Entwicklung der Fuchspopulation in Baden

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Entwicklung der Fuchspopulation in Baden
Landtag von Baden-Württemberg
Drucksache 16 / 357
16. Wahlperiode
21. 07. 2016
Antrag
der Abg. Dr. Friedrich Bullinger u. a. FDP/DVP
und
Stellungnahme
des Ministeriums für Ländlichen Raum
und Verbraucherschutz
Entwicklung der Fuchspopulation in Baden-Württemberg
Antrag
Der Landtag wolle beschließen,
die Landesregierung zu ersuchen
zu berichten,
1. wie sich die Population der Rotfüchse in Baden-Württemberg in den vergangenen zehn Jahren entwickelt hat;
2. welche Erkenntnisse sie über das Phänomen der sogenannten „Stadtfüchse“ hat,
die seit der Jahrtausendwende verstärkt in Vorgärten und Siedlungen beobachtet werden und welche lokalen Schwerpunkte es diesbezüglich in Baden-Württemberg gibt;
3. inwiefern von diesen „Stadtfüchsen“ Probleme für die Hygiene und Gesundheit
der Anwohner ausgehen können;
4. welche allgemeinen und aktuellen Erkenntnisse sie über die Entwicklung von
Staupe, Fuchsbandwurm und Fuchsräude in Baden-Württemberg hat;
5. was sie diesbezüglich für eine angemessene Seuchenabwehr und den Schutz
von Haustieren tut;
6. inwiefern aus der Jägerschaft des Landes bereits Berichte über die mangelnde
Praktikabilität des neuen Landesjagdrechts mit Blick auf eine wirksame Regulierung der Fuchspopulation an sie herangetragen worden sind;
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Eingegangen: 21. 07. 2016 / Ausgegeben: 25. 08. 2016
Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet
abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente
Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“.
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7. welche Maßnahmen sie im Rahmen des „schlanken Verfahrens für Veränderungen“ (siehe Nebenabreden der grün-schwarzen Koalition, Seite 9) des Jagdund Wildtiermanagementgesetzes und der dazu gehörenden Durchführungsverordnung vorgesehen hat, um die Vorgaben für die Jagd am Naturbau und die
Bejagung von Jungfüchsen praktikabel zu entbürokratisieren.
21. 07. 2016
Dr. Bullinger, Hoher, Dr. Schweickert, Reich-Gutjahr,
Dr. Goll, Dr. Timm Kern, Haußmann FDP/DVP
Begründung
Es häufen sich Hinweise aus der Bevölkerung über Probleme mit sogenannten
„Stadtfüchsen“ und über Probleme bei der Tierseuchenabwehr infolge einer gewachsenen Fuchspopulation.
Stellungnahme
Mit Schreiben vom 15. August 2016 Nr. Z(55)-0141.5/29F nimmt das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz im Einvernehmen mit dem
Ministerium für Soziales und Integration zu dem Antrag wie folgt Stellung:
Der Landtag wolle beschließen,
die Landesregierung zu ersuchen
zu berichten,
1. wie sich die Population der Rotfüchse in Baden-Württemberg in den vergangenen zehn Jahren entwickelt hat;
Zu 1.:
Der Rotfuchs hat nach der flächendeckenden Tollwutimmunisierung der 1980erJahre deutlich zugenommen (Jagdstrecke 2014/2015: 61.269, Abb. 1).
Unter natürlichen Bedingungen gilt die Tollwut als Hauptregulativ, welches zyklisch den Rotfuchsbestand dezimiert. Nach Ausschaltung der Tollwut als Regulativ gibt es Indizien, dass die Staupe eine regulierende Wirkung im Fuchsbestand
entfaltet. Wie intensiv dieser Eingriff allerdings ausfällt, ist noch unklar. Da die
Jagdstrecke auf der Bundesebene seit Mitte der 1990er-Jahre einen rückläufigen
Trend aufzeigt, gibt es auch die Hypothese, dass der Fuchs an die Grenze der
Kapazität (carrying capacity) gestoßen ist und unter anderem soziale Rückkopplungsmechanismen regulierend zum Tragen kommen könnten. Da Jagdstrecken
allerdings immer nur relative Bestandszeiger sind, die von vielen unterschiedlichen Faktoren beeinflusst werden, sind solche Hypothesen anhand der Jagdstrecke schwer zu belegen. Der Anteil an überfahrenen Füchsen an der gemeldeten Jagdstrecke in Baden-Württemberg beträgt 7 Prozent.
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Abb. 1: Entwicklung der Tollwutfälle und Fuchsstrecken in Baden-Württemberg
2. welche Erkenntnisse sie über das Phänomen der sogenannten „Stadtfüchse“ hat,
die seit der Jahrtausendwende verstärkt in Vorgärten und Siedlungen beobachtet werden und welche lokalen Schwerpunkte es diesbezüglich in Baden-Württemberg gibt;
Zu 2.:
Das Phänomen der Stadtfüchse ist aus ganz Europa bekannt, beispielsweise aus
Großbritannien seit den 1930er-Jahren. Seit den 1980er-Jahren gibt es vermehrt
Meldungen von Stadtfüchsen auf dem europäischen Festland. In Deutschland gibt
es seit einigen Jahren vermehrte Beobachtungen von Füchsen im Siedlungsraum,
aber auch von vielen anderen Arten, welche die günstigen Lebensbedingungen,
die der Siedlungsraum bietet, zu nutzen wissen. Der besiedelte Raum bietet besonders durch Faktoren wie günstiges Mikroklima, zahlreiche Nahrungsressourcen, Deckungsstrukturen und oft geringeren Feinddruck als im Freiland, für viele
Arten ein attraktives Habitat.
Auch Füchse machen sich diese Vorteile zu Nutze und bilden im besiedelten
Raum besonders hohe Dichten aus, da die Tiere hier in großen Familienverbänden
leben, die im Freiland unüblich sind.
Aufgrund ihrer generalistischen Lebensweise und ihrer hohen Anpassungsfähigkeit können Füchse sich den urbanen Lebensraum sehr gut erschließen. Städte
und Dörfer bieten ihm ein hohes Nahrungsangebot in Form von Kleinnagern,
Regenwürmern, Obst und anthropogenen Nahrungsquellen, sowie Bereiche, in
denen Füchse ungestört ihre Baue anlegen können (unter Gartenhäusern, entlang
von Bahngleisen, in Gehölzinseln, etc.). Die Gewöhnung an städtischen Lebensraum geht oft einher mit Verhaltensänderungen wie kleineren Streifgebieten und
entsprechend höheren Fuchsdichten im Siedlungsraum, sowie einer geringeren
Fluchtdistanz gegenüber dem Menschen.
Es ist derzeit davon auszugehen, dass Füchse, entsprechend ihrer flächigen Verbreitung in Baden-Württemberg, in den meisten Siedlungen vorkommen, bzw.
diese zumindest temporär nutzen. Schwerpunkte sind derzeit nicht zu erkennen.
Ökonomische Schäden, die von Füchsen verursacht werden, sind zu vernachlässigen. Über die Informationsplattform zu Wildtieren im Siedlungsraum http://
wildtiere-stadt.wildtiere-bw.de, die vom Ministerium initiiert wurde, können sich
Bürgerinnen und Bürger zum Thema Stadtfuchs informieren. Weiter wird eine persönliche Beratung durch Fachleute in besonderen Konfliktsituationen empfohlen.
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3. inwiefern von diesen „Stadtfüchsen“ Probleme für die Hygiene und Gesundheit der Anwohner ausgehen können;
Zu 3.:
Die wichtigsten Krankheitserreger, die durch Füchse auf den Menschen übertragen werden können, sind das Tollwutvirus und der Kleine Fuchsbandwurm (Echinococcus multilocularis).
Bei der Tollwut handelt es sich um eine der ältesten bekannten viralen Zoonosen.
Sie wird durch ein Rhabdovirus verursacht, ist weltweit verbreitet und zählt zu
den international anzeigepflichtigen Erkrankungen. Bei der klassischen (terrestrischen) Tollwut wird zwischen der „sylvatischen Tollwut“ und der „urbanen Tollwut“ unterschieden. Die sylvatische Tollwut umfasst die durch Wildkarnivoren
übertragene Tollwut. In Europa ist vor allem der Rotfuchs (Vulpes vulpes) für die
Erhaltung und Ausbreitung der Seuche verantwortlich. Mit Hilfe der oralen Immunisierung der Füchse mittels Fraßköder wurde die Seuche jedoch bereits in
weiten Teilen Europas und Deutschland getilgt. Auch vor dieser Zeit waren Tollwutfälle beim Menschen in Deutschland sehr selten. So wurden von Mitte der
70er-Jahre bis zum Jahr 2000 in Deutschland fünf Fälle registriert, von denen drei
ihren Ursprung im Ausland hatten. Seit der Einführung des Infektionsschutzgesetzes im Jahr 2001 wurden insgesamt 6 Fälle von Tollwut gemeldet, die sich alle im
Ausland infiziert hatten. Somit spielt die Tollwut in Deutschland heute nahezu
keine Rolle mehr.
Deutschland gilt seit April 2008 nach den Kriterien der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) als tollwutfrei (d. h. frei von terrestrischer Tollwut). Daher
konnte die Tollwutüberwachung im Wildbestand auf die Untersuchung sogenannten Risikotiere zurückgefahren werden (kranke, verhaltensauffällige oder verendet aufgefundene wildlebende Füchse, Marderhunde, Waschbären).
Beim Kleinen Fuchsbandwurm ist der Fuchs der Endwirt des Parasiten und kann
den Bandwurm im Darm tragen. Mit dem Kot werden die Eier des Wurms an die
Umwelt abgegeben. Nagetiere nehmen die Eier bei der Nahrungssuche auf und
die Larven des Parasiten gelangen über die Blutbahn meist in die Leber. Dort
wächst der Parasit dann tumorartig und die Mäuse werden schwach bzw. sterben
an der Infektion. So sind sie eine leichte Beute für Füchse. Im Darm entwickeln
sich dann wieder erwachsene Würmer, die wiederum Eier ausscheiden. Wenn der
Mensch Eier des Kleinen Fuchsbandwurms oral aufnimmt, kann es auch hier zum
Befall der Leber kommen, die durch den Parasiten metastasenartig zerstört wird.
Im Entwicklungszyklus des Parasiten ist der Mensch ein sogenannter Fehlwirt.
Dies erklärt auch die äußerst geringe Erkrankungsrate auf Grundlage der Meldepflicht nach dem Infektionsschutzgesetz seit dem Jahr 2001. Seit Einführung der
Meldepflicht im Jahr 2001 wurden in Deutschland jährlich ca. 30 Fälle von Erkrankungen mit dem kleinen Fuchsbandwurm gemeldet. Zudem sind Stadtfüchse
in der Regel seltener Träger des Bandwurms, da ihr Nahrungsspektrum reichhaltiger ist und daher weniger Nagetiere verzehrt werden. Haustiere können sich durch
Kontakt zu Füchsen nicht mit dem Zwischenstadium des Bandwurms anstecken.
Allerdings können sich auch Haustiere (Hund und Katze) infizieren, wenn sie
eine befallene Maus fressen. Hunde und Katzen sollten daher regelmäßig entwurmt werden.
Wird ein Befall des Menschen frühzeitig bemerkt, kann der Parasit operativ entfernt werden. Wird die Erkrankung erst nach Jahren entdeckt, ist eine Operation
meist nicht mehr möglich und der Patient muss lebenslang Medikamente einnehmen, die das Weiterwachsen des Parasiten verhindern.
Bei der Echinokokkose (Kleiner Fuchsbandwurm) handelt es sich im Gegensatz
zur Tollwut nach den tierseuchenrechtlichen Bestimmungen nur um eine meldepflichtige Tierkrankheit. Es besteht daher keine tierseuchenrechtliche Verpflichtung oder Vorgabe zur Durchführung von Untersuchungen der Wildtierpopulation
bzw. von Bekämpfungsmaßnahmen. Daher liegen für Baden-Württemberg auch
keine flächendeckenden Untersuchungsergebnisse über die Befallsrate von Wildfüchsen vor. Lediglich von der Universität Hohenheim (Institut für Parasitologie)
werden seit Jahren Untersuchungen der Fuchspopulation durchgeführt, diese beschränken sich jedoch auf ein kleines Gebiet der Schwäbischen Alb.
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Die Notwendigkeit zur Eindämmung des Fuchsbandwurmes bemisst sich am Infektionsrisiko und am Gefährdungspotenzial, das von diesem für den Menschen
und die Nutztiere ausgeht. Des Weiteren sind fundierte wissenschaftliche Ergebnisse hinsichtlich der Infektionswege Voraussetzung einer zielgerichteten und
wirkungsvollen Strategie. Nach Auskunft des Landesgesundheitsamtes sind diese
noch nicht umfassend geklärt. Zur Reduzierung der Gefahr einer Echinokokkose
wird weiterhin auf die bekannten Maßnahmen des präventiven Gesundheitsschutzes (Gemüse und Obst gründlich abwaschen oder erhitzen, Hunde und
Katzen regelmäßig entwurmen) verwiesen (vergl. gemeinsames Informationsblatt
des LGA und der Universität Hohenheim unter https://www.gesundheitsamtbw.de/SiteCollectionDocuments/03%20Fachinformationen/Fachpublikationen+
Info-Materialien/der_kleine_fuchsbandwurm.pdf).
4. welche allgemeinen und aktuellen Erkenntnisse sie über die Entwicklung von
Staupe, Fuchsbandwurm und Fuchsräude in Baden-Württemberg hat;
Zu 4.:
Seit dem Jahr 2012 werden sämtliche an Wildtieren durchgeführte Untersuchungen der Landesuntersuchungseinrichtungen Baden-Württembergs in einem sogenannten Wildjahresbericht zusammengefasst, welcher interessierten Personenkreisen zur Verfügung steht (http://www.ua-bw.de/pub/beitrag.asp?ID=2310&
subid=0&Thema_ID=11&lang=DE.)
Im Wildtier-Jahresbericht der Untersuchungsämter Baden-Württembergs aus dem
Jahr 2013 wird die Staupeerkrankung von wildlebenden Kaniden bereits als
Schwerpunktthema dargestellt (http://www.ua-bw.de/pub/beitrag.asp?subid=2&
Thema_ID=8&ID=2021&Pdf=No&lang=DE).
Die Staupe ist eine durch das Staupevirus/Canine Distemper Virus (CDV) hervorgerufene und weltweit vorkommende Erkrankung verschiedener in Baden-Württemberg heimischer Fleischfresser (z. B.: Fuchs, Marder, Frettchen, Dachs,
Waschbär). Die Staupe ist keine Zoonose. Es werden verschiedene Krankheitsformen wie zum Beispiel Fieber, Nasen- und Augenausfluss, Zahnveränderungen
(Staupegebiss) oder auch ein Katarrh im Bereich der Atem- und/oder Verdauungswege durch das Staupevirus hervorgerufen. Wochen später können auch Veränderungen an den Sohlenballen (hard pad disease) oder zentralnervöse Erscheinungen auftreten. Daher ist die Staupe auch die wichtigste Differenzialdiagnose
zur anzeigepflichtigen Tollwut. Für Hunde und Katzen existiert ein entsprechender präventiver Impfstoff gegen die Staupe.
Die Untersuchungsergebnisse für Baden-Württemberg lassen sich wie folgt darstellen:
Krankheit
2012
2013
2014
2015
1.Hj. 2016
51 / von
115
226 / von
294
226 / von
369
99 / von
245
158 / von
214
Staupe (Fuchs)
Gesamtzahl positive
Befunde BW
Nach den aktuellen Ergebnisse (2013 bis 2016) liegen bislang nur für die Kreise
Heilbronn-Stadt, Rastatt und Schwarzwald-Baar keine positiven Befunde vor. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Prävalenz (Krankheitshäufigkeit) im
Untersuchungsgut durch die einsendungsbedingte Vorauswahl (bevorzugte Einsendung von verdächtigen Tieren) verzerrt wird. Der prozentuale Anteil der positiv untersuchten Tiere gibt vermutlich nicht die tatsächliche Erkrankungssituation
wieder, da diese Tiere bereits vor der Untersuchung aufgrund eines konkreten klinischen Verdachts der Staupe-Diagnostik zugeführt werden. Eine belastbare Aussage zur tatsächlichen Prävalenz, bezogen auf die Gesamtpopulation, kann jedoch
nur getroffen werden, wenn alle zur Untersuchung eingesendeten Wildtiere (Kaniden) routinemäßig auf Staupe untersucht würden.
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Unter Räude versteht man verschiedene, durch Räudemilben verursachte Krankheitsbilder der Haut, die mit starkem Juckreiz einhergehen. Bei der sogenannten
Fuchsräude spielt vor allem die Grabmilbe Sarcoptes scabiei var. vulpes eine Rolle.
Die Übertragung der Erkrankung erfolgt in der Regel direkt von Tier zu Tier, vor
allem während der Paarungszeit und bei der Aufzucht der Welpen. Latent infizierte Tiere stellen ein wichtiges Erregerreservoir dar. Nach Abklingen der Symptome erscheinen die Tiere äußerlich als gesund, sind jedoch lebenslang Träger und
somit eine ständige Ansteckungsquelle. Da sich die Milben auf der Hautoberfläche befinden, können sie leicht von einem Wirt auf den anderen gelangen. Eine
indirekte Übertragung ist ebenfalls möglich, da die Milben unter optimalen Umweltverhältnissen (hohe Feuchtigkeit, niedrige Temperatur) in der Lage sind,
mehrere Wochen ohne Wirt zu überleben. Eine Ansteckung erfolgt z. B. beim
Aufsuchen eines verlassenen Baus, in dem sich zuvor mit Sarcoptesmilben befallene Füchse aufhielten.
Für Baden-Württemberg liegt der Schwerpunkt der Fuchsräude im Süden bzw.
Südosten. Im Zeitraum von 2012 bis Juli 2016 wurden im Regierungsbezirk (RB)
Tübingen 98 Fälle nachgewiesen. Im gleichen Zeitraum verzeichnete der RB
Freiburg 58 Erkrankungen. In den nördlichen Bezirken hat die Fuchsräude (Stuttgart: 12/Karlsruhe: 2) keine Bedeutung. Im RB Tübingen ist die Fuchsräude in
der Allgäu-Bodensee-Region und in Oberschwaben heimisch.
Für die Verbreitung der Räude spielen die Populationsdichte sowie die Bewegung
einzelner Individuen in einer Population, z. B. in den Wintermonaten zur Nahrungssuche, eine entscheidende Rolle. Eine hohe Wirtsdichte begünstigt die Übertragung, da es hierdurch zwangsläufig zu einem Anstieg direkter und indirekter
Kontakte zwischen den Füchsen kommt.
Eine Übertragung auf den Hund ist nur mittels direktem intensivem Kontakt zu
den veränderten Hautarealen möglich.
Die Sarcoptesmilben sind größtenteils wirtsspezifisch. Bei Kontakt mit dem Menschen kann es jedoch zum Bild der sogenannten Trugräude kommen, die in der
Regel problemlos abheilt. Beim Umgang mit tot aufgefundenen Wildtieren ist
daher Vorsicht geboten; die Tiere sollten, wenn überhaupt, nur mit Handschuhen
angefasst werden. Kranke, verletzte oder tot aufgefundene Tiere sollten der
zuständigen jagdausübungsberechtigten Person oder Forstdienststelle gemeldet
werden.
Interessierten Personen werden auf der Homepage der STUA Aulendorf unter
http://www.stua-aulendorf.de/pdf/Fuchsraeude_Merkblatt.pdf Informationen zur
Fuchsräude zur Verfügung gestellt.
Hinsichtlich der Entwicklung des Fuchsbandwurmes in Baden-Württemberg haben
sich unter Verweis auf die Kleine Anfrage zum Fuchsbandwurm – Lage in BadenWürttemberg des Abgeordneten Dr. Friedr. Bullinger FDP/DVP, Drs. 15/3924
vom 7. August 2013 keine weiteren Erkenntnisse ergeben.
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5. was sie diesbezüglich für eine angemessene Seuchenabwehr und den Schutz
von Haustieren tut;
Zu 5.:
Nur die Maßnahmen zur Bekämpfung und Überwachung der Tollwut sind tierseuchen-rechtlich in der nationalen Tollwut-Verordnung geregelt. Die derzeitige
Tollwutüberwachung in der Wildtierpopulation erfolgt ausschließlich anhand sogenannter Indikatortiere (Füchse, Waschbären und Marderhunde), welche für die
Tollwut besonders empfänglich sind und bei deren Verbreitung eine entscheidende Rolle spielen. Als solche Indikatortiere gelten Tiere der genannten hochempfänglichen Wildtierarten, welche zusätzlich Verhaltensauffälligkeiten, sonstige
Auffälligkeiten oder Krankheitserscheinungen zeigen sowie verunfallte oder verendete Tiere. Nach den Vorgaben der nationalen Tollwut-Verordnung sind die
Jagdausübungsberechtigten verpflichtet, diese Indikatortiere der zuständigen Behörde bzw. der Untersuchungseinrichtung zuzuleiten. Zur Honorierung des Aufwandes der Probenbereitstellung wird den Jagdausübungsberechtigten in BadenWürttemberg eine Unkostenpauschale in Höhe von 25 Euro ausbezahlt, um den
erhöhten Aufwand anzuerkennen und um die Bedeutung dieser Probengewinnung
zu betonen. Aus haushaltstechnischen Gründen wird die Gesamtzahl dieser Tiere
jedoch auf maximal 500 Indikatortiere gedeckelt und ist an den Nachweis der
Untersuchungsfähigkeit geknüpft. Die Kontrolluntersuchungen werden an den
Chemischen und Veterinäruntersuchungsämtern Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg
sowie am Staatlichen Tierärztlichen Untersuchungsamt Aulendorf durchgeführt.
Die Tollwutimpfung, insbesondere von Hunden, Katzen und Frettchen, bietet
einen sicheren Schutz vor einer Infektion und ist für diese Tierarten auch Voraussetzung für den grenzüberschreitenden Reiseverkehr bzw. Handel.
Im Hinblick auf die Staupe wurde im Rahmen der Dienstbesprechungen mit den
Jagdbehörden und bei ähnlichen Anlässen eine Impfempfehlung für Jagdhunde
ausgesprochen.
6. inwiefern aus der Jägerschaft des Landes bereits Berichte über die mangelnde
Praktikabilität des neuen Landesjagdrechts mit Blick auf eine wirksame Regulierung der Fuchspopulation an sie herangetragen worden sind;
7. welche Maßnahmen sie im Rahmen des „schlanken Verfahrens für Veränderungen“ (siehe Nebenabreden der grün-schwarzen Koalition, Seite 9) des Jagdund Wildtiermanagementgesetzes und der dazu gehörenden Durchführungsverordnung vorgesehen hat, um die Vorgaben für die Jagd am Naturbau und die
Bejagung von Jungfüchsen praktikabel zu entbürokratisieren;
Zu 6. und 7.:
Auswertungen der Fuchsstrecken in einzelnen Jagdbezirken belegen eine sehr
heterogene Bejagungsintensität. Die Fuchsstecke variiert zwischen einzelnen
Jagdrevieren innerhalb eines Naturraums erheblich. Als eine in der Wildtier-Forschung gesicherte Erkenntnis gilt, dass eine Regulation der Fuchspopulation im
Hinblick auf die verfolgten Ziele nur möglich ist, wenn sie hinreichend intensiv
und im Hinblick auf das Wanderungsverhalten von reviersuchenden Jungfüchsen
revierübergreifend erfolgt. Wie der starke Anstieg der Fuchspopulation nach der
Tollwutimmunisierung sowie das Auftreten von Fuchsräude und Staupe bereits
vor dem Inkrafttreten der neuen jagdrechtlichen Bestimmungen belegen, ist die
Regulation der Fuchspopulation in derartig revierübergreifend abgestimmten Bejagungs-Strategien bisher unzureichend.
Die Jungfuchsbejagung ist in bestätigten Hegegemeinschaften mit entsprechend
verfasstem Ziel bereits ab Mai zulässig. Diese Jungfuchsregelung der Durchführungsverordnung zum Jagd- und Wildtiermanagementgesetz zielt nicht darauf
ab, die Jagd auf den Jungfuchs zu erschweren. Die Fuchsbejagung soll – wenn sie
z. B. mit Blick auf die Bedrohung von Niederwild und anderer Tierarten erforderlich ist – ganz im Gegenteil effizienter gestaltet werden, indem sich möglichst alle
Reviere beteiligen und an einem Strang ziehen. Ist in geeigneten Habitaten die
Fuchsbejagung populationsökologisch sinnvoll, können sich die Reviere – ganz
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im Sinne der Regelung – zu einer effizienten Fuchsbejagung zusammenschließen
und sich als Hegegemeinschaft bestätigen lassen. Die Hegegemeinschaften sollen
die revierübergreifende Bejagung sicherstellen.
Im Jahr der Gründung einer Hegegemeinschaft kann ein gewisser Verwaltungsund Abstimmungsaufwand entstehen. Um ein solches revierübergreifendes Vorgehen abzusprechen und damit die Grundvoraussetzung zur wirksameren Regulation der Fuchspopulation in den Folgejahren sicherzustellen, ist dieser jedoch unvermeidbar. Das Anerkennungs-Verfahren hat sich in der Praxis nach den üblichen Anlaufproblemen bei Neuregelungen eingespielt.
Die Bestimmungen des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes und der zugehörigen Durchführungsverordnung beinhalten Regelungen, um grundsätzlich eine
effiziente Bejagung des Fuchses sicherzustellen.
Hauk
Minister für Ländlichen Raum
und Verbraucherschutz
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