Verhandlung Vergütung der Ergotherapeuten

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Verhandlung Vergütung der Ergotherapeuten
Anlage 2 zum Rahmenvertrag über die Versorgung Berechtigter der Versicherungsträger mit
ergotherapeutischen Leistungen in Hessen vom 22.10.2002
Vereinbarung
über die Vergütungssätze
für ergotherapeutische Leistungen in Hessen
Zwischen
dem Deutschen Verband der Ergotherapeuten e.V.
-
in Vollmacht handelnd für seine Mitglieder mit Praxissitz in Hessen
einerseits
und
1. der AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen, Bad Homburg
2. BKK Landesverband Süd
Regionaldirektion Hessen, Frankfurt am Main
für die Betriebskrankenkassen (BKK)
3. IKK classic, Dresden
4. der Knappschaft, Regionaldirektion Frankfurt am Main
andererseits
wird auf der Grundlage des § 125 Absatz 2 SGB V zum o.g. Rahmenvertrag ergänzend
folgende Vereinbarung geschlossen:
Vereinbarung über Vergütungssätze für ergotherapeutische Leistungen vom 07.04.2016
§1
Behandlungspreise
Für die Behandlung von Versicherten in Hessen der im Rubrum genannten Verbände der Krankenkassen / Krankenkassen gelten für
Verordnungen ab 01.06.2016 folgende Höchstpreise
Abrechnungscodes / Tarifkennzeichen (AC/TK): 26 06 000 / 27 06 000 bei Krankenhäuser (§ 108 SGB V) und Reha-Einrichtungen
(§ 111 SGB V) mit Investitionskostenabschlag i.H.v. 10% (bei allen Abrechnungen anzugeben)
Pos.Nr.
Leistungsbeschreibung
54002
Ergotherapeutische Funktionsanalyse und
Anamnese einschließlich Beratung
Behandlung bei motorisch-funktionellen
Störungen
Einzelbehandlung
54102
54107
54209
54103
54108
54210
Regelbehandlungszeiten mit
dem Patienten / Erläuterungen
nur bei Behandlungsbeginn
einmal zusätzlich abrechenbar
Gesamtbetrag
Kassenanteil
Versichertenanteil
20,97 €
18,87 €
2,10 €
28,18 €
25,36 €
2,82 €
27,77 €
24,99 €
2,78 €
10,76 €
9,68 €
1,08 €
45 – 60 Minuten
bis zu 3 zusammenhängende
Einheiten an einem Tag pro
Regelfall 1 x abrechenbar je
Einheit
45–60 Minuten (3-5 Patienten)
Preis pro Patient
37,62 €
33,86 €
3,76 €
36,83 €
33,15 €
3,68 €
13,90 €
12,51 €
1,39 €
30 – 45 Minuten
bis zu 3 zusammenhängende
Einzelbehandlung als Beratung zur Integration in das Einheiten an einem Tag pro
häusliche Umfeld im Rahmen eines Hausbesuches
Regelfall 1 x abrechenbar je
Einheit
30 – 45 Minuten (3-5 Patienten)
Gruppenbehandlung
Preis je Patient
Behandlung bei sensomotorischen/perzeptiven
Störungen
Einzelbehandlung
Einzelbehandlung als Beratung zur Integration in das
häusliche und soziale Umfeld im Rahmen eines
Hausbesuches
Gruppenbehandlung
Hirnleistungstraining / Neuropsychologisch
orientierte Behandlung
54104
Einzelbehandlung
30 – 45 Minuten
31,18 €
28,06 €
3,12 €
54211
Gruppenbehandlung
45 – 60 Minuten (3-5 Patienten)
Preis je Patient
13,90 €
12,51 €
1,39 €
2
Vereinbarung über Vergütungssätze für ergotherapeutische Leistungen vom 07.04.2016
Pos.Nr.
Leistungsbeschreibung
Regelbehandlungszeiten mit
dem Patienten / Erläuterungen
Gesamtbetrag
Kassenanteil
Versichertenanteil
47,33 €
42,60 €
4,73 €
44,80 €
40,32 €
4,48 €
46,11 €
41,50 €
4,61 €
25,61 €
23,05 €
2,56 €
23,71 €
21,34 €
2,37 €
4,30 €
3,87 €
0,43 €
8,93 €
8,04 €
0,89 €
4,55 €
4,09 €
0,46 €
3,06 €
2,75 €
0,31 €
0,34 €
0,31 €
0,03 €
8,93 €
8,04 €
0,89 €
Behandlung bei psychisch–funktionellen
Störungen
54105
Einzelbehandlung
60 – 75 Minuten
54110
Einzelbehandlung – Belastungserprobung
60 – 75 Minuten, Preis je Einheit
54109
54212
54213
54301
Einzelbehandlung als Beratung zur Integration in das Bis zu 2 zusammenhängende
häusliche und soziale Umfeld im Rahmen eines
Einheiten pro Tag pro Regelfall
Hausbesuches
1 x abrechenbar je Einheit
90 – 120 Minuten (3-5
Gruppenbehandlung
Patienten)
Preis je Patient
90 – 120 Minuten (3-5
Gruppenbehandlung Belastungserprobung
Patienten)
Preis je Patient und Einheit
Thermische Anwendung (Wärme oder Kälte)
als ergänzendes Heilmittel zur
Motor.-funkt. oder senso.-perz.
Behandlung
54405
54406
Temporäre Schienen
ohne Kostenvoranschlag bis 180,- €
nach Kostenvoranschlag über 180,- €
59901
Hausbehandlung
Hausbehandlung, sofern ärztlich verordnet
59902
59906
59907
59932
Behandlung eines weiteren Patienten in derselben
Einrichtung / Gemeinschaft / Altenheim
Wegegeld – Pauschale (nicht abrechenbar, wenn
Pos. 59907 abgerechnet wird)
Wegegeld – Abrechnung je gefahrenen Kilometer
(nicht abrechenbar, wenn Position 59906
abgerechnet wird)
Hausbesuch bei Beratung zur Integration in das
häusliche und soziale Umfeld
3
Vereinbarung über Vergütungssätze für ergotherapeutische Leistungen vom 07.04.2016
§2
Abgabe der Leistungen
(1) Leistungen nach dieser Vereinbarung dürfen nur auf Grund einer vertragsärztlichen Verordnung
erbracht werden. Die Verordnung ist nur gültig gemäß der jeweils geltenden Heilmittel-Richtlinien
(HMR) und deren Anlagen.
(2) Leistungen werden von den Krankenkassen nur dann vergütet, wenn sie entsprechend den
Abgabebedingungen des gültigen Rahmenvertrages einschl. aller Anlagen erbracht werden.
§3
Sonderregelungen
(1) Wegegebühren nach Position X9907 können nur vom Leistungserbringer abgerechnet werden,
dessen Sitz dem Ort der Therapieabgabe am nächsten gelegen ist. Begründete Ausnahmen sind
nach Abklärung mit der zuständigen Krankenkasse möglich.
(2) Werden am selben Tag mehrere Personen einer Haushaltung oder im selben Haus, Alters- oder
Pflegeheim behandelt, kann der Zuschlag nach Position X9901 nur einmal berechnet werden.
Befindet sich der Praxissitz in einem Krankenhaus, Alten- oder Pflegeheim, so können die
Positionen X9901, X9902, X9906, X9907 und X9932 nicht abgerechnet werden, sofern Personen
aus dieser Einrichtung behandelt werden. Begründete Ausnahmen sind nach Abklärung mit der
zuständigen Krankenkasse möglich.
(3) Für die Berechnung der Wegegebühren ist die Kilometerzahl von der Praxis bis zum Patienten
zugrunde zu legen. Werden im zeitlichen Zusammenhang mehrere Personen behandelt, so
können nur die Wegegebühren für die tatsächlich gefahrenen Kilometer angesetzt werden; sie
sind anteilig zu berechnen.
(4) Bei Einrichtungen nach § 124 Abs. 3 SGB V sind von den vereinbarten Preisen 10 % als
Investitionskostenabschlag abzusetzen. Die vom Versicherten zu leistende Zuzahlung gem.
§ 32 Abs. 2 SGB V errechnet sich somit vom Nettopreis (nach Abzug des
Investitionskostenabschlags).
§4
Datenschutz
Die Vertragspartner sind verpflichtet, die Bestimmungen über den Schutz der Sozialdaten (SGB X, 2.
Kapitel) zu beachten, insbesondere personenbezogene Daten nur zur Erfüllung der sich aus dieser
Vereinbarung ergebenden Aufgaben zu verarbeiten, bekannt zu geben, zugänglich zu machen oder
sonst zu nutzen.
4
Vereinbarung über Vergütungssätze für ergotherapeutische Leistungen vom 07.04.2016
§5
Abrechnung nach § 302 SGB V
Für die Abrechnung gelten die Richtlinien der Spitzenverbände der Krankenkassen über Form und
Inhalt des Abrechnungsverfahrens mit sonstigen Leistungserbringern nach § 302 Abs. 2 SGB V in der
jeweils aktuellen Fassung.
§6
Fortbildung
Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass es zur Sicherstellung der Qualität der
Heilmittelerbringung einer regelmäßigen Fortbildung der Leistungserbringer bedarf. Zur Umsetzung
der Anlage 4 vom 25. September 2006 zu den Rahmenempfehlungen nach § 125 Abs. 1 SGB V wird
eine separate Vereinbarung erarbeitet.
§7
Unzulässige Zusammenarbeit
zwischen Leistungserbringer und Vertragsärzten
§ 128 SGB V ist in der jeweils gültigen Fassung zu beachten.
§8
Inkrafttreten und Kündigung
(1) Die Vereinbarung tritt am 01.05.2016 in Kraft. Sie kann von einer Vertragspartei mit einer Frist von
drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats, erstmals zum 31.05.2017, gekündigt werden.
(2) Die Preise nach § 1 gelten für alle ab dem 01.06.2016 verordneten Leistungen.
(3) Bis zum Abschluss einer neuen Preisvereinbarung gelten die Bestimmungen dieser Vereinbarung
weiter.
5
Vereinbarung über Vergütungssätze für ergotherapeutische Leistungen vom 07.04.2016
Bad Homburg,
Dresden,
Frankfurt am Main,
Karlsbad-Ittersbach, den 07.04.2016
----------------------------------------------------Deutscher Verband der
Ergotherapeuten e.V.
Karlsbad-Ittersbach
-------------------------------------------------Knappschaft
Regionaldirektion Frankfurt am Main
----------------------------------------------------AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen
-------------------------------------------------BKK Landesverband Süd
------------------------------------------------------IKK classic
6
Vereinbarung über Vergütungssätze für ergotherapeutische Leistungen vom 07.04.2016