Arbeitspapier Diözesanrat zur Wohnraumaquise

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Arbeitspapier Diözesanrat zur Wohnraumaquise
ENTWURF - Wohnraum in Kirchengemeinden schaffen (Stand 20.3.15)
HA VI Caritas und Herr Höllinger, Nürtingen
 Konzeption eines Modells zur Akquise
von Wohnraum in Kirchengemeinden
Beispiel Nürtingen
Beispiel CV Stuttgart
Mögliche Fragen:
Wie viel Arbeit muss von Seiten der Verwaltung
investiert werden?
Wie sieht ein Mietvertrag aus?
Kaum finanzielles Risiko
Ängste ernst nehmen, Grenzen des Leistbaren
im Vorfeld überdenken
Bauliche Maßnahmen – Abnutzung von Wohnraum
Zusammenarbeit mit staatlichen Behörden
Finanzieller Aufwand
Kirche als Mieter und Untervermieter
Die Mieter
Informationen:
Kirchengemeinde als Mietinteressent auf dem
Wohnungsmarkt:
· Vorteil für Vermieter
Kirchengemeinde bietet Gewähr für Miet- und
Nebenkosten
Verlässliche Ansprechpartner vor Ort und jemand, der Verantwortlich ist.
· Kirchengemeinde:
Es braucht die Unterstützung durch das Ehrenamt, Untermieter müssen durch EA begleitet
werden
Ehrenamtliche kennen Wohnungsmarkt
Veröffentlichungen im Kirchengemeindeblatt,
Mundpropaganda
Anbahnung des Mietverhältnisses:
· Erstbesichtigung mit Kirchengemeinde und
Mieter
Klärung Mietvertrag, Miethöhe, Nebenkosten
Kein spezieller Mustermietvertrag möglich, da
Bedingungen unterschiedlich
· Besichtigung mit dem Untermieter
Ist die Wohnung geeignet?
Regelungen des Mietverhältnisses klären
Untermietvertrag schließen, hier sind deckungsgleiche Regelungen aus dem
Hauptmietverhältnis eingearbeitet
· Job-Center
Abstimmung des Untermietvertrags
Mit Landkreis akzeptierte Miethöhe klären (Tabellen)
· Mietvertrag Kirchengemeinde und
Vermieter
Übergabe der Wohnung
Evtl. Kaution, dies in der Regel als Vorauslage
von Seiten der Kirchengemeinde bis das
Mietverhältnis endet
· Abschluss Untermietvertrag
Kirchengemeinde, Flüchtling, Vermieter
· u.U. nochmals Abstimmung mit Jobcenter
Vorlage des Untermietvertrags
Abtretungserklärung, damit JobCenter Miet- und
Nebenkosten direkt an Vermieter zahlt
· Übergabe der Wohnung
Übergabeprotokoll
Verlauf des Mietverhältnisses:
- Überwachung Mietzahlungen von Job-Center
und/oder Untermieter,
- Regelmäßige Mietzahlungen an Vermieter,
- Entgegennahme und Prüfung von Nebenkostenabrechnungen, Klärung von Rückfragen
und Unstimmigkeiten
- Weiterleitung Nebenkostenabrechnung an Untermieter.
- Klärung von Rückfragen, ggf. Rückabstimmung mit Vermieter
- Klärung und Abstimmung von Unregelmäßigkeiten aller Art, die ein solches Miet-/Untermietverhältnis mit sich bringen könnte
Risiken:
-Wohnung muss evtl. durch Kirchengemeinde
im Voraus anmieten, bevor Kostenzusage
von Jobcenter erfolgt ist. Mietzahlung durch
Jobcenter erfolgt erst bei Zustimmung zur
Kostenübernahme.
-Miet- und Nebenkostenausfall, z.B. wenn Mieter erwerbstätig wird. Oft reicht der
Verdienst nicht für alle Kosten aus
-Interkulturelle Differenzen zwischen Vermieter und Untermieter:
Schönheitsreparaturen, Sauberkeit, Gepflogenheiten, etc.
-Finanzielle Forderungen des Vermieters sind
u.U. nicht durch JobCenter anerkannt, so
bleibt die Forderung bei der Kirchengemeinde
-Kirchengemeinde ist als Mieterin immer die klärende, haftende und ersatzpflichtige
Instanz
Kündigung des Mietverhältnisses:
-Rechtmäßigkeit einer Kündigung durch Kirchengemeinde zu prüfen, evtl. auch
dagegen vorgehen
-Weitergabe der Kündigung an Untermieter,
auch rechtliche Konsequenzen möglich
-Möglichkeit einer Räumungsklage gegen Kirchengemeinde oder Räumungsklage der
Kirchengemeinde gegen einen Untermieter
Besonderheiten:
EA übernimmt Patenschaft für Untermieter während der Dauer des Mietverhältnisses
Abstimmung mit JobCenter, Begleitung zum
Jobcenter
Inhalte des Mietvertrags erläutern
Kulturelle Gepflogenheiten der deutschen Mietverhältnisse sowie das Zusammenleben im
Haus erläutern
Kontakt- und Vertrauensperson in allen
Bezügen