Berufliche Aus- und Weiterbildung in der zivilen Sicherheit

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Berufliche Aus- und Weiterbildung in der zivilen Sicherheit
Standpunkt
zivile Sicherheit
Berufliche Aus- und Weiterbildung
in der zivilen Sicherheit
Alexis Below . Brandenburgisches Institut für Gesellschaft und Sicherheit gGmbH
Nummer 7
.
Juli 2015
IMPRESSUM
Die Brandenburgische Institut für Gesellschaft
und Sicherheit (BIGS) gGmbH ist ein unabhängiges, überparteiliches und nicht-gewinnorientiertes wissenschaftliches Institut, das zu gesellschaftswissenschaftlichen Fragen ziviler Sicherheit
forscht.
Das BIGS publiziert seine Forschungsergebnisse
und vermittelt diese in Veranstaltungen an eine
interessierte Öffentlichkeit. Das BIGS entstand im
Frühjahr 2010 in Potsdam unter der Beteiligung der
Universität Potsdam und ihrer UP Transfer GmbH sowie der Unternehmen Airbus, IABG und Rolls-Royce.
Alle Aussagen und Meinungsäußerungen in diesem
Papier liegen in der alleinigen Verantwortung des
Autors bzw. der Autoren.
Die Publikation „Aus- und Weiterbildung im Bereich
der zivilen Sicherheit“ ist im Zuge des Verbundprojekts „fit4sec – Schwerpunktzentrum Sicherheit
und Technologie“ entstanden, das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung im Rahmen
der Maßnahme „Deutsche Antragsteller fit für
Europa“ gefördert wird. Wir danken herzlich für die
Unterstützung.
Das diesem Bericht zugrunde liegende Vorhaben
wurde mit Mitteln des Bundesministeriums für
Bildung und Forschung unter dem Förderkennzeichen 13N12808 gefördert. Die Verantwortung für
den Inhalt dieser Veröffentlichung liegt beim Autor.
Verfasser der Studie:
Alexis Below
Titel der Studie:
Berufliche Aus- und Weiterbildung
in der zivilen Sicherheit
Herausgeber:
Brandenburgisches Institut für
Gesellschaft und Sicherheit gGmbH
Dr. Tim H. Stuchtey (V.i.S.d.P.)
ISSN: 2191-6748
BIGS Standpunkt Nr. 7, Juli 2015
Titelbild: Colorlife/shutterstock.de
Weitere Informationen über die Veröffentlichungen des BIGS befinden sich auf der Webseite
des Instituts: www.bigs-potsdam.org.
Brandenburgisches Institut für
Gesellschaft und Sicherheit gGmbH
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Dr. Tim H. Stuchtey
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www.bigs-potsdam.org
2
BIGS Standpunkt Nr. 7 / Juli 2015
Copyright 2015 © Brandenburgisches Institut für
Gesellschaft und Sicherheit gGmbH. Alle Rechte
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INHALTSVERZEICHNIS
1 Einleitung
5
2 Der Ausbildungsatlas im Rahmen von fit4sec
6
6
2.1 Hintergrund: Das System der Aus- und Weiterbildung in Deutschland
2.1.1 Duale Berufsausbildung
6
2.1.2 Berufsausbildung in Schulen
7
2.1.2 Weiterbildung
8
2.2 Vorgehen und Methodik
11
3 Staatlich geregelte Aus- und Weiterbildungsabschlüsse
in der zivilen Sicherheit
14
3.1 Ausbildung
14
3.1.1 Fachkraft für Schutz und Sicherheit
14
3.1.2 Servicekraft für Schutz und Sicherheit
16
3.1.3 Werkfeuerwehrmann/-frau
18
3.1.4 Notfallsanitäter/-in
20
22
3.1.5 Fachkraft für Hygieneüberwachung
3.2 Weiterbildung
24
3.2.1 Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft
24
3.2.2 Geprüfte/r Meister/in für Schutz und Sicherheit
26
3.2.3 Elektrotechnikmeister/in mit Schwerpunkt
Kommunikations- und Sicherheitstechnik
28
3.2.4 Geprüfte Brandschutzfachkraft 30
3.2.5 Geprüfte/r Werkfeuerwehrtechniker/in*
32
3.2.6 Geprüfte/r Brandschutzmeister/in
34
3.2.7 Geprüfte/r Industriemeister/in – Fachrichtung Brandschutz
36
4 Andere ausgewählte Teilqualifizierungen im Bereich ziviler Sicherheit
38
5 Wissen(schafft) Sicherheit? Ansätze für einen verbesserten
Wissenstransfer zwischen Sicherheitsforschung und Berufsbildung
41
6 Fazit
43
Glossar der Fußnoten
44
Below . Berufliche Aus- und Weiterbildung in der zivilen Sicherheit
3
TABELLEN- UND ABBILDUNGSVERZEICHNIS
Tabelle 1:
Erstellung und Ergebnisse des Ausbildungsatlas
13
Tabelle 2: Absolventenzahlen Fachkraft für Schutz und Sicherheit
14
Tabelle 3: Absolventenzahlen Servicekraft für Schutz und Sicherheit
16
Tabelle 4: Absolventenzahlen Werkfeuerwehrmann/-frau
18
Tabelle 5: Absolventenzahlen Fachkraft für Hygieneüberwachung
20
Tabelle 6: Absolventenzahlen Rettungsassistent/-in seit 2007
22
Tabelle 7: Erfolgreiche Prüfungen Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft
24
Tabelle 8: Erfolgreiche Prüfungen Geprüfte/r Meister/in für Schutz und Sicherheit
26
Abbildung 1: Das System der dualen Berufsausbildung
7
Abbildung 2: Arten der Weiterbildung
9
Abbildung 3: Abschlüsse in der beruflichen Weiterbildung
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
BDSW Bundesverband der Sicherheitswirtschaft
BiBB Bundesinstitut für Berufsbildung
BIGS Brandenburgisches Institut für Gesellschaft und Sicherheit
BMBF Bundesministerium für Bildung und Forschung
BMWi Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
DIHK Deutscher Industrie- und Handelskammertag
HwK Handwerkskammer
HwO Gesetz zur Ordnung des Handwerks (kurz Handwerksordnung)
IHK Industrie- und Handelskammer
ISInterventionsstellen
4
KldB 2010 Klassifikation der Berufe 2010 der Bundesagentur für Arbeit
KMK Kultusministerkonferenz
NSL
Notruf- und Service-Leitstellen
SRM SecurityResearchMap
VdS VdS Schadenverhütung GmbH
WIS Weiterbildungs-Informations-System der Industrie- und Handelskammern
ZVEH Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke
ZVEI Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie
BIGS Standpunkt Nr. 7 / Juli 2015
10
1 Einleitung
Ergebnisse und Trends aus dem jungen Forschungsfeld der zivilen Sicherheit fließen bisher
nur marginal in die betriebliche Aus- und Weiterbildung ein. Dabei lassen sich vielfältige Anknüpfungspunkte mit zentralen Themen der Sicherheitsforschung identifizieren und durch einen
verbesserten Wissenstransfer Synergien zwischen
beiden Bereichen schaffen. Forschungsbedarf zur
Analyse und Weiterentwicklung von Kompetenzen
für sicherheitsrelevante Tätigkeiten besteht zweifellos. So wird seitens der Sicherheitswirtschaft
seit Längerem der Mangel an ausreichenden und
geeigneten Fachkräften thematisiert.1 Infolge
von Vorkommnissen in Deutschland stand zuletzt
auch das Qualifikationsniveau des Sicherheitspersonals in Flüchtlingsheimen, an Flughäfen
und in Fußballstadien in der öffentlichen Kritik.2
Insbesondere die Sicherheit im Flugverkehr sowie bei Großveranstaltungen sind wesentliche
Themen der anwendungsorientierten Forschung
in der zivilen Sicherheit, bei der auch Aspekte der
Aus- und Fortbildung in einzelnen Verbundprojekten bereits untersucht werden.3 Neben diesen
Beispielen gibt es noch eine Vielzahl anderer Forschungsergebnisse, die die Ausbildung und Lehre
für Tätigkeiten mit Sicherheitsbezug bereichern
können.
In dieser Begleitpublikation werden nicht nur Vorgehen und Methodik bei der Zusammenstellung
der Bildungsangebote erläutert, sondern auch darüber hinausgehende Erkenntnisse verarbeitet, die
durch Literaturrecherchen, etwa 30 Hintergrundgespräche mit Vertretern der Aus- und Weiterbildung,
sowie einen im November 2014 durchgeführten
Expertenworkshop zum Thema Wissenstransfer
zwischen Sicherheitsforschung und Aus-/Weiterbildung gewonnen werden konnten.
Im Rahmen des vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderten Projekts
fit4sec sollen mit einer ersten Kartografierung und
Analyse einschlägiger Aus- und Weiterbildungsangebote der Wissenstransfer von der Forschung
in die Ausbildung und Lehre unterstützt werden.
Die Erstellung eines „Ausbildungsatlas“ soll diesen Dialog erleichtern und als Ergänzung zu Informationsangeboten im akademischen Bereich
wie dem Studienführer Sicherheitsforschung des
Forschungsforums Öffentliche Sicherheit dienen.4
Die Informationen werden ebenfalls in der SecurityResearchMap des BMBF allen Interessierten
zugänglich gemacht (www.securityresearchmap.de).
Below . Berufliche Aus- und Weiterbildung in der zivilen Sicherheit
5
2 Der Ausbildungsatlas im Rahmen von fit4sec
Zum besseren Verständnis werden im Folgenden
die Grundlagen des sehr komplexen Systems der
dualen und schulischen Berufsausbildung sowie
der Weiterbildung in Deutschland dargestellt.
Darauf aufbauend wird anschließend die Methodik erklärt, mit der Ausbildungsberufe und Weiterbildungsabschlüsse für den Ausbildungsatlas
identifiziert wurden.
2.1 Hintergrund: Das System der Aus- und Weiterbildung in Deutschland
2.1.1 Duale Berufsausbildung
Die außerschulische berufliche Bildung ist in
Deutschland wesentlich durch das Bundesberufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt. Die Berufsausbildung wird dabei als „dual“ bezeichnet, wenn
die Ausbildung an zwei Lernorten durchgeführt
wird – in einem Betrieb der Wirtschaft und in
der Berufsschule.5 Für die Berufsausbildung im
Handwerk gilt in Verbindung mit dem BBiG außerdem die Handwerksordnung (HwO). Jugendliche unter 18 Jahren dürfen in Deutschland nur
in staatlich anerkannten Ausbildungsberufen
nach BBiG/HwO betrieblich ausgebildet werden.
Damit soll ein bundeseinheitlicher verbindlicher
Qualitätsstandard gewährleistet werden, der die
für die „Ausübung einer qualifizierten beruflichen
Tätigkeit in einer sich wandelnden Arbeitswelt
notwendigen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse
und Fähigkeiten […] in einem geordneten Ausbildungsgang“ vermittelt sowie „den Erwerb der
erforderlichen Berufserfahrung ermöglicht.“ (§1
Absatz 3 BBiG)
Für anerkannte Ausbildungsberufe werden vom
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) oder einem anderen zuständigen
Fachministerium im Einvernehmen mit dem
Bundesministerium für Bildung und Forschung
(BMBF) Ausbildungsordnungen erlassen. Sie
definieren die Berufsbezeichnung, Ausbildungsdauer (zwei bis dreieinhalb Jahre), zu vermittelnde Inhalte, die sachliche und zeitliche Gliederung
sowie Prüfungsanforderungen für die betriebliche
Ausbildung. Die Anforderungen für den berufsschulischen Unterricht werden hingegen von den
Ländern in jeweiligen Rahmenlehrplänen festgelegt. Die an berufsbildenden Schulen durchgeführte Berufsbildung untersteht somit den Schulgesetzen der Länder und nicht dem BBiG oder
6
BIGS Standpunkt Nr. 7 / Juli 2015
der HwO. In einem zwischen Bund und Ländern
vereinbarten Verfahren werden Ausbildungsordnungen und Rahmenlehrpläne dabei aufeinander
abgestimmt. An der Planung und Vorbereitung
neuer oder zu modernisierender Berufe sind neben Bund und Ländern auch Vertreter der Arbeitgeber (Unternehmen und Kammern) und Arbeitnehmer (Gewerkschaften) paritätisch beteiligt.6
Die Durchführung der Berufsausbildung in den
Betrieben und öffentlichen Verwaltungen nach
BBiG/HwO wird von den „zuständigen Stellen“
kontrolliert. Als zuständige Stellen gelten die
Kammern (Industrie- und Handelskammern/
IHK, Handwerkskammern/HwK, Landwirtschaftskammern, Kammern der freien Berufe wie die
Ärztekammern) sowie die zuständigen Stellen
des öffentlichen Dienstes, der Kirchen und sonstiger Religionsgemeinschaften des öffentlichen
Rechts.7 Die zuständigen Stellen haben die Aufgabe, die Berufsausbildung zu überwachen, die
Eignung der Ausbildungsstätte und des Ausbildungspersonals zu kontrollieren, die Betriebe
in allen Ausbildungsfragen zu beraten, die Zwischen- und Abschlussprüfungen abzunehmen,
Statistik über Ausbildungsverhältnisse zu führen
und die Durchführung von Auslandsaufenthalten
zu begleiten.8 Der Ordnungsrahmen für die duale
Berufsausbildung wird in Abbildung 1 dargestellt.
Abbildung 1: Das System der dualen Berufsausbildung
Ausbildung
Staatlich geordnet durch
Begründet durch
Inhaltlich festgelegt in
Überwacht durch
Finanziert durch
Facharbeiter/-in
Fachangestellte/-r
Gesellin/Geselle
Betrieb
Berufsschule
Bund
Länder
Ausbildungsvertrag
Berufsschulpflicht
Ausbildungsordnung
Rahmenlehrplan
Zuständige Stellen
(Kammern)
Schulaufsicht
Ausbildungsbetrieb
Länder
Ausbildungsdauer in der Regel 3-3 1/2 Jahre
Darstellung nach BiBB 2011, S. 109
Derzeit gibt es 329 anerkannte Ausbildungsberufe
in Deutschland, die bundeseinheitlich nach BBiG/
HwO geregelt sind. Im Vergleich zu 2004 (350)
ist die Zahl der anerkannten oder als anerkannt
geltenden Berufe etwas gesunken.10 Bundesweit
waren im Dezember 2013 knapp 1,39 Millionen
Auszubildende in einem dualen Ausbildungsverhältnis gemeldet.11 Aufgrund des demografischen
Wandels ist die Zahl der Auszubildenden seit den
1990er-Jahren leicht rückläufig (1995: 1,58 Millionen). Außerdem stammen rund 86 Prozent der
Auszubildenden aus den westlichen und 14 Prozent aus den östlichen Bundesländern, wobei sich
aufgrund des besonders starken demografischen
Einbruchs in der jugendlichen Bevölkerung in
Ostdeutschland die regionalen Anteile zunehmend verschieben.12
2.1.2 Berufsausbildung in Schulen
Neben der dualen Berufsausbildung nach BBiG/
HwO gibt es in Deutschland eine ganze Reihe
von Berufen, die durch andere Rechtsvorschriften geregelt werden und im Rahmen von vollzeitschulischen Ausbildungsgängen an berufsbil-
denden Schulen zu einem staatlich anerkannten
Abschluss führen. So unterliegt zum Beispiel die
Berufsausbildung im Gesundheits- und Pflegebereich landesrechtlichen Vorschriften oder Bundesgesetzen wie dem Notfallsanitätergesetz.
Below . Berufliche Aus- und Weiterbildung in der zivilen Sicherheit
7
Die Ausbildung an den berufsbildenden Schulen ist sehr heterogen. Sie kann zum einen unterschieden werden nach der Regelungsebene
(Bundes- oder Landesrecht) oder dem Berufsbereich (Gesundheitsberufe, Beamtenausbildung).
Die Berufe im Gesundheits-, Pflege- und Sozialwesen sind dabei zahlenmäßig der mit Abstand
größte Bereich in der schulischen Ausbildung.
Vereinfacht dargestellt existieren derzeit folgende vollzeitschulische Ausbildungsformate:13
•
Vollzeitschulische Berufsausbildung nach
§ 50 BBiG/§ 40 HwO an Berufsfachschulen,
die der dualen Ausbildung gleichgestellt ist –
bundesweit an derzeit sieben Schulen
•
Berufe des Gesundheits-, Erziehungs- und
Sozialwesens
- 17 bundesrechtlich geregelte Berufe
- 50 landesrechtlich geregelte Berufe
•
Assistentenausbildungen nach Landesrecht
mit oder ohne Hochschulzugangsberechtigung („Staatlich geprüft…“) – ca. 90 Berufe14
Ziele, Inhalte und Abschlüsse der schulischen
Ausbildungen werden durch die Kultusministerkonferenz (KMK) in bundesweiten Rahmenvereinbarungen festgelegt. Die Ausbildungen werden
an verschiedenen Schultypen vermittelt, wobei
die Bezeichnungen in den Ländern teilweise variieren. Häufige Schultypen sind Berufskollegs,
Berufsfachschulen, Berufsschulen, Fachschulen
sowie Schulen des Sozial- und Gesundheitswesens.15
2.1.3 Weiterbildung
Der Bereich der Weiterbildung in Deutschland ist
deutlich heterogener als die Berufsausbildung. In
einer Darstellung des deutschen Bildungswesens
der KMK heißt es:
„Wie in keinem anderen Bildungsbereich hat sich
in der Weiterbildung ein Nebeneinander – aber
auch ein notwendiges Miteinander – von staatlichen und privaten, gemeinnützigen und gewinnorientierten, betrieblichen und öffentlichen
Bildungseinrichtungen und -angeboten herausgebildet.“16
Die Betriebe sind dabei die wichtigsten Träger beruflicher Weiterbildung. Betriebsexterne Anbieter
sind weitestgehend in privater Trägerschaft, sodass dem Staat (anders als im Bereich der Berufsausbildung) nur eine subsidiäre Rolle in der
überwiegend marktwirtschaftlich organisierten
beruflichen Weiterbildung zukommt. Damit verbunden sind allerdings auch mangelnde Transparenz der Weiterbildungsangebote für Interessierte und fehlende Qualitätskontrollen in vielen
Teilbereichen. Aus diesen Gründen werden für die
vorliegende Studie nur staatlich geregelte überbetriebliche Weiterbildungsangebote untersucht,
wenngleich sie nur einen kleinen Teil im Gesamtspektrum beruflicher Weiterbildungsmaßnahmen
darstellen.17
8
BIGS Standpunkt Nr. 7 / Juli 2015
Ähnlich wie in der Berufsausbildung muss in der
Weiterbildung zwischen Regelungsebene (Bund,
Land, zuständige Stelle) und der Art der Weiterbildung (zum Beispiel Aufstiegsfortbildung, Anpassungsfortbildung, Umschulung) unterschieden werden. Weiterbildung kann dabei allgemein
als Form des organisierten Lernens definiert werden. Gesetzlich definiert sind darüber hinaus die
Begriffe der beruflichen Fortbildung, der beruflichen Umschulung und der beruflichen Weiterbildung:
• Berufliche Fortbildung nach BBiG/HwO –
Erhaltung, Anpassung und Erweiterung der
beruflichen Handlungsfähigkeit.
• Berufliche Umschulung nach BBiG/HwO –
Befähigung zu anderer beruflicher Tätigkeit,
muss zu einem beruflichen Abschluss führen.
• Berufliche Weiterbildung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB III) – Leistung der Arbeitsförderung, die Arbeitnehmer/Arbeitgeber
und Träger von Arbeitsförderungsmaßnahmen
erhalten können.
In Abbildung 2 sind die wichtigsten Arten der
Weiterbildung grafisch dargestellt.
Abbildung 2: Arten der Weiterbildung
Weiterbildung
Allgemeine Weiterbildung
(kulturelle/politische/
gesellschaftliche Bildung)
Berufliche
Weiterbildung
Wissenschaftliche Weiterbildung
Fortbildung
Anpassungsfortbildung
Aufstiegsfortbildung
Umschulung
Anerkannte
Ausbildungsberufe
Erwerbsberufe,
berufliche
Tätigkeit
Lernen im Prozess der Arbeit
Formelles
Lernen
Informelles
Lernen
Darstellung nach BIBB 2013, S. 1018
Hinsichtlich der für den Ausbildungsatlas wichtigen Frage nach der beruflichen Fortbildung ist
zwischen den Begriffen der Anpassungsfortbildung
(„erhalten und anpassen“) und der Aufstiegsfortbildung („erweitern und beruflich aufsteigen“) zu
unterscheiden. Die Anpassungsfortbildung soll
die vorhandene berufliche Handlungsfähigkeit im
bisherigen Berufsumfeld erhalten und anpassen,
zum Beispiel durch Kurse und Seminare im Rahmen betrieblicher Weiterbildungsmaßnahmen,
die häufig ohne Prüfung oder Abschluss enden.
Die Aufstiegsfortbildung hingegen zielt darauf
ab, die berufliche Handlungsfähigkeit zu erweitern und auf die Wahrnehmung von Funktionen in
einem merklich größeren Verantwortungsbereich
vorzubereiten. Es handelt sich um geregelte Bildungsgänge, die üblicherweise mit einer Prüfung
vor einer zuständigen Stelle (zum Beispiel Kammer, Länder) abschließen und zum Tragen einer
anerkannten Berufsbezeichnung berechtigen.
Nur die Fortbildung im Sinne der Aufstiegsfortbildung ist auf Bundesebene gesetzlich geregelt.19
Öffentlich-rechtlich geregelte Fortbildungen in
Deutschland können in die folgenden drei Bereiche eingeteilt werden:
•
Bundesrechtlich geregelte Prüfungen nach
§ 53 BBiG/§42 HwO
•
Prüfungsregelungen der zuständigen Stellen
nach § 54 BBiG/§ 42a HwO
•
Landesrechtlich geregelte oder staatlich anerkannte Prüfungen
Fortbildungsordnungen des Bundes werden
durch das BMBF im Einvernehmen mit dem zuständigen Fachministerium (zum Beispiel BMWi)
und in Absprache mit Vertretern der Sozialpartner
erlassen. Sie definieren vor allem Mindeststandards für die Zulassung zur Prüfung und die Prüfungsanforderungen. Anders als die Ausbildungsordnungen im dualen System enthalten sie aber
kein Curriculum; vom Deutschen Industrie- und
Handelskammertag (DIHK) und von Experten der
Sozialpartner erstellte Rahmenpläne haben nur
Empfehlungscharakter. Gegenwärtig existieren
222 bundeseinheitliche Regelungen und Rechtsverordnungen für die berufliche Fortbildung und
Umschulung auf Grundlage von BBiG/HwO. Darin enthalten sind unter anderem Abschlüsse für
Handwerksmeister/innen (94 Berufe), Industrie- und andere Meister/innen (48 Berufe) sowie
Below . Berufliche Aus- und Weiterbildung in der zivilen Sicherheit
9
weitere anerkannte Fortbildungsabschlüsse nach
BBiG/HwO (71 Berufe).20
existieren derzeit etwa 2.879 Rechtsvorschriften
für 763 Fortbildungsberufe in Deutschland.21
Kammerregelungen bzw. Fortbildungsprüfungsregelungen der zuständigen Stellen
werden häufig erlassen, um auf regionale oder
branchenspezifische Qualifikationsbedarfe zu
reagieren. Sie können so lange gelten, bis sie
durch eine Bundesregelung gemäß BBiG/HwO
ersetzt werden (Bundesrecht bricht Kammerrecht) oder im Falle einer Befristung außer Kraft
treten. Die Kammern sind mit der Durchführung
der Prüfungen beauftragt und entscheiden damit
über die Prüfungszulassung der Bewerber, zum
Beispiel ob bei Aufstiegsfortbildungen eine ausreichende Berufserfahrung der Bewerber/innen
vorliegt. Gleichzeitig bieten die Bildungsinstitute
der IHK und HwK häufig passende Lehrgänge an.
Durch den paritätisch besetzten Berufsbildungsausschuss einer Kammer sind bei der Erstellung
der Prüfungsordnungen ebenfalls die Sozialpartner eingebunden. Von den zuständigen Stellen
Weiterhin existieren eine hohe Anzahl landesrechtlicher Prüfungsregelungen, die insbesondere die Fortbildung an den Fachschulen der
Länder regeln. Im Moment gibt es 225 Weiterbildungsregelungen allein für Berufe im Gesundheits-, Pflege- und Sozialwesen. Darüber hinaus
existieren in den einzelnen Ländern eine hohe
Zahl an schulischen Fortbildungen in Bereichen
wie Technik und Gestaltung.
Wie eingangs beschrieben existieren abseits der
staatlich geregelten Weiterbildung durch Bund,
Länder und zuständige Stellen eine Vielzahl
von Abschlüssen, Zertifikaten, Lehrgängen und
Kursen, die aufgaben- und themenspezifische
Qualifizierungsbedarfe adressieren und einen
eigenen, de facto unüberblickbaren Bereich darstellen. Zum besseren Verständnis ist die Vielfalt
der Weiterbildungsmöglichkeiten in Deutschland
in Abbildung 3 grafisch dargestellt.
Abbildung 3: Abschlüsse in der beruflichen Weiterbildung
Weiterbildungsabschlüsse mit
öffentlich-rechtlich geregelten Prüfungsvorschriften
Bundesrechtlich
geregelte
Prüfungen
Prüfungsregelung
der zuständigen
Stellen
Landesrechtlich
geregelte oder
staatlich
anerkannte
Prüfungen
Fortbildung nach
§ 53 BBiG/§ 42 HwO
z.B. Gepr. Industriemeister/in, Gepr.
Handwerksmeister/in, Gepr. Fachwirt/-in
Umschulung nach
§ 58 BBiG/
§ 42e HwO
Fortbildung nach
§ 54 BBiG/§ 42 HwO
z.B. Fachwirt/-in,
Fachkauffrau/Fachkaufmann
Umschulung nach
§ 59 BBiG/
§ 42f HwO
z.B. Fortbildung an
Fachhochschulen
(im Gesundheitsund Sozialwesen,
im Bereich Technik
und Gestaltung)
Weiterbildungsabschlüsse
ohne
öffentlich-rechtlich
geregelte
Prüfungsvorschriften
(z.B. Zertifizierung
durch private
Bildungsträger)
Maßnahmen
ohne Prüfung
und Zeugnis,
aber mit
Teilnahmebescheinigung
Träger-/
Einrichtungsspezifische
Prüfung
Themen-/
Aufgabenspezifische
Weiterbildung
z.B. (Kammer-)
Zertifikate ohne
gesetzliche
Grundlage
Hersteller- oder
Sprachzertifikate
z.B. (betriebliche)
Seminare,
Kurse oder
Unterweisungen
Darstellung nach Borowiec et al. 2012, S. 2522
10
BIGS Standpunkt Nr. 7 / Juli 2015
2.2 Vorgehen und Methodik
Auswahlkriterien und Datenquellen für Aus- und Weiterbildungsangebote
Angesichts der sehr heterogenen Landschaft der
Aus- und Weiterbildung in Deutschland war es
notwendig, klare Analysekriterien für beide Bereiche zu identifizieren. Für den Bereich Ausbildung wurden alle dualen und vollzeitschulischen
Ausbildungsberufe nach Bundes- und Landesrecht in die Recherche einbezogen. Die Grundgesamtheit beträgt damit etwa 486 Ausbildungsberufe.
Für den Bereich Weiterbildung wurden nur
öffentlich-rechtlich geregelte Weiterbildungsabschlüsse untersucht, das heißt bundesrechtliche
Regelungen nach BBiG/HwO, Regelungen der zuständigen Stellen (zum Beispiel IHK, HwK) sowie landesrechtlich geregelte Fortbildungen. Die
Grundgesamtheit beläuft sich damit auf mindestens 1210 Fortbildungsregelungen.23
Von der Recherche explizit ausgenommen waren beamtenrechtlich geregelte Berufe des öffentlichen Dienstes (Verwaltung, Polizei, Justizvollzug etc.). Außerdem sind in dieser Auswahl
gesetzlich oder anderweitig vorgeschriebene
Qualifizierungen für Tätigkeiten im Sicherheitsund Safety-Bereich nicht enthalten, die unter
anderem im Beauftragtenwesen und in Form
diverser Sach- und Fachkundeprüfungen geregelt sind (beispielsweise Fachkraft für ArbeitsCamcopter S-100
sicherheit, Brandschutz-, Strahlenschutzoder
Hygienebeauftragte/r). Ausgenommen sind damit alle Weiterbildungsabschlüsse und -zertifikate
ohne öffentlich-rechtliche Prüfungsvorschriften,
insbesondere von privaten Bildungsträgern.
Für die Recherche wurden in einem ersten
Schritt einschlägige Übersichtswerke und OnlineDatenbanken für Aus- und Weiterbildung mit einer
stichwortbasierten Suche ausgewertet. Datenquellen waren das Lexikon der Ausbildungsberufe
(2014/2015)24 und das Online-Portal BERUFENET
der Bundesagentur für Arbeit (http://berufenet.
arbeitsagentur.de/berufe/), das vom Bundesinstitut für Berufsbildung herausgegebene Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe (2014)25
sowie das Weiterbildungs-Informations-System
(WIS) der Industrie- und Handelskammern
(http://wis.ihk.de/). Zur besseren Vergleichbarkeit mit den Angeboten des Studienführers Si-
cherheitsforschung wurden die Bildungsangebote
auf Grundlage derselben deutschen Schlagworte
ermittelt, die für die Zusammenstellung der Studienangebote genutzt wurden (siehe Endnote).26
Es wurden dementsprechend alle Aus- und Weiterbildungsangebote zusammengetragen, deren
Berufsbezeichnungen, Tätigkeitsbeschreibungen
sowie Ausbildungs- oder Prüfungsordnungen eine
einfache Übereinstimmung mit den Stichworten
aufwiesen.
In einem zweiten Schritt wurden die Inhalte der
Ausbildungs- bzw. Prüfungsordnungen der ermittelten Angebote dahingehend untersucht, ob ein
wesentlicher inhaltlicher Bezug zum Rahmenprogramm für zivile Sicherheitsforschung der Bundesregierung herzustellen ist. Hierfür wurden in
einer stichwortbasierten Suche alle abgeschlossenen und laufenden Sicherheitsforschungsprojekte in Deutschland sowie auf EU-Ebene auf
eine Übereinstimmung mit den Ausbildungsinhalten untersucht.27 Ausbildungsberufe wie Schornsteinfeger/in, Schädlingsbekämpfer/in und Büchsenmacher/in, die prinzipiell einen Sicherheitsbezug aufweisen, wurden in diesem zweiten
Rechercheschritt aussortiert, da ihnen eine Anbindung an die Inhalte der zivilen Sicherheitsforschung fehlt. Im Handwerk existieren ebenfalls diverse Ausbildungsberufe mit einem Bezug
zur Sicherheits- und Gefahrenmeldetechnik (zum
Beispiel Metallbauer/in und Elektroniker/in für
Energie- und Gebäudetechnik oder Informationsund Telekommunikationstechnik), die jedoch aufgrund ihres breiten Tätigkeitsprofils nicht schwerpunktmäßig dem Bereich der zivilen Sicherheit
zugeordnet werden können. Das gilt auch für die
Berufe Versicherungskaufmann/-frau, Fachwirt/
in für Umweltschutz oder diverse landesrechtlich
geregelte Berufe im Gesundheitswesen.
Auf Grundlage dieser Vorgehensweise wurden
fünf Ausbildungsberufe und sieben Fortbildungsabschlüsse ermittelt. In Gegenüberstellung zur Anzahl der Studienangebote mit
Sicherheitsschwerpunkt mag diese Zahl klein
erscheinen. Dieser Eindruck relativiert sich jedoch angesichts des deutlich größeren Angebots
an grundlegenden und weiterführenden Studien-
Below . Berufliche Aus- und Weiterbildung in der zivilen Sicherheit
11
gängen in Deutschland (mehr als 16.000) und
den strukturellen Unterschieden zwischen beiden
Bildungsbereichen. So ist beispielsweise die Verfahrensweise für die Erarbeitung und Umsetzung
von Ausbildungsordnungen deutlich komplexer
und langwieriger als die Erstellung und Akkreditierung eines neuen Studiengangs.28 Im Bereich
der Weiterbildung haben sich die Sozialpartner
auch auf vergleichsweise hohe Voraussetzungen
geeinigt, unter denen einzelne Kammerregeln auf
Antrag beim zuständigen Bundesministerium in
eine bundeseinheitliche Rechtsverordnung überführt werden können.29 Gleichzeitig ist die Zahl
der Absolventen einzelner Aus- und Weiterbildungsgänge mitunter auch um bis zu zwei Größenordnungen höher als die einzelner Studiengänge.
Wichtige Tätigkeiten in den Bereichen „Security“
und „Safety“ sind zudem, wie bereits oben erwähnt, durch gesetzliche Vorgaben und Verordnungen außerhalb von BBiG/HwO und landesrechtlichen Prüfungsvorschriften geregelt. Einige
dieser Tätigkeiten weisen wiederum eindeutige
Bezüge zum Sicherheitsforschungsprogramm der
Bundesregierung auf (zum Beispiel in der Hafen-,
Flughafen- und Veranstaltungssicherheit). Im Interesse einer allgemeinen Darstellung relevanter
Qualifizierungsanforderungen in der zivilen Sicherheit werden daher in Abschnitt 4 gesetzlich
oder branchenintern vorgeschriebene Qualifizierungen auszugsweise erläutert.
Die Angaben zu den Bildungsangeboten wurden
aus den jeweiligen Ausbildungsordnungen und
dem Lexikon der Berufe (Berufsbild und Ausbildungsinhalte) sowie den Prüfungsordnungen
(Aufgaben und Tätigkeiten, Prüfungsinhalte)
zusammengestellt. Auf eine Klassifizierung der
einzelnen Angebote wurde verzichtet, da weder
eine Aufteilung nach gesetzlicher Zuständigkeit
(Industrie und Handel, Handwerk etc.) noch eine
Gruppierung auf Grundlage der Klassifikation der
Berufe der Bundesagentur für Arbeit (KldB 2010)
einen wesentlichen Mehrwert generiert hätte.30
Abbildung in der SecurityResearchMap
Anders als im universitären Bereich, in dem ein
Studienangebot in der Regel eine Universität repräsentiert, ist eine einheitliche Abbildung der
Aus- und Weiterbildungsangebote auf der SecurityResearchMap (SRM) des BMBF nicht ohne
Weiteres möglich. Für die Berufsausbildung
wurde entschieden, die Berufsschulen (dual) bzw.
Berufsfachschulen (vollzeitschulisch) als geografische Referenzen in die SRM aufzunehmen. Für
die duale Berufsausbildung ist zu beachten, dass
die Auszubildenden in der Regel durch ihren Ausbildungsbetrieb in der zuständigen Berufsschule
des Landes angemeldet werden. Bei einer vollzeitschulischen Ausbildung steht die Wahl der Berufsfachschule den Schüler/innen jedoch frei.
Im Bereich der Weiterbildung ist das erfolgreiche
Bestehen der jeweiligen Fortbildungsprüfung entscheidend. Die Teilnahme an Vorbereitungskursen
ist bei fast allen Angeboten nicht vorgeschrieben.
Daher wurde entschieden, die prüfenden Institutionen bzw. die zuständigen Stellen als Datenpunkte in die SRM aufzunehmen – anstelle von
schulenden Institutionen wie den Ausbildungsakademien der Kammern oder den privaten Bildungsträgern, die in Anzahl und Qualität im Rahmen
dieser Arbeit nicht zu bemessen sind.
12
BIGS Standpunkt Nr. 7 / Juli 2015
Die relevanten Berufs(fach)schulen und zuständigen Stellen wurden auf Grundlage folgender
Quellen ermittelt:
• Fach- und Servicekraft für Schutz und
Sicherheit: Liste aller relevanten Landesberufsschulen, bereitgestellt durch den bundesweiten Arbeitskreis zur Lernfeldumsetzung
& Neuordnung der Sicherheitsberufe Fachund Servicekraft für Schutz und Sicherheit
(Stand: 2014);
• Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft,
Geprüfte/r Meister/in für Schutz und Sicherheit: Prüfungsstatistik aufgeschlüsselt
nach Industrie- und Handelskammern, bereitgestellt vom DIHK (Stand: März 2015);
• Elektrotechnikmeister/-in mit Schwerpunkt Kommunikations- und Sicherheitstechnik: Online-Recherche der Handwerkskammern mit dem Prüfungsangebot
Elektrotechnikmeister, anschließend telefonische Nachfrage, ob der Prüfungsschwerpunkt angeboten wird;
• Notfallsanitäter/-in: Übersicht der Rettungsdienstschulen in Deutschland des S+K
schutz: Online-Recherche der einschlägigen
Berufsfachschule bzw. Kammer, gefolgt von
telefonischer Validierung des Online-Angebots.
Verlages für Notfallmedizin (http://www.
skverlag.de/rettungsdienstschulen/rettungsdienstschulen.html), telefonische Nachfrage
bei allen Schulen, ob gegenwärtig oder künftig die Ausbildung angeboten wird;
Das Vorgehen und die Ergebnisse bei der Recherche des Ausbildungsatlas sind in Tabelle 1
zusammengefasst. Im folgenden Abschnitt werden die einzelnen Aus- und Weiterbildungsberufe
vorgestellt sowie ihre Entstehung und aktuellen
Entwicklungen kurz erläutert.
• Fachkraft
für
Hygieneüberwachung,
Werkfeuerwehrmann/-frau, Geprüfte/r
Werkfeuerwehrtechniker/in,
Geprüfte Brandschutzfachkraft, Geprüfte/r
Brandschutzmeister/in, Geprüfte/r Industriemeister/in – Fachrichtung Brand-
Tabelle 1: Erstellung und Ergebnisse des Ausbildungsatlas
Weiterbildung
Ausbildung
Auswahlkriterium
Quelle
Ergebnis nach
Zuständigkeit
Abbildung
auf SRM
• Duale Ausbildungsberufe nach BBiG/
HwO (329)
• Berufe im Gesundheits- und Sozialwesen auf Bundes- und
Landesebene (67)
• Weitere vollzeitschulische Ausbildungsberufe nach Landesrecht (ca. 90)
• Verzeichnis der
anerkannten Ausbildungsberufe (2014)
• Lexikon der Ausbildungsberufe
(2014/2015) und
BERUFENET der
Bundesagentur für
Arbeit
• Ausbildungsordnungen
• 3 x Berufe
in Industrieund Handel
• 2 x Berufe
im Gesundheitswesen
• Berufsschulen im
Bundesgebiet
(22)
• Berufsfachschulen im
Gesundheitsund Pflegewesen (109)
• Bundesrechtlich
geregelte Prüfungen
(222)
• Prüfungsregelungen
der zuständigen
Stellen (763)
• Landesrechtlich
geregelte Prüfungen
(225+)
• Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe (2014)
• BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit
• Weiterbildungsdatenbank der Industrieund Handelskammern
(WIS)
• Prüfungsordnungen
• 6 x Fortbildungsabschlüsse
im Bereich
Industrieund Handel
• 1 x Fortbildungsabschluss im
Handwerk
• Prüfende
Industrieund Handelskammern
(25)
• Prüfende
Handwerkskammern (6)
Below . Berufliche Aus- und Weiterbildung in der zivilen Sicherheit
Quelle: sct-24.com/pixelio.de
13
3 Staatlich geregelte Aus- und Weiterbildungs-
abschlüsse in der zivilen Sicherheit
3.1 Ausbildung
3.1.1 Fachkraft für Schutz und Sicherheit
Entstehung und aktuelle Entwicklung
Im Zuge der Professionalisierung der Sicherheitsbranche und der Einführung erster formaler Fortbildungsabschlüsse in den 1970er und 1980er
Jahren bemühten sich die Sozialpartner in der
Folgezeit um die Einführung eines anerkannten
Ausbildungsberufs für die Branche. Diese Anstrengungen mündeten in der dreijährigen Ausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit,
die im Herbst 2002 erstmals angeboten wurde.
Als sogenannter Monoberuf ohne Spezialisierungen werden bereichsübergreifende Grundqualifikationen in den Themen Sicherheit, Recht und
kaufmännische Tätigkeiten vermittelt, um alle
wesentlichen Tätigkeiten des Sicherheitsgewerbes abdecken zu können. 2008 wurde der Beruf
mit der Einführung der zweijährigen Servicekraft
für Schutz und Sicherheit modernisiert.31
im Rahmen einer Evaluierung unter Federführung
des Bundesinstituts für Berufsbildung (BiBB) untersucht, deren Ergebnisse als Grundlage für weitere bildungspolitische Maßnahmen in der Sicherheitsbranche dienen werden.34
Die Ausbildung wird dual an den Lernorten Betrieb und Berufsschule durchgeführt. Der Unterricht an den Berufsschulen erfolgt dabei in
Landesfachklassen im Blockunterricht an 19
Standorten in Deutschland. Bisher wurden etwa
6400 Fachkräfte für Schutz und Sicherheit in
Deutschland ausgebildet (Tabelle 2). Die jährliche Absolventenzahl verharrt dabei seit Jahren
auf einem relativ niedrigen Niveau, außerdem
hat die Fachkraft eine der höchsten Lösungsquoten unter Ausbildungsberufen bundesweit (2013:
48,3 Prozent).32
Auch wenn die Einführung einer dreijährigen Berufsausbildung einen Beitrag zu Professionalisierung und verbesserter Personalgewinnung der
Sicherheitswirtschaft geleistet hat, sieht sich die
Berufsausbildung seit ihrer Einführung diversen
Problemen gegenüber. Dazu gehören unter anderem unzureichende Ausbildungsbedingungen,
insbesondere im Betrieb, zu geringe Nachfrage
der Fachkräfte durch Auftraggeber, mangelnde
betriebliche Entwicklungsperspektiven und das
niedrige Lohnniveau.33 Ein etwaiger Reformbedarf des Ausbildungsberufes wird bis Ende 2015
14
BIGS Standpunkt Nr. 7 / Juli 2015
Tabelle 2: Absolventenzahlen Fachkraft für Schutz und Sicherheit35
Jahr
Absolventen/-innen
2004
3
2005
231
2006
495
2007
715
2008
627
2009
734
2010
755
2011
728
2012
691
2013
737
2014
697
Gesamt
6413
Quelle: DIHK Prüfungsstatistik (Stand: März 2015)
Berufsbild
Fachkräfte für Schutz und Sicherheit schützen
Personen, Objekte, Anlagen und Vermögenswerte. Sie planen und führen Maßnahmen der
Sicherung und präventiven Gefahrenabwehr aus,
beurteilen Gefährdungspotentiale und leiten entsprechende Sicherheitsmaßnahmen ein. Sie können ebenfalls zuständig sein für Koordination und
Einsatzplanung von Sicherheitskräften. Sie ken-
•
Quelle: Mr Pics/Shutterstock.de
nen Wirkungsweise und Gefährdungspotenzial
von Waffen und überprüfen Schutz- und Sicherheitstechnik. Darüber hinaus prüfen Fachkräfte
für Schutz und Sicherheit die Einhaltung objektbezogener Schutz- und Sicherheitsvorschriften,
z.B. Arbeitssicherheit, Brandschutz, Umweltschutz und Datenschutz.
Fachkräfte für Schutz und Sicherheit arbeiten
hauptsächlich in Unternehmen des Objekt-, Werte- und Personenschutzes, bzw. in Unternehmen
mit eigener Sicherheitsorganisation. Dazu gehören z.B. Flughafenbetriebe, Verkehrsgesellschaften des öffentlichen Nahverkehrs oder Unternehmen im Bereich des Facility-Managements.
Beschäftigungsmöglichkeiten bieten sich ebenfalls im Messe- und Veranstaltungsschutz sowie
in Industriebetrieben, Laboren, Kraftwerken oder
auch Speditionen für Werttransporte.
Ausbildungsinhalte
Berufsprofilgebende Kenntnisse und Fähigkeiten:
•
Rechtsgrundlagen für Sicherheitsdienste
•
Sicherheitsdienste
--
Sicherheitsbereiche
--
Arbeitsorganisation, Informations- und
Kommunikationstechnik
--
Qualitätssichernde Maßnahmen
Kommunikation und Kooperation
--
Teamarbeit und Kooperation
--
Kundenorientierte Kommunikation
•
Schutz und Sicherheit
•
Verhalten und Handeln bei Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen
•
Sicherheitstechnische
Hilfsmittel
•
Ermittlung, Aufklärung und Dokumentation
•
Planung und betriebliche Organisation von
Sicherheitsleistungen
•
Einrichtungen
--
Markt- und Kundenorientierung
--
Risikomanagement
--
Betriebliche Angebotserstellung
--
Auftragsbearbeitung
und
Teamgestaltung
Integrative Kenntnisse und Fähigkeiten:
•
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
•
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
•
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
•
Umweltschutz
Zulassungsvoraussetzungen
Es ist keine bestimmte schulische oder berufliche
Vorbildung rechtlich vorgeschrieben. In der Praxis stellen Betriebe zu etwa gleichen Teilen Auszubildende mit mittlerem Bildungsabschluss oder
mit Hauptschulabschluss ein.
Below . Berufliche Aus- und Weiterbildung in der zivilen Sicherheit
15
3.1.2 Servicekraft für Schutz und Sicherheit
Entstehung und aktuelle Entwicklung
Die zweijährige duale Ausbildung zur Servicekraft
für Schutz und Sicherheit wurde 2008 mit dem
Ziel eingeführt, einen praxisnahen „modifizierten
Massenberuf“ für die Sicherheitswirtschaft zu etablieren. Aufgrund der bis dahin unbefriedigenden
Erfahrungen mit der Fachkraft für Schutz und Sicherheit wurde insbesondere von den Fachverbänden ein zusätzlicher, operativ ausgerichteter
Ausbildungsgang mit weniger kaufmännischen
Inhalten und einer kürzeren Ausbildungsdauer
gefordert. Die Arbeitnehmervertreter standen
diesem Ansatz kritisch gegenüber und setzten
demgegenüber auf eine Modernisierung der dreijährigen Ausbildung.36
Die Ausbildung zur Servicekraft wird dual an den
Lernorten Betrieb und Berufsschule durchgeführt.
Der Unterricht an den Berufsschulen erfolgt dabei in Landesfachklassen im Blockunterricht an
19 Standorten in Deutschland. Die Lehrinhalte
der Servicekraft sind identisch mit den ersten
beiden Jahren der Fachkraft, das heißt, bereits
erfolgte Leistungen sind im Falle eines Wechsels
anrechenbar und ein Übergang in die dreijährige
Ausbildung problemlos möglich. Bisher wurden
etwa 1100 Servicekräfte für Schutz und Sicherheit in Deutschland ausgebildet (Tabelle 3), womit die Absolventenzahlen deutlich unter denen
der Fachkraft liegen. In der zweijährigen Ausbildung ist die hohe Abbruchquote ebenfalls problematisch (2013: 50,6 Prozent).37
Die Erwartung aus der Sicherheitswirtschaft, mit
der Servicekraft für Schutz und Sicherheit einen
massentauglichen Ausbildungsberuf einzuführen,
hat sich demnach nicht erfüllt. Im Rahmen der
bis Ende 2015 laufenden Evaluierung der beiden
Ausbildungsberufe im Sicherheitsgewerbe wird
schwerpunktmäßig die Servicekraft für Schutz
und Sicherheit untersucht. Die Ergebnisse sollen
dazu dienen, „Schlüsse zu ziehen für eine ggf.
notwendige Neu- bzw. Umgestaltung des Berufes“ und „erforderlichenfalls die Neuausrichtung der bestehenden Berufe im Bereich Schutz
und Sicherheit vor dem Hintergrund sich wandelnder Servicekonzepte und Aufgaben in den
Blick zu nehmen.“38
16
BIGS Standpunkt Nr. 7 / Juli 2015
Tabelle 3: Absolventenzahlen Servicekraft
für Schutz und Sicherheit
Jahr
2009
9
2010
140
2011
233
2012
219
2013
176
2014
310
Gesamt
Absolventen/-innen
1087
Quelle: DIHK Prüfungsstatistik (Stand: März 2015)
Berufsbild
Servicekräfte für Schutz und Sicherheit sind
daran beteiligt, Personen, Objekte und Vermögenswerte zu sichern und zu schützen. Sie unterstützen die Analyse von Gefährdungspotentialen sowie die Umsetzung von Maßnahmen der
Sicherung und präventiven Gefahrenabwehr. Sie
nehmen Sicherheitskontrollen vor und führen
Kontrollgänge in Gebäuden und auf dem Gelände durch. Dabei prüfen sie auch, ob betriebliche
und gesetzliche Vorschriften, beispielsweise im
Arbeits-, Brand- und Umweltschutz, eingehalten
werden. Auch wirken Servicekräfte für Schutz
und Sicherheit bei der Installation und Inbetriebnahme von sicherheitstechnischen Einrichtungen
mit und überprüfen regelmäßig, ob diese einwandfrei funktionieren.
Servicekräfte für Schutz und Sicherheit arbeiten hauptsächlich in Unternehmen des Objekt-,
Werte- und Personenschutzes, bzw. in Unternehmen mit eigener Sicherheitsorganisation. Dazu
gehören z.B. Flughafenbetriebe, Verkehrsgesellschaften des öffentlichen Nahverkehrs oder Unternehmen im Bereich des Facility-Managements.
Beschäftigungsmöglichkeiten bieten sich ebenfalls im Messe- und Veranstaltungsschutz sowie
in Industriebetrieben, Laboren, Kraftwerken oder
auch Speditionen für Werttransporte.
Quelle: 24Novembers/Shutterstock.de
Ausbildungsinhalte
Berufsprofilgebende Kenntnisse und Fähigkeiten:
Integrative Kenntnisse und Fähigkeiten:
•
Rechtsgrundlagen für Sicherheitsdienste
•
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
•
Sicherheitsdienste
•
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
•
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
•
Umweltschutz
•
--
Sicherheitsbereiche
--
Arbeitsorganisation, Informations- und
Kommunikationstechnik
--
Qualitätssichernde Maßnahmen
Kommunikation und Kooperation
--
Teamarbeit und Kooperation
Zulassungsvoraussetzungen
--
Kundenorientierte Kommunikation
Es ist keine bestimmte schulische oder berufliche
Vorbildung rechtlich vorgeschrieben. In der Praxis stellen Betriebe überwiegend Auszubildende
mit Hauptschulabschluss ein.
•
Schutz und Sicherheit
•
Verhalten und Handeln bei Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen
•
Sicherheitstechnische
Hilfsmittel
Einrichtungen
und
Below . Berufliche Aus- und Weiterbildung in der zivilen Sicherheit
17
3.1.3 Werkfeuerwehrmann/-frau
Entstehung und aktuelle Entwicklung
In Deutschland liegen die Zuständigkeit für Brandund Katastrophenschutz einschließlich der Ausbildung von Feuerwehrkräften bei den Ländern.
Traditionell können Werkfeuerwehren ihre Beschäftigten ausschließlich aus Berufsfeuerwehren
rekrutieren oder nach den landesrechtlichen Vorgaben und in Analogie zu den Ausbildungsgängen der öffentlichen Feuerwehren ausbilden. Die
Bewerber/innen durchlaufen hierfür in der Regel
eine 18-monatige feuerwehrtechnische Ausbildung
und müssen über eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem relevanten Bereich (zum Beispiel
Handwerk) verfügen. In Nordrhein-Westfalen wurde diese Voraussetzung auf Initiative der Berufsfeuerwehr Düsseldorf 2006 erstmals gelockert und
probeweise eine dreijährige öffentlich-rechtliche
Feuerwehrausbildung für Schulabgänger/innen ermöglicht.
Damit auch die Werkfeuerwehren der Industrie
diese Ausbildung anbieten können, wurde 2009
in einer Erprobungsverordnung der duale Ausbildungsberuf Werkfeuerwehrmann/-frau ins Leben
gerufen. In diesem zweistufigen Ausbildungsgang
folgt auf eine 18-monatige handwerkliche Ausbildung, die mit einer Prüfung vor der Handwerkskammer abschließt, eine feuerwehrtechnische
Ausbildung, die mit der Laufbahnprüfung nach drei
Jahren beendet wird. Mit der Etablierung einer auf
Werkfeuerwehrqualifikationen
zugeschnittenen
Ausbildung, der Erschließung neuer Bewerberkreise (Schulabgänger/innen) und der Verkürzung
der Gesamtausbildungsdauer von viereinhalb bis
fünf Jahren auf drei Jahre sollten Nachwuchskräfte
schneller und zielgerichteter in den Beruf gebracht
und damit eine Verbesserung der Altersstruktur
und Sicherung des Fachkräftebestandes der Werkund Betriebsfeuerwehren erreicht werden.39
Seit 2009 wurden in Deutschland etwa 130 Werkfeuerwehrmänner und -frauen erfolgreich ausgebildet. Die Ausbildung wird derzeit in NordrheinWestfalen, Hessen und Bayern angeboten; ein
erster Ausbildungsgang in Niedersachsen ist für
2016 geplant. Nach einer erfolgreichen Evaluierung
der Erprobungsverordnung unter Federführung
des BiBB wird die leicht modernisierte Ausbildung
zum 1. August 2015 endgültig als anerkannter
Ausbildungsberuf bundesweit eingeführt.40
18
Tabelle 4: Absolventenzahlen Werkfeuerwehrmann/-frau
Jahr
Absolventen/-innen
2010
9
2011
9
2012
21
2013
48
2014
44
Gesamt
131
Quellen: BiBB (2009-2013); DIHK Prüfungsstatistik (2014)
Berufsbild
Werkfeuerwehrleute nehmen Aufgaben im Brandund Gefahrenschutz in Betrieben mit erhöhtem
Gefährdungspotenzial wahr. Im Notfall führen sie
Maßnahmen zur Brandbekämpfung und medizinischen Notfallversorgung durch. Dabei stimmen
sie die Schutzmaßnahmen individuell auf die Besonderheiten des Betriebes ab und sorgen dafür, dass Einsatzfahrzeuge und Feuerwehrgeräte
stets betriebsbereit sind. Ziel ist es, Brände, Explosionen oder Unfälle zu verhindern. Im Ernstfall führen sie Maßnahmen zur Brandbekämpfung
durch, sichern die Gefahrenstelle, führen Bergungsarbeiten durch und übernehmen die medizinische Notfallversorgung. Ihre Aufgabe ist es,
die Sicherheit der Mitarbeiter/innen zu gewährleisten, aber auch die Schäden an betrieblichen
Anlagen möglichst gering zu halten. Weiterhin
leisten Werkfeuerwehrleute technische Hilfe und
führen ggf. Einsätze zur Abwehr von atomaren,
biologischen und chemischen Gefahren durch.
Werkfeuerwehrleute arbeiten hauptsächlich in
Wirtschaftszweigen und Betrieben mit erhöhtem
Gefährdungspotenzial, z.B. in der chemischen Industrie, in der Metall- und Elektroindustrie, bei
Automobilherstellern, in Kraftwerken, an Häfen
und Flughäfen und in Krankenhäusern.
BIGS Standpunkt Nr. 7 / Juli 2015
Quelle: Alexandra H./pixelio.de
Ausbildungsinhalte
Berufsprofilgebende Kenntnisse und Fähigkeiten:
•
Umweltschutz
•
Rechtliche Grundlagen des Feuerwehrdienstes
•
Information, Kommunikation und Arbeitsorganisation
•
Anforderungen an den Beruf
--
Kommunikation und Teamarbeit
•
Brandgeschehen, Löschmittel und Löschverfahren
--
Erstellen und
Unterlagen
•
Fahrzeuge und Geräte
--
•
Atemschutz
Kommunikations- und Informationssysteme
•
Einsatzlehre
--
Planen der Arbeit
--
•
Einrichten, Sichern und Betreiben von
Einsatzstellen
--
Sichern, Retten und Bergen
--
Brandbekämpfung
--
Technische Hilfeleistung
--
ABC-Einsatz
--
Rettungssanitäter-Einsatz
Vorbeugender Brandschutz
Integrative Kenntnisse und Fähigkeiten:
•
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
•
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
•
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
•
Anwenden
technischer
Handwerkliche Tätigkeiten
--
Elektrotechnische Arbeiten für den Feuerwehreinsatz
--
Metall-, sanitär-, heizungs- und klimatechnische Arbeiten für den Feuerwehreinsatz
--
Holzarbeiten für den Feuerwehreinsatz
Zulassungsvoraussetzungen
Es ist neben der gesundheitlichen Eignung keine
bestimmte schulische oder berufliche Vorbildung
rechtlich vorgeschrieben. In der Praxis stellen
Betriebe überwiegend Auszubildende mit Hochschulreife ein.
Quelle: Dmitry Kalinovsky/Shutterstock.de
Below . Berufliche Aus- und Weiterbildung in der zivilen Sicherheit
19
3.1.4 Notfallsanitäter/-in
Entstehung und aktuelle Entwicklung
Eine gesetzlich geregelte Ausbildung für nichtärztliches Fachpersonal im Rettungsdienst wurde
in Deutschland erstmals 1989 mit dem Rettungsassistentengesetz eingeführt. Die Ausbildung
geriet allerdings, insbesondere wegen der ungeregelten Ausbildungsvergütung und der Aushöhlung der Regelausbildung von zwei Jahren auf
fünf bis sechs Monate, von vielen Seiten der Notfall- und Rettungsmedizin in die Kritik. Mit dem
Inkrafttreten des Notfallsanitätergesetzes zum 1.
Januar 2014 wurde die Berufsausbildung für Rettungsassistenten/innen schließlich modernisiert.
Wesentliche Neuerungen sind die dreijährige alternierende Ausbildung, eine Ausbildungsvergütung, ein Abschlussexamen sowie eine deutlich
präzisere Beschreibung des Ausbildungsziels.
Das neue Berufsbild soll nicht nur gestiegenen
medizinischen Anforderungen gerecht werden,
sondern vor allem die Attraktivität und Fachkräftegewinnung des Rettungsdienstes verbessern.41
Die Ausbildung wird im Unterricht an staatlich
anerkannten Rettungsdienstschulen (1920 Stunden) sowie durch praktische Einsätze in Einrichtungen des Rettungsdienstes (1960 Stunden)
und Krankenhäusern (720 Stunden) durchgeführt. Für bereits aktive Rettungsassistenten/
innen bestehen diverse Übergangsregelungen,
zum Beispiel die Möglichkeit einer Ergänzungsprüfung bei mehr als fünf Jahren Berufserfahrung. Auch wenn die landesrechtliche Umsetzung
des Notfallsanitätergesetzes bis Mai 2015 in allen Bundesländern formal abgeschlossen wurde,
existieren bei der praktischen Umsetzung noch
deutliche Unterschiede. Während in einigen Bundesländern bereits seit Herbst 2014 ausgebildet
wird, sind in anderen Ländern bisher nur Ergänzungsprüfungen möglich. Vielerorts sind die Finanzierung und Ausbildungsinhalte noch nicht
geklärt, sodass mit einem flächendeckenden Ausbildungsbeginn vor 2016 nicht zu rechnen ist.42
Aus Gründen der Übersichtlichkeit haben wir uns
dennoch entschieden, alle uns bekannten staatlich anerkannten Rettungsdienstschulen in die
SecurityResearchMap aufzunehmen, auch wenn
die Ausbildung dort noch nicht begonnen hat.
gängerberuf Rettungsassistent/-in wurden in
Deutschland zuletzt über 3000 neue Fachkräfte
pro Jahr ausgebildet. Inwiefern die modernisierte Berufsausbildung diese Quote halten oder sogar erhöhen kann, bleibt abzuwarten. Bisherige
Rettungsassistenten/-innen dürfen die Berufsbezeichnung „Notfallsanitäter/-in“ führen, wenn sie
innerhalb von sieben Jahren nach Inkrafttreten
des Notfallsanitätergesetzes die staatliche (Ergänzungs-)Prüfung bestanden haben.
Tabelle 6: Absolventenzahlen Rettungsassistent/-in seit 2007
Jahr
2007
3080
2008
3023
2009
2008
2010
3241
2011
3266
2012
3745
2013
3650
Gesamt
Absolventen/-innen
22013
Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 11, Reihe 2 sowie
diverse Zusammenfassungstabellen der Sozial- und Gesundheitsdienstberufe
Bisher liegen keine aggregierten Ausbildungszahlen für den Notfallsanitäter vor. Im Vor20
BIGS Standpunkt Nr. 7 / Juli 2015
Quelle: Kzenon/Shutterstock.de
Berufsbild
Notfallsanitäter/innen beurteilen bei medizinischen Notfällen den Gesundheitszustand von
kranken, verletzten oder hilfsbedürftigen Personen, und rufen nötigenfalls einen Arzt. Bis zum
Eintreffen eines Arztes bzw. bis zum Transport
der Patienten führen sie die medizinische Erstversorgung durch und ergreifen ggf. lebensrettende Sofortmaßnahmen. Sie stellen die Transportfähigkeit der Patienten her und betreuen sie
während der Fahrt zum Zielort (z.B. ins Krankenhaus). Sie überwachen die lebenswichtigen Körperfunktionen der Patienten und erhalten diese
aufrecht. Nachdem sie die Patienten in die stationäre Weiterbehandlung übergeben haben, stellen
Notfallsanitäter/innen die Einsatzfähigkeit ihrer
Fahrzeuge wieder her, säubern und desinfizieren
die Rettungsmittel und erstellen Transportnachweise, Einsatzberichte und Notfallprotokolle.
Notfallsanitäter/innen sind üblicherweise im Gesundheitswesen tätig, z.B. bei Rettungs- und
Krankentransportdiensten, Blutspendediensten
oder medizinischen Dienstleistungsunternehmen. Ferner können sie bei Feuerwehren und der
Bundeswehr (Zentraler Sanitätsdienst), bei Katastrophenhilfswerken und kommunalen Rettungswachen, oder bei großen Industrieunternehmen
zur Erstversorgung bei Unfällen arbeiten.
Ausbildungsinhalte
Theoretischer und praktischer Unterricht:
•
Notfallsituationen bei Menschen aller Altersgruppen sowie Gefahrensituationen erkennen, erfassen und bewerten
•
Rettungsdienstliche Maßnahmen und Maßnahmen der Gefahrenabwehr auswählen,
durchführen und auswerten
•
Kommunikation und Interaktion mit sowie
Beratung von hilfesuchenden und hilfebedürftigen Menschen unter Berücksichtigung
des jeweiligen Alters sowie soziologischer
und psychologischer Aspekte
•
Abläufe im Rettungsdienst strukturieren und
Maßnahmen in Algorithmen und Einsatzkonzepte integrieren und anwenden
•
Das Arbeiten im Rettungsdienst intern und
interdisziplinär innerhalb vorhandener Strukturen organisieren
•
Handeln im Rettungsdienst an Qualitätskriterien ausrichten, die an rechtlichen, wirtschaftlichen und ökologischen Rahmenbedingungen orientiert sind
•
Bei der medizinischen Diagnostik und Therapie mitwirken, lebenserhaltende Maßnahmen
und Maßnahmen zur Abwendung schwerer
gesundheitlicher Schäden bis zum Eintreffen
der Notärztin oder des Notarztes oder dem
Beginn einer weiteren ärztlichen Versorgung
durchführen
•
Berufliches Selbstverständnis entwickeln und
lernen, berufliche Anforderungen zu bewältigen
•
Auf die Entwicklung des Berufsbildes Notfallsanitäter im gesellschaftlichen Kontext Einfluss nehmen
•
In Gruppen und Teams zusammenarbeiten
Während der praktischen Ausbildung im Krankenhaus bzw. auf der Rettungswache werden die
im Unterricht erworbenen Kenntnisse vertieft und
angewendet. Die Schüler/innen nehmen an Rettungseinsätzen teil und assistieren dem Notarzt
bzw. dem Krankenhauspersonal, zum Beispiel in
der allgemeinen Krankenpflege, in der Notaufnahme, im Operationsbereich sowie auf der Intensiv- oder Wachstation.
Zulassungsvoraussetzungen
Für die Ausbildung ist neben der gesundheitlichen
Eignung ein mittlerer Bildungsabschluss oder
eine andere gleichwertige abgeschlossene Schulbildung erforderlich. Bewerber/innen mit einem
Hauptschulabschluss können zugelassen werden,
wenn Sie eine Berufsausbildung mit einer vorgesehenen Ausbildungsdauer von mindestens zwei
Jahren erfolgreich abgeschlossen haben.
Below . Berufliche Aus- und Weiterbildung in der zivilen Sicherheit
21
3.1.5 Fachkraft für Hygieneüberwachung
Entstehung und aktuelle Entwicklung
Im Bereich der Gesundheits- und Hygieneaufsicht werden Fachkräfte traditionell im Rahmen
von Erwachsenenqualifizierungen zwischen sechs
und 24 Monaten auf Basis der Ausbildungs- und
Prüfungsordnungen der einzelnen Bundesländer
geschult (derzeit bundesweit an drei Standorten).43 Bemühungen seit den 1960er-Jahren, eine
bundeseinheitliche Ausbildung für Gesundheitsaufseher und Hygieneinspektoren zu etablieren,
sind bisher stets an den föderalen Strukturen
im Gesundheitswesen gescheitert. In der DDR
existierte für diesen Aufgabenbereich der Fachschulberuf des Hygieneinspektors, der nach 1990
jedoch nicht weitergeführt wurde. Auf Initiative
der neuen Bundesländer wurde im Jahr 2004 die
dreijährige Ausbildung zur Fachkraft für Hygieneüberwachung in Anlehnung an die frühere DDRAusbildung ins Leben gerufen, um qualifizierten
Nachwuchs insbesondere für den öffentlichen Gesundheitsdienst auszubilden.44
Seit der Einführung des Berufsbildes wurden rund
150 Fachkräfte für Hygieneüberwachung ausgebildet. Die vollzeitschulische Ausbildung, die nur
an der Staatlichen Berufsbildenden Schule Gesundheit, Soziales und Sozialpädagogik Gera in
Thüringen angeboten wird, umfasst 2290 Stunden theoretischen Unterricht und eine praktische
Ausbildung von 2240 Stunden in Form von Praktikumseinsätzen, beispielsweise in Gesundheits-,
Umwelt-, Lebensmittelüberwachungs-, Veterinärämtern und Krankenhäusern.
Berufsbild
Fachkräfte für Hygieneüberwachung führen Hygienekontrollen in öffentlichen, gewerblichen
und privaten Bereichen durch und nehmen beratende Aufgaben wahr. In der Gesundheitshygiene überwachen sie angeordnete Maßnahmen
zur Seuchenverhütung und -bekämpfung. Sie
prüfen Anlagen und Einrichtungen auf Einhaltung
der gesetzlichen Hygieneanforderungen, z.B. in
Krankenhäusern, in Einrichtungen des öffentlichen Badewesens, in Einrichtungen des Zivil- und
Katastrophenschutzes sowie in der Wasserverund Entsorgung und der Klär- und Abfallentsor-
22
BIGS Standpunkt Nr. 7 / Juli 2015
gung. Dabei entnehmen sie Proben und führen
Messungen und Untersuchungen durch. Zudem
ermitteln sie bei Verstößen gegen gesetzliche
Maßnahmen zum Schutz vor gesundheitsgefährdenden Umweltbelastungen wie Lärm, Luft- und
Wasserverschmutzungen oder Strahlen. Sie wirken auch bei vorbeugenden Maßnahmen des Katastrophenschutzes, Zivilschutzes und Rettungswesens mit und kontrollieren die Abgabe von
Gefahrstoffen sowie von freiverkäuflichen Arzneimitteln außerhalb von Apotheken.
Fachkräfte für Hygieneüberwachung arbeiten
hauptsächlich im öffentlichen Gesundheitswesen,
z.B. in Gesundheitsämtern. Sie können auch im
privaten und gewerblich-industriellen Bereich beschäftigt sein, z.B. in der Nahrungs- und Genussmittelindustrie.
Tabelle 5: Absolventenzahlen Fachkraft für
Hygieneüberwachung
Jahr
2007
16
2008
16
2009
19
2010
27
2011
15
2012
20
2013
19
2014
17
Gesamt
Absolventen/-innen
149
Quelle: Statistisches Informationssystem (SIS) des Thüringer
Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (Stand März 2015)
Quelle: Dmitry Kalinovsky/Shutterstock.de
Ausbildungsinhalte
Zulassungsvoraussetzungen
•
Berufs-, Gesetzes- und Staatskunde
•
Deutsch, Kommunikation,
Öffentlichkeitsarbeit
•
Fachenglisch
Für die Ausbildung ist neben der gesundheitlichen Eignung ein mittlerer Bildungsabschluss
oder eine andere gleichwertige abgeschlossene
Schulbildung erforderlich.
•
Biologie, Anatomie, Physiologie
•
Pathologie
•
Psychologie, Pädagogik
•
Arzneimittellehre
•
Infektionshygiene
•
Umwelthygiene
•
Lebensmittel- und Ernährungshygiene
•
Medizinische Mikrobiologie
•
Arbeits- und Sozialhygiene
•
Instrumenten-, Geräte- und Materialkunde
•
Wirtschaftslehre
•
EDV, Fachrechnen, Medizinische Statistik
•
Krankenpflege
•
Erste Hilfe
Below . Berufliche Aus- und Weiterbildung in der zivilen Sicherheit
23
3.2
Weiterbildung
3.2.1 Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft
Entstehung und aktuelle Entwicklung
Für Tätigkeiten in gewerblichen Sicherheitsunternehmen und betrieblichen Sicherheitseinrichtungen existierten bis in die 1970er-Jahre keine
formalen Qualifizierungsabschlüsse in Deutschland. Für das Bewachungsgewerbe sind zur Qualifizierung von Mitarbeitern und Gewerbetreibenden erst seit den 1990er-Jahren mehrtägige
Schulungen vorgeschrieben, die jedoch keinen
Fortbildungsabschluss gemäß BBiG darstellen.
Bei Betrieben mit eigenem Werkschutz wurde
neues Sicherheitspersonal in der Regel von erfahrenen Kollegen angelernt und innerbetrieblich
geschult. Auf Betreiben der Industrie führten die
IHK Ludwigshafen und Münster im Jahr 1975 erste
Kammerregelungen für eine öffentlich-rechtliche
Prüfung „Werkschutzpersonal“ ein. Diese war Anstoß für die Einführung des ersten bundeseinheitlichen Fortbildungsabschlusses „Geprüfte Werkschutzfachkraft“ durch das Bundesministerium
für Bildung und Wissenschaft im Jahr 1983. Der
Abschluss diente vor allem als berufliche Grundqualifikation für erwachsene Seiteneinsteiger in
den betrieblichen Werkschutz und war 20 Jahre
lang die zentrale Anpassungsfortbildung in der
Sicherheitswirtschaft.
Mit Einführung eines Ausbildungsberufs konnte
die Werkschutzfachkraft nicht weitergeführt werden und wurde 2005 durch die Geprüfte Schutzund Sicherheitskraft ersetzt. Das neue Berufsbild
wurde über den Werk- und Objektschutz hinaus
auf andere Aufgaben der Sicherheitswirtschaft erweitert, mit Prüfungsinhalten im rechts- und aufgabenbezogenen Handeln, der Gefahrenabwehr
sowie dem Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik. Die Qualifizierung wird bundesweit von
etwa 25 Industrie- und Handelskammern überwiegend als Fortbildungsprüfung angeboten, bei
einigen auch als Umschulung gemäß §59 BBiG.45
Die Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft hat
sich zwischen Ausbildungsberuf und Meisterprüfung als maßgebende Qualifikation für Quereinsteiger in der Sicherheitsbranche etabliert. Seit
2006 wurde die Prüfung von über 6700 Personen
erfolgreich abgelegt. Als Gründe für den Erfolg
der Fortbildung werden in der Branche unter an24
BIGS Standpunkt Nr. 7 / Juli 2015
derem die hohe Nachfrage seitens der Auftraggeber und die geringere Tarifierung gegenüber den
Absolventen der Ausbildungsberufe angegeben.46
Tabelle 7: Erfolgreiche Prüfungen
Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft
Jahr
Erfolgreiche Prüfungen
2006
121
2007
599
2008
779
2009
826
2010
853
2011
965
2012
888
2013
847
2014
898
Gesamt
6776
Quelle: DIHK Prüfungsstatistik (Stand: Mai 2015)
Aufgaben und Tätigkeiten
Geprüfte Schutz- und Sicherheitskräfte schützen
Objekte, Anlagen sowie Wertgegenstände und
gewährleisten die Sicherheit von Personen. Sie
beurteilen Gefährdungspotenziale, ergreifen entsprechende Sicherungsmaßnahmen und wehren
Gefahren ab. Zu Ihrem Aufgabenspektrum gehören Sicherheitskontrollen und Kontrollgänge,
die Überprüfung von Vorschriften im Arbeits-,
Brand- und Umweltschutz, sowie die Mitwirkung
an der Installation und Kontrolle von sicherheitstechnischen Einrichtungen. Der Abschluss ist als
Fortbildungs- bzw. Umschulungsmaßnahme insbesondere für Seiteneinsteiger im Sicherheitsgewerbe geeignet.
Geprüfte Schutz- und Sicherheitskräfte arbeiten hauptsächlich in Unternehmen des Objekt-,
Werte- und Personenschutzes, bzw. in Unterneh-
men mit eigener Sicherheitsorganisation. Dazu
gehören z.B. Flughafenbetriebe, Verkehrsgesellschaften des öffentlichen Nahverkehrs oder Unternehmen im Bereich des Facility-Managements.
Beschäftigungsmöglichkeiten bieten sich ebenfalls im Messe- und Veranstaltungsschutz sowie
in Industriebetrieben, Laboren, Kraftwerken oder
Speditionen für Werttransporte.
•
Sicherheits- und serviceorientiertes Verhalten und Handeln
--
Situationsbeurteilung und -bewältigung
--
Kommunikation
--
Kunden- und Serviceorientierung
--
Zusammenarbeit
Zulassungsvoraussetzungen
Prüfungsinhalte
•
•
Rechts- und aufgabenbezogenes Handeln
--
Rechtskunde
--
Dienstkunde
Gefahrenabwehr sowie Einsatz von Schutzund Sicherheitstechnik
--
Brandschutz und sonstige Notfallmaßnahmen
--
Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz
--
Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik
Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet die
Industrie- und Handelskammer. Zulassungsvoraussetzungen sind in der Regel:
•
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung
in einem anerkannten Ausbildungsberuf und
•
eine insgesamt mindestens zweijährige Berufspraxis im Schutz- und Sicherheitsbereich
oder eine fünfjährige Berufspraxis, von der
mindestens drei Jahre im Schutz- und Sicherheitsbereich abgeleistet sein müssen und
•
ein Mindestalter von 24 Jahren und
•
die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Lehrgang, dessen Beendigung nicht länger als 24
Monate zurückliegt.
Vorbereitungslehrgänge auf die Weiterbildungsprüfung können zwischen 2 und 10 Monate dauern. Für die Zulassung zur Prüfung ist die Teilnahme an einem Lehrgang nicht verpflichtend, wird
jedoch empfohlen.
Aktuelle Prüfungstermine und -gebühren sind bei
der Industrie- und Handelskammer zu erfragen.
Quelle: Dmitry Kalinovsky/Shutterstock.de
Below . Berufliche Aus- und Weiterbildung in der zivilen Sicherheit
25
3.2.2 Geprüfte/r Meister/in für Schutz und Sicherheit
Entstehung und aktuelle Entwicklung
Mit der Einführung eines ersten Fortbildungsabschlusses in der Sicherheitsbranche führte weiterer Qualifizierungsbedarf im Jahr 1989 zum Erlass neuer Kammervorschriften durch die IHK in
Ludwigshafen und Frankfurt am Main zur Prüfung
als „Werkschutzmeister“. Damit wurde erstmals
eine Aufstiegsfortbildung für mittlere Führungskräfte im innerbetrieblichen Werk- und Anlagenschutz geschaffen. Im Zuge der Neustrukturierung der Aus- und Weiterbildungslandschaft in der
Sicherheitsbranche wurde dieser Abschluss 2003
durch den/die Geprüfte/n Meister/in für Schutz
und Sicherheit abgelöst, der zur Ausübung von
Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben in
der Unternehmenssicherheit und bei privaten Sicherheitsdienstleistern befähigt. Die Prüfung wird
derzeit von etwa zwölf Industrie- und Handelskammern angeboten.
Seit der Einführung vor über einem Jahrzehnt
wurden in Deutschland über 1300 Meister und
Meisterinnen für Schutz und Sicherheit erfolgreich geprüft. Nach Auffassung des DIHK ist der
Meisterabschluss mit dem Niveau eines Hochschul-Bachelors gleichzusetzen, wobei der Meister sich unter anderem durch die Ausbildereignungsprüfung abhebt.47
Aufgaben und Tätigkeiten
Geprüfte Meister/innen für Schutz und Sicherheit sind Fach- und Führungskräfte im Bereich
Schutz und Sicherheit. Sie verfügen über eine
Berufsausbildung und mehrjährige Berufspraxis
in einem sicherheitsrelevanten Beruf und können
als Führungskräfte in privaten und öffentlichen
Unternehmen unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit sowie in verschiedenen Tätigkeitsfeldern eines Unternehmens Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrnehmen. Zu
ihrer Tätigkeit gehören unter anderem die Steuerung und Überwachung des Betriebsablaufes, die
Kostenrechnung und die Ausbildung und Führung
von Mitarbeitern. Qualitätssicherung, Arbeitssicherheit, Unfallverhütung sowie Brand- und Umweltschutz sind weitere Verantwortungsbereiche.
Durch ihre Berufserfahrung verfügen sie über
Kompetenz im Umgang mit Mitarbeitern, Kosten26
BIGS Standpunkt Nr. 7 / Juli 2015
bewusstsein und breite technische und organisatorische Kenntnisse und Fertigkeiten.
Geprüfte Meister/innen für Schutz und Sicherheit
arbeiten hauptsächlich in Unternehmen des Objekt-, Werte- und Personenschutzes, bzw. in Unternehmen mit eigener Sicherheitsorganisation.
Dazu gehören z.B. Flughafenbetriebe, Verkehrsgesellschaften des öffentlichen Nahverkehrs oder
Unternehmen im Bereich des Facility-Managements. Beschäftigungsmöglichkeiten bieten sich
ebenfalls im Messe- und Veranstaltungsschutz
sowie in Industriebetrieben, Laboren, Kraftwerken oder Speditionen für Werttransporte.
Tabelle 8: Erfolgreiche Prüfungen Geprüfte/r
Meister/in für Schutz und Sicherheit
Jahr
Erfolgreiche Prüfungen
2005
74
2006
91
2007
100
2008
107
2009
96
2010
131
2011
122
2012
152
2013
239
2014
226
Gesamt
1338
Quelle 1: DIHK Prüfungsstatistik (Stand: Mai 2015)
Prüfungsinhalte
Zulassungsvoraussetzungen
Die Qualifikation zum Geprüften Meister/zur Geprüften Meisterin für Schutz und Sicherheit umfasst die folgenden selbständigen Prüfungsteile:
Über die Zulassung zu den einzelnen Prüfungsteilen entscheidet die Industrie- und Handelskammer.
1. Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen gemäß Ausbilder-Eignungsverordnung nach
dem Berufsbildungsgesetz
•
Ausbildungsvoraussetzungen
Ausbildung planen
prüfen
•
Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
•
Ausbildung durchführen
•
Ausbildung abschließen
Zulassungsvoraussetzungen für den Prüfungsteil
„Grundlegende Qualifikationen“ sind:
•
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung
in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf, der einem sicherheitsrelevanten
Beruf zugeordnet werden kann, oder
•
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung
in einem anderen sicherheitsrelevanten anerkannten Ausbildungsberuf und eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
•
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung
in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
•
eine mindestens
oder
•
eine mit Erfolg abgelegte Prüfung zur Geprüften Werkschutzfachkraft.
und
2. Grundlegende Qualifikationen:
•
Rechtsbewusstes Handeln
•
Betriebswirtschaftliches Handeln
•
Zusammenarbeit im Betrieb
3. Handlungsspezifische Qualifikationen:
•
•
•
Schutz- und Sicherheitstechnik
--
Bauliche und mechanische Schutz- und
Sicherheitseinrichtungen
--
Elektronische Schutz- und Sicherheitseinrichtungen
--
Spezielle Schutz- und Sicherheitseinrichtungen
--
Kommunikations- und Informationstechnik
vierjährige
Berufspraxis
Zulassungsvoraussetzungen für den Prüfungsteil
„Handlungsspezifische Qualifikationen“ sind:
•
das Ablegen des Prüfungsteils „Grundlegende
Qualifikationen“, das nicht länger als fünf
Jahre zurückliegt,
•
sowie zusätzlich ein weiteres Jahr Berufspraxis, die wesentliche Bezüge zu den Aufgaben
eines Geprüften Meisters/einer Geprüften
Meisterin für Schutz und Sicherheit aufweist.
Organisation
--
Kostenwesen
--
Anwenden von Methoden der Planung
und Kommunikation
--
Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz
--
Recht
Vorbereitungslehrgänge auf die Meisterprüfung
können zwischen 5-6 Monate (Vollzeit) oder bis
zu 2 Jahre (Teilzeit) dauern. Für die Zulassung
zur Prüfung ist die Teilnahme an einem Lehrgang
nicht verpflichtend, wird jedoch empfohlen.
Führung und Personal
--
Personalführung
--
Personalentwicklung
--
Qualitätsmanagement
Aktuelle Prüfungstermine und -gebühren sind bei
der Industrie- und Handelskammer zu erfragen.
Below . Berufliche Aus- und Weiterbildung in der zivilen Sicherheit
27
3.2.3 Elektrotechnikmeister/in mit Schwerpunkt Kommunikations- und Sicherheitstechnik
Entstehung und aktuelle Entwicklung
Durch die Novellierung der Handwerksordnung
1998 wurden die handwerklichen Elektroberufe
neu zugeschnitten, um technologischen Entwicklungen und veränderten Arbeitsabläufen in
Ausbildung und Beruf gerecht zu werden. Ziel
war es, die Beschäftigungsmöglichkeiten einzelner Berufe zu erweitern und im Handwerk ein
breiteres Leistungsangebot „aus einer Hand“ zu
schaffen. Für das Elektrotechniker-Handwerk
wurden die Schwerpunkte Kommunikations- und
Sicherheitstechnik, Energie- und Gebäudetechnik und Systemelektronik gebildet. Sie sind auch
die Schwerpunkte, die in der Meisterprüfung für
Elektrotechnik gewählt werden können.48
Jährlich wurden in Deutschland zuletzt rund
2300 Elektrotechnikmeister/-innen mit Erfolg geprüft.49 In der Prüfungsstatistik wird der jeweilige
Schwerpunkt jedoch nicht erhoben; laut Schätzungen des Zentralverbandes der Deutschen
Elektro- und Informationstechnischen Handwerke
(ZVEH) wählen etwa zehn Prozent der Prüflinge
den Schwerpunkt Kommunikations- und Sicherheitstechnik.50 Nach unserer Recherche bieten
derzeit sechs Handwerkskammern die Prüfung
mit diesem speziellen Schwerpunkt an.
Handwerks oder der Elektroindustrie. Beschäftigungsmöglichkeiten finden sie z.B. auch bei
Anlagenherstellern und Errichterfirmen oder bei
Unternehmen der Telekommunikation, des Computer-, Fahrzeug- oder Maschinenbaus.
Prüfungsinhalte
Die Meisterprüfung im Elektrotechniker-Handwerk umfasst die folgenden selbständigen Prüfungsteile (im Schwerpunkt Kommunikationsund Sicherheitstechnik):
1. die Prüfung der meisterhaften Verrichtung
der gebräuchlichen Arbeiten
•
Meisterprüfungsprojekt
--
•
Eine Anlage oder eine Anlagenkomponente der Kommunikations- und Sicherheitstechnik entwerfen, berechnen, planen
und kalkulieren, die Leistung ausführen
sowie ein Prüfprotokoll erstellen
Fachgespräch
Aufgaben und Tätigkeiten
Elektrotechnikermeister/innen übernehmen Fachund Führungsaufgaben im ElektrotechnikerHandwerk. Sie koordinieren die Arbeitsabläufe,
sorgen für die termin-, kosten- und fachgerechte
Erledigung von Aufträgen, leiten Fachkräfte an
und sind für die betriebliche Ausbildung verantwortlich. Mit dem Schwerpunkt Kommunikationsund Sicherheitstechnik verfügen sie außerdem
über vertiefte Kenntnisse und Fertigkeiten in den
Bereichen Kommunikations- und Datenübertragungstechnik sowie Sicherheits- und Gefahrenmeldetechnik (z.B. Videoüberwachung, Zutrittskontrolle, Brand- und Einbruchmeldeanlagen).
Sie können diese Geräte und Anlagen planen, installieren, warten und mit anderen Technologien
verbinden.
Elektrotechnikermeister/innen arbeiten in erster Linie in Betrieben des Elektrotechniker-
28
BIGS Standpunkt Nr. 7 / Juli 2015
Quelle: Dmitry Kalinovsky/Shutterstock.de
Zulassungsvoraussetzungen
•
Situationsaufgabe
--
An Anlagen oder Anlagenkomponenten der
Energie- und Gebäudetechnik sowie der
Systemelektronik Fehler und Störungen
eingrenzen, bestimmen und beheben;
Leistungen kalkulieren, messtechnische
Prüfungen protokollieren sowie Ergebnisse dokumentieren
Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet die
Handwerkskammer. Zulassungsvoraussetzungen
sind:
•
eine Gesellenprüfung in einem anerkannten
Ausbildungsberuf
des
ElektrotechnikerHandwerks oder in einem verwandten Handwerk oder
•
eine Abschlussprüfung in einem entsprechenden anerkannten industriellen Ausbildungsberuf oder
•
eine Meisterprüfung in einem anderen Handwerk bzw. handwerksähnlichen Gewerbe
oder
•
eine Gesellen- bzw. Abschlussprüfung in
einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und eine mehrjährige Berufstätigkeit im
Elektrotechniker-Handwerk.
2. die Prüfung der erforderlichen fachtheoretischen Kenntnisse
•
Elektro- und Sicherheitstechnik
--
Planung, Inbetriebnahme und Instandhaltung von Anlagen oder Anlagenkomponenten der Ruf- und Signaltechnik, Gefahrenmeldetechnik, Fernwirk-, Video-,
Krankenhauskommunikations-, Zutrittskontroll- und Notfallwarnsystemtechnik,
und von Zeitdienstsystemen
•
Auftragsabwicklung
•
Betriebsführung und Betriebsorganisation
3. die Prüfung der erforderlichen betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse
•
Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen beurteilen
•
Gründungsund
Übernahmeaktivitäten
vorbereiten, durchführen und bewerten
•
Unternehmensführungsstrategien entwickeln
Vorbereitungslehrgänge für die fachtheoretischen
und -praktischen Inhalte der Meisterprüfung können zwischen 6-8 Monate (Vollzeit) und bis zu 2
Jahre (Teilzeit) dauern. Für die Zulassung zur
Meisterprüfung ist die Teilnahme an einem Lehrgang nicht verpflichtend, wird jedoch empfohlen.
Aktuelle Prüfungstermine und -gebühren sind bei
der Handwerkskammer zu erfragen.
4. die Prüfung der erforderlichen berufs- und
arbeitspädagogischen Kenntnisse
•
Ausbildungsvoraussetzungen
Ausbildung planen
prüfen
und
•
Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
•
Ausbildung durchführen
•
Ausbildung abschließen
Below . Berufliche Aus- und Weiterbildung in der zivilen Sicherheit
29
3.2.4 Geprüfte Brandschutzfachkraft
Entstehung und aktuelle Entwicklung
Aufgaben und Tätigkeiten
Der Bedarf zur Qualifizierung von Fachkräften
im Werkfeuerwehrbereich veranlasste den bayerischen Werkfeuerwehrverband gemeinsam mit
der IHK Regensburg im Jahr 1991 die Geprüfte
Brandschutzfachkraft als ersten Fortbildungsabschluss für Angehörige von Betriebs- und Werkfeuerwehren zu entwickeln. Die Schulung ist nach
dem Laufbahnlehrgang für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst in Bayern konzipiert und
dort als gleichwertig zur Grundausbildung der
Berufsfeuerwehr anerkannt. Vorbereitungslehrgänge werden in der Regel an den regionalen
Feuerwehrschulen und den teilnehmenden Werkfeuerwehren durchgeführt. Bis 2010 hatten rund
330 Werkfeuerwehrleute die Prüfung, die 2012
modernisiert wurde, erfolgreich abgelegt. Laut
der IHK Regensburg werden momentan rund 60
Teilnehmer pro Jahr aus dem ganzen Bundesgebiet in teilweise parallelen Lehrgängen fortgebildet und geprüft.51
Geprüfte Brandschutzfachkräfte sind in der Lage,
die Aufgaben eines Truppführers bei der Brandbekämpfung und der technischen Hilfeleistung einer
Werkfeuerwehr auszuüben. In dieser Funktion
können sie Gefährdungen an der Einsatzstelle sicher einschätzen und sich in Gefahrensituationen
im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz entsprechend
verhalten. Sie ergreifen Maßnahmen zum Schutz
vor drohenden Gefahren und führen ggfs. lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort durch.
Darüber hinaus verfügen sie über Kenntnisse
und Fertigkeiten im vorbeugenden Brandschutz,
in der Abwehr von Umweltgefahren und zur Prüfung und Wartung mobiler und stationärer Brandschutzeinrichtungen.
Geprüfte Brandschutzkräfte arbeiten in einer
Vielzahl von Wirtschaftszweigen in betrieblichen
Werksfeuerwehren, z.B. im Bereich der Metallerzeugung, in der chemischen, pharmazeutischen
sowie Kunststoff herstellenden und verarbeitenden Industrie sowie auf Flughäfen, an Häfen und
in Kraftwerken.
Quelle: hxdbzxy/Shutterstock.de
30
BIGS Standpunkt Nr. 7 / Juli 2015
Prüfungsinhalte
•
Naturwissenschaft und Technik
•
Recht und Verwaltung
•
Organisation und Dienstbetrieb
•
Fahrzeug- und Gerätekunde
•
Einsatzlehre
•
Technische Hilfeleistung
•
Brandbekämpfung
•
Einsatz bei gefährlichen Stoffen und Gütern
•
Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz
•
Prüfung und Wartung von Brandschutzeinrichtungen
•
der glaubhafte Nachweis der erforderlichen,
auf Werkfeuerwehren bezogene Kenntnisse,
Fertigkeiten und Erfahrungen durch Vorlage
von Zeugnissen oder anderen Nachweisen.
Vorbereitungslehrgänge dauern etwa 4-6 Monate
(Vollzeit).
Aktuelle Prüfungstermine und -gebühren sind bei
der Industrie- und Handelskammer zu erfragen.
Zulassungsvoraussetzungen
Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet die
Industrie- und Handelskammer. Zulassungsvoraussetzungen sind:
•
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung
in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf oder ein staatlich anerkannter höherwertiger beruflicher Bildungsabschluss
•
ein Mindestalter von 18 Jahren
•
ein für den Zeitraum der Prüfung gültiges
ärztliches Gesundheitszeugnis über die körperliche und geistige Einsatzfähigkeit
•
mindestens das Deutsche Sportabzeichen in
Bronze, dessen Erwerb zum Zeitpunkt der
Prüfung nicht länger als ein Jahr zurückliegen darf
•
mindestens den Führerschein der Klasse B
•
der Nachweis über erworbene Kenntnisse
über rettungsmedizinische Grundlagen (z. B.
Sanitätshelfer bzw. First Responder) durch
autorisierte Stellen
•
die Absolvierung eines Vorbereitungslehrgangs zur Brandschutzfachkraft bzw. den
Grundlehrgang für den feuerwehrtechnischen
Dienst in Bayern oder
Below . Berufliche Aus- und Weiterbildung in der zivilen Sicherheit
31
3.2.5 Geprüfte/r Werkfeuerwehrtechniker/in*
* auf Wunsch der IHK Darmstadt wird dieses
Angebot nicht in die SecurityResearchMap aufgenommen
Entstehung und aktuelle Entwicklung
Prüfungsinhalte
Eine weitere Qualifizierungsmöglichkeit für Werkfeuerwehrleute ist der 2005 geschaffene Beruf
Geprüfte/r Werkfeuertechniker/in. Der Schwerpunkt dieser Fortbildung liegt auf Tätigkeiten
im vorbeugenden technischen Bereich und der
Gefahrenprävention, zum Beispiel der Prüfung
von Brandschutz- und Löschanlagen. Nachdem
ein Lehrgang in Berlin und Brandenburg mit anschließender Prüfung vor der IHK Berlin 2008 erfolgreich durchgeführt wurde, findet die Prüfung
derzeit nur noch bei Bedarf an der IHK Darmstadt
in Hessen statt. Seit 2007 wurden in Hessen fünf
berufsbegleitende Vorbereitungslehrgänge inklusive anschließender Prüfung mit jeweils zehn bis
15 Teilnehmern durchgeführt.52
•
Aufgaben und Tätigkeiten
Geprüfte Werkfeuerwehrtechniker/innen sind für
den Brandschutz in großen Industriebetrieben,
auf Flughäfen, in Kraftwerken, Kliniken oder Forschungseinrichtungen zuständig. Sie stellen die
Schutzausrüstung der Werkfeuerwehr zusammen und sind für die Bereitstellung und Überprüfung von feuerwehrtechnischen Geräten und
Einrichtungen verantwortlich. Weiterhin gestalten Werkfeuerwehrtechniker/innen betriebliche
Brandschutzmaßnahmen und kontrollieren die
Einhaltung von technischen Regeln und Rechtsvorschriften, Arbeitssicherheits- und Umweltschutzvorschriften. Zu ihrer Arbeit kann auch der
Umgang mit Gefahrstoffen gehören, z.B. in der
chemischen Industrie.
Geprüfte Werkfeuerwehrtechniker/innen arbeiten in einer Vielzahl von Wirtschaftszweigen in
betrieblichen Werksfeuerwehren, z.B. im Bereich
der Metallerzeugung, in der chemischen, pharmazeutischen sowie Kunststoff herstellenden
und verarbeitenden Industrie. Auch in Flughäfen,
Werften, Kraftwerken oder im Bergbau sind ihre
Kenntnisse gefragt.
32
BIGS Standpunkt Nr. 7 / Juli 2015
•
•
Technologie
--
Persönliche Schutzausrüstung
--
Brandschutztechnik
--
Mobile Mess- und Rettungsgeräte
Arbeitsverfahren
--
Arbeitsverfahren
--
Kommunikation
Recht
--
Nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr
--
Arbeits-, Brandschutz- und Umweltrecht
--
Technische Regeln und Rechtsvorschriften
Zulassungsvoraussetzungen
Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet die
Industrie- und Handelskammer. Zulassungsvoraussetzungen sind:
•
Eine erfolgreiche Laufbahnprüfung für die
Laufbahn des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes oder der Werkfeuerwehren
in der jeweiligen gültigen landesrechtlichen
Fassung und
•
eine erfolgreiche Abschlussprüfung in einem
anerkannten Ausbildungsberuf und danach
eine mindestens zweijährige Berufspraxis
oder
•
eine Laufbahnprüfung für die Laufbahn des
mittleren feuerwehr-technischen Dienstes
oder der Werkfeuerwehren in der jeweiligen
gültigen landesrechtlichen Fassung und eine
mindestens fünfjährige Berufspraxis.
Vorbereitungslehrgänge können als Blockunterricht bis zu 1 Jahr dauern. Für die Zulassung zur
Prüfung ist die Teilnahme an einem Lehrgang
nicht verpflichtend, wird jedoch empfohlen.
Aktuelle Prüfungstermine und -gebühren sind bei
der Industrie- und Handelskammer zu erfragen.
Below . Berufliche Aus- und Weiterbildung in der zivilen Sicherheit
33
Quelle: liubomir/Shutterstock.de
3.2.6 Geprüfte/r Brandschutzmeister/in
Entstehung und aktuelle Entwicklung
Prüfungsinhalte
Der Geprüfte/r Brandschutzmeister/in wurde in
Kooperation zwischen bayerischem Werkfeuerwehrverband, Industrie, Feuerwehr und der IHK
Regensburg im Jahr 2007 als Fortbildung für
Führungskräfte der Werkfeuerwehren konzipiert.
Die Ausbildungsthemen sind dabei denen der Geprüften Brandschutzfachkraft sehr ähnlich, werden jedoch unter dem Aspekt der Mannschaftsführung im Einsatz und der gegebenenfalls damit
verbundenen Einsatzleitung vermittelt. Laut der
IHK Regensburg werden jährlich etwa zehn bis
20 Geprüfte Brandschutzmeister/innen auf Basis
der 2012 modernisierten Besonderen Rechtsvorschrift fortgebildet.53
•
Naturwissenschaft und Technik
•
Recht und Verwaltung
•
Organisation und Dienstbetrieb
•
Fahrzeug- und Gerätekunde
•
Einsatzlehre/Taktik
•
Technische Hilfeleistung
•
Brandbekämpfung
•
Einsatz mit gefährlichen Stoffen und Gütern
•
Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz
•
Unterrichtserteilung im Rahmen eines Lehrvortrages
Aufgaben und Tätigkeiten
Zulassungsvoraussetzungen
Geprüfte Brandschutzmeister/innen verfügen in
der Regel über langjährige Berufserfahrung und
sind mit Fach- und Führungsaufgaben bei einer
Werkfeuerwehr betraut. Sie können im Einsatz bis
zu acht Feuerwehrleute selbstständig führen und
Fahrzeugführer eines Lösch- oder Sonderfahrzeuges sein. Sie erkennen drohende Gefahren an
der Einsatzstelle, ordnen entsprechende Schutzmaßnahmen an und können lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort durchführen. Im
Innendienst nehmen sie brandschutztechnische
Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben
wahr, zum Beispiel als Brandschutzbeauftragter.
Sie unterstützen die Führung der Werkfeuerwehr
und sorgen für den geregelten Dienstablauf und
den Erhalt der Einsatzbereitschaft.
Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet die
Industrie- und Handelskammer. Zulassungsvoraussetzungen sind:
Geprüfte Brandschutzmeister/innen arbeiten in
einer Vielzahl von Wirtschaftszweigen in betrieblichen Werksfeuerwehren, z.B. im Bereich der
Metallerzeugung, in der chemischen, pharmazeutischen sowie Kunststoff herstellenden und
verarbeitenden Industrie sowie auf Flughäfen, an
Häfen und in Kraftwerken.
34
BIGS Standpunkt Nr. 7 / Juli 2015
•
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung
in einem anerkannten Ausbildungsberuf
oder ein höherwertig anerkannter Bildungsabschluss und die erfolgreiche Prüfung zur
Brandschutz-Fachkraft IHK oder eine Laufbahnprüfung für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst, und
•
ein für den Zeitraum der Prüfung gültiges
ärztliches Gesundheitszeugnis über die körperliche und geistige Einsatzfähigkeit
•
eine mindestens zweijährige einschlägige
Berufspraxis als Brandschutz-Fachkraft IHK
oder ein vergleichbarer Abschluss
•
die erfolgreiche Teilnahme am Vorbereitungslehrgang zum/r Geprüften Brandschutzmeister/in bzw. an den Gruppenlehrgängen
entsprechend den Bestimmungen für den
feuerwehrtechnischen Dienst in Bayern, oder
•
der glaubhafte Nachweis der erforderlichen,
auf Werkfeuerwehren bezogene Kenntnisse,
Fertigkeiten und Erfahrungen durch Vorlage
von Zeugnissen oder anderen Nachweisen.
Vorbereitungslehrgänge können von ca. 3 Monaten (Vollzeit) bis zu 1 Jahr dauern (Teilzeit).
Aktuelle Prüfungstermine und -gebühren sind bei
der Industrie- und Handelskammer zu erfragen.
Quelle: Kzenon/Shutterstock.de
Below . Berufliche Aus- und Weiterbildung in der zivilen Sicherheit
35
3.2.7 Geprüfte/r Industriemeister/in – Fachrichtung Brandschutz
Entstehung und aktuelle Entwicklung
Prüfungsinhalte
Im Zuge der Qualifizierungsinitiativen für Betriebsund Werkfeuerwehrmitarbeiter wurde 2007 an der
IHK Regensburg auch ein vollwertiger MeisterAbschluss geschaffen – der/die Geprüfte/r Industriemeister/in Fachrichtung Brandschutz. Die Aufstiegsfortbildung soll Mitarbeiter für die Führung
einer Werkfeuerwehr und die damit verbundenen
brandschutztechnischen Sach-, Organisationsund Führungsaufgaben im Betrieb qualifizieren.
Der Beruf setzt sich aus dem Lehrgang zum/zur
Geprüften Brandschutzmeister/in sowie den für
einen Industriemeister notwendigen berufs- und
arbeitspädagogischen und fachrichtungsübergreifenden Basisqualifikationen zusammen. Laut der
IHK Regensburg werden jährlich etwa vier bis
sechs Teilnehmer auf Grundlage der 2012 erneuerten Besonderen Rechtsvorschrift geprüft.54
Die Qualifikation zum Geprüften Industriemeister
Fachrichtung Brandschutz/zur Geprüften Industriemeisterin Fachrichtung Brandschutz umfasst
die folgenden drei Prüfungsteile:
1. Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen gemäß Ausbilder-Eignungsverordnung
nach dem Berufsbildungsgesetz
•
Ausbildungsvoraussetzungen
Ausbildung planen
prüfen
und
•
Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
•
Ausbildung durchführen
•
Ausbildung abschließen
2. Grundlegende Qualifikationen:
Aufgaben und Tätigkeiten
Geprüfte Industriemeister/innen der Fachrichtung
Brandschutz verfügen in der Regel über langjährige Berufserfahrung und sind mit Fach- und Führungsaufgaben bei einer Werkfeuerwehr betraut.
Sie können im Einsatz bis zu acht Feuerwehrleute selbstständig führen und Fahrzeugführer eines
Lösch- oder Sonderfahrzeuges sein. Sie erkennen
drohende Gefahren an der Einsatzstelle, ordnen
entsprechende Schutzmaßnahmen an und können
lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort
durchführen. Im Innendienst nehmen sie brandschutztechnische Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahr, z.B. als Brandschutzbeauftragter, und sorgen für den geregelten Dienstablauf
sowie den Erhalt der Einsatzbereitschaft. Dank ihrer vertieften betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen, rechtlichen und berufserzieherischen
Kenntnisse sowie Fertigkeiten sind sie besonders
für Führungsaufgaben bei einer Werkfeuerwehr
qualifiziert.
Geprüfte Industriemeister/innen der Fachrichtung
Brandschutz arbeiten in einer Vielzahl von Wirtschaftszweigen in betrieblichen Werksfeuerwehren,
z.B. im Bereich der Metallerzeugung, in der chemischen, pharmazeutischen sowie Kunststoff herstellenden und verarbeitenden Industrie sowie auf
Flughäfen, an Häfen und in Kraftwerken.
36
BIGS Standpunkt Nr. 7 / Juli 2015
•
Rechtsbewusstes Handeln
•
Betriebswirtschaftliches Handeln
•
Anwendung von Methoden der Information,
Kommunikation und Planung
•
Zusammenarbeit im Betrieb
3. Handlungsspezifische Qualifikationen:
•
Naturwissenschaft und Technik
•
Recht und Verwaltung
•
Organisation und Dienstbetrieb
•
Fahrzeug- und Gerätekunde
•
Einsatzlehre/Taktik
•
Technische Hilfeleistung
•
Brandbekämpfung
•
Einsatz mit gefährlichen Stoffen und Gütern
•
Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz
•
Unterrichtserteilung im Rahmen eines Lehrvortrages
Zulassungsvoraussetzungen
Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet die
Industrie- und Handelskammer. Zulassungsvoraussetzungen für den zweiten Prüfungsteil sind:
•
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung
in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder
ein höherwertiger anerkannter Bildungsabschluss und die erfolgreiche Prüfung zur
Brandschutz-Fachkraft IHK oder eine Laufbahnprüfung für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst und
•
ein für den Zeitraum der Prüfung gültiges
ärztliches Gesundheitszeugnis über die körperliche und geistige Einsatzfähigkeit
•
eine mindestens zweijährige einschlägige
Berufspraxis als Brandschutz-Fachkraft IHK
oder mit vergleichbarem Abschluss
•
die
erfolgreiche
Teilnahme
am
Vorbereitungslehrgang
zum/r
Geprüften
Brandschutzmeister/-in bzw. an den Gruppenlehrgängen entsprechend den Bestimmungen für den feuerwehrtechnischen Dienst
in Bayern oder
•
der glaubhafte Nachweis der erforderlichen
auf Werkfeuerwehren bezogene Kenntnisse,
Fertigkeiten und Erfahrungen durch Vorlage
von Zeugnissen oder anderen Nachweisen.
Vorbereitungslehrgänge können bis zu 1 Jahr
dauern (Teilzeit/Fernunterricht).
Aktuelle Prüfungstermine und -gebühren sind bei
der Industrie- und Handelskammer zu erfragen.
Below . Berufliche Aus- und Weiterbildung in der zivilen Sicherheit
37
4
Andere ausgewählte Teilqualifizierungen im Bereich ziviler Sicherheit
Unterrichtungsverfahren und Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe
Unternehmer und Angestellte im Bewachungsgewerbe müssen in Deutschland die Berufszugangsregelung nach § 34a Gewerbeordnung erfüllen
um „gewerbsmäßig Leben und Eigentum fremder
Personen“ bewachen zu dürfen. Für selbstständige Unternehmer ist eine Unterrichtung in Höhe
von 80 Unterrichtseinheiten, für Angestellte 40
Unterrichtungsstunden
vorgeschrieben.
Eine
Sachkundeprüfung muss abgelegt werden, wenn
man in den folgenden Aufgabenbereichen tätig
werden will:
•
„Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum
oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich
öffentlichem Verkehr,
•
Schutz vor Ladendieben,
•
Bewachungen im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken.“55
Sowohl die Unterrichtung als auch die Sachkundeprüfung gelten nur für die gewerbliche Bewachung von fremdem Leben und Eigentum. Beide
Verfahren werden durch die örtliche IHK durchgeführt und sind die Mindestanforderung für die
meisten einfachen Tätigkeiten im Sicherheitsund Bewachungsgewerbe, sodass insbesondere die Sachkundeprüfung mit Abstand die weit
verbreiteteste Qualifizierung in der Branche ist.56
Allein in Berlin haben 1649 Personen an der Sachkundeprüfung im Jahr 2014 teilgenommen, am
Unterrichtungsverfahren mit 722 Teilnehmern
etwas weniger als halb so viel.57 Während Branchenverbände wie der BDSW den Gewerbezugang
deutlich verschärfen bzw. die Aufsicht über Sicherheitsunternehmen den Innenbehörden unterstellen möchten, werden die bestehenden Regelungen
von Bundeswirtschaftsministerium und den Industrie- und Handelskammern unterstützt.58
Fachkräfte in Notruf- und Serviceleitstellen
In Deutschland werden Fachkräfte für sogenannte Notruf- und Service-Leitstellen (NSL) und Interventionsstellen (IS) von Sicherheitsdienstleistern durch die VdS Schadenverhütung GmbH
38
BIGS Standpunkt Nr. 7 / Juli 2015
geprüft.59 In diversen VdS-Richtlinien sind einheitliche Prüfkriterien für die Aufgabenbereiche
einer Leitenden Notruf- und Service-LeitstellenFachkraft, einer Notruf- und Service-LeitstellenFachkraft, der verantwortlichen Person einer Interventionsstelle sowie einer Interventionskraft
im Alarm- und Interventionsdienst definiert.60
Im NSL-Bereich werden die Prüfungen von VdS
selbst durchgeführt; die Abschlüsse zum Meister und zur Service-/Fachkraft für Schutz und
Sicherheit werden dabei als gleichwertig zur NSLFachkraft angesehen. Für Interventionskräfte ist
die erfolgreiche Teilnahme an einer mindestens
24-stündigen Schulungsmaßnahme mit anschließender Wissensfeststellung durch von VdS benannte zuständige Stellen ausreichend. Die Qualifizierungen für die NSL schließen die Tätigkeit
als Interventionskraft mit ein. Zwischen 2003
und 2012 wurden rund 1700 NSL-Fachkräfte von
VdS geprüft, wobei die Zahl der geschulten Interventionskräfte deutlich höher anzusiedeln ist.61
Hafen- und Schiffsicherheit
In der maritimen Sicherheit ist für den Bereich
Hafen- und Schiffsicherheit der International
Ship and Port Facility Security Code (ISPS Code)
seit 2004 maßgeblich, dessen Regelungen in
Deutschland durch die für die Häfen zuständigen
Bundesländer landesrechtlich umgesetzt wurden.
Für die Gefahrenabwehr auf einer Hafenanlage,
in der Schiffe ab 500 BRZ (Bruttoraumzahl) sowie
Passagierschiffe in der internationalen Fahrt festmachen können, ist gemäß ISPS-Code ein speziell geschulter Port Facility Security Officer (PFSO)
vom Hafenunternehmen zu qualifizieren und zu
benennen. Der PFSO ist für die Erstellung und
Umsetzung eines mehrstufigen Gefahrenabwehrplans zuständig, der von der zuständigen Behörde des Bundeslandes zu genehmigen ist. Er ist
verantwortlich für die Umsetzung aller relevanten
Sicherheitsmaßnahmen, für die Einweisung und
Schulung des Personals in der Hafenanlage und
die Koordinierung mit den Sicherheitsverantwortlichen der einlaufenden Schiffe sowie den Be-
Luftsicherheit
hörden. In großen Hafenanlagen sind teilweise
mehr als zehn Beauftragte für Gefahrenabwehr
beschäftigt, um eine Erreichbarkeit rund um die
Uhr zu gewährleisten.62
Auf jedem vom ISPS-Code erfassten deutsch
beflaggten Schiff ist außerdem ein Ship Security
Officer (SSO) zur Gefahrenabwehr einzusetzen;
jedes Schifffahrtsunternehmen muss seinerseits einen geschulten Company Security Officer
(CSO) für die Gefahrenabwehr benennen. Während die mehrtätigen Lehrgänge zum SSO und
CSO nur an von der Dienststelle Schiffssicherheit der Berufsgenossenschaft Verkehr bzw. vom
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
zugelassenen Ausbildungsstätten durchgeführt
werden dürfen, werden Schulungen für den PFSO
von der zuständigen Länderbehörde individuell
geprüft und zugelassen. Der Qualifizierungsbedarf für PFSOs ist seit 2004/2005 dabei weitestgehend gedeckt.
Der Einsatz von privaten bewaffneten Sicherheitsdiensten auf Seeschiffen unter deutscher Flagge
speziell zur Abwehr von Piratenangriffen unterliegt seit Dezember 2013 einer gesetzlich geregelten
Zulassungspflicht gemäß § 31 Gewerbeordnung.
Die Zulassung von Bewachungsunternehmen auf
Seeschiffen erfolgt durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle im Benehmen mit der
Bundespolizei. Die Verantwortlichkeit für die angemessene Auswahl sowie Aus- und Fortbildung
des eingesetzten Wachpersonals liegt dabei bei
dem Unternehmen selbst (und keiner dafür zuständigen Stelle, zum Beispiel einer IHK).63 Die
zu unterrichtende Rechts- und Sachkunde ist in
der Seeschiffbewachungsverordnung detailliert
festgelegt und umfasst die Grundzüge des Rechts
der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie die
relevanten Vorschriften des Gewerberechts, des
Bürgerlichen Gesetzbuchs, des Straf- und Verfahrensrechts, der Unfallverhütung und der maritimen Gesetze bei einer empfohlenen Mindestunterrichtungsdauer von 139 Zeitstunden. Nach §
31 GewO sind elf Bewachungsunternehmen zugelassen (Stand Mai 2015).64
Passagier- und Gepäckkontrollen an deutschen
Flughäfen werden überwiegend von Beschäftigten privater Sicherheitsdienstleister im Auftrag der Bundespolizei vorgenommen. Gesetzliche Grundlagen hierfür sind insbesondere die
europäische Verordnung (EU) 185/2010, das
Luftsicherheitsgesetz und die LuftsicherheitsSchulungsverordnung. Die Anforderungen an
Aus- und Fortbildung des eingesetzten Personals
sind in Kapitel 11.2.1.3. der EU-Verordnung nach
Aufgabenbereichen geregelt. Die Kontrolle von
Personen, Handgepäck, mitgeführten Gegenständen und aufgegebenem Gepäck wird dabei von
Luftsicherheitsassistenten durchgeführt. Weiterhin werden Luftsicherheitskontrollkräfte für die
einzelnen Bereiche der Personal- und Warenkontrolle, Fahrzeugkontrolle sowie Fracht- und Postkontrolle eingesetzt.
Die Schulung der verschiedenen Personalgruppen darf nur durch behördlich zertifizierte Ausbilder vorgenommen werden, die hierfür auf
Inhalte aus einem vorgeschriebenen modularen
Schulungssystem zurückgreifen. Schulungs- und
Prüfungsinhalte sind Waffen- und Sprengstoffkunde, Röntgentechnik und -bildanalyse, Strahlenschutz, Personenkontrollen, Kommunikationsund Deeskalationstraining sowie Rechtskunde
und Englisch. Für die einzelnen Aufgabenbereiche
sind ebenfalls Mindestschulungszeiten vorgegeben, sodass ein Vorbereitungslehrgang bis zu
mehrere Wochen dauern kann. Die Prüfung wird
stets von der zuständigen Luftsicherheitsbehörde abgenommen, die innerhalb ihrer Dienst- und
Fachaufsicht auch Stichproben in der Ausbildung
vornehmen kann.65
An deutschen Flughäfen sind 17 Unternehmen
tätig, die mit insgesamt 8976 Luftsicherheitsassistenten operative Passagier- und Gepäckkontrollen durchführen (Stand Januar 2015).66
Inspektionen der EU haben zuletzt erhebliche
Mängel bei den Luftsicherheitskontrollen an einigen deutschen Flughäfen aufgedeckt. In der
Folge hat die Kommission Deutschland vor dem
Gerichtshof der EU verklagt, weil Deutschland an
Below . Berufliche Aus- und Weiterbildung in der zivilen Sicherheit
39
einigen Flughäfen nicht alle Maßnahmen der Luftsicherheit gemäß europäischem Recht regelmäßig überprüft hat.67
IT-Sicherheit und Sicherheitstechnik
Im IT-Bereich existieren praktisch keine öffentlich-rechtlich geregelten Aus- und Weiterbildungsberufe für auf Sicherheit spezialisierte
Fachkräfte. Sicherheit wird als Querschnittsthema in vielen Bereichen der Informationstechnik
verstanden und entsprechend in der Ausbildung
vermittelt. So gibt es in den anerkannten Ausbildungsberufen im Bereich der Informations- und
Telekommunikationstechnik keine eigenständige
Fachrichtung und auch kein Profil zum Thema
Sicherheit.68 Im Bereich der Weiterbildung wurde von Gewerkschaften, Arbeitgeber- und Fachverbänden sowie der Fraunhofer-Gesellschaft
ein mehrstufiges bundeseinheitliches IT-Weiterbildungssystem entwickelt, das Fachkräfte nach
ihrer Qualifikationsebene in Spezialisten (fachliche Weiterqualifizierung mit Zertifikat ohne
IHK-Abschluss) und strategische sowie operative
Professionals (IHK-Abschlüsse auf Bachelor-Niveau) unterteilt. Auf Ebene der Spezialisten sind
darin Zertifizierungen als Sicherheitstechniker/
in und IT-Sicherheitskoordinator/in vorgesehen.
Das 2002 eingeführte und 2010 überarbeitete
Qualifizierungsmodell wurde am Markt jedoch
nur wenig angenommen und ist auf Ebene der
Spezialisten heute praktisch irrelevant.69 Abseits
der wachsenden Zahl an spezialisierten Studiengängen existiert eine Vielzahl an Industriezertifikaten auf nationaler und internationaler Ebene,
darunter auch diverse Sicherheitszertifikate.70
Ein technologieneutrales Ausbildungsprofil mit
dem Schwerpunkt IT-Sicherheit als öffentlich geregelter Aus- oder Weiterbildungsabschluss ist
40
BIGS Standpunkt Nr. 7 / Juli 2015
Experten zufolge auch wenig sinnvoll und wird
auf absehbare Zeit nicht existieren.
Ähnlich wie im IT-Bereich sind auch in den Elektro- und Metallhandwerken sicherheitstechnische
Inhalte in verschiedene Aus- und Weiterbildungsberufe integriert. Ein erster Versuch, elektrische
und mechanische Elemente der Objektsicherung in einem Weiterbildungsberuf zu vereinen,
war die bundeseinheitliche Fortbildung zum/zur
„Geprüfte/n Schließ- und Sicherungstechniker/
in“, die 2006 eingeführt und von der Handwerkskammer Erfurt maßgeblich mitentwickelt worden
war. Ziel war es, Fachkräften neben sicherheitstechnischen Kenntnissen im Metall- und Elektrohandwerk auch Fähigkeiten in der Projektplanung
und -leitung zu vermitteln. Der Handwerkskammer Erfurt zufolge wurde der Abschluss am Markt
jedoch nicht angenommen und ist in der Praxis
heute irrelevant.
Im Zuge der Digitalisierung wachsen dabei die
Schnittmengen mit der Informationstechnik. Zuletzt hat der Zentralverband Elektrotechnik- und
Elektronikindustrie (ZVEI) die Schaffung eines
Ausbildungsberufs „Sicherheitstechniker“ gefordert, um insbesondere den Qualifizierungsbedarf
für Fachplaner und Facherrichter der Sicherheitstechnik besser decken zu können. Hintergrund
sind die wachsende digitale Vernetzung und
damit einhergehende Verschmelzung von Elektromechanik und Informationstechnik, die dem
Verband zufolge in den bestehenden Ausbildungsberufen in der Elektrotechnik nur unzureichend abgebildet werden. Die Entwicklung des
neuen Berufsbilds, das auf der Ausbildung zum
Elektroniker für Gebäude und Infrastruktursysteme aufbauen soll, wird seit Sommer 2014 von
einem Arbeitskreis vorangetrieben.71
5 Wissen(schafft) Sicherheit? Ansätze für
einen verbesserten Wissenstransfer zwischen
Sicherheitsforschung und Berufsbildung
Am 21. November 2014 veranstaltete das Brandenburgische Institut für Gesellschaft und Sicherheit (BIGS) im Rahmen von fit4sec einen
Workshop zum Thema „Wissen(schafft) Sicherheit? Möglichkeiten für einen verbesserten Wissenstransfer zwischen Sicherheitsforschung und
Aus- und Weiterbildung in Deutschland.“ Die
Veranstaltung im Hotel avendi am Griebnitzsee
in Potsdam brachte 16 Vertreter der zivilen Sicherheitsforschung mit Experten aus der betrieblichen Aus- und Weiterbildung, Branchenverbänden und Bildungsforschung zusammen, um über
Anknüpfungspunkte und Synergien zwischen beiden Bereichen zu diskutieren.
Im ersten Veranstaltungsteil wurden das
deutsche und europäische Sicherheitsforschungsprogramm vorgestellt, um insbesondere die Vertreter aus dem Unternehmensund Bildungsbereich mit Rahmenbedingungen
und Inhalten der aktuellen Forschung vertraut
zu machen. Im Gegenzug wurden zwei Ausbildungsberufe aus dem Feld der zivilen
Sicherheit präsentiert und Anknüpfungspunkte
mit der Forschung diskutiert: die Fach- bzw. Servicekraft für Schutz und Sicherheit sowie der neu
eingeführte Notfallsanitäter. Für die Fach- und
Servicekraft wurden verschiedene Forschungsbedarfe identifiziert, zum Beispiel die Auswirkungen
des demografischen Wandels und anderen Megatrends auf die Sicherheitswirtschaft und die
daraus entstehenden Anforderungen für die Ausund Weiterbildung. Neues Wissen kann dabei
über Prüfer und Dozenten in den Berufsschulen
vermittelt werden. Grundsätzlich sind die Lehrpläne technologieneutral und als Mindeststandards konzipiert, sodass neue Entwicklungen und
Erkenntnisse leichter integriert werden können.
Mit Blick auf das Unternehmen als Lernort sei
allerdings zu bedenken, dass insbesondere kleine Ausbildungsbetriebe häufig Probleme haben,
das vielfältige Aufgabenspektrum der Fach-/Servicekraft während der Ausbildung vollumfänglich
anbieten zu können, geschweige denn aktuelle
Trends und Ergebnisse der Sicherheitsforschung
zu vermitteln. Das Forschungsprogramm der
Bundesregierung und EU war den meisten Teilnehmern aus dem Bereich Schutz und Sicherheit
vorher nicht bekannt.
Das Berufsbild des neu geschaffenen Notfallsanitäters bietet seinerseits zahlreiche Anknüpfungspunkte für die Sicherheitsforschung, wie sich
an diversen Verbundprojekten unter Beteiligung
von Akteuren aus dem Rettungsdienst erkennen lässt.72 Das zivile Sicherheitsforschungsprogramm ist unter den einschlägigen Hilfsorganisationen (zum Beispiel Johanniter-Unfall-Hilfe,
Deutsches Rotes Kreuz usw.) bereits deutlich
bekannter. Mit Blick auf Mechanismen des Wissenstransfers wurde festgestellt, dass die landesrechtlich vorgeschriebenen Fortbildungen für
Rettungsdienstpersonal (beispielsweise im Umfang von 30 Stunden in Nordrhein-Westfalen)
für die Vermittlung neuester notfallmedizinischer
Entwicklungen genutzt werden und Ergebnisse
der Sicherheitsforschung dort nicht reflektiert
werden können.
Im zweiten Teil des Workshops wurden drei Projekte aus dem nationalen und europäischen
Sicherheitsforschungsprogramm mit einem
direkten oder indirekten Bezug zu Qualifizierung
und Schulung vorgestellt: das Projekt DEFAKTOS,
das neue Strategien und Verfahren für die Ausund Fortbildung von Luftsicherheitsassistenten
entwickelt, MultikOSi, dessen Forschung zu Unterstützungssystemen für die Planung und Durchführung von städtischen Großveranstaltungen in
die Schaffung von spezifischen Aus- und Weiterbildungsangeboten für Akteursgruppen in der
Veranstaltungssicherheit genutzt werden soll,
sowie das EU-Projekt ValueSec, mit dem ein Entscheidungs-Unterstützungstool für Sicherheitsverantwortliche im öffentlichen Bereich entwickelt wurde.
Aufbauend auf den vorhergehenden Präsentationen wurden abschließend Herausforderungen
und Chancen für einen verbesserten Wissenstransfer zwischen beiden Bereichen diskutiert.
Below . Berufliche Aus- und Weiterbildung in der zivilen Sicherheit
41
Folgende zentrale Herausforderungen wurden
dabei identifiziert:
•
•
•
42
Mangelnde Anreize: Fragen der beruflichen
Aus- und Weiterbildung sind für Stakeholder in der Forschung in der Regel nicht relevant, wenn überhaupt ist die akademische
Lehre ein Zielbereich. Wissenschaftler wollen
in Fachzeitschriften veröffentlichen, beteiligte Unternehmen ein rentables Produkt oder
eine Dienstleistung entwickeln, und Endanwender suchen Lösungen für den Einsatz in
der Praxis. Akteure in der beruflichen Ausund Weiterbildung werden ihrerseits von den
Anforderungen der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen bzw. ökonomischen Erwägungen geleitet.
Mangelnde Ressourcen: Für Unternehmen,
insbesondere kleinere und mittelständische
Betriebe, ist eine Beteiligung an mehrjährigen Forschungsprojekten oftmals mit
einem hohen Ressourcen- und Zeitaufwand
verbunden. In einer dreijährigen Berufsausbildung ist es außerdem schwer für Auszubildende und Ausbilder/Lehrer, kurzfristige
Trends und Ergebnisse aus der Forschung
aufzugreifen. Forschungsinstitutionen wiederum haben nach Beendigung eines Projekts
häufig kaum Kapazitäten für die weitere (gezielte) Verbreitung ihrer Ergebnisse, zumal
nur das Bundesministerium bzw. der Projektträger das gesamte Sicherheitsforschungsprogramm überblicken kann.
Mangelndes Wissen: Häufig wissen beide
Seiten nichts oder nicht genug voneinander, um Synergien zu erkennen und nutzbar
zu machen. Zum einen ist das Sicherheitsforschungsprogramm in diversen Branchen
nicht bekannt. Zum anderen wissen Forschungsakteure oft gar nicht, für wen ihre Ergebnisse interessant sein könnten („unknown
unknowns“). Auf Unternehmensseite sind
häufig auch die Vertreter für Forschung und
Entwicklung, nicht jedoch die Verantwortlichen für Aus- und Weiterbildung über Initiativen aus der Forschung informiert.
BIGS Standpunkt Nr. 7 / Juli 2015
Im Verlauf des Workshops wurde dennoch deutlich, dass sowohl beiderseitiges Interesse an einem
verbesserten Austausch als auch konkrete Forschungsbedarfe zur Weiterentwicklung von Ausund Weiterbildungsmaßnahmen im Bereich der
zivilen Sicherheit bestehen. Die Verbesserungsvorschläge lassen sich im Wesentlichen in zwei
Bereiche gliedern:
•
Informationsangebote verbessern und zivile
Sicherheitsforschung in die Aus- und Weiterbildung tragen: Von den Berufsbildungsvertretern wurde der Wunsch geäußert, die
Ergebnisse bisheriger Sicherheitsforschung
besser überblicken und relevante Ergebnisse
leichter identifizieren zu können. Neben
einem allgemeinen Informationsangebot,
zum Beispiel in Form einer Plattform, die den
Bestand der Sicherheitsforschung erfasst und
aktualisiert, sollte die Sicherheitsforschung
gezielt in weitere Branchen und Bereiche
getragen werden, um neue Zielgruppen zu
erschließen (beispielsweise durch Informationsveranstaltungen, Beiträge in Branchenzeitschriften, Workshops mit Multiplikatoren
etc.). In der Sicherheitswirtschaft könnten
zum Beispiel auf der zweijährlich stattfindenden Ausbildungstagung von BDSW und
ASW relevante Forschungsprojekte thematisiert werden.
•
Aus- und Weiterbildung als Querschnittsthema in der Forschung etablieren: Fragestellungen der beruflichen Aus- und Weiterbildung sollten im Projektdesign verankert
und als Querschnittsthema etabliert werden.
So könnte Aus- und Weiterbildung als Aspekt
der Verwertungsplanung für ein Projekt vorgeschrieben oder neben einem Normungsauch ein Ausbildungskonzept gefordert werden. Auf dem nächsten Innovationsforum
„Zivile Sicherheit“ sollte sich demnach ein
Panel mit der Rolle von Sicherheitsforschung
in der beruflichen Aus- und Weiterbildung beschäftigen.
6fazit
Die Zahl der öffentlich-rechtlich geregelten Ausund Weiterbildungsberufe im Feld der zivilen Sicherheit ist überschaubar. Ein wesentlicher Grund
scheint hierfür zu sein, dass in vielen Branchen
Sicherheit oft als Querschnittsthema in diverse
Berufe integriert ist, selten jedoch in Form einer
formalen Spezialisierung oder eines eigenständigen Berufsbildes. Die ermittelten Abschlüsse
sind dabei von branchentypischen Anforderungen geprägt und unterscheiden sich untereinander zum Teil deutlich in ihrer Entstehung, Struktur, Verbreitung und der Zahl ihrer Absolventen.
In vielen Tätigkeitsfeldern mit Sicherheitsbezug
sind zudem Qualifizierungen deutlich unterhalb
der Schwelle eines Aus- oder Weiterbildungsberufs ausreichend, die hier nur am Rande erwähnt
werden konnten.
Die berufliche Aus- und Weiterbildung ist dabei
ein interessanter, wenn auch noch weitestgehend
unerschlossener Bereich für die zivile Sicherheits-
forschung. Die Bedingungen für einen fruchtbaren Wissenstransfer oder die Reflexion aktueller Forschung in der Berufsausbildung und der
marktwirtschaftlich organisierten Weiterbildung
sind zweifellos andere als in der universitären
Lehre. Ausbildungs- und Prüfungsordnungen
werden in den meisten Fällen nur schwerlich zu
ändern sein. Dennoch können durch Sicherheitsforschung zum Beispiel berufliche Teilqualifikationen wissenschaftlich untersucht, angepasst
oder gänzlich neu entwickelt werden. In jedem
Fall bedarf es weiterer Initiativen und Informationsangebote, um das Rahmenprogramm für zivile
Sicherheitsforschung in der beruflichen Aus- und
Weiterbildung bekannter zu machen und einen
Dialog zwischen beiden Seiten anzustoßen. Die
vorliegende Publikation und die dazugehörigen
Informationen auf der SecurityResearchMap sollen hierzu einen Beitrag leisten.
Quelle: Mikko Lemola/fotolia.de
Below . Berufliche Aus- und Weiterbildung in der zivilen Sicherheit
43
GLOSSAR DER FUSSNOTEN
1.
KALUS, Magdalena: „Personalmangel 2.0 Probleme der
Sicherheitswirtschaft und Lösungsansätze für die Rekrutierung von Fach- und Führungskräften“, in: DSD 2/2014,
S. 29–30; BIESING, Gabriele: „Wachsende Professionalisierung mit Verbesserungspotential“, in: WIK 03/2013, S.
42–44; OCHS, Rudolf: „Mindeststandard: Passende Qualifikationen fehlen immer noch“, in: WIK 3/2012, S. 84–87.
2. DEUTSCHLANDFUNK: „Misshandlung von Flüchtlingen –
‚Die Aufsichtsbehörde hat versagt‘. Harald Olschok im
Gespräch mit Bettina Klein“ (30.09.2014), http://www.
deutschlandfunk.de/misshandlung-von-fluechtlingendie-aufsichtsbehoerde-hat.694.de.html?dram:article_
id=298980 (abgerufen am 18.02.2015); SÜDDEUTSCHE
ZEITUNG: „Prüfbericht: Sicherheitsmängel am Flughafen
Frankfurt“ (Dezember 2014), http://www.sueddeutsche.
de/wirtschaft/eu-pruefbericht-gravierende-sicherheitsmaengel-am-flughafen-frankfurt-1.2276682 (abgerufen am
18.02.2015); HAMBURGER MORGENPOST: „Keine Schulungen, keine Ausweise: WDR deckt krasse Mängel bei
Schalker Sicherheitsdienst auf“ (27.01.2015), http://www.
mopo.de/fussball/keine-schulungen--keine-ausweise-wdrdeckt-krasse-maengel-bei-schalker-sicherheitsdienstauf,5067054,29675906.html (abgerufen am 18.02.2015).
3. Siehe z. B. die Projekte „Neue Strategien und Verfahren
für die Aus- und Fortbildung des Fluggast-Kontrollpersonals“ (DEFAKTOS) und „Unterstützungssysteme für urbane
Events – Multikriterielle Vernetzung für Offenheit und Sicherheit“ (Multikosi).
4. GERHOLD, Lars: Sicherheit studieren: Studienangebote
in Deutschland, Berlin: Freie Univ., Forschungsforum Öffentliche Sicherheit 2014 (Schriftenreihe Forschungsforum
Öffentliche Sicherheit 15). Die Online-Version ist abrufbar
unter www.studienfuehrer-sicherheit.de.
5. Neben dem Ausbildungsbetrieb kann die betriebliche Ausbildung in einer Verbundausbildung auch in einem Zusammenschluss mehrerer Betriebe stattfinden, um die
Erfordernisse der Ausbildungsordnung erfüllen zu können.
Außerdem können in staatlich geförderten Einrichtungen
der Wirtschaft Teile der betrieblichen Ausbildung absolviert werden (überbetriebliche Ausbildungsstätten) und
im Falle eines zu geringen Ausbildungsplatzangebots auch
freie Bildungsträger betriebliche Ausbildung durchführen.
Siehe SEKRETARIAT DER STÄNDIGEN KONFERENZ DER
KULTUSMINISTER DER LÄNDER IN DER BUNDESREPUBLIK
DEUTSCHLAND: Das Bildungswesen in der Bundesrepublik
Deutschland 2011/2012. Darstellung der Kompetenzen,
Strukturen und bildungspolitischen Entwicklungen für den
Informationsaustausch in Europa, Bonn 2012, S. 52.
6. Vgl. ebd.
7. Eine Auflistung aller zuständigen Stellen ist zu finden in
BUNDESINSTITUT FÜR BERUFSBILDUNG: Die anerkannten
Ausbildungsberufe 2014, Bielefeld: Bertelsmann, W 2014,
Abschn. 4.
8. BUNDESINSTITUT FÜR BERUFSBILDUNG (Hrsg.): Ausbildungsordnungen und wie sie entstehen, Bonn: Bundesinstitut für Berufsbildung 2014, S. 15–16.
9. Ebd., S. 10.
10. BUNDESINSTITUT FÜR BERUFSBILDUNG: Die anerkannten
Ausbildungsberufe 2014, S. 594.
11. BUNDESINSTITUT FÜR BERUFSBILDUNG: „Datenblatt Ausbildungsberufe insgesamt, inkl. § 66 BBiG/ § 42m HwO“
2014, http://www2.bibb.de/bibbtools/tools/dazubi/data/
Z/B/30/99600000.pdf (abgerufen am 16.02.2015).
12. So wurde 1996 noch jeder vierte Auszubildende in den
neuen Bundesländern ausgebildet. BUNDESINSTITUT FÜR
BERUFSBILDUNG (Hrsg.): Datenreport zum Berufsbildungsbericht 2014: Informationen und Analysen zur Ent-
44
BIGS Standpunkt Nr. 7 / Juli 2015
13.
14.
15.
16.
17.
18.
19.
20.
21.
22.
23.
24.
25.
26.
wicklung der beruflichen Bildung, Bonn: BIBB 2014 (Datenreport zum Berufsbildungsbericht 2014), S. 104.
Entnommen aus ebd., S. 223. Für eine Übersicht der Berufsabschlüsse, siehe die jeweiligen Abschnitte in BUNDESINSTITUT FÜR BERUFSBILDUNG: Die anerkannten
Ausbildungsberufe 2014.
Siehe dazu SEKRETARIAT DER STÄNDIGEN KONFERENZ
DER KULTUSMINISTER DER LÄNDER IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND: „Dokumentation der Kultusministerkonferenz über landesrechtlich geregelte Berufsabschlüsse
an Berufsfachschulen (Beschluss des Unterausschusses für
Berufliche Bildung vom 27.06.2014)“ 2014.
BUNDESINSTITUT FÜR BERUFSBILDUNG (Hrsg.): Datenreport zum Berufsbildungsbericht 2014, S. 222. Eine ausführliche Erklärung der einzelnen Schultypen ist zu finden
in STATISTISCHES BUNDESAMT (Hrsg.): Bildung und Kultur – berufliche Schulen Schuljahr 2013/2014, Wiesbaden:
Statistisches Bundesamt 2014 (Bildung und Kultur), S.
6–8.
SEKRETARIAT DER STÄNDIGEN KONFERENZ DER KULTUSMINISTER DER LÄNDER IN DER BUNDESREPUBLIK
DEUTSCHLAND: Das Bildungswesen in der Bundesrepublik
Deutschland 2011/2012, S. 54.
Vgl. dazu MÜNCH, Joachim: „Berufsbildungspolitik“, in:
ARNOLD, Rolf und Antonius LIPSMEIER (Hrsg.): Handbuch
der Berufsbildung, VS Verlag für Sozialwissenschaften
2006, S. 485–498.
BUNDESINSTITUT FÜR BERUFSBILDUNG (Hrsg.): Fortbildungsordnungen und wie sie entstehen…,“ Bonn: Bundesinstitut für Berufsbildung 2013, S. 12.
Vgl. ebd., S. 10.
Vgl. BUNDESINSTITUT FÜR BERUFSBILDUNG (Hrsg.): Datenreport zum Berufsbildungsbericht 2014, S. 364–365;
BUNDESINSTITUT FÜR BERUFSBILDUNG: Die anerkannten
Ausbildungsberufe 2014.
BUNDESINSTITUT FÜR BERUFSBILDUNG (Hrsg.): Datenreport zum Berufsbildungsbericht 2014, S. 365. Darin nicht
enthalten sind sogenannte Zertifikatslehrgänge, die vom
zeitlichen Schulungsumfang her deutlich geringer ausfallen
als die üblichen Vorbereitungskurse für öffentlich-rechtlich
geregelte Fortbildungsberufe (in der Regel dreistellige, im
Falle des Meisters mitunter eine vierstellige Stundenanzahl).
BOROWIEC, Thomas, Gisela METTIN und Maria ZÖLLER:
Checkliste Qualität beruflicher Weiterbildung. Wegweiser
für Weiterbildungsinsteressierte, überarbeitete Neuauflage, Bonn: Bundesinstitut für Berufsbildung 2012, S. 25.
Landesrechtliche Fortbildungen außerhalb des Gesundheits- und Sozialwesens sind nicht einheitlich erfasst und
ohne substanziellen Rechercheaufwand an dieser Stelle
nicht zu beziffern.
BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT (Hrsg.): Beruf aktuell
2014/15: Lexikon der Ausbildungsberufe, 1. Aufl., Bertelsmann, W. Verlag 2014.
BUNDESINSTITUT FÜR BERUFSBILDUNG: Die anerkannten
Ausbildungsberufe 2014.
Die Stichworte sind: Sicherheit, Sicherheitswesen, Sicherheitsmanagement, Sicherheitstechnik, Sicherheitswirtschaft, Unsicherheit, Krise, Gefahr, Gefahrenabwehr, Notfall, Katastrophe, Rettung, Risiko, Prävention, Kontrolle,
Konflikt, Frieden, Kriminologie, Polizei, Forensik, Infektion,
Epidemie, Epidemiologie, Pandemie, Terrorismus, Bioterrorismus, IT-Sicherheit, Unternehmenssicherheit, Versorgungssicherheit, kritische Infrastrukturen, Sanitätsmedizin, Rettungsmedizin, Brandschutz, Hygiene, Qualität,
Ressourcen, Naturgefahr, Georisiken, Naturkatastrophen,
Versicherung, Versicherheitlichung. GERHOLD: Sicherheit
studieren, S. 11.
27. Für die Suche wurde eine im Rahmen von fit4sec erstellte Datenbank genutzt, in der alle bisherigen Sicherheitsforschungsprojekte aus dem nationalen und europäischen
Rahmenforschungsprogramm für zivile Sicherheit erfasst
sind.
28. Vgl. BUNDESINSTITUT FÜR BERUFSBILDUNG (Hrsg.):
Ausbildungsordnungen und wie sie entstehen.
29. Von besonderen Fällen abgesehen sollen entsprechende
Fortbildungen seit mindestens fünf Jahren in mindestens
fünf Bundesländern bestehen und bundesweit einen jährlichen Durchschnitt von 500 Prüfungsteilnehmer/innen
erreichen. Vgl. BUNDESINSTITUT FÜR BERUFSBILDUNG
(Hrsg.): Fortbildungsordnungen und wie sie entstehen…,
S. 22–23.
30. So fallen die ermittelten Ausbildungsberufe alle in den
Bereich der Schutz-, Sicherheits- und Überwachungsberufe in der KldB 2010. Vgl. BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT
(Hrsg.): Klassifikation der Berufe 2010, Nürnberg: Bundesagentur für Arbeit 2011.
31. Vgl. KATSCHEMBA, Torsten: „Aus-, Fort- und Weiterbildung
in der Sicherheitswirtschaft“, in: STOBER, Rolf (Hrsg.): Managementhandbuch Sicherheitswirtschaft und Unternehmenssicherheit, Stuttgart: Boorberg 2012, S. 527–543;
STICHER, Birgitta: „Qualifikation in der Sicherheitsbranche“, in: OHDER, Claudius (Hrsg.): Unternehmensschutz:
Praxishandbuch, Stuttgart 
; München [u.a.]: Boorberg
2012, S. 52–62/4.
32. BiBB Datenblatt „Fachkraft für Schutz und Sicherheit“
(Stand: 01.12.2014).
33. Von Fachverbänden und Ausbildungsträgern werden verschiedene Maßnahmen diskutiert, um die Ausbildungssituation und Berufsperspektive zu verbessern, angefangen
bei einer besseren Personalentwicklung durch die Unternehmen bis hin zu einer deutlichen Verschärfung des
Gewerbezugangs durch den Gesetzgeber. Vgl. BIESING:
„Wachsende Professionalisierung mit Verbesserungspotential“; OCHS: „Mindeststandard: Passende Qualifikationen
fehlen immer noch“; KNOCHMUß, Nils: „10 Jahre ‚Ausbildung in der Sicherheitswirschaft‘ - Vieles besser, aber noch
nicht alles!“, in: DSD 04/2012, S. 27–28.
34. TUTSCHNER, Herbert, THOMAS BOROWIEC und ULRIKE
ECKTSEIN: „Evaluierung der Berufsausbildung zur Servicekraft für Schutz und Sicherheit und zur Fachkraft für
Schutz und Sicherheit – Projektbeschreibung“, Bundesinstitut für Berufsbildung 2014, https://www2.bibb.de/bibbtools/tools/fodb/data/documents/pdf/at_42462.pdf.
35. „Absolventen“ bezeichnet im Folgenden die Anzahl erfolgreich abgelegter Abschlussprüfungen im Berichtsjahr.
36. FRANZ FEUERSTEIN: „Präsentation ‚Neuordnung der Berufsausbildung in der Sicherheitswirtschaft 2008.‘ Informationsveranstaltung BDWS und IHK Frankfurt/Main“ 2008,
http://www.frankfurt-main.ihk.de/pdf/berufsbildung/ausbildung/Praesentation_Neuordnung_Berufsausbildung.pdf.
37. BiBB Datenblatt „Servicekraft für Schutz und Sicherheit“
(Stand: 01.12.2014).
38. TUTSCHNER/THOMAS BOROWIEC/ULRIKE ECKTSEIN:
„Evaluierung der Berufsausbildung zur Servicekraft für
Schutz und Sicherheit und zur Fachkraft für Schutz und
Sicherheit – Projektbeschreibung“, S. 3.
39. Vgl. BUNDESINSTITUT FÜR BERUFSBILDUNG (Hrsg.): Umsetzungshilfen und Praxistipps, mit CD-ROM Ausbildung
gestalten, Bielefeld: Bertelsmann, W. Verlag 2010 (Ausbildung gestalten), S. 9; THIEM, Horst und Raimund BÜCHER: „Qualifizierung Betriebsangehöriger“, in: UNGERER,
Markus E. und Hans-Jürgen STRAUB (Hrsg.): Praxis-Handbuch betrieblicher Brandschutz, Berlin: Schmidt 2010, S.
389–428, hier S. 404–406.
40. REYMERS, Magret und Gunda GÖRMAR: „Evaluierung der
Erprobungsverordnung des Ausbildungsberufes ‚Werkfeuerwehrmann / Werkfeuerwehrfrau‘“, Bundesinstitut für Berufsbildung 2013, https://www2.bibb.de/bibbtools/tools/
fodb/data/documents/pdf/at_42426.pdf; RAIMUND BÜCHER: „Editorial“, in: WFVD Info 1-2015.
41. Das Notfallsanitätergesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 7. September 2005. Das BBiG findet auf das
Ausbildungsverhältnis keine Anwendung. Vgl. AHNEFELD,
F. W. u. a.: „Die personelle Situation im Rettungsdienst“,
in: Notfall & Rettungsmedizin 6/7 (2003), S. 526–532;
LIPPERT, H.-D.: „Der Notfallsanitäter – nur der Rettungsassistent in einem anderen Kleid?“, in: Notfall + Rettungsmedizin 16/3 (2013), S. 216–218; FLAKE, F. u. a.:
„Notfallsanitäter – Chancen und Perspektiven des neuen
Berufsbildes“, in: Notfall + Rettungsmedizin 16/8 (2013),
S. 598–603; BROKMANN, J. C. u. a.: „Notfallsanitätergesetz“, in: Notfall + Rettungsmedizin 16/8 (2013), S. 604–
610.
42. Als letzte Bundesländer haben Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen im März 2015 ihre landesrechtlichen Bestimmungen novelliert. Mit einem flächendeckenden Ausbildungsbeginn im bevölkerungsreichsten Bundesland ist
vor 2016 jedoch nicht zu rechnen. S+K VERLAG FÜR NOTFALLMEDIZIN: „Keine Notfallsanitäter-Ausbildung in Nordrhein-Westfalen in diesem Jahr?“ (22.05.2015), http://
www.skverlag.de/rettungsdienst/meldung/newsartikel/
keine-notfallsanitaeter-ausbildung-in-nordrhein-westfalen-in-diesem-jahr.html (abgerufen am 01.06.2015);
KERNCHEN, Holger: „Notfallsanitäterausbildung – Konsequenzen für die Bildungslandschaft. Vortrag auf dem
Kongress Pflege 2015 in Berlin.“ 2015, http://www.gesundheitskongresse.de/berlin/2015/dokumente/praesentationen/Kernchen-Holger---NotfallsanitaeterausbildungAbstract.pdf.
43. Die Lehrgänge in Vorbereitung auf den staatlichen Gesundheitsdienst (Hygienekontrolleur, Gesundheitsaufseher) gelten als „Weiterqualifizierungsmaßnahme in der
Erwachsenenbildung im Praktikantenstatus, die nicht nach
BBiG anerkannt ist“. Sie werden derzeit für die alten Bundesländer an der Akademie für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit in München/Schwabach, der Akademie für
öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf und der Verwaltungsakademie Berlin durchgeführt (E-Mail-Korrespondenz mit dem Geschäftsführer des Bundesverbandes der
Hygieneinspektoren, 6. November 2014).
44. Vgl. SCHUBERT, Amadeus: „Berufsbilder der angewandten
Hygiene“, in: Hygiene & Medizin 7/8 2010, S. 274–276;
SEITZ, Thomas: „Der Föderalismus und seine Auswirkungen“, in: Der Hygieneinspektor 01/2010, S. 18–20.
45. Auch wenn bisher keine bundeseinheitliche Regelung vorliegt, existieren vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag seit 2005 eine Empfehlung zum „Erlass Besonderer Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zur
Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft“ sowie ein einheitlicher Rahmenstoffplan, der Bildungsträgern und Dozenten
als Vorlage dienen soll.
46. KATSCHEMBA: „Aus-, Fort- und Weiterbildung in der Sicherheitswirtschaft“, S. 534; BIESING: „Wachsende Professionalisierung mit Verbesserungspotential“, S. 42.
47. KATSCHEMBA: „Aus-, Fort- und Weiterbildung in der Sicherheitswirtschaft“, S. 535–536.
48. Im Ausbildungsbereich wurden die Handwerke Elektroinstallateur, Elektromechaniker und Fernmeldeanlagenelektroniker zum Handwerk Elektrotechniker zusammengelegt,
Below . Berufliche Aus- und Weiterbildung in der zivilen Sicherheit
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der seitdem in den Fachrichtungen Energie- und Gebäudetechnik, Automatisierungstechnik und Informations- und
Telekommunikationstechnik ausgebildet wird. Vgl. BORCH,
Hans und Hans WEISSMANN: „Neuordnung der Elektroberufe in Industrie und Handwerk“, in: Berufsbildung in Wissenschaft und Praxis 32/5 (2003), S. 9–12.
ZENTRALVERBAND
DES
DEUTSCHEN
HANDWERKS:
„Tabelle: Bestandene Meisterprüfungen, gesamt nach
Gewerken 1998 bis 2013 einschl. Veränderung“,
http://www.zdh-statistik.de/application/load_doc.
php?datei=20140728164840_ZR_MP-f98-13tab.xls (abgerufen am 05.06.2015).
Hintergrundgespräch mit dem Geschäftsführer Technik
und Berufsbildung des Zentralverbandes der Deutschen
Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH),
25. Juni 2015.
Vgl. THIEM/BÜCHER: „Qualifizierung Betriebsangehöriger“, S. 389–393.
WARMBIER, Jürgen: „Fortbildung in Hessen: Werkfeuerwehrtechniker-Lehrgang abgeschlossen“, in: WFVD Info
IV-2007, S. 17; FÜNNING, Rolf und Bernhard TSCHÄPE:
„Erste ‚Werkfeuerwehrtechniker‘ in Berlin und Brandenburg“, in: WFVD Info II-2008, S. 16–17.
Ebd., S. 393–396.
Ebd., S. 396–399.
§ 34a Gewerbeordnung. Das zuständige Gewerbeamt bestimmt dabei, welche Bereiche und Tätigkeiten unter diese
Regelungen fallen.
KATSCHEMBA: „Aus-, Fort- und Weiterbildung in der Sicherheitswirtschaft“; BRAUN, Frank: „Wirtschaftsgrundrechte und Schutzpflichten für die Sicherheitswirtschaft
und die Unternehmenssicherheit“, in: STOBER, Rolf u. a.
(Hrsg.): Managementhandbuch Sicherheitswirtschaft und
Unternehmenssicherheit, Stuttgart: Boorberg 2012, S.
47–67; STICHER: „Qualifikation in der Sicherheitsbranche“.
„Jahresbericht“, IHK Berlin 2014, S. 56.
„BDSW: Zuständigkeit für die privaten Sicherheitsdienste
muss an die Innenbehörden“ (22.08.2013), http://www.
bdsw.de/cms/index.php?option=com_content&task=view
&id=2431&Itemid=48 (abgerufen am 16.05.2015).
VdS-Schadenverhütung ist eine Sachverständigen- und
Zertifizierungsgesellschaft für Brandschutz und Sicherheitstechnik und ein Tochterunternehmen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft. Zentrale
Geschäftsfelder sind die Prüfung von Brandschutzanlagen
sowie die Zertifizierung von Dienstleistern, Produkten und
Management-Systemen.
VdS-Richtlinie 2172 und 2868 für InterventionsdienstLeitstellen, VdS-Richtlinie 3138 und 2237 für Notruf- und
Service-Leitstellen/Alarmdienst-Leitstellen.
KATSCHEMBA: „Aus-, Fort- und Weiterbildung in der Sicherheitswirtschaft“, S. 538; BEHRENS, Gerhard: „Ausund Fortbildung im Bereich NSL und Intervention“, in: DSD
2009/3, S. 10–13.
62. Vgl. PETERS, Joachim: „Maritime Sicherheit“, in: STOBER,
Rolf u. a. (Hrsg.): Managementhandbuch Sicherheitswirtschaft und Unternehmenssicherheit, Stuttgart: Boorberg
2012, S. 439–446.
63. BERTHOLD STOPPELKAMP: „Deutsche Sicherheitswirtschaft schützt vor Piraten“, in: DSD 2/2013, S. 20–21;
„Privat und bewaffnet gegen Piraterie“, in: Behörden Spiegel, 08.05.2013.
64. Vgl. § 31 GewO in Verbindung mit der Anlage zu § 10 Absatz 1 Seeschiffbewachungsverordnung. Eine Übersicht
der elf zugelassenen Bewachungsunternehmen (Stand:
Mai 2015) ist hier zu finden: http://www.bafa.de/bafa/de/
weitere_aufgaben/seeschiffbewachung/zugelassene_betriebe/index.html
65. In Deutschland existieren neben dem Luftfahrtbundesamt
und der Bundespolizei 16 Landesluftfahrtbehörden, vgl.
DÜNNES, Ulrich: „Das modulare Schulungssystem in der
Luftsicherheit“, in: DSD 1/2014, S. 6–7; LOHMANN, Wolfgang: „Luftsicherheit“, in: STOBER, Rolf u. a. (Hrsg.): Managementhandbuch Sicherheitswirtschaft und Unternehmenssicherheit, Stuttgart: Boorberg 2012, S. 431–438.
66. DEUTSCHER BUNDESTAG: „Antwort der Bundesregierung
– Sicherheit im Luftverkehr für Flugreisende und Besatzung. Drucksache 18/3889“ 2015.
67. EUROPÄISCHE KOMMISSION: „Kommission verklagt
Deutschland wegen mangelnder Überwachung von Sicherheitskontrollen an Flughäfen – Pressemitteilung“
(28.05.2015),
http://ec.europa.eu/deutschland/press/
pr_releases/13354_de.htm (abgerufen am 02.06.2015).
68. Die fünf wesentlichsten Berufe sind Informations- und Telek
ommunikationssystemelektroniker/-in, Fachinformatiker/in, Mathematisch-Technische/-r Softwareentwickler/-in,
Informations- und Telekommunikationssystemkaufmann/frau und Informatikkaufmann/-frau.
69. BORCH, Hans und Hans WEISSMANN: „IT-Weiterbildung
mit System. Betriebliche Karrierestufen für IT-Fachkräfte“,
in: Berufsbildung in Wissenschaft und Praxis 31/3 (2002),
S. 7–12; SCHENK, Harald u. a.: „Evaluierung des IT-Weiterbildungssystems: Untersuchung des Nutzens der ITWeiterbildung und des Verbleibs von Operativen und Strategischen Professionals. Abschlussbericht“, Bundesinstitut
für Berufsbildung 2012, https://www2.bibb.de/bibbtools/
tools/fodb/data/documents/pdf/eb_42350.pdf.
70. Vgl. dazu die Übersicht an IT-Zertifikaten mit Sicherheitsbezug auf Wikipedia https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_
der_IT-Zertifikate.
71. KÜHN, Christian: „ZVEI will neuen Ausbildungsberuf Sicherheitstechniker schaffen“, in: WIK 02/2014, S. 49–51.
72. Siehe z. B. die Themenfelder Schutz und Rettung bei komplexen Einsatzlagen, Schutz und Rettung von Menschen
und Integrierte Schutzsysteme für Rettungs- und Sicherheitskräfte.
AUTORENHINWEIS
Alexis Below ist seit 2012 wissenschaftlicher Mitarbeiter am BIGS und dort im Verbundprojekt fit4sec, dem von Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderten Schwerpunktzentrum Sicherheit und Technologie für den Themenschwerpunkt Ausbildung und Lehre zuständig. Alexis Below hat Internationale Beziehungen, Internationale Wirtschaft und Konfliktbewältigung in
Dresden, Peking, Bologna und Washington, D.C. studiert und 2011 seinen Master of Arts an der Johns Hopkins University School
of Advanced International Studies (SAIS) abgeschlossen. Am BIGS befasst er sich mit Fragen ziviler Sicherheit im Kontext von
Außen-, Entwicklungs- und Sicherheitspolitik.
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BIGS Standpunkt Nr. 7 / Juli 2015