Ursachen des Flächenrückgangs beim Thüringer Dauergrünland
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Ursachen des Flächenrückgangs beim Thüringer Dauergrünland
Studie Ursachen des Flächenrückgangs beim Thüringer Dauergrünland www.thueringen.de/de/tll Impressum Herausgeber: Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft Naumburger Str. 98, 07743 Jena Tel.: 03641 683-0, Fax: 03641 683-390 Mail: pressestelle@tll.thueringen.de In Zusammenarbeit mit: Autoren: GIS-Koordinierung der Landwirtschaftsämter Thüringens Bearbeiter: Andre Kirchner und Constanze Just Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz, Referat 33 Bearbeiter: Wilfried Heyn und Michael Gewalt Dr. Hans Hochberg Maik Schwabe Annett Plogsties (GIS-Bearbeitung) Dr. Jürgen Strümpfel Mai 2013 Copyright: Diese Veröffentlichung ist urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, auch die des Nachdrucks von Auszügen und der fotomechanischen Wiedergabe sind dem Herausgeber vorbehalten. Inhaltsverzeichnis 1 Veranlassung und Zielstellung……………………………………………………... ..4 2 Ausgangslage Beihilfe- und Fachrecht sowie Datenbasis 2.1 Flächennachweis und Grünlanderhaltungsgebot gemäß Cross-Compliance……………………………….………………….………… ..6 2.2 Spezielle Umbruchverbote…………………………………………………………........7 2.3 Digitale Grundkarte Landwirtschaft (DGK) als Grundlage der Beantragung landwirtschaftlicher Flächenzahlungen………………………………. ..8 2.4 Weitere Karten mit Ausweisung von Grünlandflächen………….………………..… ..9 2.5 Umwandlung von Ackerland in Grünland……………………………………………. 10 3 Mögliche Ursachen des Flächenrückgangs…………………………….……...... 11 4 Abschätzen der Flächenpotentiale relevanter Ursachen 4.1 Diskussion der Ursachen 4.1.1 Bebauung und Flächeninanspruchnahme für Siedlung und Verkehr…………….. 12 4.1.2 Erstaufforstung…………………………….……………………………………………. 13 4.1.3 Verbuschung und Nutzungsauflassung…..………………………………………......14 4.1.4 Ausweisung von Landschaftselementen…………………………………………...... 15 4.1.5 Umbruch in Ackerland………………..……………………………………………...... 16 4.1.6 Nichtbeantragung von Grünlandflächen..……………………………………………. 17 4.2 Flächenbilanz der Potentiale…….………………………………………………….. 18 4.3 Räumlich Verteilung………………………………….……………………….……… 20 4.4 Ergebnisse der Fallbeispiele GIS-Analysen………..…………………………….. 5 Schlussfolgerungen und Handlungsempfehlungen……………………………. 25 6 Quellenverzeichnis…………………………………………………………………….28 Anlagen 3 23 1 Veranlassung und Zielstellung Über zwanzig Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche Thüringens sind Dauergrünland (DGL)1). Als wichtiger Bestandteil der landwirtschaftlichen Flächennutzung besitzt DGL eine hohe Bedeutung als Lieferant von Grundfutter für die Tierproduktion, woraus Fleisch und Milch als wichtige Lebensmittel erzeugt werden, sowie für den Arten-und Biotopschutz und den Erhalt der biologischen Vielfalt, insbesondere als Lebensraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. Es dient dem Boden- und Gewässerschutz, erfüllt wichtige Aufgaben als Kohlenstoffspeicher beim Klimaschutz und trägt zu einer attraktiven Kulturlandschaft bei. Deshalb besteht ein großes Interesse am Erhalt von Dauergrünland. So enthält das Fachund Ordnungsrecht entsprechende Regelungen. Aus landwirtschaftlicher Sicht ist davon auszugehen, dass sich Dauergrünland weitestgehend auf den dafür prädestinierten Standorten befindet (vgl. Studie zur Erhaltung, Nutzung und Verwertung des Dauergrünlandes in Thüringen bis 2020, Hochberg et al. 2013). Diese eignen sich in der Regel nicht für einen wirtschaftlich rentablen Ackerbau bzw. unterliegen aufgrund naturschutz- und wasserrechtlicher Vorgaben speziellen Schutzanforderungen. Dennoch lässt die Agrarstatistik im Zeitraum von 2005 bis 2012 einen Flächenrückgang von DGL erkennen (Abb. 1). Dabei gibt es zwei unterschiedliche Datengrundlagen. Die amtliche Statistik weist für den Zeitraum von 2007 bis 2012 einen Flächenrückgang (Saldo der Zuund Abgänge) von insgesamt etwa 9489 ha DGL aus (TLS 2013). Ebenso hat die im Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKoS) erfasste Gesamtfläche in diesem Zeitraum um 9729 ha abgenommen (TMLFUN 2012, vgl. Tab. 1). Dabei ist zu beachten, dass im gleichen Zeitraum fast 9000 ha DGL neu in der Beantragung von Flächenzahlungen hinzukamen, d.h. die Abgänge beim DGL sind fast doppelt so hoch wie der Flächensaldo aus Zu- und Abgängen. Diese Zunahme resultiert hauptsächlich aus der Umwandlung von Ackerland in Grünland (Fünf-Jahresregelung, s. Abschnitt 2.1) und der Gewinnung „sonstiger Flächen“ bzw. bisher nicht beantragtes Grünland (s. Abschnitt 2.5). Abbildung 1: Langjährige Entwicklung der statistisch ausgewiesenen Dauergrünlandfläche in Thüringen sowie für Flächenzahlungen beantragte Fläche ab 2005 (Quellen: TLS (blau), Zentrale InVeKoS-Datenbank (ZID) und für 2004 Agrarbericht 2006) 1) Definition Dauergrünland (TLS 2013): Die Statistische Erhebung wies bis 2009 Dauerwiesen, Mähweiden, Dauerweiden, Streuwiesen und Hutungen, die zur Futter- oder Streugewinnung oder zum Abweiden bestimmt sind, sowie Grünlandflächen, die nach der Agrar-Reform vorübergehend aus der landwirtschaftlichen Erzeugung genommen werden, als Dauergrünland aus. Nicht zum Dauergrünland zählten Ackerwiesen und Ackerweiden (Grasanbau auf dem Ackerland). Ab 2010 wurden erfasst Grünlandflächen, die fünf Jahre oder länger zur Futter- oder Streugewinnung oder zum Abweiden sowie zur Erzeugung erneuerbarer Energien bestimmt sind. Zum Dauergrünland zählen Wiesen, Weiden (einschließlich Mähweiden und Almen), ertragsarmes Dauergrünland (z.B. Hutungen und Streuwiesen). Zum Dauergrünland rechnen auch Grünlandflächen mit Obstbäumen, sofern das Obst nur die Nebennutzung, die Gras- oder Heugewinnung aber die Hauptnutzung darstellt, sowie Grünlandflächen, die vorübergehend aus der landwirtschaftlichen Erzeugung genommen wurden und für die ein Beihilfe/Prämienanspruch besteht. 4 Der ausgewiesene Flächenrückgang von DGL steht im Widerspruch zu den gesellschaftlichen Anforderungen, was unter anderem folgende Fragen aufwirft: Welche Ursachen haben zum Grünlandverlust geführt bzw. welchen Anteil haben Nutzungsartenänderung, wie Bebauung, Umbruch in Ackerland und Nutzungsauflassung? Wo (räumliche Lage) sind Grünlandflächen verlorengegangen? Mit welcher Entwicklung ist mittelfristig zu rechnen und wie kann ein weiterer Flächenverlust vermieden werden? Die Fragen können allerdings nicht direkt beantwortet werden, weil kein homogenes Datenmaterial dafür vorliegt. Vielmehr bedarf es einer Analyse unterschiedlicher Datenquellen um näherungsweise belastbare Aussagen hierzu zu erhalten. Grundlage bilden die Daten der Agrardatenbank und der digitalen Grundkarte Landwirtschaft. Die Studie soll dazu beitragen, den Flächenrückgang zu lokalisieren und wesentliche Ursachenkomplexe zu quantifizieren sowie auf Basis dieser Erkenntnisse eine Strategie zum Grünlanderhalt zu entwickeln. Eine weitere spezielle Betrachtung erfordert die Frage, inwieweit Natura-2000-Gebiete und besonders geschützte Lebensräume vom Flächenrückgang betroffen sind. Fast ein Fünftel des DGL in der ausgewiesenen Feldblockkulisse liegt innerhalb von Natura-2000-Gebieten. In FFH-Gebieten gilt ein sogenanntes Verschlechterungsverbot, wonach geschützte Grünlandbiotope zu erhalten sind (Umbruchverbot). Nach einer Recherche der TLUG vom 07.09.2012 befindet sich ein Flächenanteil von etwa 42 Prozent der ausgewiesenen FFHGrünland-Lebensraumtypen in FFH-Gebieten außerhalb der bestehenden Feldblockkulisse. Zur Analyse des tatsächlichen Flächenumfanges von FFH-Lebensraumtypen und dessen möglichen Rückgangs ist es erforderlich, die Erfassungsmethode zu überprüfen und zusätzlich die Entwicklung der Grünlandflächen außerhalb der Feldblockkulisse zu analysieren. Hierfür sind umfassende Fallbeispiele erforderlich. Deshalb wird vorgeschlagen, dieser Fragestellung in einer gesonderten Leistung nachzugehen. 5 2 Ausgangslage Beihilfe- und Fachrecht sowie Datenbasis 2.1 Flächennachweis Compliance und Grünlanderhaltungsgebot gemäß Cross- Im Rahmen der Beihilferegelungen wird seit 2005 folgende Definition von Dauergrünland verwendet: „Dauergrünland sind Flächen, die durch Einsaat oder auf natürliche Weise (Selbstaussaat) zum Anbau von Gras oder anderen Grünfutterpflanzen genutzt werden und mindestens fünf Jahre lang nicht Bestandteil der Fruchtfolge des Betriebes sind (5-JahresRegelung). Hierzu zählen z. B. auch der ununterbrochene Anbau von Kleegras, Gras und Klee-Luzerne-Gemischen bzw. das Wechselgrünland. Durch die 5-Jahres-Regelung kann jährlich neues Dauergrünland entstehen, indem ununterbrochen fünf Jahre Grünfutteranbau auf der betreffenden Fläche betrieben wird. Nicht zur Dauergrünlandfläche gehören alle Kulturen, die jährlich bearbeitet werden. Somit sind alle einjährigen Kulturen wie z.B. Silomais ausgeschlossen. Auch Flächen, auf denen Gräsersaatgut erzeugt wird, gehören nicht zum Dauergrünland.“ (TMLFUN 2013). Die Verordnung (EG) Nr. 73/2009 enthält die Verpflichtung zum Erhalt von Dauergrünland auf Länderebene (Cross Compliance). Der Freistaat Thüringen hat jährlich auf der Grundlage der Anträge auf Direktzahlungen den Anteil des Dauergrünlands an der gesamten landwirtschaftlichen Fläche zu ermitteln. Verglichen wird dieser jährlich neu ermittelte Wert mit dem Basiswert. Dieser errechnet sich aus dem Anteil der Dauergrünlandflächen des Jahres 2005, die bereits im Jahre 2003 Dauergrünland gewesen sind (zuzüglich solcher Flächen, die im Antrag 2005 erstmals angegeben wurden und deklatorisches Dauergrünland sind, d.h. nicht nachweislich als Ackerland genutzt wurden), an der im Jahr 2005 von den Antragstellern angegebenen landwirtschaftlichen Fläche (Tab. 1). Das Grünlanderhaltungsgebot verbietet somit nicht den Grünlandumbruch im Einzelfall, sondern begrenzt eine maximal zulässige Verringerung auf Landesebene. Im Rahmen des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS) wurden in Deutschland eine zentrale Datenbank (ZID) eingerichtet sowie ein Flächenidentifizierungssystem (s. Abschnitt 2.3). Die beantragte Dauergrünlandfläche hat sich in Thüringen laut InVeKoS-Angaben von 2005 bis 2012 um insgesamt 11475 ha reduziert. Das Verhältnis von Grünland zur gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche im Jahr 2012 hat sich, bezogen auf den Basiswert (2003/05), um 4,88 Prozent reduziert. Bereits im Jahr 2005 lag die DGLGesamtfläche unter dem Basiswert. Das Antragsjahr 2005 stellt einen Sonderfall dar, weil in Folge der Umsetzung der 2003 beschlossenen GAP-Reform erstmalig weitgehend entkoppelte Betriebsprämien gewährt und diesbezügliche Zahlungsansprüche zugewiesen wurden, welche an die Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen (Cross Compliance) geknüpft sind. Dabei sind folgende Umstände in Hinblick auf die Flächenbilanz relevant: - Die beantragte landwirtschaftlich genutzte Fläche nahm zu. Im Jahr 2005 wurden 8121 ha DGL und 1534 ha AL mehr beantragt als im Vorjahr (Anträge auf Agrarförderung lt. Agrarbericht 2006). - Im Jahr 2005 erhöhte sich die Anzahl landwirtschaftlicher Betriebe um 160 gegenüber 2004. Insbesondere nahm die Zahl der Einzelunternehmen zu (um 177) mit einem Flächenzuwachs von 6943 ha LF, davon etwa 2263 ha DGL (TLS 2013). - Es ist anzunehmen, dass Ackerflächen mit langjährigem Feldfutteranbau aufgrund der Erstanwendung der Fünf-Jahres-Regelung als DGL deklariert wurden. Auffällig ist ein Rückgang des beantragten DGL ab dem Jahr 2009, während in den Jahren 2005 bis 2008 kaum Flächenrückgänge zu verzeichnen waren. Im Falle der Überschreitung des Flächenrückganges um mehr als 5 Prozent ist eine allgemeine Genehmigungspflicht des Grünlandumbruchs gemäß Thüringer Verordnung zur Umsetzung der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (Landesregierung 2005) geregelt. 6 Tabelle 1: Entwicklung der Grünlandflächen mit Direktzahlungen mit Belegenheit in Thüringen (Quelle: TMLFUN 2012*) Jahr LF (ha) DGL (ha) Basis 2003/05 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 807331 807331 805733 805842 805614 802035 799485 796985 794897 180728 178646 178687 178982 179148 174047 171953 170784 169253 Veränderung DGL zum Vorjahr relativ (%) -1,2 0,0 0,2 0,1 -2,8 -1,2 -0,7 -0,9 Grünlandverhältnis (%) 22,39 22,13 22,18 22,21 22,24 21,70 21,51 21,43 21,29 Veränderung DGL-Anteil zur Basis (%)** -1,15 -0,93 -0,78 -0,66 -3,06 -3,92 -4,28 -4,88 * jährliche Meldung gemäß Art. 84 Abs.2 der VO (EG) Nr. 1122/2009 bzw. Art. 76 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 796/2004 an die KOM für die Region Thüringen (Antragsteller mit Fläche in Thüringen) ** berechnet nach Formel: (DGL-Anteil aktuell minus DGL-Anteil Basis) x 100 / DGL-Anteil Basis 2.2 Spezielle Umbruchverbote Naturschutzrechtlich besonders geschützte Lebensraumtypen des Grünlandes der FFHRichtlinie, Lebensräume der Arten, die unter die FFH- und Vogelschutz-Richtlinie fallen, sowie weitere naturschutzrechtlich geschützte Flächen dürfen grundsätzlich nicht umgebrochen werden. Hinweise zum Vorkommen enthalten die Förderkulissen des Vertragsnaturschutzes (KULAP, Teil Naturschutz) oder können bei der zuständigen unteren Naturschutzbehörde erfragt werden. Zusätzlich sind zum Schutz besonders wertvoller Dauergrünlandflächen seit 1. Januar 2011 im Rahmen von Cross Compliance auch Regelungen zu beachten, die in Überschwemmungsgebieten, gesetzlich geschützten Biotopen und Naturschutzgebieten den Umbruch von Dauergrünland oder dessen Umwandlung in Ackerland einschränken. Beispielsweise ist in Überschwemmungsgebieten die Umwandlung von Dauergrünland in Ackerland nach § 78 Abs. 1 Nummer 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) grundsätzlich untersagt. In gesetzlich geschützten Biotopen sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung oder einer sonstigen erheblichen Beeinträchtigung des Biotops führen können (Umbruchverbot). Im Einzelfall können allerdings Ausnahmen oder Befreiungen zugelassen werden. In Naturschutzgebieten sind Umbruchbeschränkungen (Verbote, Genehmigungs- und Anzeigepflicht, Auflagen) zu beachten, die sich aus der jeweiligen Schutzgebietsverordnung ergeben. Thüringer Landwirte beteiligten sich im Jahr 2012 auf insgesamt 61,5 Prozent des DGL freiwillig an KULAP-Maßnahmen. Ein Umbruch dieser Flächen ist aufgrund der vertraglichen Bindung weitgehend ausgeschlossen. Außerdem enthalten die Zuwendungsvoraussetzungen im KULAP (2007) für die Maßnahmen L1, L2, L3, N2 und W2 ein Grünlandverringerungsverbot. Das bedeutet, dass es zu keiner Verringerung des Gesamtumfanges der Dauergrünlandfläche des Betriebes kommen darf, außer in den Fällen des Besitzwechsels oder der Erstaufforstung. Maßgebend dafür ist der Umfang des Dauergrünlandes zum Zeitpunkt des Verpflichtungsbeginns. Das Verringerungsverbot ist nicht gleichzusetzen mit einem Umwandlungsverbot. Eine Umwandlung von Grünland in Ackerland ist zulässig, wenn im gleichen Umfang entsprechende Kompensationsflächen in Grünland umwandelt werden. Eine solche Kompensation liegt alleine in der Verantwortung des Zuwendungsempfängers. Für zahlreiche Betriebe mit Neubeantragung im Jahr 2008 bestand auf Grund dieser Regelung in der „KULAP freien Zeit“ von 1. Juli bis 30. September die Möglichkeit zum förderunschädlichen Grünlandumbruch, ohne Beantragung einer Ausnahmegenehmigung. 7 2.3 Digitale Grundkarte Landwirtschaft (DGK) als Grundlage der Beantragung landwirtschaftlicher Flächenzahlungen Ab dem Jahr 2005 wurde im Rahmen des Flächenidentifizierungssystems die digitale Grundkarte Landwirtschaft auf Basis eines Geoinformationssystems eingeführt. Sie dient als geeignete Flächenreferenz für alle flächenbezogenen Beihilfe- und Fördermaßnahmen. Die digitale Grundkarte wird auch als Feldblockkarte bezeichnet, mit Bezug auf die landwirtschaftlich nutzbaren Feldblöcke* als wichtigen Karteninhalt. Sie ist Grundlage zur Erfassung der Feldstücksdaten und Feldstücksskizzen der Antragsteller zum Flächennachweis. Es werden die Feldblock-Typen: Landwirtschaftlich nutzbare Flächen, Forstflächen und Landschaftselemente unterschieden. In der Feldblockkarte und der zugehörigen Feldblocktabelle wird u.a. die Bodennutzungskategorie „Grünland“ (GL) ausgewiesen. Mit Hilfe der Feldblockkarte lassen sich die jeweils in den Jahren beantragten Grünlandflächen räumlich lokalisieren. Dem Änderungsdienst, einschl. der GIS-Koordinierungsstelle der Landwirtschaftsämter obliegt die Führung der Digitalen Grundkarte (DGK). Seit deren Einführung hat sich ihr Charakter gewandelt: von der Erfassung aller potentiellen Nutzflächen hin zur Darstellung der EU-beihilfefähigen Nutzflächen, einschließlich Landschaftselemente. Wesentliche Arbeitsetappen bzw. Ergebnisse dabei waren: - 2008: KOM-Prüfung - Qualitätskontrolle aller Feldblöcke (FB) in Thüringen, insbesondere bezüglich Verbuschung, Feldblock-Grenzen usw. - 2007 – 2010: Umsetzung der 75/90-Regelung - 75 Prozent aller FB-Flächen müssen zu mindestens 90 Prozent beantragt sein (Das heißt alle Feldblöcke die unter 90 Prozent Feldblockfläche beantragt waren, mussten durch den Änderungsdienst überprüft werden.) - ab 2009: Überprüfung sogenannter „Spinnenfeldblöcke“ - 435 Stück (278 ha) entfallen - 2009: Überprüfung aller FB auf Basis neuer Digitalen Orthophotos (DOP) aus kompletter Befliegung Thüringens (Befliegung 2008) - 2010: Überprüfung aller nie beantragten Feldblöcke (Erkenntnis aus LPIS-Test 2010), darunter 8628 Grünland-Feldblöcke (5.098,79 ha) mit dem Ergebnis, dass etwa 70 Prozent dieser Feldblöcke aus der digitalen Grundkarte gelöscht wurden - 2011/2012: zusätzliche Qualitätskontrolle der Feldblöcke in den Fernerkundungszonen mittels Fernerkundung - 2013: nur noch beihilfefähige InVeKoS-Flächen sowie zu großen Teilen nur noch die tatsächlich beantragten Feldblöcke vorhanden. Aus dieser Entwicklung resultiert ein Rückgang der Gesamtfläche aller DGL-Feldblöcke (Tab. 2, Anlage 1). Etwa drei Viertel des Flächenrückgangs fand - bedingt durch die Anpassungen - in den Jahren 2008 bis 2010 statt. Da vorrangig Feldblöcke ohne Beantragung entfallen sind, erhöhte sich der Anteil beantragter Feldblöcke um 10,9 Prozent. Die Flächenangaben der Feldblöcke können nur näherungsweise zur Beschreibung der tatsächlich vorhandenen Dauergrünlandfläche herangezogen werden, da aufgrund von Korrekturen und Aktualisierungen laufende Änderungen (hin zur beantragten Fläche) vorgenommen wurden. * Feldblöcke beschreiben die landwirtschaftlich nutzbare Fläche innerhalb naturräumlicher Grenzen (Wald, Gewässer u.a.) und/oder urbaner Grenzen (Wege, Gräben, Straßen, Siedlung u.a.) und beinhalten stets nur eine Bodennutzungskategorie (Ackerland, Grünland oder Dauerkultur). In einem Feldblock kann es mehrere Bewirtschafter geben. Außerdem werden Feldblöcke für Landschaftselemente ausgewiesen. 8 Tabelle 2: Entwicklung der Gesamtfläche aller GL-Feldblöcke in Thüringen und der Feldblöcke mit Beantragung durch Thüringer Landwirte im Zeitraum von 2007 bis 2012 (Fläche gerundet auf Hektar) (vgl. Anlage 1) Jahr 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Differenz 2007/12 DGL-Feldblöcke der Digitalen Grundkarte in Thüringen (ha) (%) 221391 100,0 213005 96,2 204098 92,2 194875 88,0 190610 86,1 184174 83,2 -37217 -16,8 Durch Thüringer Landwirte beantragte DGL-Feldblöcke (ha) (%) 176168 100,0 176758 100,3 171800 97,5 169513 96,2 168315 95,5 166725 94,6 -9443 -5,4 Die Digitale Grundkarte liefert allerdings die genauesten Angaben zur tatsächlichen Lage der bewilligten Flächen. Ab dem Jahr 2009 liegen landesweit für jede beantragte Fläche digitale Feldstückskizzen vor, woraus die Lage der beantragten Feldstücke innerhalb eines Feldblockes ersichtlich ist. Ab 2010 sind die Geometrien der innerhalb der Feldstücke ausgewiesenen Landschaftselemente enthalten, die zuvor nicht explizit skizziert werden mussten. Die Feldstücksskizzen haben lediglich Skizzencharakter und müssen nicht zwingend mit der Feldblockkarte übereinstimmen. 2.4 Weitere Karten mit Ausweisung von Grünlandflächen Grünlandflächen werden landesweit in zwei Kartenwerken erfasst: - Digitale Topographische Karten (DTK) Im Rahmen des Amtlichen Topographisch - Kartographischen Informationssystems (ATKIS) bildet das Topographische Kartenwerk 1:10 000 (TK10) in Thüringen den Grundmaßstab. Sie enthält z.B. seit Anfang 2010 den gesamten Gebäudebestand in Einzelhausdarstellung. - Automatisierte Liegenschaftskarte (ALK) Sie enthält u.a. die geometrische Lage aller Flurstücke mit ihren Grenzen und unter anderem den Nutzungsarten und ist somit die geometrische Grundlage für ein grundstücksbezogenes Informationssystem. Die Kartenwerke unterliegen einer Aktualisierung und Fortschreibung. Dabei treten erhebliche zeitliche Verzögerungen zwischen der Erfassung und der real erfolgten Nutzungsartenänderungen auf. Außerdem resultieren Flächenveränderungen in den einzelnen Nutzungsarten nicht nur aus tatsächlichen Nutzungsartenänderungen sondern auch zu einem nicht quantifizierbaren Anteil aus Korrekturen der nutzbaren Daten. Aufgrund dessen sind die Karten weniger geeignet, die Veränderungen der Grünlandflächen im Untersuchungszeitraum zu dokumentieren. 9 2.5 Umwandlung von Ackerland in Grünland Die Umwandlung von Ackerland in Grünland ist in Hinblick auf die Fünf-Jahresregelung im Rahmen der üblichen landwirtschaftlichen Bewirtschaftung jederzeit möglich. Vorrangig davon betroffen dürften Ackerstandorte sein, auf denen ein mehrjähriger Anbau von Ackerfutter praktikabel wurde. Aus Umweltschutzaspekten kommen z.B. Ackerflächen in Überschwemmungs- und in Wiesenbrütergebieten für eine Umwandlung in Dauergrünland in Frage. Die Umwandlung von Ackerland in extensives Grünland wird im Rahmen des KULAP gefördert. Der Flächenumfang ist in der zurückliegenden Förderperiode von 2000 bis 2006 stark rückläufig (Hochberg et al. 2008). Die ab dem Jahr 2008 angebotene Maßnahme N5 wird nur in sehr geringen Umfang in Anspruch genommen (Tab. 3). Aufgrund der Ausschöpfung vorhandener Umwandlungspotentiale, insbesondere unproduktiver Ackerflächen, in vorangegangenen Förderperioden und keinen zusätzlichen Verwertungsmöglichkeiten (niedriger Tierbesatz) besteht aus Sicht der Landwirte kaum mehr Handlungsbedarf zur Erweiterung von Extensivgrünland auf Kosten der Ackerflächen. Der Verpflichtungszeitraum im KULAP beträgt in der Regel fünf Jahre. Danach ist auch eine Rückumwandlung in den Ausgangszustand möglich. Tabelle 3: Jährlicher Förderumfang der Umwandlung von Ackerland in Grünland im KULAP im Zeitraum 2005 bis 2012 (Bewilligung bzw. Auszahlung, Quelle: Agrarberichte 2006, 2009, 2011, TMLFUN 2012) Jahr 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Maßnahme B4 (ha) 1340 1566 1230 953 79 Maßnahme N5 (ha) 178 158 247 232 234 Die Umwandlung von Ackerland in Grünland stellt auch eine Möglichkeit von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen dar, die im Rahmen der Eingriffsregelung in Natur und Landschaft, z.B. aufgrund von Bauprojekten, realisiert werden. Die Auswertung der Digitalen Grundkarte Landwirtschaft identifizierte für den Zeitraum von 2007 bis 2012 insgesamt 8992 Hektar Dauergrünland in neu ausgewiesenen Grünlandfeldblöcken. Darin enthalten ist eine Summe von etwa 5840 Hektar ehemaligen Ackerflächen (Ackerfeldblöcke) (GIS-K 2013). In diesem Falle ist davon auszugehen, dass ein Großteil dieser Ackerflächen aufgrund der Fünf-Jahres-Regelung zu Grünland geworden ist. 10 3 Mögliche Ursachen des Flächenrückgangs Der ausgewiesene Flächenrückgang von Dauergrünland ist auf unterschiedliche Ursachen zurückzuführen. Mit Blick auf die dargestellten Fachrechtsanforderungen kommen folgende Ursachenkomplexe in Betracht: a) Dauerhafter Flächenentzug durch Nutzungsartenänderung Bebauung und Flächeninanspruchnahme für Siedlung und Verkehr Umwandlung in Wald über Erstaufforstung Verbuschung und Nutzungsauflassung Ausweisung von Landschaftselementen b) Umwandlung in Ackerland (Umbruch) c) Nichtbeantragung von Flächenzahlungen, z.B. aufgrund von Erfassungsgrenzen im InVeKoS oder Verlust von Zahlungsansprüchen (weiterhin DGL). Da im letzten Fall die Dauergrünlandfläche weiterhin vorhanden ist, handelt es sich bei dem ausgewiesenen Flächenrückgang nicht in jedem Fall um den tatsächlichen Flächenverlust. Außerdem können weitere Ursachen auftreten, die aber in der Flächenbilanz nur von geringer Bedeutung sind. Dazu zählen beispielsweise die Anlage von Gewässern und die Beanspruchung für spezielle Naturschutzzwecke. Die Auswertung der Feldblockkarte ergab im Zeitraum 2007 bis 2013 eine Flächeninanspruchnahme dafür von insgesamt 71,5 Hektar. Weiterhin wurde eine Umwandlung in Dauerkulturen, Obst- und Weinflächen in diesem Zeitraum auf insgesamt 61,3 Hektar ermittelt. Bei statistischen Angaben zur Flächennutzung sind die Erhebungsmethodik (Begriffsdefinitionen und Erfassungsuntergrenzen) und ggf. deren Veränderungen im Laufe des Betrachtungszeitraums zu beachten. Beispielsweise wurde 2005 die landwirtschaftlich genutzte Fläche von landwirtschaftlichen Betrieben mit mindestens zwei Hektar bewirtschafteter Fläche erfasst. Das waren 2005 nur 91 Prozent der Landwirtschaftsfläche Thüringens. 2010 erhöhte sich die Erfassungsgrenze auf Betriebe mit mindestens fünf Hektar bewirtschafteter Fläche. Die Agrarstatistik ordnet die von einem Betrieb bewirtschafteten Flächen unabhängig von ihrer administrativen Zuordnung dem Betriebssitz zu (TLS 2013). Die Beihilferegelungen enthalten Vorgaben zur Mindestbetriebsgröße (z.B. 1 Hektar je Betrieb für Betriebsprämie) und zur Mindestparzellengröße (0,3 Hektar) für beihilfefähige Flächen (InVeKoS-Verordnung). Zur Abschätzung der Flächenwirkungen der einzelnen Ursachen ist sowohl der Betrachtungszeitraum als auch die Vergleichsfläche relevant. Das Flächensaldo beinhaltet ggf. einen Ausgleich durch Neugewinnung von DGL. Der tatsächlich vorhandene Flächenumfang von Dauergrünland, das nicht zur Beantragung von Agrarzahlungen herangezogen wird, ist nicht eindeutig nachweisbar. Die digitale Grundkarte Landwirtschaft weist in Thüringen im Jahr 2012 eine DGL-Gesamtfeldblockfläche von 184174 Hektar aus (vgl. Anlage 1). Davon wurden 166725 Hektar DGL durch Thüringer Landwirte beantragt. Daraus errechnet sich, unter Beachtung eines Anteils von rund 2500 ha Beantragung durch Nichtthüringer Landwirte, ein nichtbeantragter DGL-Flächenanteil von rund 15000 ha. Der Anteil nicht beantragter Flächen ist wahrscheinlich noch größer, weil seit 2007 etwa 37000 ha potentielle Grünlandflächen ohne Beantragung aus der digitalen Feldblockkarte entfallen sind. Allerdings ist nicht bekannt, ob es sich hierbei tatsächlich jemals um beihilfefähiges Dauergrünland handelte. Die nachfolgenden Analysen beziehen sich deshalb ausschließlich auf die im InVeKoS ausgewiesenen und beantragten Flächen. 11 4 Abschätzen der Flächenpotentiale relevanter Ursachen 4.1 Diskussion der Ursachen 4.1.1 Bebauung und Flächeninanspruchnahme für Siedlung und Verkehr Die Siedlungs- und Verkehrsfläche setzt sich zusammen aus der Gebäude- und Freifläche, der Betriebsfläche (ohne Abbauland), der Erholungsfläche, der Verkehrsfläche und der Fläche für Friedhöfe. Die Ergebnisse der Flächenerhebung (Bodenfläche) nach der Art der tatsächlichen Nutzung resultieren aus einer Auswertung der Liegenschaftskataster. Die Daten werden vom Landesamt für Vermessung und Geoinformation zur Verfügung gestellt. Zu beachten ist, dass mit der Umschlüsselung der Nutzungsarten aus der Computergestützten Liegenschaftsdokumentation der ehemaligen DDR und aufgrund nicht identischer Nutzungsartenverzeichnisse fachlich unkorrekte Daten einbezogen werden. Die Daten werden im Rahmen der Fortführung des Katasters überprüft und korrigiert. Aus diesem Grund resultieren Flächenveränderungen in den einzelnen Nutzungsarten nicht nur aus tatsächlichen Nutzungsartenänderungen sondern auch zu einem nicht quantifizierbaren Anteil aus o.g. Korrekturen. Langjährige statistische Reihen weisen einen deutlichen Anstieg der Siedlungs- und Verkehrsfläche aus (1992 bis 2010 um über 25,5 Tausend Hektar), der insbesondere aus der Entstehung neuer Bau- und Gewerbegebiete auf der „grünen Wiese“, der räumlichen Ausdehnung der Stadtregionen sowie aus dem Ausbau des Verkehrswegenetzes resultiert (vgl. Standpunkt Schutz landwirtschaftlicher Nutzfläche vor Verlust - Beitrag zur Nachhaltigkeit, Ritschel et al. 2011). Im Zeitraum von 2007 bis 2011 nahm die Siedlungs- und Verkehrsfläche um insgesamt 5097 Hektar zu (Tab. 4). In der Regel ist davon auszugehen, dass der Flächenentzug für Siedlung und Verkehrsflächen vor allem bisher landwirtschaftlich genutzte Flächen betrifft. Das Abbauland nahm im Zeitraum 2008 bis 2011 lediglich um 490 Hektar zu. Der Rückgang der statistisch ausgewiesenen Grünlandfläche (2007 bis 2011 um 7255 Hektar) ist nicht proportional des Flächenentzugs für Siedlung und Verkehr. Tabelle 4: Entwicklung der Nutzungsartenstatistik Thüringen (Angaben jeweils zum 31.12., TLS 2013) im Vergleich zu InVeKoS-Daten (vgl. Tab.1) Nutzungsart Siedlungs- und Verkehrsfläche Differenz zum Vorjahr Landwirtschaftlich genutzte Fläche Differenz zum Vorjahr Grünland Differenz zum Vorjahr InVeKoSGrünland Differenz zum Vorjahr 2004 14495 5 2005 14555 3 +598 79026 2 79942 2 +9160 17084 3 17960 6 +8763 17864 6 2006 Fläche (ha) 2007 2008 2009 2010 2011 2012 146126 146873 147791 148767 150106 151970 +573 +747 +2977 +980 +1600 +2085 793798 793577 793505 790745 786762 784054 781237 -5624 -221 -72 -2760 -3983 -2708 -2817 176218 176872 176333 172862 170754 169617 167383 -3388 +654 -539 -3471 -2108 -1137 -2234 178687 178982 179148 174047 171953 170784 169253 +41 +295 12 +166 -5101 -2094 -1169 -1531 Bei Annahme einer gleichmäßigen Betroffenheit landwirtschaftlicher Flächen von 90 Prozent der Ausbreitung der Siedlungs- und Verkehrsflächen, ohne Abbauland, sowie einen Grünlandanteil von 20 Prozent an der LF, errechnet sich daraus ein Flächenverlust von etwa 920 Hektar Dauergrünland. Dies entspricht einem Anteil von etwa 13 Prozent des Grünlandverlustes im Zeitraum von 2007 bis 2011. Vergleicht man damit die Zeitreihe der InVeKoS-Daten, ist ein im Jahr 2009 gegenüber 2008 überproportional hoher Grünlandflächenrückgang auffällig, der durch andere Ursachen begründet wird. 4.1.2 Erstaufforstung Der gesetzliche Schutz der Waldfläche in Verbindung mit den bestehenden Anreizen zur Erstaufforstung hat, trotz Waldverbrauch für Siedlung und Verkehr, zu einer Zunahme der Waldfläche in Thüringen seit 1992 geführt. Die Waldflächenentwicklung zwischen 1992 und 1997 weist insgesamt einen Zuwachs in Höhe von 2216 Hektar auf. Im Zeitraum von 2007 bis 2011 betrug die Erstaufforstungsfläche insgesamt etwa 336,26 Hektar (Tab. 5). Die Erstaufforstung auf bisher landwirtschaftlich genutzter Fläche wurde auf fast einem Drittel dieser Fläche gefördert, mit rückläufiger Tendenz im Zeitverlauf. Aus wirtschaftlicher Sicht kommen vorzugsweise ertragsschwache Standorte für eine Erstaufforstung in Betracht. Deshalb kann angenommen werden, dass es sich bei den Erstaufforstungen auf LF überwiegend um ehemalige Grünlandstandorte handelt. Landwirte können für Erstaufforstungen auf vormals landwirtschaftlich genutzten Flächen, für die im Jahre 2008 eine Betriebsprämienzahlung erfolgte, weiterhin Flächenbeihilfen erhalten. Soweit dies der Fall ist, werden diese Flächen im Flächennachweis geführt und in der digitalen Grundkarte ausgewiesen. Die digitale Grundkarte weist 2013 insgesamt 28,4 Hektar Feldblockfläche mit Erstaufforstung (EF) aus, wovon gemäß einem GIS-Verschnitt 20,96 Hektar ehemals (2007) ausgewiesene Grünlandfeldblöcke betreffen. Unter der Annahme, dass die geförderte Erstaufforstungsfläche auf LF in den Jahren 2010 bis 2012 jährlich maximal 21 Hektar nicht übersteigt, errechnet sich ein Flächenrückgang von etwa 120 Hektar für Erstaufforstung im Zeitraum von 2007 bis 2012. Tabelle 5: Entwicklung der Waldflächenbilanz im Zeitraum 2005 bis 2010 (Quellen: TMLFUN 2012a; Hochberg et al. 2008, Stegmann et al. 2010) Fläche (ha) Jahr 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2007-2011 Erstaufforstung 139,54 71,9 147,03 50,4 68,69 35,23 34,91 336,26 Rodung -19,65 -16,34 -55,97 -35,06 -45,17 -37,46 -25,60 -199,26 Bilanz 119,89 55,56 91,06 15,34 23,52 -2,23 9,31 137,00 Geförderte Erstaufforstung auf LF (ha) 64,0 14,6 22,9 15,9 16,7 Neben der gezielten Erstaufforstung kann Wald auch über Sukzession von nicht mehr bewirtschafteten Flächen, ggf. unter besonderer Zielstellung von Natur- und Umweltschutz erfolgten, wobei diese auch eine finanzielle Unterstützung, z.B. über andere Förderprogramme oder Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erfahren kann. 13 4.1.3 Verbuschung und Nutzungsauflassung Insbesondere auf extensiv bewirtschaftetem Dauergrünland stellt sich in Folge zu geringer Verbissintensität bzw. fehlender Pflege ein natürlicher Aufwuchs von Sträuchern und Bäumen ein (sog. Verbuschung). Diese kann bei fortschreitender Sukzession zu einer Umwidmung der Fläche in Wald führen. Diese Entwicklung ist meist unabhängig von der Zielstellung des Natur- und Umweltschutzes. Allerdings kann in Einzelfällen eine solche Entwicklung erwünscht sein, z.B. Naturpark Hainich. Als besonders gefährdete Flächen gelten z.B. absolute Weideflächen, schwer befahrbare Hanglagen sowie ungünstig zu bewirtschaftende Rest- und Splitterflächen. Allerdings können auch allgemein gut bewirtschaftbare Flächen betroffen sein, soweit keine ausreichende Beweidung erfolgt bzw. mechanische Pflege unterlassen wird. Deshalb sind Flächenmerkmale allein nicht aussagekräftig. Eine Verbuschung von Grünlandflächen, die nicht den Definitionen der Landschaftselemente unterliegt, kann zur Einschränkung oder ggf. zur Verhinderung der landwirtschaftlichen Tätigkeit (Nutzungsaufgabe) auf der Fläche führen und damit zum teilweisen oder gänzlichen Verlust der Beihilfefähigkeit im Rahmen der Betriebsprämie, Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete und von KULAP. Zur Antragstellung 2010 wurde erstmals ein Merkblatt zur Beurteilung der Verbuschung auf dem Dauergrünland im Rahmen der Direktzahlungen und der flächenbezogenen ELER-Maßnahmen an Landwirte herausgegeben, wonach Areale bzw. Teilflächen mit starker Verbuschung über 25 Prozent von der beihilfefähigen Fläche auszugrenzen sind (mit Ausnahme der KULAP-Maßnahme N2). Mit Antragstellung 2012 wurden die Regelungen auf verbuschte Flächenareale oberhalb der messtechnischen Nachweisgrenze von 5 Prozent erweitert. Demnach sind seit 2012 Areale mit sogenannter Verbuschung in Streulage zu ermitteln und von der beihilfefähigen Fläche abzuziehen. Der Landwirt ist zudem gefordert, unzulässige Verbuschung zu verhindern oder, soweit keine Naturschutzrechtlichen Belange dagegenstehen, diese zu beseitigen. Allerdings werden verbuschte Flächen nicht gesondert erfasst (keine Datengrundlage vorhanden). Im Falle der Ausweisung verbuschter Areale durch den Landwirt nimmt die beantragte Fläche ab. Zusätzlich erfolgt eine Korrektur der Feldblockgrenzen im Rahmen des Änderungsdienstes der Landwirtschaftsämter, einschl. der Ergebnisse von Vor-Ort-Kontrollen. Dabei kommt zunehmend die Auswertung aktueller Luftbildaufnahmen zur Anwendung. Einen Anhaltspunkt zur Abschätzung des Flächenumfanges liefert die Ex-post-Evaluation vom Entwicklungsplan für den ländlichen Raum Thüringen 2000 bis 2006. Sie weist auf Grundlage der Repräsentativanalyse Landesmonitoring Grünland für das Wirtschaftsjahr 2004/2005 einen Flächenanteil von 6,8 Prozent der Grünlandfläche aus mit einem Verbuschungsgrad von über 5 Prozent mit abnehmender Tendenz. Besonders betroffen davon waren Schafweiden (Hochberg et al. 2008). Unter Berücksichtigung mittlerer Verbuschungsgrade errechnet sich aus diesen Angaben eine verbuschte und nicht antragsfähige Fläche von insgesamt etwa 1400 ha Grünland im Jahr 2005. Bei vollständigem Ansatz entspricht das einem Anteil von 14,4 Proezent des Saldos vom Grünlandrückgang bis 2012. Flächen außerhalb der Beantragung wurden nicht berücksichtigt. Die Auswertung der digitalen Grundkarte weist beim Vergleich der Grünlandfeldblöcke 2007 zu 2012 etwa 724 Hektar zusätzliche Waldflächen und Holzungen aus. Mit Ausnahme geförderter Erstaufforstung ist der Ausgangszustand der übrigen Flächen nicht bekannt. Daher kann ggf. ein unbestimmter Anteil auch auf fortgeschrittene Verbuschung zurückzuführen sein. Der Nachweis der Verbuschung kann zweifelsfrei nur in Fallbeispielen unter Zuhilfenahme aussagefähiger Luftbilder und Vor-Ort-Kontrollen erfasst werden. 14 4.1.4 Ausweisung von Landschaftselementen Die Angabe CC-relevanter Landschaftselemente (LE) sowie die Einbeziehung von LE in die prämienberechtigte Fläche erfolgte erstmalig durch Selbstauskunft der Landwirte im Mehrfachantrag zum Stichtag 17. Mai 2005 auf der Grundlage der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung. Die Ausgangsverordnung wurde durch mehrere Änderungsverordnungen angepasst. Die letzte Änderung trat am 1. Januar 2012 mit der Verordnung zur Änderung der Betriebsprämiendurchführungsverordnung, der InVeKoS-Verordnung und der Direktzahlungen-Verpflichtungsverordnung in Kraft. Damit unterliegen nun alle definierten LE, außer Feldrain unter zwei Meter Gesamtbreite, dem Beseitigungsverbot gemäß Cross Compliance. Die CC-relevanten LE sind im Mehrfachantrag vom Landwirt anzugeben. Neben der Erfüllung der LE-Definitionen müssen weitere bestimmte Bedingen erfüllt sein, wie die Flächenverfügung und der räumliche Zusammenhang zur selbst bewirtschafteten Nutzfläche. Flächige LE werden in der Feldblockkarte als separate Feldblöcke ausgewiesen. Befinden sich diese auf ehemaliger Grünlandfläche, entsteht ein Flächenrückgang des tatsächlich ausgewiesenen DGL. Da sich die Ausweisung von LE nur auf beantragte Flächen bezieht, sind alle gemeldeten LE auf Dauergrünlandflächen in der digitalen Grundkarte dokumentiert. Bei den ausgewiesenen LE handelt es sich überwiegend um bereits bestehende Elemente. Andererseits können auch LE neu geschaffen werden. Für die Flächenbilanz bedeutet dies, dass die Ausweisung von LE rechnerisch zu einem Flächenrückgang bei der Grünlandfläche führt, der aber nur im Falle der Neuschaffung von LE oder der Flächenausdehnung vorhandener LE tatsächlich stattfindet. LE bleiben Bestandteil der beihilfefähigen Fläche und gehören nicht mehr zum Grünlandfeldblock. Eine GIS-Analyse auf Basis der digitalen Grundkarte weist insgesamt 1760 Hektar erfasste LE im räumlichen Zusammenhang (bis fünf Meter Entfernung) mit Grünlandfeldstücken aus. Das entspricht einem Anteil von etwa einem Prozent der beantragten DGL-Feldstücke. Allerdings ist keine Zunahme im Vergleich der Jahre 2007 und 2012 festzustellen. Auch der Flächenumfang der jährlich beantragten LE in Thüringen hat sich trotz Erweiterung der CCDefinitionen nicht wesentlich erhöht (Tab. 6), da die Änderungen im Recht den besonderen Schutz betreffen. Gehölztypen nehmen mit über 90 Prozent Flächenanteil den größten Umfang ein (Tab. 7). Tabelle 6: Flächenentwicklung ausgewiesener LE in Thüringen 2005 bis 2012 (Quellen: Agrarbericht 2007, 2009, 2011, InVeKoS-Sammelantrag 2011, TLVwA 2012,) Jahr Fläche ausgewiesener LE (ha) Jahr Fläche ausgewiesener LE (ha) 2005 2006 2007 2008 2455 2131 2096 2099 Differenz 2007 bis 2012 2009 2010 2011 2012 2102 2131 2126 2362 +266 Tabelle 7: Bestand Landschaftselemente Thüringen nach LE-Typen 2012 (Quelle: TLVwA 2012) LE-Typ Hecken und Knicks Baumreihen Feldgehölze Feuchtgebiete Einzelbäume Feldraine über 2 m Breite Trocken- und Natursteinmauern, Lesesteinwälle Fels- und Steinriegel, naturversteinte Flächen Gesamt Anzahl 11442 3502 13086 1486 283 412 76 132 30419 15 Fläche (ha) 1011,62 234,66 948,99 115,69 0,91 37,36 5,04 7,71 2361,98 Fläche (%) 42,83 9,93 40,18 4,90 0,04 1,58 0,21 0,33 100,0 4.1.5 Umbruch in Ackerland Das Grünlanderhaltungsgebot gemäß CC entspricht nicht einem generellen Umbruchverbot, da Dauergrünland auf der anderen Seite neu geschaffen werden kann (Fünf-Jahresregel). Für Landwirte können sich unter bestimmten Umständen wirtschaftliche Vorteile aus der ackerbaulichen Nutzung ehemaliger Grünlandflächen ergeben. Dies trifft insbesondere dann zu, wenn es sich um ackerfähige Standorte handelt, Ackerflächen unmittelbar angrenzen und nur eingeschränkte Verwertungsmöglichkeiten für Grünlandaufwüchse im Betrieb bestehen. In der Regel werden Acker- und Grünlandflächen zur Beantragung von Flächenzahlungen mit dem Sammelantrag angemeldet und die Flächen in der digitalen Grundkarte erfasst. Die GIS-Analyse auf Basis der digitalen Grundkarte Landwirtschaft weist im Jahr 2012 eine Ackerfeldblockfläche von etwa 7731 ha aus, die im Jahr 2007 als Grünland ausgewiesen war. Das entspricht einem Anteil von über 40 Prozent des in diesem Zeitraum ausgewiesenen Brutto-Grünlandrückgangs. Etwa zwei Drittel der Fläche betreffen ganze Feldblöcke und bei etwa einem Drittel der Fläche handelt es sich um Teilflächen, die 2007 zu Grünlandfeldblöcken gehörten und 2012 zu Ackerfeldblöcken. Meist handelt es sich dabei um schmale Streifen und Ecken in Abrundung der Ackerflächen. Bei Betrachtung der Feldblöcke muss beachtet werden, dass möglicherweise Fehlbeantragungen bzw. Fehler bei der Ausweisung der Bodennutzungskategorie im jeweiligen Beantragungsjahr vorliegen können. Eine wesentliche Ursache für Fehlinterpretationen bei der Erstellung der DGK beruhen auch auf konjunkturell stillgelegten Ackerflächen, die seit dem Jahr 1993 bis 2007 ununterbrochen aus der Erzeugung genommen und mit Gras bewachsen waren. Allerdings sind die erfassten Fehler relativ gering und erfahren im weiteren Verlauf entsprechende Korrekturen. Beispielsweise liegt der Prozentsatz festgestellter unzulässiger Kulturarten (Vermerk NN180 und NN180V) in den Jahren zwischen 0,02 und 0,15 % der Fläche aller Feldblöcke (Anlage 2). Ab 2007 wurden zudem jährlich im Bereich von etwa 106 bis 2483 Hektar Feldblockfläche ein möglicher Grünlandumbruch und in Vor-Ort-Kontrollen (VOK) eine andere Kulturart festgestellt (Vermerk NN 182 und NN 182 V). 16 4.1.6 Nichtbeantragung von Grünlandflächen Die Nichtbeantragung von Grünlandflächen trifft für Dauergrünland zu, das weiterhin bewirtschaftet wird, aber für das keine Beihilfen beantragt werden. Nicht dazu zählt Grünland, das aus o.g. Gründen (4.1 bis 4.5) nicht antragsberechtigt ist. Als bedeutsame Gründe für die Nichtbeantragung von Betriebsprämie, Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete und KULAP kommen vor allem in Frage: - Hobby-Bewirtschaftung durch Klein- und Kleinsterzeuger - Nichterreichen der Mindestfläche eines Antragstellers zum Erhalt der Betriebsprämie und gekoppelter Zahlungen von mindestens einem Hektar landwirtschaftlicher Fläche (seit dem Jahr 2010) - ungünstig zu bewirtschaftende Flächen und Kleinstflächen unter 0,3 ha Flächengröße - fehlende Zahlungsansprüche. Im Vergleich zu 2005 (vgl. Abschnitt 2.1) hat sich die Anzahl der antragstellenden Betriebe im Jahr 2006 um 336 Betriebe reduziert. Betroffen davon waren im Wesentlichen kleine und Kleinstbetriebe mit geringer Flächenausstattung (Agrarbericht 2007). Deren Anzahl sank auch in den Folgejahren weiter. Unklar ist was mit den Grünlandflächen dieser Betriebe passierte. Sie können entweder in den Flächenbestand anderer Betriebe eingehen und dann durch diese beantragt werden oder außerhalb der beantragten Flächen verbleiben. Tabelle 8: Jahr 2005 2006 2007 2008 2009 2010 * Differenz 2010 zu 2005 * Entwicklung der landwirtschaftlichen Betriebe 2005 bis 2010 (TLS 2013) Anzahl landw. Unternehmen 5124 4935 4789 4704 4533 3659 Einzelunternehmen 4172 3939 3859 3781 -1465 -1434 2738 davon: Nebenerwerbsunter 2ha 2 bis 5 ha betriebe 2988 335 1441 314 1373 308 1263 307 1245 255 1045 1599 unter 5 ha: 406 -1389 unter 5 ha: - 1370 seit 2010 Erfassung der Betriebe, die über mindestens fünf Hektar landwirtschaftlich genutzte Fläche ( bisher 2 ha) bzw. gegenüber früheren Erhebungen angehobene Mindesttierbestände oder Mindestanbauflächen von Sonderkulturen verfügen Im Mittel aller Einzelunternehmen beträgt der Dauergrünlandanteil rund ein Drittel der LF, darunter viele reine Grünlandbetriebe, wie z.B. Schäfereien (Agrarbericht 2007). In Nebenerwerbsbetrieben liegt der Grünlandanteil bei fast 50 Prozent. Im Jahr 2005 bewirtschafteten die Einzelunternehmen 147459 Hektar LF, davon im Nebenerwerb 30668 Hektar LF. Im Jahr 2010 bewirtschafteten die Einzelunternehmen etwa 149200 Hektar LF, davon im Nebenerwerb etwa 22700 Hektar LF. Die Fläche im Nebenerwerb ist rückläufig. Bei einem unterstellten GL-Anteil von 50 Prozent beträgt der dadurch verursachte GL-Rückgang knapp 4000 Hektar. Nicht bekannt ist, in welchen Umfang Flächen von diesen Nebenerwerbsbetrieben ggf. von anderen Betrieben übernommen wurden. 17 4.2 Flächenbilanz der Potentiale Im Ergebnis der Potentialabschätzung lassen sich die Ursachen für den Flächenrückgang der beantragten und im InVeKoS enthaltenen Dauergrünlandfläche quantifizieren (Tab. 9, Abb. 2). Dabei wurde versucht, die unterschiedlichen Datenquellen auf den einheitlichen Zeitraum 2007 bis 2012 zu transformieren. Als Bezug wird der ausgewiesene Flächenrückgang der Antragstellung (InVeKoS) in diesem Zeitraum verwendet, in Höhe von insgesamt 9729 Hektar Nettofläche (vgl. Tab.1). Eine Hauptursache für den Flächenrückgang ist der Flächenverlust für Siedlungs- und Verkehrszwecke. Hierbei werden die Flächen dauerhaft der landwirtschaftlichen Nutzung entzogen. Ein bilanzrelevanter Flächenzugang aufgrund Renaturierung und Wiedernutzbarmachung von Siedlungsbrachen ist nicht zu erwarten. Eine weitere Hauptursache stellt der Umbruch von DGL in Ackerland dar. Durch die nachgewiesenen Flächenzugänge durch Umwandlung von Acker in DGL wird allerdings der Einfluss des Umbruchs in Ackerland deutlich verringert. So gingen im Zeitraum von 2007 bis 2012 zum einen insgesamt 7731 ha DGL in der DGK durch Grünlandumbruch verloren und zum anderen entstanden 5841 ha neues Grünland durch Umwandlung von Ackerflächen. Die Erstaufforstung ist nur von untergeordneter Bedeutung für den Flächenrückgang. Allerdings führt eine anhaltende Zunahme der Verbuschung zu einem Verlust der Beihilfefähigkeit und in Folge zur Umwandlung in Waldfläche. Hiervon betroffen sind vor allem extensive, ungünstig zu bewirtschaftende Weideflächen. Der genaue Flächenumfang und der jeweilige Grad der Verbuschung können nur näherungsweise bestimmt werden. Mittels Maßnahmen der Entbuschung kann Verbuschung zurückgedrängt werden. Hierfür ist im Einzelfall eine betriebswirtschaftliche Entscheidung erforderlich, unter Beachtung der jeweils für die Entbuschung anfallenden Kosten. Tabelle 9: Abschätzung des Einflusses der Potenziale relevanter Ursachen für den Rückgang von beantragtem DGL für den Zeitraum 2007 bis 2012 Ursache Flächenabgang (ha) Verlust für Siedlung und Verkehr Erstaufforstung Verbuschung / Entbuschung Erweiterung bzw. Erstausweisung von LE Nutzungsartenwechsel zwischen Ackerland und Grünland Nutzungsartenwechsel zwischen DGL und Wein, Obst, Dauerkulturen und sonstige Nichtbeantragung / Neubeantragung DGL Flächenrückgang * (%) -1104 5,9 -120 0,6 -1400 Flächenzugang* (ha) Reduktion Saldo Flächenabgang und -zugang (ha) (%) -1104 11,3 +17 -103 1,1 7,5 +112 -1288 13,2 -266 1,4 +105 -161 1,7 -7731 41,3 +5841 -1890 19,4 -183 1,0 +179 -3 0,0 -7917** 42,3 +2738 -5180 53,2 -18721 100,0 +8992 -9729 100 Ergebnisse der Veränderung der Feldblöcke aus dem Verschnitt der DGK 2007 mit 2012 ** Differenzbetrag 18 Abbildung 2: Geschätzte Flächenanteile der Hauptursachen des Rückgangs beantragtes Grünland (Saldo Flächenabgang und -zugang) im Zeitraum von 2007 bis 2012 Die Erweiterung von LE hat nur einen sehr geringen Einfluss auf den Grünlandrückgang. Bei der Erstausweisung von LE handelt es sich überwiegend um bereits vorhandene LE. Sie sind zudem in der Regel als Bestandteil der beantragten Fläche weiterhin beihilfefähig, erscheinen aber nicht als DGL. Die Hauptursache für den Flächenrückgang der beantragten Flächen liegt in der Nichtbeantragung. Über die Hälfte des Flächenrückgangs (Saldo) resultiert aus der Nichtbeantragung von Flächen. Es wurden sowohl Grünlandflächen nicht mehr beantragt als auch neu beantragt (Flächenzugang). Insgesamt fielen aber mehr Flächen aus der Beantragung als neu hinzukamen. Einen wesentlichen Anteil daran dürfte die Reduktion von Klein- und Kleinstbetrieben haben. Zur weiteren Beschreibung des Flächenzustandes und der Bewirtschaftung dieser Flächen fehlt die Datengrundlage. Es ist davon auszugehen, dass es sich zwar um eine Reduktion der beantragten Flächen handelt, jedoch kein absoluter Flächenverlust vorliegt. Zur Überprüfung und Präzisierung der Schätzungen der Flächenpotentiale dienen die nachfolgenden GIS-Anwendungen auf Basis der digitalen Grundkarte Landwirtschaft. 19 4.3 Räumliche Verteilung Alle Flächen mit Agrarzahlungen werden im Feldblocksystem der digitalen Grundkarte Landwirtschaft erfasst. Seit 2009 liegen für alle beantragten Feldstücke Skizzen in digitaler Form vor. Zur Erstellung landesweiter Übersichten ist die Darstellung der Einzelflächen eher ungeeignet, weil die Einzelfläche aufgrund des erforderlichen Maßstabes nicht mehr sichtbar ist. Zur Darstellung räumlicher Verteilungsmuster wurden die Flächenveränderungen aller beantragten Grünlandflächen innerhalb der Landesgrenzen im Zeitraum 2007 bis 2012 über die zugehörigen Feldblöcke anhand des Feldblockident dem jeweiligen Blattschnitt der TK10 zugeordnet. Daraus lassen sich räumliche Verteilungsmuster erkennen (Abb. 3 und 4). Auffällig ist eine Konzentration des Grünlandrückganges in den Kreisen mit hohem Grünlandanteil, insbesondere in Nord- und Westthüringen. Besonders deutlich tritt der erhöhte Grünlandrückgang von 2008 zu 2009 hervor, begründet mit dem Wechsel der KULAP-Förderperioden und der „Umbruch-freien-Zeit“ im Jahr 2008 (vgl. Abb. 3). Ein direkter Zusammenhang von Flächenrückgang und Verkehrsprojekten wird bei Vergleich mit den Hauptverkehrstrassen nicht deutlich (Abb. 5). Ein Großteil der Verkehrsgroßprojekte war 2005 bereits abgeschlossen. Im Umfeld des Gewerbe-Ballungsraums am Erfurter Autobahnkreuz ist trotz Flächenverlusten für Siedlung und Verkehr teilweise ein Anstieg der Grünlandflächen zu verzeichnen, was ggf. durch die Neuschaffung von DGL im Rahmen von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen begründet sein kann. Dauergrünland kann künftig von weiteren Flächenverlusten für Siedlungs- und Verkehrszwecke landesweit betroffen sein, insbesondere vom Ausbau von Ortsumgehungen und der Erweiterung meist ortsnaher Wohn- und Gewerbegebiete. Mittels Ausweisung der TK10-Blätter mit Grünlandrückgang und gleichzeitiger Zunahme der Ackerfläche, werden die Räume sichtbar, in denen sich der Umbruch von Grünland in Ackerland konzentriert (Abb. 6). Abbildung 3: Übersicht Thüringen – Saldo Zu- und Abgänge Grünland für die Jahre 2007 bis 2012 (Datenbasis: GIS-K, Auszug aus Agrarclient, Feldstücke mit Teilflächen, ohne Nichtthüringer Landwirte) 20 Abbildung 4: Übersicht Thüringen – Jährlicher Saldo Zu- und Abgänge Grünland im Zeitraum von 2007 bis 2012 (Datenbasis: GIS-K, Auszug aus Agrarclient, Feldstücke mit Teilflächen ohne Nichtthüringer Landwirte) 21 Abbildung 5: Übersicht Thüringen – Saldo Zu- und Abgänge Grünland im Zeitraum von 2007 bis 2012 und Hauptverkehrstrassen (Datenbasis: GIS-K, Auszug aus Agrarclient, Feldstücke mit Teilflächen ohne Nichtthüringer Landwirte) Abbildung 6: TK-Blätter mit Grünlandabnahme und Ackerlandzunahme im Zeitraum 2007 bis 2012 (Datenbasis: GIS-K, Auszug aus Agrarclient, Feldstücke mit Teilflächen ohne Nichtthüringer Landwirte) 22 4.4 Ergebnisse der Fallbeispiele GIS-Analysen Die genaue Lage von Flächenzugängen und -abgängen beim Dauergrünland lässt sich mit hoher Genauigkeit anhand der vorliegenden, digitalen Feldstückskizzen abbilden. Zur Auswahl von Fallbeispielen wurde zunächst ein Kartenverschnitt der Feldstücksskizzen beantragter Flächen 2010 mit 2012 durchgeführt. Die Darstellung der Flächenveränderungen für Thüringen erfolgt durch Übertragung der klassifizierten Ergebnisse auf das Flächenraster der TK10-Blattschnitte (Abb. 7). Zur weiteren Untersuchung mit vertretbarem Aufwand wurde anschließend ein TK-10-Blatt mit erhöhtem Flächenrückgang je Amtsbereich eines Landwirtschaftsamtes ausgewählt. Abbildung 7: Räumliche Verteilung des Flächensaldos der Zu- und Abgänge beim Dauergrünland im Zeitraum von 2010 bis 2012 (GIS-K, Betrachtung der Feldstückskizzen) Anhand einer von der GIS-Koordinierungsstelle erarbeiteten Analysemethode wurden alle Flächen (Feldstückskizzen und zugehörige Feldblöcke) mit beantragter Bodennutzungskennung „Grünland“ unter Zuhilfenahme von Digitaler Grundkarte Landwirtschaft, Betriebsdaten der Flächenskizzen, Orthofotos, ggf. vorliegende Messergebnisse aus Vor-Ort-Kontrollen, Angaben für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und digitale Karten mit Waldblockflächen des Forstes näher untersucht. Für jede Veränderung wurden die betroffene Flächengröße und die jeweilige Veranlassung festgestellt, sowohl für Veränderungen des Feldblockes als auch der beantragten Fläche. Die ausgewählten Gebietsausschnitte umfassen insgesamt 3576 ha Feldblöcke DGL (2010) mit 2949 ha beantragter Fläche in 2010. Das entspricht einem Stichprobenumfang von 1,7 % der beantragten Flächen in 2010. Deshalb kann angenommen werden, dass die Stichprobe nicht repräsentativ für den Flächenrückgang in Thüringen ist, jedoch wichtige Ursachen für die Jahre 2010 bis 2012 näher beschrieben werden können. Bei der Interpretation der Ergebnisse sind die genannten Unterschiede zu den zuvor diskutierten Potentialschätzungen zu beachten: geänderter Betrachtungszeitraum sowie eingeschränkte Repräsentativität für Thüringen, aufgrund der Auswahl von Gebieten mit extrem erhöhten Flächenrückgang und geringem Stichprobenumfang. 23 Insgesamt wurden in diesem Zeitraum 193 Hektar Saldo-Flächenrückgang von beantragtem DGL ermittelt (Tab. 10), was einem Anteil von 7,4 Prozent des ausgewiesenen Flächenrückgangs in Thüringen entspricht bzw. einem Flächenrückgang von 6,5 Prozent im Vergleich der Jahre 2010 und 2012. Die Reduktion der Feldblockfläche war mit 515 Hektar mehr als doppelt so hoch. Tabelle 10: Ursachen und deren Einfluss auf den Flächenrückgang des beantragten DGL im Ergebnis der Fallbeispiele für die Jahre 2010 bis 2012 (Werte gerundet auf Hektar) Ursache Entzug für Baumaßnahmen Umwandlung in Forst Verbuschung / Entbuschung Erweiterung Landschaftselemente Nutzungsartenwechsel zwischen Ackerland und Grünland Nichtbeantragung / Neubeantragung und unklare Ursachen dav.: ohne Feldblockkorrekturen mit Feldblockkorrekturen Antragsteller entfallen Neubeantragung (neuer Feldblock) Ursache Änderung unklar Gesamt Flächenabgang (ha) -8 -3 -75 -5 Flächenzugang (ha) +1 Flächenreduktion (Saldo Zu- und Abgang) (ha) (%) -8 4,1 -3 1,6 -74 38,3 -5 2,6 -22 +4 -18 9,3 -147 +62 -85 44,1 -48 -50 -49 +10 +31 -38 -15 -49 +18 +3 -193 100,0 -260 +18 +3 +67 Beim Vergleich der Flächenwirkungen der Ursachen mit der Potentialschätzung (vgl. Abb. 2) werden folgende Aspekte deutlich (Abb. 8): Der Anteil außerlandwirtschaftlichen Flächenentzugs für Siedlungs- und Verkehrszwecke (Bebauung) und Forst (Wald) ist mit etwa 6 Prozent nur halb so hoch. Die Ausweisung von Landschaftselementen ist mit 3 Prozent deutlich erhöht. Die Ausweisung von LE wurde öfters in Zusammenhang mit der Ausweisung von Verbuschung genannt. Die Verbuschung erreicht mit 38 Prozent Anteil am Flächenrückgang einen sehr hohen Flächenanteil, fast drei Mal so hoch wie das geschätzte Potential. Es ist davon auszugehen, dass Landwirte aufgrund der Verschärfung der Beihilferegelungen in Bezug auf den zulässigen Verbuschungsgrad in diesem Zeitraum mit einem Flächenabzug reagiert haben. Zusätzlich verringerte sich die ausgewiesene Feldblockfläche aufgrund von Verbuschung infolge von Korrekturen und Vor-Ort-Kontrollen der Landwirtschaftsämter. Eine Entbuschung hat nur in sehr geringen Umfang stattgefunden. Der nachgewiesene Umbruch von DGL in Ackerland beträgt unter 10 Prozent des SaldoFlächenverlustes. Dabei wurden ehemalige Ackerflächen mit Grünlandansaat einbezogen. Zusätzlich fanden in geringem Umfang Feldblockkorrekturen außerhalb der Beantragung statt. 24 Abbildung 8: Ursachenverteilung in den Fallbeispielen zum Rückgang der beantragten Fläche Analog der Potentialbilanz nimmt in den ausgewerteten Beispielen die Nichtbeantragung von Flächen mit 44 Prozent Anteil am Flächenrückgang den höchsten Anteil ein. Die Bilanz weist mehr als doppelt so viel Flächenabgang als Zugang aus. Der überwiegende Anteil (etwa 58 Prozent) des Flächenrückganges resultiert daraus, dass der Antragsteller nicht mehr existierte oder keinen Antrag mehr stellte. Etwa 18 Prozent der Nichtbeantragung steht in Zusammenhang mit Feldblockkorrekturen, was in Zusammenhang mit verbesserten Messmethoden und genauere Abbildung der örtlichen Realität gesehen werden kann. Immerhin ein Anteil von 9,3 Prozent der Nichtbeantragung konnte durch Neubeantragung bisher nicht erfasster Grünlandfeldblöcke ausgeglichen werden, darunter auch Flächen die zeitweilig vom ICE-Streckenausbau beansprucht wurden. 5 Schlussfolgerungen und Handlungsempfehlungen Das gegenwärtige System der Kontrolle des Grünlanderhaltungsgebots über die InVeKoSAnträge zur Betriebsprämie ist nicht geeignet, um darüber hinaus den tatsächlichen Umfang des Grünlandes, seine absolute Veränderung im Zeitverlauf und den Grünlandanteil an der LF und seine Veränderung richtig darzustellen. Für die Veränderung der Grünlandflächen und der LF als Bemessungsgrundlage für den Grünlandanteil gibt es vielfältige Ursachen, die zum beachtlichen Teil außerhalb der antragstellenden Landwirtschaftsbetriebe angesiedelt sind. Insofern sind die Landwirtschaftsbetriebe nicht allein für die ausgewiesenen Veränderungen des Grünlandes verantwortlich zu machen. Grünlanderhaltungsgebot Das gegenwärtige Beihilfesystem sichert nicht die Verhinderung eines weiteren DGLRückgangs, weil nur Umbruchverbot und Nutzungsgebot im Beihilferecht geregelt sind. Aussagen zur Entwicklung von Einzelflächen sind nur möglich, solange sie im System verbleiben. Das Grünlanderhaltungsgebot ist weiterhin Bestandteil der Vorschläge zur Weiterentwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik ab 2014. Allerdings können auch künftige Systeme nur eine Teilmenge der vorhandenen Grünlandflächen betrachten. Anderenfalls ist mit einem erheblichen Anstieg des Verwaltungsaufwandes zu rechnen. Insbesondere die vorgesehene 25 Umsetzung des Erhaltungsgebotes auf Betriebsebene wäre nur durch umfangreiche, in großer Anzahl durchzuführende Vor-Ort-Prüfungen möglich, in denen geklärt werden muss, ob der Betrieb für den in den Antragsdaten ausgewiesenen Verlust von Grünland tatsächlich verantwortlich ist und überhaupt sanktioniert werden kann. Im Sinne der Verwaltungsvereinfachung sollte Deutschland deshalb von der Option Gebrauch machen, das GreeningKriterium auf regionaler Ebene anzuwenden. Unabhängig davon erscheint es notwendig, die aus den InVeKoS-Anträgen ermittelten Daten nachträglich um außerlandwirtschaftliche Flächenentzüge (LF, AL, GL), die zu einer Verringerung der Antragsfläche führen, zu korrigieren. Zur wirksameren Verhinderung von Grünlandumbruch in Ackerland sollte die Genehmigungspflicht gemäß Verordnung ohne Übergangsfrist angewendet werden. Zum Schutz von Grünland ist eine Erhöhung der Attraktivität der Grünlandbewirtschaftung anzustreben. Änderungsdienst DGK Soweit eine lückenlose Dokumentation des Flächenrückganges notwendig wird, müssen künftig Änderungen, die eine Reduktion von DGL bedingen, dokumentiert werden. Dadurch erhöht sich der Verwaltungsaufwand immens. Soweit es notwendig wird, zusätzliche Flächen und Veränderungen von Einzelflächen genauer abzubilden und zu verfolgen, müssen aufwendigere Vor-Ort-Begehungen intensiviert werden. Zum besseren Schutz von rechtlich besonders geschützten Flächen (Naturschutz, Wasserwirtschaft) vor Umbruch und Verbuschung erscheint es sinnvoll, diese Flächen in einem Layer gesondert zu kennzeichnen und bei abweichender Beantragung sowie bei Wegfall der Beantragung eine Vor-Ort-Kontrolle durchzuführen. Förderung der Grünlandbewirtschaftung Um dauerhaft Grünland zu sichern, dessen Ertrags- und Leistungsfähigkeit sowie Vorteilswirkungen zu erhalten, bedarf es einer Bewirtschaftungsstrategie, die sowohl die wirtschaftlichen als auch die ökologischen und sozialen Aspekte berücksichtigt. Analog den Zielen und Handlungsfeldern des Zukunftskatalogs Thüringer Landwirtschaft 2020 (TMLFUN 2012b) und der Grünlandstrategie (vgl. Studie zur Erhaltung, Nutzung und Verwertung des Dauergrünlandes in Thüringen bis 2020, Hochberg et al. 2013) sind unterschiedliche Wirtschaftsweisen zu kombinieren mit dem Ziel eine nachhaltige und wettbewerbsfähige Grünlandbewirtschaftung zu ermöglichen. Insbesondere zum Erhalt der Mindestnutzung ertragsschwacher Standorte und der Anwendung extensiver Wirtschaftsweisen ist es erforderlich, das bereits langjährig bewährte Instrument KULAP künftig zielführend weiterzuentwickeln und auszugestalten. Für Grünlandbetriebe sollte eine entsprechende zusätzliche Beratung etabliert werden, die ausgehend von den betrieblichen Wirtschaftsbedingungen sowohl Produktions- als auch Schutzanforderungen umfasst. Hierfür sind zusätzliche Beratungskapazitäten erforderlich. Die Verbuschung stellt lokal eine wesentliche Ursache des Flächenrückganges dar, die durch die Bewirtschaftung beeinflussbar ist. Auf Flächen mit fortgeschrittener Verbuschung sollte nach Möglichkeiten gesucht werden, diese zurück zu drängen. Um diesen Prozess zu forcieren und zu unterstützen ist es erforderlich, verbuschte und gefährdete Grünlandflächen zu identifizieren sowie ein lokal angepasstes Beratungswissen bereitzustellen und ein entsprechendes Bewirtschaftungs- und Pflegemanagement in den Landwirtschaftsbetrieben zu etablieren. Hierfür sind analog o.g. Beratung zusätzliche Kapazitäten erforderlich. 26 Initiativen zur Verhinderung von außerlandwirtschaftlichem Flächenverlust Eine Erstaufforstung sollte nicht mehr auf Grünland gefördert werden, zumal eine hohe Gefährdung durch Verbuschung und Sukzession auf Grünlandflächen besteht. Die Initiativen des Freistaates Thüringen zur Reduktion des Flächenverlustes für Siedlungsund Verkehrszwecke sind zu unterstützen und zu forcieren. Zusätzliche Untersuchungen und Forschungsarbeiten Die vorliegende Studie liefert eine hinreichende Basis zur Beurteilung der Ursachen des Grünlandverlustes. Sofern genauere Analysen der Ursachen erwünscht sind, wäre es unter Berücksichtigung zusätzlich erforderlicher Arbeitskapazitäten möglich, den Stichprobenumfang der Fallbeispiele auszuweiten. Das vorhandene Grünland-Monitoringsystem sollte um die Ansätze zur Beurteilung der DGLErhaltung erweitert werden. Das bedeutet zusätzlichen AK-Bedarf, der nicht vorhanden ist. Die Erhebung der Ursachen des DGL- Rückganges in FFH-Gebieten ist in Zusammenarbeit mit der Naturschutzverwaltung als gesonderte Leistung im Anschluss durchzuführen. 27 6 Quellenverzeichnis Agrarbericht 2006: Bericht zur Entwicklung der Landwirtschaft in Thüringen 2006 (Berichtsjahr 2005).- Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt (Hrsg.), Erfurt, 111 S. Agrarbericht 2007: Bericht zur Entwicklung der Landwirtschaft in Thüringen 2007 (Berichtsjahr 2006).- Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt (Hrsg.), Erfurt, 52 S. Agrarbericht 2009: Bericht zur Entwicklung der Landwirtschaft in Thüringen 2009 (Berichtsjahre 2007 und 2008).- Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt (Hrsg.), Erfurt, 116 S. Agrarbericht 2011: Bericht zur Entwicklung der Landwirtschaft in Thüringen 2011 (Berichtsjahre 2009 und 2010).- Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt (Hrsg.), Erfurt, 120 S. Hochberg, H. et al. (2008): Ex-post-Evaluation des Entwicklungsplanes für den ländlichen Raum Thüringen 2000 – 2006.- Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft (Hrsg.), Jena, 467 S. Hochberg, H. et al. (2013): Studie zur Erhaltung, Nutzung und Verwertung des Dauergrünlandes in Thüringen bis 2020.- Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft (Hrsg.), Jena, unveröff. Bericht InVeKoS-Verordnung: Verordnung über die Durchführung von Stützungsregelungen und des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoSV) vom 3. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3194), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 15. Dezember 2011 (eBAnz 2011 AT144 V1) geändert worden ist.- www.juris.de Stegmann,S.et al. (2010): Halbzeitbewertung der FörderInitiative Ländliche Entwicklung in Thüringen 2007 – 2013 (FILET), Bonn, Hannover, 406 S. Ritschel, P. et al. (2011): Standpunkt Schutz landwirtschaftlicher Nutzfläche vor Verlust Beitrag zur Nachhaltigkeit.- Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft (Hrsg.), Jena, 8 S., im Internet unter: http://www.tll.de/ainfo/pdf/st_lwnu.pdf TLS (2013): Thüringer Daten.- Thüringer Landesamt für Statistik (Hrsg.), im Internet unter: http://www.tls.thueringen.de/startseite.asp TLVwA (2012): LE-Bestand 2012 - Flächen-Angaben in ha.- interne Mitteilung TMLFUN (2012a): Forstbericht 2012.- Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz (Hrsg.), Erfurt, S. 46 TMLFUN (2012b): Zukunftskatalog Thüringer Landwirtschaft 2020.- Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz (Hrsg.), Erfurt, 26 S., im Internet unter: http://www.thueringen.de/imperia/md/content/tmlnu/zukunftskatalog_landwirtschaft.pdf TMLFUN (2013): Cross Compliance, Informationsbroschüre für die Empfänger von Direktzahlungen und bestimmte ELER Zuwendungsempfänger über die anderweitigen Verpflichtungen, Ausgabe Thüringen 2013, Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz (Hrsg.), Erfurt, S. 15-20 Landesregierung (2005): Thüringer Verordnung zur Umsetzung der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik vom 28. November 2005.- Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen, Nr. 17, Erfurt, den 23. Dezember 2005, S. 414-416 28 Anlage 1 Grünlandrecherche 2007 – 2012 (GIS-Koordinierung LWÄ Thüringen, C. Just, erstellt: 04.02.2013) Digitale Grundkarte Flächen aller GL-FB in DGK (DGKF_FL) Jahr 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Differenz 20072012 [ha] 221.390,96 213.004,95 204.097,75 194.874,67 190.609,61 184.174,05 181.930,54 Betriebsdaten, Feldstückskizzen durch Thüringer Landwirte beantragte GL-FB Differenz (BDF GL beantragt) [ha] DGK 176.168,40 8.386,01 176.758,28 8.907,20 171.800,18 9.223,08 169.513,05 4.265,06 168.314,91 6.435,56 166.725,48 2.243,51 37.216,91 9.442,92 ZID - Zentrale InVeKoS Datenbank Anzahl Antragsteller 4.367 4.219 4.151 3.947 3.900 3.857 GL-Fläche beantragt [ha] 178.857,32 179.299,32 174.414,44 171.674,79 170.410,93 169.180,41 510 9.676,91 (PI) Anzahl Antragsteller 4.659 4.532 4.448 4.251 4.190 4.146 513 Anlage 2 Grünlandrecherche Feldstücke mit Teilflächen (GIS-Koordinierung LWÄ Thüringen, C. Just, erstellt: 04.03.2013) Jahr 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Differenz 20072012 * NN180 NN180V NN182 NN182V Betriebsdaten, Feldstückskizzen Recherche AgrarClient durch Thüringer davon festgestellt Landwirte beantragte GesamtGesamtGL-FB AL-FB fläche FB GL-FB AL-FB fläche FB (BDF GL beantragt) GL-FB [ha] NN180* NN180* NN180* NN182* NN182* NN182* 176.168,40 21,66 2.819,59 3.210,76 2.342,60 140,81 2.483,48 176.758,28 34,92 1.132,94 1.267,61 1.197,60 0,39 1.197,99 171.800,18 264,84 271,56 600,19 361,12 810,06 1.175,34 169.513,05 203,23 186,87 443,63 47,26 107,09 154,53 168.314,91 194,79 104,53 372,11 68,75 79,61 149,33 166.725,48 121,31 77,83 249,27 62,26 43,96 106,26 9.442,92 - LF-Feldblock (FB) - Kulturart für Bodennutzungskategorie (BNK) nicht zugelassen. - LF-FB - Kulturart für BNK nicht zugelassen - in VOK andere Kulturart festgestellt - Möglicherweise Grünlandumbruch. - Möglicherweise Grünlandumbruch - in VOK andere Kulturart festgestellt 29