MAV-Info - MAV im Kirchenkreis Stuttgart
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MAV-Info - MAV im Kirchenkreis Stuttgart
EVANG.KIRCHENKREIS STUTTGART I NFO R MAT IO N EN D E R M I TA RB E IT E RV E R T R E T UNG AUSGABE FEBRUAR 2015 VORWORT IN DIESER AUSGABE: VORWORT 1 TARIFVERHANDLUNGEN 2015 2 BETRIEBSÜBERGANG DIAKONIE 3 ARBEITSSICHERHEIT 4 NEUES AUS DEM ARBEITSRECHT 5 MITARBEITERVERSAMMLUNG 2015 7 KIRCHENTAG IN STUTTGART 2015 7 ADRESSEN/ KONTAKT 8 Denn wie der Leib einer ist und doch viele Glieder hat, alle Glieder des Leibes aber, obwohl sie viele sind, einen Leib bilden: so auch Christus. (1. Korinther 12, 12) An diese Bibelstelle musste ich Ende 2014 sehr oft denken, da wir aus gesundheitsgefährdenden Gründen unser bisheriges MAV Büro in der Fritz-Elsass-Straße 36 verlassen mussten. Schon seit zwei Jahren versuchten wir mit Unterstützung der Bau- und Liegenschaftsabteilung, die schadhaften und krank machenden Stellen im Büro durch den Hausbesitzer so renovieren zu lassen, dass ein gesundes Arbeiten wieder möglich ist. Die Gespräche und Maßnahmen waren aber nicht zielführend. Dann im Herbst 2014 mit Unterstützung durch Herrn Beck (Leiter der Kirchenpflege Stuttgart und der Kirchenkreisverwaltung), Herrn Kelterbaum (Finanzabteilung), Herrn Mrutzek (Bau- und Liegenschaftsabteilung) und Frau Lehner (Liegenschaften) kam die Wende: Es entstand eine Kooperation von handelnden Personen, die einen raschen Umzug in die Pfarrstraße 3 Anfang November 2014 in nur wenigen Tagen möglich machten. Tatkräftig wurde der Umzug von unserem Bautrupp unter der Leitung von Herrn Stiehler unterstützt. Ohne diese Truppe wäre der rasche Umzug nicht möglich gewesen. Doch auch im Vorfeld, als das MAV Büro kaum noch nutzbar war, wurden wir bei der Suche nach geeigneten Räumlichkeiten für die unterschiedlichen Gesprächsrunden von Herrn Schulze-Gronemeyer (Abteilung Jugend und Soziales) und ganz besonders von Frau Renninger (Ev. Bildungszentrum Hospitalhof) unterstützt. Ebenso erhielten wir von Herrn Picht (Geschäftsführer der Diakonie Stationen im Kirchenkreis) aktive Unterstützung bei der Suche nach einer neuen Bleibe. Ich möchte mich, auch im Namen aller MAV Mitglieder, bei allen oben genannten Personen an dieser Stelle ganz herzlich für die vielfältige Unterstützung bedanken. Doch nach dem Umzug lief nicht alles rund. Wir waren leider aus technischen Gründen bis zum Jahresende 2014 telefonisch, per Fax und via Email fast nicht zu erreichen. Dafür möchte ich mich an dieser Stelle bei allen Mitarbeiter/innen und Dienststellenleiter/innen, sowie den Personalsachbearbeiter/innen entschuldigen und Sie im Nachhinein um Ihr Verständnis bitten. Seit dem Start ins neue Jahr am 7. Januar ist das Telefon wieder voll funktionsfähig und auch die PCs sind jetzt ange- schlossen und eingestellt. Sie können uns ab sofort wieder unter der bereits bekannten Telefonnummer 0711/99 79 70 70 und über die Emailadresse mavstuttgart@elk-wue.de zu den gewohnten Zeiten erreichen. Bitte nutzen Sie bei Fragen und Unterstützungswünschen nur diese Verbindungen. Ich wünsche nun allen Leserinnen und Lesern ein gesundes, erfolgreiches, glückliches und gesegnetes Jahr 2015. Und denken Sie daran – viele Glieder sind ein Leib – wir sehen, fühlen, denken und handeln miteinander im Geiste Christus. Ihr Peter Reif INFORMATIONEN DER MITARBEITERVERTRETUNG Seite 2 TARIFRUNDE IM SOZIAL- UND ERZIEHUNGSDIENST 2015 Zum 31. Dezember 2014 hatte die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di die Eingruppierungsvorschriften und die Entgeltordnung für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst gekündigt. Neu verhandelt wird 2015 demnach nicht der gesamte Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), der viele Berufsgruppen umfasst, sondern speziell die Zuordnung von ErzieherInnen, SozialarbeiterInnen und anderen Beschäftigten des Sozial- und Erziehungsdienstes (SuE). Erste Verhandlungsrunden will ver.di durch Warnstreiks im Frühjahr erzwingen. Zu Verhandlungsrunden und möglichen Streiks kommt es aller Wahrscheinlichkeit nach erst um Ostern 2015. Die von der Gewerkschaft durchgefochtenen Lohnerhöhungen und Verbesserungen der Arbeitsbedingungen werden von der Evangelischen Kirche, mit spezifischen Anpassungen, grundsätzlich in der arbeitsrechtlichen Kommission übernommen. Daher ist die anstehende Tarifrunde auch für die kirchlich Beschäftigten von großem Interesse. Ziel: Aufwertung Das angestrebte Ziel der durch die gewerkschaftliche Aufkündigung der SuE-Tabelle notwendig gewordenen Verhandlungen ist eine enorme Aufwertung der Berufe im Sozial- und Erziehungsdienst. Während in den vergangenen Jahren die Anforderungen an die KollegInnen und die Arbeitsverdichtung in den Einrichtungen zugenommen haben, ist die Anerkennung für das Geleistete bisher ausgeblieben. Die gestiegene Bedeutung der Sozial- und Erziehungsberufe für die Gesellschaft hat sich – im Gegensatz zu vielen anderen europäischen Ländern – in Deutschland (noch) nicht auf die Bezahlung ausgewirkt. Konkrete Forderungen An der umfangreicheren Forderungsdiskussion hat sich auch der Kita-Ausschuss der MAV im Kirchenkreis Stuttgart beteiligt. Unsere Schwerpunkte waren dabei die Besserung der Situation für Auszubildende und die Wahrung des Berufstands der Erzieherin. Das Ergebnis der bundesweit geführten Diskussion, ein mehrseitiger Forderungskatalog, hat die Bundestarifkommission von ver.di Mitte Dezember 2014 beschlossen. Kernforderung ist die Erhöhung der Vergütung für alle Berufsgruppen um durchschnittlich 10 Prozent, in einzelnen Berufen sogar um bis zu 15 Prozent. Diese Gehaltssteigerung soll, wenn es nach ver.di geht, über eine andere Einordnung der Berufe in der S-Tabelle geschehen. So sollen beispielsweise die ErzieherInnen und HeilerziehungspflegerInnen mit staatlicher Anerkennung sowie die gleichwertig qualifizierten Beschäftigten nach der Neuregelung in die Entgeltgruppen S10 bis S13 eingruppiert werden. Für KinderpflegerInnen mit staatlicher Anerkennung strebt ver.di eine Eingruppierung in EG S5 bis EG S6 an. Zu Neuregelungen soll es auch in anderen Bereichen kommen. Geht es nach ver.di, ist die Grundlage der Leitungsbezahlung künf- tig nicht mehr nur die Kinderanzahl, sondern alternativ die Anzahl der Gruppen oder der Beschäftigten der jeweiligen Einrichtung. Eine prozentuale Steigerung aller Gehälter ist aufgrund der komplizierten Rechtslage als Forderung nicht möglich, schließlich ist nur die Tabelle und nicht die konkrete Vergütung gekündigt. Ähnlich wie 2009, als durch 13 Wochen Streik letztlich 2,6 Prozent Lohnverbesserung erkämpft wurden, könnte das Ergebnis auch diesmal aussehen. Wie hoch und wie gut ein möglicher Abschluss für die ErzieherInnen, HeilerziehungspflegerInnen, SozialarbeiterInnen, KinderpflegerInnen und alle anderen Beschäftigen im Sozial- und Erziehungsdienst ausfällt, liegt jedoch auch maßgeblich an uns. Von alleine wird die Sache nicht besser Klar ist, dass die von ver.di für alle Beschäftigten aufgestellten Forderungen sicherlich nicht in vollem Umfang umgesetzt werden. Der Verband der kommunalen Arbeitgeber (VKA), das Gegenüber der Gewerkschaft am Verhandlungstisch, hat bereits erklärt, dass er keinen Handlungsbedarf sieht. So erklärte eine Sprecherin Ende vergangenen Jahres, dass die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst bereits „angemessen“ bezahlt würden. Eine Neuregelung sei dementsprechend nicht notwendig. Und dennoch stehen die Chancen für uns nicht allzu schlecht. In nahezu allen Teilen der Seite 3 AUSGABE FEBRUAR 2015 Bundesrepublik fehlt es an qualifiziertem Fachpersonal, da macht Stuttgart keine Ausnahme. Und auch in der Elternschaft ist vielerorts bereits Verständnis und Solidarität für die Anliegen und Forderungen der ErzieherInnen geäußert worden. In den Einrichtungen selbst ist die Unzufriedenheit mit der aktuellen Situation bei vielen KollegInnen hoch. Termine und Infos zum Thema Tarifverhandlungen: www.soziale-berufe-aufwerten.de Eventuell geplante Teilversammlungen im Kirchenkreis erfahren Sie über die MAV–Homepage www.mav-kirchenkreis-stuttgart.elkwue.de Dabeisein statt zusehen Auch die MAV im Kirchenkreis Stuttgart wird sich an den Aktivitäten rund um die Verhandlungen beteiligen, die aktuelle Rechtslage lässt eine direkte Beteiligung an Streiks nicht zu. Zum einen steht das Thema Tarifverhandlungen aber bei der kommenden MitarbeiterInnenversammlung (s. S. 7) mit im Fokus, zum anderen werden wir an zentralen Streiktagen zu Teilversammlungen aufrufen, zu denen alle Beschäftigten aus dem Sozialund Erziehungsdienst im Kirchenkreis eingeladen sind. Dass diese auf der Straße stattfinden, um dort die streikenden KollegInnen der städtischen Einrichtungen zu unterstützen, versteht sich von selbst. Wenn das nicht Motivation genug ist, uns im Sommer an den Tarifauseinandersetzungen zu beteiligen und gemeinsam mit den KollegInnen der städtischen und freien Träger auch in Stuttgart für eine Aufwertung unserer beruflichen Tätigkeit einzustehen! Schenken wird uns die schließlich niemand. Ihr Jens Heidrich BETRIEBSÜBERGANG DER DIAKONIESTATION FILDER GGMBH ZUR DIAKONIESTATION STUTTGART In der Trägerschaft des Evangelischen Kirchenkreises Stuttgart und von den Kirchengemeinden gab es bisher vier Diakoniestationen. Durch den Betriebsübergang der Diakoniestation Filder gGmbH in die Diakoniestation Stuttgart sind es seit Januar 2015 nur noch drei Stationen: Die Diakoniestation Stuttgart ist mit rund 2000 Patientinnen und Patienten und 450 Mitarbeitenden in Pflege, Hauswirtschaft, Ergotherapie, Nachbarschaftshilfe und Verwaltung die größte Diakoniestation im Land. Die ehemalige Diakoniestation Filder gGmbH versorgt rund 650 PatientInnen und beschäftigt ca. 180 Mitarbeiter. Sie hat die Pflegestützpunkte in Vaihingen, Rohr, Plieningen, Birkach und Degerloch. Allen Mitarbeitenden der Diakoniestation Filder wurde mit dem Betriebsübergang ein Vertragsangebot unterbreitet. Die MAV begleitet diesen Betriebsübergang sehr eng. Außerdem ist die Mitarbeitervertretung ebenso für die Diakoniestation Möhringen, Fasanenhof, Sonnenberg und die Diakoniestation Zuffenhausen, Stammheim zuständig. Insgesamt sind in den nun drei Stationen 750 Mitarbeitende beschäftigt. Wir begrüßen die neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Kirchenkreis Stuttgart und freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit! Ihr DiakonieAusschuss Seite 4 AUSGABE FEBRUAR 2015 GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNGEN UND ARBEITSSICHERHEIT Liebe Mitarbeitende, seit einigen Jahren führt die Fachkraft für Arbeitssicherheit, Herr Bachmann, in der Regel begleitet durch ein Mitglied der MAV, Begehungen in den verschiedenen Einrichtungen des Kirchenkreises durch. Ziel dieser Begehungen, die im Turnus von zwei bis drei Jahren stattfinden, ist es, den Gesundheits- und Arbeitsschutz der Mitarbeitenden zu verbessern. Nach jeder Begehung fertigt Herr Bachmann ein Protokoll an und sendet dies der MAV sowie der jeweiligen Dienststelle zu. Meist liegt diesem Bericht auch eine Gefährdungsbeurteilung der jeweiligen Arbeitsplätze bei, sofern diese nicht zuständigkeitshalber durch den Arbeitgeber (geschäftsführender Pfarrer, Personalleiter, Kirchenpfleger etc.) erstellt worden ist. Wozu ist eine Gefährdungsbeurteilung nötig? Aus dieser Beurteilung geht hervor, welche Gefahren für die Gesundheit des/der Mitarbeitenden bei der Ausübung seiner/ihrer Tätigkeit auftreten können und welche Gegenmaßnahmen zur Vermeidung sinnvoll sind. Dazu gehört z.B. die angebotene Augenuntersuchung bei Bildschirmarbeitsplätzen, der ErzieherInnen- MesnerInnen und HausmeisterIn- wird sie aber prüfen, ob der Ar- nen, Mitarbeitenden der Bauab- beitgeber seiner Pflicht, z.B. zur teilung aber auch bei ErzieherIn- jährlichen Unterweisung, nachge- nen der Umgang mit Tritten und kommen ist. Leitern. Jetzt werden manche sagen, dass sie durchaus in der Lage sind, eine Leiter auch ohne Unterweisung zu benutzen. Wir stellen jedoch immer wieder bei Begehungen fest, dass Tritte und Leitern defekt oder Leitern zu kurz sind. Infolgedessen wird sich mit Tischen und Stühlen beholfen. Dadurch kann es dann zu Unfällen kommen, ein erhöhtes Risiko besteht. Die uns vorliegenden und angezeigten Betriebsund Wegeunfälle machen dies deutlich. Unsachgemäß benutzte Hilfsmittel führen leider dazu, dass Mitarbeitende einen Unfall erst gar nicht melden bzw. beim Arzt angeben, dass der Unfall in der Freizeit passiert sei. Die Problematik der jährlich durchzuführenden Unterweisungen durch den Arbeitgeber sprechen wir regelmäßig in den sogenannten ASA-Sitzungen mit den Verantwortlichen aus den Gemeinden sowie beim Kirchenkreisausschuss an. Da jedoch jede Gemeinde ab 20 Mitarbeitenden viermal pro Jahr einen ASA einberufen müsste, würde das bedeuten, dass die MAV an mind. 80 Sitzungen teilnehmen müsste, was nur schwer zu bewältigen ist. Deshalb versuchen wir gerade auf Kirchenkreisebene pro ehemaligem Dekanatsbezirk je einen solchen Ausschuss zu bilden. Erste Schritte hierzu sind schon gemacht. Wir haben im Hier möchte ich an Sie appellie- Kirchenkreisausschuss unser ren, jeden Unfall beim Arbeitge- Anliegen eingebracht. Dieser ber anzugeben. Sie sind durch wiederum hat einen Arbeitsauf- die Berufsgenossenschaft viel trag an die Kirchenkreisverwal- besser versichert als über Ihre tung gegeben, einen Unterwei- gesetzliche Krankenkasse. Die sungskatalog zu erstellen, wel- Berufsgenossenschaften müssen cher uns nun vorliegt. alles dafür tun, Ihre Gesundheit Jetzt gilt es, diesen auf Kirchen- wieder vollständig herzustellen. kreisebene umzusetzen. Die Krankenkassen müssen nur die notwendigen Mittel dafür aufwenden. stuhl, Hilfsmittel zum Bewegen Sie brauchen auch keine Sorge schwerer Lasten, Untersuchungen zu haben, dass die Berufsgenos- nach der Biostoffverordnung, die senschaft Regressforderungen an sogenannten Unterweisungen im Sie stellt, diese wird sie immer an Umgang mit Gefahren sowie bei den Arbeitgeber stellen. Davor Ihr Gerd Steinemann Seite 5 AUSGABE FEBRUAR 2015 NEUES AUS DEM KIRCHLICHEN ARBEITS- UND TARIFRECHT I Wichtige Änderungen für die Be- Die Zulage nimmt nicht an den das von einer Fachschule für schäftigten im Kirchenkreis Stutt- allgemeinen Entgelterhöhungen Sozialpädagogik betreut wird, gart haben wir Ihnen hier zusam- teil. Die Zulage wird für den absolvieren müssen. mengefasst: 01.01.2015 bis zum 31.12.2016 Eine Änderung im neuen §7 in voller Höhe gewährt. KiTaG ist ferner, dass Gesund- Zulage „Tarif Plus“ im In 2017 beträgt die Zulage 75%, heits- und Kinderkranken- Erziehungsbereich: im Jahr 2018 noch 50% und im pfleger/innen als Fachkräfte Sonderregelung für Beschäftigte Jahr 2019 nur noch 25%. gem. §7 Abs.2 Nr10 im Erziehungsdienst im Kirchen- Die Zulage entfällt mit Ablauf des (Nachqualifizierung!) zählen, kreis Stuttgart 31.12.2019 ohne dass Kinder mit und ohne Berechtigter Personenkreis für die Behinderung gemeinsam in einer Zulage Tarif Plus : oder mehreren Gruppen betreut - Beschäftigte in einer Kinderta- werden müssen. (Dies gilt nicht für Gesundheits- und Kranken- geseinrichtung bei einem Arbeitgeber im Evang. Kirchenkreis Praxisintegrierte Ausbildung zur pfleger/innen!). Ausführliche Stuttgart Erzieherin/zum Erzieher: Informationen dazu finden Sie im Der Musterausbildungsvertrag für Rundschreiben des OKR AZ chen Qualifikation ( 25 Fortbil- die PIA-Ausbildung wurde mit 46.00 Nr.1663/6 vom dungstage innerhalb von 2 Jah- Stand August 2014 aktualisiert. 27.11.2014. ren oder einem einjährigen Be- Der Musterausbildungsvertrag rufspraktikum) kann im Dienstleistungsportal Außerdem wurde die Regelung des Evang. Oberkirchenrat s.u. zur Eingruppierung von Zweitkräf- gruppenplan 21 der Anlage 1.2.1 abgerufen werden! ten in die Stufe S5 zum zur KAO in den Entgeltgruppen S (www.service.elk-wue.de) 01.08.2014 entfristet und wird - Fachkräfte mit einer erforderli- - Eingruppierung im Vergütungs- 3 bis S 7 und mindestens in Stu- unbefristet weitergeführt. Die fe 2 und höchstens in Stufe 6 der Bezeichnung „Zweitkraft“ wird S -Tabellen durch den Begriff „pädagogische Der Fachkräftekatalog hat sich Fachkräfte zur Unterstützung der die sich in Stufe 1 und in einer durch die Änderung des Kinderta- Leitungskräfte in der Gruppe“ individuellen Endstufe der S- gesbetreuungsgesetzes (KiTaG) ersetzt. Tabellen befinden. geändert. Dadurch besteht für - Nicht erfasst sind Beschäftigte, - Sprachförderkräfte und Integrati- Träger der Kindertagesstätten die onskräfte erhalten diese Zulage Möglichkeit, gemischte Teams nicht. mit unterschiedlichen Erfahrun- Die Gewerkschaft ver.di hat den gen und Kompetenzen zu bilden. Tarifvertrag SuE zum beitende, für die am 01.01.2015 Allerdings fordert das Gesetz, 31.12.2014 gekündigt und wird und bis zum 31.12.2016 ein dass Fachkräfte ohne pädagogi- ihn neu verhandeln; sie nutzt Arbeitsverhältnis besteht. sche Ausbildung eine Qualifizie- damit die Chance, die die ange- rung in der Pädagogik im Umfang spannte Arbeitsmarktsituation im Höhe und Dauer der Zulage von mindestens 25 Tagen oder Erziehungsbereich bietet! 100€ brutto bei Vollzeitkräften ein einjähriges Berufspraktikum, (siehe Artikel auf S. 2+3) - Tarif Plus bekommen nur Mitar- Seite 6 AUSGABE FEBRUAR 2015 NEUES AUS DEM KIRCHLICHEN ARBEITS- UND TARIFRECHT II sollen Elternzeit und Teilzeitarbeit wünschen, so ist der Arbeitgeber flexibler gestaltet werden, außer- verpflichtet, das Altersteilzeitar- Im Rahmen der Änderungstarifver- dem soll es einen Partnerschafts- beitsverhältnis bis zum vereinbar- träge Nr. 8 und 9 zum TVöD und bonus geben, wenn sich Eltern ten Beendigungszeitpunkt fortzu- weiteren tariflichen Änderungen die Betreuung des Kindes teilen. setzen. Ein Hinweis Ihrer MAV: wurden unter anderem für die Statt wie bisher 12 Monate kön- Bitte erkundigen Sie sich in je- kirchlichen Beschäftigten die Ta- nen dann 24 Monate Elternzeit dem Fall bei Ihrer Rentenversi- bellenentgelte im ersten Schritt zwischen dem 3. und dem 8. cherung über die für Sie beste- rückwirkend zum 1. März 2014 Geburtstag des Kindes genom- henden Möglichkeiten! und wieder ab 1. März 2015 er- men werden, auch wenn die El- höht und zwar folgendermaßen: ternzeit weiter wie bisher maxi- Sollten Beschäftigte über die ab 01.03.2014 und 3,0% und ab mal 3 Jahre dauert. Das Gesetz Regelaltersrente weiterbeschäf- 1. März 2015 um weitere 2,4%. gilt für Geburten ab 1. Juli 2015. tigt werden, so ist es durch §41 Wichtiges für alle Berufsgruppen Dazu wurden auch die Garantiebe- Satz 3 SGBVI möglich, durch eine träge bei Höhergruppierung nach entsprechende Vereinbarung §17 Abs. 4 KAO sowie die Zulagen während des Arbeitsverhältnisses für Pflegedienst- und stellvertre- Gesetz über Leistungsverbesse- den Beendigungszeitpunkt hin- tende Pflegedienstleitungen ent- rungen in der gesetzlichen Ren- auszuschieben, in diesem Fall sprechend erhöht. tenversicherung - seit dem bleiben die Arbeitsbedingungen Die Kinderbesitzbestandszulage 01.07.2014: unverändert. Es ist also nicht ist auch gestiegen und beträgt ab Seit Juli gilt die Einführung einer mehr notwendig, bei Erreichen 1. März 2015 110,23 € je Kind. abschlagfreien Rente mit dem der Regelaltersrente einen neuen 63. Lebensjahr für besonders Arbeitsvertrag abzuschließen. langjährige Versicherte, die die (Rundschreiben OKR vom August Wartezeit von 45 Jahren erfüllt 2015 AZ 25.oo Nr. 908/6.) Neuregelung der Urlaubsdauer für haben. Bitte beachten Sie, dass alle privatrechtlichen Angestellten es sich bei der Rente für beson- nach der KAO: die Urlaubsdauer ders langjährig Versicherte nicht beträgt seit dem 01.01.2014 um die Regelaltersrente handelt Alle Rundschreiben des OKR mit 30 Tage; für Praktikanten und und damit das Arbeitsverhältnis wichtigen Regelungen sowie die Auszubildende hat sich der Ur- nicht – wie beim Erreichen der aktuellen Vergütungstabellen laubsanspruch auf 28 Tage erhöht Regelaltersrente – automatisch finden Sie im Internet unter - dies gilt für Beschäftigte, deren endet. Dies gilt auch für Beschäf- rundschreiben.elk-wue.de Arbeitszeit sich auf 5 Tage in der tigte, mit denen ein Altersteilzeit- und weitere Informationen unter Woche verteilt! verhältnis nach dem TV ATZ oder service.elk-wue.de TV Flex AZ vereinbart wurde, da eine Beendigung einen sogenannten „Störfall“ darstellt. Ab 1. Januar 2015 ist das neue Sollte der/die Beschäftigte eine Gesetz zum Elterngeld Plus in vorzeitige Beendigung des Kraft getreten. Mit diesem Gesetz Arbeitsverhältnisses nicht Ihre Elisabeth Kalantar Jutta Goldschmitt Peter Reif INFORMATIONEN DER MITARBEITERVERTRETUNG Seite 7 MITARBEITERVERSAMMLUNG 2015 Die Mitarbeiterversammlung 2015 wird am Dienstag, 24. März 2015 im Hospitalhof Stuttgart, Büchsenstraße 33, 70174 Stuttgart stattfinden. Unter dem Motto „Work-Life-Balance“ erwartet Sie vormittags (9-12 Uhr) oder nachmittags (14-17 Uhr) eine bunte Mischung aus Informationen, Vorträgen, Mini-Workshops, Beratungsangeboten und Aktionen. U.a. sind geplant: - Vorträge und Workshops zum Thema „Work– Life-Balance“ Ihre Anfragen und Anträge bitten wir bis spätestens 16. März 2015 einzureichen! - Informationsstände zum Thema Altersteilzeit, Arbeitszeitkonten, Die Teilnahme und evtl. anfallende Gehaltsblatt Wegezeiten gelten nach § 31 Abs. - Bewegungsangebote und spiritu- 4 MVG als Arbeitszeit. elle Impulse - Informationen und Aktionsplanung zu den Tarifverhandlungen im Sozial- und Erziehungsdienst (SuE) DER KIRCHENTAG KOMMT... In vier Monaten findet der 35. Deutsche Evangelische Kirchentag in Stuttgart statt. Dieses Treffen mit fast 2.500 Veranstaltungen versammelt alle zwei Jahre rund 100.000 Menschen. „Ist sowas nötig?“ werde ich öfter mal gefragt. Ja — denn Kirchentag ist in erster Linie keine Leistungsschau von Evangelischer Kirche (auch wenn es ab und zu den Eindruck vermittelt), sondern ein Fest des Glaubens, ein Treffen zum Austausch, zum Hören und Reden und feiern. Der Kirchentag wird nicht von der „Kirche“ gemacht, sondern ist eine Laienbewegung. Deshalb findet man auch im Präsidium kaum einen Theologen, und die sind dann meistens Vertreter der gastgebenden Landeskirche. Die TeilnehmerInnen treffen sich, um über politische, wirtschaftliche und theologische Themen nachzu- denken, Religiöses und Spirituelles zu erleben und mit viel Kultur auch zu feiern. Die Hälfte der Teilnehmenden (also ca. 50.000 Menschen) engagiert sich beim Kirchentag ehrenamtlich. Dazu zählen die Referenten, Bibelarbeiter, Musiker genauso wie die Helfer mit den Schals und die Gastgeberinnen und Gastgeber in den Gemeinden. Wir hier im Kirchenkreis Stuttgart sind — hauptamtlich und mit ehrenamtlichem Engagement — vor allem Gastgeber. Rund 60 Kirchen und Gemeindehäuser werden neben den großen Hallen, Zelten und Open Air Bühnen benötigt. Bei uns finden die Veranstaltungen statt, bei uns werden die Menschen übernachten, wir sind Gastgeber beim Abend der Begegnung, bei Feierabendmahlen und Gute-NachtCafés. Mit uns erleben sehr viele Menschen intensive fünf Tage. Heißen wir die Gäste aus den verschiedenen Gebieten Deutschlands, Europas und der Welt willkommen und feiern miteinander …damit wir klug werden. Wolfgang Nebel Geistliches Programm Geschäftsstelle d. Kirchentags INFORMATIONEN DER MITARBEITERVERTRETUNG IHRE MAV IM KIRCHENKREIS STUTTGART MitarbeiterInnenvertretung (MAV) im Evangelischen Kirchenkreis Stuttgart Neue Adresse! Pfarrstraße 3, 70182 Stuttgart Bürozeiten: Mo. , Mi., Do. von 8:30 - 12:30 Uhr und Di. von 14 - 16 Uhr und Termine nach Vereinbarung Telefon: 07 11 / 99 79 70 - 70 Fax: 07 11 / 99 79 70 - 89 E-Mail: mavstuttgart@elk-wue.de Homepage: www.mav-kirchenkreis-stuttgart.elk-wue.de In eigener Sache: Die MAV-Mitteilungen erscheinen in einer Auflagenhöhe von 1000 Exemplaren. Sie werden kostenlos an alle Einrichtungen mit der Bitte um Weiterleitung an die Mitarbeiter verteilt. Die Redaktion ist für jede Art von Anregung, Anerkennung und Kritik dankbar. Auch Zuschriften, deren Abdruck erwünscht ist, sind willkommen! Die Redaktion behält sich jedoch Auswahl und Bearbeitung vor. Redaktion: Öffentlichkeitsausschuss der MAV (Katrin Barbara Fuchs, Jens Heidrich, Judith Sutter, Bettina Würth) V.i.S.d.P. Peter Reif bei namentlich gekennzeichneten Artikeln der/die Autor/in Seite 8