Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales

Transcription

Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales
Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales
und Verbraucherschutz
-IA3-
Berlin, den 29.04.2005
Tel.: 9028 (928) 2397
Fax: 9028 (928) 2070
Email: Tanja.Meinert@
sengsv.verwalt-berlin.de
3010
An den
Vorsitzenden des Hauptausschusses
über
den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin
über Senatskanzlei – G Sen –
Unterbringung von Bürgerkriegsflüchtlingen und Asylbewerbern/innen
Einzelplan 09 – Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und
Verbraucherschutz
rote Nummern:
1621, 2421, 2654, 2874
Vorgang:
51. Sitzung des Hauptausschusses am 01. Oktober 2003
Der Hauptausschuss hat in seiner oben bezeichneten Sitzung Folgendes beschlossen:
„SenGesSozVer wird aufgefordert, den zum Ende des 1. Quartals 2004 angekündigten Bericht
dem Hauptausschuss vorzulegen.“
Hierzu wird berichtet:
Die Statistik zur Unterbringung von Berechtigten nach § 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes
(AsylbLG1) in Berlin konnte nunmehr programmiert werden. Damit liegen erstmals zum
Erhebungsstichtag 31.12.2004 entsprechende Daten vor.
Die sich auf einen Kalendermonat beziehende Statistik stellt die Art der Unterbringung und die
Höhe der Unterbringungskosten dar. Damit wird den statistischen Anforderungen in Ziffer 2 der
Ausführungsvorschriften über die Anmietung von Wohnraum durch Leistungsberechtigte nach
dem Asylbewerberleistungsgesetz (Wohn-AsylbLG2), die die Anmietung von Wohnraum auch
durch Leistungsberechtigte nach § 3 AsylbLG vorsehen, Rechnung getragen.
Da die Statistik - wie mehrfach begründet - erst ca. 1 ½ Jahre nach der im September 2003 in
Kraft getretenen AV-Wohn AsylbLG im September 2003 fertig gestellt werden konnte und zu
diesem Zeitpunkt bereits ein erheblicher Teil der entsprechenden Personen in Wohnungen
gezogen ist, kann die Entwicklung über den Zeitraum von September 2003 bis heute nicht mehr
nachvollzogen werden. Sie soll jedoch einen Vergleich zwischen Wohnungs- und
1
i. d. F. der Bekanntmachung vom 5. August 1997 (BGBl. I S. 2022), zuletzt geändert durch Art. 6 des
Gesetzes zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes und weiterer Gesetze vom 14. März 2005 (BGBl I S.
721)
2
DBl. IV Nr. 2/03.11.2003
1
Gemeinschaftsunterbringung sowie die Transparenz der künftigen Entwicklung im Bereich der
Unterbringung ermöglichen.
Die Statistik besteht aus einer Gesamtübersicht und mehreren Einzelstatistiken: Die
Gesamtübersicht weist - nach Leistungsbehörden (Bezirke/ZLA) aufgegliedert - die Anzahl der
untergebrachten Bedarfsgemeinschaften sowie die durchschnittlichen monatlichen Ausgaben
für die Unterkunftskosten aus, und zwar getrennt für die in Gemeinschaftsunterkünften und für
die in Wohnungen untergebrachten Personen. Außerdem enthält die Gesamtübersicht noch die
für jede Leistungsbehörde anfallenden durchschnittlichen monatlichen Ausgaben für einmalige
Leistungen je Bedarfsgemeinschaft für den Bezug einer Wohnung (Renovierung, Umzug,
Mobiliar, langlebige Wirtschaftsgüter, Hausrat).
Darüber hinaus werden weitere Einzelstatistiken erstellt, wobei jede Einzelstatistik die von ihr
dokumentierten Daten – wie die Gesamtübersicht – in einer nach Leistungsbehörden
(Bezirke/ZLA) aufgegliederten Form wiedergibt. Im Wesentlichen bedeutet dies:
Es wird erstens in einer gesonderten Einzelstatistik sowohl die Anzahl der auf jede
Leistungsbehörde entfallenden Bedarfsgemeinschaften (nach Typ der Bedarfsgemeinschaft
differenziert) als auch die Anzahl der Personen insgesamt ausgewiesen, und zwar jeweils
untergliedert nach der Unterkunftsart (Gemeinschaftseinrichtungen/Wohnungen).
Zu den Einzelstatistiken gehört zweitens ein fiskalischer Teil, der einerseits für die in
Wohnungen und andererseits für die in Gemeinschaftsunterkünften untergebrachten
Bedarfsgemeinschaften die monatlichen Ausgaben für die Unterbringung darstellt nebst den
Ausgaben für die einmaligen Leistungen bei Bezug einer Wohnung sowie die entsprechenden
monatlichen Durchschnittsbeträge.
Die Auswertung der erstmals zum Erhebungsstichtag 31.12.2004 durchgeführten Statistik
vermag noch kein abschließendes Gesamtbild über die fiskalischen Gegebenheiten bei der
Unterbringung der betroffenen Personengruppen aufzuliefern, da die praktische Handhabung
der Datenerhebung bei den einzelnen Leistungsbehörden trotz der von der Senatsverwaltung
für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz mit der IT-Verfahrensvorschrift PROSOZ/S in
Verbindung mit dem Rundschreiben Nr. I Nr. 8/2004 vermittelten Arbeitshinweise offensichtlich
noch nicht sachgerecht erfolgt. Da die Statistik ausschließlich aus der Erfassung in PROSOZ
generiert wird, macht eine fehlerfreie und vollständige Erfassung der Kosten für die
Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften eine Erfassung in PROSOZ erforderlich. Diese
Umstellung der Buchung ist zwar in der zitierten IT-Verfahrensvorschrift bzw. dem ergänzenden
Rundschreiben als notwendige Maßnahme vorgegeben worden, die Senatsverwaltung für
Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz geht jedoch davon aus, dass die Umsetzung
dieser Vorgabe noch nicht in allen Leistungsbehörden hinreichend in die Verwaltungspraxis
eingeflossen ist, weshalb die Kosten für die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften bei
dieser Erstausfertigung der Monatsstatistik noch nicht mit ausreichender Gültigkeit festgestellt
werden konnten.
Diese Problematik wird von der Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und
Verbraucherschutz unverzüglich eingehend mit den betroffenen Leistungsbehörden mit dem
Ziel erörtert werden, künftig eine vollständige und korrekte Erfassung auch dieser Daten
sicherzustellen.
Ungeachtet dieser für die erste Statistik geltenden Einschränkungen lassen sich jedoch bereits
folgende Erkenntnisse ableiten:
2
Gesamtübersicht (vgl. Anlagen)
- Überwiegende Unterbringung in Wohnungen
Nach der Gesamtübersicht zum Stichtag 31.12.2004 ist eine Aussage für 33,6 % der
Bedarfsgemeinschaften nicht möglich, da für diese Bedarfsgemeinschaften aufgrund fehlender
Angaben die Art der Unterbringung nicht festgestellt werden kann.
Weiterhin werden nach der Gesamtübersicht zum Stichtag 31.12.2004 landesweit 2396 von
4602 gemäß § 3 AsylbLG berechtigten Bedarfsgemeinschaften in Wohnungen untergebracht,
das entspricht 52,1 % (bzw. 46,2 % ohne den Anteil der mietfrei Wohnenden) aller
ausschließlich nach § 3 AsylbLG berechtigten Bedarfsgemeinschaften. Die durchschnittlichen
monatlichen Ausgaben für die Wohnungsunterbringung (Warmmiete) betragen danach im
Mittel über alle Bedarfsgemeinschaften lediglich 322,99 € (bzw. 364,02 € ohne den Anteil der
mietfrei Wohnenden), wobei hier allerdings zusätzlich die durchschnittlichen monatlichen
Ausgaben für die einmaligen Leistungen bei Bezug einer Wohnung (Renovierung, Umzug,
Mobiliar, langlebige Wirtschaftsgüter, Hausrat) zu berücksichtigen sind. Diese betragen – auf
alle zum Erhebungsstichtag in Wohnungen untergebrachten Bedarfsgemeinschaften bezogen rund 10 €. Dieser niedrige Betrag ist darauf zurückzuführen, dass der Großteil der
Bedarfsgemeinschaften bereits vor Beginn des Erhebungszeitraums eine Wohnung bezogen
hat und mit dem entsprechenden einmaligen Bedarf für den Erstbezug versehen worden ist, so
dass innerhalb des Erhebungszeitraums nur noch jene (wenigen) Bedarfsgemeinschaften mit
einmaligen Leistungen für den Wohnungsbezug versorgt werden mussten, welche in diesem
Monat erstmalig eine Wohnung bezogen. Die konkrete Anzahl dieser im Erhebungszeitraum
umziehenden Bedarfsgemeinschaften ist jedoch nicht bekannt. Als grobe Schätzung für die
tatsächlichen Kosten der einmaligen Leistungen bei Bezug einer Wohnung dürfte sich je nach
Größe der Bedarfsgemeinschaft ein Betrag von 700,- bis 2000,- € pro Bedarfsgemeinschaft
ergeben.
Die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften liegt dagegen bei nur 14,3 % der § 3
AsylbLG Bedarfsgemeinschaften.
- Unterbringung in Wohnungen tendenziell kostengünstiger
Aus den eingangs genannten Gründen für die eingeschränkte Aussagefähigkeit der Statistik in
der derzeitigen Fassung können die durchschnittlichen monatlichen Ausgaben für die
Gemeinschaftsunterbringung noch nicht landesweit mit einem plausiblen Wert beziffert
werden.
Exemplarisch werden hier aber die Daten einer Leistungsbehörde dargestellt:
Danach liegen im Bereich dieser Leistungsbehörde die durchschnittlichen monatlichen
Ausgaben pro Bedarfsgemeinschaft bei der Gemeinschaftsunterbringung bei 535,07 €, das
sind rund 67 % des Bruttobedarfes. Demgegenüber haben die durchschnittlichen
monatlichen Ausgaben pro Bedarfsgemeinschaft bei der Wohnungsunterbringung 386,59 €
(bzw. 390,34 € ohne den Anteil der mietfrei Wohnenden), d. h. ca. 38 % des Bruttobedarfes
betragen. Werden bei der Wohnungsunterbringung die durchschnittlichen monatlichen
Ausgaben für einmalige Leistungen für den Bezug einer Wohnung in Höhe von ca. 9 € bei
dieser Leistungsbehörde hinzugerechnet, ergibt sich folgender Kostenvergleich für den
Mittelwert aller Bedarfsgemeinschaften:
Durchschnittskosten für Gemeinschaftsunterkünfte: 535,07 €
Durchschnittskosten für Wohnungsunterbringung: 395,59 €
Mithin waren in der Zuständigkeit dieser Leistungsbehörde für die Unterbringung einer
Bedarfsgemeinschaft in einer Wohnung (einschließlich der mietfrei wohnenden Personen) im
Durchschnitt weniger als drei Viertel der Kosten für die Unterbringung in einer
Gemeinschaftsunterkunft aufzuwenden. Bezogen auf den Anteil der Unterbringungskosten am
Bruttobedarf, der sich im Wesentlichen aus dem Grundleistungsbetrag nach § 3 AsylbLG und
3
den Kosten der Unterkunft zusammensetzt, fällt der Kostenvergleich ebenso eindeutig zu
Gunsten der Wohnungsunterbringung aus.
Einzelstatistik zur differenzierten Unterbringung nach Größe der Bedarfsgemeinschaft:
Die erste Einzelstatistik zeigt, dass der Anteil der Bedarfsgemeinschaften, die in Wohnungen
untergebracht werden, bei 9 von 13 Leistungsbehörden zwischen 40 % und 56 % liegt, während
4 Leistungsbehörden zwischen 30 und 40 % der Bedarfsgemeinschaften in Wohnungen
unterbringen. Zudem werden deutlich mehr Mehrpersonenhaushalte in Wohnungen
untergebracht als Ein-Personen Haushalte. So werden bei den 4- und 5- Personen-Haushalten
fast durchgängig 70 bis teilweise sogar 100 % der Bedarfsgemeinschaften in Wohnungen
untergebracht.
Bezogen auf die Personenanzahl sind 58 % aller Berechtigten nach § 3 AsylbLG in Wohnungen
untergebracht, wobei hier lediglich 2 Leistungsbehörden unter 50 % liegen.
Einzelstatistik in fiskalischer Hinsicht zur differenzierten Kostenbilanz bei der
Unterbringung
Entsprechend dem fiskalischen Teil der Einzelstatistik wurden für landesweit 2126
Bedarfsgemeinschaften mit Stichtag zum 31.12.2004 monatlich 773.895,99 € für die
Wohnungsunterbringung in Form der Warmmiete ausgegeben. Dies sind nur 29,2 % des
Bruttobedarfes dieser Bedarfsgemeinschaften, auch wenn zu bedenken ist, dass Ausgaben für
einmalige Leistungen bei Bezug einer Wohnung angefallen sind. Diese werden mit ca. 25.000
€ im Monat Dezember 2004 ausgewiesen.
Auch hier können derzeit nur bezogen auf eine Leistungsbehörde konkrete Angaben betreffend
die
unterschiedlichen
Haushaltsgrößen
im
Vergleich
der
Wohnungszur
Gemeinschaftsunterbringung gemacht werden.
Bei dieser Leistungsbehörde beträgt der monatliche Durchschnittsbetrag für einen 1-Personen
Haushalt in einer Wohnung 230,49 € und in einer Gemeinschaftsunterbringung 529,42 €, für
einen
2-Personen
Haushalt
in
einer
Wohnung
305,04
€
und
in
einer
Gemeinschaftsunterbringung 648 €.
Anhaltspunkte, die dafür sprechen könnten, dass diese Daten – etwa auf Grund örtlicher oder
sachbezogener Besonderheiten – nicht als repräsentativ für die übrigen Leistungsbehörden und
damit die landesweiten Gegebenheiten gelten könnten, liegen nicht vor. Somit ist mit hoher
Wahrscheinlichkeit die Schlussfolgerung gerechtfertigt, dass sich das vorstehend dargestellte,
bisher jedoch substantiiert lediglich auf den Daten einer einzelnen Leistungsbehörde beruhende
Bild im Ergebnis der künftig uneingeschränkt aussagefähigen Statistik für die Gesamtheit der
betroffenen Leistungsbehörden bestätigen wird.
Unter Hinweis darauf, dass die oben erwähnten, im Wesentlichen auf Anlaufschwierigkeiten bei
der Datenerfassung in den meisten Leistungsbehörden zurückzuführenden Einschränkungen in
der Datenvalidität künftig entfallen sollten, so dass die Statistik dann alle relevanten
quantitativen und fiskalischen Erkenntnisse über die Unterbringungssituation bei den
Berechtigten nach § 3 AsylbLG vermitteln wird, bitte ich damit, den Beschluss als erledigt
anzusehen.
Dr. Heidi K n a k e – W e r n e r
Senatorin für Gesundheit,
Soziales und Verbraucherschutz
Ausschuss-Kennung : Hauptgcxzqsq
Ausschuss-Kennung : Hauptgcxzqsq
4
SenGSV, II A 3
Ausdruck vom: 02.11.2011
T6 BezirksübersichtBdGGem
Statistik zur Unterbringung von Asylbewerbern nach § 3 AsylbLG in Berlin
- Gesamtübersicht -
Unterbringung leistungsberechtigter Bedarfsgemeinschaften nach § 3 AsylbLG in Gemeinschaftsunterkünften 1) (ohne Aufnahmeeinrichtungen - ZAA)
und durchschnittliche monatliche Ausgaben für laufende Unterbringung bzw. einmalige Leistungen für den Bezug einer Wohnung; Sachstand: 31.12.2004
Anzahl der untergebrachten Bedarfsgemeinschaften
davon in:
Durchschnittliche monatliche Ausgaben für
BdG in Gemeinschaftsunterkünften
in %
Bezirk
insgesamt
Gemeinschaftsunterkünften 1)
Wohnungen 4)
1
2
3
Betrag
Durchschn. monatliche
Betrag
davon in % des
€
€
Nettoanspruchs
Bruttobedarfs
(Sp. 2 in % v. Sp. 1)
Mitte
Friedrichshain-Kreuzberg
Pankow
Charlottenburg-Wilmersdorf
Spandau
Steglitz-Zehlendorf
Schöneberg-Tempelhof
Neukölln
Treptow-Köpenick
Marzahn-Hellersdorf
Lichtenberg
Reinickendorf
Bezirke zusammen
ZLA
Berlin insgesamt
4
5
6
7
8
642
353
475
362
199
245
415
218
269
443
241
160
6
2
21
115
4
35
24
5
85
28
14
53
349
178
208
207
83
119
258
98
151
229
143
92
0,9%
0,6%
4,4%
31,8%
2,0%
14,3%
5,8%
2,3%
31,6%
6,3%
5,8%
33,1%
0,00
0,00
535,07
60,70
0,00
8,10
0,00
0,00
128,51
21,64
0,00
28,57
0,00
0,00
67,19
12,13
0,00
2,05
0,00
0,00
15,87
5,27
0,00
4,04
0,00
0,00
67,19
12,24
0,00
2,05
0,00
0,00
17,93
5,27
0,00
4,04
0,00
0,00
0,00
18,21
0,00
0,00
0,00
0,00
1,18
0,00
0,00
0,00
4022
392
2115
9,7%
80,47
13,76
14,36
5,60
580
265
281
45,7%
1,26
0,29
0,29
0,66
4602
657
2396
14,3%
48,52
9,28
9,55
3,61
1) Gemeinschaftsunterkünfte = Pensionen (vertragsfreie Einrichtungen) und Sammelunterkünfte (vertragsgebundene Einrichtungen des LAGeSo
2) Ausgaben für die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften: ermittelt auf der Grundlage der Verrechnungssätze der vertragsgebundenen Einrichtungen und den Tagessätzen der vertragsfreien
3) Durchschnitt über alle BdG in Gemeinschaftsunterkünften
4) Eischließlich mietfrei in Wohnungen untergebrachte Asylbewerberbedarfsgemeinschaften
SenGSV, II A 3
Statistik zur Unterbringung von Asylbewerbern nach § 3 AsylbLG in Berlin
- Gesamtübersicht -
Ausdruck vom: 02.11.2011
T7 BezirksübersichtBdGWG
Unterbringung leistungsberechtigter Bedarfsgemeinschaften nach § 3 AsylbLG in Wohnungen
und durchschnittliche monatliche Ausgaben für laufende Unterbringung bzw. einmalige Leistungen für den Bezug einer Wohnung; Sachstand: 31.12.2004
Anzahl der untergebrachten Bedarfsgemeinschaften
davon in:
BdG
in Wohnungen
in %
Bezirk
insgesamt
Gemeinschaftsunterkünften 1)
Wohnungen 4)
1
2
3
Durchschnittliche monatliche Ausgaben für
davon in % des
Betrag
Durchschn. monatliche
Betrag
€
€
Bruttobedarfs
Nettoanspruchs
(Sp. 3 in % v. Sp. 1)
Mitte
Friedrichshain-Kreuzberg
Pankow
Charlottenburg-Wilmersdorf
Spandau
Steglitz-Zehlendorf
Schöneberg-Tempelhof
Neukölln
Treptow-Köpenick
Marzahn-Hellersdorf
Lichtenberg
Reinickendorf
Bezirke zusammen
ZLA
Berlin insgesamt
4
5
6
7
8
642
353
475
362
199
245
415
218
269
443
241
160
6
2
21
115
4
35
24
5
85
28
14
53
349
178
208
207
83
119
258
98
151
229
143
92
54,4%
50,4%
43,8%
57,2%
41,7%
48,6%
62,2%
45,0%
56,1%
51,7%
59,3%
57,5%
377,91
357,88
386,59
341,81
426,82
313,70
238,86
241,41
304,73
325,54
295,75
226,19
36,82
43,46
38,09
38,61
46,98
39,10
21,80
18,18
11,51
28,42
17,97
32,08
37,81
44,51
38,51
39,38
47,71
39,30
28,92
38,35
40,82
40,76
39,59
33,55
3,91
14,72
8,58
4,31
46,26
7,14
1,70
0,00
37,61
10,10
1,40
12,02
4022
392
2115
52,6%
325,52
28,16
38,48
9,97
580
265
281
48,4%
304,02
41,90
43,16
3,93
4602
657
2396
52,1%
322,99
29,21
38,95
9,26
1) "Gemeinschaftsunterkünfte" = Sammelunterkünfte (vertragsgebundene Einrichtungen des LAGeSo) und Pensionen (vertragsfreie Einrichtungen
2) "Warmmiete": Nettokaltmiete + kalte Betriebskosten + Heizung
3) Durchschnitt über alle BdG in Wohnungen
4) Eischließlich mietfrei in Wohnungen untergebrachte Asylbewerberbedarfsgemeinschaften