Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales
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Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales
Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz -IA3- Berlin, den 29.04.2005 Tel.: 9028 (928) 2397 Fax: 9028 (928) 2070 Email: Tanja.Meinert@ sengsv.verwalt-berlin.de 3010 An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – Unterbringung von Bürgerkriegsflüchtlingen und Asylbewerbern/innen Einzelplan 09 – Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz rote Nummern: 1621, 2421, 2654, 2874 Vorgang: 51. Sitzung des Hauptausschusses am 01. Oktober 2003 Der Hauptausschuss hat in seiner oben bezeichneten Sitzung Folgendes beschlossen: „SenGesSozVer wird aufgefordert, den zum Ende des 1. Quartals 2004 angekündigten Bericht dem Hauptausschuss vorzulegen.“ Hierzu wird berichtet: Die Statistik zur Unterbringung von Berechtigten nach § 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG1) in Berlin konnte nunmehr programmiert werden. Damit liegen erstmals zum Erhebungsstichtag 31.12.2004 entsprechende Daten vor. Die sich auf einen Kalendermonat beziehende Statistik stellt die Art der Unterbringung und die Höhe der Unterbringungskosten dar. Damit wird den statistischen Anforderungen in Ziffer 2 der Ausführungsvorschriften über die Anmietung von Wohnraum durch Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (Wohn-AsylbLG2), die die Anmietung von Wohnraum auch durch Leistungsberechtigte nach § 3 AsylbLG vorsehen, Rechnung getragen. Da die Statistik - wie mehrfach begründet - erst ca. 1 ½ Jahre nach der im September 2003 in Kraft getretenen AV-Wohn AsylbLG im September 2003 fertig gestellt werden konnte und zu diesem Zeitpunkt bereits ein erheblicher Teil der entsprechenden Personen in Wohnungen gezogen ist, kann die Entwicklung über den Zeitraum von September 2003 bis heute nicht mehr nachvollzogen werden. Sie soll jedoch einen Vergleich zwischen Wohnungs- und 1 i. d. F. der Bekanntmachung vom 5. August 1997 (BGBl. I S. 2022), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes und weiterer Gesetze vom 14. März 2005 (BGBl I S. 721) 2 DBl. IV Nr. 2/03.11.2003 1 Gemeinschaftsunterbringung sowie die Transparenz der künftigen Entwicklung im Bereich der Unterbringung ermöglichen. Die Statistik besteht aus einer Gesamtübersicht und mehreren Einzelstatistiken: Die Gesamtübersicht weist - nach Leistungsbehörden (Bezirke/ZLA) aufgegliedert - die Anzahl der untergebrachten Bedarfsgemeinschaften sowie die durchschnittlichen monatlichen Ausgaben für die Unterkunftskosten aus, und zwar getrennt für die in Gemeinschaftsunterkünften und für die in Wohnungen untergebrachten Personen. Außerdem enthält die Gesamtübersicht noch die für jede Leistungsbehörde anfallenden durchschnittlichen monatlichen Ausgaben für einmalige Leistungen je Bedarfsgemeinschaft für den Bezug einer Wohnung (Renovierung, Umzug, Mobiliar, langlebige Wirtschaftsgüter, Hausrat). Darüber hinaus werden weitere Einzelstatistiken erstellt, wobei jede Einzelstatistik die von ihr dokumentierten Daten – wie die Gesamtübersicht – in einer nach Leistungsbehörden (Bezirke/ZLA) aufgegliederten Form wiedergibt. Im Wesentlichen bedeutet dies: Es wird erstens in einer gesonderten Einzelstatistik sowohl die Anzahl der auf jede Leistungsbehörde entfallenden Bedarfsgemeinschaften (nach Typ der Bedarfsgemeinschaft differenziert) als auch die Anzahl der Personen insgesamt ausgewiesen, und zwar jeweils untergliedert nach der Unterkunftsart (Gemeinschaftseinrichtungen/Wohnungen). Zu den Einzelstatistiken gehört zweitens ein fiskalischer Teil, der einerseits für die in Wohnungen und andererseits für die in Gemeinschaftsunterkünften untergebrachten Bedarfsgemeinschaften die monatlichen Ausgaben für die Unterbringung darstellt nebst den Ausgaben für die einmaligen Leistungen bei Bezug einer Wohnung sowie die entsprechenden monatlichen Durchschnittsbeträge. Die Auswertung der erstmals zum Erhebungsstichtag 31.12.2004 durchgeführten Statistik vermag noch kein abschließendes Gesamtbild über die fiskalischen Gegebenheiten bei der Unterbringung der betroffenen Personengruppen aufzuliefern, da die praktische Handhabung der Datenerhebung bei den einzelnen Leistungsbehörden trotz der von der Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz mit der IT-Verfahrensvorschrift PROSOZ/S in Verbindung mit dem Rundschreiben Nr. I Nr. 8/2004 vermittelten Arbeitshinweise offensichtlich noch nicht sachgerecht erfolgt. Da die Statistik ausschließlich aus der Erfassung in PROSOZ generiert wird, macht eine fehlerfreie und vollständige Erfassung der Kosten für die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften eine Erfassung in PROSOZ erforderlich. Diese Umstellung der Buchung ist zwar in der zitierten IT-Verfahrensvorschrift bzw. dem ergänzenden Rundschreiben als notwendige Maßnahme vorgegeben worden, die Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz geht jedoch davon aus, dass die Umsetzung dieser Vorgabe noch nicht in allen Leistungsbehörden hinreichend in die Verwaltungspraxis eingeflossen ist, weshalb die Kosten für die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften bei dieser Erstausfertigung der Monatsstatistik noch nicht mit ausreichender Gültigkeit festgestellt werden konnten. Diese Problematik wird von der Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz unverzüglich eingehend mit den betroffenen Leistungsbehörden mit dem Ziel erörtert werden, künftig eine vollständige und korrekte Erfassung auch dieser Daten sicherzustellen. Ungeachtet dieser für die erste Statistik geltenden Einschränkungen lassen sich jedoch bereits folgende Erkenntnisse ableiten: 2 Gesamtübersicht (vgl. Anlagen) - Überwiegende Unterbringung in Wohnungen Nach der Gesamtübersicht zum Stichtag 31.12.2004 ist eine Aussage für 33,6 % der Bedarfsgemeinschaften nicht möglich, da für diese Bedarfsgemeinschaften aufgrund fehlender Angaben die Art der Unterbringung nicht festgestellt werden kann. Weiterhin werden nach der Gesamtübersicht zum Stichtag 31.12.2004 landesweit 2396 von 4602 gemäß § 3 AsylbLG berechtigten Bedarfsgemeinschaften in Wohnungen untergebracht, das entspricht 52,1 % (bzw. 46,2 % ohne den Anteil der mietfrei Wohnenden) aller ausschließlich nach § 3 AsylbLG berechtigten Bedarfsgemeinschaften. Die durchschnittlichen monatlichen Ausgaben für die Wohnungsunterbringung (Warmmiete) betragen danach im Mittel über alle Bedarfsgemeinschaften lediglich 322,99 € (bzw. 364,02 € ohne den Anteil der mietfrei Wohnenden), wobei hier allerdings zusätzlich die durchschnittlichen monatlichen Ausgaben für die einmaligen Leistungen bei Bezug einer Wohnung (Renovierung, Umzug, Mobiliar, langlebige Wirtschaftsgüter, Hausrat) zu berücksichtigen sind. Diese betragen – auf alle zum Erhebungsstichtag in Wohnungen untergebrachten Bedarfsgemeinschaften bezogen rund 10 €. Dieser niedrige Betrag ist darauf zurückzuführen, dass der Großteil der Bedarfsgemeinschaften bereits vor Beginn des Erhebungszeitraums eine Wohnung bezogen hat und mit dem entsprechenden einmaligen Bedarf für den Erstbezug versehen worden ist, so dass innerhalb des Erhebungszeitraums nur noch jene (wenigen) Bedarfsgemeinschaften mit einmaligen Leistungen für den Wohnungsbezug versorgt werden mussten, welche in diesem Monat erstmalig eine Wohnung bezogen. Die konkrete Anzahl dieser im Erhebungszeitraum umziehenden Bedarfsgemeinschaften ist jedoch nicht bekannt. Als grobe Schätzung für die tatsächlichen Kosten der einmaligen Leistungen bei Bezug einer Wohnung dürfte sich je nach Größe der Bedarfsgemeinschaft ein Betrag von 700,- bis 2000,- € pro Bedarfsgemeinschaft ergeben. Die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften liegt dagegen bei nur 14,3 % der § 3 AsylbLG Bedarfsgemeinschaften. - Unterbringung in Wohnungen tendenziell kostengünstiger Aus den eingangs genannten Gründen für die eingeschränkte Aussagefähigkeit der Statistik in der derzeitigen Fassung können die durchschnittlichen monatlichen Ausgaben für die Gemeinschaftsunterbringung noch nicht landesweit mit einem plausiblen Wert beziffert werden. Exemplarisch werden hier aber die Daten einer Leistungsbehörde dargestellt: Danach liegen im Bereich dieser Leistungsbehörde die durchschnittlichen monatlichen Ausgaben pro Bedarfsgemeinschaft bei der Gemeinschaftsunterbringung bei 535,07 €, das sind rund 67 % des Bruttobedarfes. Demgegenüber haben die durchschnittlichen monatlichen Ausgaben pro Bedarfsgemeinschaft bei der Wohnungsunterbringung 386,59 € (bzw. 390,34 € ohne den Anteil der mietfrei Wohnenden), d. h. ca. 38 % des Bruttobedarfes betragen. Werden bei der Wohnungsunterbringung die durchschnittlichen monatlichen Ausgaben für einmalige Leistungen für den Bezug einer Wohnung in Höhe von ca. 9 € bei dieser Leistungsbehörde hinzugerechnet, ergibt sich folgender Kostenvergleich für den Mittelwert aller Bedarfsgemeinschaften: Durchschnittskosten für Gemeinschaftsunterkünfte: 535,07 € Durchschnittskosten für Wohnungsunterbringung: 395,59 € Mithin waren in der Zuständigkeit dieser Leistungsbehörde für die Unterbringung einer Bedarfsgemeinschaft in einer Wohnung (einschließlich der mietfrei wohnenden Personen) im Durchschnitt weniger als drei Viertel der Kosten für die Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft aufzuwenden. Bezogen auf den Anteil der Unterbringungskosten am Bruttobedarf, der sich im Wesentlichen aus dem Grundleistungsbetrag nach § 3 AsylbLG und 3 den Kosten der Unterkunft zusammensetzt, fällt der Kostenvergleich ebenso eindeutig zu Gunsten der Wohnungsunterbringung aus. Einzelstatistik zur differenzierten Unterbringung nach Größe der Bedarfsgemeinschaft: Die erste Einzelstatistik zeigt, dass der Anteil der Bedarfsgemeinschaften, die in Wohnungen untergebracht werden, bei 9 von 13 Leistungsbehörden zwischen 40 % und 56 % liegt, während 4 Leistungsbehörden zwischen 30 und 40 % der Bedarfsgemeinschaften in Wohnungen unterbringen. Zudem werden deutlich mehr Mehrpersonenhaushalte in Wohnungen untergebracht als Ein-Personen Haushalte. So werden bei den 4- und 5- Personen-Haushalten fast durchgängig 70 bis teilweise sogar 100 % der Bedarfsgemeinschaften in Wohnungen untergebracht. Bezogen auf die Personenanzahl sind 58 % aller Berechtigten nach § 3 AsylbLG in Wohnungen untergebracht, wobei hier lediglich 2 Leistungsbehörden unter 50 % liegen. Einzelstatistik in fiskalischer Hinsicht zur differenzierten Kostenbilanz bei der Unterbringung Entsprechend dem fiskalischen Teil der Einzelstatistik wurden für landesweit 2126 Bedarfsgemeinschaften mit Stichtag zum 31.12.2004 monatlich 773.895,99 € für die Wohnungsunterbringung in Form der Warmmiete ausgegeben. Dies sind nur 29,2 % des Bruttobedarfes dieser Bedarfsgemeinschaften, auch wenn zu bedenken ist, dass Ausgaben für einmalige Leistungen bei Bezug einer Wohnung angefallen sind. Diese werden mit ca. 25.000 € im Monat Dezember 2004 ausgewiesen. Auch hier können derzeit nur bezogen auf eine Leistungsbehörde konkrete Angaben betreffend die unterschiedlichen Haushaltsgrößen im Vergleich der Wohnungszur Gemeinschaftsunterbringung gemacht werden. Bei dieser Leistungsbehörde beträgt der monatliche Durchschnittsbetrag für einen 1-Personen Haushalt in einer Wohnung 230,49 € und in einer Gemeinschaftsunterbringung 529,42 €, für einen 2-Personen Haushalt in einer Wohnung 305,04 € und in einer Gemeinschaftsunterbringung 648 €. Anhaltspunkte, die dafür sprechen könnten, dass diese Daten – etwa auf Grund örtlicher oder sachbezogener Besonderheiten – nicht als repräsentativ für die übrigen Leistungsbehörden und damit die landesweiten Gegebenheiten gelten könnten, liegen nicht vor. Somit ist mit hoher Wahrscheinlichkeit die Schlussfolgerung gerechtfertigt, dass sich das vorstehend dargestellte, bisher jedoch substantiiert lediglich auf den Daten einer einzelnen Leistungsbehörde beruhende Bild im Ergebnis der künftig uneingeschränkt aussagefähigen Statistik für die Gesamtheit der betroffenen Leistungsbehörden bestätigen wird. Unter Hinweis darauf, dass die oben erwähnten, im Wesentlichen auf Anlaufschwierigkeiten bei der Datenerfassung in den meisten Leistungsbehörden zurückzuführenden Einschränkungen in der Datenvalidität künftig entfallen sollten, so dass die Statistik dann alle relevanten quantitativen und fiskalischen Erkenntnisse über die Unterbringungssituation bei den Berechtigten nach § 3 AsylbLG vermitteln wird, bitte ich damit, den Beschluss als erledigt anzusehen. Dr. Heidi K n a k e – W e r n e r Senatorin für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz Ausschuss-Kennung : Hauptgcxzqsq Ausschuss-Kennung : Hauptgcxzqsq 4 SenGSV, II A 3 Ausdruck vom: 02.11.2011 T6 BezirksübersichtBdGGem Statistik zur Unterbringung von Asylbewerbern nach § 3 AsylbLG in Berlin - Gesamtübersicht - Unterbringung leistungsberechtigter Bedarfsgemeinschaften nach § 3 AsylbLG in Gemeinschaftsunterkünften 1) (ohne Aufnahmeeinrichtungen - ZAA) und durchschnittliche monatliche Ausgaben für laufende Unterbringung bzw. einmalige Leistungen für den Bezug einer Wohnung; Sachstand: 31.12.2004 Anzahl der untergebrachten Bedarfsgemeinschaften davon in: Durchschnittliche monatliche Ausgaben für BdG in Gemeinschaftsunterkünften in % Bezirk insgesamt Gemeinschaftsunterkünften 1) Wohnungen 4) 1 2 3 Betrag Durchschn. monatliche Betrag davon in % des € € Nettoanspruchs Bruttobedarfs (Sp. 2 in % v. Sp. 1) Mitte Friedrichshain-Kreuzberg Pankow Charlottenburg-Wilmersdorf Spandau Steglitz-Zehlendorf Schöneberg-Tempelhof Neukölln Treptow-Köpenick Marzahn-Hellersdorf Lichtenberg Reinickendorf Bezirke zusammen ZLA Berlin insgesamt 4 5 6 7 8 642 353 475 362 199 245 415 218 269 443 241 160 6 2 21 115 4 35 24 5 85 28 14 53 349 178 208 207 83 119 258 98 151 229 143 92 0,9% 0,6% 4,4% 31,8% 2,0% 14,3% 5,8% 2,3% 31,6% 6,3% 5,8% 33,1% 0,00 0,00 535,07 60,70 0,00 8,10 0,00 0,00 128,51 21,64 0,00 28,57 0,00 0,00 67,19 12,13 0,00 2,05 0,00 0,00 15,87 5,27 0,00 4,04 0,00 0,00 67,19 12,24 0,00 2,05 0,00 0,00 17,93 5,27 0,00 4,04 0,00 0,00 0,00 18,21 0,00 0,00 0,00 0,00 1,18 0,00 0,00 0,00 4022 392 2115 9,7% 80,47 13,76 14,36 5,60 580 265 281 45,7% 1,26 0,29 0,29 0,66 4602 657 2396 14,3% 48,52 9,28 9,55 3,61 1) Gemeinschaftsunterkünfte = Pensionen (vertragsfreie Einrichtungen) und Sammelunterkünfte (vertragsgebundene Einrichtungen des LAGeSo 2) Ausgaben für die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften: ermittelt auf der Grundlage der Verrechnungssätze der vertragsgebundenen Einrichtungen und den Tagessätzen der vertragsfreien 3) Durchschnitt über alle BdG in Gemeinschaftsunterkünften 4) Eischließlich mietfrei in Wohnungen untergebrachte Asylbewerberbedarfsgemeinschaften SenGSV, II A 3 Statistik zur Unterbringung von Asylbewerbern nach § 3 AsylbLG in Berlin - Gesamtübersicht - Ausdruck vom: 02.11.2011 T7 BezirksübersichtBdGWG Unterbringung leistungsberechtigter Bedarfsgemeinschaften nach § 3 AsylbLG in Wohnungen und durchschnittliche monatliche Ausgaben für laufende Unterbringung bzw. einmalige Leistungen für den Bezug einer Wohnung; Sachstand: 31.12.2004 Anzahl der untergebrachten Bedarfsgemeinschaften davon in: BdG in Wohnungen in % Bezirk insgesamt Gemeinschaftsunterkünften 1) Wohnungen 4) 1 2 3 Durchschnittliche monatliche Ausgaben für davon in % des Betrag Durchschn. monatliche Betrag € € Bruttobedarfs Nettoanspruchs (Sp. 3 in % v. Sp. 1) Mitte Friedrichshain-Kreuzberg Pankow Charlottenburg-Wilmersdorf Spandau Steglitz-Zehlendorf Schöneberg-Tempelhof Neukölln Treptow-Köpenick Marzahn-Hellersdorf Lichtenberg Reinickendorf Bezirke zusammen ZLA Berlin insgesamt 4 5 6 7 8 642 353 475 362 199 245 415 218 269 443 241 160 6 2 21 115 4 35 24 5 85 28 14 53 349 178 208 207 83 119 258 98 151 229 143 92 54,4% 50,4% 43,8% 57,2% 41,7% 48,6% 62,2% 45,0% 56,1% 51,7% 59,3% 57,5% 377,91 357,88 386,59 341,81 426,82 313,70 238,86 241,41 304,73 325,54 295,75 226,19 36,82 43,46 38,09 38,61 46,98 39,10 21,80 18,18 11,51 28,42 17,97 32,08 37,81 44,51 38,51 39,38 47,71 39,30 28,92 38,35 40,82 40,76 39,59 33,55 3,91 14,72 8,58 4,31 46,26 7,14 1,70 0,00 37,61 10,10 1,40 12,02 4022 392 2115 52,6% 325,52 28,16 38,48 9,97 580 265 281 48,4% 304,02 41,90 43,16 3,93 4602 657 2396 52,1% 322,99 29,21 38,95 9,26 1) "Gemeinschaftsunterkünfte" = Sammelunterkünfte (vertragsgebundene Einrichtungen des LAGeSo) und Pensionen (vertragsfreie Einrichtungen 2) "Warmmiete": Nettokaltmiete + kalte Betriebskosten + Heizung 3) Durchschnitt über alle BdG in Wohnungen 4) Eischließlich mietfrei in Wohnungen untergebrachte Asylbewerberbedarfsgemeinschaften