Dienstanweisung für die Anlagenbuchhaltung an der
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Dienstanweisung für die Anlagenbuchhaltung an der
Dienstanweisung für die Anlagenbuchhaltung an der Fachhochschule Köln Stand 18.09.2013 Dienstanweisung für die Anlagenbuchhaltung an der Fachhochschule Köln Inhalt § 1 Rechtscharakter, Zweck und Geltungsbereich ........................................................................ 3 § 2 Aufbau der Anlagenbuchhaltung ........................................................................................... 3 § 3 Aufgaben der Anlagenbuchhaltung ....................................................................................... 3 § 4 Zuständigkeiten .................................................................................................................... 4 § 5 Inventur ............................................................................................................................... 4 § 6 Ergänzende Bestimmungen................................................................................................... 4 § 7 Verfahren in der Anlagenbuchhaltung ................................................................................... 5 § 8 Abgleich zwischen Anlagenbuchhaltung und Sachkonten der Finanzbuchführung .................. 6 § 9 Prüfung ................................................................................................................................ 7 § 10 In-Kraft-Treten .................................................................................................................... 7 Anlagen ..................................................................................................................................... 8 Checkliste .................................................................................................................................. 8 Anlagerichtlinie .......................................................................................................................... 9 Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde in diesem Dokument nur die männliche Form verwandt. Selbstverständlich sind immer beide Geschlechter angesprochen. -2- Dienstanweisung für die Anlagenbuchhaltung an der Fachhochschule Köln § 1 Rechtscharakter, Zweck und Geltungsbereich (1) Diese Dienstanweisung enthält die für die Hochschule notwendigen Vorschriften und Regelungen zum Geschäftsgang in der Anlagenbuchhaltung. Sie soll dazu beitragen, den Verfahrensablauf einheitlich zu gestalten. Sie dient dem Ziel, die Aufgaben schnell und mit dem geringstmöglichen Aufwand zu erfüllen. (2) Gesetzliche Bestimmungen des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie die Bestimmungen der Hochschulwirtschaftsführungsverordnung (HWFVO) in der jeweils gültigen Fassung gehen den Bestimmungen dieser Dienstanweisung vor. (3) Die Anlagenbuchhaltung ist eine Nebenbuchhaltung der Finanzbuchhaltung. § 2 Aufbau der Anlagenbuchhaltung (1) Die Gliederung der Anlagenbuchhaltung erfolgt nach Anlagenklassen und Anlagensachkonten in Anlehnung an die Struktur des gesetzlich vorgeschriebenen Anlagenspiegels. § 3 Aufgaben der Anlagenbuchhaltung Die Aufgaben der Anlagenbuchhaltung sind: • Lieferung des aktuellen Anlagevermögensbestandes für die Bilanz, • Erfassung der Anschaffungs- und Herstellungskosten der Anlagegüter, Entscheidung über die Aktivierungs- und Passivierungspflicht sowie über Bewertungs- und Wertveränderungsvorgänge • Aufzeichnung der Bestände, der Zu- und Abgänge, sowie von Umbuchungen, • Aufzeichnung der geleisteten Anzahlungen auf Sachanlagen, Abbildung der Abschreibungen und Zuschreibungen sowie des Restwertes, • Nachweis des Vermögens und Aufstellung eines Anlagenspiegels, • Unterstützung der Inventur, • Unterstützung der Haushaltsplanung (Ermittlung der Abschreibungen), • Unterstützung des Berichtswesens. -3- Dienstanweisung für die Anlagenbuchhaltung an der Fachhochschule Köln § 4 Zuständigkeiten (1) Die Anlagenbuchhaltung wird zentral im „Team 8.1-Rechnungswesen“ geführt. Sie ist hier integrierter Bestandteil. (2) Laufende Inventuren erfolgen auf Grundlage der Inventurrichtlinie der Fachhochschule Köln, welche auf der „Handlungsempfehlung zur Durchführung einer Inventur an den Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen“ basiert. Sie wird durch die Mitarbeiter des „Teams 8.1-Rechnungswesen“ unter Mitwirkung der Hochschuleinrichtungen durchgeführt. § 5 Inventur (1) Zum Ablauf durchzuführender Inventuren wird auf die Anlagenrichtlinie der Fachhochschule Köln verwiesen. § 6 Ergänzende Bestimmungen Grundsätzlich ist die „Bewertungsrichtlinie für Vermögensgegenstände und Schulden der Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen“ in der aktuell gültigen Fassung anzuwenden. Ergänzend hierzu gilt es die Anlagenrichtlinie in der jeweils gültigen Fassung der Fachhochschule Köln zu beachten. Sie ist Bestandteil dieser Dienstanweisung. -4- Dienstanweisung für die Anlagenbuchhaltung an der Fachhochschule Köln § 7 Verfahren in der Anlagenbuchhaltung (1) Die Anlagenbuchhaltung ist eine Nebenbuchhaltung der Finanzbuchhaltung (siehe § 1 Abs. 3). Sie wird im „Team 8.1-Rechnungswesen“ verantwortlich für die gesamte Hochschule geführt. Der Anlagenbuchhaltung müssen die notwendigen Informationen für eine Inventarisierung und Buchung durch die Hochschuleinrichtungen vorliegen. Dabei müssen die Anlagenbuchhaltung und die Hochschuleinrichtungen stetig und eng zusammenarbeiten (u.a. über die Inventur). (2) Alle im „Team 8.1-Rechnungswesen“ aus den Hochschuleinrichtungen eingehenden Rechnungen sind mit einem Eingangsstempel zu versehen. Die Mitarbeiter der Kreditorenbuchhaltung prüfen vorab die eingehenden Rechnungen ab einem Rechnungswert von netto 150,00 € auf anlagenrelevante Sachverhalte. Die Vorprüfung erfolgt gemäß der beigefügten Checkliste durch die Kreditorenbuchhaltung. Anlagenrelevante Vorgänge sind unverzüglich zur weiteren Prüfung und Bearbeitung an die Anlagenbuchhaltung weiterzuleiten. Die Anlagenbuchhaltung behält sich Stichproben vor. (3) Die Mitarbeiter der Anlagenbuchhaltung haben die durch die Hochschuleinrichtungen ausgefertigten anlagenrelevanten Buchungsbelege mit den begründenden Unterlagen auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit hin zu prüfen. Bei Unstimmigkeiten ist Rücksprache mit der betreffenden Hochschuleinrichtung zu nehmen. Die Hochschuleinrichtungen ihrerseits sind verpflichtet, bei Unsicherheiten in der Beurteilung der Geschäftsvorfälle eine Abstimmung mit der Anlagenbuchhaltung herbeizuführen. Die Hochschuleinrichtungen stellen dabei der Anlagenbuchhaltung die zur Beurteilung der Sachverhalte notwendigen Informationen zur Verfügung. Die endgültige Beurteilung und Entscheidung von Sachverhalten obliegt der Anlagenbuchhaltung. Die Mitarbeiter der Anlagenbuchhaltung dürfen bei unrichtiger Kontierung eigenständig Korrekturen oder Ergänzungen vornehmen. -5- Dienstanweisung für die Anlagenbuchhaltung an der Fachhochschule Köln (4) Die Anlagenbuchhaltung hat mit der Eingangsrechnung betreffenden Stammdaten für den jeweiligen Vermögensgegenstand anzulegen. Danach ist der Anlagenzugang unter Angabe des Datums, zu dem die Hochschule das wirtschaftliche Eigentum über den Vermögensgegenstand erlangt hat (i.d.R. das Lieferdatum), bzw. der Vermögensgegenstand erstmalig in Betrieb genommen wird, zu buchen. Unter einem Anlagenzugang ist die Buchung der Eingangsrechnung zum betreffenden Sachkonto und Kreditor zu verstehen. Die durch das EDV-Programmsystem generierte Anlagennummer ist auf dem zahlungsbegründenden Beleg zu vermerken. Nach der Buchung des Anlagenzugangs wird der Zahlbetrag als sog. Offener Posten auf den Kreditorenkonten ausgewiesen. Alle aus der Anlagenbuchhaltung resultierenden Buchungsvorgänge insbesondere bilanzielle Abschreibungsläufe und Umbuchungen werden durch die Anlagenbuchhaltung erzeugt und gebucht. (5) Jeder zahlungsbegründende Vorgang ist mit seinen relevanten Anlagen zu kopieren und in einem separaten Ordner in der Anlagenbuchhaltung nach Buchungsbelegnummern abzulegen. Die Originale sind der Kreditorenbuchhaltung zur Auszahlung und zur zentralen Ablage zuzuleiten. (6) Die Originale der Umbuchungsbelege/Abgangsbelege mit ihren relevanten Anlagen verbleiben in der Anlagenbuchhaltung und werden nach (5er)-Buchungsbelegnummern in einem separaten Ordner abgelegt. Die Anträge zu den Abgängen mit und ohne Buchungsbelegnummern (Altbestände) sind in Kopie nach Organisationszugehörigkeit in separaten Ordnern abzulegen. (7) Nachträgliche Anschaffungs- und Herstellungskosten sind unter der ursprünglichen Anlagennummer entsprechend dem Verfahren nach Abs. 1 bis 5 zu behandeln. Gleiches gilt für Anlagenabgänge. § 8 Abgleich zwischen Anlagenbuchhaltung und Sachkonten der Finanzbuchführung In regelmäßigen zeitlichen Abständen, die durch die Leitung des Rechnungswesen bestimmt werden, ist ein Abgleich der Daten der Anlagenbuchhaltung und den entsprechenden Sachkonten in der Finanzbuchführung vorzunehmen. Bei Unstimmigkeiten ist unverzüglich eine Klärung herbeizuführen. -6- Dienstanweisung für die Anlagenbuchhaltung an der Fachhochschule Köln Anlagen Checkliste Anhang zu § 7 Bezeichnungen Kreditorenbuchhaltung Anlagen im Bau (AIB) über Warengruppe 4080 prüfen Anlagenbuchhaltung i.d.R. Sachanlagevermögen Anzahlungen für Sachanlagen > 410,00€ EP Bücher für die Bibliothek (Festwert) Sachanlagevermögen Betrieblicher Aufwand Bücher nicht für die Bibliothek > 410,00€ EP Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten, EP egal (immer prüfen) Gebrauchsgüter unter 150,00 € EP netto i.d.R. Sachanlagevermögen Immaterielles Vermögen Betrieblicher Aufwand Gebrauchsgüter=Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) zwischen 150,00 € bis 410,00 € netto EP, die selbstständig nutzbar sind Sachanlagevermögen (GWG) Gebrauchsgüter, deren Nutzungsdauer >1 Jahr, der EP > 410,00€ netto beträgt (z.B. Techn. Anlagen, Maschinen, Möbel, IT-Geräte, sonstige BGA, Software u. Kauflizenzen) Ersatzlieferungen/Reparaturen Wartung Sachanlagevermögen Betrieblicher Aufwand Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte (prüfen) Immaterielles Vermögen Kauf-Lizenzen > 410,00€ EP netto Immaterielles Vermögen Miet-Lizenzen (befristeter Zeitraum) EP egal Betrieblicher Aufwand Software/-Update EP egal (aktueller Stand) Betrieblicher Aufwand Software/-Upgrade < 410,00€ EP netto (nächste Version Generationenwechsel) Betrieblicher Aufwand Software/-Upgrade > 410,00€ EP netto (nächste Version Generationenwechsel) Immaterielles Vermögen Proforma-Rechnungen (prüfen, ob es zur Sachspende gehört) ggf. Sachanlagevermögen Rechnungen ohne Wertangabe (prüfen, ob es zur Sachspende gehört) ggf. Sachanlagevermögen Werkverträge/Dienstleistung (nach Fertigstellung prüfen) ggf. Sachanlagevermögen Diese Checkliste dient lediglich zur Orientierung und weist in Ausschnitten auf Besonderheiten hin. Stand: 05.02.2014 -8- Dienstanweisung für die Anlagenbuchhaltung an der Fachhochschule Köln Anlagenrichtlinie -9- Richtlinie zur Anlagenbuchhaltung Grundlagen und Erläuterungen Stand: 18. September 2013 Anlagenrichtlinie Fachhochschule Köln Kontakt bei Fragen/Problemen zur Anlagenbuchhaltung: Grundsatzfragen, Sachspenden, Buchungen, Inventur : Frau Erika Mauracher Tel.: 0221 8275-3505 E-Mail: erika.mauracher@fh-koeln.de Buchungen, Sachspenden, Inventur: Frau Tatjana Lütke Tel.: 0221 8275-3686 E-Mail: tatjana.luetke@fh-koeln.de Bilanzbuchhaltung: Frau Jennifer Diehl Tel.: 0221 8275-3958 E-Mail: jennifer.diehl@fh-koeln.de Teamleitung 8.1-Rechnungswesen: Herr Manfred Klein Tel.: 0221 8275-3084 E-Mail: manfred.klein@fh-koeln.de ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Weitere AnsprechpartnerInnen Haushalt/SAP-KIS: Frau Irene Knupp Tel.: 0221 8275-3510 E-Mail: irene.knupp@fh-koeln.de Frau Ingeborg Roggendorf Tel.: 0221 8275-3549 E-Mail: ingeborg.roggendorf@fh-koeln.de Verfasser: Erika Mauracher, Jennifer Diehl, Sarah Schmidt (ausgeschieden) Quellenverzeichnis: Fachhochschule-Köln, HGB, EStG, Büchtmann, Defoße, HWFVO, PKF Fasselt Schlage, Steuerportal -1- Anlagenrichtlinie Fachhochschule Köln Inhaltsverzeichnis Präambel ........................................................................................................................................................... 4 I. Einführung ......................................................................................................................... 5 Begriffsdefinition ...........................................................................................................................................5 Aufgaben der Anlagenbuchhaltung .......................................................................................................5 I.I I.II II. II.I II.II II.III II.IV Inventur.............................................................................................................................. 6 Begriffsdefinition ...........................................................................................................................................6 Inventurverfahren..........................................................................................................................................7 Pflege der Stammdaten und Inventurvorbereitung...........................................................................7 Inventar .............................................................................................................................................................8 III. III.I III.II III.II.I III.III III.III.I III.III.II III.III.III III.III.IV III.IV III.V III.V.I Anlagevermögen in der Bilanz ........................................................................................ 9 Bilanzgliederung ............................................................................................................................................9 Immaterielle Vermögensgegenstände ............................................................................................... 10 Software und Lizenzen ............................................................................................................................. 10 Sachanlagen ................................................................................................................................................. 12 Begriffsdefinition ........................................................................................................................................ 12 Gebäude und Grundstücke ...................................................................................................................... 12 Mietereinbauten .......................................................................................................................................... 12 Wissenschaftlicher Versuchsaufbau/Baukasten................................................................................ 16 Schaubild Baukasten ................................................................................................................................. 17 Finanzanlagen .............................................................................................................................................. 18 Beteiligungen ............................................................................................................................................... 18 Buchungen im Anlagebereich........................................................................................ 19 Betriebsvermögen ...................................................................................................................................... 19 Anschaffungskosten (AHK) ...................................................................................................................... 20 Herstellungskosten (HK) ........................................................................................................................... 21 Eigentum - Zurechnung von Wirtschaftsgütern .............................................................................. 23 Abschreibung/AfA-Tabelle ...................................................................................................................... 24 Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter (GWG) ................................................................ 25 Inzahlungnahme gebrauchter Sachanlagegüter............................................................................. 26 IV. IV.I IV.II IV.III IV.IV IV.V IV.VI IV.VII V. V.I V.II Anlagen im Bau ............................................................................................................... 27 Begriffsdefinition ........................................................................................................................................ 27 Ablauf/Verfahren ........................................................................................................................................ 28 VI.I VI.II VI.III VI.IV Abgrenzung zu laufendem Aufwand ............................................................................ 29 Instandhaltungen/Erhaltungsaufwendungen .................................................................................. 29 Reparaturen .................................................................................................................................................. 29 Wartung ......................................................................................................................................................... 29 Leasing ........................................................................................................................................................... 30 VII.I VII.II Jahresabschluss............................................................................................................... 32 Bewertung ..................................................................................................................................................... 32 Anlagengitter ............................................................................................................................................... 34 VI. VII. -2- Anlagenrichtlinie Fachhochschule Köln VIII. VIII.I VIII.II Kauf ................................................................................................................................. 34 Kauf neuer Wirtschaftsgüter ................................................................................................................. 34 Kauf von gebrauchten Wirtschaftsgütern ........................................................................................ 34 IX. IX.II Abgänge/Verkauf .......................................................................................................... 35 Definition Abgang .................................................................................................................................... 35 Aussonderung / Unbrauchbar / Veraltet / Entsorgung ohne Erlös.......................................... 35 Diebstahl ...................................................................................................................................................... 35 Unentgeltliche Weitergabe/Entbehrlichkeit ................................................................................... 36 Verlust / Zerstörung / Beschädigung ................................................................................................. 36 Schrottverkauf ........................................................................................................................................... 36 Verkauf ......................................................................................................................................................... 37 X.I X.II X.III X.IV Spenden ......................................................................................................................... 38 Sachspenden .............................................................................................................................................. 38 Geldspenden .............................................................................................................................................. 40 Schenkung .................................................................................................................................................. 40 Entleihe ........................................................................................................................................................ 40 IX.I IX.I.I IX.I.II IX.I.III IX.I.IV IX.I.V X. XI. Sponsoring ..................................................................................................................... 41 XII. Standort – und Finanzierungsänderungen................................................................. 42 Änderungen ............................................................................................................................................... 42 Änderungsmitteilungen.......................................................................................................................... 42 Kontierungsänderungen ........................................................................................................................ 43 Anzahlungen .............................................................................................................................................. 44 Lieferungen/Liefernachweis .................................................................................................................. 44 Teillieferungen ........................................................................................................................................... 45 Verleih ........................................................................................................................................................... 45 XII.I XII.I.I XII.I.II XII.II XII.III XII.IV XII.V XIII. XIII.I XIII.II XIII.III XIII.IV XIV. XIV.I XIV.II XIV.III Abschreibungen auf Sachanlagen ............................................................................... 46 Abnutzbare / Nicht abnutzbare Anlagegüter .................................................................................. 46 Herstellungskosten / Nachträgliche Herstellungskosten / Instandsetzung ......................... 46 Wertminderungen .................................................................................................................................... 47 Wertaufholung .......................................................................................................................................... 47 Sonstiges ........................................................................................................................ 48 Barcodes und Etiketten........................................................................................................................... 48 Abkürzungsverzeichnis ........................................................................................................................... 49 Formulare ..................................................................................................................................................... 50 AfA – Tabelle Fachhochschule Köln (NRW)................................................................................................... 52 Unter Berücksichtigung der Gleichstellung von Frauen und Männern wurden in dieser Richtlinie möglichst neutrale Formulierungen verwendet. Soweit dies nicht möglich war, schließt die männliche Formulierung sowohl Frauen und Männer ein. -3- Anlagenrichtlinie Fachhochschule Köln Präambel Das Präsidium der Fachhochschule Köln hat im Jahr 2008 die Einführung der kaufmännischen Buchführung beschlossen. Die Hochschule hat daraufhin die kaufm. Buchführung zum 01.01.2010 umgesetzt. Sie nutzt hierfür die Software SAP ERP 3, Version 6. Die Eröffnungsbilanz wurde zum 01.01.2011 erstellt. Zur Eröffnungsbilanz wurde eine aufwendige Inventur für die gesamte FH Köln durchgeführt. Ein wesentlicher Bestandteil der kaufm. Buchführung ist die Anlagenbuchhaltung. Die Anlagerichtlinie soll nunmehr sowohl für die Vergangenheit als auch für die Zukunft die zugrunde gelegten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für die Anlagenbuchhaltung aufzeigen (dokumentieren) und festschreiben. -4- Anlagenrichtlinie Fachhochschule Köln I. Einführung Ziel der Anlagenrichtlinie ist es, allen Beschäftigten der Fachhochschule einen näheren Einblick in die Thematik der Anlagenbuchhaltung zu gewähren. Zielgruppe sind folglich alle, die in irgendeiner Weise Berührungspunkte mit Anlagengütern haben und Bestellungen aufgeben. Sowohl „Einsteiger“ sollen angesprochen werden als auch diejenigen, die ihr Wissen vertiefen möchten. I.I Begriffsdefinition Laut § 247 Abs. 2 HGB gehören zum Anlagevermögen alle Vermögensgegenstände eines Unternehmens, die dazu bestimmt sind, dauerhaft (vorgesehene Nutzungsdauer > 1 Jahr) dem Geschäftsbetrieb zu dienen. Es umfasst alle Vermögensteile, die zum Aufbau und zur Ausstattung eines Betriebes nötig und langfristig an das Unternehmen gebunden sind. Das Anlagegut kann selbstständig bewertet werden oder der Vermögensgegenstand besteht aus mehreren Komponenten, die zusammen eine Anlage ergeben. Für die Fachhochschule Köln gelten die gesetzlichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie die Bestimmungen der Hochschulwirtschaftsführungsverordnung (HWFVO) in der jeweils gültigen Fassung. Bei ihrer Rechnungslegung hat die Fachhochschule Köln die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) zu beachten. Spezielle, das Anlagevermögen betreffende Bestimmungen sind in den §§ 240 und 241 HGB und § 141 (1) Satz 1 der Abgabenordnung (AO) enthalten. *Merke! Das Anlagevermögen (immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen) wird ab einem Wert in Höhe von € 410,01 netto aktiviert, während bei einem geringwertigen Wirtschaftsgut (GWG) die Anschaffungsoder Herstellungswertgrenze zwischen 0,01€ netto und 410,00 € liegt. Aus Vereinfachungsgründen werden an der Fachhochschule Köln alle Kosten, die unter die Wertgrenze von 150,00 € fallen, in den betrieblichen Aufwand gebucht. Selbstständig nutzbare Wirtschaftsgüter, die zwischen 150,01 € und 410,00 € netto liegen, werden als GWG verbucht. I.II Aufgaben der Anlagenbuchhaltung Nachweis über den Bestand und die Entwicklung des Anlagevermögens Pflege und Änderung der Standort- und Raumangaben nach Mitteilung aus den Fakultäten, Hochschulbibliotheken, Hochschulverwaltung und sonstigen Zentralen Einrichtungen Ermittlung des Reinvestitionsbedarfs des Anlagevermögens Erfassung der gebrauchsbedingten Abnutzung an Wirtschaftsgütern in Form von planmäßigen Abschreibungen (AfA), sowie die Verteilung der Abschreibungen auf die Abschreibungsdauer der Wirtschaftsgüter Bereitstellung der Abschreibungen für die Kostenrechnung Berichtswesen -5- Anlagenrichtlinie Fachhochschule Köln II. Inventur II.I Begriffsdefinition Die Inventur ist die Tätigkeit zur Bestandsaufnahme aller Vermögensgegenstände und Schulden nach Art, Menge und Wert zu einem Stichtag. Die Ergebnisse der Bestandsaufnahme werden in Inventarlisten (Zähllisten) festgehalten. Die Inventarlisten werden um die Bewertungsangaben ergänzt. Alle Inventarlisten zusammengefasst bilden das Inventar, welches als ausführliches Bestandsverzeichnis alle Vermögensgegenstände und Schulden einer Organisation zu einem bestimmten Stichtag nach Art, Menge und Wert nachweist. Das Inventar ist wiederum Grundlage für die Vermögensaufstellung (Bilanz). Nach der Art der Inventur wird zwischen körperlicher Inventur und Buchinventur, d.h. wertmäßiger Bestandsaufnahme aufgrund von Aufzeichnungen, unterschieden. Es empfiehlt sich in Intervallen von 3 Jahren eine Anlageninventur vorzunehmen zum Abgleich der vorhandenen Wirtschaftsgüter (Ist-Bestand) mit dem Inventarverzeichnis (Sollbestand). Die erforderlichen Daten zum Anlagenbestand aus der zentralen Anlagenbuchhaltung können von den verantwortlichen, berechtigten Personen aus den Fakultäten, Zentralen Einrichtungen, Hochschulbibliotheken, Hochschulverwaltung über das SAP-KIS eingesehen werden. Die Zugangsberechtigung für das SAP-KIS können Sie über Team 8.1-Rechnungswesen (Frau Knupp) beantragen. Die jeweiligen Fakultäten, Einrichtungen etc. tragen die Verantwortung dafür, dass ihr Anlagenbestand korrekt geführt wird sowie alle Abweichungen und Ergänzungen über Änderungsmitteilungen an die Anlagenbuchhaltung erfolgen. Um das Auffinden der Etiketten bei einer Inventur sicherzustellen, ist eine einheitliche Verfahrensweise beim Verkleben der Etiketten und ggf. das Führen von einem Bestandsbuch (für alle nicht beklebten Güter) erforderlich, s. a. Pkt. XIV.I *Merke! Die Fachhochschule Köln wird den Anlagenbestand (Sollbestand) mit dem Istbestand (vorhandene Wirtschaftsgüter) in regelmäßigen Abständen in den Fakultäten, Zentralen Einrichtungen, Hochschulbibliotheken, sowie der Hochschulverwaltung stichprobenmäßig zur Buchinventur überprüfen. Hierfür werden zu gegebener Zeit die betroffenen Bereiche informiert und stellen wie bei der Erst-Inventur die Inventurbeauftragten zur Unterstützung bei der Vor-Ort-Begehung. -6- Anlagenrichtlinie Fachhochschule Köln II.II Inventurverfahren Zu unterscheiden sind die körperliche sowie die buchmäßige Inventur. Körperliche Inventur Die körperlichen Vermögensgegenstände werden durch Zählen, Messen oder Wiegen aufgenommen. Eine Schätzung mit anschließender Bewertung ist ebenfalls erlaubt, wenn eine exakte Aufnahme wirtschaftlich unzumutbar oder unmöglich ist (zum Beispiel Kohlevorräte auf Halde). Buchinventur Die Buchinventur erfasst wertmäßig alle nicht körperlichen Gegenstände und Schulden, zum Beispiel Forderungen, Verbindlichkeiten oder Bankguthaben, anhand von buchhalterischen Aufzeichnungen (Belegen) oder anderen Unterlagen. Anlageninventur In der Anlagenbuchhaltung ersetzt die Anlageninventur die körperliche Bestandsaufnahme für Güter des beweglichen Anlagevermögens (Kraftfahrzeuge, Maschinen, Büro- und Geschäftsausstattungen, nicht aber geringwertige Wirtschaftsgüter). Im Anlagenverzeichnis wird für jeden Gegenstand eine Anlagenkarte mit folgenden Angaben geführt: Barcode/Inventarnummer Anlagennummer genaue Bezeichnung des Gegenstandes Standortangaben Bilanzwert am Bilanzstichtag Tag der Anschaffung oder Herstellung Höhe der Anschaffungs- oder Herstellungskosten Nutzungsdauer jährliche Abschreibung Tag des Abgangs *Merke! Die Fachhochschule Köln hat nach der Erstaufnahme aller Anlagegüter im Jahr 2010 in den Folgejahren Buchinventuren durchgeführt. Künftig sind Stichprobeninventuren geplant. II.III Pflege der Stammdaten und Inventurvorbereitung Alle Verantwortlichen sollten in regelmäßigen Abständen ihren Anlagenbestand über SAP-KIS prüfen und der Anlagenbuchhaltung alle Änderungen zeitnah über die entsprechenden Formulare mitteilen. Hier einige Beispiele: Genaue Angaben zur Bezeichnung der Anlage Genaue Angaben zu Standort-/Raumangaben Überprüfung / Änderungen der Kontierung (Kostenstelle, PSP, Fonds) in der Anlage Überprüfung der gebuchten Zu- und Abgänge in dem Anlagenbestand -7- Anlagenrichtlinie Fachhochschule Köln II.IV Inventar Das Inventar ist ein genaues und ausführliches Bestandsverzeichnis aller Vermögensgegenstände und Schulden eines Unternehmens. Es bildet die Grundlage eines ordnungsgemäßen Jahresabschlusses. Das Inventar sichert gegenüber dem Unternehmen, eventuellen Geldgebern und Finanzbehörden, dass die in der Bilanz enthaltenen Informationen der Wahrheit entsprechen. Das Inventar ist gem. § 240 Abs. 1 HGB von jedem Kaufmann zu Beginn seines Handelsgewerbes und zum Schluss eines jeden Geschäftsjahres sowie bei Geschäftsaufgabe aufzustellen. Inventarisierung - Änderungsantrag Neuausgabe, Austausch oder Aussonderung von IT-Geräten durch die Campus IT Umbuchung von Sachkosten -8- Anlagenrichtlinie Fachhochschule Köln III. Anlagevermögen in der Bilanz III.I Bilanzgliederung Aktiva (Vermögen) Passiva (Kapital) A. Anlagevermögen A. Eigenkapital I. Immaterielle Vermögensgegenstände I. Gezeichnetes Kapital II. Sachanlagen II. Kapitalrücklage III. Finanzanlagen III. Gewinnrücklage IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag B. Rückstellungen C. Verbindlichkeiten D. Rechnungsabgrenzungsposten B. Umlaufvermögen I. Vorräte II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände III. Wertpapiere IV. Schecks, Kassenbestand, Bundesbank- und Postgiroguthaben Guthaben bei Kreditinstituten C. Rechnungsabgrenzungsposten -9- Anlagenrichtlinie Fachhochschule Köln III.II Immaterielle Vermögensgegenstände III.II.I Software und Lizenzen Schaubild: Hochschulkompetenzzentrum NRW Firmware Man unterscheidet Software in Firmware (fest mit der Hardware verbunden -> „Bundle“, von engl. = Bündel, z.B. BIOS), Systemsoftware (z.B. Windows XP) und Anwendungssoftware (Standard- und Individualsoftware -> „Trivialsoftware“). Ausschließlich Firmware wird als mit der Hardware (dem PC) fest verbunden betrachtet. Folglich ist sie Bestandteil der Hardware und mit ihr im Sachanlagevermögen auszuweisen. System- und Anwendungssoftware dagegen wird als austauschbar betrachtet. Folglich liegt ein selbstständig bewertbarer Vermögensgegenstand vor – der Ausweis erfolgt unter den immateriellen Wirtschaftsgütern. Trivialsoftware („Standardsoftware“) kann im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben werden. Unter Standardsoftware versteht man z.B. die MS Office-Programme Word, Excel oder Visio. System- und Anwendersoftware (auch Standardsoftware) sind selbstständig verwertbar und daher grundsätzlich losgelöst von der Hardware zu aktivieren. Miet- oder Kauflizenzen Bei der Fachhochschule Köln wird hinsichtlich der Inventarisierung von Lizenzen unterschieden, ob es sich um Miet- oder Kauflizenzen handelt. Handelt es sich um Kauflizenzen, die zeitlich unbefristet sind, werden diese inventarisiert und es wird eine Nutzungsdauer von 3 Jahren unterstellt. Handelt es sich aber um Mietlizenzen, werden diese als Aufwand verbucht. Daher ist im Liefernachweis eine Aussage zu treffen, um welche Art von Lizenz es sich handelt. - 10 - Anlagenrichtlinie Fachhochschule Köln Update Ein Update bringt eine bestehende Software auf den neuesten, aktuellsten Stand (Update= vergünstigte Überlassung der jeweils neuesten Programmversion für Anwender der Vorgängerversion). Das bedeutet, dass ein Update grundsätzlich Aufwand darstellt. Upgrade Ein Upgrade hingegen bringt eine bestehende Version einer Software auf die nächste Version (= Generationenwechsel). Ein Upgrade muss zur bestehenden Software nachaktiviert werden, da es zu einer wesentlichen Verbesserung des Programmes/der Software kommt. Befristete Software Handelt es sich um eine zeitlich befristete Software, wird diese bei der Fachhochschule Köln nicht inventarisiert, sondern als Aufwand erfasst. *Merke! Bei dem Liefernachweis der Fachhochschule Köln ist die Angabe gefordert, um welche Art von Software es sich handelt und ob es sich um ein Update oder ein Upgrade handelt. Handelt es sich um ein Upgrade, muss die Angabe gemacht werden, zu welchem bereits bestehenden Wirtschaftsgut es zugehörig ist. Liefernachweis (Anlagegüter) - 11 - Anlagenrichtlinie Fachhochschule Köln III.III Sachanlagen III.III.I Begriffsdefinition Sachanlagen bestehen aus materiellen Vermögensgegenständen deren Nutzungsdauer > 1 Jahr beträgt und zum Eigentum der Fachhochschule Köln gehören. Sie verbleiben dauerhaft in der Hochschule und sind als betriebsnotwendig anzusehen. Sachanlagen untergliedern sich u.a. in bebaute und unbebaute Grundstücke, Gebäude, Fuhrpark, technische Anlagen und Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung, geleistete Anzahlungen sowie Anlagen im Bau (AiB) werden in einem Anlagenverzeichnis geführt. GWGs, die auch zum Sachanlagevermögen gehören, werden wertmäßig in speziellen Aufwandskonten erfasst. Alle Vermögensgegenstände werden in der Bilanz auf der Aktivseite im Anlagevermögen ausgewiesen. Finanzanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände sind keine Sachanlagen. Besonderheiten werden nachstehend näher erläutert. III.III.II Gebäude und Grundstücke Die Fachhochschule Köln hat alle Gebäude angemietet und ist derzeit kein Eigentümer von Gebäuden und Grundstücken. III.III.III Mietereinbauten Mietereinbauten und Mieterumbauten sind solche Baumaßnahmen, die der Mieter eines Gebäudes oder Gebäudeteils auf seine Rechnung an dem gemieteten Gebäude oder Gebäudeteil vornehmen lässt, wenn die Aufwendungen des Mieters nicht Erhaltungsaufwand sind. Liegt Erhaltungsaufwand vor kann kein Mietereinbau bzw. -umbau vorliegen. Es ist zu prüfen, ob eine Verrechnung des Aufwands mit Miete für einen bestimmten Zeitraum vereinbart wurde. Für diesen Fall ist beim Mieter ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden. Eigentum und Vertragsgestaltung Für die Bilanz ist das rechtliche Eigentum ausschlaggebend. Wirtschaftsgüter sind nach § 39 (1) AO dem zivilrechtlichen Eigentümer zuzurechnen. Hierunter fallen sämtliche nicht nur zu einem vorübergehenden Zweck mit dem Grund und Boden verbundene Vermögensgegenstände. Fallen rechtliches und wirtschaftliches Eigentum auseinander, ist der Vermögensgegenstand gemäß § 246 Abs. 1 S. 2 HGB beim wirtschaftlichen Eigentümer zu bilanzieren. Der wirtschaftliche Eigentümer ist gemäß § 39 Abs. 2 AO derjenige, der die tatsächliche Sachherrschaft über die Vermögensgegenstände ausübt und sie in der Bilanz ausweist. Bei Planungen über Mietereinbauten und -umbauten ist die jeweilige Vertragsgestaltung mit dem Vermieter vorab zu prüfen. Ansprechpartner bei Baumaßnahmen sind die Mitarbeiter/innen im Hochschulreferat 10. Definition Eigentum: siehe unter IV. IV. Eigentum - Zurechnung von Wirtschaftsgütern Mietverhältnisse der Fachhochschule Köln Gebäude und Grundstücke der Fachhochschule Köln sind i.d.R. beim Bau-und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB) oder anderen zivilrechtlichen Eigentümern wie z.B. POLIS Immobilien AG (Berlin), Bayer Real Estate GmbH (Leverkusen) angemietet. Derzeitige Mietlaufzeiten für die Gebäude und Grundstücke in Köln, Leverkusen und Gummersbach: BLB NRW POLIS Immobilien AG Bayer Real Estate GmbH unbefristet 31.03.2020 - mit Verlängerungsoption 31.12.2015 - mit Verlängerungsoption - 12 - Anlagenrichtlinie Fachhochschule Köln *Merke! Das Hochschulreferat 10 muss bei Baumaßnahmen in Gebäuden des BLB bereits vor Vertragsabschluss prüfen bei welchem Vertragspartner die Mietereinbauten aktiviert werden. Dies erfolgt unter Einbindung von Hochschulreferat 8. Das wirtschaftliche Eigentum sollte möglichst vertraglich definiert sein oder über Zusatzvereinbarungen vorher mit dem BLB schriftlich fixiert werden. Mietereinbauten und –umbauten können sein: Scheinbestandteile sind Einbauten Betriebsvorrichtungen sind Einbauten Sonstige Mietereinbauten oder -umbauten sind aktivierungspflichtig - die zu einem vorübergehenden, zeitlich begrenzten Zweck mit dem Grundstück verbunden/eingefügt sind oder Vorrichtungen, die unmittelbar der primären Aufgabenerfüllung wenn es sich um wirtschaftliches Eigentum des Mieters handelt und (u.a. Lehr-u. Forschungsbetrieb) derselben und nicht einzig der Nutzung des Gebäudes dienen. - die Einbauten während der Mietdauer technisch oder wirtschaftlich verbraucht werden Hinweis: Vermögen, das notwendig für den Lehru. Forschungsbetrieb ist, dient nicht automatisch zur primären Aufgabenerfüllung, so dass hier ggf. von einer Hilfsoder Nebenaufgabe auszugehen ist. Es reicht nicht aus, dass eine Anlage für die Hochschule lediglich nützlich, notwendig oder gesetzlich vorgeschrieben ist. - der Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses vom Eigentümer mindestens die Erstattung des Restwertes verlangen kann - die in Ausübung eines dinglichen Rechts(Erbbau- oder Nießbrauchrecht) verbunden sind - deren Nutzungsdauer des Einbaus über die voraussichtliche Mietvertragsdauer hinausgeht - deren Art und Zweck darauf schließen lassen, dass die Einbauten später wieder entfernt werden Hinweis: Ist der Einbau bis zu seinem wirtschaftlichen Verbrauch mit dem Gebäude verbunden, handelt es sich nicht um einen Scheinbestandteil! Beispiele für Scheinbestandteile Zäune auf Grundstücken Gegensprechanlagen Schalterhalleneinrichtungen oder wenn die Einbauten unmittelbar den betrieblichen oder beruflichen Zwecken des Mieters dienen und mit dem Gebäude nicht in einem einheitlichen Nutzungsund Funktionszusammenhang stehen. Entscheidend ist die tatsächliche Verwendung im jeweiligen Einzelfall! Beispiele für Betriebsvorrichtungen Forschungsanlagen Produktionsanlagen/Maschinen Klimaanlagen für Lebensmittelhersteller Beispiele für sonstige Einbauten Entfernung von Zwischenwänden zum Großraumbüro Einbau eines Tores anstelle einer vorhandenen Tür, damit das Gebäude nutzbar wird Planmäßige Abschreibung für Scheinbestandteile Planmäßige Abschreibung für Betriebsvorrichtungen Planmäßige Abschreibung für sonstige Einbauten Entweder nach voraussichtlicher Mietdauer oder der kürzeren betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des Vermögensgegenstandes. Entweder nach voraussichtlicher Mietdauer oder der kürzeren betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des Vermögensgegenstandes. Werden generell nach den Vorschriften für Gebäude abgeschrieben. Eine kürzere Nutzungsdauer des Mietereinbaus wird für die AfA jedoch nicht ausgeschlossen. Außerplanmäßige Abschreibungen sind anzuwenden, wenn eine dauerhafte (über den erheblichen Teil der Restnutzungsdauer besteht) Wertminderung des Mietereinbaus vorliegt. Schaubild: Fachhochschule Köln Oktober 2012 Quellen: Büchtmann/Defoße, Steuerportal - 13 - Anlagenrichtlinie Fachhochschule Köln Voraussetzungen für die Aktivierung beim Mieter (Fachhochschule Köln) sind: a) Es muss sich gegenüber dem Gebäude um ein selbstständiges, materielles, bewegliches oder unbewegliches Wirtschaftsgut handeln, für die der Mieter Herstellungskosten aufgewendet hat. b) Die Einbauten müssen der Hochschule zum notwendigen Betriebsvermögen zuzurechnen sein. c) Die Nutzung zu Punkt b) muss über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr gehen. d) Es darf kein Erhaltungsaufwand sein. Das gegenüber dem Gebäude selbstständige, materielle Wirtschaftsgut kann beweglich oder unbeweglich sein. Ein bewegliches Wirtschaftsgut liegt vor, wenn der Mieter sachenrechtlicher Eigentümer ist (» Scheinbestandteile, § 95 BGB) oder eine Betriebsvorrichtung (§ 68 Abs. 2 Nr. 2 BewG) des Mieters besteht. Dagegen handelt es sich bei dem besonderen Zwecken dienenden und daher in einem von der eigentlichen Gebäudenutzung verschiedenen Nutzungs- und Funktionszusammenhang stehenden Gebäudebestandteil um ein unbewegliches Wirtschaftsgut. Das gilt auch für einen Gebäudebestandteil, der im wirtschaftlichen Eigentum des Mieters steht. Wirtschaftliches Eigentum eines Mieters ist anzunehmen, wenn er das Gebäude bzw. den Gebäudeteil im Einverständnis mit dem zivilrechtlichen Eigentümer auf eigene Rechnung und Gefahr hergestellt hat und ihm ein Anspruch auf Entschädigung in Höhe des Wertes des Gebäudes bei Beendigung des Nutzungsverhältnisses zusteht. Das nachstehende Schaubild soll als Hilfestellung dienen Quelle: PKF Fasselt Schlage Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - 14 - Anlagenrichtlinie Fachhochschule Köln Beispiele Mietereinbauten: Beispiel 1: Der Mieter teilt die gemieteten Räume seinen Bedürfnissen entsprechend neu auf, indem er große Räume in kleine Räume unterteilt. Dafür verwendet er massive Wände. Deren Nutzungsdauer beträgt 20 Jahre. Diese muss er nach Ablauf der Mietzeit von 15 Jahren entfernen. Nach Ablauf der Mietzeit ist die Herstellung des ursprünglichen Zustandes vertraglich vereinbart. Die dann entfernten Baumaterialien sind nicht sinnvoll verwertbar. Problem: Hat der Mieter die Wände zu aktivieren? Ggf. wie? Lösung: Ist die Nutzungsdauer der eingefügten Sachen größer als die Mietdauer und erhält der Mieter beim Auslaufen des Mietvertrags keine Entschädigung, ist er aber verpflichtet, beim Auslaufen des Mietvertrages den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen, so ist der Mieter wirtschaftlicher Eigentümer der Einbauten. Das hat der BFH zuletzt im Urteil vom 15.10.1996 (BStBl II 1997, 533) bestätigt. Auf die Bildung einer wegen der Verpflichtung ggf. erforderlichen Rückstellung soll hier nicht eingegangen werden. Der Mieter hat die Aufwendungen zu aktivieren und nach § 7 Abs. 4 Satz 2, Abs. 5a EStG auf die Nutzungsdauer von 20 Jahren (nicht auf die Mietdauer von 15 Jahren) abzuschreiben. Beispiel 2: Der Mieter teilt die gemieteten Räume seinen Bedürfnissen entsprechend neu auf, indem er große Räume in kleine Räume unterteilt. Die Nutzungsdauer beträgt 20 Jahre. Dafür verwendet er massive Wände. Diese verbleiben nach Ablauf der Mietzeit von 10 Jahren in dem Gebäude (Restnutzungsdauer: 10 Jahre). Der Vermieter ist zum Wertersatz in Höhe des gemeinen Wertes verpflichtet. Problem: Hat der Mieter die Aufwendungen zu aktivieren? Ggf. wie? Lösung: Zu prüfen ist, ob bei der Baumaßnahme ein Mietereinbau geschaffen wurde. Ein Scheinbestandteil liegt nicht vor, da kein Ausbau der Wände erfolgen soll. Eine Betriebsvorrichtung ist ebenfalls nicht gegeben, da die Baumaßnahme der Nutzung als Gebäude dient. Es liegt ein sonstiger Mietereinbau vor. Da die Nutzungsdauer der vom Mieter eingebauten Sachen größer ist als die Mietdauer und der Mieter beim Auslauf des Mietvertrages vom Vermieter eine Entschädigung erhält, ist der Mieter als wirtschaftlicher Eigentümer anzusehen. Die vereinbarte Entschädigung muss mindestens den bei Beendigung des Mietverhältnisses noch verbliebenen gemeinen Wert betragen. Der Mietereinbau ist nach den für Gebäude geltenden Vorschriften abzuschreiben, das bedeutet hier auf die Nutzungsdauer von 20 Jahren und nicht auf die Mietzeit von 10 Jahren. Bei Beendigung des Mietvertrages nach 10 Jahren muss der Restbuchwert des Mietereinbaus erfolgswirksam über Aufwand ausgebucht werden. Die Entschädigung ist beim Mieter als Ertrag zu erfassen. - 15 - Anlagenrichtlinie Fachhochschule Köln III.III.IV Wissenschaftlicher Versuchsaufbau/Baukasten Ein wissenschaftlicher Versuchsaufbau oder auch “Baukasten“ (FH-Jargon) ist ein Gegenstand des Sachanlagevermögens, der aus vielen Einzelteilen unterschiedlich zusammengebaut werden kann. Durch Ab- und Anbauen entsteht immer ein andersartiges Gesamtteil. Ebenfalls zum "Baukasten" zählen alle zum Zwecke des An- bzw. Umbaus dieses Gesamtteils bestimmten Teile. Im Alltag einer Fachhochschule ergeben sich wirtschaftliche Vorgänge, die in Unternehmen der freien Wirtschaft in dieser Form nicht vorkommen. Es müssen neue Begrifflichkeiten wie „Baukasten“, der charakteristisch für Forschung und Lehre ist, benutzt werden, um diese Vorgänge abbilden zu können. Wesentliche Eigenschaft eines Baukastens ist daher, dass seine Einzelteile einem einheitlichen Zweck dienen (hier das „elektronische Gerät“ und dessen Zusammenbau – vgl. Schaubild s. Pkt. III.IV), die Summe seiner Einzelteile, die die für den finalen Zweck erforderliche Anzahl an Einzelkomponenten übersteigen kann und dieser finale Zweck ausschließlich zu Forschungs- oder Lehrzwecken eingesetzt wird. Die Behandlung eines solchen Vorganges als Baukasten dient zuvorderst der Arbeitserleichterung aller an dem Vorgang beteiligten Personen und Referate. In der ersten Schlussbilanz nach Inbetriebnahme, sprich erstmaliger Nutzung, wird der „Baukasten“ mit einem sog. Festwert bewertet und in dieser Höhe in der Bilanz ausgewiesen. Dieser Festwert (s. a. Pkt. VII. I) bleibt zu allen folgenden Bilanzstichtagen, an denen der Baukasten in Nutzung steht unverändert, sofern der Ansatz jährlich unverändert bleibt und keine wesentliche Wertveränderung (bis 10 %) vorliegt. Grundsätzlich muss alle 3 Jahre eine Inventuraufnahme erfolgen. Dies bedeutet für alle Aufwendungen, die hinsichtlich des fertigen Baukastens in der Folge getätigt werden, dass eine Einzelbewertung der für den „Baukasten“ erworbener Gegenstände unterbleiben kann. Vielmehr werden diese während der Laufzeit des Baukastens als eine Art Ersatzbeschaffung eingeordnet, die grundsätzlich den Aufwand der Fachhochschule Köln erhöht und nicht deren Vermögen. Die beiden nachstehenden Beispiele verdeutlichen dies: Ein aus von der Fachhochschule Köln angeschafften Einzelkomponenten zusammengebautes elektronisches Gerät wird nun nach Ablauf des Semesters wieder auseinandergebaut und von den Studenten des Folgesemesters im Rahmen des Lehrbetriebs der Fachhochschule Köln wieder rekonstruiert. Dieser Vorgang kann auch eine Verbesserung des Gerätes durch Austausch von beispielsweise besseren Sensoren oder eines anderen Displays zur Folge haben. In seiner wesentlichen Grundkonzeption und seiner Funktionalität bleibt das Gerät jedoch unverändert. Ein weiteres Beispiel zeigt sich an der Fachhochschule Köln im Bereich Motorsport. Ein Rennauto wird für das jeweilige Rennen, für das es benötigt wird, fertig montiert und danach wieder in seine Einzelteile zerlegt. Für das nächste Rennen wird es wieder mit ggf. anderen Komponenten und anderen Materialien zusammengebaut. Zum Beispiel wird der Rahmen des Autos 1 (Verbrennungsmotor) aus dem Jahr 2008/2009 für das Auto 2 (Elektromotor) für das Jahr 2011 genutzt. *Merke! Die verwaltungstechnische Abwicklung eines Baukastens oder AiBs zieht einen erhöhten Informationsbedarf aus dem Hochschulreferat 8 von Team 8.3 - Einkauf und Team 8.1 - Anlagenbuchhaltung nach sich. Bereits bei der Bestellung ist der Verantwortliche vor Ort gehalten, die voraussichtliche Klassifikation eines zu erwerbenden Wirtschaftsgutes als AiB oder „Baukasten“ vorzunehmen, denn in der Regel ist nur er allein dazu in der Lage. Daher ist vom Besteller der Fragebogen „AIB - Anlage im Bau - Herstellungsdaten“ auszufüllen, der auf der Serviceseite der Fachhochschule Köln unter Formulare zum Download bereitsteht. Bei der ersten Rechnungsverbuchung wird eine AiB-Nummer vergeben, die dem Einkauf und dem Besteller für weitere Bestellvorgänge mitgeteilt wird. - 16 - Anlagenrichtlinie Fachhochschule Köln III.IV Schaubild Baukasten - 17 - Anlagenrichtlinie Fachhochschule Köln III.V Finanzanlagen Zu den Finanzanlagen gehören alle dauerhaften Finanzinstrumente, insbesondere Investitionen des eigenen in ein anderes Unternehmen, Kapitalmarktpapiere und Finanzforderungen, die langfristig angelegt sind. Entscheidend für die Zuordnung zum Anlagevermögen ist aber nicht die Art der Investition, sondern ihr Zweck, dauerhaft dem Geschäftsbetrieb zu dienen. Finanzanlagen sind nicht Gegenstand dieser Anlagenrichtlinie. III.V.I Beteiligungen Nach dem Grad der möglichen Einflussnahme, die sich aus der Investition ergibt, werden die Finanzanlagen in Beteiligungen, langfristig gehaltene Wertpapiere und Ausleihungen unterteilt. Beteiligungen sind nicht Gegenstand dieser Anlagenrichtlinie. - 18 - Anlagenrichtlinie Fachhochschule Köln IV. IV.I Buchungen im Anlagebereich Betriebsvermögen Zum Betriebsvermögen gehören im Einkommensteuerrecht Wirtschaftsgüter, die nach ihrer Art und nach ihrer Funktion in einem betrieblichen Zusammenhang stehen. Die Festlegung des Betriebsvermögens dient der Ermittlung des zu versteuernden Gewinns. Fehlt der betriebliche Zusammenhang, werden die Gegenstände dem Privatvermögen des Steuerpflichtigen zugerechnet. Notwendiges Betriebsvermögen Dazu zählen Gegenstände, die ausschließlich und unmittelbar für eigenbetriebliche Zwecke (R4.2 Abs. 1 S. 1 EStR) genutzt werden oder zumindest dafür bestimmt sind. Eigenbetrieblich genutzte Wirtschaftsgüter sind auch dann Betriebsvermögen, wenn sie nicht in der Buchführung und in der Bilanz ausgewiesen sind. Wirtschaftsgüter, die nicht Grundstücke oder Grundstücksteile sind und die zu mehr als 50 % eigenbetrieblich genutzt werden, sind in vollem Umfang notwendiges Betriebsvermögen R4.2 Abs. 1 S. 3 und 4 EStR. Gewillkürtes Betriebsvermögen Wirtschaftsgüter, die in einem gewissen objektiven Zusammenhang mit dem Betrieb stehen und dazu bestimmt oder geeignet sind diesen zu fördern, können bei der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich auch bei der Gewinnermittlung durch Einnahmenüberschussrechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) als gewillkürtes Betriebsvermögen behandelt werden. Bei einer betrieblichen Nutzung von mindestens 10 % ist bei Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich ein Ausweis dieser Wirtschaftsgüter als gewillkürtes Betriebsvermögen möglich. - 19 - Anlagenrichtlinie Fachhochschule Köln IV.II Anschaffungskosten (AHK) Als Anschaffungskosten bezeichnet man gemäß § 255 Abs. 1 HGB die Gegenwerte, die ein Betrieb aufwenden muss, um ein Wirtschaftsgut zu beschaffen und einsatzfähig zu machen bzw. in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Das heißt, die Anschaffungskosten eines Wirtschaftsgutes setzen sich nicht nur aus dem Anschaffungspreis (Rechnungspreis), sondern auch aus allen Nebenkosten zusammen, die mit der Beschaffung im Zusammenhang stehen, bis die Betriebsbereitschaft des Wirtschaftsgutes erreicht ist. Zu den Anschaffungsnebenkosten gehören insbesondere Aufwendungen für Transport und Transportversicherung des beschafften Wirtschaftsgutes, für Aufstellung und Montage, z. B. den Bau von Fundamenten für Maschinen, ferner für Gebühren für die Beurkundung von Kaufverträgen (insb. bei Grundstücken), für Provisionen und Vermittlergebühren, für Steuern (z. B. Grunderwerbssteuer), Zölle und sonstige Abgaben. Sollte eine Zuordnung nicht möglich sein, werden die Nebenkosten dem teureren Gut zugeordnet und mit diesem inventarisiert! Der Zweck der Einbeziehung der Nebenkosten in die Anschaffungskosten ist die periodenrichtige Verteilung des Aufwandes. Die Anschaffungsnebenkosten werden ebenso wie der Anschaffungspreis bei Gütern des Anlagevermögens, die der Abnutzung unterliegen, mittels der Abschreibung über die Jahre der Gesamtnutzung verteilt. Anschaffungskosten (Eingangsrechnung) ./. Anschaffungspreisminderungen (Skonti, Boni, Rabatte) + Anschaffungsnebenkosten (Transport, Fracht, Einfuhr/Zoll, Installation, Porto, Verpackung, Beratungskosten bei Einführung einer Software oder Zulassungsgebühren von Fahrzeugen etc.) + nachträgliche Anschaffungskosten _________________________________________________________ = Anschaffungskosten/ Wert der Inventarisierung des Anlagegutes (grundsätzlich inkl. MwSt., bei BgA ohne MwSt.!) *Merke! Schulungskosten sind grundsätzlich keine Anschaffungsnebenkosten! Nachträgliche Anschaffungskosten sind Kosten, die nach Kauf eines Gegenstandes entstehen. Solche Kosten können zum Beispiel durch eine nachträgliche Sonderlackierung des Fahrzeuges oder durch eine Erweiterung einer Festplattenkapazität entstehen. Auch hier gilt, dass die Anschaffungskosten genau dem Wirtschaftsgut zugeschrieben werden müssen. - 20 - Anlagenrichtlinie Fachhochschule Köln IV.III Herstellungskosten (HK) Als Herstellungskosten werden die im Zusammenhang mit der Produktion eines Gutes anfallenden Kosten bezeichnet. Die Herstellungskosten bilden die Summe aus den Materialeinzelkosten, den Materialgemeinkosten, den Fertigungseinzelkosten, den Fertigungsgemeinkosten sowie den Sondereinzelkosten der Fertigung. Schaubild: Fachhochschule Köln Oktober 2012 Die Herstellungskosten setzen sich demnach wie folgt zusammen und stellen ab 01.01.2012 eine verbindliche Aktivierungsvorschrift dar: . Materialeinzelkosten + Fertigungseinzelkosten + Sondereinzelkosten der Fertigung + Materialgemeinkosten + Fertigungsgemeinkosten + Verwaltungsgemeinkosten + Aufwendungen für soziale Einrichtungen + Aufwendungen für freiwillige soziale Leistungen + Aufwendungen für betriebliche Altersversorgung + Fremdkapitalzinsen ./. Wertminderungen -------------------------------------------------------------------= Herstellungskosten . Materialeinzelkosten: Kosten, die dem zu erstellenden Dies sind z. B. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe. Wirtschaftsgut direkt zugerechnet werden können. Fertigungseinzelkosten: Hierzu zählen die anfallenden Lohnkosten, die direkt zuzuordnen sind. Sondereinzelkosten der Fertigung: Hierunter werden die Entwurfskosten Materialprüfungen veranschlagt. und Lizenzgebühren, Kosten für Modellentwürfe und - 21 - Anlagenrichtlinie Fachhochschule Köln Materialgemeinkosten: Kosten, die dem zu erstellenden Wirtschaftsgut nicht direkt zugeordnet werden können, sondern nur indirekt über Zuschlagssätze. Dies sind z. B. Aufwendungen für Lagerhaltung, Pflege des Materials und Versicherungen. Fertigungsgemeinkosten: Hierzu zählen alle Kosten, die im Produktionsprozess für das zu erstellende Wirtschaftsgut benötigt werden, die aber nur im Umlageschlüsselverfahren zugerechnet werden können, z. B. Lohnkosten von techn. Angestellten, sonstigen Mitarbeitern/innen in der Fakultät, Abschreibungen der in Anspruch genommenen Maschinen und Anlagen, Energiekosten, Kosten der Sachversicherung, Kosten für Maßnahmen der Unfallverhütung u. a. Verwaltungsgemeinkosten: Hierzu zählen die Kosten der Verwaltung der Hochschule, Lohnkosten, Abschreibung der Geschäftsausstattung, Aufwendungen für den Einkauf und Wareneingang, Buchhaltung, ggf. Drittmittel, Büroaufwendungen u. a. Aufwendungen für soziale Einrichtungen: Aufwendungen für Kantinen, Sporteinrichtungen, Erholungsheime, Bibliotheken usw. gehören im weiteren Sinne zu den Herstellungskosten. Aufwendungen für freiwillige soziale Leistungen: Aufwendungen, die der Arbeitgeber freiwillig für seinen Arbeitnehmer leistet, wie z. B. Fortbildungskosten, Aufwendungen für die Altersvorsorge oder Fahrtkostenzuschüsse fließen ebenfalls in die Berechnung der Herstellungskosten mit ein. Aufwendungen für betriebliche Altersversorgung: Diese Kosten müssen in die Berechnung einfließen, siehe -> Aufwendungen für freiwillige soziale Leistungen. Fremdkapitalzinsen: Zinsen, die für die Nutzung von Fremdkapital (z. B. Darlehenszinsen) aufgebracht werden müssen, stellen einen weiteren Bestandteil von Herstellungskosten eines Wirtschaftsgutes dar. Nicht immer sind sie direkt zuzuordnen. Sponsoring: Sachzuflüsse, die für die Herstellung des Wirtschaftsgutes verwandt werden und für die Werte im Sponsoringvertrag definiert sind, erhöhen ebenfalls den Wert des herzustellenden Gutes. Ohne Sponsoring hätte die Fachhochschule Köln Ausgaben getätigt. Wertminderungen: Wenn angeschaffte Gegenstände, die für die Herstellung des Wirtschaftsgutes genutzt werden, z. B. einen Schaden erlitten haben, so dass sie nicht mehr mit ihrem ursprünglichen Kaufwert in die Berechnung der Herstellungskosten eingehen sollten, muss der niedrigere Wert angesetzt werden. *Merke! In den meisten Fällen werden Sie den Wert bzw. den Schlüssel für die Verwaltungsgemeinkosten nicht selbst bestimmen können. Es ist daher notwendig, die in Frage kommenden Kostenarten aufzulisten. Die Verwaltung (Hochschulreferat 7) errechnet den Gemeinkostenzuschlag. Herstellungsdaten Anlagen im Bau - 22 - Anlagenrichtlinie Fachhochschule Köln IV.IV Eigentum - Zurechnung von Wirtschaftsgütern Vor der Zuweisung in das Betriebs- oder Privatvermögen ist festzustellen, ob ein Wirtschaftsgut dem Steuerpflichtigem überhaupt zugerechnet werden kann (§ 39 AO). Grundsätzlich sind Wirtschaftsgüter dem rechtlichen Eigentümer zuzurechnen, § 39 Abs. 1 AO. Fallen rechtliches und wirtschaftliches Eigentum auseinander, so ist das Wirtschaftsgut bei dem wirtschaftlichen Eigentümer zu erfassen (§ 39 Abs. 2 Nr. 1 AO). Wirtschaftliches Eigentum ist definiert als die Ausübung der tatsächlichen Herrschaft über ein Wirtschaftsgut in der Weise, dass der rechtliche Eigentümer im Regelfall für die gewöhnliche Nutzungsdauer von der Einwirkung auf das Wirtschaftsgut wirtschaftlich ausgeschlossen ist. - Vermögensgegenstände, die unter Eigentumsvorbehalt (das Eigentum obliegt bis zur vollständigen Bezahlung dem Verkäufer) erworben wurden, sind vom Käufer nach der Übergabe (vom Zeitpunkt der Nutzung an) zu aktivieren. - Auch bei einer Sicherungsübereignung aktiviert der Käufer den Vermögensgegenstand. Unter Sicherungsübereignung wird ein Vertrag verstanden, der zwischen Kreditgeber und Kreditnehmer geschlossen wird. Mit der Sicherungsübereignung überträgt der Schuldner dem Gläubiger das Recht an einer Sache, ohne ihm diese zu übergeben. Eine solche Sicherungsübereignung ist wirtschaftlich betrachtet ein Pfandrecht und nach §§ 929, 930 BGB geregelt. Das Pfand wird dem Gläubiger jedoch physikalisch nicht übergeben, so dass der Sicherungsgeber zunächst im Besitz der Sache bleibt. - Fremdinventar, d. h. Gegenstände von Dritten (z. B. Privateigentum von Fachhochschul-Angehörigen oder des BLB) werden in der Regel aus der Inventarisierung in den Anlagenbestand der Fachhochschule Köln ausgeschlossen. Besonderheiten: Mietereinbauten siehe unter III.III.III Mietereinbauten *Merke! Voraussetzung einer Inventarisierung ist, dass die Fachhochschule Köln wirtschaftlicher Eigentümer des Anlagegutes ist. - 23 - Anlagenrichtlinie Fachhochschule Köln IV.V Abschreibung/AfA-Tabelle Bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist (abnutzbare Gegenstände des Anlagevermögens), sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten um planmäßige Abschreibungen zu vermindern (§ 253 Abs. 2 Satz 1 bis 2 HGB). Es gibt verschiedene Arten von Abschreibungsformen: lineare Abschreibung degressive Abschreibung Wechsel von degressive auf lineare Abschreibung leistungsbezogene Abschreibung tages-/monatsgenaue Abschreibung Wertminderung Die Fachhochschule Köln hat sich grundsätzlich für die Anwendung der linearen AfA entschieden. D. h., es ist eine AfA mit konstantem AfA-Satz und gleich hohen Euro-Jahresbeträgen (§ 7 Abs. 1 EStG) abzusetzen, weil als Bemessungsgrundlage immer die gleich bleibenden Anschaffungskosten dienen. Im ersten Jahr muss zeitanteilig abgeschrieben werden (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG; R 7.4 Abs. 2 EStR 2008). Für einen angebrochenen Monat kann die Abschreibung voll oder nur tageweise berechnet werden. Nachträgliche Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten werden zum Buchwert bei Jahresbeginn addiert, anschließend teilen Sie den Gesamtbetrag durch die verbleibende Nutzungsdauer (R 7.4 Abs. 9 EStR 2008). Bei einer nachträglichen Kaufpreisminderung im Jahr nach der Anschaffung berechnen Sie im Jahr des Erwerbs die AfA anhand der ursprünglichen Anschaffungskosten. Im Folgejahr ist die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der AfA aufgrund der geminderten Anschaffungskosten niedriger. *Merke! Für die von der Kosten- und Leistungsrechnung benötigte Abschreibung geben Sie bei den 17erGebäudekostenstellen bitte immer auch zusätzlich die Kostenstelle an, auf der die statistische Abschreibung erfolgen soll (s. a. Liefernachweis). AfA – Tabelle Jedem anlagerelevanten Wirtschaftsgut ist eine vorgegebene Abschreibungsdauer zugeordnet. Diese finden Sie in der AfA-Tabelle, die sich nach dem AfA-Schlüssel vom Finanzamt und der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer nach DFG-Geräteschlüssel und der FH Köln richtet. Zum 01.01.2010 erfolgte eine Anpassung an die empfohlenen Abschreibungszeiträume des Finanzamtes und dem DFG. Die überarbeitete AfA – Tabelle der Fachhochschule Köln befindet sich im Anhang. - 24 - Anlagenrichtlinie Fachhochschule Köln IV.VI Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter (GWG) Als geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG) wird jedes Wirtschaftsgut bezeichnet, bei dem die Anschaffungsbzw. Herstellungskosten (netto) über 150,01 € liegen und den Betrag von 410,00 € nicht übersteigen. Sie müssen beweglich, abnutzbar sowie selbstständig nutzbar sein. Abnutzbare, bewegliche Wirtschaftsgüter, die Anschaffungs- bzw. Herstellkosten bis zu 150,00 € netto haben, sind als Betriebsausgaben gemäß § 6 Abs. 2 EStG abzusetzen. In den Jahren 2008 und 2009 lag die vorgeschriebene Wertgrenze laut Gesetzgeber zwischen 150,01 € und 1.000,00 €. Die GWGs wurden in einen Sammelposten eingestellt und einheitlich über 5 Jahre abgeschrieben. Auch ausgesonderte oder defekte Wirtschaftsgüter mussten in diesem „Sammelpool“ enthalten bleiben. Ab dem Jahre 2010 gilt nun hierzu ein Wahlrecht: Entweder werden diese Güter nach § 6 Abs. 2 EStG in voller Höhe als Betriebsausgaben abgesetzt oder wahlweise im Bereich zwischen 150,00 € und 1.000,00 € in einen Sammelposten eingestellt und einheitlich über 5 Jahre abgeschrieben. Wichtig ist es dabei zu beachten, dass pro Wirtschaftsjahr für jedes neu angeschaffte Wirtschaftsgut, die gleiche Regel anzuwenden ist. D. h., wenn Sie für ein Wirtschaftsgut die 410,00 € Regel anwenden, müssen Sie diese für alle weiteren Wirtschaftsgüter in diesem Geschäftsjahr anwenden. Ein Wechsel innerhalb des Jahres zum Sammelposten wäre dann nicht möglich. *Merke! Die Fachhochschule Köln hat sich dafür entschieden, die geringwertigen Wirtschaftsgüter direkt als Betriebsausgabe abzusetzen. Die geringwertigen Wirtschaftsgüter werden auf die entsprechenden Sammelkonten der Fachhochschule Köln (60300050 für „andere GWGs“ und 60300051 für „GWGs der Hardware“) gebucht und sind somit Bestandteil des Anlagegitters. Später werden sie in der GuV ausgewiesen. - 25 - Anlagenrichtlinie Fachhochschule Köln IV.VII Inzahlungnahme gebrauchter Sachanlagegüter Statt einer Anzahlung in bar kann bei Kauf einer Maschine oder Ähnlichem ein gebrauchtes Gerät in Zahlung genommen werden. D. h., der aktuelle Wert wird als Zahlung verrechnet und das Wirtschaftsgut wird an den Lieferanten abgegeben. In der Regel erhält man eine Gutschrift. Der Käufer, die Fachhochschule Köln, zahlt dann nur die entsprechende Differenz zum Kaufpreis. *Merke! Zu beachten ist in diesem Fall, dass die Anlage aus dem Anlagevermögen der Fachhochschule Köln ausgesondert werden muss. Ein Absetzungsantrag (s. Pkt. IX.) ist auszufüllen und an die Hochschulverwaltung (Team 8.1/Anlagenbuchhaltung) zu senden. Die Anlagenbuchhaltung kann bei Bedarf im Vorfeld der Inzahlungnahme den aktuellen (kalkulatorischen) Restbuchwert ermitteln, mit dem die Anlage im Bestand der Fachhochschule Köln ausgewiesen ist. - 26 - Anlagenrichtlinie Fachhochschule Köln V. Anlagen im Bau Anlagen im Bau sind Gegenstände des Sachanlagevermögens, die sich beim bilanzierenden Unternehmen noch im Fertigstellungsprozess befinden. Für Anlagen im Bau kommen aber noch keine Abschreibungen für Abnutzung (AfA) auf. V.I Begriffsdefinition Werden Investitionen im Anlagevermögen vorgenommen, die am Bilanzstichtag noch nicht vollendet sind, so sind diese Aufwendungen nach § 266 (2) A. II HGB unter der Bilanzposition Anlagen im Bau zu aktivieren. Dabei werden Eigen- sowie Fremdleistungen berücksichtigt. Anlagen im Bau (AIB) sind vor allem Gebäude, aber auch größere Maschinen (Anlagen) können unter diesen Begriff fallen. Erst zum Zeitpunkt der endgültigen Fertigstellung werden die Vermögensgegenstände auf das Konto des Anlagevermögens umgebucht. Die Fertigstellung ist nicht mit dem Beginn der Nutzung gleich zu setzen. Indizien für die Fertigstellung des Vermögensgegenstandes können die Abnahme bzw. das Versetzen in einen betriebsbereiten Zustand sein. Eine Abschreibung kann erst beginnen, wenn eine Anlage tatsächlich in Betrieb genommen wird/werden kann. Es können jedoch Umstände auftreten, die eine außerplanmäßige Abschreibung rechtfertigen. In diesem Fall ist der Bilanzansatz entsprechend zu kürzen. In der Regel beginnt die planmäßige Abschreibung mit der Meldung, dass die Anlage im Bau beendet wurde und aktiv gesetzt werden kann. Beispiel: Ein Beispiel für eine solche AIB wäre ein elektronisches Gerät, das aus verschiedenen Komponenten zusammengefügt werden soll, um dem Lehrbetrieb der Fachhochschule Köln zu dienen. Der Zusammenbau beginnt im Oktober des laufenden Jahres mit Eintreffen der ersten Einzelkomponenten und wird im März des Folgejahres mit Indienststellung des Gerätes beendet. Dies bedeutet für die praktische Beurteilung des Vorganges, dass das Anlagegut am Bilanzstichtag 31.12. nicht fertiggestellt ist und somit als Anlage im Bau zu qualifizieren ist. Alle von Beginn des Fertigstellungsprozesses an bis zum Bilanzstichtag getätigten Aufwendungen für Einzelkomponenten und ggf. erbrachten Eigen- oder in Anspruch genommenen Fremdleistungen ergeben zusammen den Wert der Anlage im Bau, die mit diesem Wert in der Schlussbilanz des laufenden Jahres ausgewiesen wird. Mit Inbetriebnahme des Gerätes im Folgejahr endet der Fertigstellungsprozess und die Anlage im Bau wird dadurch umqualifiziert zu einem Wirtschaftsgut des Anlagevermögens, da ab Fertigstellung die Nutzung für die Fachhochschule beginnt. Schaubild: Fachhochschule Köln September 2013 - 27 - Anlagenrichtlinie Fachhochschule Köln V.II Ablauf/Verfahren Für eine korrekte Abwicklung von einem AiB ist wie nachstehend beschrieben zu verfahren: 1. 2. 3. 4. 5. Mitteilung vom Besteller bei Erstbestellung an den Einkauf, dass ein AiB erstellt wird. Der Besteller legt die Kontierung (Kostenstelle oder PSP sowie korrekter Fonds) für das AiB fest. Die Buchhaltung legt das AiB an und teilt die AiB-Nr. dem Einkauf sowie dem Besteller mit. Der Besteller gibt für alle Folgebestellungen auf die AiB beim Einkauf diese AiB-Nr. an. Nach Fertigstellung der Anlage im Bau teilt der Besteller zeitnah anhand des Formulars „Herstellungsdaten“ das Fertigstellungs- bzw. Inbetriebnahmedatum sowie alle weiteren Aufwendungen mit. 6. Erst nach Datum der Fertigstellung bzw. Inbetriebnahme wird das AiB als Anlagegut abgerechnet und gebucht, das im Rahmen seiner betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der Abschreibung zugeführt wird. *Merke! Wird ein Wirtschaftsgut bestellt und wahrscheinlich erst in einem späteren Zeitraum fertiggestellt, so wird eine Anlage im Bau angelegt und verbucht. Erst nach Datum der Fertigstellung bzw. Inbetriebnahme wird diese AiB als ein Anlagegut gebucht, das im Rahmen seiner betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der Abschreibung zugeführt wird. Bei der ersten Rechnungsverbuchung wird eine AiB-Nummer vergeben, die dem Einkauf für weitere Bestellvorgänge mitgeteilt wird. Das voraussichtliche Fertigstellungsdatum sowie das Formular „AiB - Anlage im Bau – Herstellungsdaten“ sollte der Anlagenbuchhaltung mitgeteilt bzw. eingereicht werden, damit zu diesem Zeitpunkt inventarisiert werden kann. AiB - Anlage im Bau - Herstellungsdaten Erläuterungen zu AiB, Baukasten und Herstellungskosten Merkblatt Anlagen im Bau - 28 - Anlagenrichtlinie Fachhochschule Köln VI. Abgrenzung zu laufendem Aufwand VI.I Instandhaltungen/Erhaltungsaufwendungen Instandhaltungsaufwendungen sind Kosten zur Erhaltung der bereits vorhandenen Betriebsanlage in einsatzfähigem Zustand. Entsprechend dem Instandhaltungsbegriff nach DIN 31051 sind Kosten für Wartungs- Inspektions- und Instandsetzungsmaßnahmen bzw. nach dem Ziel der einzelnen Maßnahmenarten differenzierte Kosten für anlagenbezogene Verschleißbeobachtung, Verschleißhemmung und Verschleißbeseitigung. Darunter fallen beispielsweise der Austausch von Fenstern und Türen, der Austausch einer Heizungsanlage, die Erneuerung von Elektroinstallationen, nachträglicher Kabelanschluss, Malerarbeiten oder neuer Fußbodenbelag. *Merke! Instandhaltungskosten sind i.d.R. als Erhaltungsaufwand zu qualifizieren und damit als Aufwand bzw. Betriebsausgaben oder Werbungskosten absetzbar. Umfangreichere Instandsetzungskosten (Großreparaturen) sind dagegen i.d.R. als Herstellungsaufwand zu aktivieren. VI.II Reparaturen Sämtliche Reparaturkosten werden direkt als Aufwand erfasst. Eine Wertsteigerung des Anlagevermögens (und damit Verteilung der Kosten über mehrere Jahre im Rahmen von Abschreibungen) ist weder möglich noch notwendig, es ist daher auch keine Darstellung im Anlagevermögen möglich. Eine Auswirkung im Anlagevermögen würde es nur geben, wenn durch die getätigten Aufwendungen "ein völlig neues Wirtschaftsgut entsteht". Für eine Reparatur müssen Restnutzungsdauer, Restbuchwert, Anschaffungskosten mit den neuen Anschaffungskosten, Nutzungsdauer und Reparaturkosten verglichen werden um festzustellen, ob sich eine Reparatur lohnt. Der Komplettaustausch eines Wirtschaftsgutes aufgrund eines Defektes o. ä. ist als Reparatur und somit als Aufwand zu verbuchen. VI.III Wartung Eine Wartung ist die Erhaltung der Funktion („Funktionstüchtigkeit“) eines Vermögensgegenstandes. Sollte eine Wartung bestellt werden (z. B. Software, Maschinen, Pkws), wird diese direkt als Aufwand gebucht. Zur Wartung werden alle Pflegemaßnahmen von Produktionsanlagen gerechnet wie Reinigen, Abschmieren, Justieren, Nachfüllen von Betriebsstoffen sowie ähnliche Maßnahmen zur Verminderung bzw. Verhinderung von Verschleißerscheinungen. - 29 - Anlagenrichtlinie Fachhochschule Köln VI.IV Leasing Leasing (mieten, pachten) ist im zivilrechtlichen Sinn ein Nutzungsüberlassungsvertrag oder ein atypischer Mietvertrag. Der Begriff hat in der öffentlichen Kommunikation jedoch überwiegend eine umfassendere Bedeutung als Finanzierungsalternative, bei der das Leasingobjekt vom Leasinggeber beschafft und finanziert wird und dem Leasingnehmer gegen Zahlung eines vereinbarten Leasingentgelts zur Nutzung überlassen wird. Um die mit dem Leasingvorgang zusammenhängenden Geschäftsvorfälle ordnungsgemäß zu beurteilen, ist jeweils grundsätzlich zu klären, ob der Leasinggegenstand beim Leasinggeber (Leasingunternehmen, anbieter) oder beim Leasingnehmer (Hochschule, Nutzer) zu bilanzieren ist. Für die Beurteilung ist sowohl der jeweilige Leasingvertrag als auch dessen tatsächliche Durchführung relevant. *Merke! Es wird von einem Leasingvertrag ohne Kauf- oder Verlängerungsoption ausgegangen. Beträgt die Grundmietzeit – in dieser Zeit darf der Leasingvertrag nicht gekündigt werden – weniger als 40 % oder mehr als 90 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des Wirtschaftsgutes, erfolgt die Bilanzierung beim Leasingnehmer. Liegt die Grundmietzeit zwischen 40 % und 90 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer (was in der Praxis der Normalfall ist), so wird der Leasinggegenstand dem Leasinggeber zugerechnet. Generell werden drei unterschiedliche Formen des Leasings unterschieden: Operating-Leasing Das Operating-Leasing hat große Ähnlichkeit mit einem Mietvertrag. In der Regel werden Standardprodukte, z.B. Telefon-, EDV-Anlagen oder Kfz vom Leasing-Geber an den Leasing-Nehmer überlassen. Die Vertragslaufzeit ist kürzer als die gewöhnliche Nutzungsdauer des Leasingobjektes und die Finanzierungskosten des Leasing-Gebers werden durch die Leasingraten nicht gedeckt. Die Instandhaltung und das wirtschaftliche Risiko (z.B. technische Überholung, Diebstahl, etc.) liegen in der Verantwortung des Leasing-Gebers, da dieser das Leasingobjekt häufig an mehrere Leasing-Nehmer nacheinander vermietet. Das wirtschaftliche Eigentum wird dem Leasing-Geber zugerechnet. Spezial-Leasing Das Spezialleasing hat große Ähnlichkeit mit einem Kaufvertrag. Das Leasingobjekt ist besonders auf die Anforderungen des Leasing-Nehmers zugeschnitten, z.B. eine spezielle Maschine, Geschäftseinrichtung. Nach Beendigung der Vertragslaufzeit ist keine wirtschaftlich sinnvolle Verwertung bzw. Nutzung durch andere als nur dem Leasing-Nehmer möglich. Der Leasingvertrages wird von Beginn an, so ausgelegt, dass der Leasing-Nehmer mit einem Optionsrecht unter Ausschaltung des Leasing-Gebers sich das Leasingobjekt sichert und nach Beendigung des Leasingvertrages käuflich erwirbt. Das wirtschaftliche Eigentum wird dem Leasing-Nehmer zugerechnet. - 30 - Anlagenrichtlinie Fachhochschule Köln Finanzierungsleasing bei beweglichen Wirtschaftsgütern Das Finanzierungsleasing hat große Ähnlichkeit mit einem Kreditvertrag. Der Leasing-Geber schaltet sich in eigenem Namen und auf eigene Rechnung als Finanzierender zwischen Leasing-Nehmer und dem Hersteller des Leasingobjektes ein. Beim Finanzierungsleasing werden lange Vertragslaufzeiten mit unkündbaren Grundmietzeiten vereinbart. Der Leasing-Nehmer übernimmt die Instandhaltungs-, Reparatur- und Versicherungskosten des Leasingobjektes. Je nach vertraglicher Gestaltung wird das Leasingobjekt dem Leasing-Geber oder dem Leasing-Nehmer zugerechnet. *Merke! Beispiele für Leasinggegenstände an der Fachhochschule sind Dienst-PKW (nur Audi) Verschiedene Formen von Finanzierungsleasing sind möglich: Modelle im Überblick Kündbarer Leasingvertrag: Flexible Anpassung an betriebliche Anforderungen Leasingvertrag mit Restwert: Alle Handlungsoptionen bei niedrigen Leasingraten Leasingvertrag mit Kaufrecht: Entscheidungsfreiheit am Ende der Mindestlaufzeit Leasingvertrag mit Andienungsrecht: Niedrige Leasingraten während der Vertragslaufzeit - 31 - Anlagenrichtlinie Fachhochschule Köln VII. Jahresabschluss VII.I Bewertung Bewertungsvorschrift: Vermögensgegenstände, die das Unternehmen von Dritten erworben hat, werden beim Zugang mit ihren Anschaffungskosten und eventuellen Anschaffungsnebenkosten (siehe IV.II) bewertet. Selbsterstellte materielle Vermögensgegenstände sind bei der Entstehung mit dem Wert ihrer Herstellungskosten (s .IV.III) anzusetzen. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten bilden selbst dann die Wertobergrenze, wenn der Wert am Bilanzstichtag weit darüber liegt (z. B. Rohöl oder Kupfer etc.). Grundsatz der Einzelerfassung und Bewertung: Grundsätzlich sind alle Vermögensgegenstände einzeln nach Art, Menge und Beschaffenheit gesondert zu erfassen und einzeln zu bewerten sowie im Bestandsverzeichnis aufzuführen. Der Aufwand muss in einem angemessenen Rahmen zu den erwarteten Ergebnissen stehen, d. h., die durch die Inventur bereitgestellten Informationen müssen mindestens in einem angemessenen Verhältnis zu den durch die Inventur verursachten Aufwendungen stehen. Beispiele Einzelbewertung: Maschinen: Maschinen sind Vermögensgegenstände, die Produkte herstellen, be- bzw. verarbeiten, sortieren, messen oder wiegen. Diese Wirtschaftsgüter werden grundsätzlich einzeln nach Art, Menge und Beschaffenheit gesondert erfasst und einzeln bewertet sowie im Inventar aufgeführt. Fuhrpark: Zum Fuhrpark gehören Pkws, Lkws, Busse, Gabelstapler, Traktoren, Anhänger usw. Sie werden einzeln nach Art, Menge und Beschaffenheit gesondert erfasst und einzeln bewertet sowie im Inventar aufgeführt. Möbel: Hierzu gehören Stühle, Tische genauso wie Schränke, Bürocontainer etc. Grundsätzlich sind alle Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten einzeln nach Art, Menge und Beschaffenheit gesondert zu erfassen und einzeln zu bewerten sowie im Inventar aufzuführen. Das Gesetz liefert uns folgende Möglichkeiten der Vereinfachungsverfahren: a) b) Sammel- oder Gruppenbewertung Festwertverfahren §§ 240 (3). 256 HGB; § 5 (1) EStG Abweichend vom Grundsatz der Einzelbewertung ist eine Festwertbildung unter folgenden Voraussetzungen zulässig: regelmäßiger Ersatz der Vermögensgegenstände nachrangige Bedeutung des Gesamtwertes für die Fachhochschule geringe Veränderungen in der Zusammensetzung regelmäßige Durchführung von Bestandsaufnahmen Beispiel Festwert: Bücher der Bibliothek: Da sich die Anzahl der Bücher einer Bibliothek nicht wesentlich ändern, können sie nach dem Festwertverfahren aktiviert werden. Hierbei erfolgt eine Änderung des Festwertes erst bei wesentlichen Änderungen der Menge und/oder des Preises. Für die Buchhaltung werden weder Abgänge noch Abschreibungen erfasst. Zugänge werden direkt in den Aufwand verbucht. - 32 - Anlagenrichtlinie Fachhochschule Köln *Merke! Die Fachhochschule Köln wendet die Festwertbildung an. Das Festwertverfahren dient der Vereinfachung der Erfassung und Bewertung von Vermögensgegenständen des Sachanlagevermögens sowie von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen. Vor allem beim beweglichen Sachanlagevermögen bringt es eine große Erleichterung der Inventur und der Bewertung. Voraussetzung ist, dass der Bestand, der Wert und die Zusammensetzung dieser Vermögensgegenstände nur geringen Schwankungen unterliegen. Typische Beispiele der Fachhochschule Köln: Stühle/Tische in den Hörsälen und die Bücher der Bibliothek (im Nachfolgenden erläutert). Der Festwert der Vermögensgegenstände muss für das Unternehmen von nachrangiger Bedeutung sein (§ 240 III HGB). Handelsrechtlich ist i.d.R. alle drei Jahre eine körperliche Bestandsaufnahme durchzuführen. Steuerlich ist mindestens an jedem dem Hauptfeststellungszeitpunkt für die Feststellung des Einheitswerts des Betriebsvermögens vorangehenden Bilanzstichtag, spätestens aber an jedem fünften Bilanzstichtag eine körperliche Bestandsaufnahme vorzunehmen; übersteigt der für diesen Bilanzstichtag ermittelte Wert den bisherigen um mehr als 10 %, so ist der ermittelte Wert als neuer Festwert maßgebend, bei weniger als 10 % des bisherigen Festwerts kann der alte Festwert fortgeführt werden. Ständige Veränderungen im Wert und in der Zusammensetzung des Bestandes schließen den Festwert aus. Beim Festwertverfahren wird unterstellt, dass jährlich im gleichen Umfang Ersatzbeschaffungen vorgenommen werden, in dem sich der vorhandene Bestand um die Alterswertminderungen (Abschreibungen) verringert. *Merke! Der Festwert errechnet sich aus der Summe der durchschnittlichen Zugänge über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer (gemäß Abschreibungstabelle), wovon ein Durchschnittswert von 40-50% angesetzt wird. Fortschreibung des Festwertes Ein Festwert, der in der Eröffnungsbilanz bzw. den Folgebilanzen aktiviert wurde, wird in den folgenden Jahren nicht abgeschrieben. Stattdessen werden die jährlichen Ersatzbeschaffungen nicht aktiviert, sondern als Aufwand (ergebniswirksam) gebucht. Der Festwert ist in der Regel alle drei Jahre im Rahmen der Inventur zu überprüfen. Ergibt sich dabei eine mengenmäßige Verminderung der Vermögensgegenstände, so ist eine Anpassung des Festwertes vorzunehmen. Im Falle einer mengenmäßigen Erhöhung der Vermögensgegenstände ist bis zu einer Toleranzgrenze von 10% die Beibehaltung des ursprünglichen Festwertes zulässig. Darüber hinaus gehende Mehrmengen bedingen eine Anpassung des Festwertes nach oben. Dabei ist zu beachten, dass bei einer zwischenzeitlichen Preissteigerung und mengenmäßigen Erhöhung des Festwertes nur die hinzukommenden Vermögensgegenstände mit dem höheren Preis angesetzt werden. Eine Anpassung des Altbestandes auf den höheren Preis wird nicht vorgenommen. Zwischenzeitliche Preissenkungen sind durch außerplanmäßige Abschreibung des Festwertes zu berücksichtigen. - 33 - Anlagenrichtlinie Fachhochschule Köln VII.II Anlagengitter Im Rahmen des Jahresabschlusses und der dazugehörigen Bilanz wird auch ein Anlagengitter erstellt, das einen Überblick über die wertmäßige Veränderung des Anlagevermögens bezogen auf das entsprechende Abschlussjahr gewährt. Im Einzelnen sind im Anlagengitter folgende Angaben zu machen: ursprüngliche Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten Zugänge Abgänge Umbuchungen kumulierte Zuschreibungen Zuschreibungen des Geschäftsjahres kumulierte Abschreibungen Abschreibungen des Geschäftsjahres Restbuchwert am Ende des Geschäftsjahres Restbuchwert am Ende des Vorjahres VIII. Kauf VIII.I Kauf neuer Wirtschaftsgüter Bei Kauf fällt der Abschreibungsbeginn mit dem Zeitpunkt der Anschaffung zusammen, D.h. dem auf dem Liefernachweis der Fachhochschule Köln (nach Durchführung der Funktionsprüfung) oder Lieferschein angegebenen Tag der Lieferung (R 7.4 Abs. 1 EStR 2008). Der Zeitpunkt der Bezahlung spielt für den Abschreibungsbeginn keine Rolle; das gilt auch bei einem Ratenkauf. Manchmal beginnt die Abschreibung auch erst mit der Inbetriebnahme des Anlagegutes (wie z.B. bei der Anlage im Bau). Bei eigener Herstellung des Wirtschaftsgutes beginnt die Abschreibung mit dem Zeitpunkt der Fertigstellung. VIII.II Kauf von gebrauchten Wirtschaftsgütern Beim Kauf eines gebrauchten Wirtschaftsgutes sollten der Fachhochschule die ursprünglichen Anschaffungskosten und das Herstellungsdatum des Wirtschaftsgutes vorliegen. Anhand dieser Daten lässt sich eine kalkulatorische Nutzungsdauer (in der Regel kürzer als bei einem neuen Wirtschaftsgut) ermitteln. Ansonsten kann auch nach der betriebsgewöhnlichen Nutzung abgeschrieben werden, wenn die Fakultäten, Hochschulbibliotheken, Zentrale Einrichtungen oder die Hochschulverwaltung dies mitteilt. - 34 - Anlagenrichtlinie Fachhochschule Köln IX. Abgänge/Verkauf IX.I Definition Abgang Ein Anlagenabgang ist die mengenmäßige Verminderung eines Gegenstandes aus dem Anlagevermögen und erfolgt buchhalterisch durch das Buchen eines Anlagenabgangs oder Teilabgangs. Das Ausscheiden eines Wirtschaftsgutes (bzw. Teil eines Wirtschaftsgutes) aus dem Anlagevermögen wird schriftlich (Formblatt) dokumentiert. Dieser Absetzungsantrag beinhaltet alle Daten des abzusetzenden Vermögensgegenstandes. Die Bearbeitung erfolgt in der Anlagenbuchhaltung. Was ist von dem Verantwortlichen aus der Fakultät/der Verwaltung zu tun? Die/Der Verantwortliche füllt immer einen Antrag auf Absetzung nach der jeweiligen Abgangsart gewissenhaft aus und fügt entsprechende Unterlagen bei. Sobald ein Anlagenabgang in der Buchhaltung erfasst worden ist, wird eine Absetzungsverfügung an die/den Verantwortliche/n geschickt. Spätestens jetzt muss der Gegenstand unverzüglich der endgültigen Bestimmung, z.B. Verschrottung, Abgabe an Dritte etc. zugeführt werden. Ein weiterer Verbleib in der Fachhochschule Köln ist nicht zuzulassen. Bei einer Inventur führt dies zu Irritationen, da der Gegenstand nicht mehr wertmäßig im Bestand ist, jedoch körperlich erfassbar wird. Wird der Standort oder die Kostenstelle eines Inventargegenstandes durch Verlagerung/Abgabe innerhalb der Fachhochschule Köln verändert, muss eine schriftliche Information (s. Pkt. XII.I.I) an die Anlagenbuchhaltung erfolgen. Der neue Standort wird für die nächste Inventur vermerkt. Die verschiedenen Abgangsarten werden nachstehend näher erläutert. IX.I.I Aussonderung / Unbrauchbar / Veraltet / Entsorgung ohne Erlös Gegenstände, die nicht mehr gebrauchsfähig, zu alt oder defekt sind, werden aus dem Anlagevermögen zu einem bestimmten Zeitpunkt ohne Erzielung eines Mehrerlöses ausgesondert / entsorgt. Gegenstände, die durch äußere Einwirkung oder normalen Verschleiß nicht mehr verwendungsfähig sind und deren Instandsetzung nicht mehr möglich oder wirtschaftlich sinnvoll ist. Gegenstände, die nicht mehr den geltenden sicherheitstechnischen Vorschriften entsprechen und nicht mehr bzw. nur noch mit unverhältnismäßig hohem Aufwand nachgerüstet werden können. Diese Gegenstände sind unter Beteiligung von Referat 10 und/oder 11 (z.B. als Sondermüll) zu entsorgen/verschrotten. In der Regel sind diese Güter ohne Restbuchwert. Hierfür wurde zur Vereinfachung neben dem Einzelabsetzungsantrag auch der Massenabsetzungsantrag (Anlage A) entwickelt. IX.I.II Diebstahl Gestohlene Gegenstände sind umgehend per Schadensmitteilung über den Hausdienst anzuzeigen, da hier ggf. Regressansprüche entstanden sind. Die Schadensmeldung ist schriftlich und unverzüglich an das Referat 6 zu leiten, von hieraus werden u.a. die polizeilichen Ermittlungen eingeleitet. Für gestohlene Güter muss ein Absetzungsantrag sowie eine Kopie der Schadensanzeige an die Anlagenbuchhaltung geschickt werden. Etwaige, vom Präsidium genehmigte, Erstattungen sind ansonsten nicht möglich. - 35 - Anlagenrichtlinie Fachhochschule Köln IX.I.III Unentgeltliche Weitergabe/Entbehrlichkeit Gegenstände, die noch funktionsfähig sind, jedoch zur Erfüllung von Aufgaben in der Fakultät, dem Institut oder einer sonstigen Organisationseinheit nicht mehr benötigt werden oder nach dem Stand der Technik nicht mehr brauchbar (veraltet) sind. In diesen Fällen kann neben der unentgeltlichen Abgabe ggf. ein Verkauf je nach Höhe des Restwertes geboten sein. IX.I.IV Verlust / Zerstörung / Beschädigung Bewegliche Gegenstände, die verloren gegangen sind oder zerstörte/beschädigte Gegenstände, sind umgehend per Schadensmeldung bei Referat 6 anzuzeigen. Es ist immer eine schriftliche Begründung einzureichen, da hier ggf. Regressansprüche entstanden sind. Die Anlagenbuchhaltung ist über den Verlust/Beschädigung per Absetzungsantrag zu informieren, um das Inventarverzeichnis zu aktualisieren. Eine Kopie der Schadensmeldung oder der schriftl. Begründung ist in Kopie beizufügen. Etwaige, vom Präsidium genehmigte, Erstattungen sind ansonsten nicht möglich. IX.I.V Schrottverkauf Der Verkauf von Schrott ist seitens der Verwaltung (Referat 8) genehmigungspflichtig und über Referat 10 oder Referat 11 anzuzeigen und auf Unbedenklichkeit prüfen zu lassen. Sonstige Materialien oder Sondermüll dürfen nicht veräußert werden. Diese sind immer über Referat 10 und Referat 11 anzuzeigen und entsorgen lassen. Darüber hinaus ist jeglicher Verkauf von Gütern/Materialien der Anlagenbuchhaltung unter Angabe der Kostenstelle mitzuteilen. Der Erlös darf nur auf die Kostenstelle vereinnahmt werden über die nachweislich die Güter ehemals gekauft wurden. Hierfür sind entsprechende Nachweise wie Original-Rechnungsbelege einzureichen. *Merke! Bei Abgang eines Anlagegutes ist ein Absetzungsantrag auszufüllen und an das Team 8.1 –Rechnungswesen (Anlagenbuchhaltung) zu schicken, damit eine Korrektur im Anlagenbestand durchgeführt werden kann. Bei Aussonderung/Verschrottungen etc. ohne Verkaufserlös von Hardware und sonstigen Anlagegütern ist zusätzlich das Team 10.2 (Ansprechpartnerin: Frau Simons) zu kontaktieren, damit diese Güter ihrer Bestimmung zugeführt werden können. Bei Sondermüll/anzeigepflichtigem Abfall ist immer Team 11.3 (Ansprechpartner: Herr Köhler) zu informieren. Diebstähle/Verlust oder Beschädigungen von Gütern sind unverzüglich durch die betroffene Fakultät/Einrichtung an das Referat 6 (Ansprechpartner: Walter Keens) per Schadensmeldung anzuzeigen, weil von dort die polizeilichen Ermittlungen eingeleitet werden. Absetzungsantrag Anlage A/Massenabsetzungsantrag Inventarisierung - Änderungsantrag - 36 - Anlagenrichtlinie Fachhochschule Köln IX.II Verkauf Der Verkauf von einem Verbrauchs- oder Gebrauchsgut (Anlagegut/GWG) ist ein wirtschaftlicher Vorgang und bezeichnet die Übereignung einer Sache oder die Übertragung eines Rechts gegen Entgelt im rechtlichen Sinne. Derzeitiges Verfahren an der Fachhochschule Köln: Aktuell holt sich der verkaufende Bereich ein Kaufangebot ein und klärt die Vertragsmodalitäten mit dem zuständigen Ansprechpartner aus Team 8.3 - Einkauf Bei der Absicht ein Gut zu verkaufen ist immer die Anlagenbuchhaltung zu informieren. Es ist immer ein Absetzungsantrag sowie eine Kopie des Kaufvertrages an die Anlagenbuchhaltung einzureichen. Weitere Möglichkeiten: Hierbei bietet sich die Möglichkeit Gegenstände, die nicht mehr für den vorgesehenen Zweck eingesetzt werden können jedoch funktionstüchtig sind, anderen Landeseinrichtungen (z.B. Hochschulen des Landes), zum Kauf (gegen Gebot) in den Informationskästen der Fakultäten oder falls möglich, zur Versteigerung anzubieten. Mit der Möglichkeit von der Teilnahme an Versteigerungen ist nicht das eBay-Verfahren gemeint, sondern hierbei handelt es sich um Verwertungsgesellschaften (z. B. Vebeg), die für den Bund Versteigerungen durchführen. Gewährleistung Die Veräußerung an Privatpersonen wird aufgrund der Gewährleistungsübernahme nicht empfohlen. Da die Fachhochschule als gewerblicher Veräußerer an private Käufer die Gewährleistung nicht ausschließen kann, empfiehlt sich in der Regel eher der Verkauf an gewerbliche Nutzer. Je nach Art des zu veräußernden Gegenstandes und je nach Käufer kann im Einzelfall nach Prüfung von diesem Grundsatz abgewichen werden (Ansprechpartner: Walter Keens). Gebrauchte Güter Vor Verkauf eines im Eigentum der FH Köln befindlichen Wirtschaftsgutes sollte immer zuerst bei der Verwaltung (Team 8.1/Anlagenbuchhaltung) nachgefragt werden, ob und in welcher Höhe das Anlagegut mit einem Restbuchwert in den Büchern steht. Anhand dieses Restwertes lässt sich ein Verkaufswert ermitteln und ggf. ein Verkaufserlös erzielen. Aus Gründen der Absicherung sollte ein Kaufvertrag mit dem Käufer erstellt werden. Verkaufserlöse Der Erlös oder die Erlöse bezeichnen den Gegenwert, der in Form von Geld oder Forderungen durch den Verkauf von Waren (Erzeugnissen) oder Dienstleistungen sowie aus Vermietung oder Verpachtung fließt. An der Fachhochschule Köln werden alle Mehrerlöse (auch Mindererlöse) dem betreffenden Fonds der Kostenstelle des Anlagegutes zugeschrieben, aus dem die Anschaffung gezahlt wurde. *Merke! Bei Verkauf eines Anlagegutes ist ein Absetzungsantrag auszufüllen und an das Team 8.1 - Rechnungswesen (Anlagenbuchhaltung) zu schicken, damit eine Korrektur im Anlagenbestand sowie eine eventuelle Erlösbuchung durchgeführt werden kann. Es ist immer die Kopie des Kaufvertrages dem Absetzungsantrag beizufügen. Ansprechpartner für Verträge im Bereich Kauf/Verkauf ist das Team 8.3 - Einkauf Bei der Veräußerung von abgesetzten Gegenständen ist die Übernahme einer Gewährleistung zu beachten! Mögliche Verkaufserlöse sind dem Fonds/der Kostenstelle zuzuordnen, dem/der auch der Aufwand (Anschaffungswert) belastet wurde. + Kopie des Kaufvertrages Absetzungsantrag Inventarisierung - Änderungsantrag - 37 - Anlagenrichtlinie Fachhochschule Köln X. Spenden X.I Sachspenden Eine Sachspende ist eine Zuwendung, die von einem Dritten in Form einer Sachleistung ohne Gegenleistung erfolgt Die Sachleistung erfolgt unentgeltlich! Spenden dürfen ausschließlich für die Förderung von Wissenschaft, Forschung und Lehre verwendet werden(§ 10b Abs.1 S.1 EStG). Die Sachspende kann angenommen werden, bedarf aber der vorherigen Genehmigung durch Hochschulreferat 8 im Auftrag für den Vizepräsidenten für Wirtschafts-und Personalverwaltung. Hierzu ist im Vorfeld der entsprechende Antrag auf Genehmigung einer Spende an das Team 8.1 – Rechnungswesen (Anlagenbuchhaltung) zu senden. Spenden kann die Fachhochschule Köln von Unternehmen und Privatpersonen erhalten. Es ist sicherzustellen, ob keine Gegenleistung vorliegt. Eine Gegenleistung im einkommensteuerlichen Sinne liegt z. B. vor, wenn bei einer wissenschaftlichen Tagung dem Sponsor eine Standfläche zur Produkt-präsentation zur Verfügung gestellt wird oder mit seinem Logo auf der Einladung geworben wird. Alle Sachspenden sind in Höhe des Buchwertes oder Teilwertes des Spendengebers des Wirtschaftsgutes anzusetzen. Die Unterlagen, aus denen sich der Wert der Sachspende ergibt, sind zeitnah anzufordern bzw. einzureichen (z. B. Proforma-Rechnung, Gutachten, usw.). Sollten die Unterlagen nicht verfügbar sein, ist dem Spendengeber ein Fragebogen zuzusenden, in dem er die Angaben zur Spende macht, wie z. Beispiel. den Zeitwert und aus welchem Vermögen. Im Anschluss wird entschieden, ob hier Anlagevermögen vorliegt. Bei inventarisierungspflichtigen Sachspenden ab einem Nettowert von 410,00 € ist zusätzlich der Liefernachweis mit genauen Standortangaben einzureichen. Nach Eingang aller geforderten Unterlagen und erfolgreicher, abschließender Prüfung stellt die Fachhochschule Köln die Sachspendenbestätigung für den Spender aus. Erläuterung zu den Anforderungen 1. Der Antrag auf Genehmigung einer Sachspende ist immer einzureichen Spender mit Name und Anschrift, die Bezeichnung und der Wert der Sache, die Zweckbestimmung sowie die Mitteilung, ob eine Spendenbescheinigung erwünscht ist. Teilen Sie bitte bei Antragsstellung der Anlagenbuchhaltung mit, wer die erforderlichen Unterlagen (Rechnungen, Fragebogen etc.) anfordert bzw. anfordern soll. 2. Stammt der Gegenstand aus dem Privat- oder Betriebsvermögen? Privatvermögen Handelt es sich um eine Sachspende von einer Privatperson, so ist der Wert der Spende durch Rechnungen, Quittungen oder Gutachten etc. nachzuweisen. Betriebsvermögen Stammt der Gegenstand aus dem Betriebsvermögen eines Unternehmens, ist zu unterscheiden, ob es sich bei der spendenden Firma um den Hersteller handelt oder ob sie den Gegenstand aus ihrem Betriebsvermögen nimmt. Die Zuwendung wird nach dem Wert der Entnahme (ggf. mit dem niedrigeren gemeinen Wert) und nach der Umsatzsteuer, die auf die Entnahme fällt, bewertet. (Aktualisierter Stand 05.02.2014) Ist die Firma Hersteller der Spende und wird seitens dieser auf die Begleichung der Rechnung verzichtet, handelt es sich um einen klassischen „Forderungsverzicht“. Hat die Firma den Gegenstand aus ihrem Betriebsvermögen entnommen, findet sich der Wert in der Regel in der Buchhaltung der Firma wieder. In diesem Fall schickt das Team 8.1 einen Fragebogen an die jeweilige Firma. - 38 - Anlagenrichtlinie Fachhochschule Köln 3. Entstehen durch die Annahme der Spende Neben- oder Folgekosten? Entstehen weitere Kosten wie z. B. Transportkosten müssen diese beim Antrag angegeben werden. 4. Technischer Fragebogen bei Geräten mit einem Wert von mehr als 5.100 € Arbeitsmittel sind nach § 2 AMBV Maschinen, Geräte, Werkzeuge oder technische Anlagen. Der Technische Fragebogen dient u.a. als Grundlage zur Ermittlung für eventuelle Zusatzkosten und zur Organisation von Schutzmaßnahmen sowie Gewährleistung einer optimalen und rechtskonformen Inbetriebnahme, Energie-, Medienversorgung sowie Entsorgung, soweit diese bekannt sind. Checkliste notwendiger Unterlagen zum Erhalt einer Spendenbestätigung von der FH Köln Antrag auf Genehmigung einer Sachspende Originalrechnung Proformarechnung bei Forderungsverzicht Sonstige Belege zur Wertermittlung der Sachspende (Quittungen bzw. Gutachten) Fragebogen zur Ausstellung einer Spendenbestätigung Technischer Fragebogen bei einem Gegenstand über 5.100€ Liefernachweis mit Angabe von Seriennummer und Standort *Merke! Die Annahme der Sachspenden ist genehmigungspflichtig. Die Sachspendenbestätigung kann nur an den Zuwendungsgeber ausgestellt werden, wenn alle genannten Voraussetzungen erfüllt wurden und alle Unterlagen zeitnah eingereicht werden. Besondere Beachtung zum Jahresübergang finden Sachspenden, die als Anlagegüter aktiviert werden müssen, da in bereits geschlossenen Buchungsperioden (z. B. Vorjahr, Bilanzabschluss) keine Aktivierung der Anlagen möglich ist und sie somit nicht der korrekten Abschreibung zugeführt werden können. Sachspenden (Antrag auf Genehmigung) Fragebogen zur Ausstellung einer Spendenbestätigung Technischer Fragebogen Liefernachweis - 39 - Anlagenrichtlinie Fachhochschule Köln X.II Geldspenden Eine Geldspende ist eine Zuwendung, die von einem Dritten in Form einer Geldleistung ohne Gegenleistung erfolgt. Geldspenden werden meist im Bereich Lehre und Forschung zweckgebunden. Der Zuständigkeitsbereich liegt im Drittmittelteam (Team 8.2). X.III Schenkung Eine Schenkung ist eine Zuwendung, durch die jemand aus seinem Vermögen einen anderen bereichert, soweit beide Teile sich darüber einig sind, dass die Zuwendung unentgeltlich erfolgt (Definition nach § 516 Abs. 1 BGB). Schenkungen setzen eine Willenserklärung voraus, die notariell abgesichert sein muss. Der Schenkende erklärt, dass er einen Teil seines Vermögens an einen anderen übertragen will. Schenkungen sind Vermögensgegenstände, die die Fachhochschule durch eine Schenkung erhält und werden aktiviert. Die in der Anlagenbuchhaltung anzusetzenden Anschaffungskosten richten sich nach dem Teilwert gem. § 6 EStG. X.IV Entleihe Entleihe bezeichnet den Vorgang, einen Gegenstand unentgeltlich von einem anderen zu leihen. Dieser Vorgang bleibt unberücksichtigt. Liegt jedoch eine Zahlungsverpflichtung zugrunde, handelt es sich um einen Mietvertrag, der als Aufwand zu sehen ist. Ansprechpartner für Vertragswesen in Sachen Leihe und Entleihe ist der Einkauf (Team 8.3). *Merke! Auch bei dieser Art von Leihe ist ein Leihvertrag zwischen beiden Parteien – dem „Entleiher“ und der Fachhochschule Köln – abzuschließen. Eine Kopie dieses Vertrages ist der Anlagenbuchhaltung zuzusenden. - 40 - Anlagenrichtlinie Fachhochschule Köln XI. Sponsoring Unter Sponsoring wird üblicherweise die Gewährung von Geld oder geldwerten Vorteilen (Sachleistungen) durch Unternehmen zur Förderung von Personen, Gruppen und/oder Organisation in sportlichen, kulturellen, kirchlichen, wissenschaftlichen, sozialen, ökologischen oder ähnlich bedeutsamen gesellschaftspolitischen Bereichen verstanden, mit der regelmäßig auch eigene unternehmensbezogene Ziele der Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit verfolgt werden. Die Leistungen eines Sponsors beruhen häufig auf einer vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Sponsor und dem Empfänger der Leistungen (Sponsoringvertrag), in der Art und Umfang der Leistungen des Sponsors und des Empfängers geregelt sind. Im Gegensatz zu einer Sachspende, die uneigennützig erfolgt, stehen beim Sponsoring die Interessen des Sponsors im Vordergrund. Es wird keine Spendenbescheinigung ausgestellt! Je nach vertraglicher Vereinbarung stellen die Vertragspartner sich gegenseitig eine Rechnung über die erbrachten Leistungen aus. *Merke! Sponsoring wird häufig in einem Vertrag mit gegenseitigen Rechten und Pflichten geregelt. Der Wert der gegenseitigen Leistungen ist in dem Vertrag beziffert. Es wird keine Spendenbescheinigung ausgestellt. - 41 - Anlagenrichtlinie Fachhochschule Köln XII. Standort – und Finanzierungsänderungen XII.I Änderungen Damit eine reibungslose Inventur (s. II.) stattfinden kann, müssen schon im laufenden Geschäft Nutzungsänderungen wie z. B. Standortwechsel oder Kontierungen zeitnah im SAP-System eingepflegt werden. XII.I.I Änderungsmitteilungen Im Rahmen einer Inventur sollte es zu jedem Zeitpunkt möglich sein, ein jeweiliges Anlagegut, welches im Besitz der Fachhochschule ist, wiederzufinden. Standortänderungen des Anlagegutes, sei es durch Umzug o. ä., sollten unbedingt der Anlagenbuchhaltung mitgeteilt werden, damit die Standortdaten im System angepasst werden können. Besonders PCs werden häufig untereinander ausgetauscht. Gleiches gilt bei Korrekturen oder Änderungen einer Kostenstelle oder eines PSP-Elementes, wenn beispielsweise ein Anlagegut einem anderen Bereich in der Fakultät zugeordnet wird. Die Abschreibung wird turnusmäßig der eingepflegten Kostenstelle zugeführt und sollte daher korrekt sein. Finanzierungsänderungen, Kostensplitting u. ä. sind ausschließlich über die vorgesehenen Sachkostenumbuchungsbelege s. Punkt XII.I.II mitzuteilen. *Merke! Jegliche Standortveränderung (sei es nur ein Raumtausch auf einer Etage) oder die Änderung einer Kostenstellenzuordnung sollte der Anlagenbuchhaltung mitgeteilt werden, damit die Daten für den Fall einer Inventur im System korrekt eingepflegt sind. Inventarisierung - Änderungsantrag Neuausgabe, Austausch oder Aussonderung von IT-Geräten durch die Campus IT - 42 - Anlagenrichtlinie Fachhochschule Köln XII.I.II Kontierungsänderungen Änderungen von Kontierungen sind nur mit begründenden Unterlagen zeitnah beim Team 8.1 (Haushaltsbewirtschaftung) einzureichen. Umbuchungen können in der Anlagenbuchhaltung nur innerhalb des laufenden Haushaltsjahres vorgenommen werden! Umbuchungen von Sachkosten sind erforderlich in folgenden Fällen: Änderungen der Finanzierung bzw. der laufenden Abschreibungen (z. B. Kostenstelle, PSP oder Fonds) Rechnungsteilung-/splitting bei Mitfinanzierung eines Anlagegutes *Merke! Alle Änderungen sind zeitnah und innerhalb des laufenden Haushaltsjahres an Team 8.1 zu melden. Umbuchung von Sachkosten - 43 - Anlagenrichtlinie Fachhochschule Köln XII.II Anzahlungen Die Anzahlungsrechnung wird nur zum Zweck der Zahlung (z. B. bei Teillieferungen, Vorkasse-Rechnungen) verbucht. Es wird noch kein Anlagegut inventarisiert, wenn durch die Teillieferung noch kein vollständig nutzbares Anlagegut entsteht. Erst bei Vorliegen der Schlussrechnung wird ein Anlagegut inventarisiert. In diesem Fall sollten Anzahlungsrechnungen in Höhe der vorab zu bezahlenden Beträge und eine Schlussrechnung in Höhe des Gesamtbetrages von dem Lieferanten ausgestellt werden. XII.III Lieferungen/Liefernachweis Nach Wareneingang ist vom verantwortlichen Besteller die Ware entsprechend der Bestellung und der Vorgaben aus dem Formular Liefernachweis zu prüfen. Für die Inventarisierung ist es zwingend erforderlich, dass alle entsprechenden Angaben zum jeweiligen Wirtschaftsgut im Formular Liefernachweis angegeben werden, wie z. B. Angaben zu Eigentum Angaben bei Anlagen im Bau (AiB-Nummer) Seriennummer bei IT-Geräten Angaben zu Teillieferungen und Zubehör Angaben zum Punkt Software/Lizenzen Angaben zu Netzwerkknoten (CIT) Angaben zu Sachspenden (s. X.I) Angaben, welche Positionen zu einer Gesamtanlage gehören Bitte das Formular „Liefernachweis“ der Fachhochschule Köln vollständig ausfüllen und an den Einkauf (Team 8.3) weiterleiten. Hierdurch wird eine zeitnahe Zahlung der Rechnung ermöglicht und drohende Skontoverluste können ggf. vermieden werden. *Merke! Das interne Formular „Liefernachweis“ muss vollständig ausgefüllt und zeitnah bei Team 8.3 eingereicht werden! Liefernachweis (Anlagegüter) - 44 - Anlagenrichtlinie Fachhochschule Köln XII.IV Teillieferungen Eine Teillieferung liegt vor, wenn nicht alle bestellten Vermögensgegenstände in einer Zustellung geliefert werden. Beispiel: Werden Büromöbel oder ähnliches bestellt und ein Vermögensgegenstand ist eigenständig nutzbar, kann dieser direkt einzeln aktiviert werden. Jedes Wirtschaftsgut erhält eine eigene Inventarnummer. Bei selbstständig nutzbaren Wirtschaftsgütern unter 410,00 € wird ein GWG-Etikett vergeben. *Merke! Sollte bei einer Teillieferung kein eigenständig nutzbarer Gegenstand zustande kommen, so wird bis zur vollständigen Lieferung ein AiB gebucht. XII.V Verleih Verleih bezeichnet den Vorgang einen Gegenstand kostenfrei an Dritte zu verleihen. Dieser Vorgang wird nicht gebucht. Liegt jedoch eine Zahlungsverpflichtung zugrunde, handelt es sich um einen Mietvertrag, der als Ertrag zu sehen ist. *Merke! Es muss ein Leihvertrag zwischen beiden Parteien – dem „Verleiher“ und der Fachhochschule abgeschlossen werden. Eine Kopie dieses Vertrages ist der Anlagenbuchhaltung zuzusenden. - 45 - Anlagenrichtlinie Fachhochschule Köln XIII. Abschreibungen auf Sachanlagen XIII.I Abnutzbare / Nicht abnutzbare Anlagegüter Wirtschaftsgüter verursachen während ihrer Nutzung laufend betriebliche Aufwendungen. Diese Aufwendungen sind zu differenzieren zwischen Herstellungskosten(s. IV.III), Instandhaltung (Wartung) und Erhaltungsaufwand (s. VI.I) aufgrund von Reparatur oder Austausch. Im Vorfeld ist zu unterscheiden, ob es sich um abnutzbare oder nicht abnutzbare Anlagegüter handelt. Die nachstehende Übersicht dient der Unterscheidung. XIII.II Abnutzbare Anlagegüter Nicht abnutzbare Anlagegüter Techn. Anlagen und Maschinen Beteiligungen an Unternehmen Betriebs- und Geschäftsausstattung Langfristige Forderungen Fuhrpark Wertpapiere des Anlagevermögens Gebäude Grundstücke Befristete Nutzungsdauer Unbefristete Nutzungsdauer Herstellungskosten / Nachträgliche Herstellungskosten / Instandsetzung Herstellungskosten sind die Aufwendungen, die durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten für die Herstellung eines Vermögensgegenstands entstehen. Die Herstellung endet mit der Fertigstellung. Handelt es sich bei der Herstellung um eine abnutzbare Sachanlage, ist diese nach HGB §255 Abs. 2 und 3 sowie nach Steuerrecht R 6.3 EStR aktivierungspflichtig und wird gemäß der festgelegten Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben. Nachträgliche Herstellungskosten entstehen durch Erwerb von Bestandteilen/Zubehör, die auf die bereits bestehende abnutzbare Sachanlage gebucht werden. Aufgrund dieses neuen Bestandteils/Zubehörs wird diese eine Anlage erweitert oder wesentlich verbessert. Ansonsten gilt das Prinzip der Einzelerfassung. Wird das zusätzliche Bestandteil/Zubehör an mehreren bestehenden Vermögensgegenständen (Hauptgeräten) genutzt, ist hier eine separate Anlage ab dem Netto-EP-Wert von 410,00 € zu aktivieren oder ist der Netto-EPWert >150,00 € < 410,00 € als GWG zu buchen. Die Abschreibung erfolgt gemäß der Nutzungsdauer. Die Instandsetzung (Wartung) oder der Erhaltungsaufwand von Vermögensgegenständen/Bestandteilen (Reparaturen, Austausch) dient dazu einen bereits vorhandenen Vermögensgegenstand in einen funktionsfähigen Zustand zu erhalten oder bei Ausfall wieder herzustellen. Diese betrieblichen Aufwendungen werden in der Ergebnisrechnung auf den Erfolgskonten direkt gebucht. *Merke! Handelt es sich um eine wesentliche Verbesserung, ist im Beschaffungsantrag die Angabe des zugehörigen Wirtschaftsgutes (anhand der Inventarnummer) zu machen. Wichtig ist hierbei, dass die Kostenstelle bzw. das PSP-Element des Zubehörs mit der in der zugehörigen Anlage hinterlegten übereinstimmt. Unterscheidet sich die Angabe, kann keine Zugangsbuchung der „Altanlage“ durch SAP erfolgen. Hier entscheidet im Einzelfall die ABU wie zu verfahren ist. - 46 - Anlagenrichtlinie Fachhochschule Köln XIII.III Wertminderungen Die Wertminderungen führen zu einer durch verschiedene Ursachen dauerhaften, bedingten Entwertung von Vermögensgegenständen. Ursachen können beispielsweise Verschleiß, Beschädigungen, technische oder wirtschaftliche Überholung („Veraltet“) sein oder durch außergewöhnliche Ereignisse verursacht werden. Die dauerhafte Wertminderung eines Anlagegutes wird unabhängig von der zeitlichen Nutzung anhand einer außerplanmäßigen Abschreibung verbucht und ist zwingend erforderlich (Strenges Niederstwertprinzip). XIII.IV Wertaufholung Die Wertaufholung erfolgt durch Zuschreibung gemäß § 253 Abs. 5 HGB und § 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 4 EStG auf das Anlagegut nach einer bereits gebuchten, außerplanmäßigen Abschreibung (Wertminderung) und dem Wegfall der Begründung für die außerplanmäßige Abschreibung. Vermögensgegenstände, sind höchstens mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten vermindert um die Abschreibungen nach § 253 Zugangs- und Folgebewertung Abs. 3 bis 5 anzusetzen. Sie dürfen die ursprünglichen Anschaffungs-/Herstellungskosten nicht übersteigen! Im Gegensatz zum Zubehör sind zugeschriebene Bestandteile nicht selbstständig nutzbar! - 47 - Anlagenrichtlinie Fachhochschule Köln XIV. Sonstiges XIV.I Barcodes und Etiketten Es werden für alle Anlagegüter (AHK über 410,00 € netto) Barcode-Etiketten sowie für alle GWG (AHK zwischen 150,01 und 410,00 € netto) Etiketten bereitgestellt. Diese werden an den entsprechenden Besteller der Fakultäten, Hochschulbibliotheken, Zentralen Einrichtungen oder der Hochschulverwaltung versandt, mit der Bitte, diese auf die entsprechenden Vermögensgegenstände zu kleben. In Einzelfällen, werden zur Deklarierung des Eigentums auch Etiketten mit der Aufschrift „Fachhochschule Köln“ versendet z. B. für Güter im Chempark Leverkusen. Das Anbringen der Etiketten sollte grundsätzlich „gut sichtbar“ und möglichst auf der rechten Seite bei PC, Serverrechnern vorne Monitoren vorne-seitlich oder in Sichthöhe Schreibtischen vorne-seitlich Schränken innen oder vorne seitlich Stühlen oben auf der Rückseite erfolgen. Bestandsbuch Sollte keine Platzierung des Etiketts möglich sein, sollte ein Bestandsbuch geführt werden. Dieses Bestandsbuch beinhaltet das Etikett und die genaue Bezeichnung des Gegenstandes. Dieses Bestandsbuch soll an einem jederzeit (bei Inventur etc.) zugänglichen Ort aufbewahrt werden. Bei Software ist die Etikettierung entweder in einem Bestandsbuch vorzunehmen oder auf dem Rechner, auf dem die Software installiert ist, sofern keine Veränderung mehr stattfindet. Bei kleineren Vermögensgegenständen bzw. bei eingebauten Gegenständen sollte, wenn möglich, auf dem Gerät etikettiert werden, zu dem sie gehören. Die Etikettierung bei Wirtschaftsgütern, die nicht beklebt werden können (z. B. Geräte wie Netbook, Blackberry oder IPhone, Laborgeräte etc.) sollte ebenfalls in einem Bestandsbuch erfolgen. *Merke! Es kann vorkommen, dass Etiketten durch Abnutzung nicht mehr eindeutig lesbar sind. Hier sollte man unbedingt die ursprüngliche Nummer aus der Anlagenbestandsliste ermitteln und der Anlagenbuchhaltung eine Mitteilung machen. Die Anlagenbuchhaltung erteilt dann einen neuen Barcode für das Wirtschaftsgut. Bestandsbuch – Erfassungsblatt zum Anlagevermögen Etikettierung zur Anlagenbuchhaltung - Merkblatt - 48 - Anlagenrichtlinie Fachhochschule Köln XIV.II AO AfA AiB AG ABU AR AV AK BGA BgA BA BewG BilMoG BFSt BFH BGBl. BLB BMF BGB DV (DVO) EStDV EStG EStR FA FIBU GuV GWG GewStG HGB HK HWFVO JA KStG LG LN ND UE - Nr. WG Abkürzungsverzeichnis Abgabenordnung Absetzung für Abnutzungen Anlage im Bau Anlagegut Anlagenbuchhaltung Anlagenrichtlinie Anlagevermögen Anschaffungskosten Betriebs- und Geschäftsausstattung Betriebe gewerblicher Art Betriebsausgaben Bewertungsgesetz Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz Bundesamt für Steuern Bundesfinanzhof Bundesgesetzblatt Bau- und Liegenschaftsbetrieb Bundesminister der Finanzen (amtliche Schreiben) Bürgerliches Gesetzbuch Durchführungsverordnung Einkommensteuerdurchführungsverordnung Einkommensteuergesetz Einkommensteuerrichtlinien Finanzamt Finanzbuchhaltung Gewinn und Verlustrechnung Geringwertiges Wirtschaftsgut Gewerbesteuergesetz Handelsgesetzbuch Herstellungskosten Hochschulwirtschaftsführungsverordnung Jahresabschluss Körperschaftssteuergesetz Leasinggeber Leasingnehmer Nutzungsdauer Unfertige Erzeugnisse, lfd. Nummer Wirtschaftsgut - 49 - Anlagenrichtlinie Fachhochschule Köln XIV.III Formulare Alle genannten Formulare, die Sie benötigen und weitere Informationen zum Thema Inventarisierung finden Sie im Internet auf unserer Seite der Fachhochschule Köln im Servicebereich der Verwaltung -> Anlagenbuchhaltung: Dieses Symbol weist im Leitfaden in jedem zugehörigen Bereich auf ein Formular hin, das im Bereich Anlagenbuchhaltung der Fachhochschule Köln zum Download bereitsteht. Absetzungsantrag Anlage A - Massenabsetzungsantrag Bestandsbuch – Erfassungsblatt zum Anlagevermögen Erläuterungen zu AIB, Baukasten und Herstellungskosten Herstellungsdaten Anlagen im Bau Inventarisierung - Änderungsantrag Liefernachweis (Anlagegüter) Merkblatt zur Anlage im Bau (AIB) Merkblatt zur Etikettierung Neuausgabe, Austausch oder Aussonderung von IT-Geräten durch die Campus IT Sachspenden (Antrag auf Genehmigung) Fragebogen zur Ausstellung einer Spendenbestätigung (zu Sachspenden) Technischer Fragebogen (zu Sachspenden) Umbuchung von Sachkosten - 50 - Anlagenrichtlinie Fachhochschule Köln Impressum: Fachhochschule Köln Claudiusstraße 1 50678 Köln Herausgeber: Der Vizepräsident für Wirtschaft- und Personalverwaltung Prof. Dr.-Ing. Rüdiger Küchler Redaktion: Hochschulreferat für Finanzen Team 8.1 - Rechnungswesen Titelbild: Fachhochschule Köln Stand: September 2013 - 51 - Anlagenrichtlinie Fachhochschule Köln Anhang AfA – Tabelle Fachhochschule Köln (NRW) Anlage zur Anlagenrichtlinie Stand: September 2013 - 52 - Anlagenrichtlinie Fachhochschule Köln AfA-Tabelle Fachhochschule Köln (NRW) - 53 - Anlagenrichtlinie Fachhochschule Köln Hinweise zur Nutzungsdauer Die Nutzungsdauern, werden nach dem Schlüssel des Finanzamtes, dem DFG-Schlüssel sowie der betriebsgewöhnlichen Nutzung an der FH Köln ermittelt. In den Anlagenklassen aus SAP, wurden systembedingt feste Nutzungsdauern hinterlegt. Abweichende Nutzungsdauern, werden manuell in der Anlage eingetragen und sind in der nachstehenden AfA-Tabelle mit (*) gekennzeichnet. Hinweis zu den Wertgrenzen Abnutzbare Wirtschaftsgüter (kein Verbrauchsmaterial) sowie Immaterielle Wirtschaftsgüter, werden ab EP 410,01 € netto inventarisiert, als Anlage in den Bestand aufgenommen und über den Zeitraum der Nutzungsdauer abgeschrieben! Selbstständig nutzbare Wirtschaftsgüter (kein Verbrauchsmaterial), werden ab EP 150,00 € - 410,00 € als GWG auf die Konten 60300050 (andere GWGs) sowie 60300051 (Hardware) verbucht und direkt abgeschrieben. Wirtschaftsgüter unter 150,01€ netto sowie das Verbrauchsmaterial, werden direkt in den betrieblichen Aufwand verbucht und abgeschrieben. - 54 - Anlagenrichtlinie Fachhochschule Köln Bezeichnungen der Sachanlagen Nutzd. (*) in Jahren. FH Köln DFG= Warengruppe 0210 0000 Konzessionen nicht aktiviert --- 0220 0000 Gewerbliche Schutzrechte nicht aktiviert --- 0230 0000 Ähnliche Rechte und Werte nicht aktiviert --- 0240 0000 nicht aktiviert 0250 0000 Lizenzen an Rechten und Werten ERP-Software (Kauf u. Implementierung SAP) 0250 0000 Mietlizenzen/-Software --4231 (unbefrist.) 4232 (befrist.) 0250 0000 Selbstgeschaffene immaterielle Firmenwerte --- 0250 0000 3 3 0250 0000 Softwarelizenz-(Standardsoftware) Upgrade (wesentliche Verbesserung) Software-Update (Aktualisierung bestehender Software) --4231 (unbefrist.) 4231 (unbefrist.) Aufwand --- 0250 0000 Website / Homepage -Erstellung oder wesentliche Verbesserung Aufwand 0250 0000 Zeitlich befristete Software/Lizenzen (Kauf) 0250 0000 Zeitlich unbefristete Software/Lizenzen (Kauf) 3 --4232 (befrist.) 4231 (unbefrist.) 0400 0008 Grundstücke 0500 0000 0501 0000 0502 0000 0509 0000 bis 0520 0000 Gebäude Geleistete Anzahlung auf Immaterielle Vermögensgegenstände (S) --- --- Grünflächen Ackerland Waldgrundfl. Sonst. unbebaute Grundstücke n.vorhanden n.vorhanden n.vorhanden n.vorhanden --------- Betriebsgebäude und andere Gebäude (Bei Gebäuden, sind zur Wertermittlung aktuelle gesetzliche Bestimmungen zu beachten.) n.vorhanden --- Festwert 4180 15 4180 Anlagenklassen Immaterielle Wirtschaftsgüter 0250 0000 0530 0000 bis 0590 0000 *5 Aufwand *man. Eintrag Kunst/Raritäten, Schmuck, Sammlungen, Fahnen 0620 0000 Amtsketten, Schmuck-Sammlungen (Wertermittlung aus Tageskurs für Gold/Silber...) 0620 0000 Bilder, (Wertprüfung über Gutachten etc.) 0620 0000 Fahnen, Flaggen *10-15 4180 0620 0000 Kunstgegenstände 15 4180 0620 0000 Sakrale Gegenstände 15 4180 Sonstige Sammlungen… (Wertprüfung über Gutachten etc.) 15 4180 nicht aktiviert --- 0620 0000 Waldbestände 0660 0000 Waldbestand - 55 - Anlagenrichtlinie Fachhochschule Köln Betriebstechnik/Arbeitsschutz FHK (Verwaltung) 0700 0000 Klimaanlagen mobil (s.a. 07200000), stationäre Klimaanlagen (prüfen, ob Mietereinbau oder wiss. Laborräume) *11 4049 0700 0000 Maschinen und Anlagen der Betriebstechnik, Leittechnik 10 4010 0700 0000 Materiallager Sonstige Anlagen und Geräte für Arbeitssicherheit und Umweltschutz 10 4049 0710 0000 Wissenschaftliche Anlagen und Geräte Maschinen Materiallager nicht aktiviert --- 0720 0000 Armaturen 13 4020 0720 0000 Astronomie, Spezielle Physikalische Verfahren 13 4020 0720 0000 Dewargefäße 13 4020 0720 0000 Drehmomentmessflansch 13 4020 0720 0000 Druckanlagen, Druckversorgungsaggregat 13 4020 0720 0000 Energiedispersive Röntgenanalyse 13 4020 0720 0000 Gasverflüssiger 13 4020 0720 0000 Geophysik, Geodäsie 13 4020 0720 0000 Geräte der Präparativen Chemie 13 4020 0720 0000 Geräte für Probenbearbeitung 13 4020 0720 0000 Helium- und Wasserstoff Verflüssigungsanlagen 13 4020 0720 0000 Helium-Transportkannen 13 4020 0720 0000 Hochdruckventile, Bauteile für Hochdruckanlagen 13 4020 0720 0000 Höchstdruckpressen 13 4020 0720 0000 13 4020 0720 0000 Hydraulikanlage Kälteanlagen, Labor-Gefriertruhen, Labor-Kühlschränke s.a.08500900 13 4020 0720 0000 Kernresonanzspektrometer, ESR-Spektrometer 13 4020 0720 0000 Klimakammern für Biologie, Medizin 13 4020 0720 0000 Landwirtschaft, Biologie 13 4020 0720 0000 Magnetrührer 13 4020 0720 0000 Materialanalyse- und Strukturanalyse 13 4020 0720 0000 Mechanik, Kernphysik 13 4020 0720 0000 Messgeräte für Länge, Fläche, Rauminhalt 13 4020 0720 0000 Messgeräte für Masse (Waagen), Kraft und Beschleunigung 13 4020 0720 0000 Messgeräte für Zeit, Geschwindigkeit, Drehzahl 13 4020 0720 0000 Messgeräte/Geräte für Druck, Temperatur, Länge, Zeit, Masse 13 4020 0720 0000 Mikrofone, Körperschallaufnehmer (Physikalische Geräte) 0720 0000 Mikrotomie, Mikromanipulatioren 0720 0000 Öfen und Wärmeanlagen,Hochfrequenzöfen 13 4020 0720 0000 Optische Vielkanalanalysatoren 13 4020 *9-13 4020 13 4020 0720 0000 Partikelzählgeräte 13 4020 0720 0000 Photoelektronenspektrometer 13 4020 0720 0000 Physikalische Versuchsaufbauten 13 4020 0720 0000 Präparative Chemie, Mischen, Zerkleinern, 13 4020 0720 0000 Pressen *13-14 4020 0720 0000 Pumpen 13 4020 0720 0000 Röntgendiffraktometrie, Röntgenmikrosonden 13 4020 0720 0000 Spektralphotometer (UV/VIS, IR, Fluor, Raman) 13 4020 0720 0000 Spektrometer, Massenspektrometer 13 4020 0720 0000 Spektroskopie-Zubehör, Titration, Durchfluss 13 4020 0720 0000 Sterilisatoren *10-13 4020 0720 0000 Stickstoffkannen 13 4020 0720 0000 Universal Kondensor (Vakuum-Bauteil) 13 4020 - 56 - Anlagenrichtlinie Fachhochschule Köln 0720 0000 13 0720 0000 Vakuumanlagen, Druckmessinstrumente Vakuumpumpen, Vakuumventile, Vakuum-Bauteile: Rezipienten-Teller, 4020 13 4020 0720 0000 Ventile, Verdichter 13 4020 0720 0000 Waagen, Laborwaagen (außer Laborgeräte s. 0820 0010), Präzisionswaagen 13 4020 0720 0000 Wasseraufbereitung 13 4020 0730 0100 IT-Serveranlagen 7 4210 0730 0100 Datenverarbeitungsanlagen 7 4210 0730 0100 Großanlagen, Rechenanlagen 7 4210 0730 0100 Netzwerk, Netzwerkknoten (LAN-Bau) 7 4210 0730 0100 Medien- und Tontechnik, Messtechnik (Beamer, Oszilloskope) Netzwerkschränke 7 4210 0730 0200 Audio-, Video-Anlagen außer Mikrofone (s. 07200000-Luft-und Körperschallaufnehmer) 7 4053 0730 0200 Beamer (s.a. 07300300 Projektoren), Halterungen etc. 7 4051/4053 0730 0200 Dolmetscheranlagen *8 4053 0730 0200 Elektr. Registriergeräte, Schreiber *13 4052 0730 0200 Elektrische Messtechnik, Messgeräte für elektr. Größen *10 4052 0730 0200 Elektronische Geräte *13 4052 0730 0200 Fernseher 7 4053 0730 0200 Kontrolleinheiten 7 4053 0730 0200 Mess- und Funktionsgeneratoren, Filter *13 4052 0730 0200 Mess- und Regelungstechnik *13 4052 0730 0200 Oszilloskope *13 4052 4059 IT- Serveranlagen/Netzwerke 0730 0200 Sonstige Medien- und Tontechnik 7 0730 0200 Sprachlabor 7 4053 0730 0200 Steuerungsanlagen, Steuergeräte 7 4053 0730 0200 Strom- und Spannungsquellen *13 4052 0730 0200 Verstärker und Zähler *13 4052 0730 0300 Atelier-Leuchten, Halogen, Impuls-Lampen, Spektrallampen, Spektrallichtquellen, Scheinwerfer… *13 4060 0730 0300 Blitzgeräte 7 4060 4060 Foto, Optik, Kino, Laser, Mikroskopie, Solaranlagen 0730 0300 Elektronenoptik *13 0730 0300 Filterphotometer, Interferometer, Polarimeter *13 4060 0730 0300 Fotokameras, Fotoapparat, Kamera… 7 4060 0730 0300 Kinoapparate 7 4060 0730 0300 Laser in der Fertigung, Raumfilter *13 4060 0730 0300 Lichtquellen (außer Laser) *13 4060 0730 0300 Mikroskopie, Elektronenmikroskopie, *13 4060 0730 0300 Optische Bauelemente, Prismen, Linsen… *13 4060 0730 0300 Photodetektoren, -zellen, -widerstände für UV/VIS *13 4060 0730 0300 Photovoltaik-Systeme *20 4060 0730 0300 Projektoren, Fernrohre, Optik-Prüfgeräte *13 4060 0730 0300 Rastergenerator *18 4060 0730 0300 Solaranlagen *10 4060 0730 0300 Thermoelektrische Wandler, Thermosäulen *13 4060 - 57 - Anlagenrichtlinie Fachhochschule Köln IT-Geräte der EDV PC, Monitore, Drucker etc… 0730 0900 Arbeitsspeicher 3 4229 0730 0900 3 4225 0730 0900 Drucker, Multifunktionsgerät, Plotter Festplatten sonst. Speichergeräte, Laufwerke, Writer… 3 4229 0730 0900 Interaktivboard, Smartboard (auch für Lehrprogramme) 5 4224, 4229, 4150, 4059 0730 0900 Kleinrechner, Additionsgeräte, Tischrechner etc. 3 4229 0730 0900 3 4229 0730 0900 Mittelwertrechner, Mikroprozessentwicklung Mobile IT-Kleingeräte (Netbook, PDA, Bookreader etc.), iPad 3 4223 0730 0900 Monitor, Display, Sichtgerät, Kartenlesegerät für PC (s.a. 08500900-Zeiterfassung-Terminal) 3 4224 0730 0900 Notebook, Laptop, iBook etc. 3 4222 0730 0900 PC, Desktop-PC, Arbeitsrechner 3 4221 0730 0900 3 4226 0730 0900 Scanner, Bild/Lesegeräte Sonstige Hardware (Prozessperipherie, Messwerterfassung, IT-Karten) 3 4229 0730 0900 Zubehör zu Hardware 3 4229 0740 0000 Arbeitsschutzartikel 13 4110 0740 0000 Defibrillatoren 13 4041 0740 0000 Versorgungsanlagen und Schutzeinrichtungen 13 4049 nicht aktiviert --- Arbeitsschutz-/Einrichtungen, Medizinische Geräte Maschinen für Bauunternehmen 0750 0000 Bagger etc… 0770 0000 - Sonstige Anlagen und Maschinen, sonstiges Unbewegliches Anlagevermögen 0770 0000 Absperreinrichtungen, Zäune etc. 10 4090 0770 0000 Außenbeleuchtung 10 4090 0770 0000 Bau-,Büro-, Transport/container, Workstations im Container 10 4090 0770 0000 Elektrische Energie- und Nachrichtentechnik 10 4090 0770 0000 Fördertechnik *14 4090 0770 0000 Krankenbetten, Tragen, Spezialstühle (Med.Geräte außer Defibrillatoren s.07400000) 10 4090 0770 0000 Motoren, Turbinen *13 4090 0770 0000 Prüfstände 10 4090 0770 0000 Setz- und Druckereimaschinen 10 4090 0770 0000 10 4090 0770 0000 Sonstige Anlagen und Maschinen Sonstiges Unbewegliches Anlagevermögen (außer Gebäude/Grundstücke) 10 4090 0770 0000 Windkraftanlagen, Windkraftmaschinen *16 4090 Alarmanlagen, Sicherheitsanlagen etc. 11 4070 0790 0006 GWG-Sammelpool (2008/2009)-Wertübertrag nach Altdatenübernahme für "andere GWG" bis 410 Euro 5 --- 0790 0007 GWG-Sammelpool (2008/2009) -Wertübertrag nach Altdatenübernahme für "GWG - nur Hardware " bis 410 Euro 5 --- Alarm/-Überwachungs- und Kontrollanlagen 0780 0000 Altdatenübernahme GWG (BgA) - 58 - Anlagenrichtlinie Fachhochschule Köln Werkstatteinrichtungen 0810 0000 Drehbänke *13-16 4144 4030 0810 0000 Leitern, Gerüste, Gestelle, Montagevorrichtungen 13 0810 0000 Materialprüfung 13 4090 0810 0000 Schutzgasanlagen, Handschuhkästen 13 4030 0810 0000 Transportkarren, Hebe- und Kippvorrichtungen *11-15 4030 0810 0000 Werktische, Hobelbänke, Reine Werkbänke, Hobelbank, Modulwerkbank, Regale (s. a. Mobiliar 08700000) 13 4030 0810 0000 Werktische, Hobelbänke, Reine Werkbänke, Modulwerkbank (s.a. 08700000) *10-14 4144 0810 0000 Werkstoffprüfung, Werkstoffprüfmaschinen *10-13 4030 0810 0000 Werkzeuge, Werkzeugmaschinen, Sonstige Maschinen d. Werkstätten Werkzeugschränke und -wagen, Montagekästen und -wagen 13 4030 0820 0000 Behälter, Box, Fässer, Gefäß, Wannen, etc. 13 4030 0820 0000 Landwirtschaftliche Maschinen 13 4030 *13-14 4030 13 4030 Laborgeräte, Laborschleif- und Poliermaschinen etc. Labor-Spülmaschinen und -Reinigungsgeräte (nicht für Küchen) Sonstige Laborausstattung (s. a. Labor-Mobiliar 08700000) Spezielle Labortechnik und Laborgeräte (außer Laborwaagen s.07200000) 14 4090 14 4090 14 4090 14 4090 0820 0010 Fuhrpark Wissenschaftliche Medizinische Laborgeräte/Versorgung 14 4090 0840 0000 Anhänger für Kraftfahrzeuge *11 4120 0840 0000 Gabelstapler, Hubwagen, Elektrokarren *8 4120 0840 0000 Krafträder, Fahrräder, Behinderten-Fahrzeuge *7 4120 0840 0000 LKW, Busse, Kombiwagen, *9 4120 0840 0000 PKW, KFZ 6 4120 0840 0000 Mietereinbauten u. -umbauten Traktor, Ackerschlepper *12 4120 *manuell auswählen nach Art 0820 0000 0820 0000 Laboreinrichtungen, -Geräte 0820 0010 0820 0010 0820 0010 0820 0010 0850 0100 BGA-Betriebs- und Geschäftsausstattungsonstige Ausstattung Werkzeuge Werkzeugmaschinen, Bohrmaschine, Fräsmaschine, Hobelmaschine, Sägen etc. Mietereinbauten (Bauliche Maßnahmen an/auf Grundstücken oder an/in Gebäuden…) 0850 0900 Aufnahmegeräte (Büro), Wiedergabe inkl. Kopfhörer 10 4180 0850 0900 10 4180 0850 0900 Diktiergeräte Einrichtungsgegenstände für sanitäre Räume und Geräte für Körperpflege 10 4180 0850 0900 Frankiermaschinen, Buchungsmaschinen, Registrierkassen *8-10 4180 *13 4180 0850 0900 Falzmaschinen 0850 0900 Fräsen (Garten-), Gartenfräse *8-15 4180 0850 0900 *5-10 4180,409 0850 0900 Kaffeeautomaten Kücheneinrichtung, Anbauküche, Einbauküche, Tee-Küche, Kofferküche 0850 0900 Kühlschrank (10 Jahre) 10 4180 10 4180 0850 0900 Kühlvitrinen 10 4180 0850 0900 Ladeneinrichtungen 10 4180 0850 0900 Lampen, Leuchten, Stehlampen s. a. Foto/Optik (0730 0300) 10 4180 0850 0900 Müllbehälter, Papierkörbe, Papierkorb, Abfallbehälter 10 4180 0850 0900 Paginiermaschinen = Stempelmaschinen *8-10 4180 - 59 - Anlagenrichtlinie Fachhochschule Köln 0850 0900 Postfächerschranksystem, Postfächerschließanlagen *8-10 4180 0850 0900 Reinigungsgeräte, Wäscherei, Kleidung, Geräte (außer Labor s. 07200000) 10 4180/4090 0850 0900 Schreibmaschinen (-wagen), Schreib- und Organisationsautomaten, Adressiermaschinen 10 4180 0850 0900 Servierwagen 10 4180 0850 0900 Sonstige spez. Büroausrüstung 10 4180 *13 4180 0850 0900 Spezielle Büroeinrichtung 0850 0900 Tresore, spezielle Kassenausrüstung 0850 0900 Warmwassererzeuger, Durchlauferhitzer 0850 0900 Zeichenmaschinen und -geräte 0850 0900 Büromaschinen (s. BGA) Zeiterfassungsterminal, Kartenlesegerät nur für Zeiterfassung 0860 0000 Kopiergeräte, Lichtpausmaschinen Büromaschinen 0860 0010 Kommunikationsanlagen Kopierer, Kopiergeräte, Kopierstationen,Lichtpausmaschinen, Riso-Printer *14-25 4180 10 4180 *8-14 4180 *8 4180 nicht aktiviert --- *7-10 4180 0860 0020 Antennenmasten, Antennenanlagen, Radarantennen *10 4133, 4180, 4090 0860 0020 Funkanlagen, Faxgeräte, Fernmeldeanlagen (Telefonanlagen), Richtfunkanlagen *11 4133 0860 0020 Sonstige Fernmeldegeräte und Anlagen *10 4133 0860 0020 Telefon Festnetz 0860 0020 Mobiliar für Büro, Labor, Werkstatt und Hörsäle, Besprechungsräume Telefon Mobilfunk (Handy) 0870 0000 0870 0000 0870 0000 0870 0000 Büro: Schaukasten, Bürodrehstuhl, Tische, Stühle, Regale (s.a. Werkstatt/Labor) etc. Hörsäle: Seminarräume, Seminartische und-stühle, für EDV, Serverschränke Labor: Labortische und -aufbauten, Laborschränke, Regale, Chemikalienschränke, Operationsmöbel Werkstatteinrichtung: Möbel, Regale (s.a. 08100000-Werkstätteneinrichtung) *8-10 4131 *5 4132 *10-13 4141 10 4143 *13-14 4242 *10-14 4144 Lehrmittel, Modelle, Karten, Expeditionsgeräte 0870 0010 Expeditionsgeräte… 10 4150 0870 0010 Lehrfilme, Lehrmittel, Lehrtafeln, Lehrsysteme 10 4150 0870 0010 Lehrmodelle, Modell-Baukästen, Demonstrationsgeräte 10 4150 0870 0010 Leihfilme, Filme 10 4150 0870 0010 Sportgeräte Wandkarten, Landkarten 10 4150 0870 0020 Musikgeräte Sportgeräte 9 4160 4170 0870 0030 Blasinstrumente *12 0870 0030 Schlaginstrumente, elektr. Stimmgeräte 10 4170 0870 0030 Streichinstrumente *12 4170 0870 0030 Tasteninstrumente: Flügel, Klavier, Piano *20 4170 nicht aktiviert --- Sonstige Geschäftsausstattung (s. BGA) 0870 0090 Medienbestand Sonstige Geschäftsausstattung 0880 0000 Geleistete Anzahlungen Medienbestand (Festwert Bibliothek) --- --- 0900 0008 Geleistete Anzahlung auf Sachanlagen (M) --- --- - 60 - Anlagenrichtlinie Fachhochschule Köln AIB -Anlage im Bau 0950 0000 Dummy 0959 9999 Anlagen im Bau (AIB)- Sammelkonto für noch nicht fertiggestellte Anlagen --- 4080 Dummy-Anlageklasse (ohne AfA) --- --- - 61 - Organigramm Referat Finanzen Team 8.1 Kreditorenbuchhaltung - Buchung von Eingangsrechnungen - Bearbeitung von Mahnungen (Firmen) - Dauerbuchungen - Erstellung der ..Zahlläufe - Stammdatenpflege Debitorenbuchhaltung - Erstellung und Buchung ..von Ausgangsrechnungen ..und Mittelabrufen ..(Forderungen) - Forderungsmanagement - Buchung Barkassen und ..MultiCa - Erstattung von Semester..beiträgen Teamleiter Bankbuchhaltung - Verbuchung der ..Kontoauszüge - Durchführung Zahlläufe - Bearbeitung unklare ..Geldeingänge - Betreuung Barkassen - SOS-Schnittstelle - Bearbeitung von Kredit..kartenabrechnungen Z:\Referat08\Referatsleitung08\Selzer\Personal\Pplanung\Organigramm Team 8.1 Anlagenbuchhaltung - Aktivierung der ..Anlagengüter und ..Verbuchung der ..Rechnungen - Bearbeitung der AIB - Umsetzungen und Umbuchungen im Anlagenbereich - Anlagenabgänge - Abschreibungsläufe - Durchführung von ..Inventuren - Sachspenden Reisekosten - Abrechnung ..Reisekosten ..(inkl. geldwerter ..Vorteil) - Abrechnung ..Exkursion - Abrechnung ..Fortbildung - Umzugskosten - Trennungsgeld Steuerabteilung - UST-Voranmeldungen ..und UST-Erklärungen - Körperschaft-/ ..Gewerbe-/ ..Kapitalertrag..steuererklärung - steuerliche Grundsatz..angelegenheiten - Prüfung Steuerpflicht im ..Rahmen von Projekten ..aus der Trennungs..rechnung - Beratung Professoren - interne Fortbildung Hauptbuchhaltung - Sachkonten..umbuchungen - Interne ..Verrechnungen - Sachkontenpflege/ ..Stammdaten - Jahres- und ..vierteljährliche ..Abschlussarbeiten - Kontenabstimmung - Ausarbeitung von ..Buchungssystematiken - Koordination ..Buchhaltung intern und ..extern - diverse Auswertungen - Finanzstatistik - SAP-Betreuung Haushaltsbewirtschaftung - Budgeteinstellungen - Umbuchungen von ..Budgets - Jahresabschluss..bericht (kameral) - vierteljährliche ..Berichte auf Basis ..des Finanzplanes ..(kameral) - Betreuung Personal..einspielung SVA-FI - KIS-Betreuung und ..Schulung - Mittelabrufe und ..Verwendungs..nachweise - Zahlläufe - AVK