Reisen 2014 - NRW
Transcription
Reisen 2014 - NRW
Reisen 2014 - Exklusiv für Mitglieder des Fördervereins Süd-England und der National Trust Mittel-England und der National Trust Mecklenburg-Vorpommern Deutschlands schöner Nordosten Fachreiseleitung: Max Wolters, Historiker und Museumskurator (Museum „Haus des Waldes“ in Köln-Porz/Gut Leidenhausen) Smallh ythe Place Roßstraße 133 · 40476 Düsseldorf Tel. 0211-454 85-0 · www.nrw-stiftung.de Scotne y Castle Auf Grund der großen Nachfrage wird diese Reise in 2014 wiederholt. Süd-England und der National Trust - eine Reise der Vielfalt Reisetermin: Di., 1.7. bis So., 6.7.2014 In den Grafschaften Sussex, Kent und Wiltshire ist die malerische Landschaft Südenglands reich an Historie und Kultur. Ganz besonders 2 beeindruckend sind sicherlich die vielfältig gestalteten englischen Gärten. Sie besuchen berühmte und weniger bekannte Stätten, Besitztümer und aktuelle Projekte des National Trust: Historische Wohnhäuser, mittelalterliche Burgen, wunderbar restaurierte Landsitze, bedeutende prähistorische Stätten, kleinere Museen und last but not least: Gartenanlagen, die zur Reisezeit in voller Blüte stehen. Erleben Sie, wie der National Trust sich mit großem Einsatz für die Erhaltung und Weiterentwicklung dieser „Schätze“ engagiert. Bei einem Treffen mit Mitarbeitern des National Trust im Head Office Heelis in Swindon tauschen Sie sich mit den englischen „Experten“ aus und gewinnen so einen Einblick, wie die größte Kultur- und Naturschutzorganisation Europas arbeitet. Ergänzt wird die Reise durch einen Streifzug durch die Metropole London. Ihr Fachreiseleiter, Max Wolters, ist ein ausgewiesener Great Britain-Experte, der Ihnen die Stätten und Projekte des National Trust kompetent und auf unterhaltsame Weise näherbringt. 1. Tag Düsseldorf - Kent Früh morgens Fahrt im komfortablen Fernreisebus von Düsseldorf nach Calais. Fährüberfahrt nach Dover und weiter mit dem Bus durch die Grafschaft Kent zur pittoresken Wasserburg Scotney Castle aus dem 14. Jh. Sie umgibt ein romantischer Landschaftspark, der 1837 - 1855 im Stil des „natural landscaping“ mit Rhododendren, Azaleen, Kletterrosen und schönen Wegen angelegt wurde. Nach einem Spaziergang durch den Park Hotelbezug in Maidstone für 2 Übernachtungen. 2. Tag Zauberhafte Gärten und Herrenhäuser Fahrt nach Sissinghurst Castle & Garden. Die Schriftstellerin Vita Sackville-West hat den zauberhaften Garten des historischen Landsitzes gestaltet. Durch Hecken und Mauern entstanden berühmte Themengärten mit viel Atmosphäre. Legendär ist der „weiße Garten“. Weiter geht es durch die malerische Grafschaft East Sussex. Sie besuchen die gut erhaltene mittelalterliche Burgruine Bodiam Castle, die komplett von einem breiten Wassergraben umgeben ist. Die Burg war sehr komfortabel eingerichtet. Das Burginnere wurde während des Englischen Bürgerkriegs weitgehend zerstört. Smallhythe Place erwartet Sie, ein kleines mittelalterliches Landhaus aus dem frühen 16. Jh. Im VintageTea Room genießen Sie einen klassischen Cream Tea - die Spezialität von England. 3. Tag Weltstadt London Es ist der Kontrast zwischen Tradition und Moderne, der den Reiz der englischen Hauptstadt ausmacht; freuen Sie sich auf eine Stadtrundfahrt. Sehen Sie die City of Westminster als das politische Zentrum Großbritanniens mit Westminster Abbey, der Krönungskirche der englischen Herrscher. Weiter geht es zu Big Ben, Piccadilly Circus, Marble Arch und Buckingham Palace. Im Anschluss besuchen Sie die National Gallery. Sie gilt als eines der umfassendsten und bedeutendsten Kunstmuseen der Welt. Nach einer kurzen Führung mit ausgewählten Werken statten Sie der benachbarten Kirche St. Martin-in-the-Fields einen Besuch ab. Hier finden zur Mittagszeit interessante kurze Konzerte statt. Bei einem Konzert werden Sie live dabei sein. Im Anschluss fahren Sie weiter zum nächsten Standorthotel in Swindon. 2 Übernachtungen. 4. Tag Heelis - Lacock Abbey - Avebury Sie besuchen Heelis, das für seine Architektur preisgekrönte Verwaltungszentrum des National Trust. Ein Austausch mit Verantwortlichen des Zentrums, bei dem Sie viel über den National Trust erfahren, ist vorgesehen. Das Dorf Lacock, östlich von Bath in der englischen Grafschaft Wiltshire, gehört fast vollständig dem National Trust. Wegen seiner pittoresken kleinen Straßen wird der Ort oft als Filmkulisse genutzt. Interessant ist u. a. die in verschiedenen Architekturstilen errichtete Abbey und das Fox Talbot Museum. Anschließend kommen Sie zu einer der beeindruckendsten prähistorischen Kultstätten Europas, die um so faszinierender ist, als sich in ihrer Mitte, umgeben von Steinkreisen und einem Erdwall, das Dorf Avebury befindet (UNESCO-Weltkulturerbe). 5. Tag White Horse Hill - Ham House Sechs in Kalk geritzte Pferde leuchten weiß aus dem Wiesengrün der Wiltshire Downs. Das älteste ist das Uffington White Horse aus der späten Eisenzeit. Eine kurze Wanderung zu diesem beeindruckenden prähistorischen Landschaftsobjekt belohnt zudem mit weiten Ausblicken über die Landschaft. Danach geht es zum Ham House, einem wahren barocken Gesamtkunstwerk. Es liegt im westlichen Londoner Vorort Richmond am südlichen Hochufer der Themse. Es ist im Wesentlichen ein Werk des 17. Jh.s. Der Herzog und die Herzogin von Lauderdale statteten die Umgebung des Hauses mit einer barocken Gartenanlage aus, die der National Trust originalgetreu nach alten Vorlagen und archäologischen Belegen rekonstruierte. Sie sehen ausgewählte Räume und spazieren, je nach Wetter, durch die Gartenanlagen. 1 Übernachtung im Raum Maidstone. 6. Tag White Cliffs of Dover - Düsseldorf Die weißen Klippen von Dover gehören zu den beeindruckendsten landschaftlichen Höhepunkten Großbritanniens. Bei einem Spaziergang auf dem Küstenpfad, der auch unter dem Schutz des National Trust steht, genießen Sie die wunderbare Aussicht auf den Ärmelkanal, bevor Sie mit der Fähre nach Calais übersetzen. Rückfahrt nach Düsseldorf. Im Reisepreis enthalten: • Fahrt im modernen Fernreisebus mit Klimaanlage und WC ab/bis Düsseldorf • Fährüberfahrt: Calais - Dover und zurück • 5 Übernachtungen im Doppelzimmer mit Bad oder Dusche/WC in Hotels der 3 - 4-Sterne-Landeskategorie • 5 x Halbpension (englisches Frühstück und Abendessen) • Klassischer „Cream Tea“ • Geführte Besichtigungen und Eintritte: Scotney Castle Gardens, Sissinghurst Castle & Garden, Bodiam Castle, Smallhythe Place, National Gallery, Lacock Abbey, Avebury Circle, Ham House • Kleines Mittagskonzert in der Kirche St. Martin-in-the-Fields • Kopfhörer-System • Fachreiseleitung: Max Wolters • Spende für den Förderverein NRW-Stiftung € 25,00 pro Person Preis pro Person: im Doppelzimmer im Einzelzimmer € € 995,00 1.175,00 Teilnehmerzahl: min. 20 / Reise A_ENGNRW 3 1. Tag Düsseldorf - Zeebrügge Fahrt im komfortablen Fernreisebus von Düsseldorf nach Zeebrügge und Sie gehen an Bord der Fähre. Fährüberfahrt nach Hull. Abendessen und Übernachtung an Bord. Quar r y Bank Mill Mittel-England und der National Trust - Heidehochland und industrielle Revolution Reisetermin: Mo., 8.9. bis Sa., 13.9.2014 In vier Grafschaften und drei Counties führt Sie diese bezaubernde Reise durch Mittel4 england. Neben der beeindruckenden Heidelandschaft des Peak Districts sehen Sie einige der besterhaltenen Herrenhäuser Großbritanniens unterschiedlicher Stilepochen. Jedes dieser Schmuckstücke besitzt einen ganz eigenen Charme und eine weitreichende Geschichte. Sie besuchen mittelalterliche Anwesen mit bezaubernden Gärten und im Renaissancestil erbaute Herrenhäuser. Das im Sinne des Arts & Crafts Movement gestaltete Wightwick Manor ist eines der außergewöhnlichsten Mitglieder der National Trust Familie. Mit dem Industriedenkmal der Quarry Bank Spinnerei und mit den Beatles-Häusern in Liverpool bietet Ihnen diese Reise ein abwechslungsreiches, hochinteressantes Programm. Vorgesehen ist ein Austausch mit Verantwortlichen des National Trust. Ihr Fachreiseleiter, Max Wolters, ist ein ausgewiesener Great Britain-Experte, der Ihnen die Stätten und Projekte des National Trust kompetent und auf unterhaltsame Weise näherbringt. 2. Tag Peak District - Bakewell Cheshire - Crewe Am Morgen Ankunft in Großbritannien und Fahrt durch die schöne Landschaft des Peak District, geprägt von Hochmooren, einsamen Hügel- und Heidelandschaften, grünen Tälern und hübschen Dörfern. Er wurde 1951 als erster Nationalpark Englands gegründet. Ihr erster Besuch gilt heute Haddon Hall. Das mittelalterliche befestigte Herrenhaus ist ein Landsitz des Herzogs von Rutland und stammt aus dem 12. - 17. Jh. Nachdem es 200 Jahre lang unbewohnt war, nahmen der 9. Herzog und seine Frau Anfang des 20. Jh.s weitreichende Renovierungsarbeiten vor. Und so bietet das Anwesen dem Besucher heute einen wunderbaren Einblick in die Lebenswelt zur Zeit des Historismus. Besonders schön sind die mit Kletterrosen, Klematis und Rittersporn bepflanzten Gärten. Sie zählen zu den romantischsten Englands und dienten in der Vergangenheit vermehrt als Kulisse für eine Reihe von Historienfilmen. Danach erwartet Sie der Besuch der Quarry Bank Mill. Im England des 18. Jh.s blühte mit Einzug der Industriellen Revolution die Baumwoll- und Textilindustrie. Bei einer Führung durch die ehemalige Spinnerei mit Arbeitersiedlung und Fabrikantenhaus erhalten Sie auf beeindruckende Weise Had don Hall Little Moreton Hall einen lebendigen Einblick in das Alltagsleben dieser prägenden Zeit. Anschließend Weiterfahrt und Hotelbezug für 3 Übernachtungen in Crewe. 3. Tag Liverpool - Moreton - Crewe Ihr heutiges Programm führt Sie nach Liverpool, dem Geburtsort der Beatles. Die UNESCO-Welterbestadt ist reich an maritimer Geschichte, einzigartiger Kultur und Popmusik, die eine Ära bestimmt hat. Auf einer National Trust Mini-Bustour folgen Sie den Spuren der Beatles und besichtigen „Mendips“, das Haus in dem John Lennon bei seiner Tante und seinem Onkel aufwuchs und 20 Forthlin Road, wo Sir Paul McCartney seine Kindheit verbrachte, sich die Beatles zu Proben trafen und viele ihrer berühmten Lieder geschrieben haben. Am Nachmittag Weiterfahrt in die Gegend um Congleton in Cheshire. Südlich der Stadt besuchen Sie Little Moreton Hall. Das im 16. und 17. Jh. erbaute Herrenhaus, umgeben von einem Wassergraben, beeindruckt mit seinem bezaubernden Fachwerk, welches 500 Jahre überdauert hat. Sie sehen außerdem die in den 1980er Jahren im Tudorstil wieder hergestellten Gärten. Der in strengen Formen geschnittene „Knot Garden“ wurde nach Zeichnungen von Leonard Meagers Complete English Gardener angelegt. Den Obstgarten zieren Bäume, mit Obstsorten aus der Tudorzeit. 4. Tag Wolverhampton - Sudbury - Crewe Heute Vormittag besuchen Sie das bei Wolverhampton gelegene Wightwick Manor. Das viktorianische Herrenhaus im Einfluss des Arts & Crafts Movements (Jugendstil), im späten 19. Jh. erbaut und eingerichtet, ist eines von nur noch wenigen heute existierenden Gebäuden dieser Stilrichtung. Dazu inspiriert wurden der Tapetenfabrikant Theodore Mander und seine Frau Flora durch den Vortrag „The House Beautiful“ von Oscar Wilde. Auch die formalen Gärten sind wunderschön anzusehen. Am Nachmittag besuchen Sie Sudbury Hall. Der aus dem späten 17. Jh. stammende Herrensitz der Familie Vernon ist mit seinen ausladenden und reichen Wandverzierungen, Schnitzereien und Malereien ein sehr schönes Zeugnis der Kunstfertigkeit aus dem ausgehenden 17. Jh. Besonders sehenswert sind die große Treppe und die Long Gallery. In den ehemaligen Dienstunterkünften befindet sich heute das Museum of Childhood, in dem man unter anderem Vieles über die Kindheit in früherer Zeit erfährt. 5. Tag Chesterfield - Wakefield - Hull Am heutigen Vormittag besichtigen Sie Hard- 5 wick Hall. Ende des 16. Jh.s im Auftrag von Bess of Hardwick, einer der einflussreichsten Personen des 16. Jh. erbaut, ist dieses Herrenhaus, eines der frühesten und besterhaltenen architektonischen Beispiele des elisabethanischen Zeitalters, mit einer Mischung aus gotischen Elementen und Elementen der Renaissance. Besonders schön sind die Gobelins, Stickereien und Wandbehänge und das fast noch vollständig aus dem 16. Jh. erhaltene Mobiliar. Am Nachmittag fahren Sie in die Umgebung von Wakefield. Dort besichtigen Sie das Gelände der Nostell Priory mit seinen Parkanlagen. Rund um die Ruinen eines ehemaligen Zisterzienserklosters entstand ein beeindruckender Landschaftspark. Fahrt nach Hull und am Abend Fährüberfahrt nach Rotterdam. Abendessen und Übernachtung an Bord. 6. Tag Rotterdam - Düsseldorf Morgens Ankunft in Rotterdam. Rückfahrt nach Düsseldorf. • Fahrt im modernen Fernreisebus mit Klimaanlage und WC ab/bis Düsseldorf Informationen zu den Reisen: Deutsche Staatsbürger benötigen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. • 2 Übernachtungen in Standard-Innen kabinen mit Dusche/WC auf den Fährüberfahrten: Zeebrügge - Hull - Rotterdam Anzahlung und Restzahlung: Ihren Reisepreis-Sicherungsschein erhalten Sie mit Ihrer Reisebestätigung. • 3 Übernachtungen im Doppelzimmer mit Bad oder Dusche/WC im Hotel der 3-Sterne-Landeskategorie • 5 x Halbpension (2 x Frühstücksbuffet und Abendessen auf der Fähre, 3 x englisches Frühstück und Abendessen im Hotel) • Geführte Besichtigungen und Eintritte: Haddon Hall, Quarry Bank Mill, Little Moreton Hall, Wightwick Manor, Sudbury Hall, Hardwick Hall, Nostell Priory and Parkland • Mini-Bustour inkl. Eintritt in die BeatlesHäuser „Mendips“ und 20 Forthlin Road 6 • Kopfhörer-System • Fachreiseleitung: Max Wolters • Spende für den Förderverein NRW-Stiftung € 25,00 pro Person Preis pro Person: im Doppelzimmer / Kabine im Einzelzimmer / Kabine € € 1.025,00 1.175,00 Zuschläge pro Person: (je nach Verfügbarkeit) in Außen-Doppelkabine € 20,00 in Außen-Einzelkabine € 40,00 Teilnehmerzahl: min. 20 / Reise A_MENNRW Wightwic k Manor Anzahlung: 20 % bis 10 Tage nach Erhalt der Reisebestätigung Restzahlung: bis 4 Wochen vor Abreise Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl: Die Reise kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl bis 4 Wochen vor Abreise abgesagt werden. Selbstverständlich informieren wir Sie umgehend, Anzahlungen werden erstattet. Allgemeine Reisebedingungen: Es gelten die Allgemeinen Reisebedingungen der Conti-Reisen GmbH. Abweichend gelten für Mittel-England die folgenden Stornokosten: bis 45 Tage vor Reisebeginn 10 % des Reisepreises ab 44 bis 35 Tage vor Reisebeginn 20 % des Reisepreises ab 34 bis 15 Tage vor Reisebeginn 60 % des Reisepreises. Danach gelten die Allgemeinen Reisebedingungen der Conti-Reisen GmbH. 26.11.2013 / AR / Bildnachweis: Titel Smallhythe Place (c) Reuter / Scotney Castle ccbysa Lincolnian (Brian)-at-flickr / Quarry Bank Mill ccby SpindlierHades-at-flickr / Haddon Hall ccby westher-at-flickr / Little Moreton Hall ccby steve p2008-at-flickr / Wightwick Manor ccby Charlie Dave-at-flickr / Rostock Rathaus-ccbysa-Nigel's Europe-at-flickr / Bad Doberan-DZT / Stralsund-ccbysa-chris grabert-at-flickr / Rücktitel (c) Busse, (c) Steffen Im Reisepreis enthalten: Reiseanmeldung - bitte einsenden an: CONTI-REISEN GMBH Adalbertstr. 9 51103 Köln oder via Telefax: 0221-801952-70 Telefon: 0221-801952-0 Süd-England 01.07. - 06.07..2014 / A_ENGNRW Mittel-England 08.09. - 13.09.2014 / A_MENNRW Mecklenburg-Vorpommern 22.9. - 27.9.2014 / A_MECNRW Name Name Vorname Vorname Geb.-Datum Geb.-Datum Nationalität Nationalität Straße PLZ/Ort Telefon Telefax Mobil E-Mail Einzelzimmer Doppelzimmer zusammen mit Bitte buchen Sie für mich/uns: gegen Aufpreis bei der Reise nach Mittel-England eine Außen-Doppelkabine / Außen-Einzelkabine Bus Rundumschutz Europa inkl. Reise-Rücktritts-, Reiseabbruch-, Reisekranken-, Notfall-Versicherung, RundumSorglos-Service und Reisegepäck-Versicherung Prämie: € 22,00 (bei Reisen bis 10 Tage) für ______ Personen Bus Rundumschutz Deutschland inkl. Reise-Rücktritts-, Reiseabbruch-, Reisekranken-, Notfall-Versicherung, RundumSorglos-Service und Reisegepäck-Versicherung Prämie: € 18,00 (bei Reisen bis 10 Tage) für ______ Personen Reise-Rücktrittskosten-Versicherung ersetzt die Stornokosten bei Rücktritt vor Reiseantritt - ohne Selbstbehalt bei stationärer Behandlung, Selbstbehalt 20% des erstattungsfähigen Schaden bei ambulanter Behandlung, mind. € 25,00 p. P. Prämie € 29,00 (bei einem Reisepreis bis € 1.000,00 p. P.) für ______ Personen Prämie € 39,00 (bei einem Reisepreis bis € 1.500,00 p. P.) für ______ Personen Die Reise- u. Zahlungsbedingungen der Conti-Reisen GmbH, die mir vollständig übermittelt wurden, habe ich zur Kenntnis genommen. Hiermit erkläre ich, dass ich für die Verpflichtungen der von mir angemeldeten Personen gegenüber dem Reiseveranstalter, wie für meine eigenen einstehen werde. Die Reiseanmeldung wird durch meine Unterschrift verbindlich. Datum Unterschrift Ja, ich bin damit einverstanden, dass ich per E-Mail über weitere Reiseangebote der Conti-Reisen GmbH informiert werde. Dieses Einverständnis kann jederzeit von mir widerrufen werden. Stand: 01.11.2013 / AR Allgemeine Reisebedingungen der CONTI-REISEN GMBH 1. Abschluss des Reisevertrages 1.1 Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde dem Reiseveranstalter - nachfolgend RV genannt - den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind ausschließlich die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen des RV für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden vorliegen. 1.2 Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und Leistungsträger (z.B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind vom RV nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben o. Zusicherungen zu machen. 1.3 Orts- und Hotelprospekte sind für den RV und dessen Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Reisenden zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht des RV gemacht wurden. 1.4 Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung des RV zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. 1.5 Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung des RV vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot des RV vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde dem RV die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung erklärt. 1.6 Vermittelt der RV ausdrücklich in fremdem Namen nur einzelne Reiseleistungen, so richtet sich das Zustandekommen des Reisevertrages und dessen Inhalt nach den jeweiligen Bedingungen des fremden Vertragspartners (Leistungserbringers) des Reisenden. 1.7 Sollte sich bei der Buchung eines Doppelzimmers kein Zimmerpartner finden oder sollte der gebuchte Zimmerpartner stornieren oder umbuchen, unterbreitet der RV ein neues Angebot mit Unterbringung im Einzelzimmer. Der Kunde hat dann ein kostenloses Rücktrittsrecht innerhalb 5 Tagen. 1.8. Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. 2. Bezahlung 2.1 Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 4 Wochen vor Reisebeginn, ohne weitere Aufforderung, fällig. 2.2 Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist der RV berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5.2 Satz 2 bis 5.5 zu belasten. 3. Leistungsänderungen 3.1 Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom RV nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Der RV setzt den Kunden unverzüglich in Kenntnis. 3.2 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. 3.3 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der RV in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des RV diesem gegenüber geltend zu machen. 4. Preisanpassung Der RV behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis wie folgt zu ändern. 4.1 Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann der RV den Reisepreis erhöhen. 4.2 Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem RV erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. 4.3 Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für den RV verteuert hat. 4.4 Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und nicht vorhersehbar waren. 4.5 Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der RV den Reisenden unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurück zu treten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der RV in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diesen Anspruch unverzüglich geltend zu machen. 5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten 5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem RV unter der nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären. Dem Kunden wirdempfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. 5.2 Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der RV den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der RV eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt entstandenen Kosten verlangen. 5.3 Der RV hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet: bis 45. Tag vor Reisebeginn 5 % / ab 44. bis 30. Tag vor Reisebeginn 25 % ab 29. bis 15. Tag vor Reisebeginn 60 % / ab 14. bis 1 Tag vor Reisebeginn 70 % am Anreisetag und bei Nichtantritt 90 % des Gesamtreisepreises pro Reiseteilnehmer. 5.4 Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, dem RV nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist als die von ihm geforderte Pauschale. 5.5 Der RV behält sich vor, in Abweichung von den vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern. In diesem Fall ist der RV verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen. 6. Umbuchungen Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann der RV bei Einhaltung der nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt pro Kunde erheben. Dieses beträgt: bis 45. Tag vor Reisebeginn 15 Euro / ab 44. bis 30. Tag vor Reisebeginn 50 Euro. Änderungen ab dem 29. Tag vor Reisebeginn können, sofern sie überhaupt durchführbar sind, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen gemäß Ziff. 5.3 bei gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden. 7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. 8. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl Der RV kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl bis 4 Wochen vor Abreise vom Reisevertrag zurücktreten, wenn in der jeweiligen Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert wurde. 9. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen Der RV kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung des RV nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der RV, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. 10. Obliegenheiten des Kunden 10.1 Mängelanzeige. Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Kunde ist aber verpflichtet, dem RV einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt er dies, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. Der Kunde ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich der Reiseleitung am Urlaubsort zur Kenntnis zu geben. Ist eine Reiseleitung am Urlaubsort nicht vorhanden, sind etwaige Reisemängel dem RV an dessen Sitz zur Kenntnis zu bringen. Die Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen. 10.2 Fristsetzung vor Kündigung: Will ein Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 615 c BGB bezeichneten Art nach § 615 e BGB oder aus wichtigem, dem RV erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, hat er dem RV zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom RV verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, dem RV erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt wird. 10.3 Schadensminderungspflicht: Der Kunde hat den Eintritt eines Schadens möglichst zu verhindern und eingetretene Schäden gering zu halten. Insbesondere hat er den RV auf die Gefahr eines Schadens aufmerksam zu machen. 11. Beschränkung der Haftung 11.1 Die vertragliche Haftung des RV für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder b) soweit der RV für einen dem Kunden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. 11.2 Die deliktische Haftung des RV für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunde und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt. 11.3 Der RV haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremd-leistungen lediglich vermittelt werden. Der RV haftet jedoch a) für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten, b) wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des RV ursächlich geworden ist. 12. Ausschluss von Ansprüchen Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber dem RV unter der nachfolgend angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Dies gilt jedoch nicht für die Frist zur Anmeldung von Gepäckschäden, Zustellungsverzögerung bei Gepäck oder Gepäckverlust. Diese sind binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust, binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung, zu melden. 13. Verjährung 13.1 Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des RV oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des RV beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des RV oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des RV beruhen. 13.2 Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr. 13.3 Die Verjährung nach Ziffer 13.1. und 13.2 beginnt mit dem Tag, an dem die Reise nach den vertraglichen Vereinbarungen enden sollte. 13.4 Schweben zwischen dem Reisenden und dem RV Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder der RV die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein. 14. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet den RV, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der RV verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird/werden. Sobald der RV weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss er den Kunden informieren. Die „Black List“ kann auf Wunsch zugesandt werden. 15. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften 15.1 Der RV wird deutsche Staatsbürger über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften unterrichten. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. 15.2 Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen u. Mitführen der notwendigen Reisedokumente, evtl. erforderl. Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- u. Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. 15.3 Der RV haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der RV eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat. 16. Rechtswahl und Gerichtsstand 16.1 Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem RV findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Soweit bei Klagen des Kunden gegen den RV im Ausland für die Haftung des RV dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden, ausschließlich deutsches Recht Anwendung. 16.2 Der Kunde kann den RV nur an dessen Sitz verklagen. 16.3 Für Klagen des RV gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des RV vereinbart. 16.4 Die vorstehenden Bestimmungen über die Rechtswahl und den Gerichtsstand gelten nicht, a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und dem RV anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die Regelungen in diesen Reisebedingungen oder die anwendbaren deutschen Vorschriften. 17. Hinweis zur Kündigung wegen höherer Gewalt Zur Kündigung des Reisevertrages wird auf die gesetzliche Regelung im BGB verwiesen, die wie folgt lautet: „§ 651j: (1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der RV als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen. (2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so finden die Vorschriften des § 651e Abs. 3 Sätze 1 u. 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.“ Reiseveranstalter: CONTI-REISEN GMBH · Adalbertstraße 9 · D-51103 Köln · Tel. 0221-80 19 52-0 Fax 0221-80 19 52-70 · info@conti-reisen.de · www.conti-reisen.de · Amtsgericht Köln HRB 45696 Sitz der Gesellschaft: Bergisch-Gladbach · Geschäftsführer: Christoph Büchel Sc hw er iner Sc hloss MecklenburgVorpommern - Deutschlands schöner Nordosten Reisetermin: Mo., 22.9. bis Sa., 27.9.2014 Weite Landschaften mit ursprünglicher Natur auf der einen, die kulturhistorischen Kostbarkeiten und die große Geschichte auf der anderen Seite bilden den facettenreichen Rahmen für Ihre Reise nach „Meck-Pomm“. Das Schweriner Schloss und die Nikolaikirche in Wismar sind viel besuchte herrliche Bauwerke. Aber kennen Sie auch die relativ unbekannten Kleinode, die das Bundesland so unverwechselbar machen? Wasser ist ein zentrales Thema und begegnet Ihnen überall: Die Ostsee, klare Seen und Flüsse verbreiten ein maritimes Flair. Die Backsteingotik hat das architektonische Gesicht Norddeutschlands nachhaltig geprägt. Ihr Glanz strahlte über drei Jahrhunderte von der deutschen Nordseeküste bis ins Baltikum. Sie sehen prächtige Rat- und Zunfthäuser, imposante Kirchen und schöne blendengeschmückte Hausgiebel. In den Städten wandeln Sie auf den Spuren der altehrwürdigen Hanse. Erleben Sie die einzigartige Küstenregion und gehen Sie mit Max Wolters auf Entdeckungsreise! Ihr Fachreiseleiter ist ein Natur- und Kulturexperte und ermöglicht Ihnen ausgewählte Einblicke im schönen Nordosten Deutschlands. 1. Tag Düsseldorf - Wildeshausen Wismar Fahrt im komfortablen Fernreisebus von Düsseldorf nach Wildeshausen. Sie machen Halt am Pestruper Gräberfeld, eine bedeutende archäologische Stätte, die eingebettet in einer Heide- und Kiefernlandschaft liegt. Sie gilt als größte und besterhaltene Nekropole der Bronzezeit. Sie unternehmen einen Spaziergang zu den Grabhügeln und durch das Heidegebiet. Danach setzen Sie die Fahrt fort und erreichen Wismar. 2 Übernachtungen. 2. Tag Wismar - Schwerin Die Altstadt von Wismar zählt zum UNESCOWelterbe. Sie besichtigen dort ein hervorragendes Beispiel norddeutscher Backsteingotik: die Nikolaikirche. Das Mittelschiff ist 37 m hoch und wird in Deutschland nur noch vom Ulmer Münster und vom Kölner Dom übertroffen. Sehenswert ist auch die Heiliggeistkirche, ein Backsteinbau des 14. Jh.s mit Hospitalhaus 9 und zwei Kapellen aus dem 17. Jh., sowie das berühmte gotische Giebelhaus „Alter Schwede“. Im Herzen Wismars wurde eine der „größten Ruinen Deutschlands“ restauriert: Die Kirche St. Georgen blüht seit 2010 im imposanten Backsteinstil neu auf. Am Nachmittag unternehmen Sie einen Ausflug in die inmitten von sieben Seen gelegene Rostoc k: Ra thaus Landeshauptstadt Schwerin, die älteste deutsche Stadt östlich der Elbe. Sie besichtigen den Dom, ein gotischer Backsteinbau aus dem 14. - 15. Jh. Beeindruckend sind die spätromanische Paradiespforte und die mittelalterlichen Wandmalereien in der Marienkapelle. Anschließend besichtigen Sie das Schloss, das malerisch auf einer Insel im Schweriner See liegt und zu den bedeutendsten Bauten des Historismus in Europa zählt. Das Schlossmuseum präsentiert u. a. Kunst des 18. und 19. Jh.s. Sehenswert ist außerdem der Thronsaal als bedeutendster Festsaal des Schlosses und die Ahnengalerie, die Gemälde aller regierenden Herzöge der Dynastie Mecklenburgs vom 14. bis zum 18. Jh. präsentiert. 3. Tag Bad Doberan - Kühlungsborn Rostock - Stralsund Ihr erstes Ziel heute ist Bad Doberan. Sie besuchen das Münster des ehemaligen Zisterzienserklosters, ein Backsteinbau mit älteren 10 romanischen Bauteilen. Anschließend geht es an Bord des Nostalgiezugs „Molli“. Genießen Sie die Langsamkeit und das „Zuckeln“ der dampfbetriebenen Schmalspurbahn entlang der schönsten Lindenalleen Deutschlands bis in das Ostseebad Kühlungsborn. Der Ort lädt mit seiner klassischen Bäderarchitektur und den sehenswerten Gebäuden zum Verweilen ein. Danach Weiterfahrt in die Hansestadt Rostock, größte Stadt Mecklenburg-Vorpommerns, die stets mit Lübeck und Stralsund um die Vormachtstellung im Hansebund gekämpft hat. Zerstört im Zweiten Weltkrieg und in wirtschaftlichem Notstand neu errichtet, bietet Rostock heute eine spannungsvolle Mischung aus mittelalterlichen Strukturen und ideologisch geprägter Stadtplanung der ehemaligen DDR. Während eines Rundgangs besuchen Sie die Kirche St. Marien mit ihrem hochgotischen Chor. Das Rathaus (Außenbesichtigung) aus dem 15. Jh. sowie noch erhaltene Teile der Stadtbefestigung sind weitere Stationen. Ebenso besichtigen Sie das Kröpeliner Tor von außen. Anschließend setzen Sie die Fahrt fort und kommen nach Stralsund. 2 Übernachtungen. 4. Tag Halbinsel Darß - Stralsund Heute erwartet Sie eine naturkundliche Exkursion auf die Ostseehalbinsel Darß im Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft. Die abwechslungsreiche Landschaft wird geprägt durch endlose Sandstrände, hohe Steilküsten und malerische, kleine Fischerdörfer. Herr Wolters zeigt Ihnen u. a. die Steilküste und die Küstenlinien, die im Wald verlaufen. Zurück in Stralsund, deren Altstadt auch zum UNESCO-Welterbe gehört, besuchen Sie die Kirche St. Nikolai, eine der frühesten und aufwendigsten hochgotischen Backsteinbauten in Norddeutschland; eine dreischiffige Pfeilerbasilika mit sechs Jochen, dem Umgangschor mit Kapellenkranz und fünf Kapellen. Erleben Sie dort eine kleine Orgelvorführung. Eine gänzlich andere Bauauffassung entdecken Sie in der Kirche St. Marien, die durch die reichen Spenden der wohlhabenden Zunft der Gewandschneider in kurzer Zeit errichtet werden konnte. Die Schäden im Innenraum bekunden von einer seltsamen Nutzung: napoleonische Truppen entfremdeten die Kirche als Proviantlager. Als Wahrzeichen der Sundstadt gilt das um 1270 begonnene Rathaus mit seiner gotischen Fassade, das Sie ebenfalls bei einer Außenbesichtigung sehen. Bad Dober an 5. Tag Stralsund - Lüneburg Sie kommen in die junge Universitätsstadt Lüneburg. Während eines Rundgangs entdecken Sie den mittelalterlichen Stadtkern mit wunderschönen Backsteinhäusern, die noch heute einen Eindruck vom Wohlstand und Selbstbewusstsein der hier ansässigen Patrizierfamilien und Kaufleute vermitteln. Am Westrand der Altstadt steht die gotische Michaeliskirche am Fuß des Kalkbergs. Hier befindet sich das geologisch interessante Senkungsgebiet über dem Lüneburger Salzstock. Das Rathaus wendet dem Marktplatz seine figurengeschmückte barocke Seite zu. Freuen Sie sich auf ein Highlight der Reise: Der Musikdirektor der St. Johanniskirche zeigt Ihnen „seine“ historische Orgel. Der Bau dieser Renaissance-Orgel begann 1551 - 1553 durch Hendrik Niehoff. In den folgenden Jahrhunderten wurde die Orgel mehrfach umgebaut bzw. überholt und zuletzt 1953 durch Rudolf von Beckenrath restauriert. Der Kirchenmusikdirektor berichtet auch von den zukünftigen Restaurierungsarbeiten. Lauschen Sie zum Abschluss einem kleinen Orgelkonzert. 1 Übernachtung. 6. Tag Lüne - Oldendorf an der Luhe Düsseldorf Am Vormittag besuchen Sie das evangelische Damenstift Kloster Lüne mit seinem Kreuzgang und der schönen Brunnenhalle. Sie sehen die zisterziensisch strenge Kirche (14. Jh.) und das Winter-Refektorium mit wiederentdeckten Malereien. Höhepunkte der Besichtigung sind wunderbare gotische Bildteppiche. Auf Ihrem Rückweg machen Sie Halt in der Oldendorfer Totenstatt, die eindrucksvoll das Phänomen „Heide“ darstellt. Das Areal ist eines der interessantesten Steingräber des Landkreises Lüneburg und diente über 4000 Jahre als Bestattungsfeld. Sehr interessant ist auch ein Besuch des kleinen archäologischen Museums, das auf eine Initiative geschichtsinteressierter Bürger zurückgeht. Anschließend treten Sie die Rückfahrt nach Düsseldorf an. Str alsund Im Reisepreis enthalten: • Fahrt im modernen Fernreisebus mit Klimaanlage und WC ab/bis Düsseldorf • 5 Übernachtungen im Doppelzimmer mit Bad oder Dusche/WC in Hotels der 4-Sterne-Kategorie • 5 x Halbpension (Frühstücksbuffet und Abendessen) • Geführte Besichtigungen und Eintritte: Wismar: Nikolaikirche, Heiliggeistkirche, 11 St. Georgen; Schwerin: Dom und Schloss; Bad Doberan: Münster; Rostock: Marienkirche; Stralsund: Kirchen St. Nikolai und St. Marien; Lüneburg: Michaeliskirche und Kirche St. Johannis; Kloster Lüne; Museum Oldendorf an der Luhe • Fahrt mit dem Nostalgiezug Molli • Orgelvorführung in St. Nikolai in Stralsund • Kleines Orgelkonzert in St. Johannis in Lüneburg und Gespräch mit dem Musikdirektor • Örtliche Führungen: Schloss Schwerin; Münster Bad Doberan; Kloster Lüne • Kopfhörer-System • Fachreiseleitung: Max Wolters • Spende für den Förderverein NRW-Stiftung € 25,00 pro Person Preis pro Person: im Doppelzimmer im Einzelzimmer € € 895,00 1.025,00 Teilnehmerzahl: min. 20 / Reise A_MECNRW Der National Trust stand Pate Vorbild für die NRW-Stiftung und ihren Förderverein war der altehrwürdige und bereits Ende des 19. Jahrhunderts gegründete National Trust in Großbritannien. Für beide Institutionen ist der Begriff Heimat eng mit Natur und Kultur verbunden. Einige Text- und Bildrückmeldungen von Reiseteilnehmern - Süd-England 2013 „Die Reise war bestens geplant sowohl hinsichtlich Zeitplanung , Unterbringung und Stationen. (...) Her r Wolters verfügt u. E. über ein beeindru ckendes, umfassendes Wissen, daß er au s Freude am Thema uns nahe bringe n und daran teilhaben lassen konnte .“ Ehepaar R. aus R. r England-Tour. „Wir sind zurück von de llen.“ Es hat uns sehr gut gefa Frau v. d. K.-K. aus R. „Wir würden uns daher wünschen, dass der Förderverein künftig (...) nicht nur Reisen in die verschiedenen Regionen Englands anbietet, sondern auch Deutschlands unmittelbare Nachbarn ins Visier nimmt.“ Ehepaar B. aus R. gut gefallen, „Uns hat die Reise sehr häufig mit und wir denken noch (...) Alles war Freude daran zurück. prima!“ . Ehepaar Sch.-B. aus E ein großartiges „Die Reise war für uns ens vorbereitet Erlebnis: Alles war best iseziele gut und organisiert, die Re ruppe hatte die gewählt und die Reiseg ers hervorheben richtige Größe. Besond tente und in möchten wir die kompe e Reiseleitung jeder Hinsicht souverän rs!“ durch Herrn Max Wolte Ehepaar St. aus D.