Projektbericht Betreuungsvermeidung
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Projektbericht Betreuungsvermeidung
Verfasser: A. Hölzner, A. Schuffenhauer Verantwortlicher Vertreter der BTU Cottbus Senftenberg: Dr. K. Mengel Projekt zur Stärkung des Ehrenamtes, Vermeidung rechtlicher Betreuung und die Vernetzung lokaler Strukturen Das Landesamt für Versorgung und Soziales hat in Kooperation mit der BTU Cottbus Senftenberg ein studentisches Projekt betreut, das Arbeitsvorschläge, bezogen auf die Brandenburger Betreuungslandschaft, zur Stärkung des Ehrenamtes, Vermeidung rechtlicher Betreuung und die Vernetzung lokaler Strukturen entwickeln sollte. Den Abschluss sollte die Zusammenstellung entsprechender geeigneter Projekte bilden. 1. Angewandte Methoden Um unterschiedliche Aspekte im Betreuungswesen zum Thema Betreuungsvermeidung und Stärkung des Ehrenamtes aufzugreifen und unterschiedliche Phänomene bzw. Wahrnehmungen und Einstellungen zu diesem Thema zu erfassen (vgl. Kelle, U./Erzberger, C. 2014, S. 303), wurde die Strategie der Triangulation angewendet. Die Triangulation wurde mittels Literaturrecherche, der Durchführung von Experteninterviews und der Beobachtung des Fachtages Betreuung trifft Pflege sowie der Fortbildungsveranstaltungen für Ehrenamtler vollzogen. Die Experteninterviews hatten zum Ziel, die besonderen Strukturen der örtlichen Prozesse des Betreuungswesens kennen zu lernen, um einen neutralen Blick auf das Geschehen zu richten. Zur Vorbereitung der jeweiligen Interviews wurden verschiedene Interviewleitfäden erstellt. Im Rahmen der Nachbereitung der Interviews wurden Gedächtnisprotokolle angefertigt. 2. Auswahl bundesweiter etablierter Projekte und Prüfung der Übertragbarkeit auf die ausgewählten Landkreise 2.1 Vorsorgevollmacht, Kommentar zur Idee eines Fernsehbeitrags Chancen Im Allgemeinen gilt die Vorsorgevollmacht (VSV) als erste Instanz, die in vollem Umfang eine rechtliche Betreuung vermeiden kann und im Falle eines Vorliegens nach § 1896 Abs. 2 in Kraft treten muss. Hier gilt der Vorrang der Eigenvorsorge vor staatlich angeordneter oder bereitgestellter Hilfe (vgl. Dodegge, G./Roth, A. 2014 S.185). Die VSV ist für Personen, die im Zustand voller körperlicher und geistiger Leistungsfähigkeit bestimmen können, wer im Krankheitsfall persönliche Angelegenheiten für verschiedene Aufgabenkreise erledigen soll, 1 Verfasser: A. Hölzner, A. Schuffenhauer Verantwortlicher Vertreter der BTU Cottbus Senftenberg: Dr. K. Mengel gedacht. Damit wird eine Kontrolle durch eine dritte Person ausgeschlossen und verhindert, dass sich ein unbekannter Mensch um die persönlichen Angelegenheiten kümmert. „Im Gegensatz zum Betreuer (§1908i Abs.1 Satz 1BGB i.V.m. §1837 Abs.2 BGB) untersteht der Bevollmächtigte zumindest vom Grundsatz her keiner staatlichen Kontrolle, sodass der Vollmachtgeber auf diese Weise seine Privatsphäre staatlichen Einblicken und Eingriffen entziehen kann.“ (Dodegge, G./Roth, A. 2014 S. 186) Auf Ebene der befragten Akteure in den Betreuungsbehörden der Stadt Cottbus und dem Landkreis Spree-Neiße, gilt die VSV als geeignetes Instrument die Zahl der Betreuungen zu stabilisieren bzw. sogar zu senken. In Cottbus habe sich im letzten Jahr, durch die Öffentlichkeitsarbeit und Aufklärung über das Thema, die Zahl der Beratungen und der beglaubigten Vollmachten, steigern lassen. Das könnte laut der Betreuungsbehörde Cottbus ein Grund dafür sein, warum die Betreuungszahlen in der Stadt stabil geblieben sind (vgl. Interview). Im Landkreis Spree-Neiße sieht eine Akteurin der Behörde noch Aufklärungsbedarf zum Thema rechtliche Betreuung und VSV. Besonders in den ländlichen Gebieten scheint es bezüglich des Themas noch Informationsdefizite zu geben, da die Erreichbarkeit der Bürger ungenügend ist (vgl. Interview). Auch die Betreuungsvereine in der Stadt Cottbus und dem Landkreis Spree-Neiße sehen die VSV als Chance an, Betreuungen zu vermeiden. Dazu bedarf es einer fachlichen Beratung durch einen Querschnittarbeiter (vgl. Interview). Die gleiche Meinung vertritt die befragte Rechtspflegerin, mit dem Zusatz, dass VSV rechtlich „sauber“ erstellt werden sollten. Gemeint ist damit, dass Aufgabenkreise wie Vermögenssachen in der Vollmacht notariell beglaubigt werden müssen, um Betreuung zu vermeiden (vgl. Interview). Eine ausführliche Beratung durch Behörden oder Betreuungsvereine ist in diesem Sinne grundlegend notwendig. Kritik Grundsätzlich kann die VSV, als einziges rechtliches Instrument, die Betreuung vermeiden. Dazu ist es notwendig, eine oder mehrere Bevollmächtigte zu finden, die das Vertrauen des Betroffenen erlangt haben und vollständig alle Angelegenheiten, als gesetzlicher Vertreter, besorgen sollen. Selbst dann, kann nach Dodegge und Roth „die Gefahr der unkontrollierten Fremdbestimmung“ nicht vollständig abgesichert werden (vgl. Dodegge, G., Roth, A. 2014 S. 186). In der Literatur wird bereits diskutiert, ob es nicht sinnvoll wäre, präventive Kontrollen hinsichtlich der Eignung des Bevollmächtigten zu etablieren. Das Prinzip der Privatautonomie würde ein solches Instrument jedoch verbieten. Erst ein zu Tage kommendes Fehlverhalten des Bevollmächtigten, kann somit Anlass zur Bestellung eines Kontroll- oder Überwachungsbetreuers geben (vgl. ebd.). Deutliche Kritik kann daher an dem 2 Verfasser: A. Hölzner, A. Schuffenhauer Verantwortlicher Vertreter der BTU Cottbus Senftenberg: Dr. K. Mengel vorgeschlagenen Modell des Landesrechnungshofes geübt werden, „dass Ehegatten und eingetragene Lebenspartner als gesetzliche Vertreter festgelegt werden sollten“ (LRH 2013 S. 25). Die Missbrauchsgefahr der automatischen Vollmachtserteilung im Falle eines Interessenkonfliktes der Ehegatten wäre immens. Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass die VSV aufgrund des unzureichenden Informationsstandes der Vollmachtgeber, die nötigen Formgültigkeitsanforderungen oftmals nicht erfüllt und somit für einige Aufgabenbereiche unwirksam ist. Auch in der Praxis in Cottbus, passiert es immer wieder, dass VSV nicht ordnungsgemäß erstellt werden, was dazu führe, dass trotz vorhandener privatschriftlicher VSV ein rechtlicher Betreuer bestellt werden müsse. Formgültigkeitsmängel treten besonders bei Vermögens- und Grundstückssachen auf. Des Weiteren verwechselten die Bürger in einigen Fällen die Patientenverfügung mit der VSV. Insgesamt belaufe sich die Zahl jährlich auf ca. 30 Betreuungen, die trotz Vollmacht bestellt werden müssten (vgl. Interview). Der Verband der freien Berufsbetreuer äußerte sich ebenfalls kritisch zur massenhaften Verteilung von VSV, da diese Aufgabe, durch den ausgedehnten rechtlichen Handlungsspielraum, Angehörige oftmals überfordere, so dass diese der Aufgabe zum Teil nicht gewachsen seien. Diese Multioptionalität überforderter Haupt- und Unterbevollmächtigter erfordert meist den Einsatz von Kontrollbetreuern (Adler, R. 2011 S. 52). Der Verband führt ebenso einen Mangel an Formgültigkeit als Kritikpunkt an. Fazit VSV scheinen ein geeignetes Instrument für die Stadt Cottbus und den Landkreis SpreeNeiße zu sein, um einen erheblichen Teil von Betreuungen in höheren Altersstufen zu vermeiden. Es wäre in diesem Sinne eine Form von rechtlicher Altersvorsorge, die durch die Bürger getroffen werden könnte. Um alle Formerfordernisse zu erfüllen und zu prüfen, welche Voraussetzungen gegeben sein müssen damit eine VSV erfolgreich erteilt werden kann, bedarf es einer ausführlichen fachlichen Beratung. Diese Beratungstätigkeit führen in der Stadt Cottbus und dem Landkreis Spree-Neiße Betreuungsvereine und Betreuungsbehörden durch. Durch die kommunale Förderung des Querschnittsarbeiters der Vereine kann dies momentan noch geleistet werden. Fraglich ist die Situation in den Landkreisen, in der keine Förderung stattfindet (vgl. Interview). Gegen Ende der Projektarbeit ist die Verstärkung der Aufklärungsarbeit, zum Thema VSV, in den Fokus gerückt. Es ist jedoch fraglich, ob sie im größeren Umfang Berufsbetreuungen vermeiden kann. Da die meisten Betreuer ehrenamtlich tätig sind und aus dem persönlichen Umfeld des Betroffenen kommen, liegt hier die Vermutung nahe, dass die potentiellen ehrenamtlichen Betreuer eine Vollmacht bekommen und somit die erhoffte Vermeidung der 3 Verfasser: A. Hölzner, A. Schuffenhauer Verantwortlicher Vertreter der BTU Cottbus Senftenberg: Dr. K. Mengel Berufsbetreuung, verbunden mit entsprechendem Einsparungspotential, keine besonders große Rolle spielt. Dies müsste jedoch in der Praxis noch statistisch überprüft werden. Genauere Zahlen lagen dahingehend nicht vor. Des Weiteren muss ein Vollmachtgeber als persönliche Voraussetzung, zum Zeitpunkt der Abgabe, lt. §130 Abs. 2 BGB geschäftsfähig sein. Im Falle von psychisch kranken Jugendlichen dürfte das in den meisten Fallkonstellationen nicht zutreffend sein. Die Akteure im Betreuungswesen der befragten Landkreise geben einstimmig an, dass die Zahl der Betreuungen aufgrund der zunehmenden Anzahl psychisch kranker Jugendlicher steigt. Die Bereitschaft der Betroffenen, eine rechtliche Betreuung zu befürworten, ist gering und somit erscheint eine Vollmachterteilung durch diese jungen Erwachsenen unwahrscheinlich. Daher ist die VSV für diese Altersgruppe nur in gesonderten Fällen eine geeignete Alternative zur rechtlichen Betreuung. In der Praxis wird die Möglichkeit der Vollmachterteilung meist von älteren Menschen genutzt. Ideen zu einem Fernsehbeitrag Es gibt bisher zahlreiche Fernsehbeiträge und Aufklärungsvideos zum Thema VSV. Doch wie hoch ist die Erreichbarkeit? Aus dieser Frage heraus entstand die Idee eines Aufklärungsvideos für die lokalen Fernsehsender, um für Menschen aus der Region konkrete Ansprechpartner herauszufiltern und einen regionalen Bezug herzustellen. Dadurch könnte niedrigschwellig, persönlich darüber aufgeklärt werden, an wen sich die Zielgruppe wenden kann. Inhalte eines solchen Videoclips könnten sein: - Fallbeispiel über rechtliche Betreuung und die Kontrolle/Nachteile - Vorteile der VSV - Rechtlich richtige Erteilung einer VSV - Interviews mit den Querschnittsarbeitern der Betreuungsvereine - Aufklärung über das Beratungsangebot in der Nähe Die Produktion eines solchen Videos könnten Studierende der Sozialen Arbeit aus der BTU Cottbus Senftenberg übernehmen, die sich mit dem Thema im Rahmen eines Praxisprojektes, im Modul 14, auseinandersetzen. Zur Durchführung könnten die technischen Ressourcen der Fakultät genutzt und ein Video erstellt werden, welches im Anschluss in die lokalen Fernsehkanäle eingespeist werden könnte. 4 Verfasser: A. Hölzner, A. Schuffenhauer Verantwortlicher Vertreter der BTU Cottbus Senftenberg: Dr. K. Mengel Dazu müsste im Vorfeld folgendes geklärt werden: - Finanzierung - Rechtliche Rahmenbedingungen - Verantwortlichkeit/Begleitung des Projektes, sowohl fachlich als auch technisch - Bereitschaft zur Mitwirkung der Betreuungsvereine durch erneute Kurzinterviews - Möglichkeit der Ausstrahlung im TV - Auswertung/Realisierbarkeit Sollten die gegebenen Ausgangsvoraussetzungen unzureichend für die Verwirklichung eines solchen Projektes sein, können andere Medien zur Aufklärung über VSV in der Region genutzt werden. Hierzu zählen Flyer, Prospekte, Zeitung oder auch Radiosendungen. Die Möglichkeiten der studentischen Projekte im Sinne der medialen Verbreitung sind mannigfaltig, können jedoch im Rahmen dieses Projektes nicht ausführlich beschrieben werden. 2.2 Ehrenamtlich rechtliche Betreuung durch Studierende (ERBS) Chancen Das Projekt ERBS entstand aufgrund einer Initiative des Betreuungsvereins des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Frankfurt/ a. M. in Kooperation mit der Fachhochschule Frankfurt/ a. M. Die Hauptziele waren Verbesserung der Betreuungsqualität für den Betreuten, Stärkung des Ehrenamtes durch Qualifizierung und Ausweitung der Akquisemöglichkeiten. Für die Fachhochschule kam ergänzend die Möglichkeit hinzu, den Studierenden der Sozialen Arbeit ein weiteres, bisher unpopuläres, Handlungsfeld der sozialen Arbeit zugänglich zu machen (vgl. Protokoll Kämmerer- Rütten; Bt- Prax 6/2012, S. 240,). Die Grundidee war, dass sich die Studierenden des Fachbereichs Soziale Arbeit im Rahmen des Moduls „Soziale Arbeit im Gesundheitswesen“ für mindestens zwei Jahre verpflichten eine rechtliche Betreuung zu übernehmen und zu führen (vgl. Protokoll Kämmerer- Rütten; Bt- Prax 6/2012, S. 240). Die Fachhochschule Frankfurt/ a. M. integrierte das Projekt derart in ihre Praxisrichtlinien, dass sich die Studierenden entscheiden können, die vorgesehenen 400 Stunden in einem Handlungsfeld der sozialen Arbeit zu splitten. Das heißt, es werden 200 Stunden 5 Verfasser: A. Hölzner, A. Schuffenhauer Verantwortlicher Vertreter der BTU Cottbus Senftenberg: Dr. K. Mengel Praxiseinsatz im Rahmen der rechtlichen Betreuung, über zwei Jahre, und 200 Stunden Praxiseinsatz, in einem zehn- wöchigen Block, in einem anderen Handlungsfeld sozialer Arbeit absolviert (vgl. Protokoll Kämmerer- Rütten). Interessierte Studierende (i.d.R. sieben bis zehn Studierende pro Semester) bewerben sich um diese Möglichkeit und werden von den begleitenden Lehrkräften und den Mitarbeitern des Betreuungsvereins auf ihre Eignung für das Projekt hin überprüft. Voraussetzungen für die Projektteilnahme sind die verpflichtende Übernahme einer rechtlichen Betreuung für mindestens zwei Jahre, der Nachweis der Aktivitäten mittels einer Stundentafel ebenso wie die Teilnahme an den Schulungen für ehrenamtliche Betreuer, auf Grundlage des Hessischen Curriculums, durch den Betreuungsverein. Die Teilnahme an den Schulungen des Curriculums wird am Ende mit einem, von der Fachhochschule unabhängigem Zertifikat belegt und anerkannt (vgl. Protokoll Kämmerer- Rütten; Bt- Prax 6/2012, S. 240). Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens und Durchführung erster Informationsveranstaltungen, über die projektspezifischen Einzelheiten, führen i. d. R. zwei bis drei Studierende dieses Projekt tatsächlich durch (vgl. Protokoll Kämmerer- Rütten). Die fachliche Begleitung findet in der Praxis hauptsächlich durch die Mitarbeiter des Betreuungsvereins statt. Die theoretischen Anteile werden in Form von semesterbegleitenden Seminarveranstaltungen abgesichert. So gibt es z. B. eine einsemestrige Pflichtveranstaltung für alle Studierenden des Semesters zum Thema „Rechte und Pflichten eines Betreuers“. Speziell für die Projektgruppe wird wöchentlich ein Praxisbegleittreffen zur Reflexion angeboten. In diesem Rahmen treffen sich die Studierenden semesterübergreifend zum Erfahrungsaustausch und ggf. zu Problembesprechungen (vgl. Protokoll Kämmerer- Rütten). Ziel ist es hierbei, dass sich die Studenten untereinander Hilfestellungen anbieten können und sollen, um den Lerneffekt zu erhöhen. Zusätzlich finden monatlich Schulungen statt, die gemeinsam vom Betreuungsverein und der Fachhochschule Frankfurt/ a. M. strukturiert und auf die Bedürfnisse der Studierenden abgestimmt werden (vgl. Protokoll Kämmerer- Rütten). Kritik Vor allem der hohe Zeitaufwand bezüglich der Vorbereitung eines solchen Projektes scheinen an dieser Stelle erwähnenswert zu sein: Zum einen erfordert es eine gute Vorbereitung vor allem seitens der Hochschule, die dieses Projekt integrieren möchte, damit es durch alle entscheidungsgebenden Gremien hindurch 6 Verfasser: A. Hölzner, A. Schuffenhauer Verantwortlicher Vertreter der BTU Cottbus Senftenberg: Dr. K. Mengel immer weiter Zuspruch findet und schlussendlich umgesetzt werden kann (vgl. Mengel, Protokoll LASV 07.11.14). Zum anderen erfordert es maßgebliche Kooperationsbemühungen und –verhandlungen mit mindestens einem Betreuungsverein, der die praktischen Anteile des Projektes begleitet, strukturiert und ggf. als Vertretungsbetreuer auftritt. Weiterhin ist im Hinblick auf einen vorprogrammierten erneuten Betreuerwechsel, nach Ablauf der studentischen Verpflichtung, die Frage der Nachhaltigkeit des Projektes zu hinterfragen (vgl. Protokoll). Das Ziel, die Betreuung nur durch Tod des Betreuten oder Veränderung der studentischen Lebensumstände nach dem Studium enden zu lassen (vgl. Bt- Prax 6/2012, S. 240), bedarf ggf. konkretere Anreize. Fazit Die Umsetzbarkeit des Projektes ERBS in der Stadt Cottbus und dem Landkreis SpreeNeiße könnte, aufgrund einiger zu erwartender Widerstände, gefährdet sein. In diesem Zusammenhang seien zunächst die unklare Förderungssituation der Betreuungsvereine, die unterschiedlichen Zielvorstellungen der einzelnen Träger und auch die unzureichende Vernetzung der einzelnen Akteure, die zu einer fehlenden starken Interessenvertretung führt, erwähnt. Für die Realisierbarkeit des Projektes ERBS an der Universität Cottbus- Senftenberg sollten bei bestehendem Interesse der Betreuungsvereine und der Universität im Vorfeld alle Möglichkeiten überprüft werden, in wie fern die überörtliche Betreuungsbehörde als Initiator mit eingebunden werden kann. Weiterhin wäre es auf diesem Wege denkbar über das MASF ggf. Projektfördermittel in Anspruch zu nehmen, mit denen z. B. eine finanzielle Entlastung der teilnehmenden Betreuungsvereine oder/ und auch eine qualifizierte fachlich- theoretische Begleitung durch die Universität abgesichert werden könnten. 2.3 Betreuung im Tandem BiT wurde als Gemeinschaftsprojekt des Hessischen Sozialministeriums und des Hessischen Justizministeriums, für den Zeitraum 01.09.2009 – 31.12.2011, initiiert und finanziert. Als Projektträger wurde der Caritasverband Wiesbaden- Rheingau- Taunus e.V. eingesetzt, Projektkoordinatoren waren Beate Gerigk und Michael Poetsch (vgl. BiT – Präsentation, 2011). 7 Verfasser: A. Hölzner, A. Schuffenhauer Verantwortlicher Vertreter der BTU Cottbus Senftenberg: Dr. K. Mengel Die Grundidee des Projektes bestand darin, für einen befristeten Zeitraum von einem Jahr, einen Vereinsbetreuer und einen ehrenamtlichen Betreuer als Team (Tandem) zur Führung einer rechtlichen Betreuung zu bestellen. Ziel war, dass der ehrenamtliche Betreuer in diesem Zeitraum professionell angeleitet und unterstützt wird, so dass er die Betreuung nach Ablauf der Befristung selbständig weiterführen kann (vgl. BiT – Präsentation, 2011). Das Hauptziel des Projektes war die Verbesserung der Betreuungsqualität zum Wohl des Betreuten. Annähernd gleichbedeutend waren die Ziele das Ehrenamt zu stärken, eine gemeinsame, individuelle Betreuungsplanung und Evaluation des Tandem- Zeitraumes zu ermöglichen, einen Kompetenzzuwachs, seitens der ehrenamtlichen Betreuer (rechtlich und sozial), ebenso wie gesteigerte Zufriedenheit des Ehrenamtlers, bezüglich der übernommenen Aufgabe, herbeizuführen. Für die beteiligten Betreuungsvereine sollte eine Qualitätssteigerung der Bereiche Querschnittsarbeit, Konzeptentwicklung und Begleitung der Ehrenamtler erreicht werden (vgl. BiT – Präsentation, 2011). Ergänzend wurden Feinziele, wie Förderung der Fach-, Sozial- und Selbstkompetenz des Ehrenamtlers, Gewinnung, zuvor stark verunsicherter, potentieller Ehrenamtler, Wahrnehmung der Tandembetreuung als Instrument zur Stärkung des Ehrenamtes bei Gericht und in Behörden sowie die Erstellung eines tätigkeitsbezogenen Verhaltens- und Erlebensprofils des Ehrenamtlers im Projektrahmen, formuliert (vgl. BiT – Präsentation, 2011). Die wissenschaftliche Begleitung und die Evaluation des Projektes wurden unter der Verantwortlichkeit und Anleitung von Frau Dr. Pötschke, des Fachbereiches Angewandte Statistik der Universität Kassel, durchgeführt (vgl. BiT – Präsentation, 2011). Die Projektgruppe bestand aus Richtern (3), Rechtspflegern (2), Vertretern der Betreuungsvereine (2), Vertretern der Betreuungsbehörden (2), Berufsbetreuern (3), Bezirksrevisor (1), den Projektkoordinatoren und der Vertretung der beteiligten Ministerien (vgl. BiT – Präsentation, 2011). Für die Umsetzung des Projektes ging die Projektgruppe schrittweise vor. Zunächst wurde die Projektidee umfassend präsentiert und Auswahlkriterien zur Bestimmung der Modellregionen festgelegt. Die für Betreuungssachen zuständigen Stellen der Region mussten über das Projekt informiert sein und eine Teilnahme unterstützen. Die Betreuungsbehörde prüft mittels der Sozialberichterstattung das Vorliegen eines geeigneten Falls und schlägt eine passende Tandembetreuung vor. Die Betreuungsvereine der Region müssen über eine ausreichende Anzahl qualifizierter Vereinsbetreuer und eine gute Vernetzung verfügen (vgl. BiT – Präsentation, 2011). 8 Verfasser: A. Hölzner, A. Schuffenhauer Verantwortlicher Vertreter der BTU Cottbus Senftenberg: Dr. K. Mengel Anschließend fand eine Überprüfung und Auswahl interessierter Betreuungsvereine statt, der sich Kooperationsvereinbarungen und Schulungen der teilnehmenden Vereinsbetreuer anschlossen. Es folgte die Praxisphase mit begleitender regelmäßiger Reflexion und wissenschaftlicher Begleitung mit abschließender Evaluation. Am Ende des Projektzeitraumes wurde ein Abschlussbericht in Form eines Handbuches zur weiteren Verwendung erstellt (vgl. BiT – Präsentation, 2011). Chancen Für die Ehrenamtler ist eine intensivere Einarbeitungsphase von großem Vorteil, da diese zur Stärkung des Selbstbewusstseins und dem Ausbau vorhandener Kompetenzen in geschütztem Rahmen dient. Weiterhin führt BiT zur Entlastung des Ehrenamtes im Hinblick auf die Bewältigung schwierigerer Aufgaben (Aufgaben können abgegeben werden oder schrittweise selbst übernommen werden). Die Aus- und Weiterbildungsmöglichkeit für Ehrenamtler wird verbessert und somit werden die Möglichkeiten der Betreuungsreflexion intensiviert (vgl. Will, et al., 2011, S.109). Die Vereinsbetreuer profitieren von besseren Möglichkeiten die Kompetenzen und Grenzen der Ehrenamtler einzuschätzen. Sie können so schneller Gegenmaßnahmen ergreifen, wenn Probleme oder Überforderungssituationen auftreten. Im Vordergrund steht eine zielgeleitete Korrekturfunktion. Die Querschnittsarbeit kann in Folge dessen besser an die tatsächlichen Bedürfnisse und Schwierigkeiten der Ehrenamtler angepasst werden. Die Vereinsbetreuer werden durch Abgabe leichterer Aufgabenbereiche (z.B. Halten des persönlichen Kontaktes) an Ehrenamtler zunehmend entlastet und haben demnach mehr Zeit für andere, aufwendigere, Einzelbetreuungen (vgl. Will, et al., 2011,S. 109/110). Langfristige Einsparungen im Betreuungssektor ergeben sich für Richter und Rechtspfleger durch die Stärkung ehrenamtlicher Betreuungen. Weiterhin ist eine Reduktion des Beratungs- und Verwaltungsaufwandes für Rechtspfleger zu erwarten (vgl. Will, et al., 2011,S. 110). Für die Betreuungsbehörden ist mit einer Absenkung der Hemmschwelle zur Übernahme ehrenamtlicher Betreuungen, einem Zuwachs im ehrenamtlichen Betreuerpool und einer Steigerung der Qualifizierung der Ehrenamtler zu rechnen (vgl. Will, et al., 2011,S. 110). Am Ende profitieren die Betreuten von einer wachsenden Professionalität und persönlichem Kontakt, ggf. durch zwei Ansprechpartner – je nach Bedarf oder Gemütslage (vgl. Will, et al., 2011,S. 110). 9 Verfasser: A. Hölzner, A. Schuffenhauer Verantwortlicher Vertreter der BTU Cottbus Senftenberg: Dr. K. Mengel Kritik Es ist grundsätzlich zu erwarten, dass das Projekt (BIT) auch in der Brandenburger Betreuungslandschaft umsetzbar sein könnte. Zunächst bleibt jedoch zu betrachten, welche „Schwachstellen“ des Projektes im Abschlussbericht durch das Team des Evaluationsprojektes erwähnt werden: Die Betreuungsvereine geben zunächst einen erhöhten organisatorischen Aufwand an, der jedoch langfristig den Vereinsbetreuer auch entlasten kann. Weiterhin haben die Betreuungsvereine durch den erhöhten Zeitaufwand am Anfang zwangsläufig höhere Kosten zu decken. Sie wünschen sich intensivere Unterstützung bei der Einrichtung von Tandembetreuungen durch die zuständigen Richter und Rechtspfleger (vgl. Will, et al., 2011,S.88/110). Betreuungsbehörden erhoffen sich mehr Initiative der Betreuungsvereine beim Anregen von Tandembetreuungen durch das Vorschlagen geeigneter Ehrenamtler (vgl. Will, et al., 2011,S.110). Richter und Rechtspfleger regen im Hinblick auf die ohnehin enormen Kosten im Betreuungswesen ungern Tandembetreuungen an (vgl. Will, et al., 2011,S. 99). Sie verweisen auf die Notwendigkeit das Projekt verstärkt in der Öffentlichkeit zu präsentieren, damit Tandembetreuungen gezielter ausgewählt und in Zukunft auch tatsächlich an Ehrenamtler übergeben werden können (vgl. Will, et al., 2011,S.110). Zusammenfassend wurde festgestellt, dass es an einheitlichen Kriterien fehlt, nach denen die Angemessenheit von Tandembetreuungen beurteilt werden kann. Vor allem wenn man davon ausgeht, dass „leichte“ Betreuungsfälle ohnehin an Ehrenamtler verwiesen werden und „schwierige“ Betreuungsfälle den Berufsbetreuern vorbehalten sind. Weiterhin kommt zum Ausdruck, dass durch die Anregung von Tandembetreuungen sowohl Kompetenzen als auch die Selbständigkeit der Ehrenamtler geschwächt werden könnten (vgl. Will, et al., 2011,S.101). Fazit Im Hinblick auf die geführten Interviews steht in der Umsetzungsmöglichkeit des Projektes in der Brandenburger Betreuungslandschaft die aktuelle Förderungssituation der Betreuungsvereine im Vordergrund. Es ist fraglich inwiefern die Betreuungsvereine eine zusätzliche finanzielle Belastung, die ein solches Projekt augenscheinlich mit sich bringt, bereit und in der Lage sind, zu bewältigen (vgl. Protokoll). Daher bleibt abzuwarten und zu 10 Verfasser: A. Hölzner, A. Schuffenhauer Verantwortlicher Vertreter der BTU Cottbus Senftenberg: Dr. K. Mengel beobachten, wie sich, nach den vergangenen Landtagswahlen vom September 2014, die Förderpolitik besonders im Bereich des Betreuungswesens und der Betreuungsvereine verändern wird. Ein weiterer Punkt, der unumgänglich erscheint ist, die Vernetzung der Akteure im Betreuungswesen. Der Fokus liegt, in diesem Fall, auf den dazu befragten Akteuren des Betreuungswesens der Stadt Cottbus und dem Landkreis Spree- Neiße. Hier ist erkennbar, dass es durchaus Ressourcen zu geben scheint, die es im ausgewählten Beobachtungsrahmen zu aktivieren und zu stärken gilt. Gemeint sind unter anderem, spezielle Arbeitsgruppen zum fachlichen Austausch, zur Psychohygiene und zum standardisierten Ausbau des Betreuungswesens. Eine Weiterentwicklung im Sinne von Qualitätsmanagement, die allen Beteiligten auch mehr Handlungssicherheit geben würde, erscheint ebenfalls wünschenswert. Die Initiative zur Anregung und fachlichen Ausgestaltung derartiger Arbeitsgruppen sollte möglichst in den Händen der obersten Betreuungsbehörde und dem Ministerium für Justiz liegen (vgl. Protokoll). 2.4 Marte Meo Chancen Das Marte Meo Konzept wurde von der Holländerin Maria Aarts entwickelt. Der Begriff stammt aus der griechischen Mythologie, bezieht sich auf „mars martis“ im Lateinischen und steht für „etwas aus eigener Stärke schaffen“. Die zentralen Punkte des Marte Meo Konzeptes sind die Identifizierung, die Aktivierung und die Entwicklung derjenigen (kindlichen und elterlichen) Fähigkeiten, die zu einer positiven (kindlichen) Entwicklung beitragen. Das Konzept richtet sich demnach sowohl an Personen, die Fürsorge empfangen (Kinder jeden Alters, behinderte und alte Menschen) als auch an diejenigen Personen, von denen Fürsorge und Beratung ausgehen (Eltern, Erzieher, Lehrer, Therapeuten, Betreuer). Im Vordergrund steht die Grundannahme, dass jede fürsorgende oder beratende Person lediglich im Sinne des zu versorgenden Menschen handelt und handeln will. Dazu jedoch hin und wieder Unterstützung braucht. Im Rahmen des Marte Meo Konzepts werden per Videoaufzeichnung Ausschnitte aus Alltagssituationen festgehalten, um sie anschließend zu analysieren. Diese Analyse soll eine Grundlage bezüglich der kommunikativen Entwicklungsmöglichkeiten bieten, aus der, für zukünftige Situationen, ein Lerneffekt erarbeitet werden soll (vgl. Bünder, et al., 2007, S. 9). 11 Verfasser: A. Hölzner, A. Schuffenhauer Verantwortlicher Vertreter der BTU Cottbus Senftenberg: Dr. K. Mengel Kritik Im Rahmen des Projektes Betreuungsvermeidung und Stärkung des Ehrenamtes wurde das Marte Meo Konzept inhaltlich recherchiert und es in Bezug auf den Einsatz im Betreuungswesen als durchaus interessant eingestuft. Vor allem im Hinblick auf die unterstützende Wirkung, speziell für betreuende Angehörige, könnte Marte Meo eine Möglichkeit darstellen Überforderung der betroffenen Ehrenamtler zu vermeiden und somit langfristig auch beruflich geführte rechtliche Betreuungen zu verringern. Es stellt sich die Frage nach der Finanzierbarkeit und der Umsetzung der Methode. Zum einen müssten ein zulängliches technisches Equipment und qualifiziertes Fachpersonal zur Verfügung stehen. Zum anderen müssten die erforderlichen Maßnahmen und Abläufe an entsprechender Stelle koordiniert werden. Beide Aspekte kosten sowohl Zeit als auch Geld. Für den einzelnen Betroffenen ist es schwer vorstellbar, dass sich die Attraktivität des Angebotes gegen den Geldwert aufrechnen lässt. Vorstellbar wären jedoch zunächst umfangreiche Modellstudien, in denen das Marte Meo Konzept weiter publiziert und zunehmend etabliert werden könnte, um im Anschluss einen Status erreicht zu haben, der den Verzicht auf die Methode ausschließt. Im Rahmen Finanzierungsmöglichkeiten, solcher auch Modellstudien nach Abschluss sollten der gleichzeitig Studien, mehrere geprüft und Verantwortlichkeiten zugeordnet werden. Fazit Die Realisierbarkeit des Projektes durch Studierende ist durch die Notwendigkeit einer Ausbildung nicht möglich. Aufgabe von Studierenden könnte hier lediglich die technische Begleitung sein. Des Weiteren ist der Kostenfaktor wie bereits o.g. ein deutliches Ausschlusskriterium, welches auch das LASV benannte (vgl. Protokoll Treffen Nr. 10). Das Marte Meo Konzept wurde nicht in die engere Auswahl von Zielprojekten genommen. 3. Zusammenfassung der Ergebnisse Im Hinblick auf die genannten Ziele ist festzustellen, dass sie erreicht wurden. Maßgeblich dafür sind die sowohl im Vorfeld beschriebenen Projektvorschläge als auch die im Folgenden aufgeführten Arbeits- und Optimierungsanregungen im Betreuungswesen. Der enge Zusammenhang aller drei Ziele, Stärkung des Ehrenamtes, Vermeidung rechtlicher Betreuung und Vernetzung lokaler Strukturen wurde bestätigt. 12 Verfasser: A. Hölzner, A. Schuffenhauer Verantwortlicher Vertreter der BTU Cottbus Senftenberg: Dr. K. Mengel Es werden folgende Ergebnisse konstatiert: 1. Notwendigkeit einer klar definierten, für die Akteure im Betreuungswesen transparenten, Zuständigkeitsbeschreibung laut § 2 BtAusfGBbg der überörtlichen Betreuungsbehörde. 2. Vernetzung aller Akteure, einschließlich der Justiz, im Betreuungswesen zur Optimierung des fachlichen Austausches und von Interessenvertretungen, in Form von regionalen und landesweiten Arbeitsgemeinschaften und/oder Arbeitskreisen. Grundlegend dazu könnte §4 BtAusfGNRW herangezogen werden. (https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=2170&bes_id =4312&menu=1&sg=0&aufgehoben=N&keyword=Betreuungsgesetz#det0) 3. Gemeinsame Erarbeitung von Handlungsrichtlinien im Sinne des Datenschutzes für konkrete Einzelfälle, die die Vernetzung rechtlich ermöglichen und absichern. 4. Anregung engerer Zusammenarbeit, vor allem auf finanzieller Ebene, zwischen Justiz- und Sozialministerium am Bespiel Hessen, um Interessenskonflikte bei der Zuordnung der Zuständigkeit zum Gesundheitsamt oder Sozialamt zu vermeiden. 5. Dauerhafte angemessene finanzielle Grundförderung aller Betreuungsvereine, in gleicher Höhe, durch Land und Kommune, um eine intensive Öffentlichkeitsarbeit (Bezug Videobeitrag) und eine qualitätssichernde Beratung zum Thema VSV zu ermöglichen. Weiterhin wäre eine optionale Zusatzfinanzierung für ausgewählte anerkannte Projekte, wie die ausgewählten Projekte BiT und ERBS, mit Rechenschaftslegung durch die Vereine, denkbar. 6. Anzuregen wäre, im Hinblick auf vorgenannte Modellprojekte, eine enge Zusammenarbeit mit den Brandenburger Hochschulen für Soziale Arbeit. 7. Schaffung allgemeiner Beratungszentren ggf. mit direkter Anbindung an Fachstellen für die Beratung und Betreuung spezifischer Zielgruppen. In Anlehnung an den Landkreis Potsdam-Mittelmark. (siehe Anhang). Ausbau kurzer Wege zwischen den Fachkräften der Betreuungsbehörden und dem Bereich anderer Hilfen. 8. Erarbeitung von landesweiten Qualitätsstandards in der Aus- und Weiterbildung von Ehrenamtlern und Berufsbetreuern. Als Arbeitsgrundlage wäre das hessische Curriculum denkbar. (http://www.betreuungsvereine-hessen.de/lag/index.php/hessisches-curriculum.html) 13 Verfasser: A. Hölzner, A. Schuffenhauer Verantwortlicher Vertreter der BTU Cottbus Senftenberg: Dr. K. Mengel 9. Öffentlichkeitsarbeit im Sinne der Betreuungsvereine durch die Überörtliche Betreuungsbehörde zur Verbesserung von Status und Ansehen der Vereine. Ein Filmbeitrag (siehe Abschnitt 1.1) könnte dieses Vorhaben unterstützen. 10. Erhebung umfangreicherer Daten hinsichtlich der Ursachen für Erstbestellungen rechtlicher Betreuungen und regionaler Häufungen zur Optimierung zielgerichteter anderer Hilfen und der Betreuungsvermeidung. 14 Verfasser: A. Hölzner, A. Schuffenhauer Verantwortlicher Vertreter der BTU Cottbus Senftenberg: Dr. K. Mengel 4. Literaturverzeichnis Bünder, P., Helfer, A., Sirringhaus- Bünder, A. (2007): Praxisbuch Marte Meo. Entwicklungsförderung mit Videounterstützung. Kölner Verein für Systemische Beratung e. V., Eigenverlag, 2. Auflage Dodegge, G./Roth, A. (2014): Systematischer Praxiskommentar Betreuungsrecht. Köln: Bundesanzeiger Verlag, 4. Auflage Hessisches Ministerium für Arbeit, Familie und Gesundheit, Hessisches Ministerium der Justiz, für Integration und Europa (2011): Betreuung im Tandem. Projektpräsentation BAGFW- Fachtagung Vorfahrt für die Betreuungsvereine Kassel 05.10.2011. Online: URL: http://www.betreuungsvereine-hessen.de/lag/index.php/betreuung-im-tandem-bit.html [Datum der Recherche 14.10.14] Kelle, U./ Erzberger, C.: Qualitative und Quantitative Methoden: kein Gegensatz. In: Flick, U./ von Kardorff, E. Steinke, I. (Hrsg.): Qualitative Forschung. Ein Handbuch. Reinbek bei Hamburg: Rowohlt Taschenbuchverlag, 3. Auflage, S. 299-309 Landesrechnungshof Brandenburg (2013): Bericht gemäß § 88 Abs. 2 LHO über rechtliche Betreuung in Brandenburg. Online: URL: http://www.lrh- brandenburg.eu/cms/detail.php/bb1.c.337188.de [Datum der Recherche: 20.04.14] Will, T. et al. (2011): Abschlussbericht über die Evaluation des Projekts BiT – Betreuung im Tandem. Kassel: Universität Kassel 15