unserer Recherche bieten derzeit sechs Handwerkskammern die Prüfung mit diesem speziellen Schwerpunkt an. Handwerks oder der Elektroindustrie. Beschäftigungsmöglichkeiten finden sie z.B. auch bei Anlagenherstellern und Errichterfirmen oder bei Unternehmen der Telekommunikation, des Computer-, Fahrzeug- oder Maschinenbaus. Prüfungsinhalte Die Meisterprüfung im Elektrotechniker-Handwerk umfasst die folgenden selbständigen Prüfungsteile (im Schwerpunkt Kommunikationsund Sicherheitstechnik): 1. die Prüfung der meisterhaften Verrichtung der gebräuchlichen Arbeiten • Meisterprüfungsprojekt -- • Eine Anlage oder eine Anlagenkomponente der Kommunikations- und Sicherheitstechnik entwerfen, berechnen, planen und kalkulieren, die Leistung ausführen sowie ein Prüfprotokoll erstellen Fachgespräch Aufgaben und Tätigkeiten Elektrotechnikermeister/innen übernehmen Fachund Führungsaufgaben im ElektrotechnikerHandwerk. Sie koordinieren die Arbeitsabläufe, sorgen für die termin-, kosten- und fachgerechte Erledigung von Aufträgen, leiten Fachkräfte an und sind für die betriebliche Ausbildung verantwortlich. Mit dem Schwerpunkt Kommunikationsund Sicherheitstechnik verfügen sie außerdem über vertiefte Kenntnisse und Fertigkeiten in den Bereichen Kommunikations- und Datenübertragungstechnik sowie Sicherheits- und Gefahrenmeldetechnik (z.B. Videoüberwachung, Zutrittskontrolle, Brand- und Einbruchmeldeanlagen). Sie können diese Geräte und Anlagen planen, installieren, warten und mit anderen Technologien verbinden. Elektrotechnikermeister/innen arbeiten in erster Linie in Betrieben des Elektrotechniker- 28 BIGS Standpunkt Nr. 7 / Juli 2015 Quelle: Dmitry Kalinovsky/Shutterstock.de Zulassungsvoraussetzungen • Situationsaufgabe -- An Anlagen oder Anlagenkomponenten der Energie- und Gebäudetechnik sowie der Systemelektronik Fehler und Störungen eingrenzen, bestimmen und beheben; Leistungen kalkulieren, messtechnische Prüfungen protokollieren sowie Ergebnisse dokumentieren Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet die Handwerkskammer. Zulassungsvoraussetzungen sind: • eine Gesellenprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf des ElektrotechnikerHandwerks oder in einem verwandten Handwerk oder • eine Abschlussprüfung in einem entsprechenden anerkannten industriellen Ausbildungsberuf oder • eine Meisterprüfung in einem anderen Handwerk bzw. handwerksähnlichen Gewerbe oder • eine Gesellen- bzw. Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und eine mehrjährige Berufstätigkeit im Elektrotechniker-Handwerk. 2. die Prüfung der erforderlichen fachtheoretischen Kenntnisse • Elektro- und Sicherheitstechnik -- Planung, Inbetriebnahme und Instandhaltung von Anlagen oder Anlagenkomponenten der Ruf- und Signaltechnik, Gefahrenmeldetechnik, Fernwirk-, Video-, Krankenhauskommunikations-, Zutrittskontroll- und Notfallwarnsystemtechnik, und von Zeitdienstsystemen • Auftragsabwicklung • Betriebsführung und Betriebsorganisation 3. die Prüfung der erforderlichen betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse • Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen beurteilen • Gründungsund Übernahmeaktivitäten vorbereiten, durchführen und bewerten • Unternehmensführungsstrategien entwickeln Vorbereitungslehrgänge für die fachtheoretischen und -praktischen Inhalte der Meisterprüfung können zwischen 6-8 Monate (Vollzeit) und bis zu 2 Jahre (Teilzeit) dauern. Für die Zulassung zur Meisterprüfung ist die Teilnahme an einem Lehrgang nicht verpflichtend, wird jedoch empfohlen. Aktuelle Prüfungstermine und -gebühren sind bei der Handwerkskammer zu erfragen. 4. die Prüfung der erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse • Ausbildungsvoraussetzungen Ausbildung planen prüfen und • Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken • Ausbildung durchführen • Ausbildung abschließen Below . Berufliche Aus- und Weiterbildung in der zivilen Sicherheit 29 3.2.4 Geprüfte Brandschutzfachkraft Entstehung und aktuelle Entwicklung Aufgaben und Tätigkeiten Der Bedarf zur Qualifizierung von Fachkräften im Werkfeuerwehrbereich veranlasste den bayerischen Werkfeuerwehrverband gemeinsam mit der IHK Regensburg im Jahr 1991 die Geprüfte Brandschutzfachkraft als ersten Fortbildungsabschluss für Angehörige von Betriebs- und Werkfeuerwehren zu entwickeln. Die Schulung ist nach dem Laufbahnlehrgang für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst in Bayern konzipiert und dort als gleichwertig zur Grundausbildung der Berufsfeuerwehr anerkannt. Vorbereitungslehrgänge werden in der Regel an den regionalen Feuerwehrschulen und den teilnehmenden Werkfeuerwehren durchgeführt. Bis 2010 hatten rund 330 Werkfeuerwehrleute die Prüfung, die 2012 modernisiert wurde, erfolgreich abgelegt. Laut der IHK Regensburg werden momentan rund 60 Teilnehmer pro Jahr aus dem ganzen Bundesgebiet in teilweise parallelen Lehrgängen fortgebildet und geprüft.51 Geprüfte Brandschutzfachkräfte sind in der Lage, die Aufgaben eines Truppführers bei der Brandbekämpfung und der technischen Hilfeleistung einer Werkfeuerwehr auszuüben. In dieser Funktion können sie Gefährdungen an der Einsatzstelle sicher einschätzen und sich in Gefahrensituationen im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz entsprechend verhalten. Sie ergreifen Maßnahmen zum Schutz vor drohenden Gefahren und führen ggfs. lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort durch. Darüber hinaus verfügen sie über Kenntnisse und Fertigkeiten im vorbeugenden Brandschutz, in der Abwehr von Umweltgefahren und zur Prüfung und Wartung mobiler und stationärer Brandschutzeinrichtungen. Geprüfte Brandschutzkräfte arbeiten in einer Vielzahl von Wirtschaftszweigen in betrieblichen Werksfeuerwehren, z.B. im Bereich der Metallerzeugung, in der chemischen, pharmazeutischen sowie Kunststoff herstellenden und verarbeitenden Industrie sowie auf Flughäfen, an Häfen und in Kraftwerken. Quelle: hxdbzxy/Shutterstock.de 30 BIGS Standpunkt Nr. 7 / Juli 2015 Prüfungsinhalte • Naturwissenschaft und Technik • Recht und Verwaltung • Organisation und Dienstbetrieb • Fahrzeug- und Gerätekunde • Einsatzlehre • Technische Hilfeleistung • Brandbekämpfung • Einsatz bei gefährlichen Stoffen und Gütern • Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz • Prüfung und Wartung von Brandschutzeinrichtungen • der glaubhafte Nachweis der erforderlichen, auf Werkfeuerwehren bezogene Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen durch Vorlage von Zeugnissen oder anderen Nachweisen. Vorbereitungslehrgänge dauern etwa 4-6 Monate (Vollzeit). Aktuelle Prüfungstermine und -gebühren sind bei der Industrie- und Handelskammer zu erfragen. Zulassungsvoraussetzungen Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet die Industrie- und Handelskammer. Zulassungsvoraussetzungen sind: • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf oder ein staatlich anerkannter höherwertiger beruflicher Bildungsabschluss • ein Mindestalter von 18 Jahren • ein für den Zeitraum der Prüfung gültiges ärztliches Gesundheitszeugnis über die körperliche und geistige Einsatzfähigkeit • mindestens das Deutsche Sportabzeichen in Bronze, dessen Erwerb zum Zeitpunkt der Prüfung nicht länger als ein Jahr zurückliegen darf • mindestens den Führerschein der Klasse B • der Nachweis über erworbene Kenntnisse über rettungsmedizinische Grundlagen (z. B. Sanitätshelfer bzw. First Responder) durch autorisierte Stellen • die Absolvierung eines Vorbereitungslehrgangs zur Brandschutzfachkraft bzw. den Grundlehrgang für den feuerwehrtechnischen Dienst in Bayern oder Below . Berufliche Aus- und Weiterbildung in der zivilen Sicherheit 31 3.2.5 Geprüfte/r Werkfeuerwehrtechniker/in* * auf Wunsch der IHK Darmstadt wird dieses Angebot nicht in die SecurityResearchMap aufgenommen Entstehung und aktuelle Entwicklung Prüfungsinhalte Eine weitere Qualifizierungsmöglichkeit für Werkfeuerwehrleute ist der 2005 geschaffene Beruf Geprüfte/r Werkfeuertechniker/in. Der Schwerpunkt dieser Fortbildung liegt auf Tätigkeiten im vorbeugenden technischen Bereich und der Gefahrenprävention, zum Beispiel der Prüfung von Brandschutz- und Löschanlagen. Nachdem ein Lehrgang in Berlin und Brandenburg mit anschließender Prüfung vor der IHK Berlin 2008 erfolgreich durchgeführt wurde, findet die Prüfung derzeit nur noch bei Bedarf an der IHK Darmstadt in Hessen statt. Seit 2007 wurden in Hessen fünf berufsbegleitende Vorbereitungslehrgänge inklusive anschließender Prüfung mit jeweils zehn bis 15 Teilnehmern durchgeführt.52 • Aufgaben und Tätigkeiten Geprüfte Werkfeuerwehrtechniker/innen sind für den Brandschutz in großen Industriebetrieben, auf Flughäfen, in Kraftwerken, Kliniken oder Forschungseinrichtungen zuständig. Sie stellen die Schutzausrüstung der Werkfeuerwehr zusammen und sind für die Bereitstellung und Überprüfung von feuerwehrtechnischen Geräten und Einrichtungen verantwortlich. Weiterhin gestalten Werkfeuerwehrtechniker/innen betriebliche Brandschutzmaßnahmen und kontrollieren die Einhaltung von technischen Regeln und Rechtsvorschriften, Arbeitssicherheits- und Umweltschutzvorschriften. Zu ihrer Arbeit kann auch der Umgang mit Gefahrstoffen gehören, z.B. in der chemischen Industrie. Geprüfte Werkfeuerwehrtechniker/innen arbeiten in einer Vielzahl von Wirtschaftszweigen in betrieblichen Werksfeuerwehren, z.B. im Bereich der Metallerzeugung, in der chemischen, pharmazeutischen sowie Kunststoff herstellenden und verarbeitenden Industrie. Auch in Flughäfen, Werften, Kraftwerken oder im Bergbau sind ihre Kenntnisse gefragt. 32 BIGS Standpunkt Nr. 7 / Juli 2015 • • Technologie -- Persönliche Schutzausrüstung -- Brandschutztechnik -- Mobile Mess- und Rettungsgeräte Arbeitsverfahren -- Arbeitsverfahren -- Kommunikation Recht -- Nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr -- Arbeits-, Brandschutz- und Umweltrecht -- Technische Regeln und Rechtsvorschriften Zulassungsvoraussetzungen Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet die Industrie- und Handelskammer. Zulassungsvoraussetzungen sind: • Eine erfolgreiche Laufbahnprüfung für die Laufbahn des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes oder der Werkfeuerwehren in der jeweiligen gültigen landesrechtlichen Fassung und • eine erfolgreiche Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder • eine Laufbahnprüfung für die Laufbahn des mittleren feuerwehr-technischen Dienstes oder der Werkfeuerwehren in der jeweiligen gültigen landesrechtlichen Fassung und eine mindestens fünfjährige Berufspraxis. Vorbereitungslehrgänge können als Blockunterricht bis zu 1 Jahr dauern. Für die Zulassung zur Prüfung ist die Teilnahme an einem Lehrgang nicht verpflichtend, wird jedoch empfohlen. Aktuelle Prüfungstermine und -gebühren sind bei der Industrie- und Handelskammer zu erfragen. Below . Berufliche Aus- und Weiterbildung in der zivilen Sicherheit 33 Quelle: liubomir/Shutterstock.de 3.2.6 Geprüfte/r Brandschutzmeister/in Entstehung und aktuelle Entwicklung Prüfungsinhalte Der Geprüfte/r Brandschutzmeister/in wurde in Kooperation zwischen bayerischem Werkfeuerwehrverband, Industrie, Feuerwehr und der IHK Regensburg im Jahr 2007 als Fortbildung für Führungskräfte der Werkfeuerwehren konzipiert. Die Ausbildungsthemen sind dabei denen der Geprüften Brandschutzfachkraft sehr ähnlich, werden jedoch unter dem Aspekt der Mannschaftsführung im Einsatz und der gegebenenfalls damit verbundenen Einsatzleitung vermittelt. Laut der IHK Regensburg werden jährlich etwa zehn bis 20 Geprüfte Brandschutzmeister/innen auf Basis der 2012 modernisierten Besonderen Rechtsvorschrift fortgebildet.53 • Naturwissenschaft und Technik • Recht und Verwaltung • Organisation und Dienstbetrieb • Fahrzeug- und Gerätekunde • Einsatzlehre/Taktik • Technische Hilfeleistung • Brandbekämpfung • Einsatz mit gefährlichen Stoffen und Gütern • Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz • Unterrichtserteilung im Rahmen eines Lehrvortrages Aufgaben und Tätigkeiten Zulassungsvoraussetzungen Geprüfte Brandschutzmeister/innen verfügen in der Regel über langjährige Berufserfahrung und sind mit Fach- und Führungsaufgaben bei einer Werkfeuerwehr betraut. Sie können im Einsatz bis zu acht Feuerwehrleute selbstständig führen und Fahrzeugführer eines Lösch- oder Sonderfahrzeuges sein. Sie erkennen drohende Gefahren an der Einsatzstelle, ordnen entsprechende Schutzmaßnahmen an und können lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort durchführen. Im Innendienst nehmen sie brandschutztechnische Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahr, zum Beispiel als Brandschutzbeauftragter. Sie unterstützen die Führung der Werkfeuerwehr und sorgen für den geregelten Dienstablauf und den Erhalt der Einsatzbereitschaft. Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet die Industrie- und Handelskammer. Zulassungsvoraussetzungen sind: Geprüfte Brandschutzmeister/innen arbeiten in einer Vielzahl von Wirtschaftszweigen in betrieblichen Werksfeuerwehren, z.B. im Bereich der Metallerzeugung, in der chemischen, pharmazeutischen sowie Kunststoff herstellenden und verarbeitenden Industrie sowie auf Flughäfen, an Häfen und in Kraftwerken. 34 BIGS Standpunkt Nr. 7 / Juli 2015 • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder ein höherwertig anerkannter Bildungsabschluss und die erfolgreiche Prüfung zur Brandschutz-Fachkraft IHK oder eine Laufbahnprüfung für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst, und • ein für den Zeitraum der Prüfung gültiges ärztliches Gesundheitszeugnis über die körperliche und geistige Einsatzfähigkeit • eine mindestens zweijährige einschlägige Berufspraxis als Brandschutz-Fachkraft IHK oder ein vergleichbarer Abschluss • die erfolgreiche Teilnahme am Vorbereitungslehrgang zum/r Geprüften Brandschutzmeister/in bzw. an den Gruppenlehrgängen entsprechend den Bestimmungen für den feuerwehrtechnischen Dienst in Bayern, oder • der glaubhafte Nachweis der erforderlichen, auf Werkfeuerwehren bezogene Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen durch Vorlage von Zeugnissen oder anderen Nachweisen. Vorbereitungslehrgänge können von ca. 3 Monaten (Vollzeit) bis zu 1 Jahr dauern (Teilzeit). Aktuelle Prüfungstermine und -gebühren sind bei der Industrie- und Handelskammer zu erfragen. Quelle: Kzenon/Shutterstock.de Below . Berufliche Aus- und Weiterbildung in der zivilen Sicherheit 35 3.2.7 Geprüfte/r Industriemeister/in – Fachrichtung Brandschutz Entstehung und aktuelle Entwicklung Prüfungsinhalte Im Zuge der Qualifizierungsinitiativen für Betriebsund Werkfeuerwehrmitarbeiter wurde 2007 an der IHK Regensburg auch ein vollwertiger MeisterAbschluss geschaffen – der/die Geprüfte/r Industriemeister/in Fachrichtung Brandschutz. Die Aufstiegsfortbildung soll Mitarbeiter für die Führung einer Werkfeuerwehr und die damit verbundenen brandschutztechnischen Sach-, Organisationsund Führungsaufgaben im Betrieb qualifizieren. Der Beruf setzt sich aus dem Lehrgang zum/zur Geprüften Brandschutzmeister/in sowie den für einen Industriemeister notwendigen berufs- und arbeitspädagogischen und fachrichtungsübergreifenden Basisqualifikationen zusammen. Laut der IHK Regensburg werden jährlich etwa vier bis sechs Teilnehmer auf Grundlage der 2012 erneuerten Besonderen Rechtsvorschrift geprüft.54 Die Qualifikation zum Geprüften Industriemeister Fachrichtung Brandschutz/zur Geprüften Industriemeisterin Fachrichtung Brandschutz umfasst die folgenden drei Prüfungsteile: 1. Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen gemäß Ausbilder-Eignungsverordnung nach dem Berufsbildungsgesetz • Ausbildungsvoraussetzungen Ausbildung planen prüfen und • Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken • Ausbildung durchführen • Ausbildung abschließen 2. Grundlegende Qualifikationen: Aufgaben und Tätigkeiten Geprüfte Industriemeister/innen der Fachrichtung Brandschutz verfügen in der Regel über langjährige Berufserfahrung und sind mit Fach- und Führungsaufgaben bei einer Werkfeuerwehr betraut. Sie können im Einsatz bis zu acht Feuerwehrleute selbstständig führen und Fahrzeugführer eines Lösch- oder Sonderfahrzeuges sein. Sie erkennen drohende Gefahren an der Einsatzstelle, ordnen entsprechende Schutzmaßnahmen an und können lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort durchführen. Im Innendienst nehmen sie brandschutztechnische Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahr, z.B. als Brandschutzbeauftragter, und sorgen für den geregelten Dienstablauf sowie den Erhalt der Einsatzbereitschaft. Dank ihrer vertieften betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen, rechtlichen und berufserzieherischen Kenntnisse sowie Fertigkeiten sind sie besonders für Führungsaufgaben bei einer Werkfeuerwehr qualifiziert. Geprüfte Industriemeister/innen der Fachrichtung Brandschutz arbeiten in einer Vielzahl von Wirtschaftszweigen in betrieblichen Werksfeuerwehren, z.B. im Bereich der Metallerzeugung, in der chemischen, pharmazeutischen sowie Kunststoff herstellenden und verarbeitenden Industrie sowie auf Flughäfen, an Häfen und in Kraftwerken. 36 BIGS Standpunkt Nr. 7 / Juli 2015 • Rechtsbewusstes Handeln • Betriebswirtschaftliches Handeln • Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung • Zusammenarbeit im Betrieb 3. Handlungsspezifische Qualifikationen: • Naturwissenschaft und Technik • Recht und Verwaltung • Organisation und Dienstbetrieb • Fahrzeug- und Gerätekunde • Einsatzlehre/Taktik • Technische Hilfeleistung • Brandbekämpfung • Einsatz mit gefährlichen Stoffen und Gütern • Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz • Unterrichtserteilung im Rahmen eines Lehrvortrages Zulassungsvoraussetzungen Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet die Industrie- und Handelskammer. Zulassungsvoraussetzungen für den zweiten Prüfungsteil sind: • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder ein höherwertiger anerkannter Bildungsabschluss und die erfolgreiche Prüfung zur Brandschutz-Fachkraft IHK oder eine Laufbahnprüfung für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst und • ein für den Zeitraum der Prüfung gültiges ärztliches Gesundheitszeugnis über die körperliche und geistige Einsatzfähigkeit • eine mindestens zweijährige einschlägige Berufspraxis als Brandschutz-Fachkraft IHK oder mit vergleichbarem Abschluss • die erfolgreiche Teilnahme am Vorbereitungslehrgang zum/r Geprüften Brandschutzmeister/-in bzw. an den Gruppenlehrgängen entsprechend den Bestimmungen für den feuerwehrtechnischen Dienst in Bayern oder • der glaubhafte Nachweis der erforderlichen auf Werkfeuerwehren bezogene Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen durch Vorlage von Zeugnissen oder anderen Nachweisen. Vorbereitungslehrgänge können bis zu 1 Jahr dauern (Teilzeit/Fernunterricht). Aktuelle Prüfungstermine und -gebühren sind bei der Industrie- und Handelskammer zu erfragen. Below . Berufliche Aus- und Weiterbildung in der zivilen Sicherheit 37 4 Andere ausgewählte Teilqualifizierungen im Bereich ziviler Sicherheit Unterrichtungsverfahren und Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe Unternehmer und Angestellte im Bewachungsgewerbe müssen in Deutschland die Berufszugangsregelung nach § 34a Gewerbeordnung erfüllen um „gewerbsmäßig Leben und Eigentum fremder Personen“ bewachen zu dürfen. Für selbstständige Unternehmer ist eine Unterrichtung in Höhe von 80 Unterrichtseinheiten, für Angestellte 40 Unterrichtungsstunden vorgeschrieben. Eine Sachkundeprüfung muss abgelegt werden, wenn man in den folgenden Aufgabenbereichen tätig werden will: • „Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr, • Schutz vor Ladendieben, • Bewachungen im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken.“55 Sowohl die Unterrichtung als auch die Sachkundeprüfung gelten nur für die gewerbliche Bewachung von fremdem Leben und Eigentum. Beide Verfahren werden durch die örtliche IHK durchgeführt und sind die Mindestanforderung für die meisten einfachen Tätigkeiten im Sicherheitsund Bewachungsgewerbe, sodass insbesondere die Sachkundeprüfung mit Abstand die weit verbreiteteste Qualifizierung in der Branche ist.56 Allein in Berlin haben 1649 Personen an der Sachkundeprüfung im Jahr 2014 teilgenommen, am Unterrichtungsverfahren mit 722 Teilnehmern etwas weniger als halb so viel.57 Während Branchenverbände wie der BDSW den Gewerbezugang deutlich verschärfen bzw. die Aufsicht über Sicherheitsunternehmen den Innenbehörden unterstellen möchten, werden die bestehenden Regelungen von Bundeswirtschaftsministerium und den Industrie- und Handelskammern unterstützt.58 Fachkräfte in Notruf- und Serviceleitstellen In Deutschland werden Fachkräfte für sogenannte Notruf- und Service-Leitstellen (NSL) und Interventionsstellen (IS) von Sicherheitsdienstleistern durch die VdS Schadenverhütung GmbH 38 BIGS Standpunkt Nr. 7 / Juli 2015 geprüft.59 In diversen VdS-Richtlinien sind einheitliche Prüfkriterien für die Aufgabenbereiche einer Leitenden Notruf- und Service-LeitstellenFachkraft, einer Notruf- und Service-LeitstellenFachkraft, der verantwortlichen Person einer Interventionsstelle sowie einer Interventionskraft im Alarm- und Interventionsdienst definiert.60 Im NSL-Bereich werden die Prüfungen von VdS selbst durchgeführt; die Abschlüsse zum Meister und zur Service-/Fachkraft für Schutz und Sicherheit werden dabei als gleichwertig zur NSLFachkraft angesehen. Für Interventionskräfte ist die erfolgreiche Teilnahme an einer mindestens 24-stündigen Schulungsmaßnahme mit anschließender Wissensfeststellung durch von VdS benannte zuständige Stellen ausreichend. Die Qualifizierungen für die NSL schließen die Tätigkeit als Interventionskraft mit ein. Zwischen 2003 und 2012 wurden rund 1700 NSL-Fachkräfte von VdS geprüft, wobei die Zahl der geschulten Interventionskräfte deutlich höher anzusiedeln ist.61 Hafen- und Schiffsicherheit In der maritimen Sicherheit ist für den Bereich Hafen- und Schiffsicherheit der International Ship and Port Facility Security Code (ISPS Code) seit 2004 maßgeblich, dessen Regelungen in Deutschland durch die für die Häfen zuständigen Bundesländer landesrechtlich umgesetzt wurden. Für die Gefahrenabwehr auf einer Hafenanlage, in der Schiffe ab 500 BRZ (Bruttoraumzahl) sowie Passagierschiffe in der internationalen Fahrt festmachen können, ist gemäß ISPS-Code ein speziell geschulter Port Facility Security Officer (PFSO) vom Hafenunternehmen zu qualifizieren und zu benennen. Der PFSO ist für die Erstellung und Umsetzung eines mehrstufigen Gefahrenabwehrplans zuständig, der von der zuständigen Behörde des Bundeslandes zu genehmigen ist. Er ist verantwortlich für die Umsetzung aller relevanten Sicherheitsmaßnahmen, für die Einweisung und Schulung des Personals in der Hafenanlage und die Koordinierung mit den Sicherheitsverantwortlichen der einlaufenden Schiffe sowie den Be- Luftsicherheit hörden. In großen Hafenanlagen sind teilweise mehr als zehn Beauftragte für Gefahrenabwehr beschäftigt, um eine Erreichbarkeit rund um die Uhr zu gewährleisten.62 Auf jedem vom ISPS-Code erfassten deutsch beflaggten Schiff ist außerdem ein Ship Security Officer (SSO) zur Gefahrenabwehr einzusetzen; jedes Schifffahrtsunternehmen muss seinerseits einen geschulten Company Security Officer (CSO) für die Gefahrenabwehr benennen. Während die mehrtätigen Lehrgänge zum SSO und CSO nur an von der Dienststelle Schiffssicherheit der Berufsgenossenschaft Verkehr bzw. vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie zugelassenen Ausbildungsstätten durchgeführt werden dürfen, werden Schulungen für den PFSO von der zuständigen Länderbehörde individuell geprüft und zugelassen. Der Qualifizierungsbedarf für PFSOs ist seit 2004/2005 dabei weitestgehend gedeckt. Der Einsatz von privaten bewaffneten Sicherheitsdiensten auf Seeschiffen unter deutscher Flagge speziell zur Abwehr von Piratenangriffen unterliegt seit Dezember 2013 einer gesetzlich geregelten Zulassungspflicht gemäß § 31 Gewerbeordnung. Die Zulassung von Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen erfolgt durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle im Benehmen mit der Bundespolizei. Die Verantwortlichkeit für die angemessene Auswahl sowie Aus- und Fortbildung des eingesetzten Wachpersonals liegt dabei bei dem Unternehmen selbst (und keiner dafür zuständigen Stelle, zum Beispiel einer IHK).63 Die zu unterrichtende Rechts- und Sachkunde ist in der Seeschiffbewachungsverordnung detailliert festgelegt und umfasst die Grundzüge des Rechts der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie die relevanten Vorschriften des Gewerberechts, des Bürgerlichen Gesetzbuchs, des Straf- und Verfahrensrechts, der Unfallverhütung und der maritimen Gesetze bei einer empfohlenen Mindestunterrichtungsdauer von 139 Zeitstunden. Nach § 31 GewO sind elf Bewachungsunternehmen zugelassen (Stand Mai 2015).64 Passagier- und Gepäckkontrollen an deutschen Flughäfen werden überwiegend von Beschäftigten privater Sicherheitsdienstleister im Auftrag der Bundespolizei vorgenommen. Gesetzliche Grundlagen hierfür sind insbesondere die europäische Verordnung (EU) 185/2010, das Luftsicherheitsgesetz und die LuftsicherheitsSchulungsverordnung. Die Anforderungen an Aus- und Fortbildung des eingesetzten Personals sind in Kapitel 11.2.1.3. der EU-Verordnung nach Aufgabenbereichen geregelt. Die Kontrolle von Personen, Handgepäck, mitgeführten Gegenständen und aufgegebenem Gepäck wird dabei von Luftsicherheitsassistenten durchgeführt. Weiterhin werden Luftsicherheitskontrollkräfte für die einzelnen Bereiche der Personal- und Warenkontrolle, Fahrzeugkontrolle sowie Fracht- und Postkontrolle eingesetzt. Die Schulung der verschiedenen Personalgruppen darf nur durch behördlich zertifizierte Ausbilder vorgenommen werden, die hierfür auf Inhalte aus einem vorgeschriebenen modularen Schulungssystem zurückgreifen. Schulungs- und Prüfungsinhalte sind Waffen- und Sprengstoffkunde, Röntgentechnik und -bildanalyse, Strahlenschutz, Personenkontrollen, Kommunikationsund Deeskalationstraining sowie Rechtskunde und Englisch. Für die einzelnen Aufgabenbereiche sind ebenfalls Mindestschulungszeiten vorgegeben, sodass ein Vorbereitungslehrgang bis zu mehrere Wochen dauern kann. Die Prüfung wird stets von der zuständigen Luftsicherheitsbehörde abgenommen, die innerhalb ihrer Dienst- und Fachaufsicht auch Stichproben in der Ausbildung vornehmen kann.65 An deutschen Flughäfen sind 17 Unternehmen tätig, die mit insgesamt 8976 Luftsicherheitsassistenten operative Passagier- und Gepäckkontrollen durchführen (Stand Januar 2015).66 Inspektionen der EU haben zuletzt erhebliche Mängel bei den Luftsicherheitskontrollen an einigen deutschen Flughäfen aufgedeckt. In der Folge hat die Kommission Deutschland vor dem Gerichtshof der EU verklagt, weil Deutschland an Below . Berufliche Aus- und Weiterbildung in der zivilen Sicherheit 39 einigen Flughäfen nicht alle Maßnahmen der Luftsicherheit gemäß europäischem Recht regelmäßig überprüft hat.67 IT-Sicherheit und Sicherheitstechnik Im IT-Bereich existieren praktisch keine öffentlich-rechtlich geregelten Aus- und Weiterbildungsberufe für auf Sicherheit spezialisierte Fachkräfte. Sicherheit wird als Querschnittsthema in vielen Bereichen der Informationstechnik verstanden und entsprechend in der Ausbildung vermittelt. So gibt es in den anerkannten Ausbildungsberufen im Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnik keine eigenständige Fachrichtung und auch kein Profil zum Thema Sicherheit.68 Im Bereich der Weiterbildung wurde von Gewerkschaften, Arbeitgeber- und Fachverbänden sowie der Fraunhofer-Gesellschaft ein mehrstufiges bundeseinheitliches IT-Weiterbildungssystem entwickelt, das Fachkräfte nach ihrer Qualifikationsebene in Spezialisten (fachliche Weiterqualifizierung mit Zertifikat ohne IHK-Abschluss) und strategische sowie operative Professionals (IHK-Abschlüsse auf Bachelor-Niveau) unterteilt. Auf Ebene der Spezialisten sind darin Zertifizierungen als Sicherheitstechniker/ in und IT-Sicherheitskoordinator/in vorgesehen. Das 2002 eingeführte und 2010 überarbeitete Qualifizierungsmodell wurde am Markt jedoch nur wenig angenommen und ist auf Ebene der Spezialisten heute praktisch irrelevant.69 Abseits der wachsenden Zahl an spezialisierten Studiengängen existiert eine Vielzahl an Industriezertifikaten auf nationaler und internationaler Ebene, darunter auch diverse Sicherheitszertifikate.70 Ein technologieneutrales Ausbildungsprofil mit dem Schwerpunkt IT-Sicherheit als öffentlich geregelter Aus- oder Weiterbildungsabschluss ist 40 BIGS Standpunkt Nr. 7 / Juli 2015 Experten zufolge auch wenig sinnvoll und wird auf absehbare Zeit nicht existieren. Ähnlich wie im IT-Bereich sind auch in den Elektro- und Metallhandwerken sicherheitstechnische Inhalte in verschiedene Aus- und Weiterbildungsberufe integriert. Ein erster Versuch, elektrische und mechanische Elemente der Objektsicherung in einem Weiterbildungsberuf zu vereinen, war die bundeseinheitliche Fortbildung zum/zur „Geprüfte/n Schließ- und Sicherungstechniker/ in“, die 2006 eingeführt und von der Handwerkskammer Erfurt maßgeblich mitentwickelt worden war. Ziel war es, Fachkräften neben sicherheitstechnischen Kenntnissen im Metall- und Elektrohandwerk auch Fähigkeiten in der Projektplanung und -leitung zu vermitteln. Der Handwerkskammer Erfurt zufolge wurde der Abschluss am Markt jedoch nicht angenommen und ist in der Praxis heute irrelevant. Im Zuge der Digitalisierung wachsen dabei die Schnittmengen mit der Informationstechnik. Zuletzt hat der Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) die Schaffung eines Ausbildungsberufs „Sicherheitstechniker“ gefordert, um insbesondere den Qualifizierungsbedarf für Fachplaner und Facherrichter der Sicherheitstechnik besser decken zu können. Hintergrund sind die wachsende digitale Vernetzung und damit einhergehende Verschmelzung von Elektromechanik und Informationstechnik, die dem Verband zufolge in den bestehenden Ausbildungsberufen in der Elektrotechnik nur unzureichend abgebildet werden. Die Entwicklung des neuen Berufsbilds, das auf der Ausbildung zum Elektroniker für Gebäude und Infrastruktursysteme aufbauen soll, wird seit Sommer 2014 von einem Arbeitskreis vorangetrieben.71 5 Wissen(schafft) Sicherheit? Ansätze für einen verbesserten Wissenstransfer zwischen Sicherheitsforschung und Berufsbildung Am 21. November 2014 veranstaltete das Brandenburgische Institut für Gesellschaft und Sicherheit (BIGS) im Rahmen von fit4sec einen Workshop zum Thema „Wissen(schafft) Sicherheit? Möglichkeiten für einen verbesserten Wissenstransfer zwischen Sicherheitsforschung und Aus- und Weiterbildung in Deutschland.“ Die Veranstaltung im Hotel avendi am Griebnitzsee in Potsdam brachte 16 Vertreter der zivilen Sicherheitsforschung mit Experten aus der betrieblichen Aus- und Weiterbildung, Branchenverbänden und Bildungsforschung zusammen, um über Anknüpfungspunkte und Synergien zwischen beiden Bereichen zu diskutieren. Im ersten Veranstaltungsteil wurden das deutsche und europäische Sicherheitsforschungsprogramm vorgestellt, um insbesondere die Vertreter aus dem Unternehmensund Bildungsbereich mit Rahmenbedingungen und Inhalten der aktuellen Forschung vertraut zu machen. Im Gegenzug wurden zwei Ausbildungsberufe aus dem Feld der zivilen Sicherheit präsentiert und Anknüpfungspunkte mit der Forschung diskutiert: die Fach- bzw. Servicekraft für Schutz und Sicherheit sowie der neu eingeführte Notfallsanitäter. Für die Fach- und Servicekraft wurden verschiedene Forschungsbedarfe identifiziert, zum Beispiel die Auswirkungen des demografischen Wandels und anderen Megatrends auf die Sicherheitswirtschaft und die daraus entstehenden Anforderungen für die Ausund Weiterbildung. Neues Wissen kann dabei über Prüfer und Dozenten in den Berufsschulen vermittelt werden. Grundsätzlich sind die Lehrpläne technologieneutral und als Mindeststandards konzipiert, sodass neue Entwicklungen und Erkenntnisse leichter integriert werden können. Mit Blick auf das Unternehmen als Lernort sei allerdings zu bedenken, dass insbesondere kleine Ausbildungsbetriebe häufig Probleme haben, das vielfältige Aufgabenspektrum der Fach-/Servicekraft während der Ausbildung vollumfänglich anbieten zu können, geschweige denn aktuelle Trends und Ergebnisse der Sicherheitsforschung zu vermitteln. Das Forschungsprogramm der Bundesregierung und EU war den meisten Teilnehmern aus dem Bereich Schutz und Sicherheit vorher nicht bekannt. Das Berufsbild des neu geschaffenen Notfallsanitäters bietet seinerseits zahlreiche Anknüpfungspunkte für die Sicherheitsforschung, wie sich an diversen Verbundprojekten unter Beteiligung von Akteuren aus dem Rettungsdienst erkennen lässt.72 Das zivile Sicherheitsforschungsprogramm ist unter den einschlägigen Hilfsorganisationen (zum Beispiel Johanniter-Unfall-Hilfe, Deutsches Rotes Kreuz usw.) bereits deutlich bekannter. Mit Blick auf Mechanismen des Wissenstransfers wurde festgestellt, dass die landesrechtlich vorgeschriebenen Fortbildungen für Rettungsdienstpersonal (beispielsweise im Umfang von 30 Stunden in Nordrhein-Westfalen) für die Vermittlung neuester notfallmedizinischer Entwicklungen genutzt werden und Ergebnisse der Sicherheitsforschung dort nicht reflektiert werden können. Im zweiten Teil des Workshops wurden drei Projekte aus dem nationalen und europäischen Sicherheitsforschungsprogramm mit einem direkten oder indirekten Bezug zu Qualifizierung und Schulung vorgestellt: das Projekt DEFAKTOS, das neue Strategien und Verfahren für die Ausund Fortbildung von Luftsicherheitsassistenten entwickelt, MultikOSi, dessen Forschung zu Unterstützungssystemen für die Planung und Durchführung von städtischen Großveranstaltungen in die Schaffung von spezifischen Aus- und Weiterbildungsangeboten für Akteursgruppen in der Veranstaltungssicherheit genutzt werden soll, sowie das EU-Projekt ValueSec, mit dem ein Entscheidungs-Unterstützungstool für Sicherheitsverantwortliche im öffentlichen Bereich entwickelt wurde. Aufbauend auf den vorhergehenden Präsentationen wurden abschließend Herausforderungen und Chancen für einen verbesserten Wissenstransfer zwischen beiden Bereichen diskutiert. Below . Berufliche Aus- und Weiterbildung in der zivilen Sicherheit 41 Folgende zentrale Herausforderungen wurden dabei identifiziert: • • • 42 Mangelnde Anreize: Fragen der beruflichen Aus- und Weiterbildung sind für Stakeholder in der Forschung in der Regel nicht relevant, wenn überhaupt ist die akademische Lehre ein Zielbereich. Wissenschaftler wollen in Fachzeitschriften veröffentlichen, beteiligte Unternehmen ein rentables Produkt oder eine Dienstleistung entwickeln, und Endanwender suchen Lösungen für den Einsatz in der Praxis. Akteure in der beruflichen Ausund Weiterbildung werden ihrerseits von den Anforderungen der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen bzw. ökonomischen Erwägungen geleitet. Mangelnde Ressourcen: Für Unternehmen, insbesondere kleinere und mittelständische Betriebe, ist eine Beteiligung an mehrjährigen Forschungsprojekten oftmals mit einem hohen Ressourcen- und Zeitaufwand verbunden. In einer dreijährigen Berufsausbildung ist es außerdem schwer für Auszubildende und Ausbilder/Lehrer, kurzfristige Trends und Ergebnisse aus der Forschung aufzugreifen. Forschungsinstitutionen wiederum haben nach Beendigung eines Projekts häufig kaum Kapazitäten für die weitere (gezielte) Verbreitung ihrer Ergebnisse, zumal nur das Bundesministerium bzw. der Projektträger das gesamte Sicherheitsforschungsprogramm überblicken kann. Mangelndes Wissen: Häufig wissen beide Seiten nichts oder nicht genug voneinander, um Synergien zu erkennen und nutzbar zu machen. Zum einen ist das Sicherheitsforschungsprogramm in diversen Branchen nicht bekannt. Zum anderen wissen Forschungsakteure oft gar nicht, für wen ihre Ergebnisse interessant sein könnten („unknown unknowns“). Auf Unternehmensseite sind häufig auch die Vertreter für Forschung und Entwicklung, nicht jedoch die Verantwortlichen für Aus- und Weiterbildung über Initiativen aus der Forschung informiert. BIGS Standpunkt Nr. 7 / Juli 2015 Im Verlauf des Workshops wurde dennoch deutlich, dass sowohl beiderseitiges Interesse an einem verbesserten Austausch als auch konkrete Forschungsbedarfe zur Weiterentwicklung von Ausund Weiterbildungsmaßnahmen im Bereich der zivilen Sicherheit bestehen. Die Verbesserungsvorschläge lassen sich im Wesentlichen in zwei Bereiche gliedern: • Informationsangebote verbessern und zivile Sicherheitsforschung in die Aus- und Weiterbildung tragen: Von den Berufsbildungsvertretern wurde der Wunsch geäußert, die Ergebnisse bisheriger Sicherheitsforschung besser überblicken und relevante Ergebnisse leichter identifizieren zu können. Neben einem allgemeinen Informationsangebot, zum Beispiel in Form einer Plattform, die den Bestand der Sicherheitsforschung erfasst und aktualisiert, sollte die Sicherheitsforschung gezielt in weitere Branchen und Bereiche getragen werden, um neue Zielgruppen zu erschließen (beispielsweise durch Informationsveranstaltungen, Beiträge in Branchenzeitschriften, Workshops mit Multiplikatoren etc.). In der Sicherheitswirtschaft könnten zum Beispiel auf der zweijährlich stattfindenden Ausbildungstagung von BDSW und ASW relevante Forschungsprojekte thematisiert werden. • Aus- und Weiterbildung als Querschnittsthema in der Forschung etablieren: Fragestellungen der beruflichen Aus- und Weiterbildung sollten im Projektdesign verankert und als Querschnittsthema etabliert werden. So könnte Aus- und Weiterbildung als Aspekt der Verwertungsplanung für ein Projekt vorgeschrieben oder neben einem Normungsauch ein Ausbildungskonzept gefordert werden. Auf dem nächsten Innovationsforum „Zivile Sicherheit“ sollte sich demnach ein Panel mit der Rolle von Sicherheitsforschung in der beruflichen Aus- und Weiterbildung beschäftigen. 6fazit Die Zahl der öffentlich-rechtlich geregelten Ausund Weiterbildungsberufe im Feld der zivilen Sicherheit ist überschaubar. Ein wesentlicher Grund scheint hierfür zu sein, dass in vielen Branchen Sicherheit oft als Querschnittsthema in diverse Berufe integriert ist, selten jedoch in Form einer formalen Spezialisierung oder eines eigenständigen Berufsbildes. Die ermittelten Abschlüsse sind dabei von branchentypischen Anforderungen geprägt und unterscheiden sich untereinander zum Teil deutlich in ihrer Entstehung, Struktur, Verbreitung und der Zahl ihrer Absolventen. In vielen Tätigkeitsfeldern mit Sicherheitsbezug sind zudem Qualifizierungen deutlich unterhalb der Schwelle eines Aus- oder Weiterbildungsberufs ausreichend, die hier nur am Rande erwähnt werden konnten. Die berufliche Aus- und Weiterbildung ist dabei ein interessanter, wenn auch noch weitestgehend unerschlossener Bereich für die zivile Sicherheits- forschung. Die Bedingungen für einen fruchtbaren Wissenstransfer oder die Reflexion aktueller Forschung in der Berufsausbildung und der marktwirtschaftlich organisierten Weiterbildung sind zweifellos andere als in der universitären Lehre. Ausbildungs- und Prüfungsordnungen werden in den meisten Fällen nur schwerlich zu ändern sein. Dennoch können durch Sicherheitsforschung zum Beispiel berufliche Teilqualifikationen wissenschaftlich untersucht, angepasst oder gänzlich neu entwickelt werden. In jedem Fall bedarf es weiterer Initiativen und Informationsangebote, um das Rahmenprogramm für zivile Sicherheitsforschung in der beruflichen Aus- und Weiterbildung bekannter zu machen und einen Dialog zwischen beiden Seiten anzustoßen. Die vorliegende Publikation und die dazugehörigen Informationen auf der SecurityResearchMap sollen hierzu einen Beitrag leisten. Quelle: Mikko Lemola/fotolia.de Below . Berufliche Aus- und Weiterbildung in der zivilen Sicherheit 43 GLOSSAR DER FUSSNOTEN 1. KALUS, Magdalena: „Personalmangel 2.0 Probleme der Sicherheitswirtschaft und Lösungsansätze für die Rekrutierung von Fach- und Führungskräften“, in: DSD 2/2014, S. 29–30; BIESING, Gabriele: „Wachsende Professionalisierung mit Verbesserungspotential“, in: WIK 03/2013, S. 42–44; OCHS, Rudolf: „Mindeststandard: Passende Qualifikationen fehlen immer noch“, in: WIK 3/2012, S. 84–87. 2. DEUTSCHLANDFUNK: „Misshandlung von Flüchtlingen – ‚Die Aufsichtsbehörde hat versagt‘. Harald Olschok im Gespräch mit Bettina Klein“ (30.09.2014), http://www. deutschlandfunk.de/misshandlung-von-fluechtlingendie-aufsichtsbehoerde-hat.694.de.html?dram:article_ id=298980 (abgerufen am 18.02.2015); SÜDDEUTSCHE ZEITUNG: „Prüfbericht: Sicherheitsmängel am Flughafen Frankfurt“ (Dezember 2014), http://www.sueddeutsche. de/wirtschaft/eu-pruefbericht-gravierende-sicherheitsmaengel-am-flughafen-frankfurt-1.2276682 (abgerufen am 18.02.2015); HAMBURGER MORGENPOST: „Keine Schulungen, keine Ausweise: WDR deckt krasse Mängel bei Schalker Sicherheitsdienst auf“ (27.01.2015), http://www. mopo.de/fussball/keine-schulungen--keine-ausweise-wdrdeckt-krasse-maengel-bei-schalker-sicherheitsdienstauf,5067054,29675906.html (abgerufen am 18.02.2015). 3. Siehe z. B. die Projekte „Neue Strategien und Verfahren für die Aus- und Fortbildung des Fluggast-Kontrollpersonals“ (DEFAKTOS) und „Unterstützungssysteme für urbane Events – Multikriterielle Vernetzung für Offenheit und Sicherheit“ (Multikosi). 4. GERHOLD, Lars: Sicherheit studieren: Studienangebote in Deutschland, Berlin: Freie Univ., Forschungsforum Öffentliche Sicherheit 2014 (Schriftenreihe Forschungsforum Öffentliche Sicherheit 15). Die Online-Version ist abrufbar unter www.studienfuehrer-sicherheit.de. 5. Neben dem Ausbildungsbetrieb kann die betriebliche Ausbildung in einer Verbundausbildung auch in einem Zusammenschluss mehrerer Betriebe stattfinden, um die Erfordernisse der Ausbildungsordnung erfüllen zu können. Außerdem können in staatlich geförderten Einrichtungen der Wirtschaft Teile der betrieblichen Ausbildung absolviert werden (überbetriebliche Ausbildungsstätten) und im Falle eines zu geringen Ausbildungsplatzangebots auch freie Bildungsträger betriebliche Ausbildung durchführen. Siehe SEKRETARIAT DER STÄNDIGEN KONFERENZ DER KULTUSMINISTER DER LÄNDER IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND: Das Bildungswesen in der Bundesrepublik Deutschland 2011/2012. Darstellung der Kompetenzen, Strukturen und bildungspolitischen Entwicklungen für den Informationsaustausch in Europa, Bonn 2012, S. 52. 6. Vgl. ebd. 7. Eine Auflistung aller zuständigen Stellen ist zu finden in BUNDESINSTITUT FÜR BERUFSBILDUNG: Die anerkannten Ausbildungsberufe 2014, Bielefeld: Bertelsmann, W 2014, Abschn. 4. 8. BUNDESINSTITUT FÜR BERUFSBILDUNG (Hrsg.): Ausbildungsordnungen und wie sie entstehen, Bonn: Bundesinstitut für Berufsbildung 2014, S. 15–16. 9. Ebd., S. 10. 10. BUNDESINSTITUT FÜR BERUFSBILDUNG: Die anerkannten Ausbildungsberufe 2014, S. 594. 11. BUNDESINSTITUT FÜR BERUFSBILDUNG: „Datenblatt Ausbildungsberufe insgesamt, inkl. § 66 BBiG/ § 42m HwO“ 2014, http://www2.bibb.de/bibbtools/tools/dazubi/data/ Z/B/30/99600000.pdf (abgerufen am 16.02.2015). 12. So wurde 1996 noch jeder vierte Auszubildende in den neuen Bundesländern ausgebildet. BUNDESINSTITUT FÜR BERUFSBILDUNG (Hrsg.): Datenreport zum Berufsbildungsbericht 2014: Informationen und Analysen zur Ent- 44 BIGS Standpunkt Nr. 7 / Juli 2015 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. 20. 21. 22. 23. 24. 25. 26. wicklung der beruflichen Bildung, Bonn: BIBB 2014 (Datenreport zum Berufsbildungsbericht 2014), S. 104. Entnommen aus ebd., S. 223. Für eine Übersicht der Berufsabschlüsse, siehe die jeweiligen Abschnitte in BUNDESINSTITUT FÜR BERUFSBILDUNG: Die anerkannten Ausbildungsberufe 2014. Siehe dazu SEKRETARIAT DER STÄNDIGEN KONFERENZ DER KULTUSMINISTER DER LÄNDER IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND: „Dokumentation der Kultusministerkonferenz über landesrechtlich geregelte Berufsabschlüsse an Berufsfachschulen (Beschluss des Unterausschusses für Berufliche Bildung vom 27.06.2014)“ 2014. BUNDESINSTITUT FÜR BERUFSBILDUNG (Hrsg.): Datenreport zum Berufsbildungsbericht 2014, S. 222. Eine ausführliche Erklärung der einzelnen Schultypen ist zu finden in STATISTISCHES BUNDESAMT (Hrsg.): Bildung und Kultur – berufliche Schulen Schuljahr 2013/2014, Wiesbaden: Statistisches Bundesamt 2014 (Bildung und Kultur), S. 6–8. SEKRETARIAT DER STÄNDIGEN KONFERENZ DER KULTUSMINISTER DER LÄNDER IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND: Das Bildungswesen in der Bundesrepublik Deutschland 2011/2012, S. 54. Vgl. dazu MÜNCH, Joachim: „Berufsbildungspolitik“, in: ARNOLD, Rolf und Antonius LIPSMEIER (Hrsg.): Handbuch der Berufsbildung, VS Verlag für Sozialwissenschaften 2006, S. 485–498. BUNDESINSTITUT FÜR BERUFSBILDUNG (Hrsg.): Fortbildungsordnungen und wie sie entstehen…,“ Bonn: Bundesinstitut für Berufsbildung 2013, S. 12. Vgl. ebd., S. 10. Vgl. BUNDESINSTITUT FÜR BERUFSBILDUNG (Hrsg.): Datenreport zum Berufsbildungsbericht 2014, S. 364–365; BUNDESINSTITUT FÜR BERUFSBILDUNG: Die anerkannten Ausbildungsberufe 2014. BUNDESINSTITUT FÜR BERUFSBILDUNG (Hrsg.): Datenreport zum Berufsbildungsbericht 2014, S. 365. Darin nicht enthalten sind sogenannte Zertifikatslehrgänge, die vom zeitlichen Schulungsumfang her deutlich geringer ausfallen als die üblichen Vorbereitungskurse für öffentlich-rechtlich geregelte Fortbildungsberufe (in der Regel dreistellige, im Falle des Meisters mitunter eine vierstellige Stundenanzahl). BOROWIEC, Thomas, Gisela METTIN und Maria ZÖLLER: Checkliste Qualität beruflicher Weiterbildung. Wegweiser für Weiterbildungsinsteressierte, überarbeitete Neuauflage, Bonn: Bundesinstitut für Berufsbildung 2012, S. 25. Landesrechtliche Fortbildungen außerhalb des Gesundheits- und Sozialwesens sind nicht einheitlich erfasst und ohne substanziellen Rechercheaufwand an dieser Stelle nicht zu beziffern. BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT (Hrsg.): Beruf aktuell 2014/15: Lexikon der Ausbildungsberufe, 1. Aufl., Bertelsmann, W. Verlag 2014. BUNDESINSTITUT FÜR BERUFSBILDUNG: Die anerkannten Ausbildungsberufe 2014. Die Stichworte sind: Sicherheit, Sicherheitswesen, Sicherheitsmanagement, Sicherheitstechnik, Sicherheitswirtschaft, Unsicherheit, Krise, Gefahr, Gefahrenabwehr, Notfall, Katastrophe, Rettung, Risiko, Prävention, Kontrolle, Konflikt, Frieden, Kriminologie, Polizei, Forensik, Infektion, Epidemie, Epidemiologie, Pandemie, Terrorismus, Bioterrorismus, IT-Sicherheit, Unternehmenssicherheit, Versorgungssicherheit, kritische Infrastrukturen, Sanitätsmedizin, Rettungsmedizin, Brandschutz, Hygiene, Qualität, Ressourcen, Naturgefahr, Georisiken, Naturkatastrophen, Versicherung, Versicherheitlichung. GERHOLD: Sicherheit studieren, S. 11. 27. Für die Suche wurde eine im Rahmen von fit4sec erstellte Datenbank genutzt, in der alle bisherigen Sicherheitsforschungsprojekte aus dem nationalen und europäischen Rahmenforschungsprogramm für zivile Sicherheit erfasst sind. 28. Vgl. BUNDESINSTITUT FÜR BERUFSBILDUNG (Hrsg.): Ausbildungsordnungen und wie sie entstehen. 29. Von besonderen Fällen abgesehen sollen entsprechende Fortbildungen seit mindestens fünf Jahren in mindestens fünf Bundesländern bestehen und bundesweit einen jährlichen Durchschnitt von 500 Prüfungsteilnehmer/innen erreichen. Vgl. BUNDESINSTITUT FÜR BERUFSBILDUNG (Hrsg.): Fortbildungsordnungen und wie sie entstehen…, S. 22–23. 30. So fallen die ermittelten Ausbildungsberufe alle in den Bereich der Schutz-, Sicherheits- und Überwachungsberufe in der KldB 2010. Vgl. BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT (Hrsg.): Klassifikation der Berufe 2010, Nürnberg: Bundesagentur für Arbeit 2011. 31. Vgl. KATSCHEMBA, Torsten: „Aus-, Fort- und Weiterbildung in der Sicherheitswirtschaft“, in: STOBER, Rolf (Hrsg.): Managementhandbuch Sicherheitswirtschaft und Unternehmenssicherheit, Stuttgart: Boorberg 2012, S. 527–543; STICHER, Birgitta: „Qualifikation in der Sicherheitsbranche“, in: OHDER, Claudius (Hrsg.): Unternehmensschutz: Praxishandbuch, Stuttgart ; München [u.a.]: Boorberg 2012, S. 52–62/4. 32. BiBB Datenblatt „Fachkraft für Schutz und Sicherheit“ (Stand: 01.12.2014). 33. Von Fachverbänden und Ausbildungsträgern werden verschiedene Maßnahmen diskutiert, um die Ausbildungssituation und Berufsperspektive zu verbessern, angefangen bei einer besseren Personalentwicklung durch die Unternehmen bis hin zu einer deutlichen Verschärfung des Gewerbezugangs durch den Gesetzgeber. Vgl. BIESING: „Wachsende Professionalisierung mit Verbesserungspotential“; OCHS: „Mindeststandard: Passende Qualifikationen fehlen immer noch“; KNOCHMUß, Nils: „10 Jahre ‚Ausbildung in der Sicherheitswirschaft‘ - Vieles besser, aber noch nicht alles!“, in: DSD 04/2012, S. 27–28. 34. TUTSCHNER, Herbert, THOMAS BOROWIEC und ULRIKE ECKTSEIN: „Evaluierung der Berufsausbildung zur Servicekraft für Schutz und Sicherheit und zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit – Projektbeschreibung“, Bundesinstitut für Berufsbildung 2014, https://www2.bibb.de/bibbtools/tools/fodb/data/documents/pdf/at_42462.pdf. 35. „Absolventen“ bezeichnet im Folgenden die Anzahl erfolgreich abgelegter Abschlussprüfungen im Berichtsjahr. 36. FRANZ FEUERSTEIN: „Präsentation ‚Neuordnung der Berufsausbildung in der Sicherheitswirtschaft 2008.‘ Informationsveranstaltung BDWS und IHK Frankfurt/Main“ 2008, http://www.frankfurt-main.ihk.de/pdf/berufsbildung/ausbildung/Praesentation_Neuordnung_Berufsausbildung.pdf. 37. BiBB Datenblatt „Servicekraft für Schutz und Sicherheit“ (Stand: 01.12.2014). 38. TUTSCHNER/THOMAS BOROWIEC/ULRIKE ECKTSEIN: „Evaluierung der Berufsausbildung zur Servicekraft für Schutz und Sicherheit und zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit – Projektbeschreibung“, S. 3. 39. Vgl. BUNDESINSTITUT FÜR BERUFSBILDUNG (Hrsg.): Umsetzungshilfen und Praxistipps, mit CD-ROM Ausbildung gestalten, Bielefeld: Bertelsmann, W. Verlag 2010 (Ausbildung gestalten), S. 9; THIEM, Horst und Raimund BÜCHER: „Qualifizierung Betriebsangehöriger“, in: UNGERER, Markus E. und Hans-Jürgen STRAUB (Hrsg.): Praxis-Handbuch betrieblicher Brandschutz, Berlin: Schmidt 2010, S. 389–428, hier S. 404–406. 40. REYMERS, Magret und Gunda GÖRMAR: „Evaluierung der Erprobungsverordnung des Ausbildungsberufes ‚Werkfeuerwehrmann / Werkfeuerwehrfrau‘“, Bundesinstitut für Berufsbildung 2013, https://www2.bibb.de/bibbtools/tools/ fodb/data/documents/pdf/at_42426.pdf; RAIMUND BÜCHER: „Editorial“, in: WFVD Info 1-2015. 41. Das Notfallsanitätergesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005. Das BBiG findet auf das Ausbildungsverhältnis keine Anwendung. Vgl. AHNEFELD, F. W. u. a.: „Die personelle Situation im Rettungsdienst“, in: Notfall & Rettungsmedizin 6/7 (2003), S. 526–532; LIPPERT, H.-D.: „Der Notfallsanitäter – nur der Rettungsassistent in einem anderen Kleid?“, in: Notfall + Rettungsmedizin 16/3 (2013), S. 216–218; FLAKE, F. u. a.: „Notfallsanitäter – Chancen und Perspektiven des neuen Berufsbildes“, in: Notfall + Rettungsmedizin 16/8 (2013), S. 598–603; BROKMANN, J. C. u. a.: „Notfallsanitätergesetz“, in: Notfall + Rettungsmedizin 16/8 (2013), S. 604– 610. 42. Als letzte Bundesländer haben Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen im März 2015 ihre landesrechtlichen Bestimmungen novelliert. Mit einem flächendeckenden Ausbildungsbeginn im bevölkerungsreichsten Bundesland ist vor 2016 jedoch nicht zu rechnen. S+K VERLAG FÜR NOTFALLMEDIZIN: „Keine Notfallsanitäter-Ausbildung in Nordrhein-Westfalen in diesem Jahr?“ (22.05.2015), http:// www.skverlag.de/rettungsdienst/meldung/newsartikel/ keine-notfallsanitaeter-ausbildung-in-nordrhein-westfalen-in-diesem-jahr.html (abgerufen am 01.06.2015); KERNCHEN, Holger: „Notfallsanitäterausbildung – Konsequenzen für die Bildungslandschaft. Vortrag auf dem Kongress Pflege 2015 in Berlin.“ 2015, http://www.gesundheitskongresse.de/berlin/2015/dokumente/praesentationen/Kernchen-Holger---NotfallsanitaeterausbildungAbstract.pdf. 43. Die Lehrgänge in Vorbereitung auf den staatlichen Gesundheitsdienst (Hygienekontrolleur, Gesundheitsaufseher) gelten als „Weiterqualifizierungsmaßnahme in der Erwachsenenbildung im Praktikantenstatus, die nicht nach BBiG anerkannt ist“. Sie werden derzeit für die alten Bundesländer an der Akademie für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit in München/Schwabach, der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf und der Verwaltungsakademie Berlin durchgeführt (E-Mail-Korrespondenz mit dem Geschäftsführer des Bundesverbandes der Hygieneinspektoren, 6. November 2014). 44. Vgl. SCHUBERT, Amadeus: „Berufsbilder der angewandten Hygiene“, in: Hygiene & Medizin 7/8 2010, S. 274–276; SEITZ, Thomas: „Der Föderalismus und seine Auswirkungen“, in: Der Hygieneinspektor 01/2010, S. 18–20. 45. Auch wenn bisher keine bundeseinheitliche Regelung vorliegt, existieren vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag seit 2005 eine Empfehlung zum „Erlass Besonderer Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zur Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft“ sowie ein einheitlicher Rahmenstoffplan, der Bildungsträgern und Dozenten als Vorlage dienen soll. 46. KATSCHEMBA: „Aus-, Fort- und Weiterbildung in der Sicherheitswirtschaft“, S. 534; BIESING: „Wachsende Professionalisierung mit Verbesserungspotential“, S. 42. 47. KATSCHEMBA: „Aus-, Fort- und Weiterbildung in der Sicherheitswirtschaft“, S. 535–536. 48. Im Ausbildungsbereich wurden die Handwerke Elektroinstallateur, Elektromechaniker und Fernmeldeanlagenelektroniker zum Handwerk Elektrotechniker zusammengelegt, Below . Berufliche Aus- und Weiterbildung in der zivilen Sicherheit 45 49. 50. 51. 52. 53. 54. 55. 56. 57. 58. 59. 60. 61. der seitdem in den Fachrichtungen Energie- und Gebäudetechnik, Automatisierungstechnik und Informations- und Telekommunikationstechnik ausgebildet wird. Vgl. BORCH, Hans und Hans WEISSMANN: „Neuordnung der Elektroberufe in Industrie und Handwerk“, in: Berufsbildung in Wissenschaft und Praxis 32/5 (2003), S. 9–12. ZENTRALVERBAND DES DEUTSCHEN HANDWERKS: „Tabelle: Bestandene Meisterprüfungen, gesamt nach Gewerken 1998 bis 2013 einschl. Veränderung“, http://www.zdh-statistik.de/application/load_doc. php?datei=20140728164840_ZR_MP-f98-13tab.xls (abgerufen am 05.06.2015). Hintergrundgespräch mit dem Geschäftsführer Technik und Berufsbildung des Zentralverbandes der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH), 25. Juni 2015. Vgl. THIEM/BÜCHER: „Qualifizierung Betriebsangehöriger“, S. 389–393. WARMBIER, Jürgen: „Fortbildung in Hessen: Werkfeuerwehrtechniker-Lehrgang abgeschlossen“, in: WFVD Info IV-2007, S. 17; FÜNNING, Rolf und Bernhard TSCHÄPE: „Erste ‚Werkfeuerwehrtechniker‘ in Berlin und Brandenburg“, in: WFVD Info II-2008, S. 16–17. Ebd., S. 393–396. Ebd., S. 396–399. § 34a Gewerbeordnung. Das zuständige Gewerbeamt bestimmt dabei, welche Bereiche und Tätigkeiten unter diese Regelungen fallen. KATSCHEMBA: „Aus-, Fort- und Weiterbildung in der Sicherheitswirtschaft“; BRAUN, Frank: „Wirtschaftsgrundrechte und Schutzpflichten für die Sicherheitswirtschaft und die Unternehmenssicherheit“, in: STOBER, Rolf u. a. (Hrsg.): Managementhandbuch Sicherheitswirtschaft und Unternehmenssicherheit, Stuttgart: Boorberg 2012, S. 47–67; STICHER: „Qualifikation in der Sicherheitsbranche“. „Jahresbericht“, IHK Berlin 2014, S. 56. „BDSW: Zuständigkeit für die privaten Sicherheitsdienste muss an die Innenbehörden“ (22.08.2013), http://www. bdsw.de/cms/index.php?option=com_content&task=view &id=2431&Itemid=48 (abgerufen am 16.05.2015). VdS-Schadenverhütung ist eine Sachverständigen- und Zertifizierungsgesellschaft für Brandschutz und Sicherheitstechnik und ein Tochterunternehmen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft. Zentrale Geschäftsfelder sind die Prüfung von Brandschutzanlagen sowie die Zertifizierung von Dienstleistern, Produkten und Management-Systemen. VdS-Richtlinie 2172 und 2868 für InterventionsdienstLeitstellen, VdS-Richtlinie 3138 und 2237 für Notruf- und Service-Leitstellen/Alarmdienst-Leitstellen. KATSCHEMBA: „Aus-, Fort- und Weiterbildung in der Sicherheitswirtschaft“, S. 538; BEHRENS, Gerhard: „Ausund Fortbildung im Bereich NSL und Intervention“, in: DSD 2009/3, S. 10–13. 62. Vgl. PETERS, Joachim: „Maritime Sicherheit“, in: STOBER, Rolf u. a. (Hrsg.): Managementhandbuch Sicherheitswirtschaft und Unternehmenssicherheit, Stuttgart: Boorberg 2012, S. 439–446. 63. BERTHOLD STOPPELKAMP: „Deutsche Sicherheitswirtschaft schützt vor Piraten“, in: DSD 2/2013, S. 20–21; „Privat und bewaffnet gegen Piraterie“, in: Behörden Spiegel, 08.05.2013. 64. Vgl. § 31 GewO in Verbindung mit der Anlage zu § 10 Absatz 1 Seeschiffbewachungsverordnung. Eine Übersicht der elf zugelassenen Bewachungsunternehmen (Stand: Mai 2015) ist hier zu finden: http://www.bafa.de/bafa/de/ weitere_aufgaben/seeschiffbewachung/zugelassene_betriebe/index.html 65. In Deutschland existieren neben dem Luftfahrtbundesamt und der Bundespolizei 16 Landesluftfahrtbehörden, vgl. DÜNNES, Ulrich: „Das modulare Schulungssystem in der Luftsicherheit“, in: DSD 1/2014, S. 6–7; LOHMANN, Wolfgang: „Luftsicherheit“, in: STOBER, Rolf u. a. (Hrsg.): Managementhandbuch Sicherheitswirtschaft und Unternehmenssicherheit, Stuttgart: Boorberg 2012, S. 431–438. 66. DEUTSCHER BUNDESTAG: „Antwort der Bundesregierung – Sicherheit im Luftverkehr für Flugreisende und Besatzung. Drucksache 18/3889“ 2015. 67. EUROPÄISCHE KOMMISSION: „Kommission verklagt Deutschland wegen mangelnder Überwachung von Sicherheitskontrollen an Flughäfen – Pressemitteilung“ (28.05.2015), http://ec.europa.eu/deutschland/press/ pr_releases/13354_de.htm (abgerufen am 02.06.2015). 68. Die fünf wesentlichsten Berufe sind Informations- und Telek ommunikationssystemelektroniker/-in, Fachinformatiker/in, Mathematisch-Technische/-r Softwareentwickler/-in, Informations- und Telekommunikationssystemkaufmann/frau und Informatikkaufmann/-frau. 69. BORCH, Hans und Hans WEISSMANN: „IT-Weiterbildung mit System. Betriebliche Karrierestufen für IT-Fachkräfte“, in: Berufsbildung in Wissenschaft und Praxis 31/3 (2002), S. 7–12; SCHENK, Harald u. a.: „Evaluierung des IT-Weiterbildungssystems: Untersuchung des Nutzens der ITWeiterbildung und des Verbleibs von Operativen und Strategischen Professionals. Abschlussbericht“, Bundesinstitut für Berufsbildung 2012, https://www2.bibb.de/bibbtools/ tools/fodb/data/documents/pdf/eb_42350.pdf. 70. Vgl. dazu die Übersicht an IT-Zertifikaten mit Sicherheitsbezug auf Wikipedia https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_ der_IT-Zertifikate. 71. KÜHN, Christian: „ZVEI will neuen Ausbildungsberuf Sicherheitstechniker schaffen“, in: WIK 02/2014, S. 49–51. 72. Siehe z. B. die Themenfelder Schutz und Rettung bei komplexen Einsatzlagen, Schutz und Rettung von Menschen und Integrierte Schutzsysteme für Rettungs- und Sicherheitskräfte. AUTORENHINWEIS Alexis Below ist seit 2012 wissenschaftlicher Mitarbeiter am BIGS und dort im Verbundprojekt fit4sec, dem von Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderten Schwerpunktzentrum Sicherheit und Technologie für den Themenschwerpunkt Ausbildung und Lehre zuständig. Alexis Below hat Internationale Beziehungen, Internationale Wirtschaft und Konfliktbewältigung in Dresden, Peking, Bologna und Washington, D.C. studiert und 2011 seinen Master of Arts an der Johns Hopkins University School of Advanced International Studies (SAIS) abgeschlossen. Am BIGS befasst er sich mit Fragen ziviler Sicherheit im Kontext von Außen-, Entwicklungs- und Sicherheitspolitik. 46 BIGS Standpunkt Nr. 7 / Juli 2015