itteilungsblatt - Stadt Lauter

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itteilungsblatt - Stadt Lauter
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Öffentliche Bekanntmachungen
Beschleunigtes Zusammenlegungsverfahren (BZV)
Bermsgrün
Große Kreisstadt Schwarzenberg
Gemarkungen: Bermsgrün, Schwarzenberg
Vorstandswahl (§ 21 Abs. 2 FlurbG)
BEKANNTMACHUNG und LADUNG
Das Landratsamt Erzgebirgskreis – Obere
Flurbereinigungsbehörde – hat in Bermsgrün die
Durchführung eines Beschleunigten Zusammenlegungsverfahrens mit Datum vom 11. November 2014
angeordnet.
Für alle Grundstückseigentümer, Erbbau- und
Nutzungsberechtigten im bestandskräftig festgestellten
Flurbereinigungsgebiet hält das Landratsamt
Erzgebirgskreis, Referat 32 – Ländliche Entwicklung und
Vermessung
am Mittwoch, den 27.05.2015, um 17.00 Uhr,
in der Erzgebirgsgaststätte in Bermsgrün
(Schulstr. 11a, 08340 Schwarzenberg OT Bermsgrün)
eine Teilnehmerversammlung zur Vorstandswahl ab.
nigungsbehörde hat die Zahl der zu wählenden Mitglieder
des Vorstands und deren Stellvertreter auf je 4
festgesetzt.
Teilnehmer am Verfahren sind alle Eigentümer der zum
Verfahrensgebiet gehörenden Grundstücke sowie die den
Eigentümern gleichstehenden Erbbauberechtigten und
die Eigentümer von selbständigem Eigentum an
Gebäuden und Anlagen, die dem
Sachenrechtsbereinigungsgesetz unterliegen.
Jeder Teilnehmer hat eine Stimme. Miteigentümer oder
Erbengemeinschaften gelten jeweils als ein Teilnehmer.
Einigen diese sich nicht über die Stimmabgabe, sind sie
von der Wahl auszuschließen.
Die Vertretung durch Bevollmächtigte, die nicht selbst
Teilnehmer sein müssen, ist zulässig. Bevollmächtigte
haben sich in der Versammlung durch eine schriftliche
Vollmacht auszuweisen, bei der die Unterschrift des
Vollmachtgebers öffentlich oder amtlich beglaubigt sein
muss. Die Beglaubigung erteilt die jeweilige Gemeinde
und Stadt gebührenfrei.
Jeder anwesende Wahlberechtigte, sei er Teilnehmer,
Bevollmächtigter oder gesetzlicher Vertreter, hat nur eine
Stimme, auch wenn er mehrere Teilnehmer vertritt. Er
kann insgesamt 8 Personen als Mitglieder und Stellvertreter in den Vorstand wählen.
Hierzu ergeht herzliche Einladung.
Tagesordnung:
I. Erläuterung der Aufgaben des Vorstandes und der
Grundsätze des Wahlverfahrens
II. Beschlüsse der Teilnehmerversammlung zu möglichen
Wahlperioden und zum Wahlverfahren
III. Wahl des Vorstands der Teilnehmergemeinschaft
IV. Allgemeine Aussprache
Der Vorstand führt die Geschäfte der Teilnehmergemeinschaft. Er hat nach dem sächsischen
Ausführungsgesetz zum Flurbereinigungsgesetz auch
Aufgaben der Flurbereinigungsbehörde verantwortlich
auszuführen. Der Vorstand soll daher das volle Vertrauen
der Teilnehmer besitzen. Die Grundstückseigentümer
sollen an der Neuordnung des Verfahrensgebietes
intensiv mitwirken. Da die umfassende Neuordnung des
betreffenden Gebiets von erheblicher Bedeutung ist,
sollte es im Interesse aller Grundeigentümer, Erbbau- und
Nutzungsberechtigten liegen, an der Teilnehmerversammlung zur Vorstandswahl teilzunehmen.
Für aktive, interessierte Bürgerinnen und Bürger besteht
nach wie vor die Möglichkeit, sich für diese wichtige
ehrenamtliche Tätigkeit zur Wahl zu stellen und sich bei
der Stadtverwaltung Schwarzenberg oder beim Referat 32
– Ländliche Entwicklung und Vermessung des
Landratsamtes Erzgebirgskreis zu melden. Die
Kandidatenliste wird nach dem Tagesordnungspunkt II.
vor dem Drucken der Stimmzettel geschlossen.
Das Landratsamt Erzgebirgskreis als obere Flurberei-
Teilnehmer, die bei der Wahl abwesend sind und nicht
vertreten werden, können ihre Stimme nachträglich nicht
mehr geltend machen. Kommt die Wahl im Termin nicht
zu Stande und verspricht ein neuer Wahltermin keinen
Erfolg, so kann das Landratsamt Erzgebirgskreis
Mitglieder des Vorstands nach Anhörung der sächsischen
landwirtschaftlichen Berufsvertretungen bestellen.
Für die Aussprache zu allgemein interessierenden
Themen Beschleunigten Zusammenlegungsverfahren
Bermsgrün besteht unter Tagesordnungspunkt IV
ausreichend Gelegenheit.
Marienberg, den 25.03.2015
Im Auftrag
H. Mehringer
Referatsleiter
Öffentliche Bekanntmachung
über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnisses
und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum
Landrat am Sonntag, dem 07. Juni 2015 in der Stadt
Lauter-Bernsbach und den etwaigen 2. Wahlgang
am 28. Juni 2015
1.
Das Wählerverzeichnis für die Wahlbezirke der Stadt
L a u te r - B e r n s b a c h w i rd i n d e r Ze i t vo m
18.05.2015 bis 22.05.2015 während der allgemeinen
Öffnungszeiten
Montag
von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
3
Dienstag
von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und
von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Donnerstag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und
von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
sowie Mittwoch und Freitag nach telefonischer
Vereinbarung
im Verwaltungsgebäude I
der Stadtverwaltung Lauter-Bernsbach
Einwohnermeldeamt
Rathausstraße 11
08315 Lauter-Bernsbach
oder
im Verwaltungsgebäude II
der Stadtverwaltung Lauter-Bernsbach
Einwohnermeldeamt
Straße der Einheit 5
08315 Lauter-Bernsbach
für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereit
gehalten.
Jeder Wahlberechtigte hat das Recht, Einsicht in das
Wählerverzeichnis zu nehmen, um die Richtigkeit
und Vollständigkeit der zu seiner Person
eingetragenen Daten zu überprüfen. Sofern ein
Wa h l b e r e c h t i g t e r d i e R i c h t i g k e i t o d e r
Vollständigkeit der Daten von anderen im
Wählerverzeichnis eingetragenen Personen
überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu
machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder
Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben
kann. Die Einsichtnahme in Daten anderer Personen
ist ausgeschlossen, wenn für diese im Melderegister
eine Auskunftssperre gemäß § 34 des Sächsischen
Meldegesetzes eingetragen ist. Innerhalb der Frist
zur Einsichtnahme ist die Einsichtnahme in das
Wählerverzeichnis und das Anfertigen von Auszügen
aus dem Wählerverzeichnis durch Wahlberechtigte
zulässig, soweit dies im Zusammenhang mit der
Prüfung des Wahlrechts einzelner bestimmter
Personen steht und der Wahlberechtigte Tatsachen
glaubhaft gemacht hat, aus denen sich die
Unrichtigkeit des Wählerverzeichnisses hinsichtlich
dieser Personen ergeben kann. Die Auszüge dürfen
nur für diesen Zweck verwendet werden und
unbeteiligten Dritten nicht zugänglich gemacht
werden.
Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten
Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein
Datensichtgerät möglich, welches nur von einem
Bediensteten der Stadt bedient werden darf.
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis
eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Für einen
gegebenenfalls erforderlich werdenden zweiten
Wahlgang wird dasselbe Wählerverzeichnis benutzt;
eine nochmalige Auslegung findet nicht statt.
2.
4
Jeder Wahlberechtigte, der das Wählerverzeichnis
für unrichtig oder unvollständig hält, kann innerhalb
der Einsichtnahme, spätestens am 22.05.2015 bis
12.00 Uhr, bei der Stadtverwaltung LauterB e r n s b a c h , Ve r wa l t u n g s ge b ä u d e I ,
Einwohnermeldeamt, Zi. 01, Rathausstraße 11,
08315 Lauter-Bernsbach einen Antrag auf
Berichtigung stellen. Der Antrag ist schriftlich oder
zur Niederschrift zu stellen. Soweit die behaupteten
Tatsachen nicht offenkundig sind, hat der Antragsteller die erforderlichen Beweismittel beizufügen.
3.
Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis
eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum
17.05.2015 eine Wahlbenachrichtigung. Sie gilt auch
für einen gegebenenfalls erforderlich werdenden
zweiten Wahlgang; neue Wahlbenachrichtigungen
werden grundsätzlich nicht versandt.
Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das
Wählerverzeichnis eingetragen werden und bereits
Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt
haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.
Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber
glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Antrag auf
Berichtigung des Wählerverzeichnisses stellen, um
nicht Gefahr zu laufen, dass das Wahlrecht nicht
ausgeübt werden kann.
4.
Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl durch
Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk der
Gemeinde/Stadt oder durch Briefwahl teilnehmen
5.
Einen Wahlschein erhält auf Antrag
5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener
Wahlberechtigter. Das Gleiche gilt für den
Wahlberechtigten, der aus einem von ihm nicht
zu vertretenden Grund nicht in das
Wählerverzeichnis aufgenommen worden ist.
5.2 e i n n i c h t i n d a s Wä h l e r v e r ze i c h n i s
eingetragener Wahlberechtigter, wenn
a) er nachweist, dass er ohne sein Verschulden
versäumt hat, rechtzeitig die Berichtigung
des Wählerverzeichnisses zu beantragen,
b) sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst
nach Ablauf der Frist zur Einsichtnahme
entstanden ist oder
c) sein Wahlrecht im Beschwerdeverfahren
festgestellt worden ist.
Der Antrag kann gemeinsam für die Wahl (erster
Wahlgang) und für den etwaigen zweiten Wahlgang
gestellt werden.
Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis
eingetragenen Wahlberechtigten bis zum
05.06.2015 16:00 Uhr, und für einen etwaigen
zweiten Wahlgang bis zum 26.06.2015 16:00 Uhr, bei
der Stadtverwaltung Lauter-Bernsbach,
Verwaltungsgebäude I Einwohnermeldeamt,
Rathausstraße 11
08315 Lauter-Bernsbach
oder
Stadtverwaltung Lauter-Bernsbach,
Verwaltungsgebäude II Einwohnermeldeamt, Straße
der Einheit 5 08315 Lauter-Bernsbach
mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt
werden. Die Schriftform gilt auch durch Telegramm,
Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder durch sonstige
dokumentierbare elektronische Übermittlung als
gewahrt. Eine telefonische Antragstellung ist
unzulässig. In dem Antrag sind die Anschrift des
Wahlberechtigten sowie sein Geburtsdatum oderdie
laufende Nummer, unter der er im Wählerverzeichnis
geführt wird, anzugeben.
Im Falle einer plötzlichen Erkrankung, die ein
Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht
zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann
der Antrag noch am Wahltag bzw. Tag des etwaigen
zweiten Wahlgangs, bis 15.00 Uhr, bei der Stadt unter
vorstehender Anschrift gestellt werden.
Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene
Wahlberechtigte können aus den vorstehend unter
Nr. 5.2 angegebenen Gründen den Antrag auf
Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltag
bzw. Tag des etwaigen zweiten Wahlgangs, 15.00 Uhr,
stellen.
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm
der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist,
kann ihm bis zum Tag vor dem Wahltag bzw. vor dem
Tag des etwaigen zweiten Wahlgangs, 12.00 Uhr, ein
neuer Wahlschein erteilt werden.
6.
Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte
- (je) einen amtlichen Stimmzettel,
- einen amtlichen Stimmzettelumschlag für
die Briefwahl,
- einen amtlichen Wahlbriefumschlag, auf
dem die vollständige Anschrift der
Gemeinde, die Bezeichnung der
Ausgabestelle des Wahlscheines, die
Wahlscheinnummer und der Wahlbezirk angegeben
sind und
- ein Merkblatt für die Briefwahl.
Holt der Wahlberechtigte persönlich den Wahlschein
und die Briefwahlunterlagen ab, ist Gelegenheit
gegeben, dass er die Briefwahl an Ort und Stelle
ausüben kann. Es ist sichergestellt, dass der
Stimmzettel unbeobachtet gekennzeichnet und in
den Stimmzettelumschlag gelegt werden kann.
Die Abholung von Wahlscheinen und
Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur
möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme
der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen
Vo l l m a c h t n a c h g e w i e s e n w i r d u n d d i e
bevollmächtigte Person nicht mehr als vier
Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Stadt vor
Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu
v e r s i c h e r n . A u f Ve r l a n g e n h a t s i c h d i e
bevollmächtigte Person auszuweisen.
Bei der Briefwahl muss der verschlossene amtliche
Wahlbrief mit Stimmzettelumschlag, Stimmzettel
und dem Wahlschein so rechtzeitig an die Stadt
gesandt werden, dass die Unterlagen dort spätestens
am Wahltag bzw. Tag des etwaigen zweiten
Wahlgangs bis 18:00 Uhr eingehen.
Der Wahlbrief wird im Bereich der Deutschen Post
ohne besondere Versendungsform unentgeltlich für
den Wähler befördert. Er kann auch bei der auf dem
Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.
Nähere Hinweise über die Briefwahl sind dem
Merkblatt für die Briefwahl, das mit den
Briefwahlunterlagen übersandt wird, zu entnehmen.
Lauter-Bernsbach, 24.04.2015
Kunzmann
Bürgermeister
Wasserwehrsatzung der Stadt Lauter-Bernsbach
Aufgrund von § 85 Absatz 1 des Sächsischen
Wassergesetzes (SächsWG) in der Fassung vom 12. Juli
2013 (SächsGVBl. S. 503) und der §§ 4 Abs. 1 S. 2, 10 Abs. 4
und 124 Absatz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat
S a c h s e n ( S ä c h s G e m O ) i n d e r Fa s s u n g d e r
Bekanntmachung vom 3. März 2014 (SächsGVBl. S. 146),
geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 2. April 2014
(SächsGVBl. S. 234) hat der Stadtrat der Stadt LauterBernsbach mit Beschluss vom 19.03.2015 folgende
Satzung erlassen:
§1
Geltungsbereich
(1) Die Stadt Lauter-Bernsbach richtet einen
Wasserwehrdienst ein.
(2) Wasserwehr im Sinne dieser Satzung schließt alle
Maßnahmen ein, zu denen die Gemeinde nach § 84
SächsWG verpflichtet ist. Dazu gehört auch die
Teilnahme am Hochwassernachrichten- und
Alarmdienst nach der Verordnung des Sächsischen
Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft
über den Hochwassernachrichten- und Alarmdienst
im Freistaat Sachsen (HWNAV) vom 17. August 2004
(SächsGVBl. S. 472) und der Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und
Landwirtschaft zum Hochwassernachrichten- und
Alarmdienst im Freistaat Sachsen
(Hochwassermeldeordnung - VwV HWMO) vom 17.
August 2004 (SächsABl. S. 553).
(3) Maßnahmen der Wasserwehr sind geboten, wenn
eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit vorliegt
oder Störungen dieser bereits eingetreten sind.
§2
Aufgaben des Wasserwehrdienstes
(1) Die Stadt trifft zur Abwehr von Gefahren durch
Hochwasser und Eisgang die erforderlichen
personellen, sachlichen und organisatorischen
Maßnahmen (Wasserwehrdienst). Sie hält
Einsatzkräfte, technische Mittel (insbesondere
Hochwasser-Materiallager) sowie aktuelle
Alarmierungsunterlagen bereit, klärt die
Bevölkerung über Hochwassergefahren auf und
warnt entsprechend des festgelegten
Zustellungsplans.
(2) Für die Geltungsbereiche der Hochwasser5
meldepegel Aue 3 / Johanngeorgenstadt 3 /
Schwarzenberg / Markersbach 2 / Rittersgrün (siehe
Anlage 2 VwV HWMO) sind bei Erreichen der
Richtwasserstände der jeweiligen Alarmstufe oder
bei Ausrufung durch die untere Wasserbehörde in
der Regel die in Ziff. IV.3. VwV HWMO vorgesehenen
Maßnahmen und Handlungen erforderlich:
a) Alarmstufe 1: Meldedienst
- ständige Analyse der meteorologischen und
hydrologischen Lage und Beurteilung der
Entwicklungstendenzen;
- Überprüfung der Informations- und
Meldewege und der technischen
Einsatzbereitschaft;
b) Alarmstufe 2: Kontrolldienst (zusätzlich zu
Alarmstufe 1)
Weiterleitung von Informationen über
Gefährdungen aufgrund der täglichen
periodischen Kontrolle der Gewässer,
Hochwasserschutzanlagen, gefährdeten
Bauwerke und der Ausuferungsgebiete;
Herstellung der Arbeitsbereitschaft und
Überprüfung der Einsatzbereitschaft bei
den Teilnehmern am Hochwassernachrichten- und Alarmdienst;
Alarmierung der zuständigen Einsatzkräfte
und erste Hochwasserabwehrmaßnahmen;
Beseitigung von Abflusshindernissen
entsprechend der Zuständigkeiten;
c) Alarmstufe 3: Wachdienst (zusätzlich zu
Alarmstufen 1 und 2)
Vorbereitung der aktiven Hochwasserbekämpfung durch
ständigen Wachdienst auf den Deichen;
vorbeugende Sicherungsmaßnahmen an
Gefahrenstellen und Beseitigung örtlicher
Gefährdungen und Schäden;
E i n r i c ht u n g vo n E i n s at zstä b e n a n
Schwerpunkten der Hochwasserabwehr
und Schaffung spezieller
Nachrichtenverbindungen;
Auslagerung von Hochwasserschutzmaterialien an bekannte
Gefahrenstellen;
A n fo rd e r u n g , Vo r b e re i t u n g u n d
Bereitstellung weiterer Kräfte und Mittel zur
aktiven Hochwasserabwehr;
d) Alarmstufe 4: Hochwasserabwehr (zusätzlich zu
Alarmstufen 1 bis 3)
aktive Bekämpfung bestehender Gefahren
für das Leben, die Gesundheit, die
Versorgung mit lebensnotwendigen Gütern
und Leistungen und für bedeutende
Sachwerte;
Beseitigung von Schäden.
Dies gilt für die sonstigen hochwassergefährdeten
6
G ewä s s e r i m S ta d t ge b i et , d e n e n ke i n
Hochwassermeldepegel zugeordnet ist,
entsprechend.
(3)
Der Bürgermeister hat für die Alarmierung und den
Einsatz Alarmierungsunterlagen zu erstellen (§ 5
Abs. 8 Nr. 1 HWNAV, Ziff. II.3. und VII. VwV HWMO).
Die Alarmierungsunterlagen enthalten u.a. den
Hochwasseralarm- und Einsatzplan sowie besonders
betroffene Dritte nach § 2 Abs. 4 HWNAV. Die
Ala rm ieru n gs u nterla gen s in d la u fen d zu
aktualisieren. Die Aktualisierung ist den in dem
Hochwasseralarm- und Einsatzplan genannten
Personen bekannt zu geben.
(4) Mitarbeiter der Stadtverwaltung sowie Angehörige
der Freiwilligen Feuerwehr Lauter-Bernsbach, die im
Einsatzfall Aufgaben des Wasserwehrdienstes
wahrnehmen, nehmen an Fortbildungsmaßnahmen
und an Übungen teil.
§3
Zuständigkeit
(1) Zur Abwehr von Gefahren durch Hochwasser und
Eisgang im Stadtgebiet ist der Bürgermeister
zuständig. Er ruft den Einsatzfall für den
Wasserwehrdienst aus, bestimmt den Leiter des
Einsatzes und erklärt den Einsatzfall für beendet. Er
kann diese Aufgabe auf einen Dritten übertragen.
Über eingeleitete Maßnahmen wird die untere
Wasserbehörde umgehend informiert (§ 5 Abs. 8 Nr.
4 H W N AV ) . E r ke n n t n i s s e ü b e r ex t r e m e
Gefährdungen, insbesondere Verklausung,
Eisbildung und Eisaufbruch, welche bei der
Gefahrenabwehr gewonnen werden, sind an das
Landeshochwasserzentrum und die untere
Wasserbehörde zu übermitteln (§ 5 Abs. 8 Nr. 3
HWNAV).
(2) Der Leiter des Einsatzes nimmt die Befugnisse und
Aufgaben der Stadt am Einsatzort wahr und leitet
nach den Weisungen des Bürgermeisters die
Maßnahmen der Wasserwehr am Einsatzort.
§4
Verfahren zur Aufstellung des Wasserwehrdienstes
(1) Der Bürgermeister kann zu Maßnahmen der
Wasserwehr heranziehen:
a) die Freiwillige Feuerwehr,
b) Mitarbeiter der Stadtverwaltung,
und bei der Erfüllung vordringlicher Aufgaben in
Notfällen, wenn die eigenen Mittel der Gemeinde
hierfür nicht ausreichen,
c)
die Einwohner und
d) die Grundstücksbesitzer und Gewerbetreibenden gem. § 10 Abs. 4 SächsGemO.
können beantragen, ihre Pflichten (Hand- und / oder
Spanndienste) gegen Zahlung eines angemessenen
Geldbetrages abzulösen. Die Stadtverwaltung kann
die Ablösung in Geld zurückweisen, wenn die
Mitwirkung auf keine andere Weise, auch nicht
durch bezahlte Arbeitskräfte, erbracht werden kann.
Die Höhe der Ablöse richtet sich nach den zu
erwartenden Ausfallkosten, die die Stadt hätte,
wenn die festgesetzten Verpflichtungen durch
bezahlte Arbeitskräfte oder Transportunternehmen
erfüllt werden müssten.
genannten Personen orientiert er sich an der zur
Gefahrenabwehr voraussichtlich erforderlichen
Personalstärke des Wasserwehrdienstes. Die vom
Hochwasser direkt Betroffenen sollen vorrangig
herangezogen werden.
Die Herangezogenen bilden die Wasserwehr.
(2) Die zur Dienstleistung im Wasserwehrdienst
heranzuziehenden Personen nach Absatz 1 Buchst. c)
und d) sollen einen Bescheid des Bürgermeisters
erhalten, der Folgendes enthalten muss:
a)
b)
c)
d)
Beginn und Ende der Dienstpflicht,
Art der Dienstpflicht i.S.d. § 5 Abs. 1,
Versammlungsort im Falle der Alarmierung,
die während des Dienstes in der Wasserwehr zu
beachtenden Pflichten.
(4) Die Vollstreckung der Heranziehung zu den Pflichten
nach Absatz 1 richtet sich nach dem Sächsischen
Verwaltungsvollstreckungsgesetz (SächsVwVG) in
der Fassung der Neubekanntmachung vom 10.
September 2003 (SächsGVBl. S. 614, 913).
Der Bescheid sollte für sofort vollziehbar erklärt
werden und außerdem eine Belehrung über die Folge
von Zuwiderhandlungen gegen die Satzung und den
Heranziehungsbescheid sowie eine
Rechtsbehelfsbelehrung enthalten.
(5) Für Schäden an beweglichen und unbeweglichen
Sachen, die durch Maßnahmen der Wasserwehr
verursacht wurden, leistet die Stadt eine
angemessene Entschädigung , soweit der
Geschädigte nicht auf andere Weise Ersatz zu
erlangen vermag. Die Stadt haftet nicht, soweit der
Schaden durch Maßnahmen verursacht worden ist,
die zum Schutz der Person, der Hausgenossen oder
des Vermögens der Geschädigten getroffen worden
sind. Ein entgangener Gewinn wird nicht ersetzt.
(3) Die Hilfeleistung kann nur verweigern, wer jünger als
16 Jahre ist oder wer durch sie eine unzumutbare
gesundheitliche Schädigung befürchten oder
übergeordnete Pflichten verletzen müsste.
Jugendliche unter 18 Jahren dürfen zur Hilfeleistung
nur außerhalb der Gefahrenzone herangezogen
werden.
(4) Handlungen der nach Absatz 1 zu Maßnahmen der
Wasserwehr Herangezogenen oder von Personen,
die mit Einverständnis der Stadt unaufgefordert Hilfe
leisten, werden der Stadt zugerechnet. Die Hilfe
leistenden Personen unterstehen für die Dauer und
im Rahmen ihres Einsatzes der Weisungsbefugnis
des Bürgermeisters oder der von ihm beauftragten
Personen (§ 85 Absatz 2 Satz 3 SächsWG).
§5
Heranziehung / sonstige Befugnisse
(1)
Die nach § 4 Abs. 1 Buchst. c) und d)
herangezogenen Personen können verpflichtet
werden, mitzuarbeiten (Handdienste) und/oder
Transportleistungen (Spanndienste) zu erbringen.
Eine Stellvertretung ist zulässig. Bei Handdiensten
kann das Mitbringen von geeigneten Geräten, bei
Spanndiensten das Bereitstellen von geeigneten
Fahrzeugen und Treibstoffen verlangt werden.
(2) Für die Inanspruchnahme der Fahrzeuge,
Transportmittel und Gerätschaften leistet die Stadt
den Eigentümern und Besitzern auf Antrag
Entschädigung. Eine Vergütung der Hilfeleistung
sowie der Ersatz von Auslagen oder des
Verdienstausfalls werden nicht gewährt.
(3) Die nach § 4 Abs. 1 Buchst. c) und d) Herangezogenen
(6) Wer ein Hochwasserereignis bemerkt, durch das
Menschen oder erhebliche Sachwerte gefährdet
s i n d , i s t v e r p f l i c h t e t , u nv e r z ü g l i c h d i e
Stadtverwaltung zu benachrichtigen.
§6
Hochwassernachrichten- und Alarmdienst
(1)
Die Stadtverwaltung sendet unverzüglich nach
Eingang einer Hochwassereilbenachrichtigung eine
Empfangsbestätigung an das Landeshochwasserzentrum (§ 6 Abs. 2 HWNAV). Sie informiert
sich fortlaufend über die vom Landeshochwasserzentrum eingegangenen Hochwassernachrichten
sowie aus allen anderen ihr zugänglichen Quellen
(insbesondere Informationsplattform des
Landeshochwasserzentrums, § 7 Abs. 1 Nr. 2 HWNAV
und Anlage 7 VwV HWMO).
(2) Die Stadtverwaltung unterrichtet unverzüglich die
Öffentlichkeit im betroffenen Stadtgebiet über die
Hochwassergefahr, insbesondere die Besitzer oder
Eigentümer gefährdeter Grundstücke, Gebäude und
Anlagen, die Betreiber von Baustellen und die
Einrichtungen, die für die Abwehr von Gefahren für
die öffentliche Sicherheit und Ordnung zuständig
sind (§ 5 Absatz 8 Nr. 2 Satz 1 HWNAV). Nach
Mitteilung durch das Landeshochwasserzentrum
unterrichtet sie zudem unverzüglich diejenigen
Dritten, die den Empfang der Hochwassereilbenachrichtigung nicht gegenüber dem
Landeshochwasserzentrum bestätigt haben.
7
(3) Die Unterrichtung erfolgt auf der Grundlage eines mit
der unteren Wasserbehörde und der technischen
Fachbehörde in der höheren Wasserbehörde
abgestimmten Zustellungsplans (§ 5 Abs. 8 Nr. 2 Satz 2
HWNAV).
(4) Die Stadtverwaltung hat nach Verpflichtung durch die
zuständige Wasserbehörde sicherzustellen, dass
geeignete Personen als Pegelbeobachter zur
Verfügung stehen (§ 5 Absatz 8 Nr. 5 HWNAV).
§7
Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig nach § 124 Abs. 1 SächsGemO
handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
a) bei einer Heranziehung nach § 4 seiner
Verpflichtung nach § 5 Abs. 1 nicht nachkommt;
b) seiner Pflicht nach § 5 Abs. 6 nicht nachkommt.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis
1.000,00 € geahndet werden.
(3) Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Absatz 1 Nr. 1
des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten sind die
Gemeinden.
§8
Schlussbestimmungen
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen
Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die
Wasserwehrsatzung der Stadt Lauter/Sa. vom 10.07.2008
außer Kraft.
Lauter-Bernsbach, den 20.03.2015
Kunzmann
Bürgermeister
Bekanntmachungsanordnung
Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 in Verbindung mit Abs. 5 Sächsische
Gemeindeordnung (SächsGemO) gelten Satzungen und
andere ortsrechtliche Vorschriften, die unter Verletzung
von Verfahrens- und Formvorschriften der SächsGemO
zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer
Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande
gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
1. die Ausfertigung der Satzung oder des anderen
Ortsrechts nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die
Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung
oder des anderen Ortsrechts verletzt worden sind,
3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2
SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen
hat,
8
4.
vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO
genannten Frist
a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss
beanstandet hat oder
b) d i e Ve r l e t z u n g d e r Ve r fa h re n s - o d e r
Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter
Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung
begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.
Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 oder 4 geltend
gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs.
4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese
Verletzung geltend machen.
Lauter-Bernsbach, 20.03.2015
Thomas Kunzmann
Bürgermeister
Die Stadtverwaltung teilt mit
Im öffentlichen Teil der 8. Sitzung des Stadtrates der Stadt
Lauter-Bernsbach am 19.03.2015 wurden folgende
Beschlüsse gefasst:
Beschluss SR-2015/023
Der Stadtrat der Stadt Lauter-Bernsbach beschließt die
Wasserwehrsatzung der Stadt Lauter-Bernsbach in der
Fassung des Entwurfes vom 05.08.2014.
Beschluss SR-2015/024
Der Stadtrat der Stadt Lauter-Bernsbach beschließt, die
Anzahl der Plakate für Wahlwerbung im Rahmen der
Kommunalwahl am 07. Juni 2015 bzw. 28. Juni 2015 auf 20
Stück (Doppelplakate) je Partei bzw. Wählervereinigung zu
begrenzen.
Beschluss SR-2015/025
Der Stadtrat der Stadt Lauter-Bernsbach beschließt, für
die Maßnahme „Beseitigung Hochwasserschaden
Durchlass Talstraße im OT Lauter“ folgende Firmen nach
Feststellung der Eignung zur Angebotsabgabe
aufzufordern:
Firma GSG mbH, Lauter-Bernsbach
Firma Bauhof Dürigen, Schwarzenberg
Firma WTK, Schwarzenberg
Firma BAS, Scheibenberg
Firma Pöhla Bau, Schwarzenberg
Firma Baugeschäft Viehweger, Elterlein
Das Leistungsverzeichnis wird gebilligt.
Beschluss SR-2015/026
Der Stadtrat der Stadt Lauter-Bernsbach beschließt, den
Technischen Ausschuss zur Zuschlagserteilung für das Los
1 (Rohbauarbeiten) im Rahmen der Baumaßnahme
„Errichtung Neubau/Sanierung Turnhalle an der HeinrichHeine-Oberschule im OT Lauter“ zu bevollmächtigen.
Beschluss SR-2015/027
Der Stadtrat der Stadt Lauter-Bernsbach beschließt, das
Leistungsverzeichnis für das Los 2 (Dachdecker/Zimmererarbeiten) im Rahmen der Baumaßnahme
„Errichtung Neubau/Sanierung Turnhalle an der HeinrichHeine-Oberschule im OT Lauter“ zu bestätigen.
Beschluss SR-2015/028
Der Stadtrat der Stadt Lauter-Bernsbach beschließt, den
Beschluss SR-2015/013 vom 19.02.2015 aufzuheben und
den Zuschlag für das Los 2 (Rohbauarbeiten/Außenanlagen) im Rahmen der Baumaßnahme
„Errichtung Mehrzweckgebäude am Sportplatz an der
Ludwig-Jahn-Straße im OT Lauter“ auf das Angebot der Fa.
GSG Baugesellschaft mbH aus Lauter-Bernsbach zu
erteilen. Die Vergabesumme beträgt unter Wertung von
Nebenangeboten 271.980,88 €.
Beschluss SR-2015/029
Der Stadtrat der Stadt Lauter-Bernsbach beschließt, für das
Los 5 (Bauelemente) im Rahmen der Baumaßnahme
„Errichtung Sozialgebäude am Sportplatz an der LudwigJahn-Straße im OT Lauter“ den Zuschlag auf das Angebot
der Firma Türen + Fenster Hunger aus Schönheide zu
erteilen. Die Vergabesumme beträgt 51.305,20 EUR.
Beschluss SR-2015/030
Der Stadtrat der Stadt Lauter-Bernsbach beschließt, für das
Los 8 (Trockenbauarbeiten) im Rahmen der Baumaßnahme
„Errichtung Sozialgebäude am Sportplatz an der LudwigJahn-Straße im OT Lauter“ den Zuschlag auf das Angebot
der Firma Trockenbau Richter aus Stützengrün zu erteilen.
Die Vergabesumme beträgt 32.206,08 EUR.
Beschluss SR-2015/031
Der Stadtrat der Stadt Lauter-Bernsbach beschließt, für das
Los 11 (Fliesenlegerarbeiten) im Rahmen der
Baumaßnahme „Errichtung Sozialgebäude am Sportplatz
an der Ludwig-Jahn-Straße im OT Lauter“ den Zuschlag auf
das Angebot der Firma Fliesenverlegung Wolf GmbH aus
Reichenbach zu erteilen. Die Vergabesumme beträgt
brutto 32.377,27 €.
Beschluss SR-2015/032
Der Stadtrat der Stadt Lauter-Bernsbach beschließt, das
Leistungsverzeichnis für das Los 2 (Baumeisterarbeiten) im
Rahmen der Baumaßnahme „Anbau Kinderhaus Mini &
Maxi (24 Krippenplätze) im OT Lauter“ zu bestätigen.
Beschluss SR-2015/033
Der Stadtrat der Stadt Lauter-Bernsbach beschließt, dass
für die beschränkte Ausschreibung des Loses 3
(Dachabdichtung) im Rahmen der Baumaßnahme „Anbau
Kinderhaus Mini & Maxi (24 Krippenplätze) im OT Lauter“
folgende Firmen zur Abgabe von Eignungsnachweisen
durch die Verwaltung aufzufordern sind:
Dachdeckermeister Englert Harald, 08315 LauterBernsbach
Dachdeckerei Lars Reichel, 08315 Lauter-Bernsbach
Dachdeckermeister André Fischer, 08315 LauterBernsbach
Dachdeckermeister Andre Schieck, 08315 LauterBernsbach
Flachdach GmbH Schwarz, 08340 Schwarzenberg
Dachdeckerei Grüner, 08352 Raschau
D a c h d e c ke r m e i s t e r C h r i s t i a n Ka f f ka , 0 8 3 4 0
Schwarzenberg
Dachdeckerei Ralf Hahn, 08349 Johanngeorgenstadt
Nach Feststellung der Eignung sind die Firmen zur Abgabe
eines Angebotes aufzufordern.
Das vorliegende Leistungsverzeichnis des Loses 3 wird
bestätigt.
Beschluss SR-2015/034
Der Stadtrat der Stadt Lauter-Bernsbach beschließt, den
Bürgermeister zur Zuschlagserteilung für die Prolongation
des Kredites Nr. 6441001010 bei der Erzgebirgssparkasse
zu ermächtigen. Der Zuschlag soll an den
wirtschaftlichsten Anbieter erfolgen.
Im öffentlichen Teil der 7. Sitzung des Technischen
Ausschusses der Stadt Lauter-Bernsbach am 30.03.2015
wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Beschluss TA-2015/009
Der Technische Ausschuss der Stadt Lauter-Bernsbach
beschließt, zu dem Antrag auf Vorbescheid - Neubau eines
eingeschossigen Einfamilienhauses ( mit Walmdach) - auf
dem Flurstück 787 x der Gemarkung Lauter, Grundstück
an der Antonsthaler Straße, das gemeindliche
Einvernehmen zu erteilen.
Beschluss TA-2015/010
Der Technische Ausschuss der Stadt Lauter-Bernsbach
beschließt, zu dem Bauantrag - Errichtung einer 2geschossigen Balkonanlage ohne Dach an das vorhandene
Wohngebäude - auf dem Flurstück 25/3 der Gemarkung
Bernsbach, Grundstück Grünhainer Straße 35, das
gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Beschluss TA-2015/011
Der Technische Ausschuss der Stadt Lauter-Bernsbach
beschließt, zum Bauantrag - Garagenumbau/Garagenerweiterung - auf dem Flurstück 952 der Gemarkung
Bernsbach, Grundstück Waldweg 4, das gemeindliche
Einvernehmen zu erteilen.
Beschluss TA-2015/012
Der Technische Ausschuss der Stadt Lauter-Bernsbach
b e s c h l i e ßt , z u m B a u a nt ra g - N e u b a u e i n e s
Einfamilienhauses mit Garage - auf dem Flurstück 5/46
der Gemarkung Bernsbach, Grundstück an der Unteren
Viehtrift, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
9
Beschluss TA-2015/013
Der Technische Ausschuss der Stadt Lauter-Bernsbach
beschließt, zum Bauantrag - Neubau Einfamilienhaus - auf
den Flurstücken 567/7 und 563/3 der Gemarkung Lauter,
Grundstück Am Burkhardtswald, das gemeindliche
Einvernehmen zu erteilen.
Beschluss TA-2015/014
Der Technische Ausschuss der Stadt Lauter-Bernsbach
beschließt, zum Bauantrag - Umbau einer Garage Carportanbau - im Flurstück 1292/14 der Gemarkung
Lauter, Grundstück im Erholungsgebiet am Kohlweg, das
gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Beschluss TA-2015/015
Der Technische Ausschuss der Stadt Lauter-Bernsbach
beschließt, als Grundstückseigentümer die Zustimmung
zum Bau eines Hundezwingers im Kleingarten am
Burkhardtswald, Teil von Flurstück 548/2 der Gemarkung
Lauter, Parzelle 25, zu erteilen.
Beschluss TA-2015/016
Der Technische Ausschuss beschließt, dass folgende
Firmen nach Feststellung der Eignung zur Angebotsabgabe für die Arbeiten zur „Schadensbeseitigung
Hochwasser 2013, Wiederherstellung Bock- und
Flügelweg“, aufgefordert werden sollen:
Firma GSG mbH, Lauter-Bernsbach
Firma Bauhof Dürigen, Schwarzenberg
Firma WTK, Schwarzenberg
Firma TBS GmbH, Zwönitz
Firma Weck Tiefbau GmbH, Crinitzberg
Firma Pöhla Bau GmbH, Schwarzenberg
Firma Ploschke Hoch- u. Tiefbau, Lauter-Bernsbach
Das Leistungsverzeichnis wird gebilligt.
Beschluss TA-2015/017
Der Technische Ausschuss der Stadt Lauter-Bernsbach
beschließt, dass für die freihändige Vergabe des Loses 5
(Tischlerarbeiten) im Rahmen der Baumaßnahme „Anbau
Kinderhaus Mini & Maxi (24 Krippenplätze) im OT Lauter“
folgende Firmen zur Abgabe von Eignungsnachweisen
durch die Verwaltung aufzufordern sind:
Tischlerei Hellmut Landmann, Lauter-Bernsbach
Tischlerei Bernd Schürer, Lauter-Bernsbach
Tischlerei Morgenstern, Lauter-Bernsbach
Tischlerei Dominik Schürer, Lauter-Bernsbach
Tischlerei Frank Heurich, Lauter-Bernsbach
Tischlerei René Jungnickel, Schwarzenberg
Ruttloff Thomas Bau- und Möbeltischlerei, GrünhainBeierfeld
Tischlerei Heiko Schmidt, Zwönitz
Nach Feststellung der Eignung sind die Firmen zur Abgabe
eines Angebotes aufzufordern.
Das vorliegende Leistungsverzeichnis des Loses 5 wird
bestätigt.
10
Beschluss TA-2015/018
Der Technische Ausschuss der Stadt Lauter-Bernsbach
beschließt, die Leistungsverzeichnisse für die Lose 3a
(Türen/Fenster Neubau), 3b (Türen/Fenster Altbau) und 6
(Sportboden/Prallwand) im Rahmen der Baumaßnahme
„Errichtung Neubau/Sanierung Turnhalle an der HeinrichHeine-Oberschule im OT Lauter“ zu bestätigen.
Beschluss TA-2015/019
Der Technische Ausschuss der Stadt Lauter-Bernsbach
beschließt, für das Los 1 (Rohbauarbeiten) im Rahmen
der Baumaßnahme „Errichtung Neubau/Sanierung
Turnhalle an der Heinrich-Heine-Oberschule im OT
Lauter“ den Zuschlag auf das Angebot der Firma
Baugeschäft Viehweger e. Kfm. aus Elterlein zu erteilen.
Die Vergabesumme beträgt 347.334,50 €.
Die Zuschlagserteilung erfolgt vorbehaltlich der
Ergebnisse des noch durchzuführenden Verfahrens nach
§ 8 des Sächsischen Vergabegesetzes.
Beschluss TA-2015/020
Der Technische Ausschuss der Stadt Lauter-Bernsbach
beschließt, für das Los 9 (Heizungs- und
Lüftungsinstallationen) im Rahmen der Baumaßnahme
„Errichtung Neubau/Sanierung Turnhalle an der HeinrichHeine-Oberschule im OT Lauter“ den Zuschlag auf das
Angebot der Firma Klempner & Installateure GmbH aus
Schwarzenberg zu erteilen. Die Vergabesumme beträgt
68.102,14 €.
Beschluss TA-2015/021
Der Technische Ausschuss der Stadt Lauter-Bernsbach
beschließt, für das Los 10 (Sanitärinstallationen) im
Rahmen der Baumaßnahme „Errichtung
Neubau/Sanierung Turnhalle an der Heinrich-HeineOberschule im OT Lauter“ den Zuschlag auf das Angebot
der Firma Haustechnik 2000 GmbH aus Limbach zu
erteilen. Die Vergabesumme beträgt 36.744,67 €.
Beschluss TA-2015/022
Der Technische Ausschuss der Stadt Lauter-Bernsbach
beschließt, für das Los 11 (Elektroinstallationen) im
Rahmen der Baumaßnahme „Errichtung
Neubau/Sanierung Turnhalle an der Heinrich-HeineOberschule im OT Lauter“ den Zuschlag auf das Angebot
der Firma Elektro-Krauß aus Lauter-Bernsbach zu
erteilen. Die Vergabesumme beträgt 57.248,90 €.
Beschluss TA-2015/023
Der Technische Ausschuss der Stadt Lauter-Bernsbach
b e s c h l i e ßt , f ü r d a s L o s 3 0 ( H e i z u n g s - u n d
Lüftungsinstallationen) im Rahmen der Baumaßnahme
„Errichtung Sozialgebäude am Sportplatz an der LudwigJahn-Straße im OT Lauter“ den Zuschlag auf das Angebot
der Firma Frank Dietel aus Lauter-Bernsbach zu erteilen.
Die Vergabesumme beträgt 58.117,04 €.
Beschluss TA-2015/024
Der Technische Ausschuss der Stadt Lauter-Bernsbach
beschließt, für das Los 31 (Sanitärinstallationen) im
Rahmen der Baumaßnahme „Errichtung Sozialgebäude
am Sportplatz an der Ludwig-Jahn-Straße im OT Lauter“
den Zuschlag auf das Angebot der Firma Haustechnik
Schubert aus Hartenstein zu erteilen. Die Vergabesumme
beträgt 82.195,05 €.
Im nichtöffentlichen Teil der 6. Sitzung des
Verwaltungsausschusses der Stadt Lauter-Bernsbach am
01.04.2015 wurde folgender Beschluss gefasst:
Beschluss VA-2015/004
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Lauter-Bernsbach
beschließt, einem Antrag auf Stundung von rückständigen
Gewerbesteuer für 2012, 2014 und 2015 einschließlich
aller Nebenforderungen bis zum 31.05.2015
stattzugeben.
Beschluss VA-2015/005
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Lauter-Bernsbach
beschließt, dem Stadtrat zu empfehlen, das Grundstück
an der Alten Straße, OT Oberpfannenstiel, T.v. Flurstück
1091/20 der Gemarkung Bernsbach zu verkaufen. Der
Grundstückspreis soll durch ein Wertermittlungsgutachten festgelegt werden.
Beschluss VA-2015/006
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Lauter-Bernsbach
beschließt, dem Stadtrat zu empfehlen, die Verlegung des
Regenwasserkanals auf dem kommunalen Flurstück
676/86 der Gemarkung Bernsbach zu genehmigen und
das Leitungsrecht im Grundbuch zu sichern.
Beschluss VA-2015/007
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Lauter-Bernsbach
beschließt, dem Stadtrat zu empfehlen, der Satzung der
Stadt Lauter-Bernsbach über die Erhebung von
Verwaltungskosten für Amtshandlungen in weisungsfreien Angelegenheiten (Verwaltungskostensatzung V w K S ) i n d e r Fa s s u n g d e s E n t w u r fe s v o m
18.02.2015 zuzustimmen.
Hinweis:
Sachverhalte, Begründungen sowie Anlagen zu den
jeweiligen Beschlüssen können in der Stadtverwaltung
Lauter-Bernsbach, VG I – Rathausstraße 11, Zi. 09,
eingesehen werden.
Informationen aus dem Rathaus
Voraussichtliche Sitzungstermine
·
·
·
des Stadtrates: Donnerstag, 21.05.2015,
Aula Hugo-Ament-Grundschule
des Technischen Ausschusses:
Montag, 04.05.2015, Ratssaal
Hermann-Uhlig-Platz 1
des Verwaltungsausschusses:
Mittwoch, 06.05.2015, Ratssaal
Hermann-Uhlig-Platz 1
Entsorgungskalender Mai im OT Bernsbach
Bioabfall: - wöchentlich Montag und
am Samstag, dem 23.
Gelbe Tonne: - am Dienstag, dem 05. und 19.
Restabfälle: - am Donnerstag, dem 28. und
- am Montag, dem 18.
Papiertonne: - am Dienstag, dem 26.
Entsorgungskalender Mai im OT Lauter
Bioabfall: - wöchentlich Montag und
am Samstag, dem 23.
Gelbe Tonne: - am Montag, dem 04. und 18.
Restabfälle: - am Samstag, dem 02. und
- am Freitag, dem 15. und 29.
Papiertonne: - am Mittwoch, dem 06.
Sondertour: - am Dienstag, dem 05.
Einladung zur Einwohnerversammlung
Am Dienstag, 28. April 2015 um 19.00 Uhr in der
Mehrzweckhalle, OT Bernsbach, Schulstraße 36
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
wir laden Sie herzlich zu unserer Einwohnerversammlung
am 28. April in die Mehrzweckhalle ein. Neben den in der
Tagesordnung benannten Themen stehen Ihnen
Bürgermeister, Stadträte und Verwaltungsmitarbeiter
selbstverständlich auch für Fragen zu andere Themen zur
Verfügung.
TAGESORDNUNG
1. Begrüßung
2. Investitionsschwerpunkte unserer Stadt –
E r we i te r u n g d e r K i n d e re i n r i c ht u n ge n ,
Tu r n h a l l e n b a u a n d e r O b e r s c h u l e ,
Funktionsgebäude am Sportplatz, Sanierung der
Stützmauer am Lindenring im Wohnpark
3. Geplanter Umbau der B 101
4. Unterbringung von Asylbewerbern in LauterBernsbach – aktueller Sachstand
5. Sonstiges, Anfragen, Diskussion
! ! ! B i tt e n u t ze n S i e d i e Pa r k p l ä t ze v o r d e r
Kindereinrichtung in der Thälmannstraße!!!
Begrüßung unserer Jüngsten
Erstmals in diesem Jahr begrüßte der Bürgermeister die
neugeborenen Lauter-Bernsbacher sowie deren Eltern
und Geschwisterkinder im Rathaus. Gleich an zwei
Nachmittagen am 25. und 26. März 2015 überreichte Herr
Kunzmann die Willkommensgeschenke der Stadt LauterBernsbach. Bei Kaffee und Kuchen lernten sich die Eltern
kennen und konnten ihre Erfahrungen als frisch
gebackene Muttis und Vatis austauschen.
11
bach passieren. Veranstalter dieses Radsportgroßereignisses ist der Polizeisportverein Chemnitz e. V.
Die Radfahrer werden den Ortseingang Bernsbach auf der
Beierfelder Straße, dann weiter die Grünhainer Straße
entlang in Richtung Grünhain unterwegs sein. Kurzfristige
Straßensperrungen sind zu erwarten. Alle
Sportbegeisterten und Interessierten sind hierzu herzlich
eingeladen.
Information der Stadtverwaltung Lauter-Bernsbach
zur öffentlichen Ausschreibung von Bauleistungen
nach VOB/A
Die Stadt Lauter-Bernsbach schreibt im Zusammenhang
mit dem Bauvorhaben „Errichtung Anbau/Sanierung
Turnhalle an der H.-Heine-Oberschule im OT Lauter“
folgende Bauleistungen öffentlich aus:
- Los 3a: Türen/Fenster (Neubau)
- Los 3b: Türen/Fenster (Altbau)
Die Ausschreibungen wurden am 22.04.2015 auf der
Vergabeplattform Vergabe24 und im
Ausschreibungsblatt Sachsen veröffentlicht.
Zum Thema Asyl…
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Stadt LauterBernsbach,
Mit einem herzlichen Willkommensgruß werden als
jüngste Lauter-Bernsbacher begrüßt: James Chang, Finn
Edgar Döring, Alina Fischer, Tristan Hartl, Anni und Lotta
Schmidt, Ian Gerd Ufer, Willi Wuttke, Marie Gündel, Alison
Emilia Harmes, Alexis Loebert, Elli Sue Schreier, Ida Kristin
Adler, Yusof Alsmael, Mio Böhm, Svea Fischer, Nele
Hübner, Raija Rausch, Jonas Tommy Spahn, Hanna Matilda
Voigt, Laura Ziemert, Kurt Berger, Elia Günther, Tim Güttler
sowie Lotti Albusberger.
An dieser Stelle noch einmal „Herzlichen Glückwunsch“
an die Eltern und dem Nachwuchs die besten Wünsche für
eine glückliche und zufriedene Zukunft in LauterBernsbach.
Das Ordnungsamt informiert!
Die 36. Erzgebirgsrundfahrt wird am 10.05.2015, ab ca.
12.30 Uhr das Ortsgebiet Lauter-Bernsbach, OT Berns12
kein Thema bewegt die Menschen unserer Region – und
sicherlich auch darüber hinaus – derzeit so sehr, wie die
Unterbringung der großen Zahl an Asylsuchenden, die in
Deutschland Schutz suchen. Mit großem Verständnis
sehen wir auch die Aufgaben, Nöte und Zwänge, die der
Freistaat Sachsen den Landkreisen, den Kommunen mit
Erstaufnahmeeinrichtungen und am Ende den einzelnen
Städten und Gemeinden auferlegt. Umso wichtiger ist es,
alles dafür zu tun, die Akzeptanz der Menschen bei uns im
Erzgebirge für die Nöte und Schicksale der Asylsuchenden
zu fördern.
Die Organisation der Unterbringung der Asylsuchenden
obliegt dem Erzgebirgskreis. Dabei sind die Kommunen –
also auch die Stadt Lauter-Bernsbach – gesetzlich
verpflichtet, den Landkreis zu unterstützen. Die
Kreisverwaltung greift bei der Suche nach Unterkünften
zu einem großen Teil auf Gebäude zurück, die sich im
Eigentum des Erzgebirgskreises befinden. Daher werden
derzeit alle verfügbaren Objekte auf ihre Eignung
überprüft. Auch ein Gebäude in unserer Stadt – die jetzige
Einrichtung für begleitetes Wohnen für Suchtkranke (Am
Burkhardtswald) – wird derzeit entsprechend untersucht.
Ob und in welchem Umfang dort tatsächlich eine
Unterbringung von Flüchtlingen stattfinden wird, ist
derzeit noch nicht absehbar. Darüber hinaus werden
voraussichtlich zwei kommunale Wohnungen für 8
angekündigte Personen zur Unterbringung von
Asylsuchenden zur Verfügung gestellt. Auch hier ist derzeit
aber noch kein konkreter Zeitpunkt für einen Bezug
absehbar.
Stadtrat und Bürgermeister haben in einem Brief an Herrn
Landrat Frank Vogel deutlich gemacht, dass die Stadt
Lauter-Bernsbach grundsätzlich bereit ist, ihren Teil zur
Lösung dieser gesamtgesellschaftlichen Frage beizutragen
und Asylsuchende aufzunehmen. Allerdings muss die
Unterbringung ausgewogen in allen Städten und
Gemeinden erfolgen. Die Zahl der Asylsuchenden muss in
einem angemessenen Verhältnis zur Einwohnerzahl der
jeweiligen Gemeinde stehen. Eine Konzentration auf
bestimmte Regionen des Kreises, wie sie im Moment zu
beobachten ist, sollte unbedingt vermieden werden.
Außerdem erwartet die Stadt Lauter-Bernsbach vom
Landratsamt eine offene und zeitnahe Information über
alle Entscheidungen, die eine Unterbringung in unserer
Stadt betreffen. Diese wurde inzwischen von Herrn
Landrat Vogel zugesichert.
Viele Emotionen und Vorurteile prägen derzeit die
Diskussion um das Thema Asyl. Zu oft wird dabei
vergessen, dass hinter dem Wort „Asylbewerber“
Menschen mit persönlichen Schicksalen stehen. Über die
Bewilligung des Asylantrages entscheiden letztendlich
andere Stellen – auf Grundlage geltender Gesetze. Unsere
Aufgabe ist es, die Flüchtlinge bis zu dieser Entscheidung
menschenwürdig unterzubringen und diesen mit der
gebotenen Toleranz gegenüber zu treten. Bitte helfen Sie
dabei mit!
Nähere Informationen zum Thema Asyl erhalten Sie unter
www.erzgebirgskreis.de. Hier beantwortet die
Landkreisverwaltung die wichtigsten Fragen zum Thema
und informiert zu aktuellen Entwicklungen. Über alle
Belange unseren Ort betreffend informieren wir Sie an
dieser Stelle.
Kunzmann
Bürgermeister
Aufruf zum Frühjahrsputz!
Die Anlieger an öffentlichen Straßen werden hiermit
aufgerufen, entsprechend den Festlegungen der §§ 5 und 6
der Straßenreinigungssatzung, die Gehwege und
Schnittgerinne von Gras, Laub und Unkraut zu befreien.
Helfen Sie mit unsere Stadt sauber zu halten! Der Bauhof
der Stadt Lauter-Bernsbach wird im Zeitraum vom
27.04.2015 bis zum 30.04.2015 den angesammelten
Straßenkehricht abfahren. Hierbei ist zu beachten, dass
maximal zwei 10 Liter Eimer Straßenkehricht abgeholt
werden.
Um die Straßen, Gehwege und Grünanlagen auch
zukünftig sauber zu halten noch ein Hinweis an alle
Hundebesitzer: Der Frühling ist da und an allen Wegen
und Plätzen grünt es. Da ist es mehr als ärgerlich, dass
immer wieder die Hinterlassenschaften unserer lieben
Vierbeiner sichtbar werden. Und nicht nur auf den
Gehwegen oder Straßen sondern auch auf Wiesen und
Spielplätzen sind sie zu finden. Das ist lässt nicht nur das
Stadtbild schlecht aussehen sondern ist auch ärgerlich
und unangenehm für die Grundstücksbesitzer.
W i r r u fe n d a h e r j e d e n H u n d e b e s i t ze r a u f,
eigenverantwortlich einen Teil dazu beizutragen, dass
unser Stadtbild nicht unnötigerweise durch „Tretminen“
verschandelt wird. Auf die Möglichkeit der Ahndung
durch Verwarnungsgelder seitens der Stadtverwaltung
wird nochmals ausdrücklich hingewiesen. Ebenfalls
besteht die Möglichkeit einer Anzeigenerstattung, sollten
Sie einen derartigen Verstoß bemerken und den
Verursacher benennen können.
Alle Hundebesitzer sollten daher niemals ohne einen
Hundekotbeutel aus dem Haus gehen. Diese sind
handelsüblich zu erwerben und, solange der Vorrat reicht,
kostenfrei im Rathaus der Stadt Lauter-Bernsbach
abzuholen.
Auch wird die Stadt demnächst im Stadtgebiet
Hundetoiletten aufstellen, die ein Entnehmen der
Hundekotbeutel sowie ein Entsorgen dieser leicht
ermöglichen.
Damit sind alle Hundebesitzer angesprochen Ihren
Beitrag zu leisten, um unsere Stadt sauber zu halten.
Wir gratulieren im Monat Mai ganz
herzlich
OT Bernsbach
01.05.
01.05.
01.05.
03.05.
04.05.
04.05.
04.05.
05.05.
06.05.
06.05.
08.05.
08.05.
08.05.
09.05.
10.05.
14.05.
14.05.
16.05.
17.05.
17.05.
21.05.
22.05.
Werner Beck
Helga Klug
Magda Müller
Anneliese Lachmann
Ilse Keller
Rudolf Schulze
Käthe Walther
Lisa Lenk
Gert Hahn
Gisela Wende
Ursula Biehl
Ursula Haase
Wolfgang Zimmermann
Gerta Gärner
Margarete Stelzner
Hannelore Anger
Thea Schubert
Siegfried Seinig
Siegfried Burkert
Jutta Hammerschmidt
Hans Braun
Alice Köhler
85 Jahre
83 Jahre
81 Jahre
81 Jahre
81 Jahre
80 Jahre
90 Jahre
85 Jahre
83 Jahre
82 Jahre
81 Jahre
83 Jahre
80 Jahre
84 Jahre
86 Jahre
82 Jahre
80 Jahre
86 Jahre
87 Jahre
82 Jahre
81 Jahre
91 Jahre
13
24.05.
25.05.
25.05.
26.05.
27.05.
29.05.
30.05.
30.05.
Martin Köhler
Hannelore Götze
Christa Schuffenhauer
Regina Blum
Rita Zille
Ingeburg Illig
Edgar Petter
Ruth Rau
92 Jahre
80 Jahre
88 Jahre
80 Jahre
84 Jahre
91 Jahre
83 Jahre
81 Jahre
Ehejubiläum
21.05. Manfred und Ursula Lorenz 60 Jahre
21.05. Frieder und Renate Trültzsch 55 Jahre
28.05. Rudi und Renate Albrecht 60 Jahre
OT Lauter
01.05.
01.05.
02.05.
02.05.
02.05.
02.05.
03.05.
04.05.
05.05.
07.05.
10.05.
10.05.
11.05.
12.05.
13.05.
14.05.
14.05.
15.05.
15.05.
16.05.
17.05.
19.05.
20.05.
20.05.
20.05.
23.05.
24.05.
26.05.
26.05.
27.05.
29.05.
Marianne Hensche
Inge Meisel
Edith Lein
Christa Ullmann
Anni Weidauer
Konrad Wendler
Heinrich Brümmer
Harald Riedel
Ruth Fritzsch
Doris Miller
Lothar Friedrich
Magdalena List
Horst Richter
Christa Grunewald
Lothar Mehlhorn
Marianne Lauckner
Günther Nier
Manfred Mosig
Johannes Weißflog
Gerda Georgi
Sonja Merdon
Leonore Fischer
Günter Höllein
Magda Schulz
Erika Vetter
Johanne Weiterer
Hanni Loos
Marianne Hahn
Lisa Weißflog
Helga Walther
Jutta Weißflog
91 Jahre
80 Jahre
84 Jahre
81 Jahre
81 Jahre
88 Jahre
83 Jahre
80 Jahre
89 Jahre
82 Jahre
84 Jahre
81 Jahre
83 Jahre
86 Jahre
82 Jahre
87 Jahre
92 Jahre
85 Jahre
84 Jahre
86 Jahre
84 Jahre
88 Jahre
85 Jahre
88 Jahre
83 Jahre
92 Jahre
88 Jahre
88 Jahre
83 Jahre
81 Jahre
81 Jahre
Schulnachrichten
Start unseres Projektes: STARK FÜRS LEBEN – KINDER
AKTIV GEGEN GEWALT
Die Frage nach einem wirksamen Schutz von Kindern
gegen alle Formen der Gewalt ist ein Thema, dass Eltern
immer wieder beschäftigt und auch verunsichert. Immer
öfter sind Kinder tagsüber alleine unterwegs. Im
vergangenen Jahr gab es im Landkreis mehrfach die
Meldung, dass Kinder auf dem Schulweg oder direkt vor
Schulen und anderen öffentlichen Einrichtungen von
Fremden angesprochen wurden. Die Hinweise wurden
ernst genommen und im Umfeld unserer Grundschule
reagierte man sofort mit entsprechenden
Elterninformationen und einer erhöhten Polizeipräsenz
vor und nach dem Unterricht. Im Kreise des Elternrates
und der Schulleitung gab es daraufhin vielfältige
Gespräche zu möglichen Präventionsmaßnahmen. Wir
einigten uns schnell, als uns das Angebot vom Verein für
Aktivität und Prävention (VAP) e.V. vorlag. Vorgestellt
wurde ein soziales Gruppenprojekt, dessen Ziel es ist, den
Kindern durch praktische Übungen und Beispiele
Handlungs- und Verhaltensstrategien vorzustellen, die
ihnen helfen, in schwierigen Situationen richtig zu
reagieren. Nur gut vorbereitete und geschulte Kinder, die
Vertrauen in ihre eigene Stärke aufgebaut haben, sind im
Ernstfall gut gerüstet und haben eine Chance brenzlige
Situationen unversehrt zu bestehen. Im Vorfeld haben
Herr Eberhart und Herr Badstüber vom „Verein für
Aktivität und Prävention e.V.“ wesentliche Projektinhalte
in zwei Elternabenden vorgestellt.
Der zehnwöchige Kurs startet nun voraussichtlich am 27.
April 2015. Unterrichtet wird in der Grundschule „Hugo
Ament“ im OT Bernsbach und an der Oberschule
„Heinrich Heine“ im OT Lauter.
Eltern und Lehrkräften liegt die Sicherheit unserer Kinder
auf dem Schul- und Nachhauseweg sehr am Herzen.
Wir möchten deshalb alle Bürger in Lauter-Bernsbach
dazu aufrufen: „Halten Sie die Augen offen! Schauen Sie
immer öfter mal aus dem Fenster oder über den
Gartenzaun um zu sehen, ob auf der Straße alles in
Ordnung ist.“ Das Wissen darum, dass unsere Kinder auf
dem Schulweg im Notfall Ansprechpartner finden, die
ihnen weiterhelfen, verschafft uns ein sichereres Gefühl.
Herzlichen Dank.
Elternrat und Lehrkräfte der Grundschule
Ehejubiläum
21.05. Günter und Gudrun Klecha 55 Jahre
27.05. Erich und Lotte Pausch 65 Jahre
28.05. Werner und Christa Müller 60 Jahre
28.05. Siegfried und Gisela Schwotzer 55 Jahre
29.05. Hubert und Rita Zeggel 50 Jahre
14
„Was vorstellbar ist, ist auch machbar“ (A. Einstein).
Viele Schulen unseres Landkreises beteiligten sich am
diesjährigen regionalen Landeswettbewerb Mathematik
für Oberschulen. Die 32 besten Teilnehmer aus den
Klassenstufen 5, 6, 7 und 8 der Vorrunde im Dezember
2014 wetteiferten um wertvolle Punkte. Auch unsere
Heinrich-Heine-Oberschule war mit 5 Schülern wieder gut
dabei. Aus den Klassen 5 wurden Michelle Thieme und
Jacob Lorenz, aus den Klassen 6 Helena Fahsel und
Johannes Poller und aus der Klasse 8 Lara Müller
nominiert.
Gemeinsam mit den Teilnehmern aus den anderen Schulen
warteten unsere Schüler geduldig in der großen Aula der
Oberschule Aue-Zelle bis es endlich losging. Die Aufregung
der „Matheolympioniken“ im Raum war mit Händen zu
greifen. Nach zwei Stunden schwerer Kopfarbeit, denn der
gute Freund Taschenrechner war nicht erlaubt, war es
dann geschafft. Die begleitenden Lehrer saßen gleichzeitig
an der Korrektur der erledigten Aufgaben.
Die zweitägige Orgelfahrt führt Matthias Grünert in neun
verschiedene Kirchen zwischen Raschau und
Wittgensdorf. In jedem der ca. 30minütigen Konzerte
erklingt ein anderes Musikprogramm, welches jeweils auf
die Besonderheiten der verschiedenen Instrumente
zugeschnitten ist. Deswegen lohnt sich der Besuch
mehrerer Konzertstationen besonders!
Am Freitag, dem 01.05.2015, findet um 19.30 Uhr in der
Ev.-Luth. Kirche Lauter das vierte Konzert der Orgeltour
statt. Der Eintritt ist kostenlos, um eine Spende zur
Deckung der Kosten wird herzlich gebeten.
Gleich nach dem Mittagessen wurden die Preisträger
dieser 6. Auflage des Wettbewerbs gekürt. Die Freude war
besonders bei Helena Fahsel groß. Sie errang in Ihrer
Klassenstufe den 2. Platz, zu dem wir ihr herzlich
gratulieren. Aber alle unsere anderen Teilnehmer können
auch stolz auf sich sein, denn das Podium verfehlten sie nur
knapp.
Das Gesamtprogramm der Orgelfahrt finden Sie unter
www.orgelarena.de im Kapitel „Kirchenklang e.V.“
(Johannes Poller, Helena Fahsel, Michelle Thieme, Jacob
Lorenz und Lara Janine Müller (v. l.))
Die Evangelisch Freikirchliche Gemeinde
Aue-Lauter informiert
Glückwunsch und weiter so!
K. Männich und das Mathematiklehrerteam der HeinrichHeine-Oberschule
Wir laden zu folgenden Veranstaltungen ein:
Kirchliche Nachrichten
Konzert am
01.05.2015, 19.30 Uhr,
Ev.-Luth. Kirche Lauter
im Rahmen der
„Orgelfahrt entlang
der Silberstraße“
mit dem Kantor
der Frauenkirche
Dresden,
Matthias Grünert
Die Landeskirchliche Gemeinschaft Lauter informiert
Gemäß dem Thema „Wenn du die Posaunen hörst…“
findet am 30. und 31. Mai das Kreisposaunenfest statt.
Mit dabei sind Bläser aus Landeskirchlichen
Gemeinschaften der Umgebung. Am Samstagabend, um
18:30 Uhr wird es eine Abendmusik auf dem Lauterer
Markt geben, ebenso eine Morgenmusik am Sonntag an
verschiedenen Stellen in Lauter und Bernsbach. Nach der
Mittagsmusik, um 11:30 Uhr auf dem Markt, wird als
Höhepunkt am Sonntag, dem 31.Mai um 14 Uhr ein
Festgottesdienst auf dem Festplatz in Lauter stattfinden.
Alle sind herzlich willkommen! Eintritt frei!
sonntags:
von 9.30 bis ca.11.00 Uhr Gottesdienst
(Kindergottesdienst und
Kleinkindbetreuung während des
Gottesdienstes)
- 10.5. und 24.5.15 in Aue, Ernst-BauchStr. 10
- 3.5., 17.5. und 31.5.15 in Lauter,
Antonsthaler Str. 2
donnerstags: 16.30 Uhr Bibelgespräch in Lauter
Dienstag:
Samstag:
19.5.15 , 16.00 bis 17.30 Uhr,
„ Spatzenkreis“ (Kinder 3-7 Jahre) in Lauter
30.5.15, 9.00 Uhr, Frauenfrühstück in
Lauter
Die Landeskirchliche Gemeinschaft Lauter
informiert
Wir laden zu folgenden Veranstaltungen in die DietrichBonhoeffer-Str.13 ein:
Gemeinschaftsstunde und parallel dazu Kinderstunde
Sonntag, den 26.04, 10.+24.05.2015,
17.00 Uhr
15
Bibelstunde
Dienstag, den 12.+26.05.2015, 19.00 Uhr
Frauenstunde Dienstag, 19.05.2015, 19.30 Uhr
Jugendstunde freitags, 19.00 Uhr
Am 17.05.2015 findet bei uns der Bezirks-Frauentag ab
14.00 Uhr statt.
Zum Pfingstmontag treffen wir uns am Hotel
Danelchristel 10.30 Uhr zu einem Allianzgottesdienst.
Vom 30.-31.05.2015 feiern wir unser Posaunenfest der
Chöre aus den Gemeinschaftsbezirken Lauter und Aue.
Zum Festgottesdienst am Sonntag laden wir alle herzlich
auf den Festplatz in Lauter um 14.00 Uhr ein.
(Bei schlechtem Wetter im Kulturhaus.)
Weitere Info's: www.lkg-lauter.de
Senioren der Stadt Lauter-Bernsbach / OT Lauter
Im Mai wollen wir eine Ausfahrt am 26.05.2015 in den
Wörlitzer Park unternehmen.
Kontaktadresse: Anneliese Scholz, Kirchberg 9,
Tel. 257128
Kirchliche Nachrichten der Ev.-Luth. Kirchgemeinde
Bernsbach
Gottesdienste
Kirche "Zur Ehre Gottes", Bernsbach
3. Mai
9.30 Uhr Kantategottesdienst mit
Kindergottesdienst
10. Mai
10.00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl und
Kindergottesdienst
17. Mai
10.00 Uhr Gottesdienst mit
Kindergottesdienst
24. Mai
10.00 Uhr Gottesdienst mit
Kindergottesdienst
25. Mai
9.30 Uhr Waldgottesdienst am Spiegelwald mit
den Allianzgemeinden
(bei Regen in der Grünhainer Kirche)
31. Mai
9.30 Uhr Festgottesdienst mit
Jubelkonfirmation, Kindergottesdienst und
anschl. Abendmahl
Martin-Luther-Kirche, Oberpfannenstiel
10. Mai
9.00 Uhr Gottesdienst mit
Abendmahl
10.00 Uhr Kindergottesdienst
14. Mai
10.00 Uhr Gottesdienst mit
Kindergottesdienst
17. Mai
9.00 Uhr Gottesdienst
24. Mai
9.00 Uhr Gottesdienst
10.00 Uhr Kindergottesdienst
25. Mai
9.30 Uhr Waldgottesdienst am Spiegelwald mit
den Allianzgemeinden
(bei Regen in der Grünhainer Kirche)
16
8.- 17. Mai 2015 Haus- und
Straßensammlung der Diakonie Sachsens
für Offene Jugendarbeit im ländlichen Raum
unter dem Thema: Ideen säen
- Zukunft ernten
Die Ev.- Luth. Kirchgemeinde Lauter
lädt zu folgenden Gottesdiensten und
Veranstaltungen ein:
26. April 9.30 Uhr – Gottesdienst mit der
Mädchenschar, Kindergottesdienst
03. Mai 9.30 Uhr – Predigtgottesdienst
mit Taufgedächtnis, Kurrende+ Chor,
Kindergottesdienst
10. Mai 9.30 Uhr – Gottesdienst mit Abendmahlsfeier,
Flötenkreis, Kindergottesdienst
- 14.00 Uhr Ephorales Frauentreffen in der Kirche
14. Mai Christi Himmelfahrt –
9.30 Uhr – Gottesdienst, Orgel+,
Kindergottesdienst
17. Mai 9.30 Uhr - Gottesdienst, Band,
Kindergottesdienst
24. Mai Pfingstsonntag –
9.30 Uhr Gottesdienst mit Abendmahlsfeier,
Chor,
Kindergottesdienst
25. Mai Pfingstmontag –
10.30 Uhr Gottesdienst
am Hotel Danelchristelgut, Posaunenchöre der
Allianzgemeinden, Angebot für Kinder
dienstags 18.30 Uhr - Junge Gemeinde
freitags ab 17.00 Uhr Jung- und Mädchenschar im KGHaus
Vortrag von Lebensberater Dieter Leicht
zum Thema: die ZEITNOT der moderne – das Phänomen
„Zeit“ - Hintergründe für unser Gehetztsein - mögliche
Auswege am Dienstag, den 28. April, 19.30 Uhr,
Kirchgemeindehaus Lauter, Pfarrstr. 2a
Eintritt frei!
Alle Interessierten sind herzlich willkommen.
„Orgelarena entlang der Silberstraße“
Im Rahmen eines Orgelmarathons macht Matthias
Grünert (Organist der Frauen-kirche Dresden) auch Halt in
Lauter. Am 1. Mai, 19.30 Uhr lässt er die Orgel in unserer
Kirche für eine halbe Stunde erklingen, bevor er nach
Schwarzenberg weiterzieht. Das sollte sich niemand
entgehen lassen!
Herzliche Einladung!
Vereinsmitteilungen
Die Bernsbacher Musikanten laden herzlich ein zum
1. Mai – Frühschoppen 2015
Wo? Mehrzweckhalle Bernsbach
Wann? Einlass 10.00 Uhr und Beginn 10.30 Uhr
Eintritt? Wie immer – frei!
Mit im Programm: Gruppe Einklang (vormals „Die jungen
Bernsbacher Musikanten)
Für Speis und Trank wird bestens gesorgt.
Der Vorstand
i.A. Lothar Schubert
Einladung zur Seniorenveranstaltung
am Mittwoch, dem 20. Mai 2015 – 15.00 Uhr
ins Kulturhaus der Stadt lauter-Bernsbach.
Programmgestaltung durch die Kirchgemeinde Lauter und
dem EZV Lauter.
Nach einem gemeinsamen Kaffeetrinken laden die
Singgruppe „Auertal“ vom EZV Aue zu einem
Hutzennachmittag ein.
Alle Seniorinnen und Senioren der Stadt Lauter-Bernsbach
sind herzlich dazu eingeladen.
Eintrittskarten sind vor der Veranstaltung zum Preis von
2,00 EURO erhältlich.
Ein Fahrdienst wird angeboten. Bitte in der Evangel.
Kirchgemeinde OT Lauter melden.
Es grüßen alle ganz herzlich
Kirchgemeinde und EZV Lauter.
SV Saxonia Bernsbach e.V.
Einladung zur Mitgliederhauptversammlung
Liebe Mitglieder des SV Saxonia Bernsbach e.V., hiermit
laden wir euch recht herzlich zu der am
Freitag, den 29. Mai 2015, 18:00 Uhr
im Sportlerheim Bernsbach
stattfindenden ordentlichen MitgliederhauptVersammlung ein, bei der diesmal, entsprechend unserer
Satzung, der Vorstand neu zu wählen ist.
Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Bestätigung der Tagesordnung
3. Jahresbericht der Leitung
4. Berichte der Abteilungen
5. Kassenbericht
6. Bericht der Kassenprüfer
7. Aussprache und Abstimmung zu den Berichten
8. Auszeichnungen
9. Anträge
10. Entlastung des Vorstandes
11. Neuwahlen
12. Schlusswort
Alle Mitglieder des Vereins sind herzlichst eingeladen. Wir
hoffen auf eine zahlreiche Teilnahme.
Der Vorstand
Einladung
Hiermit lädt der EZV Bernsbach für Sonnabend, den
25.04.2015 recht herzlich zu einem Hutzennachmittag in
den Gesellschaftsraum, Beierfelder Str. 14 ein. Beginn ist
17 Uhr. Heimatfreund Hermann Meinel aus Bad Schlema
wird in einem Lichtbildervortrag über die Entwicklung des
Kurbades und die Wismut berichten.
Für das leibliche Wohl ist gesorgt.
Glück auf!
EZV Bernsbach
Ausfahrt des EZV Bernsbach nach Meißen
Am 16.05.15 fährt der EZV nach Meißen zur Besichtigung
der Porzellanmanufaktur und einer Weinverkostung mit
Besichtigung des Weingutes Schloss Proschwitz. Für diese
Fahrt sind noch einige Plätze frei. Meldungen bitte bei
Siegfried Schubert (Tel.: 03774-63320).
Glück auf!
EZV Bernsbach
Der Lauterer SV Viktoria informiert:
Spiele der kommenden Wochen
25.04. D Lugau - Lauter
25.04. C Neudorf - Lauter / Bernsbach
26.04. Schneeberg - Lauter 1
03.05. Lauter 1 - Grünstädtel
09.05. F Lauter - Bernsbach
09.05. E Johanngeorgenstadt - Lauter
09.05. D Sosa / Zschorlau - Lauter
09.05. C Lauter / Bernsbach –
Grünstädtel / Raschau
09.05. B Auerhammer/Lauter - Neudorf
10.05. Schwarzenberg - Lauter 1
16.05. F Bermsgrün - Lauter
16.05. E SZB 2 - Lauter
16.05. C Zwönitz - Lauter / Bernsbach
16.05. B Leukersdorf - Auerhammer /
Lauter
17.05. Lauter 1 - Grünhain / Beierfeld
30.05. F Lauter - Schönheide
30.05. E Lauter - Scheibenberg
10.30
13.30
15.00
15.00
09.15
10.30
10.30
13.30
15.00
15.00
09.15
10.00
13.30
15.00
15.00
09.15
10.30
17
30.05. D Neustädtel - Lauter
30.05. C Lauter / Bernsbach - SZB
30.05. B Lößnitz - Auerhammer / Lauter
31.05. Zschorlau - Lauter 1
10.30
13.30
15.00
15.00
Die C-Jugend trägt ihre Heimspiele in Bernsbach
aus, die B-Jugend in Auerhammer. Zur Absicherung des
Trainings- und Wettkampfbetriebes in der E - und D –
Jugend sucht der Lauterer SV für die kommende
Saison noch Übungsleiter. Interessenten können sich
montags und donnerstags ab 16.30 Uhr auf dem
Sportplatz an der Jahnstr. melden.
Der SV Saxonia Bernsbach e.V. Abteilung Kegeln
informiert:
Die Kegelsaison neigt sich dem Ende entgegen und viele
Teams haben Ihre Mannschaftswettbewerbe
bereits abgeschlossen. Hier nun die ersten Ergebnisse.
Unsere Damenmannschaft spielt seit einigen Jahren in
der Kreisliga und belegte in dieser Saison mit
6 Punkten den 2.Platz.
Abschlusstabelle:
1. SG Breitenbrunn
14 Pkt.
2. SV Saxonia Bernsbach 06 Pkt.
3. SVM Rasch.-Markersb. 04 Pkt.
Die erste Männermannschaft spielte in der letzten Saison
in der 2. Bezirksklasse Staffel 1 eine sehr erfolgreiche
Meisterschaftsrunde und wurde am Ende verdienter
Staffelsieger und Aufsteiger in die 1. Bezirksklasse. Dort
wird Sie in der neuen Spielserie 2015/16 über 120 Wurf
/Spieler starten.
Abschlusstabelle:
1. SV Saxonia Bernsbach
20 Pkt.
2. SV Schönberg
16 Pkt.
3. SG Motor Thurm
14 Pkt.
4. KSV SaRi Hohenst.-E.
12 Pkt.
5. Grünhainer KSV
10 Pkt.
6. SV Neuoelsnitz/Erzgb.
08 Pkt.
7. Wüstenbrander SV 1862 04 Pkt.
8. SV Lok Glauchau-Nied.
0 Pkt.
Unsere Oldies - die Seniorenmannschaft spielte letzte
Saison in der Bezirksklasse Staffel 1 ebenfalls eine
hervorragende Meisterschaft und wurde verdient
Staffelsieger und damit berechtigte Chanchen, in der
neuen Spielzeit 2015/16 wieder in der Bezirksliga zu
spielen. Dazu ist es erforderlich, sich am 30./31. Mai beim
anstehenden Relegationsturnier einen Aufstiegsplatz zu
sichern.
Abschlusstabelle:
1. SV Saxonia Bernsbach
39,0 Pkt.
2. SSV Wiesenburg
37,5 Pkt.
3. TSV 90 Zwickau
30,0 Pkt.
4. SV Fortschritt Glauchau 23,0 Pkt.
5. SG Motor Thurm
20,5 Pkt.
18
Allen unseren Mannschaften herzlichen Glückwunsch zu
diesen sehr guten sportlichen Ergebnissen.
Der Vorstand Abteilung Kegeln
W. Brückner
Öffentlichkeitsarbeit
Am 8. Mai ist Weltrotkreuztag – die Blutspende beim
DRK führt den Grundgedanken des Rotkreuzgründers
Henry Dunant fort
Die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung ist die größte
humanitäre Organisation der Welt. Der Weltrotkreuztag
am 8. Mai erinnert an den Geburtstag von Henry Dunant,
den Gründer der Internationalen Rotkreuz- und
Ro t h a l b m o n d b e we g u n g . S e i t 1 9 8 4 w i rd d e r
„Weltrotkreuz- und Weltrothalbmondtag" international
an diesem Tag begangen.
Auf Dunants Vorstellung von Humanität und der Idee, dass
Menschen ihren Mitmenschen helfen, die in Not geraten
sind – ungeachtet von Herkunft, Religion und Hautfarbe –
beruht die Gründung des Roten Kreuzes. Getreu der Idee
Dunants lebt die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung
vom ehrenamtlichen Engagement der freiwilligen Helfer.
Innerhalb der Rotkreuzfamilie obliegt dem DRKBlutspendewesen in der Bundesrepublik eine wichtige
Funktion. Die uneigennützige Blutspende beim DRK ist
humanitäres Handeln und ein Akt der sozialen
Verantwortung.
Eine Gelegenheit zur nächsten Blutspende besteht:
- am Mittwoch, den 6. Mai 2015 in der Zeit zwischen
15:00 Uhr und 19:00 Uhr in der Oberschule, H.-UhligPlatz 2 in Lauter.
- am Mittwoch, den 20. Mai 2015 in der Zeit zwischen
13:30 Uhr und 19:00 Uhr in der Mehrzweckhalle,
Schulstr. 36 in Bernsbach.
Verschiedenes
Entwicklung der dauerhaft dezentralen
Abwasserentsorgung im Gebiet des ZWW
Im Verbandsgebiet des ZWW wird es nach Abzug der bis
zum 31.12.2020 noch zentral anzuschließenden
Grundstücke insgesamt 3.180 Grundstücke mit 10.685
Einwohnern geben, deren Abwässer nicht in einer
öffentlichen Kläranlage gereinigt werden. Von diesen
Grundstücken verfügen 480 Grundstücke über einen
Abwasserteilanschluss (Abwasseranschluss an das Netz
des ZWW ohne zentrale Reinigung) und 2.700
Grundstücke über keinen Abwasseranschluss. Bei diesen
Grundstücken kommt auch perspektivisch eine
Kleinkläranlage bzw. abflusslose Grube zur Anwendung.
Gemäß den Vorgaben der Novellierung des Sächsischen
Wassergesetzes (SächsWG) vom 12.07.2013 hat auch bei
diesen Grundstücken die Abwasserentsorgung zum
01.01.2016 dem Stand der Technik zu entsprechen, das
heißt es sind vollbiologische KKA zu errichten oder
bestehende Anlagen mit einer biologischen
Reinigungsstufe auszurüsten und abflusslose Gruben
müssen standsicher und dicht sein. Auch im Grundstück
anfallende sogenannte Grauwässer sind der KKA oder
Grube zuzuführen. Diesen Anforderungen kamen bis dato
ca. 38 % der Grundstückseigentümer nach.
Die Errichtung vollbiologischer KKA oder Umrüstung
bestehender Anlagen ist förderfähig und der Freistaat
Sachsen gewährt bis 31.12.2015 gemäß Richtlinie
Siedlungswasserwirtschaft (RL SWW/2009)
entsprechende Zuschüsse. Für Fragen der
Zuwendungsvoraussetzungen/gesetzlichen Anforderungen und Fachfragen zum Thema vollbiologische KKA
steht der ZWW unter der Telefon-Nummer 03774 / 144115 und im Internetz unter www.wasserwerke.net unter
der Rubrik Abwasser und Kleinkläranlagen zur Verfügung.
Wasserwerke Westerzgebirge schließen bis 2020
weitere 10.600 Einwohner abwasserseitig zentral an
Gesetzliche Regelungen
Die Europäische Union (EU) legt für den Schutz der
Umwelt und für die Bewirtschaftung des Wassers in
seiner Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) vom 22.12.2000
fest, dass bis 2015 alle Gewässer der EU einen guten
ökologischen und chemischen Zustand zu erreichen
haben. Zur Umsetzung der nachhaltigen Verbesserung
der Gewässerzustände wurden 3 Bewirtschaftungszyklen
(1. Zyklus 2009-2015, 2. Zyklus 2015-2021, 3. Zyklus 20212027) eingeräumt. Die Mitgliedsländer der EU haben
entsprechende Maßnahmen einzuleiten, um bis
spätestens 2027 alle Umweltziele zu erreichen.
Umgesetzt wurden die Vorgaben der WRRL in deutsches
Recht durch das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) des
Bundes vom 31.07.2009. Danach sind bis zum 22.12.2015
ein guter ökologischer und chemischer Zustand der
oberirdischen Gewässer, der künstlichen und erheblich
veränderten Gewässer zu erreichen. Sollte sich der
Gewässerzustand nicht weiter verschlechtern und die
n o t we n d i ge n Ve r b e s s e r u n g s m a ß n a h m e n n u r
schrittweise in einem längeren Zeitraum technisch
durchführbar sein, kann die Umsetzungsfrist zweimal für
einen Zeitraum von jeweils 6 Jahre verlängert werden,
somit spätestens bis 2027.
Als einziges Bundesland verschärfte Sachsen die
Vorgaben der WRRL und des WHG derart stark, dass
bereits zum 31.12.2015 die Abwasserentsorgung
(zentrale und dezentrale Anlagen) an den Stand der
Technik anzupassen ist. Basis hierfür ist die Novellierung
des Sächsischen Wassergesetztes (SächsWG) vom
12.07.2013 sowie die Kleinkläranlagenverordnung des
Freistaates Sachsen vom 19.06.2007.
In anderen Bundesländern gibt es solche verschärften
Regelungen wie in Sachsen nicht, so wird z. B. in Thürin-
gen ein erheblicher Teil der Bewirtschaftungsmaßnahmen gem. WRRL/WHG auf die Zeiträume 2021
und 2027 verlegt.
Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) des ZWW
Nach der schrittweisen Aufnahme der
Abwasserzweckverbände und der Bildung des
Bereiches Abwasser investierte der ZWW in den Jahren
2001 bis 2014 allein im Bereich Abwasser 187,23 Mio.
€. So wurden im gesamten Verbandsgebiet viele Kanäle
und Abwasserverbindungsleitungen neu gebaut und
Zentral- oder Gruppenkläranlagen oder
Kläranlagenstufen von bereits bestehenden
Zentralkläranlagen neu errichtet. Damit erhöhte sich
der Anschlussgrad der Einwohner im Verbandsgebiet
des ZWW mit Abwasservollanschlüssen von 42,4 % in
2001 auf 87,3 % in 2014.
Mit Erlass der Kleinkläranlagenverordnung des
Freistaates Sachsen und der Novellierung des
Sächsischen Wassergesetzes haben zum 31.12.2015
alle Abwassereinleiter in Sachsen dem Stand der
Technik zu entsprechen. Dieses hatte zur Folge, dass
viele Bürger und Bürgerinitiativen einen zentralen
Abwasseranschluss forderten. Der ZWW beschloss
Lösungen im Sinne der Bürger zu finden, so der
Verbandsvorsitzende des ZWW, Bürgermeister
J o a c h i m R u d l e r, u n d p a s s t e d a s
Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) des ZWW bereits
in 2009/2010 dahingehend an, dass viele damals
abwasserseitig dezentrale Gebiete neu als
abwasserseitig zentral zu erschließend vorgesehen
sind.
Da der Wille und die Bereitschaft zur Schaffung
weiterer zentraler Abwasseranschlüsse durch den
ZWW auch ab 2011, selbst mit einem erheblichen
finanziellen Anteil der Bürger (in manchen Gebieten
des ZWW bis zu 8.000,00 € pro Hausanschluss), weiter
stieg, wurde das ABK des ZWW bis 2013/2014 ständig
fortgeschrieben.
In 2014 formulierte der ZWW ein Investitionskonzept
mit einem Gesamtumfang von 42.953.900 € für die
Jahre 2015 bis 2020, nach dem in diesem Zeitraum
weitere 3.250 Abwasserhausanschlüsse mit 10.634
Einwohnern an die zentrale Abwasserentsorgung
angeschlossen werden können. Bis zu einer
Investitionsobergrenze von 3.000 € pro
anzuschließendem Einwohner finanziert der ZWW.
Liegen die Investitionskosten höher, leistet die
Bürgerschaft in der Regel den Mehrbetrag. Das
Investitionskonzept wurde in den langfristigen
Wirtschaftsplan des ZWW integriert und mittlerweile
kommunalaufsichtlich genehmigt.
Die äußerst konstruktiven Verhandlungen mit fast 50
Bürgerinitiativen für einen zentralen Abwasseranschluss mit zum Teil finanzieller oder materieller
19
Bürgerbeteiligung im Verbandsgebiet des ZWW gibt uns
Recht, so der Geschäftsführer Dr. Frank Kippig, sowohl
wirtschaftlich als auch technisch die richtige
abwassertechnische Lösung zu schaffen.
Helmholtz-Institut Freiberg für
Ressourcentechnologie
Bestandsschutz bis zum zentralen Anschluss des ZWW
Kooperationspartner:
- Helmholtz-Institut Freiberg für Ressourcentechnologie am Helmholtz-Zentrum DresdenRossendorf
- TU Bergakademie Freiberg
- Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe
Zur Schaffung rechtmäßiger Zustände ab dem 01.01.2016
haben der ZWW und das Landratsamt Erzgebirgskreis auf
Basis der „Ermessensleitenden Hinweise des SMUL vom
11.12.2013“ einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zur
abwasserseitigen Erschließung (ÖRV) für den Zeitraum
2015 bis 2020 geschlossen.
Sowohl der Landrat des Erzgebirgskreises Frank Vogel als
auch der Verbandsvorsitzende des ZWW Bürgermeister
Joachim Rudler bekräftigten mit der Unterzeichnung des
Vertrages, für die Bürger unserer Region die richtige
Entscheidung getroffen zu haben.
In diesem Vertrag verpflichtet sich der ZWW, sein
Investitionskonzept in den vereinbarten Jahresscheiben
abzuarbeiten und die entsprechenden
Abwasservollanschlüsse nebst öffentlichem Kanalnetz
und Kläranlagen herzustellen. Der Landkreis wiederum
kontrolliert die Fertigstellung der Baumaßnahmen und
verpflichtet sich, diese kurzfristig abzunehmen.
Für die Bürger und Grundstückseigentümer, die im
Zeitraum vom 01.01.2016 bis 31.12.2020 vom ZWW an
das zentrale Abwassernetz angeschlossen werden, bietet
der Vertrag Rechtssicherheit. Sowohl das Landratsamt als
zuständige Untere Wasserbehörde als auch der ZWW als
verantwortlicher Aufgabenträger gewähren diesen
G r u n d st ü c k s e i g e n t ü m e r n b i s z u m ze n t ra l e n
Abwasseranschluss für seine bestehende
Kleinkläranlage/abflusslose Grube Bestandsschutz.
Voraussetzung dafür ist, dass der Grundstückseigentümer
seine Kleinkläranlage/abflusslose Grube ordnungsgemäß
wie bisher betreibt und keine Gefährdung für die Umwelt
besteht.
Information an die Grundstückseigentümer
Der ZWW wird bis 30.06.2015 jeden der 3.250
Grundstückseigentümer, die im Zeitraum vom
0 1 . 0 1 . 2 0 1 6 b i s 3 1 . 1 2 . 2 0 2 0 e i n e n ze nt r a l e n
Abwasservollanschluss erhalten, schriftlich informieren.
In diesem Schreiben benennt der ZWW die Art des
Abwasservollanschlusses und den geplanten Zeitraum
des Anschlusses. Gleichzeitig hat der
Grundstückseigentümer über die Internetseite des ZWW
d i e M ö g l i c h ke i t , E i n b l i c k i n d a s j e w e i l i g e
Abwasserbeseitigungskonzept des Ortes zu nehmen
(www.wasserwerke.net, Achtung, diese Seiten werden
bis 30.06.2015 vervollständigt). Zusätzlich bietet der
ZWW die Möglichkeit zu telefonischen Auskünften zum
ABK unter der Tel.-Nr. 03774/144-184 oder die
Vereinbarung eines Termins im ZWW selbst.
20
Erkundung von metallischen Rohstoffen im Erzgebirge
In fachlicher Zusammenarbeit mit dem Sächsischen
Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie.
Untersuchungsort: Lagerstättengebiet Geyer im
Mittelerzgebirge
Welche Ziele hat das Projekt?
Das Ziel ist, geophysikalische Methoden zur Erkundung
von Rohstoffvorkommen und zur Auswertung der
aufgezeichneten Messdaten weiterzuentwickeln. In
der weiteren Anwendung geht es darum,
möglicherweise vorhandene Rohstoffkörper bis in eine
Tiefe von 500 Meter nachzuweisen.
Die Methoden erlauben es, Bodenschätze ohne
Eingriffe in die Umgebung aufzuspüren. Im Rahmen
des Projektes sollen zudem mathematische Verfahren
entwickelt werden, mit denen aus den erfassten
geophysikalischen Daten ein realitätsnahes
dreidimensionales Modell des geologischen
Untergrundes erstellt werden kann. Ein solches Modell
ist für den Untergrund im Gebiet GeyerEhrenfriedersdorf geplant.
Warum wurde das Gebiet Geyer-Ehrenfriedersdorf
ausgewählt?
Das Untersuchungsgebiet liegt im Mittelerzgebirge
und gehört verwaltungspolitisch zum Landkreis
Erzgebirgskreis. Es umfasst eine etwa 110 km2 große
Fläche zwischen den Städten Grünhain-Beierfeld und
Elterlein im Süden, Zwönitz im Westen, Gelenau im
Norden und Ehrenfriedersdorf und Geyer im Osten.
In der Vergangenheit wurden dort häufig Bergbau- und
Erkundungsarbeiten durchgeführt. Das Gebiet ist
deshalb gut erschlossen, es liegen umfangreiche
Dokumente und Daten vor. Die Wissenschaftler
können diese Daten nutzen und sie mit den neuen
Untersuchungsergebnissen vergleichen. Außerdem
gibt es in dem Untersuchungsgebiet nur geringe
Einflüsse durch Faktoren wie die Gestalt der
Erdoberfläche, Besiedlung, Infrastruktur, Altbergbau
sowie Überdeckung durch jüngere Gesteinsschichten.
Um welche Rohstoffe geht es?
Im Gebiet Geyer-Ehrenfriedersdorf sind zum Teil
erhebliche Anreicherungen der folgenden Elemente
bekannt: Zinn, Zink, Wolfram, Molybdän, Kupfer, Eisen,
Blei, Silber und Indium. Praktisch werden solche
Ro h sto ffe in vielen I n d u st riezweigen u n d
Anwendungen eingesetzt, beispielsweise Zinn für die
Mikroelektronik und Zink in der Metallindustrie.
Hochtechnologie-Metalle wie Indium werden z.B. für
Bildschirme und in der Mikroelektronik angewendet.
Welche Untersuchungsmethoden werden eingesetzt?
Es kommen mehrere verschiedene Methoden zum
Einsatz.
- Aerogeophysikalische Messungen
Diese Untersuchungen werden durchgeführt durch die
Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe
(BGR). Die BGR setzt dafür ihren Messhubschrauber ein,
zunächst mit den gleichzeitig verwendbaren Methoden
Elektromagnetik, Magnetik und Radiometrie.
Für die Radiometrie wird ein Gammastrahlenspektrometer benutzt, es ist im Hubschrauber
eingebaut. Die Methode bestimmt die natürliche
Radioaktivität (Gammastrahlung) der oberflächennahen
Gesteine und Böden eines Messgebietes. Sie liefert
Informationen über die Verteilung der Radioelemente an
der Erdoberfläche und ist ein wichtiges Hilfsmittel zur
geologischen Kartierung.
Die Sensoren für die Elektromagnetik und Magnetik
befinden sich in einer zehn Meter langen Flugsonde.
Diese hängt an einem 45 Meter langen Kabel in einer
Höhe von 30 bis 40 Metern über dem Gelände
(www.aerogeophysik.de). Aus den elektromagnetischen
Signalen wird die elektrische Leitfähigkeit im Untergrund
abgeleitet; sie kann Anzeichen für im Gestein vorhandene
Erzmineralisation bis in eine Tiefe von etwa 150 Metern
liefern.
Später sollen weitere Verfahren am Boden zum Einsatz
kommen, die Erkundungen bis in etwa 500 Meter Tiefe
ermöglichen.
- Reflexionsseismische Messungen
Diese werden an der Erdoberfläche durchgeführt. Die
Wissenschaftler messen die sogenannte akustische
Impedanz, ebenfalls ein wichtiger Indikator für Strukturen
im Untergrund, indem sie bodennahe Fallgewichte
verwenden. Diese führen zu kaum wahrnehmbaren
Schwingungen im Boden, die die Forscher aufzeichnen.
- Transient-elektromagnetische Messungen
Die Methode der Transienten-Elektromagnetik (TEM)
bestimmt die elektrischen Leitfähigkeiten des
Untergrundes bis zu mehreren Hundert Metern Tiefe.
Durch eine Abfolge verschiedener Induktionsprozesse,
können die Wissenschaftler eine mit der Zeit abklingende
Spannung (Transient) messen, die die Verteilung des
Widerstands im Untergrund widerspiegelt. Diese
Messungen werden ebenfalls an der Erdoberfläche
durchgeführt.
Werden die Anwohner von den Untersuchungen
beeinträchtigt?
Der Hubschrauber folgt einem genau festgelegten Plan
auf parallelen Linien und fliegt in einer Höhe von etwa 100
Metern über dem Gelände. Er verursacht naturgemäß
Fluggeräusche, aber das Überfliegen von bewohnten
Gebieten soll weitgehend vermieden werden. Die Beflie-
gungen können je zwei Wochen in den kommenden
drei Jahren dauern.
B e e i n t rä c h t i g u n g e n d e r A n w o h n e r d u r c h
Bodenmessungen entlang einer festgelegten Profillinie
sind nicht zu erwarten. Der Einsatz der Fallgewichte
verursacht sehr geringe Geräusche und eine sehr
geringe Menge von Abgasen, jedoch keine
Erschütterungen. Die bei der Messung erzeugten
elektromagnetischen Felder stellen keine Gefahr für
Lebewesen dar.
Wie geht es danach weiter?
Mehrere Studenten entwickeln im Rahmen ihrer
Doktor- und Masterarbeiten mathematische
Methoden, um mithilfe der aufgezeichneten Daten ein
dreidimensionales Modell des Untergrundes im Gebiet
Geyer-Ehrenfriedersdorf zu erstellen. Es soll die heute
dort noch vorhandenen Bodenschätze aufzeigen. Dies
wird etwa drei Jahre dauern. Die Projektpartner haben
sich zur Veröffentlichung der Ergebnisse verpflichtet.
Das Forschungsprojekt ist damit abgeschlossen.
Kontakt:
Helmholtz-Institut Freiberg für Ressourcentechnologie
am Helmholtz-Zentrum Dresden-Rossendorf
Prof. Dr. Jens Gutzmer
Direktor
Tel.: 0351 260 4400
j.gutzmer@hzdr.de
Dr. Richard Gloaguen
Abteilungsleiter Fernerkundung
Tel.: 0351 260 4424
r.gloaguen@hzdr.de
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
Tina Schulz
Tel. 0351 260 4427
t.schulz@hzdr.de
Weitere Informationen finden Sie hier:
www.hzdr.de/hif
www.hzdr.de/hif_exploration
Forstbezirk Eibenstock
700 000 Bäume für den Zukunftswald
Mit Einsetzen des Frühlings beginnen im Forstbezirk
Eibenstock die alljährlichen Aufforstungen. Auch in
diesem Jahr soll auf einer großen Waldfläche
Zukunftswald gepflanzt werden. Dazu liefern
zahlreiche Baumschulen in den nächsten Wochen über
700 000 Pflanzen. Mehr als ein Drittel davon sind
Weißtannen, nahezu die Hälfte Rotbuchen und
zahlreiche Bergahorne und Eichen. Aus
Naturschutzgründen werden zudem jeweils 2 000
Bergulmen und Eiben im Westerzgebirge in den
Waldboden eingebracht . In großem Umfang sind in
21
diesem Jahr auch zahlreiche Sträucher bestellt worden.
Als Waldrand oder die Wege begleitend finden fast 8 000
davon Platz im Forstbezirk und bereichern das Ökosystem
Wald. Zudem sind sie auch ästhetisch schön für alle
Waldbesucher.
Die Hälfte der Pflanzen stammt von Baumschulen des
Staatsbetriebes Sachsenforst. Den anderen Teil liefern
private regionale und überregionale Baumschulen.
Für die Pflanzung der Bäume ist das Zeitfenster relativ
eng. Binnen der nächsten vier Wochen muss der Großteil
der Pflanzen in den Boden gebracht werden, also noch
bevor deren Blätter austreiben. Ein Kraftakt, den der
Forstbezirk Eibenstock allein nicht stemmen kann. Aus
diesem Grund müssen über 460 000 Pflanzen durch
Unternehmen gepflanzt werden.
Geht alles gut, sind im Mai weitere 150 ha (300
Fußballfelder) Wald mit standortgerechten Bäumen
gepflanzt.
Sachsenforst plant 2015 insgesamt weitere ca. 1 200 ha
Wald zukunfts-gerecht umzuwandeln - eine Investition
von 11,5 Mio. Euro. Seit 1993 wurden im Forstbezirk
Eibenstock 1 500 ha Rotbuche, 1 300 ha Weißtanne und 1
000 ha weiterer Baumarten gepflanzt.
Im Wald gibt es immer etwas zu entdecken
Den Wald Erleben mit allen Sinnen
Der Forstbezirk Eibenstock lädt im Wonnemonat Mai zu
Frühlingsspaziergängen ein. Natur- und Wanderfreunde
können viel zum Thema Wald und Naturschutz erfahren.
Dazu haben die Mitarbeiter des Forstbezirkes ein
abwechslungsreiches Programm zusammengestellt.
Am 15. Mai 2015 kann mit der ganzen Familie ab 14:00
Uhr an einer Kinderfreundlichen Wanderung teilnehmen.
Treffpunkt für den etwa 1,5km langen Spaziergang ist das
Hotel am Bühl „Das Blaue Wunder“ in Eibenstock.
Am Sonntag den 24. Mai geht es auf Entdeckungsreise mit
dem Revierförster. Von 14 bis 16 Uhr gilt es den Wald zu
erkunden. Auch hier ist der Treffpunkt das Hotel am Bühl.
Am Samstag, den 30. Mai sollte man sich vormittags nichts
vornehmen. Hier kann man Waldentstehung im Zeitraffer
bewundern. Die Wanderung, die 09.00 Uhr am Busplatz in
der Johanngeorgenstädter Neustadt beginnt führt ins
Steinbachtal, das vor 10 Jahren von Sturm „Derecho“
heimgesucht wurde. Es ist immer wieder faszinierend,
welche Kräfte in der Natur stecken.
Fotos machen Lust auf einen Besuch
Im vergangenen Jahr startete der TourismusZweckverband Spiegelwald einen Aufruf zum
Fotowettbewerb. Bewohner und Gäste hatten
Gelegenheit, bekannte und weniger bekannte Motive der
Spiegelwaldregion im Bild festzuhalten. Knapp 30
Hobbyfotografen beteiligten sich am Wettbewerb und
reichten ihre schönsten Fotos ein. Als Sieger ging Herr
Wolfgang Hilbig mit einem Bild vom winterlichen KönigAlbert-Turm aus dem Wettbewerb hervor. Die
Zweitplazierte, Frau Marion Rauscher, beteiligte sich mit
einem Ortsmotiv von Grünhain. Über Platz drei können
sich Fam. Hellmich und Kai Golla freuen.
Die Siegerbilder sollen künftig den König-Albert-Turm
schmücken. Alle Gewinner werden schriftlich
benachrichtigt und zur Preisübergabe eingeladen.
Den Einsendern der Fotos vielen Dank für ihre Teilnahme
und einen herzlichen Glückwunsch an die Sieger des
Wettbewerbs.
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Mitteilungsblatt der Stadt Lauter-Bernsbach im Erzgebirge
Herausgeber: Stadtverwaltung Lauter-Bernsbach,
Rathausstr. 11, 08315 Lauter-Bernsbach
Tel.: 03771/7031-0 Fax: 03771/7031-21
E-Mail: presse@bernsbach.de
www.lauter-bernsbach.de
Verantwortlich für den amtlichen Teil:
Stadt Lauter-Bernsbach,
vertreten durch den Bürgermeister,
Herrn Thomas Kunzmann
Verantwortlich für den übrigen Text- und Anzeigenteil:
Stadtverwaltung Lauter-Bernsbach, Frau Mikolajetz
Druck: Druckerei Hans Müller, Inh. Reinhard Müller,
Rathausstr. 9, 08315 Lauter-Bernsbach
Das nächste Mitteilungsblatt erscheint am 28.05.2015
Redaktionsschluss: 12.05.2015
Anzeigenschluss: 15.05.2015
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