Arbeitspapier Diözesanrat zur Wohnraumaquise
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Arbeitspapier Diözesanrat zur Wohnraumaquise
ENTWURF - Wohnraum in Kirchengemeinden schaffen (Stand 20.3.15) HA VI Caritas und Herr Höllinger, Nürtingen Konzeption eines Modells zur Akquise von Wohnraum in Kirchengemeinden Beispiel Nürtingen Beispiel CV Stuttgart Mögliche Fragen: Wie viel Arbeit muss von Seiten der Verwaltung investiert werden? Wie sieht ein Mietvertrag aus? Kaum finanzielles Risiko Ängste ernst nehmen, Grenzen des Leistbaren im Vorfeld überdenken Bauliche Maßnahmen – Abnutzung von Wohnraum Zusammenarbeit mit staatlichen Behörden Finanzieller Aufwand Kirche als Mieter und Untervermieter Die Mieter Informationen: Kirchengemeinde als Mietinteressent auf dem Wohnungsmarkt: · Vorteil für Vermieter Kirchengemeinde bietet Gewähr für Miet- und Nebenkosten Verlässliche Ansprechpartner vor Ort und jemand, der Verantwortlich ist. · Kirchengemeinde: Es braucht die Unterstützung durch das Ehrenamt, Untermieter müssen durch EA begleitet werden Ehrenamtliche kennen Wohnungsmarkt Veröffentlichungen im Kirchengemeindeblatt, Mundpropaganda Anbahnung des Mietverhältnisses: · Erstbesichtigung mit Kirchengemeinde und Mieter Klärung Mietvertrag, Miethöhe, Nebenkosten Kein spezieller Mustermietvertrag möglich, da Bedingungen unterschiedlich · Besichtigung mit dem Untermieter Ist die Wohnung geeignet? Regelungen des Mietverhältnisses klären Untermietvertrag schließen, hier sind deckungsgleiche Regelungen aus dem Hauptmietverhältnis eingearbeitet · Job-Center Abstimmung des Untermietvertrags Mit Landkreis akzeptierte Miethöhe klären (Tabellen) · Mietvertrag Kirchengemeinde und Vermieter Übergabe der Wohnung Evtl. Kaution, dies in der Regel als Vorauslage von Seiten der Kirchengemeinde bis das Mietverhältnis endet · Abschluss Untermietvertrag Kirchengemeinde, Flüchtling, Vermieter · u.U. nochmals Abstimmung mit Jobcenter Vorlage des Untermietvertrags Abtretungserklärung, damit JobCenter Miet- und Nebenkosten direkt an Vermieter zahlt · Übergabe der Wohnung Übergabeprotokoll Verlauf des Mietverhältnisses: - Überwachung Mietzahlungen von Job-Center und/oder Untermieter, - Regelmäßige Mietzahlungen an Vermieter, - Entgegennahme und Prüfung von Nebenkostenabrechnungen, Klärung von Rückfragen und Unstimmigkeiten - Weiterleitung Nebenkostenabrechnung an Untermieter. - Klärung von Rückfragen, ggf. Rückabstimmung mit Vermieter - Klärung und Abstimmung von Unregelmäßigkeiten aller Art, die ein solches Miet-/Untermietverhältnis mit sich bringen könnte Risiken: -Wohnung muss evtl. durch Kirchengemeinde im Voraus anmieten, bevor Kostenzusage von Jobcenter erfolgt ist. Mietzahlung durch Jobcenter erfolgt erst bei Zustimmung zur Kostenübernahme. -Miet- und Nebenkostenausfall, z.B. wenn Mieter erwerbstätig wird. Oft reicht der Verdienst nicht für alle Kosten aus -Interkulturelle Differenzen zwischen Vermieter und Untermieter: Schönheitsreparaturen, Sauberkeit, Gepflogenheiten, etc. -Finanzielle Forderungen des Vermieters sind u.U. nicht durch JobCenter anerkannt, so bleibt die Forderung bei der Kirchengemeinde -Kirchengemeinde ist als Mieterin immer die klärende, haftende und ersatzpflichtige Instanz Kündigung des Mietverhältnisses: -Rechtmäßigkeit einer Kündigung durch Kirchengemeinde zu prüfen, evtl. auch dagegen vorgehen -Weitergabe der Kündigung an Untermieter, auch rechtliche Konsequenzen möglich -Möglichkeit einer Räumungsklage gegen Kirchengemeinde oder Räumungsklage der Kirchengemeinde gegen einen Untermieter Besonderheiten: EA übernimmt Patenschaft für Untermieter während der Dauer des Mietverhältnisses Abstimmung mit JobCenter, Begleitung zum Jobcenter Inhalte des Mietvertrags erläutern Kulturelle Gepflogenheiten der deutschen Mietverhältnisse sowie das Zusammenleben im Haus erläutern Kontakt- und Vertrauensperson in allen Bezügen