Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien
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Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien
Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina Leitfaden für Unternehmensgründungen in Südosteuropa -Bosnien-HerzegowinaInstitut für Unternehmensführung und Entrepreneurship Graz, November 2013 Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina Impressum Verfasser: Dieser Leitfaden wurde am Institut für Unternehmensführung und Entrepreneurship der Karl-Franzens-Universität Graz in Zusammenarbeit dem GründerCenter der Steiermärkischen Sparkasse erstellt. Projektleitung: Univ.-Prof. MMag. Dr.rer.soc.oec. Alfred Gutschelhofer Mentoren: Mag. Bakk. BSc Lic. MBA PhD Matthias Ruhri Mag. Dagmar Eigner-Stengg Autorin: Ilda Sabanovic Der Leitfaden ist am Institut für Unternehmensführung und Entrepreneurship sowie beim GründerCenter der Steiermärkischen Sparkasse erhältlich. Die Online-Version des Leitfadens finden Sie unter: unternehmensfuehrung.unigraz.at/. Im Interesse der besseren Lesbarkeit wurde auf die Unterscheidung der weiblichen und männlichen Form verzichtet. Es wird jedoch Wert auf die Feststellung gelegt, dass die Broschüre weiblichen und männlichen Benutzern gleichermaßen gewidmet ist. Alle Rechte vorbehalten. Trotz sorgfältiger Prüfung sämtlicher Angaben im Leitfaden sind Fehler nicht auszuschließen und die Richtigkeit des Inhalts ist daher ohne Gewähr. Eine Haftung des Autors ist ausgeschlossen. 1. Auflage, Graz 2013 Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis ............................................................................................................ II Einleitung ................................................................................................................................... 4 Doing Business in Südosteuropa ............................................................................................ 6 Bosnien- Herzegowina .............................................................................................................. 7 1 Auf einen Blick ................................................................................................................... 7 2 Wirtschaftsinformationen ................................................................................................. 9 2.1 Aktuelle Wirtschaftslage und Perspektiven ................................................................ 9 2.2 Der Arbeitsmarkt ...................................................................................................... 10 2.3 Der Außenhandel ..................................................................................................... 11 2.4 Die Beziehungen zu Österreich ............................................................................... 12 3 Warum Bosnien & Herzegowina - Chancen und Risiken des Standortes ................. 13 4 Überlegungen vor der Gründung ................................................................................... 15 4.1 5 Rechtliche Rahmenbedingungen ................................................................................... 21 5.1 6 7 Investment Möglichkeiten/ attraktive Branchen ....................................................... 15 Gesellschaftsrecht .................................................................................................... 21 5.1.1 Wahl der Rechtsform für Ihr Unternehmen.................................................. 21 5.1.2 Schritte zur Gründung einer GmbH ............................................................. 25 5.2 Steuerrecht ............................................................................................................... 35 5.3 Sozialversicherungsrecht ......................................................................................... 38 5.4 Arbeitsrecht .............................................................................................................. 39 5.5 Immobilienrecht ........................................................................................................ 43 Die Kapitalbeschaffung- Wie Sie Ihr Geschäftsvorhaben finanzieren ....................... 45 6.1 Das Eigenkapital ...................................................................................................... 45 6.2 Möglichkeiten der Fremdfinanzierung ...................................................................... 46 Zusatzinformationen ........................................................................................................ 51 Sparkasse Bank d.d. und s Leasing d.o.o. – Ihre professionellen Partner in BosnienHerzegowina ............................................................................................................................ 54 Nützliche Kontakte .................................................................................................................. 55 Quellen...................................................................................................................................... 61 I Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina Abkürzungsverzeichnis BAM Abkürzung für die Währung von Bosnien-Herzegowina nach ISO 4217 BiH Bosnien-Herzegowina (Bosnisch: Bosna i Hercegovina) FBiH Föderation Bosnien-Herzegowina (Bosnisch: Federacija Bosne i Hercegovine) ILO International Labour Organisation ISCED International Standard Classification of Education KM Konvertible Mark, Währung von Bosnien-Herzegowina RS Republika Srpska WEF World Economic Forum II Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina „Der Langsamste, der sein Ziel nur nicht aus den Augen verliert, geht immer noch geschwinder als der, der ohne Ziel herumirrt.“(Gotthold Ephraim Lessing) Einleitung Sehr geehrter Unternehmensgründer! Das heimische Wirtschaftswachstum wurde in den vergangenen Jahren zu einem bedeutenden Teil von der Exportwirtschaft und somit auch den getätigten Investitionen in Südosteuropa getragen. Trotz der aktuell bescheidenen Konjunkturdaten für diese Region, die durch die Finanz- und Wirtschaftskrise begründet sind, ist das Interesse österreichischer Investoren am südosteuropäischen Markt ungebrochen und weist einen positiven Trend, insbesondere im Hinblick auf ihre mittel- und längerfristigen Expansionspläne, auf. Berücksichtigt man die verhältnismäßig hohen prognostizierten Wachstumsraten für die kommenden Jahre sowie das niedrige Lohnniveau, die geringeren Steuern und den enormen Nachholbedarf dieser Region, erscheinen die Investitionen nachvollziehbar und gerechtfertigt. Um diese Entwicklung zu unterstützen wurde dieser Leitfaden erstellt, der Gründern einerseits einen allgemeinen Überblick über die wichtigsten wirtschaftlichen Fakten und Entwicklungen der Region geben soll, andererseits aber auch als „Fahrplan“ dienen soll, um sich auf dem unbekannten Terrain, zum Teil komplexer, behördlicher und rechtlicher Vorschriften der einzelnen Länder, während des Gründungsprozesses und darüber hinaus, gut zu Recht zu finden. Um Ihnen hierbei einen möglichst detaillierten Einblick geben zu können, beschränken wir uns in der Länderbetrachtung auf Bosnien-Herzegowina (BiH), Kroatien, Serbien, Slowenien, Mazedonien und Montenegro, die sukzessive bearbeitet und veröffentlicht werden. Da die Grundlage für den erfolgreichen Aufbau jeder selbstständigen Existenz umfassende Information und sorgfältige Planung sind, wird in den einzelnen Kapiteln ein Überblick der Schritte einer Unternehmensgründung, unter Einbeziehung länderspezifischer Rahmenbedingungen und behördlicher Anforderungen, gegeben und begleitend in den einzelnen Etappen auf Ansprechpartner sowie auf weiterführende Informationen verwiesen. Seite 4 Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina Durch eine breite Recherche primärer und sekundärer Quellen sollen Ihnen, die für Ihr Vorhaben relevanten Informationen, schnell und kompakt zugänglich gemacht werden und somit eine praktische Hilfe sein. Bitte beachten Sie, dass die Links bzw. rechtlichen Vorschriften eine Momentaufnahme zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Gründerleitfadens sind und die Informationen im Laufe der Zeit daher, unter Umständen, nicht mehr in der von uns recherchierten Form verfügbar sein werden. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg mit Ihrem Gründungsvorhaben. Seite 5 Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina Doing Business in Südosteuropa In diesem Abschnitt wollen wir Ihnen zunächst einen allgemeinen Überblick zur Region und ihren Entwicklungen geben, um anschließend Bosnien-Herzegowina mit gründerrelevanten Informationen näher vorzustellen. Südosteuropa bildet keine wirtschaftlich einheitliche Ländergruppe, viel mehr bestehen in der Wirtschaftsstruktur, der Außenhandelsorientierung und im Wohlstandsniveau beträchtliche Unterschiede. Gemessen Einwohnerzahl (ca. 20,2 Mio.) 1 an der Wirtschaftsleistung und der , handelt es sich hauptsächlich um kleine Volkswirtschaften, was Vor-, aber auch Nachteile mit sich bringt. Die Überschaubarkeit der Volkswirtschaften erhöht zum einen die Effizienz wirtschaftspolitischer Maßnahmen, andererseits fallen die Kosten zur Unterhaltung des Staatsapparats in Relation zur Wirtschaftskraft hoch aus. Alle Staaten haben nach den Turbulenzen der 90-er Jahre demokratische Strukturen fest verankert und sind entweder schon Teil oder bewegen sich politisch und wirtschaftlich auf die Europäische Gemeinschaft zu: Kroatien und Slowenien sind bereits EU-Mitglieder; Montenegro, Mazedonien und Serbien haben Kandidatenstatus, Bosnien-Herzegowina ist potentielles Kandidatenland. Das Geschäfts- und Investitionsklima in diesen Ländern hat sich seit 2008 dennoch verbessert: im Zeitraum 2008-2011 konnten auf nationaler und lokaler Ebene einige bedeutende wirtschaftliche Reformen umgesetzt werden, die zur Optimierung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen beigetragen haben. Konkret konnten die Kosten für eine Unternehmensgründung um durchschnittlich 10% gesenkt werden und die Dauer eines Baubewilligungsverfahrens hat sich um gut einen Monat verkürzt. Ebenso die Wartezeit für die Registrierung von Grundeigentum. 1 Summierte angenäherte Einwohnerzahlen von BiH, Kroatien, Serbien, Montenegro, Mazedonien und Slowenien Seite 6 Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina Bosnien- Herzegowina 1 Auf einen Blick Staatsform Demokratischer Bundesstaat Verwaltungsapparat zwei Entitäten: Föderation Bosnien-Herzegowina (Federacija BiH) und Republika Srpska, sowie Brčko-Distrikt Fläche 51.129 km² Einwohnerzahl 3, 8 Mio.* Offizielle Sprachen Bosnisch, Kroatisch, Serbisch Währung 1 Konvertible Mark (BAM) = 100 Fening 1 € = 1,95583 BAM (fix) Hauptstadt: Sarajevo 450.000 Einwohner* Wirtschaftsstandorte: Banja Luka 250.000 Einwohner* Tuzla 131.600 Einwohner* Zenica 127.100 Einwohner* Mostar 111.600 Einwohner* Ethnische Gruppierungen* 49 % Bosniaken, 34 % Serben, 16 % Kroaten, 1 % Minderheiten (bosnisch-herzegowinische Roma, Juden u. a.) Religion* 40% Muslime, 31% Serbisch-Orthodoxe, 15% Katholiken, Atheisten und Gläubige sonstiger Religionen Wichtigste Sektoren Dienstleistungen (65,1%), Produktion (26,2%), Landwirtschaft (8,7%) Int. Vorwahl +387 Internet Domain .ba * Schätzung, offizielle Volkszählung soll nach 20 Jahren im Oktober 2013 erstmals wieder stattfinden Seite 7 Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina Der aktuelle Staat Bosnien-Herzegowina (BiH) ging aus dem Zerfall des ehemaligen Jugoslawien und dem nachfolgenden Konflikt von 1992 hervor. Seit dem Friedensabkommen von Dayton aus dem Jahr 1995 besteht BiH aus zwei nahezu gleich großen politischen Entitäten: der Föderation Bosnien-Herzegowina (FBiH) und der Republika Srpska (RS), sowie dem Sonderverwaltungsgebiet Brčko-Distrikt. Die Föderation ist weiter in 10 Kantone und 79 Gemeinden unterteilt, die RS nur in letztere (62 Gemeinden). Sowohl Gesetzgebung als auch Verwaltung sind in den drei Gebieten Geldpolitik weitgehend sowie selbständig, lediglich Außen- Außenwirtschaftsbeziehungen und werden Verteidigungspolitik, zentral in Sarajevo entschieden. Diese sehr komplexe Verwaltungsstruktur stellt eines der größten Problem des Staates dar, da ca. 47 % des BIPs für seine Erhaltung ausgegeben werden und die Umsetzung der gesamtstaatlichen oder teilstaatlichen Gesetze dadurch teilweise nicht effektiv sein kann, was aber für eine EU-Mitgliedschaft Voraussetzung ist. Auch der Korruption wird durch diese Strukturen weiterhin fruchtbarer Boden geboten. Seite 8 Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina 2 Wirtschaftsinformationen 2.1 Aktuelle Wirtschaftslage und Perspektiven Seit Ende des Krieges ist die Wirtschaft von BiH im Aufschwung. Obwohl im Krieg 80% der Industrieanlagen zerstört wurden und die Industrieproduktion noch immer Mühe hat das Vorkriegsniveau zu erreichen, konnte der Wiederaufbau, dank internationaler Unterstützung, gut vorangebracht werden. Nichtsdestotrotz gibt es noch immer hohen Entwicklungs- und Erneuerungsbedarf in nahezu allen Bereichen der Wirtschaft, allen voran bei Infrastruktur und Energie ergeben sich in BiH zahlreiche Geschäftschancen. Bis 2008 verzeichnete das Land ein kontinuierliches Wirtschaftswachstum mit wachsenden ausländischen Investitionen und steigendem Außenhandelsumsatz. In besagtem Jahr konnte noch ein reales Wirtschaftswachstum von 5,7% verbucht werden. Doch die darauf folgende globale Finanz- und Wirtschaftskrise verursachte in den Folgejahren starke Rückgänge, sodass sich die Erholung der bosnischherzegowinischen Wirtschaft von den Auswirkungen dieser Krise nur zögerlich fortsetzt (BIP Wachstum 2012: -0,5%). Diese durchwachsenen Zahlen sind hauptsächlich durch die schwache Inlandsnachfrage bedingt, auf die wiederum die hohe Arbeitslosigkeit, das geringe Einkommen sowie die gesunkenen Transferleistungen der Bosnier im Ausland Einfluss hatten. Außerdem ging die Industrieproduktion um 4,3% zurück. Mittlerweile werden aber wieder positive Impulse bei Investitionen identifiziert, die langsam anziehen. Trotz des krisenbedingten Rückgangs haben sich insgesamt die Rahmenbedingungen für wirtschaftliches Handeln verbessert. So konnte das Verfahren zur Unternehmensregistrierung auf durchschnittlich 10 Tage verkürzt werden. Auch die Kommunikation der Ämter und Ministerien mit dem Handelsgericht wurde elektronisch vernetzt, sodass zum Teil doppelte Registrierungen entfallen. Es wurde ein landeseinheitliches Notariatswesen eingeführt und die Dauer der Erteilung einer Baubewilligung wurde von 296 auf 255 Tage verkürzt. Ebenfalls konnten Fortschritte beim Aufbau eines modernen Grundbuch- und Katasterwesens verzeichnet werden. Im World Bank Doing Business Report 2012 stieg BiH deshalb zwei Plätze auf. Auch die Finanz- und Währungsstabilität konnte aufrechterhalten werden und die Inflation ging zurück. Ein gutes Signal für Investoren war die Unterzeichnung des Seite 9 Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina Stabilisierung- und Assoziierungsabkommens mit der EU. Damit wurde die Bindung zur EU aber auch die regionale Zusammenarbeit zwischen den Ländern gestärkt und neue finanzielle Hilfsprogramme initiiert. Schwerpunkte der lokalen Regierungen für die nächsten Jahre sind die Förderung von KMUs, die schnelle Privatisierung der verbliebenen Staatsbetriebe, Entbürokratisierung, Steuervereinfachungen, Erhöhung der in- und ausländischen Investitionen sowie die Annäherung an europäische Institutionen und Rahmenbedingungen. Für 2014 erwartet man, aufgrund des leichten Aufschwungs des Euro-Raumes, einen Anstieg der Exporte und der Inlandsnachfrage, sodass mit einem Wachstum von 2,0% zu rechnen ist. Eine größere Wachstumsdynamik, die an die Vorkrisenzeit langsam anknüpfen können wird, wird für 2015 (3,9%) prognostiziert. 2.2 Der Arbeitsmarkt Der Arbeitsmarkt bleibt ein besonderes Sorgenkind Bosnien-Herzegowinas, da bei einem insgesamt guten Ausbildungsniveau eine relativ hohe Arbeitslosigkeit zu verzeichnen ist, von der Ende März 2013 553.580 Personen betroffen waren bzw. 46,1% der erwerbsfähigen Bevölkerung (bzw. nach ILO Definition ca. 28% 2 ). Die meisten der Arbeitslosen sind Personen mit einer abgeschlossenen Berufsschule 3 (Facharbeiter) 34,8%, sowie nicht qualifizierte Arbeitnehmer, also Personen mit lediglich einem Grundschulabschluss bzw. Sekundärbildung Unterstufe mit 29,01%.4 Die Löhne und die Kaufkraft sind im europäischen Vergleich relativ niedrig, so betrug im Januar 2013 das Netto-Durchschnittseinkommen in BiH 829 KM (423 €). In den Städten werden höhere Löhne gezahlt als in ländlichen Gebieten. Wer im öffentlichen Sektor (Energie, Telekommunikation, Banken) arbeitet, verdient mit ca. 1300 KM (ca. 650 €) in der Regel überdurchschnittlich gut. Der monatliche Mindestlohn in der FBiH betrug im Mai 2012 365 KM (187 €). Im allgemeinen Kollektivvertrag der FBiH wurde 2 Die Diskrepanz der Messmethoden ist durch die stark präsente „graue“ Wirtschaft zu erklären, da es eine große Zahl an Schwarzarbeitern gibt: schätzungsweise 200.000 3 In BiH meistens 3-jährig nach Abschluss der 8-jährigen Grundschule, entspricht dem Bildungsniveau 3C nach ISCDE 4 Nach ISCED-Klassifizierung: 1 und 2A Seite 10 Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina ein Brutto-Mindeststundensatz von 3,66 KM (1,87 €) festgelegt. Ähnliche Zahlen liegen auch für die RS vor. Entgegen der schlechten Aussichten am Arbeitsmarkt, verfügt BiH über gut ausgebildete Fachkräfte und ist bei den Lohnkosten gegenüber seinen Nachbarländern konkurrenzfähig. 2.3 Der Außenhandel Der Außenhandel hat in den letzten zehn Jahren einen starken Aufschwung erlebt und wurde nur zeitweise aufgrund der Wirtschaftskrise unterbrochen. Da sich der Außenhandel Bosnien-Herzegowinas stark auf die EU konzentriert, übertragen sich alle Entwicklungen der EU-Staaten unweigerlich auf BiH. Der Außenhandel ist deshalb seit ein paar Jahren defizitär, sodass die Handelsbilanz 2012 ein Minus von 4,9 Mrd. € aufwies. Die wichtigsten Exportmärkte für BiH sind Kroatien, gefolgt von Deutschland, Italien und Serbien. Beim Export dominieren Metallprodukte, Maschinen, Mineralbrennstoffe, Holz und Möbel, Bekleidung und Schuhe. Importiert werden Kraftfahrzeuge, Treibstoff, Maschinen, Chemie- und Pharmaprodukte sowie Nahrungsmittel. Handelspartner im Export 15% 33% 8% 8% 9% 15% 12% Quelle: BiH Statistikamt Handelspartner im Import Deutschland Kroatien Italien Serbien Österreich Slowenien Sonstige 11% 42% 14% 9% 5% 10% 9% Deutschland Kroatien Italien Serbien Russland China Sonstige Quelle: BiH Statistikamt Die Handelsbeziehungen zu Österreich sind sehr gut. Österreich ist auch seit Jahren schon der größte Investor im Land. Exportseitig steht Österreich an fünfter Stelle, importseitig an achter. Seite 11 Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina Österreich liefert hauptsächlich Eisen- und Stahlwaren, Waren aus unedlen Metallen, Zeitungsdruckpapier, PKWs, elektr. Maschinen, Spezialausrüstung sowie Kunststoffwaren oder Mess- und Prüfgeräte und Spielautomaten. Nach Österreich importiert werden Schuhe, Damenbekleidung, Baumaterialien aus Kunststoff, Aluminium, Holzwaren, Maschinenbauerzeugnisse, Rohstoffe (Brennholz, Holzkohle, Rinderleder) usw. Der Beitritt Kroatiens zur EU wird auch Auswirkungen auf den Außenhandel mit BiH haben, da das Nachbarland mit der EU-Mitgliedschaft die CEFTA-Freihandelszone verlässt und somit die Exporte bosnisch-herzegowinischer Unternehmen nach Kroatien wegen der höheren EU-Zölle erschwert werden. Die aktuellen Wirtschaftszahlen und weitere statistische Auswertungen finden Sie auf den Internetseiten der für die Entitäten zuständigen Statistikämter. Für die FBiH: www.fzs.ba/Eng/index.htm Webadresse erreichen und für Sie die RS: das www.rzs.rs.ba. gesamtstaatliche Unter folgender Statistikamt: www.bhas.ba/index.php?lang=en. 2.4 Die Beziehungen zu Österreich Österreich ist mit einem Investitionsvermögen von ca. 1,2 Mrd. € Top-Investor in BiH. Österreichische Firmen sind mit ca. 200 Firmenniederlassungen, von denen rund 1/3 Produktionsniederlassungen sind, Marktführer in vielen Branchen in BiH. Der Finanzsektor und die Baumaterialbranche sind in rot-weiß-roter Hand. Über 400 Firmen bearbeiten laufend den Markt. Interessant in diesem Zusammenhang ist, dass BiH das einzige Land der Region ist, welches mehr Waren nach Österreich exportiert als es aus Österreich importiert. Grund dafür ist die Lohnfertigung: Rohstoffe aus Österreich werden nach BiH importiert, in BiH verarbeitet und als Fertigprodukte nach Österreich zurück exportiert. Österreich genießt insgesamt einen sehr guten Ruf in BiH, bedingt auch durch die gemeinsame Geschichte und ist für knapp 20 % der gesamten ausländischen Direktinvestitionen seit 1994 verantwortlich. Seite 12 Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina 3 Warum Bosnien & Herzegowina - Chancen und Risiken des Standortes Als potenzieller Investor bzw. Unternehmer, der sein Geschäft in BiH ausweiten oder anfangen möchte, sollten Sie bei Ihrer Entscheidung über den Markteintritt das Stärken-Schwächen-Profil des Standorts und die damit verbundenen Chancen und Risiken berücksichtigen: Stärken Verfügbarkeit von Rohstoffen (Kohle, Erze, Holz etc.) Währungsstabilität: fester Wechselkurs Nähe zu EU- und CEFTA-Märkten Wachstumsmarkt niedrige Lohnkosten und Steuern (KöSt 10 %) ausgebildete und motivierte Fachkräfte stabiler Finanzsektor Chancen Notwendiger Ausbau der Infrastruktur/großer Aufholbedarf Mitgliedschaft in der CEFTAFreihandelszone, Freihandelsabkommen auch mit Türkei Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen mit der EU Hohe Förderungen durch internationale Institutionen Positives Image Österreichs Vielzahl an freistehenden Betriebsanlagen und Industriezonen Niedrige Ausführungskosten für ITProjekte Schwächen Schwierige und instabile politische Verhältnisse Ineffiziente Verwaltung und Justiz, Überschneidung von Kompetenzen beschränkter Markt Schwache Infrastruktur Risiken Hohes Außenhandelsdefizit Stockender Reformprozess Schlechte Zahlungsmoral Korruption Niedrige Kaufkraft Der große Vorteil des Standorts BiH liegt in seiner zentralen Lage. Die Nähe zum europäischen Markt als auch den anderen regionalen Absatzmärkten bringt viele Möglichkeiten mit sich, u.a. können das Freihandelsabkommen CEFTA (Mitglieder sind: BiH, Albanien, Mazedonien, Moldawien, Kroatien, Montenegro, Serbien, Kosovo) sowie jenes mit der Türkei genutzt werden. Mit der EU gibt es ein Abkommen, durch das 90 % der Waren mit EU-Ursprung vom Zoll befreit sind. Mit einer großen Zahl Seite 13 Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina anderer Länder gibt es zudem Exportpräferenz-Abkommen. Dadurch haben Waren, die in BiH hergestellt werden zollfreien Zugang zu potenziellen Märkten mit über einer Mrd. Kunden. Eine detaillierte Auflistung begünstigter Warengruppen im Rahmen des Interimsabkommens mit der EU finden Sie unter: www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/I/I_00196/imfname_158217.pdf Das sonst vergleichsweise hohe Wirtschaftswachstum, die stabile Währung, niedrige Inflation und das gute Finanzierungsangebot, aufgrund vieler österreichischer Banken vor Ort, stellen gute Investitionsbedingungen dar. Schwierigkeiten können hauptsächlich die komplizierten Verwaltungsstrukturen und unklar verteilten Kompetenzen zwischen Gesamtstaat, Entitäten und Kantonen hervorrufen. Deshalb können auch behördliche Entscheidungen viel Zeit in Anspruch nehmen und Firmengründungen langwierig und kompliziert werden. Seite 14 Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina 4 Überlegungen vor der Gründung Unternehmertum kann man sehr gut mit einem Schach-Spiel vergleichen. Es ist notwendig jeden Schritt sorgfältig zu planen- der wichtigste ist natürlich der erste Schritt, da auf diesem der spätere Verlauf des Spiels zu einem großen Teil beruht. Um gleich am Anfang ein solides Fundament für die weiteren Grundsatzentscheidungen zu schaffen, ist eine gute Idee bzw. ein gutes Unternehmenskonzept unabdingbar. Sofern Sie nicht schon eine konkrete Idee für Ihren Einstieg am bosnischherzegowinischen Markt haben, könnte Ihnen die Beobachtung attraktiver Branchen, Trends und Entwicklungen helfen, Änderungen bzw. Bedarfsmöglichkeiten zu erkennen und mit einer Geschäftsidee davon zu profitieren. 4.1 Investment Möglichkeiten/ attraktive Branchen Wie bereits erwähnt gibt es trotz der Fortschritte, die in den letzten Jahren gemacht wurden, noch immer eine große Lücke zwischen den realen Potentialen BiHs und den tatsächlichen wirtschaftlichen Leistungen in den verschiedenen Sektoren. Der Hauptgrund, der eine effiziente und schnelle Aktivierung der reichlich vorhandenen Natur- und Humanressourcen, aber auch brachliegenden Vielzahl an Produktionsstätten verhindert, liegt im Kapitalmangel, was wiederum zahlreiche Möglichkeiten für ausländische Investoren eröffnet. Große Investitionsmöglichkeiten bietet auch der vorangehende Privatisierungsprozess. Betroffen sind insbesondere der Energiesektor und die Telekommunikationsbranche. Zu den Schwerpunkten der Investitionen in BiH werden in den nächsten Jahren vor allem der Ausbau der Infrastruktur (Verkehrswege: Autobahn – paneuropäischer Verkehrskorridor) sowie des Energiesektors, aber auch der Ausbau der kommunalen Versorgungsinfrastruktur gehören. Einige Geschäftschancen werden sich beim Bau und Revitalisieren von bestehenden Wasser- und Wärmekraftwerken sowie bei alternativen Energiequellen (Kleinwasserkraft und Wind) bieten. Die Suche der bosnisch-herzegowinischen Wirtschaft nach Kapitalinvestitionen und neuen Technologien, um bestehende Ressourcen besser verwerten zu können, könnte durch strategische Partnerschaften (Public-Private-Partnerships, Konzessionen) und die Zusammenarbeit mit internationalen Unternehmen erreicht Seite 15 Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina werden. Insbesondere in den folgenden Bereichen ist das Land ressourcenreich und birgt große Potenziale: Landwirtschaft und Nahrungsmittelindustrie, Holz, Energie und Metallverarbeitung. Auch der Ausbau des Tourismusangebotes (Sommer- und Wintertourismus) ist im strategischen Interesse der Regierung. Landwirtschaft und Nahrungsmittelindustrie BiH verfügt über mehr als 1,5 Mio. ha landwirtschaftliche Nutzfläche und ist sehr reich an natürlichen Ressourcen und optimalen klimatischen Bedingungen, die ein hervorragendes Umfeld für landwirtschaftliche Produktion und Investitionen in diesem Bereich bieten. Darüber hinaus hat BiH aufgrund großer Vorräte an sauberem Wasser, vieler brachliegender Anbauflächen und einer Vielzahl an kostengünstigen Fachkräften aus dem traditionsreichen Agrarbereich großes Potential für die Erzeugung von Bioprodukten. Leider werden alle diese Flächen derzeit nur unzureichend genutzt, ebenso wie viele Mühlen, Anlagen zur Fleischverarbeitung, zur Herstellung von Bier und anderen nichtalkoholischen Getränken sowie von Milchprodukten. Aufgrund der ungenutzten Anbauflächen und der meist veralteten und unausgelasteten Kapazitäten werden viele Nahrungsmittel und Getränke importiert. Im Anbau dominieren Obst (Pflaumen, Äpfel und Birnen), Gemüse (Kartoffeln, Bohnen, Tomaten, Paprika, Salat, Kohl, Zwiebeln, Knoblauch, Gurken und Karotten), Getreide (Weizen und Mais), aber auch medizinische Kräuter, Wein und Tabak. In den letzten Jahren werden auch immer mehr Beerenfrüchte produziert. Neben der weitverbreiteten Viehzucht (Rinder und Geflügel) kommt auch der Fischzucht Bedeutung zu. Der Export bosnisch-herzegowinischer Produkte in die EU ist in der Regel zollfrei und unterliegt keinen Mengenbeschränkungen. Der Export von Wein, Zucker, Fisch und Fischprodukten in die EU ist durch Quoten begrenzt. Im expandierenden Einzelhandelssektor des Landes ergeben sich für österreichische Produzenten von Lebens- und Genussmitteln ebenfalls interessante Geschäftschancen. Seite 16 Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina Holz- und Möbelindustrie bzw. holzverarbeitende Industrie Die Holz- und Forstwirtschaft zählt zu den wichtigsten Wirtschaftszweigen BosnienHerzegowinas, was bei einer Waldfläche von rund 53% der Gesamtfläche des Landes (rund 2,7 Mio. ha) naheliegend ist. Über 60% der Produktion des bosnischherzegowinischen Holzsektors wird in Form von Rohholz, Halbfabrikaten und Fertigprodukten wie Möbeln exportiert, wobei der Möbelwirtschaft eine immer wichtigere Rolle zukommt. Derzeit befinden sich die größten Absatzmärkte in Westeuropa, den USA und dem Mittleren Osten, aber es besteht ein großes Potential auch in andere Regionen zu liefern. Trotz der guten Aussichten besteht immer noch eine große Lücke zwischen der derzeitigen Leistung des Sektors und seinen wahren Potentialen. Insbesondere bestehen Entwicklungschancen bei der Verbesserung des Designs, der Produktqualität sowie des Brandings und der Vermarktung der Möbel aus BiH. Konkrete geschäftliche Möglichkeiten tun sich bspw. bei der Herstellung von Paneelen und Parkett auf. Weiterer Bedarf bestünde an Zellstoff- und Papierfabriken, Furnierplatten, Hartholz Sperrholz, mitteldichten Faserplatten und Biomasse-basierter Beheizung (Brikett, Pellets). Da die Struktur dieses Sektors durch viele kleine und mittelgroße Privatunternehmen gekennzeichnet ist, bieten sich diese für Joint Ventures an. Insgesamt bietet der bosnisch-herzegowinische Holzsektor eine breite Palette an Möglichkeiten um die wachsende internationale Nachfrage nach halbfertigen und fertigen Produkten zu befriedigen, sofern bessere Technologien eingeführt werden, das Produktdesign modernisiert wird und die gut ausgebildeten, kostengünstigen Experten und Fachkräfte gewinnbringend eingesetzt werden. Metallverarbeitende Industrie Der Metallverarbeitende Sektor gehört Dank des Rohstoffreichtums des Landes (Eisen, Bauxit, Baryt, Magnesit, Gips, Kohle, Silber usw.) traditionell zu den bedeutendsten Sektoren und ist stark Export orientiert. Über die letzten Jahre konnte ein durchgehendes Produktionswachstum von über 10% verzeichnet werden, weshalb auch in der Wirtschaftsstrategie des Landes, die Metallindustrie als eine strategisch wichtige Industrie mit komparativen Vorteilen wie z.B. gut ausgebildeten und günstigen menschlichen Ressourcen (insbesondere aufgrund der auf diesen Sektor Seite 17 Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina spezialisierten Universitäten), reichlich vorhandenen Rohstoffen, ungenutzten Produktionsstätten, definiert wurde. BiH verfügt über eine potente Stahl- und Aluminiumindustrie, die großteils in ausländischer Hand ist und viele Expansionspläne hat, sodass sich für potenzielle Investoren und Lieferanten in diesem und verwandten Sektoren gute Geschäftschancen bieten. Den Metallverarbeitungssektor als Ganzes kennzeichnen viele Klein- und Mittelständische Unternehmen, die zum Teil auf veralteten Anlagen mit 25-30% Auslastung arbeiten und nach Partner-Unternehmen Ausschau halten, mit deren Hilfe sie in Sachen neue Technologien oder höhere Spezialisierung den Durchbruch schaffen könnten. Das Land verfügt über sowohl technische als auch menschliche Kapazitäten für das Schneiden, Stanzen, Pressen, Umformen, Schweißen und die Verarbeitung von Metallen. Zu den wichtigsten Produkten aus der Metallerzeugung gehörten 2012 u. a. Betonstahl in Stäben, Primäraluminium, Stangen warmgewalzte und Profile aus Flacherzeugnisse aus Aluminiumlegierungen, nichtrostendem Stahl, nichtlegiertes Rohaluminium und Aluminiumoxid. Innerhalb der Metallverarbeitung gehörten verschweißte Gitter und Geflechte aus Eisen- oder Stahldraht zu den umsatzstärksten Erzeugnissen. Qualitativ hochwertiges Material oder Sondermaterial zur Werkzeugherstellung wird bei Bedarf oft aus dem Ausland beschafft. Energiewirtschaft Wie auch bei den anderen Sektoren, birgt BiH bei der Energieerzeugung ein großes ungenutztes natürliches Potenzial insbesondere bei Wasserkraft, Windkraft und Biomasse. Auch bei Sonnenenergie, Erdwärme und Abfall wurde Potenzial identifiziert. Kürzlich wurden sogar Erdölvorkommen entdeckt. Entwicklungsschwerpunkte bleiben vorerst aber die Nutzung der Kapazitäten von Wasser- und Windkraft sowie in geringerem Maß von Erdwärme, Solarenergie und Biomasse. Reichhaltigste Energiequelle in BiH ist die Wasserkraft, bei einem geschätzten GesamtHydropotenzial von 8000 MW, wird bisher weniger als die Hälfte genutzt. Hinsichtlich Windenergie wurden in der FBiH zwölf Windstandorte definiert, an denen in den nächsten Jahren Kapazitäten für 120 MW Energie errichtet werden sollen. Gute Seite 18 Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina Windbedingungen gibt es in der Gegend um Sarajevo und in der südwestlichen Herzegowina, wo bereits Deutschland einen ersten Windpark finanziell unterstützt. Möglichkeiten bieten sich auch bei Biomasse, die zwar immer häufiger zur Produktion von Holz-Pellets und Holz-Briketts und zur Beheizung von Haushalten genutzt wird, aber bisher nur sehr selten in der Industrie und Landwirtschaft oder zur Stromerzeugung eingesetzt wurde. Aufgrund der reichhaltigen Kohlevorkommen, gibt es im Land vier Wärmekraftwerke. Durch das Auffinden neuer Kohlereserven gibt es auch Pläne zum Ausbau dieser Energiequelle, aber auch Projekte zur Kapazitätserweiterung und Modernisierung bestehender Anlagen stehen in Aussicht. Die Energieministerien der beiden Entitäten haben angekündigt bis zum Jahr 2018 KM 18 Mrd. (ca. 9 Mrd. €) in den Energiesektor investieren zu wollen. Es sollen in der FBiH sechs Wärmekraftwerke, 14 Wasserkraftwerke, sechs Windparks und 25 kleine Wasserkraftwerke errichtet werden. Umwelttechnik Aufgrund der EU-Integrationsbestrebungen und der damit verbundenen Anpassung des Landes an die EU-Normen, werden Investitionen in die Umwelttechnik in den nächsten Jahren stetig wachsen. Dabei besteht großer Bedarf insbesondere an der Regulierung der Abfallsammlung und -entsorgung. Geregelte Müllabfuhrdienste werden nur von zwei Drittel der Bevölkerung genutzt, weshalb in vielen Gemeinden (meist mit Unterstützung aus EU-Fonds) Projekte zur Verbesserung der Abfallvermeidung (Verpackungsabfall) und der Abfallentsorgung im Gange sind. Auch an der Schaffung von regionalen Deponien, der Wasserver- und -entsorgung sowie dem Bau von Kläranlagen wird gearbeitet. Daraus wird sich auch eine höhere Nachfrage nach Maschinen und Ausrüstungen ergeben. Weitere Marktchancen eröffnen sich, sei es aufgrund der natürlichen Ressourcen oder der langjährigen Tradition, bspw. im Bergbau, Tourismus, Automotive-Bereich, Informationstechnik und der Baubranche. Die World Tourism Organisation prognostiziert bspw., dass BiH die 3. größte Tourismus-Zuwachsrate der Welt zwischen 1995 and 2020 haben wird. Die Baubranche erzielte 2011 das größte nominale Wachstum im Vergleich zu anderen Sektoren und der Automotive-Bereich Seite 19 Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina kann auf eine lange Tradition in der Zusammenarbeit mit namhaften Marken (Volkswagen, Mercedes, MAN) verweisen. All diese Geschäftszweige bedürfen signifikanter Kapitalinvestitionen, die sich BiH alleine nicht leisten kann, die aber versprechen große zukünftige Wachstumsträger zu sein. Weitere Informationen zu Investment Möglichkeiten können Sie auf der Homepage der bosnisch-herzegowinischen Agentur für Investitionsförderung- FIPA nachlesen: www.fipa.gov.ba, oder auf der WKO Seite: www.wko.at/aussenwirtschaft/ba, wo Sie genaue Branchenanalysen kostenlos runterladen können und auch aktuelle Ausschreibungen finden. Seite 20 Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina 5 Rechtliche Rahmenbedingungen 5.1 Gesellschaftsrecht Allgemeines Die Gesetzgebung des Gesellschaftsrechts in BiH liegt hauptsächlich in der Kompetenz der Entitäten bzw. des Distrikt Brčko. Daher müssen bei einer Firmengründung neben den rechtlichen Rahmenbedingungen auf staatlicher Ebene auch die jeweiligen Entitäts-/ Distriktvorschriften beachtet werden. Seit 2005 gilt aber für ganz BiH ein einheitliches Rahmengesetz für die Eintragung von Gesellschaften, die auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind, sodass in allen Teilen des Landes die Grundsätze des Unternehmensrechts und somit auch die möglichen Gesellschaftsformen weitestgehend gleich sind. Diese sind im Grunde die gleichen Rechtsformen, die auch in Österreich gängig sind. Der gesetzliche Rahmen für ausländische Investitionen in BiH wurde so gestaltet, dass es keinen rechtlichen Unterschied in der Behandlung von inländischen und ausländischen Investitionen gibt. Wenn also ein ausländischer Investor ein Unternehmen gründet oder sich an einem Unternehmen in BiH beteiligt, besitzt er den gleichen Status wie ein inländischer Investor. Die vorzeitige Aufnahme der Tätigkeit in Form einer Vorgesellschaft (Gesellschaft in Gründung) ist im Gesellschaftsrecht nicht vorgesehen. Für alle in dieser Zeit entstandenen Verbindlichkeiten haften die Gesellschafter persönlich und nicht die spätere Gesellschaft. Die Eigenschaft einer juristischen Person erwirbt eine Gesellschaft mit der Eintragung ins Handelsregister. 5.1.1 Wahl der Rechtsform für Ihr Unternehmen Am Anfang der Realisierung Ihres Gründungsvorhabens stehen Sie vor der Frage, welche Unternehmensform für Sie die Beste ist. Diese Frage gehört wohl zu den wichtigsten Entscheidungen, die Sie treffen müssen und hängt maßgeblich von der Geschäftsidee und den Rahmenbedingungen der geplanten Unternehmensgründung ab. Gerade deshalb sollten Sie die endgültige Entscheidung mit Experten, die die jeweiligen Vor- und Nachteile aufgrund Ihres individuellen Vorhabens und der Gegebenheiten einschätzen können, abstimmen. Seite 21 Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina Im Wesentlichen haben Sie die Wahl zwischen einem Einzelunternehmen (obrt) oder einer der vier nachstehend erklärten Gesellschaftsformen (privredno društvo). Außerdem gibt es die Möglichkeit eine Niederlassung oder Repräsentanz zu gründen. Gesellschaft mit unbeschränkter Haftung der Gesellschafter (OG) „Društvo sa neograničenom solidarnom odgovornošću“, kurz: „d.n.o.“ in der FBiH, bzw. „Ortačko društvo“, kurz: „o.d.“ in der RS) Kommanditgesellschaft („Komanditno društvo“, kurz: „k.d.“); Gesellschaft mit beschränkter Haftung („Društvo s ograničenom odgovornošću“, kurz: „d.o.o.“). Aktiengesellschaft („Dioničko drušvo“, kurz: „d.d.“); Niederlassungen („Podružnica“) Repräsentanzen („Predstavništvo strane osobe“) Die am weitesten verbreitete und gebräuchlichste Gesellschaftsform bei Unternehmensgründungen ist die GmbH. Deshalb wird sie und ihr Gründungsprozess im nachfolgenden Text am ausführlichsten behandelt. Experten, die Ihnen bei der Wahl der richtigen Rechtsform helfen, finden Sie am Ende des Leitfadens. Einzelunternehmen (obrt) Einzelunternehmer ist eine natürliche Person, die selbständig und dauerhaft einer registrierten wirtschaftlichen Tätigkeit nachgeht, mit der Absicht Gewinn durch die Produktion von Gütern, den Handel oder die Erbringung von Dienstleistungen zu erzielen. Für die Ausübung einer solchen gewerblichen Tätigkeit ist eine fachliche Ausbildung oder eine Meisterprüfung Voraussetzung. Falls aber der Eigentümer einer Firma nicht über den erforderlichen Ausbildungsstand verfügt, muss er einen Mitarbeiter beschäftigen, der diese Bedingungen erfüllt. Die Anmeldung eines Gewerbes dauert ca. 15 Tage und ist im Vergleich zur Anmeldung einer GmbH wesentlich einfacher und günstiger. Auch die Buchführung ist weniger kompliziert und kann vom Eigentümer selber gemacht werden. Ausländische Seite 22 Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina Staatsangehörige können ebenfalls einer gewerblichen Tätigkeit nachgehen, sofern sie eine Arbeitserlaubnis besitzen und allgemeine Voraussetzungen für die Ausübung der Tätigkeit erfüllen. Alle notwendigen Formulare für die Anmeldung finden Sie bei dem örtlich zuständigen Gemeindeamt. Personengesellschaften Gesellschaft mit unbeschränkter Haftung der Gesellschafter- OG Die OG wird von mindestens zwei inländischen oder ausländischen natürlichen Personen gegründet. Gesetzlich sind kein Mindestkapital und keine Mindestanforderung an den Baranteil des eingebrachten Kapitals vorgeschrieben. Die Einlagen können in Geld, Sachen, Rechten oder Dienstleistungen bestehen. Alle Gesellschafter haften gegenüber den Gläubigern der Gesellschaft persönlich und unbeschränkt. Sie sind zur Geschäftsführung und Vertretung berechtigt und verpflichtet. Kommanditgesellschaft- KG Im Grunde gelten für die Kommanditgesellschaft dieselben gesetzlichen Bestimmungen wie für die Gesellschaft mit unbeschränkter Haftung, sofern das Gesetz nicht explizit etwas anderes bestimmt. Auch hier gibt es keine Mindestkapitalanforderungen für die Gesellschaft. Mindestens ein Gesellschafter (Komplementär) haftet persönlich und unbeschränkt (auch mit seinem Privatvermögen) für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Die Haftung des Kommanditisten ist auf seine Einlage beschränkt. Gesellschafter können natürliche oder juristische Personen sein. Seite 23 Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina Kapitalgesellschaften Gesellschaft mit beschränkter Haftung- GmbH Die GmbH kann von einem oder mehreren inländischen bzw. ausländischen natürlichen oder juristischen Personen gegründet werden. Im Vergleich zum Einzelunternehmen ist die Gründung einer GmbH komplizierter und beansprucht mehr Zeit, Geld und Dokumente. Der Vorteil liegt aber in der Tatsache, dass für die Gründung kein Befähigungsnachweis verlangt wird, sodass sich für eine GmbHGründung oft auch Personen entscheiden, die nicht die notwendige Qualifikation für die Anmeldung eines Gewerbes besitzen. Die Anzahl der Gesellschafter ist nicht begrenzt, jedoch muss die GmbH mindestens zwei Personen beschäftigen, wobei der Geschäftsführer bereits als ein Mitarbeiter zählt. Für gewisse Geschäftstätigkeiten bzw. Branchen gibt es gesonderte Vorschriften über die Mindestanzahl an Beschäftigten. Die Gründung einer Ein-Personen-Gesellschaft ist möglich, bedarf aber eines gesonderten Gründungsbeschlusses. Das Stammkapital Das Mindeststammkapital in beiden Entitäten beträgt 2.000,- KM (ca. 1.020,- €), eine Einzeleinlage muss mindestens 100,- KM (ca. 50,- €) betragen. Einlagen können in Geld, Sachwerten oder Rechten eingebracht werden. Die Einzahlung des Stammkapitals ist Voraussetzung für die Eintragung ins Gerichtsregister und muss deshalb vorher auf ein vorläufiges Bankkonto getätigt werden. Ab 2014 soll in der RS ein neues Gesetz in Kraft treten, wodurch das Mindeststammkapital von 2000 KM auf 1 KM gesenkt werden würde. Die Organe der Gesellschaft Die Organe einer GmbH sind die Gesellschafterversammlung (skupština), die Geschäftsführung/ der Vorstand (uprava) und bei Bedarf der Aufsichtsrat (nadzorni odbor). Die Gesellschafterversammlung wird von allen Gesellschaftern gebildet, die im Verhältnis ihrer Anteile zum Stammkapital, Stimmrechte haben. Die Geschäftsführung ist verpflichtet, die Versammlung mindestens einmal im Jahr einzuberufen. Seite 24 Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina Die Geschäftsführung ist für die Vertretung der Gesellschaft sowie die Führung ihrer Geschäftstätigkeit verantwortlich. Sie wird von einer oder mehreren Personen, die nicht zwingend Gesellschafter sein müssen, gebildet. Ihre Verantwortlichkeiten und Vollmachten werden im Gründungsvertrag oder im Statut (bei Ein-PersonenGründungen) festgelegt. Auch ausländische Staatsbürger können Geschäftsführer sein, vorausgesetzt sie sind in BiH gemeldet und besitzen eine Arbeitserlaubnis. Ein Aufsichtsrat kann im Gründungsvertrag zur Aufsicht der Geschäftstätigkeiten bestimmt werden. Falls eine Gesellschaft mehr als zehn Gesellschafter hat oder ein Stammkapital von mehr als 1 Mio. KM besitzt und mindestens zwei Gesellschafter hat, ist sie verpflichtet, einen Aufsichtsrat zu haben. Bei diesen Gesellschaften findet das Gesetz über Aktiengesellschaften Anwendung. In einer GmbH, die keinen Aufsichtsrat besitzt, werden dessen Aufgaben und Pflichten durch die Gesellschafter ausgeübt. 5.1.2 Schritte zur Gründung einer GmbH Noch gibt es in BiH keine zentrale Stelle an der man alle Gründungsschritte, sozusagen an einem Ort, erledigen könnte. Die öffentliche Verwaltung ist auch noch nicht ausreichend vernetzt, dass mit der Registrierung des Unternehmens im Gerichtsregister automatisch andere Behörden und Ämter (Steuerbehörde, Krankenkasse etc.) darüber informiert würden bzw. auf notwendige Dokumente zugreifen könnten. Es gibt aber schon konkrete Überlegungen ein neues Informationssystem zur vereinfachten Anmeldung von Unternehmen einzuführen. Dadurch würde die Registrierung eines Unternehmens maximal 5 Tage dauern, da alle relevanten Institutionen elektronisch miteinander vernetzt werden würden. In der RS sind diese Überlegungen bereits in die Umsetzungsphase gelangt, sodass Anfang 2014 ein „Ein-Schaltersystem“ für Untenehmensregistrierungen bei der Agentur für Vermittlungs-, Informations- und Finanzdienstleistungen- APIF anlaufen wird. Ab 2015 soll auch eine elektronische Anmeldung des Unternehmens möglich sein, was weiter die Zahl der Prozeduren und damit auch Zeit und Geld für die Gründer sparen wird. Durch diese Reform wird es in der RS, statt der heute drei verschiedenen Register (bei Gericht, Steuerbehörde und Statistikamt), nur ein zentrales Unternehmensregister geben. Der Gründer wird also nach der notariellen Seite 25 Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina Beglaubigung des Gründungsaktes nur noch eine zentrale Stelle besuchen müssennämlich eine der Geschäftsstellen des APIF in ausgewählten Städten in der RS, die alles weitere übernehmen. Noch aber müssen im Rahmen der Firmenregistrierung Unternehmer die entsprechenden Anträge und Anmeldungen einzeln bei den zuständigen Behörden stellen, sodass die Gründung einer Gesellschaft in mehreren Schritten erfolgt, die nachstehend genauer erklärt werden. Informationen über bereits registrierte Firmen in BiH finden Sie im elektronischen Firmenregister unter: bizreg.pravosudje.ba/pls/apex/f?p=186:20:1980319285081200::NO::P20_SEKCIJA_TI P,P20_POMOC:PRETRAGA,FALSE 1. Schritt 2. Schritt 3. Erstellung des Gründungsaktes (Notar) Einzahlung des Stammkapitals auf ein vorläufiges Konto Schritt Registrierung beim Ministerium für Außenhandel und Wirtschaftsbeziehungen 4. Registrierung beim Gericht Schritt 5. Schritt 6. Schritt 7. Schritt 8. Schritt 9. Schritt 10. Anfertigung Firmenstempel Registrierung beim Statistikamt Registrierung bei der Steuerbehörde (Identifikationsnr.) Eröffnung Girokonto Beantragung Zollnr. bei Zollbehörde (optional) Schritt Behördlicher Beschluss über die Erfüllung aller technischen Voraussetzungen 11. Start Business Schritt Seite 26 Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina 1. Schritt- Erstellung des Gründungsaktes Um eine GmbH zu gründen, muss zuerst der Gründungsakt/ Gründungsurkunde schriftlich festgehalten und notariell beglaubigt werden. Die GmbH kann entweder durch einen Gründungsvertrag (bei mehreren Gründern) oder einen Gründungsbeschluss (bei einer Ein-Personen-Gesellschaft) gegründet werden. Der Gründungsakt muss folgenden Mindestinhalt aufweisen: Namen und Adressen der Gesellschaftsgründer (bei Firmen: Firmenadresse) Firma, Sitz und Tätigkeit der zu gründenden GmbH Höhe des Stammkapitals Rechte und Pflichten der Gesellschafter Verfahrensweise für den Fall, dass einer der Gesellschafter seine Einlage im festgelegten Zeitraum nicht einzahlt oder insgesamt seine Verpflichtungen nicht erfüllt Begleichung der Gründungskosten (durch die zu gründende GmbH oder die Gesellschafter) Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft Folgen einer gescheiterten Gründung Besondere Bestimmungen, falls die Firma für eine unbestimmte Zeit gegründet wird Tätigkeitsbereich der zu gründenden Gesellschaft (gemäß der Standardklassifikation der Tätigkeiten) Neben diesen Punkten können auch andere Regelungen, die den Gründern als wichtig erscheinen und im Einklang mit dem Gesetz stehen, eingebaut werden. 2. Schritt- Einzahlung des Stammkapitals auf ein vorläufiges Konto Bevor das Unternehmen im Gerichtsregister eingetragen werden kann, muss neben dem Antrag und anderen Dokumenten auch ein Nachweis über die Einzahlung des Stammkapitals auf ein vorläufiges Konto, das von der Bank ausgehändigt wird, vorgelegt werden. Nach der Registrierung beim zuständigen Gericht ist es notwendig ein reguläres, dauerhaftes Konto zu eröffnen (dies wird in Schritt 8 genauer beschrieben). Seite 27 Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina 3. Schritt- Registrierung der GmbH beim Ministerium für Außenhandel und Wirtschaftsbeziehungen (falls ausländische Beteiligung an Firma gegeben ist) Die Registrierung eines Unternehmens, dessen Gründer ausländische Personen sind (unabhängig wie hoch ihr Anteil am Unternehmen ist) bedarf einer Bewilligung von Seiten des Ministeriums für Außenhandel und Wirtschaftsbeziehungen in Sarajevo. Folgende Dokumente müssen dem Antrag beigelegt werden: Beglaubigter Gründungsakt ausgefüllter Antrag zur Registrierung beim genannten Ministerium Dokumente zur Bestätigung der Identität ausländischer Investoren Nachweis über die bezahlte Bearbeitungsgebühr für die Registrierung beim Ministerium Die Registrierung durch das Ministerium sollte nach 10 Tagen abgeschlossen sein. 4. Schritt- Registrierung der GmbH beim zuständigen Gemeindegericht (FBiH) bzw. beim Wirtschaftsgericht in der RS Die Registrierung der Firma sollte beim Handelsgericht der Gemeinde, in der der Firmensitz sein wird, erfolgen. Notwendige Unterlagen (ausländische Unterlagen müssen von einem Gerichtsdolmetscher übersetzt werden): Antrag auf Registrierung (Formular ist beim Gericht verfügbar) Beglaubigte Kopie des Personalausweises des Firmengründers und Geschäftsführers, der die Firma vertreten wird bzw. falls es sich um eine juristische Person handelt- Nachweis über die Registrierung des Unternehmens im Heimatland Gründungsurkunde Erklärung des Geschäftsführers über die Annahme seiner Position Nachweis über die Einzahlung des Stammkapitals Nachweis über die Einzahlung der Gerichtsgebühren Seite 28 Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina Notariell beglaubigte Unterschrift der für die Vertretung der Firma im Innen- und Außenverhältnis bevollmächtigten Person Beschluss über die Registrierung der ausländischen Investition vom Nichtbestehen von Ministerium für Außenhandel und Wirtschaftsbeziehungen Bescheinigung aus der Steuerbehörde über das Steuerschulden Nachweis über die Einzahlung der Gebühr für die Veröffentlichung der Firmengründung im Amtsblatt der FBiH bzw. der RS. Die Registrierung durch das Gemeindegericht kann abhängig vom Gericht ein bis sechs Wochen dauern. 5. Schritt- Anfertigung eines Firmenstempels Für die Auftragserteilung der Erstellung eines Firmenstempels muss der Beschluss über die Eintragung in das Gerichtsregister beigelegt werden. Der Firmenstempel wird von einem dafür zugelassenen Unternehmen angefertigt und muss Namen sowie Sitz der Firma enthalten. Die Kosten der Anfertigung eines solchen Stempels bewegen sich zwischen 20 und 50 KM (10- 25 €). 6. Schritt- Anmeldung zur Erteilung einer Matrikelnummer beim Statistikamt Die Anmeldung beim Statistikamt erfolgt, abhängig vom Sitz der Firma, entweder beim Statistikamt der FBiH oder der RS. Die Matrikelnummer ist eine Kennziffer für die Tätigkeit der Firma. Für die Anmeldung werden folgende Unterlagen benötigt: Das Formular PPL-1 (in der FBiH) bzw. RPS-1 (in der RS), welches Sie über die Homepage des Statistikamtes der FBiH: www.fzs.ba bzw. des Statistikamtes der RS: www.rzs.rs.ba/ downloaden können Kopie des Beschlusses über die Eintragung in das Gerichtsregister Firmenstempel Beglaubigte Unterschriften der verantwortlichen Personen Die Erteilung ist innerhalb eines Tages erledigt. Die dabei zu zahlende Gebühr beträgt 10 KM (ca. 5 €). Seite 29 Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina 7. Schritt- Erwerb einer Identifikationsnummer bei der zuständigen Steuerbehörde Die Identifikationsnummer (jedinstveni identifikacioni broj-JIB) dient als Nachweis für die Eintragung in das Register juristischer Personen bei der Steuerverwaltung und muss in jeder Rechnung angeführt werden. Neben der Eintragung in das Register der Steuerpflichtigen bei der Steuerbehörde, die innerhalb von 5 Tagen ab der Ausstellung des Beschlusses über die Eintragung in das Gerichtsregister erfolgen muss, wird auch die Anmeldung der Gesellschaft und ihrer Mitarbeiter bei der Sozial-, Renten- und Krankenversicherung gleichzeitig vorgenommen. Für die Anmeldung sind folgende Unterlagen erforderlich: Formular PR1 (für die Anmeldung bei der Steuerbehörde) Formular PD3100 (für die Anmeldung bei der Sozialversicherung) Beglaubigte Kopie des Beschlusses über die Eintragung in das Gerichtsregister Matrikelnummer vom Statistikamt Kopie des Personalausweises des Geschäftsführers vorläufiges Bankkonto bei einer Geschäftsbank Die zu zahlende Gebühr für den Erhalt einer Identifikationsnummer beträgt 2 KM (1 €). Die reguläre Bearbeitungszeit beträgt 3 Tage, bei Angabe der Dringlichkeit kann dieser Amtsweg auch innerhalb eines Tages erledigt werden. 8. Schritt- Eröffnung eines Girokontos Für die Eröffnung eines Girokontos bei Geschäftsbanken ist es notwendig das vorläufige Konto zur Einzahlung des Stammkapitals zu schließen und das Stammkapital auf das neue, reguläre Konto zu überweisen. Folgende Unterlagen in beglaubigter Kopie sind notwendig: Beschluss über die Eintragung in das Gerichtsregister Identifikationsnummer des Statistikamtes und der Steuerverwaltung Identifikationsdokumente (Ausweis, Reisepass) der Personen, die Verfügungsmacht über das zu eröffnende Bankkonto haben sollen Seite 30 Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina Beglaubigte Unterschriften bevollmächtigter Personen, die über das Geschäftskonto verfügen dürfen. 9. Schritt- Beantragung einer Zollnummer bei der Zollbehörde Eine Zollnummer ist nur dann erforderlich, wenn die Firma für eine Außenhandelstätigkeit registriert wurde. Für die Eintragung in die Zollevidenz beim Amt für indirekte Besteuerung (uprava za indirektno oporezivanje) in BiH (mit Sitz in Banja Luka) sind folgende Unterlagen vorzulegen: Formloser Antrag auf dem Briefpapier der Firma Beglaubigte Kopie des Beschlusses über die Eintragung in das Gerichtsregister Beglaubigte Kopie der Bescheinigung über die Steuer-Identifikationsnummer Kopie der Bankbestätigung über die Kontobevollmächtigung der Gesellschaft mit den Unterschriften der Bevollmächtigten und der Kontonummer der Gesellschaft Nachweis über die Zahlung der Eintragungskosten Nachweis der bezahlten Verwaltungsgebühren Die Erteilung der Zollnummer dauert etwa ein bis fünf Tage. Die Kosten belaufen sich auf etwa 25 KM (ca. 12 €). 10. Schritt- Eintragung in das Außenhandelsregister In das Außenhandelsregister müssen nur jene Firmen eingetragen werden, die für eine Tätigkeit mit dem Ausland registriert sind. Folgende Unterlagen sind beim Ansuchen vorzulegen: Beglaubigte Kopie des Beschlusses über die Eintragung in das Gerichtsregister Beglaubigte Kopie der Bescheinigung über die Matrikelnummer Bankkontoauszug am Tag der Einzahlung Nachweis über die Einzahlung der Bearbeitungsgebühr Die Eintragung dauert etwa eine Woche und der Antrag wird bei dem jeweiligen Entitätsministerium für Handel eingebracht. Seite 31 Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina 11. Schritt- Beschluss über die Erfüllung der technischen Voraussetzungen zur Ausübung der registrierten Tätigkeit Bevor mit der Tätigkeit begonnen werden kann ist es notwendig von der zuständigen Behörde (Wirtschaftsabteilung in der Gemeinde) einen Beschluss über die Erfüllung aller notwendigen technischen Voraussetzungen für das Erbringen der Leistungen einzuholen. Diese wird bei regelmäßigen Kontrollinspektionen festgestellt und überprüft. Beizulegen sind: Erklärung der Unternehmensgründer, dass alle Anforderungen für die Ausübung der Tätigkeit erfüllt werden Beglaubigte Kopie des Beschlusses über die Eintragung in das Gerichtsregister Es empfiehlt sich die Einschaltung eines kompetenten lokalen Anwalts (eine Liste empfohlener Anwälte finden Sie im Anhang) zur Begleitung Ihrer Unternehmensgründung, um den Prozess kurz und unkompliziert zu halten. Anwälte sind in den Prozeduren geübt und kosten relativ wenig Geld. Die Gründungskosten und Gründungsdauer Die Gründungskosten einer Gesellschaft tragen die Gründer entsprechend dem Verhältnis ihrer Anteile, sofern nichts anderes vereinbart wurde und diese betragen etwa 3000 KM (ca. 1500 €). Die administrativen Kosten belaufen sich dabei auf ca. 500 € und die Kosten eines Rechtsanwalts bzw. Notars auf ca. 500- 1000 €. Die Notariatskosten sind aber vom Stammkapital abhängig und können variieren. Die Gründungsprozedur bei Gericht sollte gesetzlich nach einer Woche abgeschlossen sein, aufgrund technischer Schwierigkeiten kann die gesamte Gründungsdauer von 23 bis 45 Tagen dauern. Mit den neuen Reformen, die in der RS ab 2014 in Kraft treten sollen, werden auch die Kosten der Registrierung sinken. Für die einfachsten Unternehmensformen wie bspw. die Ein-Personen-GmbH mit minimalem Stammkapital werden sich die administrativen Gründungskosten auf ca. 100 KM (50 €) belaufen. Bisher betrugen diese Kosten mindestens 500 €. Im Zuge der Reformen soll auch die benötigte Gründungszeit auf drei Tage gesenkt werden. Seite 32 Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina Die Aktiengesellschaft Die Aktiengesellschaft ist eine Unternehmensform, die von einer oder mehreren natürlichen und/oder juristischen Personen (Aktionäre) gegründet werden kann, wobei das Grundkapital der Gesellschaft in Aktien aufgeteilt wird und die Aktionäre sich mit Einlagen an selbigem beteiligen können. Die Gesellschaft haftet für ihre Verbindlichkeiten mit ihrem gesamten Vermögen, die Aktionäre lediglich bis zur Höhe ihrer übernommenen Grundkapitaleinlage. Das Mindestgrundkapital einer AG beträgt in der FBiH 50.000 KM (ca. 25.000 €) und in der RS 20.000 KM (ca. 10.000 €), wenn es sich um eine nicht börsennotierte AG handelt oder 50.000 KM bei einer börsennotierten AG. Der Mindestnennwert einer Aktie ist 1,- KM (ca. 0,51 €). Die Organe der Aktiengesellschaft sind: 1. die Aktionärsversammlung 2. die Geschäftsführung (Vorstand der Aktiengesellschaft) 3. der Aufsichtsrat Der Direktor und die Mitglieder der Geschäftsführung einer AG können nicht gleichzeitig Mitglied des Aufsichtsrats derselben Gesellschaft sein. Ein und dieselbe Person darf auch nicht gleichzeitig in mehr als drei Gesellschaften Vorsitzender oder Aufsichtsratsmitglied sein. Eine AG mit weniger als 50 Aktionären und/oder weniger als 100 Arbeitnehmern muss nicht sowohl Vorstand als auch Aufsichtsrat haben. Die Zweigniederlassung Zweigniederlassungen sind Geschäftseinheiten, die nicht die Eigenschaft einer juristischen Person haben, aber im Namen und auf Rechnung der Muttergesellschaft Geschäfte ausüben können. Jedes Unternehmen, das in BiH ansässig ist, kann im ganzen Land Zweigniederlassungen errichten. In der RS können auch ausländische Unternehmen Zweigniederlassungen Zweigniederlassung im Namen der errichten, wobei ausländischen auch hier Gesellschaft die handelt. Zweigniederlassungen werden in das Register des Registergerichtes, bei dem die Muttergesellschaft eingetragen ist, eingetragen. Grundsätzlich sind aber Seite 33 Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina Zweigniederlassungen eher nicht zu empfehlen, da sie keine eigene Rechtspersönlichkeit haben. Die Repräsentanz Ein Unternehmen hat auch die Möglichkeit eine Repräsentanz (Vertretungsbüro) zu gründen. Diese hat keine eigene Rechtspersönlichkeit und wird als Teil der ausländischen Mutter gesehen, darf aber keine Geschäfte im Namen dieser abschließen, lediglich Aufträge für sie entgegennehmen. Ihre Tätigkeit beschränkt sich auf Repräsentation, Marktforschung (bspw. Einschätzung der Größe und Potenziale des bosnisch-herzegowinischen Marktes), Werbung und Information. Die Registrierung des Vertretungsbüros erfolgt mit der Eintragung in das Vertretungsbüroregister, beim Ministerium für Außenhandel und Wirtschaftsbeziehungen BiH. Ministerium für Außenhandel und Wirtschaftsbeziehungen: Ministarstvo vanjske trgovine i ekonomskih odnosa Musala 9, 71000 Sarajevo www.mvteo.gov.ba/Default.aspx?pageIndex=1 Der Name der Vertretung muss identisch mit dem Namen der Mutterfirma sein und den Beisatz "Predstavništvo u BiH" (Vertretung in Bosnien-Herzegowina) tragen. Seite 34 Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina 5.2 Steuerrecht Wie auch die bereits zuvor genannten Bereiche, so obliegt auch das Steuerwesen den unterschiedlichen Jurisdiktionen der FBiH, RS und des Distrikt Brčko, mit zum Teil abweichenden Steuersätzen. Es gibt somit keine Steuerbehörde auf gesamtstaatlichem Niveau, jedoch seit 1.1.2006 eine gesamtstaatliche, zentral administrierte Mehrwertsteuerbehörde, die auf Grundlage der Europäischen MwStDirektive eingeführt wurde. Dies war einer der bedeutendsten Schritte den BiH in den vergangenen Jahren zur Harmonisierung seiner Steuersysteme mit europäischen Grundsätzen vorgenommen hat. Das günstige Steuersystem wird oft als eines der Hauptanziehungspunkte für ausländische Investoren genannt. BiH hat eines der niedrigsten MwSt- (17%) und Körperschaftssteuersätze (10 %) in der Region und Europa. Das bosnisch-herzegowinische Steuersystem sieht u.a. folgende Steuern vor: Die Körperschaftssteuer Der KöSt-Satz wurde 2008 auf gesamtstaatlicher Ebene angeglichen und beträgt nun in allen Verwaltungseinheiten (FBiH, RS, Distrikt Brčko) 10%. In der RS unterliegen „Kleine Steuerpflichtige“ (Firmen mit weniger als 9 Angestellten und einem Gesamteinkommen für das Vorjahr von bis zu 100.000 KM, vorausgesetzt, dass nicht mehr als 50% des Gesamteinkommens von einem einzigen Klienten stammen) einer KöSt von 2%. Steuerpflichtig sind Gesellschaften, die in der FBiH, RS oder dem Distrikt Brčko als juristische Personen registriert sind und ihrer Geschäftstätigkeit in einer dauerhaften Betriebsstätte nachgehen. Diese ansässigen Gesellschaften sind für ihr weltweites Einkommen steuerpflichtig, während nicht ansässige Gesellschaften nur für das Einkommen, das in BiH erworben wurde, steuerpflichtig sind. Von der Steuer befreit sind Erträge aus eingebrachten, abgeschriebenen Forderungen, deren Abschreibung in den vorangehenden Steuerperioden steuerlich als Aufwand geltend gemacht wurde sowie Zinsen auf Wertpapiere und Bankdepots. Dividenden und Gewinnausschüttungen, die ins Ausland transferiert werden, sind ebenfalls von der Steuer befreit, sofern der ausländische Aktionär oder Gesellschafter mind. 10 % des Grund- bzw. Stammkapitals der ausschüttenden Gesellschaft hält. Seite 35 Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina Steuerbegünstigungen in Form von vollständigen Steuerbefreiungen bietet die FBiH für Unternehmen, deren Export mehr als 30 % des Jahresgesamteinkommens ausmacht, sowie für Gesellschaften, die mindestens 20 Mio. KM in 5 Jahren in die Produktion investieren, unter der Bedingung, dass die Investition im ersten Jahr mindestens 4 Mio. KM beträgt. Diese Unternehmen können 5 Jahre von der Steuer befreit werden. Ebenfalls können Unternehmen, deren Belegschaft mehr als 50% behinderte Menschen oder Mitarbeiter mit besonderen Bedürfnissen ausmachen und die länger als ein Jahr eingestellt sind, von der Körperschaftssteuer für dieses Jahr befreit werden. Alle in Verbindung mit Forschung und Entwicklung entstandenen Kosten können steuerlich geltend gemacht werden. Es gibt auch spezielle Förderungen für wissenschaftliche Entwicklungsforschung. Bei einer Neugründung gibt es keine Vorauszahlungen der KöSt im Gründungsjahr. Die Einkommenssteuer Steuerpflichtig sind natürliche Personen, die ihren Aufenthalt oder den Sitz ihrer Geschäftstätigkeiten bzw. Lebensmittelpunkt in BiH mind. 183 Tage im Jahr haben. Besteuerungsgrundlage ist das Bruttoeinkommen, das vom Arbeitgeber ausgezahlt wird, abzüglich der Sozialversicherungsabgaben, etwaiger Freibeträge und Unterhaltspflichten bzw. Invalidität. Die Einkommensteuer wird auf Entitätsebene eingehoben und beträgt in der FBiH 10 % und in der RS 8 %. In der FBiH ist ein monatliches Einkommen von 300 KM steuerbefreit. In der RS wurde dieser Freibetrag gestrichen. Die Mehrwertsteuer Die MwSt wird auf Staatsebene eingehoben und gilt für den Umsatz mit Gütern und Dienstleistungen sowie Importen und die Verwendung von Betriebsvermögen für persönliche Zwecke. Befreit sind einige Dienstleistungen im Bereich Gesundheit, Erziehung, humanitäre Hilfe und internationaler Verkehr sowie Exporte aus BiH. Der Steuersatz beträgt einheitlich im ganzen Staat 17 %. Die Umsatzsteuerregistrierung ist verpflichtend, wenn der jährliche Umsatz 50.000 KM (ca. 25.000 €) übersteigt. Wird dieser Grenzwert nicht erreicht, kann sich ein Unternehmen auch freiwillig als Umsatzsteuerzahler registrieren lassen, wobei er dann aber mind. 5 Jahre lang als Umsatzsteuerzahler registriert bleiben muss. Die Seite 36 Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina Umsatzsteuerzahlungen müssen bis zum zehnten Tag des laufenden Monats für den vorigen Monat geleistet werden. Ein Vorsteuerabzug ist möglich. Quellensteuer Erträge, die von nichtansässigen ausländischen Personen auf dem Gebiet von BiH erwirtschaftet werden und an diese nichtresidenten Personen ausgezahlt werden, unterliegen in BiH (bzw. bei den jeweiligen Entitäten) der Quellensteuerpflicht. Die Quellensteuer beträgt 10 % und wird auf Gewinne unter anderem aus Zinsen, Lizenzen, Steuerberatung, Versicherungen und Telekommunikation eingehoben, sowie 5 % auf Dividenden (In der RS unterliegen Dividendenauszahlungen nicht der Quellensteuer). Andere unternehmensrelevante Steuern sind: die Gewerbesteuer, die abhängig vom Tätigkeitsbereich des Unternehmens zwischen 100 KM (50 €) und 750 KM (375 €) jährlich beträgt Abgaben an den Tourismus-Fonds, für alle Unternehmen 0,8 % vom jährlichen Gewinn Abgaben an den Forstwirtschaftsfonds, 0,1 % vom Umsatz jährlich Abgaben an die Wirtschaftskammer, für alle Unternehmen, die der Pflichtmitgliedschaft unterliegen: 0,7 % – 1,3 % der Bruttolöhne, monatlich mindestens 10 KM (5 €) Abgaben an die Außenhandelskammer für Unternehmungen, die Import und/ oder Export betreiben, 1,0 ‰ vom Umsatz des Importes und/oder Exportes und 2,0 ‰ von der Summe der Bruttolöhne, mindestens aber 10 KM (5 €). Seit 1.1.2012 gibt es mit Österreich ein Doppelbesteuerungsabkommen. Die genauen Bestimmungen dazu können Sie unter: https://www.bmf.gv.at/steuern/int- steuerrecht/oesterreichische-doppelbesteuerungsabkommen.html nachlesen. Seite 37 Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina 5.3 Sozialversicherungsrecht An Lohnnebenkosten sind Lohnsteuer, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung und sonstige Abgaben an die entsprechenden Ämter abzuführen. Diese sind sowohl vom Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer zu tragen. In der FBiH betragen die Arbeitgeberbeiträge zu den Sozialversicherungsgebühren 10,5% des Bruttogehalts des Arbeitnehmers und die Arbeitnehmerbeiträge 31%. In der RS belasten die Sozialversicherungsgebühren mit 33% vom Bruttogehalt gänzlich den Arbeitnehmer. Abgabe Abgabensatz Abgabensatz FBIH RS 31% 33% davon Rentenversicherung 17% 18,5% davon Krankenversicherung 12,5% 12% davon Arbeitslosen-Abgabe 1,5% 1% 10,5% 0% davon Rentenversicherung 6% - davon Krankenversicherung 4% - davon Arbeitslosen-Abgabe 0,5% - Gesamte Arbeitnehmerabgaben auf Löhne und Gehälter Gesamte Arbeitgeberabgaben auf Löhne und Gehälter Quelle: Deloitte BiH 2013 Aufgrund des Sozialversicherungsabkommens können österreichische Arbeitnehmer, die in Österreich angestellt sind und hier auch Sozialversicherungsbeiträge zahlen, im Falle einer Entsendung nach BiH, von der Zahlung der Sozialabgaben dort befreit werden. Dafür muss lediglich die österreichische Krankenversicherung ein Formular, das zur Vorlage bei der lokalen Sozialversicherung dient, ausstellen. Auch von der österreichischen Krankenkasse kann man sich ein Formular ausstellen lassen, auf dessen Basis die bosnisch-herzegowinische Sozialversicherungsanstalt eine Art „Krankenschein“ für Arztbesuche ausstellt. Seite 38 Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina 5.4 Arbeitsrecht Es gibt kein einheitliches Arbeitsrecht in BiH. Die unterschiedlichen Regelungen auf Entitäts- und Kantonebene sind jedoch ähnlich. Das Arbeitsverhältnis Das Arbeitsverhältnis basiert auf dem Arbeitsvertrag, der auf bestimmte oder unbestimmte Zeit abgeschlossen werden kann. Nach der Vertragsunterzeichnung ist der Arbeitgeber verpflichtet den Arbeitnehmer beim Pensions- und Invaliditätsfonds sowie bei der Krankenversicherung anzumelden (erfolgt im Rahmen der Anmeldung bei der Sozialversicherung- siehe Schritt 7 bei der Unternehmensgründung). Unternehmen steht es frei Mitarbeiter auch auf Teilzeitbasis bzw. Trainees oder Volontäre zu beschäftigen. Die Verträge dazu müssen in schriftlicher Form abgeschlossen werden. Beendigung von Arbeitsverhältnissen Arbeitgeber haben die Möglichkeit Arbeitsverhältnisse aus verschiedenen Gründen zu beenden, so bspw. wegen schlechter Leistungen, Fehlverhaltens sowie aus wirtschaftlichen, technischen oder organisationsinternen Gründen. Kleine Unternehmen mit weniger als 15 Beschäftigten müssen sich bei Entlassungen nicht mit etwaigen Gremien beraten, noch sind sie verpflichtet einen Betriebsrat zu haben. Größere Unternehmen jedoch, müssen bei Entlassungen von mehr als fünf Arbeitnehmern Betriebsräte oder Gewerkschaften zu Rate ziehen. Abfindungszahlungen, ab einem Beschäftigungsverhältnis von mindestens zwei Jahren in Höhe von mindestens einem Drittel des durchschnittlichen Monatsgehalts der letzten 3 Monate für jedes Beschäftigungsjahr, sind vorgesehen. Die Kündigungsfrist beträgt mindestens 14 Tage, höchstens aber sechs Monate. Seite 39 Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina Arbeitszeit Die vorgeschriebene Arbeitszeit im Rahmen einer Vollzeitbeschäftigung beträgt 40 Stunden pro Woche. Die Arbeitswoche dauert fünf Tage (Mo-Fr.) und sieht während dieser eine tägliche mind. 30-minütige Pause vor. Überstunden sind nur in Falle des Eintretens höherer Gewalt ( Feuer, Erdbeben, Flut usw. ) oder einer plötzlichen Erhöhung der Arbeitsmenge sowie in anderen Notfällen auf Verlangen des Arbeitgebers, jedoch höchstens bis zu 10 Mehrarbeitsstunden pro Woche, zu leisten. Es gibt keine offiziellen Statistiken über die tatsächlichen Wochenarbeitszeiten, es wird aber vermutet, dass diese deutlich über den rechtlich vorgeschriebenen Zeiten liegen. In beiden Entitäten haben Arbeitnehmer Recht auf Urlaub, der in Abhängigkeit von der Unternehmenszugehörigkeit und Alter, 18-30 Tage beträgt. Mutterschaftsurlaub ist bis zu einem Jahr für das erste und zweite Kind vorgesehen, 18 Monate für das dritte Kind oder für Zwillinge und Mehrlingsgeburten; danach kann die Mutter ein bis zwei Jahre halbtags arbeiten, wird aber in dieser Zeit voll bezahlt. Entlohnung Gesetzlich sind 12 Monatsgehälter vorgeschrieben, wobei ein 13. und 14. Gehalt vertraglich vereinbart werden können. Das ungefähre Lohnniveau und Durchschnittsgehalt wurden bereits eingangs unter dem Punkt Arbeitsmarkt aufgegriffen. Personalsuche Eine erste Anlaufstelle bei der Suche nach geeignetem Personal könnten die lokalen Arbeitsämter sein. Darüber hinaus ist es üblich Personal über Annoncen in Tageszeitungen zu suchen und seit ein paar Jahren auch über Internetportale wie bspw. www.posao.ba oder www.boljiposao.ba. Hier können Firmen ihre Anzeigen kostenlos veröffentlichen. Bereits seit einigen Jahren sind auch internationale Headhunting-Firmen in Bosnien-Herzegowina präsent. Das Arbeitsamt der FBiH (FZZZ): www.fzzz.ba; Das Arbeitsamt der RS (ZZRS) : www.zzrs.org Seite 40 Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina Das gesamtstaatliche Arbeitsamt für Bosnien-Herzegowina: www.agenrzbh.gov.ba. Online Jobbörsen über die Arbeitgeber Mitarbeiter finden können: www.posao.ba www.posaomarket.net bih.boljiposao.com/ Headhunter-Unternehmen/ Personalvermittler: HILL International: www.hill-international.com Walton International Search Associates: bih.walton1.com/ Dekra: www.dekra.ba Profil Management Consulting: www.profil.ba Die größten Tageszeitungen sind: Dnevni Avaz (www.avaz.ba), Nezavisne Novine (www.nezavisne.com), Glas Srpske (www.glassrpske.com), Dnevni List (www.dnevnilist.ba), Oslobođenje (www.oslobodjenje.ba). Die unabhängige Tageszeitung Oslobođenje stellt ihren Anzeigenteil auch online zur Verfügung. Unter www.malioglasi.com finden Sie die Internetausgabe des gleichnamigen Anzeigenblättchens Mali oglasi. Stellenangebote in der Republika Srspka kann man bei der privaten Arbeitsvermittlungsagentur www.agencijaspektar.com aufgeben. Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung für Ausländer Ausländer, die in BiH einer Erwerbstätigkeit nachgehen wollen, sei es als Investor oder Angestellter benötigen eine Arbeitserlaubnis. Das Gesetz sieht lediglich zwei Ausnahmen vor: Seite 41 Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina wenn der ausländische Arbeitgeber den ausländischen Arbeitnehmer nach BiH entsendet, um lokale Beschäftigte zu schulen. Dies gilt aber nur, wenn die Schulungsmaßnahmen nicht länger als drei Monate pro Jahr dauern. Wenn der ausländische Arbeitnehmer für Zwecke der Auslieferung, Montage bzw. Service von Maschinen und Anlagen entsandt wird und diese Arbeiten nicht länger als 30 Tage am Stück oder nicht länger als insgesamt drei Monate im Jahr dauern. Auch als Geschäftsführer einer österreichischen Tochterfirma in BiH, benötigt man eine Arbeitsbewilligung. Diese werden aufgrund einer jährlichen Quote vergeben. Grundsätzlich dürfen ausländische Staatsbürger mit gültigen Reisedokumenten nach BiH einreisen und sich bis zu 3 Monaten ohne Visum im Land aufhalten. Verpflichtend ist bei längerem Aufenthalt die Meldung bei der Polizei. Ist eine geschäftliche Tätigkeit in BiH vorgesehen (z.B. Firmengründung oder längerfristige Arbeit in einem Unternehmen) muss eine längere Aufenthaltsgenehmigung beantragt werden, die zunächst für ein Jahr ausgestellt wird und danach verlängert werden muss. In der FBiH besteht für ausländische Personen, die als Geschäftsführer eines bosnischen Unternehmens tätig sind, eine Fremdinvestorenerleichterung, sodass sie keine Aufenthaltserlaubnis benötigen, sofern das bosnische Unternehmen im Mehrheitseigentum eines ausländischen Unternehmens steht. In jedem Fall ist bei der Absicht länger im Land zu verweilen zunächst eine Anmeldung bei der Polizei vorzunehmen, darauffolgend die Arbeitserlaubnis beim zuständigen Arbeitsamt zu beantragen und schließlich eine langfristige Aufenthaltserlaubnis vom Innenministerium einzuholen. Die Kosten einer befristeten Aufenthaltsbewilligung belaufen sich auf ca. 50 €. Die Aufenthaltsgenehmigung sowie die Arbeitserlaubnis müssen nicht persönlich beantragt werden, sondern können z.B. durch einen bevollmächtigten Rechtsanwalt eingeholt werden. Seite 42 Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina 5.5 Immobilienrecht Ausländische natürliche und juristische Personen, die in BiH wirtschaftlich tätig sind, können grundsätzlich Eigentum an beweglichen und unbeweglichen Sachen (Geschäftsräumlichkeiten, Wohnungen oder Wohngebäuden) erwerben und sind diesbezüglich Inländern gleichgestellt. Auch ohne wirtschaftliche Betätigung ist es Ausländern als Einzelpersonen, mit ständigem Wohnsitz in BiH, gestattet Eigentum an Wohnungen oder Baugrund zu erwerben. Die Prozedur des Grundstückerwerbs Das Verfahren beim Grunderwerb ist für ausländische juristische Personen grundsätzlich das gleiche wie für Inländer, es müssen lediglich gewisse Unterlagen (Firmenbuchauszug, Vollmachten usw.) übersetzt und beglaubigt vorgelegt werden. Nachdem der Vertrag über den Grundstückserwerb unterschrieben wurde und die Unterschriften der Vertragsparteien von einem Notar beglaubigt wurden, wird das Grundstück mit dem neuen Eigentümer im Grundbuch, das nach österreichischem Muster geführt wird, eingetragen. Ausländische natürliche Personen, die Immobilien erwerben möchten, müssen zunächst vom bosnischen Außenministerium eine Zustimmung einholen. Haben diese Personen in BiH ein Unternehmen registriert, benötigen sie keine Zustimmung der Ämter. Je nach Lage der Immobilie, werden die Grundbücher von den örtlich zuständigen Grundbuchämtern beim Gemeindegericht (FBiH) oder Handelsgericht (RS) geführt. Dort sind auch Grundbuchsauszüge, sowie Änderungsanträge anzufordern. Vor vier Jahren wurde das Grundbuch computerisiert, wodurch sich die Übertragung von Eigentumsrechten verbessert hat und insgesamt Fortschritte in der Grundbuchverwaltung erkennbar wurden. Der Erwerb von Immobilien in der FBiH unterliegt einer 5%-igen Grunderwerbsteuer, die auf der Ebene der Kantone festgelegt wird. Die Besteuerungsgrundlage ist der Verkaufswert zum Zeitpunkt der Transaktion. Der Steuerzahler kann entweder der Käufer oder der Verkäufer sein, je nach Gesetzgebung der Kantone. Die Grunderwerbssteuer in der RS beträgt 3% und wird vom Verkäufer getragen. Der Steuerbescheid muss innerhalb von 15 (FBiH) bzw. 10 (RS) Tagen nach Schließung des Kaufvertrags an die Steuerbehörde geleitet werden. Ein ausländischer Investor Seite 43 Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina kann den in BiH erworbenen Besitz auch vermieten, ohne zusätzliche Vermietungslizenzen von den Behörden einholen zu müssen. Um an eine geeignete Immobilie zu kommen, kann man sich auch Immobilienmakler (Provision 3%) zu Hilfe holen. Damit hat man zugleich auch eine Garantie, dass die zu kaufende Liegenschaft keine Lasten hat und der Preis im Kaufvertrag marktkonform ist. Eine Liste reputabler Immobilienmakler erhalten Sie bei der FIPA (siehe AdressenAnhang). Kauf- und Mietpreise von Büroflächen Die Preise von Immobilien hängen wie auch anderswo, von verschiedenen Faktoren ab wie z.B. der Lage, dem Zustand, der Ausstattung, dem Alter und der derzeitigen Marktsituation. Zur Orientierung werden hier trotzdem die ungefähren Durchschnittspreise pro m2 angeführt. Mieten von Bürofläche: 5 €/m2 – 20 €/m2 pro Monat Kauf von Bürofläche: Zentrale Lage : 1500 €/m2 – 3000 €/m2 Periphere Lage : 500 €/m2 – 2000 €/m2 Grundstückspreise: Preis von Landwirtschaftsfläche: 2 €/m2 – 25 €/m2 Preis von Baufläche: 25 €/m2 – 700 €/m2 Mieten von Produktionsgebäuden: 2 €/m2 – 10 €/m2 pro Monat Kauf von Produktionsgebäuden: 50 €/m2 – 1000 €/m2 Seite 44 Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina 6 Die Kapitalbeschaffung- Wie Sie Ihr Geschäftsvorhaben finanzieren Die Planung des Kapitalbedarfs und der Finanzierungsquellen des Unternehmens verlangt Entscheidungen zu treffen, die auf folgenden Grundfragen beruhen: finanziere ich mein Vorhaben eigenständig oder bediene ich mich mit Fremdkapital, wie viel Kapital nehme ich von fremden Quellen auf, greife ich auf traditionelle Finanzierungsquellen zurück oder versuche ich unkonventionelle Investoren anzuziehen. Um diese Fragen für sich zu beantworten, bedarf es eines Blicks nach innen, um die aktuelle Kapitalstruktur im Unternehmen zu analysieren, aber auch einer umfassenden Analyse der Verfügbarkeit, Kosten und Risiken verschiedener Kapitalquellen. Nachstehend sollen Ihnen einige Möglichkeiten der Finanzierung ihres Geschäftsvorhabens in BiH näher gebracht werden. 6.1 Das Eigenkapital Grundlage jeder Finanzierung ist das vorhandene Eigenkapital, denn dieses reduziert den Bedarf an Fremdkapital. Spätestens wenn Sie als Unternehmer ein Gespräch mit der Bank zur Finanzierung des Vorhabens führen, werden Sie feststellen, dass eine gute Eigenkapitalausstattung auch andere wichtige Funktionen haben kann. Venture Capital Das Hauptmerkmal von Venture Capital Fonds ist die Bereitstellung von Eigenkapital mit dem Ziel nach einer gewissen Zeit, wenn der Wert des Unternehmens gestiegen ist, die Beteiligung mit Gewinn zu verkaufen. Diese Finanzierungsform ist derzeit in BiH praktisch nicht existent und stellt somit keine realistische Möglichkeit zur Finanzierung von Start-ups dar. Sie sei der Vollständigkeit halber an dieser Stelle dennoch erwähnt, da ihr einerseits in Zukunft sicherlich mehr Bedeutung zukommen wird und andererseits als Anregung um sich eventuell auch österreichisches Venture Capital als Finanzierungsmöglichkeit im Gedächtnis zu behalten. Ein österreichisches Unternehmen, das in BiH im VC-Bereich tätig ist, ist die Horizonte Venture Management GmbH: www.horizonte.at/home/httpdocs/index.php. Seite 45 Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina Informelles Venture Capital in Form von Business Angels wird in BiH durch das Bosnian network of business angels "BosAngels Network" vertreten. Dieses wurde 2010 einzigartigen, gegründet, kreativen, um die Finanzierungsmöglichkeiten Geschäftsideen, die viel Potenzial für KMUs versprechen, mit zu verbessern. Der Vorteil einer VC- Finanzierung liegt darin, dass das Unternehmen keine Verpflichtung hat das geliehene Geld zurückzuzahlen oder Zinsen dafür zu zahlen. Der Unternehmer gibt aber einen Teil seiner Eigentümerstruktur bzw. Kontrolle an den Business Angel ab, der nun auch am Entscheidungsprozess teilnimmt. Obwohl Business Angels sich in BiH in Kinderschuhen befinden, stellen sie in entwickelten Ländern eine bedeutende Finanzierungsquelle dar. BosAngels Network: bosangels.wix.com/business-network 6.2 Möglichkeiten der Fremdfinanzierung Für die meisten in BiH Hauptfinanzierungsquelle, tätigen gleich nach Unternehmen den sind eigenen Bankkredite Mitteln bzw. die von Familienmitgliedern zur Verfügung gestellten finanziellen Ressourcen. Wenn Sie als Unternehmer Ihre Bankgeschäfte in Bosnien-Herzegowina nach österreichischen Qualitätsstandards tätigen möchten, dann ist die Sparkasse Bank d.d. der richtige Finanzpartner vor Ort. Österreichische Finanzierungsmöglichkeiten Zur Förderung österreichischer Unternehmen bei Internationalisierungsvorhaben existieren verschiedene nationale Programme. Sie sind entweder auf Exportförderung oder auch auf Direktinvestitionen wie Niederlassungen oder Beteiligungen fokussiert. Exporte und Auslandsinvestitionen nützen oft auch dem österreichischen Standort, da durch die Internationalisierung die Wettbewerbsfähigkeit gestärkt wird. Deshalb gibt es einige österreichische Förderprogramme zur finanziellen Unterstützung bzw. Absicherung von solchen Investitionen. So bietet bspw. die AWS (Austria Wirtschaftsservice) den KMU Garantien für das wirtschaftliche Risiko. Bei Kreditfinanzierung deckt die Finanzierungsgarantie den Seite 46 Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina Kredit bis zu 80 %. Der Haftungsfall tritt bei der Insolvenz des Internationalisierungsprojektes ein. Über die österreichische Kontrollbank (OeKB) gibt es die Möglichkeit mit Garantien bzw. Wechselbürgschaften gegen Entgelt das politische Risiko von Auslandsinvestitionen abzusichern und darauf aufbauend auch Investitionen zu finanzieren. Der Exportfonds für KMU bietet mit günstigen Exportkrediten ebenfalls Unterstützung für Auslandsgeschäfte. Der Markterschließungskredit des Exportfonds kann zur Finanzierung von Marketingaufwendungen bewilligt werden, womit Produkte oder Dienstleistungen in einem neuen Markt außerhalb der EU eingeführt werden sollen. Der ERP-Fonds bietet Unterstützung für KMUs bei Direktinvestitionen in Südosteuropa in Form eines zinsbegünstigten Kredits. Des Weiteren sind über die Internationalisierungsoffensive „go-international“ zahlreiche zusätzliche Maßnahmen (insbes. Export- und Rechtsberatungen bei Auslandsprojekten, Gruppenausstellungen, Fachkongressteilnahme usw.) förderbar. Weitere Informationen unter: www.go-international.at Informationen und Unterlagen zur Einreichung der Förderanträge erhalten Sie entweder bei Ihrer Hausbank, dem Internationalisierungscenter Steiermark (ICS) oder direkt bei den jeweiligen Förderinstitutionen. Förderungen durch internationale Finanzinstitutionen bzw. Entwicklungsbanken Auch internationale Entwicklungsbanken können als Finanzierungsquelle dienen. Dies sind insbesondere die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD), die Europäische Investitionsbank (EIB) und die Weltbank. Dabei werden vor allem Infrastruktur-Projekte finanziert. Die EIB vergibt darüber hinaus sog. KMUGlobaldarlehen an Banken zu günstigen Konditionen, um das Kreditangebot für KMU zu vergrößern. Über die Internetdatenbank DG Market, in der die Projekte und Ausschreibungen verschiedener internationaler Entwicklungsbanken, aber auch der EU veröffentlicht Seite 47 Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina werden, kann man regelmäßig, abgestimmt auf das persönliche Unternehmensprofil, Informationen zu relevanten Ausschreibungen erhalten. Siehe dazu: www.dgmarket.com EU-Förderungen Das noch für 2013 laufende Unterstützungsprogramm der EU für BiH ist das IPAProgramm (Instrument für Heranführungshilfe). Für die Jahre 2007 bis 2013 wurde für BiH ein Gesamtbudget von insgesamt 660 Mio. € bereitgestellt; für das Jahr 2013 wurden 108.84 Mio. € bereitgestellt. Damit unterstützt die EU Kandidatenstaaten bei der schrittweisen Angleichung an ihre Standards durch die Bereitstellung finanzieller und technischer Hilfe. Das IPA umfasst die zwei für BiH relevanten Komponenten: Übergangshilfe und Aufbau von Institutionen und zum anderen die grenzüberschreitende Zusammenarbeit. Die erste Kategorie betrifft den Ausbau der Verwaltungsinfrastruktur (z.B. Schaffung einer leistungsfähigeren öffentlichen Verwaltung, Strukturen zur Überwachung von technischen EU-Normen, Umweltvorschriften, Konsumentenschutz usw.) Österreichische Unternehmen vor Ort können im Rahmen öffentlicher Ausschreibungen über Dienstleistungsaufträge, Warenlieferungen oder Bauaufträge auf diesen Fonds zurückgreifen. Auch im Rahmen der zweiten Komponente, der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, können Unternehmen über öffentliche Aufträge und die Erbringung von Dienstleistungen, Waren oder ähnlichem, Zugriff auf Mittel des Fonds erlangen. Unter diese Kategorie fallen grenzüberschreitende Projekte mit Nachbarländern bspw. im Bereich Infrastruktur, wirtschaftliche Zusammenarbeit oder Reduktion von Umweltbelastung. Die Ausschreibungen und Informationen zur Antragstellung finden Sie auf der Homepage der EU-Delegation in BiH und über EuropeAid. EuropeAid: https://webgate.ec.europa.eu/europeaid/onlineservices/index.cfm?ADSSChck=127235 9387919&do=publi.welcome&userlanguage=en Seite 48 Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina EU-Delegation für BiH: www.delbih.ec.europa.eu/ Nationale Förderungen Das Gesetz über ausländische Direktinvestitionen garantiert ausländischen Investoren die gleichen Rechte wie inländischen Personen. Die Unterstützungen der Regionen oder Gemeinden ausländischen Investoren gegenüber sind oft Verhandlungssache und hängen von der Höhe der Investition und auch der Zahl neu zu schaffender Arbeitsplätze ab. In einigen Gemeinden gibt es bereits auch Business bzw. Start-up Zentren, die ausländischen Investoren beim Gründungsprozess helfen sollen, um ihn so einfach wie möglich zu gestalten. Weiters helfen sie bei der Suche nach lokalen Kooperationspartnern. Die staatlich gewährten Investitionsförderungen betreffen vor allem Steuerbegünstigungen, Zollvergünstigungen sowie Begünstigungen in den Zollfreizonen. Steuerbegünstigungen Auf einige steuerliche Begünstigungen für Unternehmen wurde bereits im Kapitel Steuerrecht/ Körperschaftssteuer eingegangen. Weitere Begünstigungen sind in folgenden Fällen möglich: • ausländische Investoren, die mit mind. 20 % an einem Unternehmen in BiH beteiligt sind oder alleiniger Eigentümer sind, können von der Körperschaftsteuer befreit werden. Die steuerliche Befreiung wird proportional zur Beteiligung gewährt. • Unternehmen, die ihren Gewinn in den Tätigkeitsbereich reinvestieren, in dem der Gewinn erwirtschaftet wurde, können eine steuerliche Begünstigung von 100 % des investierten Betrages beanspruchen. Das Finanzministerium der FBiH Ministarstvo finansija Federacije BiH Mehmeda Spahe 5, Sarajevo E-Mail: info@fmf.gov.ba Homepage: www.fmf.gov.ba Seite 49 Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina Das Finanzministerium der RS Ministarstvo finansija Republike Srpske Trg Republike Srpske 1, Banja Luka E-mail:mf@mf.vladars.net Homepage: www.vladars.net/eng/Pages/default.aspx Zollbegünstigungen • Kapitalgüter, die als Sacheinlagen für das Unternehmen bestimmt sind, können zollfrei eingeführt werden • ausgenommen sind Personenkraftwagen sowie Spielautomaten • für die Inanspruchnahme der Zollbefreiung sollten sich Unternehmen direkt an das Zollamt (Amt für indirekte Besteuerung) in BiH wenden. Amt für Indirekte Besteuerung Uprava za indirektno oporezivanje BiH E-Mail: info@uino.gov.ba Internet:www.uino.gov.ba/en/index.html Zollfreizonen Zollfreizonen haben die Eigenschaft, dass ihre Mitglieder von Steuern und Abgaben befreit sind (ausgenommen Löhne und Gehälter). Das gilt für die MwSt aber auch für Zölle. Investitionen und Import in die Zollfreizone, bzw. der Transfer von Gewinnen sind ebenfalls von Abgaben befreit. Derzeit gibt es vier Zollfreizonen: in Vogosca, Visoko, Slobomir Bijeljina und Mostar. Die jeweiligen Gründer der Zollfreizone (einzelne oder mehrere Unternehmen, Bürgermeister, Investorengruppen usw.) sind Ansprechpartner für interessierte Unternehmen. Die Gründung einer Zollfreizone bedarf der Genehmigung des bosnisch-herzegowinischen Ministerrates und des Ministeriums für Außenhandel und wirtschaftliche Beziehungen. Weitere finanzielle Anreize bietet der vom Staat gegründete Unterstützungsfonds für ausländische Investoren. Die Mittel des Fonds können für die Finanzierung ausländischer Investitionsprojekte im Produktionsbereich oder der Forschung und Seite 50 Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina Entwicklung genutzt werden. Nähere Informationen zu den Bewerbungsbedingungen erhalten Sie über die FIPA. Weiterführende Informationen zu den vom Staat gewährten Förderungen, Vergünstigungen und der Antragstellung finden Sie auf der Homepage der Agentur zur Förderung von Auslandsinvestitionen FIPA www.fipa.gov.ba unter dem Punkt „Information for Investors“. Staatliche Förderungen FIPA – Foreign Investment Promotion Agency E-Mail: fipa@fipa.gov.ba Internet: www.fipa.gov.ba 7 Zusatzinformationen Dos und Don’ts im Geschäftsleben Das Gespräch: Das Geschäftsgespräch wird gewöhnlich durch einen Smalltalk eingeleitet. Basiswissen über Geschichte und Politik sind wünschenswert, dennoch sollten Sie versuchen Gespräche über Religion, Sprachen sowie Krieg zu meiden, da es noch immer viele offene Wunden gibt. Die offiziellen Amtsprachen sind Bosnisch, Kroatisch und Serbisch. Obwohl diese Sprachen im Grunde gleich sind, legen die einzelnen Volksgruppen viel Wert auf die eigene Identität und Sprache. Deshalb sollte man die Ausdrücke „bosnische“, „serbische“ oder „kroatische“ Sprache meiden und lieber den Begriff „Lokalsprache“ verwenden. Kenntnisse einiger Brocken der Lokalsprache sind von Vorteil. Visitenkarten werden üblicherweise gleich bei der ersten Geschäftsbegegnung ausgetauscht. Bei Anreden setzt man vor den Familiennamen ein „Gospodine“ („Herr“), „Gospodjo“ („Frau“) oder „Gospodjice“ („Fräulein“) oder einen offiziellen Titel. Die Leute können bei gewissen Fragen sehr direkt sein. Man sollte sich nicht wundern, wenn einem persönliche Fragen gestellt werden, wie z.B. ob man Kinder hat, man Seite 51 Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina verheiratet ist bzw. wie alt man ist usw. Auch ist es üblich, dass die Menschen etwas lauter sprechen und stärker gestikulieren- das ist meistens kein Zeichen von Wut, sie tendieren lediglich expressiv zu sein. Das Geschäftsessen: Nach vereinbarten Geschäften erfolgt gewöhnlich ein gemeinsames Mittag- bzw. Abendessen. In den meisten Restaurants können Sie unbeschwert und günstig essen. In der bosnischen Küche existiert fast kein Gericht, das nicht mit viel Fleisch zubereitet wird, die traditionellen bosnischen Nachspeisen sind wiederum äußerst süß. Ein weiteres Spezifikum ist das „Kaffee-Ritual“. Wenn Sie jemand zum Kaffee einlädt, ladet er Sie eigentlich zu einem Gespräch ein. Sollten Sie von Ihrem Geschäftspartner nach Hause eingeladen werden, ist es üblich, beim Betreten des Hauses die Schuhe auszuziehen. Dies ist außerdem notwendig beim Betreten von Moscheen. Die Einwohner Bosnien-Herzegowinas sind überwiegend sehr gastfreundlich, deshalb wird es als unhöflich angesehen, wenn man ein Getränk oder Essen bei Einladung in das Haus des Gastgebers ablehnt. Die Vertragsverhandlungen: Entscheidungen fallen gewöhnlich nicht sehr schnell, sodass Nachverhandlungen relativ häufig sind. Deshalb sollte man bei Geschäftsverhandlungen ein wenig Geduld mitbringen und auch die Bereitschaft Dinge sehr detailliert zu erklären. Entscheidungen werden meistens von oben nach unten getroffen. Verspätungen und nicht ausgeschaltete Handys sind nichts Unübliches. Grundsätzlich ist es gut, eine häufige persönliche Präsenz bei den Verhandlungen zu pflegen und ein gutes persönliches Netzwerk zu entwickeln. Feiertage in Bosnien-Herzegowina Republika Srpska: – Neujahr (1. und 2. Januar) – orthodoxes Weihnachtsfest (7. Januar) – serbisches Neujahr ( 13. und 14. Januar) – Internationaler Tag der Arbeit (1. und 2. Mai) Seite 52 Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina – Tag der Republika Srpska (9. Januar) – Tag des Sieges über den Faschismus (9. Mai), – Tag der Unterzeichnung des Dayton-Friedensabkommens (21. November) Föderation von Bosnien- Herzegowina : – Neujahr (1. und 2. Januar) – Unabhängigkeitstag (1. März) – Internationaler Tag der Arbeit (1. und 2. Mai) – Nationalfeiertag - 25. November – Islamisches Opferfest und Fest des Fastenbrechens (Datum variiert jedes Jahr) Religiöse Feiertage: orthodoxe Weihnachten, katholische Weihnachten, das Opferfest (Kurban-Bajram), das Fest des Fastenbrechens (Ramadan-Bajram), orthodoxe Ostern, katholische Ostern. Beachten Sie bei Weihnachts- und Ostergrüssen, dass Bosniaken (Muslime) keine Weihnachten und Ostern feiern und dass Weihnachten und Ostern bei Serben (Orthodoxe) später stattfinden als bei Kroaten (Katholiken). Seite 53 Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina Sparkasse Bank d.d. und s Leasing d.o.o. – Ihre professionellen Partner in Bosnien-Herzegowina Hilfestellung und Beratung bei Fragen rund um die Begleitung internationaler Geschäftsvorhaben bietet für das Erste das Gründercenter der Steiermärkischen Sparkasse in Graz; die Vor-Ort-Begleitung und die passenden Finanzprodukte werden von der Tochtergesellschaft in BiH zur Verfügung gestellt. Die Steiermärkische Sparkasse ist seit März 2007 an der Sparkasse Bank d.d. in BiH mehrheitlich beteiligt und hat damit ihr Engagement in Südosteuropa deutlich ausgebaut. Bei der Durchführung von grenzüberschreitenden Dienstleistungen kann die Sparkasse Bank d.d. auf die lange internationale Erfahrung der Steiermärkischen Sparkasse und der österreichischen Sparkassengruppe zählen. Die Bank ist mit 46 Filialen flächendeckend in BiH vertreten. Für Unternehmer wird Leasing als Alternative zum klassischen Kredit von zunehmender Bedeutung. Mit der s Leasing d.o.o. in Sarajevo können Sie auch in BiH von dieser Finanzierungsmöglichkeit Gebrauch machen. Kontaktadresse: Sparkasse Bank d.d. Zmaja od Bosne 7 71000 Sarajevo E-Mail: info@sparkasse.ba, www.sparkasse.ba Kontaktadressen in der Steiermärkischen Sparkasse: Förderservice und GründerCenter Frau Mag. Dagmar Eigner-Stengg E-Mail: gruendercenter@steiermaerkische.at www.go-gruendercenter.net Kommerzielles Auslandsgeschäft Herr Herbert Bachner E-Mail: herbert.bachner@steiermaerkische.at Seite 54 Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina Nützliche Kontakte Institutionen auf gesamtstaatlichem Niveau Ministerium für Kommunikation und Transport Trg Bosne i Hercegovine 1 71000 Sarajevo Tel: +387 33 284 750 www.mkt.gov.ba E-mail: info@mkt.gov.ba Justizministerium Trg Bosne i Hercegovine 1 71000 Sarajevo Tel: +387 33 281 525 www.mpr.gov.ba E-mail: info@mpr.gov.ba Servicestelle für Ausländerangelegenheiten Obala Kulina bana 4 71 000 Sarajevo Tel: +387 33 772 950 www.sps.gov.ba E-mail: stranci@sps.gov.ba Zentralbank von BiH Marsala Tita 25 71000 Sarajevo Tel: +387 33 278 100 www.cbbh.gov.ba E-mail: contact@cbbh.ba Agentur für Investitionsabsicherung/ Export Credit Agency Fra Andjela Zvizdovica 1 71000 Sarajevo Tel: +387 33 252 340 www.igabih.com Außenhandelskammer BiH Branislava Djurdjeva 10 71000 Sarajevo Tel: +387 33 566 222 www.komorabih.ba E-mail: cis@komorabih.ba Ministerium für Außenbeziehungen Musala 2 71000 Sarajevo Tel: +387 33 281 100 www.mvp.gov.ba E-mail: info@mvp.gov.ba Ministerium für Sicherheit Trg Bosne i Hercegovine 1 71000 Sarajevo Tel: +387 33 213 623 www.msb.gov.ba E-mail: glasnogovornik@msb.gov.ba Ministerium für Außenhandel und Wirtschaftsbeziehungen Musala 9 71000 Sarajevo Tel: +387 33 220 093 www.mvteo.gov.ba E-mail: info@mvp.gov.ba FIPA Foreign Investment Promotion Agency Branilaca Sarajeva 21/ 3 71000 Sarajevo Tel: +387 33 278 080 www.fipa.gov.ba E-mail: fipa@fipa.gov.ba Direktion für Europäische Integration Trg Bosne i Hercegovine 1 71000 Sarajevo Tel: +387 33 703 153 www.dei.gov.ba E-mail: press@dei.gov.ba Staatliche Agentur für Statistik Trg Bosne i Hercegovine br. 1 71000 Sarajevo Tel: +387 33 220 626 www.bhas.ba E-mail: bhas@bhas.ba Amt für Indirekte Besteuerung Ulica Bana Lazarevića bb 78 000 Banja Luka Tel: +387 51 335 100 www.uino.gov.ba E-mail: info@uino.gov.ba Seite 55 Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina Institutionen auf Entitätsniveau Föderation BiH Ministerium für Entwicklung und Entrepreneurship der FBiH Stjepana Radića 33 88000 Mostar Tel: +387 36 449 120 www.fmrpo@fmrpo.gov.ba E-Mail: fmrpo@tel.net.ba Ministerium für Handel der FBiH Ante Starčevića bb 88000 Mostar Tel: +387 36 310-148 www.fmt.gov.ba E-mail: fm-trg.m@bih.net.ba Ministerium für Landwirtschaft, Wassermanagement und Forstwirtschaft der FBiH Maršala Tita 15 71000 Sarajevo Tel: +387 33 443 338 www.fmpvs.gov.ba E-Mail: info@fmpvs.gov.ba Wirtschaftskammer der FBiH Bransilava Djurdjeva br.10 71000 Sarajevo Tel: +387 33 217 782 www.kfbih.com E-Mail: info@kfbih.com Ministerium für Kommunikation und Transport der FBiH Trg Ivana Krndelja bb 88000 Mostar Tel: +387 36 550 025 www.fmpik.gov.ba E-mail: fmpik@fmpik.gov.ba Ministerium für Energie, Bergbau und Industrie der FBiH Adema Buče 34 88000 Mostar Tel: +387 36 513 800 www.fmeri.gov.ba E-Mail: fmeri-mo@bih.net.ba Finanzministerium der FBiH Mehmeda Spahe 5 71000 Sarajevo Tel: +387 33 203 147 www.fmf.gov.ba E-Mail: info@fmf.gov.ba Statistikamt der FBiH Zelenih Beretki 26 71000 Sarajevo Tel: +387 33 206 452 www.fzs.ba E-Mail: fedstat@fzs.ba Investitionsbank der FBiH Igmanska 1 71000 Sarajevo Tel: ++387 33 27 79 00 www.ibf-bih.com E-mail: webmaster@ibf-bih.com Seite 56 Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina Institutionen auf Entitätsniveau Republika Srpska Finanzministerium der RS Trg Republike Srpske 1 78000 Banja Luka Tel: +387 51 339 155 www.vladars.net E-mail: mf@mf.vladars.net Ministerium für Energie, Bergbau und Industrie der RS Trg Republike Srpske 78000 Banja Luka Tel: +387 51 339 581 www.vladars.net E-Mail: mper@mper.vladars.net Ministerium für Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Wassermanagement der RS Trg Republike Srpske 1 78000 Banja Luka Tel: +387 51 338 415 www.vladars.net E-Mail: mps@mps.vladars.net Steuerverwaltung der RS Regionalzentrum in Banja Luka Trg Republike Srpske 8 78000 Banja Luka Tel: +387 51 332364 www.poreskaupravars.org E-Mail: pcbanjaluka@poreskaupravars.org Wirtschaftsministerium der RS Trg Republike Srpske 1 78000 Banja Luka Tel: +387 51 339 324 www.vladars.net E-mail: meoi@meoi.vladars.net Statistikamt der RS Republicki zavod za statistiku RS Veljka Mladjenovića 12d 78000 Banja Luka T +387 51 332700 www.rzs.rs.ba/ E-mail: stat@rzs.rs.ba Wirtschafts- und Industriekammer der RS Djure Danisica 1/II 78000 Banja Luka Tel: +387 51 215 744 www.komorars.ba E-mail: info@komorars.ba Ministerium für Handel und Tourismus der RS Trg Republike Srpske 1 78000 Banja Luka Tel: +387 51 338 769 www.vladars.net E-Mail: mtt@mtt.vladars.net Investitions- und Entwicklungsbank der RS Mladena Stojanovića 7 78000 Banja Luka Tel: +387 51 334 751 www.irbrs.net Seite 57 Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina Rechstanswälte/ Notare in der FBiH, die Rechtsanwaltskanzlei Miljkovic Deutsch sprechen (Auszug) Partnerkanzlei von Wolf Theiss Zmaja od Bosne 7 71000 Sarajevo CMS Reich-Rohrwig Hainz Tel: +387 33 953 444 Fra Andjela Zvizdovica 1/ZG E-Mail: sead.miljkovic@wolftheiss.com 71000 Sarajevo www.wolftheiss.com Tel: +387 33 296 408 E-Mail: nedzida.salihovic-whalen@cmsRA-Kanzlei Maric Law Office rrh.com www.cms-rrh.com Mehmeda Spahe 26 71000 Sarajevo T + 387 33 566 700 Rechtsanwaltskanzlei Spaho E-Mail: predrag.radovanovic@mariclaw.com Partnerkanzlei von Lansky, Ganzger & www.mariclaw.com Partner Mehmeda Spahe 8 Notar Frau Nerminka Hamidovic 71000 Sarajevo Tel: +387 33 557 711 Radiceva 2/2 E-Mail: m.spaho@attorney-spaho.ba 71000 Sarajevo www.attorney-spaho.ba Tel: +387 33556 375 E-Mail: notarnerminkah@bih.net.ba Notar Frau Vesna Tataragic KPMG B-H d.o.o. Gradačačka 1 71000 Sarajevo Zmaja od Bosne 7 Tel: +387 33 717 025 71000 Sarajevo E-Mail: notaryvesna1@bih.net.ba T +387 33 941 500 E info@kpmg.ba www.kpmg.com Notar Herr Mugdim Brackovic Ibrahima Ljubovica 18 MARKART 71210 Ilidza Tel: +387 33 638 531 Wirtschaftsprüfung und Buchhaltung E-Mail: notar.brackovic@bih.net.ba Titova 6/1 71000 Sarajevo T +387 33 663 384 Buchhalter/ Steuerberater/ E info@market-edu.com Unternehmensberater in der FBiH www.markart.co.ba (Auszug deutsch- und englischsprachig) DELOITTE Jadranska bb 71000 Sarajevo www.deloitte.com CONFIDA društvo za reviziju Cumurija 6/1 71000 Sarajevo T +387 33 562 740 E-Mail: office@confida.ba www.confida.ba Vincent d.o.o. za reviziju Tuzla Aleja Alije Izetbegovica 34 75000 Tuzla E-Mail: mehmed@vincent.ba www.vincent.ba Personalvermittler/Management Consulting Profil Management Consulting d.o.o. Husrefa Redžića 3 71000 Sarajevo Tel: +387 33 262 362 E-Mail: profil.ba@profil-group.com www.profil.ba HILL International S.b.Bašagića 67 71 000 Sarajevo Tel: +387 33 572 180 E-Mail: hill.sa@bih.net.ba www.hill-international.com Seite 58 Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina Rechstanswälte/ Notare in der RS, die Buchhalter/ Steuerberater/ Englisch oder Deutsch sprechen (Auszug) Unternehmens-berater in der RS (Auszug englisch-sprachig) Advokatska kancelarija Stevan Dimitrijevic Partnerkanzlei von Karanovic & Nikolic Gunduliceva 4 78000 Banja Luka T +387 51 250 001 E-Mail: stevan.dimitrijevic@karanovicnikolic.com www.karanovic-nikolic.com Advokatska kancelarija Vesna Stevanovic Nikole Tesle ul. 10 76300 Bijeljina Tel: +387 55 419 898 Mobil: +387 66 738 738 E-Mail: office@advokati-stevanovic.com www.advokati-stevanovic.com Notar Frau Irena Mojovic Branka Radicevica 7 78000 Banja Luka Tel:+387 51 224810 Mobil: +387 65 529 777 E-Mail: mojovi@inecco.net Advokatska firma Sajic RA Herr Aleksandar Sajic Knezopoljska 10 78000 Banja Luka T +387 51 227 620 E-Mail: adv.sajic@teol.net www.advokatskafirmasajic.com RA Miroslav Prerad& Dragomir Prerad Milana Tepića 4 78000 Banja Luka Tel: +387 51 215 422 E-mail: advokat.prerad@blic.net Notar Frau Biljana Maric Marije Bursac 3 78000 Banja Luka Tel: +387 51 233300 E-Mail: notar.bmaric@gmail.com DELOITTE d.o.o. Brace Mazar i Majke Marije 58 - 60 78000 Banja Luka Tel: +387 51 223 500 E-Mail: rtravar@deloittece.com www.deloitte.com EF Revizor d.o.o. Gajeva 12 78000 Banja Luka Tel: +387 51 229380 E-Mail: info@efrevizor.com www.efrevizor.com s.r. OECONOMICUS Brace Mazar i Majke Marije 46 78000 Banja Luka Tel: +387 51 230220 E-Mail: oeconomicus@teol.net KontoProm d.o.o. Kosovska 40 76300 Bijeljina T el: +387 55 290220 E-Mail: info@kontoprom.com www.kontoprom.com Personalvermittler/Management Consulting AGENCIJA SPEKTAR Jevrejska 83 78000 Banja Luka Tel: +387 51 321930 E-Mail: info@agencijaspektar.com www.agencijaspektar.com TRENKWALDER kadrovske usluge d.o.o. Cara Lazara bb 74480 Modrica Tel: +387 65 546 590 E-Mail: trenkwalder@teol.net www.trenkwalder.com/ba Seite 59 Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina Weiterführende Informationen und Links Österreichische Botschaft in BiH Dzidzikovac 7 71000 Sarajewo Tel: (+387/33) 279 400 E-Mail: sarajewo-ob@bmeia.gv.at www.bmeia.gv.at/botschaft/sarajewo/diebotschaft AußenwirtschaftsCenter Sarajevo (WKO) Zmaja od Bosne bb 71000 Sarajevo wko.at/aussenwirtschaft/ba Institut für geistiges Eigentum von Bosnien und Herzegowina www.ipr.gov.ba Northeast economic region NERDA www.nerda.ba/indexe.php Herzegovina economic region REDAH www.redah.ba Internationalisierungscenter Steiermark ICS Körblergasse 117 8010 Graz Tel: +43 316 601-400 E-Mail: office@ic-steiermark.at www.ic-steiermark.eu/ Steirische Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH Nikolaiplatz 2 8020 Graz Tel: +43 316 70 93 0 E-Mail: foerderung@sfg.at www.sfg.at Austria Wirtschaftsservice www.awsg.at Österreichische Kontrollbank www.oekb.at Exportfonds www.exportfonds.at Foreign Investors Council www.fic.ba SASE – Börse in FBiH (Sarajevo) www.sase.ba BLSE - Börse in RS (Banja Luka) www.blberza.com Central BiH economic region REZ rez.ba/?cat=1 Seite 60 Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina Quellen Agencija za statistiku BiH (Hrsg.): BiH u brojkama 2012, www.bhas.ba . 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