Junge Pflege ab 01 07 2016.pub (Schreibgeschützt)

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Junge Pflege ab 01 07 2016.pub (Schreibgeschützt)
Beispiel 1
Beispiel 3
Sie sind von Ihrem Kranken– bzw.
Pflegeversicherer in die Pflegestufe 1
eingestuft worden.
Sie sind von Ihrem Kranken-bzw.
Pflegeversicherer in die Pflegestufe 3
eingestuft worden.
Monatliche Heimkosten:
Pflegeversicherungsleistungen:
Höchstsatz Pflegewohngeld (*1):
-624,83 €
Monatliche Heimkosten.
Pflegeversicherungsleistungen
Höchstsatz Pflegewohngeld (*1):
2.250,86 € (*2)
Aus Ihren Einkünften sind
demnach mindestens zu
entrichten:
Aus Ihren Einkünften sind
demnach mindestens zu
entrichten:
3.939,69 €
-1.064,00 €
5.213,08 €
-1.612,00 €
-624,83 €
2.976,25 € (*2)
Die Höhe des Pflegewohngeldes ist
einkommens– und vermögensabhängig und kann
deshalb nicht garantiert werden! Die
Vermögensgrenze liegt derzeit bei 10.000,- €.
(*1)
Beispiel 2
Sie sind von Ihrem Kranken– bzw.
Pflegeversicherer in die Pflegestufe 2
eingestuft worden.
Monatliche Heimkosten:
Pflegeversicherungsleistungen:
Höchstsatz Pflegewohngeld (*1):
Aus Ihren Einkünften sind
demnach mindestens zu
entrichten:
4.562,09 €
-1.330,00 €
-624,83 €
(*2) Sollten Ihre Einkünfte/ Ihr Vermögen nicht
ausreichen, haben Sie darüber hinaus u. U. auch
Anspruch auf „Hilfe zur Pflege“ nach dem
Bundessozialhilfegesetz.
Die Vermögensgrenze liegt derzeit bei ca. 2.600,- €.
Voraussetzung für den Einzug ist der
Wohnberechtigungsschein
Lassen Sie sich bitte von Ihrem örtlichen
Sozialhilfeträger beraten!
2.607,26 € (*2)
Unsere
Pflegesätze
Junge Pflege
Für weitergehende Auskünfte steht Ihnen
unsere Einrichtungs – oder
Pflegedienstleitung gerne zur Verfügung!
Stand: 01.07.2016
Caritas - Haus
St. Hedwig
Sandstraße 37
47475 Kamp-Lintfort
Tel.: 02842/7040
Fax: 02842/704100
E-Mail: dagmar.roettges@caritas-moers-xanten.de
Eine Einrichtung des Caritasverbandes Moers-Xanten e.V.