Zielvereinbarung zum Barrierefreien Handel zwischen Globus
Transcription
Zielvereinbarung zum Barrierefreien Handel zwischen Globus
Zielvereinbarung zum Barrierefreien Handel zwischen Globus Handelshof St. Wendel GmbH & Co. KG Betriebsstätte Idar-Oberstein und den Organisationen und Selbsthilfegruppen behinderter Menschen in Rheinland-Pfalz auf der Grundlage der Gleichstellungsgesetzgebung des Bundes und des Landes Rheinland-Pfalz (BGG und LGGbehM) Im Bewusstsein um die Notwendigkeit, allen Menschen den Zugang zu Leistungen und dem Warenangebot, das heute verfügbar ist, zu schaffen und ihnen damit die Möglichkeit zu geben, unter gleichwertigen Lebensbedingungen zu leben, wird zwischen der Globus Handelshof St. Wendel GmbH & Co. KG Betriebsstätte Idar-Oberstein, Zwischen Wasser 13, 55743 Idar-Oberstein und den Organisationen und Selbsthilfegruppen behinderter Menschen in Rheinland-Pfalz, die nachstehend aufgeführt sind, a) Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Behinderter Rheinland-Pfalz e.V. b) Bundesselbsthilfe Verband Kleinwüchsiger Menschen e.V. Landesverband Rhein-Hessen Saar c) Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK) Landesverband Rheinland-Pfalz e. V. d) Deutsche Rheuma-Liga, Landesverband Rheinland-Pfalz e) Deutscher Schwerhörigenbund e.V. f) Landesblinden- und Sehbehindertenverband Rheinland-Pfalz e.V. g) Landesverband der Gehörlosen Rheinland-Pfalz e.V. h) Landesverband Rheinland-Pfalz für Körper- und Mehrfachbehinderte e. V. i) Landesverband RLP Pro Retina Deutschland e. V. -1- j) Netzwerk Gleichstellung und Selbstbestimmung in Rheinland-Pfalz l) Sozialverband Deutschland Landesverband Rheinland-Pfalz-Saarland e.V. m) Sozialverband VdK Rheinland-Pfalz e.V. n) Zentrum für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen Mainz e.V. o) Club Aktiv e.V. Selbsthilfe Behinderter und Nichtbehinderter p) Mobil mit Behinderung e.V. q) Landesverband der Contergangeschädigten Pfalz-Saar e.V. folgende Zielvereinbarung abgeschlossen: §1 Weitere Vereinbarungspartner Die Vereinbarungspartner wissen, dass innerhalb von vier Wochen nach der Bekanntmachung im Zielvereinbarungsregister des Bundes andere nach diesem Gesetz anerkannte Verbände sowie weitere Globus-Betriebsstätten das Recht haben, der Zielvereinbarung beizutreten. §2 Zielbereiche und Zielerwartungen (1) Die Vereinbarung gilt ausschließlich für das Selbstbedienungswarenhaus (SBW) des Globus Handelshof Idar-Oberstein. (2) Als Grundlage dient die Definition von Barrierefreiheit laut § 4 Bundesgleichstellungsgesetz und § 2 Abs. 3 Landesgesetz zur Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderungen: „Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind.“ -2- §3 Ziele Die Globus Handelshof St. Wendel GmbH & Co. KG Betriebsstätte Idar-Oberstein erklärt sich bereit, folgende Schritte zur Herstellung von Barrierefreiheit zu unternehmen beziehungsweise bereits vorhandene Maßnahmen beizubehalten: (1) Es stehen ausreichend Behindertenparkplätze in Eingangsnähe zur Verfügung. Diese sind durch eine übersichtliche Beschilderung gekennzeichnet beziehungsweise im Zuge der Umbaumaßnahmen zu kennzeichnen. Die gesamte Parkplatzanlage unterliegt der Straßenverkehrsordnung (StVO) und wird auf falsch parkende Fahrzeuge kontrolliert. (2) Elektromobile und rollstuhlgerechte Einkaufswagen werden angeschafft und im Eingangsbereich installiert. Eine ausreichende Beschilderung, die auf diesen Service hinweist, wäre wünschenswert. Die Schlüssel für die Elektromobile werden an der Information hinterlegt. Elektromobile können durch Hinterlassen eines Pfandes ausgeliehen werden. (3) Ein Schild wird installiert, welches die Nutzung der Elektromobile und rollstuhlgerechten Einkaufswagen auf den Rollgleiten untersagt. (4) Es gibt eine behindertengerechte Toilette. (5) Ein taktil erfassbarer Plan soll erst nach den geplanten Umbaumaßnahmen an der Information angebracht werden, da sich dieser aufgrund des Umbaus fortlaufend ändert. Ein Angebot für einen taktilen Plan kann bei der Firma Ilis eingeholt werden (www.ilisleitsysteme.de). (6) Leselupen werden angeschafft und an der Information hinterlegt. Eine deutlich zu erkennende Beschilderung soll auf diesen Service hinweisen. (7) Im Zuge des Marktumbaus wird die Drehtür am Eingang West durch eine Schiebetür ersetzt. (8) Informationen über die Zielvereinbarung sollen auf der Website von Globus-Handelshof Idar-Oberstein publiziert werden. (9) Die Webseite wird auf Barrierefreiheit überprüft. Hier kann www.web-for-all.de einbezogen werden. (10) Die Servicetelefone und Produkt-Scanner werden auf eine Höhe von 85-90 cm herabgesetzt. (11) Ein Service beim Einpacken an der Kasse und Einladen des Autos ist möglich. Auch im Markt beim Einkaufen kann vom Einpackservice Unterstützung angefordert werden. -3- (12) Das Personal-Schulungskonzept kann um die Inhalte „Umgang mit behinderten Kundinnen und Kunden“ erweitert werden. Diese kann in einem Blitztraining von 10 bis 15 Minuten oder in längeren Seminaren durchgeführt werden. Die Verbände stellen die Ref erenten kostenfrei. (13) Die Bedienungstheken für Käse, Fisch und Wurst sind farblich abgesetzt. (14) Behinderte Menschen und Schwangere werden an den Bedienungstheken bevorzugt behandelt. Neue Mitarbeiter werden in den Einführungsseminaren darüber informiert und geschult. (15) Die Ausschilderungen der Preise und Produkte an den Tiefkühltheken sollen an der Vorderkante angebracht werden. Hierzu erfolgt eine Überprüfung der Machbarkeit beim Hersteller. (16) Es sollen nach dem Umbau zwei Kassen mit einer Durchgangsbreite von 120 cm zur Verfügung stehen. (17) Im Eingangsbereich dürfen keine Stolperfallen (Werbeträger, Werbetische, Papierkörbe, breite Gitterroste etc.) aufgestellt werden, die für blinde und sehbehinderte Menschen nicht rechtzeitig erkannt werden können. Sie sind prinzipiell zu vermeiden. (18) Übersichtspläne sollen über Schriftzeichen von 5,2 bis 8,7 mm Höhe verfügen, besser noch sind größere Schriftzeichen. Günstig sind neben dem üblichen Schwarz auf Weiß Farbkombinationen wie Gelb auf Schwarz, Gelb auf Blau, Weiß auf Schwarz. Viele Sehbehinderte können solche Negativ-Kontraste besser erkennen, sie sind daher gut für kurze Warnhinweise geeignet. Den besten Farbkontrast ergibt übrigens die Kombination Gelb auf Lila. (19) Prospekte und Informationsmaterial sollen in greifbarer Höhe für alle zugänglich angeordnet werden. Die Prospekte sollten zudem in einer für Blinde zugänglichen Weise angeboten werden. (20) Gebrauchsanleitungen zu bestimmten Produkten und Geräten auf Video werden untertitelt, um Gehörlosen und Hörgeschädigten Menschen einen gleichberechtigten Zugang zu diesen Informationen zu sichern. Für blinde Menschen sollten diese Filme entsprechen kommentiert werden. Der Globus Handelshof wird sich mit den Herstellern in Verbindung setzen. (21) Für gehörlose Menschen sollen Anfragen und Antworten per Fax/Email ermöglicht werden. -4- §4 Konkrete Verantwortungsbereiche für bestimmte Ergebnisse (1) Die Globus Handelshof St. Wendel GmbH & Co. KG, Betriebsstätte Idar-Oberstein erklärt sich bereit, innerhalb der nächsten drei Jahre die in § 3 beschriebenen Maßnahmen - soweit festgelegt - umzusetzen. Die Umsetzung erfolgt unter Berücksichtigung der Umbauphase. (2) Die Verbände erklären sich bereit, ihre Mitglieder über die Verbesserungen zu informieren und den Globus Handelshof St. Wendel GmbH & Co. KG, Betriebsstätte Idar-Oberstein konstruktiv zu beraten. §5 Regeln der Zusammenarbeit (1) Es tagt bei Bedarf einmal jährlich eine Expertengruppe, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern beider Vereinbarungspartner. (2) Die Geschäftsstelle liegt bei der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Behinderter Rheinland-Pfalz e. V., Kaiserstraße 42, 55116 Mainz. (3) Beschlussfassungen finden einvernehmlich statt. §6 Laufzeit Die Laufzeit der Zielvereinbarung beträgt 5 Jahre, beginnend am 01.02.2010, mit der Möglichkeit des Verlängerung. §7 Information über den Stand der Zielerfüllung Das Unternehmen informiert die Verbände über den Stand der Umsetzung. Auf § 5 Abs. 1 wird verwiesen. -5- §8 Evaluation Die Expertengruppe (bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der Verbände sowie des Unternehmens) erhält das Recht, nach vorheriger Terminabsprache, Betriebsbesuche durchzuführen. §9 Schlussbestimmung (1) Änderungen und Ergänzungen dieser Zielvereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. (2) Die Vertragsparteien sind sich darin einig, dass der Text dieser Zielvereinbarung, ihre Änderung oder Aufhebung im Zielvereinbarungsregister des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, Wilhelmstraße 49, 10117 Berlin, veröffentlicht wird. Mainz, den 27.01.2010 Globus Handelshof St. Wendel GmbH & Co. KG Betriebsstätte Idar-Oberstein Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Behinderter Rheinland-Pfalz e.V. Bundesselbsthilfe Verband Kleinwüchsiger Menschen e.V. Landesverband RheinHessen Saar Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK) Landesverband RheinlandPfalz e. V. Deutsche Rheuma-Liga, Landesverband Rheinland-Pfalz -6- Deutscher Schwerhörigenbund e.V. Landesblinden- und Sehbehindertenverband Rheinland-Pfalz e.V. Landesverband der Gehörlosen Rheinland-Pfalz e.V. Landesverband Rheinland-Pfalz für Körper- und Mehrfachbehinderte e. V. Landesverband RLP Pro Retina Deutschland e. V. Netzwerk Gleichstellung und Selbstbestimmung in Rheinland-Pfalz Sozialverband Deutschland Landesverband Rheinland-Pfalz-Saarland e.V. Sozialverband VdK Rheinland-Pfalz e.V. Zentrum für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen Mainz e.V. -7- Club Aktiv e.V. Selbsthilfe Behinderter und Nichtbehinderter Mobil mit Behinderung e.V. Landesverband der Contergangeschädigten Pfalz-Saar e.V. -8-