MAV-Info - MAV im Kirchenkreis Stuttgart

Transcription

MAV-Info - MAV im Kirchenkreis Stuttgart
EVANG.KIRCHENKREIS
STUTTGART
I NFO R MAT IO N EN
D E R
M I TA RB E IT E RV E R T R E T UNG
AUSGABE FEBRUAR 2015
VORWORT
IN DIESER
AUSGABE:
VORWORT
1
TARIFVERHANDLUNGEN 2015
2
BETRIEBSÜBERGANG DIAKONIE
3
ARBEITSSICHERHEIT
4
NEUES AUS DEM
ARBEITSRECHT
5
MITARBEITERVERSAMMLUNG 2015
7
KIRCHENTAG IN
STUTTGART 2015
7
ADRESSEN/
KONTAKT
8
Denn wie der Leib einer ist und doch viele Glieder hat, alle Glieder des
Leibes aber, obwohl sie viele sind, einen Leib bilden: so auch Christus.
(1. Korinther 12, 12)
An diese Bibelstelle musste
ich Ende 2014 sehr oft denken, da wir aus gesundheitsgefährdenden Gründen unser
bisheriges MAV Büro in der
Fritz-Elsass-Straße 36 verlassen mussten. Schon seit zwei
Jahren versuchten wir mit
Unterstützung der Bau- und
Liegenschaftsabteilung, die
schadhaften und krank machenden Stellen im Büro durch
den Hausbesitzer so renovieren zu lassen, dass ein gesundes Arbeiten wieder möglich
ist. Die Gespräche und Maßnahmen waren aber nicht
zielführend.
Dann im Herbst 2014 mit Unterstützung durch Herrn Beck
(Leiter der Kirchenpflege
Stuttgart und der Kirchenkreisverwaltung), Herrn Kelterbaum
(Finanzabteilung), Herrn
Mrutzek (Bau- und Liegenschaftsabteilung) und Frau
Lehner (Liegenschaften) kam
die Wende: Es entstand eine
Kooperation von handelnden
Personen, die einen raschen
Umzug in die Pfarrstraße 3
Anfang November 2014 in nur
wenigen Tagen möglich machten. Tatkräftig wurde der Umzug von unserem Bautrupp
unter der Leitung von Herrn
Stiehler unterstützt. Ohne
diese Truppe wäre der rasche
Umzug nicht möglich gewesen.
Doch auch im Vorfeld, als das
MAV Büro kaum noch nutzbar
war, wurden wir bei der Suche
nach geeigneten Räumlichkeiten für die unterschiedlichen
Gesprächsrunden von Herrn
Schulze-Gronemeyer
(Abteilung Jugend und Soziales) und ganz besonders von
Frau Renninger (Ev. Bildungszentrum Hospitalhof) unterstützt.
Ebenso erhielten wir von Herrn
Picht (Geschäftsführer der
Diakonie Stationen im Kirchenkreis) aktive Unterstützung bei der Suche nach einer
neuen Bleibe.
Ich möchte mich, auch im
Namen aller MAV Mitglieder,
bei allen oben genannten Personen an dieser Stelle ganz
herzlich für die vielfältige Unterstützung bedanken.
Doch nach dem Umzug lief
nicht alles rund. Wir waren
leider aus technischen Gründen bis zum Jahresende 2014
telefonisch, per Fax und via
Email fast nicht zu erreichen.
Dafür möchte ich mich an
dieser Stelle bei allen Mitarbeiter/innen und Dienststellenleiter/innen, sowie den Personalsachbearbeiter/innen entschuldigen und Sie im Nachhinein um Ihr Verständnis
bitten.
Seit dem Start ins neue Jahr
am 7. Januar ist das Telefon
wieder voll funktionsfähig und
auch die PCs sind jetzt ange-
schlossen und eingestellt. Sie
können uns ab sofort wieder
unter der bereits bekannten
Telefonnummer
0711/99 79 70 70
und über die Emailadresse
mavstuttgart@elk-wue.de
zu den gewohnten Zeiten erreichen.
Bitte nutzen Sie bei Fragen
und Unterstützungswünschen
nur diese Verbindungen.
Ich wünsche nun allen Leserinnen und Lesern ein gesundes,
erfolgreiches, glückliches und
gesegnetes Jahr 2015.
Und denken Sie daran – viele
Glieder sind ein Leib – wir
sehen, fühlen, denken und
handeln miteinander im Geiste
Christus.
Ihr
Peter Reif
INFORMATIONEN
DER MITARBEITERVERTRETUNG
Seite 2
TARIFRUNDE IM SOZIAL- UND ERZIEHUNGSDIENST 2015
Zum 31. Dezember 2014 hatte
die Dienstleistungsgewerkschaft
ver.di die Eingruppierungsvorschriften und die Entgeltordnung für die Beschäftigten im
Sozial- und Erziehungsdienst
gekündigt. Neu verhandelt wird
2015 demnach nicht der gesamte Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), der
viele Berufsgruppen umfasst,
sondern speziell die Zuordnung
von ErzieherInnen, SozialarbeiterInnen und anderen Beschäftigten des Sozial- und Erziehungsdienstes (SuE).
Erste Verhandlungsrunden will
ver.di durch Warnstreiks im
Frühjahr erzwingen.
Zu Verhandlungsrunden und
möglichen Streiks kommt es
aller Wahrscheinlichkeit nach
erst um Ostern 2015.
Die von der Gewerkschaft durchgefochtenen Lohnerhöhungen
und Verbesserungen der Arbeitsbedingungen werden von der
Evangelischen Kirche, mit spezifischen Anpassungen, grundsätzlich in der arbeitsrechtlichen
Kommission übernommen.
Daher ist die anstehende Tarifrunde auch für die kirchlich Beschäftigten von großem Interesse.
Ziel: Aufwertung
Das angestrebte Ziel der durch
die gewerkschaftliche Aufkündigung der SuE-Tabelle notwendig
gewordenen Verhandlungen ist
eine enorme Aufwertung der
Berufe im Sozial- und Erziehungsdienst. Während in den
vergangenen Jahren die Anforderungen an die KollegInnen
und die Arbeitsverdichtung in
den Einrichtungen zugenommen
haben, ist die Anerkennung für
das Geleistete bisher ausgeblieben. Die gestiegene Bedeutung
der Sozial- und Erziehungsberufe
für die Gesellschaft hat sich – im
Gegensatz zu vielen anderen
europäischen Ländern – in
Deutschland (noch) nicht auf die
Bezahlung ausgewirkt.
Konkrete Forderungen
An der umfangreicheren Forderungsdiskussion hat sich auch
der Kita-Ausschuss der MAV im
Kirchenkreis Stuttgart beteiligt.
Unsere Schwerpunkte waren
dabei die Besserung der Situation
für Auszubildende und die Wahrung des Berufstands der Erzieherin. Das Ergebnis der bundesweit geführten Diskussion, ein
mehrseitiger Forderungskatalog,
hat die Bundestarifkommission
von ver.di Mitte Dezember 2014
beschlossen. Kernforderung ist
die Erhöhung der Vergütung für
alle Berufsgruppen um durchschnittlich 10 Prozent, in einzelnen Berufen sogar um bis zu 15
Prozent. Diese Gehaltssteigerung
soll, wenn es nach ver.di geht,
über eine andere Einordnung der
Berufe in der S-Tabelle geschehen. So sollen beispielsweise die
ErzieherInnen und HeilerziehungspflegerInnen mit staatlicher
Anerkennung sowie die gleichwertig qualifizierten Beschäftigten
nach der Neuregelung in die Entgeltgruppen S10 bis S13 eingruppiert werden. Für KinderpflegerInnen mit staatlicher Anerkennung
strebt ver.di eine Eingruppierung
in EG S5 bis EG S6 an.
Zu Neuregelungen soll es auch in
anderen Bereichen kommen.
Geht es nach ver.di, ist die Grundlage der Leitungsbezahlung künf-
tig nicht mehr nur die Kinderanzahl, sondern alternativ die Anzahl der Gruppen oder der Beschäftigten der jeweiligen Einrichtung.
Eine prozentuale Steigerung aller
Gehälter ist aufgrund der komplizierten Rechtslage als Forderung
nicht möglich, schließlich ist nur
die Tabelle und nicht die konkrete Vergütung gekündigt. Ähnlich
wie 2009, als durch 13 Wochen
Streik letztlich 2,6 Prozent Lohnverbesserung erkämpft wurden,
könnte das Ergebnis auch diesmal aussehen. Wie hoch und wie
gut ein möglicher Abschluss für
die ErzieherInnen, HeilerziehungspflegerInnen, SozialarbeiterInnen, KinderpflegerInnen und
alle anderen Beschäftigen im
Sozial- und Erziehungsdienst
ausfällt, liegt jedoch auch maßgeblich an uns.
Von alleine wird die Sache nicht
besser
Klar ist, dass die von ver.di für
alle Beschäftigten aufgestellten
Forderungen sicherlich nicht in
vollem Umfang umgesetzt werden. Der Verband der kommunalen Arbeitgeber (VKA), das Gegenüber der Gewerkschaft am Verhandlungstisch, hat bereits erklärt, dass er keinen Handlungsbedarf sieht. So erklärte eine
Sprecherin Ende vergangenen
Jahres, dass die Beschäftigten im
Sozial- und Erziehungsdienst
bereits „angemessen“ bezahlt
würden. Eine Neuregelung sei
dementsprechend nicht notwendig.
Und dennoch stehen die Chancen für uns nicht allzu schlecht.
In nahezu allen Teilen der
Seite 3
AUSGABE FEBRUAR 2015
Bundesrepublik fehlt es an qualifiziertem Fachpersonal, da macht
Stuttgart keine Ausnahme. Und
auch in der Elternschaft ist vielerorts bereits Verständnis und Solidarität für die Anliegen und Forderungen der ErzieherInnen geäußert
worden. In den Einrichtungen
selbst ist die Unzufriedenheit mit
der aktuellen Situation bei vielen
KollegInnen hoch.
Termine und Infos zum Thema
Tarifverhandlungen:
www.soziale-berufe-aufwerten.de
Eventuell geplante Teilversammlungen im Kirchenkreis erfahren Sie über
die MAV–Homepage
www.mav-kirchenkreis-stuttgart.elkwue.de
Dabeisein statt zusehen
Auch die MAV im Kirchenkreis
Stuttgart wird sich an den Aktivitäten rund um die Verhandlungen
beteiligen, die aktuelle Rechtslage
lässt eine direkte Beteiligung an
Streiks nicht zu. Zum einen steht
das Thema Tarifverhandlungen
aber bei der kommenden MitarbeiterInnenversammlung (s. S. 7) mit
im Fokus, zum anderen werden wir
an zentralen Streiktagen zu Teilversammlungen aufrufen, zu denen
alle Beschäftigten aus dem Sozialund Erziehungsdienst im Kirchenkreis eingeladen sind. Dass diese
auf der Straße stattfinden, um dort
die streikenden KollegInnen der
städtischen Einrichtungen zu unterstützen, versteht sich von selbst.
Wenn das nicht Motivation genug
ist, uns im Sommer an den Tarifauseinandersetzungen zu beteiligen und gemeinsam mit den KollegInnen der städtischen und freien
Träger auch in Stuttgart für eine
Aufwertung unserer beruflichen
Tätigkeit einzustehen! Schenken
wird uns die schließlich niemand.
Ihr
Jens
Heidrich
BETRIEBSÜBERGANG
DER DIAKONIESTATION FILDER
GGMBH ZUR
DIAKONIESTATION
STUTTGART
In der Trägerschaft des Evangelischen Kirchenkreises Stuttgart
und von den Kirchengemeinden
gab es bisher vier Diakoniestationen.
Durch den Betriebsübergang der
Diakoniestation Filder gGmbH in
die Diakoniestation Stuttgart
sind es seit Januar 2015 nur
noch drei Stationen:
Die Diakoniestation Stuttgart ist
mit rund 2000 Patientinnen und
Patienten und 450 Mitarbeitenden in Pflege, Hauswirtschaft,
Ergotherapie, Nachbarschaftshilfe und Verwaltung die größte
Diakoniestation im Land.
Die ehemalige Diakoniestation
Filder gGmbH versorgt rund 650
PatientInnen und beschäftigt ca.
180 Mitarbeiter. Sie hat die Pflegestützpunkte in Vaihingen,
Rohr, Plieningen, Birkach und
Degerloch. Allen Mitarbeitenden
der Diakoniestation Filder wurde
mit dem Betriebsübergang ein
Vertragsangebot unterbreitet.
Die MAV begleitet diesen Betriebsübergang sehr eng.
Außerdem ist die Mitarbeitervertretung ebenso für die Diakoniestation Möhringen, Fasanenhof,
Sonnenberg und die Diakoniestation Zuffenhausen, Stammheim zuständig.
Insgesamt sind in den nun drei
Stationen 750 Mitarbeitende
beschäftigt.
Wir begrüßen die neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im
Kirchenkreis Stuttgart und freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit!
Ihr
DiakonieAusschuss
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AUSGABE FEBRUAR 2015
GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNGEN UND ARBEITSSICHERHEIT
Liebe Mitarbeitende,
seit einigen Jahren führt die Fachkraft für Arbeitssicherheit, Herr
Bachmann, in der Regel begleitet
durch ein Mitglied der MAV,
Begehungen in den verschiedenen
Einrichtungen des Kirchenkreises
durch. Ziel dieser Begehungen, die
im Turnus von zwei bis drei Jahren
stattfinden, ist es, den Gesundheits- und Arbeitsschutz der Mitarbeitenden zu verbessern.
Nach jeder Begehung fertigt Herr
Bachmann ein Protokoll an und
sendet dies der MAV sowie der
jeweiligen Dienststelle zu. Meist
liegt diesem Bericht auch eine
Gefährdungsbeurteilung der jeweiligen Arbeitsplätze bei, sofern
diese nicht zuständigkeitshalber
durch den Arbeitgeber
(geschäftsführender Pfarrer, Personalleiter, Kirchenpfleger etc.)
erstellt worden ist.
Wozu ist eine Gefährdungsbeurteilung nötig?
Aus dieser Beurteilung geht hervor, welche Gefahren für die Gesundheit des/der Mitarbeitenden
bei der Ausübung seiner/ihrer
Tätigkeit auftreten können und
welche Gegenmaßnahmen zur
Vermeidung sinnvoll sind. Dazu
gehört z.B. die angebotene Augenuntersuchung bei Bildschirmarbeitsplätzen, der ErzieherInnen-
MesnerInnen und HausmeisterIn-
wird sie aber prüfen, ob der Ar-
nen, Mitarbeitenden der Bauab-
beitgeber seiner Pflicht, z.B. zur
teilung aber auch bei ErzieherIn-
jährlichen Unterweisung, nachge-
nen der Umgang mit Tritten und
kommen ist.
Leitern. Jetzt werden manche
sagen, dass sie durchaus in der
Lage sind, eine Leiter auch ohne
Unterweisung zu benutzen. Wir
stellen jedoch immer wieder bei
Begehungen fest, dass Tritte und
Leitern defekt oder Leitern zu
kurz sind. Infolgedessen wird sich
mit Tischen und Stühlen beholfen. Dadurch kann es dann zu
Unfällen kommen, ein erhöhtes
Risiko besteht. Die uns vorliegenden und angezeigten Betriebsund Wegeunfälle machen dies
deutlich. Unsachgemäß benutzte
Hilfsmittel führen leider dazu,
dass Mitarbeitende einen Unfall
erst gar nicht melden bzw. beim
Arzt angeben, dass der Unfall in
der Freizeit passiert sei.
Die Problematik der jährlich
durchzuführenden Unterweisungen durch den Arbeitgeber sprechen wir regelmäßig in den sogenannten ASA-Sitzungen mit den
Verantwortlichen aus den Gemeinden sowie beim Kirchenkreisausschuss an. Da jedoch
jede Gemeinde ab 20 Mitarbeitenden viermal pro Jahr einen
ASA einberufen müsste, würde
das bedeuten, dass die MAV an
mind. 80 Sitzungen teilnehmen
müsste, was nur schwer zu bewältigen ist. Deshalb versuchen
wir gerade auf Kirchenkreisebene
pro ehemaligem Dekanatsbezirk
je einen solchen Ausschuss zu
bilden. Erste Schritte hierzu sind
schon gemacht. Wir haben im
Hier möchte ich an Sie appellie-
Kirchenkreisausschuss unser
ren, jeden Unfall beim Arbeitge-
Anliegen eingebracht. Dieser
ber anzugeben. Sie sind durch
wiederum hat einen Arbeitsauf-
die Berufsgenossenschaft viel
trag an die Kirchenkreisverwal-
besser versichert als über Ihre
tung gegeben, einen Unterwei-
gesetzliche Krankenkasse. Die
sungskatalog zu erstellen, wel-
Berufsgenossenschaften müssen
cher uns nun vorliegt.
alles dafür tun, Ihre Gesundheit
Jetzt gilt es, diesen auf Kirchen-
wieder vollständig herzustellen.
kreisebene umzusetzen.
Die Krankenkassen müssen nur
die notwendigen Mittel dafür
aufwenden.
stuhl, Hilfsmittel zum Bewegen
Sie brauchen auch keine Sorge
schwerer Lasten, Untersuchungen
zu haben, dass die Berufsgenos-
nach der Biostoffverordnung, die
senschaft Regressforderungen an
sogenannten Unterweisungen im
Sie stellt, diese wird sie immer an
Umgang mit Gefahren sowie bei
den Arbeitgeber stellen. Davor
Ihr
Gerd Steinemann
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AUSGABE FEBRUAR 2015
NEUES AUS DEM KIRCHLICHEN ARBEITS- UND TARIFRECHT I
Wichtige Änderungen für die Be-
Die Zulage nimmt nicht an den
das von einer Fachschule für
schäftigten im Kirchenkreis Stutt-
allgemeinen Entgelterhöhungen
Sozialpädagogik betreut wird,
gart haben wir Ihnen hier zusam-
teil. Die Zulage wird für den
absolvieren müssen.
mengefasst:
01.01.2015 bis zum 31.12.2016
Eine Änderung im neuen §7
in voller Höhe gewährt.
KiTaG ist ferner, dass Gesund-
Zulage „Tarif Plus“ im
In 2017 beträgt die Zulage 75%,
heits- und Kinderkranken-
Erziehungsbereich:
im Jahr 2018 noch 50% und im
pfleger/innen als Fachkräfte
Sonderregelung für Beschäftigte
Jahr 2019 nur noch 25%.
gem. §7 Abs.2 Nr10
im Erziehungsdienst im Kirchen-
Die Zulage entfällt mit Ablauf des
(Nachqualifizierung!) zählen,
kreis Stuttgart
31.12.2019
ohne dass Kinder mit und ohne
Berechtigter Personenkreis für die
Behinderung gemeinsam in einer
Zulage Tarif Plus :
oder mehreren Gruppen betreut
- Beschäftigte in einer Kinderta-
werden müssen. (Dies gilt nicht
für Gesundheits- und Kranken-
geseinrichtung bei einem Arbeitgeber im Evang. Kirchenkreis
Praxisintegrierte Ausbildung zur
pfleger/innen!). Ausführliche
Stuttgart
Erzieherin/zum Erzieher:
Informationen dazu finden Sie im
Der Musterausbildungsvertrag für
Rundschreiben des OKR AZ
chen Qualifikation ( 25 Fortbil-
die PIA-Ausbildung wurde mit
46.00 Nr.1663/6 vom
dungstage innerhalb von 2 Jah-
Stand August 2014 aktualisiert.
27.11.2014.
ren oder einem einjährigen Be-
Der Musterausbildungsvertrag
rufspraktikum)
kann im Dienstleistungsportal
Außerdem wurde die Regelung
des Evang. Oberkirchenrat s.u.
zur Eingruppierung von Zweitkräf-
gruppenplan 21 der Anlage 1.2.1
abgerufen werden!
ten in die Stufe S5 zum
zur KAO in den Entgeltgruppen S
(www.service.elk-wue.de)
01.08.2014 entfristet und wird
- Fachkräfte mit einer erforderli-
- Eingruppierung im Vergütungs-
3 bis S 7 und mindestens in Stu-
unbefristet weitergeführt. Die
fe 2 und höchstens in Stufe 6 der
Bezeichnung „Zweitkraft“ wird
S -Tabellen
durch den Begriff „pädagogische
Der Fachkräftekatalog hat sich
Fachkräfte zur Unterstützung der
die sich in Stufe 1 und in einer
durch die Änderung des Kinderta-
Leitungskräfte in der Gruppe“
individuellen Endstufe der S-
gesbetreuungsgesetzes (KiTaG)
ersetzt.
Tabellen befinden.
geändert. Dadurch besteht für
- Nicht erfasst sind Beschäftigte,
- Sprachförderkräfte und Integrati-
Träger der Kindertagesstätten die
onskräfte erhalten diese Zulage
Möglichkeit, gemischte Teams
nicht.
mit unterschiedlichen Erfahrun-
Die Gewerkschaft ver.di hat den
gen und Kompetenzen zu bilden.
Tarifvertrag SuE zum
beitende, für die am 01.01.2015
Allerdings fordert das Gesetz,
31.12.2014 gekündigt und wird
und bis zum 31.12.2016 ein
dass Fachkräfte ohne pädagogi-
ihn neu verhandeln; sie nutzt
Arbeitsverhältnis besteht.
sche Ausbildung eine Qualifizie-
damit die Chance, die die ange-
rung in der Pädagogik im Umfang
spannte Arbeitsmarktsituation im
Höhe und Dauer der Zulage
von mindestens 25 Tagen oder
Erziehungsbereich bietet!
100€ brutto bei Vollzeitkräften
ein einjähriges Berufspraktikum,
(siehe Artikel auf S. 2+3)
- Tarif Plus bekommen nur Mitar-
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AUSGABE FEBRUAR 2015
NEUES AUS DEM KIRCHLICHEN ARBEITS- UND TARIFRECHT II
sollen Elternzeit und Teilzeitarbeit
wünschen, so ist der Arbeitgeber
flexibler gestaltet werden, außer-
verpflichtet, das Altersteilzeitar-
Im Rahmen der Änderungstarifver-
dem soll es einen Partnerschafts-
beitsverhältnis bis zum vereinbar-
träge Nr. 8 und 9 zum TVöD und
bonus geben, wenn sich Eltern
ten Beendigungszeitpunkt fortzu-
weiteren tariflichen Änderungen
die Betreuung des Kindes teilen.
setzen. Ein Hinweis Ihrer MAV:
wurden unter anderem für die
Statt wie bisher 12 Monate kön-
Bitte erkundigen Sie sich in je-
kirchlichen Beschäftigten die Ta-
nen dann 24 Monate Elternzeit
dem Fall bei Ihrer Rentenversi-
bellenentgelte im ersten Schritt
zwischen dem 3. und dem 8.
cherung über die für Sie beste-
rückwirkend zum 1. März 2014
Geburtstag des Kindes genom-
henden Möglichkeiten!
und wieder ab 1. März 2015 er-
men werden, auch wenn die El-
höht und zwar folgendermaßen:
ternzeit weiter wie bisher maxi-
Sollten Beschäftigte über die
ab 01.03.2014 und 3,0% und ab
mal 3 Jahre dauert. Das Gesetz
Regelaltersrente weiterbeschäf-
1. März 2015 um weitere 2,4%.
gilt für Geburten ab 1. Juli 2015.
tigt werden, so ist es durch §41
Wichtiges für alle Berufsgruppen
Dazu wurden auch die Garantiebe-
Satz 3 SGBVI möglich, durch eine
träge bei Höhergruppierung nach
entsprechende Vereinbarung
§17 Abs. 4 KAO sowie die Zulagen
während des Arbeitsverhältnisses
für Pflegedienst- und stellvertre-
Gesetz über Leistungsverbesse-
den Beendigungszeitpunkt hin-
tende Pflegedienstleitungen ent-
rungen in der gesetzlichen Ren-
auszuschieben, in diesem Fall
sprechend erhöht.
tenversicherung - seit dem
bleiben die Arbeitsbedingungen
Die Kinderbesitzbestandszulage
01.07.2014:
unverändert. Es ist also nicht
ist auch gestiegen und beträgt ab
Seit Juli gilt die Einführung einer
mehr notwendig, bei Erreichen
1. März 2015 110,23 € je Kind.
abschlagfreien Rente mit dem
der Regelaltersrente einen neuen
63. Lebensjahr für besonders
Arbeitsvertrag abzuschließen.
langjährige Versicherte, die die
(Rundschreiben OKR vom August
Wartezeit von 45 Jahren erfüllt
2015 AZ 25.oo Nr. 908/6.)
Neuregelung der Urlaubsdauer für
haben. Bitte beachten Sie, dass
alle privatrechtlichen Angestellten
es sich bei der Rente für beson-
nach der KAO: die Urlaubsdauer
ders langjährig Versicherte nicht
beträgt seit dem 01.01.2014
um die Regelaltersrente handelt
Alle Rundschreiben des OKR mit
30 Tage; für Praktikanten und
und damit das Arbeitsverhältnis
wichtigen Regelungen sowie die
Auszubildende hat sich der Ur-
nicht – wie beim Erreichen der
aktuellen Vergütungstabellen
laubsanspruch auf 28 Tage erhöht
Regelaltersrente – automatisch
finden Sie im Internet unter
- dies gilt für Beschäftigte, deren
endet. Dies gilt auch für Beschäf-
rundschreiben.elk-wue.de
Arbeitszeit sich auf 5 Tage in der
tigte, mit denen ein Altersteilzeit-
und weitere Informationen unter
Woche verteilt!
verhältnis nach dem TV ATZ oder
service.elk-wue.de
TV Flex AZ vereinbart wurde, da
eine Beendigung einen sogenannten „Störfall“ darstellt.
Ab 1. Januar 2015 ist das neue
Sollte der/die Beschäftigte eine
Gesetz zum Elterngeld Plus in
vorzeitige Beendigung des
Kraft getreten. Mit diesem Gesetz
Arbeitsverhältnisses nicht
Ihre
Elisabeth Kalantar
Jutta Goldschmitt
Peter Reif
INFORMATIONEN
DER MITARBEITERVERTRETUNG
Seite 7
MITARBEITERVERSAMMLUNG 2015
Die Mitarbeiterversammlung 2015
wird am
Dienstag, 24. März 2015
im Hospitalhof Stuttgart,
Büchsenstraße 33,
70174 Stuttgart
stattfinden.
Unter dem Motto
„Work-Life-Balance“ erwartet Sie
vormittags (9-12 Uhr) oder
nachmittags (14-17 Uhr) eine
bunte Mischung aus Informationen, Vorträgen, Mini-Workshops,
Beratungsangeboten und Aktionen.
U.a. sind geplant:
- Vorträge und Workshops zum
Thema „Work– Life-Balance“
Ihre Anfragen und Anträge bitten
wir bis spätestens 16. März 2015
einzureichen!
- Informationsstände zum Thema
Altersteilzeit, Arbeitszeitkonten,
Die Teilnahme und evtl. anfallende
Gehaltsblatt
Wegezeiten gelten nach § 31 Abs.
- Bewegungsangebote und spiritu-
4 MVG als Arbeitszeit.
elle Impulse
- Informationen und Aktionsplanung zu den Tarifverhandlungen
im Sozial- und Erziehungsdienst
(SuE)
DER KIRCHENTAG KOMMT...
In vier Monaten findet der 35.
Deutsche Evangelische Kirchentag
in Stuttgart statt.
Dieses Treffen mit fast 2.500 Veranstaltungen versammelt alle zwei
Jahre rund 100.000 Menschen.
„Ist sowas nötig?“ werde ich öfter
mal gefragt.
Ja — denn Kirchentag ist in erster
Linie keine Leistungsschau von
Evangelischer Kirche (auch wenn
es ab und zu den Eindruck vermittelt), sondern ein Fest des Glaubens, ein Treffen zum Austausch,
zum Hören und Reden und feiern.
Der Kirchentag wird nicht von der
„Kirche“ gemacht, sondern ist
eine Laienbewegung.
Deshalb findet man auch im Präsidium kaum einen Theologen, und
die sind dann meistens Vertreter
der gastgebenden Landeskirche.
Die TeilnehmerInnen treffen sich,
um über politische, wirtschaftliche
und theologische Themen nachzu-
denken, Religiöses und Spirituelles zu erleben und mit viel Kultur
auch zu feiern.
Die Hälfte der Teilnehmenden
(also ca. 50.000 Menschen)
engagiert sich beim Kirchentag
ehrenamtlich. Dazu zählen die
Referenten, Bibelarbeiter, Musiker genauso wie die Helfer mit
den Schals und die Gastgeberinnen und Gastgeber in den Gemeinden.
Wir hier im Kirchenkreis Stuttgart
sind — hauptamtlich und mit ehrenamtlichem Engagement — vor
allem Gastgeber.
Rund 60 Kirchen und Gemeindehäuser werden neben den großen
Hallen, Zelten und Open Air Bühnen benötigt. Bei uns finden die
Veranstaltungen statt, bei uns
werden die Menschen übernachten, wir sind Gastgeber beim
Abend der Begegnung, bei Feierabendmahlen und Gute-NachtCafés. Mit uns erleben sehr viele
Menschen intensive fünf Tage.
Heißen wir die Gäste aus den verschiedenen Gebieten Deutschlands, Europas und der Welt willkommen und feiern miteinander
…damit wir klug werden.
Wolfgang Nebel
Geistliches Programm
Geschäftsstelle d. Kirchentags
INFORMATIONEN
DER MITARBEITERVERTRETUNG
IHRE MAV IM KIRCHENKREIS STUTTGART
MitarbeiterInnenvertretung (MAV)
im Evangelischen Kirchenkreis Stuttgart
Neue Adresse!
Pfarrstraße 3, 70182 Stuttgart
Bürozeiten: Mo. , Mi., Do. von 8:30 - 12:30 Uhr und Di. von 14 - 16 Uhr
und Termine nach Vereinbarung
Telefon: 07 11 / 99 79 70 - 70
Fax: 07 11 / 99 79 70 - 89
E-Mail: mavstuttgart@elk-wue.de
Homepage: www.mav-kirchenkreis-stuttgart.elk-wue.de
In eigener Sache:
Die MAV-Mitteilungen erscheinen in einer Auflagenhöhe von 1000 Exemplaren.
Sie werden kostenlos an alle Einrichtungen mit der Bitte um Weiterleitung an die Mitarbeiter verteilt.
Die Redaktion ist für jede Art von Anregung, Anerkennung und Kritik dankbar.
Auch Zuschriften, deren Abdruck erwünscht ist, sind willkommen!
Die Redaktion behält sich jedoch Auswahl und Bearbeitung vor.
Redaktion:
Öffentlichkeitsausschuss der MAV
(Katrin Barbara Fuchs, Jens Heidrich, Judith Sutter, Bettina Würth)
V.i.S.d.P.
Peter Reif
bei namentlich gekennzeichneten Artikeln der/die Autor/in
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