Verhandlung Vergütung der Ergotherapeuten
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Verhandlung Vergütung der Ergotherapeuten
Anlage 2 zum Rahmenvertrag über die Versorgung Berechtigter der Versicherungsträger mit ergotherapeutischen Leistungen in Hessen vom 22.10.2002 Vereinbarung über die Vergütungssätze für ergotherapeutische Leistungen in Hessen Zwischen dem Deutschen Verband der Ergotherapeuten e.V. - in Vollmacht handelnd für seine Mitglieder mit Praxissitz in Hessen einerseits und 1. der AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen, Bad Homburg 2. BKK Landesverband Süd Regionaldirektion Hessen, Frankfurt am Main für die Betriebskrankenkassen (BKK) 3. IKK classic, Dresden 4. der Knappschaft, Regionaldirektion Frankfurt am Main andererseits wird auf der Grundlage des § 125 Absatz 2 SGB V zum o.g. Rahmenvertrag ergänzend folgende Vereinbarung geschlossen: Vereinbarung über Vergütungssätze für ergotherapeutische Leistungen vom 07.04.2016 §1 Behandlungspreise Für die Behandlung von Versicherten in Hessen der im Rubrum genannten Verbände der Krankenkassen / Krankenkassen gelten für Verordnungen ab 01.06.2016 folgende Höchstpreise Abrechnungscodes / Tarifkennzeichen (AC/TK): 26 06 000 / 27 06 000 bei Krankenhäuser (§ 108 SGB V) und Reha-Einrichtungen (§ 111 SGB V) mit Investitionskostenabschlag i.H.v. 10% (bei allen Abrechnungen anzugeben) Pos.Nr. Leistungsbeschreibung 54002 Ergotherapeutische Funktionsanalyse und Anamnese einschließlich Beratung Behandlung bei motorisch-funktionellen Störungen Einzelbehandlung 54102 54107 54209 54103 54108 54210 Regelbehandlungszeiten mit dem Patienten / Erläuterungen nur bei Behandlungsbeginn einmal zusätzlich abrechenbar Gesamtbetrag Kassenanteil Versichertenanteil 20,97 € 18,87 € 2,10 € 28,18 € 25,36 € 2,82 € 27,77 € 24,99 € 2,78 € 10,76 € 9,68 € 1,08 € 45 – 60 Minuten bis zu 3 zusammenhängende Einheiten an einem Tag pro Regelfall 1 x abrechenbar je Einheit 45–60 Minuten (3-5 Patienten) Preis pro Patient 37,62 € 33,86 € 3,76 € 36,83 € 33,15 € 3,68 € 13,90 € 12,51 € 1,39 € 30 – 45 Minuten bis zu 3 zusammenhängende Einzelbehandlung als Beratung zur Integration in das Einheiten an einem Tag pro häusliche Umfeld im Rahmen eines Hausbesuches Regelfall 1 x abrechenbar je Einheit 30 – 45 Minuten (3-5 Patienten) Gruppenbehandlung Preis je Patient Behandlung bei sensomotorischen/perzeptiven Störungen Einzelbehandlung Einzelbehandlung als Beratung zur Integration in das häusliche und soziale Umfeld im Rahmen eines Hausbesuches Gruppenbehandlung Hirnleistungstraining / Neuropsychologisch orientierte Behandlung 54104 Einzelbehandlung 30 – 45 Minuten 31,18 € 28,06 € 3,12 € 54211 Gruppenbehandlung 45 – 60 Minuten (3-5 Patienten) Preis je Patient 13,90 € 12,51 € 1,39 € 2 Vereinbarung über Vergütungssätze für ergotherapeutische Leistungen vom 07.04.2016 Pos.Nr. Leistungsbeschreibung Regelbehandlungszeiten mit dem Patienten / Erläuterungen Gesamtbetrag Kassenanteil Versichertenanteil 47,33 € 42,60 € 4,73 € 44,80 € 40,32 € 4,48 € 46,11 € 41,50 € 4,61 € 25,61 € 23,05 € 2,56 € 23,71 € 21,34 € 2,37 € 4,30 € 3,87 € 0,43 € 8,93 € 8,04 € 0,89 € 4,55 € 4,09 € 0,46 € 3,06 € 2,75 € 0,31 € 0,34 € 0,31 € 0,03 € 8,93 € 8,04 € 0,89 € Behandlung bei psychisch–funktionellen Störungen 54105 Einzelbehandlung 60 – 75 Minuten 54110 Einzelbehandlung – Belastungserprobung 60 – 75 Minuten, Preis je Einheit 54109 54212 54213 54301 Einzelbehandlung als Beratung zur Integration in das Bis zu 2 zusammenhängende häusliche und soziale Umfeld im Rahmen eines Einheiten pro Tag pro Regelfall Hausbesuches 1 x abrechenbar je Einheit 90 – 120 Minuten (3-5 Gruppenbehandlung Patienten) Preis je Patient 90 – 120 Minuten (3-5 Gruppenbehandlung Belastungserprobung Patienten) Preis je Patient und Einheit Thermische Anwendung (Wärme oder Kälte) als ergänzendes Heilmittel zur Motor.-funkt. oder senso.-perz. Behandlung 54405 54406 Temporäre Schienen ohne Kostenvoranschlag bis 180,- € nach Kostenvoranschlag über 180,- € 59901 Hausbehandlung Hausbehandlung, sofern ärztlich verordnet 59902 59906 59907 59932 Behandlung eines weiteren Patienten in derselben Einrichtung / Gemeinschaft / Altenheim Wegegeld – Pauschale (nicht abrechenbar, wenn Pos. 59907 abgerechnet wird) Wegegeld – Abrechnung je gefahrenen Kilometer (nicht abrechenbar, wenn Position 59906 abgerechnet wird) Hausbesuch bei Beratung zur Integration in das häusliche und soziale Umfeld 3 Vereinbarung über Vergütungssätze für ergotherapeutische Leistungen vom 07.04.2016 §2 Abgabe der Leistungen (1) Leistungen nach dieser Vereinbarung dürfen nur auf Grund einer vertragsärztlichen Verordnung erbracht werden. Die Verordnung ist nur gültig gemäß der jeweils geltenden Heilmittel-Richtlinien (HMR) und deren Anlagen. (2) Leistungen werden von den Krankenkassen nur dann vergütet, wenn sie entsprechend den Abgabebedingungen des gültigen Rahmenvertrages einschl. aller Anlagen erbracht werden. §3 Sonderregelungen (1) Wegegebühren nach Position X9907 können nur vom Leistungserbringer abgerechnet werden, dessen Sitz dem Ort der Therapieabgabe am nächsten gelegen ist. Begründete Ausnahmen sind nach Abklärung mit der zuständigen Krankenkasse möglich. (2) Werden am selben Tag mehrere Personen einer Haushaltung oder im selben Haus, Alters- oder Pflegeheim behandelt, kann der Zuschlag nach Position X9901 nur einmal berechnet werden. Befindet sich der Praxissitz in einem Krankenhaus, Alten- oder Pflegeheim, so können die Positionen X9901, X9902, X9906, X9907 und X9932 nicht abgerechnet werden, sofern Personen aus dieser Einrichtung behandelt werden. Begründete Ausnahmen sind nach Abklärung mit der zuständigen Krankenkasse möglich. (3) Für die Berechnung der Wegegebühren ist die Kilometerzahl von der Praxis bis zum Patienten zugrunde zu legen. Werden im zeitlichen Zusammenhang mehrere Personen behandelt, so können nur die Wegegebühren für die tatsächlich gefahrenen Kilometer angesetzt werden; sie sind anteilig zu berechnen. (4) Bei Einrichtungen nach § 124 Abs. 3 SGB V sind von den vereinbarten Preisen 10 % als Investitionskostenabschlag abzusetzen. Die vom Versicherten zu leistende Zuzahlung gem. § 32 Abs. 2 SGB V errechnet sich somit vom Nettopreis (nach Abzug des Investitionskostenabschlags). §4 Datenschutz Die Vertragspartner sind verpflichtet, die Bestimmungen über den Schutz der Sozialdaten (SGB X, 2. Kapitel) zu beachten, insbesondere personenbezogene Daten nur zur Erfüllung der sich aus dieser Vereinbarung ergebenden Aufgaben zu verarbeiten, bekannt zu geben, zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. 4 Vereinbarung über Vergütungssätze für ergotherapeutische Leistungen vom 07.04.2016 §5 Abrechnung nach § 302 SGB V Für die Abrechnung gelten die Richtlinien der Spitzenverbände der Krankenkassen über Form und Inhalt des Abrechnungsverfahrens mit sonstigen Leistungserbringern nach § 302 Abs. 2 SGB V in der jeweils aktuellen Fassung. §6 Fortbildung Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass es zur Sicherstellung der Qualität der Heilmittelerbringung einer regelmäßigen Fortbildung der Leistungserbringer bedarf. Zur Umsetzung der Anlage 4 vom 25. September 2006 zu den Rahmenempfehlungen nach § 125 Abs. 1 SGB V wird eine separate Vereinbarung erarbeitet. §7 Unzulässige Zusammenarbeit zwischen Leistungserbringer und Vertragsärzten § 128 SGB V ist in der jeweils gültigen Fassung zu beachten. §8 Inkrafttreten und Kündigung (1) Die Vereinbarung tritt am 01.05.2016 in Kraft. Sie kann von einer Vertragspartei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats, erstmals zum 31.05.2017, gekündigt werden. (2) Die Preise nach § 1 gelten für alle ab dem 01.06.2016 verordneten Leistungen. (3) Bis zum Abschluss einer neuen Preisvereinbarung gelten die Bestimmungen dieser Vereinbarung weiter. 5 Vereinbarung über Vergütungssätze für ergotherapeutische Leistungen vom 07.04.2016 Bad Homburg, Dresden, Frankfurt am Main, Karlsbad-Ittersbach, den 07.04.2016 ----------------------------------------------------Deutscher Verband der Ergotherapeuten e.V. Karlsbad-Ittersbach -------------------------------------------------Knappschaft Regionaldirektion Frankfurt am Main ----------------------------------------------------AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen -------------------------------------------------BKK Landesverband Süd ------------------------------------------------------IKK classic 6 Vereinbarung über Vergütungssätze für ergotherapeutische Leistungen vom 07.04.2016