Zusammenarbeit mit den regionalen Kostenträgern
Transcription
Zusammenarbeit mit den regionalen Kostenträgern
Storch + Beller Das Haus für Ihre Gesundheit - Zusammenarbeit mit Kostenträgern in der Region - Prozessabläufe Regionale Besonderheiten Name Verfasser Präsentationsthema Datum Seite Storch + Beller Das Haus für Ihre Gesundheit Regionale Gegebenheiten in der Zusammenarbeit mit Kostenträgern 1. Vertragsvereinbarungen zwischen Leistungserbringern und Kostenträgern 2. Lieferung von Hilfsmitteln mit geringem Wert 3. Lieferung von hochwertigen Hilfsmitteln 4. Welche Möglichkeiten räumt das GKV-WSG den Kassen ein. 5. Erfahrung aus der Zusammenarbeit mit Kostenträgern Name Verfasser Präsentationsthema Datum Seite Storch + Beller Das Haus für Ihre Gesundheit 1. Vertragsvereinbarungen zwischen Leistungserbringern und Kostenträgern - Primärkassen ( z.B. AOK / IKK / BKK usw. ) weitestgehend Kauf / Wiedereinsatzverfahren - Festpreisvereinbarungen - Rabattvereinbarungen - Wiedereinsatz wird organisiert über externe Datenbanken - AOK Baden-Württemberg verwaltet ihre Hilfsmittel über eigene Logistikcenter Name Verfasser Präsentationsthema Datum Seite Storch + Beller Das Haus für Ihre Gesundheit 1. Vertragsvereinbarungen zwischen Leistungserbringern und Kostenträgern - Ersatzkassen ( z.B. BEK / TK / DAK / / KKH / GEK usw. ) - Standard Hilfsmittel – Vereinbarung über Dienstleistungspauschale Rollstühle / Leichtgewichtsrollstühle / Rollatoren / Badewannenlifter / Toilettenstühle / Betten / AD-Systeme / Standard-Elektrorollstühle - individuelle Hilfsmittel Kauf- Wiedereinsatzverfahren - Festpreisvereinbarungen / Pauschalvergütungen z.B. DAK - Rabattvereinbarungen Präsentationsthema Seite - Wiedereinsatz wird organisiert überDatum externe Datenbanken Name Verfasser Storch + Beller Das Haus für Ihre Gesundheit 2. Lieferung von Hilfsmitteln mit geringem Wert - z.B. Toilettensitzerhöhungen, Duschhocker, Greifzangen, Strumpfanzieher usw. - Bei den meisten Kassen können festpreisvereinbarte Hilfsmittel ohne Genehmigung abgegeben werden. Name Verfasser Präsentationsthema Datum Seite Storch + Beller Das Haus für Ihre Gesundheit 3. Lieferung von hochwertigen Hilfsmitteln - Bei der AOK Lageranfrage über Kasse erforderlich. Falls keine besonderen Zurüstungen erforderlich sind erfolgt die Genehmigung bei festpreisvereinbarten Hilfsmitteln auf dem Anfrageformular - Bei Ersatzkassen „Standardhilfsmittel“ Versorgungsanzeige je nach Produkt, Genehmigung abwarten, dann Abrechnung - Bei Ersatzkassen „ individuelle Hilfsmittel“ Lageranfrage über Name Verfasser Präsentationsthema Datum Seite Storch + Beller Das Haus für Ihre Gesundheit Name Verfasser Präsentationsthema Datum Seite Storch + Beller Das Haus für Ihre Gesundheit Name Verfasser Präsentationsthema Datum Seite Storch + Beller Das Haus für Ihre Gesundheit 4. Welche Möglichkeiten räumt das GKV – WSG den Kassen ein ? - Ausschreibung von Hilfsmitteln ( Europaweit ) - Vertragsankündigungen. Hinweis, dass über bestimmte Hilfsmittelproduktgruppen Verträge abgeschlossen werden. - Neue Verträge mit Leistungserbringern. Die bisherigen Vereinbarungen laufen zum 31.12.2008 aus. - Eingeschränkte Wahl des Leistungserbringers Für die Kassen wird jedoch ab 01.01.2009 der Gesundheitsfond eingeführt Name Verfasser Präsentationsthema Datum Seite Storch + Beller Das Haus für Ihre Gesundheit 5. Erfahrungen aus der Zusammenarbeit mit Kostenträgern - Die einzelnen AOK Bezirksdirektionen verhalten sich sehr unterschiedlich. Zumeist sind Hilfsmittelberater eingesetzt, die unterschiedlich arbeiten. Die AOK Mittlerer Oberrhein verlangt z.B. für jede Reparatur einen Kostenvoranschlag. Auch für Kleinstbeträge. - Die DAK – gesteuert über das Hilfsmittelkompetenzzentrum Karlsruhe - legt größten Wert auf eine hohe Wiedereinsatzquote. Name Verfasser Präsentationsthema Datum Seite Storch + Beller Das Haus für Ihre Gesundheit 5. Erfahrungen aus der Zusammenarbeit mit Kostenträgern - Die BEK möchte die Masse der Produkte im Rahmen der Dienstleitungspauschale versorgen. z.B. einfache Standard Rollstühle können ohne Verordnung abgegeben werden – für die Lieferung eines Leichtgewichtsrollstuhles benötigt man eine Genehmigung. - BKK`n arbeiten oft mit Beraterteams zusammen, die jeden Auftrag einzeln aushandeln. Name Verfasser Präsentationsthema Datum Seite Storch + Beller Das Haus für Ihre Gesundheit In 6 Schritten zu Ihrem Hilfsmittel 1 Kostenlose und unverbindliche Beratung 2. Ausstellung des Rezeptes durch Ihren Arzt 3. Wir erstellen einen Kostenvoranschlag für Ihre Krankenkasse 4. Entscheidung der Krankenkasse 5. Lieferung des Hilfsmittels 6. Service und Beratung Name Verfasser Präsentationsthema Datum Seite Storch + Beller Das Haus für Ihre Gesundheit In 6 Schritten zu Ihrem Hilfsmittel 1 Kostenlose und unverbindliche Beratung Die qualifizierte Beratung steht an erster Stelle. Wir verfügen über eine Vielzahl von qualifizierten Mitarbeitern, die Ihnen die Produkte vorstellen und Sie in die Handhabung einweisen können. Außerdem kann Ihnen unser Mitarbeiter auch persönlich, nützliche Tipps zur Beantragung geben. Bei Bedarf sind wir auch gerne bereit, Ihnen geeignete Hilfsmittel testweise zur Verfügung zu stellen. Name Verfasser Präsentationsthema Datum Seite Storch + Beller Das Haus für Ihre Gesundheit In 6 Schritten zu Ihrem Hilfsmittel 2. Ausstellung des Rezeptes durch Ihren Arzt Wenden Sie sich an Ihren Arzt, nachdem Sie das für Sie geeignete Hilfsmittel gefunden haben. Um sicherzustellen, dass Sie ein qualitativ hochwertiges Produkt erhalten, sollte das Rezept bereits die richtige, detaillierte Produktbezeichnung enthalten. Als Folge der Gesundheitsreform 2004 ist für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherungen ein Eigenanteil von 10% der Kosten des Hilfsmittel bis max. 10,- € zu leisten. Das heißt, auch wenn Ihr Hilfsmittel z. B. 1.000,- € kostet bezahlen Sie lediglich 10,- € gesetzliche Zuzahlung. Name Verfasser Präsentationsthema Datum Seite Storch + Beller Das Haus für Ihre Gesundheit In 6 Schritten zu Ihrem Hilfsmittel 3. Wir erstellen einen Kostenvoranschlag für Ihre Krankenkasse Auf der Grundlage des vom Arzt ausgestellten Rezeptes erstellen wir einen Kostenvoranschlag, den wir bei Ihrer Krankenkasse oder bei den sonstigen für Sie zuständigen Kostenträgern einreichen. Der Kostenträger wird bei manchen Produkten vor einer Neuanschaffung zunächst die Möglichkeit eines Wiedereinsatzes eines gebrauchten Gerätes überprüfen. Selbstverständlich erhalten Sie auch in diesem Fall ein technisch und hygienisch einwandfreies, generalüberholtes Hilfsmittel. Name Verfasser Präsentationsthema Datum Seite Storch + Beller Das Haus für Ihre Gesundheit In 6 Schritten zu Ihrem Hilfsmittel 4. Entscheidung der Krankenkasse Sollte es bei der Bewilligung des Kostenvoranschlages unerwartete Probleme geben, stehen wir Ihnen jederzeit gerne mit nützlichen Ratschlägen zur Verfügung. Wenden Sie sich hierzu einfach an den für Sie zuständigen Fachberater oder rufen Sie uns unter der Telefon-Nummer 0721-55900-178 an. Wir helfen Ihnen gerne weiter. Wichtige Informationen für den Arzt Hilfsmittel unterliegen nicht der Rezeptierung im Rahmen des Gesundheitsstrukturgesetzes und belasten somit nicht das Arznei-, Verbands- oder Heilmittelbudget des Arztes. Name Verfasser Präsentationsthema Datum Seite Storch + Beller Das Haus für Ihre Gesundheit In 6 Schritten zu Ihrem Hilfsmittel 5. Lieferung des Hilfsmittels Die sichere Handhabung Ihres Hilfsmittels ist von großer Bedeutung. Aus diesem Grund werden Ihnen unsere Mitarbeiter bei der Anlieferung des Produktes sämtliche Funktionen genau erklären. Somit wird sichergestellt, dass Sie den optimalen Nutzen aus Ihrem Hilfsmittel ziehen – schließlich soll es Ihnen den Alltag erleichtern und die Lebensqualität verbessern Name Verfasser Präsentationsthema Datum Seite Storch + Beller Das Haus für Ihre Gesundheit In 6 Schritten zu Ihrem Hilfsmittel 6. Service und Beratung Auch nach der Versorgung mit Ihrem Hilfsmittel sind wir für Sie da. Unser Serviceteam stellt im Bedarfsfall Ihre Mobilität innerhalb kürzester Zeit schnell und zuverlässig wieder her. Unsere Rollstuhl-Servicewerkstatt erreichen Sie täglich unter der Telefon-Nr. 0721 / 55900-84. Bei besonderen Notfällen steht Ihnen auch nach Feierabend und an Sonnund Feiertagen unser technischer Reha-Service unter der Telefon-Nr. 0170 / 3273780 zur Verfügung. Name Verfasser Präsentationsthema Datum Seite Storch + Beller Das Haus für Ihre Gesundheit Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Name Verfasser Präsentationsthema Datum Seite