Junge Pflege ab 01 07 2016.pub (Schreibgeschützt)
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Junge Pflege ab 01 07 2016.pub (Schreibgeschützt)
Beispiel 1 Beispiel 3 Sie sind von Ihrem Kranken– bzw. Pflegeversicherer in die Pflegestufe 1 eingestuft worden. Sie sind von Ihrem Kranken-bzw. Pflegeversicherer in die Pflegestufe 3 eingestuft worden. Monatliche Heimkosten: Pflegeversicherungsleistungen: Höchstsatz Pflegewohngeld (*1): -624,83 € Monatliche Heimkosten. Pflegeversicherungsleistungen Höchstsatz Pflegewohngeld (*1): 2.250,86 € (*2) Aus Ihren Einkünften sind demnach mindestens zu entrichten: Aus Ihren Einkünften sind demnach mindestens zu entrichten: 3.939,69 € -1.064,00 € 5.213,08 € -1.612,00 € -624,83 € 2.976,25 € (*2) Die Höhe des Pflegewohngeldes ist einkommens– und vermögensabhängig und kann deshalb nicht garantiert werden! Die Vermögensgrenze liegt derzeit bei 10.000,- €. (*1) Beispiel 2 Sie sind von Ihrem Kranken– bzw. Pflegeversicherer in die Pflegestufe 2 eingestuft worden. Monatliche Heimkosten: Pflegeversicherungsleistungen: Höchstsatz Pflegewohngeld (*1): Aus Ihren Einkünften sind demnach mindestens zu entrichten: 4.562,09 € -1.330,00 € -624,83 € (*2) Sollten Ihre Einkünfte/ Ihr Vermögen nicht ausreichen, haben Sie darüber hinaus u. U. auch Anspruch auf „Hilfe zur Pflege“ nach dem Bundessozialhilfegesetz. Die Vermögensgrenze liegt derzeit bei ca. 2.600,- €. Voraussetzung für den Einzug ist der Wohnberechtigungsschein Lassen Sie sich bitte von Ihrem örtlichen Sozialhilfeträger beraten! 2.607,26 € (*2) Unsere Pflegesätze Junge Pflege Für weitergehende Auskünfte steht Ihnen unsere Einrichtungs – oder Pflegedienstleitung gerne zur Verfügung! Stand: 01.07.2016 Caritas - Haus St. Hedwig Sandstraße 37 47475 Kamp-Lintfort Tel.: 02842/7040 Fax: 02842/704100 E-Mail: dagmar.roettges@caritas-moers-xanten.de Eine Einrichtung des Caritasverbandes Moers-Xanten e.V.