itteilungsblatt - Stadt Lauter
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itteilungsblatt - Stadt Lauter
t t a l b s g n u l ittei 2 Öffentliche Bekanntmachungen Beschleunigtes Zusammenlegungsverfahren (BZV) Bermsgrün Große Kreisstadt Schwarzenberg Gemarkungen: Bermsgrün, Schwarzenberg Vorstandswahl (§ 21 Abs. 2 FlurbG) BEKANNTMACHUNG und LADUNG Das Landratsamt Erzgebirgskreis – Obere Flurbereinigungsbehörde – hat in Bermsgrün die Durchführung eines Beschleunigten Zusammenlegungsverfahrens mit Datum vom 11. November 2014 angeordnet. Für alle Grundstückseigentümer, Erbbau- und Nutzungsberechtigten im bestandskräftig festgestellten Flurbereinigungsgebiet hält das Landratsamt Erzgebirgskreis, Referat 32 – Ländliche Entwicklung und Vermessung am Mittwoch, den 27.05.2015, um 17.00 Uhr, in der Erzgebirgsgaststätte in Bermsgrün (Schulstr. 11a, 08340 Schwarzenberg OT Bermsgrün) eine Teilnehmerversammlung zur Vorstandswahl ab. nigungsbehörde hat die Zahl der zu wählenden Mitglieder des Vorstands und deren Stellvertreter auf je 4 festgesetzt. Teilnehmer am Verfahren sind alle Eigentümer der zum Verfahrensgebiet gehörenden Grundstücke sowie die den Eigentümern gleichstehenden Erbbauberechtigten und die Eigentümer von selbständigem Eigentum an Gebäuden und Anlagen, die dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz unterliegen. Jeder Teilnehmer hat eine Stimme. Miteigentümer oder Erbengemeinschaften gelten jeweils als ein Teilnehmer. Einigen diese sich nicht über die Stimmabgabe, sind sie von der Wahl auszuschließen. Die Vertretung durch Bevollmächtigte, die nicht selbst Teilnehmer sein müssen, ist zulässig. Bevollmächtigte haben sich in der Versammlung durch eine schriftliche Vollmacht auszuweisen, bei der die Unterschrift des Vollmachtgebers öffentlich oder amtlich beglaubigt sein muss. Die Beglaubigung erteilt die jeweilige Gemeinde und Stadt gebührenfrei. Jeder anwesende Wahlberechtigte, sei er Teilnehmer, Bevollmächtigter oder gesetzlicher Vertreter, hat nur eine Stimme, auch wenn er mehrere Teilnehmer vertritt. Er kann insgesamt 8 Personen als Mitglieder und Stellvertreter in den Vorstand wählen. Hierzu ergeht herzliche Einladung. Tagesordnung: I. Erläuterung der Aufgaben des Vorstandes und der Grundsätze des Wahlverfahrens II. Beschlüsse der Teilnehmerversammlung zu möglichen Wahlperioden und zum Wahlverfahren III. Wahl des Vorstands der Teilnehmergemeinschaft IV. Allgemeine Aussprache Der Vorstand führt die Geschäfte der Teilnehmergemeinschaft. Er hat nach dem sächsischen Ausführungsgesetz zum Flurbereinigungsgesetz auch Aufgaben der Flurbereinigungsbehörde verantwortlich auszuführen. Der Vorstand soll daher das volle Vertrauen der Teilnehmer besitzen. Die Grundstückseigentümer sollen an der Neuordnung des Verfahrensgebietes intensiv mitwirken. Da die umfassende Neuordnung des betreffenden Gebiets von erheblicher Bedeutung ist, sollte es im Interesse aller Grundeigentümer, Erbbau- und Nutzungsberechtigten liegen, an der Teilnehmerversammlung zur Vorstandswahl teilzunehmen. Für aktive, interessierte Bürgerinnen und Bürger besteht nach wie vor die Möglichkeit, sich für diese wichtige ehrenamtliche Tätigkeit zur Wahl zu stellen und sich bei der Stadtverwaltung Schwarzenberg oder beim Referat 32 – Ländliche Entwicklung und Vermessung des Landratsamtes Erzgebirgskreis zu melden. Die Kandidatenliste wird nach dem Tagesordnungspunkt II. vor dem Drucken der Stimmzettel geschlossen. Das Landratsamt Erzgebirgskreis als obere Flurberei- Teilnehmer, die bei der Wahl abwesend sind und nicht vertreten werden, können ihre Stimme nachträglich nicht mehr geltend machen. Kommt die Wahl im Termin nicht zu Stande und verspricht ein neuer Wahltermin keinen Erfolg, so kann das Landratsamt Erzgebirgskreis Mitglieder des Vorstands nach Anhörung der sächsischen landwirtschaftlichen Berufsvertretungen bestellen. Für die Aussprache zu allgemein interessierenden Themen Beschleunigten Zusammenlegungsverfahren Bermsgrün besteht unter Tagesordnungspunkt IV ausreichend Gelegenheit. Marienberg, den 25.03.2015 Im Auftrag H. Mehringer Referatsleiter Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnisses und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Landrat am Sonntag, dem 07. Juni 2015 in der Stadt Lauter-Bernsbach und den etwaigen 2. Wahlgang am 28. Juni 2015 1. Das Wählerverzeichnis für die Wahlbezirke der Stadt L a u te r - B e r n s b a c h w i rd i n d e r Ze i t vo m 18.05.2015 bis 22.05.2015 während der allgemeinen Öffnungszeiten Montag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr 3 Dienstag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr Donnerstag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr sowie Mittwoch und Freitag nach telefonischer Vereinbarung im Verwaltungsgebäude I der Stadtverwaltung Lauter-Bernsbach Einwohnermeldeamt Rathausstraße 11 08315 Lauter-Bernsbach oder im Verwaltungsgebäude II der Stadtverwaltung Lauter-Bernsbach Einwohnermeldeamt Straße der Einheit 5 08315 Lauter-Bernsbach für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereit gehalten. Jeder Wahlberechtigte hat das Recht, Einsicht in das Wählerverzeichnis zu nehmen, um die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu seiner Person eingetragenen Daten zu überprüfen. Sofern ein Wa h l b e r e c h t i g t e r d i e R i c h t i g k e i t o d e r Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Die Einsichtnahme in Daten anderer Personen ist ausgeschlossen, wenn für diese im Melderegister eine Auskunftssperre gemäß § 34 des Sächsischen Meldegesetzes eingetragen ist. Innerhalb der Frist zur Einsichtnahme ist die Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und das Anfertigen von Auszügen aus dem Wählerverzeichnis durch Wahlberechtigte zulässig, soweit dies im Zusammenhang mit der Prüfung des Wahlrechts einzelner bestimmter Personen steht und der Wahlberechtigte Tatsachen glaubhaft gemacht hat, aus denen sich die Unrichtigkeit des Wählerverzeichnisses hinsichtlich dieser Personen ergeben kann. Die Auszüge dürfen nur für diesen Zweck verwendet werden und unbeteiligten Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich, welches nur von einem Bediensteten der Stadt bedient werden darf. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Für einen gegebenenfalls erforderlich werdenden zweiten Wahlgang wird dasselbe Wählerverzeichnis benutzt; eine nochmalige Auslegung findet nicht statt. 2. 4 Jeder Wahlberechtigte, der das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann innerhalb der Einsichtnahme, spätestens am 22.05.2015 bis 12.00 Uhr, bei der Stadtverwaltung LauterB e r n s b a c h , Ve r wa l t u n g s ge b ä u d e I , Einwohnermeldeamt, Zi. 01, Rathausstraße 11, 08315 Lauter-Bernsbach einen Antrag auf Berichtigung stellen. Der Antrag ist schriftlich oder zur Niederschrift zu stellen. Soweit die behaupteten Tatsachen nicht offenkundig sind, hat der Antragsteller die erforderlichen Beweismittel beizufügen. 3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 17.05.2015 eine Wahlbenachrichtigung. Sie gilt auch für einen gegebenenfalls erforderlich werdenden zweiten Wahlgang; neue Wahlbenachrichtigungen werden grundsätzlich nicht versandt. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und bereits Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses stellen, um nicht Gefahr zu laufen, dass das Wahlrecht nicht ausgeübt werden kann. 4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk der Gemeinde/Stadt oder durch Briefwahl teilnehmen 5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag 5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter. Das Gleiche gilt für den Wahlberechtigten, der aus einem von ihm nicht zu vertretenden Grund nicht in das Wählerverzeichnis aufgenommen worden ist. 5.2 e i n n i c h t i n d a s Wä h l e r v e r ze i c h n i s eingetragener Wahlberechtigter, wenn a) er nachweist, dass er ohne sein Verschulden versäumt hat, rechtzeitig die Berichtigung des Wählerverzeichnisses zu beantragen, b) sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Frist zur Einsichtnahme entstanden ist oder c) sein Wahlrecht im Beschwerdeverfahren festgestellt worden ist. Der Antrag kann gemeinsam für die Wahl (erster Wahlgang) und für den etwaigen zweiten Wahlgang gestellt werden. Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 05.06.2015 16:00 Uhr, und für einen etwaigen zweiten Wahlgang bis zum 26.06.2015 16:00 Uhr, bei der Stadtverwaltung Lauter-Bernsbach, Verwaltungsgebäude I Einwohnermeldeamt, Rathausstraße 11 08315 Lauter-Bernsbach oder Stadtverwaltung Lauter-Bernsbach, Verwaltungsgebäude II Einwohnermeldeamt, Straße der Einheit 5 08315 Lauter-Bernsbach mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung als gewahrt. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig. In dem Antrag sind die Anschrift des Wahlberechtigten sowie sein Geburtsdatum oderdie laufende Nummer, unter der er im Wählerverzeichnis geführt wird, anzugeben. Im Falle einer plötzlichen Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch am Wahltag bzw. Tag des etwaigen zweiten Wahlgangs, bis 15.00 Uhr, bei der Stadt unter vorstehender Anschrift gestellt werden. Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den vorstehend unter Nr. 5.2 angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltag bzw. Tag des etwaigen zweiten Wahlgangs, 15.00 Uhr, stellen. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tag vor dem Wahltag bzw. vor dem Tag des etwaigen zweiten Wahlgangs, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. 6. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte - (je) einen amtlichen Stimmzettel, - einen amtlichen Stimmzettelumschlag für die Briefwahl, - einen amtlichen Wahlbriefumschlag, auf dem die vollständige Anschrift der Gemeinde, die Bezeichnung der Ausgabestelle des Wahlscheines, die Wahlscheinnummer und der Wahlbezirk angegeben sind und - ein Merkblatt für die Briefwahl. Holt der Wahlberechtigte persönlich den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen ab, ist Gelegenheit gegeben, dass er die Briefwahl an Ort und Stelle ausüben kann. Es ist sichergestellt, dass der Stimmzettel unbeobachtet gekennzeichnet und in den Stimmzettelumschlag gelegt werden kann. Die Abholung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vo l l m a c h t n a c h g e w i e s e n w i r d u n d d i e bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Stadt vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu v e r s i c h e r n . A u f Ve r l a n g e n h a t s i c h d i e bevollmächtigte Person auszuweisen. Bei der Briefwahl muss der verschlossene amtliche Wahlbrief mit Stimmzettelumschlag, Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die Stadt gesandt werden, dass die Unterlagen dort spätestens am Wahltag bzw. Tag des etwaigen zweiten Wahlgangs bis 18:00 Uhr eingehen. Der Wahlbrief wird im Bereich der Deutschen Post ohne besondere Versendungsform unentgeltlich für den Wähler befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden. Nähere Hinweise über die Briefwahl sind dem Merkblatt für die Briefwahl, das mit den Briefwahlunterlagen übersandt wird, zu entnehmen. Lauter-Bernsbach, 24.04.2015 Kunzmann Bürgermeister Wasserwehrsatzung der Stadt Lauter-Bernsbach Aufgrund von § 85 Absatz 1 des Sächsischen Wassergesetzes (SächsWG) in der Fassung vom 12. Juli 2013 (SächsGVBl. S. 503) und der §§ 4 Abs. 1 S. 2, 10 Abs. 4 und 124 Absatz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat S a c h s e n ( S ä c h s G e m O ) i n d e r Fa s s u n g d e r Bekanntmachung vom 3. März 2014 (SächsGVBl. S. 146), geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 2. April 2014 (SächsGVBl. S. 234) hat der Stadtrat der Stadt LauterBernsbach mit Beschluss vom 19.03.2015 folgende Satzung erlassen: §1 Geltungsbereich (1) Die Stadt Lauter-Bernsbach richtet einen Wasserwehrdienst ein. (2) Wasserwehr im Sinne dieser Satzung schließt alle Maßnahmen ein, zu denen die Gemeinde nach § 84 SächsWG verpflichtet ist. Dazu gehört auch die Teilnahme am Hochwassernachrichten- und Alarmdienst nach der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über den Hochwassernachrichten- und Alarmdienst im Freistaat Sachsen (HWNAV) vom 17. August 2004 (SächsGVBl. S. 472) und der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zum Hochwassernachrichten- und Alarmdienst im Freistaat Sachsen (Hochwassermeldeordnung - VwV HWMO) vom 17. August 2004 (SächsABl. S. 553). (3) Maßnahmen der Wasserwehr sind geboten, wenn eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit vorliegt oder Störungen dieser bereits eingetreten sind. §2 Aufgaben des Wasserwehrdienstes (1) Die Stadt trifft zur Abwehr von Gefahren durch Hochwasser und Eisgang die erforderlichen personellen, sachlichen und organisatorischen Maßnahmen (Wasserwehrdienst). Sie hält Einsatzkräfte, technische Mittel (insbesondere Hochwasser-Materiallager) sowie aktuelle Alarmierungsunterlagen bereit, klärt die Bevölkerung über Hochwassergefahren auf und warnt entsprechend des festgelegten Zustellungsplans. (2) Für die Geltungsbereiche der Hochwasser5 meldepegel Aue 3 / Johanngeorgenstadt 3 / Schwarzenberg / Markersbach 2 / Rittersgrün (siehe Anlage 2 VwV HWMO) sind bei Erreichen der Richtwasserstände der jeweiligen Alarmstufe oder bei Ausrufung durch die untere Wasserbehörde in der Regel die in Ziff. IV.3. VwV HWMO vorgesehenen Maßnahmen und Handlungen erforderlich: a) Alarmstufe 1: Meldedienst - ständige Analyse der meteorologischen und hydrologischen Lage und Beurteilung der Entwicklungstendenzen; - Überprüfung der Informations- und Meldewege und der technischen Einsatzbereitschaft; b) Alarmstufe 2: Kontrolldienst (zusätzlich zu Alarmstufe 1) Weiterleitung von Informationen über Gefährdungen aufgrund der täglichen periodischen Kontrolle der Gewässer, Hochwasserschutzanlagen, gefährdeten Bauwerke und der Ausuferungsgebiete; Herstellung der Arbeitsbereitschaft und Überprüfung der Einsatzbereitschaft bei den Teilnehmern am Hochwassernachrichten- und Alarmdienst; Alarmierung der zuständigen Einsatzkräfte und erste Hochwasserabwehrmaßnahmen; Beseitigung von Abflusshindernissen entsprechend der Zuständigkeiten; c) Alarmstufe 3: Wachdienst (zusätzlich zu Alarmstufen 1 und 2) Vorbereitung der aktiven Hochwasserbekämpfung durch ständigen Wachdienst auf den Deichen; vorbeugende Sicherungsmaßnahmen an Gefahrenstellen und Beseitigung örtlicher Gefährdungen und Schäden; E i n r i c ht u n g vo n E i n s at zstä b e n a n Schwerpunkten der Hochwasserabwehr und Schaffung spezieller Nachrichtenverbindungen; Auslagerung von Hochwasserschutzmaterialien an bekannte Gefahrenstellen; A n fo rd e r u n g , Vo r b e re i t u n g u n d Bereitstellung weiterer Kräfte und Mittel zur aktiven Hochwasserabwehr; d) Alarmstufe 4: Hochwasserabwehr (zusätzlich zu Alarmstufen 1 bis 3) aktive Bekämpfung bestehender Gefahren für das Leben, die Gesundheit, die Versorgung mit lebensnotwendigen Gütern und Leistungen und für bedeutende Sachwerte; Beseitigung von Schäden. Dies gilt für die sonstigen hochwassergefährdeten 6 G ewä s s e r i m S ta d t ge b i et , d e n e n ke i n Hochwassermeldepegel zugeordnet ist, entsprechend. (3) Der Bürgermeister hat für die Alarmierung und den Einsatz Alarmierungsunterlagen zu erstellen (§ 5 Abs. 8 Nr. 1 HWNAV, Ziff. II.3. und VII. VwV HWMO). Die Alarmierungsunterlagen enthalten u.a. den Hochwasseralarm- und Einsatzplan sowie besonders betroffene Dritte nach § 2 Abs. 4 HWNAV. Die Ala rm ieru n gs u nterla gen s in d la u fen d zu aktualisieren. Die Aktualisierung ist den in dem Hochwasseralarm- und Einsatzplan genannten Personen bekannt zu geben. (4) Mitarbeiter der Stadtverwaltung sowie Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr Lauter-Bernsbach, die im Einsatzfall Aufgaben des Wasserwehrdienstes wahrnehmen, nehmen an Fortbildungsmaßnahmen und an Übungen teil. §3 Zuständigkeit (1) Zur Abwehr von Gefahren durch Hochwasser und Eisgang im Stadtgebiet ist der Bürgermeister zuständig. Er ruft den Einsatzfall für den Wasserwehrdienst aus, bestimmt den Leiter des Einsatzes und erklärt den Einsatzfall für beendet. Er kann diese Aufgabe auf einen Dritten übertragen. Über eingeleitete Maßnahmen wird die untere Wasserbehörde umgehend informiert (§ 5 Abs. 8 Nr. 4 H W N AV ) . E r ke n n t n i s s e ü b e r ex t r e m e Gefährdungen, insbesondere Verklausung, Eisbildung und Eisaufbruch, welche bei der Gefahrenabwehr gewonnen werden, sind an das Landeshochwasserzentrum und die untere Wasserbehörde zu übermitteln (§ 5 Abs. 8 Nr. 3 HWNAV). (2) Der Leiter des Einsatzes nimmt die Befugnisse und Aufgaben der Stadt am Einsatzort wahr und leitet nach den Weisungen des Bürgermeisters die Maßnahmen der Wasserwehr am Einsatzort. §4 Verfahren zur Aufstellung des Wasserwehrdienstes (1) Der Bürgermeister kann zu Maßnahmen der Wasserwehr heranziehen: a) die Freiwillige Feuerwehr, b) Mitarbeiter der Stadtverwaltung, und bei der Erfüllung vordringlicher Aufgaben in Notfällen, wenn die eigenen Mittel der Gemeinde hierfür nicht ausreichen, c) die Einwohner und d) die Grundstücksbesitzer und Gewerbetreibenden gem. § 10 Abs. 4 SächsGemO. können beantragen, ihre Pflichten (Hand- und / oder Spanndienste) gegen Zahlung eines angemessenen Geldbetrages abzulösen. Die Stadtverwaltung kann die Ablösung in Geld zurückweisen, wenn die Mitwirkung auf keine andere Weise, auch nicht durch bezahlte Arbeitskräfte, erbracht werden kann. Die Höhe der Ablöse richtet sich nach den zu erwartenden Ausfallkosten, die die Stadt hätte, wenn die festgesetzten Verpflichtungen durch bezahlte Arbeitskräfte oder Transportunternehmen erfüllt werden müssten. genannten Personen orientiert er sich an der zur Gefahrenabwehr voraussichtlich erforderlichen Personalstärke des Wasserwehrdienstes. Die vom Hochwasser direkt Betroffenen sollen vorrangig herangezogen werden. Die Herangezogenen bilden die Wasserwehr. (2) Die zur Dienstleistung im Wasserwehrdienst heranzuziehenden Personen nach Absatz 1 Buchst. c) und d) sollen einen Bescheid des Bürgermeisters erhalten, der Folgendes enthalten muss: a) b) c) d) Beginn und Ende der Dienstpflicht, Art der Dienstpflicht i.S.d. § 5 Abs. 1, Versammlungsort im Falle der Alarmierung, die während des Dienstes in der Wasserwehr zu beachtenden Pflichten. (4) Die Vollstreckung der Heranziehung zu den Pflichten nach Absatz 1 richtet sich nach dem Sächsischen Verwaltungsvollstreckungsgesetz (SächsVwVG) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 10. September 2003 (SächsGVBl. S. 614, 913). Der Bescheid sollte für sofort vollziehbar erklärt werden und außerdem eine Belehrung über die Folge von Zuwiderhandlungen gegen die Satzung und den Heranziehungsbescheid sowie eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten. (5) Für Schäden an beweglichen und unbeweglichen Sachen, die durch Maßnahmen der Wasserwehr verursacht wurden, leistet die Stadt eine angemessene Entschädigung , soweit der Geschädigte nicht auf andere Weise Ersatz zu erlangen vermag. Die Stadt haftet nicht, soweit der Schaden durch Maßnahmen verursacht worden ist, die zum Schutz der Person, der Hausgenossen oder des Vermögens der Geschädigten getroffen worden sind. Ein entgangener Gewinn wird nicht ersetzt. (3) Die Hilfeleistung kann nur verweigern, wer jünger als 16 Jahre ist oder wer durch sie eine unzumutbare gesundheitliche Schädigung befürchten oder übergeordnete Pflichten verletzen müsste. Jugendliche unter 18 Jahren dürfen zur Hilfeleistung nur außerhalb der Gefahrenzone herangezogen werden. (4) Handlungen der nach Absatz 1 zu Maßnahmen der Wasserwehr Herangezogenen oder von Personen, die mit Einverständnis der Stadt unaufgefordert Hilfe leisten, werden der Stadt zugerechnet. Die Hilfe leistenden Personen unterstehen für die Dauer und im Rahmen ihres Einsatzes der Weisungsbefugnis des Bürgermeisters oder der von ihm beauftragten Personen (§ 85 Absatz 2 Satz 3 SächsWG). §5 Heranziehung / sonstige Befugnisse (1) Die nach § 4 Abs. 1 Buchst. c) und d) herangezogenen Personen können verpflichtet werden, mitzuarbeiten (Handdienste) und/oder Transportleistungen (Spanndienste) zu erbringen. Eine Stellvertretung ist zulässig. Bei Handdiensten kann das Mitbringen von geeigneten Geräten, bei Spanndiensten das Bereitstellen von geeigneten Fahrzeugen und Treibstoffen verlangt werden. (2) Für die Inanspruchnahme der Fahrzeuge, Transportmittel und Gerätschaften leistet die Stadt den Eigentümern und Besitzern auf Antrag Entschädigung. Eine Vergütung der Hilfeleistung sowie der Ersatz von Auslagen oder des Verdienstausfalls werden nicht gewährt. (3) Die nach § 4 Abs. 1 Buchst. c) und d) Herangezogenen (6) Wer ein Hochwasserereignis bemerkt, durch das Menschen oder erhebliche Sachwerte gefährdet s i n d , i s t v e r p f l i c h t e t , u nv e r z ü g l i c h d i e Stadtverwaltung zu benachrichtigen. §6 Hochwassernachrichten- und Alarmdienst (1) Die Stadtverwaltung sendet unverzüglich nach Eingang einer Hochwassereilbenachrichtigung eine Empfangsbestätigung an das Landeshochwasserzentrum (§ 6 Abs. 2 HWNAV). Sie informiert sich fortlaufend über die vom Landeshochwasserzentrum eingegangenen Hochwassernachrichten sowie aus allen anderen ihr zugänglichen Quellen (insbesondere Informationsplattform des Landeshochwasserzentrums, § 7 Abs. 1 Nr. 2 HWNAV und Anlage 7 VwV HWMO). (2) Die Stadtverwaltung unterrichtet unverzüglich die Öffentlichkeit im betroffenen Stadtgebiet über die Hochwassergefahr, insbesondere die Besitzer oder Eigentümer gefährdeter Grundstücke, Gebäude und Anlagen, die Betreiber von Baustellen und die Einrichtungen, die für die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zuständig sind (§ 5 Absatz 8 Nr. 2 Satz 1 HWNAV). Nach Mitteilung durch das Landeshochwasserzentrum unterrichtet sie zudem unverzüglich diejenigen Dritten, die den Empfang der Hochwassereilbenachrichtigung nicht gegenüber dem Landeshochwasserzentrum bestätigt haben. 7 (3) Die Unterrichtung erfolgt auf der Grundlage eines mit der unteren Wasserbehörde und der technischen Fachbehörde in der höheren Wasserbehörde abgestimmten Zustellungsplans (§ 5 Abs. 8 Nr. 2 Satz 2 HWNAV). (4) Die Stadtverwaltung hat nach Verpflichtung durch die zuständige Wasserbehörde sicherzustellen, dass geeignete Personen als Pegelbeobachter zur Verfügung stehen (§ 5 Absatz 8 Nr. 5 HWNAV). §7 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig nach § 124 Abs. 1 SächsGemO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig a) bei einer Heranziehung nach § 4 seiner Verpflichtung nach § 5 Abs. 1 nicht nachkommt; b) seiner Pflicht nach § 5 Abs. 6 nicht nachkommt. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis 1.000,00 € geahndet werden. (3) Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Absatz 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten sind die Gemeinden. §8 Schlussbestimmungen Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Wasserwehrsatzung der Stadt Lauter/Sa. vom 10.07.2008 außer Kraft. Lauter-Bernsbach, den 20.03.2015 Kunzmann Bürgermeister Bekanntmachungsanordnung Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 in Verbindung mit Abs. 5 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) gelten Satzungen und andere ortsrechtliche Vorschriften, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der SächsGemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Ausfertigung der Satzung oder des anderen Ortsrechts nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung oder des anderen Ortsrechts verletzt worden sind, 3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, 8 4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b) d i e Ve r l e t z u n g d e r Ve r fa h re n s - o d e r Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Lauter-Bernsbach, 20.03.2015 Thomas Kunzmann Bürgermeister Die Stadtverwaltung teilt mit Im öffentlichen Teil der 8. Sitzung des Stadtrates der Stadt Lauter-Bernsbach am 19.03.2015 wurden folgende Beschlüsse gefasst: Beschluss SR-2015/023 Der Stadtrat der Stadt Lauter-Bernsbach beschließt die Wasserwehrsatzung der Stadt Lauter-Bernsbach in der Fassung des Entwurfes vom 05.08.2014. Beschluss SR-2015/024 Der Stadtrat der Stadt Lauter-Bernsbach beschließt, die Anzahl der Plakate für Wahlwerbung im Rahmen der Kommunalwahl am 07. Juni 2015 bzw. 28. Juni 2015 auf 20 Stück (Doppelplakate) je Partei bzw. Wählervereinigung zu begrenzen. Beschluss SR-2015/025 Der Stadtrat der Stadt Lauter-Bernsbach beschließt, für die Maßnahme „Beseitigung Hochwasserschaden Durchlass Talstraße im OT Lauter“ folgende Firmen nach Feststellung der Eignung zur Angebotsabgabe aufzufordern: Firma GSG mbH, Lauter-Bernsbach Firma Bauhof Dürigen, Schwarzenberg Firma WTK, Schwarzenberg Firma BAS, Scheibenberg Firma Pöhla Bau, Schwarzenberg Firma Baugeschäft Viehweger, Elterlein Das Leistungsverzeichnis wird gebilligt. Beschluss SR-2015/026 Der Stadtrat der Stadt Lauter-Bernsbach beschließt, den Technischen Ausschuss zur Zuschlagserteilung für das Los 1 (Rohbauarbeiten) im Rahmen der Baumaßnahme „Errichtung Neubau/Sanierung Turnhalle an der HeinrichHeine-Oberschule im OT Lauter“ zu bevollmächtigen. Beschluss SR-2015/027 Der Stadtrat der Stadt Lauter-Bernsbach beschließt, das Leistungsverzeichnis für das Los 2 (Dachdecker/Zimmererarbeiten) im Rahmen der Baumaßnahme „Errichtung Neubau/Sanierung Turnhalle an der HeinrichHeine-Oberschule im OT Lauter“ zu bestätigen. Beschluss SR-2015/028 Der Stadtrat der Stadt Lauter-Bernsbach beschließt, den Beschluss SR-2015/013 vom 19.02.2015 aufzuheben und den Zuschlag für das Los 2 (Rohbauarbeiten/Außenanlagen) im Rahmen der Baumaßnahme „Errichtung Mehrzweckgebäude am Sportplatz an der Ludwig-Jahn-Straße im OT Lauter“ auf das Angebot der Fa. GSG Baugesellschaft mbH aus Lauter-Bernsbach zu erteilen. Die Vergabesumme beträgt unter Wertung von Nebenangeboten 271.980,88 €. Beschluss SR-2015/029 Der Stadtrat der Stadt Lauter-Bernsbach beschließt, für das Los 5 (Bauelemente) im Rahmen der Baumaßnahme „Errichtung Sozialgebäude am Sportplatz an der LudwigJahn-Straße im OT Lauter“ den Zuschlag auf das Angebot der Firma Türen + Fenster Hunger aus Schönheide zu erteilen. Die Vergabesumme beträgt 51.305,20 EUR. Beschluss SR-2015/030 Der Stadtrat der Stadt Lauter-Bernsbach beschließt, für das Los 8 (Trockenbauarbeiten) im Rahmen der Baumaßnahme „Errichtung Sozialgebäude am Sportplatz an der LudwigJahn-Straße im OT Lauter“ den Zuschlag auf das Angebot der Firma Trockenbau Richter aus Stützengrün zu erteilen. Die Vergabesumme beträgt 32.206,08 EUR. Beschluss SR-2015/031 Der Stadtrat der Stadt Lauter-Bernsbach beschließt, für das Los 11 (Fliesenlegerarbeiten) im Rahmen der Baumaßnahme „Errichtung Sozialgebäude am Sportplatz an der Ludwig-Jahn-Straße im OT Lauter“ den Zuschlag auf das Angebot der Firma Fliesenverlegung Wolf GmbH aus Reichenbach zu erteilen. Die Vergabesumme beträgt brutto 32.377,27 €. Beschluss SR-2015/032 Der Stadtrat der Stadt Lauter-Bernsbach beschließt, das Leistungsverzeichnis für das Los 2 (Baumeisterarbeiten) im Rahmen der Baumaßnahme „Anbau Kinderhaus Mini & Maxi (24 Krippenplätze) im OT Lauter“ zu bestätigen. Beschluss SR-2015/033 Der Stadtrat der Stadt Lauter-Bernsbach beschließt, dass für die beschränkte Ausschreibung des Loses 3 (Dachabdichtung) im Rahmen der Baumaßnahme „Anbau Kinderhaus Mini & Maxi (24 Krippenplätze) im OT Lauter“ folgende Firmen zur Abgabe von Eignungsnachweisen durch die Verwaltung aufzufordern sind: Dachdeckermeister Englert Harald, 08315 LauterBernsbach Dachdeckerei Lars Reichel, 08315 Lauter-Bernsbach Dachdeckermeister André Fischer, 08315 LauterBernsbach Dachdeckermeister Andre Schieck, 08315 LauterBernsbach Flachdach GmbH Schwarz, 08340 Schwarzenberg Dachdeckerei Grüner, 08352 Raschau D a c h d e c ke r m e i s t e r C h r i s t i a n Ka f f ka , 0 8 3 4 0 Schwarzenberg Dachdeckerei Ralf Hahn, 08349 Johanngeorgenstadt Nach Feststellung der Eignung sind die Firmen zur Abgabe eines Angebotes aufzufordern. Das vorliegende Leistungsverzeichnis des Loses 3 wird bestätigt. Beschluss SR-2015/034 Der Stadtrat der Stadt Lauter-Bernsbach beschließt, den Bürgermeister zur Zuschlagserteilung für die Prolongation des Kredites Nr. 6441001010 bei der Erzgebirgssparkasse zu ermächtigen. Der Zuschlag soll an den wirtschaftlichsten Anbieter erfolgen. Im öffentlichen Teil der 7. Sitzung des Technischen Ausschusses der Stadt Lauter-Bernsbach am 30.03.2015 wurden folgende Beschlüsse gefasst: Beschluss TA-2015/009 Der Technische Ausschuss der Stadt Lauter-Bernsbach beschließt, zu dem Antrag auf Vorbescheid - Neubau eines eingeschossigen Einfamilienhauses ( mit Walmdach) - auf dem Flurstück 787 x der Gemarkung Lauter, Grundstück an der Antonsthaler Straße, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Beschluss TA-2015/010 Der Technische Ausschuss der Stadt Lauter-Bernsbach beschließt, zu dem Bauantrag - Errichtung einer 2geschossigen Balkonanlage ohne Dach an das vorhandene Wohngebäude - auf dem Flurstück 25/3 der Gemarkung Bernsbach, Grundstück Grünhainer Straße 35, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Beschluss TA-2015/011 Der Technische Ausschuss der Stadt Lauter-Bernsbach beschließt, zum Bauantrag - Garagenumbau/Garagenerweiterung - auf dem Flurstück 952 der Gemarkung Bernsbach, Grundstück Waldweg 4, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Beschluss TA-2015/012 Der Technische Ausschuss der Stadt Lauter-Bernsbach b e s c h l i e ßt , z u m B a u a nt ra g - N e u b a u e i n e s Einfamilienhauses mit Garage - auf dem Flurstück 5/46 der Gemarkung Bernsbach, Grundstück an der Unteren Viehtrift, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. 9 Beschluss TA-2015/013 Der Technische Ausschuss der Stadt Lauter-Bernsbach beschließt, zum Bauantrag - Neubau Einfamilienhaus - auf den Flurstücken 567/7 und 563/3 der Gemarkung Lauter, Grundstück Am Burkhardtswald, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Beschluss TA-2015/014 Der Technische Ausschuss der Stadt Lauter-Bernsbach beschließt, zum Bauantrag - Umbau einer Garage Carportanbau - im Flurstück 1292/14 der Gemarkung Lauter, Grundstück im Erholungsgebiet am Kohlweg, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Beschluss TA-2015/015 Der Technische Ausschuss der Stadt Lauter-Bernsbach beschließt, als Grundstückseigentümer die Zustimmung zum Bau eines Hundezwingers im Kleingarten am Burkhardtswald, Teil von Flurstück 548/2 der Gemarkung Lauter, Parzelle 25, zu erteilen. Beschluss TA-2015/016 Der Technische Ausschuss beschließt, dass folgende Firmen nach Feststellung der Eignung zur Angebotsabgabe für die Arbeiten zur „Schadensbeseitigung Hochwasser 2013, Wiederherstellung Bock- und Flügelweg“, aufgefordert werden sollen: Firma GSG mbH, Lauter-Bernsbach Firma Bauhof Dürigen, Schwarzenberg Firma WTK, Schwarzenberg Firma TBS GmbH, Zwönitz Firma Weck Tiefbau GmbH, Crinitzberg Firma Pöhla Bau GmbH, Schwarzenberg Firma Ploschke Hoch- u. Tiefbau, Lauter-Bernsbach Das Leistungsverzeichnis wird gebilligt. Beschluss TA-2015/017 Der Technische Ausschuss der Stadt Lauter-Bernsbach beschließt, dass für die freihändige Vergabe des Loses 5 (Tischlerarbeiten) im Rahmen der Baumaßnahme „Anbau Kinderhaus Mini & Maxi (24 Krippenplätze) im OT Lauter“ folgende Firmen zur Abgabe von Eignungsnachweisen durch die Verwaltung aufzufordern sind: Tischlerei Hellmut Landmann, Lauter-Bernsbach Tischlerei Bernd Schürer, Lauter-Bernsbach Tischlerei Morgenstern, Lauter-Bernsbach Tischlerei Dominik Schürer, Lauter-Bernsbach Tischlerei Frank Heurich, Lauter-Bernsbach Tischlerei René Jungnickel, Schwarzenberg Ruttloff Thomas Bau- und Möbeltischlerei, GrünhainBeierfeld Tischlerei Heiko Schmidt, Zwönitz Nach Feststellung der Eignung sind die Firmen zur Abgabe eines Angebotes aufzufordern. Das vorliegende Leistungsverzeichnis des Loses 5 wird bestätigt. 10 Beschluss TA-2015/018 Der Technische Ausschuss der Stadt Lauter-Bernsbach beschließt, die Leistungsverzeichnisse für die Lose 3a (Türen/Fenster Neubau), 3b (Türen/Fenster Altbau) und 6 (Sportboden/Prallwand) im Rahmen der Baumaßnahme „Errichtung Neubau/Sanierung Turnhalle an der HeinrichHeine-Oberschule im OT Lauter“ zu bestätigen. Beschluss TA-2015/019 Der Technische Ausschuss der Stadt Lauter-Bernsbach beschließt, für das Los 1 (Rohbauarbeiten) im Rahmen der Baumaßnahme „Errichtung Neubau/Sanierung Turnhalle an der Heinrich-Heine-Oberschule im OT Lauter“ den Zuschlag auf das Angebot der Firma Baugeschäft Viehweger e. Kfm. aus Elterlein zu erteilen. Die Vergabesumme beträgt 347.334,50 €. Die Zuschlagserteilung erfolgt vorbehaltlich der Ergebnisse des noch durchzuführenden Verfahrens nach § 8 des Sächsischen Vergabegesetzes. Beschluss TA-2015/020 Der Technische Ausschuss der Stadt Lauter-Bernsbach beschließt, für das Los 9 (Heizungs- und Lüftungsinstallationen) im Rahmen der Baumaßnahme „Errichtung Neubau/Sanierung Turnhalle an der HeinrichHeine-Oberschule im OT Lauter“ den Zuschlag auf das Angebot der Firma Klempner & Installateure GmbH aus Schwarzenberg zu erteilen. Die Vergabesumme beträgt 68.102,14 €. Beschluss TA-2015/021 Der Technische Ausschuss der Stadt Lauter-Bernsbach beschließt, für das Los 10 (Sanitärinstallationen) im Rahmen der Baumaßnahme „Errichtung Neubau/Sanierung Turnhalle an der Heinrich-HeineOberschule im OT Lauter“ den Zuschlag auf das Angebot der Firma Haustechnik 2000 GmbH aus Limbach zu erteilen. Die Vergabesumme beträgt 36.744,67 €. Beschluss TA-2015/022 Der Technische Ausschuss der Stadt Lauter-Bernsbach beschließt, für das Los 11 (Elektroinstallationen) im Rahmen der Baumaßnahme „Errichtung Neubau/Sanierung Turnhalle an der Heinrich-HeineOberschule im OT Lauter“ den Zuschlag auf das Angebot der Firma Elektro-Krauß aus Lauter-Bernsbach zu erteilen. Die Vergabesumme beträgt 57.248,90 €. Beschluss TA-2015/023 Der Technische Ausschuss der Stadt Lauter-Bernsbach b e s c h l i e ßt , f ü r d a s L o s 3 0 ( H e i z u n g s - u n d Lüftungsinstallationen) im Rahmen der Baumaßnahme „Errichtung Sozialgebäude am Sportplatz an der LudwigJahn-Straße im OT Lauter“ den Zuschlag auf das Angebot der Firma Frank Dietel aus Lauter-Bernsbach zu erteilen. Die Vergabesumme beträgt 58.117,04 €. Beschluss TA-2015/024 Der Technische Ausschuss der Stadt Lauter-Bernsbach beschließt, für das Los 31 (Sanitärinstallationen) im Rahmen der Baumaßnahme „Errichtung Sozialgebäude am Sportplatz an der Ludwig-Jahn-Straße im OT Lauter“ den Zuschlag auf das Angebot der Firma Haustechnik Schubert aus Hartenstein zu erteilen. Die Vergabesumme beträgt 82.195,05 €. Im nichtöffentlichen Teil der 6. Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Lauter-Bernsbach am 01.04.2015 wurde folgender Beschluss gefasst: Beschluss VA-2015/004 Der Verwaltungsausschuss der Stadt Lauter-Bernsbach beschließt, einem Antrag auf Stundung von rückständigen Gewerbesteuer für 2012, 2014 und 2015 einschließlich aller Nebenforderungen bis zum 31.05.2015 stattzugeben. Beschluss VA-2015/005 Der Verwaltungsausschuss der Stadt Lauter-Bernsbach beschließt, dem Stadtrat zu empfehlen, das Grundstück an der Alten Straße, OT Oberpfannenstiel, T.v. Flurstück 1091/20 der Gemarkung Bernsbach zu verkaufen. Der Grundstückspreis soll durch ein Wertermittlungsgutachten festgelegt werden. Beschluss VA-2015/006 Der Verwaltungsausschuss der Stadt Lauter-Bernsbach beschließt, dem Stadtrat zu empfehlen, die Verlegung des Regenwasserkanals auf dem kommunalen Flurstück 676/86 der Gemarkung Bernsbach zu genehmigen und das Leitungsrecht im Grundbuch zu sichern. Beschluss VA-2015/007 Der Verwaltungsausschuss der Stadt Lauter-Bernsbach beschließt, dem Stadtrat zu empfehlen, der Satzung der Stadt Lauter-Bernsbach über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen in weisungsfreien Angelegenheiten (Verwaltungskostensatzung V w K S ) i n d e r Fa s s u n g d e s E n t w u r fe s v o m 18.02.2015 zuzustimmen. Hinweis: Sachverhalte, Begründungen sowie Anlagen zu den jeweiligen Beschlüssen können in der Stadtverwaltung Lauter-Bernsbach, VG I – Rathausstraße 11, Zi. 09, eingesehen werden. Informationen aus dem Rathaus Voraussichtliche Sitzungstermine · · · des Stadtrates: Donnerstag, 21.05.2015, Aula Hugo-Ament-Grundschule des Technischen Ausschusses: Montag, 04.05.2015, Ratssaal Hermann-Uhlig-Platz 1 des Verwaltungsausschusses: Mittwoch, 06.05.2015, Ratssaal Hermann-Uhlig-Platz 1 Entsorgungskalender Mai im OT Bernsbach Bioabfall: - wöchentlich Montag und am Samstag, dem 23. Gelbe Tonne: - am Dienstag, dem 05. und 19. Restabfälle: - am Donnerstag, dem 28. und - am Montag, dem 18. Papiertonne: - am Dienstag, dem 26. Entsorgungskalender Mai im OT Lauter Bioabfall: - wöchentlich Montag und am Samstag, dem 23. Gelbe Tonne: - am Montag, dem 04. und 18. Restabfälle: - am Samstag, dem 02. und - am Freitag, dem 15. und 29. Papiertonne: - am Mittwoch, dem 06. Sondertour: - am Dienstag, dem 05. Einladung zur Einwohnerversammlung Am Dienstag, 28. April 2015 um 19.00 Uhr in der Mehrzweckhalle, OT Bernsbach, Schulstraße 36 Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, wir laden Sie herzlich zu unserer Einwohnerversammlung am 28. April in die Mehrzweckhalle ein. Neben den in der Tagesordnung benannten Themen stehen Ihnen Bürgermeister, Stadträte und Verwaltungsmitarbeiter selbstverständlich auch für Fragen zu andere Themen zur Verfügung. TAGESORDNUNG 1. Begrüßung 2. Investitionsschwerpunkte unserer Stadt – E r we i te r u n g d e r K i n d e re i n r i c ht u n ge n , Tu r n h a l l e n b a u a n d e r O b e r s c h u l e , Funktionsgebäude am Sportplatz, Sanierung der Stützmauer am Lindenring im Wohnpark 3. Geplanter Umbau der B 101 4. Unterbringung von Asylbewerbern in LauterBernsbach – aktueller Sachstand 5. Sonstiges, Anfragen, Diskussion ! ! ! B i tt e n u t ze n S i e d i e Pa r k p l ä t ze v o r d e r Kindereinrichtung in der Thälmannstraße!!! Begrüßung unserer Jüngsten Erstmals in diesem Jahr begrüßte der Bürgermeister die neugeborenen Lauter-Bernsbacher sowie deren Eltern und Geschwisterkinder im Rathaus. Gleich an zwei Nachmittagen am 25. und 26. März 2015 überreichte Herr Kunzmann die Willkommensgeschenke der Stadt LauterBernsbach. Bei Kaffee und Kuchen lernten sich die Eltern kennen und konnten ihre Erfahrungen als frisch gebackene Muttis und Vatis austauschen. 11 bach passieren. Veranstalter dieses Radsportgroßereignisses ist der Polizeisportverein Chemnitz e. V. Die Radfahrer werden den Ortseingang Bernsbach auf der Beierfelder Straße, dann weiter die Grünhainer Straße entlang in Richtung Grünhain unterwegs sein. Kurzfristige Straßensperrungen sind zu erwarten. Alle Sportbegeisterten und Interessierten sind hierzu herzlich eingeladen. Information der Stadtverwaltung Lauter-Bernsbach zur öffentlichen Ausschreibung von Bauleistungen nach VOB/A Die Stadt Lauter-Bernsbach schreibt im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben „Errichtung Anbau/Sanierung Turnhalle an der H.-Heine-Oberschule im OT Lauter“ folgende Bauleistungen öffentlich aus: - Los 3a: Türen/Fenster (Neubau) - Los 3b: Türen/Fenster (Altbau) Die Ausschreibungen wurden am 22.04.2015 auf der Vergabeplattform Vergabe24 und im Ausschreibungsblatt Sachsen veröffentlicht. Zum Thema Asyl… Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Stadt LauterBernsbach, Mit einem herzlichen Willkommensgruß werden als jüngste Lauter-Bernsbacher begrüßt: James Chang, Finn Edgar Döring, Alina Fischer, Tristan Hartl, Anni und Lotta Schmidt, Ian Gerd Ufer, Willi Wuttke, Marie Gündel, Alison Emilia Harmes, Alexis Loebert, Elli Sue Schreier, Ida Kristin Adler, Yusof Alsmael, Mio Böhm, Svea Fischer, Nele Hübner, Raija Rausch, Jonas Tommy Spahn, Hanna Matilda Voigt, Laura Ziemert, Kurt Berger, Elia Günther, Tim Güttler sowie Lotti Albusberger. An dieser Stelle noch einmal „Herzlichen Glückwunsch“ an die Eltern und dem Nachwuchs die besten Wünsche für eine glückliche und zufriedene Zukunft in LauterBernsbach. Das Ordnungsamt informiert! Die 36. Erzgebirgsrundfahrt wird am 10.05.2015, ab ca. 12.30 Uhr das Ortsgebiet Lauter-Bernsbach, OT Berns12 kein Thema bewegt die Menschen unserer Region – und sicherlich auch darüber hinaus – derzeit so sehr, wie die Unterbringung der großen Zahl an Asylsuchenden, die in Deutschland Schutz suchen. Mit großem Verständnis sehen wir auch die Aufgaben, Nöte und Zwänge, die der Freistaat Sachsen den Landkreisen, den Kommunen mit Erstaufnahmeeinrichtungen und am Ende den einzelnen Städten und Gemeinden auferlegt. Umso wichtiger ist es, alles dafür zu tun, die Akzeptanz der Menschen bei uns im Erzgebirge für die Nöte und Schicksale der Asylsuchenden zu fördern. Die Organisation der Unterbringung der Asylsuchenden obliegt dem Erzgebirgskreis. Dabei sind die Kommunen – also auch die Stadt Lauter-Bernsbach – gesetzlich verpflichtet, den Landkreis zu unterstützen. Die Kreisverwaltung greift bei der Suche nach Unterkünften zu einem großen Teil auf Gebäude zurück, die sich im Eigentum des Erzgebirgskreises befinden. Daher werden derzeit alle verfügbaren Objekte auf ihre Eignung überprüft. Auch ein Gebäude in unserer Stadt – die jetzige Einrichtung für begleitetes Wohnen für Suchtkranke (Am Burkhardtswald) – wird derzeit entsprechend untersucht. Ob und in welchem Umfang dort tatsächlich eine Unterbringung von Flüchtlingen stattfinden wird, ist derzeit noch nicht absehbar. Darüber hinaus werden voraussichtlich zwei kommunale Wohnungen für 8 angekündigte Personen zur Unterbringung von Asylsuchenden zur Verfügung gestellt. Auch hier ist derzeit aber noch kein konkreter Zeitpunkt für einen Bezug absehbar. Stadtrat und Bürgermeister haben in einem Brief an Herrn Landrat Frank Vogel deutlich gemacht, dass die Stadt Lauter-Bernsbach grundsätzlich bereit ist, ihren Teil zur Lösung dieser gesamtgesellschaftlichen Frage beizutragen und Asylsuchende aufzunehmen. Allerdings muss die Unterbringung ausgewogen in allen Städten und Gemeinden erfolgen. Die Zahl der Asylsuchenden muss in einem angemessenen Verhältnis zur Einwohnerzahl der jeweiligen Gemeinde stehen. Eine Konzentration auf bestimmte Regionen des Kreises, wie sie im Moment zu beobachten ist, sollte unbedingt vermieden werden. Außerdem erwartet die Stadt Lauter-Bernsbach vom Landratsamt eine offene und zeitnahe Information über alle Entscheidungen, die eine Unterbringung in unserer Stadt betreffen. Diese wurde inzwischen von Herrn Landrat Vogel zugesichert. Viele Emotionen und Vorurteile prägen derzeit die Diskussion um das Thema Asyl. Zu oft wird dabei vergessen, dass hinter dem Wort „Asylbewerber“ Menschen mit persönlichen Schicksalen stehen. Über die Bewilligung des Asylantrages entscheiden letztendlich andere Stellen – auf Grundlage geltender Gesetze. Unsere Aufgabe ist es, die Flüchtlinge bis zu dieser Entscheidung menschenwürdig unterzubringen und diesen mit der gebotenen Toleranz gegenüber zu treten. Bitte helfen Sie dabei mit! Nähere Informationen zum Thema Asyl erhalten Sie unter www.erzgebirgskreis.de. Hier beantwortet die Landkreisverwaltung die wichtigsten Fragen zum Thema und informiert zu aktuellen Entwicklungen. Über alle Belange unseren Ort betreffend informieren wir Sie an dieser Stelle. Kunzmann Bürgermeister Aufruf zum Frühjahrsputz! Die Anlieger an öffentlichen Straßen werden hiermit aufgerufen, entsprechend den Festlegungen der §§ 5 und 6 der Straßenreinigungssatzung, die Gehwege und Schnittgerinne von Gras, Laub und Unkraut zu befreien. Helfen Sie mit unsere Stadt sauber zu halten! Der Bauhof der Stadt Lauter-Bernsbach wird im Zeitraum vom 27.04.2015 bis zum 30.04.2015 den angesammelten Straßenkehricht abfahren. Hierbei ist zu beachten, dass maximal zwei 10 Liter Eimer Straßenkehricht abgeholt werden. Um die Straßen, Gehwege und Grünanlagen auch zukünftig sauber zu halten noch ein Hinweis an alle Hundebesitzer: Der Frühling ist da und an allen Wegen und Plätzen grünt es. Da ist es mehr als ärgerlich, dass immer wieder die Hinterlassenschaften unserer lieben Vierbeiner sichtbar werden. Und nicht nur auf den Gehwegen oder Straßen sondern auch auf Wiesen und Spielplätzen sind sie zu finden. Das ist lässt nicht nur das Stadtbild schlecht aussehen sondern ist auch ärgerlich und unangenehm für die Grundstücksbesitzer. W i r r u fe n d a h e r j e d e n H u n d e b e s i t ze r a u f, eigenverantwortlich einen Teil dazu beizutragen, dass unser Stadtbild nicht unnötigerweise durch „Tretminen“ verschandelt wird. Auf die Möglichkeit der Ahndung durch Verwarnungsgelder seitens der Stadtverwaltung wird nochmals ausdrücklich hingewiesen. Ebenfalls besteht die Möglichkeit einer Anzeigenerstattung, sollten Sie einen derartigen Verstoß bemerken und den Verursacher benennen können. Alle Hundebesitzer sollten daher niemals ohne einen Hundekotbeutel aus dem Haus gehen. Diese sind handelsüblich zu erwerben und, solange der Vorrat reicht, kostenfrei im Rathaus der Stadt Lauter-Bernsbach abzuholen. Auch wird die Stadt demnächst im Stadtgebiet Hundetoiletten aufstellen, die ein Entnehmen der Hundekotbeutel sowie ein Entsorgen dieser leicht ermöglichen. Damit sind alle Hundebesitzer angesprochen Ihren Beitrag zu leisten, um unsere Stadt sauber zu halten. Wir gratulieren im Monat Mai ganz herzlich OT Bernsbach 01.05. 01.05. 01.05. 03.05. 04.05. 04.05. 04.05. 05.05. 06.05. 06.05. 08.05. 08.05. 08.05. 09.05. 10.05. 14.05. 14.05. 16.05. 17.05. 17.05. 21.05. 22.05. Werner Beck Helga Klug Magda Müller Anneliese Lachmann Ilse Keller Rudolf Schulze Käthe Walther Lisa Lenk Gert Hahn Gisela Wende Ursula Biehl Ursula Haase Wolfgang Zimmermann Gerta Gärner Margarete Stelzner Hannelore Anger Thea Schubert Siegfried Seinig Siegfried Burkert Jutta Hammerschmidt Hans Braun Alice Köhler 85 Jahre 83 Jahre 81 Jahre 81 Jahre 81 Jahre 80 Jahre 90 Jahre 85 Jahre 83 Jahre 82 Jahre 81 Jahre 83 Jahre 80 Jahre 84 Jahre 86 Jahre 82 Jahre 80 Jahre 86 Jahre 87 Jahre 82 Jahre 81 Jahre 91 Jahre 13 24.05. 25.05. 25.05. 26.05. 27.05. 29.05. 30.05. 30.05. Martin Köhler Hannelore Götze Christa Schuffenhauer Regina Blum Rita Zille Ingeburg Illig Edgar Petter Ruth Rau 92 Jahre 80 Jahre 88 Jahre 80 Jahre 84 Jahre 91 Jahre 83 Jahre 81 Jahre Ehejubiläum 21.05. Manfred und Ursula Lorenz 60 Jahre 21.05. Frieder und Renate Trültzsch 55 Jahre 28.05. Rudi und Renate Albrecht 60 Jahre OT Lauter 01.05. 01.05. 02.05. 02.05. 02.05. 02.05. 03.05. 04.05. 05.05. 07.05. 10.05. 10.05. 11.05. 12.05. 13.05. 14.05. 14.05. 15.05. 15.05. 16.05. 17.05. 19.05. 20.05. 20.05. 20.05. 23.05. 24.05. 26.05. 26.05. 27.05. 29.05. Marianne Hensche Inge Meisel Edith Lein Christa Ullmann Anni Weidauer Konrad Wendler Heinrich Brümmer Harald Riedel Ruth Fritzsch Doris Miller Lothar Friedrich Magdalena List Horst Richter Christa Grunewald Lothar Mehlhorn Marianne Lauckner Günther Nier Manfred Mosig Johannes Weißflog Gerda Georgi Sonja Merdon Leonore Fischer Günter Höllein Magda Schulz Erika Vetter Johanne Weiterer Hanni Loos Marianne Hahn Lisa Weißflog Helga Walther Jutta Weißflog 91 Jahre 80 Jahre 84 Jahre 81 Jahre 81 Jahre 88 Jahre 83 Jahre 80 Jahre 89 Jahre 82 Jahre 84 Jahre 81 Jahre 83 Jahre 86 Jahre 82 Jahre 87 Jahre 92 Jahre 85 Jahre 84 Jahre 86 Jahre 84 Jahre 88 Jahre 85 Jahre 88 Jahre 83 Jahre 92 Jahre 88 Jahre 88 Jahre 83 Jahre 81 Jahre 81 Jahre Schulnachrichten Start unseres Projektes: STARK FÜRS LEBEN – KINDER AKTIV GEGEN GEWALT Die Frage nach einem wirksamen Schutz von Kindern gegen alle Formen der Gewalt ist ein Thema, dass Eltern immer wieder beschäftigt und auch verunsichert. Immer öfter sind Kinder tagsüber alleine unterwegs. Im vergangenen Jahr gab es im Landkreis mehrfach die Meldung, dass Kinder auf dem Schulweg oder direkt vor Schulen und anderen öffentlichen Einrichtungen von Fremden angesprochen wurden. Die Hinweise wurden ernst genommen und im Umfeld unserer Grundschule reagierte man sofort mit entsprechenden Elterninformationen und einer erhöhten Polizeipräsenz vor und nach dem Unterricht. Im Kreise des Elternrates und der Schulleitung gab es daraufhin vielfältige Gespräche zu möglichen Präventionsmaßnahmen. Wir einigten uns schnell, als uns das Angebot vom Verein für Aktivität und Prävention (VAP) e.V. vorlag. Vorgestellt wurde ein soziales Gruppenprojekt, dessen Ziel es ist, den Kindern durch praktische Übungen und Beispiele Handlungs- und Verhaltensstrategien vorzustellen, die ihnen helfen, in schwierigen Situationen richtig zu reagieren. Nur gut vorbereitete und geschulte Kinder, die Vertrauen in ihre eigene Stärke aufgebaut haben, sind im Ernstfall gut gerüstet und haben eine Chance brenzlige Situationen unversehrt zu bestehen. Im Vorfeld haben Herr Eberhart und Herr Badstüber vom „Verein für Aktivität und Prävention e.V.“ wesentliche Projektinhalte in zwei Elternabenden vorgestellt. Der zehnwöchige Kurs startet nun voraussichtlich am 27. April 2015. Unterrichtet wird in der Grundschule „Hugo Ament“ im OT Bernsbach und an der Oberschule „Heinrich Heine“ im OT Lauter. Eltern und Lehrkräften liegt die Sicherheit unserer Kinder auf dem Schul- und Nachhauseweg sehr am Herzen. Wir möchten deshalb alle Bürger in Lauter-Bernsbach dazu aufrufen: „Halten Sie die Augen offen! Schauen Sie immer öfter mal aus dem Fenster oder über den Gartenzaun um zu sehen, ob auf der Straße alles in Ordnung ist.“ Das Wissen darum, dass unsere Kinder auf dem Schulweg im Notfall Ansprechpartner finden, die ihnen weiterhelfen, verschafft uns ein sichereres Gefühl. Herzlichen Dank. Elternrat und Lehrkräfte der Grundschule Ehejubiläum 21.05. Günter und Gudrun Klecha 55 Jahre 27.05. Erich und Lotte Pausch 65 Jahre 28.05. Werner und Christa Müller 60 Jahre 28.05. Siegfried und Gisela Schwotzer 55 Jahre 29.05. Hubert und Rita Zeggel 50 Jahre 14 „Was vorstellbar ist, ist auch machbar“ (A. Einstein). Viele Schulen unseres Landkreises beteiligten sich am diesjährigen regionalen Landeswettbewerb Mathematik für Oberschulen. Die 32 besten Teilnehmer aus den Klassenstufen 5, 6, 7 und 8 der Vorrunde im Dezember 2014 wetteiferten um wertvolle Punkte. Auch unsere Heinrich-Heine-Oberschule war mit 5 Schülern wieder gut dabei. Aus den Klassen 5 wurden Michelle Thieme und Jacob Lorenz, aus den Klassen 6 Helena Fahsel und Johannes Poller und aus der Klasse 8 Lara Müller nominiert. Gemeinsam mit den Teilnehmern aus den anderen Schulen warteten unsere Schüler geduldig in der großen Aula der Oberschule Aue-Zelle bis es endlich losging. Die Aufregung der „Matheolympioniken“ im Raum war mit Händen zu greifen. Nach zwei Stunden schwerer Kopfarbeit, denn der gute Freund Taschenrechner war nicht erlaubt, war es dann geschafft. Die begleitenden Lehrer saßen gleichzeitig an der Korrektur der erledigten Aufgaben. Die zweitägige Orgelfahrt führt Matthias Grünert in neun verschiedene Kirchen zwischen Raschau und Wittgensdorf. In jedem der ca. 30minütigen Konzerte erklingt ein anderes Musikprogramm, welches jeweils auf die Besonderheiten der verschiedenen Instrumente zugeschnitten ist. Deswegen lohnt sich der Besuch mehrerer Konzertstationen besonders! Am Freitag, dem 01.05.2015, findet um 19.30 Uhr in der Ev.-Luth. Kirche Lauter das vierte Konzert der Orgeltour statt. Der Eintritt ist kostenlos, um eine Spende zur Deckung der Kosten wird herzlich gebeten. Gleich nach dem Mittagessen wurden die Preisträger dieser 6. Auflage des Wettbewerbs gekürt. Die Freude war besonders bei Helena Fahsel groß. Sie errang in Ihrer Klassenstufe den 2. Platz, zu dem wir ihr herzlich gratulieren. Aber alle unsere anderen Teilnehmer können auch stolz auf sich sein, denn das Podium verfehlten sie nur knapp. Das Gesamtprogramm der Orgelfahrt finden Sie unter www.orgelarena.de im Kapitel „Kirchenklang e.V.“ (Johannes Poller, Helena Fahsel, Michelle Thieme, Jacob Lorenz und Lara Janine Müller (v. l.)) Die Evangelisch Freikirchliche Gemeinde Aue-Lauter informiert Glückwunsch und weiter so! K. Männich und das Mathematiklehrerteam der HeinrichHeine-Oberschule Wir laden zu folgenden Veranstaltungen ein: Kirchliche Nachrichten Konzert am 01.05.2015, 19.30 Uhr, Ev.-Luth. Kirche Lauter im Rahmen der „Orgelfahrt entlang der Silberstraße“ mit dem Kantor der Frauenkirche Dresden, Matthias Grünert Die Landeskirchliche Gemeinschaft Lauter informiert Gemäß dem Thema „Wenn du die Posaunen hörst…“ findet am 30. und 31. Mai das Kreisposaunenfest statt. Mit dabei sind Bläser aus Landeskirchlichen Gemeinschaften der Umgebung. Am Samstagabend, um 18:30 Uhr wird es eine Abendmusik auf dem Lauterer Markt geben, ebenso eine Morgenmusik am Sonntag an verschiedenen Stellen in Lauter und Bernsbach. Nach der Mittagsmusik, um 11:30 Uhr auf dem Markt, wird als Höhepunkt am Sonntag, dem 31.Mai um 14 Uhr ein Festgottesdienst auf dem Festplatz in Lauter stattfinden. Alle sind herzlich willkommen! Eintritt frei! sonntags: von 9.30 bis ca.11.00 Uhr Gottesdienst (Kindergottesdienst und Kleinkindbetreuung während des Gottesdienstes) - 10.5. und 24.5.15 in Aue, Ernst-BauchStr. 10 - 3.5., 17.5. und 31.5.15 in Lauter, Antonsthaler Str. 2 donnerstags: 16.30 Uhr Bibelgespräch in Lauter Dienstag: Samstag: 19.5.15 , 16.00 bis 17.30 Uhr, „ Spatzenkreis“ (Kinder 3-7 Jahre) in Lauter 30.5.15, 9.00 Uhr, Frauenfrühstück in Lauter Die Landeskirchliche Gemeinschaft Lauter informiert Wir laden zu folgenden Veranstaltungen in die DietrichBonhoeffer-Str.13 ein: Gemeinschaftsstunde und parallel dazu Kinderstunde Sonntag, den 26.04, 10.+24.05.2015, 17.00 Uhr 15 Bibelstunde Dienstag, den 12.+26.05.2015, 19.00 Uhr Frauenstunde Dienstag, 19.05.2015, 19.30 Uhr Jugendstunde freitags, 19.00 Uhr Am 17.05.2015 findet bei uns der Bezirks-Frauentag ab 14.00 Uhr statt. Zum Pfingstmontag treffen wir uns am Hotel Danelchristel 10.30 Uhr zu einem Allianzgottesdienst. Vom 30.-31.05.2015 feiern wir unser Posaunenfest der Chöre aus den Gemeinschaftsbezirken Lauter und Aue. Zum Festgottesdienst am Sonntag laden wir alle herzlich auf den Festplatz in Lauter um 14.00 Uhr ein. (Bei schlechtem Wetter im Kulturhaus.) Weitere Info's: www.lkg-lauter.de Senioren der Stadt Lauter-Bernsbach / OT Lauter Im Mai wollen wir eine Ausfahrt am 26.05.2015 in den Wörlitzer Park unternehmen. Kontaktadresse: Anneliese Scholz, Kirchberg 9, Tel. 257128 Kirchliche Nachrichten der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Bernsbach Gottesdienste Kirche "Zur Ehre Gottes", Bernsbach 3. Mai 9.30 Uhr Kantategottesdienst mit Kindergottesdienst 10. Mai 10.00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl und Kindergottesdienst 17. Mai 10.00 Uhr Gottesdienst mit Kindergottesdienst 24. Mai 10.00 Uhr Gottesdienst mit Kindergottesdienst 25. Mai 9.30 Uhr Waldgottesdienst am Spiegelwald mit den Allianzgemeinden (bei Regen in der Grünhainer Kirche) 31. Mai 9.30 Uhr Festgottesdienst mit Jubelkonfirmation, Kindergottesdienst und anschl. Abendmahl Martin-Luther-Kirche, Oberpfannenstiel 10. Mai 9.00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl 10.00 Uhr Kindergottesdienst 14. Mai 10.00 Uhr Gottesdienst mit Kindergottesdienst 17. Mai 9.00 Uhr Gottesdienst 24. Mai 9.00 Uhr Gottesdienst 10.00 Uhr Kindergottesdienst 25. Mai 9.30 Uhr Waldgottesdienst am Spiegelwald mit den Allianzgemeinden (bei Regen in der Grünhainer Kirche) 16 8.- 17. Mai 2015 Haus- und Straßensammlung der Diakonie Sachsens für Offene Jugendarbeit im ländlichen Raum unter dem Thema: Ideen säen - Zukunft ernten Die Ev.- Luth. Kirchgemeinde Lauter lädt zu folgenden Gottesdiensten und Veranstaltungen ein: 26. April 9.30 Uhr – Gottesdienst mit der Mädchenschar, Kindergottesdienst 03. Mai 9.30 Uhr – Predigtgottesdienst mit Taufgedächtnis, Kurrende+ Chor, Kindergottesdienst 10. Mai 9.30 Uhr – Gottesdienst mit Abendmahlsfeier, Flötenkreis, Kindergottesdienst - 14.00 Uhr Ephorales Frauentreffen in der Kirche 14. Mai Christi Himmelfahrt – 9.30 Uhr – Gottesdienst, Orgel+, Kindergottesdienst 17. Mai 9.30 Uhr - Gottesdienst, Band, Kindergottesdienst 24. Mai Pfingstsonntag – 9.30 Uhr Gottesdienst mit Abendmahlsfeier, Chor, Kindergottesdienst 25. Mai Pfingstmontag – 10.30 Uhr Gottesdienst am Hotel Danelchristelgut, Posaunenchöre der Allianzgemeinden, Angebot für Kinder dienstags 18.30 Uhr - Junge Gemeinde freitags ab 17.00 Uhr Jung- und Mädchenschar im KGHaus Vortrag von Lebensberater Dieter Leicht zum Thema: die ZEITNOT der moderne – das Phänomen „Zeit“ - Hintergründe für unser Gehetztsein - mögliche Auswege am Dienstag, den 28. April, 19.30 Uhr, Kirchgemeindehaus Lauter, Pfarrstr. 2a Eintritt frei! Alle Interessierten sind herzlich willkommen. „Orgelarena entlang der Silberstraße“ Im Rahmen eines Orgelmarathons macht Matthias Grünert (Organist der Frauen-kirche Dresden) auch Halt in Lauter. Am 1. Mai, 19.30 Uhr lässt er die Orgel in unserer Kirche für eine halbe Stunde erklingen, bevor er nach Schwarzenberg weiterzieht. Das sollte sich niemand entgehen lassen! Herzliche Einladung! Vereinsmitteilungen Die Bernsbacher Musikanten laden herzlich ein zum 1. Mai – Frühschoppen 2015 Wo? Mehrzweckhalle Bernsbach Wann? Einlass 10.00 Uhr und Beginn 10.30 Uhr Eintritt? Wie immer – frei! Mit im Programm: Gruppe Einklang (vormals „Die jungen Bernsbacher Musikanten) Für Speis und Trank wird bestens gesorgt. Der Vorstand i.A. Lothar Schubert Einladung zur Seniorenveranstaltung am Mittwoch, dem 20. Mai 2015 – 15.00 Uhr ins Kulturhaus der Stadt lauter-Bernsbach. Programmgestaltung durch die Kirchgemeinde Lauter und dem EZV Lauter. Nach einem gemeinsamen Kaffeetrinken laden die Singgruppe „Auertal“ vom EZV Aue zu einem Hutzennachmittag ein. Alle Seniorinnen und Senioren der Stadt Lauter-Bernsbach sind herzlich dazu eingeladen. Eintrittskarten sind vor der Veranstaltung zum Preis von 2,00 EURO erhältlich. Ein Fahrdienst wird angeboten. Bitte in der Evangel. Kirchgemeinde OT Lauter melden. Es grüßen alle ganz herzlich Kirchgemeinde und EZV Lauter. SV Saxonia Bernsbach e.V. Einladung zur Mitgliederhauptversammlung Liebe Mitglieder des SV Saxonia Bernsbach e.V., hiermit laden wir euch recht herzlich zu der am Freitag, den 29. Mai 2015, 18:00 Uhr im Sportlerheim Bernsbach stattfindenden ordentlichen MitgliederhauptVersammlung ein, bei der diesmal, entsprechend unserer Satzung, der Vorstand neu zu wählen ist. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Bestätigung der Tagesordnung 3. Jahresbericht der Leitung 4. Berichte der Abteilungen 5. Kassenbericht 6. Bericht der Kassenprüfer 7. Aussprache und Abstimmung zu den Berichten 8. Auszeichnungen 9. Anträge 10. Entlastung des Vorstandes 11. Neuwahlen 12. Schlusswort Alle Mitglieder des Vereins sind herzlichst eingeladen. Wir hoffen auf eine zahlreiche Teilnahme. Der Vorstand Einladung Hiermit lädt der EZV Bernsbach für Sonnabend, den 25.04.2015 recht herzlich zu einem Hutzennachmittag in den Gesellschaftsraum, Beierfelder Str. 14 ein. Beginn ist 17 Uhr. Heimatfreund Hermann Meinel aus Bad Schlema wird in einem Lichtbildervortrag über die Entwicklung des Kurbades und die Wismut berichten. Für das leibliche Wohl ist gesorgt. Glück auf! EZV Bernsbach Ausfahrt des EZV Bernsbach nach Meißen Am 16.05.15 fährt der EZV nach Meißen zur Besichtigung der Porzellanmanufaktur und einer Weinverkostung mit Besichtigung des Weingutes Schloss Proschwitz. Für diese Fahrt sind noch einige Plätze frei. Meldungen bitte bei Siegfried Schubert (Tel.: 03774-63320). Glück auf! EZV Bernsbach Der Lauterer SV Viktoria informiert: Spiele der kommenden Wochen 25.04. D Lugau - Lauter 25.04. C Neudorf - Lauter / Bernsbach 26.04. Schneeberg - Lauter 1 03.05. Lauter 1 - Grünstädtel 09.05. F Lauter - Bernsbach 09.05. E Johanngeorgenstadt - Lauter 09.05. D Sosa / Zschorlau - Lauter 09.05. C Lauter / Bernsbach – Grünstädtel / Raschau 09.05. B Auerhammer/Lauter - Neudorf 10.05. Schwarzenberg - Lauter 1 16.05. F Bermsgrün - Lauter 16.05. E SZB 2 - Lauter 16.05. C Zwönitz - Lauter / Bernsbach 16.05. B Leukersdorf - Auerhammer / Lauter 17.05. Lauter 1 - Grünhain / Beierfeld 30.05. F Lauter - Schönheide 30.05. E Lauter - Scheibenberg 10.30 13.30 15.00 15.00 09.15 10.30 10.30 13.30 15.00 15.00 09.15 10.00 13.30 15.00 15.00 09.15 10.30 17 30.05. D Neustädtel - Lauter 30.05. C Lauter / Bernsbach - SZB 30.05. B Lößnitz - Auerhammer / Lauter 31.05. Zschorlau - Lauter 1 10.30 13.30 15.00 15.00 Die C-Jugend trägt ihre Heimspiele in Bernsbach aus, die B-Jugend in Auerhammer. Zur Absicherung des Trainings- und Wettkampfbetriebes in der E - und D – Jugend sucht der Lauterer SV für die kommende Saison noch Übungsleiter. Interessenten können sich montags und donnerstags ab 16.30 Uhr auf dem Sportplatz an der Jahnstr. melden. Der SV Saxonia Bernsbach e.V. Abteilung Kegeln informiert: Die Kegelsaison neigt sich dem Ende entgegen und viele Teams haben Ihre Mannschaftswettbewerbe bereits abgeschlossen. Hier nun die ersten Ergebnisse. Unsere Damenmannschaft spielt seit einigen Jahren in der Kreisliga und belegte in dieser Saison mit 6 Punkten den 2.Platz. Abschlusstabelle: 1. SG Breitenbrunn 14 Pkt. 2. SV Saxonia Bernsbach 06 Pkt. 3. SVM Rasch.-Markersb. 04 Pkt. Die erste Männermannschaft spielte in der letzten Saison in der 2. Bezirksklasse Staffel 1 eine sehr erfolgreiche Meisterschaftsrunde und wurde am Ende verdienter Staffelsieger und Aufsteiger in die 1. Bezirksklasse. Dort wird Sie in der neuen Spielserie 2015/16 über 120 Wurf /Spieler starten. Abschlusstabelle: 1. SV Saxonia Bernsbach 20 Pkt. 2. SV Schönberg 16 Pkt. 3. SG Motor Thurm 14 Pkt. 4. KSV SaRi Hohenst.-E. 12 Pkt. 5. Grünhainer KSV 10 Pkt. 6. SV Neuoelsnitz/Erzgb. 08 Pkt. 7. Wüstenbrander SV 1862 04 Pkt. 8. SV Lok Glauchau-Nied. 0 Pkt. Unsere Oldies - die Seniorenmannschaft spielte letzte Saison in der Bezirksklasse Staffel 1 ebenfalls eine hervorragende Meisterschaft und wurde verdient Staffelsieger und damit berechtigte Chanchen, in der neuen Spielzeit 2015/16 wieder in der Bezirksliga zu spielen. Dazu ist es erforderlich, sich am 30./31. Mai beim anstehenden Relegationsturnier einen Aufstiegsplatz zu sichern. Abschlusstabelle: 1. SV Saxonia Bernsbach 39,0 Pkt. 2. SSV Wiesenburg 37,5 Pkt. 3. TSV 90 Zwickau 30,0 Pkt. 4. SV Fortschritt Glauchau 23,0 Pkt. 5. SG Motor Thurm 20,5 Pkt. 18 Allen unseren Mannschaften herzlichen Glückwunsch zu diesen sehr guten sportlichen Ergebnissen. Der Vorstand Abteilung Kegeln W. Brückner Öffentlichkeitsarbeit Am 8. Mai ist Weltrotkreuztag – die Blutspende beim DRK führt den Grundgedanken des Rotkreuzgründers Henry Dunant fort Die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung ist die größte humanitäre Organisation der Welt. Der Weltrotkreuztag am 8. Mai erinnert an den Geburtstag von Henry Dunant, den Gründer der Internationalen Rotkreuz- und Ro t h a l b m o n d b e we g u n g . S e i t 1 9 8 4 w i rd d e r „Weltrotkreuz- und Weltrothalbmondtag" international an diesem Tag begangen. Auf Dunants Vorstellung von Humanität und der Idee, dass Menschen ihren Mitmenschen helfen, die in Not geraten sind – ungeachtet von Herkunft, Religion und Hautfarbe – beruht die Gründung des Roten Kreuzes. Getreu der Idee Dunants lebt die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung vom ehrenamtlichen Engagement der freiwilligen Helfer. Innerhalb der Rotkreuzfamilie obliegt dem DRKBlutspendewesen in der Bundesrepublik eine wichtige Funktion. Die uneigennützige Blutspende beim DRK ist humanitäres Handeln und ein Akt der sozialen Verantwortung. Eine Gelegenheit zur nächsten Blutspende besteht: - am Mittwoch, den 6. Mai 2015 in der Zeit zwischen 15:00 Uhr und 19:00 Uhr in der Oberschule, H.-UhligPlatz 2 in Lauter. - am Mittwoch, den 20. Mai 2015 in der Zeit zwischen 13:30 Uhr und 19:00 Uhr in der Mehrzweckhalle, Schulstr. 36 in Bernsbach. Verschiedenes Entwicklung der dauerhaft dezentralen Abwasserentsorgung im Gebiet des ZWW Im Verbandsgebiet des ZWW wird es nach Abzug der bis zum 31.12.2020 noch zentral anzuschließenden Grundstücke insgesamt 3.180 Grundstücke mit 10.685 Einwohnern geben, deren Abwässer nicht in einer öffentlichen Kläranlage gereinigt werden. Von diesen Grundstücken verfügen 480 Grundstücke über einen Abwasserteilanschluss (Abwasseranschluss an das Netz des ZWW ohne zentrale Reinigung) und 2.700 Grundstücke über keinen Abwasseranschluss. Bei diesen Grundstücken kommt auch perspektivisch eine Kleinkläranlage bzw. abflusslose Grube zur Anwendung. Gemäß den Vorgaben der Novellierung des Sächsischen Wassergesetzes (SächsWG) vom 12.07.2013 hat auch bei diesen Grundstücken die Abwasserentsorgung zum 01.01.2016 dem Stand der Technik zu entsprechen, das heißt es sind vollbiologische KKA zu errichten oder bestehende Anlagen mit einer biologischen Reinigungsstufe auszurüsten und abflusslose Gruben müssen standsicher und dicht sein. Auch im Grundstück anfallende sogenannte Grauwässer sind der KKA oder Grube zuzuführen. Diesen Anforderungen kamen bis dato ca. 38 % der Grundstückseigentümer nach. Die Errichtung vollbiologischer KKA oder Umrüstung bestehender Anlagen ist förderfähig und der Freistaat Sachsen gewährt bis 31.12.2015 gemäß Richtlinie Siedlungswasserwirtschaft (RL SWW/2009) entsprechende Zuschüsse. Für Fragen der Zuwendungsvoraussetzungen/gesetzlichen Anforderungen und Fachfragen zum Thema vollbiologische KKA steht der ZWW unter der Telefon-Nummer 03774 / 144115 und im Internetz unter www.wasserwerke.net unter der Rubrik Abwasser und Kleinkläranlagen zur Verfügung. Wasserwerke Westerzgebirge schließen bis 2020 weitere 10.600 Einwohner abwasserseitig zentral an Gesetzliche Regelungen Die Europäische Union (EU) legt für den Schutz der Umwelt und für die Bewirtschaftung des Wassers in seiner Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) vom 22.12.2000 fest, dass bis 2015 alle Gewässer der EU einen guten ökologischen und chemischen Zustand zu erreichen haben. Zur Umsetzung der nachhaltigen Verbesserung der Gewässerzustände wurden 3 Bewirtschaftungszyklen (1. Zyklus 2009-2015, 2. Zyklus 2015-2021, 3. Zyklus 20212027) eingeräumt. Die Mitgliedsländer der EU haben entsprechende Maßnahmen einzuleiten, um bis spätestens 2027 alle Umweltziele zu erreichen. Umgesetzt wurden die Vorgaben der WRRL in deutsches Recht durch das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) des Bundes vom 31.07.2009. Danach sind bis zum 22.12.2015 ein guter ökologischer und chemischer Zustand der oberirdischen Gewässer, der künstlichen und erheblich veränderten Gewässer zu erreichen. Sollte sich der Gewässerzustand nicht weiter verschlechtern und die n o t we n d i ge n Ve r b e s s e r u n g s m a ß n a h m e n n u r schrittweise in einem längeren Zeitraum technisch durchführbar sein, kann die Umsetzungsfrist zweimal für einen Zeitraum von jeweils 6 Jahre verlängert werden, somit spätestens bis 2027. Als einziges Bundesland verschärfte Sachsen die Vorgaben der WRRL und des WHG derart stark, dass bereits zum 31.12.2015 die Abwasserentsorgung (zentrale und dezentrale Anlagen) an den Stand der Technik anzupassen ist. Basis hierfür ist die Novellierung des Sächsischen Wassergesetztes (SächsWG) vom 12.07.2013 sowie die Kleinkläranlagenverordnung des Freistaates Sachsen vom 19.06.2007. In anderen Bundesländern gibt es solche verschärften Regelungen wie in Sachsen nicht, so wird z. B. in Thürin- gen ein erheblicher Teil der Bewirtschaftungsmaßnahmen gem. WRRL/WHG auf die Zeiträume 2021 und 2027 verlegt. Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) des ZWW Nach der schrittweisen Aufnahme der Abwasserzweckverbände und der Bildung des Bereiches Abwasser investierte der ZWW in den Jahren 2001 bis 2014 allein im Bereich Abwasser 187,23 Mio. €. So wurden im gesamten Verbandsgebiet viele Kanäle und Abwasserverbindungsleitungen neu gebaut und Zentral- oder Gruppenkläranlagen oder Kläranlagenstufen von bereits bestehenden Zentralkläranlagen neu errichtet. Damit erhöhte sich der Anschlussgrad der Einwohner im Verbandsgebiet des ZWW mit Abwasservollanschlüssen von 42,4 % in 2001 auf 87,3 % in 2014. Mit Erlass der Kleinkläranlagenverordnung des Freistaates Sachsen und der Novellierung des Sächsischen Wassergesetzes haben zum 31.12.2015 alle Abwassereinleiter in Sachsen dem Stand der Technik zu entsprechen. Dieses hatte zur Folge, dass viele Bürger und Bürgerinitiativen einen zentralen Abwasseranschluss forderten. Der ZWW beschloss Lösungen im Sinne der Bürger zu finden, so der Verbandsvorsitzende des ZWW, Bürgermeister J o a c h i m R u d l e r, u n d p a s s t e d a s Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) des ZWW bereits in 2009/2010 dahingehend an, dass viele damals abwasserseitig dezentrale Gebiete neu als abwasserseitig zentral zu erschließend vorgesehen sind. Da der Wille und die Bereitschaft zur Schaffung weiterer zentraler Abwasseranschlüsse durch den ZWW auch ab 2011, selbst mit einem erheblichen finanziellen Anteil der Bürger (in manchen Gebieten des ZWW bis zu 8.000,00 € pro Hausanschluss), weiter stieg, wurde das ABK des ZWW bis 2013/2014 ständig fortgeschrieben. In 2014 formulierte der ZWW ein Investitionskonzept mit einem Gesamtumfang von 42.953.900 € für die Jahre 2015 bis 2020, nach dem in diesem Zeitraum weitere 3.250 Abwasserhausanschlüsse mit 10.634 Einwohnern an die zentrale Abwasserentsorgung angeschlossen werden können. Bis zu einer Investitionsobergrenze von 3.000 € pro anzuschließendem Einwohner finanziert der ZWW. Liegen die Investitionskosten höher, leistet die Bürgerschaft in der Regel den Mehrbetrag. Das Investitionskonzept wurde in den langfristigen Wirtschaftsplan des ZWW integriert und mittlerweile kommunalaufsichtlich genehmigt. Die äußerst konstruktiven Verhandlungen mit fast 50 Bürgerinitiativen für einen zentralen Abwasseranschluss mit zum Teil finanzieller oder materieller 19 Bürgerbeteiligung im Verbandsgebiet des ZWW gibt uns Recht, so der Geschäftsführer Dr. Frank Kippig, sowohl wirtschaftlich als auch technisch die richtige abwassertechnische Lösung zu schaffen. Helmholtz-Institut Freiberg für Ressourcentechnologie Bestandsschutz bis zum zentralen Anschluss des ZWW Kooperationspartner: - Helmholtz-Institut Freiberg für Ressourcentechnologie am Helmholtz-Zentrum DresdenRossendorf - TU Bergakademie Freiberg - Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe Zur Schaffung rechtmäßiger Zustände ab dem 01.01.2016 haben der ZWW und das Landratsamt Erzgebirgskreis auf Basis der „Ermessensleitenden Hinweise des SMUL vom 11.12.2013“ einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zur abwasserseitigen Erschließung (ÖRV) für den Zeitraum 2015 bis 2020 geschlossen. Sowohl der Landrat des Erzgebirgskreises Frank Vogel als auch der Verbandsvorsitzende des ZWW Bürgermeister Joachim Rudler bekräftigten mit der Unterzeichnung des Vertrages, für die Bürger unserer Region die richtige Entscheidung getroffen zu haben. In diesem Vertrag verpflichtet sich der ZWW, sein Investitionskonzept in den vereinbarten Jahresscheiben abzuarbeiten und die entsprechenden Abwasservollanschlüsse nebst öffentlichem Kanalnetz und Kläranlagen herzustellen. Der Landkreis wiederum kontrolliert die Fertigstellung der Baumaßnahmen und verpflichtet sich, diese kurzfristig abzunehmen. Für die Bürger und Grundstückseigentümer, die im Zeitraum vom 01.01.2016 bis 31.12.2020 vom ZWW an das zentrale Abwassernetz angeschlossen werden, bietet der Vertrag Rechtssicherheit. Sowohl das Landratsamt als zuständige Untere Wasserbehörde als auch der ZWW als verantwortlicher Aufgabenträger gewähren diesen G r u n d st ü c k s e i g e n t ü m e r n b i s z u m ze n t ra l e n Abwasseranschluss für seine bestehende Kleinkläranlage/abflusslose Grube Bestandsschutz. Voraussetzung dafür ist, dass der Grundstückseigentümer seine Kleinkläranlage/abflusslose Grube ordnungsgemäß wie bisher betreibt und keine Gefährdung für die Umwelt besteht. Information an die Grundstückseigentümer Der ZWW wird bis 30.06.2015 jeden der 3.250 Grundstückseigentümer, die im Zeitraum vom 0 1 . 0 1 . 2 0 1 6 b i s 3 1 . 1 2 . 2 0 2 0 e i n e n ze nt r a l e n Abwasservollanschluss erhalten, schriftlich informieren. In diesem Schreiben benennt der ZWW die Art des Abwasservollanschlusses und den geplanten Zeitraum des Anschlusses. Gleichzeitig hat der Grundstückseigentümer über die Internetseite des ZWW d i e M ö g l i c h ke i t , E i n b l i c k i n d a s j e w e i l i g e Abwasserbeseitigungskonzept des Ortes zu nehmen (www.wasserwerke.net, Achtung, diese Seiten werden bis 30.06.2015 vervollständigt). Zusätzlich bietet der ZWW die Möglichkeit zu telefonischen Auskünften zum ABK unter der Tel.-Nr. 03774/144-184 oder die Vereinbarung eines Termins im ZWW selbst. 20 Erkundung von metallischen Rohstoffen im Erzgebirge In fachlicher Zusammenarbeit mit dem Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie. Untersuchungsort: Lagerstättengebiet Geyer im Mittelerzgebirge Welche Ziele hat das Projekt? Das Ziel ist, geophysikalische Methoden zur Erkundung von Rohstoffvorkommen und zur Auswertung der aufgezeichneten Messdaten weiterzuentwickeln. In der weiteren Anwendung geht es darum, möglicherweise vorhandene Rohstoffkörper bis in eine Tiefe von 500 Meter nachzuweisen. Die Methoden erlauben es, Bodenschätze ohne Eingriffe in die Umgebung aufzuspüren. Im Rahmen des Projektes sollen zudem mathematische Verfahren entwickelt werden, mit denen aus den erfassten geophysikalischen Daten ein realitätsnahes dreidimensionales Modell des geologischen Untergrundes erstellt werden kann. Ein solches Modell ist für den Untergrund im Gebiet GeyerEhrenfriedersdorf geplant. Warum wurde das Gebiet Geyer-Ehrenfriedersdorf ausgewählt? Das Untersuchungsgebiet liegt im Mittelerzgebirge und gehört verwaltungspolitisch zum Landkreis Erzgebirgskreis. Es umfasst eine etwa 110 km2 große Fläche zwischen den Städten Grünhain-Beierfeld und Elterlein im Süden, Zwönitz im Westen, Gelenau im Norden und Ehrenfriedersdorf und Geyer im Osten. In der Vergangenheit wurden dort häufig Bergbau- und Erkundungsarbeiten durchgeführt. Das Gebiet ist deshalb gut erschlossen, es liegen umfangreiche Dokumente und Daten vor. Die Wissenschaftler können diese Daten nutzen und sie mit den neuen Untersuchungsergebnissen vergleichen. Außerdem gibt es in dem Untersuchungsgebiet nur geringe Einflüsse durch Faktoren wie die Gestalt der Erdoberfläche, Besiedlung, Infrastruktur, Altbergbau sowie Überdeckung durch jüngere Gesteinsschichten. Um welche Rohstoffe geht es? Im Gebiet Geyer-Ehrenfriedersdorf sind zum Teil erhebliche Anreicherungen der folgenden Elemente bekannt: Zinn, Zink, Wolfram, Molybdän, Kupfer, Eisen, Blei, Silber und Indium. Praktisch werden solche Ro h sto ffe in vielen I n d u st riezweigen u n d Anwendungen eingesetzt, beispielsweise Zinn für die Mikroelektronik und Zink in der Metallindustrie. Hochtechnologie-Metalle wie Indium werden z.B. für Bildschirme und in der Mikroelektronik angewendet. Welche Untersuchungsmethoden werden eingesetzt? Es kommen mehrere verschiedene Methoden zum Einsatz. - Aerogeophysikalische Messungen Diese Untersuchungen werden durchgeführt durch die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR). Die BGR setzt dafür ihren Messhubschrauber ein, zunächst mit den gleichzeitig verwendbaren Methoden Elektromagnetik, Magnetik und Radiometrie. Für die Radiometrie wird ein Gammastrahlenspektrometer benutzt, es ist im Hubschrauber eingebaut. Die Methode bestimmt die natürliche Radioaktivität (Gammastrahlung) der oberflächennahen Gesteine und Böden eines Messgebietes. Sie liefert Informationen über die Verteilung der Radioelemente an der Erdoberfläche und ist ein wichtiges Hilfsmittel zur geologischen Kartierung. Die Sensoren für die Elektromagnetik und Magnetik befinden sich in einer zehn Meter langen Flugsonde. Diese hängt an einem 45 Meter langen Kabel in einer Höhe von 30 bis 40 Metern über dem Gelände (www.aerogeophysik.de). Aus den elektromagnetischen Signalen wird die elektrische Leitfähigkeit im Untergrund abgeleitet; sie kann Anzeichen für im Gestein vorhandene Erzmineralisation bis in eine Tiefe von etwa 150 Metern liefern. Später sollen weitere Verfahren am Boden zum Einsatz kommen, die Erkundungen bis in etwa 500 Meter Tiefe ermöglichen. - Reflexionsseismische Messungen Diese werden an der Erdoberfläche durchgeführt. Die Wissenschaftler messen die sogenannte akustische Impedanz, ebenfalls ein wichtiger Indikator für Strukturen im Untergrund, indem sie bodennahe Fallgewichte verwenden. Diese führen zu kaum wahrnehmbaren Schwingungen im Boden, die die Forscher aufzeichnen. - Transient-elektromagnetische Messungen Die Methode der Transienten-Elektromagnetik (TEM) bestimmt die elektrischen Leitfähigkeiten des Untergrundes bis zu mehreren Hundert Metern Tiefe. Durch eine Abfolge verschiedener Induktionsprozesse, können die Wissenschaftler eine mit der Zeit abklingende Spannung (Transient) messen, die die Verteilung des Widerstands im Untergrund widerspiegelt. Diese Messungen werden ebenfalls an der Erdoberfläche durchgeführt. Werden die Anwohner von den Untersuchungen beeinträchtigt? Der Hubschrauber folgt einem genau festgelegten Plan auf parallelen Linien und fliegt in einer Höhe von etwa 100 Metern über dem Gelände. Er verursacht naturgemäß Fluggeräusche, aber das Überfliegen von bewohnten Gebieten soll weitgehend vermieden werden. Die Beflie- gungen können je zwei Wochen in den kommenden drei Jahren dauern. B e e i n t rä c h t i g u n g e n d e r A n w o h n e r d u r c h Bodenmessungen entlang einer festgelegten Profillinie sind nicht zu erwarten. Der Einsatz der Fallgewichte verursacht sehr geringe Geräusche und eine sehr geringe Menge von Abgasen, jedoch keine Erschütterungen. Die bei der Messung erzeugten elektromagnetischen Felder stellen keine Gefahr für Lebewesen dar. Wie geht es danach weiter? Mehrere Studenten entwickeln im Rahmen ihrer Doktor- und Masterarbeiten mathematische Methoden, um mithilfe der aufgezeichneten Daten ein dreidimensionales Modell des Untergrundes im Gebiet Geyer-Ehrenfriedersdorf zu erstellen. Es soll die heute dort noch vorhandenen Bodenschätze aufzeigen. Dies wird etwa drei Jahre dauern. Die Projektpartner haben sich zur Veröffentlichung der Ergebnisse verpflichtet. Das Forschungsprojekt ist damit abgeschlossen. Kontakt: Helmholtz-Institut Freiberg für Ressourcentechnologie am Helmholtz-Zentrum Dresden-Rossendorf Prof. Dr. Jens Gutzmer Direktor Tel.: 0351 260 4400 j.gutzmer@hzdr.de Dr. Richard Gloaguen Abteilungsleiter Fernerkundung Tel.: 0351 260 4424 r.gloaguen@hzdr.de Presse- und Öffentlichkeitsarbeit: Tina Schulz Tel. 0351 260 4427 t.schulz@hzdr.de Weitere Informationen finden Sie hier: www.hzdr.de/hif www.hzdr.de/hif_exploration Forstbezirk Eibenstock 700 000 Bäume für den Zukunftswald Mit Einsetzen des Frühlings beginnen im Forstbezirk Eibenstock die alljährlichen Aufforstungen. Auch in diesem Jahr soll auf einer großen Waldfläche Zukunftswald gepflanzt werden. Dazu liefern zahlreiche Baumschulen in den nächsten Wochen über 700 000 Pflanzen. Mehr als ein Drittel davon sind Weißtannen, nahezu die Hälfte Rotbuchen und zahlreiche Bergahorne und Eichen. Aus Naturschutzgründen werden zudem jeweils 2 000 Bergulmen und Eiben im Westerzgebirge in den Waldboden eingebracht . In großem Umfang sind in 21 diesem Jahr auch zahlreiche Sträucher bestellt worden. Als Waldrand oder die Wege begleitend finden fast 8 000 davon Platz im Forstbezirk und bereichern das Ökosystem Wald. Zudem sind sie auch ästhetisch schön für alle Waldbesucher. Die Hälfte der Pflanzen stammt von Baumschulen des Staatsbetriebes Sachsenforst. Den anderen Teil liefern private regionale und überregionale Baumschulen. Für die Pflanzung der Bäume ist das Zeitfenster relativ eng. Binnen der nächsten vier Wochen muss der Großteil der Pflanzen in den Boden gebracht werden, also noch bevor deren Blätter austreiben. Ein Kraftakt, den der Forstbezirk Eibenstock allein nicht stemmen kann. Aus diesem Grund müssen über 460 000 Pflanzen durch Unternehmen gepflanzt werden. Geht alles gut, sind im Mai weitere 150 ha (300 Fußballfelder) Wald mit standortgerechten Bäumen gepflanzt. Sachsenforst plant 2015 insgesamt weitere ca. 1 200 ha Wald zukunfts-gerecht umzuwandeln - eine Investition von 11,5 Mio. Euro. Seit 1993 wurden im Forstbezirk Eibenstock 1 500 ha Rotbuche, 1 300 ha Weißtanne und 1 000 ha weiterer Baumarten gepflanzt. Im Wald gibt es immer etwas zu entdecken Den Wald Erleben mit allen Sinnen Der Forstbezirk Eibenstock lädt im Wonnemonat Mai zu Frühlingsspaziergängen ein. Natur- und Wanderfreunde können viel zum Thema Wald und Naturschutz erfahren. Dazu haben die Mitarbeiter des Forstbezirkes ein abwechslungsreiches Programm zusammengestellt. Am 15. Mai 2015 kann mit der ganzen Familie ab 14:00 Uhr an einer Kinderfreundlichen Wanderung teilnehmen. Treffpunkt für den etwa 1,5km langen Spaziergang ist das Hotel am Bühl „Das Blaue Wunder“ in Eibenstock. Am Sonntag den 24. Mai geht es auf Entdeckungsreise mit dem Revierförster. Von 14 bis 16 Uhr gilt es den Wald zu erkunden. Auch hier ist der Treffpunkt das Hotel am Bühl. Am Samstag, den 30. Mai sollte man sich vormittags nichts vornehmen. Hier kann man Waldentstehung im Zeitraffer bewundern. Die Wanderung, die 09.00 Uhr am Busplatz in der Johanngeorgenstädter Neustadt beginnt führt ins Steinbachtal, das vor 10 Jahren von Sturm „Derecho“ heimgesucht wurde. Es ist immer wieder faszinierend, welche Kräfte in der Natur stecken. Fotos machen Lust auf einen Besuch Im vergangenen Jahr startete der TourismusZweckverband Spiegelwald einen Aufruf zum Fotowettbewerb. Bewohner und Gäste hatten Gelegenheit, bekannte und weniger bekannte Motive der Spiegelwaldregion im Bild festzuhalten. Knapp 30 Hobbyfotografen beteiligten sich am Wettbewerb und reichten ihre schönsten Fotos ein. Als Sieger ging Herr Wolfgang Hilbig mit einem Bild vom winterlichen KönigAlbert-Turm aus dem Wettbewerb hervor. Die Zweitplazierte, Frau Marion Rauscher, beteiligte sich mit einem Ortsmotiv von Grünhain. Über Platz drei können sich Fam. Hellmich und Kai Golla freuen. Die Siegerbilder sollen künftig den König-Albert-Turm schmücken. Alle Gewinner werden schriftlich benachrichtigt und zur Preisübergabe eingeladen. Den Einsendern der Fotos vielen Dank für ihre Teilnahme und einen herzlichen Glückwunsch an die Sieger des Wettbewerbs. Wir bauen ein und fertigen für Sie: - Heizungen Oel, Gas, Alternative Heizsysteme - Holz, Pellet, Wärmepumpen, Solar - Dacharbeiten und Fassadenverkleidungen PREFA, - Sanitärinstallation aller Art Sadler Klempner - Heizung-Sanitär August-Bebel-Straße 13 08315 Lauter-Bernsbach Tel.: 03771/25 63 76 Fax: 03771/25 44 46 Handy: 0171/95 86 181 Vermieten Ferienwohnung für 2 Personen ab 20,- €. (2 Aufbettungen möglich) Weitere Informationen unter: www.umwelt.sachsen.de ; FRANK SCHUBERT Versicherungskaufmann (IHK) Bahnhofstraße 18 08280 Aue Tel. 03771-723519 Fax 03771-552205 Mobil 0172-7921573 Betreuung Ihrer bestehenden -Versicherungsverträge. Sprechen Sie mich an ! frank.schubert@freies-versicherungsbuero-aue.de www.freies-versicherungsbuero-aue.de 22 BESTATTUNGEN PIETÄT Heiko Junghanns gegr. 1996 PRIVATES FACHGEPRÜFTES BESTATTUNGSUNTERNEHMEN Anruf genügt - wir kommen ins Haus Lauter Bernsbach Erledigung aller Kirchstraße 7 Beierfelder Straße 3a Formalitäten Tel.: 259940 Tel.: 03774/645350 5% Rabatt auf E-Mail: info@bestattungen-junghanns.de Bestattungswaren 5 w w w. b e s t a t t u n g e n - j u n g h a n n s. d e Verkaufe Grundstück ca. 650 m2 in Lauter mit kleinem san. bed. Haus. 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Bitte rufen Sie uns an, wenn Sie Fragen haben. www.Taxi-Schubert-Bernsbach.de Mitteilungsblatt der Stadt Lauter-Bernsbach im Erzgebirge Herausgeber: Stadtverwaltung Lauter-Bernsbach, Rathausstr. 11, 08315 Lauter-Bernsbach Tel.: 03771/7031-0 Fax: 03771/7031-21 E-Mail: presse@bernsbach.de www.lauter-bernsbach.de Verantwortlich für den amtlichen Teil: Stadt Lauter-Bernsbach, vertreten durch den Bürgermeister, Herrn Thomas Kunzmann Verantwortlich für den übrigen Text- und Anzeigenteil: Stadtverwaltung Lauter-Bernsbach, Frau Mikolajetz Druck: Druckerei Hans Müller, Inh. Reinhard Müller, Rathausstr. 9, 08315 Lauter-Bernsbach Das nächste Mitteilungsblatt erscheint am 28.05.2015 Redaktionsschluss: 12.05.2015 Anzeigenschluss: 15.05.2015 & MIETWAGEN & 03771 258317 Antonsthaler Str. 20a, 08315 Lauter-Bernsbach Vermiete in Lauter in zentraler Lage Ladengeschäft (25 qm) eventuel. mit Übernahme Lottoannahme und 3-Raum-Wohnung (55 qm) mit Bad, Flur, Keller und Boden. 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